Anführer von Abteilungen der Reiterei unter den Königen
Tribuni celerum, so ferner die Anführer der Legionen Tribuni
militum oder Tribuni militares. Dieser letztern gab es in jeder
Legion sechs, die den Oberbefehl wechselnd zwei Monate führten
und außerdem die Aushebung, die Führung der Listen und
andre ähnliche Geschäfte zu besorgen hatten. Dieselben
wurden anfangs von den Konsuln ernannt; 362 v. Chr. wurde aber die
Wahl von 6, 311 die von 16 der 24 für die
regelmäßig zur Aushebung gelangenden 4 Legionen
erforderlichen Militärtribunen und endlich 207 die Wahl von
sämtlichen 24 dem Volk eingeräumt, während, wenn
außerordentlicherweise eine größere Zahl von
Legionen ausgehoben wurde, die Ernennung der übrigen T. den
Konsuln verblieb. Ferner gab es Tribuni aerarii, welche für
bestimmte Abteilungen des Volkes den Tribut einzuziehen und an die
Soldaten den Sold zu zahlen hatten. Eine besondere Art von T. waren
die Kriegstribunen mit konsularischer Gewalt (tribuni militum
consulari potestate), welche nach einem 445 gegebenen Gesetz bis
366 öfters statt der Konsuln ernannt wurden, um auch den
Plebejern, welche für dieses Amt wählbar waren, den
Zugang zu der höchsten obrigkeitlichen Gewalt zu
eröffnen. Die geschichtlich wichtigsten aber waren die
Volkstribunen (tribuni plebis), welche 493 eingesetzt wurden, um
den Plebejern gegen den Mißbrauch der Amtsgewalt von seiten
der damals ausschließlich patrizischen Konsuln Schutz zu
gewähren, zu welchem Zweck sie unter besondern religiösen
Feierlichkeiten für unverletzlich (sacrosancti) erklärt
wurden. Anfangs beschränkte sich ihre Wirksamkeit auf die
Einsprache (intercessio) zu gunsten einzelner von Maßregeln
der Magistrate bedrohter Plebejer, die ihnen übrigens auch nur
in der Stadt und innerhalb einer römischen Meile im Umkreis
derselben zustand. Sie dehnten dieselbe indessen, auf ihre
Unverletzlichkeit gestützt, immer weiter aus. Sie richteten
ihre hindernde Einsprache gegen Amtshandlungen jeder Art, sie luden
selbst Patrizier vor das Gericht der Tributkomitien, sie wohnten
den Sitzungen des Senats bei und hinderten Beschlüsse
desselben durch ihr Verbot (veto), und als die Tributkomitien 449
das Recht erlangt hatten, das ganze Volk bindende Beschlüsse
zu fassen, benutzten sie dieselben, um in ihnen Gesetze im
Interesse der Plebejer zu beantragen und durchzusetzen, wogegen den
Patriziern nur das einzige Mittel zu Gebote stand, die Einsprache
eines Tribuns gegen seine Kollegen zu gewinnen, da durch eine
solche das Vorgehen der übrigen verhindert werden konnte.
Später, als nach den Punischen Kriegen der Gegensatz zwischen
Patriziern und Plebejern im wesentlichen aufgehoben war,
änderte sich die Wirksamkeit der T. insofern, als sie nicht
mehr das Interesse der Plebejer gegen die Patrizier, sondern das
des niedern Volkes gegen die Nobilität zu vertreten hatten,
obwohl es mit dem fortschreitenden Verfall der Republik immer mehr
dahin kam, daß das Tribunat nur zu persönlichen
ehrgeizigen Zwecken gesucht und benutzt wurde. Indessen blieb es
auch später noch Regel, daß dasselbe, wie von Anfang an,
nur von Plebejern bekleidet werden durfte. Die Zahl der T. war bei
ihrer Einsetzung fünf oder nach einer andern Angabe zwei,
wurde aber 457 auf zehn erhöht. Unter Sullas Diktatur (82-79)
wurde das Tribunat auf seine anfängliche geringe Wirksamkeit
eingeschränkt, durch Pompejus aber in seinem ersten Konsulat
70 wieder in alle seine Rechte eingesetzt. Unter den Kaisern wurde
den T. ihre Bedeutung entzogen, indem jenen die tribunizische
Gewalt verliehen wurde; sie wurden aber beibehalten, bis endlich
Konstantin d. Gr. ihre Abschaffung verfügte. Im Mittelalter
wurde noch einmal ein kurzer Versuch gemacht, das Tribunat
wiederherzuhellen, indem vom römischen Volk 1347 die Republik
erklärt und Cola di Rienzi zum Tribun erhoben wurde. - Das in
Frankreich nach dem Staatsstreich vom 18. Brumaire durch die
Verfassung von 1799 eingeführte, von Sieyès ersonnene
Tribunat bestand aus 100 Mitgliedern und übte mit dem
Gesetzgebenden Körper die gesetzgebende Gewalt, indem es die
Gesetzentwürfe der Regierung beraten, der letztere aber
dieselben ohne Diskussion verwerfen oder annehmen sollte. Durch
Senatuskonsult vom 18. Mai 1804 ward es umgestaltet, indem der
größere Teil seiner Mitglieder dem Gesetzgebenden
Körper einverleibt ward, die Generalversammlungen
aufhörten und nur drei Tribunatsektionen für das Innere,
die Gesetzgebung und die Finanzen übrigblieben. Auch diese
Schattengewalt ward endlich durch Senatuskonsult vom 19. Aug. 1807
beseitigt, indem an die Stelle der Tribunatsektionen drei
Kommissionen des Gesetzgebenden Körpers traten.
Tribur, Flecken, s. Trebur.
Tribus (lat.), 1) Name der drei Stämme des
ursprünglichen (patrizischen) röm. Volkes, der Ramnes,
Tities und Luceres, von denen der erste aus dem Volk des Romulus,
der zweite aus den mit diesem unter Titus Tatius vereinigten
Sabinern und der dritte, wie gewöhnlich angenommen wird, aus
Etruskern bestand. Sie hatten eine jede ihren Vorsteher, Tribunus
genannt, und zerfielen in je zehn Kurien, von denen wiederum eine
jede ihren besondern Vorsteher (curio) hatte. Jede dieser
Abteilungen hatte ihre eignen Opfer und sonstigen heiligen
Gebräuche, deren Verwaltung den Tribunen und Kurionen oblag.
Von diesen T. völlig verschieden sind
2) die örtlichen T. oder Bezirke, welche der
Überlieferung nach von Servius Tullius eingerichtet wurden und
das ganze Volk, Patrizier und Plebejer, umfaßten. Es sollen
ihrer anfänglich 30 gewesen sein, durch Gebietsverlust in dem
Krieg mit Porsena soll diese Zahl auf 20 herabgemindert worden
sein; dann aber wurden mit der Erweiterung des Gebiets immer neue
T. gebildet, bis 241 n. Chr. die Zahl 35 erreicht wurde, bei
welcher man stehen blieb; vier derselben hießen
städtische (t. urbanae), weil sie aus vier städtischen
Bezirken gebildet waren; die übrigen gehörten der
Landschaft an und hießen daher ländliche (t. rusticae).
Auf der Grundlage dieser T. entstand eine besondere Art von
Komitien (s. d.), die Comitia tributa, in denen innerhalb der T.
nach der Kopfzahl gestimmt wurde, und die daher einen
demokratischen Charakter hatten.
Tribut (lat.), ursprünglich die Steuer im alten Rom,
welche die Bürger von ihrem Vermögen an den Staat zu
zahlen hatten, dann die von den Provinzen erhobene Kopfsteuer
(tributum capitis). Jetzt versteht man darunter Abgaben, welche
bezwungene Völker an den Sieger zahlen müssen; auch wird
im figürlichen Sinn die Gewährung der schuldigen
Hochachtung oder Verehrung so genannt.
Tributär (franz.), tributpflichtig.
Tricarico, Stadt in der ital. Provinz Potenza, Kreis
Matera, Bischofsitz, mit alten Mauern und Türmen, Kathedrale,
Seminar, Seidenzucht, Wein-, Tabaks- und Safranbau und (1881) 7482
Einw.
Trichechus, Walroß.
Trichiasis und Distichiasis (griech.), verschiedene Grade
von Einwärtskehrung der Augenwimpern bei normaler Stellung der
Lidfläche. Die Wimpern selbst
832
Trichine.
sind entweder normal oder verkümmert und verbogen. Die
Ursache dieses lästigen und für das Auge
gefährlichen Leidens sind langwierige Entzündungen des
Augenlidrandes. Die nach einwärts sich krümmenden
Härchen reizen die Oberfläche des Auges, veranlassen
dadurch ein höchst quälendes Gefühlvon Kratzen,
Stechen, Reiben im Auge, ferner Lichtscheu und weiterhin mehr oder
weniger intensive Entzündungen der Bindehaut und Hornhaut. In
den mildern Graden genügt zur Beseitigung des Leidens das
periodische Ausziehen der falsch stehenden Wimpern vermittelst
einer feinen Pinzette, in hartnäckigern Fällen muß
auf plastisch operativem Wege geholfen werden.
Trichine (Trichina spiralis Ow., s. Tafel "Würmer"),
Gattung der Trichotracheliden, einer Familie der Nematoden oder
Fadenwürmer, schmarotzt im Körper des Menschen und
einzelner Säugetiere. Ihr Vorkommen in den Muskeln
höherer Tiere ist schon lange bekannt, nicht aber ihre
Herkunft und Gefährlichkeit. Beschrieben, aber nicht richtig
gedeutet wurden die verkalkten Trichinenkapseln im Menschen zuerst
1831 von Hilton. Den in der Kapsel enthaltenen Wurm entdeckte 1835
Paget; Owen beschrieb ihn genau und gab ihm den Namen Trichina
spiralis. Weiterhin fanden Gurlt und Leidy auch bei der Katze und
dem Schwein eingekapselte Trichinen; aber erst Zenker in Dresden
machte 1860 die epochemachende Beobachtung, daß eine
angeblich am Typhus gestorbene Person an der Trichinenkrankheit (s.
d.) zu Grunde gegangen war. Die Sektion der Leiche ergab eine
förmliche Überschwemmung der Muskeln mit Trichinen, auch
im Darm wurden reife Trichinen gefunden. Die Nachforschung zeigte
ferner, daß die Erkrankung von dem Genuß von Schinken,
Blut- und Cervelatwurst eines geschlachteten Schweins
herrühren mußte; denn diese Teile enthielten ebenfalls
Trichinen, und auch andre Personen, welche davon gegessen hatten,
waren zu gleicher Zeit alle mehr oder weniger schwer erkrankt.
Fütterungsversuche mit trichinösem Fleisch, welche von
Zenker selbst sowie von Virchow und Leuckart aus Anlaß dieses
Falles bei Tieren angestellt wurden, führten zu dem Resultat,
daß die im Fleisch eingekapselten Trichinen im Magen und Darm
des damit gefütterten Tiers durch die Verdauung aus ihrer
Kapsel befreit werden und sich daselbst schnell, ohne weitere
Umwandlung, zu erwachsenen, geschlechtsreifen Tieren ausbilden,
deren lebendig geborne Junge alsbald den Darm des Tiers
durchbohren, in das Fleisch desselben einwandern und, wenn das
betreffende Tier nicht daran stirbt, hier eingekapselt werden. Wird
solches Fleisch vom Menschen oder gewissen Säugetieren
verzehrt, so geht der Entwickelungsgang abermals vor sich. Man
unterscheidet hiernach Muskeltrichinen und Darmtrichinen (s. Tafel
"Würmer"). Erstere stellen den unentwickelten Zustand dar,
werden 0,7-1,0 mm lang, zeigen deutlich den Verdauungskanal und den
nicht völlig ausgebildeten Geschlechtsapparat. Die
Darmtrichine, das erwachsene, geschlechtsreife Tier, ist ein
feiner, fadenförmiger, runder Wurm mit leicht geringelter
chitinöser Körperhülle; das zugespitzte,
dünnere Ende ist der Kopf, das dickere, kurz abgerundete der
Hinterleib. An ersterm beginnt der Verdauungskanal mit der
Mundöffnung, von der im Innern die feine, in ihrer ganzen
Länge von einem eigentümlichen Zellkörper
umfaßte Speiseröhre ausgeht. An diese schließt
sich der flaschenförmig erweiterte und an seinem Ansang mit
zwei kleinen, birnförmigen, blindsackartigen Anhängen
versehene Magen und weiter der wieder engere und im hintern Teil
meist dunkler erscheinende Darm an. Bei dem bis 1,5 mm langen
Männchen besitzt das Schwanzende zwei lappenartige
Fortsätze, und die Geschlechtsöffnung ist mit dem Ende
des Darms zu einer vorstülpbaren Kloake verbunden. Die
Länge der Weibchen beträgt 3-4 mm. An innern
Geschlechtsorganen besitzen dieselben einen einfachen Eierstock,
einen Uterus und eine Scheide. Die äußere
Geschlechtsöffnung befindet sich weit nach vorn, etwa an der
Grenze des ersten und zweiten Viertels der ganzen
Körperlänge. Die Eier sind rundlich, zartwandig und
besitzen eine wasserhelle Dotterschicht. Im Uterus entwickeln sich
in ihnen die jungen Trichinen und werden etwa am siebenten Tag nach
der Ankunft des trichinösen Fleisches im Magen lebendig
geboren. Eine erwachsene Trichinenmutter hat etwa 100 lebendige
Junge in ihrem Leib, hinter diesen erzeugt sie aber immer neue Eier
und Junge. Sie liegt 5-8 Wochen, bis zu ihrem Tod, im Darm vor
Anker und liefert immer neue Brut, so daß man auf eine Mutter
mindestens 500-1000 Junge rechnen kann. Die Jungen wandern sofort
durch die Darmwand, Bauchwand und das lockere Bindegewebe,
vielleicht auch durch Vermittelung des Blutstroms in die
Körpermuskeln ein. Hier dringen sie in die Primitivfasern,
zerstören den Inhalt derselben, buchten an ihrer Lagerstelle,
indem sie sich spiralig zusammenrollen, die Hülle der
Muskelfaser aus und reizen dieselbe, so daß sie sich
verdickt, zum Teil zerstört wird und eine helle,
zitronenförmige Kapsel um das Tierchen herum bildet. Zuweilen
sind übrigens 2-4 Trichinen in Einer Kapsel vereinigt.
Darüber vergehen 2-4 Wochen, aber schon mit 14 Tagen hat die
Muskeltrichine ihre volle Größe als solche erreicht. Die
Kapsel wird mit der Zeit immer dicker und durch Ablagerung von
Kalksalzen undurchsichtig, so daß sie mit bloßem Auge
als weißes Pünktchen erkannt werden kann. In dieser
Kalkschale lebt die T. in einer Art Scheintod; sie stirbt aber
nicht ab, sondern noch nach Jahrzehnten zeigt sie sich, wenn die
Kalkkapsel durch Säure gelöst wird, bewegungsfähig
oder wird, wenn sie mit dem Fleisch in den Magen eines Tiers kommt
und dort durch den sauren Magensaft frei wird, geschlechtsreif.
Abgesehen vom Menschen und Schwein, hat man die Trichinen bis jetzt
bei Ratten, Mäusen, Katzen, Füchsen, beim Iltis, Marder,
Hamster, Dachs, Igel und Waschbären gefunden. Es gelingt
indessen auch sicher, sie dem Kaninchen und Meerschweinchen,
unsicher, sie dem Schaf und Kalb anzufuttern. Von Haus aus leben
sie übrigens wahrscheinlich in den Ratten und werden, da diese
sich gegenseitig auffressen, vor dem Aussterben geschützt;
zugleich gelangen sie bei Gelegenheit in das Schwein und so auch in
den Menschen. Bei letzterm sind sie in allen Erdteilen gefunden
worden, in Europa am häufigsten in Deutschland, Schottland,
England, Dänemark und Schweden. In Deutschland finden sie sich
bei 2-3 Proz. aller menschlichen Leichen. Seit dem erwähnten
Zenkerschen Fall ist eine große Reihe epidemischer
Trichinenerkrankungen der Menschen festgestellt worden.
Erwähnenswert ist besonders die große Epidemie in
Hedersleben bei Quedlinburg 1865, wo in einem Dorfe von 2000 Einw.
337 erkrankten und 101 starben. Aktenmäßige Thatsachen
und Beobachtungen von dick verkapselten Trichinen in den 60er
Jahren und früher weisen darauf hin, daß die Krankheit
auch schon früher existierte. Man hat sie nur einem
vermeintlichen Wurstgift oder Schinkengift zugeschrieben, und die
Häufigkeit der Erkrankungen in der Neuzeit erklärt sich
zur Genüge aus der jetzigen Schnellräucherung u. aus der
Neigung, das Fleisch roh oder oberflächlich
833
Trichinenkrankheit - Trichinenversicherung.
gebraten, saftig und blutigrot zu genießen. Vgl. Leuckart,
Untersuchungen über Trichina spiralis (2. Aufl., Leipz. 1866);
Pagenstecher, Die Trichinen (das. 1865); Gerlach, Die Trichinen
(Hannov. 1866); Virchow, Lehre von den Trichinen (3. Aufl., Berl.
1866); Claus, Über die T. (Wien 1877).
Trichinenkrankheit (Trichinose) tritt in der Zeit vom
1.-30. Tag ein. Die ersten Symptome hängen ab von der
Gegenwart und Fortentwickelung der Trichinen im Magen und Darm, die
zweite Gruppe von dem Eindringen unzähliger Embryos in die
Muskeln, die letzte von der Beendigung der Wanderung und der
allmählichen Beruhigung der Muskelreizung während der
beginnenden Einkapselung der Trichinen. Abgesehen von dem
anfänglich schleichenden Verlauf oder den zuweilen
beobachteten stürmischen choleraähnlichen
Magendarmerscheinungen, klagen die Patienten in der Regel einige
Stunden oder Tage nach dem Genuß trichinösen Fleisches
über heftiges Magendrücken, über Aufstoßen und
Übelkeit, verbunden mit dem Gefühl großer
Mattigkeit und Abgeschlagenheit. Meist tritt einigemal Erbrechen
schleimiger und galliger Massen ein. Vom siebenten Tag ab, dem
Beginn der Einwanderung der Embryos in die Muskeln, stellen sich,
gleichviel ob deutliche gastrische Symptome vorangegangen waren
oder nicht, vage Schmerzen, Gefühl von Steifsein und
wassersüchtige Anschwellung des Gesichts, besonders der
Augenlider, ein. Die Bewegungen werden nun bald sehr erschwert, da
die Muskeln starr, unnachgiebig werden, beträchtlich
anschwellen, kautschukähnliche Resistenz bekommen und
äußerst schmerzhaft sind. Dabei besteht typhöses
Fieber, welches früher gewöhnlich und auch jetzt noch
zuweilen einen Unterleibstyphus vortäuscht. Der Tod kann an
Zwerchfelllähmung oder an allgemeiner Erschöpfung
eintreten, er ist von der 2.-7. Woche zu befürchten. Leichte
Trichinosefälle gelangen in einigen Tagen bis Wochen zur
Genesung; in schwereren Fällen zieht sich die Krankheit 6-7
Wochen hin, ja manchmal vergehen mehrere Monate bis zur vollen
Gesundung. Die Gefährlichkeit der Krankheit hängt ab von
der Quantität der genossenen Trichinen, in einzelnen Epidemien
stieg die Sterblichkeit bis auf 30 Proz. der Erkrankten. Wirksame
Heilmittel der Trichinose sind bis jetzt nicht gefunden; Mittel,
welche auf die auf der Wanderung befindlichen und in die Muskeln
eingedrungenen Trichinen wirken, fehlen ganz, und selbst für
frische Fälle, wo es darauf ankommt, die noch im Darm
vorhandenen Trichinen zu töten und aus dem Körper zu
schaffen, sind noch keine sichern Abführmittel entdeckt
worden. Die mit Trichinen behafteten Schweine erkranken nicht,
ebensowenig die andern für diese Würmer
empfänglichen Tiere, mit Ausnahme der Kaninchen, die auch wohl
daran sterben. Nach dem Vorhergehenden läßt sich die
Gefahr für den Menschen nur durch eine richtige Prophylaxts
abwenden. Die Schweine müssen möglichst vor der Infektion
durch Trichinen bewahrt werden. Überall, wo trichinöse
Ratten gefunden sind, hat man auch trichinöse Schweine oder
andre Fleischfresser entdeckt. Das Schwein erhält seine
Trichinen durch Verschlucken von mit dem Kot andrer Schweine
abgegangenen Darmtrichinen u. Embryos, außerdem durch das
Fressen trichinösen Fleisches anderer Schweine, wie der
Fleischabfälle vom Schweineschlachten. Gerade die
Abdeckereien, wo Abfälle von Schweinekadavern verfüttert
werden, gelten als die raffiniertesten
Trichinenschweine-Züchtungsanstalten. Ein zweites Schutzmittel
liegt in der obligatorischen mikroskopischen Untersuchung aller
frisch geschlachteten Schweine sowie der jetzt zahlreich
eingeführten amerikanischen Speckseiten. Da die Trichinen an
gewissen Körperstellen und zwar im Zwerchfell, den
Zwischenrippen-, Hals-, Kehlkopf-, Kiefer- und Augenmuskeln und
besonders an den Übergängen der Muskeln in die Sehnen
sehr reichlich sich vorfinden, so wählt man solche Stellen zur
Untersuchung. Man schneidet aus jedem dieser sechs Muskeln ein 2-3
mm langes Stückchen aus und fertigt von jedem Stückchen
etwa fünf Präparate an. Hat man bei genaueer Untersuchung
in diesen 30 Präparaten keine Trichinen gefunden, so darf man
auch die Ungefährlichkeit des Schweins annehmen. Die
Erfahrungen in Rostock, Berlin, Braunschweig etc. haben den Wert
dieser obligatorischen Trichinenschau bestätigt. In der Stadt
Braunschweig z. B. hat man in sieben Jahren unter 93,099 Schweinen
18 trichinöse entdeckt. Wer wissentlich trichinenhaltiges
Fleisch feilhält oder verkauft, verfällt nach dem
deutschen Reichsstrafgesetzbuch (§ 367) in eine Geldstrafe bis
zu 150 Mk. oder in Haftstrafe bis zu 6 Wochen, während es in
der Regel als fahrlässige Tötung oder
Körperverletzung zu bestrafen sein wird, wenn dadurch der Tod
oder die Krankheit einer Person herbeigeführt wurde. Das
letzte und sicherste Schutzmittel vor Trichinen besteht darin,
daß man Speisen aus Schweinefleisch nur gehörig
durchkocht oder durchbraten genießt. Kurze Einwirkung einer
Wärme von etwa 45° R, wie es bei dem sogen. Wellfleisch
geschieht, tötet die Trichinen nicht, ebensowenig längere
Einwirkung einer höhern Wärme von 60° R. und
darüber auf dickere Stücke, so daß diese im Innern
saftig rot bleiben. Letzternfalls werden nur die in den
Außenteilen befindlichen Trichinen getötet, während
die im Innern vorhandenen lebendig bleiben und beim Genuß
eine Infektion vermitteln. Nur längeres Kochen und Braten
nicht zu dicker Stücke bei mindestens 50-55° R. richtet
die Trichinen sicher zu Grunde. Ebenso sterben sie zweifellos nach
einer zehntägigen Einpökelung des Fleisches in nicht zu
großen Stücken ohne Hinzufügung von Wasser, 30 g
Kochsalz auf 1 kg Fleisch gerechnet, sowie nach energischer
Heißräucherung, bei der eine Temperatur von 52° R.
erreicht wird. Dagegen ist ein schwächeres Pökeln,
welches den Trichinen weniger Wasser entzieht, sowie die
Kalträucherung oder gar die Schnellräucherung, bei der
die Schinken und Würste nur mit Holzessig oder Kreosot
überstrichen werden, völlig wirkungslos. Indessen
unterstützen sich Salz, Wärme und Rauch gegenseitig in
ihrem Effekt, so daß die stärkere Wirkung des einen die
schwächere des andern ersetzen kann. Vgl. Wolff, Untersuchung
des Fleisches auf Trichinen (6. Aufl., Bresl. 1880) und die
Schriften gleichen Inhalts von Tiemann (3. Aufl., das. 1887), Johne
(3. Aufl., Berl. 1889) und Long (das. 1886).
Trichinenversicherung wird von einzelnen Personen und
Firmen, von Interessentenverbänden, von besondern
Gesellschaften (die Anhaltische Trichinenversicherungs-Anstalt in
Köthen, die Hannoversche, die Einbecker etc.) oder als
Nebengeschäft der Viehversicherungsgesellschaften betrieben
und unterscheudet sich von der Viehversicherung (s. d.) dadurch,
daß diese gegen Vermögensverluste durch den vom
Versicherten nicht gewünschten Tod seines Viehs infolge von
Seuchen und Verunglückung, jene aber gegen den aus der
unvorhergesehenen Entdeckung der Wertschmälerung
geschlachteter Tiere (Schweine) infolge der Fleischdurchsetzung mit
Trichinen drohenden Schaden schützen soll. Mit der T. pflegt
die ihr analoge Finnenversicherung verbunden zu sein.
Meyers Konv.- Lexikon, 4. Aufl., XV. Bd.
53
834
Trichinopolly - Tridentinisches Konzil.
Trichinopolly, Stadt, s. Tritschinapalli.
Trichite, mikroskopisch kleine, haarförmige,
gewöhnlich dunkel gefärbte Mineralkörper, die sich
häufig in glasiger Gesteinsmasse bei Obsidian, Bimsstein,
Perlit, Rhyolith, Porphyr, Basalt etc. vorfinden. Ihre
mineralogische Bestimmung ist wegen ihrer Kleinheit schwierig und
meist nur durch Analogie mit gleichzeitig vorkommenden
größern Mineralindividuen mit einiger Wahrscheinlichkeit
möglich.
Trichloraldehyd, s. Chloral.
Trichlormethan, s. Chloroform.
Trichoblásten (griech.), haarartig geformte
Pflanzenzellen, die sich wesentlich durch Form oder Inhalt von
ihren Nachbarzellen unterscheiden, wie die Sternhaare in den
Luftgängen von Nymphaea.
Trichocephalus, Peitschenwurm.
Trichodéctes, s. Pelzfresser.
Trichoglossus, s. Papageien, S. 667.
Trichogyne (griech., Befruchtungshaar), bei den Florideen
und Koleochäteen das haarförmig gestaltete
Empfängnisorgan, an welchem die männlichen
Befruchtungselemente haften müssen, um Befruchtung des
Karpogons zu bewirken. Bisweilen steht die T. auf einer besondern
Zellreihe, dem Trichophor. Auch kann sie auf besondern Ästen
der Pflanze, z. B. bei der Florideengattung Dudresnaya, auftreten
(s. Algen, S. 345 f.).
Trichologie (griech), Lehre vom Haar.
Trichoma (griech.), s. Weichselzopf.
Trichome (griech.), s. Haare der Pflanzen.
Trichomstachel, s. v. w. Hautstachel, s. Stachel.
Trichomykose (griech.), durch Pilze verursachtes
Haarleiden.
Trichophor, s. Trichogyne.
Trichophthora (griech.), Haarvertilgungsmittel.
Trichoptera (Pelzflügler), Zunft aus der Ordnung der
Netzflügler (s. d.).
Trichord (griech.), dreisaitiges Tonwerkzeug.
Trichotomie (griech.), logische Zerlegung in drei Teile,
Dreiteilung; auch s. v. w. peinlich genaue Behandlung unbedeutender
Dinge, Haarspalterei.
Trichotracheliden (Trichotrachelidae), Familie der
Nematoden oder Fadenwürmer, Eingeweidewürmer mit
halsartig verdünntem Vorderteil und kleiner Mundöffnung
ohne Papillen. Zu ihnen gehören zwei im Menschen schmarotzende
Gattungen, von denen die eine (Trichocephalus oder Peitschenwurm,
s. d.) im allgemeinen unschädlich ist, die andre aber
(Trichina, s. Trichine) häufig durch ihre Menge tödlich
wirkt. Die übrigen T. leben in den Eingeweiden
warmblütiger Wirbeltiere.