ßerer Gemeinschaften gebraucht. So hießen die

Anführer von Abteilungen der Reiterei unter den Königen

Tribuni celerum, so ferner die Anführer der Legionen Tribuni

militum oder Tribuni militares. Dieser letztern gab es in jeder

Legion sechs, die den Oberbefehl wechselnd zwei Monate führten

und außerdem die Aushebung, die Führung der Listen und

andre ähnliche Geschäfte zu besorgen hatten. Dieselben

wurden anfangs von den Konsuln ernannt; 362 v. Chr. wurde aber die

Wahl von 6, 311 die von 16 der 24 für die

regelmäßig zur Aushebung gelangenden 4 Legionen

erforderlichen Militärtribunen und endlich 207 die Wahl von

sämtlichen 24 dem Volk eingeräumt, während, wenn

außerordentlicherweise eine größere Zahl von

Legionen ausgehoben wurde, die Ernennung der übrigen T. den

Konsuln verblieb. Ferner gab es Tribuni aerarii, welche für

bestimmte Abteilungen des Volkes den Tribut einzuziehen und an die

Soldaten den Sold zu zahlen hatten. Eine besondere Art von T. waren

die Kriegstribunen mit konsularischer Gewalt (tribuni militum

consulari potestate), welche nach einem 445 gegebenen Gesetz bis

366 öfters statt der Konsuln ernannt wurden, um auch den

Plebejern, welche für dieses Amt wählbar waren, den

Zugang zu der höchsten obrigkeitlichen Gewalt zu

eröffnen. Die geschichtlich wichtigsten aber waren die

Volkstribunen (tribuni plebis), welche 493 eingesetzt wurden, um

den Plebejern gegen den Mißbrauch der Amtsgewalt von seiten

der damals ausschließlich patrizischen Konsuln Schutz zu

gewähren, zu welchem Zweck sie unter besondern religiösen

Feierlichkeiten für unverletzlich (sacrosancti) erklärt

wurden. Anfangs beschränkte sich ihre Wirksamkeit auf die

Einsprache (intercessio) zu gunsten einzelner von Maßregeln

der Magistrate bedrohter Plebejer, die ihnen übrigens auch nur

in der Stadt und innerhalb einer römischen Meile im Umkreis

derselben zustand. Sie dehnten dieselbe indessen, auf ihre

Unverletzlichkeit gestützt, immer weiter aus. Sie richteten

ihre hindernde Einsprache gegen Amtshandlungen jeder Art, sie luden

selbst Patrizier vor das Gericht der Tributkomitien, sie wohnten

den Sitzungen des Senats bei und hinderten Beschlüsse

desselben durch ihr Verbot (veto), und als die Tributkomitien 449

das Recht erlangt hatten, das ganze Volk bindende Beschlüsse

zu fassen, benutzten sie dieselben, um in ihnen Gesetze im

Interesse der Plebejer zu beantragen und durchzusetzen, wogegen den

Patriziern nur das einzige Mittel zu Gebote stand, die Einsprache

eines Tribuns gegen seine Kollegen zu gewinnen, da durch eine

solche das Vorgehen der übrigen verhindert werden konnte.

Später, als nach den Punischen Kriegen der Gegensatz zwischen

Patriziern und Plebejern im wesentlichen aufgehoben war,

änderte sich die Wirksamkeit der T. insofern, als sie nicht

mehr das Interesse der Plebejer gegen die Patrizier, sondern das

des niedern Volkes gegen die Nobilität zu vertreten hatten,

obwohl es mit dem fortschreitenden Verfall der Republik immer mehr

dahin kam, daß das Tribunat nur zu persönlichen

ehrgeizigen Zwecken gesucht und benutzt wurde. Indessen blieb es

auch später noch Regel, daß dasselbe, wie von Anfang an,

nur von Plebejern bekleidet werden durfte. Die Zahl der T. war bei

ihrer Einsetzung fünf oder nach einer andern Angabe zwei,

wurde aber 457 auf zehn erhöht. Unter Sullas Diktatur (82-79)

wurde das Tribunat auf seine anfängliche geringe Wirksamkeit

eingeschränkt, durch Pompejus aber in seinem ersten Konsulat

70 wieder in alle seine Rechte eingesetzt. Unter den Kaisern wurde

den T. ihre Bedeutung entzogen, indem jenen die tribunizische

Gewalt verliehen wurde; sie wurden aber beibehalten, bis endlich

Konstantin d. Gr. ihre Abschaffung verfügte. Im Mittelalter

wurde noch einmal ein kurzer Versuch gemacht, das Tribunat

wiederherzuhellen, indem vom römischen Volk 1347 die Republik

erklärt und Cola di Rienzi zum Tribun erhoben wurde. - Das in

Frankreich nach dem Staatsstreich vom 18. Brumaire durch die

Verfassung von 1799 eingeführte, von Sieyès ersonnene

Tribunat bestand aus 100 Mitgliedern und übte mit dem

Gesetzgebenden Körper die gesetzgebende Gewalt, indem es die

Gesetzentwürfe der Regierung beraten, der letztere aber

dieselben ohne Diskussion verwerfen oder annehmen sollte. Durch

Senatuskonsult vom 18. Mai 1804 ward es umgestaltet, indem der

größere Teil seiner Mitglieder dem Gesetzgebenden

Körper einverleibt ward, die Generalversammlungen

aufhörten und nur drei Tribunatsektionen für das Innere,

die Gesetzgebung und die Finanzen übrigblieben. Auch diese

Schattengewalt ward endlich durch Senatuskonsult vom 19. Aug. 1807

beseitigt, indem an die Stelle der Tribunatsektionen drei

Kommissionen des Gesetzgebenden Körpers traten.

Tribur, Flecken, s. Trebur.

Tribus (lat.), 1) Name der drei Stämme des

ursprünglichen (patrizischen) röm. Volkes, der Ramnes,

Tities und Luceres, von denen der erste aus dem Volk des Romulus,

der zweite aus den mit diesem unter Titus Tatius vereinigten

Sabinern und der dritte, wie gewöhnlich angenommen wird, aus

Etruskern bestand. Sie hatten eine jede ihren Vorsteher, Tribunus

genannt, und zerfielen in je zehn Kurien, von denen wiederum eine

jede ihren besondern Vorsteher (curio) hatte. Jede dieser

Abteilungen hatte ihre eignen Opfer und sonstigen heiligen

Gebräuche, deren Verwaltung den Tribunen und Kurionen oblag.

Von diesen T. völlig verschieden sind

2) die örtlichen T. oder Bezirke, welche der

Überlieferung nach von Servius Tullius eingerichtet wurden und

das ganze Volk, Patrizier und Plebejer, umfaßten. Es sollen

ihrer anfänglich 30 gewesen sein, durch Gebietsverlust in dem

Krieg mit Porsena soll diese Zahl auf 20 herabgemindert worden

sein; dann aber wurden mit der Erweiterung des Gebiets immer neue

T. gebildet, bis 241 n. Chr. die Zahl 35 erreicht wurde, bei

welcher man stehen blieb; vier derselben hießen

städtische (t. urbanae), weil sie aus vier städtischen

Bezirken gebildet waren; die übrigen gehörten der

Landschaft an und hießen daher ländliche (t. rusticae).

Auf der Grundlage dieser T. entstand eine besondere Art von

Komitien (s. d.), die Comitia tributa, in denen innerhalb der T.

nach der Kopfzahl gestimmt wurde, und die daher einen

demokratischen Charakter hatten.

Tribut (lat.), ursprünglich die Steuer im alten Rom,

welche die Bürger von ihrem Vermögen an den Staat zu

zahlen hatten, dann die von den Provinzen erhobene Kopfsteuer

(tributum capitis). Jetzt versteht man darunter Abgaben, welche

bezwungene Völker an den Sieger zahlen müssen; auch wird

im figürlichen Sinn die Gewährung der schuldigen

Hochachtung oder Verehrung so genannt.

Tributär (franz.), tributpflichtig.

Tricarico, Stadt in der ital. Provinz Potenza, Kreis

Matera, Bischofsitz, mit alten Mauern und Türmen, Kathedrale,

Seminar, Seidenzucht, Wein-, Tabaks- und Safranbau und (1881) 7482

Einw.

Trichechus, Walroß.

Trichiasis und Distichiasis (griech.), verschiedene Grade

von Einwärtskehrung der Augenwimpern bei normaler Stellung der

Lidfläche. Die Wimpern selbst

832

Trichine.

sind entweder normal oder verkümmert und verbogen. Die

Ursache dieses lästigen und für das Auge

gefährlichen Leidens sind langwierige Entzündungen des

Augenlidrandes. Die nach einwärts sich krümmenden

Härchen reizen die Oberfläche des Auges, veranlassen

dadurch ein höchst quälendes Gefühlvon Kratzen,

Stechen, Reiben im Auge, ferner Lichtscheu und weiterhin mehr oder

weniger intensive Entzündungen der Bindehaut und Hornhaut. In

den mildern Graden genügt zur Beseitigung des Leidens das

periodische Ausziehen der falsch stehenden Wimpern vermittelst

einer feinen Pinzette, in hartnäckigern Fällen muß

auf plastisch operativem Wege geholfen werden.

Trichine (Trichina spiralis Ow., s. Tafel "Würmer"),

Gattung der Trichotracheliden, einer Familie der Nematoden oder

Fadenwürmer, schmarotzt im Körper des Menschen und

einzelner Säugetiere. Ihr Vorkommen in den Muskeln

höherer Tiere ist schon lange bekannt, nicht aber ihre

Herkunft und Gefährlichkeit. Beschrieben, aber nicht richtig

gedeutet wurden die verkalkten Trichinenkapseln im Menschen zuerst

1831 von Hilton. Den in der Kapsel enthaltenen Wurm entdeckte 1835

Paget; Owen beschrieb ihn genau und gab ihm den Namen Trichina

spiralis. Weiterhin fanden Gurlt und Leidy auch bei der Katze und

dem Schwein eingekapselte Trichinen; aber erst Zenker in Dresden

machte 1860 die epochemachende Beobachtung, daß eine

angeblich am Typhus gestorbene Person an der Trichinenkrankheit (s.

d.) zu Grunde gegangen war. Die Sektion der Leiche ergab eine

förmliche Überschwemmung der Muskeln mit Trichinen, auch

im Darm wurden reife Trichinen gefunden. Die Nachforschung zeigte

ferner, daß die Erkrankung von dem Genuß von Schinken,

Blut- und Cervelatwurst eines geschlachteten Schweins

herrühren mußte; denn diese Teile enthielten ebenfalls

Trichinen, und auch andre Personen, welche davon gegessen hatten,

waren zu gleicher Zeit alle mehr oder weniger schwer erkrankt.

Fütterungsversuche mit trichinösem Fleisch, welche von

Zenker selbst sowie von Virchow und Leuckart aus Anlaß dieses

Falles bei Tieren angestellt wurden, führten zu dem Resultat,

daß die im Fleisch eingekapselten Trichinen im Magen und Darm

des damit gefütterten Tiers durch die Verdauung aus ihrer

Kapsel befreit werden und sich daselbst schnell, ohne weitere

Umwandlung, zu erwachsenen, geschlechtsreifen Tieren ausbilden,

deren lebendig geborne Junge alsbald den Darm des Tiers

durchbohren, in das Fleisch desselben einwandern und, wenn das

betreffende Tier nicht daran stirbt, hier eingekapselt werden. Wird

solches Fleisch vom Menschen oder gewissen Säugetieren

verzehrt, so geht der Entwickelungsgang abermals vor sich. Man

unterscheidet hiernach Muskeltrichinen und Darmtrichinen (s. Tafel

"Würmer"). Erstere stellen den unentwickelten Zustand dar,

werden 0,7-1,0 mm lang, zeigen deutlich den Verdauungskanal und den

nicht völlig ausgebildeten Geschlechtsapparat. Die

Darmtrichine, das erwachsene, geschlechtsreife Tier, ist ein

feiner, fadenförmiger, runder Wurm mit leicht geringelter

chitinöser Körperhülle; das zugespitzte,

dünnere Ende ist der Kopf, das dickere, kurz abgerundete der

Hinterleib. An ersterm beginnt der Verdauungskanal mit der

Mundöffnung, von der im Innern die feine, in ihrer ganzen

Länge von einem eigentümlichen Zellkörper

umfaßte Speiseröhre ausgeht. An diese schließt

sich der flaschenförmig erweiterte und an seinem Ansang mit

zwei kleinen, birnförmigen, blindsackartigen Anhängen

versehene Magen und weiter der wieder engere und im hintern Teil

meist dunkler erscheinende Darm an. Bei dem bis 1,5 mm langen

Männchen besitzt das Schwanzende zwei lappenartige

Fortsätze, und die Geschlechtsöffnung ist mit dem Ende

des Darms zu einer vorstülpbaren Kloake verbunden. Die

Länge der Weibchen beträgt 3-4 mm. An innern

Geschlechtsorganen besitzen dieselben einen einfachen Eierstock,

einen Uterus und eine Scheide. Die äußere

Geschlechtsöffnung befindet sich weit nach vorn, etwa an der

Grenze des ersten und zweiten Viertels der ganzen

Körperlänge. Die Eier sind rundlich, zartwandig und

besitzen eine wasserhelle Dotterschicht. Im Uterus entwickeln sich

in ihnen die jungen Trichinen und werden etwa am siebenten Tag nach

der Ankunft des trichinösen Fleisches im Magen lebendig

geboren. Eine erwachsene Trichinenmutter hat etwa 100 lebendige

Junge in ihrem Leib, hinter diesen erzeugt sie aber immer neue Eier

und Junge. Sie liegt 5-8 Wochen, bis zu ihrem Tod, im Darm vor

Anker und liefert immer neue Brut, so daß man auf eine Mutter

mindestens 500-1000 Junge rechnen kann. Die Jungen wandern sofort

durch die Darmwand, Bauchwand und das lockere Bindegewebe,

vielleicht auch durch Vermittelung des Blutstroms in die

Körpermuskeln ein. Hier dringen sie in die Primitivfasern,

zerstören den Inhalt derselben, buchten an ihrer Lagerstelle,

indem sie sich spiralig zusammenrollen, die Hülle der

Muskelfaser aus und reizen dieselbe, so daß sie sich

verdickt, zum Teil zerstört wird und eine helle,

zitronenförmige Kapsel um das Tierchen herum bildet. Zuweilen

sind übrigens 2-4 Trichinen in Einer Kapsel vereinigt.

Darüber vergehen 2-4 Wochen, aber schon mit 14 Tagen hat die

Muskeltrichine ihre volle Größe als solche erreicht. Die

Kapsel wird mit der Zeit immer dicker und durch Ablagerung von

Kalksalzen undurchsichtig, so daß sie mit bloßem Auge

als weißes Pünktchen erkannt werden kann. In dieser

Kalkschale lebt die T. in einer Art Scheintod; sie stirbt aber

nicht ab, sondern noch nach Jahrzehnten zeigt sie sich, wenn die

Kalkkapsel durch Säure gelöst wird, bewegungsfähig

oder wird, wenn sie mit dem Fleisch in den Magen eines Tiers kommt

und dort durch den sauren Magensaft frei wird, geschlechtsreif.

Abgesehen vom Menschen und Schwein, hat man die Trichinen bis jetzt

bei Ratten, Mäusen, Katzen, Füchsen, beim Iltis, Marder,

Hamster, Dachs, Igel und Waschbären gefunden. Es gelingt

indessen auch sicher, sie dem Kaninchen und Meerschweinchen,

unsicher, sie dem Schaf und Kalb anzufuttern. Von Haus aus leben

sie übrigens wahrscheinlich in den Ratten und werden, da diese

sich gegenseitig auffressen, vor dem Aussterben geschützt;

zugleich gelangen sie bei Gelegenheit in das Schwein und so auch in

den Menschen. Bei letzterm sind sie in allen Erdteilen gefunden

worden, in Europa am häufigsten in Deutschland, Schottland,

England, Dänemark und Schweden. In Deutschland finden sie sich

bei 2-3 Proz. aller menschlichen Leichen. Seit dem erwähnten

Zenkerschen Fall ist eine große Reihe epidemischer

Trichinenerkrankungen der Menschen festgestellt worden.

Erwähnenswert ist besonders die große Epidemie in

Hedersleben bei Quedlinburg 1865, wo in einem Dorfe von 2000 Einw.

337 erkrankten und 101 starben. Aktenmäßige Thatsachen

und Beobachtungen von dick verkapselten Trichinen in den 60er

Jahren und früher weisen darauf hin, daß die Krankheit

auch schon früher existierte. Man hat sie nur einem

vermeintlichen Wurstgift oder Schinkengift zugeschrieben, und die

Häufigkeit der Erkrankungen in der Neuzeit erklärt sich

zur Genüge aus der jetzigen Schnellräucherung u. aus der

Neigung, das Fleisch roh oder oberflächlich

833

Trichinenkrankheit - Trichinenversicherung.

gebraten, saftig und blutigrot zu genießen. Vgl. Leuckart,

Untersuchungen über Trichina spiralis (2. Aufl., Leipz. 1866);

Pagenstecher, Die Trichinen (das. 1865); Gerlach, Die Trichinen

(Hannov. 1866); Virchow, Lehre von den Trichinen (3. Aufl., Berl.

1866); Claus, Über die T. (Wien 1877).

Trichinenkrankheit (Trichinose) tritt in der Zeit vom

1.-30. Tag ein. Die ersten Symptome hängen ab von der

Gegenwart und Fortentwickelung der Trichinen im Magen und Darm, die

zweite Gruppe von dem Eindringen unzähliger Embryos in die

Muskeln, die letzte von der Beendigung der Wanderung und der

allmählichen Beruhigung der Muskelreizung während der

beginnenden Einkapselung der Trichinen. Abgesehen von dem

anfänglich schleichenden Verlauf oder den zuweilen

beobachteten stürmischen choleraähnlichen

Magendarmerscheinungen, klagen die Patienten in der Regel einige

Stunden oder Tage nach dem Genuß trichinösen Fleisches

über heftiges Magendrücken, über Aufstoßen und

Übelkeit, verbunden mit dem Gefühl großer

Mattigkeit und Abgeschlagenheit. Meist tritt einigemal Erbrechen

schleimiger und galliger Massen ein. Vom siebenten Tag ab, dem

Beginn der Einwanderung der Embryos in die Muskeln, stellen sich,

gleichviel ob deutliche gastrische Symptome vorangegangen waren

oder nicht, vage Schmerzen, Gefühl von Steifsein und

wassersüchtige Anschwellung des Gesichts, besonders der

Augenlider, ein. Die Bewegungen werden nun bald sehr erschwert, da

die Muskeln starr, unnachgiebig werden, beträchtlich

anschwellen, kautschukähnliche Resistenz bekommen und

äußerst schmerzhaft sind. Dabei besteht typhöses

Fieber, welches früher gewöhnlich und auch jetzt noch

zuweilen einen Unterleibstyphus vortäuscht. Der Tod kann an

Zwerchfelllähmung oder an allgemeiner Erschöpfung

eintreten, er ist von der 2.-7. Woche zu befürchten. Leichte

Trichinosefälle gelangen in einigen Tagen bis Wochen zur

Genesung; in schwereren Fällen zieht sich die Krankheit 6-7

Wochen hin, ja manchmal vergehen mehrere Monate bis zur vollen

Gesundung. Die Gefährlichkeit der Krankheit hängt ab von

der Quantität der genossenen Trichinen, in einzelnen Epidemien

stieg die Sterblichkeit bis auf 30 Proz. der Erkrankten. Wirksame

Heilmittel der Trichinose sind bis jetzt nicht gefunden; Mittel,

welche auf die auf der Wanderung befindlichen und in die Muskeln

eingedrungenen Trichinen wirken, fehlen ganz, und selbst für

frische Fälle, wo es darauf ankommt, die noch im Darm

vorhandenen Trichinen zu töten und aus dem Körper zu

schaffen, sind noch keine sichern Abführmittel entdeckt

worden. Die mit Trichinen behafteten Schweine erkranken nicht,

ebensowenig die andern für diese Würmer

empfänglichen Tiere, mit Ausnahme der Kaninchen, die auch wohl

daran sterben. Nach dem Vorhergehenden läßt sich die

Gefahr für den Menschen nur durch eine richtige Prophylaxts

abwenden. Die Schweine müssen möglichst vor der Infektion

durch Trichinen bewahrt werden. Überall, wo trichinöse

Ratten gefunden sind, hat man auch trichinöse Schweine oder

andre Fleischfresser entdeckt. Das Schwein erhält seine

Trichinen durch Verschlucken von mit dem Kot andrer Schweine

abgegangenen Darmtrichinen u. Embryos, außerdem durch das

Fressen trichinösen Fleisches anderer Schweine, wie der

Fleischabfälle vom Schweineschlachten. Gerade die

Abdeckereien, wo Abfälle von Schweinekadavern verfüttert

werden, gelten als die raffiniertesten

Trichinenschweine-Züchtungsanstalten. Ein zweites Schutzmittel

liegt in der obligatorischen mikroskopischen Untersuchung aller

frisch geschlachteten Schweine sowie der jetzt zahlreich

eingeführten amerikanischen Speckseiten. Da die Trichinen an

gewissen Körperstellen und zwar im Zwerchfell, den

Zwischenrippen-, Hals-, Kehlkopf-, Kiefer- und Augenmuskeln und

besonders an den Übergängen der Muskeln in die Sehnen

sehr reichlich sich vorfinden, so wählt man solche Stellen zur

Untersuchung. Man schneidet aus jedem dieser sechs Muskeln ein 2-3

mm langes Stückchen aus und fertigt von jedem Stückchen

etwa fünf Präparate an. Hat man bei genaueer Untersuchung

in diesen 30 Präparaten keine Trichinen gefunden, so darf man

auch die Ungefährlichkeit des Schweins annehmen. Die

Erfahrungen in Rostock, Berlin, Braunschweig etc. haben den Wert

dieser obligatorischen Trichinenschau bestätigt. In der Stadt

Braunschweig z. B. hat man in sieben Jahren unter 93,099 Schweinen

18 trichinöse entdeckt. Wer wissentlich trichinenhaltiges

Fleisch feilhält oder verkauft, verfällt nach dem

deutschen Reichsstrafgesetzbuch (§ 367) in eine Geldstrafe bis

zu 150 Mk. oder in Haftstrafe bis zu 6 Wochen, während es in

der Regel als fahrlässige Tötung oder

Körperverletzung zu bestrafen sein wird, wenn dadurch der Tod

oder die Krankheit einer Person herbeigeführt wurde. Das

letzte und sicherste Schutzmittel vor Trichinen besteht darin,

daß man Speisen aus Schweinefleisch nur gehörig

durchkocht oder durchbraten genießt. Kurze Einwirkung einer

Wärme von etwa 45° R, wie es bei dem sogen. Wellfleisch

geschieht, tötet die Trichinen nicht, ebensowenig längere

Einwirkung einer höhern Wärme von 60° R. und

darüber auf dickere Stücke, so daß diese im Innern

saftig rot bleiben. Letzternfalls werden nur die in den

Außenteilen befindlichen Trichinen getötet, während

die im Innern vorhandenen lebendig bleiben und beim Genuß

eine Infektion vermitteln. Nur längeres Kochen und Braten

nicht zu dicker Stücke bei mindestens 50-55° R. richtet

die Trichinen sicher zu Grunde. Ebenso sterben sie zweifellos nach

einer zehntägigen Einpökelung des Fleisches in nicht zu

großen Stücken ohne Hinzufügung von Wasser, 30 g

Kochsalz auf 1 kg Fleisch gerechnet, sowie nach energischer

Heißräucherung, bei der eine Temperatur von 52° R.

erreicht wird. Dagegen ist ein schwächeres Pökeln,

welches den Trichinen weniger Wasser entzieht, sowie die

Kalträucherung oder gar die Schnellräucherung, bei der

die Schinken und Würste nur mit Holzessig oder Kreosot

überstrichen werden, völlig wirkungslos. Indessen

unterstützen sich Salz, Wärme und Rauch gegenseitig in

ihrem Effekt, so daß die stärkere Wirkung des einen die

schwächere des andern ersetzen kann. Vgl. Wolff, Untersuchung

des Fleisches auf Trichinen (6. Aufl., Bresl. 1880) und die

Schriften gleichen Inhalts von Tiemann (3. Aufl., das. 1887), Johne

(3. Aufl., Berl. 1889) und Long (das. 1886).

Trichinenversicherung wird von einzelnen Personen und

Firmen, von Interessentenverbänden, von besondern

Gesellschaften (die Anhaltische Trichinenversicherungs-Anstalt in

Köthen, die Hannoversche, die Einbecker etc.) oder als

Nebengeschäft der Viehversicherungsgesellschaften betrieben

und unterscheudet sich von der Viehversicherung (s. d.) dadurch,

daß diese gegen Vermögensverluste durch den vom

Versicherten nicht gewünschten Tod seines Viehs infolge von

Seuchen und Verunglückung, jene aber gegen den aus der

unvorhergesehenen Entdeckung der Wertschmälerung

geschlachteter Tiere (Schweine) infolge der Fleischdurchsetzung mit

Trichinen drohenden Schaden schützen soll. Mit der T. pflegt

die ihr analoge Finnenversicherung verbunden zu sein.

Meyers Konv.- Lexikon, 4. Aufl., XV. Bd.

53

834

Trichinopolly - Tridentinisches Konzil.

Trichinopolly, Stadt, s. Tritschinapalli.

Trichite, mikroskopisch kleine, haarförmige,

gewöhnlich dunkel gefärbte Mineralkörper, die sich

häufig in glasiger Gesteinsmasse bei Obsidian, Bimsstein,

Perlit, Rhyolith, Porphyr, Basalt etc. vorfinden. Ihre

mineralogische Bestimmung ist wegen ihrer Kleinheit schwierig und

meist nur durch Analogie mit gleichzeitig vorkommenden

größern Mineralindividuen mit einiger Wahrscheinlichkeit

möglich.

Trichloraldehyd, s. Chloral.

Trichlormethan, s. Chloroform.

Trichoblásten (griech.), haarartig geformte

Pflanzenzellen, die sich wesentlich durch Form oder Inhalt von

ihren Nachbarzellen unterscheiden, wie die Sternhaare in den

Luftgängen von Nymphaea.

Trichocephalus, Peitschenwurm.

Trichodéctes, s. Pelzfresser.

Trichoglossus, s. Papageien, S. 667.

Trichogyne (griech., Befruchtungshaar), bei den Florideen

und Koleochäteen das haarförmig gestaltete

Empfängnisorgan, an welchem die männlichen

Befruchtungselemente haften müssen, um Befruchtung des

Karpogons zu bewirken. Bisweilen steht die T. auf einer besondern

Zellreihe, dem Trichophor. Auch kann sie auf besondern Ästen

der Pflanze, z. B. bei der Florideengattung Dudresnaya, auftreten

(s. Algen, S. 345 f.).

Trichologie (griech), Lehre vom Haar.

Trichoma (griech.), s. Weichselzopf.

Trichome (griech.), s. Haare der Pflanzen.

Trichomstachel, s. v. w. Hautstachel, s. Stachel.

Trichomykose (griech.), durch Pilze verursachtes

Haarleiden.

Trichophor, s. Trichogyne.

Trichophthora (griech.), Haarvertilgungsmittel.

Trichoptera (Pelzflügler), Zunft aus der Ordnung der

Netzflügler (s. d.).

Trichord (griech.), dreisaitiges Tonwerkzeug.

Trichotomie (griech.), logische Zerlegung in drei Teile,

Dreiteilung; auch s. v. w. peinlich genaue Behandlung unbedeutender

Dinge, Haarspalterei.

Trichotracheliden (Trichotrachelidae), Familie der

Nematoden oder Fadenwürmer, Eingeweidewürmer mit

halsartig verdünntem Vorderteil und kleiner Mundöffnung

ohne Papillen. Zu ihnen gehören zwei im Menschen schmarotzende

Gattungen, von denen die eine (Trichocephalus oder Peitschenwurm,

s. d.) im allgemeinen unschädlich ist, die andre aber

(Trichina, s. Trichine) häufig durch ihre Menge tödlich

wirkt. Die übrigen T. leben in den Eingeweiden

warmblütiger Wirbeltiere.

Meyers Konversationslexikon Band 15 · 第 241 / 302 段