Trautenau, Stadt im nordöstlichen Böhmen, im

Aupathal des Riesengebirges, an der Österreichischen

Nordwestbahn (Linie Chlumetz-Parschnitz, mit Abzweigung nach

Freiheit), ist nach einer großen Feuersbrunst seit 1861

größtenteils neu gebaut, hat 4 Vorstädte, eine

schöne Dechanteikirche, eine Bezirkshauptmannschaft, ein

Bezirksgericht und Hauptzollamt, eine Oberrealschule,

Lehrerbildungsanstalt, 2 Flachsspinnereien (40,000 Spindeln), eine

Kunstmühle, Bierbrauerei, Papierwarenfabrik, Gasanstalt,

große Flachs-, Garn- und Leinwandmärkte, eine Filiale

der Böhmischen Eskomptebank, Sparkasse (Einlagen 4,3 Mill.

Guld.) und (1880) 11,253 Einw. In der Nähe mehrere andre

Flachsspinnereien und Steinkohlenwerke. - T. bildete während

des österreichisch-preußischen Kriegs im Sommer 1866 den

Schauplatz wiederholter Kämpfe. Am 27. Juni wurde das 1.

preußische Korps unter Bonin beim Einrücken in

Böhmen bei T. vom 10. österreichischen Korps unter

Gablenz zurückgeschlagen. Die Österreicher verloren 190

Offiziere und 4596 Mann an Toten und Verwundeten, die Preußen

56 Offiziere und 1282 Mann. Vgl. Roth, Achtzig Tage in

preußischer Gefangenschaft und die Schlacht bei T. 27. Juni

1866 (3.Aufl., Prag 1868). Im zweiten Gefecht von T., auch als

Gefecht bei Soor oder bei Burkersdorf und Altrognitz bezeichnet,

ward das 10. österreichische Korps unter Gablenz 28. Juni von

der preußischen Garde geschlagen und verlor 4000 Gefangene, 2

Fahnen und 10 Geschütze. Vgl.

810

Trautmann - Trauung.

Simon Hüttels "Chronik der Stadt T. 1484-1601" (bearbeitet

von Schlesinger, Prag 1881).

Trautmann, 1) Franz, Schriftsteller, geb. 28. März

1813 zu München als Sohn des Hofjuweliers T., verlebte einen

Teil seiner Jugend im Kloster Wessobrunn, wo ihm eine Fülle

romantischer Eindrücke zuströmte, studierte in

München die Rechte und trat dann beim Münchener

Stadtgericht in die juristische Praxis ein, verließ aber

dieselbe nach sieben Jahren, um sich hinfort, in seiner Vaterstadt

lebend, ausschließlich der schriftstellerischen

Thätigkeit und eingehenden Kunststudien zu widmen. Bereits mit

17 Jahren hatte er ein Bändchen "Gedichte" herausgegeben, dem

andres Lyrische folgte, dann eifrig an verschiedenen Blättern

mitgearbeitet, sich auch hin und wieder in dramatischen Arbeiten

versucht, bis er sich endlich dem Gebiet zuwandte, das recht

eigentlich seine Domäne ward, und auf dem er die allgemeinste

Anerkennung fand. Seine dem Mittelalter entnommenen

Erzählungen gehören zu den vorzüglichsten

Leistungen, welche unsre Litteratur in dieser Richtung aufzuweisen

hat. Den Reigen derselben eröffnete die köstliche

Geschichte von "Eppelein von Gailingen" (Frankf. 1852). In rascher

Folge schlossen sich derselben an: "Die Abenteuer des Herzogs

Christoph von Bayern" (Frankf. 1853, 2 Bde.; 3. illustr. Aufl.,

Regensb. 1880); "Die gute alte Zeit", Münchener Geschichten

(Frankf. 1855); der Schelmenroman "Chronika des Herrn Petrus

Nöckerlein" (das. 1856, 2 Bde.); "Das Plauderstüblein"

(Münch. 1855); das "Münchener Stadtbüchlein" (das.

1857). Weiter folgten: "Münchener Geister" (Münch. 1858);

"Heitere Städtegeschichten aus alter Zeit" (Frankf. 1861); das

satirische Buch "Leben, Abenteuer und Tod des Theodosius

Thaddäus Donner" (das. 1864); der Roman "Die Glocken von St.

Alban" (Regensb. 1875, 3 Bde.; 2. Aufl. 1884); "Meister Niklas

Prugger, der Bauernbub von Trudering" (das. 1878, 3 Bde.); "Heitere

Münchener Stadtgeschichten" (Münch. 1881); "Im

Münchener Hofgarten, örtliche Skizzen und

Wandelgestalten" (das. 1884) und "Aus dem Burgfrieden.

Alt-Münchener Geschichten" (Augsb. 1886). Von seinen lyrischen

Arbeiten der spätern Zeit sind die Sammlungen: "Astern und

Rosen, Disteln und Mimosen", Zeitgedichte (Berl. 1870), "Hell und

Dunkel" (das. 1885) und "Traum und Sage" (das. 1886), von den

dramatischen die Lustspiele: "Frauenhuld tilgt jede Schuld^ (1853)

und "Meine Ruh' will ich, oder: Blemers Leiden" (1864) zu

erwähnen. T. starb 2. Nov. 1887 in München. Die

Ergebnisse seiner Kunststudien, behufs deren er auch ausgedehnte

Reisen in Deutschland, nach England und Schottland unternommen,

legte er nieder in dem Werke "Kunst und Kunstgewerbe vom

frühsten Mittelalter bis Ende des 18. Jahrhunderts"

(Nördling. 1869). Auch veröffentlichte T. eine Biographie

Schwanthalers ("L. Schwanthalers Reliquien", Münch. 1858).

2) Moritz, Philolog, geb. 24. März 1847 zu Kloden in der

Provinz Sachsen, studierte zu Halle und Berlin klassische

Philologie und neuere Sprachen, machte 1867-70 Reisen nach Italien,

Frankreich und England, war dann als Gymnasiallehrer in Leipzig

thätig, habilitierte sich für englische Sprache und

Litteratur daselbst und wurde 1880 als außerordentlicher

Professor nach Bonn berufen, 1885 zum ordentlichen Professor

daselbst befördert. Sein Hauptwerk ist: "Die Sprachlaute im

allgemeinen und die Laute des Englischen, Französischen und

Deutschen insbesondere" (Leipz. 1886). Außerdem schrieb er:

"Über Verfasser und Entstehungszeit einiger alliterierender

Gedichte des Altenglischen" (Halle 1876), "Lachmanns

Betonungsgesetze und Otfrieds Vers" (das. 1877) u. a.

Trauttmansdorff, österreich. Adelsgeschlecht, in

ältester Zeit auf Stuchsen (Stixenstein) im Wienerwald

seßhaft; von demselben sollen in der Schlacht auf dem

Marchfeld (1278) 14, bei Mühldorf (1322) 20 Mitglieder unter

habsburgischem Banner gefallen sein. Das Geschlecht erhielt 1625

die reichsgräfliche und 1805 die reichsfürstliche

Würde und teilte sich im 17. Jahrh. in mehrere Linien. Der

erste Fürst war Ferdinand, geb. 12. Jan. 1749, gest. 27. Aug.

1827 als k. k. Obersthofmeister; jetziger Fürst ist Karl, geb.

5. Sept. 1845. Bemerkenswert sind:

1) Maximilian, Graf von T., österreich. Staatsmann, geb.

23. Mai 1584 zu Graz, gewann seine Bildung teils durch Studien,

teils auf Reisen und in Feldzügen, erwarb sich durch seinen

Übertritt zum Katholizismus die Gunst Ferdinands II.,

schloß 1619 dessen Bündnis mit Maximilian von Bayern und

verabredete dann als kaiserlicher Gesandter in Rom mit dem Papst

und dem spanischen Gesandten die gemeinschaftlichen Maßregeln

zur Führung des Kriegs. Er war einer der ersten, welche

Wallenstein bei dem Kaiser hochverräterischer Absichten

beschuldigten, und ward mit zur nähern Untersuchung des

Tatbestandes in dessen Lager abgesendet. Nach der Nördlinger

Schlacht 1634 bewog er den Kurfürsten von Sachsen, sich von

Schweden zu trennen, und 1635 schloß er den Frieden zu Prag

ab. Bei den Friedensunterhandlungen zu Münster und

Osnabrück fungierte er als kaiserlicher Prinzipalkommissarius

und hatte den wesentlichsten Anteil am Zustandekommen des Friedens.

Er starb 7. Juli 1650 in Wien als Hauptgünstling Kaiser

Ferdinands III. und dessen Prinzipalminister.

2) Ferdinand, Graf, österreich. Staatsmann, geb. 27. Juni

1825, widmete sich wie sein Vater Graf Joseph von T., der

längere Zeit österreichischer Gesandter in Berlin war und

1870 starb, dem diplomatischen Beruf, war mehrere Jahre

Gesandtschaftssekretär in London, dann Legationsrat in Berlin,

ward 1859 als außerordentlicher Gesandter und

bevollmächtiger Minister an den badischen Hof nach Karlsruhe

versetzt, wo er den Großherzog 1863 zur Teilnahme am

Fürstentag in Frankfurt a. M. und 1866 zur Teilnahme am Kriege

gegen Preußen zu bewegen wußte, 1867 zum Gesandten in

München befördert und 1868 zum Botschafter bei der

päpstlichen Kurie in Rom ernannt. 1872 legte er diesen Posten

nieder und ward zum zweiten Vizepräsidenten des Herrenhauses

ernannt, dem er schon längere Zeit als Mitglied

angehörte. Als nach dem konservativ-partikularistischen

Ausfall der Wahlen zum Abgeordnetenhaus im Juli 1879 Fürst

Carlos Auersperg das Amt eines ersten Präsidenten des

Herrenhauses niederlegte, ward T. vom Kaiser zu seinem Nachfolger

und 1884 zum Oberstkämmerer ernannt.

Trautv. et Mey., bei botan. Namen Abkürzung für

E. R. v. Trautvetter, Professor der Botanik in Kiew, bereiste

Sibirien. Salix, Pentastemon. Flora Nordrußlands. - Mey., s.

d.

Trauung (Kopulation), die kirchliche Weihe eines

Ehebundes. Auch die in der gesetzlichen Form erfolgende

Eheschließung wird als T. bezeichnet, und man spricht daher

von einer Ziviltrauung, wenn die amtliche Bestätigung des

Ehebundes durch eine weltliche Behörde (Standesamt) erfolgt.

Nachdem jedoch in Deutschland die obligatorische Zivilehe

eingeführt ist (s. Ehe, S. 339), versteht man unter T.

schlechthin regelmäßig nur die kirchliche Einsegnung der

Eheleute, nachdem die Eheschließung selbst vor dem

811

Travailleur-Expedition - Travankor.

weltlichen Standesbeamten erfolgt ist. Im ältern deutschen

Recht ist T. die Übergabe der Braut in die Schutzgewalt

(Mundium) des Verlobten, dem sie "anvertraut" wird. Fast bei allen

Völkern werden eheliche Bündnisse mit gewissen Zeremonien

gestiftet (s. Hochzeit). Die T. in der christlichen Kirche ist aber

weder von Christus noch von der alten Kirche angeordnet. Zwar ward

es bald Sitte, das Verlöbnis dem Bischof oder

Kirchenältesten anzuzeigen, und zum wirklichen Anfang der Ehe

wurde die kirchliche Einsegnung häufig begehrt und erteilt;

ein die Gültigkeit der Ehe bedingendes Erfordernis ward jene

aber erst im 9. Jahrh., im Abendland durch Karl d. Gr., für

die griechische Kirche durch Leo VI. Philosophus. Auch Papst

Nikolaus I. machte die Gültigkeit des ehelichen

Bündnisses davon abhängig, daß dieses mit dem

kirchlichen Segen und einer Messe geschlossen sei. Noch aber

erfolgte die Eheschließungserklärung vor dieser

Brautmesse. Erst seit 1100 etwa befragt der segnende Priester die

Eheschließenden um die Ernstlichkeit ihres Vorhabens. Aber

noch die großen Dichtungen des deutschen Mittelalters lassen

die Paare erst am Tag nach ihrer Verehelichung sich zur Kirche

begeben, und erst seit dem 15. Jahrh. finden sich

Trauungsformulare, in welchen der Priester als Stellvertreter

Gottes die Eheleute zusammenspricht. Aber selbst das tridentinische

Konzil verlangt zur Gültigkeit einer Ehe nur die

Willenserklärung derselben vor dem Pfarrer und zwei oder drei

Zeugen, ohne die T. selbst für etwas Wesentliches zu

erklären. Dies that erst die protestantische Kirche, und so

herrschte bald in der alten wie in der neuen Kirche dieselbe

Praxis, wonach die Ehe ganz als Kirchensache behandelt, ihre

Gültigkeit aber von der kirchlichen T. abhängig gemacht

ward. Die T. wurde vollzogen, wenn nach dem öffentlichen

Aufgebot kein Einspruch erfolgte. Das tridentinische Konzil

erklärte die Advents- und Fastenzeit für geschlossene

Zeiten, d. h. Zeiten, in denen Trauungen nicht stattfinden sollen.

Neuere evangelische Trauordnungen haben die geschlossenen Zeiten

erheblich reduziert, so z. B. in Preußen auf die Karwoche,

die ersten Festtage der drei hohen Feste, das Totenfest und die

Bußtage. Der Ort der T. ist die Kirche; zu Haustrauungen

bedarf es einer besondern Dispensation. Die T. wird von dem Pfarrer

verrichtet, in dessen Kirchspiel die Braut einheimisch ist (ubi

sponsa, ibi copula); zum Vollzug an einem andern Ort gehört

das Dimissoriale (Entlassungsschein) des berechtigten Geistlichen.

Neuere Gesetze erklären aber auch den Pfarrer am Wohnort des

Bräutigams sowie denjenigen des Wohnorts, welchen die Eheleute

nehmen, für zuständig. In der katholischen Kirche

gehört das schon bei den alten Griechen, Römern und

Germanen übliche Wechseln der Trauringe zu den notwendigen

Formalitäten der T., was bei den Protestanten meist schon bei

der Verlobung geschieht. In der griechischen Kirche trinken die

eine metallene Krone tragenden Verlobten vor der Einsegnung Wein

aus einem vom Priester dargereichten Kelch. Von den

Hochzeitskränzen, die in der alten Kirche beiden Verlobten bei

ihrer Einsegnung aufgesetzt wurden, ist unter den

abendländischen Christen nur noch der Brautkranz als Bild der

unverletzten Jungfrauschaft übriggeblieben und die

Verweigerung desselben für solche, die nicht mehr Jungfrauen

sind, als Mittel der Kirchenzucht. Fürstliche Personen lassen

ihre Bräute, wenn sie weit von ihnen entfernt wohnen, zuweilen

mittelbar durch einen Bevollmächtigten sich antrauen (T. durch

Prokuration). Bei morganatischen Ehen wird die T. "zur linken Hand"

bewirkt (s. Ebenbürtigkeit). Personen, die 50 Jahre in der Ehe

gelebt haben, werden als Jubelpaar gewöhnlich wieder kirchlich

eingesegnet. Die katholische Kirche verlangt bei gemischten Ehen,

daß das Paar jedenfalls von einem ihr angehörigen

Geistlichen eingesegnet sowie daß das Versprechen gegeben

wird, die Nachkommenschaft der katholischen Kirche zuzuführen.

Ist dies nicht zu erreichen, so leistet der katholische Geistliche

bei der T. nur "passive Assistenz". Nach dem deutschen Reichsgesetz

vom 6. Febr. 1875 darf kein Geistlicher eine T. vornehmen, bevor

ihm nachgewiesen ist, daß die Ehe vor dem Standesbeamten

abgeschlossen worden. Die ausdrückliche Erklärung des

Personenstandsgesetzes, daß die kirchlichen Verpflichtungen

in Beziehung auf die T. durch dies Gesetz nicht berührt

werden, enthält eigentlich nur etwas

Selbstverständliches. Die katholische Kirche, welche die Ehe

als Sakrament auffaßt und das bürgerliche

Eheschließungsrecht grundsätzlich ignoriert, hat nach

der Einführung der Zivilehe in Deutschland sich nicht

veranlaßt gesehen, den bisherigen Ritus bei der T. zu

verändern. Dagegen haben die in den einzelnen Staaten

erlassenen protestantischen Trauordnungen (z. B. preußisches

Kirchengesetz vom 30. Juli 1880, Trauordnung für die Provinz

Hannover von 1876, für Bayern von 1879, Sachsen von 1876,

Württemberg von 1875, badische Agende von 1879 etc.)

namentlich das sogen. Trauformular, d. h. die agendarische Formel,

mit welcher der Geistliche die Eheschließenden zusammengibt,

abgeändert, indem dabei der Gedanke zum Ausdruck gebracht

wird, daß die Ehe selbst bereits abgeschlossen sei. Die von

den Eheleuten zu bejahende Gelöbnisfrage des Geistlichen ist

dem entsprechend nur darauf gerichtet, ob die Eheleute als

christliche Ehegatten einträchtig miteinander leben, einander

treu und herzlich lieben, sich weder in Leid noch in Freud'

verlassen, sondern den Bund der christlichen Ehe heilig und

unverbrüchlich halten wollen, bis der Tod sie einst scheiden

werde. Das vorgängige kirchliche Aufgebot ist meistens als

eine einmalige "Eheverkündigung" beibehalten, sei es vor, sei

es nach dem bürgerlichen Aufgebot; doch ist Dispens von dem

erstern zulässig. Eine ohne nachfolgende kirchliche T. nur vor

dem Standesbeamten geschlossene Ehe ist bürgerlich

gültig. Die Kirche kann nur durch Disziplinarmittel auf die

Nachholung einer unterlassenen T. hinwirken. Als Kirchenzuchtmittel

kennt die protestantische Kirche bei hartnäckiger Verweigerung

der Traupflicht die Entziehung der kirchlichen Wahlrechte, mitunter

auch die Unfähigkeit zur Patenschaft oder auch die

Ausschließung vom Abendmahl. Vgl. Friedberg, Das Recht der

Eheschließung (Leipz. 1865); Derselbe, Verlobung und T. (das.

1876); Sohm, T. und Verlobung (Weim. 1876); Derselbe, Zur

Trauungsfrage (Heilbronn 1879); Dieckhoff, Zivilehe und kirchliche

T. (Rost. 1880); v. Scheurl, Das gemeine deutsche Eherecht (Erlang.

1882); Grünwald, Die Eheschließung (nach den

Bestimmungen der verschiedenen Staaten, Wien 1881).

Travailleur-Expedition 1880-82, s. Maritime

wissenschaftliche Expeditionen, S. 257.

Travankor (Travancore), britisch-ind. Vasallenstaat auf

der Südspitze (Westseite) von Vorderindien, 17,230 qkm (319

QM.) groß mit (1881) 2,401,158 Einw. (498,542 Christen, nur

146,909 Mohammedaner, im übrigen Hindu). Von der flachen

Küste, hinter der sich Strandseen hinziehen, welche als

vorzügliches Kommunikationsmittel dienen, steigt das Land

812

Trave - Trawna.

allmählich zu den bis 2500 m hohen Bergzügen auf,

welche die östliche Grenze bilden. In den Ebenen werden Reis,

Kokos- und Arekapalmen, Pfeffer, Tapioka, in den Hügeln

Kardamome und Kaffee kultiviert, die Wälder enthalten

vorzügliche Holzarten (Teak-, Ebenholz) sowie zahlreiche

Elefanten, Tiger, Leoparden, Bären, große Hirscharten.

Das Klima an der Küste ist heiß, der Regenfall stark.

Die Verwaltung ist eine gute, für das Schulwesen wird gesorgt,

eine höhere Schule zu Trivandrum ist gut besucht. Die

Einkünfte betragen 600,000 Pfd. Sterl. jährlich. Die

Armee besteht aus 1470 Mann mit 4 Geschützen; die Post hat 87

Ämter. Hauptstadt ist Trivandrum (s. d.). Der erste

Freundschaftsvertrag mit England wurde 1788 geschloffen, der letzte

1805, wodurch T. in ein Vasallenverhältnis zu England

trat.

Trave, Fluß in Norddeutschland, entspringt bei

Giesselrade in dem zu Oldenburg gehörigen Amt Ahrensbök,

geht bald nach Schleswig-Holstein über, fließt hier erst

südwestlich durch den Wardersee nach Segeberg, auf dieser

Strecke bei Travenhorst durch den Seekamper und Seedorfer See, mit

der Tensfelder Aa (zum Plöner See) zusammenhängend, dann

nach S. bis Oldesloe, wendet sich hierauf nach O. und NO. und tritt

in das lübecksche Gebiet, wo sie sich unterhalb Lübeck

seeartig erweitert und kurz vor ihrer Mündung bei

Travemünde in die Lübische Bucht die Pötenitzer Wiek

bildet, mit welcher der Dassower See zusammenhängt. Die T. ist

112 km lang, von Oldesloe ab 38 km schiffbar, trägt von

Lübeck ab Seeschiffe bis zu 5 m Tiefgang und nimmt links die

Schwartau, rechts die Beste, die Stecknitz, aus welcher der

Stecknitzkanal zur Elbe führt, die schiffbare Wakenitz und

durch den Dassower See die schiffbare Stepenitz auf.

Traveller (engl., spr. träwweler), Reisender.

Travemünde, Amts- und Hafenstadt im Gebiet der

Freien Stadt Lübeck, an der Mündung der Trave und an der

Eisenbahn Lübeck-T., hat eine evang. Kirche, einen Leuchtturm,

ein besuchtes Seebad, Schiffahrt, Fischerei, eine Lotsenstation,

eine Station der Deutschen Gesellschaft zur Rettung

Schiffbrüchiger und (1885) 1666 fast nur evang. Einwohner. T.

gehört seit 1329 dauernd zu Lübeck. Vor der Vollendung

der Stromlaufkorrektion der Trave war T. der Hafenort für

Lübeck.

Traventhal (Travendal), Amtsort im preuß.

Regierungsbezirk Schleswig, Kreis Segeberg, an der Trave, mit einem

frühern Lustschloß der Herzöge von

Holstein-Plön, Landesgestüt und 160 Einw., ist

bemerkenswert wegen des hier 18. Aug. 1700 zwischen Karl XII. von

Schweden und Friedrich IV. von Dänemark abgeschlossenen

Friedens, worin letzterer den Herzog Friedrich IV. von

Holstein-Gottorp zu entschädigen und das Bündnis mit

Polen und Rußland aufzugeben versprach.

Travers (das, franz., spr. -währ), Quere,

Unregelmäßigkeit; Grille, Wunderlichkeit.

Travers, Val de (spr. wall d'trawähr), Thal im

schweiz. Kanton Neuenburg, von der Areuse (fälschlich La

Reuse) durchflossen und der Eisenbahn Pontarlier-Neuchâtel

durchzogen, öffnet sich vor Boudry zur Ebene des Neuenburger

Sees und enthält in elf Gemeinden eine protestantische,

gewerbfleißige Bevölkerung von (1888) 16,664 Seelen.

Seine Asphaltminen sowie die Fabrikation von Schokolade und Absinth

haben ihm Ruhm verschafft. Der Asphalt, in der Nähe des an der

genannten Eisenbahn liegenden Dorfs T. (2000 Einw.), bildet ein

Lager von 6 m Mächtigkeit mit einem durchschnittlichen

Bitumengehalt von 10 Proz. Aus dem Thalkessel von St.-Sulpice (779

m ü. M.) steigt die Bahn zu den Höhen von Les

Verrières (933 m) an, zwei Grenzorten, Verrières

Suisses und Verrières Françaises. Hier betrat 1.

Febr. 1871 die geschlagene Armee Bourbakis, 80,000 Mann stark, den

Boden der Schweiz, um von den Schweizer Milizen entwaffnet und

interniert zu werden. Hauptort des Thals ist Motiers; aber die

volkreichsten Gemeinden sind Fleurier (3208 Einw.) und Couvet (2285

Einw.).

Traverse (franz., "Querstück, Querweg"), in der

Kriegsbaukunst ein Querwall, der hinter der Brustwehr von

Befestigungen senkrecht zu dieser aufgeworfen wird, um die

Verteidiger gegen Feuer von seitwärts zu decken. Die T. ist

entweder voll in Erde angeschüttet, Volltraverse, oder mittels

Schanzkörben, resp. in Mauerwerk als Hohltraverse

aufgeführt zum Schutz für Mannschaften und leichte

Geschütze und heißt dann Schutzhohlraum. Befindet sich

in einem solchen eine Geschoßhebevorrichtung, so heißt

die T. Munitionsfördertraverse. Sie liegt senkrecht über

dem Verbrauchsgeschoßmagazin des Ladesystems (s. d.). In den

Flügelmauern der Hohltraversen befinden sich durch

Stahlblechläden geschlossene Munitionsnischen. - T.

heißt auch eine Querschranke, ein Querverschlag in einem

Saal; im Bauwesen ein eiserner Träger; an Dampfmaschinen auch

die Teile zwischen Kolbenstange und Balancier.

Traversieren (franz., travers reiten), der Quere nach

bewegen, durchschneiden, überschreiten; in der Reitkunst

Schullektion, bei welcher das Pferd auf zwei Hufschlägen, und

zwar mit dem Vorderteil gegen die Wand, mit dem Hinterteil gegen

das Innere der Bahn gerichtet, sich so vorwärts bewegt,

daß die äußern Beine vor und über die

inwendigen gesetzt werden. Die Vorhand beschreibt somit den

größern Kreis (vgl. Renversieren). In der Fechtkunst

bedeutet der Ausdruck: seitwärts ausfallen.

Travertin (Lapis Tiburtinus), Kalktuffbildungen in

Italien, bildet stellenweise mächtige Ablagerungen, z. B. bei

Tivoli (Tibur), und ist seit dem Altertum ein gesuchtes Baumaterial

(Kolosseum, Peterskirche etc.). Vgl. Kalktuff.

Travestie (vom ital. travestire, verkleiden), eine

komische (auch wohl satirische) Dichtungsart, in welcher ein ernst

gemeintes poetisches Erzeugnis dadurch lächerlich gemacht

wird, daß dessen Inhalt beibehalten, aber in eine zu

demselben nicht passende äußere Form gekleidet

(verkleidet, daher der Name) wird, während bei der Parodie (s.

d.) das Umgekehrte geschieht, d. h. die Form beibehalten, aber ihr

ein unpassender Inhalt gegeben wird. In Hinsicht der Form kann die

T. episch, lyrisch und dramatisch sein. Unter den Neuern hat die

französische Frivolität sich am meisten dieses Feldes

bemächtigt; vorzugsweise sind hier Marivaux und Scarron zu

nennen. In Deutschland wird die T. fast allein durch Blumauers

"Äneide" vertreten, hinter welcher der holländische

"Virgilius in de Nederlanden", von Leplat im 18. Jahrh. gedichtet,

weit zurücksteht.

Traviata (ital.), die Verirrte, Verführte.

Trawl (engl., spr. trahl), Schleppnetz, s. Fischerei, S.

304.

Trawna, Kreishauptstadt in Bulgarien, am Balkan,

über den von hier der Paß von T. führt, das

"bulgarische Nürnberg" genannt, liefert treffliche

Holzschnitzereien und Heiligenbildnisse, Posamentierarbeiten,

Rosenöl, Decken und andre Artikel aus Pferdehaar etc. und

hatte 1881: 2222 Einw. In der Nähe ein großes, aber noch

unbenutztes Kohlenflöz.

813

Trawnik - Trebonius.

Trawnik, Kreisstadt in Bosnien, im schmalen Lasvathal

gelegen und teilweise auf einer steilen Lehne einer Seitenschlucht

erbaut, bietet mit seinen zahlreichen Minarets, Kuppeln und

Bauminseln, den steilen Felshöhen des Vlasic, der alten

Burgfeste, den imposanten Kasernenbauten sowie den zahllosen

Landhäuschen und Kiosken von der Ferne einen herrlichen

Anblick. T. hat 16 Moscheen und (1885) 5933 meist mohammedan.

Einwohner und ist Sitz eines Militär-Platzkommandos und

Kreisgerichts. Bis 1850 war T. die eigentliche Hauptstadt und die

Residenz des bosnischen Gouverneurs. Das Trawniker Becken

enthält reiche Braunkohlenlager.

Meyers Konversationslexikon Band 15 · 第 235 / 302 段