Aupathal des Riesengebirges, an der Österreichischen
Nordwestbahn (Linie Chlumetz-Parschnitz, mit Abzweigung nach
Freiheit), ist nach einer großen Feuersbrunst seit 1861
größtenteils neu gebaut, hat 4 Vorstädte, eine
schöne Dechanteikirche, eine Bezirkshauptmannschaft, ein
Bezirksgericht und Hauptzollamt, eine Oberrealschule,
Lehrerbildungsanstalt, 2 Flachsspinnereien (40,000 Spindeln), eine
Kunstmühle, Bierbrauerei, Papierwarenfabrik, Gasanstalt,
große Flachs-, Garn- und Leinwandmärkte, eine Filiale
der Böhmischen Eskomptebank, Sparkasse (Einlagen 4,3 Mill.
Guld.) und (1880) 11,253 Einw. In der Nähe mehrere andre
Flachsspinnereien und Steinkohlenwerke. - T. bildete während
des österreichisch-preußischen Kriegs im Sommer 1866 den
Schauplatz wiederholter Kämpfe. Am 27. Juni wurde das 1.
preußische Korps unter Bonin beim Einrücken in
Böhmen bei T. vom 10. österreichischen Korps unter
Gablenz zurückgeschlagen. Die Österreicher verloren 190
Offiziere und 4596 Mann an Toten und Verwundeten, die Preußen
56 Offiziere und 1282 Mann. Vgl. Roth, Achtzig Tage in
preußischer Gefangenschaft und die Schlacht bei T. 27. Juni
1866 (3.Aufl., Prag 1868). Im zweiten Gefecht von T., auch als
Gefecht bei Soor oder bei Burkersdorf und Altrognitz bezeichnet,
ward das 10. österreichische Korps unter Gablenz 28. Juni von
der preußischen Garde geschlagen und verlor 4000 Gefangene, 2
Fahnen und 10 Geschütze. Vgl.
810
Trautmann - Trauung.
Simon Hüttels "Chronik der Stadt T. 1484-1601" (bearbeitet
von Schlesinger, Prag 1881).
Trautmann, 1) Franz, Schriftsteller, geb. 28. März
1813 zu München als Sohn des Hofjuweliers T., verlebte einen
Teil seiner Jugend im Kloster Wessobrunn, wo ihm eine Fülle
romantischer Eindrücke zuströmte, studierte in
München die Rechte und trat dann beim Münchener
Stadtgericht in die juristische Praxis ein, verließ aber
dieselbe nach sieben Jahren, um sich hinfort, in seiner Vaterstadt
lebend, ausschließlich der schriftstellerischen
Thätigkeit und eingehenden Kunststudien zu widmen. Bereits mit
17 Jahren hatte er ein Bändchen "Gedichte" herausgegeben, dem
andres Lyrische folgte, dann eifrig an verschiedenen Blättern
mitgearbeitet, sich auch hin und wieder in dramatischen Arbeiten
versucht, bis er sich endlich dem Gebiet zuwandte, das recht
eigentlich seine Domäne ward, und auf dem er die allgemeinste
Anerkennung fand. Seine dem Mittelalter entnommenen
Erzählungen gehören zu den vorzüglichsten
Leistungen, welche unsre Litteratur in dieser Richtung aufzuweisen
hat. Den Reigen derselben eröffnete die köstliche
Geschichte von "Eppelein von Gailingen" (Frankf. 1852). In rascher
Folge schlossen sich derselben an: "Die Abenteuer des Herzogs
Christoph von Bayern" (Frankf. 1853, 2 Bde.; 3. illustr. Aufl.,
Regensb. 1880); "Die gute alte Zeit", Münchener Geschichten
(Frankf. 1855); der Schelmenroman "Chronika des Herrn Petrus
Nöckerlein" (das. 1856, 2 Bde.); "Das Plauderstüblein"
(Münch. 1855); das "Münchener Stadtbüchlein" (das.
1857). Weiter folgten: "Münchener Geister" (Münch. 1858);
"Heitere Städtegeschichten aus alter Zeit" (Frankf. 1861); das
satirische Buch "Leben, Abenteuer und Tod des Theodosius
Thaddäus Donner" (das. 1864); der Roman "Die Glocken von St.
Alban" (Regensb. 1875, 3 Bde.; 2. Aufl. 1884); "Meister Niklas
Prugger, der Bauernbub von Trudering" (das. 1878, 3 Bde.); "Heitere
Münchener Stadtgeschichten" (Münch. 1881); "Im
Münchener Hofgarten, örtliche Skizzen und
Wandelgestalten" (das. 1884) und "Aus dem Burgfrieden.
Alt-Münchener Geschichten" (Augsb. 1886). Von seinen lyrischen
Arbeiten der spätern Zeit sind die Sammlungen: "Astern und
Rosen, Disteln und Mimosen", Zeitgedichte (Berl. 1870), "Hell und
Dunkel" (das. 1885) und "Traum und Sage" (das. 1886), von den
dramatischen die Lustspiele: "Frauenhuld tilgt jede Schuld^ (1853)
und "Meine Ruh' will ich, oder: Blemers Leiden" (1864) zu
erwähnen. T. starb 2. Nov. 1887 in München. Die
Ergebnisse seiner Kunststudien, behufs deren er auch ausgedehnte
Reisen in Deutschland, nach England und Schottland unternommen,
legte er nieder in dem Werke "Kunst und Kunstgewerbe vom
frühsten Mittelalter bis Ende des 18. Jahrhunderts"
(Nördling. 1869). Auch veröffentlichte T. eine Biographie
Schwanthalers ("L. Schwanthalers Reliquien", Münch. 1858).
2) Moritz, Philolog, geb. 24. März 1847 zu Kloden in der
Provinz Sachsen, studierte zu Halle und Berlin klassische
Philologie und neuere Sprachen, machte 1867-70 Reisen nach Italien,
Frankreich und England, war dann als Gymnasiallehrer in Leipzig
thätig, habilitierte sich für englische Sprache und
Litteratur daselbst und wurde 1880 als außerordentlicher
Professor nach Bonn berufen, 1885 zum ordentlichen Professor
daselbst befördert. Sein Hauptwerk ist: "Die Sprachlaute im
allgemeinen und die Laute des Englischen, Französischen und
Deutschen insbesondere" (Leipz. 1886). Außerdem schrieb er:
"Über Verfasser und Entstehungszeit einiger alliterierender
Gedichte des Altenglischen" (Halle 1876), "Lachmanns
Betonungsgesetze und Otfrieds Vers" (das. 1877) u. a.
Trauttmansdorff, österreich. Adelsgeschlecht, in
ältester Zeit auf Stuchsen (Stixenstein) im Wienerwald
seßhaft; von demselben sollen in der Schlacht auf dem
Marchfeld (1278) 14, bei Mühldorf (1322) 20 Mitglieder unter
habsburgischem Banner gefallen sein. Das Geschlecht erhielt 1625
die reichsgräfliche und 1805 die reichsfürstliche
Würde und teilte sich im 17. Jahrh. in mehrere Linien. Der
erste Fürst war Ferdinand, geb. 12. Jan. 1749, gest. 27. Aug.
1827 als k. k. Obersthofmeister; jetziger Fürst ist Karl, geb.
5. Sept. 1845. Bemerkenswert sind:
1) Maximilian, Graf von T., österreich. Staatsmann, geb.
23. Mai 1584 zu Graz, gewann seine Bildung teils durch Studien,
teils auf Reisen und in Feldzügen, erwarb sich durch seinen
Übertritt zum Katholizismus die Gunst Ferdinands II.,
schloß 1619 dessen Bündnis mit Maximilian von Bayern und
verabredete dann als kaiserlicher Gesandter in Rom mit dem Papst
und dem spanischen Gesandten die gemeinschaftlichen Maßregeln
zur Führung des Kriegs. Er war einer der ersten, welche
Wallenstein bei dem Kaiser hochverräterischer Absichten
beschuldigten, und ward mit zur nähern Untersuchung des
Tatbestandes in dessen Lager abgesendet. Nach der Nördlinger
Schlacht 1634 bewog er den Kurfürsten von Sachsen, sich von
Schweden zu trennen, und 1635 schloß er den Frieden zu Prag
ab. Bei den Friedensunterhandlungen zu Münster und
Osnabrück fungierte er als kaiserlicher Prinzipalkommissarius
und hatte den wesentlichsten Anteil am Zustandekommen des Friedens.
Er starb 7. Juli 1650 in Wien als Hauptgünstling Kaiser
Ferdinands III. und dessen Prinzipalminister.
2) Ferdinand, Graf, österreich. Staatsmann, geb. 27. Juni
1825, widmete sich wie sein Vater Graf Joseph von T., der
längere Zeit österreichischer Gesandter in Berlin war und
1870 starb, dem diplomatischen Beruf, war mehrere Jahre
Gesandtschaftssekretär in London, dann Legationsrat in Berlin,
ward 1859 als außerordentlicher Gesandter und
bevollmächtiger Minister an den badischen Hof nach Karlsruhe
versetzt, wo er den Großherzog 1863 zur Teilnahme am
Fürstentag in Frankfurt a. M. und 1866 zur Teilnahme am Kriege
gegen Preußen zu bewegen wußte, 1867 zum Gesandten in
München befördert und 1868 zum Botschafter bei der
päpstlichen Kurie in Rom ernannt. 1872 legte er diesen Posten
nieder und ward zum zweiten Vizepräsidenten des Herrenhauses
ernannt, dem er schon längere Zeit als Mitglied
angehörte. Als nach dem konservativ-partikularistischen
Ausfall der Wahlen zum Abgeordnetenhaus im Juli 1879 Fürst
Carlos Auersperg das Amt eines ersten Präsidenten des
Herrenhauses niederlegte, ward T. vom Kaiser zu seinem Nachfolger
und 1884 zum Oberstkämmerer ernannt.
Trautv. et Mey., bei botan. Namen Abkürzung für
E. R. v. Trautvetter, Professor der Botanik in Kiew, bereiste
Sibirien. Salix, Pentastemon. Flora Nordrußlands. - Mey., s.
d.
Trauung (Kopulation), die kirchliche Weihe eines
Ehebundes. Auch die in der gesetzlichen Form erfolgende
Eheschließung wird als T. bezeichnet, und man spricht daher
von einer Ziviltrauung, wenn die amtliche Bestätigung des
Ehebundes durch eine weltliche Behörde (Standesamt) erfolgt.
Nachdem jedoch in Deutschland die obligatorische Zivilehe
eingeführt ist (s. Ehe, S. 339), versteht man unter T.
schlechthin regelmäßig nur die kirchliche Einsegnung der
Eheleute, nachdem die Eheschließung selbst vor dem
811
Travailleur-Expedition - Travankor.
weltlichen Standesbeamten erfolgt ist. Im ältern deutschen
Recht ist T. die Übergabe der Braut in die Schutzgewalt
(Mundium) des Verlobten, dem sie "anvertraut" wird. Fast bei allen
Völkern werden eheliche Bündnisse mit gewissen Zeremonien
gestiftet (s. Hochzeit). Die T. in der christlichen Kirche ist aber
weder von Christus noch von der alten Kirche angeordnet. Zwar ward
es bald Sitte, das Verlöbnis dem Bischof oder
Kirchenältesten anzuzeigen, und zum wirklichen Anfang der Ehe
wurde die kirchliche Einsegnung häufig begehrt und erteilt;
ein die Gültigkeit der Ehe bedingendes Erfordernis ward jene
aber erst im 9. Jahrh., im Abendland durch Karl d. Gr., für
die griechische Kirche durch Leo VI. Philosophus. Auch Papst
Nikolaus I. machte die Gültigkeit des ehelichen
Bündnisses davon abhängig, daß dieses mit dem
kirchlichen Segen und einer Messe geschlossen sei. Noch aber
erfolgte die Eheschließungserklärung vor dieser
Brautmesse. Erst seit 1100 etwa befragt der segnende Priester die
Eheschließenden um die Ernstlichkeit ihres Vorhabens. Aber
noch die großen Dichtungen des deutschen Mittelalters lassen
die Paare erst am Tag nach ihrer Verehelichung sich zur Kirche
begeben, und erst seit dem 15. Jahrh. finden sich
Trauungsformulare, in welchen der Priester als Stellvertreter
Gottes die Eheleute zusammenspricht. Aber selbst das tridentinische
Konzil verlangt zur Gültigkeit einer Ehe nur die
Willenserklärung derselben vor dem Pfarrer und zwei oder drei
Zeugen, ohne die T. selbst für etwas Wesentliches zu
erklären. Dies that erst die protestantische Kirche, und so
herrschte bald in der alten wie in der neuen Kirche dieselbe
Praxis, wonach die Ehe ganz als Kirchensache behandelt, ihre
Gültigkeit aber von der kirchlichen T. abhängig gemacht
ward. Die T. wurde vollzogen, wenn nach dem öffentlichen
Aufgebot kein Einspruch erfolgte. Das tridentinische Konzil
erklärte die Advents- und Fastenzeit für geschlossene
Zeiten, d. h. Zeiten, in denen Trauungen nicht stattfinden sollen.
Neuere evangelische Trauordnungen haben die geschlossenen Zeiten
erheblich reduziert, so z. B. in Preußen auf die Karwoche,
die ersten Festtage der drei hohen Feste, das Totenfest und die
Bußtage. Der Ort der T. ist die Kirche; zu Haustrauungen
bedarf es einer besondern Dispensation. Die T. wird von dem Pfarrer
verrichtet, in dessen Kirchspiel die Braut einheimisch ist (ubi
sponsa, ibi copula); zum Vollzug an einem andern Ort gehört
das Dimissoriale (Entlassungsschein) des berechtigten Geistlichen.
Neuere Gesetze erklären aber auch den Pfarrer am Wohnort des
Bräutigams sowie denjenigen des Wohnorts, welchen die Eheleute
nehmen, für zuständig. In der katholischen Kirche
gehört das schon bei den alten Griechen, Römern und
Germanen übliche Wechseln der Trauringe zu den notwendigen
Formalitäten der T., was bei den Protestanten meist schon bei
der Verlobung geschieht. In der griechischen Kirche trinken die
eine metallene Krone tragenden Verlobten vor der Einsegnung Wein
aus einem vom Priester dargereichten Kelch. Von den
Hochzeitskränzen, die in der alten Kirche beiden Verlobten bei
ihrer Einsegnung aufgesetzt wurden, ist unter den
abendländischen Christen nur noch der Brautkranz als Bild der
unverletzten Jungfrauschaft übriggeblieben und die
Verweigerung desselben für solche, die nicht mehr Jungfrauen
sind, als Mittel der Kirchenzucht. Fürstliche Personen lassen
ihre Bräute, wenn sie weit von ihnen entfernt wohnen, zuweilen
mittelbar durch einen Bevollmächtigten sich antrauen (T. durch
Prokuration). Bei morganatischen Ehen wird die T. "zur linken Hand"
bewirkt (s. Ebenbürtigkeit). Personen, die 50 Jahre in der Ehe
gelebt haben, werden als Jubelpaar gewöhnlich wieder kirchlich
eingesegnet. Die katholische Kirche verlangt bei gemischten Ehen,
daß das Paar jedenfalls von einem ihr angehörigen
Geistlichen eingesegnet sowie daß das Versprechen gegeben
wird, die Nachkommenschaft der katholischen Kirche zuzuführen.
Ist dies nicht zu erreichen, so leistet der katholische Geistliche
bei der T. nur "passive Assistenz". Nach dem deutschen Reichsgesetz
vom 6. Febr. 1875 darf kein Geistlicher eine T. vornehmen, bevor
ihm nachgewiesen ist, daß die Ehe vor dem Standesbeamten
abgeschlossen worden. Die ausdrückliche Erklärung des
Personenstandsgesetzes, daß die kirchlichen Verpflichtungen
in Beziehung auf die T. durch dies Gesetz nicht berührt
werden, enthält eigentlich nur etwas
Selbstverständliches. Die katholische Kirche, welche die Ehe
als Sakrament auffaßt und das bürgerliche
Eheschließungsrecht grundsätzlich ignoriert, hat nach
der Einführung der Zivilehe in Deutschland sich nicht
veranlaßt gesehen, den bisherigen Ritus bei der T. zu
verändern. Dagegen haben die in den einzelnen Staaten
erlassenen protestantischen Trauordnungen (z. B. preußisches
Kirchengesetz vom 30. Juli 1880, Trauordnung für die Provinz
Hannover von 1876, für Bayern von 1879, Sachsen von 1876,
Württemberg von 1875, badische Agende von 1879 etc.)
namentlich das sogen. Trauformular, d. h. die agendarische Formel,
mit welcher der Geistliche die Eheschließenden zusammengibt,
abgeändert, indem dabei der Gedanke zum Ausdruck gebracht
wird, daß die Ehe selbst bereits abgeschlossen sei. Die von
den Eheleuten zu bejahende Gelöbnisfrage des Geistlichen ist
dem entsprechend nur darauf gerichtet, ob die Eheleute als
christliche Ehegatten einträchtig miteinander leben, einander
treu und herzlich lieben, sich weder in Leid noch in Freud'
verlassen, sondern den Bund der christlichen Ehe heilig und
unverbrüchlich halten wollen, bis der Tod sie einst scheiden
werde. Das vorgängige kirchliche Aufgebot ist meistens als
eine einmalige "Eheverkündigung" beibehalten, sei es vor, sei
es nach dem bürgerlichen Aufgebot; doch ist Dispens von dem
erstern zulässig. Eine ohne nachfolgende kirchliche T. nur vor
dem Standesbeamten geschlossene Ehe ist bürgerlich
gültig. Die Kirche kann nur durch Disziplinarmittel auf die
Nachholung einer unterlassenen T. hinwirken. Als Kirchenzuchtmittel
kennt die protestantische Kirche bei hartnäckiger Verweigerung
der Traupflicht die Entziehung der kirchlichen Wahlrechte, mitunter
auch die Unfähigkeit zur Patenschaft oder auch die
Ausschließung vom Abendmahl. Vgl. Friedberg, Das Recht der
Eheschließung (Leipz. 1865); Derselbe, Verlobung und T. (das.
1876); Sohm, T. und Verlobung (Weim. 1876); Derselbe, Zur
Trauungsfrage (Heilbronn 1879); Dieckhoff, Zivilehe und kirchliche
T. (Rost. 1880); v. Scheurl, Das gemeine deutsche Eherecht (Erlang.
1882); Grünwald, Die Eheschließung (nach den
Bestimmungen der verschiedenen Staaten, Wien 1881).
Travailleur-Expedition 1880-82, s. Maritime
wissenschaftliche Expeditionen, S. 257.
Travankor (Travancore), britisch-ind. Vasallenstaat auf
der Südspitze (Westseite) von Vorderindien, 17,230 qkm (319
QM.) groß mit (1881) 2,401,158 Einw. (498,542 Christen, nur
146,909 Mohammedaner, im übrigen Hindu). Von der flachen
Küste, hinter der sich Strandseen hinziehen, welche als
vorzügliches Kommunikationsmittel dienen, steigt das Land
812
Trave - Trawna.
allmählich zu den bis 2500 m hohen Bergzügen auf,
welche die östliche Grenze bilden. In den Ebenen werden Reis,
Kokos- und Arekapalmen, Pfeffer, Tapioka, in den Hügeln
Kardamome und Kaffee kultiviert, die Wälder enthalten
vorzügliche Holzarten (Teak-, Ebenholz) sowie zahlreiche
Elefanten, Tiger, Leoparden, Bären, große Hirscharten.
Das Klima an der Küste ist heiß, der Regenfall stark.
Die Verwaltung ist eine gute, für das Schulwesen wird gesorgt,
eine höhere Schule zu Trivandrum ist gut besucht. Die
Einkünfte betragen 600,000 Pfd. Sterl. jährlich. Die
Armee besteht aus 1470 Mann mit 4 Geschützen; die Post hat 87
Ämter. Hauptstadt ist Trivandrum (s. d.). Der erste
Freundschaftsvertrag mit England wurde 1788 geschloffen, der letzte
1805, wodurch T. in ein Vasallenverhältnis zu England
trat.
Trave, Fluß in Norddeutschland, entspringt bei
Giesselrade in dem zu Oldenburg gehörigen Amt Ahrensbök,
geht bald nach Schleswig-Holstein über, fließt hier erst
südwestlich durch den Wardersee nach Segeberg, auf dieser
Strecke bei Travenhorst durch den Seekamper und Seedorfer See, mit
der Tensfelder Aa (zum Plöner See) zusammenhängend, dann
nach S. bis Oldesloe, wendet sich hierauf nach O. und NO. und tritt
in das lübecksche Gebiet, wo sie sich unterhalb Lübeck
seeartig erweitert und kurz vor ihrer Mündung bei
Travemünde in die Lübische Bucht die Pötenitzer Wiek
bildet, mit welcher der Dassower See zusammenhängt. Die T. ist
112 km lang, von Oldesloe ab 38 km schiffbar, trägt von
Lübeck ab Seeschiffe bis zu 5 m Tiefgang und nimmt links die
Schwartau, rechts die Beste, die Stecknitz, aus welcher der
Stecknitzkanal zur Elbe führt, die schiffbare Wakenitz und
durch den Dassower See die schiffbare Stepenitz auf.
Traveller (engl., spr. träwweler), Reisender.
Travemünde, Amts- und Hafenstadt im Gebiet der
Freien Stadt Lübeck, an der Mündung der Trave und an der
Eisenbahn Lübeck-T., hat eine evang. Kirche, einen Leuchtturm,
ein besuchtes Seebad, Schiffahrt, Fischerei, eine Lotsenstation,
eine Station der Deutschen Gesellschaft zur Rettung
Schiffbrüchiger und (1885) 1666 fast nur evang. Einwohner. T.
gehört seit 1329 dauernd zu Lübeck. Vor der Vollendung
der Stromlaufkorrektion der Trave war T. der Hafenort für
Lübeck.
Traventhal (Travendal), Amtsort im preuß.
Regierungsbezirk Schleswig, Kreis Segeberg, an der Trave, mit einem
frühern Lustschloß der Herzöge von
Holstein-Plön, Landesgestüt und 160 Einw., ist
bemerkenswert wegen des hier 18. Aug. 1700 zwischen Karl XII. von
Schweden und Friedrich IV. von Dänemark abgeschlossenen
Friedens, worin letzterer den Herzog Friedrich IV. von
Holstein-Gottorp zu entschädigen und das Bündnis mit
Polen und Rußland aufzugeben versprach.
Travers (das, franz., spr. -währ), Quere,
Unregelmäßigkeit; Grille, Wunderlichkeit.
Travers, Val de (spr. wall d'trawähr), Thal im
schweiz. Kanton Neuenburg, von der Areuse (fälschlich La
Reuse) durchflossen und der Eisenbahn Pontarlier-Neuchâtel
durchzogen, öffnet sich vor Boudry zur Ebene des Neuenburger
Sees und enthält in elf Gemeinden eine protestantische,
gewerbfleißige Bevölkerung von (1888) 16,664 Seelen.
Seine Asphaltminen sowie die Fabrikation von Schokolade und Absinth
haben ihm Ruhm verschafft. Der Asphalt, in der Nähe des an der
genannten Eisenbahn liegenden Dorfs T. (2000 Einw.), bildet ein
Lager von 6 m Mächtigkeit mit einem durchschnittlichen
Bitumengehalt von 10 Proz. Aus dem Thalkessel von St.-Sulpice (779
m ü. M.) steigt die Bahn zu den Höhen von Les
Verrières (933 m) an, zwei Grenzorten, Verrières
Suisses und Verrières Françaises. Hier betrat 1.
Febr. 1871 die geschlagene Armee Bourbakis, 80,000 Mann stark, den
Boden der Schweiz, um von den Schweizer Milizen entwaffnet und
interniert zu werden. Hauptort des Thals ist Motiers; aber die
volkreichsten Gemeinden sind Fleurier (3208 Einw.) und Couvet (2285
Einw.).
Traverse (franz., "Querstück, Querweg"), in der
Kriegsbaukunst ein Querwall, der hinter der Brustwehr von
Befestigungen senkrecht zu dieser aufgeworfen wird, um die
Verteidiger gegen Feuer von seitwärts zu decken. Die T. ist
entweder voll in Erde angeschüttet, Volltraverse, oder mittels
Schanzkörben, resp. in Mauerwerk als Hohltraverse
aufgeführt zum Schutz für Mannschaften und leichte
Geschütze und heißt dann Schutzhohlraum. Befindet sich
in einem solchen eine Geschoßhebevorrichtung, so heißt
die T. Munitionsfördertraverse. Sie liegt senkrecht über
dem Verbrauchsgeschoßmagazin des Ladesystems (s. d.). In den
Flügelmauern der Hohltraversen befinden sich durch
Stahlblechläden geschlossene Munitionsnischen. - T.
heißt auch eine Querschranke, ein Querverschlag in einem
Saal; im Bauwesen ein eiserner Träger; an Dampfmaschinen auch
die Teile zwischen Kolbenstange und Balancier.
Traversieren (franz., travers reiten), der Quere nach
bewegen, durchschneiden, überschreiten; in der Reitkunst
Schullektion, bei welcher das Pferd auf zwei Hufschlägen, und
zwar mit dem Vorderteil gegen die Wand, mit dem Hinterteil gegen
das Innere der Bahn gerichtet, sich so vorwärts bewegt,
daß die äußern Beine vor und über die
inwendigen gesetzt werden. Die Vorhand beschreibt somit den
größern Kreis (vgl. Renversieren). In der Fechtkunst
bedeutet der Ausdruck: seitwärts ausfallen.
Travertin (Lapis Tiburtinus), Kalktuffbildungen in
Italien, bildet stellenweise mächtige Ablagerungen, z. B. bei
Tivoli (Tibur), und ist seit dem Altertum ein gesuchtes Baumaterial
(Kolosseum, Peterskirche etc.). Vgl. Kalktuff.
Travestie (vom ital. travestire, verkleiden), eine
komische (auch wohl satirische) Dichtungsart, in welcher ein ernst
gemeintes poetisches Erzeugnis dadurch lächerlich gemacht
wird, daß dessen Inhalt beibehalten, aber in eine zu
demselben nicht passende äußere Form gekleidet
(verkleidet, daher der Name) wird, während bei der Parodie (s.
d.) das Umgekehrte geschieht, d. h. die Form beibehalten, aber ihr
ein unpassender Inhalt gegeben wird. In Hinsicht der Form kann die
T. episch, lyrisch und dramatisch sein. Unter den Neuern hat die
französische Frivolität sich am meisten dieses Feldes
bemächtigt; vorzugsweise sind hier Marivaux und Scarron zu
nennen. In Deutschland wird die T. fast allein durch Blumauers
"Äneide" vertreten, hinter welcher der holländische
"Virgilius in de Nederlanden", von Leplat im 18. Jahrh. gedichtet,
weit zurücksteht.
Traviata (ital.), die Verirrte, Verführte.
Trawl (engl., spr. trahl), Schleppnetz, s. Fischerei, S.
304.
Trawna, Kreishauptstadt in Bulgarien, am Balkan,
über den von hier der Paß von T. führt, das
"bulgarische Nürnberg" genannt, liefert treffliche
Holzschnitzereien und Heiligenbildnisse, Posamentierarbeiten,
Rosenöl, Decken und andre Artikel aus Pferdehaar etc. und
hatte 1881: 2222 Einw. In der Nähe ein großes, aber noch
unbenutztes Kohlenflöz.
813
Trawnik - Trebonius.
Trawnik, Kreisstadt in Bosnien, im schmalen Lasvathal
gelegen und teilweise auf einer steilen Lehne einer Seitenschlucht
erbaut, bietet mit seinen zahlreichen Minarets, Kuppeln und
Bauminseln, den steilen Felshöhen des Vlasic, der alten
Burgfeste, den imposanten Kasernenbauten sowie den zahllosen
Landhäuschen und Kiosken von der Ferne einen herrlichen
Anblick. T. hat 16 Moscheen und (1885) 5933 meist mohammedan.
Einwohner und ist Sitz eines Militär-Platzkommandos und
Kreisgerichts. Bis 1850 war T. die eigentliche Hauptstadt und die
Residenz des bosnischen Gouverneurs. Das Trawniker Becken
enthält reiche Braunkohlenlager.