in Japan) thönerne oder metallene Puppen mit ins Grab

gelegt wurden. Hier und da, wie in Dahome und bei

nordamerikanischen Indianern, wurden sogar den bereits begrabenen

Häuptlingen noch Botschafter und Diener durch Ermordung am

Grab nachgesandt. Mit diesen Ideen über das Fortleben im

Einklang findet man bereits bei Naturvölkern einen

verhältnismäßig außerordentlichen Luxus bei

der T., dem Toten werden seine wertvollsten Waffen und

Schmuckstücke, die besten Kleider etc. mitgegeben, bei den

fortgeschrittenern Stämmen selbst Gold und Edelsteine. Die

ältesten Kulturvölker trieben diesen Luxus auf die

Spitze. Bei den Ägyptern wohnten die Lebenden in

Lehmhütten, die Toten in Palästen. Die Reichern dachten

schon im Leben daran, sich ein prächtiges, behagliches

Grabgewölbe zu bauen, und die Behandlung der Leichen (s.

Mumien) verschlang große Summen. Die Mumiensärge wurden,

wie die neuern Ausgrabungen gezeigt haben, oft mit guten

Porträten der Toten in Wachsmalerei versehen, außerdem

gab man hier, wie bei vielen andern Völkern, den Toten Masken

(s. d.) als Schutzmittel mit. Auch die Meder und Assyrer verwandten

auf prächtige Grabmäler große Summen, und auf den

Gipfel stieg dieser Gräberluxus bei den kleinasiatischen

Fürsten, wie denn das Mausoleum (s. d.) zu Halikarnassos der

ganzen Gattung prächtiger Grabdenkmäler den Namen gegeben

hat. In den letzten Jahren sind mehrere solcher kleinasiatischer

Prachtgrabmäler bekannt gemacht worden. Auch bei Griechen und

Römern maß der Volksglaube der Art der Bestattung einen

Einfluß auf das Los der Verstorbenen im jenseitigen Leben

bei, indem man wähnte, der unbestattete Tote müsse

hundert Jahre ruhelos an den Ufern des Styx umherirren. Darum

hielten es die Überlebenden für eine Pflicht der

Humanität, jedem irgendwo gefundenen Toten wenigstens durch

Aufwerfen von drei Handvoll Erde zur Ruhe zu verhelfen. Bei den

Spartanern wurden die Toten auf den Schilden hinausgetragen, und

alles Leichengepränge war durch die Gesetze verpönt. Bei

den Athenern aber fanden feierliche Leichenbegängnisse statt

und zwar unter dem Geleit der in schwarze Gewänder

gehüllten Verwandten und Freunde, von Klageweibern

(penthetriae, praeticae), Musikchören und seit Solons Zeit

auch von Lobrednern. Vor der eigentlichen Bestattung ward der Tote

dreimal gerufen, dann zur Erde gesetzt, wo liebende Hand sein

Antlitz bedeckte und seine Augen schloß. Auch ward ihm ein

Stück Geld (Obolos) als Fahrlohn für Charon (s. d.) in

den Mund und ein Stück aus Honig und Mehl bereiteten Kuchens

zur Beschwichtigung des Kerberos (s. d.) in die Hand gegeben. Vor

dem Trauerhaus ward der Persephone, der Königin des

Totenreichs, ein Opfer dargebracht. Ein den Verwandten im Haus

bereitetes Leichenmahl (perideipnon, lat. silicernium, Visceratio)

beschloß die Trauerfeier. Nach vollendeter T. wurde das Haus

sorgfältig gereinigt. Noch zu Platons Zeiten wurden die

Leichen häufig beerdigt; aber mit Verbreitung des Glaubens,

daß die Seele einer Reinigung bedürfe, um in die

Wohnungen der Seligen zu gelangen, ward später, ungefähr

seit dem Beginn des 4. Jahrh. v. Chr., das Verbrennen allgemeiner

Gebrauch. Auch bei den Römern waren feierliche

Leichenbegängnisse üblich und später sogar mit

blutigen Gladiatorenkämpfen verbunden. Seit dem Ende der

Republik wurde bei ihnen die Verbrennung allgemein und Kolumbarien

zur gemeinsamen Aufbewahrung der Asche erbaut, nur ganz kleine

Kinder und vom Blitz erschlagene Personen wurden stets beerdigt und

nicht verbrannt. Der Leiche folgten außer einem Mimen, der

Gang und Gebärde des Verblichenen nachahmte, die Klageweiber,

welche noch jetzt in manchen Teilen Italiens im Gang sind. Der

Luxus der Begräbnisse stieg in den Kaiserzeiten so hoch,

daß er durch Gesetze eingeschränkt werden mußte,

weil man Schiffsladungen mit Spezereien verbrannte. Bei der

Beerdigung wurde der Leichnam in Särgen aus Holz, Thon oder

Stein (s. Sarkophag) ins Grab gesenkt oder in gemauerten oder aus

dem Felsen gehöhlten Grabkammern beigesetzt. Bei der

Leichenverbrennung wurde die Asche des Verstorbenen in einer Urne

aufbewahrt und in dem Grabmal beigesetzt (s. Urne und Grabmal). Bei

den Völkern des Orients war und ist die T. im allgemeinen

einfacher. Ja, die Perser sollen, damit durch Begraben eines Toten

die von Ormuzd rein geschaffene Erde nicht verunreinigt werde,

früher ihre Toten den Hunden und Raubvögeln vorgeworfen

haben, was bei den Gebern in Indien noch heute Brauch ist (s.

Parsen). Bei den alten Hebräern wurden alle menschlichen

Leichname als unrein angesehen, daher die Beschleunigung der T. und

Anlegung der Totenäcker möglichst fern von den Wohnungen

der Lebendigen. Doch war auch die Leichenverbrennung bei den Juden

üblich, wie man aus Jer. 34, 5 und andern Bibelstellen

ersieht. Es war, wie bei den Römern, die vornehmere, weil

kostspieligere Begräbnisform. Bei den Christen wurden die

Toten, schon aus Opposition gegen das Heidentum, von jeher

beerdigt, nie verbrannt, wobei wohl der früh ausgebildete

Glaube an die Auferstehung des Leibes mitgewirkt haben mag.

Überall, wo das Christentum und der Mohammedanismus sich

ausgebreitet haben, schafften sie die heidnische Leichenverbrennung

ab, so später bei den Germanen, und noch Karl d. Gr. verbot

den Sachsen jene bei Todesstrafe. Seitdem das Christentum

herrschende Religion geworden, beging man die T. feierlich mit

Gesang von Hymnen auf Tod und Auferstehung, woran sich später

bei weiterer Ausbildung der kirchlichen Zeremonien Totenopfer,

Seelenmessen, Exequien nebst Almosenspenden und Leichenmahlzeiten

anschlossen. Särge machten die Deutschen in vorchristlicher

Zeit einfach aus einem Baumstamm, indem sie ihn durchschnitten, die

eine Hälfte aushöhlten und die andre als Deckel benutzten

(Baumsärge, Totenbaum). Holzsärge in Kastenform, neben

denen auch Steinsärge (Sarkophage) vorkommen, wurden seit

Einfuhrung des Christentums häufiger. Aus dem Reliquienkultus

mit seinen Heiligengerippen entwickelte sich seit dem 4. Jahrh. die

gefährliche Unsitte, Geistliche, Patrone,

Kirchenwohlthäter und angesehene Personen überhaupt in

den Krypten der zum gottesdienstlichen Gebrauch benutzten Kirchen,

ja in diesen selbst beizusetzen, ein Verfahren, gegen welches

anfangs die Konzile von Prag, Arles, Meaux etc. eiferten, bis es

etwa seit 1000 überall unbeanstandet blieb und erst seit

hundert Jahren völlig aufgehört hat. Seitdem findet die

T. allgemein auf den Begräbnisplätzen statt, die sich nur

noch auf den Dörfern zuweilen im unmittelbaren Umkreis der

Ortskirche befinden, in neuerer Zeit aber mehr und mehr

außerhalb der Ortschaften angelegt wurden (s.

Begräbnisplatz).

[Leichenverbrennung.] In neuerer Zeit ist die Bestattungsfrage

vom sanitären Standpunkt der Gegenstand zahlreicher

Erörterungen gewesen. Nachdem 1849 Jak. Grimm in einer

öffentlichen Rede die Vorzüge und die Erhabenheit der

altgermanischen Feuerbestattung geschildert, hat sich eine langsam

an-

775

Totenblume - Totengericht.

wachsende Agitation für dieselbe erhoben, zumal in

großen Städten und Gebirgsländern, woselbst die

Anlegung der Friedhöfe sanitäre und andre Schwierigkeiten

bereitet. Erfahrene Ärzte, wie der Oberstabsarzt Trusen, Bock

u. a., machten schon lange in Deutschland Propaganda für die

Verbrennung; italienische und schweizerische Ärzte schlossen

sich bald ihnen an. Der 1869 zu Florenz tagende internationale

Kongreß der Ärzte faßte eine dafür

eintretende Resolution, und die 1. Dez. 1870 in Florenz

stattgefundene feierliche Verbrennung des auf der Reise

verstorbenen Radscha von Kelapur auf großem Scheiterhaufen

nach indischem Ritus regte das Interesse in weitern Kreisen an. In

Italien beschäftigten sich seitdem die Ärzte Pini, Rota,

Ayr, Anelli, Amati, Gorini und sehr viele andre mit der Frage, und

die Professoren Polli in Mailand und Brunetti in Padua

konstruierten besondere Öfen, in denen die Verbrennung schnell

und möglichst wenig kostspielig vorgenommen werden kann. Durch

Mittel, welche der Kaufmann Alb. Keller aus Zürich bei seinem

1874 in Mailand erfolgten Tod aussetzte, konnten diese Versuche in

großartigem Maßstab durchgeführt werden, und

Mailand erbaute die erste Verbrennungshalle (1875), der solche zu

Lodi, Cremona, Varese, Rom, Como, Brescia, Padua, New York,

Washington und Philadelphia folgten. In Deutschland erwarb sich

insbesondere Reclam Verdienste um die Popularisierung des immer

noch manchem Widerspruch, namentlich von orthodoxer Seite,

begegnenden Gedankens; Kinkel u. a. traten dafür ein, die

Ingenieure Pieper und Siemens in Dresden beschäftigten sich

mit der Konstruktion praktischer Verbrennungsöfen, und seit

1877 hat auch Gotha eine Verbrennungshalle, in welcher 1878 die

erste Verbrennung einer Leiche ausgeführt wurde. Die

Regierungen haben sich bisher meistens ablehnend verhalten, kaum

daß einzelne die Verbrennung fakultativ gestattet haben. 1889

waren Verbrennungsöfen in Thätigkeit: in Italien 23,

Amerika 10, je einer in Stockholm, Kopenhagen, London, Paris,

Gotha, Zürich, und bis 1. Aug. 1888 wurden verbrannt: in Gotha

554, in Italien 998, in Amerika 287, in Schweden 39, in England 16,

in Frankreich 7, in Dänemark 1 Person. Es ist sehr

wahrscheinlich, daß man in Zukunft zu diesem System der T.

allgemein übergehen wird, denn es besitzt

außerordentliche sanitäre Vorzüge und kann in einer

die Pietät und das ästhetische Gefühl völlig

zufriedenstellenden Weise ausgeführt werden. Das einzige

gewichtige Bedenken (Vernichtung der Spuren eines an dem

Verstorbenen ausgeübten Verbrechens) könnte wohl durch

die Einführung der allgemeinen Leichenschau gehoben werden. In

der neuesten Zeit haben sich in vielen großen Städten

Vereine zur Agitation für die Leichenverbrennung gebildet,

deren Organisation von Mailand ausging. Von der neuerdings sehr

angeschwollenen Litteratur über die Verbrennung der Toten sei

nur erwähnt: J. Grimm, Über das Verbrennen der Leichen

(Berl. 1850); Trusen, Die Leichenverbrennung (Bresl. 1855);

Wegmann-Ercolani, Über Leichenverbrennung (4. Aufl.,

Zürich 1874); Küchenmeister, Die Feuerbestattung (Stuttg.

1875); Pini, La crémation en Italie et à

l'étranger de 1774 etc. (Mail. 1884); Thompson, Die moderne

Leichenverbrennung (deutsch, Berl. 1889); über die T.

überhaupt vgl. Weinhold, Die heidnische T. (Wien 1859); De

Gubernatis, Storia popolare degli usi funebri indoeuropei (Mail.

1873); Tegg, The last act, the funeral rites of nations (2. Aufl.,

Lond. 1878); Sonntag, Die T., Totenkultus alter und neuer Zeit

(Halle 1878); Wernher, Bestattung der Toten in Bezug auf Hygiene

etc. (Gießen 1880).

Totenblume, s. Calendula.

Totenbrocken, s. Schwanenhalseisen.

Totenbuch der alten Ägypter, s. Hieroglyphen (S.

521) und Totengericht.

Totenfest, das feierlich begangene Andenken der Toten. In

der ältern christlichen Kirche pflegten die Freunde und

Verwandten eines Toten den Jahrestag seines Todes durch eine

Kommunion zu begehen (s. Requiem). Später hielt man für

alle in einer Gemeinde während eines Jahrs Gestorbenen eine

gemeinsame Totenfeier. Die katholische Kirche bestimmte dazu das

Fest Allerseelen (s. Allerseelen), die griechische die Sonnabende

der 2., 3. und 4. Fastenwoche und den Sonnabend vor Pfingsten, wozu

in der russischen Kirche noch das Gedächtnis aller im Kriege

gefallenen Soldaten 21. Okt. kommt. In der protestantischen Kirche

feiert man das T. meist am letzten Sonntag des Kirchenjahrs.

Totenflecke, s. Tod, S. 736.

Totengericht, eine den alten Ägyptern zugeschriebene

Sitte, Gericht zu halten über einen Verstorbenen, ehe er

begraben wurde. 42 Männer prüften sein Leben und seine

Thaten; vor ihnen konnte jedermann den Verstorbenen anklagen. Ward

er für gerecht erfunden, so erfolgte die feierliche

Bestattung; wurde er für schuldig erklärt, so durfte er

nicht begraben werden, sondern wurde im Hause seiner Verwandten

aufgestellt. Die Richter versammelten sich nahe bei dem See

Möris, über welchen die Leichen in einem Kahn an das

jenseitige Ufer gebracht wurden. So lauten die Angaben Diodors

über ein T., welches bei den alten Ägyptern bestanden

haben soll. Indessen wird sein Bericht durch die mit der

Entzifferung der Hieroglyphen erschlossene altägyptische

Litteratur nicht bestätigt, vielmehr scheint derselbe auf

einem Mißverständnis zu beruhen. Das T. ist weniger eine

Sitte der alten Ägypter als ein Glaubensartikel ihres heiligen

Buches, ein Kapitel in dem sogen. Totenbuch, welches in vielen

Exemplaren auf Papyrus erhalten und in den Museen zu finden ist.

Der betreffende Text ist in der Regel durch eine Vignette

erläutert, welche die "Halle der zwiefachen Wahrheit", d. h.

der Wahrheit und der Lüge, darstellt, in welcher Osiris, der

Fürst der Unterwelt, thront; vor ihm sitzen die 42 Beisitzer

des Gerichts, eine Straußfeder auf dem Haupt und ein Schwert

in der Hand. Vor diese tritt der Verstorbene hin und spricht seine

Beichte. Wir sehen ferner eine große Wage mit einem über

dem Zünglein sitzenden Hundsaffen, auf der man die Thaten

abwägt, deren Symbol das Herz des Verstorbenen ist,

während ein Bildnis der Göttin der Wahrheit (Maat) auf

der andern Schale als Gewicht dient. Letztere führt den

Verstorbenen herzu, damit er zeige, ob er mit Wahrheit oder mit

Lüge behaftet kommt. Nicht selten ist der Verstorbene von zwei

Göttinnen der Wahrheit umgeben, von denen die eine

schützend die Hände erhebt, während die andre

gebieterisch Rechenschaft zu heischen scheint; manchmal werden

dieselben durch Isis und Nephthys oder Hathor vertreten. Der

Verstorbene tritt herzu, die Götter Anubis, der

schakalköpfige, und Horus, der sperberköpfige, stehen

prüfend an der Wage, während der ibisköpfige Thoth

vor ihnen das Ergebnis auf seiner Schreibtafel verzeichnet. Hat der

Verstorbene in der Halle der Doppelwahrheit vor Osiris bestanden,

so stehen ihm die Pforten der unterirdischen Welt offen,

während der, welcher nicht bestanden hat, ihren mannigfachen

Schrecken überliefert wird. Derselbe Gedankengang

776

Totengräber - Totensagen.

findet sich in der indischen, persischen, griechischen und

römischen Mythologie, wo gewöhnlich der erste Mensch

(Manu) oder der erste König (Minos oder Rhadamanthys) oder der

Gott der Unterwelt (Hades) als Totenrichter fungiert. Die

Darstellung des Erzengels Michael mit der Seelenwage auf

altdeutschen Gemälden beruht auf einem ähnlichen

Gedankengang.

Totengräber, s. Aaskäfer.

Totenhalle, Totenhaus, s. Leichenhaus.

Totenkäfer, s. Tenebrionen.

Totenkopf (Caput mortuum), s. Englischrot.

Totenkopf (Acherontia Atropos Ochs.), Schmetterling aus

der Familie der Schwärmer (Sphingidae), 11,5 cm breit, mit

kurzen, dicken Fühlern, sehr kurzen Tastern, schwach

entwickelter Rollzunge und plumpem Hinterleib von 19,5 mm

Querdurchmesser, auf dem dicht braun behaarten, blaugrau

schimmernden Thorax mit ockergelber, einem Totenkopf ähnlicher

Zeichnung und auf dem gelben, schwarz geringelten Hinterleib mit

breiter, blaugrauer Längsstrieme. Die Vorderflügel sind

tiefbraun, schwarz und ockergelb gewölkt mit zwei gelblichen

Querbinden, die Hinterflügel ockergelb mit zwei schwarzen

Querbinden. Der T. erzeugt, wenn er gereizt wird, einen pfeifenden,

schrillenden Ton, indem er aus einer sehr großen Saugblase im

Vorderteil des Hinterleibs Luft durch eine Rüsselspalte

ausstößt. Er findet sich in Süd- und Mitteleuropa,

Afrika, auf Java und in Mexiko, bei uns einzeln, vorübergehend

und örtlich im Herbste. Die 13 cm lange, grünlichgelbe,

schwarz-blau punktierte Raupe, mit blauen Winkelzeichnungen auf dem

Rücken, findet sich bei uns im Juli und August auf

Kartoffelkraut, Teufelszwirn, Stechapfel und verpuppt sich in der

Erde. In Mittel- und Norddeutschland pflanzt sich der T. nicht

fort, die dort gefundenen Raupen müssen von zugeflogenen

Weibchen herrühren.

Totenköpfchen, Vogel, s. Fliegenfänger.

Totenleuchten, im Mittelalter auf Kirchhöfen

(Begräbnisplätzen) errichtete Säulen mit

laternenartigen Aufsätzen, in welchen ewige Lampen brannten.

Eine mit Reliefs aus der Leidensgeschichte Christi geschmückte

Totenleuchte von 1381 findet sich vor der Stiftskirche zu

Klosterneuburg.

Totenmasken, s. Maske, S. 314.

Totenmesse, s. Requiem.

Totenmyrte, s. Vinca.

Totenopfer, s. Totenbestattung.

Totenorgel, s. Orgelgeschütz.

Totensagen. An die schon den rohesten Naturvölkern

geläufigen Vorstellungen vom Fortleben nach dem Tod

knüpfen sich eine Menge abergläubischer Gebräuche,

Vorstellungen und Sagen, die sich zum Teil aus dem grauesten

Altertum bis auf unsre Tage erhalten haben und jetzt durch den

Spiritismus (s. d.) von neuem belebt werden. Man meint, daß

die Seele, nachdem sie in Gestalt eines Wölkchens,

Schmetterlings, einer Schlange etc. dem Mund entflohen, in ihrem

neuen Zustand doch nicht ohne alle irdischen Bedürfnisse sei,

auf deren Befriedigung verschiedene Bestattungszeremonien (s.

Manendienst, Menschenopfer und Totenbestattung) abzielen. So werden

die Fenster des Sterbezimmers geöffnet, um der Seele freie

Bahn zu gewähren, und bei der Toteneinkleidung und -Einbettung

bestimmte Rücksichten und wohl auch Vorsichtsmaßregeln

gegen das Wiederkommen angewendet. Zu den einmaligen Pflichten

kommen dauernde; es opferten die Römer z. B. den Verstorbenen

von jeder Mahlzeit, indem sie von Speise und Trank etwas auf den

Boden schütteten; die Katholiken lassen Messen für die

Seelenruhe lesen, und auch durch zu vieles Weinen darf der Tote,

der die Thränen im Krüglein sammeln muß, nicht

gestört werden. Waren derartige Pflichten und Abfindungen

versäumt worden, so glaubte man, daß der Tote keine Ruhe

habe und die Nachgebliebenen beunruhige; so z. B. breiten die

Samoaner, wenn ein in der Ferne Verstorbener kein ordentliches

Begräbnis erhalten, ein Tuch aus und betrachten das erste

Tier, z. B. ein Insekt, welches sich darauf setzt, als die

umherirrende Seele, der dann die vorgeschriebenen

Begräbniszeremonien erwiesen werden. Auch Menschen, die nicht

ausgelebt haben und ermordet oder hingerichtet wurden, finden keine

Ruhe, bis der Mörder entdeckt ist, bei dessen Annäherung

ihre Wunden von neuem aufbrechen (s. Bahrrecht), oder bis ihre

Verbrechen gesühnt sind. Aber auch unerfüllte kirchliche

und bürgerliche Verpflichtungen rauben die Grabesruhe; die vor

der Hochzeit gestorbene Braut besucht den Bräutigam in der

griechischen, von Goethe umgedichteten Sage, die Wöchnerin das

nachgelassene Kind. Besonders häßlich ist die noch immer

sehr verbreitete Sage von den im Grab weiterlebenden Vampiren (s.

d.), die ihren Angehörigen das Blut aussaugen, bis sie ihnen

nachfolgen, wenn nicht besondere Vorsichtsmaßregeln gegen ihr

Wiederkommen getroffen werden. Sind die Toten befriedigt, so ziehen

sie in ein besseres Land (Elysium), welches in der Unterwelt oder

da, wo die Sonne zur Ruhe geht, gedacht wird. Manche Völker

erzählten von einer Toteninsel, zu der ein Fährmann

(Charon) die Verstorbenen hinüberfährt, wo sie dann unter

dem milden Zepter eines Totenkönigs ein schattenhaftes Dasein

führen; anderwärts müssen sie einen Berg der Seligen

(s. Glasberg) ersteigen. Aus dem Jenseits können sie nur durch

besondere Totenbeschwörer (s. Nekromantie) oder durch

spiritistische Veranstaltungen zurückgerufen werden, um den

Lebenden Auskünfte, Orakel, Ratschläge etc. zu erteilen.

Nur am Allerseelentag kommen sie freiwillig als langer "Zug des

Todes", die Kinder in weißen Hemdchen unter Führung und

Obhut der Totenmutter (Frau Holle), zur Erde, besuchen eine einsam

gelegene, um Mitternacht erleuchtet erscheinende Kirche, worin der

verstorbene Pfarrer Gottesdienst abhält, und die Gräber,

auf welche dann vielfach brennende Lichter gestellt werden. So

wurde schon im heidnischen Rom ein besonderes Laren- und

Lemurenfest gefeiert, bei welchem man besondere Totenspeisen

auftrug, weil dann die Unterwelt offen stand und die Toten

scharenweise die Wohnungen besuchten. In Rußland trägt

man noch heute am Allerseelentag Speise und Trank auf die

Gräber. Man spricht auch von besondern Vorzeichen, die einer

bestimmten Person den baldigen Tod verkünden sollen, von einem

Anpochen des Todes an der Thür, von dem Ruf des Uhu als

Totenvogel, von einer Totenuhr (s. Klopfkäfer), von einem

freiwilligen Anschlagen der Glocken, wenn ein hoher Geistlicher

sterben soll, von dem mahnenden Erscheinen einer weißen Frau

(s. d.) in verschiedenen Fürstenhäusern, von einem

Voraussehen des künftigen Leichenzugs (s. Zweites Gesicht),

und in Dänemark nennt man gewisse Lähmungserscheinungen

den Totengriff, gleichsam das erste Anpacken des Todesdämons.

Überhaupt wurde der Tod früh personifiziert und als

Dämon gedacht, der mit dem Erkrankten ringt und ihn endlich

niederwirft. In Seuchezeiten wollte man ihn als von Ort zu Ort

ziehenden oder auf lahmem Klepper durch das Stadtthor einziehenden

Pestmann erblickt haben, der die

777

Totenschau - Totentanz.

zum Tod Erwählten bloß mit seinem starren Blick ansah

oder sie anblies, um sie sofort auf das Sterbebett zu werfen. Das

Mittelalter war besonders reich an bildlichen Darstellungen vom

"Triumph des Todes", zu denen Allegorie und Sage den Stoff

lieferten (s. Totentanz). Eine reiche Fülle von T. findet man

gesammelt bei Henne-Am Rhyn, Die deutsche Volkssage (2. Aufl., Wien

1879).

Totenschau (Leichenschau), die polizeiliche oder

gerichtliche Besichtigung einer Leiche. Die erstere, die

Ausstellung der Leichen verunglückter Personen oder von

Selbstmördern behufs Rekognoszierung, wurde zuerst in Paris

organisiert, wo man die Leichen in der Morgue öffentlich zur

Schau stellte. In Berlin wurden von 1953 Leichen Erwachsener,

welche 1856 bis 1866 in Polizeigewahrsam gelangten, 10 Proz., von

4314 Leichen, welche 1876-85 ausgestellt wurden, 8,2 Proz.

unerkannt begraben. In dem in Berlin 1886 neuerrichteten

öffentlichen Leichenschauhaus liegen die Leichen in

gekühlten Räumen bei 0-2°, welche durch Glasscheiben

von den für das Publikum bestimmten Räumen getrennt sind.

Das Haus enthält außerdem Zimmer für bekannte

Leichen, für Obduktionen, polizeiliche und gerichtliche

Untersuchungen, für den wissenschaftlichen Unterricht in der

gerichtlichen Medizin und Chemie, Räume zur Aufbewahrung und

zum Verbrennen der Kleider der Leichen, Sargmagazin etc. Die T. zur

Feststellung des Todes wird an solchen Orten vorgenommen, an

welchen die Polizei die Ausstellung eines Totenscheins vom Arzt

fordert; der letztere (Totenbeschauer, Schauarzt) hat sich von dem

erfolgten Ableben zu überzeugen und sein Urteil über die

Todesart abzugeben. Die T. zur Feststellung der Todesart wird von

dem in der Regel beamteten Arzt auf polizeiliche oder gerichtliche

Anordnung vorgenommen, um zu bestimmen, ob an der Leiche schon bei

bloßer Besichtigung die Todesart erkannt werden kann

(Strangmarke Erhängter etc.), oder ob dieselbe durch Sektion

ermittelt werden muß. Im letztern Fall wird die gerichtliche

Obduktion (s. d.) von der Gerichtsbehörde, nach der deutschen

Strafprozeßordnung von der Staatsanwaltschaft, verfügt

und von zwei Ärzten ausgeführt, die über den Befund

ein Obduktionsprotokoll (Fundschein, Fundbericht, Visum repertum,

Parere medicum) aufnehmen. Zur Erlangung einer zuverlässigen

Statistik über die Todesarten, zur Gewinnung der

Möglichkeit eines klaren Einblicks in die tödliche

Krankheit, zur Aufdeckung von Verbrechen, zur Zerstreuung aller

Besorgnisse vor dem Lebendbegrabenwerden ist die allgemeine

Einführung der T. eventuell mit nachfolgender Sektion dringend

wünschenswert, Vorurteil und falsch verstandene Pietät

haben aber diesen Fortschritt bisher verhindert.

Totenstarre, s. Tod, S. 736, und Muskeln, S. 937.

Meyers Konversationslexikon Band 15 · 第 225 / 302 段