gelegt wurden. Hier und da, wie in Dahome und bei
nordamerikanischen Indianern, wurden sogar den bereits begrabenen
Häuptlingen noch Botschafter und Diener durch Ermordung am
Grab nachgesandt. Mit diesen Ideen über das Fortleben im
Einklang findet man bereits bei Naturvölkern einen
verhältnismäßig außerordentlichen Luxus bei
der T., dem Toten werden seine wertvollsten Waffen und
Schmuckstücke, die besten Kleider etc. mitgegeben, bei den
fortgeschrittenern Stämmen selbst Gold und Edelsteine. Die
ältesten Kulturvölker trieben diesen Luxus auf die
Spitze. Bei den Ägyptern wohnten die Lebenden in
Lehmhütten, die Toten in Palästen. Die Reichern dachten
schon im Leben daran, sich ein prächtiges, behagliches
Grabgewölbe zu bauen, und die Behandlung der Leichen (s.
Mumien) verschlang große Summen. Die Mumiensärge wurden,
wie die neuern Ausgrabungen gezeigt haben, oft mit guten
Porträten der Toten in Wachsmalerei versehen, außerdem
gab man hier, wie bei vielen andern Völkern, den Toten Masken
(s. d.) als Schutzmittel mit. Auch die Meder und Assyrer verwandten
auf prächtige Grabmäler große Summen, und auf den
Gipfel stieg dieser Gräberluxus bei den kleinasiatischen
Fürsten, wie denn das Mausoleum (s. d.) zu Halikarnassos der
ganzen Gattung prächtiger Grabdenkmäler den Namen gegeben
hat. In den letzten Jahren sind mehrere solcher kleinasiatischer
Prachtgrabmäler bekannt gemacht worden. Auch bei Griechen und
Römern maß der Volksglaube der Art der Bestattung einen
Einfluß auf das Los der Verstorbenen im jenseitigen Leben
bei, indem man wähnte, der unbestattete Tote müsse
hundert Jahre ruhelos an den Ufern des Styx umherirren. Darum
hielten es die Überlebenden für eine Pflicht der
Humanität, jedem irgendwo gefundenen Toten wenigstens durch
Aufwerfen von drei Handvoll Erde zur Ruhe zu verhelfen. Bei den
Spartanern wurden die Toten auf den Schilden hinausgetragen, und
alles Leichengepränge war durch die Gesetze verpönt. Bei
den Athenern aber fanden feierliche Leichenbegängnisse statt
und zwar unter dem Geleit der in schwarze Gewänder
gehüllten Verwandten und Freunde, von Klageweibern
(penthetriae, praeticae), Musikchören und seit Solons Zeit
auch von Lobrednern. Vor der eigentlichen Bestattung ward der Tote
dreimal gerufen, dann zur Erde gesetzt, wo liebende Hand sein
Antlitz bedeckte und seine Augen schloß. Auch ward ihm ein
Stück Geld (Obolos) als Fahrlohn für Charon (s. d.) in
den Mund und ein Stück aus Honig und Mehl bereiteten Kuchens
zur Beschwichtigung des Kerberos (s. d.) in die Hand gegeben. Vor
dem Trauerhaus ward der Persephone, der Königin des
Totenreichs, ein Opfer dargebracht. Ein den Verwandten im Haus
bereitetes Leichenmahl (perideipnon, lat. silicernium, Visceratio)
beschloß die Trauerfeier. Nach vollendeter T. wurde das Haus
sorgfältig gereinigt. Noch zu Platons Zeiten wurden die
Leichen häufig beerdigt; aber mit Verbreitung des Glaubens,
daß die Seele einer Reinigung bedürfe, um in die
Wohnungen der Seligen zu gelangen, ward später, ungefähr
seit dem Beginn des 4. Jahrh. v. Chr., das Verbrennen allgemeiner
Gebrauch. Auch bei den Römern waren feierliche
Leichenbegängnisse üblich und später sogar mit
blutigen Gladiatorenkämpfen verbunden. Seit dem Ende der
Republik wurde bei ihnen die Verbrennung allgemein und Kolumbarien
zur gemeinsamen Aufbewahrung der Asche erbaut, nur ganz kleine
Kinder und vom Blitz erschlagene Personen wurden stets beerdigt und
nicht verbrannt. Der Leiche folgten außer einem Mimen, der
Gang und Gebärde des Verblichenen nachahmte, die Klageweiber,
welche noch jetzt in manchen Teilen Italiens im Gang sind. Der
Luxus der Begräbnisse stieg in den Kaiserzeiten so hoch,
daß er durch Gesetze eingeschränkt werden mußte,
weil man Schiffsladungen mit Spezereien verbrannte. Bei der
Beerdigung wurde der Leichnam in Särgen aus Holz, Thon oder
Stein (s. Sarkophag) ins Grab gesenkt oder in gemauerten oder aus
dem Felsen gehöhlten Grabkammern beigesetzt. Bei der
Leichenverbrennung wurde die Asche des Verstorbenen in einer Urne
aufbewahrt und in dem Grabmal beigesetzt (s. Urne und Grabmal). Bei
den Völkern des Orients war und ist die T. im allgemeinen
einfacher. Ja, die Perser sollen, damit durch Begraben eines Toten
die von Ormuzd rein geschaffene Erde nicht verunreinigt werde,
früher ihre Toten den Hunden und Raubvögeln vorgeworfen
haben, was bei den Gebern in Indien noch heute Brauch ist (s.
Parsen). Bei den alten Hebräern wurden alle menschlichen
Leichname als unrein angesehen, daher die Beschleunigung der T. und
Anlegung der Totenäcker möglichst fern von den Wohnungen
der Lebendigen. Doch war auch die Leichenverbrennung bei den Juden
üblich, wie man aus Jer. 34, 5 und andern Bibelstellen
ersieht. Es war, wie bei den Römern, die vornehmere, weil
kostspieligere Begräbnisform. Bei den Christen wurden die
Toten, schon aus Opposition gegen das Heidentum, von jeher
beerdigt, nie verbrannt, wobei wohl der früh ausgebildete
Glaube an die Auferstehung des Leibes mitgewirkt haben mag.
Überall, wo das Christentum und der Mohammedanismus sich
ausgebreitet haben, schafften sie die heidnische Leichenverbrennung
ab, so später bei den Germanen, und noch Karl d. Gr. verbot
den Sachsen jene bei Todesstrafe. Seitdem das Christentum
herrschende Religion geworden, beging man die T. feierlich mit
Gesang von Hymnen auf Tod und Auferstehung, woran sich später
bei weiterer Ausbildung der kirchlichen Zeremonien Totenopfer,
Seelenmessen, Exequien nebst Almosenspenden und Leichenmahlzeiten
anschlossen. Särge machten die Deutschen in vorchristlicher
Zeit einfach aus einem Baumstamm, indem sie ihn durchschnitten, die
eine Hälfte aushöhlten und die andre als Deckel benutzten
(Baumsärge, Totenbaum). Holzsärge in Kastenform, neben
denen auch Steinsärge (Sarkophage) vorkommen, wurden seit
Einfuhrung des Christentums häufiger. Aus dem Reliquienkultus
mit seinen Heiligengerippen entwickelte sich seit dem 4. Jahrh. die
gefährliche Unsitte, Geistliche, Patrone,
Kirchenwohlthäter und angesehene Personen überhaupt in
den Krypten der zum gottesdienstlichen Gebrauch benutzten Kirchen,
ja in diesen selbst beizusetzen, ein Verfahren, gegen welches
anfangs die Konzile von Prag, Arles, Meaux etc. eiferten, bis es
etwa seit 1000 überall unbeanstandet blieb und erst seit
hundert Jahren völlig aufgehört hat. Seitdem findet die
T. allgemein auf den Begräbnisplätzen statt, die sich nur
noch auf den Dörfern zuweilen im unmittelbaren Umkreis der
Ortskirche befinden, in neuerer Zeit aber mehr und mehr
außerhalb der Ortschaften angelegt wurden (s.
Begräbnisplatz).
[Leichenverbrennung.] In neuerer Zeit ist die Bestattungsfrage
vom sanitären Standpunkt der Gegenstand zahlreicher
Erörterungen gewesen. Nachdem 1849 Jak. Grimm in einer
öffentlichen Rede die Vorzüge und die Erhabenheit der
altgermanischen Feuerbestattung geschildert, hat sich eine langsam
an-
775
Totenblume - Totengericht.
wachsende Agitation für dieselbe erhoben, zumal in
großen Städten und Gebirgsländern, woselbst die
Anlegung der Friedhöfe sanitäre und andre Schwierigkeiten
bereitet. Erfahrene Ärzte, wie der Oberstabsarzt Trusen, Bock
u. a., machten schon lange in Deutschland Propaganda für die
Verbrennung; italienische und schweizerische Ärzte schlossen
sich bald ihnen an. Der 1869 zu Florenz tagende internationale
Kongreß der Ärzte faßte eine dafür
eintretende Resolution, und die 1. Dez. 1870 in Florenz
stattgefundene feierliche Verbrennung des auf der Reise
verstorbenen Radscha von Kelapur auf großem Scheiterhaufen
nach indischem Ritus regte das Interesse in weitern Kreisen an. In
Italien beschäftigten sich seitdem die Ärzte Pini, Rota,
Ayr, Anelli, Amati, Gorini und sehr viele andre mit der Frage, und
die Professoren Polli in Mailand und Brunetti in Padua
konstruierten besondere Öfen, in denen die Verbrennung schnell
und möglichst wenig kostspielig vorgenommen werden kann. Durch
Mittel, welche der Kaufmann Alb. Keller aus Zürich bei seinem
1874 in Mailand erfolgten Tod aussetzte, konnten diese Versuche in
großartigem Maßstab durchgeführt werden, und
Mailand erbaute die erste Verbrennungshalle (1875), der solche zu
Lodi, Cremona, Varese, Rom, Como, Brescia, Padua, New York,
Washington und Philadelphia folgten. In Deutschland erwarb sich
insbesondere Reclam Verdienste um die Popularisierung des immer
noch manchem Widerspruch, namentlich von orthodoxer Seite,
begegnenden Gedankens; Kinkel u. a. traten dafür ein, die
Ingenieure Pieper und Siemens in Dresden beschäftigten sich
mit der Konstruktion praktischer Verbrennungsöfen, und seit
1877 hat auch Gotha eine Verbrennungshalle, in welcher 1878 die
erste Verbrennung einer Leiche ausgeführt wurde. Die
Regierungen haben sich bisher meistens ablehnend verhalten, kaum
daß einzelne die Verbrennung fakultativ gestattet haben. 1889
waren Verbrennungsöfen in Thätigkeit: in Italien 23,
Amerika 10, je einer in Stockholm, Kopenhagen, London, Paris,
Gotha, Zürich, und bis 1. Aug. 1888 wurden verbrannt: in Gotha
554, in Italien 998, in Amerika 287, in Schweden 39, in England 16,
in Frankreich 7, in Dänemark 1 Person. Es ist sehr
wahrscheinlich, daß man in Zukunft zu diesem System der T.
allgemein übergehen wird, denn es besitzt
außerordentliche sanitäre Vorzüge und kann in einer
die Pietät und das ästhetische Gefühl völlig
zufriedenstellenden Weise ausgeführt werden. Das einzige
gewichtige Bedenken (Vernichtung der Spuren eines an dem
Verstorbenen ausgeübten Verbrechens) könnte wohl durch
die Einführung der allgemeinen Leichenschau gehoben werden. In
der neuesten Zeit haben sich in vielen großen Städten
Vereine zur Agitation für die Leichenverbrennung gebildet,
deren Organisation von Mailand ausging. Von der neuerdings sehr
angeschwollenen Litteratur über die Verbrennung der Toten sei
nur erwähnt: J. Grimm, Über das Verbrennen der Leichen
(Berl. 1850); Trusen, Die Leichenverbrennung (Bresl. 1855);
Wegmann-Ercolani, Über Leichenverbrennung (4. Aufl.,
Zürich 1874); Küchenmeister, Die Feuerbestattung (Stuttg.
1875); Pini, La crémation en Italie et à
l'étranger de 1774 etc. (Mail. 1884); Thompson, Die moderne
Leichenverbrennung (deutsch, Berl. 1889); über die T.
überhaupt vgl. Weinhold, Die heidnische T. (Wien 1859); De
Gubernatis, Storia popolare degli usi funebri indoeuropei (Mail.
1873); Tegg, The last act, the funeral rites of nations (2. Aufl.,
Lond. 1878); Sonntag, Die T., Totenkultus alter und neuer Zeit
(Halle 1878); Wernher, Bestattung der Toten in Bezug auf Hygiene
etc. (Gießen 1880).
Totenblume, s. Calendula.
Totenbrocken, s. Schwanenhalseisen.
Totenbuch der alten Ägypter, s. Hieroglyphen (S.
521) und Totengericht.
Totenfest, das feierlich begangene Andenken der Toten. In
der ältern christlichen Kirche pflegten die Freunde und
Verwandten eines Toten den Jahrestag seines Todes durch eine
Kommunion zu begehen (s. Requiem). Später hielt man für
alle in einer Gemeinde während eines Jahrs Gestorbenen eine
gemeinsame Totenfeier. Die katholische Kirche bestimmte dazu das
Fest Allerseelen (s. Allerseelen), die griechische die Sonnabende
der 2., 3. und 4. Fastenwoche und den Sonnabend vor Pfingsten, wozu
in der russischen Kirche noch das Gedächtnis aller im Kriege
gefallenen Soldaten 21. Okt. kommt. In der protestantischen Kirche
feiert man das T. meist am letzten Sonntag des Kirchenjahrs.
Totenflecke, s. Tod, S. 736.
Totengericht, eine den alten Ägyptern zugeschriebene
Sitte, Gericht zu halten über einen Verstorbenen, ehe er
begraben wurde. 42 Männer prüften sein Leben und seine
Thaten; vor ihnen konnte jedermann den Verstorbenen anklagen. Ward
er für gerecht erfunden, so erfolgte die feierliche
Bestattung; wurde er für schuldig erklärt, so durfte er
nicht begraben werden, sondern wurde im Hause seiner Verwandten
aufgestellt. Die Richter versammelten sich nahe bei dem See
Möris, über welchen die Leichen in einem Kahn an das
jenseitige Ufer gebracht wurden. So lauten die Angaben Diodors
über ein T., welches bei den alten Ägyptern bestanden
haben soll. Indessen wird sein Bericht durch die mit der
Entzifferung der Hieroglyphen erschlossene altägyptische
Litteratur nicht bestätigt, vielmehr scheint derselbe auf
einem Mißverständnis zu beruhen. Das T. ist weniger eine
Sitte der alten Ägypter als ein Glaubensartikel ihres heiligen
Buches, ein Kapitel in dem sogen. Totenbuch, welches in vielen
Exemplaren auf Papyrus erhalten und in den Museen zu finden ist.
Der betreffende Text ist in der Regel durch eine Vignette
erläutert, welche die "Halle der zwiefachen Wahrheit", d. h.
der Wahrheit und der Lüge, darstellt, in welcher Osiris, der
Fürst der Unterwelt, thront; vor ihm sitzen die 42 Beisitzer
des Gerichts, eine Straußfeder auf dem Haupt und ein Schwert
in der Hand. Vor diese tritt der Verstorbene hin und spricht seine
Beichte. Wir sehen ferner eine große Wage mit einem über
dem Zünglein sitzenden Hundsaffen, auf der man die Thaten
abwägt, deren Symbol das Herz des Verstorbenen ist,
während ein Bildnis der Göttin der Wahrheit (Maat) auf
der andern Schale als Gewicht dient. Letztere führt den
Verstorbenen herzu, damit er zeige, ob er mit Wahrheit oder mit
Lüge behaftet kommt. Nicht selten ist der Verstorbene von zwei
Göttinnen der Wahrheit umgeben, von denen die eine
schützend die Hände erhebt, während die andre
gebieterisch Rechenschaft zu heischen scheint; manchmal werden
dieselben durch Isis und Nephthys oder Hathor vertreten. Der
Verstorbene tritt herzu, die Götter Anubis, der
schakalköpfige, und Horus, der sperberköpfige, stehen
prüfend an der Wage, während der ibisköpfige Thoth
vor ihnen das Ergebnis auf seiner Schreibtafel verzeichnet. Hat der
Verstorbene in der Halle der Doppelwahrheit vor Osiris bestanden,
so stehen ihm die Pforten der unterirdischen Welt offen,
während der, welcher nicht bestanden hat, ihren mannigfachen
Schrecken überliefert wird. Derselbe Gedankengang
776
Totengräber - Totensagen.
findet sich in der indischen, persischen, griechischen und
römischen Mythologie, wo gewöhnlich der erste Mensch
(Manu) oder der erste König (Minos oder Rhadamanthys) oder der
Gott der Unterwelt (Hades) als Totenrichter fungiert. Die
Darstellung des Erzengels Michael mit der Seelenwage auf
altdeutschen Gemälden beruht auf einem ähnlichen
Gedankengang.
Totengräber, s. Aaskäfer.
Totenhalle, Totenhaus, s. Leichenhaus.
Totenkäfer, s. Tenebrionen.
Totenkopf (Caput mortuum), s. Englischrot.
Totenkopf (Acherontia Atropos Ochs.), Schmetterling aus
der Familie der Schwärmer (Sphingidae), 11,5 cm breit, mit
kurzen, dicken Fühlern, sehr kurzen Tastern, schwach
entwickelter Rollzunge und plumpem Hinterleib von 19,5 mm
Querdurchmesser, auf dem dicht braun behaarten, blaugrau
schimmernden Thorax mit ockergelber, einem Totenkopf ähnlicher
Zeichnung und auf dem gelben, schwarz geringelten Hinterleib mit
breiter, blaugrauer Längsstrieme. Die Vorderflügel sind
tiefbraun, schwarz und ockergelb gewölkt mit zwei gelblichen
Querbinden, die Hinterflügel ockergelb mit zwei schwarzen
Querbinden. Der T. erzeugt, wenn er gereizt wird, einen pfeifenden,
schrillenden Ton, indem er aus einer sehr großen Saugblase im
Vorderteil des Hinterleibs Luft durch eine Rüsselspalte
ausstößt. Er findet sich in Süd- und Mitteleuropa,
Afrika, auf Java und in Mexiko, bei uns einzeln, vorübergehend
und örtlich im Herbste. Die 13 cm lange, grünlichgelbe,
schwarz-blau punktierte Raupe, mit blauen Winkelzeichnungen auf dem
Rücken, findet sich bei uns im Juli und August auf
Kartoffelkraut, Teufelszwirn, Stechapfel und verpuppt sich in der
Erde. In Mittel- und Norddeutschland pflanzt sich der T. nicht
fort, die dort gefundenen Raupen müssen von zugeflogenen
Weibchen herrühren.
Totenköpfchen, Vogel, s. Fliegenfänger.
Totenleuchten, im Mittelalter auf Kirchhöfen
(Begräbnisplätzen) errichtete Säulen mit
laternenartigen Aufsätzen, in welchen ewige Lampen brannten.
Eine mit Reliefs aus der Leidensgeschichte Christi geschmückte
Totenleuchte von 1381 findet sich vor der Stiftskirche zu
Klosterneuburg.
Totenmasken, s. Maske, S. 314.
Totenmesse, s. Requiem.
Totenmyrte, s. Vinca.
Totenopfer, s. Totenbestattung.
Totenorgel, s. Orgelgeschütz.
Totensagen. An die schon den rohesten Naturvölkern
geläufigen Vorstellungen vom Fortleben nach dem Tod
knüpfen sich eine Menge abergläubischer Gebräuche,
Vorstellungen und Sagen, die sich zum Teil aus dem grauesten
Altertum bis auf unsre Tage erhalten haben und jetzt durch den
Spiritismus (s. d.) von neuem belebt werden. Man meint, daß
die Seele, nachdem sie in Gestalt eines Wölkchens,
Schmetterlings, einer Schlange etc. dem Mund entflohen, in ihrem
neuen Zustand doch nicht ohne alle irdischen Bedürfnisse sei,
auf deren Befriedigung verschiedene Bestattungszeremonien (s.
Manendienst, Menschenopfer und Totenbestattung) abzielen. So werden
die Fenster des Sterbezimmers geöffnet, um der Seele freie
Bahn zu gewähren, und bei der Toteneinkleidung und -Einbettung
bestimmte Rücksichten und wohl auch Vorsichtsmaßregeln
gegen das Wiederkommen angewendet. Zu den einmaligen Pflichten
kommen dauernde; es opferten die Römer z. B. den Verstorbenen
von jeder Mahlzeit, indem sie von Speise und Trank etwas auf den
Boden schütteten; die Katholiken lassen Messen für die
Seelenruhe lesen, und auch durch zu vieles Weinen darf der Tote,
der die Thränen im Krüglein sammeln muß, nicht
gestört werden. Waren derartige Pflichten und Abfindungen
versäumt worden, so glaubte man, daß der Tote keine Ruhe
habe und die Nachgebliebenen beunruhige; so z. B. breiten die
Samoaner, wenn ein in der Ferne Verstorbener kein ordentliches
Begräbnis erhalten, ein Tuch aus und betrachten das erste
Tier, z. B. ein Insekt, welches sich darauf setzt, als die
umherirrende Seele, der dann die vorgeschriebenen
Begräbniszeremonien erwiesen werden. Auch Menschen, die nicht
ausgelebt haben und ermordet oder hingerichtet wurden, finden keine
Ruhe, bis der Mörder entdeckt ist, bei dessen Annäherung
ihre Wunden von neuem aufbrechen (s. Bahrrecht), oder bis ihre
Verbrechen gesühnt sind. Aber auch unerfüllte kirchliche
und bürgerliche Verpflichtungen rauben die Grabesruhe; die vor
der Hochzeit gestorbene Braut besucht den Bräutigam in der
griechischen, von Goethe umgedichteten Sage, die Wöchnerin das
nachgelassene Kind. Besonders häßlich ist die noch immer
sehr verbreitete Sage von den im Grab weiterlebenden Vampiren (s.
d.), die ihren Angehörigen das Blut aussaugen, bis sie ihnen
nachfolgen, wenn nicht besondere Vorsichtsmaßregeln gegen ihr
Wiederkommen getroffen werden. Sind die Toten befriedigt, so ziehen
sie in ein besseres Land (Elysium), welches in der Unterwelt oder
da, wo die Sonne zur Ruhe geht, gedacht wird. Manche Völker
erzählten von einer Toteninsel, zu der ein Fährmann
(Charon) die Verstorbenen hinüberfährt, wo sie dann unter
dem milden Zepter eines Totenkönigs ein schattenhaftes Dasein
führen; anderwärts müssen sie einen Berg der Seligen
(s. Glasberg) ersteigen. Aus dem Jenseits können sie nur durch
besondere Totenbeschwörer (s. Nekromantie) oder durch
spiritistische Veranstaltungen zurückgerufen werden, um den
Lebenden Auskünfte, Orakel, Ratschläge etc. zu erteilen.
Nur am Allerseelentag kommen sie freiwillig als langer "Zug des
Todes", die Kinder in weißen Hemdchen unter Führung und
Obhut der Totenmutter (Frau Holle), zur Erde, besuchen eine einsam
gelegene, um Mitternacht erleuchtet erscheinende Kirche, worin der
verstorbene Pfarrer Gottesdienst abhält, und die Gräber,
auf welche dann vielfach brennende Lichter gestellt werden. So
wurde schon im heidnischen Rom ein besonderes Laren- und
Lemurenfest gefeiert, bei welchem man besondere Totenspeisen
auftrug, weil dann die Unterwelt offen stand und die Toten
scharenweise die Wohnungen besuchten. In Rußland trägt
man noch heute am Allerseelentag Speise und Trank auf die
Gräber. Man spricht auch von besondern Vorzeichen, die einer
bestimmten Person den baldigen Tod verkünden sollen, von einem
Anpochen des Todes an der Thür, von dem Ruf des Uhu als
Totenvogel, von einer Totenuhr (s. Klopfkäfer), von einem
freiwilligen Anschlagen der Glocken, wenn ein hoher Geistlicher
sterben soll, von dem mahnenden Erscheinen einer weißen Frau
(s. d.) in verschiedenen Fürstenhäusern, von einem
Voraussehen des künftigen Leichenzugs (s. Zweites Gesicht),
und in Dänemark nennt man gewisse Lähmungserscheinungen
den Totengriff, gleichsam das erste Anpacken des Todesdämons.
Überhaupt wurde der Tod früh personifiziert und als
Dämon gedacht, der mit dem Erkrankten ringt und ihn endlich
niederwirft. In Seuchezeiten wollte man ihn als von Ort zu Ort
ziehenden oder auf lahmem Klepper durch das Stadtthor einziehenden
Pestmann erblickt haben, der die
777
Totenschau - Totentanz.
zum Tod Erwählten bloß mit seinem starren Blick ansah
oder sie anblies, um sie sofort auf das Sterbebett zu werfen. Das
Mittelalter war besonders reich an bildlichen Darstellungen vom
"Triumph des Todes", zu denen Allegorie und Sage den Stoff
lieferten (s. Totentanz). Eine reiche Fülle von T. findet man
gesammelt bei Henne-Am Rhyn, Die deutsche Volkssage (2. Aufl., Wien
1879).
Totenschau (Leichenschau), die polizeiliche oder
gerichtliche Besichtigung einer Leiche. Die erstere, die
Ausstellung der Leichen verunglückter Personen oder von
Selbstmördern behufs Rekognoszierung, wurde zuerst in Paris
organisiert, wo man die Leichen in der Morgue öffentlich zur
Schau stellte. In Berlin wurden von 1953 Leichen Erwachsener,
welche 1856 bis 1866 in Polizeigewahrsam gelangten, 10 Proz., von
4314 Leichen, welche 1876-85 ausgestellt wurden, 8,2 Proz.
unerkannt begraben. In dem in Berlin 1886 neuerrichteten
öffentlichen Leichenschauhaus liegen die Leichen in
gekühlten Räumen bei 0-2°, welche durch Glasscheiben
von den für das Publikum bestimmten Räumen getrennt sind.
Das Haus enthält außerdem Zimmer für bekannte
Leichen, für Obduktionen, polizeiliche und gerichtliche
Untersuchungen, für den wissenschaftlichen Unterricht in der
gerichtlichen Medizin und Chemie, Räume zur Aufbewahrung und
zum Verbrennen der Kleider der Leichen, Sargmagazin etc. Die T. zur
Feststellung des Todes wird an solchen Orten vorgenommen, an
welchen die Polizei die Ausstellung eines Totenscheins vom Arzt
fordert; der letztere (Totenbeschauer, Schauarzt) hat sich von dem
erfolgten Ableben zu überzeugen und sein Urteil über die
Todesart abzugeben. Die T. zur Feststellung der Todesart wird von
dem in der Regel beamteten Arzt auf polizeiliche oder gerichtliche
Anordnung vorgenommen, um zu bestimmen, ob an der Leiche schon bei
bloßer Besichtigung die Todesart erkannt werden kann
(Strangmarke Erhängter etc.), oder ob dieselbe durch Sektion
ermittelt werden muß. Im letztern Fall wird die gerichtliche
Obduktion (s. d.) von der Gerichtsbehörde, nach der deutschen
Strafprozeßordnung von der Staatsanwaltschaft, verfügt
und von zwei Ärzten ausgeführt, die über den Befund
ein Obduktionsprotokoll (Fundschein, Fundbericht, Visum repertum,
Parere medicum) aufnehmen. Zur Erlangung einer zuverlässigen
Statistik über die Todesarten, zur Gewinnung der
Möglichkeit eines klaren Einblicks in die tödliche
Krankheit, zur Aufdeckung von Verbrechen, zur Zerstreuung aller
Besorgnisse vor dem Lebendbegrabenwerden ist die allgemeine
Einführung der T. eventuell mit nachfolgender Sektion dringend
wünschenswert, Vorurteil und falsch verstandene Pietät
haben aber diesen Fortschritt bisher verhindert.
Totenstarre, s. Tod, S. 736, und Muskeln, S. 937.