den politischen Ansichten derselben repräsentierten. Der
Ursprung der beiden Namen geht in die ersten Zeiten der Stuarts
zurück. Mit dem Namen Tories bezeichnete man ursprünglich
katholische Räuberbanden, welche zur Zeit des Kampfes Karls I.
gegen das Parlament unter dem Vorwand royalistischer Gesinnung
Irland plündernd durchzogen, und diese Bezeichnung wurde etwa
seit 1680 auf die Anhänger des Herzogs von York, der als der
geheime Beschützer der irischen Rebellen galt, dann auf die
Hofpartei überhaupt übertragen. Die Ableitung des Wortes
ist nicht sicher. Der Name Whig (abgeleitet von whigamore, einer
Bezeichnung der westschottischen Bauern wegen eines Instruments u.
Rufs [whigam], mit dem sie ihre Pferde antrieben) galt seit dem
Edinburger Aufstand von 1648, dem sogen. Whigamoreraid, für
die schottischen Covenanters; dann wurden die Anhänger
republikanischer Tendenzen in Schottland die "wilden Whigs"
genannt, und seit 1680 begann die Partei des Hofs ihre für die
Freiheiten der Nation kämpfenden Gegner als Whigs zu
bezeichnen. Seit der Berufung Wilhelms III. von Oranien 1688,
namentlich aber seit der Thronbesteigung des Hauses Hannover 1714
erlangten die Whigs das Übergewicht u. behaupteten es
während der Regierungen Georgs I. und Georgs II. im Kabinett
wie im Parlament. In dieser Zeit veränderte sich aber
allmählich die Stellung der beiden Parteien. Die Tories hatten
bisher noch immer an die Wiederherstellung der königlichen
Rechte in dem von den Stuarts beanspruchten Umfang, viele von ihnen
wohl auch an die Restauration der vertriebenen Dynastie gedacht.
Als aber diese unmöglich geworden war, fügten sie sich in
die Umstände und wurden die Vertreter des einmal Bestehenden,
also der bischöflichen Kirche und der neuen Dynastie, der
Sinekuren, der bisherigen parlamentarischen Formen und der
Schutzzölle. Die eifrigsten Gegner aller Neuerungen nennt man
Hochtories (high-tories). Die Whigs dagegen, dem Fortschritt
huldigend, wirkten für Emanzipation der Dissenters, Katholiken
und Juden und in staatlicher Hinsicht für freisinnigere
Entwickelung der politischen Institutionen gegenüber der
Unduldsamkeit des starren Aristokratismus. Seit 1782 wechselten
fast stets Tory- und Whigministerien miteinander ab; zu erstern
gehörten die Ministerien: Pitt, Portland, Castlereagh,
Goderich, Wellington, Peel, Aberdeen, Derby, zu letztern: Fox,
Canning, Grev, Melbourne, Russell und Palmerston. Infolge der
neuern großen Reformen haben jedoch, zumal durch das
Auftreten von neuen Parteibildungen, der Radikalen, Adullamiten,
Homerulers etc., die Namen T. und W. ihre aktuelle Bedeutung
eingebüßt. Als Liberale und Konservative werden auch in
England jetzt die sich hauptsächlich bekämpfenden
Parteien bezeichnet, so daß die Namen T. und W. nur noch
historische Bedeutung haben. Vgl. Kebbel, History of torysm from
the accession of Mr. Pitt to Beaconsfield (Lond. 1885).
Törzburg, Karpathenpaß im ungar. Komitat
Fogaras, südwestlich von Kronstadt, an der Grenze von
Siebenbürgen und Rumänien, der eine tiefe, breite
Einsattelung zwischen den Felswänden des Königssteins und
Bucsecs bildet; mit Grenzzollamt und Kontumazanstalt in Ober-T.
Nordwestlich hiervon Dorf Unter-T. mit dem Felsenschloß T.
(Dietrichsburg), das 1377 an Stelle der hölzernen Burg der
Deutschen Ordensritter erbaut wurde.
Tosa, Fluß, s. Toce.
Tosca, trachytischer Tuff, s. Trachyte.
Toscana, vormaliges ital. Großherzogtum, fast in
der Mitte Italiens, jetzt Landschaft (comuartimento) des
Königreichs Italien, grenzt an die Landschaften Rom, Umbrien,
die Marken, Emilia und Ligurien und umfaßt die Provinzen:
Arezzo, Florenz, Grosseto, Livorno, Lucca, Massa-Carrara, Pisa und
Siena mit 24,053, nach Strelbitsky 24,062 qkm (437,01 QM.) Areal
und (1881) 2,208,869 Einw. (näheres s. unter den einzelnen
Provinzen und Italien). - T. ist das alte Tuscien oder Etrurien (s.
d.). Nach dem Untergang des weströmischen Reichs (476 n. Chr.)
herrschten in dem Land zwischen dem Macrafluß und dem Tiber
Ostgoten, dann Griechen, endlich Langobarden. Während der
Herrschaft der letztern stand es unter Lehnsherzögen, die zu
Lucca residierten; Karl d. Gr. machte T. 774 zu einer
fränkischen Provinz und setzte Markgrafen ein. Markgraf
Bonifacius II., zugleich Graf von Modena, Reggio, Mantua und
Ferrara, der reichste und mächtigste Fürst in Italien,
hinterließ 1052 einen minderjährigen Sohn, Friedrich,
für den seine Mutter Beatrix die Regierung führte, und
als er 1055 starb, folgte ihm sein Stiefvater Georg der
Bärtige von Niederlothringen. Beatrix und noch mehr ihre
Tochter Mathilde, Markgräfin von Tuscien, waren eifrige
Anhängerinnen des Papstes, und letztere vermachte nebst ihren
übrigen Besitzungen 1115 auch T. dem römischen Stuhl. In
dem hierauf entbrennenden Streit zwischen Kaiser und Papst um die
Mathildische Erbschaft ging die politische Einheit und die
fürstliche Macht unter, und die städtischen Gemeinwesen
Florenz, Siena, Pisa, Lucca, Arezzo u. a. rissen alle Gewalt in T.
an sich. Unter diesen erlangte Florenz die größte Macht
und vereinigte im 14. und 15. Jahrh. den größten Teil
von T. mit seinem Gebiet. Und als in Florenz die Familie Medici zur
Herrschaft kam, gewann sie damit auch die Herrschaft von T. Am 1.
Mai 1532 erhob der Kaiser Karl V. seinen spätern Eidam,
Alexander von Medici, zum erblichen Herzog von Florenz. Dessen
Nachfolger Cosimo I. (1537-74) vergrößerte sein Gebiet
1555 durch die Erwerbung Sienas und wurde 1569 von Papst Paul V.
zum Großherzog von T. ernannt und in dieser Würde sein
Nachfolger Franz (1574-87) vom Kaiser (1576) bestätigt.
Derselbe hatte dann seinen Bruder Ferdinand, bisher Kardinal, zum
Nachfolger. Unter den folgenden Herzögen, Cosimo II. (gest.
1621), Ferdinand II. (gest. 1670) und Cosimo III. (gest. 1723),
sank der Staat schon sichtlich. Gemäß dem Wiener Frieden
von 1735 fiel T. nach dem Tode des letzten Medici, Giovanni Gasto
(1737), an den Herzog Franz Stephan von Lothringen, Gemahl Maria
Theresias von Österreich und nachmaligen Kaiser Franz I. Ihm
folgte 1765 sein zweiter Sohn, Großherzog Leopold, unter
dessen aufgeklärter Regierung das zu einer
österreichischen Sekundogenitur erklärte Land durch weise
Reformen und vorzügliche Sorge um geistige und materielle
Entwickelung zu hoher Blüte gelangte. Als Leopold 1790 Kaiser
ward, folgte ihm in T. sein zweiter Sohn, Ferdinand III., der im
Sinn seines Vaters regierte. 1793 trat er der Koalition gegen
Frankreich bei, schon 1795 aber schloß er einen
Neutralitätsvertrag mit letzterm. Dessenungeachtet besetzte
Bonaparte 1796 Livorno. 1797 ward der Abzug der Franzosen mit 1
Mill. Frank erkauft; aber schon im März 1799 rückten
dieselben, nachdem sie nochmals 2 Mill. Fr. erpreßt hatten,
wieder in T. ein und nötigten den Großherzog, das Land
zu verlassen. Im Frieden von Lüneville 1801 mußte
derselbe T. gegen Salzburg abtreten; T. aber, das zu
49*
772
Toscana - Toschi.
einem Königreich Etrurien umgeschaffen ward, erhielt 21.
März der Infant Ludwig von Parma. Durch den Vertrag von
Fontainebleau vom 27. Okt. 1807 zwischen Frankreich und Spanien
ward Etrurien von letzterm gegen das nördliche Portugal an
Frankreich abgetreten und durch Dekret vom 24. März 1808 mit
demselben vereinigt. Am 2. März 1809 erhielt Napoleons
Schwester Elisa Bacciocchi den Titel einer Großherzogin von
T. Nach dem Sturz Napoleons I. erhielt Ferdinand 1814 T.
zurück, dazu den ehedem zu Neapel gehörigen Stato degli
Presidj, die Ensel Elba und die Anwartschaft auf die Erbfolge in
Lucca. Ferdinand III. starb 18. Juni 1824; ihm folgte sein Sohn
Leopold II., welcher, von seinem Minister, dem Grafen Fossombroni,
unterstützt, im Sinn seines Großvaters und Vaters zu
regieren sich bemühte. Straßenbauten, großartige
Arbeiten zur Entwässerung der Maremmen, Erweiterung des Hafens
von Livorno, Industrieausstellungen, Reorganisation des
Studienwesens zeugten von dem Eifer und der Einsicht der Regierung,
durch die T. sich in geistiger und materieller Kultur
außerordentlich hob. Seit dem Tod Fossombronis (1844) aber
machte sich bald der reaktionäre Einfluß
Österreichs fühlbar. Infolge der Abdikation des Herzogs
Karl von Lucca ergriff der Großherzog von T.,
gemäß der Wiener Kongreßakte vom 9. Juli 1815, am
11. Okt. 1847 von Lucca Besitz und trat Fivizzano an Modena,
Pontremoli an Parma ab. Die Nachwirkungen der Pariser
Februarrevolution rissen auch T. von dem Weg der Reform auf den der
Revolution. Schon vorher, unterm 17. Febr., hatte der
Großherzog eine liberale Konstitution proklamiert. Es folgten
der Erlaß eines neuen Preßgesetzes (21. Mai), die
Kreierung von Ministerien des Kultus und Unterrichts (5. Juni) und
die Eröffnung der Kammern (26. Juni), ohne daß die
revolutionäre Partei befriedigt worden wäre. Das neue
Ministerium Capponi ergriff im Auftrag der Kammern strengere
Maßregeln; als aber bei einem am 25. Aug. ausbrechenden
Aufstand zu Livorno, wo Guerrazzi (s. d.) der Hauptführer der
Bewegung war, das Militär gemeinschaftliche Sache mit den
Aufständischen machte und in Florenz selbst das Volk sich
erhob, warf sich der Großherzog eingeschüchtert der
demokratischen Partei in die Arme und berief ein Ministerium
Montanelli-Guerrazzi, flüchtete aber 23. Jan. 1849 nach Gaeta.
Schon 8. Febr. setzte die Deputiertenkammer eine provisorische
Regierung ein, welche eine Konstituierende Versammlung von 120
Mitgliedern einberief, und proklamierte 15. Febr. die Republik. Die
25. März eröffnete Nationalversammlung übertrug am
27. Guerrazzi die exekutive Gewalt in Form der Diktatur.
Gleichzeitig aber begann zu Florenz die Gegenrevolution, und
dieselbe siegte mit Hilfe der herbeigezogenen Truppen und der
Nationalgarden so schnell, daß bereits 11. und 12. April die
Republik beseitigt war. Von Florenz aus verbreitete sich die
Gegenrevolution schnell über das Land. Eine Deputation begab
sich nach Gaeta, um Leopold zur Rückkehr einzuladen; dieser
ernannte 1. Mai von Gaeta aus den Generalmajor Serristori zu seinem
außerordentlichen Kommissar und berief am 24. ein neues
Ministerium unter der Präsidentschaft Baldasseronis. Schon 11.
Mai ward nach zweitägigem Widerstand Livorno, das bisher noch
Widerstand geleistet hatte, von den Österreichern unter
d'Aspre besetzt, und am 25. rückten dieselben in Florenz ein.
Der Großherzog proklamierte bei seiner Rückkehr 28. Juli
zwar eine umfassende Amnestie, schloß aber 27. April 1850 mit
Österreich eine Militärkonvention, der zufolge 10,000
Mann Österreicher bis auf weiteres in T. bleiben sollten. 1851
wurde mit Rom ein Konkordat über Modifikation der
Leopoldinischen Gesetze abgeschlossen, welches der Kirche
unumschränkte Freiheit gewährte und den Staat in ihren
Dienst stellte; durch Dekret vom 8. Mai 1852 wurde die Konstitution
vom 17. Febr. 1848 außer Geltung gesetzt und die Herstellung
der unumschränkten Souveränität verkündigt. Die
österreichischen Truppen räumten T. erst im Frühjahr
1855. Der Ausbruch des Kriegs zwischen Österreich und
Frankreich im Frühjahr 1859 riß auch T. in den Strudel
der Begebenheiten hinein. Nachdem Leopold 24. April eine
Aufforderung zum Anschluß an Sardinien abgelehnt, brach am
27. ein Aufstand in Florenz aus, welcher den Großherzog
veranlaßte, das Land zu verlassen. Es ward sofort eine
provisorische Regierung eingesetzt und der König von Sardinien
zum Diktator ausgerufen. Derselbe lehnte zwar die Diktatur ab,
übernahm dagegen am 30. das Protektorat über T. und
ernannte seinen Gesandten in Florenz, Boncompagni, zum
außerordentlichen Generalkommissar während der Dauer des
Unabhängigkeitskriegs. Der Großherzog Leopold II.
entsagte durch Abdikationsurkunde vom 21. Juli dem Thron zu gunsten
seines ältesten Sohns, Ferdinands IV., und dieser erließ
sofort eine Proklamation an die Toscaner, welche Aufrechthaltung
der Verfassung und Anerkennung der Rechte der Nation verhieß.
Sie verhallte aber wirkungslos. Die Landesversammlung, die 11. Aug.
zusammentrat, beschloß am 16. die Thronentsetzung des Hauses
Lothringen und den Anschluß Toscanas an das Königreich
Sardinien. Letzterer erfolgte hierauf auf Grund der allgemeinen
Abstimmung vom 11. und 12. März 1860 am 22. März. Am 16.
April hielt Viktor Emanuel in Florenz seinen Einzug. Ein 17. Febr.
1861 erschienenes Dekret Viktor Emanuels hob auch den letzten Rest
der Autonomie Toscanas auf und machte dasselbe vollständig zu
einem Teil des neuen Königreichs Italien. Die entthronte
großherzogliche Familie lebt in Österreich. Vgl.
Galluzzi, Istoria del granducato di T. sotto il governo della casa
Medici (Flor. 1787, 5 Bde., u. öfter); Ricasoli und Ridolfi,
T. ed Austria (das. 1859); A. Zobi, Storia civile della T. dal 1737
al 1848 (das. 1850-52, 5 Bde.); Napier, Florentine history (Lond.
1847, 6 Bde.); v. Reumont, Geschichte Toscanas seit dem Ende des
florentinischen Freistaats (Gotha 1876-77, 2 Bde.); v. Wurzbach,
Die Großherzoge von T. (Wien 1883).
Toscana, Ludwig Salvator von, s. Ludwig 47).
Toscanella, Stadt in der ital. Provinz Rom, Kreis
Viterbo, an der Marta, mit etruskischen Gräbern,
mittelalterlichen Mauern und Türmen, zwei kunstgeschichtlich
bedeutenden Kirchen (San Pietro und Santa Maria, letztere von 1206)
und (1881) 3573 Einw.
Toscanisches Meer, s. Tyrrhenisches Meer.
Toschi (spr. tóski), Paolo, ital. Kupferstecher,
geb. 7. Juni 1788 zu Parma, machte seine Studien unter Bervic in
Paris und gewann hier besonders Ruf durch eine Radierung des
Einzugs Heinrichs IV. nach Gerard. 1815 fertigte er die Zeichnung
zu dem Stich nach der Kreuztragung von Raffael, welchem der Stich
nach der Kreuzabnahme von Daniel da Volterra folgte. Beide
Blätter gelten als Hauptwerke der neuern Kupferstechkunst.
1819 kehrte T. in seine Vaterstadt zurück und ward hier
Direktor der Akademie der schönen Künste, die er neu
organisierte. Zu seinen gelungensten Stichen gehören noch
Albanis Venus und Adonis und Lo spasimo di Sicilia nach Raffaels
Ge-
773
Tosi - Totenbestattung.
mälde in Madrid, Correggios Madonna della Scodella und die
Blätter nach dessen Fresken im Kloster San Paolo zu Parma, an
welchen seine Schüler mit thätig waren. T. starb 30. Juli
1854.
Tosi, Pietro Francesco, Sänger und Gesanglehrer,
geboren um 1650 zu Bologna, gestorben um 1730 in London, wirkte
anfangs als Sänger in Dresden und an andern italienischen
Bühnen Deutschlands und von 1692 an, nachdem er seine Stimme
verloren, als Gesanglehrer in London. Er hinterließ ein
Gesanglehrbuch von höchster Bedeutung: "Opinioni de' cantori
antichi e moderni o sieno osservazioni sopra il canto figurato",
welches in verschiedene Sprachen übersetzt wurde. Eine
deutsche Bearbeitung dieses epochemachenden Werkes ist die
"Anleitung zur Singekunst" von J. F. Agricola (s. d. 5).
Tosken, Volksstamm, s. Albanesen.
Töß, ein im voralpinen Gebiet des schweizer.
Kantons Zürich entspringender Fluß, der in
nordwestlicher Richtung dem Rhein zufließt und fast auf dem
ganzen 49 km langen Lauf durch sein enges, waldiges Thal im Dienst
industrieller Etablissements steht. Auch das Dorf T., bei
Winterthur, an der Bahnlinie Winterthur-Bülach-Koblenz, mit
(1888) 3388 Einw., einst Sitz eines Dominikanerklosters, ist
Fabrikort geworden. Das Tößthal wird von der Bahnlinie
Winterthur-Wald durchzogen. Vgl. Geilfus, Das Tößthal
(Zürich 1881).
Tossefta (Tosifta, chald., "Zusatz, Ergänzung"), ein
der Mischna (s. Talmud) ähnliches Sammelwerk aus 60 Traktaten
und 452 Abschnitten, den von der authentischen Mischna
differierenden, größtenteils in dieselbe nicht
aufgenommenen religiös-gesetzlichen Stoff des rabbinischen
Judentums nebst umfangreichen haggadischen Bestandteilen (s.
Haggada) enthaltend. Die T. ergänzt und berichtigt die Mischna
und ist eine Fundgrube für Bibelexegese, Archäologie u.
a. Ausgaben besorgten Zuckermandel (Pasewalk 1880) und
Friedländer (Preßb. 1889 ff.); einzelne Teile
bearbeitete Schwarz (Karlsr. 1879-82).
Tössuh, Längenmaß, s. Tussoo.
Tost, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Oppeln,
Kreis T.-Gleiwitz, an der Linie Oppeln-Borsigwerk der
Preußischen Staatsbahn, 268 m ü. M., hat eine
evangelische und eine kath. Kirche, eine Synagoge, eine Burgruine,
eine große Korrigendenanstalt, ein Amtsgericht, eine
Dampfbrauerei, eine große Flaschenstrohhülsenfabrik u.
(1885) 2434 meist kath. Einw.
Tostedt, Dorf im preuß. Regierungsbezirk
Lüneburg, Landkreis Harburg, an der Linie Harburg-Bremen der
Preußischen Staatsbahn, hat eine evang. Kirche, ein
Amtsgericht, Bienenzucht und (1885) 1081 Einwohner.
Tosto (ital.), eilig, geschwind.
Tot, ein in bergmännischer Beziehung gebrauchter
Ausdruck für Unnutzbares, z. B. totes Feld, ein
unbauwürdiges Grubenfeld; dann bedeutet das Wort so viel wie
vollständig, z. B. tot gasen, Erze völlig fein gasen, tot
rösten, geschwefelte Erze durch Röstung vollständig
von Schwefel befreien.
Total (lat.), ganz, vollständig.
Totalisator, s. Wettrennen.
Totalität (neulat.), Gesamtheit, kommt als
Eigenschaft jedem Ding zu, insofern dasselbe als vollständiger
Komplex seiner einzelnen Teile in ihrem notwendigen Zusammenhang
aufgefaßt wird.
Totalreflexion und Totalreflektometer, s. Brechung, S.
375.
Totalschade (Totalverlust), im Versicherungswesen der
Schade, welcher durch Verlust des ganzen versicherten Wertes
eintritt, im Gegensatz zum Partialschaden (s. d.).
Totana, Bezirksstadt in der span. Provinz Murcia, an der
Sierra de España, mit schönen Orangengärten,
großen Töpfereien und (1878) 9648 Einw.
Totanus, Wasserläufer.
Tote Hand (Manus mortua), Bezeichnung der Kirche
rücksichtlich des Besitzes unbeweglicher Güter, die
regelmäßig nicht wieder veräußert werden
dürfen und somit für den öffentlichen Verkehr
gewissermaßen abgestorben sind; dann s. v. w. Mortuarium, s.
Baulebung.
Tote Konten, in der Buchhaltung (s. d., S. 565) s. v. w.
Sachkonten.
Totem, das Handzeichen der kanadischen Indianer, dessen
sich die Häuptlinge statt der Namensunterschrift bedienen,
meist in einem rohen Bilde des Tiers bestehend, von dem sie den
Namen tragen (schleichende Schlange, Otter etc.). Daher Totemismus,
nach Lubbock die bei den Indianern sich vorfindende Verehrung
sinnlich wahrnehmbarer Wesen, über die der Mensch keine Macht
besitzt (z. B. Himmelskörper, Tiere, Flüsse etc.), und
deren Gunst er durch Opferspenden und Geschenke zu erwerben sucht,
also eine Mittelstufe zwischen Fetischismus und Religion.
Totenamt, Gottesdienst zu Ehren eines Verstorbenen; in
der katholischen Kirche s. v. w. Seelenmesse (s. Messe und
Requiem).
Totenbestattung, die mit religiösen Gebräuchen
verbundene Übergabe menschlicher Leichname an die Elemente,
sofern nicht durch Einbalsamierung und Beisetzung in Gebäuden
die Verwesung künstlich verhindert werden soll. Die Bestattung
in freier Luft auf Reisiglagern u. dgl. findet sich
hauptsächlich in der Südsee; bei seefahrenden
Völkern weitverbreitet ist dagegen die Bestattung auf einem
kleinen, den Wellen ausgesetzten Kahn (Einbaum) gewesen, der die
Vorstellung zu Grunde lag, daß der Leichnam zur jenseit des
Meers belegenen Heimat zurückkehren müsse. Die
Charonsmythe ist ein Nachklang dieser auch im alten Europa
weitverbreiteten Bestattungsart. Doch hat man solche
"Wikinger-Begräbnisse" in großen Schiffen auch in
Erdhügeln der skandinavischen Länder angetroffen. Am
allgemeinsten und oft nebeneinander üblich sind aber über
den ganzen Erdball das Begräbnis, sei es in bloßer Erde
oder in Felsen- und Steingräbern, und die Verbrennung der
Toten. Dabei bestanden ursprünglich gewisse allgemeine
Gebräuche: die Versorgung der Toten mit Speise und Trank,
woraus sich Totenopfer, -Schmäuse und ähnliche Zeremonien
entwickelten, ferner die Beigabe der Waffen, Ehrenzeichen, die
Nachfolge von Gattin, Sklaven, Schlachtroß etc.,
Gebräuche, die auf der Vorstellung beruhten, daß der
Tote in bisheriger Weise weiterlebe, Speise, Waffen, Bedienung etc.
bedürfe. Die hiermit zusammenhängenden, zum Teil sehr
grausamen Gebräuche der Naturvölker waren selbst bei den
halbgesitteten Bewohnern des alten Europa noch im Schwange,
namentlich bei Begräbnissen von Fürsten und
Häuptlingen, die man mit ihrem ganzen Hofstaat begraben
findet; Marco Polo traf sie im Mittelalter noch in Asien so weit in
Übung, daß dem Toten alle dem Zug begegnenden Leute ins
Grab folgen mußten; sie sind jetzt noch bei afrikanischen
Häuptlingen und selbst in Indien (Witwenverbrennung) im Gange.
In den meisten Ländern fand dagegen eine Art Ablösung der
Menschenopfer statt, indem statt des Lebens einige Tropfen Blut,
ein Finger oder das Haar (s. Trauerverstümmelung) geopfert
wurden oder statt der Menschen (wie
774
Totenbestattung (Leichenverbrennung).