welche bis zur neuesten Zeit die beiden Hauptgegensätze in

den politischen Ansichten derselben repräsentierten. Der

Ursprung der beiden Namen geht in die ersten Zeiten der Stuarts

zurück. Mit dem Namen Tories bezeichnete man ursprünglich

katholische Räuberbanden, welche zur Zeit des Kampfes Karls I.

gegen das Parlament unter dem Vorwand royalistischer Gesinnung

Irland plündernd durchzogen, und diese Bezeichnung wurde etwa

seit 1680 auf die Anhänger des Herzogs von York, der als der

geheime Beschützer der irischen Rebellen galt, dann auf die

Hofpartei überhaupt übertragen. Die Ableitung des Wortes

ist nicht sicher. Der Name Whig (abgeleitet von whigamore, einer

Bezeichnung der westschottischen Bauern wegen eines Instruments u.

Rufs [whigam], mit dem sie ihre Pferde antrieben) galt seit dem

Edinburger Aufstand von 1648, dem sogen. Whigamoreraid, für

die schottischen Covenanters; dann wurden die Anhänger

republikanischer Tendenzen in Schottland die "wilden Whigs"

genannt, und seit 1680 begann die Partei des Hofs ihre für die

Freiheiten der Nation kämpfenden Gegner als Whigs zu

bezeichnen. Seit der Berufung Wilhelms III. von Oranien 1688,

namentlich aber seit der Thronbesteigung des Hauses Hannover 1714

erlangten die Whigs das Übergewicht u. behaupteten es

während der Regierungen Georgs I. und Georgs II. im Kabinett

wie im Parlament. In dieser Zeit veränderte sich aber

allmählich die Stellung der beiden Parteien. Die Tories hatten

bisher noch immer an die Wiederherstellung der königlichen

Rechte in dem von den Stuarts beanspruchten Umfang, viele von ihnen

wohl auch an die Restauration der vertriebenen Dynastie gedacht.

Als aber diese unmöglich geworden war, fügten sie sich in

die Umstände und wurden die Vertreter des einmal Bestehenden,

also der bischöflichen Kirche und der neuen Dynastie, der

Sinekuren, der bisherigen parlamentarischen Formen und der

Schutzzölle. Die eifrigsten Gegner aller Neuerungen nennt man

Hochtories (high-tories). Die Whigs dagegen, dem Fortschritt

huldigend, wirkten für Emanzipation der Dissenters, Katholiken

und Juden und in staatlicher Hinsicht für freisinnigere

Entwickelung der politischen Institutionen gegenüber der

Unduldsamkeit des starren Aristokratismus. Seit 1782 wechselten

fast stets Tory- und Whigministerien miteinander ab; zu erstern

gehörten die Ministerien: Pitt, Portland, Castlereagh,

Goderich, Wellington, Peel, Aberdeen, Derby, zu letztern: Fox,

Canning, Grev, Melbourne, Russell und Palmerston. Infolge der

neuern großen Reformen haben jedoch, zumal durch das

Auftreten von neuen Parteibildungen, der Radikalen, Adullamiten,

Homerulers etc., die Namen T. und W. ihre aktuelle Bedeutung

eingebüßt. Als Liberale und Konservative werden auch in

England jetzt die sich hauptsächlich bekämpfenden

Parteien bezeichnet, so daß die Namen T. und W. nur noch

historische Bedeutung haben. Vgl. Kebbel, History of torysm from

the accession of Mr. Pitt to Beaconsfield (Lond. 1885).

Törzburg, Karpathenpaß im ungar. Komitat

Fogaras, südwestlich von Kronstadt, an der Grenze von

Siebenbürgen und Rumänien, der eine tiefe, breite

Einsattelung zwischen den Felswänden des Königssteins und

Bucsecs bildet; mit Grenzzollamt und Kontumazanstalt in Ober-T.

Nordwestlich hiervon Dorf Unter-T. mit dem Felsenschloß T.

(Dietrichsburg), das 1377 an Stelle der hölzernen Burg der

Deutschen Ordensritter erbaut wurde.

Tosa, Fluß, s. Toce.

Tosca, trachytischer Tuff, s. Trachyte.

Toscana, vormaliges ital. Großherzogtum, fast in

der Mitte Italiens, jetzt Landschaft (comuartimento) des

Königreichs Italien, grenzt an die Landschaften Rom, Umbrien,

die Marken, Emilia und Ligurien und umfaßt die Provinzen:

Arezzo, Florenz, Grosseto, Livorno, Lucca, Massa-Carrara, Pisa und

Siena mit 24,053, nach Strelbitsky 24,062 qkm (437,01 QM.) Areal

und (1881) 2,208,869 Einw. (näheres s. unter den einzelnen

Provinzen und Italien). - T. ist das alte Tuscien oder Etrurien (s.

d.). Nach dem Untergang des weströmischen Reichs (476 n. Chr.)

herrschten in dem Land zwischen dem Macrafluß und dem Tiber

Ostgoten, dann Griechen, endlich Langobarden. Während der

Herrschaft der letztern stand es unter Lehnsherzögen, die zu

Lucca residierten; Karl d. Gr. machte T. 774 zu einer

fränkischen Provinz und setzte Markgrafen ein. Markgraf

Bonifacius II., zugleich Graf von Modena, Reggio, Mantua und

Ferrara, der reichste und mächtigste Fürst in Italien,

hinterließ 1052 einen minderjährigen Sohn, Friedrich,

für den seine Mutter Beatrix die Regierung führte, und

als er 1055 starb, folgte ihm sein Stiefvater Georg der

Bärtige von Niederlothringen. Beatrix und noch mehr ihre

Tochter Mathilde, Markgräfin von Tuscien, waren eifrige

Anhängerinnen des Papstes, und letztere vermachte nebst ihren

übrigen Besitzungen 1115 auch T. dem römischen Stuhl. In

dem hierauf entbrennenden Streit zwischen Kaiser und Papst um die

Mathildische Erbschaft ging die politische Einheit und die

fürstliche Macht unter, und die städtischen Gemeinwesen

Florenz, Siena, Pisa, Lucca, Arezzo u. a. rissen alle Gewalt in T.

an sich. Unter diesen erlangte Florenz die größte Macht

und vereinigte im 14. und 15. Jahrh. den größten Teil

von T. mit seinem Gebiet. Und als in Florenz die Familie Medici zur

Herrschaft kam, gewann sie damit auch die Herrschaft von T. Am 1.

Mai 1532 erhob der Kaiser Karl V. seinen spätern Eidam,

Alexander von Medici, zum erblichen Herzog von Florenz. Dessen

Nachfolger Cosimo I. (1537-74) vergrößerte sein Gebiet

1555 durch die Erwerbung Sienas und wurde 1569 von Papst Paul V.

zum Großherzog von T. ernannt und in dieser Würde sein

Nachfolger Franz (1574-87) vom Kaiser (1576) bestätigt.

Derselbe hatte dann seinen Bruder Ferdinand, bisher Kardinal, zum

Nachfolger. Unter den folgenden Herzögen, Cosimo II. (gest.

1621), Ferdinand II. (gest. 1670) und Cosimo III. (gest. 1723),

sank der Staat schon sichtlich. Gemäß dem Wiener Frieden

von 1735 fiel T. nach dem Tode des letzten Medici, Giovanni Gasto

(1737), an den Herzog Franz Stephan von Lothringen, Gemahl Maria

Theresias von Österreich und nachmaligen Kaiser Franz I. Ihm

folgte 1765 sein zweiter Sohn, Großherzog Leopold, unter

dessen aufgeklärter Regierung das zu einer

österreichischen Sekundogenitur erklärte Land durch weise

Reformen und vorzügliche Sorge um geistige und materielle

Entwickelung zu hoher Blüte gelangte. Als Leopold 1790 Kaiser

ward, folgte ihm in T. sein zweiter Sohn, Ferdinand III., der im

Sinn seines Vaters regierte. 1793 trat er der Koalition gegen

Frankreich bei, schon 1795 aber schloß er einen

Neutralitätsvertrag mit letzterm. Dessenungeachtet besetzte

Bonaparte 1796 Livorno. 1797 ward der Abzug der Franzosen mit 1

Mill. Frank erkauft; aber schon im März 1799 rückten

dieselben, nachdem sie nochmals 2 Mill. Fr. erpreßt hatten,

wieder in T. ein und nötigten den Großherzog, das Land

zu verlassen. Im Frieden von Lüneville 1801 mußte

derselbe T. gegen Salzburg abtreten; T. aber, das zu

49*

772

Toscana - Toschi.

einem Königreich Etrurien umgeschaffen ward, erhielt 21.

März der Infant Ludwig von Parma. Durch den Vertrag von

Fontainebleau vom 27. Okt. 1807 zwischen Frankreich und Spanien

ward Etrurien von letzterm gegen das nördliche Portugal an

Frankreich abgetreten und durch Dekret vom 24. März 1808 mit

demselben vereinigt. Am 2. März 1809 erhielt Napoleons

Schwester Elisa Bacciocchi den Titel einer Großherzogin von

T. Nach dem Sturz Napoleons I. erhielt Ferdinand 1814 T.

zurück, dazu den ehedem zu Neapel gehörigen Stato degli

Presidj, die Ensel Elba und die Anwartschaft auf die Erbfolge in

Lucca. Ferdinand III. starb 18. Juni 1824; ihm folgte sein Sohn

Leopold II., welcher, von seinem Minister, dem Grafen Fossombroni,

unterstützt, im Sinn seines Großvaters und Vaters zu

regieren sich bemühte. Straßenbauten, großartige

Arbeiten zur Entwässerung der Maremmen, Erweiterung des Hafens

von Livorno, Industrieausstellungen, Reorganisation des

Studienwesens zeugten von dem Eifer und der Einsicht der Regierung,

durch die T. sich in geistiger und materieller Kultur

außerordentlich hob. Seit dem Tod Fossombronis (1844) aber

machte sich bald der reaktionäre Einfluß

Österreichs fühlbar. Infolge der Abdikation des Herzogs

Karl von Lucca ergriff der Großherzog von T.,

gemäß der Wiener Kongreßakte vom 9. Juli 1815, am

11. Okt. 1847 von Lucca Besitz und trat Fivizzano an Modena,

Pontremoli an Parma ab. Die Nachwirkungen der Pariser

Februarrevolution rissen auch T. von dem Weg der Reform auf den der

Revolution. Schon vorher, unterm 17. Febr., hatte der

Großherzog eine liberale Konstitution proklamiert. Es folgten

der Erlaß eines neuen Preßgesetzes (21. Mai), die

Kreierung von Ministerien des Kultus und Unterrichts (5. Juni) und

die Eröffnung der Kammern (26. Juni), ohne daß die

revolutionäre Partei befriedigt worden wäre. Das neue

Ministerium Capponi ergriff im Auftrag der Kammern strengere

Maßregeln; als aber bei einem am 25. Aug. ausbrechenden

Aufstand zu Livorno, wo Guerrazzi (s. d.) der Hauptführer der

Bewegung war, das Militär gemeinschaftliche Sache mit den

Aufständischen machte und in Florenz selbst das Volk sich

erhob, warf sich der Großherzog eingeschüchtert der

demokratischen Partei in die Arme und berief ein Ministerium

Montanelli-Guerrazzi, flüchtete aber 23. Jan. 1849 nach Gaeta.

Schon 8. Febr. setzte die Deputiertenkammer eine provisorische

Regierung ein, welche eine Konstituierende Versammlung von 120

Mitgliedern einberief, und proklamierte 15. Febr. die Republik. Die

25. März eröffnete Nationalversammlung übertrug am

27. Guerrazzi die exekutive Gewalt in Form der Diktatur.

Gleichzeitig aber begann zu Florenz die Gegenrevolution, und

dieselbe siegte mit Hilfe der herbeigezogenen Truppen und der

Nationalgarden so schnell, daß bereits 11. und 12. April die

Republik beseitigt war. Von Florenz aus verbreitete sich die

Gegenrevolution schnell über das Land. Eine Deputation begab

sich nach Gaeta, um Leopold zur Rückkehr einzuladen; dieser

ernannte 1. Mai von Gaeta aus den Generalmajor Serristori zu seinem

außerordentlichen Kommissar und berief am 24. ein neues

Ministerium unter der Präsidentschaft Baldasseronis. Schon 11.

Mai ward nach zweitägigem Widerstand Livorno, das bisher noch

Widerstand geleistet hatte, von den Österreichern unter

d'Aspre besetzt, und am 25. rückten dieselben in Florenz ein.

Der Großherzog proklamierte bei seiner Rückkehr 28. Juli

zwar eine umfassende Amnestie, schloß aber 27. April 1850 mit

Österreich eine Militärkonvention, der zufolge 10,000

Mann Österreicher bis auf weiteres in T. bleiben sollten. 1851

wurde mit Rom ein Konkordat über Modifikation der

Leopoldinischen Gesetze abgeschlossen, welches der Kirche

unumschränkte Freiheit gewährte und den Staat in ihren

Dienst stellte; durch Dekret vom 8. Mai 1852 wurde die Konstitution

vom 17. Febr. 1848 außer Geltung gesetzt und die Herstellung

der unumschränkten Souveränität verkündigt. Die

österreichischen Truppen räumten T. erst im Frühjahr

1855. Der Ausbruch des Kriegs zwischen Österreich und

Frankreich im Frühjahr 1859 riß auch T. in den Strudel

der Begebenheiten hinein. Nachdem Leopold 24. April eine

Aufforderung zum Anschluß an Sardinien abgelehnt, brach am

27. ein Aufstand in Florenz aus, welcher den Großherzog

veranlaßte, das Land zu verlassen. Es ward sofort eine

provisorische Regierung eingesetzt und der König von Sardinien

zum Diktator ausgerufen. Derselbe lehnte zwar die Diktatur ab,

übernahm dagegen am 30. das Protektorat über T. und

ernannte seinen Gesandten in Florenz, Boncompagni, zum

außerordentlichen Generalkommissar während der Dauer des

Unabhängigkeitskriegs. Der Großherzog Leopold II.

entsagte durch Abdikationsurkunde vom 21. Juli dem Thron zu gunsten

seines ältesten Sohns, Ferdinands IV., und dieser erließ

sofort eine Proklamation an die Toscaner, welche Aufrechthaltung

der Verfassung und Anerkennung der Rechte der Nation verhieß.

Sie verhallte aber wirkungslos. Die Landesversammlung, die 11. Aug.

zusammentrat, beschloß am 16. die Thronentsetzung des Hauses

Lothringen und den Anschluß Toscanas an das Königreich

Sardinien. Letzterer erfolgte hierauf auf Grund der allgemeinen

Abstimmung vom 11. und 12. März 1860 am 22. März. Am 16.

April hielt Viktor Emanuel in Florenz seinen Einzug. Ein 17. Febr.

1861 erschienenes Dekret Viktor Emanuels hob auch den letzten Rest

der Autonomie Toscanas auf und machte dasselbe vollständig zu

einem Teil des neuen Königreichs Italien. Die entthronte

großherzogliche Familie lebt in Österreich. Vgl.

Galluzzi, Istoria del granducato di T. sotto il governo della casa

Medici (Flor. 1787, 5 Bde., u. öfter); Ricasoli und Ridolfi,

T. ed Austria (das. 1859); A. Zobi, Storia civile della T. dal 1737

al 1848 (das. 1850-52, 5 Bde.); Napier, Florentine history (Lond.

1847, 6 Bde.); v. Reumont, Geschichte Toscanas seit dem Ende des

florentinischen Freistaats (Gotha 1876-77, 2 Bde.); v. Wurzbach,

Die Großherzoge von T. (Wien 1883).

Toscana, Ludwig Salvator von, s. Ludwig 47).

Toscanella, Stadt in der ital. Provinz Rom, Kreis

Viterbo, an der Marta, mit etruskischen Gräbern,

mittelalterlichen Mauern und Türmen, zwei kunstgeschichtlich

bedeutenden Kirchen (San Pietro und Santa Maria, letztere von 1206)

und (1881) 3573 Einw.

Toscanisches Meer, s. Tyrrhenisches Meer.

Toschi (spr. tóski), Paolo, ital. Kupferstecher,

geb. 7. Juni 1788 zu Parma, machte seine Studien unter Bervic in

Paris und gewann hier besonders Ruf durch eine Radierung des

Einzugs Heinrichs IV. nach Gerard. 1815 fertigte er die Zeichnung

zu dem Stich nach der Kreuztragung von Raffael, welchem der Stich

nach der Kreuzabnahme von Daniel da Volterra folgte. Beide

Blätter gelten als Hauptwerke der neuern Kupferstechkunst.

1819 kehrte T. in seine Vaterstadt zurück und ward hier

Direktor der Akademie der schönen Künste, die er neu

organisierte. Zu seinen gelungensten Stichen gehören noch

Albanis Venus und Adonis und Lo spasimo di Sicilia nach Raffaels

Ge-

773

Tosi - Totenbestattung.

mälde in Madrid, Correggios Madonna della Scodella und die

Blätter nach dessen Fresken im Kloster San Paolo zu Parma, an

welchen seine Schüler mit thätig waren. T. starb 30. Juli

1854.

Tosi, Pietro Francesco, Sänger und Gesanglehrer,

geboren um 1650 zu Bologna, gestorben um 1730 in London, wirkte

anfangs als Sänger in Dresden und an andern italienischen

Bühnen Deutschlands und von 1692 an, nachdem er seine Stimme

verloren, als Gesanglehrer in London. Er hinterließ ein

Gesanglehrbuch von höchster Bedeutung: "Opinioni de' cantori

antichi e moderni o sieno osservazioni sopra il canto figurato",

welches in verschiedene Sprachen übersetzt wurde. Eine

deutsche Bearbeitung dieses epochemachenden Werkes ist die

"Anleitung zur Singekunst" von J. F. Agricola (s. d. 5).

Tosken, Volksstamm, s. Albanesen.

Töß, ein im voralpinen Gebiet des schweizer.

Kantons Zürich entspringender Fluß, der in

nordwestlicher Richtung dem Rhein zufließt und fast auf dem

ganzen 49 km langen Lauf durch sein enges, waldiges Thal im Dienst

industrieller Etablissements steht. Auch das Dorf T., bei

Winterthur, an der Bahnlinie Winterthur-Bülach-Koblenz, mit

(1888) 3388 Einw., einst Sitz eines Dominikanerklosters, ist

Fabrikort geworden. Das Tößthal wird von der Bahnlinie

Winterthur-Wald durchzogen. Vgl. Geilfus, Das Tößthal

(Zürich 1881).

Tossefta (Tosifta, chald., "Zusatz, Ergänzung"), ein

der Mischna (s. Talmud) ähnliches Sammelwerk aus 60 Traktaten

und 452 Abschnitten, den von der authentischen Mischna

differierenden, größtenteils in dieselbe nicht

aufgenommenen religiös-gesetzlichen Stoff des rabbinischen

Judentums nebst umfangreichen haggadischen Bestandteilen (s.

Haggada) enthaltend. Die T. ergänzt und berichtigt die Mischna

und ist eine Fundgrube für Bibelexegese, Archäologie u.

a. Ausgaben besorgten Zuckermandel (Pasewalk 1880) und

Friedländer (Preßb. 1889 ff.); einzelne Teile

bearbeitete Schwarz (Karlsr. 1879-82).

Tössuh, Längenmaß, s. Tussoo.

Tost, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Oppeln,

Kreis T.-Gleiwitz, an der Linie Oppeln-Borsigwerk der

Preußischen Staatsbahn, 268 m ü. M., hat eine

evangelische und eine kath. Kirche, eine Synagoge, eine Burgruine,

eine große Korrigendenanstalt, ein Amtsgericht, eine

Dampfbrauerei, eine große Flaschenstrohhülsenfabrik u.

(1885) 2434 meist kath. Einw.

Tostedt, Dorf im preuß. Regierungsbezirk

Lüneburg, Landkreis Harburg, an der Linie Harburg-Bremen der

Preußischen Staatsbahn, hat eine evang. Kirche, ein

Amtsgericht, Bienenzucht und (1885) 1081 Einwohner.

Tosto (ital.), eilig, geschwind.

Tot, ein in bergmännischer Beziehung gebrauchter

Ausdruck für Unnutzbares, z. B. totes Feld, ein

unbauwürdiges Grubenfeld; dann bedeutet das Wort so viel wie

vollständig, z. B. tot gasen, Erze völlig fein gasen, tot

rösten, geschwefelte Erze durch Röstung vollständig

von Schwefel befreien.

Total (lat.), ganz, vollständig.

Totalisator, s. Wettrennen.

Totalität (neulat.), Gesamtheit, kommt als

Eigenschaft jedem Ding zu, insofern dasselbe als vollständiger

Komplex seiner einzelnen Teile in ihrem notwendigen Zusammenhang

aufgefaßt wird.

Totalreflexion und Totalreflektometer, s. Brechung, S.

375.

Totalschade (Totalverlust), im Versicherungswesen der

Schade, welcher durch Verlust des ganzen versicherten Wertes

eintritt, im Gegensatz zum Partialschaden (s. d.).

Totana, Bezirksstadt in der span. Provinz Murcia, an der

Sierra de España, mit schönen Orangengärten,

großen Töpfereien und (1878) 9648 Einw.

Totanus, Wasserläufer.

Tote Hand (Manus mortua), Bezeichnung der Kirche

rücksichtlich des Besitzes unbeweglicher Güter, die

regelmäßig nicht wieder veräußert werden

dürfen und somit für den öffentlichen Verkehr

gewissermaßen abgestorben sind; dann s. v. w. Mortuarium, s.

Baulebung.

Tote Konten, in der Buchhaltung (s. d., S. 565) s. v. w.

Sachkonten.

Totem, das Handzeichen der kanadischen Indianer, dessen

sich die Häuptlinge statt der Namensunterschrift bedienen,

meist in einem rohen Bilde des Tiers bestehend, von dem sie den

Namen tragen (schleichende Schlange, Otter etc.). Daher Totemismus,

nach Lubbock die bei den Indianern sich vorfindende Verehrung

sinnlich wahrnehmbarer Wesen, über die der Mensch keine Macht

besitzt (z. B. Himmelskörper, Tiere, Flüsse etc.), und

deren Gunst er durch Opferspenden und Geschenke zu erwerben sucht,

also eine Mittelstufe zwischen Fetischismus und Religion.

Totenamt, Gottesdienst zu Ehren eines Verstorbenen; in

der katholischen Kirche s. v. w. Seelenmesse (s. Messe und

Requiem).

Totenbestattung, die mit religiösen Gebräuchen

verbundene Übergabe menschlicher Leichname an die Elemente,

sofern nicht durch Einbalsamierung und Beisetzung in Gebäuden

die Verwesung künstlich verhindert werden soll. Die Bestattung

in freier Luft auf Reisiglagern u. dgl. findet sich

hauptsächlich in der Südsee; bei seefahrenden

Völkern weitverbreitet ist dagegen die Bestattung auf einem

kleinen, den Wellen ausgesetzten Kahn (Einbaum) gewesen, der die

Vorstellung zu Grunde lag, daß der Leichnam zur jenseit des

Meers belegenen Heimat zurückkehren müsse. Die

Charonsmythe ist ein Nachklang dieser auch im alten Europa

weitverbreiteten Bestattungsart. Doch hat man solche

"Wikinger-Begräbnisse" in großen Schiffen auch in

Erdhügeln der skandinavischen Länder angetroffen. Am

allgemeinsten und oft nebeneinander üblich sind aber über

den ganzen Erdball das Begräbnis, sei es in bloßer Erde

oder in Felsen- und Steingräbern, und die Verbrennung der

Toten. Dabei bestanden ursprünglich gewisse allgemeine

Gebräuche: die Versorgung der Toten mit Speise und Trank,

woraus sich Totenopfer, -Schmäuse und ähnliche Zeremonien

entwickelten, ferner die Beigabe der Waffen, Ehrenzeichen, die

Nachfolge von Gattin, Sklaven, Schlachtroß etc.,

Gebräuche, die auf der Vorstellung beruhten, daß der

Tote in bisheriger Weise weiterlebe, Speise, Waffen, Bedienung etc.

bedürfe. Die hiermit zusammenhängenden, zum Teil sehr

grausamen Gebräuche der Naturvölker waren selbst bei den

halbgesitteten Bewohnern des alten Europa noch im Schwange,

namentlich bei Begräbnissen von Fürsten und

Häuptlingen, die man mit ihrem ganzen Hofstaat begraben

findet; Marco Polo traf sie im Mittelalter noch in Asien so weit in

Übung, daß dem Toten alle dem Zug begegnenden Leute ins

Grab folgen mußten; sie sind jetzt noch bei afrikanischen

Häuptlingen und selbst in Indien (Witwenverbrennung) im Gange.

In den meisten Ländern fand dagegen eine Art Ablösung der

Menschenopfer statt, indem statt des Lebens einige Tropfen Blut,

ein Finger oder das Haar (s. Trauerverstümmelung) geopfert

wurden oder statt der Menschen (wie

774

Totenbestattung (Leichenverbrennung).

Meyers Konversationslexikon Band 15 · 第 224 / 302 段