Bronchien entfernen können, so tritt hörbares Rasseln des
Schleims in den Luftwegen ein, welches bei den
unregelmäßigen Atembewegungen als Todesröcheln
bezeichnet wird. Auch die Zusammenziehungen des Herzens werden
unzulänglich, die Arterien immer schwächer gefüllt,
die Pulsschläge häufiger, aber schwächer, zuletzt
unfühlbar. Die Haut verliert wegen mangelhafter Füllung
der Blutgefäße ihre Röte und Elastizität. Die
Wärme ist, wenn dem T. Fieber vorausging, im Innern
erhöht und steigt sogar über diejenige Höhe hinaus,
welche sie während des Lebens hatte. Dabei fühlen sich
jedoch das Gesicht, besonders Nasenspitze und Ohren, sowie
Hände und Füße meist kühl an. Waren die
Kranken während des Todeskampfes fieberlos, so sinkt die
Wärme auch objektiv während desselben. Es ist
unmöglich, auf Minuten genau den Moment des Todes anzugeben.
Gewöhnlich sieht man die letzte Atembewegung, welche
natürlich in einer Exspiration besteht, als Schluß des
Lebens an; doch ist es sicher, daß zahlreiche Organe des
Körpers noch über diesen Moment hinaus eine Fülle
von Lebenserscheinungen darbieten. Das Herz arbeitet z. B. manchmal
noch eine geraume Weile, die Muskeln kontrahieren sich noch auf
direkte Reizung, die Baucheingeweide bewegen sich noch längere
Zeit, die auf der Oberfläche gewisser Schleimhäute
sitzenden Flimmerzellen stellen ihre sehr lebhaften Bewegungen
oftmals erst 48 Stunden nach dem letzten Atemzug ein. Es handelt
sich daher beim T. um einen allmählichen Austritt der
einzelnen Gewebe aus dem Lebensverband, eine Erscheinung, die dem
Verständnis um vieles näher gerückt wird, wenn man
den Organismus als einen Zellenstaat auffaßt, in dem
sämtliche Glieder ein gleichberechtigtes Einzeldasein
führen und erst durch das Aufhören des Blutumlaufs
gewissermaßen einzeln verhungern, weshalb man sie auch durch
fernere Durchleitung sauerstoffhaltigen Bluts außerhalb des
Körperverbandes längere Zeit zum Fortarbeiten veranlagen
kann. Etwa 8-12 Stunden nach erfolgtem T. erscheinen an den
niedriger liegenden Körperteilen blaurote Flecke
(Totenflecke), welche von der mechanischen Senkung des Bluts
herrühren. Bei Rückenlage der Leiche erscheinen die
Totenflecke am Rücken, bei Gesichtslage im Gesicht, auf Brust
und Bauch. Häufig kommen jedoch auch an obern
Körperstellen Totenflecke vor, namentlich bei blutreichen
Leichen. Die Leichenkälte tritt zu verschiedener Zeit
(½-24 Stunden, durchschnittlich 6-12 Stunden) nach dem T.
ein, je nach der Temperatur des Sterbenden und des umgebenden
Mediums, namentlich auch je nachdem der Tote im Bett gelassen wird
oder nicht. Ein weiteres und sehr entscheidendes Zeichen des
absoluten Todes ist die Toten- oder Leichenstarre, welche durch das
Gerinnen eines Blutbestandteils verursacht wird. Während die
Leiche unmittelbar nach dem T. völlig weich zu sein pflegt,
macht diese Biegsamkeit der Gliedmaßen allmählich einer
von den obern nach den untern Teilen fortschreitenden Erstarrung
Platz. Sie beginnt immer an den Kinnladen und am Hals, geht dann am
Rumpf abwärts auf die Arme und endlich auf die Beine, zuletzt
auf die innern Teile über und verschwindet auch wieder in
derselben Reihenfolge. In der Regel stellt sich die Totenstarre
binnen 6-12, selten erst nach 24 Stunden, noch seltener bereits
wenige Minuten nach dem T. ein, doch will man bei gewaltsamem T.,
z. B. auf Schlachtfeldern, häufig eine augenblicklich
eintretende und den Körper in seiner letzten Gliederanspannung
festhaltende Totenstarre beobachtet haben. Nachdem dieselbe 24-48
Stunden angehalten hat, verschwindet sie wieder; selten vergeht sie
früher, bisweilen währt sie 5-6 Tage. Mit dem Ende der
Totenstarre fällt der Anfang der Fäulnis zusammen, welche
sich weiterhin durch den Leichengeruch, durch die grünliche
Färbung der Haut und durch die Gasentwickelung im Körper
verrät. Alle diese Erscheinungen treten je nach der Temperatur
und Feuchtigkeit des umgebenden Mediums, nach der
Körperkonstitution, nach der Art der vorausgegangenen
Krankheit wenige Stunden bis eine Woche und länger nach dem T.
ein. Über die Unterscheidung des Todes vom Scheintod s. d.
Vgl. Weismann, Die Dauer des Lebens (Jena 1882); Götte,
Über den Ursprung des Todes (Hamb. 1883). Der T. spielt im
Volksglauben eine eigentümlich bedeutsame Rolle (s.
Totensagen). Die Naturvölker glauben nicht an einen
natürlichen und wirklichen T., sondern halten das Sterben
für eine Wirkung böser Geister oder Hexen, was sich auch
bei den Kulturvölkern noch in der Personifikation des Todes
als Totengenius (Thanatos der Griechen), Sensenmann und Freund Hein
der Germanen ausspricht. Die griechischen Künstler stellten
den T. (Thanatos), den Sohn der Nacht, den Bruder des Schlafes,
zumeist auf Grund einer freundlichen Auffassung dar, als ernsten
Jüngling mit gesenkter Fackel, eine Vorstellung, welche der
Darstellung der griechischen Dichtkunst, die in dem "starrherzigen"
Gott des Todes einen dunkelgewandeten, schwertbewehrten
Opferpriester der Unterwelt erblickte, allerdings nicht entsprach.
Doch gehören jene Darstellungen der bildenden Kunst meist der
spätern griechischen Zeit an. Man findet sie vorwiegend auf
attischen Grabsteinen, Vasen u. dgl. Vgl. Lessings Abhandlung "Wie
die Alten den T. gebildet" und Robert, Thanatos
(Winckelmanns-Programm, Berl. 1879). Die spätern
römischen Dichter schilderten den T. als ein
zähnefletschendes Ungeheuer, das mit blutigen Nägeln
seine Opfer zerfleischt. In der ernsten, finstern Auffassung eines
unheilvollen Dämons findet sich auch die geflügelte
Gestalt des Todes auf etruskischen Vasen und Sarkophagen. Auch die
Kunst des Mittelalters gab dem T. die schreckhafte Gestalt eines
Ungeheuers mit Fledermausflügeln, besonders in Italien. In
Deutschland trat der T. in den ersten Darstellungen der
Totentänze (s. d.) in der Mehrzahl auf. Es waren anfangs
zusammengeschrumpfte Leichname, später erst entfleischte
Gerippe, aus denen dann der Knochenmann der neuern Kunst entstanden
ist. Sense und Sichel wurden nach Offenbar. Joh. 14,4 sein
Attribut, wozu sich später das Stundenglas gesellte. Vgl.
Wessely, Die Gestalten des Todes und des Teufels in der
darstellenden Kunst (Leipz. 1876); Schwebel, Der T. in deutscher
Sage und Dichtung (Berl. 1877).
Toda (Tuda, Tudavar), Drawidastamm in den Nilgiri um
Utakamand herum. Sie sind Hirten, deren einziger Reichtum in ihren
Herden besteht, und zerfallen in fünf Kasten, die nicht
untereinander heiraten, nämlich Peiky, Pekkan, Kuttam, Kuma
und Tody. Es herrscht Polyandrie. Die Frau wird gekauft und
gehört den Brüdern einer Familie gemeinschaftlich; die
Kinder werden nach der Reihenfolge ihrer Geburt den Brüdern
vom ältesten abwärts zugeschrieben. Man hat zwei
Leichenzeremonien, ein "grünes" und ein "dürres"
Begräbnis. Bei dem grünen Begräbnis wird der Tote
verbrannt und die Asche gesammelt, bei dem dürren, das
zwölf Monate später stattfindet, wurden früher so
viele Büffel
737
Todaustragen - Todesstrafe.
geschlachtet, daß die englische Regierung die sinnlose
Verschwendung durch Verbote beschränkte. Dem Priester des
Dorfs liegt die Pflege und das Melken der Kühe ob; außer
den Priestern gibt es noch drei heilige Einsiedler. Man glaubt an
böse Geister und verehrt eine heilige Büffelschale, unter
der man sich den
höchsten Gott Hiriadeva vorstellt. Vgl. Metz, Die
Volksstämme der Nilagiris (Basel 1857); Marshall,A
phrenologist amongst the Todas (Lond. 1873).
Todaustragen (Tod austreiben),uraltes Volksfest
heidnischen Ursprungs, dessen Feier am Sonntag Lätare
(Todsonntag) oder Iudika sich hier und da noch in der Lausitz, in
Schlesien und Böhmen erhalten hat, früher aber auch in
Meißen, Thüringen, Franken, in der Pfalz und im Odenwald
üblich war. Es bildet einen Teil des Maifestes (s.d.) und
besteht darin, daß eine den Tod vorstellende Strohfigur unter
Absingen von Liedern umhergetragen und dann ins Wasser geworfen
oder verbrannt wird. Der Tod ist hier eine christliche Einkleidung
des heidnischen
Winterriesen, der vor der Gottheit des Frühjahrs weichen
muß. Mitunter war mit dem T. auch ein kleiner dramatischer
Wettstreit zwischen Sommer und Winter verbunden. Vgl.
v.Reinsberg-Düringsfeld, Das festliche Jahr (Leipz. 1863).
Toddy, Getränk aus Branntwein, Zucker, Eis und
Wasser, ähnlich dem Grog, in Schottland, England, Schweden
etc. beliebt (Sling enthält dazu noch etwas geriebene
Muskatnuß); auch s.v.w. Palmwein.
Todea Willd., Farngattung aus der Familie der
Osmundaceen. Eine baumbildende Art dieser Gattung mit 3 m hohem und
60 cm dickem Stamm sowie schönen, ca.2 m breiten,
doppeltfiederteiligen Blättern ist T. barbara Moore, die in
Neuholland, Neuseeland und Südafrika wächst.
Todesengel, christliches Bild, durch welches der Tod als
ein Genius dargestellt wird, der die Seele
aus diesem zu einem bessern Leben hinüberführt, dem
griechischen Hermes, welcher als Psychopompos die Seelen der
Abgeschiedenen nach dem Hades geleitet, entsprechend.
Todeserklärung, die richterliche Erklärung,
daß eine verschollene Person als verstorben anzusehen sei (s.
Verschollenheit).
Todeslinderung , s. Euthanasie.
Todesstrafe, die Hinrichtung eines Verbrechers zur
Sühne begangenen Unrechts. Je nachdem diese Hinrichtung in
mehr oder weniger schmerzhafter Weise vollzogen wurde, unterschied
man im ältern Strafrecht zwischen geschärfter
(qualifizierter) und einfacher T. Nach dem Strafsystem der
peinlichen Gerichtsordnung Karls V. waren als geschärfte
Todesstrafen der Feuertod, das Pfählen, das Rad, das
Vierteilen und das Säcken oder Ertränken in Übung,
während die Strafen des Stranges und des Schwertes sowie die
militärische Strafe der Kugel oder des Arkebusierens als die
leichtern und einfachen Arten der T. galten. Die moderne
Strafgesetzgebung kennt nur die einfache T., welche in den meisten
Staaten, namentlich auch nach dem deutschen Strafgesetzbuch, durch
Enthauptung und zwar meistens mittels des Fallbeils, in England,
Österreich und Amerika durch Erwürgen am Galgen, in
Spanien durch Bruch der Halswirbel (Garrotte) und im Staat New York
seit 1889 durch die Anwendung von Elektrizität vollzogen wird.
Die Öffentlichkeit der T., welche früher allgemein
üblich war, besteht nur noch ausnahmsweise, z. B. in
Frankreich; sonst wird dieselbe regelmäßig in einem
umschlossenen Raum vollzogen (sogen. Intramuranhinrichtung), so
seit 1869 auch in England. Nach der deutschen
Strafprozeßordnung müssen dazu zwei Gerichtspersonen,
ein Beamter der Staatsanwaltschaft, ein Gerichtsschreiber und ein
Gefängnisbeamter zugezogen werden. Der Ortsvorstand hat
zwölf Personen aus den Vertretern oder aus andern achtbaren
Mitgliedern der Gemeinde abzuordnen, um der Hinrichtung
beizuwohnen. Außerdem ist einem Geistlichen von dem
Religionsbekenntnis des Verurteilten und dem Verteidiger sowie nach
Ermessen des die Vollstreckung leitenden Beamten auch andern
Personen der Zutritt zu gestatten. Der Leichnam des Hingerichteten
ist den Angehörigen desselben auf ihr Verlangen zur einfachen,
ohne Feierlichkeit vorzunehmenden Beerdigung zu verabfolgen. An
schwangern oder geisteskranken Personen darf die T. nicht
vollstreckt werden. Ihre Vollstreckung ist überhaupt nur
zulässig, nachdem die Entschließung des Staatsoberhaupts
ergangen ist, von dem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch machen zu
wollen. Als militärische T., die in Fällen des
Kriegsrechts aber auch gegen Zivilisten zur Anwendung kommt, ist
dieStrafe des Erschießens gebräuchlich. Über die
Zulässigkeit der T. an und für sich ist, seitdem Beccaria
für ihre Abschaffung eingetreten, also seit mehr denn 100
Iahren, Streit. Wenn dabei vielfach Unklarheit herrscht, so kommt
dies besonders daher, weil man oft zwei Fragen nicht gehörig
auseinander hält: die rechtsphilosophische, ob dem Staate das
Recht zusteht, dem Staatsbürger zur Sühne begangenen
Unrechts das Recht auf die Existenz abzusprechen, und die
rechtspolitische, ob es, wofern man und zwar wohl mit Recht die
erste Frage bejaht, zweckmäßig sei, von ebendiesem Recht
noch Gebrauch zu machen. Auch die zweite Frage glaubt die
herrschende Ansicht bei dem dermaligen Stand unsrer Zivilisation
zur Zeit noch nicht verneinen zu können. Abgeschafft war die
T. vor der Herrschaft des norddeutschen Strafgesetzbuchs in Anhalt,
Bremen, Oldenburg und im Königreich Sachsen; sie ist es noch
in Rumänien, Holland, Portugal, in der Schweiz und in einigen
nordamerikanischen Staaten; vorübergehend war sie in
Österreich abgeschafft. Einzelne Schweizer Kantone haben
indessen die T. neuerdings wieder eingeführt. Im norddeutschen
Reichstag hatte sich 1870 die Mehrheit für die Abschaffung der
T. entschieden, und nur um das Zustandekommen des Strafgesetzbuchs
nicht zu gefährden, entschloß man sich bei dem
entschiedenen Widerstand der Regierungen endlich doch fur die
Beibehaltung der T. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch bedroht mit
der T. den vollendeten Mord, außerdem aber noch den als
Hochverrat strafbaren Mord und den Mordversuch, welche an dem
Kaiser, an dem eignen Landesherrn oder während des Aufenthalts
in einem Bundesstaat an dem Landesherrn dieses Staats verübt
worden sind. Auch ist in dem Reichsgesetz vom 9. Juni 1884
über den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch
von Sprengstoffen bestimmt, daß derjenige, welcher
vorsätzlich durch Anwendung von Sprengstoffen Gefahr für
das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines andern
herbeiführt, mit Zuchthaus, wenn aber durch solche
Handlungsweise der Tod eines Menschen herbeigeführt worden
ist, mit dem Tod bestraft werden soll, wofern der Thäter jenen
Erfolg voraussehen konnte.Das deutsche Militärstrafgesetzbuch
endlich bedroht
auch die schwersten Militärverbrechen, wie Kriegsverrat,
Fahnenflucht, Feigheit vor dem Feinde, Thätlichkeiten gegen
Vorgesetzte im Felde und militärischen Aufruhr vor dem Feind,
mit dem Tod. Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 13, 32, 80 und
211; Deutsche
738
Todfall - Toggenburg.
Strafprozeßordnung, § 485 f.; Deutsches
Militärstrafgesetzbuch, § 58, 63, 73, 84, 97, 107 f.,
133, 159; Mittermaier, Die T. (Heidelb. 1862); Hetzel, Die T. (das.
1870); v. Holtzendorff, Das Verbrechen des Mordes und die T. (das.
1875); Pfotenhauer, Aphorismen über die T. (Bern 1879);
Carfona, La pena di morte (Neap. 1884).
Todfall, s. Baulebung.
Todi, Stadt in der ital. Provinz Perugia (Umbrien), an
der Mündung der Naja in den Tiber, mit (teilweise noch
etruskischen) Mauern umgeben, Bischofsitz, hat eine gotische
Kathedrale, eine nach Bramantes Entwurf erbaute Renaissancekirche,
ein schönes Stadthaus und ein altes Regierungsgebäude,
Gymnasium, technische Schule, Seminar, reiche
Wohlthätigkeitsanstalten und (1881) 3306 Einw. T. ist das alte
umbrische Tuder, später römische Kolonie.
Tödi, das Haupt der Glarner Alpen (3623 m), auf der
Grenzscheide der Kantone Glarus, Uri und Graubünden, hat eine
nach O. flach abfallende Firndecke und zwei Spitzen, den vordern,
rundlichen Glarner T. und den südlichen, auf Graubündner
Gebiet liegenden Piz Rusein. Ihn umstehen in zwei
Parallelzügen, die durch ein Firnmeer verbunden sind, der
Bifertenstock (3426 m), der Düssistock (3262 m) und der Piz
Tgietschen (Oberalpstock, 3330 m), der Claridenstock (3264 m), das
Scheerhorn (3296 m), die Große Windgelle (3189 m) etc.
Zwischen Düssistock und Scheerhorn zieht sich der
Hüfigletscher, aus dem der Kärstelenbach entspringt, ins
Maderanerthal hinab. Einer kleinern Schneemulde, die zusammen mit
dem Abfluß des am Piz Tgietschen lagernden Brunifirns,
zwischen Tödi und Bifertenstock lagert, entspringt der
Bifertenfirn, der wie der Claridenfirn in den Hintergrund des
Linththals sich hinabsenkt. Die natürliche Abgrenzung dieser
ganzen Bergwelt bilden Klausen-, Kreuzli- und Kistenpaß. Den
Reigen der schwierigen Aszensionen im Tödigebiet
eröffnete Pater à Spescha, der 1788 den Stockgron, 1799
den Piz Tgietschen erstieg. Auch die übrigen Gipfel wurden
seitdem erobert; den höchsten (Piz Rusein) bestieg als erster
Reisender Dürler (August 1837). Die Besteigung des T. erfolgt
gewöhnlich von der Klubhütte am Grünhorn (2451
rn).
Todleben, s. Totleben.
Tödlichkeit von Körperverletzungen, s.
Tötung.
Todmorden, Stadt in Yorkshire (England), an der Grenze
von Lancashire, am Calder, hat Baumwollwarenfabriken,
Maschinenbauwerkstätten, Kohlengruben und (1881) 23,862
Einw.
Todos los Santos (Bahia de T.), 1) Bai an der
Westküste der Halbinsel Niederkalifornien in Mexiko, unter
30° 45' nördl. Br., mit Zollhaus. -
2) Hafen in Argentinien, s. San Blas 1).
Todos Santos, Hafenort an der Westküste der
Halbinsel Kalifornien in Mexiko, unter dem Wendekreis, mit Zollhaus
und (1880) 1209 Einw.
Todsünden, nach 1. Joh. 5, 16 und 17 solche
Sünden, welche den geistigen Tod, d. h. den Verlust des
Gnadenstandes, zur Folge haben, nach Petrus Lombardus: Hochmut,
Geiz, Wollust, Zorn, Völlerei, Neid und Trägheit des
Herzens; einen anerkannten Katalog derselben gibt es nicht. S.
Sünde.
Todt..., s. Tot...
Todtnau, Stadt im bad. Kreis Lörrach, an der Wiese
und am Fuß des Feldbergs, seit dem Brand von 1876
größtenteils neuerbaut, 650 m ü. M., hat eine kath.
Kirche, eine Bezirksforstei, Baumwollspinnerei und -Weberei,
Bürsten-, Holzstoff-, Zunder- und Papierfabrikation und (1885)
1756 Einw.
Tostlund, Dorf in der preuß. Provinz
Schleswig-Holstein, Kreis Hadersleben, hat eine evang. Kirche, ein
Amtsgericht und (1885) 657 Einw.
Toga (lat.), das Nationalkleid der freien Römer im
Frieden, wodurch sie als Togati sich von allen Nichtrömern
unterschieden, bestand aus einem einzigen, 4 m langen und 2½
m breiten Stück Zeug, das so getragen ward, daß man den
einen Zipfel über die linke Schulter nach vorn warf, den obern
Rand über den Rücken zog, den andern Zipfel aber unter
dem rechten Arm durchzog (so daß derselbe frei blieb) und
dann über die linke Schulter warf (vgl. Abbildung). Unter dem
rechten Arm bis zur linken Schulter entstand dabei ein Bausch, den
man als Tasche (sinus) gebrauchte. Im Krieg knüpfte man, bevor
das Sagum (s. d.) die allgemeine militärische Kleidung wurde,
die T. unter der Brust gürtelähnlich fest (Cinctus
Gabinus). In der spätern Zeit trug man unter der T. die Tunika
(s. d.) unmittelbar auf dem Körper. Die T. war von Wolle und
weißer Farbe (t. alba), bei gemeinen Leuten und bei der
Trauer dunkel (pulla). Die höhern Magistratspersonen bis zu
den kurulischen Ädilen trugen eine mit einem Purpurstreifen
eingefaßte T. (t. praetexta, s. Tafel "Kostüme I", Fig.
6), ebenso die Knaben bis zum 17. Jahr, die Mädchen bis zu
ihrer Verheiratung. Vom vollendeten 17. Jahr an trugen die
Jünglinge die einfache, unverbrämte T., die T. virilis
oder T. pura. Besondere Staatskleider waren die T. picta. eine T.
von Purpur, mit goldenen Sternen verziert, die der Triumphator
anlegte, sowie die mit eingestickten Palmzweigen geschmückte
T. palmata (trabea). Die T. candida wurde von den Bewerbern um
Staatsämter getragen und war glänzend weiß (s.
Candidatus); die Angeklagten trugen eine dunkle T. (t. squalida).
Im Sommer trug man die T. rasa, eine abgeschorne T. von dünnem
Zeug; im Winter eine wollene (t. pinguis). Auch Fremden konnte das
Recht, die T. zu tragen, durch Senatsbeschluß als
Auszeichnung erteilt werden, wie es z. B. das gesamte römische
Gallien erhielt, das daher Gallia togata hieß. Unter den
Kaisern begann die T. die Tracht der geringern Leute und Sklaven zu
werden. Die Frauen nahmen die Palla (s. d.) an, und die T. wurde
das Kleid der wegen Ehebruchs geschiedenen Frauen und
Buhldirnen.
Toggenburg, ehemals eine Grafschaft der Schweiz, die
voralpine Thalstufe der Thur umfassend, deren Besitzer (Grafen von
T.) zu den reichsten und angesehensten Dynasten des Landes
gehörten. Nach dem Erlöschen des Geschlechts (1436) fiel
die Grafschaft an die Freiherren von Raron, die sie 1469 an den Abt
von St. Gallen verkauften. Infolge der Religionsspaltung entstand
eine Menge von Zerwürfnissen zwischen Stift und Landschaft, so
daß die Zuricher und Berner, von den Toggenburgern angerufen,
mit den katholischen Orten handgemein wurden
[Römer in der Toga.]
739
Togianinseln - Tokar.
(Toggenburger oder Zwölferkrieg von 1712). Neu
ausgebrochene Feindseligkeiten wurden 1755 und 1759 beigelegt. 1803
wurde das Ländchen dem Kanton St. Gallen zugeteilt. Es
zerfällt in die vier Bezirke Ober-, Neu-, Alt- und Unter-T.,
von denen Alt-T. (11,721 Einw.) vorherrschend katholisch, die drei
andern, mit 43,887 Einw., vorherrschend protestantisch sind. Die
Hauptindustrie ist Baumwollspinnerei (s. Sankt Gallen, S. 283). Die
oberste Thalgemeinde ist Wildhaus, der Geburtsort Zwinglis. Bei
Ebnat-Kappel (640 m) beginnt die "Toggenburger Eisenbahn" und
führt thalabwärts über Wattwyl, Lichtensteg und
andre Orte bis nach Wyl, wo sie in die Zürich-St. Galler Linie
einmündet (560 m). Vgl. Wegelin, Geschichte der Landschaft T.
(St. Gallen 1857); Hagmann, Das T. (Lichtensteg 1877).
Togianinseln (Tadjainseln, Schildpattinseln), Gruppe von
etwa 500 Eilanden in der Tominibai an der Ostküste von
Celebes, 677 qkm (12,2 QM.) groß, stark bewaldet, unbewohnt,
aber wegen des Schildkrötenfanges und der Fischerei
häufig besucht; gehört zur niederländischen
Residentschaft Menado.
Togo ("jenseit der Lagune"), deutsche Kolonie an der
Sklavenküste von Westafrika (s. Karte bei "Guinea"), zwischen
1° 10' (New Sierra Leone) und 1° 30' östl. L. v. Gr.
(Gum Koffi), doch zieht sich die östliche Grenzlinie
nordostwärts bis 1°40', ein Areal von 1300 qkm (23,6 QM.).
Am Meer liegen die Handelsplätze Lome, Bagida und Porto Seguro
auf einem schmalen, niedrigen und hafenlosen Küstenstreifen;
dahinter zieht sich eine Strandlagune hin, welche in der Lagune T.
sich nach N. erweitert, jedoch in weit geringerm Maß, als die
Engländer, welche sie Avonlagune nennen, früher angaben.
In die Lagune mündet von N. her der Hahofluß. Das
sogleich zu Hügeln von 40-60 m Hohe aufsteigende Land ist
außerordentlich reich an Ölpalmen und andern
Fruchtbäumen; nur der kleinste Teil des Landes ist angebaut
mit Kassawen, Mais, Bataten, Ananas u. a., das übrige ist mit
Rohr, hohem Gras und Buschdickicht, aus dem einzelne Bäume
hervorragen, bestanden. Vierfüßige Tiere sind
außer Affen selten; vereinzelt gibt es Leoparden, dagegen ist
die Vogelwelt überreich, und die Lagunen sind voll von
Fischen. Die Bevölkerung, etwa 40,000 Köpfe und durchweg
Neger, beschäftigt sich an der Küste fast
ausschließlich mit Handel; weiter nach dem Innern zu fertigt
man kunstreiche Gefäße, Leder und Zeuge. Die aus Binsen
geflochtenen Hütten sind rund oder viereckig, in jedem Ort
aber gleichförmig gebaut und, wie Straßen und
Plätze, sehr rein gehalten. Jedes Dorf enthält eine
Gerichtshalle, ein Palaver- und ein Fetischhaus. Der Hauptort T. am
östlichen Ufer der gleichnamigen Lagune hat 2000-3000 Einw.,
das heilige Be zählt 2000 Seelen, außerdem werden noch
10 Orte mit je 1000 Seelen genannt. Das Gebiet von T. wurde Ende
1884 unter deutschen Reichsschutz gestellt und für dasselbe
ein deutscher Reichskommissar mit dem Sitz in Klein-Popo ernannt.
Das Budget der Kolonie bezifferte sich 1888/89 auf 107,000 Mk.
Einnahme und 178,000 Mk. Ausgabe. T. wurde 1887 von Henrici
besucht, und 1888 ging Wolf ab, um das Hinterland zu erforschen.
Vgl. Zöller, Das Togoland und die Sklavenküste (Stuttg.
1885); Krümmel, Togoland (Weim. l887); Henrici, Das deutsche
Togogebiet (Leipz. 1888).
Tográi, Muajjad ed-din el Hosein ibn 'Ali, arab.
Dichter des 11. und 12. Jahrh., war Wesir des
Seldschukkenfürsten Mas' ud ibn Mohammed und wurde nach dessen
Beseitigung durch seinen Bruder Mahmud 1119 oder 1121 getötet.
Er ist einer der hervorragendsten Elegiker und kontemplativen
Lyriker; am berühmtesten ist seine "Lâmije" (auf l
reimendes Gedicht), welche wiederholt herausgegeben und
übersetzt ist (unter andern v. Rucocke, Oxford 1661; Reiske,
Dresd. 1756; Frähn, Kasan 1814).
Tohu wabohu (hebr., "wüst und leer"), nach 1. Mos.
1, 2 Bezeichnung eines wüsten Durcheinander.
Toilette (franz., spr. toa-), ursprünglich ein Tuch
(toile), das man über den Putztisch der Damen breitete; dann
das ganze zum Putz notwendige Gerät, insbesondere neben dem
Spiegel der Tisch (Putztisch, Nachttisch), auf welchem alle diese
Geräte sich befinden; endlich der weibliche Putz selbst in
allen seinen Details, daher T. machen, sich vollständig
ankleiden, putzen.
Toise (spr. toahs'), die franz. Klafter, Normaleinheit
des altfranzösischen Längenmaßes. Die alte T. hatte
6 alte Pariser Fuß = 1,949 m; die neue (metrische, t.
usuelle), zu 2 m, wurde als Übergang vom alten zum neuen
Maßsystem eingeführt. Der ihr zu Grunde liegende, noch
jetzt in Paris aufbewahrte Maßstab hieß T. du
Pérou (weiteres bei Gradmessungen). Vgl. Peters, Zur
Geschichte und Kritik der Toisenmaßstäbe (Berl.
1886).
Tokâd, Hauptstadt eines Sandschak im türk.
Wilajet Siwas in Kleinasien, unweit des Jeschil Irmak, 620 m hoch,
auf drei Seiten von Bergen umgeben, hat eine alte Citadelle, einen
verfallenen Palast sowie eine Brücke und eine Moschee aus der
Seldschukkenzeit, sonst meist unansehnliche Häuser, viele
Moscheen sowie mehrere christliche Kirchen und Klöster. T. ist
Sitz eines armenischen Erzbischofs und war früher als
Karawanenstation wie durch lebhaften Handel und Industrie von
Bedeutung. Bemerkenswert sind die dortigen Kupferschmelzen und
Kupferschmieden, welche ihr Erz von Maaden Kapur an der Quelle des
westlichen Tigris erhalten. Die Einwohnerzahl beträgt etwa
45,000 Seelen (26,000 Türken, 15,0000 Armenier, der Rest
Griechen und Juden). Im Altertum lag 6 km nordöstlich von T.
das pontische Komana; T. selbst ist das byzantinische Eudokia.
Tokadille, ein aus Italien stammendes, dem Puff
verwandtes Spiel, wird von zwei Personen mit je 15 (auch 16)
Steinen gespielt, nach Regeln, die auf denen des Puffs beruhen,
aber ungleich verwickelter sind und mehr Abwechselung bieten als
dieser.