chen Muskeln nicht mehr durch Husten den Schleim aus den

Bronchien entfernen können, so tritt hörbares Rasseln des

Schleims in den Luftwegen ein, welches bei den

unregelmäßigen Atembewegungen als Todesröcheln

bezeichnet wird. Auch die Zusammenziehungen des Herzens werden

unzulänglich, die Arterien immer schwächer gefüllt,

die Pulsschläge häufiger, aber schwächer, zuletzt

unfühlbar. Die Haut verliert wegen mangelhafter Füllung

der Blutgefäße ihre Röte und Elastizität. Die

Wärme ist, wenn dem T. Fieber vorausging, im Innern

erhöht und steigt sogar über diejenige Höhe hinaus,

welche sie während des Lebens hatte. Dabei fühlen sich

jedoch das Gesicht, besonders Nasenspitze und Ohren, sowie

Hände und Füße meist kühl an. Waren die

Kranken während des Todeskampfes fieberlos, so sinkt die

Wärme auch objektiv während desselben. Es ist

unmöglich, auf Minuten genau den Moment des Todes anzugeben.

Gewöhnlich sieht man die letzte Atembewegung, welche

natürlich in einer Exspiration besteht, als Schluß des

Lebens an; doch ist es sicher, daß zahlreiche Organe des

Körpers noch über diesen Moment hinaus eine Fülle

von Lebenserscheinungen darbieten. Das Herz arbeitet z. B. manchmal

noch eine geraume Weile, die Muskeln kontrahieren sich noch auf

direkte Reizung, die Baucheingeweide bewegen sich noch längere

Zeit, die auf der Oberfläche gewisser Schleimhäute

sitzenden Flimmerzellen stellen ihre sehr lebhaften Bewegungen

oftmals erst 48 Stunden nach dem letzten Atemzug ein. Es handelt

sich daher beim T. um einen allmählichen Austritt der

einzelnen Gewebe aus dem Lebensverband, eine Erscheinung, die dem

Verständnis um vieles näher gerückt wird, wenn man

den Organismus als einen Zellenstaat auffaßt, in dem

sämtliche Glieder ein gleichberechtigtes Einzeldasein

führen und erst durch das Aufhören des Blutumlaufs

gewissermaßen einzeln verhungern, weshalb man sie auch durch

fernere Durchleitung sauerstoffhaltigen Bluts außerhalb des

Körperverbandes längere Zeit zum Fortarbeiten veranlagen

kann. Etwa 8-12 Stunden nach erfolgtem T. erscheinen an den

niedriger liegenden Körperteilen blaurote Flecke

(Totenflecke), welche von der mechanischen Senkung des Bluts

herrühren. Bei Rückenlage der Leiche erscheinen die

Totenflecke am Rücken, bei Gesichtslage im Gesicht, auf Brust

und Bauch. Häufig kommen jedoch auch an obern

Körperstellen Totenflecke vor, namentlich bei blutreichen

Leichen. Die Leichenkälte tritt zu verschiedener Zeit

(½-24 Stunden, durchschnittlich 6-12 Stunden) nach dem T.

ein, je nach der Temperatur des Sterbenden und des umgebenden

Mediums, namentlich auch je nachdem der Tote im Bett gelassen wird

oder nicht. Ein weiteres und sehr entscheidendes Zeichen des

absoluten Todes ist die Toten- oder Leichenstarre, welche durch das

Gerinnen eines Blutbestandteils verursacht wird. Während die

Leiche unmittelbar nach dem T. völlig weich zu sein pflegt,

macht diese Biegsamkeit der Gliedmaßen allmählich einer

von den obern nach den untern Teilen fortschreitenden Erstarrung

Platz. Sie beginnt immer an den Kinnladen und am Hals, geht dann am

Rumpf abwärts auf die Arme und endlich auf die Beine, zuletzt

auf die innern Teile über und verschwindet auch wieder in

derselben Reihenfolge. In der Regel stellt sich die Totenstarre

binnen 6-12, selten erst nach 24 Stunden, noch seltener bereits

wenige Minuten nach dem T. ein, doch will man bei gewaltsamem T.,

z. B. auf Schlachtfeldern, häufig eine augenblicklich

eintretende und den Körper in seiner letzten Gliederanspannung

festhaltende Totenstarre beobachtet haben. Nachdem dieselbe 24-48

Stunden angehalten hat, verschwindet sie wieder; selten vergeht sie

früher, bisweilen währt sie 5-6 Tage. Mit dem Ende der

Totenstarre fällt der Anfang der Fäulnis zusammen, welche

sich weiterhin durch den Leichengeruch, durch die grünliche

Färbung der Haut und durch die Gasentwickelung im Körper

verrät. Alle diese Erscheinungen treten je nach der Temperatur

und Feuchtigkeit des umgebenden Mediums, nach der

Körperkonstitution, nach der Art der vorausgegangenen

Krankheit wenige Stunden bis eine Woche und länger nach dem T.

ein. Über die Unterscheidung des Todes vom Scheintod s. d.

Vgl. Weismann, Die Dauer des Lebens (Jena 1882); Götte,

Über den Ursprung des Todes (Hamb. 1883). Der T. spielt im

Volksglauben eine eigentümlich bedeutsame Rolle (s.

Totensagen). Die Naturvölker glauben nicht an einen

natürlichen und wirklichen T., sondern halten das Sterben

für eine Wirkung böser Geister oder Hexen, was sich auch

bei den Kulturvölkern noch in der Personifikation des Todes

als Totengenius (Thanatos der Griechen), Sensenmann und Freund Hein

der Germanen ausspricht. Die griechischen Künstler stellten

den T. (Thanatos), den Sohn der Nacht, den Bruder des Schlafes,

zumeist auf Grund einer freundlichen Auffassung dar, als ernsten

Jüngling mit gesenkter Fackel, eine Vorstellung, welche der

Darstellung der griechischen Dichtkunst, die in dem "starrherzigen"

Gott des Todes einen dunkelgewandeten, schwertbewehrten

Opferpriester der Unterwelt erblickte, allerdings nicht entsprach.

Doch gehören jene Darstellungen der bildenden Kunst meist der

spätern griechischen Zeit an. Man findet sie vorwiegend auf

attischen Grabsteinen, Vasen u. dgl. Vgl. Lessings Abhandlung "Wie

die Alten den T. gebildet" und Robert, Thanatos

(Winckelmanns-Programm, Berl. 1879). Die spätern

römischen Dichter schilderten den T. als ein

zähnefletschendes Ungeheuer, das mit blutigen Nägeln

seine Opfer zerfleischt. In der ernsten, finstern Auffassung eines

unheilvollen Dämons findet sich auch die geflügelte

Gestalt des Todes auf etruskischen Vasen und Sarkophagen. Auch die

Kunst des Mittelalters gab dem T. die schreckhafte Gestalt eines

Ungeheuers mit Fledermausflügeln, besonders in Italien. In

Deutschland trat der T. in den ersten Darstellungen der

Totentänze (s. d.) in der Mehrzahl auf. Es waren anfangs

zusammengeschrumpfte Leichname, später erst entfleischte

Gerippe, aus denen dann der Knochenmann der neuern Kunst entstanden

ist. Sense und Sichel wurden nach Offenbar. Joh. 14,4 sein

Attribut, wozu sich später das Stundenglas gesellte. Vgl.

Wessely, Die Gestalten des Todes und des Teufels in der

darstellenden Kunst (Leipz. 1876); Schwebel, Der T. in deutscher

Sage und Dichtung (Berl. 1877).

Toda (Tuda, Tudavar), Drawidastamm in den Nilgiri um

Utakamand herum. Sie sind Hirten, deren einziger Reichtum in ihren

Herden besteht, und zerfallen in fünf Kasten, die nicht

untereinander heiraten, nämlich Peiky, Pekkan, Kuttam, Kuma

und Tody. Es herrscht Polyandrie. Die Frau wird gekauft und

gehört den Brüdern einer Familie gemeinschaftlich; die

Kinder werden nach der Reihenfolge ihrer Geburt den Brüdern

vom ältesten abwärts zugeschrieben. Man hat zwei

Leichenzeremonien, ein "grünes" und ein "dürres"

Begräbnis. Bei dem grünen Begräbnis wird der Tote

verbrannt und die Asche gesammelt, bei dem dürren, das

zwölf Monate später stattfindet, wurden früher so

viele Büffel

737

Todaustragen - Todesstrafe.

geschlachtet, daß die englische Regierung die sinnlose

Verschwendung durch Verbote beschränkte. Dem Priester des

Dorfs liegt die Pflege und das Melken der Kühe ob; außer

den Priestern gibt es noch drei heilige Einsiedler. Man glaubt an

böse Geister und verehrt eine heilige Büffelschale, unter

der man sich den

höchsten Gott Hiriadeva vorstellt. Vgl. Metz, Die

Volksstämme der Nilagiris (Basel 1857); Marshall,A

phrenologist amongst the Todas (Lond. 1873).

Todaustragen (Tod austreiben),uraltes Volksfest

heidnischen Ursprungs, dessen Feier am Sonntag Lätare

(Todsonntag) oder Iudika sich hier und da noch in der Lausitz, in

Schlesien und Böhmen erhalten hat, früher aber auch in

Meißen, Thüringen, Franken, in der Pfalz und im Odenwald

üblich war. Es bildet einen Teil des Maifestes (s.d.) und

besteht darin, daß eine den Tod vorstellende Strohfigur unter

Absingen von Liedern umhergetragen und dann ins Wasser geworfen

oder verbrannt wird. Der Tod ist hier eine christliche Einkleidung

des heidnischen

Winterriesen, der vor der Gottheit des Frühjahrs weichen

muß. Mitunter war mit dem T. auch ein kleiner dramatischer

Wettstreit zwischen Sommer und Winter verbunden. Vgl.

v.Reinsberg-Düringsfeld, Das festliche Jahr (Leipz. 1863).

Toddy, Getränk aus Branntwein, Zucker, Eis und

Wasser, ähnlich dem Grog, in Schottland, England, Schweden

etc. beliebt (Sling enthält dazu noch etwas geriebene

Muskatnuß); auch s.v.w. Palmwein.

Todea Willd., Farngattung aus der Familie der

Osmundaceen. Eine baumbildende Art dieser Gattung mit 3 m hohem und

60 cm dickem Stamm sowie schönen, ca.2 m breiten,

doppeltfiederteiligen Blättern ist T. barbara Moore, die in

Neuholland, Neuseeland und Südafrika wächst.

Todesengel, christliches Bild, durch welches der Tod als

ein Genius dargestellt wird, der die Seele

aus diesem zu einem bessern Leben hinüberführt, dem

griechischen Hermes, welcher als Psychopompos die Seelen der

Abgeschiedenen nach dem Hades geleitet, entsprechend.

Todeserklärung, die richterliche Erklärung,

daß eine verschollene Person als verstorben anzusehen sei (s.

Verschollenheit).

Todeslinderung , s. Euthanasie.

Todesstrafe, die Hinrichtung eines Verbrechers zur

Sühne begangenen Unrechts. Je nachdem diese Hinrichtung in

mehr oder weniger schmerzhafter Weise vollzogen wurde, unterschied

man im ältern Strafrecht zwischen geschärfter

(qualifizierter) und einfacher T. Nach dem Strafsystem der

peinlichen Gerichtsordnung Karls V. waren als geschärfte

Todesstrafen der Feuertod, das Pfählen, das Rad, das

Vierteilen und das Säcken oder Ertränken in Übung,

während die Strafen des Stranges und des Schwertes sowie die

militärische Strafe der Kugel oder des Arkebusierens als die

leichtern und einfachen Arten der T. galten. Die moderne

Strafgesetzgebung kennt nur die einfache T., welche in den meisten

Staaten, namentlich auch nach dem deutschen Strafgesetzbuch, durch

Enthauptung und zwar meistens mittels des Fallbeils, in England,

Österreich und Amerika durch Erwürgen am Galgen, in

Spanien durch Bruch der Halswirbel (Garrotte) und im Staat New York

seit 1889 durch die Anwendung von Elektrizität vollzogen wird.

Die Öffentlichkeit der T., welche früher allgemein

üblich war, besteht nur noch ausnahmsweise, z. B. in

Frankreich; sonst wird dieselbe regelmäßig in einem

umschlossenen Raum vollzogen (sogen. Intramuranhinrichtung), so

seit 1869 auch in England. Nach der deutschen

Strafprozeßordnung müssen dazu zwei Gerichtspersonen,

ein Beamter der Staatsanwaltschaft, ein Gerichtsschreiber und ein

Gefängnisbeamter zugezogen werden. Der Ortsvorstand hat

zwölf Personen aus den Vertretern oder aus andern achtbaren

Mitgliedern der Gemeinde abzuordnen, um der Hinrichtung

beizuwohnen. Außerdem ist einem Geistlichen von dem

Religionsbekenntnis des Verurteilten und dem Verteidiger sowie nach

Ermessen des die Vollstreckung leitenden Beamten auch andern

Personen der Zutritt zu gestatten. Der Leichnam des Hingerichteten

ist den Angehörigen desselben auf ihr Verlangen zur einfachen,

ohne Feierlichkeit vorzunehmenden Beerdigung zu verabfolgen. An

schwangern oder geisteskranken Personen darf die T. nicht

vollstreckt werden. Ihre Vollstreckung ist überhaupt nur

zulässig, nachdem die Entschließung des Staatsoberhaupts

ergangen ist, von dem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch machen zu

wollen. Als militärische T., die in Fällen des

Kriegsrechts aber auch gegen Zivilisten zur Anwendung kommt, ist

dieStrafe des Erschießens gebräuchlich. Über die

Zulässigkeit der T. an und für sich ist, seitdem Beccaria

für ihre Abschaffung eingetreten, also seit mehr denn 100

Iahren, Streit. Wenn dabei vielfach Unklarheit herrscht, so kommt

dies besonders daher, weil man oft zwei Fragen nicht gehörig

auseinander hält: die rechtsphilosophische, ob dem Staate das

Recht zusteht, dem Staatsbürger zur Sühne begangenen

Unrechts das Recht auf die Existenz abzusprechen, und die

rechtspolitische, ob es, wofern man und zwar wohl mit Recht die

erste Frage bejaht, zweckmäßig sei, von ebendiesem Recht

noch Gebrauch zu machen. Auch die zweite Frage glaubt die

herrschende Ansicht bei dem dermaligen Stand unsrer Zivilisation

zur Zeit noch nicht verneinen zu können. Abgeschafft war die

T. vor der Herrschaft des norddeutschen Strafgesetzbuchs in Anhalt,

Bremen, Oldenburg und im Königreich Sachsen; sie ist es noch

in Rumänien, Holland, Portugal, in der Schweiz und in einigen

nordamerikanischen Staaten; vorübergehend war sie in

Österreich abgeschafft. Einzelne Schweizer Kantone haben

indessen die T. neuerdings wieder eingeführt. Im norddeutschen

Reichstag hatte sich 1870 die Mehrheit für die Abschaffung der

T. entschieden, und nur um das Zustandekommen des Strafgesetzbuchs

nicht zu gefährden, entschloß man sich bei dem

entschiedenen Widerstand der Regierungen endlich doch fur die

Beibehaltung der T. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch bedroht mit

der T. den vollendeten Mord, außerdem aber noch den als

Hochverrat strafbaren Mord und den Mordversuch, welche an dem

Kaiser, an dem eignen Landesherrn oder während des Aufenthalts

in einem Bundesstaat an dem Landesherrn dieses Staats verübt

worden sind. Auch ist in dem Reichsgesetz vom 9. Juni 1884

über den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch

von Sprengstoffen bestimmt, daß derjenige, welcher

vorsätzlich durch Anwendung von Sprengstoffen Gefahr für

das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines andern

herbeiführt, mit Zuchthaus, wenn aber durch solche

Handlungsweise der Tod eines Menschen herbeigeführt worden

ist, mit dem Tod bestraft werden soll, wofern der Thäter jenen

Erfolg voraussehen konnte.Das deutsche Militärstrafgesetzbuch

endlich bedroht

auch die schwersten Militärverbrechen, wie Kriegsverrat,

Fahnenflucht, Feigheit vor dem Feinde, Thätlichkeiten gegen

Vorgesetzte im Felde und militärischen Aufruhr vor dem Feind,

mit dem Tod. Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 13, 32, 80 und

211; Deutsche

738

Todfall - Toggenburg.

Strafprozeßordnung, § 485 f.; Deutsches

Militärstrafgesetzbuch, § 58, 63, 73, 84, 97, 107 f.,

133, 159; Mittermaier, Die T. (Heidelb. 1862); Hetzel, Die T. (das.

1870); v. Holtzendorff, Das Verbrechen des Mordes und die T. (das.

1875); Pfotenhauer, Aphorismen über die T. (Bern 1879);

Carfona, La pena di morte (Neap. 1884).

Todfall, s. Baulebung.

Todi, Stadt in der ital. Provinz Perugia (Umbrien), an

der Mündung der Naja in den Tiber, mit (teilweise noch

etruskischen) Mauern umgeben, Bischofsitz, hat eine gotische

Kathedrale, eine nach Bramantes Entwurf erbaute Renaissancekirche,

ein schönes Stadthaus und ein altes Regierungsgebäude,

Gymnasium, technische Schule, Seminar, reiche

Wohlthätigkeitsanstalten und (1881) 3306 Einw. T. ist das alte

umbrische Tuder, später römische Kolonie.

Tödi, das Haupt der Glarner Alpen (3623 m), auf der

Grenzscheide der Kantone Glarus, Uri und Graubünden, hat eine

nach O. flach abfallende Firndecke und zwei Spitzen, den vordern,

rundlichen Glarner T. und den südlichen, auf Graubündner

Gebiet liegenden Piz Rusein. Ihn umstehen in zwei

Parallelzügen, die durch ein Firnmeer verbunden sind, der

Bifertenstock (3426 m), der Düssistock (3262 m) und der Piz

Tgietschen (Oberalpstock, 3330 m), der Claridenstock (3264 m), das

Scheerhorn (3296 m), die Große Windgelle (3189 m) etc.

Zwischen Düssistock und Scheerhorn zieht sich der

Hüfigletscher, aus dem der Kärstelenbach entspringt, ins

Maderanerthal hinab. Einer kleinern Schneemulde, die zusammen mit

dem Abfluß des am Piz Tgietschen lagernden Brunifirns,

zwischen Tödi und Bifertenstock lagert, entspringt der

Bifertenfirn, der wie der Claridenfirn in den Hintergrund des

Linththals sich hinabsenkt. Die natürliche Abgrenzung dieser

ganzen Bergwelt bilden Klausen-, Kreuzli- und Kistenpaß. Den

Reigen der schwierigen Aszensionen im Tödigebiet

eröffnete Pater à Spescha, der 1788 den Stockgron, 1799

den Piz Tgietschen erstieg. Auch die übrigen Gipfel wurden

seitdem erobert; den höchsten (Piz Rusein) bestieg als erster

Reisender Dürler (August 1837). Die Besteigung des T. erfolgt

gewöhnlich von der Klubhütte am Grünhorn (2451

rn).

Todleben, s. Totleben.

Tödlichkeit von Körperverletzungen, s.

Tötung.

Todmorden, Stadt in Yorkshire (England), an der Grenze

von Lancashire, am Calder, hat Baumwollwarenfabriken,

Maschinenbauwerkstätten, Kohlengruben und (1881) 23,862

Einw.

Todos los Santos (Bahia de T.), 1) Bai an der

Westküste der Halbinsel Niederkalifornien in Mexiko, unter

30° 45' nördl. Br., mit Zollhaus. -

2) Hafen in Argentinien, s. San Blas 1).

Todos Santos, Hafenort an der Westküste der

Halbinsel Kalifornien in Mexiko, unter dem Wendekreis, mit Zollhaus

und (1880) 1209 Einw.

Todsünden, nach 1. Joh. 5, 16 und 17 solche

Sünden, welche den geistigen Tod, d. h. den Verlust des

Gnadenstandes, zur Folge haben, nach Petrus Lombardus: Hochmut,

Geiz, Wollust, Zorn, Völlerei, Neid und Trägheit des

Herzens; einen anerkannten Katalog derselben gibt es nicht. S.

Sünde.

Todt..., s. Tot...

Todtnau, Stadt im bad. Kreis Lörrach, an der Wiese

und am Fuß des Feldbergs, seit dem Brand von 1876

größtenteils neuerbaut, 650 m ü. M., hat eine kath.

Kirche, eine Bezirksforstei, Baumwollspinnerei und -Weberei,

Bürsten-, Holzstoff-, Zunder- und Papierfabrikation und (1885)

1756 Einw.

Tostlund, Dorf in der preuß. Provinz

Schleswig-Holstein, Kreis Hadersleben, hat eine evang. Kirche, ein

Amtsgericht und (1885) 657 Einw.

Toga (lat.), das Nationalkleid der freien Römer im

Frieden, wodurch sie als Togati sich von allen Nichtrömern

unterschieden, bestand aus einem einzigen, 4 m langen und 2½

m breiten Stück Zeug, das so getragen ward, daß man den

einen Zipfel über die linke Schulter nach vorn warf, den obern

Rand über den Rücken zog, den andern Zipfel aber unter

dem rechten Arm durchzog (so daß derselbe frei blieb) und

dann über die linke Schulter warf (vgl. Abbildung). Unter dem

rechten Arm bis zur linken Schulter entstand dabei ein Bausch, den

man als Tasche (sinus) gebrauchte. Im Krieg knüpfte man, bevor

das Sagum (s. d.) die allgemeine militärische Kleidung wurde,

die T. unter der Brust gürtelähnlich fest (Cinctus

Gabinus). In der spätern Zeit trug man unter der T. die Tunika

(s. d.) unmittelbar auf dem Körper. Die T. war von Wolle und

weißer Farbe (t. alba), bei gemeinen Leuten und bei der

Trauer dunkel (pulla). Die höhern Magistratspersonen bis zu

den kurulischen Ädilen trugen eine mit einem Purpurstreifen

eingefaßte T. (t. praetexta, s. Tafel "Kostüme I", Fig.

6), ebenso die Knaben bis zum 17. Jahr, die Mädchen bis zu

ihrer Verheiratung. Vom vollendeten 17. Jahr an trugen die

Jünglinge die einfache, unverbrämte T., die T. virilis

oder T. pura. Besondere Staatskleider waren die T. picta. eine T.

von Purpur, mit goldenen Sternen verziert, die der Triumphator

anlegte, sowie die mit eingestickten Palmzweigen geschmückte

T. palmata (trabea). Die T. candida wurde von den Bewerbern um

Staatsämter getragen und war glänzend weiß (s.

Candidatus); die Angeklagten trugen eine dunkle T. (t. squalida).

Im Sommer trug man die T. rasa, eine abgeschorne T. von dünnem

Zeug; im Winter eine wollene (t. pinguis). Auch Fremden konnte das

Recht, die T. zu tragen, durch Senatsbeschluß als

Auszeichnung erteilt werden, wie es z. B. das gesamte römische

Gallien erhielt, das daher Gallia togata hieß. Unter den

Kaisern begann die T. die Tracht der geringern Leute und Sklaven zu

werden. Die Frauen nahmen die Palla (s. d.) an, und die T. wurde

das Kleid der wegen Ehebruchs geschiedenen Frauen und

Buhldirnen.

Toggenburg, ehemals eine Grafschaft der Schweiz, die

voralpine Thalstufe der Thur umfassend, deren Besitzer (Grafen von

T.) zu den reichsten und angesehensten Dynasten des Landes

gehörten. Nach dem Erlöschen des Geschlechts (1436) fiel

die Grafschaft an die Freiherren von Raron, die sie 1469 an den Abt

von St. Gallen verkauften. Infolge der Religionsspaltung entstand

eine Menge von Zerwürfnissen zwischen Stift und Landschaft, so

daß die Zuricher und Berner, von den Toggenburgern angerufen,

mit den katholischen Orten handgemein wurden

[Römer in der Toga.]

739

Togianinseln - Tokar.

(Toggenburger oder Zwölferkrieg von 1712). Neu

ausgebrochene Feindseligkeiten wurden 1755 und 1759 beigelegt. 1803

wurde das Ländchen dem Kanton St. Gallen zugeteilt. Es

zerfällt in die vier Bezirke Ober-, Neu-, Alt- und Unter-T.,

von denen Alt-T. (11,721 Einw.) vorherrschend katholisch, die drei

andern, mit 43,887 Einw., vorherrschend protestantisch sind. Die

Hauptindustrie ist Baumwollspinnerei (s. Sankt Gallen, S. 283). Die

oberste Thalgemeinde ist Wildhaus, der Geburtsort Zwinglis. Bei

Ebnat-Kappel (640 m) beginnt die "Toggenburger Eisenbahn" und

führt thalabwärts über Wattwyl, Lichtensteg und

andre Orte bis nach Wyl, wo sie in die Zürich-St. Galler Linie

einmündet (560 m). Vgl. Wegelin, Geschichte der Landschaft T.

(St. Gallen 1857); Hagmann, Das T. (Lichtensteg 1877).

Togianinseln (Tadjainseln, Schildpattinseln), Gruppe von

etwa 500 Eilanden in der Tominibai an der Ostküste von

Celebes, 677 qkm (12,2 QM.) groß, stark bewaldet, unbewohnt,

aber wegen des Schildkrötenfanges und der Fischerei

häufig besucht; gehört zur niederländischen

Residentschaft Menado.

Togo ("jenseit der Lagune"), deutsche Kolonie an der

Sklavenküste von Westafrika (s. Karte bei "Guinea"), zwischen

1° 10' (New Sierra Leone) und 1° 30' östl. L. v. Gr.

(Gum Koffi), doch zieht sich die östliche Grenzlinie

nordostwärts bis 1°40', ein Areal von 1300 qkm (23,6 QM.).

Am Meer liegen die Handelsplätze Lome, Bagida und Porto Seguro

auf einem schmalen, niedrigen und hafenlosen Küstenstreifen;

dahinter zieht sich eine Strandlagune hin, welche in der Lagune T.

sich nach N. erweitert, jedoch in weit geringerm Maß, als die

Engländer, welche sie Avonlagune nennen, früher angaben.

In die Lagune mündet von N. her der Hahofluß. Das

sogleich zu Hügeln von 40-60 m Hohe aufsteigende Land ist

außerordentlich reich an Ölpalmen und andern

Fruchtbäumen; nur der kleinste Teil des Landes ist angebaut

mit Kassawen, Mais, Bataten, Ananas u. a., das übrige ist mit

Rohr, hohem Gras und Buschdickicht, aus dem einzelne Bäume

hervorragen, bestanden. Vierfüßige Tiere sind

außer Affen selten; vereinzelt gibt es Leoparden, dagegen ist

die Vogelwelt überreich, und die Lagunen sind voll von

Fischen. Die Bevölkerung, etwa 40,000 Köpfe und durchweg

Neger, beschäftigt sich an der Küste fast

ausschließlich mit Handel; weiter nach dem Innern zu fertigt

man kunstreiche Gefäße, Leder und Zeuge. Die aus Binsen

geflochtenen Hütten sind rund oder viereckig, in jedem Ort

aber gleichförmig gebaut und, wie Straßen und

Plätze, sehr rein gehalten. Jedes Dorf enthält eine

Gerichtshalle, ein Palaver- und ein Fetischhaus. Der Hauptort T. am

östlichen Ufer der gleichnamigen Lagune hat 2000-3000 Einw.,

das heilige Be zählt 2000 Seelen, außerdem werden noch

10 Orte mit je 1000 Seelen genannt. Das Gebiet von T. wurde Ende

1884 unter deutschen Reichsschutz gestellt und für dasselbe

ein deutscher Reichskommissar mit dem Sitz in Klein-Popo ernannt.

Das Budget der Kolonie bezifferte sich 1888/89 auf 107,000 Mk.

Einnahme und 178,000 Mk. Ausgabe. T. wurde 1887 von Henrici

besucht, und 1888 ging Wolf ab, um das Hinterland zu erforschen.

Vgl. Zöller, Das Togoland und die Sklavenküste (Stuttg.

1885); Krümmel, Togoland (Weim. l887); Henrici, Das deutsche

Togogebiet (Leipz. 1888).

Tográi, Muajjad ed-din el Hosein ibn 'Ali, arab.

Dichter des 11. und 12. Jahrh., war Wesir des

Seldschukkenfürsten Mas' ud ibn Mohammed und wurde nach dessen

Beseitigung durch seinen Bruder Mahmud 1119 oder 1121 getötet.

Er ist einer der hervorragendsten Elegiker und kontemplativen

Lyriker; am berühmtesten ist seine "Lâmije" (auf l

reimendes Gedicht), welche wiederholt herausgegeben und

übersetzt ist (unter andern v. Rucocke, Oxford 1661; Reiske,

Dresd. 1756; Frähn, Kasan 1814).

Tohu wabohu (hebr., "wüst und leer"), nach 1. Mos.

1, 2 Bezeichnung eines wüsten Durcheinander.

Toilette (franz., spr. toa-), ursprünglich ein Tuch

(toile), das man über den Putztisch der Damen breitete; dann

das ganze zum Putz notwendige Gerät, insbesondere neben dem

Spiegel der Tisch (Putztisch, Nachttisch), auf welchem alle diese

Geräte sich befinden; endlich der weibliche Putz selbst in

allen seinen Details, daher T. machen, sich vollständig

ankleiden, putzen.

Toise (spr. toahs'), die franz. Klafter, Normaleinheit

des altfranzösischen Längenmaßes. Die alte T. hatte

6 alte Pariser Fuß = 1,949 m; die neue (metrische, t.

usuelle), zu 2 m, wurde als Übergang vom alten zum neuen

Maßsystem eingeführt. Der ihr zu Grunde liegende, noch

jetzt in Paris aufbewahrte Maßstab hieß T. du

Pérou (weiteres bei Gradmessungen). Vgl. Peters, Zur

Geschichte und Kritik der Toisenmaßstäbe (Berl.

1886).

Tokâd, Hauptstadt eines Sandschak im türk.

Wilajet Siwas in Kleinasien, unweit des Jeschil Irmak, 620 m hoch,

auf drei Seiten von Bergen umgeben, hat eine alte Citadelle, einen

verfallenen Palast sowie eine Brücke und eine Moschee aus der

Seldschukkenzeit, sonst meist unansehnliche Häuser, viele

Moscheen sowie mehrere christliche Kirchen und Klöster. T. ist

Sitz eines armenischen Erzbischofs und war früher als

Karawanenstation wie durch lebhaften Handel und Industrie von

Bedeutung. Bemerkenswert sind die dortigen Kupferschmelzen und

Kupferschmieden, welche ihr Erz von Maaden Kapur an der Quelle des

westlichen Tigris erhalten. Die Einwohnerzahl beträgt etwa

45,000 Seelen (26,000 Türken, 15,0000 Armenier, der Rest

Griechen und Juden). Im Altertum lag 6 km nordöstlich von T.

das pontische Komana; T. selbst ist das byzantinische Eudokia.

Tokadille, ein aus Italien stammendes, dem Puff

verwandtes Spiel, wird von zwei Personen mit je 15 (auch 16)

Steinen gespielt, nach Regeln, die auf denen des Puffs beruhen,

aber ungleich verwickelter sind und mehr Abwechselung bieten als

dieser.

Meyers Konversationslexikon Band 15 · 第 214 / 302 段