Nikäa. 1) T. I., Schwiegersohn des oströmischen Kaisers
Alexios III., flüchtete 1204 nach der Einnahme Konstantinopels
durch die Kreuzfahrer nach Kleinasien und gründete hier das
griechische Kaiserreich von Nikäa, welches er in tapfern
Kämpfen gegen Lateiner und Seldschukken glücklich
behauptete. Er starb 1222.
2) T. II., Enkel des vorigen, Sohn des Kaisers Johann Vatatzes,
folgte demselben 1254 auf dem Thron, kämpfte glücklich
gegen die Bulgaren und den abtrünnigen Despoten von Epirus,
starb aber schon 1258.
Theodora, 1) Gemahlin des oströmischen Kaisers
Justinian I., Tochter eines Zirkusbeamten, Acacius von Cypern, war
früher Schauspielerin, Tänzerin und Hetäre, dann die
Geliebte und endlich die Gemahlin des Justinianus. Als derselbe 527
den byzantinischen Thron bestieg, erhielt auch sie die Krönung
vom Patriarchen und die Würde als Mitherrscherin. Sie
übte eine bedeutende Gewalt über den Kaiser und gab
vielfache Beweise von Klugheit und Mut, aber auch von Hochmut,
Herrschsucht und rachsüchtiger Grausamkeit. Bei dem 532 in
Konstantinopel ausgebrochenen Nika-Aufstand rettete sie ihren
Gemahl, welcher den Mut verloren hatte und fliehen wollte, durch
unerschrockenes Auftreten. Ihre vertraute Freundin war die
sittenlose Gemahlin Belisars, Antonina, weswegen sie Belisar
begünstigte. Durch äußere Frömmigkeit und
kirchliche Rechtgläubigkeit, durch Spenden und Stiftungen an
Kirchen, Klöster und Spitäler suchte sie ihren
frühern Lebenswandel zu sühnen. Sie starb, 40 Jahre alt,
548 an einer schrecklichen Krankheit. Prokopios hat in der
"Geheimgeschichte" ("Anecdota") ein abschreckendes Bild ihrer
Sittenlosigkeit gegeben, welches die neuere Kritik aber als ein
sehr übertriebenes erkannt hat. Vgl. Debidour,
L'impératrice T. (Par. 1885).
2) Gemahlin des oströmischen Kaisers Theophilos, nach
dessen Tod 842 Regentin für ihren unmündigen Sohn Michael
III. Schon bei Lebzeiten ihres bilder-
636
Theodoretus - Theodotion.
feindlichen Gemahls heimlich dem Bilderdienst zugewandt, stellte
sie nach ihrer Thronbesteigung denselben wieder her, entsetzte den
widerstrebenden Patriarchen Johannes und erhob Methodios an seine
Stelle. Sie wurde 856 auf Veranstalten ihres Bruders Bardas von
ihrem Sohn in ein Kloster geschickt, später aber aus demselben
wieder entlassen und überlebte noch den Tod Michaels
(867).
3) Tochter des oströmischen Kaisers Konstantin VIII., wurde
1042 nach dem Sturz Michaels V. mit ihrer Schwester Zoe auf den
Kaiserthron erhoben, führte dann nach dem Tode der letztern
und des dritten Gemahls derselben, Konstantin VII. Monomachos, 1054
bis 1056 allein die Regierung. Mit ihr erlosch die von Basilius I.
begründete makedonische Dynastie.
4) Römerin, Gemahlin des Konsuls Theophylactus, schön,
klug und ehrgeizig, aber sittenlos, Mutter der Marozia und der
jüngern Theodora, stand mit diesen an der Spitze der
patrizischen Partei und beherrschte mehrere Jahre Rom und den
päpstlichen Stuhl, auf den sie 914 Johann X., ihren
frühern Geliebten, erhob.
Theodoretus, Kirchenhistoriker, geboren zu Antiochia,
ward 420 Bischof in Cyrus am Euphrat, als Vertreter der
antiochenischen Schule in den nestorianischen und eutychianischen
Streitigkeiten zwar auf der sogen. Räubersynode in ein Kloster
verbannt, vom Konzil zu Chalcedon aber als rechtgläubig
anerkannt und starb 457. Seine Schriften wurden von Schulze und
Nösselt (Halle 1769, 5 Bde.) herausgegeben, die wichtigste
darunter, die "Historia ecclesiastica", welche die Zeit von 322 bis
428 umfaßt, von Gaisford (Oxf. 1854). Vgl. Binder,
Études sur Théodorète (Genf 1844); Bertram,
Theodoreti doctrina christologica (Hildesh. 1883).
Theodorus von Mopsuëstia, griech. Kirchenvater, aus
Antiochia gebürtlg, war anfänglich Mönch, seit 393
Bischof von Mopsuestia in Kilikien, wo er 428 starb. Er war der
erste Exeget seiner Zeit, zugleich der unbefangenste im ganzen
kirchlichen Altertum. In der morgenländischen Kirche ward er
als Anhänger des Pelagianismus sowie des Nestorianismus auf
dem fünften ökumenischen Konzil als Ketzer verdammt. Die
syrischen Fragmente seiner Schriften gab Sachau (Leipz. 1869)
heraus, die exegetischen Schriften Fritzsche (Zürich 1847) und
Swete (Cambridge 1880 bis 1882, 2 Bde.). Vgl. Kihn, T. und Junilius
(Freiburg 1880).
Theodosia, Stadt, s. Feodosia.
Theodosianus Codex (lat.), vom Kaiser Theodosius
veranstaltete und 438 als Gesetzbuch in 16 Büchern publizierte
Sammlung von Gesetzen, welche die Verordnungen von Konstantins d.
Gr. Zeit bis auf die seinige umfassen. Gute ältere Ausgaben
sind die von Gothofredus (Leid. 1665) und Ritter (Leipz. 1736-45),
die besten neuern lieferten Hänel (Bonn 1837-42) und
Krüger (Berl. 1880).
Theodosius, 1) T. I., der Große, röm. Kaiser,
geb. 346 n. Chr., war der Sohn des aus Spanien stammenden Flavius
T., der unter Valentinian I. in Britannien und Afrika dem Reich als
Feldherr bedeutende Dienste geleistet hatte, aber 376 in Ungnade
fiel und hingerichtet wurde. Der Sohn hatte sich schon bei
Lebzeiten seines Vaters ebenfalls als Feldherr ausgezeichnet, zog
sich aber nach dessen Hinrichtung auf sein Landgut in Spanien
zurück, wo er in völliger Verborgenheit sich ganz den
Geschäften der Landwirtschaft widmete. Als aber die Goten die
Donau überschritten und 378 in der Schlacht bei Adrianopel den
Kaiser des Ostens, Valens, geschlagen und getötet und fast das
ganze Heer desselben vernichtet hatten, wurde er 379 von Gratianus
(s. d.), dem Kaiser des Westens, berufen, um als Kaiser des Ostens
das Reich gegen die eindringenden Feinde zu verteidigen. Er brachte
die Goten teils durch glückliche Unternehmungen, teils durch
Unterhandlungen dahin, daß sie sich 382 unterwarfen, worauf
er ihnen feste Wohnsitze in Thrakien und Dacien anwies und einen
Teil derselben in sein Heer ausnahm. Außer gegen
auswärtige Feinde hatte er aber auch gegen innere Krieg zu
führen. Als Maximus (s. d. 3), welcher bereits Gratian
gestürzt hatte, auch Valentinian H. bedrohte, zog er 388 gegen
Maximus und brachte ihm bei Siscia eine völlige Niederlage
bei, und 394 unternahm er den Krieg gegen Arbogastes (s. d.),
welcher, nachdem wahrscheinlich auf sein Anstiften Valentinian II.
ermordet worden, Eugenius als Kaiser des Westens eingesetzt hatte;
auch dieser wurde bei Aquileja völlig geschlagen und fand bald
darauf den Tod. Auf diese Art wurde das ganze Reich zum letztenmal
unter der Herrschaft Eines Kaisers vereinigt. Im Innern war T.
besonders bemüht, die Arianer zu unterdrücken und dem
Heidentum ein Ende zu machen, weshalb er 381 auf dem Konzil zu
Konstantinopel das Nicäische Glaubensbekenntnis für
allein gültig erklären ließ und 392 durch ein Edikt
den heidnischen Kultus völlig verbot. Als er 390 die Stadt
Thessalonich wegen eines Aufstandes durch ein grauenhaftes Blutbad
züchtigte, mußte er sich vor Bischof Ambrosius von
Mailand einer Kirchenbuße unterwerfen. Er starb 17. Jan. 395
in Mailand. Nach seinem Tod wurde das Reich unter seine beiden
Söhne Arcadius und Honorius geteilt, die er schon bei seinen
Lebzeiten zu Mitkaisern ernannt hatte. Vgl. Güldenpenning und
Ifland, Kaiser T. d. Gr. (Halle 1878).
2) T. II., der jüngere, Sohn des Arcadius und der Eudoxia,
Kaiser des oströmischen Reichs, geb. 401, folgte seinem Vater
408 und stand bis 414 unter Vormundschaft des Präfekten
Anthemius, worauf seine Schwester Pulcheria für ihn bis an
seinen Tod die Herrschaft führte; er selbst verbrachte seine
Zeit mit Jagen und andern nutzlosen Beschäftigungen.
Während seiner Herrschaft wurde ein Krieg mit Persien
geführt, welcher 422 durch einen nicht unrühmlichen
Frieden beendigt ward; dagegen wurde das Reich seit 441 durch die
Einfälle der Hunnen unter Attila schwer heimgesucht, denen 447
ein großer Strich Landes südlich der Donau abgetreten
und, außer einer Summe von 6000 Pfd. Goldes, ein
jährlicher Tribut bewilligt werden mußte. An den
theologischen Streitigketten nahm T. eifrig teil. In dem Streit
über die natürliche Geburt Christi erklärte er sich
unter Pulcherias Einfluß für die Lehre Cyrillus' und
schickte den Patriarchen Nestorius in die Verbannung; später
wurde er für die Lehre des Entyches gewonnen und geriet
darüber in ein Zerwürfnis mit Pulcheria, welche 449 auf
kurze Zeit vom Hof entfernt wurde. Noch ist zu bemerken, daß
unter ihm 438 der Codex Theodosianus (s. d.), eine Sammlung der
kaiserlichen Edikte von Konstantin d. Gr. bis auf die Gegenwart,
veröffentlicht wurde. T. verheiratete sich 421 mit Athenais
(s. d.), die nach der Taufe den Namen Eudotia erhielt, sich aber
441 von ihm trennte. Er starb 450. Vgl. Güldenpenning,
Geschichte des oströmischen Reichs unter den Kaisern Arcadius
und T. (Halle 1885).
Theodotion, Kirchenschriftsteller des 2. Jahrh.,
über dessen Person und Heimat Widersprechendes berichtet wird,
lieferte gleich seinem Zeitgenossen Aquila (s. d. 1) eine
griechische Übersetzung des Al-
637
Theodulie - Theologie.
ten Testaments, welche von Origenes in die "Hexapla" (s. d.)
aufgenommen wurde.
Theodulie (griech.), Gottesdienst.
Theognis, griech. Elegiker, zwischen 540 und 470 v. Chr.,
wurde als Anhänger der Aristokratie aus seiner Vaterstadt
Megara vertrieben und kehrte erst in spätern Jahren in die
Heimat zurück. Aus den Überresten seiner Elegien ersieht
man, daß dieselben mit seinen politischen Erlebnissen in
innigstem Zusammenhang standen. Den Untergang derselben hat ihr
außerordentlicher Reichtum an Sentenzen herbeigeführt,
die man schon frühzeitig auszog und zusammenstellte, um sie
für den Jugendunterricht zu verwerten, wie dies namentlich in
Athen geschah. Wir besitzen unter dem Namen des T. eine planlose,
oft nach bloßen Stichwortern geordnete Sammlung von allerlei
distichischen Sprüchen und Ermahnungen in 1389 Versen, unter
denen sich auch manches dem Dichter nicht Gehörige findet.
Ausgaben besorgten Bekker (Berl. 1827), Welcker (Frankf. 1826),
Orelli (Zürich 1840), Bergk (in "Poetae lyrici graeci"),
Ziegler (2. Ausg., Tübing. 1880) und Sitzler (Heidelb. 1880);
Übersetzungen liegen vor von Weber (Bonn 1834) und Binder
(Stuttg. 1860).
Theognosie (griech.), Gotteserkenntnis.
Theogonie (griech.), die Lehre von der Abstammung der
Götter, wie sie in mehreren alten Dichtungen der Griechen
niedergelegt war. Erhalten hat sich davon nur die T. des
Hesiod.
Theok, Längenmaß, s. Thuok.
Theokratie (griech.), "Gottesherrschaft", Staatswesen,
bei welchem die Gottheit selbst als oberster Regent gedacht ist;
zunächst eine dem Josephus (gegen Apion, 2,16) entlehnte
Bezeichnung des Mosaismus, sofern hier der im Gesetz und durch den
Mund der Richter, Priester und Propheten sich kundgebende Wille
Gottes die oberste Norm für das Gemeinwesen war. Ähnliche
Vorstellungen sind übrigens dem antiken Staatswesen
überhaupt eigentümlich, und ihre großartigste
Verwirklichung fand die Idee eines "Gottesstaats" in der
mittelalterlichen Kirche.
Theokritos, der Schöpfer und Hauptvertreter der
bukolischen Poesie der Griechen, aus Syrakus oder Kos
gebürtig, blühte um 270 v. Chr. und lebte teils in
Alexandria, teils zu Syrakus. Unter seinem Namen besitzen wir
außer einer Anzahl von Epigrammen 32 größere
Gedichte, sogen. Idylle. Die meisten derselben haben eine
dramatische Form und sind teils künstlerische Nachahmungen des
Wechselgesangs der sizilischen Hirten, teils stellen sie Szenen des
gemeinen Lebens dar, während andre mythologische
Erzählungen enthalten, noch andre rein lyrischer Natur sind.
Schon bei den Alten standen sie wegen des echten Dichtergeistes,
der lebendigen und doch prunklosen Darstellung der Natur in hohem
Ansehen. Wie die Form, ist auch die Sprache meist die epische,
letztere jedoch zur Erhöhung des volkstümlichen Eindrucks
in höchst kunstvoller Weise mit Formen des auf Sizilien
heimischen dorischen Dialekts gemischt. Ausgaben von Valckenaer
(mit Bion und Moschos, Leid. 1779, 1810), Meineke (ebenso, zuletzt
Berl. 1856), Ahrens (ebenso, Leipz. 1855-59, 2 Bde.; Textausg.,
das. 1856), Ziegler (2. Aufl., Tübing. 1867), Fritzsche
(3.Aufl., Leipz. 1881); Übersetzungen von Voß (2.Aufl.,
Tübing. 1815), Eberz (Frankf. 1858), F. Rückert (im
"Nachlaß", Leipz. 1867), Mörike und Notter (2. Aufl.,
Berl. 1882). Ein "Lexicon Theocriteum" bearbeitete Rumpel (Leipz.
1879).
Theolatrie (griech.), Gottesdienst.
Theologia deutsch, s. Deutsche Theologia.
Theologie (griech.), bei den Griechen die Lehre von den
Göttern und göttlichen Dingen. Daher nannten die Griechen
denjenigen einen Theologos, welcher über das Wesen und die
Geschichte der Götter Auskunft zu erteilen vermochte. So
führen diesen Namen der Syrer Pherekydes und der Kreter
Epimenides. Die alte Kirche nannte Theologen die Verteidiger der
Gottheit des Logos, wie den vierten Evangelisten und Gregor von
Nazianz. Erst die Scholastik versteht unter T. den Komplex der
christlichen Lehre, und so spricht man noch heute im Unterschied
von der gesamten Religionswissenschaft von T. im Sinn einer
positiven Wissenschaft, welche einer bestimmten geschichtlichen
Religion gilt. Insonderheit ist die christliche T. die
Fakultätswissenschaft der Diener der Kirche, wie die
Jurisprudenz diejenige der Staatsdiener. Daraus ergibt sich teils
der wesentliche Unterschied der T. von dem Begriff der Religion (s.
d.), teils ihr nahes Verhältnis zur Philosophie (s.
Religionsphilosophie). Fast jedes philosophische System ist auf die
T. angewendet worden, und in langen Perioden der Geschichte bildete
die T. den alles bedingenden Hintergrund für die Geschichte
der Philosophie. Formell ist man seit Schleiermacher ziemlich
allgemein darin einverstanden, daß in der T. eine Reihe von
Disziplinen, welche der Sache nach in die Gebiete der Geschichte,
der Philosophie und der Philologie gehören, im Interesse der
Kirchenleitung in eine, jeder dieser Disziplinen an sich fremde,
Association versetzt wurde. Da es sonach bloß ein praktischer
Gesichtspunkt ist, welcher als zusammenhaltende Klammer für
die sonst mannigfach divergierenden Beschäftigungen der
"theologischen Fakultät" dient, würde an sich nichts im
Weg stehen, ihre einzelnen Elemente in die ihnen natürliche
Verbindung zurücktreten zu lassen, wofern nicht ein leider oft
allzu wenig erkanntes Interesse des Staats selbst es erheischte,
die Kirche durch eine von ihm, nicht von ihr zu besetzende
theologische Fakultät in dem lebendigen und befruchtenden
Zusammenhang mit dem sich entwickelnden wissenschaftlichen,
künstlerischen und politischen Bewußtsein der Zeit zu
erhalten oder, wo dieser Zusammenhang verloren gegangen ist, ihn
wiederherzustellen. Im übrigen unterscheidet man
herkömmlicherweise innerhalb der T. als christlicher (bez.
auch jüdischer) Religionswissenschaft die Hauptgebiete der
historischen, systematischen und praktischen T. Die historische T.
hat zum Gegenstand den Ursprung, den weitern Fortgang und die
gegenwärtige Lage der Kirche und zerfällt daher wieder in
die exegetische, kirchenhistorische und statistische T. Unter der
erstern begreift man alles das, was auf das Bibelstudium oder auf
die Erklärung der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments
Bezug hat. Sie umfaßt außer der eigentlichen Exegese
auch die dazu nötigen Hilfswissenschaften. Diese sind: die
biblische Philologie, die Einleitungswissenschaft oder Isagogik und
die Hermeneutik. An die Quellen der Offenbarung reiht sich der
Inhalt derselben als eigentliche biblische Geschichte und
Archäologie und als biblische Glaubens- und Sittenlehre
(biblische T.) und wieder an die biblische Geschichte speziell die
historische T. an, welche die Geschichte der Kirche seit ihrer
Entstehung im nachapostolischen Zeitalter bis auf die neueste Zeit
fortsetzt. Einige Zweige der Kirchengeschichte sind besonders
bearbeitet worden, so: die Dogmengeschichte, die Symbolik, die
Patristik, die kirchliche Archäologie, die Geschichte des
Kultus und der Kirchenverfassung, oft auch der christ-
638
Theomantie - Theophano.
lichen Kunst und Sitte in den ersten Jahrhunderten, die
Darstellung des christlichen Lebens in den verschiedenen
Zeitaltern, die Missionsgeschichte und die Ketzergeschichte. Die
kirchliche Statistik endlich ist die Darstellung des
gegenwärtigen Zustandes der äußern und innern Lage
der Kirche in den verschiedenen christlichen Ländern. Unter
der systematischen T. begreift man die wissenschaftliche
Darstellung der christlichen Lehre, sowohl nach dem Glauben als
nach dem ihm entsprechenden sittlichen Leben. Die Dogmatik (s. d.)
oder Glaubenslehre bildet eigentlich den Mittelpunkt der T., indem
in ihr die Resultate der exegetischen und historischen T. zu einem
geordneten Ganzen verbunden werden. Als besondere Bestandteile
gehören ihr an: die Apologetik, die Polemik und deren
Gegensatz, die Irenik. Die christliche Moral oder Sittenlehre hatte
früher als besondere Disziplinen neben sich die Kasuistik und
die Asketik. Die praktische T. würde, falls sich die oben
angeregte Auseinandersetzung der theologischen mit der
philosophischen Fakultät vollziehen ließe, ganz
außerhalb der Universitätsstudien fallen und Sache
kirchlicher Seminare werden, sofern sie die Theorie von
Kirchenleitung und Kirchendienst darstellt. Auch sie umfaßt
mehrere besondere Disziplinen, namentlich die Katechetik, Liturgik,
Homiletik, Pastoraltheorie und unter Umständen das
Kirchenrecht; wir verweisen auf die betreffenden Artikel.
Theologische Encyklopädie heißt diejenige Disziplin,
welche den gesamten Organismus der theologischen Wissenschaften
darzustellen und in denselben einzuführen hat. Die neuesten
Werke sind: Hofmann, Encyklopädie der T. (hrsg. von Bestmann,
Nördling. 1879; Hagenbach, Encyklopädie und Methodologie
der theologischen Wissenschaften (11. Aufl., hrsg. von Kautzsch,
Leipz. 1884); Rothe, Theologische Encyklopädie (hrsg. von
Ruppelius, Wittenb. 1880); Räbiger, Theologik oder
Encyklopädie der T. (Leipz. 1880); Zöckler u. a.,
Handbuch der theologischen Wissenschaften (3. Aufl., Nördling.
1889 ff., 4 Bde.). Lexikalische Hilfsmittel: Herzogs
"Realencyklopädie für protestantische T. und Kirche" (2.
Aufl., Leipz. 1876-88, 18 Bde.); Holtzmann und Zöpffel,
Lexikon für T. und Kirchenwesen (2. Aufl., Braunschw. 1888);
Meusels "Kirchliches Handlexikon" (Lpz. 1885 ff.); Zellers
"Theologisches Handwörterbuch" (Kalw 1889 ff.);
katholischerseits: Wetzer und Weltes umfangreiches "Kirchenlexikon"
(2. Aufl. von Hergenröther und Kaulen, Freiburg 1880 ff.) und
Schäflers "Handlexikon der katholischen T." (Regensb. 1880-88,
3 Bde.).
In den ersten Jahrhunderten war die T. wesentlich Exegese,
zuerst des Alten, dann auch des Neuen Testaments; in dieser
Beziehung unterschieden sich namentlich die Alexandrinische (s. d.)
und die Antiochenische Schule (s. d.). Seit dem 3. und noch mehr
seit dem 4. Jahrh. trat die Dogmatik in den Mittelpunkt der T.,
während zugleich durch den herrschenden Gebrauch, auf Konzilen
Glaubensgesetze aufzustellen, die Freiheit der theologischen
Forschung gehemmt wurde. Später trat die Macht der Päpste
an die Stelle der Konzile. Nachdem so das Dogma durch die
Hierarchie festgestellt war, fand die scholastische T. (s.
Scholastiker) ihre Aufgabe in der Durchbildung des Lehrbegriffs im
einzelnen, namentlich aber in dem Nachweis seines innern
Zusammenhanges und in der philosophischen Begründung der
Kirchenlehre. Erst gegen Ende des 14. Jahrh. beginnt eine
durchgreifende, auf das Wesen des Christentums zurückgehende
Reformation der T. mit Wiclef, die durch Huß, aber auch durch
seine Gegner, die nominalistischen Theologen Frankreichs,
fortgesetzt, durch die Reformatoren vollendet und praktisch ins
Werk gesetzt wurde. Von diesem Zeitpunkt an durchläuft die
theologische Wissenschaft, als die Schöpferin einer neuen
Kirche, neue Phasen. Die Reformation brachte der evangelischen T.
zunächst Freiheit der Forschung dadurch, daß sie die
Herrschaft und die Macht der bloßen Autorität über
die Geister brach und die Heilige Schrift als alleinige
Erkenntnisquelle hinstellte. Im Gegensatz gegen die neue Fessel,
als welche nun der Schriftbuchstabe in der zu einer zweiten
Scholastik erstarrten protestantischen T. des 17. Jahrh. auftrat,
regte sich mit Erfolg das teils philosophisch fortgeschrittenere,
teils historisch geschultere Bewußtsein des 18. Jahrh.,
während das 19., besonders in Schleiermacher, mit der
philosophischen und historischen Unbefangenheit auch wieder eine
tiefere Würdigung des Wesens der Religion und der Interessen
der Kirche zu verbinden wußte. Gleichwohl ließen die
restaurativen Tendenzen, welche zeitweilig im Staate, dauernd in
der Kirche die Herrschaft gewannen, es kaum zur Bildung einer
eigentlich freien, die Grundlage und Methode der übrigen
Wissenschaften teilenden T. kommen. Vgl. Holtzmann, Über
Fortschritte und Rückschritte der T. unsers Jahrhunderts
(Straßb. 1878); Dorner, Geschichte der protestantischen T.
(Münch. 1867); Werner, Geschichte der katholischen T. (2.
Aufl., das. 1889).
Theomantie (griech.), im Altertum die Wahrsagung
zukünftiger Dinge durch göttliche Eingebung, die weder an
einen bestimmten Ort noch an eine bestimmte Zeit geknüpft war,
meist bei Privatangelegenheiten stattfand und sich vom Orakel (s.
d.) ebenso wie von der Weissagung aus Opfern unterschied.
Theon, 1) T. von Smyrna, griech. Philosoph um die Mitte
des 2. Jahrh. n. Chr., verfaßte ein für die Kenntnis der
altgriechischen Arithmetik wichtiges Werk über die zum
Verständnis des Platon nötigen mathematischen,
musikalischen und astronomischen Sätze (hrsg. von Hiller,
Leipz. 1878).
2) T. von Alexandria, griech. Mathematiker und Astronom, gegen
Ende des 4. Jahrh. n. Chr. in Alexandria lebend, Vater der Hypatia
(s. d.), schrieb unter anderm Kommentare zu Eukleides und
Ptolemäos. Seine Schriften gab Halma (Par. 1821-23, 2 Bde.)
mit französischer Übersetzung heraus.
3) Älios, aus Alexandria, griech. Rhetor des 5. Jahrh. n.
Chr., ist Verfasser einer trefflichen Anleitung, sogenannter
"Progymnasmata" (hrsg. von Finckh, Stuttg. 1834, und in den
"Rhetores graeci" von Walz und von Spengel).
Theophanes, mit dem Beinamen Isauricus oder Confessor,
byzantin. Geschichtschreiber, geb. 758 zu Konstantinopel,
bekleidete daselbst mehrere Hofämter, ward dann Vorsteher
eines Klosters in Bithynien, aber als Bilderverehrer von Kaiser Leo
III. verbannt und starb 817 in Samothrake. Er verfaßte eine
"Chronographia" (hrsg. von Classen und Becker, Bonn 1839-41, 2
Bde.; von Boor, Leipz. 1883-85, 2 Bde.).
Theophanie (griech., "Gotteserscheinung"), in der
christlichen Kirche s. v. w. Epiphania (s. d.).
Theophano (Theophania), Kaiserin, Tochter des
oström. Kaisers Romanos II. und der berüchtigten
Theophano, welche 963 Romanos und 969 ihren zweiten Gemahl,
Nikephoros Phokas, ermorden ließ, geb. 960, ward 972 mit dem
jungen Kaiser Otto II. in Rom vermählt. Sie war eine Frau von
hoher Schönheit, starkem Geist und feiner Bildung,
erlangte
639
Theophilanthropen - Theorie.
bald nach der Thronbesteigung ihres Gemahls (973) großen
Einfluß auf denselben, dem sie 980 den spätern Kaiser
Otto III. gebar, begleitete ihn 981 nach Italien und kehrte nach
Ottos II. Tod 984 nach Deutschland zurück. Als
Vormünderin ihres jungen Sohns und Reichsregentin anerkannt,
führte sie die Regierung mit Kraft und Umsicht und erzog ihren
Sohn in griechischer Bildung, starb aber schon 15. Juni 991 in
Nimwegen. Vgl. Moltmann, Theophano (Schwerin 1878).