23. März 1811 zu Berlin, bezog in seinem 16. Jahr die Berliner
Universität, wo er philosophische Kollegien hörte,
zugleich aber auch unter Berger und Klein Komposition studierte,
und wirkte dann hauptsächlich als Lehrer, bis ihm 1831 die
Leitung der Hofkonzerte am Klavier übertragen wurde. Zehn
Jahre später wurde er zum Kapellmeister der königlichen
Oper ernannt, und im Winter 1842/43 rief er die Symphoniesoireen
der königlichen Kapelle ins Leben, welche er auch nach seiner
1870 erfolgten Pensionierung als Opernkapellmeister zu leiten
fortfuhr. Seit 1839 Mitglied der Akademie der Künste, wurde er
1882 zum Präsidenten der musikalischen Sektion derselben
ernannt. Als Komponist hat T. auf allen Gebieten Beachtenswertes
geleistet; von seinen dramatischen Werken verdienen die Opern: "Die
Kirmes" (1832), "Macbeth" (1857), "Cesario" (1874) sowie die auf
Veranlassung Friedrich Wilhelms IV. geschriebene Musik zur "Medea"
des Euripides und die Musik zu Shakespeares "Sturm" Erwähnung,
obwohl sie, wie auch seine zahlreichen Instrumentalwerke, nur einen
Achtungserfolg erzielten. Unbedingten Beifall haben dagegen seine
Lieder gefunden, welche (namentlich die Kinderlieder) durch den
Vortrag einer Jenny Lind, Johanna Wagner, A. Joachim und andrer
Sängerinnen ersten Ranges zu seltener Popularität
gelangten.
2) Ernst Eduard, Komponist, geb. 25. Sept. 1838 zu Regenwalde in
Pommern, studierte zu Bonn Theologie, bildete sich hier unter
Albert Dietrichs sowie später in Berlin unter Kiels Leitung in
der Komposition aus und nahm dann in letzterer Stadt seinen
Wohnsitz. Als Komponist, als Lehrer wie auch als Musikkritiker
nimmt T. in Berlin eine hervorragende Stellung ein. Unter seinen
Werken haben die für Kammermusik sowie eine große Zahl
von Liedern allgemeinen Beifall gefunden.
3) Emil, Dichter, Sohn von T. 1), geb. 23. Jan. 1844 zu Berlin,
studierte daselbst Philologie und Philosophie, wurde Lehrer am
Friedrich Wilhelms-Gymnasium, 1877 Oberlehrer am königlichen
Lehrerinnenseminar und 1886 zum Intendanturrat bei den
königlichen Schauspielen ernannt. Er veröffentlichte
außer Novellen etc. in Zeitschriften: "Gedichte" (Berl.
1865); "Neue Gedichte" (das. 1867); "Jugendparadies, Gedichte
für jung und alt" (das. 1869) und "Juventas. Neue Dichtungen
für jung und alt" (das. 1875); "Waffenklänge"
(Zeitgedichte, das. 1870). Als talentvoller Schilderer von
Naturszenen und lebendiger Erzähler bewährte er sich vor
allem in den poetischen Erzählungen: "Der Goldschmied zu
Bagdad", "Am Kochelsee" und "Die Cikade" (Leipz. 1880), denen "Die
Niobide", Novelle (das. 1880), und "Der Torso", eine
Künstlergeschichte in Versen (das. 1881), das epische Gedicht
"König Rother" (Berl. 1883) u. die Novellen: "Der Antiquar"
(das. l882),"Sphinx Atropos"(das. 1883), "Marianne" (das. 1883),
"Simson" (Gera 1886), "Laterna magika" (das. 1885) und "Langen und
Bangen" (Berl. 1888) etc. nachfolgten.
4) A., Schriftstellerin, s. Hartmann 12).
Taubheit (Surditas), die höhern und höchsten
Grade der Schwerhörigkeit (s. d.). Fälle von absoluter T.
sind selten und beruhen immer auf vollständiger Lähmung
beider Gehörnerven. Vgl. Taubstummheit.
Taubilder (Mosersche Bilder, Hauchbilder). Wenn man mit
einem trocknen, nicht abfärbenden Gegenstand auf eine ebene
Fläche schreibt, so treten die unsichtbaren Schriftzüge
hervor, sobald man auf der Fläche durch Anhauchen eine zarte
Schicht von Wasserbläschen erzeugt, weil die Wasserdämpfe
auf den Schriftzügen anders kondensiert werden als auf der
übrigen Fläche. Legt man auf eine polierte
Metallfläche ein Petschaft, eine Münze oder einen
geschnittenen Stein, so kann man nach einigen Stunden ebenfalls
durch Anhauchen das Gepräge der Münzen auf der
Metallfläche hervorrufen. Auf einer mit Jod geräucherten
Silberplatte kann man T. mit Quecksilberdämpfen hervorbringen,
indem sich diese bald vorzugsweise an denjenigen Stellen
niederschlagen, an welchen eine Berührung stattfand, bald an
den nicht berührten Stellen. Es bedarf sogar nicht einmal der
unmittelbaren Berührung der Metallplatte und des Stempels; es
genügt, wenn letzterer in sehr geringer Entfernung über
der Platte aufgehängt wird. Moser nahm zur Erklärung
dieser Erscheinung die Existenz eines latenten Lichts an; dagegen
wies Waidele nach, daß es sich hier um Molekularwirkungen
zwischen festen und gasförmigen Körpern handelt. Jeder
feste Körper ist für sich mit einer Hülle
verdichteter Luft umgeben, von welcher er durch Glühen, durch
starkes anhaltendes Reiben oder durch Berührung mit
absorbierenden Substanzen befreit werden kann. Wenn nun ein Stempel
auf eine Platte gesetzt wird, so werden sich im allgemeinen die
Oberflächen beider Körper nicht in einem gleichen Zustand
der Reinheit befinden; an den Berührungsstellen geht also
gewissermaßen ein Austausch der Atmosphären vor sich.
Die Platte wird an der Stelle, wo der Stempel lag, je nach den
Umständen mehr oder weniger Gase verdichtet haben als an
andern Stellen, und hier werden also auch die Dämpfe
stärker oder schwächer kondensiert werden. Das Bild wird
mithin ein anderes, je nachdem der Stempel oder die Platte von
ihrer Atmosphäre gereinigt worden war, und man erhält gar
kein Bild, wenn man auf die gereinigte Platte einen gereinigten
Stempel setzt.
Täubling, Pilz, s. Agaricus III.
Taubmann, Friedrich, Gelehrter, geb. 1565 zu Wonsees bei
Baireuth, ward 1595 Professor der Dichtkunst in Wittenberg und
starb daselbst 24. März 1613. Er that viel für Belebung
der humanistischen Studien und bekämpfte mit den Waffen des
Ernstes und Spottes die Verirrungen seiner Zeit. Bekannt ist die
Sammlung seiner witzigen Einfälle und Aussprüche unter
dem Titel: "Taubmanniana" (Frankf. 1713, Münch. 1831), die
manche fremde Zuthaten enthält. Vgl. Genthe, Friedrich T.
(Leipz. 1859); Ebeling, F. T. (3. Aufl., das. 1884).
Taubnessel, stinkende, s. Ballota.
Taubsein der Glieder, s. v. w. Absterben.
Taubstummenanstalten und Taubstummenunterricht. Die für
Erziehung und Unterricht der Taubstummen bestimmten Anstalten
verdanken ihren Ursprung den seit der zweiten Hälfte des 18.
Jahrh. hervortretenden Humanitäts- und
Wohlthätigkeitsbestrebungen. Im Altertum (Aristoteles) wie im
christlichen Mittelalter (Augustinus, römisches Recht) hielt
man die Taubstummen für bildungsunfähig. Auch trug man
öfters sogar religiöse Bedenken, Geschöpfen die
Segnungen der Bildung sozusagen aufzudrängen, denen Gott die
natürliche Befähigung für
541
Taubstummenanstalten und Taubstummenunterricht.
diese Güter versagt habe. Doch wurden im Altertum wie im
Mittelalter einzelne Fälle bekannt, in denen die geistige
Ausbildung Taubstummer gelungen war. So werden im alten Rom zwei
stumme Maler genannt; um 700 n. Chr. hat nach Beda dem
Ehrwürdigen Bischof Johannes von Hagunstald (Hexham) einen
Taubstummen zum Absehen und zum Sprechen gebracht. Rudolf Agricola
(gest. 1485) berichtet als Augenzeuge, daß ein Taubstummer
zum ungehinderten schriftlichen Verkehr mit seiner Umgebung
herangebildet war. Der berühmteste der ältern
Taubstummenlehrer ist der spanische Mönch Pedro de Ponce zu
Sahagun in Leon (gest. 1584), welcher vier Taubstummen die
Lautsprache beibrachte. In Deutschland unterrichtete gleichzeitig
der kurbrandenburgische Hofprediger Joachim Pascha (gest. 1578) mit
Erfolg seine taubstumme Tochter. Zahlreicher treten ähnliche
Leistungen im 18. Jahrh. hervor, in dessen zweiter Hälfte
zuerst geordnete Anstalten für den Unterricht taubstummer
Kinder gegründet wurden. Dies geschah durch die
menschenfreundliche Thätigkeit zweier Männer, des
Abbé Charles Michel de l'Epée zu Versailles (1760,
seit 1791 Staatsanstalt) und Sam. Heinickes zu Eppendorf bei
Hamburg (1768), welch letztern der Kurfürst Friedrich August
von Sachsen 1778 zur Einrichtung einer öffentlichen
Taubstummenanstalt nach Leipzig berief. Seit jener Zeit ist die
Pflicht des Staats und der Gesellschaft, für Erziehung und
Unterricht der Taubstummen in besondern Anstalten Sorge zu tragen,
mehr und mehr zum allgemeinen Bewußtsein gekommen. Trotz
zahlreicher und großenteils gut ausgestatteter Anstalten
dieser Art ist aber dem Bedürfnis selbst unter den gebildeten
Völkern Europas noch bei weitem nicht Genüge geleistet.
Die Unterweisung eines taubstummen Kindes muß übrigens
möglichst schon im elterlichen Haus beginnen. Auch ist es
rätlich, taubstumme Kinder, ehe sie in einer Anstalt Aufnahme
finden können, in der Ortsschule an den technischen
Übungen teilnehmen und den bildenden Umgang mit vollsinnigen
Kindern genießen zu lassen.
Der Taubstummenunterricht soll zunächst und vor allem den
Taubstummen dahin bringen, daß er andre verstehe und sich
ihnen verständlich machen könne, woran sich dann Weckung
und Übung der geistigen Kräfte des Zöglings sowie
Mitteilung der nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten
anknüpfen. In dieser Hinsicht empfiehlt sich, das taubstumme
Kind so viel, wie es der natürliche Fehler zuläßt,
nach der für gesunde Kinder geltenden natürlichen Methode
zu unterrichten. Ganz besonders ist hier auch der sogen.
Handfertigkeitsunterricht, d. h. die Anleitung zu
äußern, zur sinnigen Beschäftigung wie zum
anständigen Fortkommen im bürgerlichen Leben dienenden
Fertigkeiten, am Platz. Dieser Unterricht wird in guten
Taubstummenanstalten mit besonderer Aufmerksamkeit und oft mit
überraschendem Erfolg betrieben (s. Industrieschulen). Die
für den Taubstummenunterricht in Betracht kommenden Mittel der
Verständigung sind: die Zeichen-, die Laut- und die
Schriftsprache. Zu der erstern gehören: die natürliche
Zeichen- und Gebärdensprache, auf welche sich alle Menschen,
besonders aber die Taubstummen, von Haus aus verstehen, und welche
das unentbehrliche Verständigungsmittel für den
anfänglichen Verkehr der zu unterrichtenden Taubstummen mit
dem Lehrer und untereinander ist; die künstliche, methodische
Zeichen- oder Gebärdensprache und die Finger- oder
Handsprache, bei der die Buchstaben des Alphabets durch Finger- und
Handbewegungen dargestellt werden (s. Gebärdensprache
[Fingersprache]). Die beiden letztern sind, als dem eigentlichen
Zweck der Taubstummenbildung (Befähigung des Viersinnigen zum
Verkehr in der Welt) hinderlich, heutzutage aus allen guten
Anstalten verbannt. Aber auch die (leicht überwuchernde)
natürliche Gebärde wird in Deutschland mißtrauisch
angesehen und auf das engstmögliche Gebiet beschränkt.
Bei der Laut- oder Lippensprache (Artikulation) muß der
taubstumme Schüler befähigt werden, durch aufmerksames
Beobachten der Bewegungen der Lippen, der Zunge und zum Teil auch
der Gesichtszüge den Sprechenden zu verstehen und sich andern
durch lautes Sprechen verständlich zu machen. Mit der
Lautsprache geht die Schriftsprache Hand in Hand. Zu der
Lautsprache den Taubstummen zu befähigen, ist zwar schwierig,
muß aber als die eigentliche Aufgabe des
Taubstummenunterrichts betrachtet werden; denn hat der Taubstumme
dieselbe einmal erlernt, so ist er im stande, mit der menschlichen
Gesellschaft in bewußte Wechselwirkung zu treten, wodurch
sowohl seine weitere Bildung als sein äußeres Fortkommen
ungemein erleichert wird. Da auch der ausgebildete Taubstumme weder
die eignen Worte noch diejenigen andrer hört, bringt er es
natürlich nicht zu einer klangvollen und wohlbetonten
Aussprache, wiewohl auch hierin einzelne begabtere Zöglinge
erstaunliche Fortschritte machen. Dagegen gelingt es in guten
Anstalten stets, solche Kinder, die rechtzeitig eintreten (8.-12.
Jahr) und nicht aus andern Ursachen bildungsunfähig sind, zu
einem im wesentlichen lautrichtigen und daher verständlichen
Sprechen anzuleiten. Hierin ist das Ziel angedeutet, welches sich
nach Heinickes Vorgang seit Jahrzehnten alle deutschen und
heutzutage alle gut eingerichteten Anstalten stecken. Der Sieg der
Artikulationsmethode ist namentlich durch die Beschlüsse der
internationalen Kongresse für Taubstummenwesen zu Paris (1879)
und Mailand (1880) entschieden. Heinicke hatte darin schon den
Spanier Ponce, den Schweizer Amann (in Holland um 1700) u. a. zu
Vorgängern. Der Abbé de l'Epée dagegen und nach
ihm Sicard und Guyot hatten sich für die Zeichen- und
Gebärdensprache als das hauptsächliche Mittel des
geistigen Verkehrs für Taubstumme entschieden, ohne die
Artikulation darum ganz auszuschließen. Taubstummenanstalten
gibt es gegenwärtig gegen 400, davon in Europa 340, in
Deutschland 100 und von diesen in Preußen 51. Man
schätzt die Anzahl der Taubstummen in Europa auf etwa 300,000,
wovon 60,000 im schulpflichtigen Alter, aber nur 20,000 in
regelrechter Pflege stehen. In Deutschland genießen von etwa
8000 schulpflichtigen Taubstummen gegen 6600 Anstaltserziehung,
also etwa 8.2 Proz. Dagegen wachsen hier 18, in
Großbritannien 43, in Frankreich gegen 40, in
Österreich-Ungarn gegen 70, in Rußland und andern
Ländern bis zu 90 Proz. der Taubstummen noch ohne
gehörige Bildung auf. Vgl. Hill, Der gegenwärtige Zustand
des Taubstummenbildungswesens in Deutschland (Weim. 1866);
Derselbe, Grundzüge eines Lehrplans für
Taubstummenanstalten (das. 1867); Schöttle, Lehrbuch der
Taubstummenbildung (Tübing. 1874); Walther, Geschichte des
Taubstummenbildungswesens (Bielef. 1882); Derselbe, Die
königliche Taubstummenanstalt zu Berlin (Berl. 1888); Gude,
Gesetze der Physiologie und Psychologie und Artikulationsunterricht
der Taubstummen (Leipz. 1880); Hedinger, Die Taubstummen und
Taubstummenanstalten (Stuttg. 1882); "Beiträge zur Geschichte
und Statistik der Taubstummenbildung" (Berl. 1884): Schneider und
v. Bremen, Volksschulwesen des preußischen Staats (Berl.
542
Taubstummheit - Taucherapparate.
1886-87, 3 Bde.). Zeitschriften: "Blätter für
Taubstumme" (hrsg. von Hirzel, Schwäb.-Gmünd, seit 1855),
"Organ der Taubstummenanstalten" (hrsg. von Vatter, Friedberg, seit
1855) und "Blätter für Taubstummenbildung" (hrsg. von
Walther und Töpler, Berl., seit 1887).
Taubstummheit (Aphonia surdorum, Surdomutitas),
Stummheit, durch Taubheit bedingt, ist entweder angeboren oder
während der Kindheit vor der Zeit entstanden, in welcher die
Kinder gewöhnlich sprechen lernen, nämlich vom 1. oder 2.
bis zum 6. oder 7. Jahr. Viel häufiger, als man früher
annahm, entwickelt sich Taubheit nach ansteckenden
Kinderkrankheiten, Masern und Scharlach, welche einen Katarrh des
Mittelohrs herbeigeführt haben; allmählich verlernen
solche Kinder, denen die Kontrolle der Lautbildung durch das
Gehör fehlt, auch die Sprache, und so kommt volle T. zu
stande. Die Stimmwerkzeuge sind in der Regel von Natur aus
vollkommen gebildet und bleiben nur wegen ihres unterbliebenen
Gebrauchs zum Sprechen in ihrer Ausbildung zurück; die Zunge
ist dick, schwer beweglich, nur zum Kauen und Hinabschlucken
geeignet; der kleine, nicht hervorspringende Kehlkopf
läßt nur zeitweise unwillkürliche und unangenehm
klingende Laute vernehmen; die Stimme ist rauh, unartikuliert,
näselnd und pfeifend oder springt plötzlich aus dem
Baß in den Sopran über; die Silben werden schwierig oder
gar nicht ausgesprochen, und die Artikulation ist mangelhaft. In
gebirgigen Gegenden kommt T. verhältnismäßig
häufiger vor als in den mehr ebenen, denn während sie
sich hier wie 1 zu 1300-1500 verhält, ist das Verhältnis
in der kretinreichen Schweiz wie 1 zu 175. In Sardinien, im
Schwarzwald, in Savoyen, in den Kantonen Bern, Wallis und Aargau
kommt T. nach den vorhandenen Zählungen am häufigsten
vor. Vgl. Hartmann, Taubheit und Taubstummenbildung (Berl. 1880).
Weiteres s. Taubstummenanstalten.
Taucha, Stadt in der sächs. Kreis- und
Amtshauptmannschaft Leipzig, an der Parthe und an der Linie
Leipzig-Eilenburg der Preußischen Staatsbahn, hat eine evang.
Kirche, ein Schloß, eine Korrektions- und Siechenanstalt, ein
Amtsgericht, starke Schuhmacherei, Rauchwaren-Zurichterei und
-Färberei, eine chemische Fabrik, 2 Dampfziegeleien u. (1885)
2778 Einw.
Tauchenten (Fuligulidae), Familie aus der Ordung der
Schwimmvögel (s. d.).
Taucher (Urinatores), Familie aus der Ordnung der
Schwimmvögel, umfaßt die Pinguine, Seetaucher,
Steißfüße und Alken.
Taucherapparate, Vorrichtungen, mittels welcher man
längere Zeit unter Wasser verweilen kann. Da die
geschicktesten Taucher höchstens zwei Minuten in der Tiefe
verharren, so hat man sich bemüht, Mittel zu finden, um das
Atmen unter Wasser möglich zu machen. Hermetisch
anschließende Helme, welche den ganzen Kopf des Tauchers
bedecken, gewähren nur geringe Hilfe, da die in ihnen
enthaltene Luft sehr schnell ihres Sauerstoffs so weit beraubt
wird, daß sie nicht länger eingeatmet werden kann.
Geräumige Glocken (Taucherglocken), welche mit einem Seil in
die Tiefe gelassen werden, bergen für den in ihnen sitzenden
Taucher mehr Luft; aber auch diese ist bald verbraucht. Für
längern Aufenthalt unter Wasser wurden daher die Apparate erst
geeignet, als man sie durch Röhren mit Pumpwerken in
Verbindung setzte, welche sie fortwährend mit frischer Luft
versorgten. Die Pumpe preßt ununterbrochen Luft in die
Glocke, so daß diese ganz wasserleer wird und große
Luftblasen an ihrem unteren Rand entweichen. Auf diesem Prinzip
beruhen unter anderm die großen Apparate, in welchen mehrere
Arbeiter zum Fundamentieren der Brückenpfeiler u. dgl. unter
Wasser arbeiten. Sie bestehen aus cylindrischen oder prismatischen
Gefäßen (caisons) aus Eisenblech, welche unten offen,
oben aber geschlossen sind und durch ununterbrochenes Einpumpen von
frischer Luft unter einem der Wassertiefe entsprechenden Druck
wasserfrei gehalten werden, so daß bequem, wennschon in
komprimierter Luft, darin gearbeitet werden kann. Das Ein- und
Austreten der Arbeiter erfolgt durch eine sogen. Schleuse, eine
enge Kammer, welche nach der freien Luft sowie nach dem Innern des
Caissons durch eine Thür hermetisch abgeschlossen werden kann,
so daß beim Befahren nie eine größere als dem
Inhalt der Kammer entsprechende Luftmenge verloren geht. Indem der
Grund tiefer ausgegraben wird, sinkt der Caisson immer weiter ein
und wird, wenn man auf festem Baugrund angekommen ist, mit Beton
ausgefüllt und so in einen mächtigen Steinblock
verwandelt, auf welchem dann weiter gebaut wird. Der Luftdruck,
unter welchem sich die Arbeiter befinden, beträgt 1
Atmosphäre für je 10 m Wassertiefe u. wirkt nachteilig
auf die Gesundheit (vgl. Komprimierte Luft). Der gewöhnliche
Taucherapparat, Skaphander-Apparat, besteht aus einem wasserdichten
Anzug und einem Helm, der mit der Pumpe verbunden ist, und
gestattet eine freie Bewegung des Tauchers, kann aber leicht durch
den plötzlich auf den Taucher einwirkenden Luftdruck
gefährlich werden. Beim Niedersinken enthält nämlich
die Lunge des Tauchers Luft von gewöhnlicher Spannung und wird
durch die eingeatmete komprimierte Luft zusammengedrückt.
Steigt der Taucher auf, so nimmt der äußere Druck sehr
schnell ab, und dadurch ist die Lunge der Gefahr ausgesetzt, durch
die in ihr enthaltene dichtere Luft zerrissen zu werden. Sehr
wichtig ist daher der Apparat von Rouquairol-Denayrouze, welcher
den Taucher fortwährend mit Luft, die unter gewöhnlichem
Druck in die Lungen gelangt, versorgt. Der Taucher nimmt diesen aus
zwei Kammern bestehenden und mit komprimierter Luft gefüllten
Apparat wie einen Tornister aufgeschnallt mit sich in die Tiefe.
Die eine Kammer wird vermittelst eines Schlauchs direkt durch die
Luftpumpe mit komprimierter Luft gefüllt, während die
andre Kammer durch einen Schlauch und ein Mundstück mit der
Lunge des Tauchers in Verbindung tritt. Beide Kammern stehen nun
durch ein Kegelventil in Verbindung, welches durch den Druck der
komprimierten Luft in der ersten Kammer geschlossen wird, sich aber
durch Saugen an dem Mundstück oder durch
Vergrößerung des Wasserdrucks öffnet. Auf dem zum
Mundstück führenden Rohr ist ein Ventil zum Ausatmen
angebracht. Der Apparat (Regulator) kann ohne und in Verbindung mit
Helm gebraucht werden. Letzterer sowie der damit verbundene
Taucheranzug dient nur als Schutz gegen die Nässe. Mit diesem
Apparat kann sich der Taucher während mehr als 4-5 Stunden
frei und ohne Beschwerden in der Tiefe bewegen, und da sein
Körper durch keinen weitern Apparat belästigt ist, so
vermag er auch anstrengende Arbeiten unter Wasser auszuführen.
Ein andrer Apparat unterscheidet sich von diesem insofern, als der
Taucher nur durch den Mund aus dem Regulator einatmet, die
verbrauchte Luft aber durch die Nase in das Innere seines Anzugs
ausstößt, aus welchem er sie von Zeit zu Zeit durch
Öffnen eines Hahns am Helm ablassen kann. Wird letzteres eine
Zeitlang unterlassen, so füllt sich der Anzug stark mit Luft,
und der Taucher steigt von selbst empor. T. sind schon
543
Taucherglocke - Tauerei.
von Aristoteles beschrieben worden. Die Taucherglocke wird
schon im Altertum erwähnt, Aristoteles spricht indes nur
von einer Taucherkappe, einem umgestürzten Kessel, welcher den
Kopf des Tauchers aufnehmen sollte. Der Würzburger
Mathematiker Kaspar Schott (1608-66) beschrieb in seiner "Technica
curiosa" (1664) eine wirkliche Taucherglocke, und Sinclair
beschrieb in seiner "Ars nova et magna gravitatis et levitatis"
(1669) die Taucherglocke, welche 1588, 1665 u. 1687 angewandt
wurde, um die Schätze der versunkenen spanischen Armada zu
heben. Halley versah 1716 die Taucherglocke mit einer Vorrichtung,
um dem Taucher Luft zuzuführen. Seine 1721 konstruierte
Taucherkappe ist im Prinzip noch heute bei den Arbeiten auf dem
Meeresgrund im Gebrauch. Die T. haben große Bedeutung
gewonnen bei der Korallen-, Bernstein- und Perlenfischerei, bei
Wasserbauten, bei Reparaturen an Schiffen und namentlich auch zum
Torpedolegen. Für größere Tiefen als 45 m
können T., welche den Aufenthalt in komprimierter Luft
bedingen, nicht mehr verwendet werden. Den Taucherapparaten
verwandt sind die Rettungsapparate für Feuersbrünste
(Östbergs Patent), welche aus doppelwandigen Gummianzügen
bestehen, aus denen nach allen Seiten Wasser ausspritzt, welches,
wie auch Luft zum Atmen, durch Röhren zugeführt wird.
Vgl. Respirationsapparat.
Taucherglocke, s. Taucherapparate.
Taucherkolben, s. v. w. Mönchskolben, Plunger; s.
Pumpen, S. 462.
Taucherschiff, s. Unterseeische Fahrzeuge.
Tauchnitz, 1) Karl Christoph Traugott, namhafter
Buchdrucker und Buchhändler, geb. 29. Okt. 1761 zu
Großbardau bei Grimma, gründete 1796 zu Leipzig eine
Druckerei, mit der er 1798 eine Verlagsbuchhandlung verband, und
die er allmählich zu einer der größten Offizinen
Deutschlands erweiterte. Seine Thätigkeit richtete er
namentlich auf die Herstellung von Stereotypausgaben der
griechischen und römischen Klassiker, von
Wörterbüchern und Bibeln. Berühmt ist auch der von
ihm in der Ursprache gedruckte Koran (1834). T. starb 14. Jan. 1836
in Leipzig. - Sein Sohn Karl Christian Philipp T., geb. 4.
März 1798 zu Leipzig, führte das Geschäft in der vom
Vater angebahnten Weise bis 1865 fort, in welchem Jahr dasselbe
durch Kauf in den Besitz von O. Holtze überging. T. starb 16.
April 1884 in Leipzig, sein bedeutendes Vermögen der Stadt
Leipzig zur Errichtung einer wohlthätigen Stiftung
hinterlassend.