Taubert, 1) Wilhelm, Klavierspieler und Komponist, geb.

23. März 1811 zu Berlin, bezog in seinem 16. Jahr die Berliner

Universität, wo er philosophische Kollegien hörte,

zugleich aber auch unter Berger und Klein Komposition studierte,

und wirkte dann hauptsächlich als Lehrer, bis ihm 1831 die

Leitung der Hofkonzerte am Klavier übertragen wurde. Zehn

Jahre später wurde er zum Kapellmeister der königlichen

Oper ernannt, und im Winter 1842/43 rief er die Symphoniesoireen

der königlichen Kapelle ins Leben, welche er auch nach seiner

1870 erfolgten Pensionierung als Opernkapellmeister zu leiten

fortfuhr. Seit 1839 Mitglied der Akademie der Künste, wurde er

1882 zum Präsidenten der musikalischen Sektion derselben

ernannt. Als Komponist hat T. auf allen Gebieten Beachtenswertes

geleistet; von seinen dramatischen Werken verdienen die Opern: "Die

Kirmes" (1832), "Macbeth" (1857), "Cesario" (1874) sowie die auf

Veranlassung Friedrich Wilhelms IV. geschriebene Musik zur "Medea"

des Euripides und die Musik zu Shakespeares "Sturm" Erwähnung,

obwohl sie, wie auch seine zahlreichen Instrumentalwerke, nur einen

Achtungserfolg erzielten. Unbedingten Beifall haben dagegen seine

Lieder gefunden, welche (namentlich die Kinderlieder) durch den

Vortrag einer Jenny Lind, Johanna Wagner, A. Joachim und andrer

Sängerinnen ersten Ranges zu seltener Popularität

gelangten.

2) Ernst Eduard, Komponist, geb. 25. Sept. 1838 zu Regenwalde in

Pommern, studierte zu Bonn Theologie, bildete sich hier unter

Albert Dietrichs sowie später in Berlin unter Kiels Leitung in

der Komposition aus und nahm dann in letzterer Stadt seinen

Wohnsitz. Als Komponist, als Lehrer wie auch als Musikkritiker

nimmt T. in Berlin eine hervorragende Stellung ein. Unter seinen

Werken haben die für Kammermusik sowie eine große Zahl

von Liedern allgemeinen Beifall gefunden.

3) Emil, Dichter, Sohn von T. 1), geb. 23. Jan. 1844 zu Berlin,

studierte daselbst Philologie und Philosophie, wurde Lehrer am

Friedrich Wilhelms-Gymnasium, 1877 Oberlehrer am königlichen

Lehrerinnenseminar und 1886 zum Intendanturrat bei den

königlichen Schauspielen ernannt. Er veröffentlichte

außer Novellen etc. in Zeitschriften: "Gedichte" (Berl.

1865); "Neue Gedichte" (das. 1867); "Jugendparadies, Gedichte

für jung und alt" (das. 1869) und "Juventas. Neue Dichtungen

für jung und alt" (das. 1875); "Waffenklänge"

(Zeitgedichte, das. 1870). Als talentvoller Schilderer von

Naturszenen und lebendiger Erzähler bewährte er sich vor

allem in den poetischen Erzählungen: "Der Goldschmied zu

Bagdad", "Am Kochelsee" und "Die Cikade" (Leipz. 1880), denen "Die

Niobide", Novelle (das. 1880), und "Der Torso", eine

Künstlergeschichte in Versen (das. 1881), das epische Gedicht

"König Rother" (Berl. 1883) u. die Novellen: "Der Antiquar"

(das. l882),"Sphinx Atropos"(das. 1883), "Marianne" (das. 1883),

"Simson" (Gera 1886), "Laterna magika" (das. 1885) und "Langen und

Bangen" (Berl. 1888) etc. nachfolgten.

4) A., Schriftstellerin, s. Hartmann 12).

Taubheit (Surditas), die höhern und höchsten

Grade der Schwerhörigkeit (s. d.). Fälle von absoluter T.

sind selten und beruhen immer auf vollständiger Lähmung

beider Gehörnerven. Vgl. Taubstummheit.

Taubilder (Mosersche Bilder, Hauchbilder). Wenn man mit

einem trocknen, nicht abfärbenden Gegenstand auf eine ebene

Fläche schreibt, so treten die unsichtbaren Schriftzüge

hervor, sobald man auf der Fläche durch Anhauchen eine zarte

Schicht von Wasserbläschen erzeugt, weil die Wasserdämpfe

auf den Schriftzügen anders kondensiert werden als auf der

übrigen Fläche. Legt man auf eine polierte

Metallfläche ein Petschaft, eine Münze oder einen

geschnittenen Stein, so kann man nach einigen Stunden ebenfalls

durch Anhauchen das Gepräge der Münzen auf der

Metallfläche hervorrufen. Auf einer mit Jod geräucherten

Silberplatte kann man T. mit Quecksilberdämpfen hervorbringen,

indem sich diese bald vorzugsweise an denjenigen Stellen

niederschlagen, an welchen eine Berührung stattfand, bald an

den nicht berührten Stellen. Es bedarf sogar nicht einmal der

unmittelbaren Berührung der Metallplatte und des Stempels; es

genügt, wenn letzterer in sehr geringer Entfernung über

der Platte aufgehängt wird. Moser nahm zur Erklärung

dieser Erscheinung die Existenz eines latenten Lichts an; dagegen

wies Waidele nach, daß es sich hier um Molekularwirkungen

zwischen festen und gasförmigen Körpern handelt. Jeder

feste Körper ist für sich mit einer Hülle

verdichteter Luft umgeben, von welcher er durch Glühen, durch

starkes anhaltendes Reiben oder durch Berührung mit

absorbierenden Substanzen befreit werden kann. Wenn nun ein Stempel

auf eine Platte gesetzt wird, so werden sich im allgemeinen die

Oberflächen beider Körper nicht in einem gleichen Zustand

der Reinheit befinden; an den Berührungsstellen geht also

gewissermaßen ein Austausch der Atmosphären vor sich.

Die Platte wird an der Stelle, wo der Stempel lag, je nach den

Umständen mehr oder weniger Gase verdichtet haben als an

andern Stellen, und hier werden also auch die Dämpfe

stärker oder schwächer kondensiert werden. Das Bild wird

mithin ein anderes, je nachdem der Stempel oder die Platte von

ihrer Atmosphäre gereinigt worden war, und man erhält gar

kein Bild, wenn man auf die gereinigte Platte einen gereinigten

Stempel setzt.

Täubling, Pilz, s. Agaricus III.

Taubmann, Friedrich, Gelehrter, geb. 1565 zu Wonsees bei

Baireuth, ward 1595 Professor der Dichtkunst in Wittenberg und

starb daselbst 24. März 1613. Er that viel für Belebung

der humanistischen Studien und bekämpfte mit den Waffen des

Ernstes und Spottes die Verirrungen seiner Zeit. Bekannt ist die

Sammlung seiner witzigen Einfälle und Aussprüche unter

dem Titel: "Taubmanniana" (Frankf. 1713, Münch. 1831), die

manche fremde Zuthaten enthält. Vgl. Genthe, Friedrich T.

(Leipz. 1859); Ebeling, F. T. (3. Aufl., das. 1884).

Taubnessel, stinkende, s. Ballota.

Taubsein der Glieder, s. v. w. Absterben.

Taubstummenanstalten und Taubstummenunterricht. Die für

Erziehung und Unterricht der Taubstummen bestimmten Anstalten

verdanken ihren Ursprung den seit der zweiten Hälfte des 18.

Jahrh. hervortretenden Humanitäts- und

Wohlthätigkeitsbestrebungen. Im Altertum (Aristoteles) wie im

christlichen Mittelalter (Augustinus, römisches Recht) hielt

man die Taubstummen für bildungsunfähig. Auch trug man

öfters sogar religiöse Bedenken, Geschöpfen die

Segnungen der Bildung sozusagen aufzudrängen, denen Gott die

natürliche Befähigung für

541

Taubstummenanstalten und Taubstummenunterricht.

diese Güter versagt habe. Doch wurden im Altertum wie im

Mittelalter einzelne Fälle bekannt, in denen die geistige

Ausbildung Taubstummer gelungen war. So werden im alten Rom zwei

stumme Maler genannt; um 700 n. Chr. hat nach Beda dem

Ehrwürdigen Bischof Johannes von Hagunstald (Hexham) einen

Taubstummen zum Absehen und zum Sprechen gebracht. Rudolf Agricola

(gest. 1485) berichtet als Augenzeuge, daß ein Taubstummer

zum ungehinderten schriftlichen Verkehr mit seiner Umgebung

herangebildet war. Der berühmteste der ältern

Taubstummenlehrer ist der spanische Mönch Pedro de Ponce zu

Sahagun in Leon (gest. 1584), welcher vier Taubstummen die

Lautsprache beibrachte. In Deutschland unterrichtete gleichzeitig

der kurbrandenburgische Hofprediger Joachim Pascha (gest. 1578) mit

Erfolg seine taubstumme Tochter. Zahlreicher treten ähnliche

Leistungen im 18. Jahrh. hervor, in dessen zweiter Hälfte

zuerst geordnete Anstalten für den Unterricht taubstummer

Kinder gegründet wurden. Dies geschah durch die

menschenfreundliche Thätigkeit zweier Männer, des

Abbé Charles Michel de l'Epée zu Versailles (1760,

seit 1791 Staatsanstalt) und Sam. Heinickes zu Eppendorf bei

Hamburg (1768), welch letztern der Kurfürst Friedrich August

von Sachsen 1778 zur Einrichtung einer öffentlichen

Taubstummenanstalt nach Leipzig berief. Seit jener Zeit ist die

Pflicht des Staats und der Gesellschaft, für Erziehung und

Unterricht der Taubstummen in besondern Anstalten Sorge zu tragen,

mehr und mehr zum allgemeinen Bewußtsein gekommen. Trotz

zahlreicher und großenteils gut ausgestatteter Anstalten

dieser Art ist aber dem Bedürfnis selbst unter den gebildeten

Völkern Europas noch bei weitem nicht Genüge geleistet.

Die Unterweisung eines taubstummen Kindes muß übrigens

möglichst schon im elterlichen Haus beginnen. Auch ist es

rätlich, taubstumme Kinder, ehe sie in einer Anstalt Aufnahme

finden können, in der Ortsschule an den technischen

Übungen teilnehmen und den bildenden Umgang mit vollsinnigen

Kindern genießen zu lassen.

Der Taubstummenunterricht soll zunächst und vor allem den

Taubstummen dahin bringen, daß er andre verstehe und sich

ihnen verständlich machen könne, woran sich dann Weckung

und Übung der geistigen Kräfte des Zöglings sowie

Mitteilung der nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten

anknüpfen. In dieser Hinsicht empfiehlt sich, das taubstumme

Kind so viel, wie es der natürliche Fehler zuläßt,

nach der für gesunde Kinder geltenden natürlichen Methode

zu unterrichten. Ganz besonders ist hier auch der sogen.

Handfertigkeitsunterricht, d. h. die Anleitung zu

äußern, zur sinnigen Beschäftigung wie zum

anständigen Fortkommen im bürgerlichen Leben dienenden

Fertigkeiten, am Platz. Dieser Unterricht wird in guten

Taubstummenanstalten mit besonderer Aufmerksamkeit und oft mit

überraschendem Erfolg betrieben (s. Industrieschulen). Die

für den Taubstummenunterricht in Betracht kommenden Mittel der

Verständigung sind: die Zeichen-, die Laut- und die

Schriftsprache. Zu der erstern gehören: die natürliche

Zeichen- und Gebärdensprache, auf welche sich alle Menschen,

besonders aber die Taubstummen, von Haus aus verstehen, und welche

das unentbehrliche Verständigungsmittel für den

anfänglichen Verkehr der zu unterrichtenden Taubstummen mit

dem Lehrer und untereinander ist; die künstliche, methodische

Zeichen- oder Gebärdensprache und die Finger- oder

Handsprache, bei der die Buchstaben des Alphabets durch Finger- und

Handbewegungen dargestellt werden (s. Gebärdensprache

[Fingersprache]). Die beiden letztern sind, als dem eigentlichen

Zweck der Taubstummenbildung (Befähigung des Viersinnigen zum

Verkehr in der Welt) hinderlich, heutzutage aus allen guten

Anstalten verbannt. Aber auch die (leicht überwuchernde)

natürliche Gebärde wird in Deutschland mißtrauisch

angesehen und auf das engstmögliche Gebiet beschränkt.

Bei der Laut- oder Lippensprache (Artikulation) muß der

taubstumme Schüler befähigt werden, durch aufmerksames

Beobachten der Bewegungen der Lippen, der Zunge und zum Teil auch

der Gesichtszüge den Sprechenden zu verstehen und sich andern

durch lautes Sprechen verständlich zu machen. Mit der

Lautsprache geht die Schriftsprache Hand in Hand. Zu der

Lautsprache den Taubstummen zu befähigen, ist zwar schwierig,

muß aber als die eigentliche Aufgabe des

Taubstummenunterrichts betrachtet werden; denn hat der Taubstumme

dieselbe einmal erlernt, so ist er im stande, mit der menschlichen

Gesellschaft in bewußte Wechselwirkung zu treten, wodurch

sowohl seine weitere Bildung als sein äußeres Fortkommen

ungemein erleichert wird. Da auch der ausgebildete Taubstumme weder

die eignen Worte noch diejenigen andrer hört, bringt er es

natürlich nicht zu einer klangvollen und wohlbetonten

Aussprache, wiewohl auch hierin einzelne begabtere Zöglinge

erstaunliche Fortschritte machen. Dagegen gelingt es in guten

Anstalten stets, solche Kinder, die rechtzeitig eintreten (8.-12.

Jahr) und nicht aus andern Ursachen bildungsunfähig sind, zu

einem im wesentlichen lautrichtigen und daher verständlichen

Sprechen anzuleiten. Hierin ist das Ziel angedeutet, welches sich

nach Heinickes Vorgang seit Jahrzehnten alle deutschen und

heutzutage alle gut eingerichteten Anstalten stecken. Der Sieg der

Artikulationsmethode ist namentlich durch die Beschlüsse der

internationalen Kongresse für Taubstummenwesen zu Paris (1879)

und Mailand (1880) entschieden. Heinicke hatte darin schon den

Spanier Ponce, den Schweizer Amann (in Holland um 1700) u. a. zu

Vorgängern. Der Abbé de l'Epée dagegen und nach

ihm Sicard und Guyot hatten sich für die Zeichen- und

Gebärdensprache als das hauptsächliche Mittel des

geistigen Verkehrs für Taubstumme entschieden, ohne die

Artikulation darum ganz auszuschließen. Taubstummenanstalten

gibt es gegenwärtig gegen 400, davon in Europa 340, in

Deutschland 100 und von diesen in Preußen 51. Man

schätzt die Anzahl der Taubstummen in Europa auf etwa 300,000,

wovon 60,000 im schulpflichtigen Alter, aber nur 20,000 in

regelrechter Pflege stehen. In Deutschland genießen von etwa

8000 schulpflichtigen Taubstummen gegen 6600 Anstaltserziehung,

also etwa 8.2 Proz. Dagegen wachsen hier 18, in

Großbritannien 43, in Frankreich gegen 40, in

Österreich-Ungarn gegen 70, in Rußland und andern

Ländern bis zu 90 Proz. der Taubstummen noch ohne

gehörige Bildung auf. Vgl. Hill, Der gegenwärtige Zustand

des Taubstummenbildungswesens in Deutschland (Weim. 1866);

Derselbe, Grundzüge eines Lehrplans für

Taubstummenanstalten (das. 1867); Schöttle, Lehrbuch der

Taubstummenbildung (Tübing. 1874); Walther, Geschichte des

Taubstummenbildungswesens (Bielef. 1882); Derselbe, Die

königliche Taubstummenanstalt zu Berlin (Berl. 1888); Gude,

Gesetze der Physiologie und Psychologie und Artikulationsunterricht

der Taubstummen (Leipz. 1880); Hedinger, Die Taubstummen und

Taubstummenanstalten (Stuttg. 1882); "Beiträge zur Geschichte

und Statistik der Taubstummenbildung" (Berl. 1884): Schneider und

v. Bremen, Volksschulwesen des preußischen Staats (Berl.

542

Taubstummheit - Taucherapparate.

1886-87, 3 Bde.). Zeitschriften: "Blätter für

Taubstumme" (hrsg. von Hirzel, Schwäb.-Gmünd, seit 1855),

"Organ der Taubstummenanstalten" (hrsg. von Vatter, Friedberg, seit

1855) und "Blätter für Taubstummenbildung" (hrsg. von

Walther und Töpler, Berl., seit 1887).

Taubstummheit (Aphonia surdorum, Surdomutitas),

Stummheit, durch Taubheit bedingt, ist entweder angeboren oder

während der Kindheit vor der Zeit entstanden, in welcher die

Kinder gewöhnlich sprechen lernen, nämlich vom 1. oder 2.

bis zum 6. oder 7. Jahr. Viel häufiger, als man früher

annahm, entwickelt sich Taubheit nach ansteckenden

Kinderkrankheiten, Masern und Scharlach, welche einen Katarrh des

Mittelohrs herbeigeführt haben; allmählich verlernen

solche Kinder, denen die Kontrolle der Lautbildung durch das

Gehör fehlt, auch die Sprache, und so kommt volle T. zu

stande. Die Stimmwerkzeuge sind in der Regel von Natur aus

vollkommen gebildet und bleiben nur wegen ihres unterbliebenen

Gebrauchs zum Sprechen in ihrer Ausbildung zurück; die Zunge

ist dick, schwer beweglich, nur zum Kauen und Hinabschlucken

geeignet; der kleine, nicht hervorspringende Kehlkopf

läßt nur zeitweise unwillkürliche und unangenehm

klingende Laute vernehmen; die Stimme ist rauh, unartikuliert,

näselnd und pfeifend oder springt plötzlich aus dem

Baß in den Sopran über; die Silben werden schwierig oder

gar nicht ausgesprochen, und die Artikulation ist mangelhaft. In

gebirgigen Gegenden kommt T. verhältnismäßig

häufiger vor als in den mehr ebenen, denn während sie

sich hier wie 1 zu 1300-1500 verhält, ist das Verhältnis

in der kretinreichen Schweiz wie 1 zu 175. In Sardinien, im

Schwarzwald, in Savoyen, in den Kantonen Bern, Wallis und Aargau

kommt T. nach den vorhandenen Zählungen am häufigsten

vor. Vgl. Hartmann, Taubheit und Taubstummenbildung (Berl. 1880).

Weiteres s. Taubstummenanstalten.

Taucha, Stadt in der sächs. Kreis- und

Amtshauptmannschaft Leipzig, an der Parthe und an der Linie

Leipzig-Eilenburg der Preußischen Staatsbahn, hat eine evang.

Kirche, ein Schloß, eine Korrektions- und Siechenanstalt, ein

Amtsgericht, starke Schuhmacherei, Rauchwaren-Zurichterei und

-Färberei, eine chemische Fabrik, 2 Dampfziegeleien u. (1885)

2778 Einw.

Tauchenten (Fuligulidae), Familie aus der Ordung der

Schwimmvögel (s. d.).

Taucher (Urinatores), Familie aus der Ordnung der

Schwimmvögel, umfaßt die Pinguine, Seetaucher,

Steißfüße und Alken.

Taucherapparate, Vorrichtungen, mittels welcher man

längere Zeit unter Wasser verweilen kann. Da die

geschicktesten Taucher höchstens zwei Minuten in der Tiefe

verharren, so hat man sich bemüht, Mittel zu finden, um das

Atmen unter Wasser möglich zu machen. Hermetisch

anschließende Helme, welche den ganzen Kopf des Tauchers

bedecken, gewähren nur geringe Hilfe, da die in ihnen

enthaltene Luft sehr schnell ihres Sauerstoffs so weit beraubt

wird, daß sie nicht länger eingeatmet werden kann.

Geräumige Glocken (Taucherglocken), welche mit einem Seil in

die Tiefe gelassen werden, bergen für den in ihnen sitzenden

Taucher mehr Luft; aber auch diese ist bald verbraucht. Für

längern Aufenthalt unter Wasser wurden daher die Apparate erst

geeignet, als man sie durch Röhren mit Pumpwerken in

Verbindung setzte, welche sie fortwährend mit frischer Luft

versorgten. Die Pumpe preßt ununterbrochen Luft in die

Glocke, so daß diese ganz wasserleer wird und große

Luftblasen an ihrem unteren Rand entweichen. Auf diesem Prinzip

beruhen unter anderm die großen Apparate, in welchen mehrere

Arbeiter zum Fundamentieren der Brückenpfeiler u. dgl. unter

Wasser arbeiten. Sie bestehen aus cylindrischen oder prismatischen

Gefäßen (caisons) aus Eisenblech, welche unten offen,

oben aber geschlossen sind und durch ununterbrochenes Einpumpen von

frischer Luft unter einem der Wassertiefe entsprechenden Druck

wasserfrei gehalten werden, so daß bequem, wennschon in

komprimierter Luft, darin gearbeitet werden kann. Das Ein- und

Austreten der Arbeiter erfolgt durch eine sogen. Schleuse, eine

enge Kammer, welche nach der freien Luft sowie nach dem Innern des

Caissons durch eine Thür hermetisch abgeschlossen werden kann,

so daß beim Befahren nie eine größere als dem

Inhalt der Kammer entsprechende Luftmenge verloren geht. Indem der

Grund tiefer ausgegraben wird, sinkt der Caisson immer weiter ein

und wird, wenn man auf festem Baugrund angekommen ist, mit Beton

ausgefüllt und so in einen mächtigen Steinblock

verwandelt, auf welchem dann weiter gebaut wird. Der Luftdruck,

unter welchem sich die Arbeiter befinden, beträgt 1

Atmosphäre für je 10 m Wassertiefe u. wirkt nachteilig

auf die Gesundheit (vgl. Komprimierte Luft). Der gewöhnliche

Taucherapparat, Skaphander-Apparat, besteht aus einem wasserdichten

Anzug und einem Helm, der mit der Pumpe verbunden ist, und

gestattet eine freie Bewegung des Tauchers, kann aber leicht durch

den plötzlich auf den Taucher einwirkenden Luftdruck

gefährlich werden. Beim Niedersinken enthält nämlich

die Lunge des Tauchers Luft von gewöhnlicher Spannung und wird

durch die eingeatmete komprimierte Luft zusammengedrückt.

Steigt der Taucher auf, so nimmt der äußere Druck sehr

schnell ab, und dadurch ist die Lunge der Gefahr ausgesetzt, durch

die in ihr enthaltene dichtere Luft zerrissen zu werden. Sehr

wichtig ist daher der Apparat von Rouquairol-Denayrouze, welcher

den Taucher fortwährend mit Luft, die unter gewöhnlichem

Druck in die Lungen gelangt, versorgt. Der Taucher nimmt diesen aus

zwei Kammern bestehenden und mit komprimierter Luft gefüllten

Apparat wie einen Tornister aufgeschnallt mit sich in die Tiefe.

Die eine Kammer wird vermittelst eines Schlauchs direkt durch die

Luftpumpe mit komprimierter Luft gefüllt, während die

andre Kammer durch einen Schlauch und ein Mundstück mit der

Lunge des Tauchers in Verbindung tritt. Beide Kammern stehen nun

durch ein Kegelventil in Verbindung, welches durch den Druck der

komprimierten Luft in der ersten Kammer geschlossen wird, sich aber

durch Saugen an dem Mundstück oder durch

Vergrößerung des Wasserdrucks öffnet. Auf dem zum

Mundstück führenden Rohr ist ein Ventil zum Ausatmen

angebracht. Der Apparat (Regulator) kann ohne und in Verbindung mit

Helm gebraucht werden. Letzterer sowie der damit verbundene

Taucheranzug dient nur als Schutz gegen die Nässe. Mit diesem

Apparat kann sich der Taucher während mehr als 4-5 Stunden

frei und ohne Beschwerden in der Tiefe bewegen, und da sein

Körper durch keinen weitern Apparat belästigt ist, so

vermag er auch anstrengende Arbeiten unter Wasser auszuführen.

Ein andrer Apparat unterscheidet sich von diesem insofern, als der

Taucher nur durch den Mund aus dem Regulator einatmet, die

verbrauchte Luft aber durch die Nase in das Innere seines Anzugs

ausstößt, aus welchem er sie von Zeit zu Zeit durch

Öffnen eines Hahns am Helm ablassen kann. Wird letzteres eine

Zeitlang unterlassen, so füllt sich der Anzug stark mit Luft,

und der Taucher steigt von selbst empor. T. sind schon

543

Taucherglocke - Tauerei.

von Aristoteles beschrieben worden. Die Taucherglocke wird

schon im Altertum erwähnt, Aristoteles spricht indes nur

von einer Taucherkappe, einem umgestürzten Kessel, welcher den

Kopf des Tauchers aufnehmen sollte. Der Würzburger

Mathematiker Kaspar Schott (1608-66) beschrieb in seiner "Technica

curiosa" (1664) eine wirkliche Taucherglocke, und Sinclair

beschrieb in seiner "Ars nova et magna gravitatis et levitatis"

(1669) die Taucherglocke, welche 1588, 1665 u. 1687 angewandt

wurde, um die Schätze der versunkenen spanischen Armada zu

heben. Halley versah 1716 die Taucherglocke mit einer Vorrichtung,

um dem Taucher Luft zuzuführen. Seine 1721 konstruierte

Taucherkappe ist im Prinzip noch heute bei den Arbeiten auf dem

Meeresgrund im Gebrauch. Die T. haben große Bedeutung

gewonnen bei der Korallen-, Bernstein- und Perlenfischerei, bei

Wasserbauten, bei Reparaturen an Schiffen und namentlich auch zum

Torpedolegen. Für größere Tiefen als 45 m

können T., welche den Aufenthalt in komprimierter Luft

bedingen, nicht mehr verwendet werden. Den Taucherapparaten

verwandt sind die Rettungsapparate für Feuersbrünste

(Östbergs Patent), welche aus doppelwandigen Gummianzügen

bestehen, aus denen nach allen Seiten Wasser ausspritzt, welches,

wie auch Luft zum Atmen, durch Röhren zugeführt wird.

Vgl. Respirationsapparat.

Taucherglocke, s. Taucherapparate.

Taucherkolben, s. v. w. Mönchskolben, Plunger; s.

Pumpen, S. 462.

Taucherschiff, s. Unterseeische Fahrzeuge.

Tauchnitz, 1) Karl Christoph Traugott, namhafter

Buchdrucker und Buchhändler, geb. 29. Okt. 1761 zu

Großbardau bei Grimma, gründete 1796 zu Leipzig eine

Druckerei, mit der er 1798 eine Verlagsbuchhandlung verband, und

die er allmählich zu einer der größten Offizinen

Deutschlands erweiterte. Seine Thätigkeit richtete er

namentlich auf die Herstellung von Stereotypausgaben der

griechischen und römischen Klassiker, von

Wörterbüchern und Bibeln. Berühmt ist auch der von

ihm in der Ursprache gedruckte Koran (1834). T. starb 14. Jan. 1836

in Leipzig. - Sein Sohn Karl Christian Philipp T., geb. 4.

März 1798 zu Leipzig, führte das Geschäft in der vom

Vater angebahnten Weise bis 1865 fort, in welchem Jahr dasselbe

durch Kauf in den Besitz von O. Holtze überging. T. starb 16.

April 1884 in Leipzig, sein bedeutendes Vermögen der Stadt

Leipzig zur Errichtung einer wohlthätigen Stiftung

hinterlassend.

Meyers Konversationslexikon Band 15 · 第 157 / 302 段