Die Wirkung der unveränderten Tabaksblätter beruht auf

dem Gehalt an Nikotin; große Dosen töten unter

klonischen Zuckungen, bei enormen Dosen tritt der Tod sehr schnell

ohne Konvulsionen unter allgemeiner hochgradigster

Muskelschwäche und Bewegungslosigkett ein. In den zubereiteten

Tabaksblättern ist der Nikotingehalt oft auf ein Minimum

vermindert, und beim Rauchen kommt das Nikotin nicht oder kaum in

Betracht. Die ersten Versuche des Tabaksrauchens haben in der Regel

Ekel, Übelkeit, Angst, Beklommenheit, kalten Schweiß,

Muskelzittern, Schwindel, Neigung zur Ohnmacht, nicht selten

Erbrechen und Diarrhöe zur Folge. Wer sich an das

Tabaksrauchen gewöhnt hat, empfindet dabei eine angenehme

Erregung, ein Gefühl allgemeiner Behaglichkeit, unter dessen

Einfluß die Funktionen des Verdauungsapparats befördert

werden. Gleichwohl widerstehen Tabaksraucher dem Hunger beffer als

Nichtraucher. Auch scheint mäßiges Rauchen ohne jeden

schädlichen Einfluß zu sein. Anhaltendes starkes Rauchen

stört dagegen die Verdauung, mindert den Appetit, versetzt die

Schleimhaut des Rachens, auch wohl die des Kehlkopfs, in den

Zustand eines chronischen Katarrhs und erzeugt in geschlossenen

Räumen leichte chronische Augenentzündung. Bisweilen

treten aber auch schwere Symptome auf, welche indes fast stets bei

gänzlicher Enthaltsamkeit wieder verschwinden. Das Schnupfen

bringt weniger Allgemeinerscheinungen hervor, nur

beeinträchtigt es meist den Geruchs- und Geschmackssinn und

erzeugt auch chronischen Rachenkatarrh. Dagegen werden, namentlich

aus Nordamerika, heftige Krankheitssymptome als Folge des

Tabakskauens geschildert, vor allen hochgradige

Verdauungsstörungen und vielfach psychische Alterationen,

tiefe geistige Verstimmung und Willensschwäche. In

Tabaksfabriken haben sich keine Störungen bei den Arbeitern

gezeigt, welche als Folge des Tabaks aufzufassen wären.

Produktion und Verbranch.

Die außereuropäischen Tabaksexporte betrugen in den

Jahren 1883-85 pro Jahr:

Kilogr. Kilogr.

Vereinigte Staaten 109 193 700 Kolumbien .... 2 250 000

Türkei. .......... 32 000 000 Puerto Rico ... 1 757 900

Brasilien .... .... 23 485 000 China ......... 1 557 900

Niederl.-Ostindien.. 19 878 900 Japan. ........ 1 531 100

Philippinen........ 7 452 800 Paraguay. ..... 1 413 500

Britisch-Ostindien 7 259 300 Peru ........ 400 000

Cuba .............. 5 909 900 Mexiko......... 350 000

San Domingo........ 4 832 600 Venezuela...... 286 000

Algerien........... 4 092 700 ---------------

Persien............ 2 600 000 Zusammen: 226 251 300

Meyers Konv -Lexikon, 4. Aufl., Xv. Bd.

Berechnet man die Differenz zwischen Produktion und Export

fnr die Vereinigten Staaten mit nur 100 Mill. kg, für

Japan mit 40, für Britisch-Ostindien mit 160, für

Algerien mit 4 Mill. kg, so ergibt dies, ohne Persien zu

berücksichtigen, eine Jahreserzeugung von 530 Mill. kg, welche

aber der Wirklichkeit bei weitem nicht entspricht, da sie den

Lokalverbrauch aller in dieser Berechnung nicht genannten

Länder unberücksichtigt läßt. Die

europäische Tabaksproduktion (Rohtabak) betrug:

Kilogr.

Österreich-Ungarn . . . 1885 80 752 900

Rußland ...... 1885 51 024 000

Deutsches Reich .... 1884-85 47 193 000

Frankreich ...... 1884 16 262 800

Griechenland ..... 1883 7 680 000

Italien ....... 1884 6 017 900

Belgien ....... 1884 4 713 800

Rumänien ...... Mittelernte 3 000 000

Niederlande ..... 1884 2 976 500

Bulgarien ...... Schätzung 2 320 000

Schweiz ....... 1885 2 000 000

Serbien ....... Schätzung 1 500 000

Bosnien-Herzegowina. . Mittelernte 600 000

Finnland . . . . . . Mittelernte 200 000

------------------------------- Zusammen: 226 240 900

Hiernach ergibt sich eine Gesamtproduktion von mindestens

756 Mill. kg ohne Berechnung des eignen Konsums des

größten Teils der orientalischen, westindischen,

süd- und mittelamerikanischen und afrikanischen

Völkerschaften. Der Tabaksverbrauch pro Kopf und Jahr in

Kilogrammen beträgt: Vereinigte Staaten 2,3, Niederlande 2,9,

Belgien 2,0, Schweiz 2,2, Österreich - Ungarn 2,1, Deutschland

1,5, Schwe-den 0,8, Großbritannien 0,6, Norwegen 1,15,

Rußland 0,6(?), Frankreich 0,95, Italien 0,6, Dänemark

1,6. In Deutschland wird am meisten T. in der oberrheinischen Ebene

und den unmittelbar daran grenzenden Hügelgegenden gebaut. Auf

dieses Gebiet, welchem die Tabaksländereien der bayrischen

Pfalz, Badens, Hessens und Elsaß-Lothringens angehören,

entfallen 70 Proz. des ganzen deutschen Tabakslandes. Als einzelne

Teile desselben lassen sich wiederum die badische und bayrische

Pfalz mit dem südlichen Teil der hessischen Provinz

Starkenburg als die hauptsächlichste Tabaksgegend Deutschlands

(40,8 Proz.), ferner der Tabaksbezirk des badischen Oberlandes,

(13,3 Proz.) und endlich westlich von diesem jenseit des Rheins das

elsässische Tabaksland (14,4 Proz. des gesamten deutschen

Tabakslandes) unterscheiden. Von den übrigen 30 Proz. kommen

auf das rechtsrheinische Bayern, das noch in der Gegend von

Nürnberg und Hof einen Tabaksbezirk von einigem Umfang hat,

3,1 Proz., auf das Königreich Württemberg 0,9 Proz. und

auf das ganze nördlich von Mainz gelegene Deutschland wenig

mehr als ein Viertel des deutschen Tabakslandes. Hier hat der

Tabaksbau nur in der Ukermark und deren nördlicher und

östlicher Fortsetzung gegen das Haff und die Oder sowie an der

obern Oder in der Gegend von Breslau und in der Weichselniederung

einige Bedeutung ; in allen übrigen Gegenden tritt diese

Kultur nur sporadisch auf. Das ukermärkische Tabaksland, das

bedeutendste in Norddeutschland, umfaßt 12,3 Proz. des

gesamten deutschen Tabakslandes. 1871 brachten 22,673 Hektar

717,907 Ztr. in trocknen Blättern, 1887 wurden auf

21,465 Hektar 817,386 Ztr. geerntet (1904 kg auf

1 Hektar), davon entfallen auf Baden 305,548, Preu-

ßen 221,424, Bayern 133,590, Elsaß -Lothringen

100,912, Hessen 28,436, Württemberg 12,128 Ztr. 1888 waren nur

18,130 Hektar mit T. bepflanzt. Die

31

482

Tabakkampfer - Tabakspapier.

Einfuhr betrug 1887 von T. 41,915, von Tabaksfabrikaten 1249,

die Ausfuhr 920, resp. 1398 Ton.

Geschichtliches.

Über das Alter des Tabaksrauchens in China, wo man

Nicotiana chinensis Fisch. benutzt, ist nichts Sicheres bekannt.

Nach Europa gelangte die erste Nachricht vom T. durch Kolumbus,

welcher 1492 die Eingebornen von Guanahani cylinderförmige

Rollen von Tabaksblättern, mit einem Maisblatt umwickelt,

rauchen sah. Fra Romano Pane, den Kolumbus auf Haiti

zurückgelassen hatte, machte 1496 Mitteilungen über die

Tabakspflanze an Petrus Martyr, und durch diesen gelangte dieselbe

1511 nach Europa. Die Eingebornen auf Haiti rauchten den T. als

zusammengerollte Blätter oder zerschnitten aus langen

Röhren. Diese, nach andern die Maisblattrollen, sollen Tabacos

geheißen haben, nach andern soll der Name T. von der Insel

Tobago oder von der Provinz Tabasco in Mittelamerika

herrühren. Eine genaue Beschreibung der Pflanze gab 1525

Gonzalo Hernandez de Oviedo y Valdes, Statthalter von San Domingo.

Später pries der spanische Arzt und Botaniker Nicolas Menardes

in seinem 1571 zu Sevilla erschienenen Buch über Westindien

den T. als Heilpflanze, und nun ward derselbe als Arznei- und

Wunderkraut kultiviert. So auch von Jean Nicot, französischem

Gesandten in Portugal, der 1560 Tabakssamen nach Paris schickte;

ihm zu Ehren benannte Linne die Gattung. Kurze Zeit nachher erhielt

auch Konrad Geßner indirekt von Occo in Augsburg das Kraut

und erkannte es durch Vergleichung mit einer Abbildung, welche ihm

Aretius in Bern nach von letzterm selbst aus Samen gezogenen

Pflanzen entworfen hatte. Geßner machte in Deutschland zuerst

auf den T. und seine medizinischen Eigenschaften aufmerksam. Das

Tabaksschnupfen wurde in Frankreich unter Franz II. üblich, zu

Sevilla in Spanien entstand gleichzeitig eine Schnupftabaksfabrik,

welche den Spansol lieferte. l636 führten spanische Geistliche

das Schnupfen in Rom ein, gegen welches Urban VIII. eine Bulle

erließ, die erst 1724 wieder aufgehoben wurde. 1657 gab

Venedig Fabrikation und Verschleiß des Schnupftabaks in

Pacht. Das Tabaksrauchen wurde durch spanische Matrosen und

englische Kolonisten nach Europa importiert und zwar durch erstere

schon um die Mitte des 16. Jahrh. nach Spanien aus Westindien,

durch letztere 1586 nach England aus Virginia. In Nordamerika

scheint das Rauchen ebenfalls seit uralter Zeit gebräuchlich

gewesen zu sein; bei den Indianern galt es als ein der Sonne und

dem großen Geist gebrachtes Opfer; als Raleigh Virginia

entdeckte, war der Tabaksbau bei den dortigen Eingebornen ganz

allgemein verbreitet. Gegen Ende des 16. Jahrh. war das Rauchen in

Spanien, Portugal, England, Holland, 1605 auch in Konstantinopel,

Ägypten und Indien bekannt, und weltliche und geistliche

Mächte eiferten vergebens gegen die weitere Verbreitung

desselben. 1622 brachten englische und holländische Truppen

das Tabaksrauchen nach dem Rhein und Main, von wo es durch den

Dreißigjährigen Krieg bald in andre Teile Deutschlands

gelangte. Jakob I. von England belegte zuerst den Tabakshandel mit

hohen Steuern. 1616 wurde der erste T. in Holland gebaut, wenig

später in England, 1659 in Wasungen, 1676 in Brandenburg und

1697 in der Pfalz und in Hessen. Schnupfen und Kauen des Tabaks

sind europäische Erfindungen. Da man sich anfangs scheute,

öffentlich zu rauchen, so entstanden in Frankreich,

zunächst in Paris, besondere Lokale, die Tabagies, für

die Freunde des Tabaks, und in Deutschland wurde dieser Name bis

zur Mitte des 19. Iahrh. ganz allgemein für öffentliche

Lokale gebraucht. Bis 1848 war das Rauchen auf den Straßen in

den meisten Ländern Europas verboten. Vgl. Tabakssteuer.

Vgl. Tiedemann, Geschichte des Tabaks (Frankf. 1854); Babo, Der

Tabaksbau (3. Aufl., Berl. 1882); Nessler, Der T., seine

Bestandteile etc. (Mannh. 1867); Schmidt, Fabrikation von Schnupf-

und Kautabak (Berl. 1870); Fries, Anleitung zum Anbau, zur

Trocknung und Fermentation des Tabaks (3. Aufl., Stuttg.1870);

Wagner, Handbuch der Tabaks- und Zigarrenfabrikation (5. Aufl.,

Weim. 1888); Becker, Die Fabrikation des Tabaks (2. Aufl., Norden

1883); Lock, Tobacco; growing, curingand manufacturing (Lond.

1886); Fairholt, Tobacco, it's history and associations (das.

1875); Fermond, Monographie du tabac (Par. 1857); Knoblauch,

Deutschlands Tabaksbau und -Ernte (Berl. 1878); "Statistik des

Deutschen Reichs", Bd. 42: "Tabakbau, Tabakfabrikation etc. im

Deutschen Reich" (das. 1880); Meyer, Aus der Havanna (5. Aufl.,

Norden 1884); Jolly, Etudes hygieniques et medicales sur le tabac

(Par. 1865); Derselbe, Le tabac et l'absinthe (das. 1875);

Dornblüth, Die chronische Tabaksvergiftung (Leipz. 1878);

Hare, The physiological and pathological effects of the use of

tobacco (Lond. 1886); Stinde, Das Rauchen (2. Aufl., Berl. 1887);

Keibel, Wie sollen wir rauchen? (das.1887); "Deutsche

Tabakszeitung" (Berl., seit 1868); Bragge, Bibliotheca nicotiana

(Lond. 1880).

Tabakkampfer, s. Nikotianin.

Tabaksblei, s. Bleiblech.

Tabakskollegium, Abendgesellschaft, welche König

Friedrich Wilhelm I. von Preußen fast täglich abends zu

Berlin, Potsdam oder Wusterhausen um sich versammelte, und zu der

die Vertrauten des Königs (Leopold von Dessau, Grumbkow,

Seckendorff), Minister, Stabsoffiziere, Gelehrte (s. Gundling 2)

und durchreisende Standespersonen gezogen wurden. Die Erholung war

dem König um so erwünschter, als er in diesem vertrauten

Kreise sich völlig gehen lassen, seine eigne Meinung frei

aussprechen zu können und die andrer zu vernehmen glaubte.

Alles Zeremoniell war verbannt; niemand durfte aufstehen, wenn der

König hereintrat. Der König betrachtete sich bloß

als Offizier und als unter seinesgleichen. Man rauchte (aus kurzen

thönernen Pfeifen), und die, welche nicht rauchten,

mußten die Pfeifen wenigstens in den Mund nehmen. Dazu ward

Ducksteiner Bier aufgetragen; im Nebenzimmer stand für den

Bedarf kalte Küche. Die Unterhaltung bezog sich auf

Lektüre von Zeitungen, Bemerkungen über Politik und

Kriegsgeschichte und Besprechung von Tagesneuigkeiten; auch wurden

mancherlei Späße, bisweilen sehr derber Art, getrieben,

namentlich mit Gundling. Von Spielen war nur Schach- und Damenspiel

gestattet. Der Einfluß, den in diesen Abendgesellschaften

namentlich die von Österreich bestochenen Vertrauten auf den

König ausübten, der sich arglos ihnen preisgab, machte

dieselben selbst für die preußische Geschichte wichtig.

Eine Schilderung des Tabakskollegiums liefert die Biographie

Gundlings in Öttingers "Narrenalmanach" für l846, eine

dramatische Darstellung Gutzkows "Zopf und Schwert".

Tabaksmonopol, s. Tabakssteuer.

Tabakspapier, ein mit Zusatz von Tabaksstengeln und

Tabaksrippen hergestelltes Papier, welches als Deckblatt für

Zigarren, auch zu Zigarretten benutzt wird; Bleiblech zum Verpacken

von Schnupftabak.

483

Tabakspfeife - Tabaksteuer.

Tabakspfeife, Instrument, womit man Tabak raucht. Bei den

thönernen oder irdenen Pfeifen bilden Rauchröhre und Kopf

(Verbrennungsraum für den Tabak) nur Ein Stück; die

übrigen Pfeifen bestehen aus mehreren Stücken: Spitze

(Mundstück aus

Horn, Elfenbein oder Bernstein), Rohr aus Holz, Guttapercha oder

biegsamen Geflechten, Saftsack und Kopf. Die irdenen oder

thönernen Tabakspfeifen werden in besondern Fabriken aus einem

feuerfesten, weißen, eisenfreien, seltener farbigen (gelben

oder roten) Thon (Pfeifenthon) gefertigt (s. Thonwaren). Die in

Ungarn, Serbien, den Ländern der untern Donau

gebräuchlichen Thonpfeifen werden aus roten, gelben und

schwarzen Pfeifenerden in eigentümlichen Formen mit niedrigem,

breitem Kopf gefertigt. Wie für die sogen. holländischen

irdenen Pfeifen Gouda der Hauptsitz der Fabrikation ist, so ist er

für die Donauländer Debreczin. Die Produktion der

Goudaer, Kölner etc. Brennereien wurde ehedem auf 60 Mill.

jährlich veranschlagt, hat aber in neuerer Zeit sehr

abgenommen. Viele Pfeifenköpfe werden auch aus Meerschaum (s.

d.) und Maserholz (Ulmer Köpfe) geschnitten. Am bedeutendsten

ist aber die Fabrik-tion der Pfeifenköpfe von Porzellan, deren

Hauptsitz

der Thüringer Wald ist. Vgl. Tschibuk, Nargileh und

Tschimin.

Tabakssteuer. Als entbehrliches, aber doch in

großen Mengen von der erwachsenen arbeitsfähigen

Bevölkerung verbrauchtes Genußmittel bildet der Tabak

ein finanziell sehr ergiebiges und geeignetes Mittel

der Besteuerung. Letztere kommt vor in der Form der

1) Handelsbesteuerung, am einfachsten durchgeführt in

England, wo schon seit 1652 (ebenso für

Irland mit einer Unterbrechung von 1799 bis 1831,

dann für Schottland seit 1782) der Tabaksbau verboten ist

und die Steuer durch reine Verzollung in Verbindung mit Lizenzen

erhoben wird. In Portugal, wo 1664 das Monopol eingeführt

worden war, ist heute für die Lizenz zum Tabaksbau eine

Gebühr zu entrichten. Neue Tabaksfabriken dürfen nach

Gesetz vom 27. Jan. 1887 nicht mehr errichtet, bestehende nicht

erweitert werden. Schweden, welches seinen Tabak

größtenteils aus Rußland bezieht, erhebt nur einen

Zoll, dagegen keine innere Abgabe. Die von Händlern und

Fabrikanten erhobenen Lizenzen können überhaupt nur die

Bedeutung von Ergänzungssteuern haben, da sie eine Belastung

nach der Steuerfähigkeit, bez. dem Geschäftsumfang nicht

ermöglichen, daher mäßige Sätze nicht

überschreiten dürfen. In andern Ländern bildet der

Tabakszoll eine Ergänzung der innern Verbrauchssteuer.

2) Die Rohprodukten- od. Pflanzungssteuer (Urproduzentensteuer)

trifft die inländischen Erzeugnisse an Rohtabak entweder in

der Form der Flächen- oder in der der Gewichtssteuer. Die

Flächensteuer wird nach der Größe der mit Tabak

bepflanzten Fläche bemessen, wobei auch noch Abstufungen nach

der Ertragsfähigkeit des Bodens statthaben können. Im

übrigen nimmt sie keine Rücksicht auf die insbesondere

von Jahr zu Jahr wechselnde Menge und auf Qualität des

erzeugten Tabaks. Diese Steuer bestand in Preußen seit 1828,

nachdem seit 1819 nach

dem Gewicht besteuert worden war, im Zollverein von

1868 bis 1879. Sie wurde 1879 durch die Gewichtssteuer ersetzt,

welche nach dem Gewicht des Tabakserzeugnisses bemessen wird,

während die Flächensteuer für kleine Pflanzungen von

weniger als 4 Ar

Flächengehalt als Regel beibehalten wurde. Das zu

erwartende Ergebnis wird an Ort und Stelle vor der

Ernte amtlich eingeschätzt. Später findet amtliche

Nachzählung und Verwiegung statt. In Belgien (1883) wird

die Steuer nach der Pflanzenzahl bemessen, indem nur in weitern

Grenzen das Gewicht (drei Abstufungen nach der Bodengüte) in

Rechnung gezogen wird. Diese Steuer nimmt keine

Rücksicht auf die Qualität und beengt durch ihre

Kontrollen den Tabaksbau (Kulturzwang, Pflanzung in Reihen und

gleichen Abständen, Verbot der Mischung mit andern Pflanzen,

Vollendung des Köpfens und

Ausgeizens vor Erhebung der Blätterzahl, Vernichtung aller

vor der Ernte stattfindenden Abfälle etc.). Flächen- wie

Gewichtssteuer reizen bei hohen Steuersätzen zur

Verschlechterung des versteuerten Rohtabaks durch Beimengungen,

gestatten nicht eine richtige Bemessung der Ausfuhrvergütung

und bedingen oft lange dauernde Steuervorschüsse.

3) Die Fabrikatsteuer, welche in den Vereinigten Staaten seit

1868, in Rußland seit 1877 besteht,

wird nach Gewicht und Form der aus der Fabrik in den Handel

übergehenden Fabrikate (Rauch-, Schnupftabak, Zigarren etc.)

erhoben. Bei derselben lassen sich Stempelmarken (Banderollen)

anwenden, welche der Fabrikant von der Behörde bezieht und an

seinen Waren in der Art anbringt, daß sie bei dem Verbrauch

zerstört werden müssen, was bestimmte Vorschriften

über die Verpackung etc. sowie eine scharfe Kontrolle des

Tabakshandels nötig macht. Die Fabrikatsteuer ermöglicht

eine wenn auch nicht sehr weit gehende Unterscheidung der

Qualitäten sowie eine genauere Bemessung der

Ausfuhrvergütung, dann ist ihre Erhebung dem wirklichen

Verbrauch zeitlich nahegerückt. Dagegen beansprucht sie

lästige und teure, bis zum Tabaksbau sich erstreckende

Kontrollen,

begünstigt durch ihre Technik den Großbetrieb und

bringt leicht den Tabaksbauer in Abhängigkeit von

letzterm.

4) Die Besteuerung des Tabaks auf dem Weg der Monopolisierung

wurde in Frankreich schon 1674 eingeführt, wo sie mit kurzen

Unterbrechungen (1719-23 und 1723-30) bis 1791 bestand

und 1810 durch Napoleon I. wieder ins Leben gerufen wurde. Das

Tabaksmonopol besteht ferner in Österreich-Ungarn und zwar in

einzelnen Landesteilen ob der Enns schon seit 1670, in allen

Ländern diesseit der Leitha seit 1828 und in der gesamten

Monarchie seit 1851, in Spanien seit 1730, in Mexiko seit

1764, in Italien seit 1865 (ursprünglich verpachtet,

seit

1884 von der Regierung in eignen Betrieb genommen),

Rumänien seit 1865 in der Türkei seit 1884

(Verpachtung), in Serbien seit 1885 (ebenfalls mit Verpachtung an

eine Gesellschaft). Diese Besteuerungsform kommt nur als volles

Tabaksmonopol vor, d. h. der Staat behält sich das

ausschließliche Recht des Ankaufs heimischen Rohtabaks, der

Einfuhr fremder Tabake und das der inländischen

Tabaksfabrikation vor, um durch Vermittelung von konzessionierten

Verkäufern den Tabak zu Preisen zu verkaufen, welche einen

Überschuß über die Kosten als Steuer ergeben. Die

Einfuhr ausländischer Tabaksfabrikate ist in Frankreich ganz

verboten, in Österreich nur ausnahmsweise gegen Lizenzen

gestattet. Der Tabaksbau wird im Inland nur in bestimmten

Anbaubezirken gegen Staatserlaubnis und unter Kontrolle gestattet,

die Erzeugnisse desselben sind gegen alljährlich von der

Verwaltung festgesetzte Preise an dieselbe abzuliefern. Für

und gegen das Tabaksmonopol lassen sich im wesentlichen die

Gründe vorführen, die überhaupt für und wider

die Monopolisierung geltend gemacht werden. Es gestattet

Kostensparung durch Zentralisierung und Minderung des

Zwischenhandels (Frankreich hat nur

^

484

Tabaldie - Tabellen.

16 Staatsfabriken mit etwa 18,000 Arbeitern, während in

Deutschland die Verarbeitung der doppelten Menge Rohtabaks sich auf

fast 11,000 selbständige Betriebe mit etwa 110,000

beschäftigten Personen verteilt), es erspart Kosten der

Kontrolle und Erhebung, gewährt Sicherheit gegen

Fälschung, es ermöglicht, den Steuerfuß der

Qualität anzupassen und denselben nach Bedarf zu ändern,

endlich, und darin besteht seine eigentlich praktische Bedeutung,

läßt es die vollständigste Ausbeutung einer

ergiebigen Steuerquelle zu. Dagegen ist die Monopolisierung mit den

Schattenseiten verknüpft, welche dem weniger beweglichen

Staatsbetrieb mit seiner büreaukratischen Beamtenwirtschaft

überhaupt anhaften. Insbesondere befürchtet man in

Deutschland, es möchte die Staatsgewalt allzusehr alle andern

Lebenskreise überwuchern. Ob nun diese Übelstände

oder jene Vorteile des Monopols überwiegen, dies

läßt sich nur von Fall zu Fall beantworten. In

Deutschland steht der Monopolisierung vorzüglich der Umstand

im Weg, daß hier Industrie und Handel in Tabaken sich lebhaft

entwickelt haben und infolgedessen nicht allein die Frage der

Entschädigung große Schwierigkeiten bereitet, sondern

auch die Änderung in der Steuerform erhebliche wirtschaftliche

Umwälzungen bewirken würde. Das auf den Handel mit

Rohtabak beschränkte Monopol, bei welchem der Staat als

alleiniger Aufkäufer den Tabak mit einem Preiszuschlag an

Händler abgibt, ist noch nirgends zur Durchführung

gekommen.

Im Deutschen Reich war in 1000 Mk. der Ertrag

durchschnittlich jährlich der Tabakssteuer des

Eingangszolls von Tabak der Nettoertrag der Tabaksabgaben im ganzen

auf den Kopf

1871-79 1490 14687 15967 0,37

1881-86 9909 29059 38503 0,84

1886-87 11067 36992 47535 1,02

Die Reineinnahme des Staats aus den Tabaksgefällen war in

Millionen Mark in

Frankreich . . 1815: 25,7, 1883: 242,8

Österreich . . 1869: 59,2, 1883: 76,5

Ungarn . . . 1869: 22,2, 1884: 37,4

Italien . . . 1877: 63,7, 1883: 86,8

Großbritannien 1842: 72,4, 1883: 181,3

Verein. Staaten 1883: 208,6, 1884: 138,6

Auf den Kopf entfiel 1883, bez. 1884 eine Reineinnahme in

Frankreich . . von 6,95 Mk.

Großbritannien 5,10

Spanien . . . 4,32

Österreich . . . 4,16

Verein. Staaten 4,15

Italien . . . 3,30

Ungarn . . . 2,46

Norwegen 1,59 Mk.

Schweden 0,91

Deutschland . 0,81

Rußland 0,65

Dänemark 0,55

Belgien . 0,34

Holland 0,05

Vgl. Mayr, Das Deutsche Reich und das Tabakmonopol (Stuttg.

1878); M. Mohl, Denkschrift für eine Reichstabakregie (das.

1878); Felser, Das Tabakmonopol u. die amerikanische Tabaksteuer

(Leipz. 1878); Derselbe, Zur Tabaksteuerfrage (das. 1878); H.

Pierstorff, Entwickelung der Tabaksteuergesetzgebung in Deutschland

seit Anfang dieses Jahrhunderts (in den "Jahrbüchern für

Nationalökonomie" 1879, Heft 2); Mährlen, Die Besteuerung

des Tabaks im Zollverein (Stuttg. 1868); R. Schleiden, Zur Frage

der Besteuerung des Tabaks (Leipz. 1878); Krükl, Das

Tabaksmonopol in Österreich und Frankreich (Wien 1879);

Creizenach, Die französische Tabaksregie (Mainz 1869);

Aufseß, Über die Besteuerung des Tabaks (Leipz. 1878);

Reinhold, Das Tabaksteuergesetz vom 16. Juli 1879 (das. 1881).

Tabaldie, der Affenbrotbaum.

Tabanus, Bremse; Tabanina (Bremsen), Familie aus der

Ordnung der Zweiflügler.

Tabarieh, Stadt, s. Tiberias.

Tabarka, kleine Hafenstadt in Tunis an der

Nordküste, die aber durch ihr an Metallen und Holz reiches

Hinterland wichtig werden muß, wenn die geplante Eisenbahn

vollendet ist. Davor die gleichnamige kleine Insel mit jetzt sehr

heruntergekommener Korallenfischerei.

Tabascheer, s. Bambusa.

Meyers Konversationslexikon Band 15 · 第 140 / 302 段