dem Gehalt an Nikotin; große Dosen töten unter
klonischen Zuckungen, bei enormen Dosen tritt der Tod sehr schnell
ohne Konvulsionen unter allgemeiner hochgradigster
Muskelschwäche und Bewegungslosigkett ein. In den zubereiteten
Tabaksblättern ist der Nikotingehalt oft auf ein Minimum
vermindert, und beim Rauchen kommt das Nikotin nicht oder kaum in
Betracht. Die ersten Versuche des Tabaksrauchens haben in der Regel
Ekel, Übelkeit, Angst, Beklommenheit, kalten Schweiß,
Muskelzittern, Schwindel, Neigung zur Ohnmacht, nicht selten
Erbrechen und Diarrhöe zur Folge. Wer sich an das
Tabaksrauchen gewöhnt hat, empfindet dabei eine angenehme
Erregung, ein Gefühl allgemeiner Behaglichkeit, unter dessen
Einfluß die Funktionen des Verdauungsapparats befördert
werden. Gleichwohl widerstehen Tabaksraucher dem Hunger beffer als
Nichtraucher. Auch scheint mäßiges Rauchen ohne jeden
schädlichen Einfluß zu sein. Anhaltendes starkes Rauchen
stört dagegen die Verdauung, mindert den Appetit, versetzt die
Schleimhaut des Rachens, auch wohl die des Kehlkopfs, in den
Zustand eines chronischen Katarrhs und erzeugt in geschlossenen
Räumen leichte chronische Augenentzündung. Bisweilen
treten aber auch schwere Symptome auf, welche indes fast stets bei
gänzlicher Enthaltsamkeit wieder verschwinden. Das Schnupfen
bringt weniger Allgemeinerscheinungen hervor, nur
beeinträchtigt es meist den Geruchs- und Geschmackssinn und
erzeugt auch chronischen Rachenkatarrh. Dagegen werden, namentlich
aus Nordamerika, heftige Krankheitssymptome als Folge des
Tabakskauens geschildert, vor allen hochgradige
Verdauungsstörungen und vielfach psychische Alterationen,
tiefe geistige Verstimmung und Willensschwäche. In
Tabaksfabriken haben sich keine Störungen bei den Arbeitern
gezeigt, welche als Folge des Tabaks aufzufassen wären.
Produktion und Verbranch.
Die außereuropäischen Tabaksexporte betrugen in den
Jahren 1883-85 pro Jahr:
Kilogr. Kilogr.
Vereinigte Staaten 109 193 700 Kolumbien .... 2 250 000
Türkei. .......... 32 000 000 Puerto Rico ... 1 757 900
Brasilien .... .... 23 485 000 China ......... 1 557 900
Niederl.-Ostindien.. 19 878 900 Japan. ........ 1 531 100
Philippinen........ 7 452 800 Paraguay. ..... 1 413 500
Britisch-Ostindien 7 259 300 Peru ........ 400 000
Cuba .............. 5 909 900 Mexiko......... 350 000
San Domingo........ 4 832 600 Venezuela...... 286 000
Algerien........... 4 092 700 ---------------
Persien............ 2 600 000 Zusammen: 226 251 300
Meyers Konv -Lexikon, 4. Aufl., Xv. Bd.
Berechnet man die Differenz zwischen Produktion und Export
fnr die Vereinigten Staaten mit nur 100 Mill. kg, für
Japan mit 40, für Britisch-Ostindien mit 160, für
Algerien mit 4 Mill. kg, so ergibt dies, ohne Persien zu
berücksichtigen, eine Jahreserzeugung von 530 Mill. kg, welche
aber der Wirklichkeit bei weitem nicht entspricht, da sie den
Lokalverbrauch aller in dieser Berechnung nicht genannten
Länder unberücksichtigt läßt. Die
europäische Tabaksproduktion (Rohtabak) betrug:
Kilogr.
Österreich-Ungarn . . . 1885 80 752 900
Rußland ...... 1885 51 024 000
Deutsches Reich .... 1884-85 47 193 000
Frankreich ...... 1884 16 262 800
Griechenland ..... 1883 7 680 000
Italien ....... 1884 6 017 900
Belgien ....... 1884 4 713 800
Rumänien ...... Mittelernte 3 000 000
Niederlande ..... 1884 2 976 500
Bulgarien ...... Schätzung 2 320 000
Schweiz ....... 1885 2 000 000
Serbien ....... Schätzung 1 500 000
Bosnien-Herzegowina. . Mittelernte 600 000
Finnland . . . . . . Mittelernte 200 000
------------------------------- Zusammen: 226 240 900
Hiernach ergibt sich eine Gesamtproduktion von mindestens
756 Mill. kg ohne Berechnung des eignen Konsums des
größten Teils der orientalischen, westindischen,
süd- und mittelamerikanischen und afrikanischen
Völkerschaften. Der Tabaksverbrauch pro Kopf und Jahr in
Kilogrammen beträgt: Vereinigte Staaten 2,3, Niederlande 2,9,
Belgien 2,0, Schweiz 2,2, Österreich - Ungarn 2,1, Deutschland
1,5, Schwe-den 0,8, Großbritannien 0,6, Norwegen 1,15,
Rußland 0,6(?), Frankreich 0,95, Italien 0,6, Dänemark
1,6. In Deutschland wird am meisten T. in der oberrheinischen Ebene
und den unmittelbar daran grenzenden Hügelgegenden gebaut. Auf
dieses Gebiet, welchem die Tabaksländereien der bayrischen
Pfalz, Badens, Hessens und Elsaß-Lothringens angehören,
entfallen 70 Proz. des ganzen deutschen Tabakslandes. Als einzelne
Teile desselben lassen sich wiederum die badische und bayrische
Pfalz mit dem südlichen Teil der hessischen Provinz
Starkenburg als die hauptsächlichste Tabaksgegend Deutschlands
(40,8 Proz.), ferner der Tabaksbezirk des badischen Oberlandes,
(13,3 Proz.) und endlich westlich von diesem jenseit des Rheins das
elsässische Tabaksland (14,4 Proz. des gesamten deutschen
Tabakslandes) unterscheiden. Von den übrigen 30 Proz. kommen
auf das rechtsrheinische Bayern, das noch in der Gegend von
Nürnberg und Hof einen Tabaksbezirk von einigem Umfang hat,
3,1 Proz., auf das Königreich Württemberg 0,9 Proz. und
auf das ganze nördlich von Mainz gelegene Deutschland wenig
mehr als ein Viertel des deutschen Tabakslandes. Hier hat der
Tabaksbau nur in der Ukermark und deren nördlicher und
östlicher Fortsetzung gegen das Haff und die Oder sowie an der
obern Oder in der Gegend von Breslau und in der Weichselniederung
einige Bedeutung ; in allen übrigen Gegenden tritt diese
Kultur nur sporadisch auf. Das ukermärkische Tabaksland, das
bedeutendste in Norddeutschland, umfaßt 12,3 Proz. des
gesamten deutschen Tabakslandes. 1871 brachten 22,673 Hektar
717,907 Ztr. in trocknen Blättern, 1887 wurden auf
21,465 Hektar 817,386 Ztr. geerntet (1904 kg auf
1 Hektar), davon entfallen auf Baden 305,548, Preu-
ßen 221,424, Bayern 133,590, Elsaß -Lothringen
100,912, Hessen 28,436, Württemberg 12,128 Ztr. 1888 waren nur
18,130 Hektar mit T. bepflanzt. Die
31
482
Tabakkampfer - Tabakspapier.
Einfuhr betrug 1887 von T. 41,915, von Tabaksfabrikaten 1249,
die Ausfuhr 920, resp. 1398 Ton.
Geschichtliches.
Über das Alter des Tabaksrauchens in China, wo man
Nicotiana chinensis Fisch. benutzt, ist nichts Sicheres bekannt.
Nach Europa gelangte die erste Nachricht vom T. durch Kolumbus,
welcher 1492 die Eingebornen von Guanahani cylinderförmige
Rollen von Tabaksblättern, mit einem Maisblatt umwickelt,
rauchen sah. Fra Romano Pane, den Kolumbus auf Haiti
zurückgelassen hatte, machte 1496 Mitteilungen über die
Tabakspflanze an Petrus Martyr, und durch diesen gelangte dieselbe
1511 nach Europa. Die Eingebornen auf Haiti rauchten den T. als
zusammengerollte Blätter oder zerschnitten aus langen
Röhren. Diese, nach andern die Maisblattrollen, sollen Tabacos
geheißen haben, nach andern soll der Name T. von der Insel
Tobago oder von der Provinz Tabasco in Mittelamerika
herrühren. Eine genaue Beschreibung der Pflanze gab 1525
Gonzalo Hernandez de Oviedo y Valdes, Statthalter von San Domingo.
Später pries der spanische Arzt und Botaniker Nicolas Menardes
in seinem 1571 zu Sevilla erschienenen Buch über Westindien
den T. als Heilpflanze, und nun ward derselbe als Arznei- und
Wunderkraut kultiviert. So auch von Jean Nicot, französischem
Gesandten in Portugal, der 1560 Tabakssamen nach Paris schickte;
ihm zu Ehren benannte Linne die Gattung. Kurze Zeit nachher erhielt
auch Konrad Geßner indirekt von Occo in Augsburg das Kraut
und erkannte es durch Vergleichung mit einer Abbildung, welche ihm
Aretius in Bern nach von letzterm selbst aus Samen gezogenen
Pflanzen entworfen hatte. Geßner machte in Deutschland zuerst
auf den T. und seine medizinischen Eigenschaften aufmerksam. Das
Tabaksschnupfen wurde in Frankreich unter Franz II. üblich, zu
Sevilla in Spanien entstand gleichzeitig eine Schnupftabaksfabrik,
welche den Spansol lieferte. l636 führten spanische Geistliche
das Schnupfen in Rom ein, gegen welches Urban VIII. eine Bulle
erließ, die erst 1724 wieder aufgehoben wurde. 1657 gab
Venedig Fabrikation und Verschleiß des Schnupftabaks in
Pacht. Das Tabaksrauchen wurde durch spanische Matrosen und
englische Kolonisten nach Europa importiert und zwar durch erstere
schon um die Mitte des 16. Jahrh. nach Spanien aus Westindien,
durch letztere 1586 nach England aus Virginia. In Nordamerika
scheint das Rauchen ebenfalls seit uralter Zeit gebräuchlich
gewesen zu sein; bei den Indianern galt es als ein der Sonne und
dem großen Geist gebrachtes Opfer; als Raleigh Virginia
entdeckte, war der Tabaksbau bei den dortigen Eingebornen ganz
allgemein verbreitet. Gegen Ende des 16. Jahrh. war das Rauchen in
Spanien, Portugal, England, Holland, 1605 auch in Konstantinopel,
Ägypten und Indien bekannt, und weltliche und geistliche
Mächte eiferten vergebens gegen die weitere Verbreitung
desselben. 1622 brachten englische und holländische Truppen
das Tabaksrauchen nach dem Rhein und Main, von wo es durch den
Dreißigjährigen Krieg bald in andre Teile Deutschlands
gelangte. Jakob I. von England belegte zuerst den Tabakshandel mit
hohen Steuern. 1616 wurde der erste T. in Holland gebaut, wenig
später in England, 1659 in Wasungen, 1676 in Brandenburg und
1697 in der Pfalz und in Hessen. Schnupfen und Kauen des Tabaks
sind europäische Erfindungen. Da man sich anfangs scheute,
öffentlich zu rauchen, so entstanden in Frankreich,
zunächst in Paris, besondere Lokale, die Tabagies, für
die Freunde des Tabaks, und in Deutschland wurde dieser Name bis
zur Mitte des 19. Iahrh. ganz allgemein für öffentliche
Lokale gebraucht. Bis 1848 war das Rauchen auf den Straßen in
den meisten Ländern Europas verboten. Vgl. Tabakssteuer.
Vgl. Tiedemann, Geschichte des Tabaks (Frankf. 1854); Babo, Der
Tabaksbau (3. Aufl., Berl. 1882); Nessler, Der T., seine
Bestandteile etc. (Mannh. 1867); Schmidt, Fabrikation von Schnupf-
und Kautabak (Berl. 1870); Fries, Anleitung zum Anbau, zur
Trocknung und Fermentation des Tabaks (3. Aufl., Stuttg.1870);
Wagner, Handbuch der Tabaks- und Zigarrenfabrikation (5. Aufl.,
Weim. 1888); Becker, Die Fabrikation des Tabaks (2. Aufl., Norden
1883); Lock, Tobacco; growing, curingand manufacturing (Lond.
1886); Fairholt, Tobacco, it's history and associations (das.
1875); Fermond, Monographie du tabac (Par. 1857); Knoblauch,
Deutschlands Tabaksbau und -Ernte (Berl. 1878); "Statistik des
Deutschen Reichs", Bd. 42: "Tabakbau, Tabakfabrikation etc. im
Deutschen Reich" (das. 1880); Meyer, Aus der Havanna (5. Aufl.,
Norden 1884); Jolly, Etudes hygieniques et medicales sur le tabac
(Par. 1865); Derselbe, Le tabac et l'absinthe (das. 1875);
Dornblüth, Die chronische Tabaksvergiftung (Leipz. 1878);
Hare, The physiological and pathological effects of the use of
tobacco (Lond. 1886); Stinde, Das Rauchen (2. Aufl., Berl. 1887);
Keibel, Wie sollen wir rauchen? (das.1887); "Deutsche
Tabakszeitung" (Berl., seit 1868); Bragge, Bibliotheca nicotiana
(Lond. 1880).
Tabakkampfer, s. Nikotianin.
Tabaksblei, s. Bleiblech.
Tabakskollegium, Abendgesellschaft, welche König
Friedrich Wilhelm I. von Preußen fast täglich abends zu
Berlin, Potsdam oder Wusterhausen um sich versammelte, und zu der
die Vertrauten des Königs (Leopold von Dessau, Grumbkow,
Seckendorff), Minister, Stabsoffiziere, Gelehrte (s. Gundling 2)
und durchreisende Standespersonen gezogen wurden. Die Erholung war
dem König um so erwünschter, als er in diesem vertrauten
Kreise sich völlig gehen lassen, seine eigne Meinung frei
aussprechen zu können und die andrer zu vernehmen glaubte.
Alles Zeremoniell war verbannt; niemand durfte aufstehen, wenn der
König hereintrat. Der König betrachtete sich bloß
als Offizier und als unter seinesgleichen. Man rauchte (aus kurzen
thönernen Pfeifen), und die, welche nicht rauchten,
mußten die Pfeifen wenigstens in den Mund nehmen. Dazu ward
Ducksteiner Bier aufgetragen; im Nebenzimmer stand für den
Bedarf kalte Küche. Die Unterhaltung bezog sich auf
Lektüre von Zeitungen, Bemerkungen über Politik und
Kriegsgeschichte und Besprechung von Tagesneuigkeiten; auch wurden
mancherlei Späße, bisweilen sehr derber Art, getrieben,
namentlich mit Gundling. Von Spielen war nur Schach- und Damenspiel
gestattet. Der Einfluß, den in diesen Abendgesellschaften
namentlich die von Österreich bestochenen Vertrauten auf den
König ausübten, der sich arglos ihnen preisgab, machte
dieselben selbst für die preußische Geschichte wichtig.
Eine Schilderung des Tabakskollegiums liefert die Biographie
Gundlings in Öttingers "Narrenalmanach" für l846, eine
dramatische Darstellung Gutzkows "Zopf und Schwert".
Tabaksmonopol, s. Tabakssteuer.
Tabakspapier, ein mit Zusatz von Tabaksstengeln und
Tabaksrippen hergestelltes Papier, welches als Deckblatt für
Zigarren, auch zu Zigarretten benutzt wird; Bleiblech zum Verpacken
von Schnupftabak.
483
Tabakspfeife - Tabaksteuer.
Tabakspfeife, Instrument, womit man Tabak raucht. Bei den
thönernen oder irdenen Pfeifen bilden Rauchröhre und Kopf
(Verbrennungsraum für den Tabak) nur Ein Stück; die
übrigen Pfeifen bestehen aus mehreren Stücken: Spitze
(Mundstück aus
Horn, Elfenbein oder Bernstein), Rohr aus Holz, Guttapercha oder
biegsamen Geflechten, Saftsack und Kopf. Die irdenen oder
thönernen Tabakspfeifen werden in besondern Fabriken aus einem
feuerfesten, weißen, eisenfreien, seltener farbigen (gelben
oder roten) Thon (Pfeifenthon) gefertigt (s. Thonwaren). Die in
Ungarn, Serbien, den Ländern der untern Donau
gebräuchlichen Thonpfeifen werden aus roten, gelben und
schwarzen Pfeifenerden in eigentümlichen Formen mit niedrigem,
breitem Kopf gefertigt. Wie für die sogen. holländischen
irdenen Pfeifen Gouda der Hauptsitz der Fabrikation ist, so ist er
für die Donauländer Debreczin. Die Produktion der
Goudaer, Kölner etc. Brennereien wurde ehedem auf 60 Mill.
jährlich veranschlagt, hat aber in neuerer Zeit sehr
abgenommen. Viele Pfeifenköpfe werden auch aus Meerschaum (s.
d.) und Maserholz (Ulmer Köpfe) geschnitten. Am bedeutendsten
ist aber die Fabrik-tion der Pfeifenköpfe von Porzellan, deren
Hauptsitz
der Thüringer Wald ist. Vgl. Tschibuk, Nargileh und
Tschimin.
Tabakssteuer. Als entbehrliches, aber doch in
großen Mengen von der erwachsenen arbeitsfähigen
Bevölkerung verbrauchtes Genußmittel bildet der Tabak
ein finanziell sehr ergiebiges und geeignetes Mittel
der Besteuerung. Letztere kommt vor in der Form der
1) Handelsbesteuerung, am einfachsten durchgeführt in
England, wo schon seit 1652 (ebenso für
Irland mit einer Unterbrechung von 1799 bis 1831,
dann für Schottland seit 1782) der Tabaksbau verboten ist
und die Steuer durch reine Verzollung in Verbindung mit Lizenzen
erhoben wird. In Portugal, wo 1664 das Monopol eingeführt
worden war, ist heute für die Lizenz zum Tabaksbau eine
Gebühr zu entrichten. Neue Tabaksfabriken dürfen nach
Gesetz vom 27. Jan. 1887 nicht mehr errichtet, bestehende nicht
erweitert werden. Schweden, welches seinen Tabak
größtenteils aus Rußland bezieht, erhebt nur einen
Zoll, dagegen keine innere Abgabe. Die von Händlern und
Fabrikanten erhobenen Lizenzen können überhaupt nur die
Bedeutung von Ergänzungssteuern haben, da sie eine Belastung
nach der Steuerfähigkeit, bez. dem Geschäftsumfang nicht
ermöglichen, daher mäßige Sätze nicht
überschreiten dürfen. In andern Ländern bildet der
Tabakszoll eine Ergänzung der innern Verbrauchssteuer.
2) Die Rohprodukten- od. Pflanzungssteuer (Urproduzentensteuer)
trifft die inländischen Erzeugnisse an Rohtabak entweder in
der Form der Flächen- oder in der der Gewichtssteuer. Die
Flächensteuer wird nach der Größe der mit Tabak
bepflanzten Fläche bemessen, wobei auch noch Abstufungen nach
der Ertragsfähigkeit des Bodens statthaben können. Im
übrigen nimmt sie keine Rücksicht auf die insbesondere
von Jahr zu Jahr wechselnde Menge und auf Qualität des
erzeugten Tabaks. Diese Steuer bestand in Preußen seit 1828,
nachdem seit 1819 nach
dem Gewicht besteuert worden war, im Zollverein von
1868 bis 1879. Sie wurde 1879 durch die Gewichtssteuer ersetzt,
welche nach dem Gewicht des Tabakserzeugnisses bemessen wird,
während die Flächensteuer für kleine Pflanzungen von
weniger als 4 Ar
Flächengehalt als Regel beibehalten wurde. Das zu
erwartende Ergebnis wird an Ort und Stelle vor der
Ernte amtlich eingeschätzt. Später findet amtliche
Nachzählung und Verwiegung statt. In Belgien (1883) wird
die Steuer nach der Pflanzenzahl bemessen, indem nur in weitern
Grenzen das Gewicht (drei Abstufungen nach der Bodengüte) in
Rechnung gezogen wird. Diese Steuer nimmt keine
Rücksicht auf die Qualität und beengt durch ihre
Kontrollen den Tabaksbau (Kulturzwang, Pflanzung in Reihen und
gleichen Abständen, Verbot der Mischung mit andern Pflanzen,
Vollendung des Köpfens und
Ausgeizens vor Erhebung der Blätterzahl, Vernichtung aller
vor der Ernte stattfindenden Abfälle etc.). Flächen- wie
Gewichtssteuer reizen bei hohen Steuersätzen zur
Verschlechterung des versteuerten Rohtabaks durch Beimengungen,
gestatten nicht eine richtige Bemessung der Ausfuhrvergütung
und bedingen oft lange dauernde Steuervorschüsse.
3) Die Fabrikatsteuer, welche in den Vereinigten Staaten seit
1868, in Rußland seit 1877 besteht,
wird nach Gewicht und Form der aus der Fabrik in den Handel
übergehenden Fabrikate (Rauch-, Schnupftabak, Zigarren etc.)
erhoben. Bei derselben lassen sich Stempelmarken (Banderollen)
anwenden, welche der Fabrikant von der Behörde bezieht und an
seinen Waren in der Art anbringt, daß sie bei dem Verbrauch
zerstört werden müssen, was bestimmte Vorschriften
über die Verpackung etc. sowie eine scharfe Kontrolle des
Tabakshandels nötig macht. Die Fabrikatsteuer ermöglicht
eine wenn auch nicht sehr weit gehende Unterscheidung der
Qualitäten sowie eine genauere Bemessung der
Ausfuhrvergütung, dann ist ihre Erhebung dem wirklichen
Verbrauch zeitlich nahegerückt. Dagegen beansprucht sie
lästige und teure, bis zum Tabaksbau sich erstreckende
Kontrollen,
begünstigt durch ihre Technik den Großbetrieb und
bringt leicht den Tabaksbauer in Abhängigkeit von
letzterm.
4) Die Besteuerung des Tabaks auf dem Weg der Monopolisierung
wurde in Frankreich schon 1674 eingeführt, wo sie mit kurzen
Unterbrechungen (1719-23 und 1723-30) bis 1791 bestand
und 1810 durch Napoleon I. wieder ins Leben gerufen wurde. Das
Tabaksmonopol besteht ferner in Österreich-Ungarn und zwar in
einzelnen Landesteilen ob der Enns schon seit 1670, in allen
Ländern diesseit der Leitha seit 1828 und in der gesamten
Monarchie seit 1851, in Spanien seit 1730, in Mexiko seit
1764, in Italien seit 1865 (ursprünglich verpachtet,
seit
1884 von der Regierung in eignen Betrieb genommen),
Rumänien seit 1865 in der Türkei seit 1884
(Verpachtung), in Serbien seit 1885 (ebenfalls mit Verpachtung an
eine Gesellschaft). Diese Besteuerungsform kommt nur als volles
Tabaksmonopol vor, d. h. der Staat behält sich das
ausschließliche Recht des Ankaufs heimischen Rohtabaks, der
Einfuhr fremder Tabake und das der inländischen
Tabaksfabrikation vor, um durch Vermittelung von konzessionierten
Verkäufern den Tabak zu Preisen zu verkaufen, welche einen
Überschuß über die Kosten als Steuer ergeben. Die
Einfuhr ausländischer Tabaksfabrikate ist in Frankreich ganz
verboten, in Österreich nur ausnahmsweise gegen Lizenzen
gestattet. Der Tabaksbau wird im Inland nur in bestimmten
Anbaubezirken gegen Staatserlaubnis und unter Kontrolle gestattet,
die Erzeugnisse desselben sind gegen alljährlich von der
Verwaltung festgesetzte Preise an dieselbe abzuliefern. Für
und gegen das Tabaksmonopol lassen sich im wesentlichen die
Gründe vorführen, die überhaupt für und wider
die Monopolisierung geltend gemacht werden. Es gestattet
Kostensparung durch Zentralisierung und Minderung des
Zwischenhandels (Frankreich hat nur
^
484
Tabaldie - Tabellen.
16 Staatsfabriken mit etwa 18,000 Arbeitern, während in
Deutschland die Verarbeitung der doppelten Menge Rohtabaks sich auf
fast 11,000 selbständige Betriebe mit etwa 110,000
beschäftigten Personen verteilt), es erspart Kosten der
Kontrolle und Erhebung, gewährt Sicherheit gegen
Fälschung, es ermöglicht, den Steuerfuß der
Qualität anzupassen und denselben nach Bedarf zu ändern,
endlich, und darin besteht seine eigentlich praktische Bedeutung,
läßt es die vollständigste Ausbeutung einer
ergiebigen Steuerquelle zu. Dagegen ist die Monopolisierung mit den
Schattenseiten verknüpft, welche dem weniger beweglichen
Staatsbetrieb mit seiner büreaukratischen Beamtenwirtschaft
überhaupt anhaften. Insbesondere befürchtet man in
Deutschland, es möchte die Staatsgewalt allzusehr alle andern
Lebenskreise überwuchern. Ob nun diese Übelstände
oder jene Vorteile des Monopols überwiegen, dies
läßt sich nur von Fall zu Fall beantworten. In
Deutschland steht der Monopolisierung vorzüglich der Umstand
im Weg, daß hier Industrie und Handel in Tabaken sich lebhaft
entwickelt haben und infolgedessen nicht allein die Frage der
Entschädigung große Schwierigkeiten bereitet, sondern
auch die Änderung in der Steuerform erhebliche wirtschaftliche
Umwälzungen bewirken würde. Das auf den Handel mit
Rohtabak beschränkte Monopol, bei welchem der Staat als
alleiniger Aufkäufer den Tabak mit einem Preiszuschlag an
Händler abgibt, ist noch nirgends zur Durchführung
gekommen.
Im Deutschen Reich war in 1000 Mk. der Ertrag
durchschnittlich jährlich der Tabakssteuer des
Eingangszolls von Tabak der Nettoertrag der Tabaksabgaben im ganzen
auf den Kopf
1871-79 1490 14687 15967 0,37
1881-86 9909 29059 38503 0,84
1886-87 11067 36992 47535 1,02
Die Reineinnahme des Staats aus den Tabaksgefällen war in
Millionen Mark in
Frankreich . . 1815: 25,7, 1883: 242,8
Österreich . . 1869: 59,2, 1883: 76,5
Ungarn . . . 1869: 22,2, 1884: 37,4
Italien . . . 1877: 63,7, 1883: 86,8
Großbritannien 1842: 72,4, 1883: 181,3
Verein. Staaten 1883: 208,6, 1884: 138,6
Auf den Kopf entfiel 1883, bez. 1884 eine Reineinnahme in
Frankreich . . von 6,95 Mk.
Großbritannien 5,10
Spanien . . . 4,32
Österreich . . . 4,16
Verein. Staaten 4,15
Italien . . . 3,30
Ungarn . . . 2,46
Norwegen 1,59 Mk.
Schweden 0,91
Deutschland . 0,81
Rußland 0,65
Dänemark 0,55
Belgien . 0,34
Holland 0,05
Vgl. Mayr, Das Deutsche Reich und das Tabakmonopol (Stuttg.
1878); M. Mohl, Denkschrift für eine Reichstabakregie (das.
1878); Felser, Das Tabakmonopol u. die amerikanische Tabaksteuer
(Leipz. 1878); Derselbe, Zur Tabaksteuerfrage (das. 1878); H.
Pierstorff, Entwickelung der Tabaksteuergesetzgebung in Deutschland
seit Anfang dieses Jahrhunderts (in den "Jahrbüchern für
Nationalökonomie" 1879, Heft 2); Mährlen, Die Besteuerung
des Tabaks im Zollverein (Stuttg. 1868); R. Schleiden, Zur Frage
der Besteuerung des Tabaks (Leipz. 1878); Krükl, Das
Tabaksmonopol in Österreich und Frankreich (Wien 1879);
Creizenach, Die französische Tabaksregie (Mainz 1869);
Aufseß, Über die Besteuerung des Tabaks (Leipz. 1878);
Reinhold, Das Tabaksteuergesetz vom 16. Juli 1879 (das. 1881).
Tabaldie, der Affenbrotbaum.
Tabanus, Bremse; Tabanina (Bremsen), Familie aus der
Ordnung der Zweiflügler.
Tabarieh, Stadt, s. Tiberias.
Tabarka, kleine Hafenstadt in Tunis an der
Nordküste, die aber durch ihr an Metallen und Holz reiches
Hinterland wichtig werden muß, wenn die geplante Eisenbahn
vollendet ist. Davor die gleichnamige kleine Insel mit jetzt sehr
heruntergekommener Korallenfischerei.
Tabascheer, s. Bambusa.