Symphonie (griech., ital. Sinfonia), ein in Sonatenform

geschriebenes Werk für großes Orchester. Das griechische

Symphonia ("Zusammenklang") ist im Altertum Bezeichnung für

das, was wir jetzt Konsonanz der Intervalle nennen. Als zu Anfang

des 17. Jahrh. in Florenz sich die Oper entwickelte, erhielt die

(sehr kurze) Instrumentaleinleitung den Namen S., welcher

jedenfalls auch schon den Instrumentalstücken der im

Madrigalenstil komponierten Pastorales eigen war. Die S.

entwickelte sich zunächst besonders in der neapolitanischen

Oper. Ihre Vorgeschichte ist durchaus die der Ouvertüre (s.

d.), welche bekanntlich außer in Frankreich auch den Namen S.

weiterführte. Je ausgeführter ihre Form wurde, desto mehr

eignete sie sich zum Vortrag als selbständiges Stück (sie

wurde dann zur Kammermusik gerechnet, da Orchestermusik als deren

Gegensatz noch nicht existierte); um die Mitte des vorigen

Jahrhunderts begannen die Komponisten (Grétry, Gossec,

Sammartini, Stamitz, Cannabich) besondere Symphonien für

allmählich vergrößertes Orchester zu schreiben und

trennten die drei bis dahin noch lose zusammenhängenden Teile

der Ouvertüre. Haydn vollendete die Form durch

Übertragung der indes durch D. Scarlatti und Ph. E. Bach

entwickelten Form des Sonatensatzes, welcher seinerseits erst kurz

vorher von der Ouvertüre den Gegensatz mehrerer Themen

angenommen hatte; Haydn war es auch, der zwischen den langsamen und

den Schlußsatz das Menuett einschob (ebenfalls im

Anfchluß an die Sonate). Viel höher aber steht noch das

Verdienst Haydns, die Orchesterinstrumente nach ihrer Klangfarbe

individualisiert zu haben; damit hat er erst die S. zu dem gemacht,

was sie heute ist. Was Mozart und besonders Beethoven hinzugebracht

haben, ist hauptsächlich die Verschiedenheit ihrer eignen

Natur: der jovialere Haydn scherzt und neckt in seinen Symphonien,

der sinnige Mozart schwärmt, und der finstere,

leidenschaftliche Beethoven grollt oder reißt mit sich fort.

Zudem hat Beethoven das Orchester erheblich vergrößert

(vgl. Orchester). Eine Neuerung von ihm ist auch die Ersetzung des

Menuetts durch das Scherzo sowie in der neunten S. die

Einführung des Chors und die Umstellung der Sätze Adagio

und Scherzo, die seitdem mehrfach nachgeahmt wurde. Beethoven hat

den Inhalt der S. im ganzen bedeutungsvoller, die tiefsten Tiefen

des Seelenlebens ergreifend gestaltet, die einzelnen Sätze zu

längerer Dauer ausgeführt und dem Finale statt der

rondoartigen mehr eine an Form und Charakter dem ersten Satz

nahekommende Gestalt gegeben. Die Symphoniker seit Beethoven haben

die Form nicht mehr weiter zu entwickeln vermocht;

nichtsdestoweniger würde es ein arger Fehlschluß sein,

wollte man sie als ausgelebt ansehen; die Symphonien von Schumann,

von Brahms und Raff beweisen, daß sie noch zur Füllung

mit immer neuem Inhalt tauglich sein wird. Die symphonischen

Dichtungen der neuesten Zeit (Berlioz, Liszt, Saint-Saëns)

sind nicht eigentliche Fortbildungen der Form der S.; der Gedanke

ist schon dadurch ausgeschlossen, daß sie eine eigentliche

definierbare Form überhaupt nicht haben. Sie gehören zur

Kategorie der sogen. Programmmusik (s. d.), deren wesentlichste

Repräsentanten sie sind. Die Programmmusik ist aber eine

gemischte Kunstform, deren Gestaltungsprinzipien nicht

musikalischer, sondern poetischer Natur sind; in erhöhtem

Maß gilt das natürlich von der S. mit Chören

(Symphoniekantate, franz. Ode-symphonie), zu welcher Gattung

Beethovens neunte S. nur bezüglich ihres letzten Satzes

gehört.

Symphonische Richtung, s. Symphonie und

Programmmusik.

Symphoricarpus Juss. (Schneebeere), Gattung aus der

Familie der Kaprifoliazeen, Sträucher mit kurzgestielten,

rundlichen oder eiförmigen, ganzrandigen Blättern,

kleinen, weißen oder rötlichen Blüten in kurzen,

achselständigen Trauben oder Ähren und eiförmiger

oder kugeliger, zweisamiger Beere. Sechs

461

Symphosius - Synandrisch.

nordamerikanische und mexikanische Arten, von denen S. racemosa

Mich. in Nordamerika, mit weißen, sehr schwammigen Beeren,

als Zierstrauch kultiviert wird.

Symphosius (Symposius), röm. Dichter aus dem 4. bis

5. Jahrh. n. Chr., Verfasser einer Sammlung von 100

Rätselgedichten von je drei ziemlich reinen Hexametern (bei

Riese, "Anthologia latina", Bd. 1, Leipz. 1869, und Bährens,

"Poetae latini minores", Bd. 4, das. 1882). Vgl. Paul, De Symposii

aenigmatibus (Berl. 1854).

Symphysis (griech.), feste, knorpelige Verbindung

zwischen zwei Knochen, z. B. S. ossium pubis, Schambeinfuge.

Symphytum L. (Schwarzwurzel, Beinwurzel, Beinwell),

Gattung aus der Familie der Asperifoliaceen, ausdauernde, meist

borstig behaarte Kräuter mit starken Wurzeln, abwechselnden,

ganzen, manchmal am Stengel weit herablaufenden Blättern,

daher geflügelten Stengeln, in Wickelähren gestellten,

röhrenförmigen Blüten und glatten

Nüßchen. Etwa 16 Arten in Europa, Nordafrika, Westasien.

S. asperrimum Bieb., auf dem Kaukasus, mit stachlig behaarten

Blättern und schönen, erst purpurnen, dann himmelblauen

Blüten, findet sich als Zierpflanze in Gärten und ist als

treffliches Viehfutter empfohlen worden. S. officinale L.

(Schwarzwurz, Wallwurz), mit spindeliger, ästiger, außen

schwarzer Wurzel, aufrechtem, 30-90 cm hohem, ästigem,

steifhaarigem Stengel, runzeligen, rauhhaarigen, lang

herablaufenden Blättern und gelblichweißen und

violettroten Blüten, auf feuchten Wiesen, an Ufern der

Flüsse im größten Teil von Europa, war früher

offizinell. S. asperrimum (kaukasische Comfrey) wird als

perennierende Futterpflanze gebaut; sie liebt einen warmen,

zeitweise feuchten und fruchtbaren Lehmboden, eignet sich aber auch

vorzüglich, vegetationsarme Landstrecken mit minder gutem

Boden allmählich unter beschattende Pflanzendecke zu bringen.

Sie liefert bereits im zweiten Jahr ihrer Anpflanzung vier starke

Schnitte mit einem Gesamtertrag von 7500 kg pro Hektar. Der

Nährwert des Krauts kommt dem des Klees sehr nahe. Dasselbe

eignet sich nicht zur Heubereitung, liefert aber gutes

Sauerfutter.

Symplegaden (Insulae Cyaneae), zwei kleine Felsen an der

Mündung des Thrakischen Bosporus in den Pontus Euxinus, die

der Sage zufolge früher fortwährend aneinander

stießen und alle dazwischen hinsegelnden Schiffe

zertrümmerten, bis sie seit der Argonautenfahrt auf des

Orpheus Saitenspiel unbeweglich stehen blieben.

Symploke (griech., "Verknüpfung"), Wortfigur, die

Verbindung von Anaphora und Epiphora (s. d.), z. B. bei Fragen,

welche mit demselben Wort beginnen, und auf welche dieselbe Antwort

erfolgt: Was ist der Thoren höchstes Gut? Geld! Was verlockt

selbst den Weisen? Geld! Was schreit die ganze Welt? Geld!

Sympodium (Scheinachse), s. Stengel, S. 288.

Symposion (griech.), s. v. w. Trinkgelage (s. d.); auch

Titel zweier Dialoge des Platon und Xenophon.

Symptom (griech.), Anzeichen, eine Erscheinung, aus deren

Auftreten man schließt, wie etwas steht; insbesondere

Krankheitszeichen, d. h. die Erscheinungsform, unter welcher sich

eine Krankheit äußert. Gelbsucht ist z. B. das S., unter

dem sich mannigfache Krankheiten des Darms oder der Leber

äußern, Fieber ist S. sehr zahlreicher ansteckender

Krankheiten. Aus der Deutung der Symptome ergibt sich die Diagnose.

Symptomatologie, Lehre von den Krankheitssymptomen (s.

Semiotik).

Symptomatische Mittel, s. Palliativ.

Synagoge (griech.), das Gotteshaus der Israeliten, wie es

sich in und nach dem babylonischen Exil aus Versammlungen zur

Feststellung aller Lebensverhältnisse nach und nach zum

Bethaus ohne Opferkultus entwickelt hat, und dessen zur Zeit Esras

teilweise schon eingeführte Gebetordnung noch heute die

Grundlage des jüdischen Gottesdienstes bildet. In allen

ansehnlichen Städten Judäas waren schon im 1. Jahrh. nach

Esra Räumlichkeiten, wo allsabbatlich und an den Festtagen,

später am zweiten und fünften Tag der Woche, den Markt-

und Gerichtstagen, anfänglich in freier Auswahl, dann nach

festgesetzter Reihenfolge ein Abschnitt aus dem Pentateuch und bald

auch ein Prophetenabschnitt (Haftara) vorgelesen und in

Gemeinschaft gebetet wurde. Auch außerhalb Palästinas,

wo Jerusalem allein 480 Synagogen besessen haben soll, gab es viele

und schöne Synagogen; als größte wird die in

Alexandria erwähnt. Neben dem Bethaus befand sich oft das

Lehrhaus; nicht selten wurde das höhere Studium in jenem

selbst betrieben, was den Namen Judenschule für S.

veranlaßte. Seit dem 5. Jahrh. fanden hinsichtlich der

Anlegung und der Anzahl derselben vielfache beschränkende

Gesetze statt. Die wesentlichsten Bestandteile jeder S. sind: dem

Eingang gegenüber die die Gesetzrollen enthaltende heilige

Lade (Aron Hakodesch), Repräsentant der ehemaligen Bundeslade;

daneben ein Leuchter, dem siebenarmigen Leuchter des Tempels

entsprechend; in der Mitte die Almemor oder Bimah genannte Estrade,

für die Vorlesungen bestimmt, und das ewige Licht. Männer

und Frauen sitzen gesondert. Zur Abhaltung der öffentlichen

Andacht sind mindestens zehn über 13 Jahre alte männliche

Israeliten erforderlich (Minjan). Die Gebete und biblischen

Lektionen verrichtet der Vorbeter; Vorträge an Sabbaten und

Festtagen hält der Rabbiner oder der Prediger. In neuerer Zeit

hat die Orgel in vielen Synagogen Eingang gefunden und ist neben

der hebräischen die Landessprache mehr in Aufnahme gekommen. -

S. in anderm Sinn heißt zuweilen auch die Judenheit, als

Gegensatz zur Christenheit (ecclesia). Die große S.

(kenesseth hagdolah) nennen talmudische und rabbinische Quellen

eine aus 120 Gelehrten bestehende Versammlung, welche unter dem

Präsidium Esras die religiösen Angelegenheiten ordnete;

geschichtlich ist aber darunter nur eine von Esra bis auf Simon den

Gerechten (gestorben um 292 v. Chr.) reichende Thätigkeit der

Schriftgelehrten, die sich auf Redaktion der biblischen

Bücher, Feststellung und Weiterbildung des mündlich

überlieferten Gesetzstoffes der Tradition, auf kulturelle

Einrichtungen und Ähnliches bezog, zu verstehen.

Synalöphe (griech., "Verschmelzung"), die

Vereinigung zweier Silben, namentlich in zwei aufeinander folgenden

Wörtern, entweder durch die Krasis (s. d.) oder durch die

Elision (s. d.).

Synandrae, Ordnung im natürlichen Pflanzensystem

Brauns unter den Dikotyledonen, Sympetalen, mit

regelmäßigen oder zygomorphen Blüten mit

fünfgliederigen Blattkreisen, meist fünf

Staubgefäßen, welche bald unter sich, bald mit dem

Griffel, bald auch allein mit ihren Antheren verwachsen sind, und

mit unterständigem Fruchtknoten, umfaßt die Familien der

Kukurbitaceen, Kampanulaceen, Lobeliaceen, Goodeniaceen, Stylideen,

Kalycereen und Kompositen. Im System Eichlers bilden diese Familien

mit Ausnahme der Kompositen und Kalycereen die Reihe der

Kampanulinen.

Synandrisch (griech.), Bezeichnung für Blüten

mit verwachsenen Staubblättern.

462

Synanthereen - Synesios.

Synanthereen, s. Kompositen.

Synantherin , s. Inulin.

Synaptas, s. Emulsin.

Synapte (Synapta), s. Holothurioideen.

Synäresis (Synizesis, griech.), in der Grammatik s.

v. w. Kontraktion (s. d.).

Synarthrosis (griech.), unbewegliche Knochenverbindung

durch die Naht, die Knorpelfuge (Synchondrosis oder Symphysis) und

die Syndesmosis (feste Vereinigung durch Bänder).

Syncelli (griech. Synkelloi), in der griech. Kirche etwa

seit dem 4. Jahrh. Hilfs- oder Hausgeistliche, Vertraute der

Bischöfe.

Synchondrose (griech.), s. Knochen, S. 877.

Synchronismus (griech., "Gleichzeitigkeit"), in der

Geschichte das Zusammentreffen verschiedener Begebenheiten in einem

und demselben Zeitpunkt. Synchronistische Geschichtserzählung

nennt man daher diejenige, in welcher die in dieselbe Zeit

fallenden Begebenheiten unter verschiedenen Völkern und in

verschiedenen Ländern nebeneinander fortschreitend dargestellt

werden. Zum Studium der Geschichte dienen synchronistische

Tabellen, d. h. Verzeichnisse, in denen in nebeneinander stehenden

Kolumnen die Hauptbegebenheiten der Geschichte verschiedener

Völker angeführt sind.

Syndaktylie (Daktylosymphysis, griech.), Verwachsung der

Finger untereinander. Kommt angeboren vor und ist entweder so

vollkommen, daß man nur am Skelett die einzelnen Finger

getrennt erkennen kann, oder mehr oberflächlich, so z. B.

daß eine Art Schwimmhaut die ersten Fingerglieder verbindet.

Erworben wird S. nach Verbrennungen. Die Behandlung besteht in der

operativen Trennung der Finger, oder sie sucht durch Dehnungen und

Bewegungen narbige Verwachsungen beweglicher zu machen.

Syndesmologie (griech.), Bänderlehre, Teil der

Anatomie (s. d.).

Syndesmose (griech.), s. Knochen, S. 877.

Syndikalkammern (franz. Chambres syndicales), in

Frankreich früher die Vorstände verschiedener

privilegierter Genossenschaften sowie von gewerblichen Vereinen und

Verbänden, dann solche zur Förderung eigner und allgemein

gewerblicher Interessen gebildete genossenschaftliche Verbände

selbst. 1791 verboten, bildete sich doch unter stillschweigender

gesetzlicher Anerkennung eine große Anzahl solcher

Verbände, welche 1883 auch formell gesetzlich anerkannt und

geregelt wurden. Insbesondere bildeten sich nach Aufhebung des

Koalitionsverbots (1864) auch viele S. von Arbeitern mit

ähnlichen Einrichtungen und Zwecken wie die englischen und

deutschen Gewerkvereine. Vgl. Lexis, Gewerkvereine und

Unternehmerverbände in Frankreich (Leipz. 1879).

Syndikat, s. Syndikus.

Syndikatsverbrechen, s. Beugung des Rechts aus

Parteilichkeit.

Syndikus (griech.), der von einer Korporation

(Stadtgemeinde, Stiftung, Verein, Aktiengesellschaft) zu Besorgung

ihrer Rechtsgeschäfte aufgestellte Bevollmächtigte. Die

dem S. zu erteilende Vollmacht heißt Syndikat. Letzteres Wort

wird auch gebraucht für ein Konsortium (s. d.), welches sich

bildet, um eine Börsenoperation etc. durchzusühren.

Syndi-katsklage, Klage auf Entschädigung gegen den Richter,

welcher absichtlich oder infolge groben Versehens ein ungerechtes

Urteil fällte. Vgl. Kronsyndikus.

Synechie (griech.), krankhafte Verwachsung.

Synedrion (griech., neuhebr. sinhedrin und sanhedrin)

oder großes S. hieß die höchste, in der zweiten

Hälfte des jüdischen Staatslebens, nach dem Muster der

großen Synode und des biblischen 70-Ältestenkollegiums

mit Bezug auf das 5. Mos., 17, 9 bezeignete Obergericht, zu

Jerusalem konstituierte, aus 71 Richtern bestehende

Rechtsbehörde in Staats-, Rechte- und Religionssachen, welcher

das aus 23 Richtern zusammengesetzte kleine S. und das

Dreimännergericht untergeordnet waren. Den Vorsitz im S.

führte der vom Richterkollegium zu wählende

Oberpräsident (Nassi) und Gerichtspräsident (Ab-bet-din),

als dessen Stellvertreter die zwei Schreiber galten. Während

unter den Makkabäern das S. weltliche und geistliche

Machtbefugnis hatte, ward ihm unter Herodes die politische, unter

den Römern die richterliche Gewalt entzogen, so daß es

zu einer Art kirchlicher Synode wurde.

Synekdoche (griech., "Mitverstehen"), rhetor. Figur,

durch welche etwas Allgemeines durch ein Besonderes, namentlich ein

Abstraktes durch ein Konkretes, die Gattung durch eine Art, das

Ganze durch einen seiner Teile, die Vielheit durch ein Einzelnes

etc. oder auch umgekehrt veranschaulicht wird. Sie sagt z. B. "der

Römer" für die Römer, "Kiel" für Schiff,

"Jugend" für junge Leute, "Eisen" für Schwert etc.

Synepheben (griech.), Jugendgenossen.

Synergiden, s. Embryosack, S. 598.

Synergismus (griech.), die dogmatische Ansicht, wonach

der Mensch zu seiner Bekehrung "mitwirken" müsse. Einst hatte

Augustinus im Gegensatz zum Pelagianismus (s. d.) und

Semipelagianismus (s. d.) alle derartige Mitwirkung verworfen, und

dieser Ansicht folgte Luther, während Melanchthon den Anteil

der menschlichen Willenskraft je länger, desto bestimmter in

die erhaltene Fähigkeit setzte, der göttlichen

Gnadenwirkung zuzustimmen. Dieselbe Vorstellung war in das

Leipziger Interim übergegangen, und mehrere Theologen,

darunter V. Strigel (s. d.), begünstigten sie. Aber erst

seitdem Joh. Pfeffinger (s. d.) in Leipzig ("De libero arbitrio",

1555) sich für dieselbe erklärt hatte, begannen Amsdorf

und Flacius zu Jena 1558 den sogen. synergistischen Streit. Die

Wittenberger nahmen für Pfeffinger Partei, während der

herzogliche Hof im sogen. Konfutationsbuch (1559) eine offizielle

Widerlegung des S. veröffentlichte und die Verteidiger des

letztern, Strigel und Hügel, 1559 gefangen setzen ließ.

Bald aber schlug die Hofgunst um, zumal als 1560 in der Disputation

zu Weimar Flacius die Erbsünde geradezu für die Substanz

des Menschen erklärte. Jetzt wurde Strigel 1562 wieder

eingesetzt, dagegen 40 dem Flacius anhängende Prediger

abgesetzt. Aber unter dem 1567 zur Regierung gelangten Herzog

Johann Wilhelm von Weimar änderte sich die Lage der Dinge

abermals: durch eine allgemeine Kirchenvisitation wurden die

Überreste ebensowohl des Strigelschen S. als des Flacianischen

Manichäismus unterdrückt, und die Konkordienformel (s.

d.) verdammte beides.

Synergus, s. Gallwespen.

Synesios, neuplaton. Philosoph, geb. 375 n. Chr. zu

Kyrene, studierte in Alexandria als Schüler und Freund der

Hypatia (s. d.) die neuplatonische Philosophie, trat um 408 zur

christlichen Kirche über, ward 410 Bischof zu Ptolemais, starb

aber schon 415. Seine philosophischen Ansichten, die er auch als

Christ beibehielt, legte er in Reden, Briefen, Hymnen und andern

Schriften nieder. Er verrät darin mannigfaltige Kenntnisse,

große Belesenheit und Scharfsinn und gute, gewählte

Diktion. Die beste Gesamtausgabe seiner Werke ist von Petavius

463

Synesis - Synopsis.

(Par. 1631, zuletzt 1640); eine kritische Ausgabe der Reden und

Homilien besorgte Krabinger (Landsh. 1850), der Hymnen Flach

(Tübing. 1875). Vgl. Volkmann, S. von Kyrene (Berl. 1869).

Synesis (griech.), Sinn, Verstand; vgl. Sensus.

Synezeugmenon (griech.), s. v. w. Zeugma.

Syngenesia (griech.), 19. Klasse des Linneschen Systems,

Pflanzen enthaltend, deren Antheren miteinander zu einer Röhre

verwachsen sind, der Familie der Kompositen entsprechend. Daher

Syngenesisten, s. v. w. Kompositen.

Syngramma Suevicum. Name der von Brenz (s. d.)

verfaßten, von Schnepf (s. d.) und zwölf andern

schwäbischen Geistlichen unterschriebenen Gegenschrift gegen

das Buch des Ökolampadius: "De genuina verborum domini (hoc

est corpus meum) expositione", welches das Wort "Leib" als das

"Zeichen des Leibes" fassen wollte.

Synizesis (griech.), s. Synäresis.

Synkarp (griech.), in der Botanik ein Gynäceum,

dessen einzelne Karpelle durch Einschlagen ihrer Ränder

völlig geschlossen sind und miteinander verwachsen; der

Fruchtknoten besitzt in diesem Fall so viel Fächer, wie

Karpelle vorhanden sind.

Synklinale (griech.), s. Antiklinale.

Synkope (griech.), in der Grammatik die Verkürzung

eines Wortes um eine mittlere Silbe (z. B. ewiger statt ewiger

etc.); in der Musik die Zusammenziehung des unbetonten Taktteils

mit dem nachfolgenden betonten zu einer einzigen Note; in der

Medizin s. v. w. plötzliche Entkräftung, Ohnmacht.

Synkrasis (griech.), Vermischung.

Synkratie (griech., "Mitherrschaft"), im Gegensatz zur

Autokratie diejenige Art der Staatsverfassung, nach welcher das

Volk durch seine Vertreter an der Regierung einen gewissen Anteil

nimmt.

Synkretismus (griech.), die ausgleichende Vereinigung

streitender Parteien, Sekten, Systeme etc. durch Abschwächung

der trennenden Gedanken sowie durch Aufstellung von

Lehrsätzen, die jeder nach seiner Meinung deuten kann;

insbesondere seit 1645 die unionistische Theologie des Georg

Calixtus (s. d.), daher die Kontroverse mit ihm als

synkretistischer Streit bekannt ist.

Synodalverfassung, s. Presbyterial- und

Synodalverfassung.

Synode (griech.), Versammlung in kirchlichen

Angelegenheiten, also s. v. w. Konzilium (s. d.).

Diözesansynode (synodus dioecesalis) heißt eine S.,

welche ein Bischof mit den ihm untergebenen Pfarrern,

Provinzialsynode (synodus provincialis) eine solche, welche ein

Erzbischof mit seinen Bischöfen abhält, Nationalsynode

oder allgemeine S. (synodus universalis oder nationalis) eine

solche, zu der die gesamte Geistlichkeit eines Landes unter Vorsitz

eines päpstlichen Legaten zusammentritt, um wichtige, die

kirchlichen Angelegenheiten betreffende Fragen zu erledigen. In der

protestantischen Kirche sind die Synoden die Organe der kirchlichen

Selbstverwaltung und Vertretungskörper der Kirchengenossen

gegenüber dem landesherrlichen Kirchenregiment. Diesen Synoden

ist ein Mitwirkungsrecht bei der kirchlichen Gesetzgebung und

Verwaltung eingeräumt. Nach der Kirchengemeinde- und

Synodalordnung für die östlichen Provinzen Preußens

vom 10. Sept. 1873 umfaßt der Kreissynodalverband

(Kirchenkreis) regelmäßig eine Diözese,

ausnahmsweise auch mehrere kleinere Diözesen. Die Kreissynode

besteht aus sämtlichen innerhalb des Kirchenkreises ein

Pfarramt definitiv oder vikarisch verwaltenden Geistlichen und der

doppelten Zahl der durch die vereinigten Gemeindeorgane auf drei

Jahre gewählten Mitglieder (Synodalen). Die eine Hälfte

dieser gewählten Synodalen wird aus den dermaligen oder

frühern Kirchenältesten, die andre Hälfte von den an

Seelenzahl stärkern Gemeinden aus den angesehenen, kirchlich

erfahrenen und verdienten Männern des Synodalkreises

gewählt. Die Kreissynoden einer Provinz bilden den Verband der

Provinzialsynoden, deren Mitglieder teils erwählt, teils

landesherrlich ernannt werden. Die Generalsynode aber setzt sich

aus 150 von den Provinzialsynoden, 6 von den

evangelisch-theologischen Fakultäten aus ihrer Mitte

gewählten, 30 vom König ernannten Mitgliedern und den

Generalsuperintendenten zusammen (Generalsynodalordnung vom 20.

Jan. 1876). In der Provinz Hannover bestehen Bezirkssynoden und

eine Landessynode; in Schleswig-Holstein Propsteisynoden und eine

Gesamtsynode; in Baden, Bayern und Württemberg

Diözesansynoden und eine Landessynode, und zwar in Bayern

für das rechtsrheinische und für das linksrheinische

Staatsgebiet je eine Landessynode. In Oldenburg sind Kreissynoden

und eine Landessynode, in Hessen Dekanatssynoden und eine

Landessynode eingerichtet; im Königreich Sachsen, in Anhalt,

Braunschweig, Sachsen-Weimar und Sachsen-Meiningen bestehen nur

Landessynoden. Für die Wahrnehmung der laufenden

Geschäfte sind, während die S. nicht versammelt ist, in

der Regel die Synodalvorstände oder Synodalausschüsse

(Synodalräte) berufen (s. Presbyterial- und

Synodalverfassung). Vgl. Kähler, Visitation und S. (Gotha

1886).

Synodische Umlaufszeit, die Zeit zwischen zwei

aufeinander folgenden gleichnamigen Konjunktionen eines Planeten

mit der Sonne; synodischer Monat, die Zeit von einer Konjunktion

von Sonne und Mond bis zur nächsten (von einem Neumond bis zum

folgenden).

Synonymen (griech.), gleichbedeutende oder sinnverwandte

Wörter. Meist stehen die durch solche Wörter

ausgedrückten Begriffe als Unterarten unter einem höhern,

und man gebraucht sie als gleichbedeutend, indem man hier einzelne

Merkmale nicht beachtet, dort dieselben sich hinzudenkt. Im

Interesse der Deutlichkeit und Bestimmtheit des Ausdrucks hat man

aber das Bedürfnis gefühlt, die Bedeutung der S.

festzustellen, wodurch die Wissenschaft der Synonymik entstanden

ist, die vorzüglich auf einer richtigen Kenntnis und feinen

Beobachtung des Sprachgebrauchs beruht. Im Sammeln und

Erläutern der S. ist man erst in neuerer Zeit zu einem

befriedigenden Resultat gelangt. Namentlich sind die S. der

lateinischen Sprache von Dumesnil, Haase, Ernesti, Ramshorn,

Döderlein, Habicht, Lübker, Schmalfeld und Schultz, die

der deutschen Sprache von Aug. Eberhard, Meyer, K. Weigand und Dan.

Sanders behandelt worden.

Synonymie (griech.), Sinnverwandtschaft der Wörter;

rhetorische Figur, nach welcher eine Häufung von Synonymen zur

nachdrücklichen Hervorhebung des Gedankens angewendet wird,

wie Cicero von Catilina spricht: "Abiit, excessit, evasit,

erupit".

Synopsis (griech.), zusammenfassender Überblick,

übersichtliche Zusammenstellung verschiedener denselben

Gegenstand betreffender Schriften; insbesondere S. der Evangelien,

die Zusammenstellung derjenigen Stellen der drei ersten Evangelien,

worin dasselbe in mehr oder minder gleicher Weise berichtet

464

Synoptisch - Synthetische Sprachen.

wird (s. Evangelium, S. 948). Synopsen der letztern Art

lieferten Griesbach, De Wette, Lücke, Planck, Matthäi,

Friedlieb, Anger, Tischendorf, Schulze, Sevin. Vgl. Holsten, Die

synoptischen Evangelien (Heidelb. 1886).

Synoptisch (griech.), übersichtlich,

kurzgefaßt.

Synoptische Karten, Wetterkarten, welche die gleichzeitig

über einem großen (Gebiet herrschende Witterung

darstellen. Dieselben werden nach den an einen Zentralort

telegraphisch eingesandten Witterungsnachrichten zusammengestellt.

Für Deutschland geschieht das von der deutschen Seewarte (s.

d.) in Hamburg, und zwar werden bei der Zeichnung dieser Karten

diejenigen Depeschen zu Grunde gelegt, welche von einer

größern Anzahl von Orten täglich eintreffen und die

Witterung des Morgens 8 Uhr, von einzelnen Hauptstationen

außerdem auch noch die Nachmittags 2 Uhr angeben. Das Gebiet,

aus welchem die deutsche Seewarte ihre Morgentelegramme

erhält, erstreckt sich nach Westen bis nach der Westküste

von Irland, nach Süden bis Corsica und Süditalien, nach

Osten bis Moskau und nach Norden bis Bodö, nördlich vom

Polarkreis. Ganz besonders wertvoll werden die synoptischen Karten

für das Studium der Witterungsveränderungen und sind

daher für das Aufstellen von Wetterprognosen (s. d.) ganz

unentbehrlich (s. Meteorologie).

Synostosis (griech.), Knochenverbindung durch

Knochensubstanz, Knochenverwachsung.

Synovia (griech.), Gelenkschmiere, s. Gelenk.

Synovialhaut, s. Gelenk.

Synovitis, s. Gelenkentzündung.

Syntagma (griech.), Sammlung mehrerer Schriften oder

Aufsätze verwandten Inhalts, dann überhaupt eine

Zusammenstellung verschiedener Bemerkungen; im altgriechischen Heer

eine Abteilung von etwa 250 Mann (s. Phalanx); im Neugriechischen

s. v. w. Verfassung.

Meyers Konversationslexikon Band 15 · 第 134 / 302 段