Stralsund, Hauptstadt des gleichnamigen Regierungsbezirks

in der preuß. Provinz Pommern und Stadtkreis, bis 1873 auch

Festung, am Strelasund, der Rügen vom Festland scheidet,

Knotenpunkt der Linien Berlin-S., Angermünde-S., Rostock-S.

und S.-Bergen der Preußischen Staatsbahn, hat 3 Land- und 4

Wasserthore, 5 evangelische und eine kath. Kirche, eine Synagoge

und (1885) mit der Garnison (2 Bat. Infanterie Nr. 42) 28,984 Einw.

(darunter 998 Katholiken und 126 Juden), welche Spielkarten-, Lack-

und Firnis-, Zigarren-, Strohhülsen-, Leinenwaren-,

Glaceehandschuh-, Konserven-, Seifen-, Stärke-, Maschinen-,

Kumt-, Möbel- und Thonwarenfabrikation, Fischerei,

Ziegelbrennerei, Bierbrauerei etc. betreiben, auch hat S. eine

große Öl- und eine Dampfkunstmühle mit

Getreidebrennerei. Der Handel, unterstützt durch eine

Handelskammer und eine Reichsbanknebenstelle wie durch die lebhafte

Schifffahrt (dabei regelmäßiger Postdampferverkehr mit

Malmö in Schweden), befaßt sich vorzugsweise mit

Heringen, geräucherten Aalen, Steinkohlen, Getreide und

Hülsenfrüchten, Kolonialwaren, Wolle, Öl etc. Die

Reederei zählte 1887: 164 Schiffe zu 21,712 Registertonnen, in

den Hafen liefen ein 1886: 701 Schiffe zu 86,522 Registertonnen; es

liefen aus: 598 Schiffe zu 82,737 Registertonnen. S. hat ein

Gymnasium, ein Realgymnasium, eine Prüfungskommission für

Steuermänner und Schiffer, eine Navigationsschule, eine

Taubstummenanstalt, ein durch seine Fassade interessantes Rathaus

(1306) mit Rügenschen Altertümern, ein Theater, eine

Anstalt für Irre und Sieche, ein Fräuleinstift, eine

Lotsenstation, ein Seebad etc. Sonst ist S. Sitz einer

königlichen Regierung, eines Amtsgerichts, einer

Forstinspektion, eines Hauptzollamtes, von 9 Konsuln etc. Auf dem

Knieperkirchhof das Grab Ferdinand v. Schills. - S. wurde 1209 von

Jarimar I., Fürsten von Rügen, gegründet und bald

eins der bedeutendsten Mitglieder der Hansa. Obwohl den

Herzögen von Pommern unterthan, wußte sich die Stadt

auch später im Besitz einer fast reichsfreien Stellung zu

erhalten. 1429 belagerten die Dänen die Stadt, erlitten aber

auf der kleinen vor der Stadt gelegenen Insel Strela eine

Niederlage, woher jene Insel den Namen Dänholm erhalten hat.

1628 schloß S. ein Bündnis mit Gustav Adolf von Schweden

und wurde von Wallenstein belagert. Die Belagerung dauerte vom 23.

Mai bis 4. Aug., an welchem Tag Wallenstein mit einem Verlust von

12,000 Mann unverrichteter Sache abziehen mußte. Im

Westfälischen Frieden 1648 wurde S. an Schweden abgetreten. Am

15. Okt. 1678 mußte es sich nach einem heftigen Bombardement

dem Großen Kurfürsten ergeben, kam aber schon 1679 an

Schweden zurück. Im Nordischen Krieg wurde die Stadt 1715 von

den vereinigten Preußen, Sachsen und Dänen belagert und

23. Dez. von den Schweden durch Kapitulation geräumt, aber

ihnen schon 1720 zurückgegeben. Im Juli 1807 kamen die

Franzosen durch Kapitulation in den Besitz der Stadt und

ließen die Festungswerke schleifen. Am 31. Mai 1809 wurde die

von Schills Freischar besetzte Stadt von Dänen,

Holländern

369

Stralzio - Strandläufer.

und Oldenburgern erstürmt. Durch den Kieler Frieden vom 14.

Jan. 1814 kam S. nebst ganz Schwedisch-Pommern an Dänemark und

von diesem durch Vertrag vom 4. Juni 1815 an Preußen. Vgl.

Mohnike und Zober, Stralsundische Chroniken (Strals. 1833-34, 2

Bde.); Kruse, Geschichte der Stralsunder Stadtverfassung (das.

1848); Fock, Wallenstein und der Große Kurfürst vor S.

(Bd. 6 der "Rügensch-pommerschen Geschichten", Leipz.

1872).

Der Regierungsbezirk S. (s. Karte "Pommern") umfaßt 4010

qkm (72,83 QM.) mit (1885) 210,165 Einw. (darunter 207,004

Evangelische, 4268 Katholiken und 196 Juden), und fünf

Kreise:

Kreise QKilometer QMeilen Einwohner Einw. auf 1QKil.

Franzburg 1102 20,01 41985 38

Greifswald 962 17,47 58551 61

Grimmen 959 17,42 35606 37

Rügen 968 17,58 45039 47

Stralsund (Stadt) 9 0,34 28894 -

Stralzio (ital. stralcio, "gütlicher Vergleich"), in

Österreich s. v. w. Liquidation, Geschäftsauflösung;

stralzieren, s. v. w. liquidieren.

Stramberg, Stadt in der mähr. Bezirkshauptmannschaft

Neutitschein, an der Lokalbahn Stauding-S., mit altem Schloß,

Baumwollweberei, Samtbandfabrikation, Kalkbrennerei und (1880) 2282

Einw.

Stramin, s. Kanevas.

Strand, s. Küste.

Strand (spr. strännd), eine der Hauptverkehrsadern

Londons, verbindet Charing-Croß mit der City. Zahlreiche

Theater liegen dort oder in der Nähe.

Strandämter, s. Strandung.

Strandbatterien, s. Festung, S. 187.

Strandbehörden, s. Strandung.

Strandberg, Karl Wilhelm, schwed. Dichter und Publizist,

geb. 16. Jan. 1818 zu Stigtamta in Södermanland, studierte zu

Lund, ließ sich 1840 in Stockholm als Schriftsteller nieder

und übernahm in der Folge die Redaktion der "Post- och

Inrikes-Tidningar" ("Post- und Reichszeitung"), die er bis zu

seinem Tod führte. Er starb 5. Febr. 1877 als Mitglied der

schwedischen Akademie. Als Dichter erwarb er sich zuerst durch

seine unter dem Pseudonym Talis Qualis veröffentlichten,

politisch gefärbten "Sangar i pansar" ("Geharnischte Lieder",

1835), durch die ein Zug nordischer Kraft und Einfachheit geht,

einen gefeierten Namen. In spätern Jahren erschien ein zweiter

Band Gedichte, die einen weichern und innigern Ton anschlugen, aber

sich nicht minder als die ersten durch begeisterte Vaterlandsliebe,

Adel der Gesinnung u. Formvollendung auszeichneten. Umfangreicher

als seine Originalarbeiten sind seine vortrefflichen metrischen

Übersetzungen, unter denen wohl der genialen Übertragung

von Byrons "Don Juan" und poetischen Erzählungen der erste

Rang gebührt. Seine "Samlade vitterhetsarbeten" erschienen

Stockholm 1877-78 in 2 Bänden.

Strandelster, s. v. w. Austerndieb (s. d.).

Strandgut, die von einem gescheiterten, gestrandeten oder

sonst verunglückten Schiff geretteten Güter und

Schiffstrümmer. Dabei wird unterschieden zwischen S. im engern

Sinn, den bei einer Seenot geborgenen Gegenständen;

Seeauswurf, Gegenständen, welche außer dem Fall einer

Seenot von der See auf den Strand geworfen werden; Strandtrift

(strandtriftigem Gut), Gegenständen, die von der See gegen den

Strand getrieben und vom Strand aus geborgen wurden; Wrackgut,

versunkenen Schiffstrümmern oder sonstigen Gegenständen,

die vom Meeresgrund heraufgebracht sind, und Seetrift (seetriftigem

Gut), von welchem man dann spricht, wenn ein verlassenes Schiff

oder sonstige besitzlos gewordene Gegenstände, in offener See

treibend, von einem Fahrzeug geborgen werden. Alles S. ist an den

Empfangsberechtigten gegen Bezahlung der Bergungskosten

herauszugeben. Die Ermittelung des Empfangsberechtigten ist nach

der deutschen Strandungsordnung vom 17. Mai 1874 Sache der

Strandämter (s. Strandung). Ist der Empfangsberechtigte auch

durch das Aufgebotsverfahren nicht zu ermitteln, so werden

Gegenstände, welche in Seenot vom Strand aus geborgen sind,

desgleichen Seeauswurf und strandtriftiges Gut dem Landesfiskus,

versunkenes und seetriftiges Gut aber dem Berger überwiesen.

Die Höhe der Bergungskosten richtet sich nach den Bestimmungen

des deutschen Handelsgesetzbuchs (s. Bergen). Von

beschädigten, auf dem Weg des öffentlichen Ausgebots

verkauften Strandgütern ist auf Antrag nur ein Zoll von 10

Proz. zu entrichten. Inländische Strandgüter, welche nach

dem Auslaufen verunglücken, sind frei vom Eingangszoll.

Strandhafer, s. Elymus.

Strandhauptmann, s. Strandung.

Strandlachs, s. Forelle.

Strandläufer (Tringa L.), Gattung aus der Ordnung

der Watvögel (Grallae) und der Familie der Schnepfen

(Scolopacidae), Vögel mit geradem Schnabel, der länger

als der Lauf, aber kürzer als der nackte Teil des Fußes,

an der Spitze verdickt und verbreitert und nur an den Rändern

der Oberschnabelspitze hornig ist. In den mittellangen, spitzen

Flügeln ist die erste Schwinge am längsten, der Schwanz

ist kurz, abgerundet, die Füße sind kurz, dick, der Lauf

länger als die Mittelzehe, die Krallen sind kurz, stark

gekrümmt. Die S. leben in den nordischen Gegenden der Alten

und Neuen Welt an Gewässern, in deren Uferschlamm sie ihre

Nahrung suchen; im Winter wandern sie, meist den Küsten

entlang, in Scharen südwärts, im Frühling wieder

nordwärts, nur selten geraten sie ins Binnenland. Alle haben

im Sommer ein anders gefärbtes Gefieder als im Winter. Die

etwa 25 Arten umfassende Gattung ist in mehrere Gattungen:

Actodromas Kaup., Calidris IU., Limicola Koch, Arquatella Baird und

Pelidna Cuv., geteilt worden. Roststrandläufer (Kanutsvogel,

T. canuta L.), 25 cm lang, im Sommer oberseits schwarz mit

rostroten Flecken, weißlichen Federspitzen und rostgelben

Federsäumen, unterseits dunkel braunrot, im Winter oberseits

aschblau, unterseits weiß, an der Unterkehle dunkel gefleckt

; der Schnabel schwarz, der Fuß grauschwarz. Er bewohnt den

Norden der Alten Welt und weilt in Deutschland von August bis Mai

an der Küste der Nord- und Ostsee, nistet aber nur im hohen

Norden. Er ist sehr beweglich, fliegt und schwimmt gut und besitzt

eine laute, pfeifende Stimme. Die Nahrung besteht in allerlei

Kleingetier. Der Zwergstrandläufer (Raßler, T.

[Actodromas] minuta Kaup), 14 cm lang, im Sommer oberseits schwarz

mit rostroten Federkanten, an der Oberbrust hell rostfarben, fein

braun gefleckt, unterseits weiß, im Winter oberseits dunkel

aschgrau, braunschwarz gestrichelt; das Auge ist braun, der

Schnabel schwarz, der Fuß grünlichschwarz. Er bewohnt

den hohen Norden, findet sich aber an fast allen Meeresküsten

Europas, Asiens, Afrikas und Australiens und weilt bei uns von

August bis April. Er nistet in den Tundren Europas und Asiens.

Seine Eier (s. Tafel "Eier II", Fig. 17) sind trüb

gelblichgrau bis ölgrün,

370

Strandlinien - Strangulieren.

aschgrau und dunkelbraun gefleckt. DerAlpenstrandläufer (T.

[Pelidua] alpina Cuv.), 15-18 cm lang, im Sommer oberseits

rotbraun, schwarz gefleckt, unterseits weiß mit schwarzen

Schaftstrichen, an Unterbrust und Vorderbauch schwarz, im Winter

oberseits aschgrau, unterseits weißlich; das Auge ist braun,

Fuß und Schnabel schwarz. Er bewohnt den hohen Norden,

brütet aber schon in Deutschland, wo er von August bis Mai

verweilt, durchstreift im Winter mit Ausnahme von Australien und

Polynesien die ganze Erde und erscheint auch oft in Scharen im

Binnenland und im Gebirge. Er nistet an sandigen oder feuchten

Stellen in der Regel nicht weit vom Meer auf dem Boden; die vier

schmutzig ölfarbenen, dunkel ölbraun gefleckten Eier (s.

Tafel "Eier II", Fig. 19) werden vom Weibchen allein

ausgebrütet. Das Fleisch des Alpenstrandläufers ist sehr

schmackhaft, und er wird daher in großer Zahl auf den

Schnepfenherden erlegt oder gefangen.

Strandlinien, die durch den Anprall der Meereswogen an

den die Küste bildenden Felsen und an Klippen hervorgebrachten

Linien, welche sich zusammen mit Anhäufungen von

Geröllen, Bruchstücken der Gehäuse von

Meeresbewohnern und Zusammenschwemmungen von Meerestangen

(Strandterrassen) sowie auch den Ansätzen (Balanen) oder den

Einbohrungen (Bohrmuscheln) von Seetieren als ein das Ufer

umziehender Saum oft meilenweit in ununterbrochenem Zusammenhang

verfolgen lassen. Steigt das Land, und verschiebt sich dadurch die

Grenzlinie zwischen Wasser und Land, so bleiben diese Signale als

Produkte eines frühern, jetzt nicht mehr vorhandenen Zustandes

zurück und bilden als alte S. für die Geologie wichtige

Anhaltspunkte zur Kontrolle der Hebungserscheinungen (vgl. Hebung).

Die Küsten Skandinaviens, Schottlands, Italiens etc. bieten

zahlreiche Beispiele solcher oft zu dritt und mehr

übereinander hinziehender alter S.

Strandpfeifer, s. Regenpfeifer.

Strandpflanzen, die den Seeküsten

eigentümlichen Gewächse, von denen manche auch im

Binnenland an Salinen als sogen. Salzpflanzen vorkommen; von

Kräutern zahlreiche Chenopodiaceen, unter denen besonders die

Gattungen Salsola und Salicornia zu nennen sind, ferner: Glaux

maritima, Plantago maritima, Triglochin maritimum, Aster Tripolium,

Artemisia maritima, Statice Limonium, Eryngium maritimum, Juncus

maritimus, Lepturus filiformis, Crambe maritima. Cochlearia

officinalis, Ammophila arenaria; von Holzpflanzen: Hippophae

rhamnoides, in Südeuropa Pinus maritima und Pinus Pinea.

Strandrecht, s. Grundruhrecht.

Strandtrift (strandtriftiges Gut), Gegenstände, die

infolge eines Seeunfalls von der See gegen den Strand getrieben und

von dem Strand aus geborgen werden. Vgl. Strandung.

Strandung, das Auflaufen und Festsitzen eines Schiffs auf

dem Strand, auf einer Klippe oder auf einer Sandbank. Wird die S.

absichtlich bewirkt, um das Scheitern des Schiffs zu vermeiden, so

gehört der dadurch verursachte Schade zur großen Havarie

(s. d.). Die in verbrecherischer Absicht mit Gefahr für das

Leben andrer herbeigeführte S. wird nach dem deutschen

Strafgesetzbuch (§ 323) mit Zuchthaus nicht unter fünf

Jahren und, wenn dadurch der Tod eines Menschen verursacht worden

ist, mit Zuchthaus nicht unter zehn Jahren oder mit

lebenslänglichem Zuchthaus bestraft. Wurde eine S.

fahrlässigerweise verursacht, so tritt (§ 326)

Gefängnisstrafe ein. Wer endlich ein Schiff, welches als

solches oder in seiner Ladung oder in seinem Frachtlohn versichert

ist, sinken oder stranden macht, wird mit Zuchthaus bis zu zehn

Jahren und zugleich mit Geldstrafe von 150-6000 Mk. bestraft

(§ 265). Für das Deutsche Reich ist das Strandungswesen

im übrigen durch die Strandungsordnung vom 17. Mai 1874

geregelt. Dieselbe handelt namentlich von den Strandbehörden,

welchen die Sorge für die Rettung und Bergung der in Seenot

befindlichen Personen und Güter anvertraut ist, ferner von dem

Verfahren der Bergung und Hilfsleistung in Seenot, von den

Bergungs- und Hilfskosten und von den

Privatrechtsverhältnissen in Ansehung des sogen. Strandguts

(s.d.). Als Strandbehörden fungieren Strandämter, welche

das Strandgut zu verwalten und den Empfangsberechtigten,

nötigen Falls nach einem Aufgebotsverfahren, zu

übermitteln haben. Den Strandämtern sind Strandvögte

untergeordnet, welchen das eigentliche Hilfs- und Rettungswerk

obliegt. Ihrer Aufforderung zur Hilfsleistung müssen alle

anwesenden Personen nachkommen, sofern sie dazu ohne erhebliche

eigne Gefahr im stande sind. Sie sind ferner befugt, zur Rettung

von Menschenleben die erforderlichen Fahrzeuge und

Gerätschaften in Anspruch zu nehmen und jeden Zugang zum

Strand zu benutzen. Der Vorsteher eines Strandamtes

(Strandhauptmann) kann zugleich zum Strandvogt bestellt werden.

Diese Strandbeamten sind Beamte der betreffenden Landesregierungen.

Vgl. die Instruktion zur Strandungsordnung vom 24. Nov. 1875

("Zentralblatt für das Deutsche Reich" 1875, S. 750).

Strandvogt, s. Strandung.

Strandwolf, s. Hyäne.

Strang (Strähne), ein Garnmaß, 1) für

Leinengarn: = 10 Gebinde à 120 Fäden = 1200 Fäden

= 2743,15 m; 2) für Baumwollgarn: a) englisch: = 560

Fäden à 1 1/2 Yards = 840 Yards = 768,08 m, b)

französisch: = 10 Gebinde à 70 Fäden = 700

Fäden = 1000 m; 3) für Wollgarn: A. Kammgarn: a) deutsche

Weife: 1 S. = 7 Gebinde à 80 Fäden = 560 Fäden

(à 1 1/2 Yards) = 768,08 m, b) englische Weife: 1 S. = 7

Gebinde à 80 Fäden à 1 Yard = 512,05 m; B.

Streichgarn: a) preußische Weife: 1 S. = 20 Gebinde à

44 Fäden = 880 Fäden à 2 1/2 preußische

Ellen = 1467,265 m, b) sächsische Weife (für

Vicunnagarn): 1 S. = 5 Gebinde à 80 Fäden = 400

Fäden à 2 alte Leipziger Ellen = 452 m, c)

böhmische Weife: 1 S. = 20 Gebinde à 44 Fäden =

880 Fäden à 2 Wiener Ellen = 1371,28 m; 4) für

Seide: 1 S. = 4 Gebinde à 3000 Fäden à 1 m =

12,000 m.

Strange (spr. strehndsch), Robert, Kupferstecher, geb.

26. Juli 1721 auf der orkadischen Insel Pomona, ging nach Edinburg

und schloß sich dort an den Prätendenten an, nach dessen

Sturz er nach Paris flüchtete und unter Le Bas studierte. 1751

kam er nach London, reiste 1759 nach Italien, lebte dann mehrere

Jahre in Paris und zuletzt in London, wo er 5. Juli 1792 starb. Er

stach Blätter nach italienischen Meistern, besonders nach

Tizian, auch nach van Dyck, die von schöner Wirkung sind. Zur

Zeit der dominierenden Schwarzkunst kultivierte S. den edlern

Linienstich. Vgl. Dennistoun, Memoirs of Sir R. S. (Lond. 1855, 2

Bde.).

Stranggewebe, in der Pflanzenanatomie das gesamte Gewebe

der Gefäßbündel im Gegensatz zu dem Grundgewebe und

Hautgewebe (s. d.).

Strangulieren (lat.), jemand erwürgen, indem man ihm

einen Strang um den Hals legt und damit

371

Strangurie - Straßburg.

die Luftröhre zuzieht, jedoch ohne den Hinzurichtenden

dabei in die Höhe zu ziehen (s. Erdrosselung). Das S. war

früher bei den Türken die gewöhnliche Todesstrafe

und geschah bei den Vornehmen meist mittels einer ihnen

überschickten seidenen Schnur.

Strangurie (griech.), s. Harnzwang.

Stranitzky, Joseph Anton, Schauspieler und

Theaterprinzipal, geb. 10. Sept. 1676 zu Schweidnitz i. Schl.,

studierte zu Breslau und Leipzig, begleitete daraus einen

schlesischen Grafen auf einer Reise nach Italien und ging nach

seiner Rückkehr zur Bühne über. Im J. 1706 tauchte

er in Wien auf, pachtete 1712 das Stadttheater am Kärntnerthor

und wirkte hier bis zu seinem Tode, der am 19. Mai 1727 erfolgte.

S. war der berühmteste Hanswurst seiner Zeit, ein Meister im

Extemporieren und bei aller Derbheit reich an echter Komik. Er

hatte aus Italien eine Menge von Szenen und Entwürfen

mitgebracht, aus denen er Stücke zusammensetzte, die zum Teil

auch gedruckt wurden, und veröffentlichte unter dem Titel:

"Ollapatrida des durchgetriebenen Fuchsmundi" (1722) eine Sammlung

dramatischer Skizzen (d. h. Gespräche Hanswursts mit allerlei

Leuten über allerlei Gegenstände in Versen und Prosa).

Auch gab er eine "Lustige Reyßbeschreibung, aus Salzburg in

verschiedene Länder" (o. J.) und "Hannswurstsche Träume"

(o. J.) heraus. Vgl. Schlager, Wiener Skizzen (neue Folge, Wien

1839); "Der Wiener Hanswurst", ausgewählte Schriften von S. u.

a. (das. 1885 ff.).

Stranniki, Sekte, s. Raskolniken.

Stranraer (spr. -rähr), Hafenstadt in Wigtownshire

(Schottland), im Hintergrund von Loch Ryan, mit Austern- und

Heringsfischerei und (1881) 6342 Einw. Eine Dampferlinie verbindet

S. mit Belfast. Zum Hafen gehören (1887) 169 Fischerboote.

Strapaze (ital.), ermüdende Anstrengung;

strapazieren, anstrengen, ermüden; strapaziös,

ermüdend, beschwerlich.

Strasburg, 1) (Brodnica) Kreisstadt im preuß.

Regierungsbezirk Marienwerder, an der Drewenz und der Linie

Jablonowo-Lautenburg der Preußischen Staatsbahn, 75 m ü.

M., hat eine evangelische und eine kath. Kirche, ein Gymnasium, ein

Amtsgericht, ein Hauptzollamt, Ziegelbrennerei und (1885) mit der

Garnison (ein Infanteriebataillon Nr. 14) 5462 meist kath.

Einwohner. S. wurde 1285 neben der schon 1268 vorhanden gewesenen

Burg angelegt. -

2) (S. in der Ukermark) Stadt im preuß. Regierungsbezirk

Potsdam, Kreis Prenzlau, an der Linie Stettin-Mecklenburgische

Grenze der Preußischen Staatsbahn, hat 2 evang. Kirchen, ein

Amtsgericht, ein Kriegerdenkmal, eine Zuckerfabrik, ansehnliche

Schuhmacherei, Töpferei und Ofenfabrikation, eine

Eisengießerei und Maschinenfabrik, Lederfabriken, Molkerei

und (1885) 5894 meist evang. Einwohner.

Strasburger, Eduard, Botaniker, geb. 1. Febr. 1844 zu

Warschau, studierte seit 1864 in Bonn und Jena Naturwissenschaft,

besonders Botanik, und habilitierte sich, nachdem er 1867

promoviert hatte, 1868 in Warschau als Privatdozent an der

Hochschule, folgte aber schon 1869 einem Ruf als

außerordentlicher Professor und Direktor des botanischen

Gartens nach Jena und wurde 1871 zum ordentlichen Prosessor

ernannt. Er bereiste wiederholt Italien und 1873 mit Häckel

den Orient, besonders Ägypten und das Rote Meer. 1881 folgte

er einem Ruf an die Universität Bonn. S. arbeitet vorzugsweise

auf histologisch-entwickelungsgeschichtlichem Feld und speziell

über die pflanzlichen Befruchtungsvorgänge und die

Entwickelung der Befruchtungsorgane. Von seinen ältern

Arbeiten sind hier zu nennen: "Die Befruchtung bei den Koniferen"

(Jena 1869); "Die Bestäubung der Gymnospermen" (das. 1872) und

"Die Koniferen und die Gnetaceen" (das. 1872). Durch seine

Untersuchungen über die Pflanzenzelle, besonders in den

Schriften: "Über Zellbildung und Zellteilung" (Jena 1875; 3.

Aufl., das. 1880) und "Studien über Protoplasma" (das. 1876)

u. a., wirkte S. wesentlich umgestaltend auf die Fortentwickelung

der modernen Botanik ein. Von seinen fernern Arbeiten sind noch

hervorzuheben: "Über Befruchtung und Zellteilung" (Jena 1878);

"Die Angiospermen und die Gymnospermen" (das. 1879); "Die Wirkung

des Lichts und der Wärme auf die Bewegung der

Schwärmsporen" (das. 1878); "Über den Bau und das

Wachstum der Zellhäute" (das. 1882); "Das botanische

Praktikum" (2. Aufl., das. 1887); "Das kleine botanische

Praktikum"(das. 1884); "Histologische Beiträge" (das. 1888

ff.).

Straschiripka, Johann von, Maler, s. Canon

Straschniks, die russischen Grenzwächter.

Straß, s. Edelsteine, S. 315, und Glas, S. 388.

Straßburg, ehemals reichsunmittelbares Bistum im

oberrheinischen Kreise, schon in der Merowingerzeit entstanden,

umfaßte anfangs Ober- und Unterelsaß nebst der Ortenau

und einem Teil des Breisgaues; später wurden Teile des

Elsaß zu gunsten der Bischöfe von Speier und Basel davon

abgetrennt. Das bischöfliche Territorium enthielt im

Niederelsaß sieben Ämter: Zabern, Kochersberg,

Dachstein, Schirmeck, Benfeld, Markolsheim und Wengenau; im

Oberelsaß: das Amt Rufach, die Vogtei Obersultz und die Lehen

Freundstein, Herlisheim u. a. sowie diesseit des Rheins: das Amt

Ettenheim und Herrschaften in derOppenau, wie Oberkirch und eine

Zeitlang Ulmburg; zusammen 1322 qkm (24 QM.) mit 30,000 Einw. und

350,000 Gulden Einkünften. Der Bischof stand unter dem

Erzstift Mainz, war deutscher Reichsfürst und blieb es auch,

als er für das linksrheinische Land 1648 die Lehnshoheit

Frankreichs anerkennen mußte, für seine diesseit des

Rheins liegenden Besitzungen. Die französischen Besitzungen

des Hochstifts wurden gleich zu Anfang der Revolution eingezogen;

der in Schwaben gelegene Teil derselben (165 qkm mit 35,000 Guld.

Einkünften) aber ward 1803 als Fürstentum Ettenheim dem

Kurfürsten von Baden überlassen. 1802 wurde das ganze

Elsaß dem Straßburger Sprengel überwiesen und das

Bistum dem Erzbischof von Besancon untergeordnet; es steht jedoch

seit 1871 unmittelbar unter dem Papst. Unter den Bischöfen von

S. sind am bekanntesten: Leopold II. Wilhelm, Erzherzog von

Österreich (1614-62, s. Leopold 20), Franz Egon und Wilhelm

Egon von Fürstenberg (s. Fürstenberg 2 u. 3) und der

Kardinal Louis René, Prinz von Rohan (s. d.). Vgl.

Grandidier, Histoire de l'église et des

évêques-princes de Strasbourg (Straßb. 1775-78,

2 Bde., bis zum 10. Jahrh. reichend); Fritz, Das Territorium des

Bistums S. (das. 1885).

Straßburg (hierzu der Stadtplan), Hauptstadt des

deutschen Reichslandes Elsaß-Lothringen, des Bezirks

Unterelsaß sowie des Land- und Stadtkreises S., Festung

ersten Ranges, liegt 5 km vom Rhein entfernt, an der schiffbaren

Ill, die hier die Breusch aufnimmt, am Rhein-Rhônekanal,

welcher hier mit der Ill sich vereinigt, sowie am Rhein-Marnekanal,

der nördlich der Stadt von der Ill ausgeht und als Illkanal

diese mit einem Rheinarm (Kleiner Rhein) verbindet, unter 48°

35' nördl. Br. und 7° 45' östl. L. v. Gr., 150 m

ü. M., u. zerfällt in ihrem Weichbild in acht Kantone.

Die eigentliche (innere) Stadt wird durch die zwei-

[Artikel Straßburg.]

Namen-Register zum ,Plan von Straßburg'.

Die Buchstaben und Zahlen zwischen den Linien (E 2) bezeichnen

die Felder der Karte.

Meyers Konv.-Lexikon, 4, Aufl.

Aar (Nebenarm der 111) E2

Akademie EF3

Akademie-Straße EF3

Allerheiligen-Gasse BC3

Alter Weinmarkt B4

Alt-St.-Peter-Kirche B4

Alt-St.-Peter-Platz B4

Am hohen Steg C3

Am Roseneck C2

Am Schießrain DE1

Anatomie D5,6

An d. Gewerbslauben C4

An der Esplanade FG3,4

Andlauer Straße B6

Apfjel-Straße D2

Arnold-Platz G2

Arsenal F3

Artillerie-Kaserne E4

Artillerie-Wallstraße DE5

Auf d. verbrannten Hof D3

Auf den Eisgruben BC5

Aurelien-Platz A5

Bahnhof, Zentral- A4

Bahnhof-Platz A4

Bahnhof-Ring A4

Bahnhof-Staden B3,4

Ballhaus-Gasse E4

Bank, Els.-Lothringer CD3

Bank, Reichs- C3

Barbara-Gasse, St. C4

Bauhof G4

Bei der Heuwage F4

Bergherrn-Gasse BC3

Bezirks-Gefängnis B5

Bezirks-Präsidium E2,3

Bibliothek D4

Bischöflicher Palast D3

Blauwolken-Gasse C3

Blessig-Straße F3

Botanischer Garten E3,F2

Brand-Gasse D3

Braut-Platz EF2

Broglie-Platz CD3

Brücke, Neue D4

Bruderhoffs-Gasse D3,4

Brumather Straße A3

Bucksweiler Straße AB2

Bürger-Hospital D5

Chirurgie C5

Citadelle H3,4

Citadellen-Allee G4

Clemens-Gasse B3

Clemens-Platz B3

Contades D1

Desaix-Staden B4

Deutsche Straße D1, 2

Dietrich-Staden E2,3

Dom-Platz D4

Düntzmühl-Kanal BC5

Ehnheimer Str., Ober- A6

Eiserne-Manns-Platz C4

Eisgruben, Auf den BC5

Elisabethen-Gasse, St. C5

Elsässer Straße F2

Elsaß-Lothring. Bank CD3

Elsbeth-Wallstraße C5,6

Esplanade G3

Meyers Konversationslexikon Band 15 · 第 107 / 302 段