in der preuß. Provinz Pommern und Stadtkreis, bis 1873 auch
Festung, am Strelasund, der Rügen vom Festland scheidet,
Knotenpunkt der Linien Berlin-S., Angermünde-S., Rostock-S.
und S.-Bergen der Preußischen Staatsbahn, hat 3 Land- und 4
Wasserthore, 5 evangelische und eine kath. Kirche, eine Synagoge
und (1885) mit der Garnison (2 Bat. Infanterie Nr. 42) 28,984 Einw.
(darunter 998 Katholiken und 126 Juden), welche Spielkarten-, Lack-
und Firnis-, Zigarren-, Strohhülsen-, Leinenwaren-,
Glaceehandschuh-, Konserven-, Seifen-, Stärke-, Maschinen-,
Kumt-, Möbel- und Thonwarenfabrikation, Fischerei,
Ziegelbrennerei, Bierbrauerei etc. betreiben, auch hat S. eine
große Öl- und eine Dampfkunstmühle mit
Getreidebrennerei. Der Handel, unterstützt durch eine
Handelskammer und eine Reichsbanknebenstelle wie durch die lebhafte
Schifffahrt (dabei regelmäßiger Postdampferverkehr mit
Malmö in Schweden), befaßt sich vorzugsweise mit
Heringen, geräucherten Aalen, Steinkohlen, Getreide und
Hülsenfrüchten, Kolonialwaren, Wolle, Öl etc. Die
Reederei zählte 1887: 164 Schiffe zu 21,712 Registertonnen, in
den Hafen liefen ein 1886: 701 Schiffe zu 86,522 Registertonnen; es
liefen aus: 598 Schiffe zu 82,737 Registertonnen. S. hat ein
Gymnasium, ein Realgymnasium, eine Prüfungskommission für
Steuermänner und Schiffer, eine Navigationsschule, eine
Taubstummenanstalt, ein durch seine Fassade interessantes Rathaus
(1306) mit Rügenschen Altertümern, ein Theater, eine
Anstalt für Irre und Sieche, ein Fräuleinstift, eine
Lotsenstation, ein Seebad etc. Sonst ist S. Sitz einer
königlichen Regierung, eines Amtsgerichts, einer
Forstinspektion, eines Hauptzollamtes, von 9 Konsuln etc. Auf dem
Knieperkirchhof das Grab Ferdinand v. Schills. - S. wurde 1209 von
Jarimar I., Fürsten von Rügen, gegründet und bald
eins der bedeutendsten Mitglieder der Hansa. Obwohl den
Herzögen von Pommern unterthan, wußte sich die Stadt
auch später im Besitz einer fast reichsfreien Stellung zu
erhalten. 1429 belagerten die Dänen die Stadt, erlitten aber
auf der kleinen vor der Stadt gelegenen Insel Strela eine
Niederlage, woher jene Insel den Namen Dänholm erhalten hat.
1628 schloß S. ein Bündnis mit Gustav Adolf von Schweden
und wurde von Wallenstein belagert. Die Belagerung dauerte vom 23.
Mai bis 4. Aug., an welchem Tag Wallenstein mit einem Verlust von
12,000 Mann unverrichteter Sache abziehen mußte. Im
Westfälischen Frieden 1648 wurde S. an Schweden abgetreten. Am
15. Okt. 1678 mußte es sich nach einem heftigen Bombardement
dem Großen Kurfürsten ergeben, kam aber schon 1679 an
Schweden zurück. Im Nordischen Krieg wurde die Stadt 1715 von
den vereinigten Preußen, Sachsen und Dänen belagert und
23. Dez. von den Schweden durch Kapitulation geräumt, aber
ihnen schon 1720 zurückgegeben. Im Juli 1807 kamen die
Franzosen durch Kapitulation in den Besitz der Stadt und
ließen die Festungswerke schleifen. Am 31. Mai 1809 wurde die
von Schills Freischar besetzte Stadt von Dänen,
Holländern
369
Stralzio - Strandläufer.
und Oldenburgern erstürmt. Durch den Kieler Frieden vom 14.
Jan. 1814 kam S. nebst ganz Schwedisch-Pommern an Dänemark und
von diesem durch Vertrag vom 4. Juni 1815 an Preußen. Vgl.
Mohnike und Zober, Stralsundische Chroniken (Strals. 1833-34, 2
Bde.); Kruse, Geschichte der Stralsunder Stadtverfassung (das.
1848); Fock, Wallenstein und der Große Kurfürst vor S.
(Bd. 6 der "Rügensch-pommerschen Geschichten", Leipz.
1872).
Der Regierungsbezirk S. (s. Karte "Pommern") umfaßt 4010
qkm (72,83 QM.) mit (1885) 210,165 Einw. (darunter 207,004
Evangelische, 4268 Katholiken und 196 Juden), und fünf
Kreise:
Kreise QKilometer QMeilen Einwohner Einw. auf 1QKil.
Franzburg 1102 20,01 41985 38
Greifswald 962 17,47 58551 61
Grimmen 959 17,42 35606 37
Rügen 968 17,58 45039 47
Stralsund (Stadt) 9 0,34 28894 -
Stralzio (ital. stralcio, "gütlicher Vergleich"), in
Österreich s. v. w. Liquidation, Geschäftsauflösung;
stralzieren, s. v. w. liquidieren.
Stramberg, Stadt in der mähr. Bezirkshauptmannschaft
Neutitschein, an der Lokalbahn Stauding-S., mit altem Schloß,
Baumwollweberei, Samtbandfabrikation, Kalkbrennerei und (1880) 2282
Einw.
Stramin, s. Kanevas.
Strand, s. Küste.
Strand (spr. strännd), eine der Hauptverkehrsadern
Londons, verbindet Charing-Croß mit der City. Zahlreiche
Theater liegen dort oder in der Nähe.
Strandämter, s. Strandung.
Strandbatterien, s. Festung, S. 187.
Strandbehörden, s. Strandung.
Strandberg, Karl Wilhelm, schwed. Dichter und Publizist,
geb. 16. Jan. 1818 zu Stigtamta in Södermanland, studierte zu
Lund, ließ sich 1840 in Stockholm als Schriftsteller nieder
und übernahm in der Folge die Redaktion der "Post- och
Inrikes-Tidningar" ("Post- und Reichszeitung"), die er bis zu
seinem Tod führte. Er starb 5. Febr. 1877 als Mitglied der
schwedischen Akademie. Als Dichter erwarb er sich zuerst durch
seine unter dem Pseudonym Talis Qualis veröffentlichten,
politisch gefärbten "Sangar i pansar" ("Geharnischte Lieder",
1835), durch die ein Zug nordischer Kraft und Einfachheit geht,
einen gefeierten Namen. In spätern Jahren erschien ein zweiter
Band Gedichte, die einen weichern und innigern Ton anschlugen, aber
sich nicht minder als die ersten durch begeisterte Vaterlandsliebe,
Adel der Gesinnung u. Formvollendung auszeichneten. Umfangreicher
als seine Originalarbeiten sind seine vortrefflichen metrischen
Übersetzungen, unter denen wohl der genialen Übertragung
von Byrons "Don Juan" und poetischen Erzählungen der erste
Rang gebührt. Seine "Samlade vitterhetsarbeten" erschienen
Stockholm 1877-78 in 2 Bänden.
Strandelster, s. v. w. Austerndieb (s. d.).
Strandgut, die von einem gescheiterten, gestrandeten oder
sonst verunglückten Schiff geretteten Güter und
Schiffstrümmer. Dabei wird unterschieden zwischen S. im engern
Sinn, den bei einer Seenot geborgenen Gegenständen;
Seeauswurf, Gegenständen, welche außer dem Fall einer
Seenot von der See auf den Strand geworfen werden; Strandtrift
(strandtriftigem Gut), Gegenständen, die von der See gegen den
Strand getrieben und vom Strand aus geborgen wurden; Wrackgut,
versunkenen Schiffstrümmern oder sonstigen Gegenständen,
die vom Meeresgrund heraufgebracht sind, und Seetrift (seetriftigem
Gut), von welchem man dann spricht, wenn ein verlassenes Schiff
oder sonstige besitzlos gewordene Gegenstände, in offener See
treibend, von einem Fahrzeug geborgen werden. Alles S. ist an den
Empfangsberechtigten gegen Bezahlung der Bergungskosten
herauszugeben. Die Ermittelung des Empfangsberechtigten ist nach
der deutschen Strandungsordnung vom 17. Mai 1874 Sache der
Strandämter (s. Strandung). Ist der Empfangsberechtigte auch
durch das Aufgebotsverfahren nicht zu ermitteln, so werden
Gegenstände, welche in Seenot vom Strand aus geborgen sind,
desgleichen Seeauswurf und strandtriftiges Gut dem Landesfiskus,
versunkenes und seetriftiges Gut aber dem Berger überwiesen.
Die Höhe der Bergungskosten richtet sich nach den Bestimmungen
des deutschen Handelsgesetzbuchs (s. Bergen). Von
beschädigten, auf dem Weg des öffentlichen Ausgebots
verkauften Strandgütern ist auf Antrag nur ein Zoll von 10
Proz. zu entrichten. Inländische Strandgüter, welche nach
dem Auslaufen verunglücken, sind frei vom Eingangszoll.
Strandhafer, s. Elymus.
Strandhauptmann, s. Strandung.
Strandlachs, s. Forelle.
Strandläufer (Tringa L.), Gattung aus der Ordnung
der Watvögel (Grallae) und der Familie der Schnepfen
(Scolopacidae), Vögel mit geradem Schnabel, der länger
als der Lauf, aber kürzer als der nackte Teil des Fußes,
an der Spitze verdickt und verbreitert und nur an den Rändern
der Oberschnabelspitze hornig ist. In den mittellangen, spitzen
Flügeln ist die erste Schwinge am längsten, der Schwanz
ist kurz, abgerundet, die Füße sind kurz, dick, der Lauf
länger als die Mittelzehe, die Krallen sind kurz, stark
gekrümmt. Die S. leben in den nordischen Gegenden der Alten
und Neuen Welt an Gewässern, in deren Uferschlamm sie ihre
Nahrung suchen; im Winter wandern sie, meist den Küsten
entlang, in Scharen südwärts, im Frühling wieder
nordwärts, nur selten geraten sie ins Binnenland. Alle haben
im Sommer ein anders gefärbtes Gefieder als im Winter. Die
etwa 25 Arten umfassende Gattung ist in mehrere Gattungen:
Actodromas Kaup., Calidris IU., Limicola Koch, Arquatella Baird und
Pelidna Cuv., geteilt worden. Roststrandläufer (Kanutsvogel,
T. canuta L.), 25 cm lang, im Sommer oberseits schwarz mit
rostroten Flecken, weißlichen Federspitzen und rostgelben
Federsäumen, unterseits dunkel braunrot, im Winter oberseits
aschblau, unterseits weiß, an der Unterkehle dunkel gefleckt
; der Schnabel schwarz, der Fuß grauschwarz. Er bewohnt den
Norden der Alten Welt und weilt in Deutschland von August bis Mai
an der Küste der Nord- und Ostsee, nistet aber nur im hohen
Norden. Er ist sehr beweglich, fliegt und schwimmt gut und besitzt
eine laute, pfeifende Stimme. Die Nahrung besteht in allerlei
Kleingetier. Der Zwergstrandläufer (Raßler, T.
[Actodromas] minuta Kaup), 14 cm lang, im Sommer oberseits schwarz
mit rostroten Federkanten, an der Oberbrust hell rostfarben, fein
braun gefleckt, unterseits weiß, im Winter oberseits dunkel
aschgrau, braunschwarz gestrichelt; das Auge ist braun, der
Schnabel schwarz, der Fuß grünlichschwarz. Er bewohnt
den hohen Norden, findet sich aber an fast allen Meeresküsten
Europas, Asiens, Afrikas und Australiens und weilt bei uns von
August bis April. Er nistet in den Tundren Europas und Asiens.
Seine Eier (s. Tafel "Eier II", Fig. 17) sind trüb
gelblichgrau bis ölgrün,
370
Strandlinien - Strangulieren.
aschgrau und dunkelbraun gefleckt. DerAlpenstrandläufer (T.
[Pelidua] alpina Cuv.), 15-18 cm lang, im Sommer oberseits
rotbraun, schwarz gefleckt, unterseits weiß mit schwarzen
Schaftstrichen, an Unterbrust und Vorderbauch schwarz, im Winter
oberseits aschgrau, unterseits weißlich; das Auge ist braun,
Fuß und Schnabel schwarz. Er bewohnt den hohen Norden,
brütet aber schon in Deutschland, wo er von August bis Mai
verweilt, durchstreift im Winter mit Ausnahme von Australien und
Polynesien die ganze Erde und erscheint auch oft in Scharen im
Binnenland und im Gebirge. Er nistet an sandigen oder feuchten
Stellen in der Regel nicht weit vom Meer auf dem Boden; die vier
schmutzig ölfarbenen, dunkel ölbraun gefleckten Eier (s.
Tafel "Eier II", Fig. 19) werden vom Weibchen allein
ausgebrütet. Das Fleisch des Alpenstrandläufers ist sehr
schmackhaft, und er wird daher in großer Zahl auf den
Schnepfenherden erlegt oder gefangen.
Strandlinien, die durch den Anprall der Meereswogen an
den die Küste bildenden Felsen und an Klippen hervorgebrachten
Linien, welche sich zusammen mit Anhäufungen von
Geröllen, Bruchstücken der Gehäuse von
Meeresbewohnern und Zusammenschwemmungen von Meerestangen
(Strandterrassen) sowie auch den Ansätzen (Balanen) oder den
Einbohrungen (Bohrmuscheln) von Seetieren als ein das Ufer
umziehender Saum oft meilenweit in ununterbrochenem Zusammenhang
verfolgen lassen. Steigt das Land, und verschiebt sich dadurch die
Grenzlinie zwischen Wasser und Land, so bleiben diese Signale als
Produkte eines frühern, jetzt nicht mehr vorhandenen Zustandes
zurück und bilden als alte S. für die Geologie wichtige
Anhaltspunkte zur Kontrolle der Hebungserscheinungen (vgl. Hebung).
Die Küsten Skandinaviens, Schottlands, Italiens etc. bieten
zahlreiche Beispiele solcher oft zu dritt und mehr
übereinander hinziehender alter S.
Strandpfeifer, s. Regenpfeifer.
Strandpflanzen, die den Seeküsten
eigentümlichen Gewächse, von denen manche auch im
Binnenland an Salinen als sogen. Salzpflanzen vorkommen; von
Kräutern zahlreiche Chenopodiaceen, unter denen besonders die
Gattungen Salsola und Salicornia zu nennen sind, ferner: Glaux
maritima, Plantago maritima, Triglochin maritimum, Aster Tripolium,
Artemisia maritima, Statice Limonium, Eryngium maritimum, Juncus
maritimus, Lepturus filiformis, Crambe maritima. Cochlearia
officinalis, Ammophila arenaria; von Holzpflanzen: Hippophae
rhamnoides, in Südeuropa Pinus maritima und Pinus Pinea.
Strandrecht, s. Grundruhrecht.
Strandtrift (strandtriftiges Gut), Gegenstände, die
infolge eines Seeunfalls von der See gegen den Strand getrieben und
von dem Strand aus geborgen werden. Vgl. Strandung.
Strandung, das Auflaufen und Festsitzen eines Schiffs auf
dem Strand, auf einer Klippe oder auf einer Sandbank. Wird die S.
absichtlich bewirkt, um das Scheitern des Schiffs zu vermeiden, so
gehört der dadurch verursachte Schade zur großen Havarie
(s. d.). Die in verbrecherischer Absicht mit Gefahr für das
Leben andrer herbeigeführte S. wird nach dem deutschen
Strafgesetzbuch (§ 323) mit Zuchthaus nicht unter fünf
Jahren und, wenn dadurch der Tod eines Menschen verursacht worden
ist, mit Zuchthaus nicht unter zehn Jahren oder mit
lebenslänglichem Zuchthaus bestraft. Wurde eine S.
fahrlässigerweise verursacht, so tritt (§ 326)
Gefängnisstrafe ein. Wer endlich ein Schiff, welches als
solches oder in seiner Ladung oder in seinem Frachtlohn versichert
ist, sinken oder stranden macht, wird mit Zuchthaus bis zu zehn
Jahren und zugleich mit Geldstrafe von 150-6000 Mk. bestraft
(§ 265). Für das Deutsche Reich ist das Strandungswesen
im übrigen durch die Strandungsordnung vom 17. Mai 1874
geregelt. Dieselbe handelt namentlich von den Strandbehörden,
welchen die Sorge für die Rettung und Bergung der in Seenot
befindlichen Personen und Güter anvertraut ist, ferner von dem
Verfahren der Bergung und Hilfsleistung in Seenot, von den
Bergungs- und Hilfskosten und von den
Privatrechtsverhältnissen in Ansehung des sogen. Strandguts
(s.d.). Als Strandbehörden fungieren Strandämter, welche
das Strandgut zu verwalten und den Empfangsberechtigten,
nötigen Falls nach einem Aufgebotsverfahren, zu
übermitteln haben. Den Strandämtern sind Strandvögte
untergeordnet, welchen das eigentliche Hilfs- und Rettungswerk
obliegt. Ihrer Aufforderung zur Hilfsleistung müssen alle
anwesenden Personen nachkommen, sofern sie dazu ohne erhebliche
eigne Gefahr im stande sind. Sie sind ferner befugt, zur Rettung
von Menschenleben die erforderlichen Fahrzeuge und
Gerätschaften in Anspruch zu nehmen und jeden Zugang zum
Strand zu benutzen. Der Vorsteher eines Strandamtes
(Strandhauptmann) kann zugleich zum Strandvogt bestellt werden.
Diese Strandbeamten sind Beamte der betreffenden Landesregierungen.
Vgl. die Instruktion zur Strandungsordnung vom 24. Nov. 1875
("Zentralblatt für das Deutsche Reich" 1875, S. 750).
Strandvogt, s. Strandung.
Strandwolf, s. Hyäne.
Strang (Strähne), ein Garnmaß, 1) für
Leinengarn: = 10 Gebinde à 120 Fäden = 1200 Fäden
= 2743,15 m; 2) für Baumwollgarn: a) englisch: = 560
Fäden à 1 1/2 Yards = 840 Yards = 768,08 m, b)
französisch: = 10 Gebinde à 70 Fäden = 700
Fäden = 1000 m; 3) für Wollgarn: A. Kammgarn: a) deutsche
Weife: 1 S. = 7 Gebinde à 80 Fäden = 560 Fäden
(à 1 1/2 Yards) = 768,08 m, b) englische Weife: 1 S. = 7
Gebinde à 80 Fäden à 1 Yard = 512,05 m; B.
Streichgarn: a) preußische Weife: 1 S. = 20 Gebinde à
44 Fäden = 880 Fäden à 2 1/2 preußische
Ellen = 1467,265 m, b) sächsische Weife (für
Vicunnagarn): 1 S. = 5 Gebinde à 80 Fäden = 400
Fäden à 2 alte Leipziger Ellen = 452 m, c)
böhmische Weife: 1 S. = 20 Gebinde à 44 Fäden =
880 Fäden à 2 Wiener Ellen = 1371,28 m; 4) für
Seide: 1 S. = 4 Gebinde à 3000 Fäden à 1 m =
12,000 m.
Strange (spr. strehndsch), Robert, Kupferstecher, geb.
26. Juli 1721 auf der orkadischen Insel Pomona, ging nach Edinburg
und schloß sich dort an den Prätendenten an, nach dessen
Sturz er nach Paris flüchtete und unter Le Bas studierte. 1751
kam er nach London, reiste 1759 nach Italien, lebte dann mehrere
Jahre in Paris und zuletzt in London, wo er 5. Juli 1792 starb. Er
stach Blätter nach italienischen Meistern, besonders nach
Tizian, auch nach van Dyck, die von schöner Wirkung sind. Zur
Zeit der dominierenden Schwarzkunst kultivierte S. den edlern
Linienstich. Vgl. Dennistoun, Memoirs of Sir R. S. (Lond. 1855, 2
Bde.).
Stranggewebe, in der Pflanzenanatomie das gesamte Gewebe
der Gefäßbündel im Gegensatz zu dem Grundgewebe und
Hautgewebe (s. d.).
Strangulieren (lat.), jemand erwürgen, indem man ihm
einen Strang um den Hals legt und damit
371
Strangurie - Straßburg.
die Luftröhre zuzieht, jedoch ohne den Hinzurichtenden
dabei in die Höhe zu ziehen (s. Erdrosselung). Das S. war
früher bei den Türken die gewöhnliche Todesstrafe
und geschah bei den Vornehmen meist mittels einer ihnen
überschickten seidenen Schnur.
Strangurie (griech.), s. Harnzwang.
Stranitzky, Joseph Anton, Schauspieler und
Theaterprinzipal, geb. 10. Sept. 1676 zu Schweidnitz i. Schl.,
studierte zu Breslau und Leipzig, begleitete daraus einen
schlesischen Grafen auf einer Reise nach Italien und ging nach
seiner Rückkehr zur Bühne über. Im J. 1706 tauchte
er in Wien auf, pachtete 1712 das Stadttheater am Kärntnerthor
und wirkte hier bis zu seinem Tode, der am 19. Mai 1727 erfolgte.
S. war der berühmteste Hanswurst seiner Zeit, ein Meister im
Extemporieren und bei aller Derbheit reich an echter Komik. Er
hatte aus Italien eine Menge von Szenen und Entwürfen
mitgebracht, aus denen er Stücke zusammensetzte, die zum Teil
auch gedruckt wurden, und veröffentlichte unter dem Titel:
"Ollapatrida des durchgetriebenen Fuchsmundi" (1722) eine Sammlung
dramatischer Skizzen (d. h. Gespräche Hanswursts mit allerlei
Leuten über allerlei Gegenstände in Versen und Prosa).
Auch gab er eine "Lustige Reyßbeschreibung, aus Salzburg in
verschiedene Länder" (o. J.) und "Hannswurstsche Träume"
(o. J.) heraus. Vgl. Schlager, Wiener Skizzen (neue Folge, Wien
1839); "Der Wiener Hanswurst", ausgewählte Schriften von S. u.
a. (das. 1885 ff.).
Stranniki, Sekte, s. Raskolniken.
Stranraer (spr. -rähr), Hafenstadt in Wigtownshire
(Schottland), im Hintergrund von Loch Ryan, mit Austern- und
Heringsfischerei und (1881) 6342 Einw. Eine Dampferlinie verbindet
S. mit Belfast. Zum Hafen gehören (1887) 169 Fischerboote.
Strapaze (ital.), ermüdende Anstrengung;
strapazieren, anstrengen, ermüden; strapaziös,
ermüdend, beschwerlich.
Strasburg, 1) (Brodnica) Kreisstadt im preuß.
Regierungsbezirk Marienwerder, an der Drewenz und der Linie
Jablonowo-Lautenburg der Preußischen Staatsbahn, 75 m ü.
M., hat eine evangelische und eine kath. Kirche, ein Gymnasium, ein
Amtsgericht, ein Hauptzollamt, Ziegelbrennerei und (1885) mit der
Garnison (ein Infanteriebataillon Nr. 14) 5462 meist kath.
Einwohner. S. wurde 1285 neben der schon 1268 vorhanden gewesenen
Burg angelegt. -
2) (S. in der Ukermark) Stadt im preuß. Regierungsbezirk
Potsdam, Kreis Prenzlau, an der Linie Stettin-Mecklenburgische
Grenze der Preußischen Staatsbahn, hat 2 evang. Kirchen, ein
Amtsgericht, ein Kriegerdenkmal, eine Zuckerfabrik, ansehnliche
Schuhmacherei, Töpferei und Ofenfabrikation, eine
Eisengießerei und Maschinenfabrik, Lederfabriken, Molkerei
und (1885) 5894 meist evang. Einwohner.
Strasburger, Eduard, Botaniker, geb. 1. Febr. 1844 zu
Warschau, studierte seit 1864 in Bonn und Jena Naturwissenschaft,
besonders Botanik, und habilitierte sich, nachdem er 1867
promoviert hatte, 1868 in Warschau als Privatdozent an der
Hochschule, folgte aber schon 1869 einem Ruf als
außerordentlicher Professor und Direktor des botanischen
Gartens nach Jena und wurde 1871 zum ordentlichen Prosessor
ernannt. Er bereiste wiederholt Italien und 1873 mit Häckel
den Orient, besonders Ägypten und das Rote Meer. 1881 folgte
er einem Ruf an die Universität Bonn. S. arbeitet vorzugsweise
auf histologisch-entwickelungsgeschichtlichem Feld und speziell
über die pflanzlichen Befruchtungsvorgänge und die
Entwickelung der Befruchtungsorgane. Von seinen ältern
Arbeiten sind hier zu nennen: "Die Befruchtung bei den Koniferen"
(Jena 1869); "Die Bestäubung der Gymnospermen" (das. 1872) und
"Die Koniferen und die Gnetaceen" (das. 1872). Durch seine
Untersuchungen über die Pflanzenzelle, besonders in den
Schriften: "Über Zellbildung und Zellteilung" (Jena 1875; 3.
Aufl., das. 1880) und "Studien über Protoplasma" (das. 1876)
u. a., wirkte S. wesentlich umgestaltend auf die Fortentwickelung
der modernen Botanik ein. Von seinen fernern Arbeiten sind noch
hervorzuheben: "Über Befruchtung und Zellteilung" (Jena 1878);
"Die Angiospermen und die Gymnospermen" (das. 1879); "Die Wirkung
des Lichts und der Wärme auf die Bewegung der
Schwärmsporen" (das. 1878); "Über den Bau und das
Wachstum der Zellhäute" (das. 1882); "Das botanische
Praktikum" (2. Aufl., das. 1887); "Das kleine botanische
Praktikum"(das. 1884); "Histologische Beiträge" (das. 1888
ff.).
Straschiripka, Johann von, Maler, s. Canon
Straschniks, die russischen Grenzwächter.
Straß, s. Edelsteine, S. 315, und Glas, S. 388.
Straßburg, ehemals reichsunmittelbares Bistum im
oberrheinischen Kreise, schon in der Merowingerzeit entstanden,
umfaßte anfangs Ober- und Unterelsaß nebst der Ortenau
und einem Teil des Breisgaues; später wurden Teile des
Elsaß zu gunsten der Bischöfe von Speier und Basel davon
abgetrennt. Das bischöfliche Territorium enthielt im
Niederelsaß sieben Ämter: Zabern, Kochersberg,
Dachstein, Schirmeck, Benfeld, Markolsheim und Wengenau; im
Oberelsaß: das Amt Rufach, die Vogtei Obersultz und die Lehen
Freundstein, Herlisheim u. a. sowie diesseit des Rheins: das Amt
Ettenheim und Herrschaften in derOppenau, wie Oberkirch und eine
Zeitlang Ulmburg; zusammen 1322 qkm (24 QM.) mit 30,000 Einw. und
350,000 Gulden Einkünften. Der Bischof stand unter dem
Erzstift Mainz, war deutscher Reichsfürst und blieb es auch,
als er für das linksrheinische Land 1648 die Lehnshoheit
Frankreichs anerkennen mußte, für seine diesseit des
Rheins liegenden Besitzungen. Die französischen Besitzungen
des Hochstifts wurden gleich zu Anfang der Revolution eingezogen;
der in Schwaben gelegene Teil derselben (165 qkm mit 35,000 Guld.
Einkünften) aber ward 1803 als Fürstentum Ettenheim dem
Kurfürsten von Baden überlassen. 1802 wurde das ganze
Elsaß dem Straßburger Sprengel überwiesen und das
Bistum dem Erzbischof von Besancon untergeordnet; es steht jedoch
seit 1871 unmittelbar unter dem Papst. Unter den Bischöfen von
S. sind am bekanntesten: Leopold II. Wilhelm, Erzherzog von
Österreich (1614-62, s. Leopold 20), Franz Egon und Wilhelm
Egon von Fürstenberg (s. Fürstenberg 2 u. 3) und der
Kardinal Louis René, Prinz von Rohan (s. d.). Vgl.
Grandidier, Histoire de l'église et des
évêques-princes de Strasbourg (Straßb. 1775-78,
2 Bde., bis zum 10. Jahrh. reichend); Fritz, Das Territorium des
Bistums S. (das. 1885).
Straßburg (hierzu der Stadtplan), Hauptstadt des
deutschen Reichslandes Elsaß-Lothringen, des Bezirks
Unterelsaß sowie des Land- und Stadtkreises S., Festung
ersten Ranges, liegt 5 km vom Rhein entfernt, an der schiffbaren
Ill, die hier die Breusch aufnimmt, am Rhein-Rhônekanal,
welcher hier mit der Ill sich vereinigt, sowie am Rhein-Marnekanal,
der nördlich der Stadt von der Ill ausgeht und als Illkanal
diese mit einem Rheinarm (Kleiner Rhein) verbindet, unter 48°
35' nördl. Br. und 7° 45' östl. L. v. Gr., 150 m
ü. M., u. zerfällt in ihrem Weichbild in acht Kantone.
Die eigentliche (innere) Stadt wird durch die zwei-
[Artikel Straßburg.]
Namen-Register zum ,Plan von Straßburg'.
Die Buchstaben und Zahlen zwischen den Linien (E 2) bezeichnen
die Felder der Karte.
Meyers Konv.-Lexikon, 4, Aufl.
Aar (Nebenarm der 111) E2
Akademie EF3
Akademie-Straße EF3
Allerheiligen-Gasse BC3
Alter Weinmarkt B4
Alt-St.-Peter-Kirche B4
Alt-St.-Peter-Platz B4
Am hohen Steg C3
Am Roseneck C2
Am Schießrain DE1
Anatomie D5,6
An d. Gewerbslauben C4
An der Esplanade FG3,4
Andlauer Straße B6
Apfjel-Straße D2
Arnold-Platz G2
Arsenal F3
Artillerie-Kaserne E4
Artillerie-Wallstraße DE5
Auf d. verbrannten Hof D3
Auf den Eisgruben BC5
Aurelien-Platz A5
Bahnhof, Zentral- A4
Bahnhof-Platz A4
Bahnhof-Ring A4
Bahnhof-Staden B3,4
Ballhaus-Gasse E4
Bank, Els.-Lothringer CD3
Bank, Reichs- C3
Barbara-Gasse, St. C4
Bauhof G4
Bei der Heuwage F4
Bergherrn-Gasse BC3
Bezirks-Gefängnis B5
Bezirks-Präsidium E2,3
Bibliothek D4
Bischöflicher Palast D3
Blauwolken-Gasse C3
Blessig-Straße F3
Botanischer Garten E3,F2
Brand-Gasse D3
Braut-Platz EF2
Broglie-Platz CD3
Brücke, Neue D4
Bruderhoffs-Gasse D3,4
Brumather Straße A3
Bucksweiler Straße AB2
Bürger-Hospital D5
Chirurgie C5
Citadelle H3,4
Citadellen-Allee G4
Clemens-Gasse B3
Clemens-Platz B3
Contades D1
Desaix-Staden B4
Deutsche Straße D1, 2
Dietrich-Staden E2,3
Dom-Platz D4
Düntzmühl-Kanal BC5
Ehnheimer Str., Ober- A6
Eiserne-Manns-Platz C4
Eisgruben, Auf den BC5
Elisabethen-Gasse, St. C5
Elsässer Straße F2
Elsaß-Lothring. Bank CD3
Elsbeth-Wallstraße C5,6
Esplanade G3