Stelzen, hohe Stäbe, an welchen in bestimmter

Höhe Trittklötze angebracht sind, auf denen man, sich an

den Stangen selbst festhaltend, stehen und gehen kann. Sie sind ein

gymnastisches Belustigungsmittel, während eine andre Art

Stelzen, die ungefähr eine Elle hoch und oben so breit sind,

daß sie an die Fußsohle festgeschnallt oder gebunden

werden können, besonders von den Äquilibristen zum

Stelzentanz benutzt werden. Beide Arten sind übrigens in

Marschländern sehr gebräuchlich, um sumpfige oder

überschwemmte Stellen zu durchschreiten, namentlich im franz.

Departement des Landes, woselbst die Schäfer sich den ganzen

Tag auf ihren S. bewegen. Zu Namur fand früher

alljährlich zum Karneval ein zweistündiger Kampf zwischen

zwei Armeen auf S. statt.

Stelzengeier (Kranichgeier, Sekretär, Gypogeranus

serpentarius Ill.), Vogel aus der Ordnung der Raubvögel und

der Familie der Kranichgeier (Gypogeranidae), 125 cm lang, sehr

schlank gebaut, mit langem Hals, ziemlich kleinem, breitem, flachem

Kopf, kurzem, dickem, starkem, vom Grund an gebogenem, fast zur

Hälfte von der Wachshaut bedecktem Schnabel mit sehr spitzigem

Haken, langen Flügeln, in welchen die ersten fünf

Schwingen gleich lang sind, auffallend langem, aber sehr stark

abgestuftem Schwanz, unverhältnismäßig langen

Läufen und kurzen Zehen mit wenig gekrümmten,

kräftigen, stumpfen Krallen. Das Gefieder ist am Hinterkopf zu

einem Schopfe verlängert, oberseits hell aschgrau, am

Hinterhals gräulichfahl, an den Halsseiten u. Unterteilen

schmutzig graugelb, Nackenschopf, Schwingen, Bürzel und

Unterschenkel schwarz, die Steuerfedern weiß, graubraun,

schwarz, an der Spitze wieder weiß; das Auge ist graubraun,

der Schnabel dunkel hornfarben, an der Spitze schwarz, Wachshaut

und Lauf gelb. Er bewohnt die steppenartigen Ebenen Afrikas vom Kap

bis 16° nördl. Br., lebt meist paarweise, läuft und

fliegt vortrefflich und ist berühmt als Schlangenvertilger. Er

nistet auf Büschen oder Bäumen und legt 2-3 weiße

oder rötlich getüpfelte Eier, welche das Weibchen in

sechs Wochen ausbrütet. Die Tötung des Stelzengeiers ist

am Kap streng verboten. In der Gefangenschaft hält er sich

gut, wird auch recht zahm.

Stelzenschuhe kamen im 15. Jahrh., wie es scheint zuerst

in Spanien, auf, wo sich diese Mode eine Zeitlang mit der der

Schnabelschuhe vereinigte. Schon in der ersten Hälfte des 16.

Jahrh. kam sie hier wieder in Abnahme, wogegen sie erst jetzt in

England, Italien und besonders in Frankreich (unter dem Namen

patins) Verbreitung fand. Allerdings gewannen sie im Norden

insofern praktische Bedeutung, als der Straßenschmutz zur

Benutzung hölzerner Unterschuhe zwang, die im Haus abgelegt

wurden. Sie wurde hier in dem Maß übertrieben, daß

man sie, nach Art eines förmlichen Piedestals, bis zu 2

Fuß hoch trug und auch durch die Farbe derselben die

Aufmerksamkeit zu erregen suchte. In Deutschland fand diese Mode

weniger Anklang. Trotz häufiger Verbote kam man, wenn auch in

mäßigerer Anwendung, immer wieder auf sie zurück S.

die Abbildungen.

^[Stelzenschuhe.]

Stelzfuß, s. Bockhuf.

Stelzhamer, Franz, ausgezeichneter österreich.

Dialektdichter, geb. 29. Nov. 1802 zu Großpiesenham bei Ried

in Oberösterreich als der Sohn eines Bauern, besuchte,

für den geistlichen Stand bestimmt, die Gymnasien zu Salzburg

und Graz und sollte im Seminar zu Linz die Weihen empfangen,

verließ aber, weltlich gesinnt, das Berufsstudium und ging

nach Wien, wo er sich erst als Jurist, dann als Malerakademiker

versuchte, bis er sich einer wandernden Schauspielertruppe

anschloß. In dieser Laufbahn lernte er Sophie Schröder

kennen, die ihn in der Deklamation unterrichtete. Nach

Auflösung der Truppe kehrte der mehr als 30jährige Sohn,

von der Bäuerin-Mutter geholt, in die heimatliche Hütte

zurück, wo er nun seine zerstreuten Dialektgedichte ordnete

und herausgab ("Lieder in obderennsscher Mundart", Wien 1836; 2.

Aufl. 1844), die einen durchschlagenden Erfolg hatten. Es folgten

"Neue Gesänge" (Wien 1841, 2. Aufl. 1844)

285

Stelzvögel - Stempelsteuern.

von gleichem Wert nach, und nun gehörte S. ganz dem

dichterischen Beruf an, indem er als wandernder Sänger, seine

eignen Gedichte vortrefflich vortragend, Österreich und Bayern

jahrelang durchzog. Weiter veröffentlichte er drei Bände

Erzählungen ("Prosa", Regensb. 1845); "Neue Gedichte" (das.

1846); ferner "Heimgarten" (Pest 1846, 2 Bde.);

"Liebesgürtel", in hochdeutscher Sprache (2. Aufl.,

Preßb. 1876); endlich "D'Ahnl", ein Dialektepos in Hexametern

(Wien 1851, 2. Aufl. 1855). S. starb zu Henndorf bei Salzburg 14.

Juli 1874. Aus seinem Nachlaß erschienen: "Aus meiner

Studienzeit" (Salzb. 1875); "Die Dorfschule" (Wien 1877).

"Ausgewählte Dichtungen" Stelzhamers gab Rosegger heraus (Wien

1884, 4 Bde.).

Stelzvögel, s. v. w. Watvögel (s. d.).

Stemma (griech.), Kranz, besonders als Schmuck der

Ahnenbilder; Stammbaum. Stemmatographie, Genealogie.

Stemm- und Stechzeug, Meißel zur Bearbeitung des

Holzes, haben eine gerade, einseitig oder zweiseitig

zugeschärfte oder eine bogen- oder winkelförmige

Schneide. Zu der ersten Klasse gehört der 3-50 mm breite

Stechbeitel, dessen Zuschärfungsfläche mit der

gegenüberstehenden Fläche einen Winkel von 8-30°

bildet. Der englische Lochbeitel ist sehr viel dicker, 1,5-25 mm

breit und hat einen Zuschärfungswinkel von 25-35°. Die

Kantbeitel sind lange und starke Stechbeitel für Wagner mit

einer niedrigen Rippe auf der Seite, wo die Zuschärfung liegt,

so daß der Querschnitt ein gedrücktes Fünfeck

bildet. Zur zweiten Klasse gehört das Stemmeisen mit

dünner Klinge und 12-36 mm breit. Zur dritten Klasse

gehören die Hohleisen mit rinnenartiger Klinge und ein- oder

zweiseitig zugeschärfter Schneide, deren Mitte bei den

Hohleisen der Zimmerleute weit vorsteht. Der Geißfuß

hat zwei gleichlange, geradlinige Schneiden, welche unter einem

Winkel von 45-90° zusammenstoßen. Stemm- und Stechzeuge

dienen zum Wegnehmen von Holzteilen, zur Bildung von Einschnitten,

Ausarbeitung von Vertiefungen und Löchern etc. Stemmmaschinen

zum Ausstemmen von Zapfen und durch Langlochbohrmaschinen erzeugten

Nuten besitzen einseitig scharf geschliffene Meißel, die sich

hin und her, resp. auf und ab bewegen und dabei in das auf dem

Arbeitstisch liegende Holz einschneiden, welches nach jedem Schnitt

um die Stärke eines Spans vorrückt.

Stempel, Werkzeug, welches auf der einen Fläche mit

erhabenen oder vertieften Figuren, Buchstaben u. dgl. versehen ist,

um mittels aufgetragener Farbe diese Figur abzudrücken oder

vermittelst eines Drucks diese Figuren in eine etwas weichere Masse

einzudrücken, wie namentlich die S. zur Verfertigung der

Münzen und Medaillen; auch das mit einem solchen Werkzeug

aufgedrückte Zeichen, welches als Merkmal der erprobten

Güte einer Ware, des Ursprungs (von woher) oder einer

bezahlten Abgabe dient. - Im Staatshaushalt wird der S.

(eigentlich: die Stempelung) als Mittel benutzt, um auf bequemem

und nicht kostspieligem Wege Gebühren und Steuern

(Verkehrssteuern) zu erheben (Gebührenstempel, Steuerstempel).

Derselbe soll wegen seiner finanziellen Ergiebigkeit zuerst im

verkehrsreichen Holland (seit 1624) in Gebrauch gekommen sein. Er

ist überall da anwendbar, wo einer zu belastenden Leistung

eine Schriftlichkeit zu Grunde liegt, die der Zahlungspflichtige

überreicht oder empfängt. In diesen Fällen

können sowohl Stempelbogen (gestempeltes Papier) als

aufzuklebende, für den Gebrauch bequemere Stempelmarken

benutzt werden, in andern bedient man sich auch wohl gestempelter

Umschläge (Banderollen, z. B. beim Tabak), die bei dem

Gebrauch zerrissen werden, während der Stempelbogen durch das

Beschreiben, die Stempelmarke durch Durchstreichen oder

Ausdrücken eines Zeichens für weitere Verwendungen

unbrauchbar gemacht (nullifiziert, kassiert) wird. Endlich kann

auch ein Gegenstand (z. B. Edelmetall, Zeitung, Kartenspiel)

unmittelbar durch Aufdrücken des Stempels gestempelt und damit

der Beweis der Steuer- oder Gebührenzahlung geliefert werden.

Zu unterscheiden sind: 1) der Fixstempel, welcher mit einem festen

Geldbetrag für die einzelne in Anspruch genommene

öffentliche Leistung heute meist in der Form der Stempelmarke

eintritt; 2) der Klassenstempel, bei welchem nach gewissen

Merkmalen (Bedeutung des Gegenstandes, verursachte Kosten) die

verschiedenen Fälle in Klassen eingeteilt werden und innerhalb

der einzelnen Klassen Festempel zur Anwendung kommen; 3) der

Dimensionsstempel, dessen Höhe sich nach der Ausdehnung des

Gegenstandes (Zeitung, Prozeßakten) richtet, an welchen der

S. angeknüpft wird; 4) der Wert- (Gradations-, Proportional-)

S., welcher sich nach dem durch die steuerpflichtige Urkunde

repräsentierten Wert richtet und in Prozenten des letztern

oder auch mit Abrundung der Prozenthöhe in festen

Beträgen für gewisse Klassen (klassifizierter

Wertstempel) erhoben wird. Gegen Stempelfälschungen

schützt man sich durch künstliche Herstellung der

Stempelzeichen (geschöpftes Papier, Wasserzeichen etc.), gegen

Umgehungen dienen Kontrolle und Strafe. Die Strafe kann dadurch

verschärft werden, daß das vorgenommene

Rechtsgeschäft für nichtig erklärt wird. Da

hierdurch jedoch auch leicht Unschuldige getroffen werden, so

begnügt sich die Stempelgesetzgebung meist mit Geldstrafen,

während die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts nicht

weiter angefochten wird. Vgl. Stempelsteuern.

Stempel (Pistill), das weibliche Organ in den

Blüten, s. Blüte, S. 67 f.

Stempelakte, brit. Gesetz, 22. März 1765 für

die nordamerikanischen Kolonien gegeben, angeblich behufs

Aufbringung einer Summe zur Verteidigung der Kolonien gegen

feindliche Angriffe und zwar durch Auflegung einer Stempeltaxe auf

alles bei Geschäften zu verwendende Schreibpapier, steigerte

die Unzufriedenheit, ward zwar 18. März 1766 wieder

aufgehoben, trug aber zum Abfall der Kolonien von England mit bei.

S. Großbritannien, S. 806.

Stempelbogen, Stempelmarke etc., s. Stempel.

Stempelschneidekunst, die Kunst, Figuren und Buchstaben

in Stempel von Metall je nach Erfordernis des Abdrucks vertieft

oder erhaben darzustellen. Zu den Stempelschneidern gehören

daher auch die Petschaftstecher und die Schriftschneider, doch

findet die eigentliche Anwendung der S. besonders für

Münzen und Medaillen statt. Zahlen und sich oft wiederholende

kleine Zeichen (Sternchen, Kreuze etc.) werden mit besondern Bunzen

eingeschlagen. Über die geschichtliche Entwickelung und das

Künstlerische der S. vgl. Denkmünze und Münzwesen,

S. 897.

Stempelsteuern, eine Reihe von Staatsabgaben (Steuern wie

Gebühren), welchen der Stempel (s. d.) als Erhebungsform

gemeinsam ist. Im wesentlichen decken sie sich mit den

Verkehrssteuern (s. d.). Das Deutsche Reich besitzt an solchen S.

die Wechselstempelsteuer (s. d.), den Spielkartenstempel (s. d.)

und die Börsensteuer (s. d.). Die Gliederstaaten haben

mannigfaltige Urkundenstempel, Erbschaftsstempel und

Gebührenstempel. Die französischen S. sind teils

286

Stempelzeichen - Stengel.

Verbrauchsstempel (Dimensionsstempel von Zeitschriften,

öffentlichen Ankündigungen etc.), teils Urkundenstempel

(als Dimensions- oder als Wertstempel auf alle Akte der

öffentlichen Agenten, der Gerichte und

Verwaltungsbehörden etc.). Der englische Stempel ist meist

Fixstempel. Proportionell abgestuft sind hauptsächlich nur die

Wechselstempelsteuern, die Erbschaftssteuern (s. d.), die Stempel

auf Übertragung von Grundeigentum und von gewissen

Wertpapieren.

Stempelzeichen (Kontermarke), Zeichen, welches in die

Münzen eingeschlagen wurde, um anzuzeigen, daß eine

bisher ungültige Münze Geltung erhält, oder

daß der Wert einer bisher kursierenden Münze

verändert worden ist. Dergleichen S. finden sich schon auf den

Münzen der alten Griechen und Römer. In Frankreich wurden

früher bei jedem Regierungswechsel die Münzen

gestempelt.

Stenamma, s. Ameisen, S. 452.

Stenay (spr. stönä), Stadt im franz.

Departement Maas, Arrondissement Montmédy, an der Maas und

der Eisenbahn Sedan-Verdun, mit Eisenhütte und (1881) 2794

Einw.

Stenbock, Magnus, Graf, schwed. Feldmarschall, geb. 12.

Mai 1664 zu Stockholm, studierte in Upsala, trat dann in

holländische Dienste und focht seit 1688 unter dem Markgrafen

von Baden und dem Grafen Waldeck mit Auszeichnung am Rhein. Nachdem

er 1697 als Oberst eines deutschen Regiments in die Dienste seines

Vaterlandes getreten, begleitete er Karl XII. auf dessen meisten

Feldzügen und wirkte namentlich bei Narwa bedeutend zum Sieg

mit. 1707 wurde er zum Statthalter von Schonen ernannt; als

Friedrich IV. von Dänemark 1709 in Schonen landete, siegte S.,

von der Regentschaft jenem entgegengestellt, 28. Febr. 1710 bei

Helsingborg, setzte 1712 nach Pommern über und schlug die

Dänen 20. Dez. d. J. bei Gadebusch, wendete sich hierauf nach

Holstein, wo er 9. Jan. 1713 Altona in Asche legen ließ,

mußte sich aber 6. Mai bei Tönning, von den

dänischen, russischen und sächsischen Truppen

eingeschlossen, mit 12,000 Mann kriegsgefangen ergeben und ward

nach Kopenhagen gebracht, wo er 23. Febr. 1717 im Kerker starb.

Seine "Mémoires" erschienen Frankfurt 1745; seine Biographie

gab Laenborn heraus (Stockh. 1757-65, 4 Bde.).

Stendal, Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk

Magdeburg, an der Uchte, Knotenpunkt der Linien

Leipzig-Wittenberge, Berlin-Lehrte und S.-Langwedel der

Preußischen Staatsbahn sowie der Eisenbahn

S.-Tangermünde, 33 m ü. M., ist die ehemalige Hauptstadt

der Altmark, hat 5 evang. Kirchen (darunter die spätgotische

Domkirche), eine kath. Kirche, eine Synagoge, 2 alte interessante

Stadtthore, schöne Anlagen an Stelle der alten Festungswerke,

eine Rolandsäule, ein Denkmal des hier gebornen

Archäologen Winckelmann (von K. Wichmann), ein

öffentliches Schlachthaus und (1885) mit der Garnison (1 Reg.

Husaren Nr.10) 16,184 meist evang. Einwohner, die Wollspinnerei,

Tuch-, Öfen-, Maschinen- u. Goldleistenfabrikation,

Kunstgärtnerei, Bierbrauerei etc. betreiben. Auch befindet

sich hier eine Eisenbahnhauptwerkstatt und werden Pferde-, Vieh- u.

Getreidemärkte abgehalten. S. hat ein Landgericht, ein

Hauptsteueramt, ein Gymnasium, ein Johanniterkrankenhaus etc. Zum

Landgerichtsbezirk S. gehören die 16 Amtsgerichte zu Arendsee,

Beetzendorf, Bismark, Gardelegen, Genthin, Jerichow, Kalbe a. M.,

Klötze, Öbisfelde, Österburg, Salzwedel, Sandau,

Seehausen i. A., S., Tangermünde und Weferlingen. - S. ward

1151 von Albrecht dem Bären gegründet, erhielt, wie die

meisten Städte im Slawenland, das Magdeburger Recht und gewann

unter den folgenden Markgrafen mancherlei Privilegien, so 1215 die

Befreiung vom Gericht des Burggrafen, obwohl es mit der ganzen

Nordmark 1196 unter die Lehnshoheit des Erzstifts Magdeburg geraten

war. Bei der Teilung der Mark unter die Brüder Johann I. und

Otto IV. 1258 ward S. Sitz der ältern (Stendalschen) Linie des

Hauses Askanien, die 1320 mit Heinrich von Landsberg erlosch.

Damals war S. eine der bedeutendsten Städte der Mark, trat

auch der Hansa bei und stand im 15. Jahrh. an der Spitze eines

Bundes der Städte der Altmark. 1530 fand hier die evangelische

Lehre Eingang, wurde aber von Joachim I. mit Gewalt

unterdrückt; erst unter Joachim II. wurde dann die Reformation

in S. durchgeführt. Vgl. Götze, Urkundliche Geschichte

der Stadt S. (Stend. 1871).

^[Wappen von Stendal.]

Stendhal (spr. stangdall), Pseudonym, s. Beyle.

Stenge, auf größern Schiffen die erste

Verlängerung des Mastes über dem Mars, mittels des sogen.

Eselshaupts, eines starken Blocks von hartem Holz, mit dem

Untermast verbunden; s. Takelung.

Stengel (Caulis, Kaulom, Stamm, Achse), eins der

morphologischen Grundorgane der Pflanzen, in der Fähigkeit

dauernder Verjüngung an seiner Spitze mit der Wurzel

übereinstimmend, aber durch den Besitz von Blättern

wesentlich verschieden. Man beschränkt gewöhnlich das

Vorkommen des Stengels im Pflanzenreich auf die deshalb so

genannten stammbildenden Pflanzen (Kormophyten), welche, alle

Gewächse von den Moosen an aufwärts umfassend, den

Thallophyten gegenübergestellt sind, denen man den S.

abspricht und einen Thallus beilegt.

Der S. ist an den Seiten immer mit Blättern besetzt; beim

sogen. blattlosen S. sind in Wahrheit die Blätter entweder nur

auf ganz unscheinbare Rudimente reduziert, oder umfassen ihn als

bloße Scheiden nur am Grund, oder der vermeintlich blattlose

S. ist nur das zu ungewöhnlicher Länge gestreckte

Zwischenstück zwischen je zwei einander folgenden

Blättern. Die Stellen des Stengels, an welchen ein Blatt

sitzt, die Knoten (nodus), sind nicht selten durch eine

knotenartige Verdickung und oft auch durch andre anatomische

Beschaffenheit ausgezeichnet, insbesondere bei hohlen Stengeln mit

Mark erfüllt. Das zwischen je zwei aufeinander folgenden

Knoten liegende Stück heißt Stengelglied (Internodium).

Das aus dem Blatt in den S. übertretende

Gefäßbündel wird als Blattspur bezeichnet. Die im

jugendlichen Zustand an der Stengelspitze dicht

zusammengedrängten Blätterrücken erst bei der

weitern Ausbildung in der Regel mehr auseinander, indem die

Stengelglieder sich strecken. Bei Stengeln, deren Internodien

unentwickelt bleiben, stehen alle Laubblätter unmittelbar

über der Wurzel und heißen deshalb Wurzel- oder

Grundblätter, während man solche Pflanzen ungenau

stengellose Pflanzen (plantae acaules) nennt. Auch die Knospen, die

Köpfchen, die Blüten sind Beispiele für S. mit

verkürzten Internodien. Einen sehr hohen Grad erreicht die

Streckung der Stengelglieder z. B. bei den Pflanzen mit windenden

Stengeln, bei den fadendünnen Ausläufern und beim Schaft

(scapus), welcher ein einziges, ungemein gestrecktes Internodium

eines aus der Achsel

287

Stengel (botanisch).

von Wurzelblättern entspringenden, eine Blüte oder

einen Blütenstand tragenden Sprosses darstellt.

Der S. ist in Bezug auf seine Seitenorgane (Blätter, Haare)

das Primäre; jene entstehen erst auf diesem. Wenn man die in

der Fortbildung begriffene Spitze des Stengels der Länge nach

durchschneidet, so sieht man, daß der S. in eine halbkugel-

bis schlank kegelförmige Kuppe endigt (Fig. 1), auf deren

Oberfläche noch keinerlei seitliche Organe vorhanden sind.

Dieser Vegetationspunkt (punctum vegetationis) bewirkt durch seine

zellenbildende Thätigkeit die Fortbildung des Stengels in die

Länge. Erst ein mehr oder minder großes Stück

unterhalb des Scheitels (Fig. 1 ss) desselben zeigen sich auf

seiner Oberfläche sanfte Höcker, die wir, nach

rückwärts verfolgend, bald in größere Gebilde

übergehen sehen und als die ersten Anlagen der Blätter

erkennen. Die ganze fortbildungsfähige Spitze eines Stengels

samt den daran sitzenden, den Vegetationspunkt bedeckenden jungen

Blättern (Fig. 1 pb) nennt man Knospe (s. d.). Der

Vegetationspunkt ist aus lauter gleichartigen, sehr kleinen,

polyedrischen, dünnwandigen, reichlich mit Protoplasma

erfüllten, sämtlich in Teilung begriffenen Zellen

zusammengesetzt, welche das sogen. Urparenchym oder -Meristem

darstellen, aus welchem allmählich die Gewebe (Fig. 1 m) durch

entsprechende Ausbildung der Zellen hervorgehen. Bei den

Gefäßkryptogamen und einigen Phanerogamen gibt es im

Scheitel des Vegetationspunkts eine Scheitelzelle, welche durch

regelmäßige Teilungen stetig Zellen bildet, und von

welcher alle Zellen des Meristems und somit des ganzen Stengels

abstammen. Bei andern Phanerogamen bilden sich dagegen im

Vegetationspunkt gewisse Gewebe selbständig und

unabhängig voneinander fort, so daß keine Scheitelzelle

anzunehmen ist.

Bei den meisten Pflanzen verzweigt sich der S., d. h. er erzeugt

an seiner Seite neue Vegetationspunkte, die sich fortentwickeln zu

einer neuen, der ersten gleichen und am Grund mit ihr

zusammenhängenden Achse, welche in Bezug auf jene den Zweig

oder Ast (ramus) bildet. Bei der normalen Verzweigung des Stengels

bilden sich die Vegetationspunkte der Zweige frühzeitig, schon

in der Nähe der Spitze des Stengels und meist in

regelmäßiger Stellung. Von dieser Verzweigung, auf

welcher hauptsächlich die Architektonik der ganzen Pflanze

beruht, muß man diejenigen Zweige unterscheiden, welche aus

Adventivknospen (s. Knospe) hervorgehen, da diese fern von der

Spitze des Stengels, an ältern Teilen, ohne bestimmte Ordnung

und oft durch zufällige äußere Einflüsse

veranlaßt entstehen. Bei jeder normalen Verzweigung treten

die neuen Vegetationspunkte meist in der Achsel der Blätter

auf, und zwar an der Oberfläche des Stengels (Fig. 1 k). Daher

ist die Stellung der Zweige von der Blattstellung abhängig und

zeigt dieselbe Regelmäßigkeit wie diese. Indessen

erzeugen meist nicht alle Blätter in ihrer Achsel eine Knospe,

und noch weniger oft bilden sich alle angelegten Knospen zu

wirklichen Zweigen aus. Die Verzweigung des Stengels erfordert die

Unterscheidung von Hauptachse und Seiten- oder Nebenachsen oder, da

man jede einzelne Achse samt allen ihren Blättern Sproß

nennt, von Haupt- und Seitensprossen. Insofern aber die Nebenachsen

sich abermals verzweigen u. s. f., spricht man von Nebenachsen

erster, zweiter etc. Ordnung. Nach dem Ursprung der Achsen und nach

dem Grad ihrer Erstarkung unterscheidet man folgende Arten der

Verzweigung: 1) Wenn die Hauptachse in gleicher Richtung sich

fortbildet und stärker bleibt als alle ihre Nebenachsen, so

nennt man ein solches Verzweigungssystem monopodial oder ein

Monopodium; es ist die gewöhnlichste Form. 2) Wenn der S. aber

an einem Punkt endigt und daselbst in zwei ihm und einander nahezu

gleich starke, in der Richtung divergierende Zweige sich teilt, so

heißt er gabelig verzweigt oder dichotom (cauli dichotomus),

die Verzweigungsform Dichotomie. Dieses Verhältnis kann auf

dreierlei Weise zu stande kommen. Entweder beruht es nur auf einer

Modifikation der monopodialen Verzweigung und wird dann falsche

Dichotomie genannt, wenn nämlich eine Nebenachse sich ebenso

stark entwickelt wie die Hauptachse und die letztere in ihrer

Richtung etwas zur Seite drängt (Fig. 2 C, wo aaa die

Hauptachse, bb die Nebenachsen), oder wenn unter der Spitze der

Hauptachse, deren Gipfelknospe entweder sich nicht ausbildet, oder

welche durch eine Blüte abgeschlossen ist, zwei

gegenüberstehende Seitensprosse sich entwickeln und in

demselben Grad wie der Hauptsproß erstarken (Fig. 2 B,

Mistel). Oder aber es liegt eine echte Dichotomie vor, ein seltener

bei den Selaginellen und Lykopodiaceen vorkommender Fall, der gar

nicht auf der Bildung von Nebenachsen, sondern darauf beruht,

daß das Wachstum am Scheitel des

288

Stengelbrand - Stenograph.

Stengels in der bisherigen Richtung aufhört und daneben in

zwei divergierenden Richtungen sich fortsetzt, indem der

Vegetationspunkt selbst in zwei neue sich teilt (Fig. 2 A,

Bärlapp). 3) Die Scheinachse (sympodium), wenn der S. in

seiner Fortbildung an der Spitze unterbrochen wird, dafür aber

die der Spitze nächste Seitenachse das Wachstum in gleicher

Richtung fortsetzt und dies nach einem oder einer Reihe von

Internodien sich wiederholt (Fig. 2 D, wo a die Hauptachse, bb' die

aufeinander folgenden Nebenachsen), so daß der scheinbar

Einer Achse angehörige Sproß aus successiven Nebenachsen

verschiedenen Grades zusammengesetzt ist.

Meyers Konversationslexikon Band 15 · 第 82 / 302 段