Höhe Trittklötze angebracht sind, auf denen man, sich an
den Stangen selbst festhaltend, stehen und gehen kann. Sie sind ein
gymnastisches Belustigungsmittel, während eine andre Art
Stelzen, die ungefähr eine Elle hoch und oben so breit sind,
daß sie an die Fußsohle festgeschnallt oder gebunden
werden können, besonders von den Äquilibristen zum
Stelzentanz benutzt werden. Beide Arten sind übrigens in
Marschländern sehr gebräuchlich, um sumpfige oder
überschwemmte Stellen zu durchschreiten, namentlich im franz.
Departement des Landes, woselbst die Schäfer sich den ganzen
Tag auf ihren S. bewegen. Zu Namur fand früher
alljährlich zum Karneval ein zweistündiger Kampf zwischen
zwei Armeen auf S. statt.
Stelzengeier (Kranichgeier, Sekretär, Gypogeranus
serpentarius Ill.), Vogel aus der Ordnung der Raubvögel und
der Familie der Kranichgeier (Gypogeranidae), 125 cm lang, sehr
schlank gebaut, mit langem Hals, ziemlich kleinem, breitem, flachem
Kopf, kurzem, dickem, starkem, vom Grund an gebogenem, fast zur
Hälfte von der Wachshaut bedecktem Schnabel mit sehr spitzigem
Haken, langen Flügeln, in welchen die ersten fünf
Schwingen gleich lang sind, auffallend langem, aber sehr stark
abgestuftem Schwanz, unverhältnismäßig langen
Läufen und kurzen Zehen mit wenig gekrümmten,
kräftigen, stumpfen Krallen. Das Gefieder ist am Hinterkopf zu
einem Schopfe verlängert, oberseits hell aschgrau, am
Hinterhals gräulichfahl, an den Halsseiten u. Unterteilen
schmutzig graugelb, Nackenschopf, Schwingen, Bürzel und
Unterschenkel schwarz, die Steuerfedern weiß, graubraun,
schwarz, an der Spitze wieder weiß; das Auge ist graubraun,
der Schnabel dunkel hornfarben, an der Spitze schwarz, Wachshaut
und Lauf gelb. Er bewohnt die steppenartigen Ebenen Afrikas vom Kap
bis 16° nördl. Br., lebt meist paarweise, läuft und
fliegt vortrefflich und ist berühmt als Schlangenvertilger. Er
nistet auf Büschen oder Bäumen und legt 2-3 weiße
oder rötlich getüpfelte Eier, welche das Weibchen in
sechs Wochen ausbrütet. Die Tötung des Stelzengeiers ist
am Kap streng verboten. In der Gefangenschaft hält er sich
gut, wird auch recht zahm.
Stelzenschuhe kamen im 15. Jahrh., wie es scheint zuerst
in Spanien, auf, wo sich diese Mode eine Zeitlang mit der der
Schnabelschuhe vereinigte. Schon in der ersten Hälfte des 16.
Jahrh. kam sie hier wieder in Abnahme, wogegen sie erst jetzt in
England, Italien und besonders in Frankreich (unter dem Namen
patins) Verbreitung fand. Allerdings gewannen sie im Norden
insofern praktische Bedeutung, als der Straßenschmutz zur
Benutzung hölzerner Unterschuhe zwang, die im Haus abgelegt
wurden. Sie wurde hier in dem Maß übertrieben, daß
man sie, nach Art eines förmlichen Piedestals, bis zu 2
Fuß hoch trug und auch durch die Farbe derselben die
Aufmerksamkeit zu erregen suchte. In Deutschland fand diese Mode
weniger Anklang. Trotz häufiger Verbote kam man, wenn auch in
mäßigerer Anwendung, immer wieder auf sie zurück S.
die Abbildungen.
^[Stelzenschuhe.]
Stelzfuß, s. Bockhuf.
Stelzhamer, Franz, ausgezeichneter österreich.
Dialektdichter, geb. 29. Nov. 1802 zu Großpiesenham bei Ried
in Oberösterreich als der Sohn eines Bauern, besuchte,
für den geistlichen Stand bestimmt, die Gymnasien zu Salzburg
und Graz und sollte im Seminar zu Linz die Weihen empfangen,
verließ aber, weltlich gesinnt, das Berufsstudium und ging
nach Wien, wo er sich erst als Jurist, dann als Malerakademiker
versuchte, bis er sich einer wandernden Schauspielertruppe
anschloß. In dieser Laufbahn lernte er Sophie Schröder
kennen, die ihn in der Deklamation unterrichtete. Nach
Auflösung der Truppe kehrte der mehr als 30jährige Sohn,
von der Bäuerin-Mutter geholt, in die heimatliche Hütte
zurück, wo er nun seine zerstreuten Dialektgedichte ordnete
und herausgab ("Lieder in obderennsscher Mundart", Wien 1836; 2.
Aufl. 1844), die einen durchschlagenden Erfolg hatten. Es folgten
"Neue Gesänge" (Wien 1841, 2. Aufl. 1844)
285
Stelzvögel - Stempelsteuern.
von gleichem Wert nach, und nun gehörte S. ganz dem
dichterischen Beruf an, indem er als wandernder Sänger, seine
eignen Gedichte vortrefflich vortragend, Österreich und Bayern
jahrelang durchzog. Weiter veröffentlichte er drei Bände
Erzählungen ("Prosa", Regensb. 1845); "Neue Gedichte" (das.
1846); ferner "Heimgarten" (Pest 1846, 2 Bde.);
"Liebesgürtel", in hochdeutscher Sprache (2. Aufl.,
Preßb. 1876); endlich "D'Ahnl", ein Dialektepos in Hexametern
(Wien 1851, 2. Aufl. 1855). S. starb zu Henndorf bei Salzburg 14.
Juli 1874. Aus seinem Nachlaß erschienen: "Aus meiner
Studienzeit" (Salzb. 1875); "Die Dorfschule" (Wien 1877).
"Ausgewählte Dichtungen" Stelzhamers gab Rosegger heraus (Wien
1884, 4 Bde.).
Stelzvögel, s. v. w. Watvögel (s. d.).
Stemma (griech.), Kranz, besonders als Schmuck der
Ahnenbilder; Stammbaum. Stemmatographie, Genealogie.
Stemm- und Stechzeug, Meißel zur Bearbeitung des
Holzes, haben eine gerade, einseitig oder zweiseitig
zugeschärfte oder eine bogen- oder winkelförmige
Schneide. Zu der ersten Klasse gehört der 3-50 mm breite
Stechbeitel, dessen Zuschärfungsfläche mit der
gegenüberstehenden Fläche einen Winkel von 8-30°
bildet. Der englische Lochbeitel ist sehr viel dicker, 1,5-25 mm
breit und hat einen Zuschärfungswinkel von 25-35°. Die
Kantbeitel sind lange und starke Stechbeitel für Wagner mit
einer niedrigen Rippe auf der Seite, wo die Zuschärfung liegt,
so daß der Querschnitt ein gedrücktes Fünfeck
bildet. Zur zweiten Klasse gehört das Stemmeisen mit
dünner Klinge und 12-36 mm breit. Zur dritten Klasse
gehören die Hohleisen mit rinnenartiger Klinge und ein- oder
zweiseitig zugeschärfter Schneide, deren Mitte bei den
Hohleisen der Zimmerleute weit vorsteht. Der Geißfuß
hat zwei gleichlange, geradlinige Schneiden, welche unter einem
Winkel von 45-90° zusammenstoßen. Stemm- und Stechzeuge
dienen zum Wegnehmen von Holzteilen, zur Bildung von Einschnitten,
Ausarbeitung von Vertiefungen und Löchern etc. Stemmmaschinen
zum Ausstemmen von Zapfen und durch Langlochbohrmaschinen erzeugten
Nuten besitzen einseitig scharf geschliffene Meißel, die sich
hin und her, resp. auf und ab bewegen und dabei in das auf dem
Arbeitstisch liegende Holz einschneiden, welches nach jedem Schnitt
um die Stärke eines Spans vorrückt.
Stempel, Werkzeug, welches auf der einen Fläche mit
erhabenen oder vertieften Figuren, Buchstaben u. dgl. versehen ist,
um mittels aufgetragener Farbe diese Figur abzudrücken oder
vermittelst eines Drucks diese Figuren in eine etwas weichere Masse
einzudrücken, wie namentlich die S. zur Verfertigung der
Münzen und Medaillen; auch das mit einem solchen Werkzeug
aufgedrückte Zeichen, welches als Merkmal der erprobten
Güte einer Ware, des Ursprungs (von woher) oder einer
bezahlten Abgabe dient. - Im Staatshaushalt wird der S.
(eigentlich: die Stempelung) als Mittel benutzt, um auf bequemem
und nicht kostspieligem Wege Gebühren und Steuern
(Verkehrssteuern) zu erheben (Gebührenstempel, Steuerstempel).
Derselbe soll wegen seiner finanziellen Ergiebigkeit zuerst im
verkehrsreichen Holland (seit 1624) in Gebrauch gekommen sein. Er
ist überall da anwendbar, wo einer zu belastenden Leistung
eine Schriftlichkeit zu Grunde liegt, die der Zahlungspflichtige
überreicht oder empfängt. In diesen Fällen
können sowohl Stempelbogen (gestempeltes Papier) als
aufzuklebende, für den Gebrauch bequemere Stempelmarken
benutzt werden, in andern bedient man sich auch wohl gestempelter
Umschläge (Banderollen, z. B. beim Tabak), die bei dem
Gebrauch zerrissen werden, während der Stempelbogen durch das
Beschreiben, die Stempelmarke durch Durchstreichen oder
Ausdrücken eines Zeichens für weitere Verwendungen
unbrauchbar gemacht (nullifiziert, kassiert) wird. Endlich kann
auch ein Gegenstand (z. B. Edelmetall, Zeitung, Kartenspiel)
unmittelbar durch Aufdrücken des Stempels gestempelt und damit
der Beweis der Steuer- oder Gebührenzahlung geliefert werden.
Zu unterscheiden sind: 1) der Fixstempel, welcher mit einem festen
Geldbetrag für die einzelne in Anspruch genommene
öffentliche Leistung heute meist in der Form der Stempelmarke
eintritt; 2) der Klassenstempel, bei welchem nach gewissen
Merkmalen (Bedeutung des Gegenstandes, verursachte Kosten) die
verschiedenen Fälle in Klassen eingeteilt werden und innerhalb
der einzelnen Klassen Festempel zur Anwendung kommen; 3) der
Dimensionsstempel, dessen Höhe sich nach der Ausdehnung des
Gegenstandes (Zeitung, Prozeßakten) richtet, an welchen der
S. angeknüpft wird; 4) der Wert- (Gradations-, Proportional-)
S., welcher sich nach dem durch die steuerpflichtige Urkunde
repräsentierten Wert richtet und in Prozenten des letztern
oder auch mit Abrundung der Prozenthöhe in festen
Beträgen für gewisse Klassen (klassifizierter
Wertstempel) erhoben wird. Gegen Stempelfälschungen
schützt man sich durch künstliche Herstellung der
Stempelzeichen (geschöpftes Papier, Wasserzeichen etc.), gegen
Umgehungen dienen Kontrolle und Strafe. Die Strafe kann dadurch
verschärft werden, daß das vorgenommene
Rechtsgeschäft für nichtig erklärt wird. Da
hierdurch jedoch auch leicht Unschuldige getroffen werden, so
begnügt sich die Stempelgesetzgebung meist mit Geldstrafen,
während die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts nicht
weiter angefochten wird. Vgl. Stempelsteuern.
Stempel (Pistill), das weibliche Organ in den
Blüten, s. Blüte, S. 67 f.
Stempelakte, brit. Gesetz, 22. März 1765 für
die nordamerikanischen Kolonien gegeben, angeblich behufs
Aufbringung einer Summe zur Verteidigung der Kolonien gegen
feindliche Angriffe und zwar durch Auflegung einer Stempeltaxe auf
alles bei Geschäften zu verwendende Schreibpapier, steigerte
die Unzufriedenheit, ward zwar 18. März 1766 wieder
aufgehoben, trug aber zum Abfall der Kolonien von England mit bei.
S. Großbritannien, S. 806.
Stempelbogen, Stempelmarke etc., s. Stempel.
Stempelschneidekunst, die Kunst, Figuren und Buchstaben
in Stempel von Metall je nach Erfordernis des Abdrucks vertieft
oder erhaben darzustellen. Zu den Stempelschneidern gehören
daher auch die Petschaftstecher und die Schriftschneider, doch
findet die eigentliche Anwendung der S. besonders für
Münzen und Medaillen statt. Zahlen und sich oft wiederholende
kleine Zeichen (Sternchen, Kreuze etc.) werden mit besondern Bunzen
eingeschlagen. Über die geschichtliche Entwickelung und das
Künstlerische der S. vgl. Denkmünze und Münzwesen,
S. 897.
Stempelsteuern, eine Reihe von Staatsabgaben (Steuern wie
Gebühren), welchen der Stempel (s. d.) als Erhebungsform
gemeinsam ist. Im wesentlichen decken sie sich mit den
Verkehrssteuern (s. d.). Das Deutsche Reich besitzt an solchen S.
die Wechselstempelsteuer (s. d.), den Spielkartenstempel (s. d.)
und die Börsensteuer (s. d.). Die Gliederstaaten haben
mannigfaltige Urkundenstempel, Erbschaftsstempel und
Gebührenstempel. Die französischen S. sind teils
286
Stempelzeichen - Stengel.
Verbrauchsstempel (Dimensionsstempel von Zeitschriften,
öffentlichen Ankündigungen etc.), teils Urkundenstempel
(als Dimensions- oder als Wertstempel auf alle Akte der
öffentlichen Agenten, der Gerichte und
Verwaltungsbehörden etc.). Der englische Stempel ist meist
Fixstempel. Proportionell abgestuft sind hauptsächlich nur die
Wechselstempelsteuern, die Erbschaftssteuern (s. d.), die Stempel
auf Übertragung von Grundeigentum und von gewissen
Wertpapieren.
Stempelzeichen (Kontermarke), Zeichen, welches in die
Münzen eingeschlagen wurde, um anzuzeigen, daß eine
bisher ungültige Münze Geltung erhält, oder
daß der Wert einer bisher kursierenden Münze
verändert worden ist. Dergleichen S. finden sich schon auf den
Münzen der alten Griechen und Römer. In Frankreich wurden
früher bei jedem Regierungswechsel die Münzen
gestempelt.
Stenamma, s. Ameisen, S. 452.
Stenay (spr. stönä), Stadt im franz.
Departement Maas, Arrondissement Montmédy, an der Maas und
der Eisenbahn Sedan-Verdun, mit Eisenhütte und (1881) 2794
Einw.
Stenbock, Magnus, Graf, schwed. Feldmarschall, geb. 12.
Mai 1664 zu Stockholm, studierte in Upsala, trat dann in
holländische Dienste und focht seit 1688 unter dem Markgrafen
von Baden und dem Grafen Waldeck mit Auszeichnung am Rhein. Nachdem
er 1697 als Oberst eines deutschen Regiments in die Dienste seines
Vaterlandes getreten, begleitete er Karl XII. auf dessen meisten
Feldzügen und wirkte namentlich bei Narwa bedeutend zum Sieg
mit. 1707 wurde er zum Statthalter von Schonen ernannt; als
Friedrich IV. von Dänemark 1709 in Schonen landete, siegte S.,
von der Regentschaft jenem entgegengestellt, 28. Febr. 1710 bei
Helsingborg, setzte 1712 nach Pommern über und schlug die
Dänen 20. Dez. d. J. bei Gadebusch, wendete sich hierauf nach
Holstein, wo er 9. Jan. 1713 Altona in Asche legen ließ,
mußte sich aber 6. Mai bei Tönning, von den
dänischen, russischen und sächsischen Truppen
eingeschlossen, mit 12,000 Mann kriegsgefangen ergeben und ward
nach Kopenhagen gebracht, wo er 23. Febr. 1717 im Kerker starb.
Seine "Mémoires" erschienen Frankfurt 1745; seine Biographie
gab Laenborn heraus (Stockh. 1757-65, 4 Bde.).
Stendal, Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk
Magdeburg, an der Uchte, Knotenpunkt der Linien
Leipzig-Wittenberge, Berlin-Lehrte und S.-Langwedel der
Preußischen Staatsbahn sowie der Eisenbahn
S.-Tangermünde, 33 m ü. M., ist die ehemalige Hauptstadt
der Altmark, hat 5 evang. Kirchen (darunter die spätgotische
Domkirche), eine kath. Kirche, eine Synagoge, 2 alte interessante
Stadtthore, schöne Anlagen an Stelle der alten Festungswerke,
eine Rolandsäule, ein Denkmal des hier gebornen
Archäologen Winckelmann (von K. Wichmann), ein
öffentliches Schlachthaus und (1885) mit der Garnison (1 Reg.
Husaren Nr.10) 16,184 meist evang. Einwohner, die Wollspinnerei,
Tuch-, Öfen-, Maschinen- u. Goldleistenfabrikation,
Kunstgärtnerei, Bierbrauerei etc. betreiben. Auch befindet
sich hier eine Eisenbahnhauptwerkstatt und werden Pferde-, Vieh- u.
Getreidemärkte abgehalten. S. hat ein Landgericht, ein
Hauptsteueramt, ein Gymnasium, ein Johanniterkrankenhaus etc. Zum
Landgerichtsbezirk S. gehören die 16 Amtsgerichte zu Arendsee,
Beetzendorf, Bismark, Gardelegen, Genthin, Jerichow, Kalbe a. M.,
Klötze, Öbisfelde, Österburg, Salzwedel, Sandau,
Seehausen i. A., S., Tangermünde und Weferlingen. - S. ward
1151 von Albrecht dem Bären gegründet, erhielt, wie die
meisten Städte im Slawenland, das Magdeburger Recht und gewann
unter den folgenden Markgrafen mancherlei Privilegien, so 1215 die
Befreiung vom Gericht des Burggrafen, obwohl es mit der ganzen
Nordmark 1196 unter die Lehnshoheit des Erzstifts Magdeburg geraten
war. Bei der Teilung der Mark unter die Brüder Johann I. und
Otto IV. 1258 ward S. Sitz der ältern (Stendalschen) Linie des
Hauses Askanien, die 1320 mit Heinrich von Landsberg erlosch.
Damals war S. eine der bedeutendsten Städte der Mark, trat
auch der Hansa bei und stand im 15. Jahrh. an der Spitze eines
Bundes der Städte der Altmark. 1530 fand hier die evangelische
Lehre Eingang, wurde aber von Joachim I. mit Gewalt
unterdrückt; erst unter Joachim II. wurde dann die Reformation
in S. durchgeführt. Vgl. Götze, Urkundliche Geschichte
der Stadt S. (Stend. 1871).
^[Wappen von Stendal.]
Stendhal (spr. stangdall), Pseudonym, s. Beyle.
Stenge, auf größern Schiffen die erste
Verlängerung des Mastes über dem Mars, mittels des sogen.
Eselshaupts, eines starken Blocks von hartem Holz, mit dem
Untermast verbunden; s. Takelung.
Stengel (Caulis, Kaulom, Stamm, Achse), eins der
morphologischen Grundorgane der Pflanzen, in der Fähigkeit
dauernder Verjüngung an seiner Spitze mit der Wurzel
übereinstimmend, aber durch den Besitz von Blättern
wesentlich verschieden. Man beschränkt gewöhnlich das
Vorkommen des Stengels im Pflanzenreich auf die deshalb so
genannten stammbildenden Pflanzen (Kormophyten), welche, alle
Gewächse von den Moosen an aufwärts umfassend, den
Thallophyten gegenübergestellt sind, denen man den S.
abspricht und einen Thallus beilegt.
Der S. ist an den Seiten immer mit Blättern besetzt; beim
sogen. blattlosen S. sind in Wahrheit die Blätter entweder nur
auf ganz unscheinbare Rudimente reduziert, oder umfassen ihn als
bloße Scheiden nur am Grund, oder der vermeintlich blattlose
S. ist nur das zu ungewöhnlicher Länge gestreckte
Zwischenstück zwischen je zwei einander folgenden
Blättern. Die Stellen des Stengels, an welchen ein Blatt
sitzt, die Knoten (nodus), sind nicht selten durch eine
knotenartige Verdickung und oft auch durch andre anatomische
Beschaffenheit ausgezeichnet, insbesondere bei hohlen Stengeln mit
Mark erfüllt. Das zwischen je zwei aufeinander folgenden
Knoten liegende Stück heißt Stengelglied (Internodium).
Das aus dem Blatt in den S. übertretende
Gefäßbündel wird als Blattspur bezeichnet. Die im
jugendlichen Zustand an der Stengelspitze dicht
zusammengedrängten Blätterrücken erst bei der
weitern Ausbildung in der Regel mehr auseinander, indem die
Stengelglieder sich strecken. Bei Stengeln, deren Internodien
unentwickelt bleiben, stehen alle Laubblätter unmittelbar
über der Wurzel und heißen deshalb Wurzel- oder
Grundblätter, während man solche Pflanzen ungenau
stengellose Pflanzen (plantae acaules) nennt. Auch die Knospen, die
Köpfchen, die Blüten sind Beispiele für S. mit
verkürzten Internodien. Einen sehr hohen Grad erreicht die
Streckung der Stengelglieder z. B. bei den Pflanzen mit windenden
Stengeln, bei den fadendünnen Ausläufern und beim Schaft
(scapus), welcher ein einziges, ungemein gestrecktes Internodium
eines aus der Achsel
287
Stengel (botanisch).
von Wurzelblättern entspringenden, eine Blüte oder
einen Blütenstand tragenden Sprosses darstellt.
Der S. ist in Bezug auf seine Seitenorgane (Blätter, Haare)
das Primäre; jene entstehen erst auf diesem. Wenn man die in
der Fortbildung begriffene Spitze des Stengels der Länge nach
durchschneidet, so sieht man, daß der S. in eine halbkugel-
bis schlank kegelförmige Kuppe endigt (Fig. 1), auf deren
Oberfläche noch keinerlei seitliche Organe vorhanden sind.
Dieser Vegetationspunkt (punctum vegetationis) bewirkt durch seine
zellenbildende Thätigkeit die Fortbildung des Stengels in die
Länge. Erst ein mehr oder minder großes Stück
unterhalb des Scheitels (Fig. 1 ss) desselben zeigen sich auf
seiner Oberfläche sanfte Höcker, die wir, nach
rückwärts verfolgend, bald in größere Gebilde
übergehen sehen und als die ersten Anlagen der Blätter
erkennen. Die ganze fortbildungsfähige Spitze eines Stengels
samt den daran sitzenden, den Vegetationspunkt bedeckenden jungen
Blättern (Fig. 1 pb) nennt man Knospe (s. d.). Der
Vegetationspunkt ist aus lauter gleichartigen, sehr kleinen,
polyedrischen, dünnwandigen, reichlich mit Protoplasma
erfüllten, sämtlich in Teilung begriffenen Zellen
zusammengesetzt, welche das sogen. Urparenchym oder -Meristem
darstellen, aus welchem allmählich die Gewebe (Fig. 1 m) durch
entsprechende Ausbildung der Zellen hervorgehen. Bei den
Gefäßkryptogamen und einigen Phanerogamen gibt es im
Scheitel des Vegetationspunkts eine Scheitelzelle, welche durch
regelmäßige Teilungen stetig Zellen bildet, und von
welcher alle Zellen des Meristems und somit des ganzen Stengels
abstammen. Bei andern Phanerogamen bilden sich dagegen im
Vegetationspunkt gewisse Gewebe selbständig und
unabhängig voneinander fort, so daß keine Scheitelzelle
anzunehmen ist.
Bei den meisten Pflanzen verzweigt sich der S., d. h. er erzeugt
an seiner Seite neue Vegetationspunkte, die sich fortentwickeln zu
einer neuen, der ersten gleichen und am Grund mit ihr
zusammenhängenden Achse, welche in Bezug auf jene den Zweig
oder Ast (ramus) bildet. Bei der normalen Verzweigung des Stengels
bilden sich die Vegetationspunkte der Zweige frühzeitig, schon
in der Nähe der Spitze des Stengels und meist in
regelmäßiger Stellung. Von dieser Verzweigung, auf
welcher hauptsächlich die Architektonik der ganzen Pflanze
beruht, muß man diejenigen Zweige unterscheiden, welche aus
Adventivknospen (s. Knospe) hervorgehen, da diese fern von der
Spitze des Stengels, an ältern Teilen, ohne bestimmte Ordnung
und oft durch zufällige äußere Einflüsse
veranlaßt entstehen. Bei jeder normalen Verzweigung treten
die neuen Vegetationspunkte meist in der Achsel der Blätter
auf, und zwar an der Oberfläche des Stengels (Fig. 1 k). Daher
ist die Stellung der Zweige von der Blattstellung abhängig und
zeigt dieselbe Regelmäßigkeit wie diese. Indessen
erzeugen meist nicht alle Blätter in ihrer Achsel eine Knospe,
und noch weniger oft bilden sich alle angelegten Knospen zu
wirklichen Zweigen aus. Die Verzweigung des Stengels erfordert die
Unterscheidung von Hauptachse und Seiten- oder Nebenachsen oder, da
man jede einzelne Achse samt allen ihren Blättern Sproß
nennt, von Haupt- und Seitensprossen. Insofern aber die Nebenachsen
sich abermals verzweigen u. s. f., spricht man von Nebenachsen
erster, zweiter etc. Ordnung. Nach dem Ursprung der Achsen und nach
dem Grad ihrer Erstarkung unterscheidet man folgende Arten der
Verzweigung: 1) Wenn die Hauptachse in gleicher Richtung sich
fortbildet und stärker bleibt als alle ihre Nebenachsen, so
nennt man ein solches Verzweigungssystem monopodial oder ein
Monopodium; es ist die gewöhnlichste Form. 2) Wenn der S. aber
an einem Punkt endigt und daselbst in zwei ihm und einander nahezu
gleich starke, in der Richtung divergierende Zweige sich teilt, so
heißt er gabelig verzweigt oder dichotom (cauli dichotomus),
die Verzweigungsform Dichotomie. Dieses Verhältnis kann auf
dreierlei Weise zu stande kommen. Entweder beruht es nur auf einer
Modifikation der monopodialen Verzweigung und wird dann falsche
Dichotomie genannt, wenn nämlich eine Nebenachse sich ebenso
stark entwickelt wie die Hauptachse und die letztere in ihrer
Richtung etwas zur Seite drängt (Fig. 2 C, wo aaa die
Hauptachse, bb die Nebenachsen), oder wenn unter der Spitze der
Hauptachse, deren Gipfelknospe entweder sich nicht ausbildet, oder
welche durch eine Blüte abgeschlossen ist, zwei
gegenüberstehende Seitensprosse sich entwickeln und in
demselben Grad wie der Hauptsproß erstarken (Fig. 2 B,
Mistel). Oder aber es liegt eine echte Dichotomie vor, ein seltener
bei den Selaginellen und Lykopodiaceen vorkommender Fall, der gar
nicht auf der Bildung von Nebenachsen, sondern darauf beruht,
daß das Wachstum am Scheitel des
288
Stengelbrand - Stenograph.
Stengels in der bisherigen Richtung aufhört und daneben in
zwei divergierenden Richtungen sich fortsetzt, indem der
Vegetationspunkt selbst in zwei neue sich teilt (Fig. 2 A,
Bärlapp). 3) Die Scheinachse (sympodium), wenn der S. in
seiner Fortbildung an der Spitze unterbrochen wird, dafür aber
die der Spitze nächste Seitenachse das Wachstum in gleicher
Richtung fortsetzt und dies nach einem oder einer Reihe von
Internodien sich wiederholt (Fig. 2 D, wo a die Hauptachse, bb' die
aufeinander folgenden Nebenachsen), so daß der scheinbar
Einer Achse angehörige Sproß aus successiven Nebenachsen
verschiedenen Grades zusammengesetzt ist.