bänks) sind Kreditanstalten, welche den Zweck haben, weniger
bemittelten Leuten die sichere Ansammlung und zinstragende Anlegung
kleiner erübrigter Geldsummen zu ermöglichen und
hierdurch den Spartrieb in weitern Kreisen des Volkes zu pflegen
und zu fördern. Dadurch, daß diese Kassen ihren Inhabern
grundsätzlich oder gesetzlich keinen Gewinn abwerfen sollen,
unterscheiden sich dieselben von andern ähnlich eingerichteten
Kreditanstalten. Solche Kassen sind (und zwar vorzugsweise von
Gemeinden als Gemeindeanstalten oder in der Art, daß die
Gemeinde die Bürgschaft für die Kasse übernahm und
die Verwaltung derselben unter die Aufsicht der
Gemeindebehörden stellte, später auch von
Privatgesellschaften und Fabrikanten) seit dem vorigen Jahrhundert
in großer Zahl ins Leben gerufen worden. Die erste wurde 1765
zu Leipzig als "Herzogliche Leihkasse" errichtet. Hierauf folgte
1778 eine von einer Privatgesellschaft in Hamburg gegründete
Anstalt, welcher zuerst der Name Sparkasse beigelegt wurde; ferner
die in Oldenburg 1786, Kiel 1796 sowie in Bern und Basel. Die erste
englische Sparkasse wurde 1798 in London von einer
Privatgesellschaft als Wohlthätigkeitsanstalt errichtet; in
Frankreich folgte Paris 1818, in Preußen Berlin in demselben
Jahr, in Österreich Wien 1819, in Schweden Stockholm 1821, in
Italien Venetien und die Lombardei 1822 und 1823, von welcher Zeit
ab die S. sich rasch in den europäischen Kulturländern
verbreiteten. Damit diese Anstalten ihren Zweck möglichst
vollständig erfüllen, und um zu verhüten, daß
dieselben nicht zu sehr von bemittelten Klassen benutzt werden, ist
eine obere Grenze für die jeweilig erfolgende einzelne
Einlage, dann auch eine solche für das Gesamtguthaben
festgesetzt, welche nicht überschritten werden darf. Der
geringste Betrag der Einlagen ist in Deutschland meist auf 1 Mk.
bemessen. Jeweilig nach Ablauf eines Jahrs werden die inzwischen
aufgewachsenen und nicht erhobenen Zinsen dem Kapital zugeschlagen.
Jeder Einleger erhält ein Sparkassenbuch, in welchem die
Einlagen fortlaufend vermerkt und erfolgende Rückzahlungen
abgeschrieben werden. Kleinere Summen werden sofort
zurückgezahlt, für größere dagegen ist eine
verschieden bemessene Kündigungsfrist angesetzt. Das
Gesamtguthaben wird gegen Rückgabe des Sparkassenbuchs
zurückgezahlt. Da S. viel dazu benutzt werden, um für
bestimmte Zwecke Summen anzusparen, so hat man auch Vorsorge
getroffen, daß Rückzahlungen nur zu bestimmten Zeiten
erfolgen, so bei den Mietsparbüchern am ortsüblichen
Mietzahlungstag. Kuntze (Plauen) empfiehlt zu dem Zweck die
Einführung von "gesperrten Sparkassenbüchern" mit festen
Rückzahlungsfristen. Um die Benutzung der S. auch für
solche zu erleichtern, welche nach andern Orten verziehen, wurde
die Bildung von Kommunalverbänden derart befürwortet,
daß jede Kasse die Einlagebücher andrer übernehmen
und weiterführen soll, indem die Einlagen Abziehender an die
Sparkasse des neuen Aufenthaltsortes überwiesen werden. Da
nach den meisten Statuten Aus-
104
Sparkassen.
zahlungen ohne Prüfung der Berechtigung des Inhabers
stattfinden, so ist zum Schutz gegen Verluste durch Diebstahl eine
sorgfältige Aufbewahrung der Sparkassenbücher geboten.
Als S. pflegt man auch solche Kassen zu bezeichnen, welche in
Wirklichkeit nur Einzahlungs- oder Markenverkaufsstellen sind.
Letztere dienen dem Zwecke, ganz kleine Summen anzusammeln, um
dieselben, wenn sie eine gewisse Höhe erreicht haben, an andre
Kreditanstalten oder sogen. Hauptsparkassen abzuführen, welche
werbende Anlegung und Verwaltung besorgen. Diese Verwaltung ist in
verschiedenen Ländern gesetzlich geregelt, so in Frankreich
l822 und 1835; in Preußen durch ein Regulativ von 1838,
welches dem Gedanken der Selbstverwaltung in weitem Maß
Rechnung trägt, jedoch mit der Maßgabe, daß ebenso
wie in Bayern, Baden, Sachsen etc. die Statuten der
öffentlichen, unter Staatsaufsicht zu stellenden S. der
staatlichen Genehmigung bedürfen; in England seit 1817, wo man
den Charakter der S. gesetzlich dadurch gewahrt hat, daß den
Leitern derselben (trustees) der Bezug einer Entschädigung
oder eines Gewinns untersagt wurde. Die deutschen S. legen die
ihnen anvertrauten Summen teils gegen Hypotheken auf
Grundstücke und Gebäude an, die Gemeindesparkassen
insbesondere gegen im Gemeindebezirk oder in dessen näherer
Umgebung bestellte Hypotheken, teils kaufen sie sichere
Wertpapiere, dann geben sie auch Darlehen gegen Wechsel und
Faustpfand, endlich auch bis zu einer bestimmten Summe gegen
Handschein und höhern Zins unter Gestellung eines Bürgen.
Die englischen S. kaufen meist Staatspapiere an. Die
französischen S. sind gesetzlich gehalten, die Einlagen bei
der staatlichen Caisse des dépôts et consignations im
Kontokorrentverhältnis zu hinterlegen; ihre Forderungen bilden
daher, soweit sie nicht in Bezugsrechte auf ewige Renten
umgewandelt werden, einen Teil der schwebenden Schuld des Staats.
Durch diese Zentralisierung des Sparkassenwesens ist zwar letzteres
außerordentlich vereinfacht; die einzelnen S. tragen mehr den
Charakter einfacher Zahlungs- und Rechnungsstellen. Dagegen
können durch die enge Beziehung zu den schwebenden Schulden,
den S., wie dies schon in Frankreich der Fall gewesen,
Verlegenheiten erwachsen. Überhaupt bedürfen die S.,
sobald sie nur gut verwaltet werden, weniger einen Rückhalt
durch wechselseitige Verbindung oder durch Gründung einer Art
Zentralsparkasse, weil bei denselben nicht wie bei Banken in
schlechten Zeiten die Rückforderungen anzuschwellen pflegen.
Die in einzelnen Ländern vorkommende Verbindung von S. mit
Pfandhäusern ist nicht zweckmäßig, weil in guten
Zeiten mehr Geld den S. zuströmt und die Pfandhäuser
keine Gelegenheit haben, dasselbe unterzubringen, während in
schlechten Zeiten der Geldbedarf der Pfandhäuser durch die S.
nicht gedeckt werden kann. Ihre Verwaltungskosten decken die S.
dadurch, daß sie einen niedrigern Zins geben, als sie
erhalten. Überschüsse werden zunächst zur Bildung
eines Reservefonds, dann für gemeinnützige Zwecke
(Altersprämien für treue Dienstboten etc.) verwandt. Bei
Gemeindesparkassen ist vielfach (so in Preußen, Baden) zu
derartigen Verwendungen staatliche Genehmigung erforderlich.
Schon 1798 tauchte in England der Gedanke auf, S. mit Schulen zu
verbinden; derselbe wurde 1834 an der Stadtschule zu Le Mans
verwirklicht. Dann bestanden schon Anfang dieses Jahrhunderts
eigentliche Schulsparkassen in Thüringen (Apolda) und am Harz
(Goslar). Seit 1866 wirkte Professor F. Laurent (s. d.) zu Gent in
unermüdlicher Weise für Einführung solcher Schul-
oder Jugendsparkassen. Den Erfolgen, welche er erzielte, ist es zu
verdanken, daß diese Kassen in Belgien, Frankreich, England
u. Italien, wo ihnen durch das Gesetz vom 27. Mai 1875 große
Vergünstigungen zugestanden wurden, dann in Österreich
und in einigen Teilen von Deutschland (besonders im Königreich
Sachsen, dann in Schleswig-Holstein) große Verbreitung
gefunden haben. Bei diesen Kassen sammelt der Lehrer die
Beiträge der Kinder, bis dieselben einen Betrag von der
Höhe erreicht haben, daß die Einlage in eine
öffentliche Sparkasse erfolgen kann. Nun kann, während
die Ersparnisse der einzelnen Kinder hierfür noch nicht
genügen, doch die Gesamtsumme zureichen und einstweilen
verzinslich angelegt werden. Der auf diesem Weg erzielte Gewinn
kann zur Deckung kleiner Verwaltungskosten, für
Prämiierung von Schülern oder auch zur Verteilung nach
Maßgabe der Einlagen verwandt werden. Durch die
Schulsparkassen soll der Trieb zum Sparen und zur
Selbstbeherrschung schon in der frühen Jugend gerade in den
Kreisen geweckt und genährt werden, für deren Lage diese
Tugenden von der höchsten Bedeutung sind. Dagegen sind die
Schulsparkassen besonders in deutschen Lehrerkreisen einem
großen Widerstand begegnet. Man machte gegen dieselben
geltend, daß gerade bei den untern Klassen den Kindern gar
keine Möglichkeit zum Sparen geboten sei, und daß diese
Anstalten die schlimmern Leidenschaften der Habsucht und des Neides
bereits bei den Kindern entflammten und großzögen.
Nach einer Mitteilung des Vereins für Jugendsparkassen gab
es in Deutschland 1881: 842 Kassen in 157 Städten und 548
Dörfern. Es waren an denselben beteiligt: 1250 Lehrer und
61,940 Schüler mit 640,000 Mk. Einlagen. Man zählte
in
Frankreich Kassen Bücher Einlagen
1877 8033 176040 2,98 Mill. Frank
1881 14372 302841 6,40 " "
1885 23222 488624 11,29 " "
Italien Lehrer Schüler Bücher Einlagen
1876 522 11935 7289 32049 Lire
1880 3240 40956 19056 174597 "
1885 3451 65062 376345 "
Ungarn Schulen Lehrer Schüler Einlagen
1880 141 222 7333 54647 Guld.
1882 354 565 19273 114734 "
1886 581 926 28256 113264 "
Vgl. Laurent, Conférence sur l'épargne (1866);
Wilhelmi, Die Schulsparkassen (Leipz. 1877); A. de Malarce, Die
Schulsparkasse (Berl. 1879); Elwenspöck, Die Jugendsparkasse
(Memel 1879); Senckel, Jugend- und Schulsparkassen (Frankf. a. O.
1882); Derselbe, Zur Sparkassenreform (1884).
Um in weitern Kreisen der Bevölkerung die Ansammlung von
ganz kleinen Beträgen zu ermöglichen, werden in
Deutschland seit 1880, damals angeregt durch Kaufmann Schwab in
Darmstadt, Pfennigsparkassen nach dem Vorbild der englischen Penny
saving banks gegründet. Es sind dies einfache Sammelstellen
für Beträge von 10 Pfennig und weniger, für welche,
wenn eine Summe von 1 Mk. erreicht ist, ein Sparkassenbuch von der
Hauptsparkasse ausgestellt wird. Die Ansammlung erfolgt unter
Verwendung von Sparmarken und Sparkarten oder Sparbüchern. Die
Marken, meist in gleicher Höhe, oft auch in verschiedenen
Wertstufen, werden gewöhnlich durch Vermittelung von
Ladengeschäften verkauft und auf den vorbezeichneten Stellen
der Sparkarten aufgeklebt. Sobald letztere ausgefüllt sind,
werden dieselben an bestimmten Stellen oder
105
Sparkassenversicherung - Sparrenkopf.
auch nur bei der Hauptsparkasse gegen Quittung eingeliefert. Den
Zwecken besonderer Kreise dienen die Fabriksparkassen (s. d.);
dagegen sind für die allgemeinste Verbreitung bestimmt die
seit 1861 in mehreren Ländern eingeführten Postsparkassen
(s. d.). Es wurden gezählt an S. (ohne Postsparkassen):
Einleger Einlagen Auf ein Buch
Mill. Mk. Mark
Großbritannien und Irland (1885) .... - 927 -
Italien (1885) .... 1189167 764 642
Österreich (1886) ... 2018695 1792 887
Frankreich (1885) ... 4926391 1770 359
Schweiz (1886) .... 745335 411 495
Es war in
die Zahl das Guthaben durchschnittlich
der Einleger der Einleger auf ein Buch
(Konten) Mark Mark
Preußen 1874 2061199 987237180 478
" 1885 4209453 2260933912 537
Bayern 1874 299277 70253440 235
" 1885 464545 130859355 282
Sachsen 1874 686733 232203831 338
" 1884 1199556 4076210 0 340
Baden 1874 141781 83297384 588
" 1884 215646 175727111 815
Hessen 1874 84491 40225356 476
" 1884 160745 90588725 564
Meiningen 1885 33525 18200000 543
Ein Einleger (Sparkassenbuch) kam in
Bayern (1885) auf 11,6 Einw. = auf 100 Einw. 8,6 Sparer
Baden (1884) " 7,1 " = " 100 " 13,5 "
Preußen (1886) " 6,4 " = " 100 " 14,8 "
Hessen (1884) " 5,9 " = " 100 " 16,8 "
Sachsen (1884) " 2,7 " = " 100 " 37,7 "
Auf den Kopf der Bevölkerung entfiel ein Einlagebetrag:
1885 in Bayern von 24,7 Mk., in Preußen von 79,8 Mk.,
1884 in Hessen von 94,7 Mk., in Baden von 109,7 Mk., in Sachsen von
128,0 Mk. Während im Königreich Sachsen auf 84 qkm eine
Sparkasse entfällt, gehören in Preußen 289, in
Bayern 273, in England 493, in Österreich 914 und in Italien
951 qkm dazu. Vgl. Hermann, Über S. (Münch. 1835); Vidal,
Des caisses d'épargne (Par. 1844); Konst. Schmidt und
Brämer, Das Sparkassenwesen in Deutschland (Berl. 1864);
Lewins, History of banks for savings in Great Britain and Ireland
(Lond.1866); "Verhandlungen des 14. volkswirtschaftlichen
Kongresses in Wien 1873"; Engel, Ein Reformprinzip für S. (in
der "Zeitschrift des Preußischen Statistischen Büreaus"
1868); "Statistique internationale des caisses d'épargne"
(bearbeitet von Bodio, Rom 1876); die Verhandlungen des Pariser
Kongresses für Wohlfahrtseinrichtungen (1878); "Beiträge
zur Statistik der S. im preußischen Staat" (Berl. 1876);
Selle, Die preußischen S. (Lüdenscheid 1879); Spittel,
Die deutschen S. (Gotha 1880); Kuntze, S. und Gemeindefinanzen
(Berl. 1882); Bahrt, Die Kontrolle und Hilfseinrichtungen bei S.
(2. Aufl., Leipz. 1882); Seedorff, Die Sparkassenbuchführung
(Hannov. 1887); Thiele, Die städtische Sparkasse zu Berlin in
ihrer Einrichtung (Berl. 1887). Seit 1876 erscheint in Wien als
Organ für internationales Sparkassenwesen die von C. Menzel
geleitete "Österreichisch-Ungarische Sparkassenzeitung".
Sparkassenversicherung, Bezeichnung der Geschäfte
einer als Nebenbranche von einigen
Lebensversicherungsgesellschaften eingeführten Art Sparkasse
(s. d.), welche gegen Leistung einer bestimmten Reihe von
Jahreseinzahlungen nach Ablauf festgesetzter Zeit ein bestimmtes
Kapital zu gewähren hat, und welcher alle Merkmale der
Versicherung fehlen, wenn nicht, wie das ausnahmsweise bei der
Einrichtung der Lebensversicherungsgesellschaft Friedrich Wilhelm
der Fall ist, ausbedungen wird, daß zwar das Kapital erst
nach Ablauf bestimmter Jahre ausgezahlt werde, die
Jahreseinzahlungen aber aufhören sollen, wenn der Versicherte
etwa vorher sterben würde. In diesem Falle liegt eine
Verbindung von Sparkasse mit der Versicherung vor (vgl.
Versicherung).
Sparks, Jared, nordamerikan. Geschichtschreiber, geb. 10.
Mai 1789 zu Willington im Staat Connecticut, war eine Zeitlang
Prediger einer Unitariergemeinde zu Boston, redigierte von 1823 bis
1830 die Vierteljahrsschrift "North American Review", ward 1839
Professor der Geschichte an der Harvard-Universität zu
Cambridge im Staat Massachusetts und war 1849-52 deren
Präsident; starb 14. März 1866 daselbst. Unter seinen
zahlreichen Schriften sind hervorzuheben: "Life of John Ledyard"
(Cambr. 1828; deutsch, Leipz. 1829); "Diplomatic correspondence of
the American revolution" (Boston 1829-31, 12 Bde.); "Life of
Governeur Morris" (das. 1832, 3 Bde.); "Life of Washington, with
diaries" (1839, 2 Bde.; deutsch von Raumer, Leipz. 1839); "Library
of American biography" (New York 1834-47, 25 Bde.) und
"Correspondence on the American revolution" (das. 1853, 4 Bde.).
Auch gab er die Werke G. Washingtons (New York 1834-38, 12 Bde.,
mit Biographie) und Benj. Franklins (1836-40, 10 Bde.) heraus und
führte dessen Selbstbiographie bis zu dessen Tod fort
(Sonderausg. 1844). Vgl. Mayer, Memoir of Jared S. (Baltimore
1867); Ellis, Memoir of J. S. (Cambr. 1869).
Sparmarken, s. Sparkassen, S.104, und Postsparkassen.
Sparmotor, s. Feuerluftmaschinen.
Sparnacum, früherer Name von Epernay (s. d.).
Sparprämie, s. Arbeitslohn, S. 759.
Sparr, altes märk. Adelsgeschlecht, das noch jetzt
in einem gräflichen Zweig in Pommern blüht; besonders im
17. Jahrh. war es zahlreich, und viele Offiziere in den Heeren
verschiedener Monarchen gingen aus ihm hervor. Bemerkenswert: Otto
Christoph, Freiherr von S., brandenburg. Generalfeldmarschall, geb.
1605 zu Prenden bei Bernau, trat 1626 in das kaiserliche Heer unter
Wallenstein, kämpfte von 1638 bis 1648 als Oberst eines
Regiments meist am Rhein, ward 1648 kurkölnischer
Generalfeldwachtmeister und nahm Lüttich ein. Er trat 1649 in
die Dienste des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg,
dessen Heer, namentlich die Artillerie, er organisierte, entschied
30. Juli 1656 durch seinen Angriff auf die polnische Reiterei den
Sieg bei Warschau, ward 1657 Generalfeldmarschall, befehligte die
brandenburgischen Hilfstruppen in der Schlacht bei St. Gotthardt;
starb 9. Mai 1668. Er errichtete in der Marienkirche zu Berlin das
schöne Denkmal am Erbbegräbnis seiner Familie mit seinem
eignen knieenden Standbild. Im J. 1889 ward das 16.
preußische Infanterieregiment nach ihm benannt. Vgl. v.
Mörner, Märkische Kriegsobersten des 17. Jahrh. (Berl.
1861).
Sparren, s. Dachstuhl; in der Heraldik s.
Heroldsfiguren.
Sparrenkopf, das freie, meist profilierte Ende eines
Sparrens, s. Dachstuhl; in der antiken Baukunst die unter der
Hängeplatte des Gebälks befindlichen Kragsteine oder
Konsölchen.
106
Sparrm. - Sparta.
Sparrm., bei naturwissenschaftl. Namen Abkürzung
für A. Sparrmann, geb. 1747, Begleiter Cooks, gest. 1787 als
Professor in Upsala (Zoolog).
Sparta, im Altertum Hauptstadt der peloponnes. Landschaft
Lakonien, lag auf den letzten Ausläufern des Taygetos und
dicht am rechten Ufer des Eurotas, mit dem sich hier die
Flüßchen Önos und an der Südseite der Stadt
Knakion und Tiasa vereinigten, und bestand aus verschiedenen
weitläufigen, gartenreichen Quartieren, welche zusammen einen
Umfang von etwa 9 km hatten. Die Einwohnerzahl mag sich zur Zeit
der Blüte auf 40-50,000 belaufen haben. Früher hatte die
Stadt gar keine Mauern, da die Bürger ihr als solche dienen
sollten; erst der Tyrann Nabis legte eine Mauer an, die zwar bald
darauf von den Achäern zerstört, aber auf Befehl der
Römer wiederhergestellt und noch in byzantinischer Zeit
erneuert wurde. S. hatte auch keine eigentliche Akropolis, sondern
diesen Namen führte nur einer der Hügel der Stadt, auf
dessen Spitze neben andern der Tempel der Athene Chalkioikos stand.
Von den einzelnen Quartieren (Komen) wird Pitana im NO. als das
schönste genannt. Hier war die Agora mit den
Versammlungsgebäuden der Gerusia und der Ephoren, der von der
persischen Beute erbauten persischen Halle und dem großen,
mit weißem Marmor überkleideten Theater, von welchem
sich noch einige Überreste erhalten haben. Andre Plätze
im W. der Stadt, an der Straße nach Messene, waren der Dromos
mit 2 Gymnasien und der mit Platanen bepflanzte Platanistas, wo die
Jünglinge zu ringen pflegten. Die Stadt hatte außer den
angeführten noch zahlreiche andre Tempel und Monumente, welche
Pausanias nennt, deren Lage sich aber heute nicht mehr nachweisen
läßt. Überreste alter Bäder finden sich
nordwestlich und südöstlich vom Theater, Reste einer
alten Brücke über den Eurotas an der heutigen
Straße nach Argos und Tegea. Erst die Anlage der Stadt
Misthra (s. d.), westlich von S., veranlaßte ihre
Verödung. Die jetzige Stadt S. (s. Sparti), erst 1836
gegründet, nimmt den südlichen Teil des alten S. ein.
[Geschichte.] Als älteste Einwohner werden die Pelasger
genannt; frühzeitig gründeten die Phöniker
Niederlassungen an der Küste Lakoniens, um die dort
häufigen Purpurschnecken zu sammeln. Diesen folgten
kleinasiatische Griechen, Leleger genannt, und Einwanderer von
Norden her. Die durch die Einwanderungen vermehrte und
veränderte Bevölkerung wird in der ältesten
Überlieferung unter dem Namen "Achäer"
zusammengefaßt. Ihr sagenhaftes Herrschergeschlecht waren die
Tyndariden, dann die Atriden (der Atride Menelaos). Infolge der
Dorischen Wanderung (1104 v. Chr.) kam S. an die Dorier (s. d.).
Nach der gewöhnlichen Sage fiel Lakonien den beiden
Söhnen des Aristodemos, Eurysthenes und Prokles, zu. In
Wirklichkeit war die erste dorische Eroberung eine
unvollständige. Die Achäer behaupteten sich in einem
großen Teil Lakoniens; die Dorier setzten sich zunächst
bloß am rechten Ufer des Eurotas fest, wo sie als feste
Niederlassung S. gründeten. Von hier aus breiteten sie sich
allmählich über die übrigen Gemeinden aus und
vermischten sich mit den Achäern, deren ursprüngliche
Ebenbürtigkeit auch daraus sich ergibt, daß eins der
spartanischen Königsgeschlechter, die Agiaden, achäisch
war. Diese unfertigen Zustände stürzten den Staat in eine
Verwirrung, aus der ihn erst die Gesetzgebung des Lykurgos (s. d.),
welche freilich so, wie sie bestand, nicht auf einmal angeordnet,
sondern allmählich entstanden ist, herausriß. Dieser
stellte den innern Frieden her und begründete danach eine neue
Staatsordnung auf der Vorherrschaft und strengen Organisation der
dorischen Bevölkerung, der Spartiaten. Diese wurden in der
Mitte des Landes vereinigt und 4500 (später 9000) gleiche
Ackerlose unter sie verteilt, über welche sie weder durch Kauf
oder Verkauf, noch durch Schenkung oder Testament frei
verfügen durften. Sie waren in die drei Phylen der Hylleer,
Pamphyler und Dymanen, diese wieder in zehn Oben geteilt und an
Rang und Rechten einander gleich. Außer den Spartiaten gab es
noch zwei untergeordnete Klassen der Bevölkerung,
Periöken und Heloten. Die Periöken (Lakedämonier)
waren persönlich frei, aber ohne Anteil am Stimmrecht in der
Volksversammlung und an den Ehrenrechten, leisteten Zins an den
Staat und wurden mit den Spartiaten zur Verteidigung des
Vaterlandes aufgeboten. Die Heloten waren Leibeigne des Staats und
wurden hauptsächlich dazu verwandt, die Ländereien der
Spartiaten zu bebauen und letztere im Krieg als Leichtbewaffnete zu
begleiten. Zur Zeit der Blüte Spartas zählte man an
Einwohnern ungefähr 40,000 Spartiaten, 120,000 Periöken
und 200,000 Heloten. Die Verfassung war eine aristokratische. An
der Spitze des Staats standen die zwei Könige. Ihnen zur Seite
stand der Rat der Alten, die Gerusia, mit Einschluß der
beiden Könige, die aber nur je eine Stimme hatten, aus 30
Mitgliedern, den Ältesten der Oben, bestehend. Die
Volksversammlung (Agora) hatte nur die Anträge des Rats der
Alten (später auch der Ephoren) entweder anzunehmen oder zu
verwerfen, nicht aber selbst Anträge zu stellen. Die
Könige gelangten nach Erbrecht und Erstgeburt zur Regierung.
Durch Wohnung, Ländereien, ihnen zukommende Lieferungen von
Opfervieh und Beute etc. vor allen andern Bürgern
ausgezeichnet, waren sie Oberpriester, Feldherren und Richter. Aber
ihre Macht, in älterer Zeit nicht genau begrenzt, war
späterhin, namentlich nach dem Aufkommen der Ephoren (s. d.)
seit den Messenischen Kriegen, sehr beschränkt.
Möglichste Gleichheit der Bürger, kriegerische
Tüchtigkeit und ausschließliches Interesse derselben
für des Staats Macht und Ruhm hervorzubringen, war der Zweck
der Lykurgischen Gesetzgebung. Der Spartiate gehörte nicht
sich, sondern dem Staat an; daher war das Leben ein fast durchaus
öffentliches: Jagden, Leibesübungen, Teilnahme an den
Volksversammlungen, an Opfern und feierlichen Chören,
Zuschauen bei den gymnastischen Spielen der Jugend u. dgl.
füllten, wenn nicht Krieg war, die Zeit des Tags aus. Gewerbe
und Künste, Schiffahrt und Handel zu treiben, galt eines
Spartiaten für unwürdig. Bereicherung durch Handel war
durch das Gesetz, bloß eiserner Münzen sich zu bedienen,
ausgeschlossen. Auch die Erziehung war durchaus Sache des Staats,
öffentlich und gemeinschaftlich und bildete ein künstlich
gegliedertes System; ihr vorherrschender Zweck war körperliche
Kräftigung und Abhärtung, selbst bei der weiblichen
Jugend, und Gewöhnung an streng militärischen Gehorsam.
Durch Übung in der Kürze des Ausdrucks (Lakonismus)
gewann der junge Spartiate jene Intensität und Sammlung des
Geistes, jene gedrungene und kernige Persönlichkeit, die ihn
auszeichnete; durch Erlernung dorischer Nationallieder wurde
Begeisterung für das Vaterland geweckt. Damit nicht von
außen Gefährliches sich einschleiche, durfte kein
Spartaner ohne ausdrückliche Erlaubnis ins Ausland reisen;
Fremde wurden nur eingelassen, wenn sie mit den Behörden zu
verhandeln hatten, und durften nicht länger als nötig
verweilen. Der
107
Sparta (Geschichte).
Staat wachte über Einfachheit in dem Bau und der
Einrichtung der Häuser, über die Kleidung, über die
Zucht der Frauen, selbst über die Musik. Die Männer
(immer je 15) mußten sich, um jeden Luxus im Essen zu
verhindern, zu gemeinsamen einfachen Mahlzeiten (Pheiditien oder
Syssitien) vereinigen. Die Ehe war geboten, und es fand
öffentliche Anklage statt gegen die, welche gar nicht,
spät oder unpassend sich verehelichten. Eine kinderlose Ehe
wurde gar nicht als solche angesehen, sondern ihre Auflösung
vom Staat verlangt. Mißgestaltete und schwächliche
Kinder wurden, nachdem sie den Ältesten des Geschlechts
vorgezeigt worden waren, in den Schluchten des Taygetos ausgesetzt,
d. h. als Periökenkinder erzogen, während Kinder von
Periöken und Heloten, wenn sie spartiatische Erziehung
genossen und von einem Spartiaten adoptiert waren, mit Erlaubnis
der Könige in die Doriergemeinde aufgenommen werden konnten;
dieselben hießen Mothaken. Durch das Übergewicht der
dorischen Spartiaten wurde Lakonien erst zu einem dorischen Staat
gemacht. Das gesteigerte Stammesgefühl traf zusammen mit der
nur auf kriegerische Tüchtigkeit und Thatkraft gerichteten
Lebensordnung, um den Eroberungsgeist in den Spartanern zu erwecken
und zu nähren.