Sparkassen (Sparbanken, engl. Saving banks, spr. ssehwing

bänks) sind Kreditanstalten, welche den Zweck haben, weniger

bemittelten Leuten die sichere Ansammlung und zinstragende Anlegung

kleiner erübrigter Geldsummen zu ermöglichen und

hierdurch den Spartrieb in weitern Kreisen des Volkes zu pflegen

und zu fördern. Dadurch, daß diese Kassen ihren Inhabern

grundsätzlich oder gesetzlich keinen Gewinn abwerfen sollen,

unterscheiden sich dieselben von andern ähnlich eingerichteten

Kreditanstalten. Solche Kassen sind (und zwar vorzugsweise von

Gemeinden als Gemeindeanstalten oder in der Art, daß die

Gemeinde die Bürgschaft für die Kasse übernahm und

die Verwaltung derselben unter die Aufsicht der

Gemeindebehörden stellte, später auch von

Privatgesellschaften und Fabrikanten) seit dem vorigen Jahrhundert

in großer Zahl ins Leben gerufen worden. Die erste wurde 1765

zu Leipzig als "Herzogliche Leihkasse" errichtet. Hierauf folgte

1778 eine von einer Privatgesellschaft in Hamburg gegründete

Anstalt, welcher zuerst der Name Sparkasse beigelegt wurde; ferner

die in Oldenburg 1786, Kiel 1796 sowie in Bern und Basel. Die erste

englische Sparkasse wurde 1798 in London von einer

Privatgesellschaft als Wohlthätigkeitsanstalt errichtet; in

Frankreich folgte Paris 1818, in Preußen Berlin in demselben

Jahr, in Österreich Wien 1819, in Schweden Stockholm 1821, in

Italien Venetien und die Lombardei 1822 und 1823, von welcher Zeit

ab die S. sich rasch in den europäischen Kulturländern

verbreiteten. Damit diese Anstalten ihren Zweck möglichst

vollständig erfüllen, und um zu verhüten, daß

dieselben nicht zu sehr von bemittelten Klassen benutzt werden, ist

eine obere Grenze für die jeweilig erfolgende einzelne

Einlage, dann auch eine solche für das Gesamtguthaben

festgesetzt, welche nicht überschritten werden darf. Der

geringste Betrag der Einlagen ist in Deutschland meist auf 1 Mk.

bemessen. Jeweilig nach Ablauf eines Jahrs werden die inzwischen

aufgewachsenen und nicht erhobenen Zinsen dem Kapital zugeschlagen.

Jeder Einleger erhält ein Sparkassenbuch, in welchem die

Einlagen fortlaufend vermerkt und erfolgende Rückzahlungen

abgeschrieben werden. Kleinere Summen werden sofort

zurückgezahlt, für größere dagegen ist eine

verschieden bemessene Kündigungsfrist angesetzt. Das

Gesamtguthaben wird gegen Rückgabe des Sparkassenbuchs

zurückgezahlt. Da S. viel dazu benutzt werden, um für

bestimmte Zwecke Summen anzusparen, so hat man auch Vorsorge

getroffen, daß Rückzahlungen nur zu bestimmten Zeiten

erfolgen, so bei den Mietsparbüchern am ortsüblichen

Mietzahlungstag. Kuntze (Plauen) empfiehlt zu dem Zweck die

Einführung von "gesperrten Sparkassenbüchern" mit festen

Rückzahlungsfristen. Um die Benutzung der S. auch für

solche zu erleichtern, welche nach andern Orten verziehen, wurde

die Bildung von Kommunalverbänden derart befürwortet,

daß jede Kasse die Einlagebücher andrer übernehmen

und weiterführen soll, indem die Einlagen Abziehender an die

Sparkasse des neuen Aufenthaltsortes überwiesen werden. Da

nach den meisten Statuten Aus-

104

Sparkassen.

zahlungen ohne Prüfung der Berechtigung des Inhabers

stattfinden, so ist zum Schutz gegen Verluste durch Diebstahl eine

sorgfältige Aufbewahrung der Sparkassenbücher geboten.

Als S. pflegt man auch solche Kassen zu bezeichnen, welche in

Wirklichkeit nur Einzahlungs- oder Markenverkaufsstellen sind.

Letztere dienen dem Zwecke, ganz kleine Summen anzusammeln, um

dieselben, wenn sie eine gewisse Höhe erreicht haben, an andre

Kreditanstalten oder sogen. Hauptsparkassen abzuführen, welche

werbende Anlegung und Verwaltung besorgen. Diese Verwaltung ist in

verschiedenen Ländern gesetzlich geregelt, so in Frankreich

l822 und 1835; in Preußen durch ein Regulativ von 1838,

welches dem Gedanken der Selbstverwaltung in weitem Maß

Rechnung trägt, jedoch mit der Maßgabe, daß ebenso

wie in Bayern, Baden, Sachsen etc. die Statuten der

öffentlichen, unter Staatsaufsicht zu stellenden S. der

staatlichen Genehmigung bedürfen; in England seit 1817, wo man

den Charakter der S. gesetzlich dadurch gewahrt hat, daß den

Leitern derselben (trustees) der Bezug einer Entschädigung

oder eines Gewinns untersagt wurde. Die deutschen S. legen die

ihnen anvertrauten Summen teils gegen Hypotheken auf

Grundstücke und Gebäude an, die Gemeindesparkassen

insbesondere gegen im Gemeindebezirk oder in dessen näherer

Umgebung bestellte Hypotheken, teils kaufen sie sichere

Wertpapiere, dann geben sie auch Darlehen gegen Wechsel und

Faustpfand, endlich auch bis zu einer bestimmten Summe gegen

Handschein und höhern Zins unter Gestellung eines Bürgen.

Die englischen S. kaufen meist Staatspapiere an. Die

französischen S. sind gesetzlich gehalten, die Einlagen bei

der staatlichen Caisse des dépôts et consignations im

Kontokorrentverhältnis zu hinterlegen; ihre Forderungen bilden

daher, soweit sie nicht in Bezugsrechte auf ewige Renten

umgewandelt werden, einen Teil der schwebenden Schuld des Staats.

Durch diese Zentralisierung des Sparkassenwesens ist zwar letzteres

außerordentlich vereinfacht; die einzelnen S. tragen mehr den

Charakter einfacher Zahlungs- und Rechnungsstellen. Dagegen

können durch die enge Beziehung zu den schwebenden Schulden,

den S., wie dies schon in Frankreich der Fall gewesen,

Verlegenheiten erwachsen. Überhaupt bedürfen die S.,

sobald sie nur gut verwaltet werden, weniger einen Rückhalt

durch wechselseitige Verbindung oder durch Gründung einer Art

Zentralsparkasse, weil bei denselben nicht wie bei Banken in

schlechten Zeiten die Rückforderungen anzuschwellen pflegen.

Die in einzelnen Ländern vorkommende Verbindung von S. mit

Pfandhäusern ist nicht zweckmäßig, weil in guten

Zeiten mehr Geld den S. zuströmt und die Pfandhäuser

keine Gelegenheit haben, dasselbe unterzubringen, während in

schlechten Zeiten der Geldbedarf der Pfandhäuser durch die S.

nicht gedeckt werden kann. Ihre Verwaltungskosten decken die S.

dadurch, daß sie einen niedrigern Zins geben, als sie

erhalten. Überschüsse werden zunächst zur Bildung

eines Reservefonds, dann für gemeinnützige Zwecke

(Altersprämien für treue Dienstboten etc.) verwandt. Bei

Gemeindesparkassen ist vielfach (so in Preußen, Baden) zu

derartigen Verwendungen staatliche Genehmigung erforderlich.

Schon 1798 tauchte in England der Gedanke auf, S. mit Schulen zu

verbinden; derselbe wurde 1834 an der Stadtschule zu Le Mans

verwirklicht. Dann bestanden schon Anfang dieses Jahrhunderts

eigentliche Schulsparkassen in Thüringen (Apolda) und am Harz

(Goslar). Seit 1866 wirkte Professor F. Laurent (s. d.) zu Gent in

unermüdlicher Weise für Einführung solcher Schul-

oder Jugendsparkassen. Den Erfolgen, welche er erzielte, ist es zu

verdanken, daß diese Kassen in Belgien, Frankreich, England

u. Italien, wo ihnen durch das Gesetz vom 27. Mai 1875 große

Vergünstigungen zugestanden wurden, dann in Österreich

und in einigen Teilen von Deutschland (besonders im Königreich

Sachsen, dann in Schleswig-Holstein) große Verbreitung

gefunden haben. Bei diesen Kassen sammelt der Lehrer die

Beiträge der Kinder, bis dieselben einen Betrag von der

Höhe erreicht haben, daß die Einlage in eine

öffentliche Sparkasse erfolgen kann. Nun kann, während

die Ersparnisse der einzelnen Kinder hierfür noch nicht

genügen, doch die Gesamtsumme zureichen und einstweilen

verzinslich angelegt werden. Der auf diesem Weg erzielte Gewinn

kann zur Deckung kleiner Verwaltungskosten, für

Prämiierung von Schülern oder auch zur Verteilung nach

Maßgabe der Einlagen verwandt werden. Durch die

Schulsparkassen soll der Trieb zum Sparen und zur

Selbstbeherrschung schon in der frühen Jugend gerade in den

Kreisen geweckt und genährt werden, für deren Lage diese

Tugenden von der höchsten Bedeutung sind. Dagegen sind die

Schulsparkassen besonders in deutschen Lehrerkreisen einem

großen Widerstand begegnet. Man machte gegen dieselben

geltend, daß gerade bei den untern Klassen den Kindern gar

keine Möglichkeit zum Sparen geboten sei, und daß diese

Anstalten die schlimmern Leidenschaften der Habsucht und des Neides

bereits bei den Kindern entflammten und großzögen.

Nach einer Mitteilung des Vereins für Jugendsparkassen gab

es in Deutschland 1881: 842 Kassen in 157 Städten und 548

Dörfern. Es waren an denselben beteiligt: 1250 Lehrer und

61,940 Schüler mit 640,000 Mk. Einlagen. Man zählte

in

Frankreich Kassen Bücher Einlagen

1877 8033 176040 2,98 Mill. Frank

1881 14372 302841 6,40 " "

1885 23222 488624 11,29 " "

Italien Lehrer Schüler Bücher Einlagen

1876 522 11935 7289 32049 Lire

1880 3240 40956 19056 174597 "

1885 3451 65062 376345 "

Ungarn Schulen Lehrer Schüler Einlagen

1880 141 222 7333 54647 Guld.

1882 354 565 19273 114734 "

1886 581 926 28256 113264 "

Vgl. Laurent, Conférence sur l'épargne (1866);

Wilhelmi, Die Schulsparkassen (Leipz. 1877); A. de Malarce, Die

Schulsparkasse (Berl. 1879); Elwenspöck, Die Jugendsparkasse

(Memel 1879); Senckel, Jugend- und Schulsparkassen (Frankf. a. O.

1882); Derselbe, Zur Sparkassenreform (1884).

Um in weitern Kreisen der Bevölkerung die Ansammlung von

ganz kleinen Beträgen zu ermöglichen, werden in

Deutschland seit 1880, damals angeregt durch Kaufmann Schwab in

Darmstadt, Pfennigsparkassen nach dem Vorbild der englischen Penny

saving banks gegründet. Es sind dies einfache Sammelstellen

für Beträge von 10 Pfennig und weniger, für welche,

wenn eine Summe von 1 Mk. erreicht ist, ein Sparkassenbuch von der

Hauptsparkasse ausgestellt wird. Die Ansammlung erfolgt unter

Verwendung von Sparmarken und Sparkarten oder Sparbüchern. Die

Marken, meist in gleicher Höhe, oft auch in verschiedenen

Wertstufen, werden gewöhnlich durch Vermittelung von

Ladengeschäften verkauft und auf den vorbezeichneten Stellen

der Sparkarten aufgeklebt. Sobald letztere ausgefüllt sind,

werden dieselben an bestimmten Stellen oder

105

Sparkassenversicherung - Sparrenkopf.

auch nur bei der Hauptsparkasse gegen Quittung eingeliefert. Den

Zwecken besonderer Kreise dienen die Fabriksparkassen (s. d.);

dagegen sind für die allgemeinste Verbreitung bestimmt die

seit 1861 in mehreren Ländern eingeführten Postsparkassen

(s. d.). Es wurden gezählt an S. (ohne Postsparkassen):

Einleger Einlagen Auf ein Buch

Mill. Mk. Mark

Großbritannien und Irland (1885) .... - 927 -

Italien (1885) .... 1189167 764 642

Österreich (1886) ... 2018695 1792 887

Frankreich (1885) ... 4926391 1770 359

Schweiz (1886) .... 745335 411 495

Es war in

die Zahl das Guthaben durchschnittlich

der Einleger der Einleger auf ein Buch

(Konten) Mark Mark

Preußen 1874 2061199 987237180 478

" 1885 4209453 2260933912 537

Bayern 1874 299277 70253440 235

" 1885 464545 130859355 282

Sachsen 1874 686733 232203831 338

" 1884 1199556 4076210 0 340

Baden 1874 141781 83297384 588

" 1884 215646 175727111 815

Hessen 1874 84491 40225356 476

" 1884 160745 90588725 564

Meiningen 1885 33525 18200000 543

Ein Einleger (Sparkassenbuch) kam in

Bayern (1885) auf 11,6 Einw. = auf 100 Einw. 8,6 Sparer

Baden (1884) " 7,1 " = " 100 " 13,5 "

Preußen (1886) " 6,4 " = " 100 " 14,8 "

Hessen (1884) " 5,9 " = " 100 " 16,8 "

Sachsen (1884) " 2,7 " = " 100 " 37,7 "

Auf den Kopf der Bevölkerung entfiel ein Einlagebetrag:

1885 in Bayern von 24,7 Mk., in Preußen von 79,8 Mk.,

1884 in Hessen von 94,7 Mk., in Baden von 109,7 Mk., in Sachsen von

128,0 Mk. Während im Königreich Sachsen auf 84 qkm eine

Sparkasse entfällt, gehören in Preußen 289, in

Bayern 273, in England 493, in Österreich 914 und in Italien

951 qkm dazu. Vgl. Hermann, Über S. (Münch. 1835); Vidal,

Des caisses d'épargne (Par. 1844); Konst. Schmidt und

Brämer, Das Sparkassenwesen in Deutschland (Berl. 1864);

Lewins, History of banks for savings in Great Britain and Ireland

(Lond.1866); "Verhandlungen des 14. volkswirtschaftlichen

Kongresses in Wien 1873"; Engel, Ein Reformprinzip für S. (in

der "Zeitschrift des Preußischen Statistischen Büreaus"

1868); "Statistique internationale des caisses d'épargne"

(bearbeitet von Bodio, Rom 1876); die Verhandlungen des Pariser

Kongresses für Wohlfahrtseinrichtungen (1878); "Beiträge

zur Statistik der S. im preußischen Staat" (Berl. 1876);

Selle, Die preußischen S. (Lüdenscheid 1879); Spittel,

Die deutschen S. (Gotha 1880); Kuntze, S. und Gemeindefinanzen

(Berl. 1882); Bahrt, Die Kontrolle und Hilfseinrichtungen bei S.

(2. Aufl., Leipz. 1882); Seedorff, Die Sparkassenbuchführung

(Hannov. 1887); Thiele, Die städtische Sparkasse zu Berlin in

ihrer Einrichtung (Berl. 1887). Seit 1876 erscheint in Wien als

Organ für internationales Sparkassenwesen die von C. Menzel

geleitete "Österreichisch-Ungarische Sparkassenzeitung".

Sparkassenversicherung, Bezeichnung der Geschäfte

einer als Nebenbranche von einigen

Lebensversicherungsgesellschaften eingeführten Art Sparkasse

(s. d.), welche gegen Leistung einer bestimmten Reihe von

Jahreseinzahlungen nach Ablauf festgesetzter Zeit ein bestimmtes

Kapital zu gewähren hat, und welcher alle Merkmale der

Versicherung fehlen, wenn nicht, wie das ausnahmsweise bei der

Einrichtung der Lebensversicherungsgesellschaft Friedrich Wilhelm

der Fall ist, ausbedungen wird, daß zwar das Kapital erst

nach Ablauf bestimmter Jahre ausgezahlt werde, die

Jahreseinzahlungen aber aufhören sollen, wenn der Versicherte

etwa vorher sterben würde. In diesem Falle liegt eine

Verbindung von Sparkasse mit der Versicherung vor (vgl.

Versicherung).

Sparks, Jared, nordamerikan. Geschichtschreiber, geb. 10.

Mai 1789 zu Willington im Staat Connecticut, war eine Zeitlang

Prediger einer Unitariergemeinde zu Boston, redigierte von 1823 bis

1830 die Vierteljahrsschrift "North American Review", ward 1839

Professor der Geschichte an der Harvard-Universität zu

Cambridge im Staat Massachusetts und war 1849-52 deren

Präsident; starb 14. März 1866 daselbst. Unter seinen

zahlreichen Schriften sind hervorzuheben: "Life of John Ledyard"

(Cambr. 1828; deutsch, Leipz. 1829); "Diplomatic correspondence of

the American revolution" (Boston 1829-31, 12 Bde.); "Life of

Governeur Morris" (das. 1832, 3 Bde.); "Life of Washington, with

diaries" (1839, 2 Bde.; deutsch von Raumer, Leipz. 1839); "Library

of American biography" (New York 1834-47, 25 Bde.) und

"Correspondence on the American revolution" (das. 1853, 4 Bde.).

Auch gab er die Werke G. Washingtons (New York 1834-38, 12 Bde.,

mit Biographie) und Benj. Franklins (1836-40, 10 Bde.) heraus und

führte dessen Selbstbiographie bis zu dessen Tod fort

(Sonderausg. 1844). Vgl. Mayer, Memoir of Jared S. (Baltimore

1867); Ellis, Memoir of J. S. (Cambr. 1869).

Sparmarken, s. Sparkassen, S.104, und Postsparkassen.

Sparmotor, s. Feuerluftmaschinen.

Sparnacum, früherer Name von Epernay (s. d.).

Sparprämie, s. Arbeitslohn, S. 759.

Sparr, altes märk. Adelsgeschlecht, das noch jetzt

in einem gräflichen Zweig in Pommern blüht; besonders im

17. Jahrh. war es zahlreich, und viele Offiziere in den Heeren

verschiedener Monarchen gingen aus ihm hervor. Bemerkenswert: Otto

Christoph, Freiherr von S., brandenburg. Generalfeldmarschall, geb.

1605 zu Prenden bei Bernau, trat 1626 in das kaiserliche Heer unter

Wallenstein, kämpfte von 1638 bis 1648 als Oberst eines

Regiments meist am Rhein, ward 1648 kurkölnischer

Generalfeldwachtmeister und nahm Lüttich ein. Er trat 1649 in

die Dienste des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg,

dessen Heer, namentlich die Artillerie, er organisierte, entschied

30. Juli 1656 durch seinen Angriff auf die polnische Reiterei den

Sieg bei Warschau, ward 1657 Generalfeldmarschall, befehligte die

brandenburgischen Hilfstruppen in der Schlacht bei St. Gotthardt;

starb 9. Mai 1668. Er errichtete in der Marienkirche zu Berlin das

schöne Denkmal am Erbbegräbnis seiner Familie mit seinem

eignen knieenden Standbild. Im J. 1889 ward das 16.

preußische Infanterieregiment nach ihm benannt. Vgl. v.

Mörner, Märkische Kriegsobersten des 17. Jahrh. (Berl.

1861).

Sparren, s. Dachstuhl; in der Heraldik s.

Heroldsfiguren.

Sparrenkopf, das freie, meist profilierte Ende eines

Sparrens, s. Dachstuhl; in der antiken Baukunst die unter der

Hängeplatte des Gebälks befindlichen Kragsteine oder

Konsölchen.

106

Sparrm. - Sparta.

Sparrm., bei naturwissenschaftl. Namen Abkürzung

für A. Sparrmann, geb. 1747, Begleiter Cooks, gest. 1787 als

Professor in Upsala (Zoolog).

Sparta, im Altertum Hauptstadt der peloponnes. Landschaft

Lakonien, lag auf den letzten Ausläufern des Taygetos und

dicht am rechten Ufer des Eurotas, mit dem sich hier die

Flüßchen Önos und an der Südseite der Stadt

Knakion und Tiasa vereinigten, und bestand aus verschiedenen

weitläufigen, gartenreichen Quartieren, welche zusammen einen

Umfang von etwa 9 km hatten. Die Einwohnerzahl mag sich zur Zeit

der Blüte auf 40-50,000 belaufen haben. Früher hatte die

Stadt gar keine Mauern, da die Bürger ihr als solche dienen

sollten; erst der Tyrann Nabis legte eine Mauer an, die zwar bald

darauf von den Achäern zerstört, aber auf Befehl der

Römer wiederhergestellt und noch in byzantinischer Zeit

erneuert wurde. S. hatte auch keine eigentliche Akropolis, sondern

diesen Namen führte nur einer der Hügel der Stadt, auf

dessen Spitze neben andern der Tempel der Athene Chalkioikos stand.

Von den einzelnen Quartieren (Komen) wird Pitana im NO. als das

schönste genannt. Hier war die Agora mit den

Versammlungsgebäuden der Gerusia und der Ephoren, der von der

persischen Beute erbauten persischen Halle und dem großen,

mit weißem Marmor überkleideten Theater, von welchem

sich noch einige Überreste erhalten haben. Andre Plätze

im W. der Stadt, an der Straße nach Messene, waren der Dromos

mit 2 Gymnasien und der mit Platanen bepflanzte Platanistas, wo die

Jünglinge zu ringen pflegten. Die Stadt hatte außer den

angeführten noch zahlreiche andre Tempel und Monumente, welche

Pausanias nennt, deren Lage sich aber heute nicht mehr nachweisen

läßt. Überreste alter Bäder finden sich

nordwestlich und südöstlich vom Theater, Reste einer

alten Brücke über den Eurotas an der heutigen

Straße nach Argos und Tegea. Erst die Anlage der Stadt

Misthra (s. d.), westlich von S., veranlaßte ihre

Verödung. Die jetzige Stadt S. (s. Sparti), erst 1836

gegründet, nimmt den südlichen Teil des alten S. ein.

[Geschichte.] Als älteste Einwohner werden die Pelasger

genannt; frühzeitig gründeten die Phöniker

Niederlassungen an der Küste Lakoniens, um die dort

häufigen Purpurschnecken zu sammeln. Diesen folgten

kleinasiatische Griechen, Leleger genannt, und Einwanderer von

Norden her. Die durch die Einwanderungen vermehrte und

veränderte Bevölkerung wird in der ältesten

Überlieferung unter dem Namen "Achäer"

zusammengefaßt. Ihr sagenhaftes Herrschergeschlecht waren die

Tyndariden, dann die Atriden (der Atride Menelaos). Infolge der

Dorischen Wanderung (1104 v. Chr.) kam S. an die Dorier (s. d.).

Nach der gewöhnlichen Sage fiel Lakonien den beiden

Söhnen des Aristodemos, Eurysthenes und Prokles, zu. In

Wirklichkeit war die erste dorische Eroberung eine

unvollständige. Die Achäer behaupteten sich in einem

großen Teil Lakoniens; die Dorier setzten sich zunächst

bloß am rechten Ufer des Eurotas fest, wo sie als feste

Niederlassung S. gründeten. Von hier aus breiteten sie sich

allmählich über die übrigen Gemeinden aus und

vermischten sich mit den Achäern, deren ursprüngliche

Ebenbürtigkeit auch daraus sich ergibt, daß eins der

spartanischen Königsgeschlechter, die Agiaden, achäisch

war. Diese unfertigen Zustände stürzten den Staat in eine

Verwirrung, aus der ihn erst die Gesetzgebung des Lykurgos (s. d.),

welche freilich so, wie sie bestand, nicht auf einmal angeordnet,

sondern allmählich entstanden ist, herausriß. Dieser

stellte den innern Frieden her und begründete danach eine neue

Staatsordnung auf der Vorherrschaft und strengen Organisation der

dorischen Bevölkerung, der Spartiaten. Diese wurden in der

Mitte des Landes vereinigt und 4500 (später 9000) gleiche

Ackerlose unter sie verteilt, über welche sie weder durch Kauf

oder Verkauf, noch durch Schenkung oder Testament frei

verfügen durften. Sie waren in die drei Phylen der Hylleer,

Pamphyler und Dymanen, diese wieder in zehn Oben geteilt und an

Rang und Rechten einander gleich. Außer den Spartiaten gab es

noch zwei untergeordnete Klassen der Bevölkerung,

Periöken und Heloten. Die Periöken (Lakedämonier)

waren persönlich frei, aber ohne Anteil am Stimmrecht in der

Volksversammlung und an den Ehrenrechten, leisteten Zins an den

Staat und wurden mit den Spartiaten zur Verteidigung des

Vaterlandes aufgeboten. Die Heloten waren Leibeigne des Staats und

wurden hauptsächlich dazu verwandt, die Ländereien der

Spartiaten zu bebauen und letztere im Krieg als Leichtbewaffnete zu

begleiten. Zur Zeit der Blüte Spartas zählte man an

Einwohnern ungefähr 40,000 Spartiaten, 120,000 Periöken

und 200,000 Heloten. Die Verfassung war eine aristokratische. An

der Spitze des Staats standen die zwei Könige. Ihnen zur Seite

stand der Rat der Alten, die Gerusia, mit Einschluß der

beiden Könige, die aber nur je eine Stimme hatten, aus 30

Mitgliedern, den Ältesten der Oben, bestehend. Die

Volksversammlung (Agora) hatte nur die Anträge des Rats der

Alten (später auch der Ephoren) entweder anzunehmen oder zu

verwerfen, nicht aber selbst Anträge zu stellen. Die

Könige gelangten nach Erbrecht und Erstgeburt zur Regierung.

Durch Wohnung, Ländereien, ihnen zukommende Lieferungen von

Opfervieh und Beute etc. vor allen andern Bürgern

ausgezeichnet, waren sie Oberpriester, Feldherren und Richter. Aber

ihre Macht, in älterer Zeit nicht genau begrenzt, war

späterhin, namentlich nach dem Aufkommen der Ephoren (s. d.)

seit den Messenischen Kriegen, sehr beschränkt.

Möglichste Gleichheit der Bürger, kriegerische

Tüchtigkeit und ausschließliches Interesse derselben

für des Staats Macht und Ruhm hervorzubringen, war der Zweck

der Lykurgischen Gesetzgebung. Der Spartiate gehörte nicht

sich, sondern dem Staat an; daher war das Leben ein fast durchaus

öffentliches: Jagden, Leibesübungen, Teilnahme an den

Volksversammlungen, an Opfern und feierlichen Chören,

Zuschauen bei den gymnastischen Spielen der Jugend u. dgl.

füllten, wenn nicht Krieg war, die Zeit des Tags aus. Gewerbe

und Künste, Schiffahrt und Handel zu treiben, galt eines

Spartiaten für unwürdig. Bereicherung durch Handel war

durch das Gesetz, bloß eiserner Münzen sich zu bedienen,

ausgeschlossen. Auch die Erziehung war durchaus Sache des Staats,

öffentlich und gemeinschaftlich und bildete ein künstlich

gegliedertes System; ihr vorherrschender Zweck war körperliche

Kräftigung und Abhärtung, selbst bei der weiblichen

Jugend, und Gewöhnung an streng militärischen Gehorsam.

Durch Übung in der Kürze des Ausdrucks (Lakonismus)

gewann der junge Spartiate jene Intensität und Sammlung des

Geistes, jene gedrungene und kernige Persönlichkeit, die ihn

auszeichnete; durch Erlernung dorischer Nationallieder wurde

Begeisterung für das Vaterland geweckt. Damit nicht von

außen Gefährliches sich einschleiche, durfte kein

Spartaner ohne ausdrückliche Erlaubnis ins Ausland reisen;

Fremde wurden nur eingelassen, wenn sie mit den Behörden zu

verhandeln hatten, und durften nicht länger als nötig

verweilen. Der

107

Sparta (Geschichte).

Staat wachte über Einfachheit in dem Bau und der

Einrichtung der Häuser, über die Kleidung, über die

Zucht der Frauen, selbst über die Musik. Die Männer

(immer je 15) mußten sich, um jeden Luxus im Essen zu

verhindern, zu gemeinsamen einfachen Mahlzeiten (Pheiditien oder

Syssitien) vereinigen. Die Ehe war geboten, und es fand

öffentliche Anklage statt gegen die, welche gar nicht,

spät oder unpassend sich verehelichten. Eine kinderlose Ehe

wurde gar nicht als solche angesehen, sondern ihre Auflösung

vom Staat verlangt. Mißgestaltete und schwächliche

Kinder wurden, nachdem sie den Ältesten des Geschlechts

vorgezeigt worden waren, in den Schluchten des Taygetos ausgesetzt,

d. h. als Periökenkinder erzogen, während Kinder von

Periöken und Heloten, wenn sie spartiatische Erziehung

genossen und von einem Spartiaten adoptiert waren, mit Erlaubnis

der Könige in die Doriergemeinde aufgenommen werden konnten;

dieselben hießen Mothaken. Durch das Übergewicht der

dorischen Spartiaten wurde Lakonien erst zu einem dorischen Staat

gemacht. Das gesteigerte Stammesgefühl traf zusammen mit der

nur auf kriegerische Tüchtigkeit und Thatkraft gerichteten

Lebensordnung, um den Eroberungsgeist in den Spartanern zu erwecken

und zu nähren.

Meyers Konversationslexikon Band 15 · 第 30 / 302 段