Die erste Eisenbahn, von Barcelona nach Mataro (28 km), wurde

28. Okt. 1848 dem Verkehr übergeben. Seitdem entwickelte sich

das Eisenbahnnetz Spaniens in folgender Progression: 1855: 595 km,

1865: 5226 km, 1876: 5796 km, 1886: 9185 km. Die

hauptsächlichsten Linien sind: Die Spanische Nordbahn von

Madrid über Irun an die französische Grenze, mit

Zweiglinien nach Zamora, Salamanca, Segovia und Santander. An die

Nordbahn schließen sich die Nordwestliche oder Galicische

Eisenbahn mit den Linien Palencia-Coruña, Monforte-Vigo und

Leon-Gijon, dann die Eisenbahn Tudela-Bilbao, welche die Nordbahn

bei Miranda kreuzt. Eine wichtige Linie ist im NO. die Eisenbahn

von Saragossa nach Pamplona, welche einen Zweig zur Nordbahn nach

Alsasua entsendet. Von Madrid laufen außer der

ersterwähnten Bahn noch die Eisenbahn über Saragossa nach

Barcelona und die nach Alicante aus, welche beide miteinander durch

die Küstenbahn über Tarragona und Valencia nach Almansa

in Verbindung stehen, und wovon die erstere mehrere Zweiglinien in

Katalonien und die Linie über Portbou nach Frankreich, die

letztere die Zweiglinien nach Toledo und Cartagena entsenden. An

die Eisenbahn Madrid-Alicante schließen sich endlich die

andalusischen Bahnen nach Cadiz, Malaga und Granada sowie die

Eisenbahn über Ciudad Real und Badajoz nach Portugal an. Von

Madrid nach Lissabon führt außerdem die neue direkte

Linie über Talavera. Auch die Insel Mallorca hat ihre

Eisenbahn Palma-Manacor. Die Ausführung der einzelnen

Eisenbahnlinien erfolgte durch Privatgesellschaften, meist mit

englischen Kapitalien. Pferdebahnen bestehen zu Madrid, Barcelona

und Valencia-Grao. Auch auf den arg vernachlässigten

Straßenbau hat man in neuerer Zeit große Summen

verwendet; die Gesamtlänge der fertigen Straßen

beträgt gegenwärtig ca. 19,000 km. Weitere 3000 km sind

teils im Bau, teils projektiert. Am meisten leidet noch das Zentrum

des Landes durch Mangel an Verkehrswegen. Auch auf Vizinalwege wird

wenig Bedacht genommen. Das spanische Staatstelegraphenwesen

umfaßte 1886 ein Netz von 17,840 km Linien mit einem

Betriebspersonal von 3540 Individuen. Der Korrespondenzverkehr

ergab 2,8 Mill. Depeschen. Dem Postwesen standen 1886: 2655

Anstalten mit einem Personal von 7112 Individuen zur

Verfügung. Der Briefpostverkehr umfaßte 111 Mill.

Stück. Seit 1886 sind 15 Handels-, Industrie- und

Schiffahrtskammern errichtet worden. Banken mit dem Rechte der

Notenemission bestanden früher in den meisten

größern Städten. Durch das Gesetz vom 19. März

1874 wurde jedoch die Kreditzirkulation in einer einzigen Bank, der

Bank von S. (Grundkapital 100 Mill. Pesetas) in Madrid,

konzentriert und zu ihren gunsten die Aufhebung aller andern

Zettel- und Diskontobanken angeordnet. Die meisten derselben haben

sich zu Filialen der Bank von S. umgestaltet. Außerdem gibt

es eine größere Anzahl von selbständigen

Kreditinstituten, zahlreiche Sparkassen, Leihhäuser,

Börsen in allen großen Handelsplätzen etc. Die

berühmtesten Messen sind die von Talavera de la Reina in

Neukastilien, Palencia, Valladolid, Medina de Rioseco und Soria in

Altkastilien, Puenta de la Reina, Estrella und Corella in Navarra,

Granollers und Tarrasa in Katalonien, Ronda und Puerto de Santa

Maria in Andalusien; Hauptwollmärkte die von Cuenca in

Neukastilien und Bejar in Leon. Münzeinheit ist seit 1871 die

Peseta à 100 Centimos = 1 Frank = 4 Reales de vellon

(Kupferreal). Die gangbaren Münzsorten sind in Gold: der

Golddoblon = 100 Realen = 21,06 Mk., der Goldthaler (escudo de oro)

= 40 Realen = 8,42 Mk., der halbe Goldthaler (coronilla) = 20

Realen; in Silber: der Duro oder spanische Thaler (peso fuerte, im

Ausland Piaster genannt) = 20 Realen = 4,20 Mk., der halbe Duro

oder Escudo (medioduro, escudo) = 10 Realen, die Peseta = 4 Realen,

die halbe Peseta = 2 Realen, der einfache Real (real de vellon).

Das einzige Papiergeld des Landes sind gegenwärtig die Noten

der Bank von S., deren höchste Abschnitte aber nicht auf mehr

als 1000 Pesetas lauten dürfen. In Bezug auf Maß und

Gewicht ist seit 1855 gesetzlich das metrische System

eingeführt.

Ungemein groß ist die Zahl der

Wohlthätigkeitsanstalten, deren man bereits 1859: 1028

zählte, worin 455,290 Individuen verpflegt wurden. Die Straf-

und Besserungsanstalten zerfallen in Zuchthäuser für

männliche Verbrecher und Korrektionshäuser für

Weiber. Die schwersten Verbrecher werden in den an die Stelle der

ehemaligen Galeeren getretenen Zuchthäusern in Ceuta,

Alhucemas, Melilla und Peñon de Velez untergebracht.

Staatsverfassung und Verwaltung.

Das Grundgesetz der gegenwärtigen Staatsverfassung des

Königreichs S. bildet die Konstitution vom 30. Juni 1876.

Hiernach ist S. eine eingeschränkte Monarchie,

gegenwärtig unter der Dynastie Bourbon. Als Thronfolgeordnung

gilt die kognatische, wonach das weibliche Geschlecht in Bezug auf

die Succession gleiches Recht mit dem männlichen besitzt und

nur die Nähe der Linie darüber entscheidet, wer

nachfol-

74

Spanien (Staatsverwaltung, Rechtspflege).

gen soll, so daß ein näher verwandter weiblicher

Abkömmling einem entfernter verwandten männlichen

vorangeht, in der erbenden Linie aber der jüngere Prinz vor

der ältern Prinzessin den Vorzug hat. Die

Successionsfähigkeit ist von dem römisch-katholischen

Glaubensbekenntnis abhängig. Die Großjährigkeit

tritt mit dem vollendeten 16. Jahr ein. Wenn die Erbfolge einen

noch minderjährigen Succedenten trifft, oder wenn der Monarch

durch längere Zeit verhindert ist, selbst zu regieren, so

tritt im ersten Fall eine Vormundschaft, in beiden Fällen eine

Regentschaft ein, deren Bestellung durch die Volksvertretung

erfolgt. Gegenwärtiger König ist Alfons XIII.,

nachgeborner Sohn Alfons' XII., geb. 17. Mai 1886. Regentin ist

seine Mutter Marie Christine. Der König, bez. Regent übt

die gesetzgebende Gewalt gemeinsam mit den Cortes aus, welche sich

in zwei Kammern gliedern: den Senat und den Kongreß der

Deputierten. Der Senat wird gebildet: von den Senatoren

vermöge eignen Rechts; von den Senatoren, welche von der Krone

auf Lebenszeit ernannt werden; von den Senatoren, welche durch die

Provinzialvertretungen und die Höchstbesteuerten gewählt

werden und sich alle fünf Jahre zur Hälfte erneuern.

Senatoren von Rechts wegen sind: die großjährigen

Söhne des Königs und des Thronfolgers; die Granden von

S., welche eine jährliche Rente von 60,000 Pesetas

genießen; die Generalkapitäne des Heers und die Admirale

der Flotte; die Erzbischöfe; die Präsidenten des

Staatsrats, des obersten Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des

obersten Kriegs- und des obersten Marinerats, wenn sie sich zwei

Jahre im Amt befinden. Die vom König ernannten oder von den

Provinzialvertretungen u. den Höchstbesteuerten gewählten

Senatoren müssen bestimmten Klassen des Beamtenstandes, der

Armee, des Klerus angehören oder eine jährliche Rente von

20,000 Pesetas beziehen. Die Zahl der Senatoren kraft eignen Rechts

und der vom König ernannten Senatoren darf zusammen 180 nicht

übersteigen, und dieselbe Zahl entfällt auf die

gewählten Senatoren. Jeder Senator muß Spanier und 35

Jahre alt sein. Der Kongreß der Deputierten setzt sich aus

denjenigen Mitgliedern zusammen, welche von den Wahljunten auf

fünf Jahre, im Verhältnis von einem Deputierten auf

40,000 Einw., gewählt werden. Um zum Deputierten gewählt

zu werden, sind die spanische Staatsbürgerschaft, der

weltliche Stand, die Großjährigkeit und der Genuß

aller bürgerlichen Rechte erforderlich. Das passive Wahlrecht

ist durch keinen Zensus, das aktive Wahlrecht seit der Wahlreform

vom 20. Juli 1877 durch einen solchen von 25 Pesetas

beschränkt. Die Cortes versammeln sich alle Jahre. Der

Präsident und die Vizepräsidenten der Zweiten Kammer

werden von der Kammer gewählt, die der Ersten Kammer vom

König ernannt. Der König und jede der beiden legislativen

Körperschaften besitzen das Recht der Initiative zu den

Gesetzen. Finanzgesetze müssen zuerst dem Kongreß der

Deputierten vorgelegt werden. Der Kongreß besitzt das Recht

der Ministeranklage, wobei der Senat als Gericht fungiert. Die

Abgeordneten erhalten keine Vergütung oder Diäten. Die

Staatsbürgerrechte entsprechen den in den übrigen

repräsentativen Monarchien gewährleisteten Grundrechten.

Die Staatsbürger teilen sich dem Stand nach in Adel,

Geistlichkeit, Bürger und Bauern, welche Stände aber vor

dem Gesetz gleich sind. Der Adel zerfällt in den hohen, der

sich wieder in Grandes und Titulados teilt, und in den niedern der

Hidalgos oder Fidalgos. Die "Grandeza" wird gegenwärtig vom

König teils als persönliche Auszeichnung, teils erblich

erteilt und führt das Prädikat "Exzellenz". Die Titulados

sind Familien, welche von alters her den stets nur auf den

ältesten Sohn übergehenden Titel Herzog, Marquis, Graf,

Visconde oder Baron führen. Der äußerst zahlreiche

niedere Adel zerfällt in Ritter- und Briefadel. Aber weder der

hohe noch der niedere Adel hat irgend welche politische Vorrechte.

Das Prädikat "Don", früher nur dem hohen Adel zustehend,

wird jetzt jedem gebildeten Mann gegeben. Die Gemeindeverfassung

datiert in ihrer jetzigen Form von 1845 und ist, wie auch die

Provinzialverfassung, im wesentlichen der französischen

nachgebildet. In jeder Provinz sind Provinzialdeputationen

eingesetzt, deren Mitglieder von den Gemeindevertretungen

gewählt werden. Jede Gemeinde von mindestens 30 Mitgliedern

hat ihre eigne Gemeindevertretung (ayuntamiento), welche auf zwei

Jahre gewählt wird, und welcher der Alkalde, der zugleich

Friedensrichter ist, präsidiert. Die Alkalden werden von den

Gemeinden alljährlich neu gewählt, aber von der Regierung

bestätigt.

An der Spitze der gesamten Staatsverwaltung steht der

Ministerrat (consejo de ministros), dem der königliche

Staatsrat (consejo de estado) zur Seite steht. Der Staatsrat

besteht aus 33 Räten, die vom König ernannt werden, und

den Ministern, berät in seinen den Ministerien entsprechenden

Sektionen Regierungsmaßregeln und entscheidet über

Kompetenzkonflikte zwischen Gerichts- und Verwaltungsbehörden.

Königliche Ministerien sind: das Ministerium des

Äußern (zugleich für die Angelegenheiten des

königlichen Hauses), das Ministerium der Gnaden und Justiz

(auch für den Kultus), das Kriegsministerium, das

Marineministerium, das Finanzministerium, das Ministerium des

Innern (ministerio de la gobernacion, auch für das Eisenbahn-,

Post- und Telegraphenwesen), das Ministerium für die

Volkswirtschaft (ministerio de fomento, für Landwirtschaft,

Bergbau, Industrie, Handel, Bauten und Unterrichtswesen) und das

Ministerium der Kolonien (ministerio de ultramar). Selbständig

ist der Rechnungshof. Zur Leitung der Provinzialverwaltung stehen

an der Spitze der 49 Provinzen für die gesamte innere und

Steuerverwaltung die Gouverneure, welchen die

Provinzialdeputationen und deren permanente Kommissionen beigegeben

sind. Ferner bestehen in jeder Provinz eine Sanitätsjunta und

eine Hauptpostverwaltung. Die Polizei wird in den Gemeinden von den

Alkalden, in größern Städten von besondern

Polizeikommissaren, unter Aufsicht des Gouverneurs, gehandhabt.

Für die Militärverwaltung sind 16 Generalkapitanate und

unter diesen Provinzialmilitärgubernien, für die Marine 3

Departements (Generalkapitanate) errichtet. Die Kolonialverwaltung

besteht für jede Kolonie aus einer Regierung mit dem

Generalkapitän, dem obersten Militärkommandanten und

einem Zivilgouverneur, welch letzterer unmittelbar vom König

dependiert. Der Volksvertretung ist keine Beteiligung dabei

eingeräumt.

Die Gerichtsverfassung beruht auf Öffentlichkeit und

Mündlichkeit des Verfahrens und Geschwornengerichten.

Römisches Recht und Landrecht bilden die Grundlage des

Rechtswesens; die in den baskischen Provinzen bisher geltenden

Sonderrechte (fueros) wurden 1876 aufgehoben. Die unterste Instanz

bilden die Alkalden der Gemeinden als Friedensrichter.

Außerdem bestehen noch 500 Untergerichtsbezirke (partidos)

mit je einem Gerichtshof erster Instanz. Diese sind verteilt unter

15 Ober- oder Appellations-

75

Spanien (Finanzen, Heer und Flotte, Wappen, Orden etc.).

gerichtshöfe (audiencias territoriales). Die oberste

Instanz bildet der höchste Gerichtshof zu Madrid. In

Preßprozessen erkennen Geschwornengerichte. Außer

diesen ordentlichen Gerichten bestehen noch: geistliche und

Militärgerichte, das Tribunal de hacienda publica in

Steuersachen, Handelsgerichte, Berggerichte sowie Gerichte für

das Post- und Straßenwesen. Das spanische

Zivilgerichtsverfahren ist jetzt auch in den Kolonien Cuba und

Puerto Rico eingeführt.

Finanzen.

Die Budgetvoranschläge für das Finanzjahr

1888/89 ergaben (in Pesetas):

A. Einnahmen.

Direkte Steuern 310 983 000

Indirekte Steuern 314 294 394

Zölle 172 993 000

Staatsmonopole 21 198 038

Nationalgüter 7 944 000

Staatsschatz 24 255 500

Zusammen 851 667 932

B. Ausgaben.

Zivilliste 9 350 000

Portes 1 940 205

Staatsschuld 279 099 611

Gerichtshöfe 1 361 276

Pensionen 50 593 826

Ministerpräsidium 1 148 959

Auswärtiges 5 300 620

Gnaden und Justiz 59 092 859

Krieg 154 720 262

Marine 26 683 627

Inneres 31 186 581

Öffentliche Arbeiten u. Unterricht 100 385 507

Finanzen 20 826 781

Verwaltung der Steuern 106 967 871

Zusammen: 848 657 985

Die Staatsschuld, welche in den 70er Jahren bereits einen Stand

von 12,000 Mill. Pesetas überschritten hatte, wurde seither

durch eine umfassende Konversion um mehr als die Hälfte

verringert; am 1. Jan. 1887 belief sie sich schon wieder auf ein

Kapital von 6334 Mill. Pesetas; die Jahreszinsen betrugen 238 Mill.

Pesetas.

Meer und Flotte.

Das Kriegswesen Spaniens ist nach der Beendigung des

Bürgerkriegs in den Jahren 1877 und 1878 neu organisiert

worden. Hiernach besteht in S. das System der allgemeinen

Wehrpflicht, jedoch mit Loskauf (für gebildete junge Leute vom

Dienst in der aktiven Armee) und Stellvertretung (unter

Brüdern). Die Militärpflicht beginnt mit dem 20.

Lebensjahr und dauert 12 Jahre (3 Jahre in der aktiven Armee, 3

Jahre in der Reserve derselben und 6 Jahre in der zweiten Reserve).

Die Ergänzung der Kriegsflotte erfolgt nach denselben

Prinzipien aus der seemännischen Bevölkerung. Die

Kolonialtruppen werden teils durch die Bewohner der

überseeischen Besitzungen, teils durch die Ausgehobenen im

Mutterland ergänzt. Die Truppen des Heers sind: a) Infanterie:

61 Linienregimenter zu 2 Bataillonen und 21 Jägerbataillone,

alle diese zu je 4 Feld- und 2 Depotkompanien, 140

Reservebataillone und 140 Depotbataillone zu 6 Kompanien (davon 2

in Kadrestärke), 31 Disziplinarbataillone; b) Kavallerie: 1

Eskadron königlicher Garden, 28 Regimenter (8 Ulanen-, 14

Jäger-, 4 Dragoner- und 2 Husarenregimenter) zu 4 Eskadrons,

28 Reserveregimenter; c) Artillerie: 5 Regimenter zu 4 Batterien

Korpsartillerie, 5 Regimenter zu 6 Batterien Divisionsartillerie, 1

reitende Batterie, 2 Gebirgsartillerieregimenter (zu 6

Bataillonen), 1 Regiment Belagerungsartillerie (mit 4 Batterien), 9

Bataillone Festungsartillerie, 7 Reserveregimenter; die Batterie

zählt im Frieden 4, im Krieg 6 Geschütze; d)

Ingenieurtruppen: 4 Regimenter Sappeure und Mineure (zu 2

Bataillonen), 4 Reserveregimenter, 1 Pontonierregiment, 1

Eisenbahn- und 1 Telegraphenbataillon; e) die Guardia civil

(Gendarmerie), die Karabiniere (Zoll- und Grenzwache) und die

Provinzialmiliz auf den Kanarischen Inseln - letztere mit 7

Bataillonen). Der Friedens- und Kriegsstand betragen:

im Frieden

Infanterie 83 808 Mann

Kavallerie 14 364 -

Artillerie 11 340 -

Ingenieurtruppen 4 279 -

Andre Formationen 2 422 -

Zusammen: 116 213 Mann

im Krieg

Infanterie 734 679 Mann

Kavallerie 21 452 -

Artillerie 30 355 -

Ingenieurtruppen 7 163 -

Andre Formationen 9 538 -

Zusammen: 803 187 Mann

Die Kavallerie verfügt im Frieden über 10,233, im

Krieg über 17,205 Pferde, die Artillerie zählt im Frieden

392, im Krieg 460 Geschütze. Hierzu kommen dann die Guardia

civil mit 15,302 und die Karabiniere mit 10,940 Mann sowie die

selbständigen Kolonialtruppen (39,924 Mann). Die Kriegsflotte

ist verhältnismäßig sehr bedeutend an Zahl der

Schiffe, doch entspricht nur der geringste Teil derselben den

modernen Anforderungen an gefechtstüchtige Schiffe. Es ist

deshalb der Plan einer Reorganisation der Flotte beschlossen und

der Bau einer Anzahl neuer Schlachtschiffe, Kreuzer, Kanonen- und

Torpedoboote teils in Angriff, teils in Aussicht genommen worden.

Ende 1886 umfaßte die Flotte:

4 Panzerschiffe 74 Kanonen 13 300 Pferdekr.

13 Torpedoboote 4 Kanonen 10 444 Pferdekr.

11 Kreuzer u. Korvetten 94 Kanonen 38 135 Pferdekr.

63 andre Dampfer 95 Kanonen 11 775 Pferdekr.

20 Schulschiffe u. Hulks 246 Kanonen 13 000 Pferdekr.

Zusammen:

111 Fahrzeuge 513 Kanonen 86 654 Pferdekr.

Die Bemannung beträgt 14,000 Köpfe; außerdem

bestehen 3 aktive und 3 nicht aktive Regimenter Marineinfanterie

(zu 2 Bataillonen), die aktiven mit 7033 Mann; hierzu kommen 400

Maschinisten, 180 Bootsleute, 1500 Arsenalarbeiter etc.

Wappen, Orden.

Das königliche Wappen (s. Tafel "Wappen") besteht aus einem

in vier Felder abgeteilten Schild mit einem Mittelschild, welcher

durch das Wappen des Hauses Bourbon-Anjou, drei goldene Lilien im

blauen Feld, gebildet wird. Das erste Quartier enthält die

Wappen von Kastilien (drei goldene Türme im roten Feld) und

Leon (ein gekrönter roter Löwe im silbernen Feld) und

zwar doppelt, indem es kreuzweise in Felder abgeteilt ist. Zwischen

seinen beiden untersten Feldern befindet sich das Wappen von

Granada, ein aufgesprungener Granatapfel im roten Felde. Das

zweite, der Quere nach gespaltene Quartier enthält die Wappen

von Aragonien (vier rote Pfähle im goldenen Feld) und des

Königreichs beider Sizilien. Das dritte, ebenfalls geteilte

Quartier zeigt oben das Wappen des Erzhauses Österreich, unten

das der alten Herzöge von Burgund, das vierte Quartier aber

das neuburgundische Wappen, unten das Wappen von Brabant. Der ganze

Wappenschild ist mit der Kette des Goldenen Vlieses umgeben und mit

der königlichen Krone bedeckt; als Schildhalter dienen zwei

aufrechte Löwen. Als gewöhnliches Wappen dient bloß

der Wappenschild von Kastilien und Leon mit dem Wappen von

Bourbon-Anjou im Mittelschild. Die Landesfarben sind Rot und Gelb.

Die Flagge (s. Tafel "Flaggen") ist in drei horizontale Streifen,

zwei rote und einen gelben (in der Mitte), geteilt, die

königliche mit dem Wappen im Mittelstreifen versehen. S. hat

zehn Ritterorden: den Orden des Goldenen Vlieses (toison de oro),

1431 gestiftet, in einer Klasse, nur für Souveräne,

Prinzen und Granden von S.; den Orden Karls III. (s. Tafel

"Orden"), 1773 gestiftet, in drei Klassen; den Damenorden der

Königin Maria Luise, 1792 gestiftet, in einer Klasse; den

amerikanischen Orden Isabellas der Katholischen, 1815 gestiftet, in

drei Klassen; den Militärorden von San Fernando, 1815 ge-

76

Spanien (geographisch-statistische Litteratur; Geschichte).

stiftet, in fünf Klassen; den Militärorden von St.

Hermenegild, gleichfalls 1815 gestiftet, in drei Klassen; den

Militärorden von Santiago, 1175 gestiftet, in vier Klassen;

den Militärorden von Calatrava, 1058 gestiftet, in einer

Klasse; den Militärorden von Alcantara, 1177 gestiftet, in

drei Klassen; den Orden von Montesa, 1319 gestiftet, in einer

Klasse. Außer diesen Orden bestehen noch mehrere Ehrenzeichen

für Militärs. Königliche Residenz ist Madrid. Den

Mai pflegt der Hof nach altem Herkommen in Aranjuez, den Sommer in

San Ildefonso (La Granja), den Herbst im Escorial und in Pardo

zuzubringen.

[Litteratur.] M. Willkomm in Stein-Hörschelmanns "Handbuch

der Geographie" (Leipz. 1862); Derselbe, Die Pyrenäische

Halbinsel (Prag 1884); Carrasco, Geografia general de España

(Madr. 1861 ff.); Coello, Reseña geografica de España

(das. 1859); Mingotey Tarazona, Geografia de España y sus

colonias (das. 1887); "Diccionario geografico-historico de

España por la Real Academia de la historia" (das. 1802-46, 8

Bde.); Madoz, Diccionario geografico-historico-estadistico de

España (das. 1846-50, 16 Bde.); Mariana y Sanz, Diccionario

geografico, estadistico, municipal de España (Valencia

1886); Martinez Alcubilla, Diccionario de la administracion

española (4. Aufl., Madr. 1886 ff.); Cuendias, S. und die

Spanier (Brüssel 1851); v. Minutoli, S. und seine

fortschreitende Entwickelung (Berl. 1852); Leftgarens, La situation

économique et industrielle de l'Espagne en 1860 (Par. 1860);

Garrido, Das heutige S. (deutsch von A. Ruge, Leipz. 1863);

Davillier, L'Espagne (Par. 1873, illustriert von Doré);

Simons, S. in Schilderungen (illustr. von Wagner, Berl. 1880);

Lauser, Aus Spaniens Gegenwart. Kulturskizzen (Leipz. 1872);

Parlow, Kultur und Gesellschaft im heutigen S. (das. 1888); die

Reiseschilderungen von v. Minutoli, Huber, Cook, O'Shea, Th.

Gautier, E. Qninet, Boissier, v. Rochau, Willkomm, v.Quandt,

Ziegler, Roßmäßler, Wachenhusen, Hackländer,

v. Wolzogen, W. Mohr (Köln 1876, 2 Bde.), Lauser (Berl. 1881),

de Amicis (deutsch, Stuttg. 1880), Bark (Berl. 1883), Passarge

(Leipz. 1884), Th. v. Bernhardi (Berl. 1886), Parlow (Wien 1889);

Reisehandbücher von Murray (6. Aufl., Lond. 1882), O'Shea (6.

Aufl., Edinb. 1878), Roswag (Madr. 1879), Germond de Lavigne (3.

Aufl. 1880); die amtlichen Publikationen ("Annuario estadistico de

España", die Handels- und Schiffahrtsausweise, "Guia oficial

de España"); das "Boletin de la Sociedad geografica de

Madrid"; Vizaino, Atlas geografico español (Madr. 1860);

eine topographische Karte wird auf Grund der Landesvermessung unter

Leitung von Ibanez seit 1878 veröffentlicht; bis zu ihrer

Vollendung dient Coello, Atlas de España (1 : 200,000), als

offizielle Karte; geologische Übersichtskarten lieferte F. de

Botella (1:1,000,000, 1875, und 1:2,000,000, 1880).

Geschichte.

[Die Zeit der Römer und Westgoten.]

Die Ureinwohner der Pyrenäischen Halbinsel waren die

Iberer, von denen die ganze Halbinsel Iberien hieß. Mit ihnen

verschmolzen die in vorhistorischer Zeit über die

Pyrenäen aus Gallien eingewanderten Kelten nach langen

Kämpfen zu dem Volk der Keltiberer. Um 1100 v. Chr. siedelten

sich Phöniker an der Südküste an; unter ihren

Kolonien war Cadiz (Gades) die berühmteste. Sie nannten das

Land nach dem im Thal des Bätis (Guadalquivir) wohnenden Volk

der Turdetaner Tarschisch (griech. Tartessos). Später setzten

sich Griechen an der Ostküste fest. Nach dem ersten Punischen

Krieg eroberten die Karthager 237-219 den Süden und Osten der

Halbinsel; Neukarthago (Cartagena) wurde ihre wichtigste

Niederlassung. In dem zweiten Punischen Krieg aber, der zum Teil in

S. geführt wurde, verloren sie diese Besitzungen wieder (206).

Die Römer suchten nun das ganze Land unter ihre

Botmäßigkeit zu bringen, was ihnen jedoch erst nach 200

jährigen blutigen Kämpfen gelang. Namentlich die

Keltiberer und die Lusitanier (unter Viriathus) leisteten

hartnäckigen Widerstand, und die Kantabrer wurden erst 19 v.

Chr. unter Augustus bezwungen, der S. anstatt wie bisher in zwei

Provinzen (Hispania citerior und H. ulterior) in drei, Lusitania,

Baetica und Tarraconensis, einteilte, von welch letztern

größten Provinz unter Hadrianus die neue Provinz

Gallaecia et Asturia abgezweigt wurde. Nur die Basken behaupteten

in ihren Gebirgen ihre Unabhängigkeit. Da die Römer das

Land mit vielen Militärstraßen durchzogen und zahlreiche

Soldatenkolonien anlegten, so wurde S. sehr rasch romanisiert, bald

ein Hauptsitz römischer Kultur und eins der blühendsten

Länder des römischen Weltreichs, dem es mehrere seiner

tüchtigsten Kaiser (Trajan, Hadrianus, Antoninus, Marcus

Aurelius, Theodosius) u. angesehene Schriftsteller (Seneca,

Lucanus, Martialis, Flavius, Quintilian u. a.) gab. Handel und

Verkehr blühten, Gewerbe und Ackerbau standen auf einer hohen

Stufe der Vervollkommnung, und die Bevölkerung war eine

äußerst zahlreiche. Frühzeitig gewann auch das

Christentum hier Anklang und breitete sich trotz blutiger

Verfolgungen mehr und mehr aus, bis es durch Konstantin auch hier

herrschende Religion ward.

Meyers Konversationslexikon Band 15 · 第 21 / 302 段