28. Okt. 1848 dem Verkehr übergeben. Seitdem entwickelte sich
das Eisenbahnnetz Spaniens in folgender Progression: 1855: 595 km,
1865: 5226 km, 1876: 5796 km, 1886: 9185 km. Die
hauptsächlichsten Linien sind: Die Spanische Nordbahn von
Madrid über Irun an die französische Grenze, mit
Zweiglinien nach Zamora, Salamanca, Segovia und Santander. An die
Nordbahn schließen sich die Nordwestliche oder Galicische
Eisenbahn mit den Linien Palencia-Coruña, Monforte-Vigo und
Leon-Gijon, dann die Eisenbahn Tudela-Bilbao, welche die Nordbahn
bei Miranda kreuzt. Eine wichtige Linie ist im NO. die Eisenbahn
von Saragossa nach Pamplona, welche einen Zweig zur Nordbahn nach
Alsasua entsendet. Von Madrid laufen außer der
ersterwähnten Bahn noch die Eisenbahn über Saragossa nach
Barcelona und die nach Alicante aus, welche beide miteinander durch
die Küstenbahn über Tarragona und Valencia nach Almansa
in Verbindung stehen, und wovon die erstere mehrere Zweiglinien in
Katalonien und die Linie über Portbou nach Frankreich, die
letztere die Zweiglinien nach Toledo und Cartagena entsenden. An
die Eisenbahn Madrid-Alicante schließen sich endlich die
andalusischen Bahnen nach Cadiz, Malaga und Granada sowie die
Eisenbahn über Ciudad Real und Badajoz nach Portugal an. Von
Madrid nach Lissabon führt außerdem die neue direkte
Linie über Talavera. Auch die Insel Mallorca hat ihre
Eisenbahn Palma-Manacor. Die Ausführung der einzelnen
Eisenbahnlinien erfolgte durch Privatgesellschaften, meist mit
englischen Kapitalien. Pferdebahnen bestehen zu Madrid, Barcelona
und Valencia-Grao. Auch auf den arg vernachlässigten
Straßenbau hat man in neuerer Zeit große Summen
verwendet; die Gesamtlänge der fertigen Straßen
beträgt gegenwärtig ca. 19,000 km. Weitere 3000 km sind
teils im Bau, teils projektiert. Am meisten leidet noch das Zentrum
des Landes durch Mangel an Verkehrswegen. Auch auf Vizinalwege wird
wenig Bedacht genommen. Das spanische Staatstelegraphenwesen
umfaßte 1886 ein Netz von 17,840 km Linien mit einem
Betriebspersonal von 3540 Individuen. Der Korrespondenzverkehr
ergab 2,8 Mill. Depeschen. Dem Postwesen standen 1886: 2655
Anstalten mit einem Personal von 7112 Individuen zur
Verfügung. Der Briefpostverkehr umfaßte 111 Mill.
Stück. Seit 1886 sind 15 Handels-, Industrie- und
Schiffahrtskammern errichtet worden. Banken mit dem Rechte der
Notenemission bestanden früher in den meisten
größern Städten. Durch das Gesetz vom 19. März
1874 wurde jedoch die Kreditzirkulation in einer einzigen Bank, der
Bank von S. (Grundkapital 100 Mill. Pesetas) in Madrid,
konzentriert und zu ihren gunsten die Aufhebung aller andern
Zettel- und Diskontobanken angeordnet. Die meisten derselben haben
sich zu Filialen der Bank von S. umgestaltet. Außerdem gibt
es eine größere Anzahl von selbständigen
Kreditinstituten, zahlreiche Sparkassen, Leihhäuser,
Börsen in allen großen Handelsplätzen etc. Die
berühmtesten Messen sind die von Talavera de la Reina in
Neukastilien, Palencia, Valladolid, Medina de Rioseco und Soria in
Altkastilien, Puenta de la Reina, Estrella und Corella in Navarra,
Granollers und Tarrasa in Katalonien, Ronda und Puerto de Santa
Maria in Andalusien; Hauptwollmärkte die von Cuenca in
Neukastilien und Bejar in Leon. Münzeinheit ist seit 1871 die
Peseta à 100 Centimos = 1 Frank = 4 Reales de vellon
(Kupferreal). Die gangbaren Münzsorten sind in Gold: der
Golddoblon = 100 Realen = 21,06 Mk., der Goldthaler (escudo de oro)
= 40 Realen = 8,42 Mk., der halbe Goldthaler (coronilla) = 20
Realen; in Silber: der Duro oder spanische Thaler (peso fuerte, im
Ausland Piaster genannt) = 20 Realen = 4,20 Mk., der halbe Duro
oder Escudo (medioduro, escudo) = 10 Realen, die Peseta = 4 Realen,
die halbe Peseta = 2 Realen, der einfache Real (real de vellon).
Das einzige Papiergeld des Landes sind gegenwärtig die Noten
der Bank von S., deren höchste Abschnitte aber nicht auf mehr
als 1000 Pesetas lauten dürfen. In Bezug auf Maß und
Gewicht ist seit 1855 gesetzlich das metrische System
eingeführt.
Ungemein groß ist die Zahl der
Wohlthätigkeitsanstalten, deren man bereits 1859: 1028
zählte, worin 455,290 Individuen verpflegt wurden. Die Straf-
und Besserungsanstalten zerfallen in Zuchthäuser für
männliche Verbrecher und Korrektionshäuser für
Weiber. Die schwersten Verbrecher werden in den an die Stelle der
ehemaligen Galeeren getretenen Zuchthäusern in Ceuta,
Alhucemas, Melilla und Peñon de Velez untergebracht.
Staatsverfassung und Verwaltung.
Das Grundgesetz der gegenwärtigen Staatsverfassung des
Königreichs S. bildet die Konstitution vom 30. Juni 1876.
Hiernach ist S. eine eingeschränkte Monarchie,
gegenwärtig unter der Dynastie Bourbon. Als Thronfolgeordnung
gilt die kognatische, wonach das weibliche Geschlecht in Bezug auf
die Succession gleiches Recht mit dem männlichen besitzt und
nur die Nähe der Linie darüber entscheidet, wer
nachfol-
74
Spanien (Staatsverwaltung, Rechtspflege).
gen soll, so daß ein näher verwandter weiblicher
Abkömmling einem entfernter verwandten männlichen
vorangeht, in der erbenden Linie aber der jüngere Prinz vor
der ältern Prinzessin den Vorzug hat. Die
Successionsfähigkeit ist von dem römisch-katholischen
Glaubensbekenntnis abhängig. Die Großjährigkeit
tritt mit dem vollendeten 16. Jahr ein. Wenn die Erbfolge einen
noch minderjährigen Succedenten trifft, oder wenn der Monarch
durch längere Zeit verhindert ist, selbst zu regieren, so
tritt im ersten Fall eine Vormundschaft, in beiden Fällen eine
Regentschaft ein, deren Bestellung durch die Volksvertretung
erfolgt. Gegenwärtiger König ist Alfons XIII.,
nachgeborner Sohn Alfons' XII., geb. 17. Mai 1886. Regentin ist
seine Mutter Marie Christine. Der König, bez. Regent übt
die gesetzgebende Gewalt gemeinsam mit den Cortes aus, welche sich
in zwei Kammern gliedern: den Senat und den Kongreß der
Deputierten. Der Senat wird gebildet: von den Senatoren
vermöge eignen Rechts; von den Senatoren, welche von der Krone
auf Lebenszeit ernannt werden; von den Senatoren, welche durch die
Provinzialvertretungen und die Höchstbesteuerten gewählt
werden und sich alle fünf Jahre zur Hälfte erneuern.
Senatoren von Rechts wegen sind: die großjährigen
Söhne des Königs und des Thronfolgers; die Granden von
S., welche eine jährliche Rente von 60,000 Pesetas
genießen; die Generalkapitäne des Heers und die Admirale
der Flotte; die Erzbischöfe; die Präsidenten des
Staatsrats, des obersten Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des
obersten Kriegs- und des obersten Marinerats, wenn sie sich zwei
Jahre im Amt befinden. Die vom König ernannten oder von den
Provinzialvertretungen u. den Höchstbesteuerten gewählten
Senatoren müssen bestimmten Klassen des Beamtenstandes, der
Armee, des Klerus angehören oder eine jährliche Rente von
20,000 Pesetas beziehen. Die Zahl der Senatoren kraft eignen Rechts
und der vom König ernannten Senatoren darf zusammen 180 nicht
übersteigen, und dieselbe Zahl entfällt auf die
gewählten Senatoren. Jeder Senator muß Spanier und 35
Jahre alt sein. Der Kongreß der Deputierten setzt sich aus
denjenigen Mitgliedern zusammen, welche von den Wahljunten auf
fünf Jahre, im Verhältnis von einem Deputierten auf
40,000 Einw., gewählt werden. Um zum Deputierten gewählt
zu werden, sind die spanische Staatsbürgerschaft, der
weltliche Stand, die Großjährigkeit und der Genuß
aller bürgerlichen Rechte erforderlich. Das passive Wahlrecht
ist durch keinen Zensus, das aktive Wahlrecht seit der Wahlreform
vom 20. Juli 1877 durch einen solchen von 25 Pesetas
beschränkt. Die Cortes versammeln sich alle Jahre. Der
Präsident und die Vizepräsidenten der Zweiten Kammer
werden von der Kammer gewählt, die der Ersten Kammer vom
König ernannt. Der König und jede der beiden legislativen
Körperschaften besitzen das Recht der Initiative zu den
Gesetzen. Finanzgesetze müssen zuerst dem Kongreß der
Deputierten vorgelegt werden. Der Kongreß besitzt das Recht
der Ministeranklage, wobei der Senat als Gericht fungiert. Die
Abgeordneten erhalten keine Vergütung oder Diäten. Die
Staatsbürgerrechte entsprechen den in den übrigen
repräsentativen Monarchien gewährleisteten Grundrechten.
Die Staatsbürger teilen sich dem Stand nach in Adel,
Geistlichkeit, Bürger und Bauern, welche Stände aber vor
dem Gesetz gleich sind. Der Adel zerfällt in den hohen, der
sich wieder in Grandes und Titulados teilt, und in den niedern der
Hidalgos oder Fidalgos. Die "Grandeza" wird gegenwärtig vom
König teils als persönliche Auszeichnung, teils erblich
erteilt und führt das Prädikat "Exzellenz". Die Titulados
sind Familien, welche von alters her den stets nur auf den
ältesten Sohn übergehenden Titel Herzog, Marquis, Graf,
Visconde oder Baron führen. Der äußerst zahlreiche
niedere Adel zerfällt in Ritter- und Briefadel. Aber weder der
hohe noch der niedere Adel hat irgend welche politische Vorrechte.
Das Prädikat "Don", früher nur dem hohen Adel zustehend,
wird jetzt jedem gebildeten Mann gegeben. Die Gemeindeverfassung
datiert in ihrer jetzigen Form von 1845 und ist, wie auch die
Provinzialverfassung, im wesentlichen der französischen
nachgebildet. In jeder Provinz sind Provinzialdeputationen
eingesetzt, deren Mitglieder von den Gemeindevertretungen
gewählt werden. Jede Gemeinde von mindestens 30 Mitgliedern
hat ihre eigne Gemeindevertretung (ayuntamiento), welche auf zwei
Jahre gewählt wird, und welcher der Alkalde, der zugleich
Friedensrichter ist, präsidiert. Die Alkalden werden von den
Gemeinden alljährlich neu gewählt, aber von der Regierung
bestätigt.
An der Spitze der gesamten Staatsverwaltung steht der
Ministerrat (consejo de ministros), dem der königliche
Staatsrat (consejo de estado) zur Seite steht. Der Staatsrat
besteht aus 33 Räten, die vom König ernannt werden, und
den Ministern, berät in seinen den Ministerien entsprechenden
Sektionen Regierungsmaßregeln und entscheidet über
Kompetenzkonflikte zwischen Gerichts- und Verwaltungsbehörden.
Königliche Ministerien sind: das Ministerium des
Äußern (zugleich für die Angelegenheiten des
königlichen Hauses), das Ministerium der Gnaden und Justiz
(auch für den Kultus), das Kriegsministerium, das
Marineministerium, das Finanzministerium, das Ministerium des
Innern (ministerio de la gobernacion, auch für das Eisenbahn-,
Post- und Telegraphenwesen), das Ministerium für die
Volkswirtschaft (ministerio de fomento, für Landwirtschaft,
Bergbau, Industrie, Handel, Bauten und Unterrichtswesen) und das
Ministerium der Kolonien (ministerio de ultramar). Selbständig
ist der Rechnungshof. Zur Leitung der Provinzialverwaltung stehen
an der Spitze der 49 Provinzen für die gesamte innere und
Steuerverwaltung die Gouverneure, welchen die
Provinzialdeputationen und deren permanente Kommissionen beigegeben
sind. Ferner bestehen in jeder Provinz eine Sanitätsjunta und
eine Hauptpostverwaltung. Die Polizei wird in den Gemeinden von den
Alkalden, in größern Städten von besondern
Polizeikommissaren, unter Aufsicht des Gouverneurs, gehandhabt.
Für die Militärverwaltung sind 16 Generalkapitanate und
unter diesen Provinzialmilitärgubernien, für die Marine 3
Departements (Generalkapitanate) errichtet. Die Kolonialverwaltung
besteht für jede Kolonie aus einer Regierung mit dem
Generalkapitän, dem obersten Militärkommandanten und
einem Zivilgouverneur, welch letzterer unmittelbar vom König
dependiert. Der Volksvertretung ist keine Beteiligung dabei
eingeräumt.
Die Gerichtsverfassung beruht auf Öffentlichkeit und
Mündlichkeit des Verfahrens und Geschwornengerichten.
Römisches Recht und Landrecht bilden die Grundlage des
Rechtswesens; die in den baskischen Provinzen bisher geltenden
Sonderrechte (fueros) wurden 1876 aufgehoben. Die unterste Instanz
bilden die Alkalden der Gemeinden als Friedensrichter.
Außerdem bestehen noch 500 Untergerichtsbezirke (partidos)
mit je einem Gerichtshof erster Instanz. Diese sind verteilt unter
15 Ober- oder Appellations-
75
Spanien (Finanzen, Heer und Flotte, Wappen, Orden etc.).
gerichtshöfe (audiencias territoriales). Die oberste
Instanz bildet der höchste Gerichtshof zu Madrid. In
Preßprozessen erkennen Geschwornengerichte. Außer
diesen ordentlichen Gerichten bestehen noch: geistliche und
Militärgerichte, das Tribunal de hacienda publica in
Steuersachen, Handelsgerichte, Berggerichte sowie Gerichte für
das Post- und Straßenwesen. Das spanische
Zivilgerichtsverfahren ist jetzt auch in den Kolonien Cuba und
Puerto Rico eingeführt.
Finanzen.
Die Budgetvoranschläge für das Finanzjahr
1888/89 ergaben (in Pesetas):
A. Einnahmen.
Direkte Steuern 310 983 000
Indirekte Steuern 314 294 394
Zölle 172 993 000
Staatsmonopole 21 198 038
Nationalgüter 7 944 000
Staatsschatz 24 255 500
Zusammen 851 667 932
B. Ausgaben.
Zivilliste 9 350 000
Portes 1 940 205
Staatsschuld 279 099 611
Gerichtshöfe 1 361 276
Pensionen 50 593 826
Ministerpräsidium 1 148 959
Auswärtiges 5 300 620
Gnaden und Justiz 59 092 859
Krieg 154 720 262
Marine 26 683 627
Inneres 31 186 581
Öffentliche Arbeiten u. Unterricht 100 385 507
Finanzen 20 826 781
Verwaltung der Steuern 106 967 871
Zusammen: 848 657 985
Die Staatsschuld, welche in den 70er Jahren bereits einen Stand
von 12,000 Mill. Pesetas überschritten hatte, wurde seither
durch eine umfassende Konversion um mehr als die Hälfte
verringert; am 1. Jan. 1887 belief sie sich schon wieder auf ein
Kapital von 6334 Mill. Pesetas; die Jahreszinsen betrugen 238 Mill.
Pesetas.
Meer und Flotte.
Das Kriegswesen Spaniens ist nach der Beendigung des
Bürgerkriegs in den Jahren 1877 und 1878 neu organisiert
worden. Hiernach besteht in S. das System der allgemeinen
Wehrpflicht, jedoch mit Loskauf (für gebildete junge Leute vom
Dienst in der aktiven Armee) und Stellvertretung (unter
Brüdern). Die Militärpflicht beginnt mit dem 20.
Lebensjahr und dauert 12 Jahre (3 Jahre in der aktiven Armee, 3
Jahre in der Reserve derselben und 6 Jahre in der zweiten Reserve).
Die Ergänzung der Kriegsflotte erfolgt nach denselben
Prinzipien aus der seemännischen Bevölkerung. Die
Kolonialtruppen werden teils durch die Bewohner der
überseeischen Besitzungen, teils durch die Ausgehobenen im
Mutterland ergänzt. Die Truppen des Heers sind: a) Infanterie:
61 Linienregimenter zu 2 Bataillonen und 21 Jägerbataillone,
alle diese zu je 4 Feld- und 2 Depotkompanien, 140
Reservebataillone und 140 Depotbataillone zu 6 Kompanien (davon 2
in Kadrestärke), 31 Disziplinarbataillone; b) Kavallerie: 1
Eskadron königlicher Garden, 28 Regimenter (8 Ulanen-, 14
Jäger-, 4 Dragoner- und 2 Husarenregimenter) zu 4 Eskadrons,
28 Reserveregimenter; c) Artillerie: 5 Regimenter zu 4 Batterien
Korpsartillerie, 5 Regimenter zu 6 Batterien Divisionsartillerie, 1
reitende Batterie, 2 Gebirgsartillerieregimenter (zu 6
Bataillonen), 1 Regiment Belagerungsartillerie (mit 4 Batterien), 9
Bataillone Festungsartillerie, 7 Reserveregimenter; die Batterie
zählt im Frieden 4, im Krieg 6 Geschütze; d)
Ingenieurtruppen: 4 Regimenter Sappeure und Mineure (zu 2
Bataillonen), 4 Reserveregimenter, 1 Pontonierregiment, 1
Eisenbahn- und 1 Telegraphenbataillon; e) die Guardia civil
(Gendarmerie), die Karabiniere (Zoll- und Grenzwache) und die
Provinzialmiliz auf den Kanarischen Inseln - letztere mit 7
Bataillonen). Der Friedens- und Kriegsstand betragen:
im Frieden
Infanterie 83 808 Mann
Kavallerie 14 364 -
Artillerie 11 340 -
Ingenieurtruppen 4 279 -
Andre Formationen 2 422 -
Zusammen: 116 213 Mann
im Krieg
Infanterie 734 679 Mann
Kavallerie 21 452 -
Artillerie 30 355 -
Ingenieurtruppen 7 163 -
Andre Formationen 9 538 -
Zusammen: 803 187 Mann
Die Kavallerie verfügt im Frieden über 10,233, im
Krieg über 17,205 Pferde, die Artillerie zählt im Frieden
392, im Krieg 460 Geschütze. Hierzu kommen dann die Guardia
civil mit 15,302 und die Karabiniere mit 10,940 Mann sowie die
selbständigen Kolonialtruppen (39,924 Mann). Die Kriegsflotte
ist verhältnismäßig sehr bedeutend an Zahl der
Schiffe, doch entspricht nur der geringste Teil derselben den
modernen Anforderungen an gefechtstüchtige Schiffe. Es ist
deshalb der Plan einer Reorganisation der Flotte beschlossen und
der Bau einer Anzahl neuer Schlachtschiffe, Kreuzer, Kanonen- und
Torpedoboote teils in Angriff, teils in Aussicht genommen worden.
Ende 1886 umfaßte die Flotte:
4 Panzerschiffe 74 Kanonen 13 300 Pferdekr.
13 Torpedoboote 4 Kanonen 10 444 Pferdekr.
11 Kreuzer u. Korvetten 94 Kanonen 38 135 Pferdekr.
63 andre Dampfer 95 Kanonen 11 775 Pferdekr.
20 Schulschiffe u. Hulks 246 Kanonen 13 000 Pferdekr.
Zusammen:
111 Fahrzeuge 513 Kanonen 86 654 Pferdekr.
Die Bemannung beträgt 14,000 Köpfe; außerdem
bestehen 3 aktive und 3 nicht aktive Regimenter Marineinfanterie
(zu 2 Bataillonen), die aktiven mit 7033 Mann; hierzu kommen 400
Maschinisten, 180 Bootsleute, 1500 Arsenalarbeiter etc.
Wappen, Orden.
Das königliche Wappen (s. Tafel "Wappen") besteht aus einem
in vier Felder abgeteilten Schild mit einem Mittelschild, welcher
durch das Wappen des Hauses Bourbon-Anjou, drei goldene Lilien im
blauen Feld, gebildet wird. Das erste Quartier enthält die
Wappen von Kastilien (drei goldene Türme im roten Feld) und
Leon (ein gekrönter roter Löwe im silbernen Feld) und
zwar doppelt, indem es kreuzweise in Felder abgeteilt ist. Zwischen
seinen beiden untersten Feldern befindet sich das Wappen von
Granada, ein aufgesprungener Granatapfel im roten Felde. Das
zweite, der Quere nach gespaltene Quartier enthält die Wappen
von Aragonien (vier rote Pfähle im goldenen Feld) und des
Königreichs beider Sizilien. Das dritte, ebenfalls geteilte
Quartier zeigt oben das Wappen des Erzhauses Österreich, unten
das der alten Herzöge von Burgund, das vierte Quartier aber
das neuburgundische Wappen, unten das Wappen von Brabant. Der ganze
Wappenschild ist mit der Kette des Goldenen Vlieses umgeben und mit
der königlichen Krone bedeckt; als Schildhalter dienen zwei
aufrechte Löwen. Als gewöhnliches Wappen dient bloß
der Wappenschild von Kastilien und Leon mit dem Wappen von
Bourbon-Anjou im Mittelschild. Die Landesfarben sind Rot und Gelb.
Die Flagge (s. Tafel "Flaggen") ist in drei horizontale Streifen,
zwei rote und einen gelben (in der Mitte), geteilt, die
königliche mit dem Wappen im Mittelstreifen versehen. S. hat
zehn Ritterorden: den Orden des Goldenen Vlieses (toison de oro),
1431 gestiftet, in einer Klasse, nur für Souveräne,
Prinzen und Granden von S.; den Orden Karls III. (s. Tafel
"Orden"), 1773 gestiftet, in drei Klassen; den Damenorden der
Königin Maria Luise, 1792 gestiftet, in einer Klasse; den
amerikanischen Orden Isabellas der Katholischen, 1815 gestiftet, in
drei Klassen; den Militärorden von San Fernando, 1815 ge-
76
Spanien (geographisch-statistische Litteratur; Geschichte).
stiftet, in fünf Klassen; den Militärorden von St.
Hermenegild, gleichfalls 1815 gestiftet, in drei Klassen; den
Militärorden von Santiago, 1175 gestiftet, in vier Klassen;
den Militärorden von Calatrava, 1058 gestiftet, in einer
Klasse; den Militärorden von Alcantara, 1177 gestiftet, in
drei Klassen; den Orden von Montesa, 1319 gestiftet, in einer
Klasse. Außer diesen Orden bestehen noch mehrere Ehrenzeichen
für Militärs. Königliche Residenz ist Madrid. Den
Mai pflegt der Hof nach altem Herkommen in Aranjuez, den Sommer in
San Ildefonso (La Granja), den Herbst im Escorial und in Pardo
zuzubringen.
[Litteratur.] M. Willkomm in Stein-Hörschelmanns "Handbuch
der Geographie" (Leipz. 1862); Derselbe, Die Pyrenäische
Halbinsel (Prag 1884); Carrasco, Geografia general de España
(Madr. 1861 ff.); Coello, Reseña geografica de España
(das. 1859); Mingotey Tarazona, Geografia de España y sus
colonias (das. 1887); "Diccionario geografico-historico de
España por la Real Academia de la historia" (das. 1802-46, 8
Bde.); Madoz, Diccionario geografico-historico-estadistico de
España (das. 1846-50, 16 Bde.); Mariana y Sanz, Diccionario
geografico, estadistico, municipal de España (Valencia
1886); Martinez Alcubilla, Diccionario de la administracion
española (4. Aufl., Madr. 1886 ff.); Cuendias, S. und die
Spanier (Brüssel 1851); v. Minutoli, S. und seine
fortschreitende Entwickelung (Berl. 1852); Leftgarens, La situation
économique et industrielle de l'Espagne en 1860 (Par. 1860);
Garrido, Das heutige S. (deutsch von A. Ruge, Leipz. 1863);
Davillier, L'Espagne (Par. 1873, illustriert von Doré);
Simons, S. in Schilderungen (illustr. von Wagner, Berl. 1880);
Lauser, Aus Spaniens Gegenwart. Kulturskizzen (Leipz. 1872);
Parlow, Kultur und Gesellschaft im heutigen S. (das. 1888); die
Reiseschilderungen von v. Minutoli, Huber, Cook, O'Shea, Th.
Gautier, E. Qninet, Boissier, v. Rochau, Willkomm, v.Quandt,
Ziegler, Roßmäßler, Wachenhusen, Hackländer,
v. Wolzogen, W. Mohr (Köln 1876, 2 Bde.), Lauser (Berl. 1881),
de Amicis (deutsch, Stuttg. 1880), Bark (Berl. 1883), Passarge
(Leipz. 1884), Th. v. Bernhardi (Berl. 1886), Parlow (Wien 1889);
Reisehandbücher von Murray (6. Aufl., Lond. 1882), O'Shea (6.
Aufl., Edinb. 1878), Roswag (Madr. 1879), Germond de Lavigne (3.
Aufl. 1880); die amtlichen Publikationen ("Annuario estadistico de
España", die Handels- und Schiffahrtsausweise, "Guia oficial
de España"); das "Boletin de la Sociedad geografica de
Madrid"; Vizaino, Atlas geografico español (Madr. 1860);
eine topographische Karte wird auf Grund der Landesvermessung unter
Leitung von Ibanez seit 1878 veröffentlicht; bis zu ihrer
Vollendung dient Coello, Atlas de España (1 : 200,000), als
offizielle Karte; geologische Übersichtskarten lieferte F. de
Botella (1:1,000,000, 1875, und 1:2,000,000, 1880).
Geschichte.
[Die Zeit der Römer und Westgoten.]
Die Ureinwohner der Pyrenäischen Halbinsel waren die
Iberer, von denen die ganze Halbinsel Iberien hieß. Mit ihnen
verschmolzen die in vorhistorischer Zeit über die
Pyrenäen aus Gallien eingewanderten Kelten nach langen
Kämpfen zu dem Volk der Keltiberer. Um 1100 v. Chr. siedelten
sich Phöniker an der Südküste an; unter ihren
Kolonien war Cadiz (Gades) die berühmteste. Sie nannten das
Land nach dem im Thal des Bätis (Guadalquivir) wohnenden Volk
der Turdetaner Tarschisch (griech. Tartessos). Später setzten
sich Griechen an der Ostküste fest. Nach dem ersten Punischen
Krieg eroberten die Karthager 237-219 den Süden und Osten der
Halbinsel; Neukarthago (Cartagena) wurde ihre wichtigste
Niederlassung. In dem zweiten Punischen Krieg aber, der zum Teil in
S. geführt wurde, verloren sie diese Besitzungen wieder (206).
Die Römer suchten nun das ganze Land unter ihre
Botmäßigkeit zu bringen, was ihnen jedoch erst nach 200
jährigen blutigen Kämpfen gelang. Namentlich die
Keltiberer und die Lusitanier (unter Viriathus) leisteten
hartnäckigen Widerstand, und die Kantabrer wurden erst 19 v.
Chr. unter Augustus bezwungen, der S. anstatt wie bisher in zwei
Provinzen (Hispania citerior und H. ulterior) in drei, Lusitania,
Baetica und Tarraconensis, einteilte, von welch letztern
größten Provinz unter Hadrianus die neue Provinz
Gallaecia et Asturia abgezweigt wurde. Nur die Basken behaupteten
in ihren Gebirgen ihre Unabhängigkeit. Da die Römer das
Land mit vielen Militärstraßen durchzogen und zahlreiche
Soldatenkolonien anlegten, so wurde S. sehr rasch romanisiert, bald
ein Hauptsitz römischer Kultur und eins der blühendsten
Länder des römischen Weltreichs, dem es mehrere seiner
tüchtigsten Kaiser (Trajan, Hadrianus, Antoninus, Marcus
Aurelius, Theodosius) u. angesehene Schriftsteller (Seneca,
Lucanus, Martialis, Flavius, Quintilian u. a.) gab. Handel und
Verkehr blühten, Gewerbe und Ackerbau standen auf einer hohen
Stufe der Vervollkommnung, und die Bevölkerung war eine
äußerst zahlreiche. Frühzeitig gewann auch das
Christentum hier Anklang und breitete sich trotz blutiger
Verfolgungen mehr und mehr aus, bis es durch Konstantin auch hier
herrschende Religion ward.