Instrumentalstücks, welches allein, ohne Begleitung eines
andern Instruments, vorgetragen wird. Innerhalb der für
Orchester geschriebenen Werke bedeutet S. soviel wie eine sich
auffallend heraushebende, von einem einzelnen Instrument
ausdrucksvoll vorzutragende Stelle, die indes in der Regel von
andern Instrumenten begleitet wird. Wieder eine andre Nüance
der Bedeutung des Wortes ist die, daß es bei Instrumenten,
welche vielfach besetzt sind, als Gegensatz von Tutti gebraucht
wird; die Anweisung "S." im Parte der Violinen eines
Orchesterwerkes bedeutet, daß nur Ein Violinist (der
Konzertmeister) die Stelle spielen soll; der Wiedereintritt der
übrigen Geiger wird dann durch "Tutti" bezeichnet. In
demselben Sinn ist in Chorwerken S. der Gegensatz von "Chor" (vgl.
Ripieno). Tasto s. (t. s.) bedeutet in der
Generalbaßbezifferung, daß die übrigen Stimmen
pausieren und nur die Baßstimme selbst angegeben werden
soll.
Solo (ital., "allein"), im Kartenspiel entweder (z. B.
beim Skatspiel) ein Spiel, welches mit denjenigen Karten allein
gemacht wird, die man ursprünglich erhalten hat, oder ein
selbständiges Spiel mit deutscher Karte, dem L'hombre
nachgebildet. Zu diesem Spiel gehören vier Personen, welche
zunächst die vier Farben untereinander auslosen. Wer Eicheln
hat, gibt an, und Eicheln ist für die ersten 16 Spiele (eine
Tour) die Kouleur. In der nächsten Tour wird die Farbe des
zweiten Spielers Kouleur etc. Jeder erhält 8 Blätter.
Treffdame oder Eichelnober (Spadille), die Sieben der jedesmaligen
Trumpffarbe (Manille oder Spitze) und Pikdame oder Grünober
(Baste) sind beständige Trümpfe und rangieren in der
genannten Folge; der Wert der übrigen Karten ist der
natürliche. In Treff und Pik (Eicheln und Grün) sind 9,
in Coeur und Karo (Rot und Schellen) aber 10 Trümpfe
vorhanden. Es gibt im S. 4 Spiele: Frage, Groß-Casco
(Forcée partout, Respect), Solo und Klein-Casco
(Forcée simple). Die beiden Cascos sind Zwangsspiele: das
kleine muß, wenn alle 4 Personen gepaßt haben, der
Inhaber der Spadille machen; das große muß der Besitzer
von Spadille und Baste spielen, außer wenn er selbst oder ein
andrer S. hat. Frage und S. werden durch Frage und S. in Kouleur
überboten. Nur im S. spielt einer gegen drei; bei Casco oder
Frage nimmt sich der Meldende durch das sogen. Dausrufen einen
Gehilfen. Spielt jemand Frage, so wählt er eine Farbe zu
Trumpf und nennt zugleich ein Daus von einer andern Farbe. Wer
dieses Daus hat, ist Gehilfe; er darf dies aber nicht entdecken.
Spielt einer Casco, so ruft er ebenfalls ein Daus; den Trumpf macht
aber der aufgerufene Gehilfe. Zum Gewinn sind mindestens 5 Stiche
erforderlich; bei 4 Stichen ist das Spiel einfach verloren und bei
nur 3 Stichen "Codille". Vole, Tout, Wäsche oder Lese ist
gemacht, wenn der oder die Spieler alle 8 Stiche bekommen, eine
Revolte oder Devole, wenn sie gar keine bekommen, Remis, wenn jede
Partei 4 Stiche macht. Es gilt Matadorrechnung, wie im Skat. Das
Solospiel ist in vielfacher Weise erweitert und abgeändert
worden; eine interessante Abart ist das S. unter 5 Personen,
welches nach gleichen Regeln mit einer Karte von 5 Farben (40
Blättern) gespielt wird. Die hinzugefügte Farbe
heißt die blaue. Eine andre ist die mit dem Mediateur, wobei
von einem der Mitspieler ein Daus (As) gegen eine entbehrliche
Karte eingetauscht und dann S. gespielt wird.
Solo, Landschaft, s. Surakarta.
Solofänger, ein Windhund, der einen Hasen allein,
ohne Hilfe andrer Hunde, zu fangen vermag.
Solofra, Stadt in der ital. Provinz Avellino, am
Fuß des Monte Terminio, Station der Eisenbahn von Neapel nach
Avellino, hat bedeutende Fabrikation von Leder und Pergament,
Handel mit Wolle und gesalzenem Schweinefleisch und (1881) 5178
Einw.
Sologne (spr. ssolonnj), franz. Landstrich in den
Departements Cher, Loiret und Loir-et-Cher, 460,000 Hektar
groß und sprichwörtlich wegen seiner Unfruchtbarkeit,
enthält sandige Heiden, zahlreiche Teiche und Sümpfe (zu
deren Entwässerung in neuerer Zeit allerdings viel gethan
worden ist) und etwas Wald, produziert Buchweizen und Wein
(Solognewein), Schafe und eine eigne Rasse Pferde (Solognote).
Sololá, Departement im mittelamerikan. Staat
Guatemala, erstreckt sich an der Küste des Stillen Ozeans bis
auf die Hochebene und hat (1885) 76,342 Einw. In seiner Mitte liegt
der reizende Atitlansee (s. d.) und in dessen Nähe die
Hauptstadt S.
Solombala (Ssolombala), ehemaliger Kriegshafen im russ.
Gouvernement Archangel, am Weißen Meer, von Peter I.
angelegt, mit einer Admiralität, wurde 1862 als solcher
aufgehoben und bildet gegenwärtig eine Vorstadt von Archangel,
von welchem der Ort durch einen Arm der Dwina getrennt ist. S.
16
Solon - Solothurn.
hat 2 Kirchen, ein kath. Bethaus, eine Seemannsschule, eine
Schiffswerfte, einen geräumigen Kauffahrteihafen und gegen
11,000 Einw.
Solon, berühmter Gesetzgeber Athens, unter den
sieben Weisen Griechenlands der bedeutendste, geboren um 640 v.
Chr. zu Athen, Sohn des Exekestides, aus einem alten edlen
Geschlecht, welches Kodros unter seinen Ahnen zählte, widmete
sich dem Handel und ging frühzeitig auf Reisen. Zum erstenmal
trat er 604 öffentlich auf. Die Athener, eines langen
resultatlosen Kampfes mit Megara um Salamis müde, hatten ein
Gesetz gegeben, welches jeden mit dem Tod bedrohte, der eine
Erneuerung des Kampfes beantragen würde. S. erschien hierauf
in der Rolle eines Wahnsinnigen auf dem Markt, sang vom Stein des
Herolds herab eine von ihm verfertigte Elegie: "Salamis", und
entflammte dadurch die Kriegslust der Athener aufs neue in solchem
Grade, daß der Kampf wieder begonnen und mit der Eroberung
der Insel beendigt wurde. Nicht lange nachher (600) wurde auf
Solons Betrieb der erste Heilige Krieg gegen Krissa zum Schutz des
delphischen Heiligtums beschlossen. Athen selbst aber befand sich
um diese Zeit in einer bedenklichen Lage. Die Zerrüttung war
allgemein, und der Zwiespalt der Parteien drohte den Staat zu
untergraben. Da trat S. im entscheidenden Augenblick abermals als
Retter seiner Vaterstadt auf, bewirkte eine allgemeine Sühnung
des Volkes durch Epimenides und stiftete Frieden. Hierauf machte
er, um der wachsenden Not und Verarmung des niedern Volkes zu
steuern, durch die Seisachtheia (s. d.) dem Wucher ein Ende und
ermöglichte die Abwälzung der Schulden. 594 zum ersten
Archon gewählt, gab er dem Staat eine neue Verfassung. Seine
Absicht ging hierbei vornehmlich dahin, die bisher zwischen Adel
und Volk bestandene Kluft auszufüllen, die Anmaßung des
erstern zu brechen, die Entwürdigung der letztern zu
beseitigen, Standesvorrechte und Beamtenwillkür abzuschaffen
und eine nach den Leistungen abgestufte Beteiligung aller
Staatsbürger an der Staatsregierung einzuführen (s.
Athen, S. 1001). Seine Verfassung war also eine Timokratie. Ihren
Charakter und Zweck hat S. selbst am schönsten in den Versen
bezeichnet (nach der Übersetzung von Geibel):
So viel Teil an der Macht, als genug ist, gab ich dem Volke,
Nahm an Berechtigung ihm nichts, noch gewährt' ich zu
viel.
Für die Gewaltigen auch und die reicher Begüterten
sorgt' ich,
Daß man ihr Ansehen nicht schädige wider
Gebühr.
Also stand ich mit mächtigem Schild und schützte sie
beide,
Doch vor beiden zugleich schützt' ich das heilige
Recht.
Außerdem gab er dem Volk eine dessen ganzes Leben und
ganze Thätigkeit umfassende Gesetzgebung, deren segensreiche
Wirkungen seine Verfassung überdauert haben; sie gewöhnte
das Volk zu lebendiger, selbständiger Teilnahme am
öffentlichen Leben, hob die geistige Bildung und erzeugte
bewußte Sittlichkeit und edle Humanität in ihm. Die Sage
erzählt, daß S. die Athener verpflichtet habe,
während eines zehnjährigen Zeitraums an seiner
Gesetzgebung nichts zu ändern, und daß er eine Reise ins
Ausland deshalb gemacht habe, um nicht selbst Hand an die
Abänderung seiner Gesetze legen zu müssen. Er ging
zunächst nach Ägypten, wo er mit den Priestern von
Heliopolis und Sais Umgang hatte, dann nach Cypern und nach Sardes
zu Krösos, mit dem er nach der (historisch unmöglichen)
Sage die bekannte Unterredung über die Nichtigkeit
menschlicher Glückseligkeit hatte. Nach seiner Rückkehr
nach Athen suchte er vergeblich den von neuem ausbrechenden
Zerwürfnissen daselbst zu steuern und mußte noch sehen,
daß sich Peisistratos zum Tyrannen aufwarf. Er starb 559;
seine Gebeine sollen auf sein eignes Verlangen nach Salamis
gebracht und dort verbrannt, die Asche aber auf der ganzen Insel
umhergestreut worden sein. Als Sittenspruch wurde ihm beigelegt:
"Nichts zu viel". Als Dichter war er nicht minder ausgezeichnet wie
als Gesetzgeber. Seine Gedichte sind größtenteils
hervorgegangen aus dem Bedürfnis, seinen Mitbürgern die
Notwendigkeit der von ihm getroffenen Staatseinrichtungen
darzuthun. Die Fragmente derselben sind gesammelt von Bach (Bonn
1825), in Schneidewins "Delectus poesis Graecorum elegiacae"
(Göttingen 1838) und in Bergks "Poetae lyrici graeci". Ins
Deutsche übersetzte sie Weber in den "Elegischen Dichtern der
Hellenen" (Frankf. 1826). Die ihm von Diogenes Laertius beigelegten
Briefe an Peisistratos und einige der sieben Weisen sind
untergeschoben. Solons Leben beschrieb Plutarch. Vgl. Kleine,
Quaestiones de Solonis vita et fragmentis (Kref. 1832); Schelling,
De Solonis legibus (Berl. 1842).
Solothurn (franz. Soleure), ein Kanton der Schweiz, wird
im O. von Basel und Aargau, im Süden und W. von Bern, im N.
von Basel begrenzt und hat einen Flächengehalt von 784 qkm
(14,2 QM.). Abgesehen von den beiden Exklaven Mariastein und
Klein-Lützel, die auf bernischem Gebiet an der Elsässer
Grenze liegen, ist das Land von eigentümlich zerrissenen
Umrißformen und zerfällt zunächst in Anteile der
Schweizer Hochebene und in solche des Jura. Zu jenen gehören
das Aarethal von S., in welches die Thalebene der Großen Emme
ausmündet, und das Aarethal von Olten. Beide Thalstrecken
scheidet ein vorspringendes Stück des bernischen Ober-Aargaues
(Wangen-Wiedlisbach), und eine Jurakette, deren Häupter
Hasenmatt (1449 m), Weißenstein (1284 m) und Röthifluh
(1398 m) sind, schließt sie nach der Seite der jurassischen
Landschaften ab. In der Klus von Önsingen-Balsthal bricht die
Dünnern aus ihrem dem Aarelauf parallelen jurassischen
Hochthal hervor, um bei Olten in die Aare zu münden,
während ebenfalls bei Balsthal das jenem parallele Guldenthal
sich öffnet. Ein zweiter Jurazug, die Kette des Paßwang
(1005 m), führt von Mümliswyl hinüber in das
Birsgebiet (Schwarzbubenland). Das Klima gehört eher zu den
rauhen als milden, so daß das Land ohne Weinbau ist. Die
Volkszahl beläuft sich auf (1888) 85,720 Köpfe. Die
Solothurner, deutschen Stammes und katholischer Konfession (nur
21,898 Protestanten, vorwiegend im Bucheggberger Amt), gelten
für "ein gutmütiges, munteres und rechtschaffenes
Völkchen". Seit durch Referendum vom 4. Okt. 1874 die
Benediktinerabtei Mariastein und die beiden Chorherrenstifter von
Solothurn und Schönenwerd aufgehoben sind, besitzt der Kanton
noch drei Kapuziner- und drei Nonnenklöster. Die Katholiken
des Kantons sind der Diözese Basel zugeteilt, und seit
längerer Zeit ist die Stadt S. Bischofsitz. Einige Gemeinden
haben sich dem 1874 geschaffenen Nationalbistum angeschlossen. S.
ist ein vorzugsweise Ackerbau treibendes Ländchen, einer der
wenigen Schweizer Kantone, welche Getreide über den Bedarf
erzeugen; auch kommen Obst und Kirschwasser sowie (bei guter
Waldwirtschaft) Holz zur Ausfuhr. Rindvieh, meist vom Berner
Schlag, wird viel gehalten. Einige Käse kommen dem Emmenthaler
gleich; um Mümliswyl wird der "Geißkäse" bereitet.
Auch viele Schafe und Ziegen werden gehalten, Pferde weniger als
früher; hingegen besteht noch eine treffliche Schweinezucht.
Der Jura liefert Gips und trefflichen Kalkstein; in der Nähe
der Hauptstadt wird "Marmor"
17
Solothurn (Kanton und Stadt).
gebrochen und weithin versandt. Bohnerzlager finden sich bei
Matzendorf (seit 1877 so gut wie erschöpft). Gerlafingen hat
in neuerer Zeit Baumwollspinnerei (Derendingen) u.
Papierfabrikation eingeführt. Sonst besitzt die Gegend von
Olten-Schönenwerd eine rege Industrie: einen Eisendrahtzug,
eine große Maschinenbauwerkstätte, Strumpffabrikation u.
a. Die Bandweberei des Schwarzbubenlandes ist eine Dependenz von
Basel (s. d., S. 418). Ferner bestehen Glashütten,
Parkettfabriken etc. Wenn auch weder die Stadt S. noch Olten zu den
Handelsplätzen gehört, sind beide doch bedeutsame
Knotenpunkte im Schweizer Bahnnetz geworden. Im Kur- und
Touristenverkehr nimmt S. keine hervorragende Stelle ein; nur der
Weißenstein und Bad Lostorf sind stark besuchte Punkte. Die
heutige Volksschule gliedert sich, wie in den meisten Kantonen, in
eine allgemein verbindliche primäre und eine fakultative
sekundäre Stufe. Von humanitären Anstalten besitzt der
Kanton eine Irrenheilanstalt (Rosegg), die Dischersche
Rettungsanstalt Hofmatt und eine von Schwendimann dotierte
Blindenanstalt. Die öffentlichen Bibliotheken zählen ca.
85,000 Bände (die Stadtbibliothek Solothurns allein
40,000).
Die Verfassung des Kantons, 12. Dez. 1875 vom Volk angenommen,
23. Okt. 1887 revidiert, hat an die Stelle der
Repräsentativdemokratie das Referendum gesetzt.
Demgemäß unterliegen alle Gesetze und
Staatsverträge sowie alle neuen Ausgaben von höherm
Betrag und alle Staatsanleihen von mehr als einer halben Million
dem obligatorischen Referendum. Das Recht der Initiative ist
geregelt; ein Volksentscheid muß stattfinden, wenn eine
Anregung von 2000 Votanten eingereicht ist. Das Volk kann sowohl
Legislative als oberste Exekutive abberufen; eine Abstimmung
entscheidet, sobald die Abberufung von 4000 Votanten verlangt wird.
Der Kantonsrat, als gesetzgebende Behörde, wird vom Volk auf
vier Jahre gewählt. Die Exekutive übt ein Regierungsrat
von fünf Mitgliedern, welche das Volk auf vier Jahre
erwählt. Der Präsident führt den Titel Landammann.
Ein Obergericht, durch den Kantonsrat ebenfalls auf vier Jahre
ernannt, besteht aus sieben Mitgliedern. Im übrigen garantiert
die Verfassung alle in den Schweizer Kantonen üblichen
Grundrechte. Der Kanton ist in fünf Amteien eingeteilt, jede
mit Oberamtmann und Amtsgericht. Die Staatsrechnung für 1887
ergibt an Einnahmen 1,736,746 Frank, davon an Abgaben 611,581 Fr.;
die Ausgaben belaufen sich auf 1,865,956 Fr., wovon 333,558 Fr. auf
das Erziehungswesen entfallen. Zu Ende 1887 betrugen die Aktiva des
Staatsvermögens 13,245,122 Fr., die Passiva 10,079,000 Fr.,
also reines Staatsvermögen 3,166,122 Fr.; dazu die
Spezialfonds, 15 an Zahl, im Betrag von 3,685,089 Fr., zusammen
6,851,211 Fr.
Die gleichnamige Hauptstadt des Kantons, zu beiden Seiten der
Aare, Knotenpunkt der Bahnlinien Herzogenbuchsee-Biel,
Olten-Lyß und S.-Langnau, bietet außer dem
Ursusmünster (1773 von Pisoni vollendet) und dem Zeughaus nur
die eine Sehenswürdigkeit der Verena-Einsiedelei, mit einem
Felskirchlein und einer großen Felsenhöhle. Die Stadt
selbst hat sich in neuerer Zeit erweitert und verschönert und
besitzt eine Kantonsschule (Gymnasium und Industrieschule), eine
Stadtbibliothek mit einer Sammlung von Altertümern und
Münzen, eine Gemäldegalerie, 3 Bankinstitute (darunter
eine Notenbank mit 3 Mill. Fr. Kapital), Uhren-, Eisen-,
Zementfabrikation, Baumwollweberei, Marmorsteinbrüche und
(1888) 8305 Einw. (darunter ca. 2000 Protestanten). Entferntere
Punkte sind Zuchwyl, wo Kosciuszko begraben liegt, und der Kurort
Weißenstein. Vgl. Hartmann, S. und seine Umgebungen (Soloth.
1885).
[Geschichte.] Die Stadt S. (Salodurum) war schon zur
Römerzeit ein Knotenpunkt der großen Heerstraßen
Helvetiens. Im Mittelalter lehnt sich ihre Geschichte an das im 10.
Jahrh. entstandene Chorherrenstift des heil. Ursus an, das
ursprünglich alle Hoheitsrechte mit Ausnahme des Blutbanns
innehatte, von dem sich die Bürgerschaft aber allmählich
emanzipierte. Nach dem Aussterben der Zähringer (1218), welche
die Reichsvogtei besessen, wurde S. reichsunmittelbar; 1295
schloß es mit Bern ein ewiges Bündnis und hatte 1318
eine Belagerung durch Herzog Leopold auszustehen, weil es Friedrich
den Schönen nicht als König anerkannte. Ein Versuch des
verarmten Grafen Rudolf von Kyburg, sich der Stadt durch Verrat zu
bemächtigen, wurde glücklich vereitelt (Solothurner
Mordnacht, vom 10. zum 11. Nov. 1382) u. führte zu dem
Kyburger Krieg, in welchem Bern und S. das Grafenhaus vernichteten.
Als treue Verbündete Berns nahm S. an den Schicksalen der
Eidgenossen schon seit dem 14. Jahrh. Anteil, wurde aber infolge
des Widerstandes der "Länder" erst 22. Dez. 1481 gleichzeitig
mit Freiburg in den Bund aufgenommen, nachdem es sich durch Kauf
den größten Teil des heutigen Kantons als
Unterthanenland erworben. Gegen die Reformation verhielt sich S.
eine Zeitlang schwankend, aber nach der Schlacht von Kappel waren
die Katholiken im Begriff, die reformierte Minderheit mit den
Waffen zu vernichten, als der katholische Schultheiß Wengi
sich vor die Mündung der Kanonen stellte und durch seine
hochherzige Dazwischenkunft den blutigen Zusammenstoß
vermied. Doch blieb S. der Reformation verloren und schloß
sich 1586 dem Borromeischen Bund an. Dagegen hielt es sich fern von
dem Bunde der übrigen katholischen Orte mit Spanien (1587),
vornehmlich aus Ergebenheit gegen Frankreich, dessen Ambassadoren
S. zu ihrer regelmäßigen Residenz erwählt hatten.
Aus ihrem glänzenden Hofhalt und den reichlich
fließenden französischen Gnadengeldern schöpfte die
Stadt einen Wohlstand, den der Adel in höfischen
Festlichkeiten zu entfalten liebte. Auch in S. bildete sich
nämlich ein erbliches Patriziat aus, dessen Regiment erst 1798
mit dem Einrücken der Franzosen ein Ende nahm (1. März).
Die Mediationsakte erhob 1803 S. zu einem der sechs
Direktorialkantone mit einer Repräsentativverfassung. Nach dem
Einrücken der Österreicher bemächtigten sich die
noch lebenden Mitglieder der alten patrizischen Räte in der
Nacht vom 8. zum 9. Jan. 1814 des Rathauses, erklärten sich
für die rechtmäßige Regierung und schlugen eine
Erhebung der Landschaft mit bernischer Hilfe nieder; nur ein
Drittel des Großen Rats wurde dieser zugestanden. 1828 wurde
S. durch ein Konkordat der Kantone Bern, Luzern, Zug, S., Aargau
und Thurgau zum Sitz des neugegründeten Bistums Basel erhoben.
1830 mußte der Große Rat dem stürmischen Verlangen
der Landschaft nachgeben und vereinbarte mit den Ausschüssen
derselben eine neue Verfassung, welche, obwohl sie der Hauptstadt
noch 37 Vertreter auf 109 gewährte, 13. Jan. 1831 mit
großer Mehrheit angenommen wurde. Nach dem "Züricher
Putsch" wurde das Wahlvorrecht der Stadt beseitigt und die
Mitgliederzahl der Regierung vermindert, worauf die neue Verfassung
10. Jan. 1841 angenommen und das liberale Regiment durch
fortschrittliche Wahlen aufs neue befestigt wurde. Daher hielt sich
der Kan-
Meyers Konv.-Lexikon, 4. Aufl., XV. Bd.
2
18
Solotnik - Soltikow.
ton trotz seiner überwiegend katholischen Bevölkerung
zu den entschiedensten Gegnern des Sonderbundes und nahm die neue
Bundesverfassung 1848 mit großer Mehrheit an. Durch zwei
Verfassungsrevisionen (1851 und 1856) ward das lange festgehaltene
System der indirekten Wahlen und der Allmacht der Regierung auch in
Kommunalangelegenheiten beseitigt. Nachdem 1869 Referendum und
Initiative eingeführt worden waren, wurde 1875 die gesamte
Verfassung revidiert. Inzwischen war der Konflikt der Baseler
Diözesanstände gegen den in S. residierenden Bischof
Lachat ausgebrochen, in welchem S. sich der Mehrheit anschloß
und den Bischof nötigte, nach seiner Entsetzung seine
Amtswohnung zu räumen. Zugleich strengte die Regierung namens
der Stände einen Aufsehen erregenden Prozeß gegen Lachat
wegen stiftungswidriger Verwendung von bedeutenden Legaten an, der
1877 vom Obergericht zu ihren gunsten entschieden wurde. Eine Folge
dieses Konflikts war die Aufhebung einer Anzahl kirchlicher
Stiftungen, deren ca. 4 Mill. betragendes Vermögen zu Schul-
u. Krankenfonds verwendet wurde (18. Sept. 1874). Auch fand das
christkatholische Bistum staatliche Anerkennung in S., doch
vermieden sowohl die Regierung als die römisch-katholische
Geistlichkeit einen offenen Bruch, und die letztere unterwarf sich
auch 1879 der in der Verfassung vorgesehenen periodischen
Wiederwahl durch die Gemeinden. 1885 wurde der Friede mit der Kurie
durch Wiedererrichtung des Bistums Basel und des Domkapitels in S.
hergestellt, wo der neue Bischof Fiala seinen Sitz nahm. Da die
Regierung sich durch Beteiligung mehrerer ihrer Mitglieder an einem
Bankschwindel bloßstellte, trat sie 1887 zurück, und das
Volk beschloß 23. Okt. d. J. eine neue, rein demokratische
Verfassung. Vgl. Strohmeier, Der Kanton S. historisch,
geographisch, statistisch (St. Gallen 1836); Fiala, Geschichtliches
über die Schule von S. (das. 1875-1879, 4 Tle.); Amiet, S. im
Bunde der Eidgenossen (Soloth. 1881).
Solotnik, Gewicht in Rußland, = 1/96 Pfund = 96
Doli = 4,265 g.
Solotonoscha, Kreisstadt im russ. Gouvernement Poltawa,
am Flusse S., der dem Dnjepr zuströmt, mit 9 Kirchen,
Mädchenprogymnasium und (1885) 8417 Einw., die sich meist mit
Landwirtschaft beschäftigen. S. kam 1654 an Rußland.
Solotschow, Stadt im russ. Gouvernement Charkow, an der
Uda, mit (1885) 6584 Einw., die sich mit Garten- und Ackerbau,
Schuhmacherei, Kürschnerei und Viehhandel
beschäftigen.
Solowezk (Ssolowezk), russ. Inselgruppe im Weißen
Meer, im Eingang zum Onegabusen gelegen, zum Teil mit Tundren und
Gestrüppe bedeckt, zum Teil mit Birken und Kiefern bewachsen.
Auf der Hauptinsel liegt das reiche Solowjezkische Kloster, ein
berühmter, jährlich von ca. 8000 Pilgern besuchter
Wallfahrtsort, seit 1429 bestehend und aus Anlaß der
häufigen Überfälle von seiten der Schweden mit
betürmten Granitmauern umgeben. Die Mönche betreiben
Thransiederei und in dem an den Ufern schon sehr tiefen Meer
Herings-, Hausen- und Lachsfanng (vgl. die vortreffliche
Schilderung von Dixon in "New Russia").
Solowjew, 1) Sergei Michailowitsch, russ.
Geschichtschreiber, geb. 5. Mai 1820 zu Moskau, studierte daselbst
und brachte als Hauslehrer bei dem Grafen Stroganow die Jahre
1842-44 im Ausland, meist in Paris, zu. Nachdem er mit einer
Schrift: "Über die Beziehungen Nowgorods zu den
Großfürsten", die Magisterwürde und mit einer
andern: "Die Geschichte der Beziehungen zwischen den Fürsten
des Rurikschen Geschlechts", den Doktorgrad erlangt hatte, hielt er
Vorlesungen über Geschichte an der Moskauer Universität,
ward 1855 Dekan der philosophischen Fakultät und 1871 Rektor
der Universität Moskau. Daneben unterrichtete er die
Großfürsten in Petersburg in der Geschichte und versah
das Amt eines Direktors der Antiquitätensammlung im Kreml. Als
der Unterrichtsminister Tolstoi das freisinnige
Universitätsstatut abschaffen wollte, geriet S. in Streit mit
den Behörden und forderte 1877 seine Entlassung, die er auch
erhielt. Er starb 4. Okt. 1879 in Moskau. Außer zahlreichen
Aufsätzen über Geschichtswissenschaft und russische
Geschichte in periodischen Zeitschriften schrieb S.: "Historische
Briefe" (1858-59); "Schlözer und die antihistorische
Richtung"; "Die Geschichte des Falles von Polen" (1863; deutsch von
Spörer, Gotha 1865); "Kaiser Alexander I., Politik und
Diplomatie" (1877); "Lehrbuch der russischen Geschichte" (7. Aufl.
1879); "Populäre Vorlesungen über russische Geschichte"
(1874); "Kursus der neuen Geschichte" ; "Politisch-diplomatische
Geschichte Alexanders I." (1877) u. a. Sein Hauptwerk ist die
"Russische Geschichte von den ältesten Zeiten" (1851-80, Bd.
1-29, bis 1774 reichend).