Solo (ital., "allein"), in der Musik Bezeichnung eines

Instrumentalstücks, welches allein, ohne Begleitung eines

andern Instruments, vorgetragen wird. Innerhalb der für

Orchester geschriebenen Werke bedeutet S. soviel wie eine sich

auffallend heraushebende, von einem einzelnen Instrument

ausdrucksvoll vorzutragende Stelle, die indes in der Regel von

andern Instrumenten begleitet wird. Wieder eine andre Nüance

der Bedeutung des Wortes ist die, daß es bei Instrumenten,

welche vielfach besetzt sind, als Gegensatz von Tutti gebraucht

wird; die Anweisung "S." im Parte der Violinen eines

Orchesterwerkes bedeutet, daß nur Ein Violinist (der

Konzertmeister) die Stelle spielen soll; der Wiedereintritt der

übrigen Geiger wird dann durch "Tutti" bezeichnet. In

demselben Sinn ist in Chorwerken S. der Gegensatz von "Chor" (vgl.

Ripieno). Tasto s. (t. s.) bedeutet in der

Generalbaßbezifferung, daß die übrigen Stimmen

pausieren und nur die Baßstimme selbst angegeben werden

soll.

Solo (ital., "allein"), im Kartenspiel entweder (z. B.

beim Skatspiel) ein Spiel, welches mit denjenigen Karten allein

gemacht wird, die man ursprünglich erhalten hat, oder ein

selbständiges Spiel mit deutscher Karte, dem L'hombre

nachgebildet. Zu diesem Spiel gehören vier Personen, welche

zunächst die vier Farben untereinander auslosen. Wer Eicheln

hat, gibt an, und Eicheln ist für die ersten 16 Spiele (eine

Tour) die Kouleur. In der nächsten Tour wird die Farbe des

zweiten Spielers Kouleur etc. Jeder erhält 8 Blätter.

Treffdame oder Eichelnober (Spadille), die Sieben der jedesmaligen

Trumpffarbe (Manille oder Spitze) und Pikdame oder Grünober

(Baste) sind beständige Trümpfe und rangieren in der

genannten Folge; der Wert der übrigen Karten ist der

natürliche. In Treff und Pik (Eicheln und Grün) sind 9,

in Coeur und Karo (Rot und Schellen) aber 10 Trümpfe

vorhanden. Es gibt im S. 4 Spiele: Frage, Groß-Casco

(Forcée partout, Respect), Solo und Klein-Casco

(Forcée simple). Die beiden Cascos sind Zwangsspiele: das

kleine muß, wenn alle 4 Personen gepaßt haben, der

Inhaber der Spadille machen; das große muß der Besitzer

von Spadille und Baste spielen, außer wenn er selbst oder ein

andrer S. hat. Frage und S. werden durch Frage und S. in Kouleur

überboten. Nur im S. spielt einer gegen drei; bei Casco oder

Frage nimmt sich der Meldende durch das sogen. Dausrufen einen

Gehilfen. Spielt jemand Frage, so wählt er eine Farbe zu

Trumpf und nennt zugleich ein Daus von einer andern Farbe. Wer

dieses Daus hat, ist Gehilfe; er darf dies aber nicht entdecken.

Spielt einer Casco, so ruft er ebenfalls ein Daus; den Trumpf macht

aber der aufgerufene Gehilfe. Zum Gewinn sind mindestens 5 Stiche

erforderlich; bei 4 Stichen ist das Spiel einfach verloren und bei

nur 3 Stichen "Codille". Vole, Tout, Wäsche oder Lese ist

gemacht, wenn der oder die Spieler alle 8 Stiche bekommen, eine

Revolte oder Devole, wenn sie gar keine bekommen, Remis, wenn jede

Partei 4 Stiche macht. Es gilt Matadorrechnung, wie im Skat. Das

Solospiel ist in vielfacher Weise erweitert und abgeändert

worden; eine interessante Abart ist das S. unter 5 Personen,

welches nach gleichen Regeln mit einer Karte von 5 Farben (40

Blättern) gespielt wird. Die hinzugefügte Farbe

heißt die blaue. Eine andre ist die mit dem Mediateur, wobei

von einem der Mitspieler ein Daus (As) gegen eine entbehrliche

Karte eingetauscht und dann S. gespielt wird.

Solo, Landschaft, s. Surakarta.

Solofänger, ein Windhund, der einen Hasen allein,

ohne Hilfe andrer Hunde, zu fangen vermag.

Solofra, Stadt in der ital. Provinz Avellino, am

Fuß des Monte Terminio, Station der Eisenbahn von Neapel nach

Avellino, hat bedeutende Fabrikation von Leder und Pergament,

Handel mit Wolle und gesalzenem Schweinefleisch und (1881) 5178

Einw.

Sologne (spr. ssolonnj), franz. Landstrich in den

Departements Cher, Loiret und Loir-et-Cher, 460,000 Hektar

groß und sprichwörtlich wegen seiner Unfruchtbarkeit,

enthält sandige Heiden, zahlreiche Teiche und Sümpfe (zu

deren Entwässerung in neuerer Zeit allerdings viel gethan

worden ist) und etwas Wald, produziert Buchweizen und Wein

(Solognewein), Schafe und eine eigne Rasse Pferde (Solognote).

Sololá, Departement im mittelamerikan. Staat

Guatemala, erstreckt sich an der Küste des Stillen Ozeans bis

auf die Hochebene und hat (1885) 76,342 Einw. In seiner Mitte liegt

der reizende Atitlansee (s. d.) und in dessen Nähe die

Hauptstadt S.

Solombala (Ssolombala), ehemaliger Kriegshafen im russ.

Gouvernement Archangel, am Weißen Meer, von Peter I.

angelegt, mit einer Admiralität, wurde 1862 als solcher

aufgehoben und bildet gegenwärtig eine Vorstadt von Archangel,

von welchem der Ort durch einen Arm der Dwina getrennt ist. S.

16

Solon - Solothurn.

hat 2 Kirchen, ein kath. Bethaus, eine Seemannsschule, eine

Schiffswerfte, einen geräumigen Kauffahrteihafen und gegen

11,000 Einw.

Solon, berühmter Gesetzgeber Athens, unter den

sieben Weisen Griechenlands der bedeutendste, geboren um 640 v.

Chr. zu Athen, Sohn des Exekestides, aus einem alten edlen

Geschlecht, welches Kodros unter seinen Ahnen zählte, widmete

sich dem Handel und ging frühzeitig auf Reisen. Zum erstenmal

trat er 604 öffentlich auf. Die Athener, eines langen

resultatlosen Kampfes mit Megara um Salamis müde, hatten ein

Gesetz gegeben, welches jeden mit dem Tod bedrohte, der eine

Erneuerung des Kampfes beantragen würde. S. erschien hierauf

in der Rolle eines Wahnsinnigen auf dem Markt, sang vom Stein des

Herolds herab eine von ihm verfertigte Elegie: "Salamis", und

entflammte dadurch die Kriegslust der Athener aufs neue in solchem

Grade, daß der Kampf wieder begonnen und mit der Eroberung

der Insel beendigt wurde. Nicht lange nachher (600) wurde auf

Solons Betrieb der erste Heilige Krieg gegen Krissa zum Schutz des

delphischen Heiligtums beschlossen. Athen selbst aber befand sich

um diese Zeit in einer bedenklichen Lage. Die Zerrüttung war

allgemein, und der Zwiespalt der Parteien drohte den Staat zu

untergraben. Da trat S. im entscheidenden Augenblick abermals als

Retter seiner Vaterstadt auf, bewirkte eine allgemeine Sühnung

des Volkes durch Epimenides und stiftete Frieden. Hierauf machte

er, um der wachsenden Not und Verarmung des niedern Volkes zu

steuern, durch die Seisachtheia (s. d.) dem Wucher ein Ende und

ermöglichte die Abwälzung der Schulden. 594 zum ersten

Archon gewählt, gab er dem Staat eine neue Verfassung. Seine

Absicht ging hierbei vornehmlich dahin, die bisher zwischen Adel

und Volk bestandene Kluft auszufüllen, die Anmaßung des

erstern zu brechen, die Entwürdigung der letztern zu

beseitigen, Standesvorrechte und Beamtenwillkür abzuschaffen

und eine nach den Leistungen abgestufte Beteiligung aller

Staatsbürger an der Staatsregierung einzuführen (s.

Athen, S. 1001). Seine Verfassung war also eine Timokratie. Ihren

Charakter und Zweck hat S. selbst am schönsten in den Versen

bezeichnet (nach der Übersetzung von Geibel):

So viel Teil an der Macht, als genug ist, gab ich dem Volke,

Nahm an Berechtigung ihm nichts, noch gewährt' ich zu

viel.

Für die Gewaltigen auch und die reicher Begüterten

sorgt' ich,

Daß man ihr Ansehen nicht schädige wider

Gebühr.

Also stand ich mit mächtigem Schild und schützte sie

beide,

Doch vor beiden zugleich schützt' ich das heilige

Recht.

Außerdem gab er dem Volk eine dessen ganzes Leben und

ganze Thätigkeit umfassende Gesetzgebung, deren segensreiche

Wirkungen seine Verfassung überdauert haben; sie gewöhnte

das Volk zu lebendiger, selbständiger Teilnahme am

öffentlichen Leben, hob die geistige Bildung und erzeugte

bewußte Sittlichkeit und edle Humanität in ihm. Die Sage

erzählt, daß S. die Athener verpflichtet habe,

während eines zehnjährigen Zeitraums an seiner

Gesetzgebung nichts zu ändern, und daß er eine Reise ins

Ausland deshalb gemacht habe, um nicht selbst Hand an die

Abänderung seiner Gesetze legen zu müssen. Er ging

zunächst nach Ägypten, wo er mit den Priestern von

Heliopolis und Sais Umgang hatte, dann nach Cypern und nach Sardes

zu Krösos, mit dem er nach der (historisch unmöglichen)

Sage die bekannte Unterredung über die Nichtigkeit

menschlicher Glückseligkeit hatte. Nach seiner Rückkehr

nach Athen suchte er vergeblich den von neuem ausbrechenden

Zerwürfnissen daselbst zu steuern und mußte noch sehen,

daß sich Peisistratos zum Tyrannen aufwarf. Er starb 559;

seine Gebeine sollen auf sein eignes Verlangen nach Salamis

gebracht und dort verbrannt, die Asche aber auf der ganzen Insel

umhergestreut worden sein. Als Sittenspruch wurde ihm beigelegt:

"Nichts zu viel". Als Dichter war er nicht minder ausgezeichnet wie

als Gesetzgeber. Seine Gedichte sind größtenteils

hervorgegangen aus dem Bedürfnis, seinen Mitbürgern die

Notwendigkeit der von ihm getroffenen Staatseinrichtungen

darzuthun. Die Fragmente derselben sind gesammelt von Bach (Bonn

1825), in Schneidewins "Delectus poesis Graecorum elegiacae"

(Göttingen 1838) und in Bergks "Poetae lyrici graeci". Ins

Deutsche übersetzte sie Weber in den "Elegischen Dichtern der

Hellenen" (Frankf. 1826). Die ihm von Diogenes Laertius beigelegten

Briefe an Peisistratos und einige der sieben Weisen sind

untergeschoben. Solons Leben beschrieb Plutarch. Vgl. Kleine,

Quaestiones de Solonis vita et fragmentis (Kref. 1832); Schelling,

De Solonis legibus (Berl. 1842).

Solothurn (franz. Soleure), ein Kanton der Schweiz, wird

im O. von Basel und Aargau, im Süden und W. von Bern, im N.

von Basel begrenzt und hat einen Flächengehalt von 784 qkm

(14,2 QM.). Abgesehen von den beiden Exklaven Mariastein und

Klein-Lützel, die auf bernischem Gebiet an der Elsässer

Grenze liegen, ist das Land von eigentümlich zerrissenen

Umrißformen und zerfällt zunächst in Anteile der

Schweizer Hochebene und in solche des Jura. Zu jenen gehören

das Aarethal von S., in welches die Thalebene der Großen Emme

ausmündet, und das Aarethal von Olten. Beide Thalstrecken

scheidet ein vorspringendes Stück des bernischen Ober-Aargaues

(Wangen-Wiedlisbach), und eine Jurakette, deren Häupter

Hasenmatt (1449 m), Weißenstein (1284 m) und Röthifluh

(1398 m) sind, schließt sie nach der Seite der jurassischen

Landschaften ab. In der Klus von Önsingen-Balsthal bricht die

Dünnern aus ihrem dem Aarelauf parallelen jurassischen

Hochthal hervor, um bei Olten in die Aare zu münden,

während ebenfalls bei Balsthal das jenem parallele Guldenthal

sich öffnet. Ein zweiter Jurazug, die Kette des Paßwang

(1005 m), führt von Mümliswyl hinüber in das

Birsgebiet (Schwarzbubenland). Das Klima gehört eher zu den

rauhen als milden, so daß das Land ohne Weinbau ist. Die

Volkszahl beläuft sich auf (1888) 85,720 Köpfe. Die

Solothurner, deutschen Stammes und katholischer Konfession (nur

21,898 Protestanten, vorwiegend im Bucheggberger Amt), gelten

für "ein gutmütiges, munteres und rechtschaffenes

Völkchen". Seit durch Referendum vom 4. Okt. 1874 die

Benediktinerabtei Mariastein und die beiden Chorherrenstifter von

Solothurn und Schönenwerd aufgehoben sind, besitzt der Kanton

noch drei Kapuziner- und drei Nonnenklöster. Die Katholiken

des Kantons sind der Diözese Basel zugeteilt, und seit

längerer Zeit ist die Stadt S. Bischofsitz. Einige Gemeinden

haben sich dem 1874 geschaffenen Nationalbistum angeschlossen. S.

ist ein vorzugsweise Ackerbau treibendes Ländchen, einer der

wenigen Schweizer Kantone, welche Getreide über den Bedarf

erzeugen; auch kommen Obst und Kirschwasser sowie (bei guter

Waldwirtschaft) Holz zur Ausfuhr. Rindvieh, meist vom Berner

Schlag, wird viel gehalten. Einige Käse kommen dem Emmenthaler

gleich; um Mümliswyl wird der "Geißkäse" bereitet.

Auch viele Schafe und Ziegen werden gehalten, Pferde weniger als

früher; hingegen besteht noch eine treffliche Schweinezucht.

Der Jura liefert Gips und trefflichen Kalkstein; in der Nähe

der Hauptstadt wird "Marmor"

17

Solothurn (Kanton und Stadt).

gebrochen und weithin versandt. Bohnerzlager finden sich bei

Matzendorf (seit 1877 so gut wie erschöpft). Gerlafingen hat

in neuerer Zeit Baumwollspinnerei (Derendingen) u.

Papierfabrikation eingeführt. Sonst besitzt die Gegend von

Olten-Schönenwerd eine rege Industrie: einen Eisendrahtzug,

eine große Maschinenbauwerkstätte, Strumpffabrikation u.

a. Die Bandweberei des Schwarzbubenlandes ist eine Dependenz von

Basel (s. d., S. 418). Ferner bestehen Glashütten,

Parkettfabriken etc. Wenn auch weder die Stadt S. noch Olten zu den

Handelsplätzen gehört, sind beide doch bedeutsame

Knotenpunkte im Schweizer Bahnnetz geworden. Im Kur- und

Touristenverkehr nimmt S. keine hervorragende Stelle ein; nur der

Weißenstein und Bad Lostorf sind stark besuchte Punkte. Die

heutige Volksschule gliedert sich, wie in den meisten Kantonen, in

eine allgemein verbindliche primäre und eine fakultative

sekundäre Stufe. Von humanitären Anstalten besitzt der

Kanton eine Irrenheilanstalt (Rosegg), die Dischersche

Rettungsanstalt Hofmatt und eine von Schwendimann dotierte

Blindenanstalt. Die öffentlichen Bibliotheken zählen ca.

85,000 Bände (die Stadtbibliothek Solothurns allein

40,000).

Die Verfassung des Kantons, 12. Dez. 1875 vom Volk angenommen,

23. Okt. 1887 revidiert, hat an die Stelle der

Repräsentativdemokratie das Referendum gesetzt.

Demgemäß unterliegen alle Gesetze und

Staatsverträge sowie alle neuen Ausgaben von höherm

Betrag und alle Staatsanleihen von mehr als einer halben Million

dem obligatorischen Referendum. Das Recht der Initiative ist

geregelt; ein Volksentscheid muß stattfinden, wenn eine

Anregung von 2000 Votanten eingereicht ist. Das Volk kann sowohl

Legislative als oberste Exekutive abberufen; eine Abstimmung

entscheidet, sobald die Abberufung von 4000 Votanten verlangt wird.

Der Kantonsrat, als gesetzgebende Behörde, wird vom Volk auf

vier Jahre gewählt. Die Exekutive übt ein Regierungsrat

von fünf Mitgliedern, welche das Volk auf vier Jahre

erwählt. Der Präsident führt den Titel Landammann.

Ein Obergericht, durch den Kantonsrat ebenfalls auf vier Jahre

ernannt, besteht aus sieben Mitgliedern. Im übrigen garantiert

die Verfassung alle in den Schweizer Kantonen üblichen

Grundrechte. Der Kanton ist in fünf Amteien eingeteilt, jede

mit Oberamtmann und Amtsgericht. Die Staatsrechnung für 1887

ergibt an Einnahmen 1,736,746 Frank, davon an Abgaben 611,581 Fr.;

die Ausgaben belaufen sich auf 1,865,956 Fr., wovon 333,558 Fr. auf

das Erziehungswesen entfallen. Zu Ende 1887 betrugen die Aktiva des

Staatsvermögens 13,245,122 Fr., die Passiva 10,079,000 Fr.,

also reines Staatsvermögen 3,166,122 Fr.; dazu die

Spezialfonds, 15 an Zahl, im Betrag von 3,685,089 Fr., zusammen

6,851,211 Fr.

Die gleichnamige Hauptstadt des Kantons, zu beiden Seiten der

Aare, Knotenpunkt der Bahnlinien Herzogenbuchsee-Biel,

Olten-Lyß und S.-Langnau, bietet außer dem

Ursusmünster (1773 von Pisoni vollendet) und dem Zeughaus nur

die eine Sehenswürdigkeit der Verena-Einsiedelei, mit einem

Felskirchlein und einer großen Felsenhöhle. Die Stadt

selbst hat sich in neuerer Zeit erweitert und verschönert und

besitzt eine Kantonsschule (Gymnasium und Industrieschule), eine

Stadtbibliothek mit einer Sammlung von Altertümern und

Münzen, eine Gemäldegalerie, 3 Bankinstitute (darunter

eine Notenbank mit 3 Mill. Fr. Kapital), Uhren-, Eisen-,

Zementfabrikation, Baumwollweberei, Marmorsteinbrüche und

(1888) 8305 Einw. (darunter ca. 2000 Protestanten). Entferntere

Punkte sind Zuchwyl, wo Kosciuszko begraben liegt, und der Kurort

Weißenstein. Vgl. Hartmann, S. und seine Umgebungen (Soloth.

1885).

[Geschichte.] Die Stadt S. (Salodurum) war schon zur

Römerzeit ein Knotenpunkt der großen Heerstraßen

Helvetiens. Im Mittelalter lehnt sich ihre Geschichte an das im 10.

Jahrh. entstandene Chorherrenstift des heil. Ursus an, das

ursprünglich alle Hoheitsrechte mit Ausnahme des Blutbanns

innehatte, von dem sich die Bürgerschaft aber allmählich

emanzipierte. Nach dem Aussterben der Zähringer (1218), welche

die Reichsvogtei besessen, wurde S. reichsunmittelbar; 1295

schloß es mit Bern ein ewiges Bündnis und hatte 1318

eine Belagerung durch Herzog Leopold auszustehen, weil es Friedrich

den Schönen nicht als König anerkannte. Ein Versuch des

verarmten Grafen Rudolf von Kyburg, sich der Stadt durch Verrat zu

bemächtigen, wurde glücklich vereitelt (Solothurner

Mordnacht, vom 10. zum 11. Nov. 1382) u. führte zu dem

Kyburger Krieg, in welchem Bern und S. das Grafenhaus vernichteten.

Als treue Verbündete Berns nahm S. an den Schicksalen der

Eidgenossen schon seit dem 14. Jahrh. Anteil, wurde aber infolge

des Widerstandes der "Länder" erst 22. Dez. 1481 gleichzeitig

mit Freiburg in den Bund aufgenommen, nachdem es sich durch Kauf

den größten Teil des heutigen Kantons als

Unterthanenland erworben. Gegen die Reformation verhielt sich S.

eine Zeitlang schwankend, aber nach der Schlacht von Kappel waren

die Katholiken im Begriff, die reformierte Minderheit mit den

Waffen zu vernichten, als der katholische Schultheiß Wengi

sich vor die Mündung der Kanonen stellte und durch seine

hochherzige Dazwischenkunft den blutigen Zusammenstoß

vermied. Doch blieb S. der Reformation verloren und schloß

sich 1586 dem Borromeischen Bund an. Dagegen hielt es sich fern von

dem Bunde der übrigen katholischen Orte mit Spanien (1587),

vornehmlich aus Ergebenheit gegen Frankreich, dessen Ambassadoren

S. zu ihrer regelmäßigen Residenz erwählt hatten.

Aus ihrem glänzenden Hofhalt und den reichlich

fließenden französischen Gnadengeldern schöpfte die

Stadt einen Wohlstand, den der Adel in höfischen

Festlichkeiten zu entfalten liebte. Auch in S. bildete sich

nämlich ein erbliches Patriziat aus, dessen Regiment erst 1798

mit dem Einrücken der Franzosen ein Ende nahm (1. März).

Die Mediationsakte erhob 1803 S. zu einem der sechs

Direktorialkantone mit einer Repräsentativverfassung. Nach dem

Einrücken der Österreicher bemächtigten sich die

noch lebenden Mitglieder der alten patrizischen Räte in der

Nacht vom 8. zum 9. Jan. 1814 des Rathauses, erklärten sich

für die rechtmäßige Regierung und schlugen eine

Erhebung der Landschaft mit bernischer Hilfe nieder; nur ein

Drittel des Großen Rats wurde dieser zugestanden. 1828 wurde

S. durch ein Konkordat der Kantone Bern, Luzern, Zug, S., Aargau

und Thurgau zum Sitz des neugegründeten Bistums Basel erhoben.

1830 mußte der Große Rat dem stürmischen Verlangen

der Landschaft nachgeben und vereinbarte mit den Ausschüssen

derselben eine neue Verfassung, welche, obwohl sie der Hauptstadt

noch 37 Vertreter auf 109 gewährte, 13. Jan. 1831 mit

großer Mehrheit angenommen wurde. Nach dem "Züricher

Putsch" wurde das Wahlvorrecht der Stadt beseitigt und die

Mitgliederzahl der Regierung vermindert, worauf die neue Verfassung

10. Jan. 1841 angenommen und das liberale Regiment durch

fortschrittliche Wahlen aufs neue befestigt wurde. Daher hielt sich

der Kan-

Meyers Konv.-Lexikon, 4. Aufl., XV. Bd.

2

18

Solotnik - Soltikow.

ton trotz seiner überwiegend katholischen Bevölkerung

zu den entschiedensten Gegnern des Sonderbundes und nahm die neue

Bundesverfassung 1848 mit großer Mehrheit an. Durch zwei

Verfassungsrevisionen (1851 und 1856) ward das lange festgehaltene

System der indirekten Wahlen und der Allmacht der Regierung auch in

Kommunalangelegenheiten beseitigt. Nachdem 1869 Referendum und

Initiative eingeführt worden waren, wurde 1875 die gesamte

Verfassung revidiert. Inzwischen war der Konflikt der Baseler

Diözesanstände gegen den in S. residierenden Bischof

Lachat ausgebrochen, in welchem S. sich der Mehrheit anschloß

und den Bischof nötigte, nach seiner Entsetzung seine

Amtswohnung zu räumen. Zugleich strengte die Regierung namens

der Stände einen Aufsehen erregenden Prozeß gegen Lachat

wegen stiftungswidriger Verwendung von bedeutenden Legaten an, der

1877 vom Obergericht zu ihren gunsten entschieden wurde. Eine Folge

dieses Konflikts war die Aufhebung einer Anzahl kirchlicher

Stiftungen, deren ca. 4 Mill. betragendes Vermögen zu Schul-

u. Krankenfonds verwendet wurde (18. Sept. 1874). Auch fand das

christkatholische Bistum staatliche Anerkennung in S., doch

vermieden sowohl die Regierung als die römisch-katholische

Geistlichkeit einen offenen Bruch, und die letztere unterwarf sich

auch 1879 der in der Verfassung vorgesehenen periodischen

Wiederwahl durch die Gemeinden. 1885 wurde der Friede mit der Kurie

durch Wiedererrichtung des Bistums Basel und des Domkapitels in S.

hergestellt, wo der neue Bischof Fiala seinen Sitz nahm. Da die

Regierung sich durch Beteiligung mehrerer ihrer Mitglieder an einem

Bankschwindel bloßstellte, trat sie 1887 zurück, und das

Volk beschloß 23. Okt. d. J. eine neue, rein demokratische

Verfassung. Vgl. Strohmeier, Der Kanton S. historisch,

geographisch, statistisch (St. Gallen 1836); Fiala, Geschichtliches

über die Schule von S. (das. 1875-1879, 4 Tle.); Amiet, S. im

Bunde der Eidgenossen (Soloth. 1881).

Solotnik, Gewicht in Rußland, = 1/96 Pfund = 96

Doli = 4,265 g.

Solotonoscha, Kreisstadt im russ. Gouvernement Poltawa,

am Flusse S., der dem Dnjepr zuströmt, mit 9 Kirchen,

Mädchenprogymnasium und (1885) 8417 Einw., die sich meist mit

Landwirtschaft beschäftigen. S. kam 1654 an Rußland.

Solotschow, Stadt im russ. Gouvernement Charkow, an der

Uda, mit (1885) 6584 Einw., die sich mit Garten- und Ackerbau,

Schuhmacherei, Kürschnerei und Viehhandel

beschäftigen.

Solowezk (Ssolowezk), russ. Inselgruppe im Weißen

Meer, im Eingang zum Onegabusen gelegen, zum Teil mit Tundren und

Gestrüppe bedeckt, zum Teil mit Birken und Kiefern bewachsen.

Auf der Hauptinsel liegt das reiche Solowjezkische Kloster, ein

berühmter, jährlich von ca. 8000 Pilgern besuchter

Wallfahrtsort, seit 1429 bestehend und aus Anlaß der

häufigen Überfälle von seiten der Schweden mit

betürmten Granitmauern umgeben. Die Mönche betreiben

Thransiederei und in dem an den Ufern schon sehr tiefen Meer

Herings-, Hausen- und Lachsfanng (vgl. die vortreffliche

Schilderung von Dixon in "New Russia").

Solowjew, 1) Sergei Michailowitsch, russ.

Geschichtschreiber, geb. 5. Mai 1820 zu Moskau, studierte daselbst

und brachte als Hauslehrer bei dem Grafen Stroganow die Jahre

1842-44 im Ausland, meist in Paris, zu. Nachdem er mit einer

Schrift: "Über die Beziehungen Nowgorods zu den

Großfürsten", die Magisterwürde und mit einer

andern: "Die Geschichte der Beziehungen zwischen den Fürsten

des Rurikschen Geschlechts", den Doktorgrad erlangt hatte, hielt er

Vorlesungen über Geschichte an der Moskauer Universität,

ward 1855 Dekan der philosophischen Fakultät und 1871 Rektor

der Universität Moskau. Daneben unterrichtete er die

Großfürsten in Petersburg in der Geschichte und versah

das Amt eines Direktors der Antiquitätensammlung im Kreml. Als

der Unterrichtsminister Tolstoi das freisinnige

Universitätsstatut abschaffen wollte, geriet S. in Streit mit

den Behörden und forderte 1877 seine Entlassung, die er auch

erhielt. Er starb 4. Okt. 1879 in Moskau. Außer zahlreichen

Aufsätzen über Geschichtswissenschaft und russische

Geschichte in periodischen Zeitschriften schrieb S.: "Historische

Briefe" (1858-59); "Schlözer und die antihistorische

Richtung"; "Die Geschichte des Falles von Polen" (1863; deutsch von

Spörer, Gotha 1865); "Kaiser Alexander I., Politik und

Diplomatie" (1877); "Lehrbuch der russischen Geschichte" (7. Aufl.

1879); "Populäre Vorlesungen über russische Geschichte"

(1874); "Kursus der neuen Geschichte" ; "Politisch-diplomatische

Geschichte Alexanders I." (1877) u. a. Sein Hauptwerk ist die

"Russische Geschichte von den ältesten Zeiten" (1851-80, Bd.

1-29, bis 1774 reichend).

Meyers Konversationslexikon Band 15 · 第 4 / 302 段