Schon am ersten Tag ihrer Betheiligung am Kampfe hatten die

Abgeordneten übrigens erkannt, daß die Stadt nicht zu halten sei;

sie glaubten Beide an Verrath. Aber auch ohne Verrath war den

übermächtigen Angriffsmitteln der Truppen nicht zu widerstehen. Vom

Frühmorgen des 26. October an erdröhnte unaufhörliches Kanonen-

und Musketenfeuer von der Nußdorfer bis zur St. Marxerlinie. Beim

Abbruch des Gefechts hielten die Angreifer die Brigittenau und den

Prater besetzt, bestrichen vom Eisenbahndamm die Hauptbarrikade am

Praterstern und hatten die Vertheidiger bis in die inneren Vorstädte

zurückgeworfen. Die Truppen hätten wohl kaum ernstlichen Widerstand

erfahren, wenn sie an diesem Abend durch die von Fröbel als unhaltbar

bezeichnete Jägerzeile in die innere Stadt vorgedrungen wären. Aber

das widersprach der fürstlichen Kriegskunst. Windischgrätz hatte am

26. blos „recognosciren“ wollen und weiteres Vordringen mußte einer

förmlichen „Schlacht“ vorbehalten werden. Dazwischen mußte nach dem

Kriegscomment des Fürsten eine 24stündige Waffenruhe liegen. Diese

Pause benützte er, die Stadt noch einmal zur Unterwerfung aufzufordern.

Als ob die bisherigen Kämpfe nur mit Worten geführt worden seien,

verkündigte er: „daß ihm nichts übrig bleibe, als nunmehr die Gewalt

der Waffen eintreten zu lassen; es habe von jetzt an niemand Schonung

zu erwarten, der mit den Waffen in der Hand angetroffen werde“. Das

Obercommando, das im Besitz dieser Proclamation war, ließ sie nicht

veröffentlichen, sondern Messenhauser fuhr in der Fabrikation seiner

eigenen stilvollen Proclamationen fort: „Wir können den abgerissenen

Faden der Unterhandlungen nicht mehr aufnehmen,“ schrieb er am

26. Fürst Windischgrätz beharre bei seinen Bedingungen, „ohne das

Gottesurtheil eines gerechten und heiligen Kampfes versucht zu haben.

So möge denn das Verhängniß eines Bruderkampfes walten! Die Würfel sind

gefallen, das heilige Recht wird siegen.“ So ging das auch am 27. mit

ungeschwächten Kräften fort.

Am 28. früh wurde die „Schlacht“ überall aufgenommen. Der planmäßige

Hauptangriff auf die Vorstädte begann. Schauerlich dröhnten die

Sturmglocken des Stephansthurmes über die bedrängte Stadt. Die

Mobilgarden eilten an die gefährdetsten Punkte, Jägerzeile und

Landstraße. Wo Bem persönlich befehligte, war die Vertheidigung zäh.

Aber unhaltbar war in dem mörderischen Geschützfeuer der Angreifer

auch die festeste Barrikade. Triumphirend konnte der Feldmarschall des

Abends nach Olmütz telegraphiren: „Die Truppen sind nach neunstündigem

Barrikadenkampfe der Disposition gemäß in die Vorstädte Landstraße,

Leopoldstadt und Jägerzeile eingedrungen und haben dieselben bis an die

Wälle der (innern) Stadt besetzt.“ Daß ein furchtbarer Flammengürtel

rings um die innere Stadt zum Himmel lohte und die Bahn der Sieger

bezeichnete, telegraphirte der Fürst nicht nach Olmütz. Auch von

den furchtbaren Gräueln seiner braven Soldaten hatte er nichts zu

melden, noch weniger suchte er dem barbarischen Morden, Schänden

und Plündern dieser Horden Einhalt zu thun. Er war ja gekommen, um

der Stadt Ruhe und Ordnung zu bringen. Und in der That konnte es

nichts Ruhigeres geben, als die Grabstätten der von der Soldateska

des Herrn Fürsten hingeschlachteten wehrlosen Bürger, Weiber und

Kinder; nichts Ordentlicheres als die von den zuchtvollen Siegern bis

auf's Letzte ausgeplünderten Wohnstätten, namentlich wenn der für

solche Fälle bereit gehaltene rothe Hahn die etwa noch vorhandenen

Spuren der Unordnung getilgt hatte. Herr v. Helfert und neben ihm

sein „glaubwürdiger“ Herr Dunder[283] sind gewiß die Letzten, welche

Fürstlich Windischgrätzischen Truppen Böses nachsagen werden. Und

doch muß Herr v. Helfert[284] zugestehen, daß „es in den eroberten

Vorstädten von Seiten der siegestrunkenen Soldaten gräulich zuging. Es

läßt sich für Acte solchen Charakters keine Entschuldigung vorbringen,

nur eine Erklärung.“ Und diese Erklärung ist die schwerste Anklage,

die der geschworenste Feind des Fürsten hätte ersinnen können. Sie

lautet: „Von mehr als einem Offizier hatten die Soldaten den Aufruf

(?) vernommen: „wenn sie nach Wien kämen, dürften sie das Kind

im Mutterleibe nicht schonen““[285]. Muß sich da nicht die Frage

regen, ob solche frevelhafte Reden der Offiziere, die nicht blos

der Anstiftung, sondern dem #Befehl# zu ruchlosesten Mordthaten

gleichkamen, ohne Wissen und Billigung des Fürsten zugelassen worden

seien? Die fürchterlichen Gräuel, welche Helfert nun Seiten lang aufs

Einzelnste erzählt, mit so eisiger Gelassenheit wie Machiavelli den

Mord von Sinigaglia, kann man sonst nur noch in Indianergeschichten

wiederfinden. Eine weitere Mißbilligung hat Herr v. Helfert nicht

für dieselben, noch weniger für den Feldherrn, der sie zuließ. Im

Gegentheil wird der letztere am Ende dieser haarsträubenden Frevel

von Herrn v. Helfert zum „menschenfreundlichen Feldherrn“ befördert.

Uebereinstimmend mit Dunder[286] bestätigt v. Helfert auch, daß das

Plündern und Würgen erst am Morgen des 29. aufhörte, erst da die

Soldaten zusammengezogen wurden. Am 29. Nachmittags waren in der

Matzleinsdorfer Kirche 19 Leichen Ermordeter ausgestellt, „damit jede

Familie die ihrigen (!) herausfinden möge, und am 30. führte man aus

der Johannagasse und vom Hundsthurmer Walle 57 Todte“ (Ermordete) fort.

„Die das Militair vor die Linie hinausgeführt und dort erschossen und

begraben hatte, waren #nicht# dabei“ (Helfert und Dunder). „Man hält

sie alle für schuldlose Opfer. So viel ist gewiß, daß von allen 57

Todten nicht einer in der Gegenwehr gefallen ist und ebenso sicher ist

es, daß keines der Häuser in der Johannagasse durch das Bombardement

angezündet wurde, sondern einzig und allein durch die Rache und den

Muthwillen der Soldaten, mitunter auf das Geheiß ihrer Offiziere.“

(Dunder). Die Soldaten, die so wütheten, waren nicht Kroaten, sondern

böhmische und galizische Kerntruppen (von den Regimentern Paumgarten,

Latour, Parma, Nassau) und Jäger (Helfert).

Daß die Stadt nicht mehr zu halten sei, war nun (am Abend des 28.) die

allgemeine Ueberzeugung. Einige der unbezwungenen Vorstädte, Rossau

und Wieden, ließen Messenhauser erklären, daß sie keinen Befehl zur

Wiedereröffung der Feindseligkeiten mehr annähmen und lieferten die

Waffen ab. Am Spätabend versammelte Messenhauser seinen Kriegsrath in

der Stallburg. Die große Mehrzahl sprach und stimmte für Unterwerfung,

da es besonders an Munition fehlte. Messenhauser schlug eine neue

Deputation an den Fürsten vor, „um ihn zu halbwegs menschlichen

Bedingungen zu vermögen.“ Das wurde angenommen, die Deputation ward

gewählt. Der Gemeinderath, bei dem Messenhauser unmittelbar nachher

erschien, fügte der Deputation einige seiner Mitglieder hinzu. Der

Reichstagsausschuß lehnte seine Betheiligung ab. Er überließ wie

gewöhnlich „alles Weitere dem gewissenhaften Ermessen der Vertreter und

Vertheidiger der Stadt“. Bem sah seine Wiener Laufbahn für beendigt

an und verschwand ebenso geheimnißvoll aus Wien, als er gekommen war.

Blum und Fröbel nahmen am Frühmorgen des 29. von ihrem Hotel aus ihre

Entlassung. „Leider endete damit nicht auch Blum's revolutionäre

Thätigkeit“, insinuirt Herr v. Helfert. Wir werden sehen, mit welchem

Rechte!

Die Deputation der städtischen Behörden verfügte sich in der

sonntäglichen Stille des 29. October zum Fürsten auf den Laaer Berg,

von wo aus der Fürst die Kämpfe der letzten Tage geleitet hatte. Tiefer

Friede lag über der Stadt, der Landschaft, die Tags zuvor alle Gräuel

des Bürgerkrieges gekostet. Von den Thürmen wehten weiße Fahnen.

Glockengeläute klang wehmüthig über der bezwungenen Stadt. Nicht

mehr zum Kampfe rief es, zum Gebet. Schaarenweise strömten die Frauen

zur Kirche, den Höchsten anzuflehen um Erlösung von tausendfältigem

Uebel. Auch Fürst Windischgrätz hatte eine Art von Sonntagsfrieden im

Herzen. Unbeugsam hielt er zwar seine Bedingungen fest. Aber als ihn

die Vertreter der Stadt anflehten um Milde und Gnade, auch für die

Deserteure, die in Wien gegen seine Truppen gefochten, gab er sein

fürstliches Wort zum Unterpfande: er werde sich an Großmuth nicht

überbieten lassen.[287] So ward ihm denn die unbedingte Unterwerfung

der Stadt zugesagt. Messenhauser suchte im Innern der Stadt in seiner

Weise, auf dem gewohnten Wege der Proclamation auf diese Wendung

vorzubereiten. „Wir stritten nicht mit der vollen Aussicht, mit der

sichern Ueberzeugung auf den factischen Sieg“, offenbarte er nun

plötzlich, „wir stritten einfach als constitutionelle Männer, um

für unsere Ehre das äußerste gethan zu haben. Daher ergeht jetzt an

Euch, Mitbürger, die dringende Aufforderung, Gewissen und Vernunft

zu erforschen“. Er fügte hinzu, daß jede bewaffnete Compagnie nach

der Rückkehr der Deputation die Erklärung abzugeben habe, ob sie für

die Fortsetzung des Kampfes oder für die Unterwerfung stimmen wolle.

„Die Mehrheit ist das Gottesurtheil für Entschlüsse und Handlungen,

insolange nicht die Minorität auf natürlichem Wege zur Majorität

geworden.“

Um vier Uhr Nachmittags fand diese Abstimmung in der Stallburg statt.

Sie führte zu den leidenschaftlichsten Scenen. Aber dennoch siegte

auch hier, vornehmlich durch Messenhauser's überzeugende Reden zu

Anfang und am Schlusse der stürmischen Verhandlungen, die Stimme der

Vernunft. Messenhauser feierte den glücklichsten Tag seines Lebens.

Auch im Studentenausschuß, der in geheimer Sitzung über die Frage der

Capitulation berieth, waren die Ansichten getheilt. Da traten Blum und

Fröbel herein, begrüßt von dem Jubel der Studenten. Blum verlangte

sofort das Wort und sagte: „Er sei zur Ueberzeugung gekommen, daß man

ohne Plan und Ziel seine Kräfte, sein Leben einer Bewegung geweiht

habe, die keine Aussicht auf einen wahrscheinlichen Sieg habe; es

sei auf Kräfte gerechnet worden, die man #nicht# besitze; man habe

eine durch fünfzehn Kreuzer[288] hervorgerufene Kampflust für wahre

Begeisterung des Volkes genommen. Jeder Versuch, den Kampf länger

fortzusetzen, sei Wahnsinn, sei Verbrechen, weil man, wie die Sachen

ständen, nicht siegen könne.“[289] Auch Fröbel mahnte zur Uebergabe.

Das Studentencomité beschloß in diesem Sinne.

Hätte Fürst Windischgrätz einen Funken wahrer militairischer und

namentlich staatsmännischer Begabung besessen, so hätte er bei dieser

tiefen Niedergeschlagenheit der Vertheidiger sich sofort mühelos und

widerstandslos zum Herrn der Stadt gemacht. „Dem steifen, förmlichen

Wesen des Feldherrn waren aber rasche Entschließungen in hohem Grade

zuwider, es mußte zuerst eine „gemischte Commission“ von Offizieren

und Gemeinderäthen zur Berathung über die Modalitäten der Entwaffnung

bestellt, dann eine neue Punctation der Deputation entworfen werden.

Darüber ging eine kostbare Zeit verloren.“[290] Die anarchistischen

Elemente der Stadt, die Deserteure, die sich nach der Capitulation

den Kugeln des Standrechts preisgegeben sahen, gewannen in diesen

nutzlos vergeudeten Stunden den Muth der Verzweiflung, die nichts mehr

zu verlieren hat, und verlangten die Fortsetzung des Kampfes. Daß

Verrath Schuld an der trostlosen Lage der Stadt sei, war allgemeiner

Glaubensartikel. Fröbel hat ihn, wie wir sahen, später vor der

Paulskirche bekannt, und Blum schrieb aus dieser Stimmung am 30.[291]

an die Gattin:

„Liebe Jenny! Die Schlacht ist verloren, das boshafte Glück hat

uns geäfft. Nein, das Glück nicht; der schmachvollste Verrath, den

jemals die Weltgeschichte gesehen hat, war derart gesponnen, daß

er im Entscheidungsaugenblicke und allein in diesem ausbrach. Wien

capitulirt eben und wahrscheinlich wird die innere Stadt heute Abend

oder morgen übergeben; dadurch sind einige noch unbesiegte Vorstädte

dann ebenfalls bezwungen oder werden es wenigstens leicht. Ein

Theil des Heeres, d. h. des städtischen Heeres -- will die Waffen

nicht ablegen, besonders sind die übergetretenen Soldaten in wahrer

Raserei; es kann demnach sehr schlimme Scenen im Innern geben. Sobald

der Verkehr wieder beginnt, reise ich ab und komme nach Leipzig. Leb'

wohl, ich kann nicht mehr schreiben, mein Herz ist zerrissen von

Zorn und Wuth und Schmerz. Lebe wohl! Auf baldiges Wiedersehen! Gruß

und Kuß. #Robert.# -- Es fällt mir eben ein, daß Du nichts mehr zu

leben hast; es geht Dir wie uns. Wir haben nur Brot, Eier, Käse und

ein wenig gesalzenes Fleisch, auch etwas Fische, alles enorm theuer.

Laß Dir, wenn Du auf Georg nicht warten kannst, von Freund Heyner 30

Thaler geben, ich schicke sie ihm dann gleich zurück, wenn ich wieder

dort bin.“

Ein unseliges Geschick machte die Zögerung des Fürsten bei der

Besitznahme der Stadt besonders verhängnißvoll. Am Nachmittag des 30.

October rückten nämlich plötzlich die so lang ersehnten ungarischen

Heersäulen zum Entsatze der bedrängten Hauptstadt heran und stellten

sich bei Schwechat den Heerhaufen Jelačić's gegenüber. Zweimal

schon hatten sie im October die Leitha überschritten, waren aber aus

politischen Bedenken immer wieder auf ungarisches Gebiet zurückgekehrt.

Da eilte Kossuth selbst in das Lager bei Parendorf und drängte zum

Angriff. Er sandte am 25. dem Fürsten ein Ultimatum. Windischgrätz

antwortete mit seinem Sprüchel: „Mit Rebellen unterhandle ich

nicht“, und behielt den ungarischen Sendboten, den Oberst Ivánka als

Kriegsgefangenen im Lager. Dieser Bruch des Völkerrechts heischte

Rache. Am 26. brachen die Ungarn auf. Am 30. standen sie bei Schwechat.

Das Treffen war ein kurzes. Die Ungarn wichen rasch zurück, ohne eine

entscheidende Niederlage erlitten zu haben, aber auch ohne die Absicht,

je wieder den Wienern zu Hülfe zu kommen. Am 31. stand Moga schon

wieder auf vaterländischem Boden. Für Wien aber war diese kurze Episode

von furchtbaren Folgen!

Seit dem Frühmorgen des 30. October hatte man in Wien vom Anmarsch der

Ungarn geredet. Messenhauser, der sein Commando bereits niedergelegt,

übernahm es wieder, stieg auf den Stephansthurm und meldete von hier

gegen Mittag, daß man deutlich ein Gefecht bei Kaiserebersdorf gewahre.

Bald folgten zwei weitere Bulletins, welche die offenbare Annäherung

der Schlacht, also das siegreiche Vordringen der Ungarn meldeten und

den Nationalgarden befahlen: „im Falle ein geschlagenes Heer sich unter

den Mauern Wiens zeigen sollte, auch ohne Commando unter das Gewehr zu

treten“. Diese Aufforderung konnte nur bedeuten, daß die Nationalgarde

sich über die Truppen des Fürsten hermachen solle, um diese vollends zu

vernichten. Auf eine solche Losung hatte das anarchische Proletariat

nur gewartet. Umsonst war der Widerruf Messenhauser's, der bald seinen

schweren Irrthum erkannte. Umsonst versicherte der Gemeinderath, daß

die Capitulation bereits abgeschlossen sei; umsonst versprach er, den

Sold an die Arbeiter und Unbemittelten „bis zur hergestellte Ordnung

der gestörten Gewerbsverhältnisse“ fortzuzahlen. Umsonst endlich

warf Messenhauser die schönsten Blüten seiner Proclamationskunst

unter die Menge: „An Wien, dem einstigen heitern Zusammenflusse der

Fremden und Wißbegierigen, soll sich nicht eine Erinnerung, gräßlich

und erschütternd, wie jene von Troja, Jerusalem, Magdeburg knüpfen;

jede belagerte Stadt muß sich ergeben, wenn es zum Sturm gekommen

ist.“ Die zuchtlosen Mobilen dachten nicht an Ergebung, aber auch

nicht mehr an Gehorsam gegen irgend einen Befehl. Messenhauser wurde

der Vorwurf des Verraths offen ins Gesicht geschleudert, stürmisch

seine Absetzung verlangt. Schließlich ließ der unselige Mann sich

bewegen, mit Fenneberg sich in das Commando zu theilen und auch die

wildesten Maßregeln des Pöbels, den Aufstand gegen jede gesetzliche

Autorität, einen Kampf, dessen Nutzlosigkeit und Nichtswürdigkeit er

einsah, mit seinem Namen zu decken. Als die souveränen Gewalthaber

Wien's durchzogen die Proletarier seit dem Abend des 30. die Straßen,

preßten Alles zum Kampfe, übten jede Gewalt gegen Diejenigen, welche

sich ihrem verbrecherischen Ansinnen aller Art widersetzten; kurz, die

Pöbelherrschaft in schlimmster Form herrschte seit dem 30. October in

Wien.

Es ist traurig, daß man heute, nach dreißig Jahren noch, gezwungen ist,

Robert Blum gegen den Verdacht zu rechtfertigen, daß er sich an diesem

schuldvollen Capitulationsbruch betheiligt habe, daß er unter Denen

gewesen sei, welche Messenhauser's Absetzung verlangt, ja ihn mit dem

Leben bedroht hatten, daß er zur Weiterführung des Kampfes aufgereizt

haben soll. Allerdings ist der Gewährsmann für diese Behauptung #nur#

Herr v. Helfert. Selbst seine „zuverlässigen“ Quellen, Dunder, Köcher

und wie die Söldlinge des Wiener k. k. Militärcommando's aus den Jahren

1848/49 Alle heißen mögen, geben sich nicht her zu Genossen dieser

Verdächtigung. Herr v. Helfert nimmt diese Behauptungen ganz allein auf

sich selbst und er hat es daher auch allein zu tragen, wenn hiermit

erklärt wird: #daß Derjenige wissentlich und in der Absicht, einen

Todten zu verleumden, die Unwahrheit sagte#, der diese Behauptungen

niederschrieb. Wissentlich und in der Absicht zu verleumden, denn er

kannte den Bericht Fröbel's vor der Paulskirche und #wußte# daher,

daß Fröbel hier erklärt hatte[292]: „Nachdem dieses (unsere Demission

und deren Annahme) vorüber war, haben wir an Dem, was weiter geschah,

keinen Antheil genommen. Ich muß Sie hierauf aufmerksam machen, weil

ich gehört habe, daß in Zeitungsberichten gesagt wurde[293], Blum

hätte noch nach der Capitulation und während der Einnahme der Stadt

unter Waffen gestanden und gefochten, das ist eine Unwahrheit. Wir

haben die ganze Zeit, vom 29. October bis zum 4. November in unserem

Gasthause zugebracht, mit wenigen Ausgängen in die Stadt. An dem ersten

Tage nämlich haben wir es noch mehrmals gewagt, auf die Straße zu

gehen. Da aber in der Stadt Greuel verübt wurden und man Gefahr laufen

konnte, massacrirt zu werden, weil man eine Physiognomie hatte, die

den Soldaten nicht gefiel, entschlossen wir uns, nicht mehr auszugehen

und haben uns ruhig zu Hause gehalten.“ Dasselbe bestätigt zum Theil

L. Wittig in seinem bereits citirten Artikel in der „Dresdner Zeitung“

vom 15. November. Er besuchte Blum tagelang in dessen Hôtel. Dasselbe

bestätigt Blum's Brief an seine Frau vom 30. October, den Herr v.

Helfert gleichfalls kannte, da er in Frey, „Robert Blum“ abgedruckt

ist. Vor Allem aber hätte Blum vor dieser Verleumdung schützen sollen:

zunächst jede genauere Kenntniß seines Lebens und Charakters -- diese

konnte man bei Herrn v. Helfert allerdings #nicht# voraussetzen --

sodann Blum's Auftreten vor dem Studentencomité am 28. Oct.; --

endlich schon die eine Thatsache, daß er mit Fröbel seine Stellung

als Hauptmann niederlegte bereits am #29. Morgens#, sobald er von der

Unhaltbarkeit der Stadt überzeugt war, und von der #Einleitung# von

Capitulationsverhandlungen gehört hatte. Nichts hatte sich seither

zu Gunsten der Stadt geändert. Im Gegentheil, die Capitulation war

fest abgeschlossen und die Niederlage der Ungarn hatte Blum selbst

mit angesehen[294], da er nach Auerbach's Darstellung zu einer Zeit

Messenhauser auf dem Stephansthurm besuchte und durch das Glas schaute,

als die Ungarn schon auf eiligem Rückzuge begriffen sein mußten.

Welches Motiv Blum #da# hätte veranlassen können, mit jenen Helden zu

fünfzehn Kreuzern zu fraternisiren, die er am 28. im Studentenausschuß

so verächtlich bezeichnet hatte, dafür bleibt Herr v. Helfert jede

Erklärung schuldig. Er wagte sich freilich, als der erste Band seines

Werkes erschien, nicht einmal mit seinem Namen heraus.[295] Seine

Verleumdung trug also damals den Charakter des muthvollen namenlosen

Pasquills.

Nach diesen Ausführungen liegt es ganz außerhalb der Aufgabe einer

Lebensgeschichte Robert Blum's, die letzten Scenen der Wiener

Erhebung vorzuführen. Es genügt, zu erwähnen, daß der frevelhafte

Capitulationsbruch im Blute erstickt wurde. Sowie am Nachmittag des 31.

in das Burgthor, hinter dem die Pöbelmassen als letzter Brustwehr sich

verschanzten, Bresche geschossen war, löste sich Alles in wilder Flucht

auf. Am Abend zog das ganze „kaiserliche“ Heer in das bezwungene Wien

ein. Am 1. November wehte vom Stephansthurm eine riesige schwarzgelbe

Fahne.

Am 2. November schrieb Windischgrätz vertraulich an den Minister

Wessenberg: „Nach solchen treulosen Vorgängen kann Milde unmöglich

Platz greifen. Der Belagerungszustand wird und muß mit aller Strenge

durchgeführt werden und ich erwarte, daß meine darauf Bezug habenden

Maßregeln in keiner Weise gestört werden. Auch jeder Wohldenkende

muß sein Heil und seine fernere Ruhe davon erwarten.“ Da man in

Olmütz hiernach erwarten mußte, daß der Fürst zunächst mit den

Friedensbrechern abzurechnen gedenke, welche den #letzten# Kampf

verschuldet hatten, erhob man keinen Einwand. Aber der Fürst faßte

seine Aufgabe und Vollmacht ganz anders auf.

19. Robert Blum's Gefangennehmung, Proceß

und Tod.

Auch Fürst Windischgrätz führte sich als nunmehriger Gewalthaber

der österreichischen Hauptstadt bei der Bevölkerung durch eine

Proclamation ein. Sie war immer noch von Hetzendorf, den 1. November

datirt und enthielt weit weniger angenehme Verheißungen in weit

weniger schwungvoller Sprache, als die Proclamationen des verflossenen

Stadtcommandanten Messenhauser. Windischgrätz erklärte nämlich: Der

Umkreis, für welchen der Belagerungszustand bezw. das Standrecht in

der Umgebung Wien's gelten solle, werde auf zwei Meilen festgesetzt.

Unter dem Vorsitz des Generals Cordon wurde eine „gemischte

Centralcommission“ eingesetzt, „welche die oberste Leitung der durch

den Belagerungszustand bedingten Geschäfte führen sollte.“ Im Uebrigen

erklärte der Machthaber, daß er seine „Anordnungen“ ohne Rücksicht

auf die am 30. zustandegekommene Uebereinkunft treffe. Allgemeine

Entwaffnung wurde angeordnet.[296] Die Presse wurde unter die Censur

der Militairbehörden gestellt. Was man auswärts unter dem Schein einer

unabhängigen Meinung veröffentlichen wollte, sandte man an die bis

in die sechziger Jahre von Oesterreich -- abhängige „Augsb. Allg.

Zeitung“[297] oder in die gelben Hefte der Familie Görres („histor.

polit. Blätter“) nach München an Jörg. Alle Clubs, Vereine und

Versammlungen wurden aufgelöst und verboten. Um zehn Uhr mußten alle

Wirthshäuser geschlossen werden. „Alle ohne standhältige Nachweisung

der Ursache ihres Aufenthaltes in Wien weilenden Ausländer oder nicht

nach Wien zuständigen Inländer“ mußten die Stadt verlassen. Das

„Standrecht“ wurde über Jeden verhängt, der sich in die politischen

Angelegenheiten mischte, d. h. eine selbständige Meinung laut werden

ließ. Der Militaircommandant der Stadt war FML. Csorich, ein Kroat,

dessen Name eine reiche Fundgrube unarticulirter Laute bot und daher

von keinem der zeitgenössischen Schriftsteller richtig geschrieben,

noch viel weniger richtig ausgesprochen werden konnte.

Die Verhaftung verdächtiger Individuen erreichte nach Helfert

schon bis zum 5. November die Zahl von „1000 bis 1500“![298]

Abgeurtheilt wurden bis zum 6. Mai 1849 nur 144, darunter 24 zum

Tode! Darin bestand in der Hauptsache „das beste Geschenk, das

Windischgrätz unter solchen Umständen Wien machen konnte“[299],

und das sich äußerlich in der Ernennung Cordon's zum Vorsitzenden

der Central-Untersuchungs-Commission erkennbar machte. Durch diese

Massenverhaftungen offenbarte Cordon den Besitz „aller Eigenschaften,

welche die Bekleidung eines so heiklen Postens erforderte und die er

mit Mäßigung und Milde in einer Weise zu verwerthen wußte, daß er

schnell das allgemeine Vertrauen gewann.“ (Helfert). Auch er erließ

am 3. die, wie es scheint, damals unvermeidliche Proclamation; er

forderte auf, ihm die Hand zu bieten, „den Uebergang von der Anarchie

zu dem geregelten constitutionellen Rechtszustande zu beschleunigen“.

„Der Mangel an stilistischer Correctheit“, meint Herr v. Helfert,

„bei österreichischen Militairs noch heutzutage nicht Ausnahme,

sondern Regel[300], konnte dem unverkennbaren Wohlwollen (!), das

sich in jenen Kundgebungen aussprach, keinen Abbruch thun.“ Schuld

an dem schreckenerregenden Mißbrauch der Gewalt, wie Andere dieses

„Wohlwollen“ betiteln, das sich in der Verhaftung Tausender von

Unschuldigen offenbarte, war übrigens nicht blos das Mißtrauen und

der Rachedurst der siegreichen Truppen und ihrer Führer, sondern vor

Allem die schmachvolle Denunciationssucht des Wiener Bürgerthums.

„Die Bürgerschaft Wiens“, sagt Anton Springer treffend[301], „hatte

sich während der Herrschaft der radicalen Partei mit Schmach bedeckt,

ihre Feigheit in den Mantel begeisterter Zustimmung zu dem unsinnigen

Treiben der Aula und der demokratische Clubs gehüllt. Sie belastete

sich jetzt mit gleicher Schande. Jetzt kroch der Wiener Philister

vor jeder Soldatenmütze und blickte zu jedem Sereschaner wie zu

einem höheren Wesen empor. Widerlich war die kriechende Demuth, das

Prunken mit sclavischem Sinne, welches die ehrsamen Bürger, durch den

Belagerungszustand sicher gemacht, zur Schau trugen, empörend ihr

ununterbrochener Aufruf zur Rache.“ Die Denuncianten und Sykophanten,

die seit den Tagen der dreißig Tyrannen von Athen bis heute noch jeden

Sieg einer Militairdespotie begleiteten, wie die Raben und Aasgeier die

Wahlstatt, auf der Heldenleichen ruhen, haben auch das beste gethan, um

Robert Blum zu verderben!

Blum hatte keine Ahnung von dem über seinem Haupte heraufziehenden

Verhängniß. Am 2. November schrieb er an die Gattin: „Dem Vernehmen

nach gehen heute die Posten wieder ab, hoffentlich folgt diesem

Schritte bald auch die Möglichkeit, reisen zu können und ich komme dann

nach Haus. Natürlich kann ich nun zum Schillerfeste nicht bleiben; ich

bleibe höchstens einen Tag, da ich nur zu lange hier verweilen mußte.“

Am nämlichen Tage richtete Blum mit seinen drei Frankfurter Genossen an

den unaussprechlichen Csorich, den Blum Schowitz nannte -- als sei es

ein sächsischer Landsmann aus Probsthaida oder Unterstützengrün -- das

folgende schriftliche Gesuch:

„Die unterzeichneten Abgeordneten der deutschen constituirenden

Nationalversammlung zu Frankfurt sind im Laufe der letzten Wochen

nach Wien gekommen und durch die Ereignisse zurückgehalten worden.

Nach der jetzt eingetretenen Wendung der Dinge hoffen und wünschen

dieselben, zu ihrem Berufe zurückkehren zu können und bitten Ew.

Exc. zu diesem Zwecke höflichst und ergebenst um den nöthigen

Passirschein. -- Um Ew. Exc. nicht mit einer Antwort belästigen zu

müssen, werden die Unterzeichneten sich erlauben, heute Nachmittag

persönlich sich bei Ew. Exc. einzustellen und den Nachweis über

Person und Eigenschaft gehorsamst zu überreichen. -- In der Erwartung

einer gnädigen Gewährung ihrer gehorsamsten Bitte, zeichnen mit

vollkommenster Verehrung Ew. Exc. gehorsamste

Wien, d. 2. Nov. 1848.

Abgeordnete der deutschen constituirenden

National-Versammlung.“

(Folgen die vier Unterschriften, mit Beisetzung der Wahlkreise der

Abgeordneten.)

Der gebildete Kroat, der dieses Schreiben empfing, war in der Lage

eines Naturforschers, der plötzlich die Spezies einer Gattung

entdeckt, bei der bisher Gattung und Spezies sich deckten. Er hatte

wohl oft über den Wiener Reichstag schimpfen hören und nun erfuhr er

zu seinem Schrecken, daß es auch eine deutsche Nationalversammlung in

Wien gebe, eine „constituirende“ obendrein. Er meinte, constituirend

und constitutionell müsse dasselbe sein, zumal er ja an der großen

Aufgabe des Generals Cordon mitbetheiligt war, „den Uebergang von

der Anarchie zu dem geregelten constitutionellen Rechtszustande zu

beschleunigen.“ Er nahm an, die ganze deutsche Nationalversammlung

wolle ihm ihre Aufwartung machen. Und da er gehört haben mochte, daß so

ein Reichstag im Grunde nur aus einer Sammlung gefährlicher Aufrührer

bestehe, so wollte er lieber dem General Cordon, mit dem Ausdrucke

vorsichtiger Menschenkenntniß, diese Ehre zuweisen. Er richtete deshalb

noch am nämlichen Tage an den General Cordon ein Schreiben, dessen

überwältigende Komik Herr v. Helfert leider nicht begriffen zu haben

scheint, denn er begleitet es nicht mit einer einzigen Bemerkung:

„Anliegend übersende ich Ihnen das Schreiben der deutschen

constitutionellen (!) Nationalversammlung, woraus (!) Sie ersehen

werden, daß selbe eine persönliche Vorstellung (!) bei mir

beabsichtigen. Da der Herr General mit der Geschäftsleitung der

Stadthauptmannschaft beauftragt sind, so habe ich diese Versammlung

(!) an Sie angewiesen, und bemerke schlüßlich, daß auf einige der

unterzeichneten (!) Versammlung ein besonders Augenmerk zu richten

nicht unangemessen sein dürfte.“[302]

In der That hatte FML. Csorich dem Zwiespalt seines Herzens dadurch

weiter abzuhelfen versucht, daß er der „Deutschen constitutionellen

Nationalversammlung“ in „Stadt London“ eröffnete, sie möge sich mit

ihren Wünschen an Herrn General von Cordon wenden. Dieser Weisung

kamen die vier Abgeordneten am 3. November nach, in einem Schreiben,

in dem sie zunächst die Correspondenz mit Csorich erwähnen und dann

fortfahren:

„Nachdem nun der Versuch, uns Ew. Exc. persönlich zu nahen, durch

den übergroßen Andrang von Bittstellenden zweimal gescheitert

ist, erlauben sich die Unterzeichneten die gehorsamste Bitte um

gütige Ertheilung von Passirscheinen zum Antritt der Rückreise

auszusprechen, eventuell aber von Euer Excellenz die Gnade einer

Audienz zu erbitten... In der Erwartung, daß Euer Excellenz Gnade uns

die Möglichkeit, unsern wichtigen Beruf wieder anzutreten, gütigst

gewähren wird, zeichnen wir &c.“

Unterschrieben waren, wie in der Eingabe an Csorich: Robert Blum aus

Leipzig; Julius Fröbel „für den Wahlbezirk der Fürstenthümer Reuß

jüngerer Linie“; Trampusch für Weidenau „in k. k. Schlesien“ und Moritz

Hartmann „aus Leitmeritz“.

#Auf die Rückseite dieser Eingabe# schrieb Generalmajor von Cordon „von

der Central-Commission der k. k. Stadt-Commandantur“ noch am nämlichen

Tage:

„Die Stadthauptmannschaft wird beauftragt, die #angeblich# (!)

im „Hotel zur Stadt London“ wohnhaften Herren Robert Blum und

Jul. Fröbel in militairgerichtlichen Verhaft zu nehmen, unter

Beschlagnahme ihrer Papiere und Effecten.“

Dieser Verhaftsbefehl ist höchst charakteristisch. Also der Herr

Generalmajor wußten, bis sich die Abgeordneten selbst meldeten, noch

gar nicht, daß sie „angeblich“ in Stadt London wohnten. Er wurde auch

nicht deshalb auf sie aufmerksam, weil sie sich als Mitglieder des

höchst gefährlichen Frankfurter Parlaments bezeichneten, namentlich

war das nicht der Grund des Haftbefehls. Am allerwenigsten wurde

dieser erlassen, weil der Herr Generalmajor etwa eine Ahnung davon

zu besitzen sich rühmen konnte, wer Robert Blum sei und was er in

Wien gethan habe. Wären das die Ursachen des Haftbefehls gewesen,

so hätten die Herren Trampusch und Moritz Hartmann unbedingt auch

mit in „militairgerichtlichen Verhaft“ genommen werden müssen. Denn

auch sie waren Abgeordnete. Auch Hartmann hatte mitgekämpft. Nein,

so tief geruhten der Herr Generalmajor nicht in das Wesen der Dinge

einzudringen. Die Freiheit Robert Blum's und Fröbel's war durch eine

weit simplere kaiserlich königliche Erwägung bedroht. Trampusch und

Hartmann waren Oesterreicher, Blum und Fröbel aber „Ausländer“,

und von diesen hatten Seine Durchlaucht der Fürst-Feldmarschall zu

Windischgrätz in Ihrem „Nachhange zur Proclamation vom 20. October“

am 23. October, Ziffer 5, zu bestimmen befunden: „Alle Ausländer

in der Residenz (!) sind mit legalen Nachweisungen der Ursache

ihres Aufenthalts namhaft zu machen, die Paßlosen zur sofortigen

Ausweisung anzuzeigen.“ Weil Robert Blum und Fröbel Ausländer und,

wie sie selbst gestanden, ohne Passirscheine waren, sollten sie in

militairgerichtlichen Verhaft genommen werden, aus keinem andern Grunde.

Der Befehl wurde am 4. November früh gegen sechs Uhr ausgeführt.

Zu dieser Stunde erschienen unter militairischer Bedeckung der

Polizei-Ober-Commissar von Felsenthal und der Hauptmann Graf Caboga

in „Stadt London“ und fragten den Wirth nach den beiden Gesuchten.

Der brave Mann trotzte der Gefahr des Standrechts und warnte die

beiden Abgeordneten. Noch wäre es Zeit gewesen. Hartmann und Trampusch

sind damals entflohen. Aber Blum war in dem unerschütterlichen

verhängnißvollen Glauben befangen, daß die siegreiche österreichische

Kriegsgewalt vor seiner papiernen Unverletzlichkeit als deutscher

Reichstagsabgeordneter ehrfurchtsvoll sich beugen werde, und wies

die von dem braven Wirthe gebotene Rettung mit würdevollem Lächeln

ab. Wenige Minuten später waren Blum und Fröbel Gefangene. Blum's

Frage an den Offizier: „ob ihn seine Eigenschaft als Abgeordneter des

Parlamentes nicht vor Verhaftung schütze?“ beantwortete dieser kurz

dahin: „Richten Sie diese Frage an meinen General!“ Dann wurde jeder

der Gefangenen in einem geschlossenen Wagen nach dem Stabsstockhause

gebracht, wo wieder ein gemeinsames Zimmer ihnen angewiesen wurde; „das

beste Gelaß im Hause“, wie Herr Helfert freudig versichert. In der That

war das Gefängniß wohnlich, beinahe behaglich.

Der Abg. Schuselka, der gleichfalls in Stadt London wohnte, ohne bis

dahin auch nur Kenntniß zu haben, daß Blum und Fröbel mit ihm dasselbe

Hotel bewohnten -- so zurückgezogen hielten sich die Abgeordneten --,

begab sich sofort zum Minister Kraus. Der Abg. Goldmark schloß sich ihm

unterwegs an. Kraus beruhigte sie: „man werde die beiden Frankfurter

Deputirten wohl nur über die Grenze bringen wollen“. In der Stadt

gewann das Gerücht von dieser Verhaftung im Laufe des 5. sicheren Halt.

Auch da meinte man allgemein, es sei nur geschehen, um sie über die

Grenze zu „spediren“.[303]

Der sächsische Gesandte R. v. Könneritz hatte bereits am 4. November

von der Verhaftung Blum's gehört.[304] Sie wurde ihm am 5. November

von der Preußischen Gesandtschaft zu Wien bestätigt. Der Gesandte

hatte am 22. October infolge der Lundenburger Proclamation des Fürsten

Windischgrätz und infolge der gleichzeitigen Veröffentlichung des

kaiserlichen Manifestes vom 16. October Wien verlassen und sich nach

Hietzing begeben. Er hatte damit deutlich genug dargethan, daß er

die kaiserliche Regierung nicht mehr in Wien bei Kraus, sondern im

Feldlager des Fürsten Windischgrätz erblickte. Nachdem nun der Fürst

am 23. den Belagerungszustand verkündet und alle Behörden in Wien für

aufgelöst erklärt, nachdem er in seiner Proclamation vom 1. November

die gesammte Regierung und Verwaltung der Stadt in die Hände Cordon's

gelegt und die permanente Standrechtscommission als einziges Gericht

in Wien eingesetzt hatte, konnte der sächsische Gesandte darüber

sich nicht in Zweifel befinden, bei #wem# er anzufragen hatte, um

über die Wahrheit des #Gerüchtes# von Blum's Verhaftung und über

den Grund dieser Verhaftung sofort volle Gewißheit zu erhalten.

Statt dessen horchte dieser Gesandte, nachdem er am 5. November

zunächst seine Uebersiedelung nach Wien bewerkstelligt hatte, auf

dem k. k. Ministerium des Auswärtigen herum, während er doch selbst

in seiner späteren Verantwortungsschrift vom 21. November 1848[305]

zugestehen mußte: „Ich fand kein Ministerium in der Stadt, die meisten

Behörden noch in völliger Desorganisation; die eben erst einzeln

zurückkehrenden Beamten waren mit dem besten Willen außer Stand, meine

Anfragen genügend zu beantworten. Die wenigen Räthe, welche ich im

k. k. Ministerium des Aeußern antraf, konnten mir nur sagen, daß die

Nachricht von Blum's und Fröbel's Verhaftung allgemein verbreitet sei!“

Diese Erkundigungen bezeichnet der Gesandte als „die sorgfältigsten

Nachforschungen“ -- doch nein, er that noch ein Uebriges. Er nahm

einen Fiaker und fuhr nach Stadt London auf dem Fleischmarkt und hörte

auch hier von vielen Augenzeugen, Blum sei am 4. früh bei Tagesgrauen

abgeführt worden. Man hätte denken sollen, #nun# hätte der Herr

Gesandte Blum's Verhaftung beinahe als Thatsache anerkennen, wenigstens

einmal in der Umgebung Cordon's darüber anfragen können. Doch das hielt

Herr v. Könneritz unter seiner Würde. Er hatte ja noch keine „amtliche“

Bestätigung der Verhaftung! Er that demnach seiner Ansicht nach mehr

als genug[306], wenn er sich schon am 6. November Blum's halber wieder

an seinen Schreibtisch setzte und an seinen Minister Alles berichtete,

was er über Blum hatte erfahren können. Bei den vorzüglichen Quellen,

welche der Herr Gesandte hierbei benutzte -- die consternirten „wenigen

Räthe“ im k. k. Ministerium und die Polizeiorgane, die bis an den Hals

in Denunciationen saßen -- konnte er nicht viel Günstiges über Blum

melden. Er offenbarte zunächst dem Minister, Blum habe „die Sympathien

der äußersten Linken in Frankfurt für die hiesige Revolution zu

hinterbringen gehabt“, dann heißt es weiter[307]:

„Daß dieser Reichstagsabgeordnete von Frankfurt hier seine Zeit

nicht verloren, werden Ew. Excellenz aus öffentlichen Blättern

ersehen haben. Er hat sich hier durch Proclamationen und Reden zu

dem äußersten Terrorismus bekannt und ganz offen den Aufwiegler in

einer Weise gemacht, daß seine bluttriefenden Worte selbst inmitten

der hiesigen Anarchie Entsetzen verbreitet haben; so erzählen mir

wenigstens Personen, die ihn gehört haben wollen (!). Doch hat er

sich, wie andere versichern, nicht auf Reden beschränkt, sondern an

dem Kampfe in der Leopoldstadt an der Franzensbrücke selbst Theil

genommen, ja sogar eine Abtheilung commandirt, wobei ihm das Zeugniß

großer Ruhe, aber keineswegs des militärischen Talentes ertheilt

wird. #Bei so erschwerenden Umständen kann es mir nur erwünscht sein

(!), wenn Robert Blum sich nicht an die königliche Gesandtschaft als

diesseitiger Staatsangehöriger wendet, sondern Schutz und Hülfe als

Frankfurter Abgeordneter sucht, was übrigens voraussichtlich auch

ohne Erfolg bleiben würde (!!).# Jedenfalls bitte ich Ew. Excellenz

um Instructionen (!) für den Fall, daß etwaige Aufforderungen #von

Robert Blum# (!) (wegen gesandtschaftlichen Einschreitens) noch an

mich gelangen sollten.“

Diese Instructionen hatte das Sächs. Ministerium durch eine Depesche

v. d. Pfordten's vom 3. November bereits erlassen[308], ehe Herr v.

Könneritz darum nachsuchte. Man mochte in Dresden den Wiener Gesandten

doch genau so beurtheilen, wie er war, daß man es für nöthig hielt,

ihm einzuschärfen: „den sächsischen Unterthanen, welche unter den

gegenwärtigen betrübenden Ereignissen in Wien anwesend sein könnten,

#soviel nur immer thunlich#, seinen Schutz #angedeihen# zu lassen“,

und ihm außerdem: „den angelegentlichen Wunsch auszudrücken, #daß Sie

dabei ohne Unterschied und mit größter Thätigkeit verfahren mögen#.“

Diese Depesche erhielt Herr v. Könneritz am 8. November früh. Sie hätte

jedem andern Diplomaten die Frage nahe gelegt, ob er denn bisher genug

gethan, „ohne Unterschied verfahren“ sei u. s. w.? Namentlich hätte

sie den unseligen Standpunkt doch einigermaßen erschüttern müssen, den

Herr v. Könneritz bisher Blum gegenüber eingenommen hatte und sogar

in seiner Rechtfertigungsschrift vom 21. November noch festzuhalten

wagte; daß der gefangene Robert Blum ihn, den Gesandten, mit dem

Antrag auf Hülfeleistung hätte aufsuchen sollen, nicht etwa der freie

Gesandte den Gefangenen und seine Schergen. Aber soweit dachte Herr v.

Könneritz nicht einmal. Er hatte ja eine noch bei weitem einfachere

Einrede zur Hand, um sein „gesandtschaftliches Einschreiten“ zu

Gunsten Blum's zur Zeit noch abzulehnen. Er hatte nämlich auch am 8.

noch immer keine „amtliche“ Mittheilung über Blum's Verhaftung! Er

besaß gar nichts zum Beweise dieser Thatsache, als die Versicherung

aller Räthe im k. k. Auswärtigen Amt, ferner nur die übereinstimmende

Mittheilung aller Augenzeugen in Stadt London, die Blum hatten abführen

sehen und dann noch das allgemeine Stadtgespräch und eine anonyme

Zuschrift, die er am 7. erhalten. Sie war der an den Preußischen

Gesandten gelangten gleichlautend. Das Alles war aber doch noch lange

keine „amtliche“ Mittheilung und woher Herr v. Könneritz diese erlangen

sollte, wußte er auch am 8. November noch nicht! Am 7. November

hatte er eine Note -- nicht etwa an Cordon, der eine Antwort hätte

geben können, Gott bewahre! -- sondern an das k. k. österreichische

Ministerium des Aeußern gerichtet, welches sich der Verhaftung Blum's

gegenüber im Stande paradiesischer Unschuld befand. In dieser Note

sagte er: „sicherem Vernehmen nach“ sei Blum verhaftet, und, „für den

Fall, daß diese Nachricht sich bestätigen sollte, erbitte er sich

eine baldgefällige Mittheilung über die Gründe und nähern Umstände

jener Verhaftung.“ Als nun die Depesche des Ministers v. d. Pfordten

vom 3. November eintraf, setzte er seiner aufopfernden Thätigkeit

für den gefangenen Staatsangehörigen die Krone auf, indem er sich

höchstselbst noch einmal -- nicht etwa zu Cordon, sondern -- in das

k. k. Ministerium des Aeußern begab und den Inhalt seines gestrigen

Schreibens hier mündlich wiederholte. Dann setzte er sich im Bewußtsein

erfüllter Pflicht abermals an seinen Schreibtisch und berichtete

über diese seine Großthaten am 8. November an seinen Minister, in

der sichern Erwartung auf „Billigung“ seines Verhaltens[309] und

nicht ohne behaglich Alles mitzutheilen, was ihm inzwischen wieder

„nach den glaubwürdigsten Versicherungen“ -- die Polizei ist ja immer

glaubwürdigst -- Nachtheiliges von Blum zu Ohren gekommen war. Es waren

sehr schlimme Dinge:

„Ueber das hiesige Auftreten des Herrn Blum kann ich noch beifügen,

#daß er, sehr täuschend in Proletariertracht verkleidet, in dem

Gemeinderath erschienen#, dann wieder anderweit (!) als Ehrenmitglied

der academischen Legion mit dem betreffenden (!) Costüme, mit

Säbel und Cabrerahut gesehen worden ist. Auch wird von sehr guter

Autorität behauptet, daß er nächst dem ... Füster am meisten zu

dem Wiederbeginne der Feindseligkeiten nach der abgeschlossenen

Capitulation beigetragen habe! Sogar von einer Correspondenz in

sehr vertraulicher Form wird gesprochen, zwischen ihm und Herrn

Messenhauser eine Correspondenz, welche sich in den Händen der

Untersuchungscommission befinden soll.“

Mit Weitererzählung dieser stattlichen Enten schloß der sächsische

Gesandte seine Thätigkeit für Blum. Die Humoristen der Wiener Polizei

mochten in dem sächsischen Gesandten erfahrungsmäßig das dankbarste

Absatzgebiet für solche Räubergeschichten besitzen. Aber daß er sie

seinem Minister weiter berichten werde, hatten sie wohl selbst kaum

erwartet.

Als man später von Dresden aus dem Gesandten vorhielt, daß es doch

seine Pflicht gewesen wäre, an die #militairischen# Machthaber in Wien,

und namentlich an den Fürsten Windischgrätz selbst, zu Gunsten Blum's

sich zu wenden, hatte er die naive Ausrede: „Ich hatte zu bedenken,

daß mit einem drängendern directen Schritt bei demselben #das äußerste

Mittel erschöpft wurde#. Dies auf die erste (?) Nachricht von einer

Verhaftung hin und in einem Augenblicke zu thun, wo ich mir über den

Grad der Schuld und der Gefahr, in welcher Robert Blum schwebte,

natürlich keine Rechenschaft ablegen konnte, erschien mir durchaus

nicht rathsam.“ Um das äußerste Mittel nicht zu erschöpfen, wandte der

treffliche Gesandte lieber gar keins an, und hatte infolge dessen am 9.

November Nachmittags die Erschießung Blum's nach Dresden zu berichten

mit den klassischen Worten: „Ich verhehle mir nicht den schweren Ernst

dieses Ereignisses“.[310]

Dieses traurige Benehmen bedarf keiner Kritik. Es war geradezu

verhängnißvoll für Blum. Hätte der Gesandte in den ersten Tagen nach

Blum's Verhaftung nur im Geringsten seine Pflicht gethan, so war

Blum's Freilassung zweifellos. Es fehlte damals noch an dem Schatten

eines Vorwandes zu einem standrechtlichen Vorgehen gegen ihn. Die

Einsprache des #Gesandten#, die Zuwendung seines Schutzes an den

königlich sächsischen Unterthan Blum hätte nicht nöthig gemacht

jene nachdrückliche und immer erneute Berufung Blum's auf seine

Unverletzlichkeit als Mitglied des Frankfurter Parlaments, an welcher

Blum zu Grunde ging.[311] Blum war, auch als er sich mit Fröbel hinter

den Eisenthüren und Eisengittern des Stabsstockhauses verwahrt sah,

der festen Ueberzeugung, daß die Berufung auf das von der Deutschen

Centralgewalt erlassene Gesetz vom 29./30. September 1848[312] ihm

alsbald die Freiheit wieder geben müsse. Dieses Gesetz bestimmte:

„Ein Abgeordneter zur verfassunggebenden Nationalversammlung darf

von dem Augenblick der auf ihn gefallenen Wahl während der Dauer der

Sitzungen ohne Zustimmung der Reichsversammlung weder verhaftet,

noch in strafrechtliche Untersuchung gezogen werden, mit alleiniger

Ausnahme der Ergreifung auf frischer That. In diesem letzteren

Fall ist der Reichsversammlung von der getroffenen Maßregel sofort

Kenntniß zu geben und es steht ihr zu, die Aufhebung der Haft oder

Untersuchung bis zum Schluß der Sitzungen zu verfügen. Vorstehende

Bestimmungen treten in Kraft mit dem Tage ihrer Verkündigung im

Reichsgesetzblatt.

Die Gültigkeit dieses Gesetzes für Oesterreich ließ sich nicht

bestreiten. Oesterreich, einschließlich des Kaisers, hatte die

Einsetzung des Erzherzogs Johann als Reichsverwesers von Deutschland

ausdrücklich genehmigt. Seine Einsetzung bildete nur einen untrennbaren

Theil des ganzen Gesetzes über die provisorische Centralgewalt. Die von

der Centralgewalt verkündigten Gesetze erlangten Gesetzeskraft für ganz

Deutschland[313] -- zu welchem die deutsch-österreichischen Provinzen

damals noch gehörten -- durch ihre Verkündigung im Reichsgesetzblatt.

Aber nicht einmal der letzte Einwand erlogener Rechtsverdrehung konnte

sich hier hervorwagen, der Einwand nämlich, daß in Oesterreich „die

Kundmachung, durch welche die Wirksamkeit eines österreichischen

Gesetzes bedingt ist, durch spezielle Mittheilung desselben an die

besondern Gerichte u. s. w. geschehe, und daß zur Zeit des Eintreffens

des gedachten Reichsgesetzes (in Wien) ein vollständiges Ministerium

nicht bestanden habe, namentlich zu jener Zeit ein Justizminister

nicht dagewesen sei.“[314] Denn das Justizministerium war mittels

kaiserlichen Erlasses vom 7. October Kraus, Hornbostl und Doblhoff

mit übertragen. Der österreichische Ministerrath hatte auch am 8.

October ein Wechselmoratorium -- also zweifellos einen Act des

Justizministeriums -- erlassen. Vor Allem aber hatte der „k. k.

österreichische Bevollmächtigte bei der Reichscentralgewalt in

Frankfurt“, v. Bruck dem Reichsministerium der Justiz am 11. October

angezeigt:[315]

„Der Unterzeichnete beehrt sich in Erwiderung der geehrten Note

von gestern den Empfang des Reichsgesetzblattes Nr. 1 bis 3 in

den gewünschten 100 Abdrücken zu bestätigen, #welche sogleich

nach der jedesmaligen Ausgabe an die Provinzialregierungen der

österreichischen Bundesländer zur schleunigen Vertheilung an

die betreffenden Behörden versandt werden sollen. Die örtliche

Veröffentlichung der darin enthaltenen Gesetze und Verordnungen wird

stets durch die Provinzialregierungen unverzüglich erfolgen#, und

der Unterzeichnete erlaubt sich in Erwidrung der geehrten Note v.

6. d. #auf die Wiener Zeitung vom 5. d. zu verweisen, in welcher das

erste Stück des Reichsgesetzblattes unter der Bezeichnung „Amtliches“

abgedruckt ist.#“

Damit war klar anerkannt, daß auch für Oesterreich die

Rechtsverbindlichkeit zur Verkündigung der Reichsgesetze mit

deren Erscheinen im Reichsgesetzblatt begründet war. Und da dem

Reichsgesetzblatt die Verkündigung für das ganze Reichsgebiet

gesetzlich zustand und dieses Gesetz wie die rechtsverbindliche Kraft

aller Reichsgesetze für die Einzelstaaten bereits in Stück 1. stand und

#dieses in Oesterreich verkündigt war#, so bedurfte es der „örtlichen

Veröffentlichung“ des Immunitätsgesetzes vom 30. in Oesterreich

überhaupt nicht. Dasselbe war Gesetz für Oesterreich seit dem 30.

September.

Blum war daher im vollen Rechte, wenn er am 5. November gemeinsam

mit Fröbel ein Schreiben an den Präsidenten der Deutschen

Nationalversammlung aufsetzte, in welchem er diesem Kunde von ihrer

Verhaftung gab und um Schutz und Freiheit auf Grund des Reichsgesetzes

vom 30. September bat. Dieses Schreiben ist indessen nie nach Frankfurt

gelangt, wohl aber in die Hände des Fürsten Windischgrätz. Bei den

Blum'schen Acten befindet es sich nicht. Es bildete für den Fürsten

offenbar den ersten Anlaß des Nachdenkens über die Frage, ob man dem

verhaßten Frankfurter Parlament durch die Vernichtung der beiden

gefangenen Abgeordneten nicht offenbaren könne, wie wenig man sich

in Oesterreich um des Parlamentes Rechte und Gesetze kümmere. Daß in

Schönbrunn -- wo Windischgrätz nun schaltete -- nach Empfang oder

richtiger nach Unterschlagung dieses Schreibens sofort der Entschluß

feststand, das Reichsgesetz vom 30. September geflissentlich zu

mißachten, hat der damalige Alter-Ego des Fürsten, der Vollstrecker

der Bluturtheile des k. k. permanenten Standrechts, G. M. Hipssich,

offen eingestanden.[316] Nun verräth uns aber Herr v. Helfert auch die

geheimen Verhandlungen, welche in diesen Tagen zwischen dem Fürsten

und Olmütz, d. h. zwischen Windischgrätz und den Ministern Wessenberg

und Schwarzenberg spielten. Dieselben beweisen für Jeden, der lesen

kann, gerade das, was Herr v. Helfert so gern bestreiten möchte, daß

bei Windischgrätz die Hinrichtung Blum's eine festbeschlossene Sache

war, und die Beschaffung der „juridischen Beweise“ seiner Schuld

getrost der in solchen Dingen höchst probaten k. k. permanenten

Standrechtscommission überlassen werden sollte. Schon am 24. October

nämlich hatte Windischgrätz an Wessenberg geschrieben „daß gegen die

in Wien befindlichen Mitglieder des Reichstags als Theilnehmer am

Aufstande vorgegangen werden müsse.“ Er hatte diese Ansicht am 30.

October weiter begründet. Wessenberg hatte am 31. October entschieden

widersprochen, und verlangt, daß Windischgrätz die Deputirten den

ordentlichen Gerichten überliefern müsse. „Das Verfahren gegen

allenfalls schuldig befundene Reichstagsgesandte verdiene eine nähere

Erwähnung und müsse seines Erachtens diesfalls Baron Kraus als der

einzige in Wien anwesende verantwortliche Minister und allenfalls

ein höherer Justizbeamter zu Rathe gezogen werden, da die besondere

privilegirte Stellung der Reichstagsabgeordneten eine eigene Beachtung

nöthig mache und die Regierung sonst in Conflicte mit dem Reichstag

kommen könnte.“ Windischgrätz gerieth darüber in nicht geringe

Aufregung. Am 2. November schrieb er an Wessenberg, es stelle sich die

Nothwendigkeit heraus, die Häupter jener Fraction des Reichstages, die

mit der subversiven Partei eng verbündet war, zur Verantwortung zu

ziehen. „#Die moralischen Beweise ihrer Schuld liegen klar am Tage

und es sollte, denke ich, nicht schwer werden, auch die juridischen zu

finden.#“ Bis dahin bezog sich der Briefwechsel nur auf die Mitglieder

des österreichischen Reichstages.

Von nun an führte aber nicht Wessenberg, sondern Fürst Felix

Schwarzenberg, ein Dutzbruder Windischgrätz, die Correspondenz mit

diesem weiter. Er zeigte sich weit gefügiger gegen die Ansichten des

Feldherrn. Das Immunitätsgesetz genirte ihn gar nicht. Er schreibt am

3. November an Windischgrätz: „#Wenn wir juridische Beweise hätten#,

wäre es ein Leichtes, die Betretenden der gewöhnlichen gerichtlichen

Behandlung zu überliefern.“ Am 5. schreibt er, von der „Mitschuld

mancher Reichstagsdeputirten an den Schändlichkeiten der letzten

Revolution“ sei er #moralisch# überzeugt, allein an die „geheiligten

Leiber“ der Volksvertreter könne man „nur durch #juridische Beweise#

gelangen“; lägen in dieser Beziehung „constatirte Daten“ vor, so

könnte „viel ersprießliches“ erreicht werden. Herr v. Helfert hat

offenbar seine Gründe dafür, warum er diesen Briefwechsel nicht

vollständig mittheilt, sondern nur einzelne Sätze oder gar nur Worte

daraus citirt. #Aber sicher ist, daß Windischgrätz am 6. November#

(vielleicht schon am 4.) #Schwarzenberg von der Verhaftung Blum's

Kenntniß gegeben und am 6. November# -- nachdem er Blum's Eingabe für

Frankfurt gelesen! -- #verlangt hat, daß er diesen Mann hinrichten

lassen dürfe#, und zwar auch -- denn das bildete ja bisher den

Kernpunkt des Streites zwischen Schönbrunn und Olmütz -- #ohne

„juridische Beweise“# nur nach dem „#moralischen#“ Verdammungsurtheil

des Fürsten, und nicht von den gewöhnlichen Gerichten, sondern

von der k. k. Standrechtscommission. Dieses Schreiben verschweigt

Herr v. Helfert vollständig. Es muß aber existiren und zwar dem

angegebenen Sinne nach existiren, denn Schwarzenberg antwortet am

7. Nov.: er bitte „um Schonung für die schlechtesten (!) #unserer#

Reichstagsdeputirten; #mit Blum möge der Feldmarschall nach Ermessen#“

(also nicht nach Richterspruch!) „#vorgehen, er verdiene Alles#.“ Es

scheint nach dieser Antwort sogar, als habe Windischgrätz in seinem

Briefe an Schwarzenberg auf die Wichtigkeit des Unterschiedes zwischen

„unseren“ und den Frankfurter Abgeordneten hingewiesen, d. h. mit

anderen Worten auf die politische Wichtigkeit, welche der Hinrichtung

eines Frankfurter Deputirten für Oesterreichs Machtstellung gegenüber

der Paulskirche haben müsse. Der Fürst beeilte sich außerordentlich,

von dieser Indieachterklärung Blum's Gebrauch zu machen. Denn schon

der folgende Tag konnte einen Widerruf bringen -- und brachte ihn

auch! Am 8. ließ nämlich Schwarzenberg die Erläuterung folgen: „Die

Reichstagsdeputirten seien #nicht standrechtlich zu behandeln#, wenn

sie nicht #_in flagranti_#[317] verhaftet werden könnten“ -- dazu

war natürlich im Stabsstockhause keine Aussicht -- „#sie sind auf

freien Fuß zu lassen#, wohl aber alle rechtlichen Anzeigen zu sammeln,

damit sie den #ordentlichen Gerichten# überliefert werden können. Ein

anderes Verfahren würde uns die größten Schwierigkeiten bereiten.“

Hier ist der Unterschied zwischen „unsern“ Reichstagsabgeordneten und

Blum nicht mehr gemacht. Diese Note hätte also Blum frei gemacht.

Aber als sie am Morgen des 9. in Wien eintraf, hatte Blum schon

aufgehört zu leben. „Die Zuschrift Schwarzenberg's vom 7.“, schreibt

v. Helfert mit empörender Offenheit, „die jedenfalls im Laufe des

8. November in Schönbrunn eintraf, #entschied# über das Schicksal

der beiden Frankfurter Deputirten.“ Und dann will uns derselbe Herr

später einreden, dieses „Schicksal“ sei durch einen ordentlichen

#Richter#spruch „entschieden“ worden!

Robert Blum saß ohne Ahnung aller dieser Dinge im Stabsstockhause und

harrte seiner Befreiung entgegen. Er versprach sich dieselbe bestimmt

von seinem Schreiben vom 5. an den Präsidenten der Nationalversammlung

zu Frankfurt a./M. In zwei Tagen konnte das Schreiben in Frankfurt

sein, am nämlichen Tage mußte der Erzherzog den Befehl erlassen, ihn

und Fröbel freizugeben. In dieser Hoffnung schrieb er am 6. an die Frau:

„Meine liebe Jenny! als ich Dir meine letzten Zeilen schrieb, deren

Kürze die Umstände geboten, glaubte ich denselben auf dem Fuße zu

folgen und wenigstens kurze Zeit in meinem Hause zu verleben. Das

ist anders geworden und ich werde unfreiwillig hier zurückgehalten,

bin verhaftet. Deute Dir indessen nichts Schreckliches, ich bin in

Gesellschaft Fröbel's und wir werden sehr gut behandelt; allein

die große Menge der Verhafteten kann die Entscheidung wohl etwas

hinausschieben. Sei also ruhig und wenn Du das bist, wirst Du zu

meiner Ruhe wesentlich beitragen; ich denke Dich stark und gefaßt

und bins deshalb selbst. Bitte Heyner in meinem Namen, daß er Dir

die Haushaltungsbedürfnisse vorschießt; ich werde ihm das entnommene

sofort ersetzen, wenn ich wiederkomme. Leb' recht wohl, bleibe gesund

und heiter, grüße alle Freunde und empfange für Dich und unsere

lieben Kinder von Herzen Gruß und Kuß von Deinem #Robert#.“ -- „Denkt

am 10. und 11.[318] freundlich an mich.“

Die feste, heitere Stimmung Blum's begann vom 6. November an sich zu

trüben. Wenigstens behauptet das Fröbel in seinen „Briefen“.[319]

Dasselbe schreibt Fröbel in einem Briefe an Blum's Schwester, Frau

Selbach in Köln, am 22. December 1848. Der Brief enthält auch über die

früheren Ereignisse interessante Daten. Fröbel berichtet, nachdem die

Ereignisse bis zum 28. erzählt sind:

„Von da (vom 26.) bis zum 28. sah ich Ihren Bruder nicht wieder.

Ich hörte aber von Andern, daß er unterdessen mit einem Muthe,

der über jedes Lob erhaben war, ja sogar mit Lust und Freude sich

im Kugelregen und in anderen Gefahren befunden. Mehrere seiner

Mannschaften fielen in seiner Nähe und andere wurden verwundet.

Eine Kugel fuhr ihm auf der linken Seite, am Herzen, durch das

Rockfutter. Die Nacht vom 28. auf den 29. brachte er in seinem Zimmer

in Stadt London zu, während ich mit dem #Rest# meiner Compagnie[320]

einen Saal des Universitätsgebäudes inne hatte. Am 29. früh um 5

Uhr besuchte ich ihn und wir schrieben unser Entlassungsgesuch,

welches wir gegen 6 Uhr abschickten. Dann lebten wir wieder bis zum

4. früh, wo wir verhaftet wurden, im Gasthaus zusammen. Ihr Bruder

war in der ganzen Zeit äußerlich abwechselnd bald ernst und ruhig,

bald humoristisch, bald ziemlich leidenschaftlich activ gestimmt,

innerlich aber bemerkte ich an ihm immer eine sehr große Erregung.

Wir kannten die Menschen nicht genug, die uns umgaben, und so war

er ungewiß, ob für ihn die Zeit eines entscheidenden Augenblicks

gekommen sei. Hätte er gewollt, so wäre die Leitung der Dinge sehr

bald in seinen Händen gewesen. Weil er sich in dieser Beziehung über

seine Aufgabe nicht klar sein konnte, schwankte er auch von Anfang an

zwischen dem Wunsche, abzureisen und dem, zu bleiben. -- Im Gefängniß

hatten wir miteinander ein leidliches Zimmer. Ihr Bruder sprach, als

hoffe er höchstens acht Tage gefangen zu sein und dann freigelassen

zu werden, innerlich aber scheinen ihn düstre Ahnungen beunruhigt zu

haben. Er dachte viel an seine Familie und als er einmal, am Fenster

sitzend, vor dem Kinder spielten[321], zu mir sagte: „sieh', da geht

mein kleiner --“ (ich weiß den Namen nicht mehr), sah ich, daß seine

Hand zitterte und seine Augen feucht waren. Er sagte mir am dritten

und vierten Tage unserer gemeinsamen Haft oftmals: „Du wirst am Ende

allein zurückreisen,“ was ich ihm auszureden suchte. Er mochte (!)

an seine Rede in der Aula und an einen sehr beleidigenden Artikel

denken, den er im „Radikalen“ mit seiner Namensunterschrift gegen den

Fürsten Windischgrätz geschrieben.“

Diese Mittheilungen entsprechen gewiß vollständig den Beobachtungen,

die Fröbel gemacht hat. Nur die Genauigkeit dieser Beobachtungen ist

in Frage. Denn Fröbel war, wie er selbst zugesteht, bei weitem der

Aufgeregtere von Beiden. Er durchmaß das Zimmer in großen Schritten

in steter Erregung, während Blum meist lesend dasaß, wenn die Freunde

nicht zusammen sprachen. Daß kürzere und längere Stunden kamen,

Stunden der bangen Sorge auch für Blum, kann bei seinem tiefen Gemüth,

bei seiner innigen Anhänglichkeit an Weib und Kind kaum bezweifelt

werden. Das ist aber eine Wahrnehmung, die jeder Richter und jeder

Vertheidiger, der mit Untersuchungsgefangenen zu thun hat, die nicht

verkommen sind, in den ersten drei Tagen ihrer Haft machen wird. Und

sicher ist nach allen Fröbel'schen Versionen, daß Blum #selbst# nie

seine Rede auf der Aula und seinen Artikel im „Radicalen“ als den Grund

seiner nachdenklichen Stimmung bezeichnet hat, sondern daß Fröbel das

nur vermuthet hat. („Er #mochte# an seine Rede“ u. s. w. „denken“).

-- Uebrigens bildeten, wie Fröbel gleichfalls zugesteht, diese trüben

Stimmungen nur die Ausnahme. Sehr häufig blickte die Schildwache

draußen mit Verwunderung durch die „verglaste Oeffnung in der Thür“

-- wie Helfert schön sagt -- wenn die Gefangenen laut und anhaltend

lachten und scherzten.

Am 6. Abends wurde beiden Gefangenen eine sehr unangenehme

Ueberraschung zu Theil: ein Italiener Matteo Padovani wurde zu

ihnen in dasselbe Zimmer als Mitgefangener gelassen. Fröbel hat

diesen Mann später vor dem Parlament offen der Spionage beschuldigt.

Die Verdachtsgründe, die Fröbel anführt: die auffallend behäbige

Garderobe und Ausstattung, die Padovani mit sich in das Gefängniß

brachte, die Zuvorkommenheit der Bedienung gegen ihn, das widerwärtig

zudringliche, auffallende und unruhige Wesen des Fremden, seine

tendenziöse Einmischung in die Gespräche und gemeinsamen Schritte

der Abgeordneten, seine fortwährende Aufforderung an dieselben,

ihre Unverletzlichkeit als Abgeordnete den Behörden gegenüber recht

scharf zu betonen, seine auffallenden Versuche, von den Gefangenen

Einzelheiten über ihre Betheiligung am Kampfe zu erfahren, sind

keineswegs „sicher ohne allen Grund“ wie Herr v. Helfert kurz

meint.[322] Im Gegentheil waren die bisherigen „juridischen Beweise“,

welche die Central-Untersuchungscommission trotz des ganzen Heers ihrer

Denuncianten und Polizeispione für die Schuld der beiden Abgeordneten

zusammengebracht hatte, so überaus dürftig, daß die Einstellung und

Mitwirkung eines Spions zur Ergänzung des Schuldbeweises, namentlich

in der Geschäftsgebahrung des nachmetternich'schen Oesterreich und bei

dem in Schönbrunn bereits am 6. nach Olmütz gemeldete Entschlusse,

Blum mit oder ohne „juridische Beweise“ nicht lebend nach Frankfurt

kommen zu lassen, durchaus nicht zu jenen Dingen gehört, welche damals

in Wien undenkbar gewesen wären; am wenigsten zu denen, welche die

Entrüstung des Herrn v. Helfert vorzugsweise verdient hätten. Denn die

Briefe seines Helden Windischgrätz an Wessenberg und Schwarzenberg

stehen moralisch betrachtet tief unter der Judasrolle, die Padovani

von Fröbel beigemessen wird. Padovani wäre doch nur das Werkzeug einer

feilen Scheinjustiz gewesen, ein Werkzeug, das sich vielleicht durch

diese Handlungsweise die eigene Straflosigkeit erkaufte (Nordstein S.

361), der Fürst Windischgrätz aber erscheint nach jenen Briefen als der

eigentliche Anstifter eines Justizmordes.

Was mich veranlassen könnte, den schweren Verdacht, der dreißig Jahre

lang auf dem unglücklichen Italiener gelastet hat, für grundlos

zu erklären, ist sein Verhalten, als ich vor fünf Jahren (1873)

einige Actenstücke über Blum's Tod in der „Deutschen Zeitung“ in

Wien veröffentlichte.[323] Damals entspann sich eine lange Fehde

zwischen Padovani und Fröbel in der Zeitung, und Padovani schrieb

mir in Ausdrücken, die schwerlich erheuchelt waren, wie schwer er

die fünfundzwanzig Jahre über unter dieser falschen Anklage gelitten

habe. Diese günstige Meinung wird aber getrübt durch Actenstücke, auf

welche ich seither aufmerksam geworden bin. Helfert theilt nämlich in

seiner Darstellung des Processes wider Fröbel mit, daß die Broschüre

Fröbel's „Wien, Deutschland und Europa“, welche Fröbel's Begnadigung

bekanntlich vorzugsweise erwirkte, von Padovani den Richtern zugesandt

worden sei.[324] Padovani war damals noch Untersuchungsgefangener,

und es macht einen mindestens eigenthümlichen Eindruck, wenn er in

dieser Lage wissen konnte und wußte, was „die Richter“ gerade als

Begnadigungsmoment zu Gunsten Fröbel's gebrauchen konnten -- namentlich

wenn man sich daran erinnert, daß Schwarzenberg nur #Blum# dem

„Ermessen“ des Fürsten preisgegeben und auch diese Zusage in seinem

Schreiben vom 8. November wieder eingeschränkt hatte. Da das Urtheil

gegen Fröbel erst den 11. November Vormittags geschöpft wurde[325], so

lag hier nunmehr der Vorwand einer Begnadigung ebenso sehr im Interesse

des Fürsten, als bei Blum der Vorwand einer Verurtheilung. Dazu kommt

noch ein zweites auffallendes Actenstück. In dem bereits auf Seite

534 (Note) erwähnten Bericht des GM. Hipssich vom 30. November an die

Centralcommission kommt die Stelle vor: „daß Padovani jede Zumuthung

mit Entrüstung zurückweise, als ob ihm #bei# jener Translocation[326]

irgend ein #Auftrag# zur Ausspähung der genannten Mitgefangenen

ertheilt worden sei.“ Diese Worte stehen nur auf Schrauben. Und was

ging es den GM. Hipssich an, wie Fröbel vor dem Parlament über Padovani

urtheilte? Welchen Werth hatte es, wenn der Generalmajor erklärte, daß

sein Opfer -- möglicherweise sein Spion! -- diese Beschuldigung „mit

Entrüstung“ zurückweise?

Dazu kommt nun, wie bemerkt, die große Dürftigkeit des Schuldbeweises,

den die Standrechts-Commission bis zum 6. gegen Blum und Fröbel

angebracht hatte. Die einzige Aussage, die bis zum 6. Abends gegen die

Gefangenen vorlag, war eine Bemerkung von Messenhauser. Messenhauser

hatte in seinem ersten Verhör am 6. November Abends ausgesagt, Blum

#und Fröbel# hätten sich am 30. auf dem Stephansthurm, „wie ihm

berichtet worden“, „in den heftigsten Worten über seine Capitulation

ausgesprochen“. Diese Anschuldigung war so unhaltbar, daß sie selbst

von der Standrechtscommission weiter gar nicht beachtet wurde. Außerdem

besaß die Untersuchungscommission bis zum 5. November Abends noch

die Artikel der „Presse“ vom 25. und der „Ostdeutschen Post“ vom 24.

October über Blum's Rede in der Aula. Aus ihnen hat das Standgericht

später nur einen einzigen Satz für die Anklage brauchbar erachtet, der

schon früher erwähnt wurde. Das war Alles! Ein _agent provocateur_

konnte also noch recht ersprießliche Dienste leisten. Trotz alledem

könnte man gegen die Annahme, daß Padovani in dieser Rolle thätig

gewesen sei, anführen jenes wiederholt vom Fürsten ausgesprochene

Princip, daß es auf Schuldbeweis gar nicht ankomme, sondern nur auf das

bereits fertige moralische Urtheil über den Angeschuldigten. Denn um

ein moralisches Urtheil über #Blum# zu fällen, dazu bedurfte es keines

Padovani. Dazu genügten vollkommen die „Gemeinen“ Tiefenthaller und

Compéis, die „Gefreiten“ Mahn und Wöhner (die in der Geschichte nur mit

einem Fragezeichen aufgeführt werden, da ihre Autographen in den Acten

jeder Entzifferung spotten) und alle die andern intelligenten und für

moralische Urtheile insbesondere vorzüglich qualificirten „Richter“

des Wiener Blutgerichts. Allein dagegen ist wieder zu bedenken, daß

bis zum sechsten November Fürst Windischgrätz von Olmütz noch #keine#

Erlaubniß hatte, Blum gegenüber auf „juridische Beweise“ zu verzichten

und sich mit einer „moralischen“ Beurtheilung desselben zu begnügen.

Diese Erlaubniß traf erst am 8. in Schönbrunn ein. Am 6. war also die

Beibringung „juridischer Beweise“ für Blum's Schuld die unerläßliche

Bedingung für Blum's in Schönbrunn so aufrichtig gewünschte

Verurtheilung. Und zu diesem Zwecke war ein _agent provocateur_ ein

ganz brauchbares Subjekt.

Am 7. November richteten Blum und Fröbel an General Cordon eine

Beschwerde wegen ihrer Gefangenhaltung seit dem 4. November und weil

ihnen im Laufe dieser Tage „nicht mindestens ein Verhör, und damit

Gelegenheit, ihr Recht geltend zu machen“, gewährt worden sei. Diese

Beschwerde hatte einen „Auftrag“ des GM. Cordon vom 7. November zur

Folge, dessen Inhalt Herr v. Helfert, obwohl er ihn kennen mußte,

da er bei den Blum'schen Acten sich befindet[327], nicht mittheilt.

Aller Wahrscheinlichkeit stand in diesem „Auftrag“ nur das Gebot

zu rascherer Beweisaufnahme. Die Gefangenen erhielten auch auf ihre

Beschwerde keine Antwort.

Die Beweiserhebungen fanden am 8. November statt. Man hatte

schließlich nämlich noch einige „Zeugen“ aufgetrieben, welche

man für verwendbar erachtete. Um mit den ernsthaften anzufangen:

Ignaz Kuranda, Eigenthümer, und Dr. Ed. Wössel, Mitarbeiter der

„Ostdeutschen Post“, waren als „Augen- und Ohrenzeugen von Blum's

Auftreten am 23. in der Aula“ berufen.[328] Es scheint aber mit

diesem „Augen- und Ohrenzeugniß“ nicht viel anzufangen gewesen zu

sein; denn im Verhör ist Blum hiervon gar nichts eingehalten worden.

Zu diesen für die Anklage blos mißlungenen Zeugenerhebungen kam

noch eine Anzahl anderer, von deren Hereinziehung in eine so ernste

Sache von Haus aus hätte abgesehen werden sollen: es war das die

Vernehmung des Spezereihändlers Pietro Giacomuzzi und des Wirthes,

des Zahlkellners und des Kellners „Zum rothen Igel“. Man glaubte von

ihnen wahrscheinlich eine Bestätigung des schon von Messenhauser am

Tage zuvor der Standrechtscommission gebeichteten Blödsinns[329] zu

erfahren, daß Robert Blum am 27. October Messenhauser die „Präsidentur“

(der Republik? und welcher?!) angeboten habe. Vielleicht dachte sich

die Standrechtscommission, diese Republik sei im „Rothen Igel“ am 27.

October geboren worden und der Zahlkellner Franz Maireder -- letzterer

natürlich gegen Trinkgeld -- und der Kellner Leopold Uebel hätten

dabei als Feierlichkeitszeugen gedient. Doch diese Hypothesen können

wir bei Seite lassen, da Herr v. Helfert uns leider selbst vom Inhalte

der Aussagen der Zeugen vom „Rothen Igel“ keine Mittheilung macht;

jedenfalls nur aus dem guten Grunde, weil sie höchstens mittheilen

konnten, was Robert Blum im „Rothen Igel“ gegessen und getrunken

hatte, so daß sich auch betreffs dieser classischen Zeugen die

Standrechtscommission in ihren berechtigtsten Erwartungen getäuscht

sah. Bei der Vernehmung Blum's konnte ihm nicht einmal eine einzige

blutdürstige Verschwörung aus dem „Rothen Igel“ vorgehalten werden.

So besaß denn die Standrechtscommission am Nachmittag des 8. November

immer noch kein weiteres Belastungsmaterial, als eine Nummer der

„Ostdeutschen Post“ und der „Presse“ und die stadtbekannte, auch

von Messenhauser bestätigte Thatsache, daß Blum als Hauptmann im

Elite-Corps mitgefochten habe. Aber wenn das unter das Standrecht

gehörte, wo waren denn alle die andern Hauptleute und Offiziere der

Stadtkämpfer? Hatte man denn die auch verhaftet? Mit nichten!

Ehe diese Erhebungen am 8. November abgeschlossen waren, hatte Blum

mit Fröbel auf das „eifrige Zureden“ und des „im höchsten Grade

zudringliche“ Einmischen Padovani's noch einen andern Schritt zur

Erlangung der Freiheit gethan. Padovani „legte es Blum dringend an's

Herz“, sagt Fröbel[330], „daß wir einen Fehler begangen, indem wir

nicht energisch genug protestirt und unsere Eigenschaft als Deputirte

nicht genug in den Vordergrund gestellt hätten. Sie kennen,“ sagte er,

„die österreichischen Behörden nicht. Wenn Sie energisch auftreten,

werden Sie sehen, daß Sie morgen frei sind.“ Das bestimmte Blum und

endlich auch Fröbel, nun einen förmlichen Protest einzureichen. „Ich

war mit Blum verschiedener Meinung“, sagt Fröbel, „und der Protest,

welchen Blum aufsetzte, war mir nicht recht. Bei der Copie wurde am

Schlusse eine Stelle weggelassen, welche eine Drohung enthielt.“

Nachstehend wird dieser Protest, welcher gerichtet wurde „an die Hohe

Centralcommission zur Untersuchung der Vorfälle in Wien“ mitgetheilt

nach dem Concept von Blum's Hand, das nach seinem Tode mit seinen

übrigen Papieren an die Familie zurückgelangte. Er lautet:

#„Protest.“#

„Nach dem Reichsgesetze vom 30. September dieses Jahres, welches von

der Deutschen Nationalversammlung (in der auch Oesterreich vertreten

ist) beschlossen, von der in Oesterreich anerkannten Deutschen

Centralgewalt promulgirt, von Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Erzherzog

Johann, Reichsverweser, unterzeichnet, und im Reichsgesetzblatt

Nr. 2 ordnungsmäßig bekannt gemacht ist -- darf kein Abgeordneter

der Deutschen Nationalversammlung verhaftet oder in Untersuchung

gezogen werden, ohne Zustimmung der Versammlung selbst. Die

Unterzeichneten sind nun gegen das angezogene Reichsgesetz seit fünf

Tagen verhaftet.“ Folgt die Aufzählung der Schritte, die sie bis

dahin zur Erlangung ihrer Freiheit gethan. „Unter diesen Umständen,

auf Grund des Reichgesetzes vom 30. September, auf Grund der von

Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich seinen Staaten vielfach

garantirten constitutionellen Einrichtungen, und auf Grund des

fürstlichen Wortes des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz

Durchlaucht, die constitutionellen Einrichtungen nicht schmälern

zu wollen, erfüllen die Unterzeichneten hiermit gegen das Deutsche

Volk, gegen das Gesetz und gegen die Nationalversammlung eine heilige

Pflicht, indem sie einen

#feierlichen Protest#

erheben gegen ihre Verhaftung sowohl, wie gegen das Verfahren seit

dieser Verhaftung, und die Verantwortlichkeit für die Nichtachtung

des Gesetzes auf die Urheber desselben wälzend[331], sehen wir

uns genöthigt, den anliegenden Protest gehorsamst zu überreichen.

Es ist unsere Pflicht, diesen Protest auch an die hohe deutsche

constituirende Nationalversammlung und an unsere Wähler gelangen zu

lassen, damit dieselben erkennen, daß wir das Gesetz, zu dessen

Erlassung und Erhaltung man uns erwählt hat, nach unsern Kräften

selbst im Kerker wahren! Da nach der dermaligen factischen Gestalt

der Dinge dazu die Erlaubniß der hohen Central-Commission nöthig

ist, so bitten wir, diese Erlaubniß uns #baldmöglichst# ertheilen zu

wollen.

Mit vollkommenster Hochachtung zeichnen:

Einer hohen Central-Commission gehorsamste

Abgeordneten der deutschen constituirenden Nationalversammlung,

#Robert Blum#, #Julius Fröbel#.

Robert Blum: Ein Zeit- und Charakterbild für das deutsche Volk · 第 52 / 85 题