Abgeordneten übrigens erkannt, daß die Stadt nicht zu halten sei;
sie glaubten Beide an Verrath. Aber auch ohne Verrath war den
übermächtigen Angriffsmitteln der Truppen nicht zu widerstehen. Vom
Frühmorgen des 26. October an erdröhnte unaufhörliches Kanonen-
und Musketenfeuer von der Nußdorfer bis zur St. Marxerlinie. Beim
Abbruch des Gefechts hielten die Angreifer die Brigittenau und den
Prater besetzt, bestrichen vom Eisenbahndamm die Hauptbarrikade am
Praterstern und hatten die Vertheidiger bis in die inneren Vorstädte
zurückgeworfen. Die Truppen hätten wohl kaum ernstlichen Widerstand
erfahren, wenn sie an diesem Abend durch die von Fröbel als unhaltbar
bezeichnete Jägerzeile in die innere Stadt vorgedrungen wären. Aber
das widersprach der fürstlichen Kriegskunst. Windischgrätz hatte am
26. blos „recognosciren“ wollen und weiteres Vordringen mußte einer
förmlichen „Schlacht“ vorbehalten werden. Dazwischen mußte nach dem
Kriegscomment des Fürsten eine 24stündige Waffenruhe liegen. Diese
Pause benützte er, die Stadt noch einmal zur Unterwerfung aufzufordern.
Als ob die bisherigen Kämpfe nur mit Worten geführt worden seien,
verkündigte er: „daß ihm nichts übrig bleibe, als nunmehr die Gewalt
der Waffen eintreten zu lassen; es habe von jetzt an niemand Schonung
zu erwarten, der mit den Waffen in der Hand angetroffen werde“. Das
Obercommando, das im Besitz dieser Proclamation war, ließ sie nicht
veröffentlichen, sondern Messenhauser fuhr in der Fabrikation seiner
eigenen stilvollen Proclamationen fort: „Wir können den abgerissenen
Faden der Unterhandlungen nicht mehr aufnehmen,“ schrieb er am
26. Fürst Windischgrätz beharre bei seinen Bedingungen, „ohne das
Gottesurtheil eines gerechten und heiligen Kampfes versucht zu haben.
So möge denn das Verhängniß eines Bruderkampfes walten! Die Würfel sind
gefallen, das heilige Recht wird siegen.“ So ging das auch am 27. mit
ungeschwächten Kräften fort.
Am 28. früh wurde die „Schlacht“ überall aufgenommen. Der planmäßige
Hauptangriff auf die Vorstädte begann. Schauerlich dröhnten die
Sturmglocken des Stephansthurmes über die bedrängte Stadt. Die
Mobilgarden eilten an die gefährdetsten Punkte, Jägerzeile und
Landstraße. Wo Bem persönlich befehligte, war die Vertheidigung zäh.
Aber unhaltbar war in dem mörderischen Geschützfeuer der Angreifer
auch die festeste Barrikade. Triumphirend konnte der Feldmarschall des
Abends nach Olmütz telegraphiren: „Die Truppen sind nach neunstündigem
Barrikadenkampfe der Disposition gemäß in die Vorstädte Landstraße,
Leopoldstadt und Jägerzeile eingedrungen und haben dieselben bis an die
Wälle der (innern) Stadt besetzt.“ Daß ein furchtbarer Flammengürtel
rings um die innere Stadt zum Himmel lohte und die Bahn der Sieger
bezeichnete, telegraphirte der Fürst nicht nach Olmütz. Auch von
den furchtbaren Gräueln seiner braven Soldaten hatte er nichts zu
melden, noch weniger suchte er dem barbarischen Morden, Schänden
und Plündern dieser Horden Einhalt zu thun. Er war ja gekommen, um
der Stadt Ruhe und Ordnung zu bringen. Und in der That konnte es
nichts Ruhigeres geben, als die Grabstätten der von der Soldateska
des Herrn Fürsten hingeschlachteten wehrlosen Bürger, Weiber und
Kinder; nichts Ordentlicheres als die von den zuchtvollen Siegern bis
auf's Letzte ausgeplünderten Wohnstätten, namentlich wenn der für
solche Fälle bereit gehaltene rothe Hahn die etwa noch vorhandenen
Spuren der Unordnung getilgt hatte. Herr v. Helfert und neben ihm
sein „glaubwürdiger“ Herr Dunder[283] sind gewiß die Letzten, welche
Fürstlich Windischgrätzischen Truppen Böses nachsagen werden. Und
doch muß Herr v. Helfert[284] zugestehen, daß „es in den eroberten
Vorstädten von Seiten der siegestrunkenen Soldaten gräulich zuging. Es
läßt sich für Acte solchen Charakters keine Entschuldigung vorbringen,
nur eine Erklärung.“ Und diese Erklärung ist die schwerste Anklage,
die der geschworenste Feind des Fürsten hätte ersinnen können. Sie
lautet: „Von mehr als einem Offizier hatten die Soldaten den Aufruf
(?) vernommen: „wenn sie nach Wien kämen, dürften sie das Kind
im Mutterleibe nicht schonen““[285]. Muß sich da nicht die Frage
regen, ob solche frevelhafte Reden der Offiziere, die nicht blos
der Anstiftung, sondern dem #Befehl# zu ruchlosesten Mordthaten
gleichkamen, ohne Wissen und Billigung des Fürsten zugelassen worden
seien? Die fürchterlichen Gräuel, welche Helfert nun Seiten lang aufs
Einzelnste erzählt, mit so eisiger Gelassenheit wie Machiavelli den
Mord von Sinigaglia, kann man sonst nur noch in Indianergeschichten
wiederfinden. Eine weitere Mißbilligung hat Herr v. Helfert nicht
für dieselben, noch weniger für den Feldherrn, der sie zuließ. Im
Gegentheil wird der letztere am Ende dieser haarsträubenden Frevel
von Herrn v. Helfert zum „menschenfreundlichen Feldherrn“ befördert.
Uebereinstimmend mit Dunder[286] bestätigt v. Helfert auch, daß das
Plündern und Würgen erst am Morgen des 29. aufhörte, erst da die
Soldaten zusammengezogen wurden. Am 29. Nachmittags waren in der
Matzleinsdorfer Kirche 19 Leichen Ermordeter ausgestellt, „damit jede
Familie die ihrigen (!) herausfinden möge, und am 30. führte man aus
der Johannagasse und vom Hundsthurmer Walle 57 Todte“ (Ermordete) fort.
„Die das Militair vor die Linie hinausgeführt und dort erschossen und
begraben hatte, waren #nicht# dabei“ (Helfert und Dunder). „Man hält
sie alle für schuldlose Opfer. So viel ist gewiß, daß von allen 57
Todten nicht einer in der Gegenwehr gefallen ist und ebenso sicher ist
es, daß keines der Häuser in der Johannagasse durch das Bombardement
angezündet wurde, sondern einzig und allein durch die Rache und den
Muthwillen der Soldaten, mitunter auf das Geheiß ihrer Offiziere.“
(Dunder). Die Soldaten, die so wütheten, waren nicht Kroaten, sondern
böhmische und galizische Kerntruppen (von den Regimentern Paumgarten,
Latour, Parma, Nassau) und Jäger (Helfert).
Daß die Stadt nicht mehr zu halten sei, war nun (am Abend des 28.) die
allgemeine Ueberzeugung. Einige der unbezwungenen Vorstädte, Rossau
und Wieden, ließen Messenhauser erklären, daß sie keinen Befehl zur
Wiedereröffung der Feindseligkeiten mehr annähmen und lieferten die
Waffen ab. Am Spätabend versammelte Messenhauser seinen Kriegsrath in
der Stallburg. Die große Mehrzahl sprach und stimmte für Unterwerfung,
da es besonders an Munition fehlte. Messenhauser schlug eine neue
Deputation an den Fürsten vor, „um ihn zu halbwegs menschlichen
Bedingungen zu vermögen.“ Das wurde angenommen, die Deputation ward
gewählt. Der Gemeinderath, bei dem Messenhauser unmittelbar nachher
erschien, fügte der Deputation einige seiner Mitglieder hinzu. Der
Reichstagsausschuß lehnte seine Betheiligung ab. Er überließ wie
gewöhnlich „alles Weitere dem gewissenhaften Ermessen der Vertreter und
Vertheidiger der Stadt“. Bem sah seine Wiener Laufbahn für beendigt
an und verschwand ebenso geheimnißvoll aus Wien, als er gekommen war.
Blum und Fröbel nahmen am Frühmorgen des 29. von ihrem Hotel aus ihre
Entlassung. „Leider endete damit nicht auch Blum's revolutionäre
Thätigkeit“, insinuirt Herr v. Helfert. Wir werden sehen, mit welchem
Rechte!
Die Deputation der städtischen Behörden verfügte sich in der
sonntäglichen Stille des 29. October zum Fürsten auf den Laaer Berg,
von wo aus der Fürst die Kämpfe der letzten Tage geleitet hatte. Tiefer
Friede lag über der Stadt, der Landschaft, die Tags zuvor alle Gräuel
des Bürgerkrieges gekostet. Von den Thürmen wehten weiße Fahnen.
Glockengeläute klang wehmüthig über der bezwungenen Stadt. Nicht
mehr zum Kampfe rief es, zum Gebet. Schaarenweise strömten die Frauen
zur Kirche, den Höchsten anzuflehen um Erlösung von tausendfältigem
Uebel. Auch Fürst Windischgrätz hatte eine Art von Sonntagsfrieden im
Herzen. Unbeugsam hielt er zwar seine Bedingungen fest. Aber als ihn
die Vertreter der Stadt anflehten um Milde und Gnade, auch für die
Deserteure, die in Wien gegen seine Truppen gefochten, gab er sein
fürstliches Wort zum Unterpfande: er werde sich an Großmuth nicht
überbieten lassen.[287] So ward ihm denn die unbedingte Unterwerfung
der Stadt zugesagt. Messenhauser suchte im Innern der Stadt in seiner
Weise, auf dem gewohnten Wege der Proclamation auf diese Wendung
vorzubereiten. „Wir stritten nicht mit der vollen Aussicht, mit der
sichern Ueberzeugung auf den factischen Sieg“, offenbarte er nun
plötzlich, „wir stritten einfach als constitutionelle Männer, um
für unsere Ehre das äußerste gethan zu haben. Daher ergeht jetzt an
Euch, Mitbürger, die dringende Aufforderung, Gewissen und Vernunft
zu erforschen“. Er fügte hinzu, daß jede bewaffnete Compagnie nach
der Rückkehr der Deputation die Erklärung abzugeben habe, ob sie für
die Fortsetzung des Kampfes oder für die Unterwerfung stimmen wolle.
„Die Mehrheit ist das Gottesurtheil für Entschlüsse und Handlungen,
insolange nicht die Minorität auf natürlichem Wege zur Majorität
geworden.“
Um vier Uhr Nachmittags fand diese Abstimmung in der Stallburg statt.
Sie führte zu den leidenschaftlichsten Scenen. Aber dennoch siegte
auch hier, vornehmlich durch Messenhauser's überzeugende Reden zu
Anfang und am Schlusse der stürmischen Verhandlungen, die Stimme der
Vernunft. Messenhauser feierte den glücklichsten Tag seines Lebens.
Auch im Studentenausschuß, der in geheimer Sitzung über die Frage der
Capitulation berieth, waren die Ansichten getheilt. Da traten Blum und
Fröbel herein, begrüßt von dem Jubel der Studenten. Blum verlangte
sofort das Wort und sagte: „Er sei zur Ueberzeugung gekommen, daß man
ohne Plan und Ziel seine Kräfte, sein Leben einer Bewegung geweiht
habe, die keine Aussicht auf einen wahrscheinlichen Sieg habe; es
sei auf Kräfte gerechnet worden, die man #nicht# besitze; man habe
eine durch fünfzehn Kreuzer[288] hervorgerufene Kampflust für wahre
Begeisterung des Volkes genommen. Jeder Versuch, den Kampf länger
fortzusetzen, sei Wahnsinn, sei Verbrechen, weil man, wie die Sachen
ständen, nicht siegen könne.“[289] Auch Fröbel mahnte zur Uebergabe.
Das Studentencomité beschloß in diesem Sinne.
Hätte Fürst Windischgrätz einen Funken wahrer militairischer und
namentlich staatsmännischer Begabung besessen, so hätte er bei dieser
tiefen Niedergeschlagenheit der Vertheidiger sich sofort mühelos und
widerstandslos zum Herrn der Stadt gemacht. „Dem steifen, förmlichen
Wesen des Feldherrn waren aber rasche Entschließungen in hohem Grade
zuwider, es mußte zuerst eine „gemischte Commission“ von Offizieren
und Gemeinderäthen zur Berathung über die Modalitäten der Entwaffnung
bestellt, dann eine neue Punctation der Deputation entworfen werden.
Darüber ging eine kostbare Zeit verloren.“[290] Die anarchistischen
Elemente der Stadt, die Deserteure, die sich nach der Capitulation
den Kugeln des Standrechts preisgegeben sahen, gewannen in diesen
nutzlos vergeudeten Stunden den Muth der Verzweiflung, die nichts mehr
zu verlieren hat, und verlangten die Fortsetzung des Kampfes. Daß
Verrath Schuld an der trostlosen Lage der Stadt sei, war allgemeiner
Glaubensartikel. Fröbel hat ihn, wie wir sahen, später vor der
Paulskirche bekannt, und Blum schrieb aus dieser Stimmung am 30.[291]
an die Gattin:
„Liebe Jenny! Die Schlacht ist verloren, das boshafte Glück hat
uns geäfft. Nein, das Glück nicht; der schmachvollste Verrath, den
jemals die Weltgeschichte gesehen hat, war derart gesponnen, daß
er im Entscheidungsaugenblicke und allein in diesem ausbrach. Wien
capitulirt eben und wahrscheinlich wird die innere Stadt heute Abend
oder morgen übergeben; dadurch sind einige noch unbesiegte Vorstädte
dann ebenfalls bezwungen oder werden es wenigstens leicht. Ein
Theil des Heeres, d. h. des städtischen Heeres -- will die Waffen
nicht ablegen, besonders sind die übergetretenen Soldaten in wahrer
Raserei; es kann demnach sehr schlimme Scenen im Innern geben. Sobald
der Verkehr wieder beginnt, reise ich ab und komme nach Leipzig. Leb'
wohl, ich kann nicht mehr schreiben, mein Herz ist zerrissen von
Zorn und Wuth und Schmerz. Lebe wohl! Auf baldiges Wiedersehen! Gruß
und Kuß. #Robert.# -- Es fällt mir eben ein, daß Du nichts mehr zu
leben hast; es geht Dir wie uns. Wir haben nur Brot, Eier, Käse und
ein wenig gesalzenes Fleisch, auch etwas Fische, alles enorm theuer.
Laß Dir, wenn Du auf Georg nicht warten kannst, von Freund Heyner 30
Thaler geben, ich schicke sie ihm dann gleich zurück, wenn ich wieder
dort bin.“
Ein unseliges Geschick machte die Zögerung des Fürsten bei der
Besitznahme der Stadt besonders verhängnißvoll. Am Nachmittag des 30.
October rückten nämlich plötzlich die so lang ersehnten ungarischen
Heersäulen zum Entsatze der bedrängten Hauptstadt heran und stellten
sich bei Schwechat den Heerhaufen Jelačić's gegenüber. Zweimal
schon hatten sie im October die Leitha überschritten, waren aber aus
politischen Bedenken immer wieder auf ungarisches Gebiet zurückgekehrt.
Da eilte Kossuth selbst in das Lager bei Parendorf und drängte zum
Angriff. Er sandte am 25. dem Fürsten ein Ultimatum. Windischgrätz
antwortete mit seinem Sprüchel: „Mit Rebellen unterhandle ich
nicht“, und behielt den ungarischen Sendboten, den Oberst Ivánka als
Kriegsgefangenen im Lager. Dieser Bruch des Völkerrechts heischte
Rache. Am 26. brachen die Ungarn auf. Am 30. standen sie bei Schwechat.
Das Treffen war ein kurzes. Die Ungarn wichen rasch zurück, ohne eine
entscheidende Niederlage erlitten zu haben, aber auch ohne die Absicht,
je wieder den Wienern zu Hülfe zu kommen. Am 31. stand Moga schon
wieder auf vaterländischem Boden. Für Wien aber war diese kurze Episode
von furchtbaren Folgen!
Seit dem Frühmorgen des 30. October hatte man in Wien vom Anmarsch der
Ungarn geredet. Messenhauser, der sein Commando bereits niedergelegt,
übernahm es wieder, stieg auf den Stephansthurm und meldete von hier
gegen Mittag, daß man deutlich ein Gefecht bei Kaiserebersdorf gewahre.
Bald folgten zwei weitere Bulletins, welche die offenbare Annäherung
der Schlacht, also das siegreiche Vordringen der Ungarn meldeten und
den Nationalgarden befahlen: „im Falle ein geschlagenes Heer sich unter
den Mauern Wiens zeigen sollte, auch ohne Commando unter das Gewehr zu
treten“. Diese Aufforderung konnte nur bedeuten, daß die Nationalgarde
sich über die Truppen des Fürsten hermachen solle, um diese vollends zu
vernichten. Auf eine solche Losung hatte das anarchische Proletariat
nur gewartet. Umsonst war der Widerruf Messenhauser's, der bald seinen
schweren Irrthum erkannte. Umsonst versicherte der Gemeinderath, daß
die Capitulation bereits abgeschlossen sei; umsonst versprach er, den
Sold an die Arbeiter und Unbemittelten „bis zur hergestellte Ordnung
der gestörten Gewerbsverhältnisse“ fortzuzahlen. Umsonst endlich
warf Messenhauser die schönsten Blüten seiner Proclamationskunst
unter die Menge: „An Wien, dem einstigen heitern Zusammenflusse der
Fremden und Wißbegierigen, soll sich nicht eine Erinnerung, gräßlich
und erschütternd, wie jene von Troja, Jerusalem, Magdeburg knüpfen;
jede belagerte Stadt muß sich ergeben, wenn es zum Sturm gekommen
ist.“ Die zuchtlosen Mobilen dachten nicht an Ergebung, aber auch
nicht mehr an Gehorsam gegen irgend einen Befehl. Messenhauser wurde
der Vorwurf des Verraths offen ins Gesicht geschleudert, stürmisch
seine Absetzung verlangt. Schließlich ließ der unselige Mann sich
bewegen, mit Fenneberg sich in das Commando zu theilen und auch die
wildesten Maßregeln des Pöbels, den Aufstand gegen jede gesetzliche
Autorität, einen Kampf, dessen Nutzlosigkeit und Nichtswürdigkeit er
einsah, mit seinem Namen zu decken. Als die souveränen Gewalthaber
Wien's durchzogen die Proletarier seit dem Abend des 30. die Straßen,
preßten Alles zum Kampfe, übten jede Gewalt gegen Diejenigen, welche
sich ihrem verbrecherischen Ansinnen aller Art widersetzten; kurz, die
Pöbelherrschaft in schlimmster Form herrschte seit dem 30. October in
Wien.
Es ist traurig, daß man heute, nach dreißig Jahren noch, gezwungen ist,
Robert Blum gegen den Verdacht zu rechtfertigen, daß er sich an diesem
schuldvollen Capitulationsbruch betheiligt habe, daß er unter Denen
gewesen sei, welche Messenhauser's Absetzung verlangt, ja ihn mit dem
Leben bedroht hatten, daß er zur Weiterführung des Kampfes aufgereizt
haben soll. Allerdings ist der Gewährsmann für diese Behauptung #nur#
Herr v. Helfert. Selbst seine „zuverlässigen“ Quellen, Dunder, Köcher
und wie die Söldlinge des Wiener k. k. Militärcommando's aus den Jahren
1848/49 Alle heißen mögen, geben sich nicht her zu Genossen dieser
Verdächtigung. Herr v. Helfert nimmt diese Behauptungen ganz allein auf
sich selbst und er hat es daher auch allein zu tragen, wenn hiermit
erklärt wird: #daß Derjenige wissentlich und in der Absicht, einen
Todten zu verleumden, die Unwahrheit sagte#, der diese Behauptungen
niederschrieb. Wissentlich und in der Absicht zu verleumden, denn er
kannte den Bericht Fröbel's vor der Paulskirche und #wußte# daher,
daß Fröbel hier erklärt hatte[292]: „Nachdem dieses (unsere Demission
und deren Annahme) vorüber war, haben wir an Dem, was weiter geschah,
keinen Antheil genommen. Ich muß Sie hierauf aufmerksam machen, weil
ich gehört habe, daß in Zeitungsberichten gesagt wurde[293], Blum
hätte noch nach der Capitulation und während der Einnahme der Stadt
unter Waffen gestanden und gefochten, das ist eine Unwahrheit. Wir
haben die ganze Zeit, vom 29. October bis zum 4. November in unserem
Gasthause zugebracht, mit wenigen Ausgängen in die Stadt. An dem ersten
Tage nämlich haben wir es noch mehrmals gewagt, auf die Straße zu
gehen. Da aber in der Stadt Greuel verübt wurden und man Gefahr laufen
konnte, massacrirt zu werden, weil man eine Physiognomie hatte, die
den Soldaten nicht gefiel, entschlossen wir uns, nicht mehr auszugehen
und haben uns ruhig zu Hause gehalten.“ Dasselbe bestätigt zum Theil
L. Wittig in seinem bereits citirten Artikel in der „Dresdner Zeitung“
vom 15. November. Er besuchte Blum tagelang in dessen Hôtel. Dasselbe
bestätigt Blum's Brief an seine Frau vom 30. October, den Herr v.
Helfert gleichfalls kannte, da er in Frey, „Robert Blum“ abgedruckt
ist. Vor Allem aber hätte Blum vor dieser Verleumdung schützen sollen:
zunächst jede genauere Kenntniß seines Lebens und Charakters -- diese
konnte man bei Herrn v. Helfert allerdings #nicht# voraussetzen --
sodann Blum's Auftreten vor dem Studentencomité am 28. Oct.; --
endlich schon die eine Thatsache, daß er mit Fröbel seine Stellung
als Hauptmann niederlegte bereits am #29. Morgens#, sobald er von der
Unhaltbarkeit der Stadt überzeugt war, und von der #Einleitung# von
Capitulationsverhandlungen gehört hatte. Nichts hatte sich seither
zu Gunsten der Stadt geändert. Im Gegentheil, die Capitulation war
fest abgeschlossen und die Niederlage der Ungarn hatte Blum selbst
mit angesehen[294], da er nach Auerbach's Darstellung zu einer Zeit
Messenhauser auf dem Stephansthurm besuchte und durch das Glas schaute,
als die Ungarn schon auf eiligem Rückzuge begriffen sein mußten.
Welches Motiv Blum #da# hätte veranlassen können, mit jenen Helden zu
fünfzehn Kreuzern zu fraternisiren, die er am 28. im Studentenausschuß
so verächtlich bezeichnet hatte, dafür bleibt Herr v. Helfert jede
Erklärung schuldig. Er wagte sich freilich, als der erste Band seines
Werkes erschien, nicht einmal mit seinem Namen heraus.[295] Seine
Verleumdung trug also damals den Charakter des muthvollen namenlosen
Pasquills.
Nach diesen Ausführungen liegt es ganz außerhalb der Aufgabe einer
Lebensgeschichte Robert Blum's, die letzten Scenen der Wiener
Erhebung vorzuführen. Es genügt, zu erwähnen, daß der frevelhafte
Capitulationsbruch im Blute erstickt wurde. Sowie am Nachmittag des 31.
in das Burgthor, hinter dem die Pöbelmassen als letzter Brustwehr sich
verschanzten, Bresche geschossen war, löste sich Alles in wilder Flucht
auf. Am Abend zog das ganze „kaiserliche“ Heer in das bezwungene Wien
ein. Am 1. November wehte vom Stephansthurm eine riesige schwarzgelbe
Fahne.
Am 2. November schrieb Windischgrätz vertraulich an den Minister
Wessenberg: „Nach solchen treulosen Vorgängen kann Milde unmöglich
Platz greifen. Der Belagerungszustand wird und muß mit aller Strenge
durchgeführt werden und ich erwarte, daß meine darauf Bezug habenden
Maßregeln in keiner Weise gestört werden. Auch jeder Wohldenkende
muß sein Heil und seine fernere Ruhe davon erwarten.“ Da man in
Olmütz hiernach erwarten mußte, daß der Fürst zunächst mit den
Friedensbrechern abzurechnen gedenke, welche den #letzten# Kampf
verschuldet hatten, erhob man keinen Einwand. Aber der Fürst faßte
seine Aufgabe und Vollmacht ganz anders auf.
19. Robert Blum's Gefangennehmung, Proceß
und Tod.
Auch Fürst Windischgrätz führte sich als nunmehriger Gewalthaber
der österreichischen Hauptstadt bei der Bevölkerung durch eine
Proclamation ein. Sie war immer noch von Hetzendorf, den 1. November
datirt und enthielt weit weniger angenehme Verheißungen in weit
weniger schwungvoller Sprache, als die Proclamationen des verflossenen
Stadtcommandanten Messenhauser. Windischgrätz erklärte nämlich: Der
Umkreis, für welchen der Belagerungszustand bezw. das Standrecht in
der Umgebung Wien's gelten solle, werde auf zwei Meilen festgesetzt.
Unter dem Vorsitz des Generals Cordon wurde eine „gemischte
Centralcommission“ eingesetzt, „welche die oberste Leitung der durch
den Belagerungszustand bedingten Geschäfte führen sollte.“ Im Uebrigen
erklärte der Machthaber, daß er seine „Anordnungen“ ohne Rücksicht
auf die am 30. zustandegekommene Uebereinkunft treffe. Allgemeine
Entwaffnung wurde angeordnet.[296] Die Presse wurde unter die Censur
der Militairbehörden gestellt. Was man auswärts unter dem Schein einer
unabhängigen Meinung veröffentlichen wollte, sandte man an die bis
in die sechziger Jahre von Oesterreich -- abhängige „Augsb. Allg.
Zeitung“[297] oder in die gelben Hefte der Familie Görres („histor.
polit. Blätter“) nach München an Jörg. Alle Clubs, Vereine und
Versammlungen wurden aufgelöst und verboten. Um zehn Uhr mußten alle
Wirthshäuser geschlossen werden. „Alle ohne standhältige Nachweisung
der Ursache ihres Aufenthaltes in Wien weilenden Ausländer oder nicht
nach Wien zuständigen Inländer“ mußten die Stadt verlassen. Das
„Standrecht“ wurde über Jeden verhängt, der sich in die politischen
Angelegenheiten mischte, d. h. eine selbständige Meinung laut werden
ließ. Der Militaircommandant der Stadt war FML. Csorich, ein Kroat,
dessen Name eine reiche Fundgrube unarticulirter Laute bot und daher
von keinem der zeitgenössischen Schriftsteller richtig geschrieben,
noch viel weniger richtig ausgesprochen werden konnte.
Die Verhaftung verdächtiger Individuen erreichte nach Helfert
schon bis zum 5. November die Zahl von „1000 bis 1500“![298]
Abgeurtheilt wurden bis zum 6. Mai 1849 nur 144, darunter 24 zum
Tode! Darin bestand in der Hauptsache „das beste Geschenk, das
Windischgrätz unter solchen Umständen Wien machen konnte“[299],
und das sich äußerlich in der Ernennung Cordon's zum Vorsitzenden
der Central-Untersuchungs-Commission erkennbar machte. Durch diese
Massenverhaftungen offenbarte Cordon den Besitz „aller Eigenschaften,
welche die Bekleidung eines so heiklen Postens erforderte und die er
mit Mäßigung und Milde in einer Weise zu verwerthen wußte, daß er
schnell das allgemeine Vertrauen gewann.“ (Helfert). Auch er erließ
am 3. die, wie es scheint, damals unvermeidliche Proclamation; er
forderte auf, ihm die Hand zu bieten, „den Uebergang von der Anarchie
zu dem geregelten constitutionellen Rechtszustande zu beschleunigen“.
„Der Mangel an stilistischer Correctheit“, meint Herr v. Helfert,
„bei österreichischen Militairs noch heutzutage nicht Ausnahme,
sondern Regel[300], konnte dem unverkennbaren Wohlwollen (!), das
sich in jenen Kundgebungen aussprach, keinen Abbruch thun.“ Schuld
an dem schreckenerregenden Mißbrauch der Gewalt, wie Andere dieses
„Wohlwollen“ betiteln, das sich in der Verhaftung Tausender von
Unschuldigen offenbarte, war übrigens nicht blos das Mißtrauen und
der Rachedurst der siegreichen Truppen und ihrer Führer, sondern vor
Allem die schmachvolle Denunciationssucht des Wiener Bürgerthums.
„Die Bürgerschaft Wiens“, sagt Anton Springer treffend[301], „hatte
sich während der Herrschaft der radicalen Partei mit Schmach bedeckt,
ihre Feigheit in den Mantel begeisterter Zustimmung zu dem unsinnigen
Treiben der Aula und der demokratische Clubs gehüllt. Sie belastete
sich jetzt mit gleicher Schande. Jetzt kroch der Wiener Philister
vor jeder Soldatenmütze und blickte zu jedem Sereschaner wie zu
einem höheren Wesen empor. Widerlich war die kriechende Demuth, das
Prunken mit sclavischem Sinne, welches die ehrsamen Bürger, durch den
Belagerungszustand sicher gemacht, zur Schau trugen, empörend ihr
ununterbrochener Aufruf zur Rache.“ Die Denuncianten und Sykophanten,
die seit den Tagen der dreißig Tyrannen von Athen bis heute noch jeden
Sieg einer Militairdespotie begleiteten, wie die Raben und Aasgeier die
Wahlstatt, auf der Heldenleichen ruhen, haben auch das beste gethan, um
Robert Blum zu verderben!
Blum hatte keine Ahnung von dem über seinem Haupte heraufziehenden
Verhängniß. Am 2. November schrieb er an die Gattin: „Dem Vernehmen
nach gehen heute die Posten wieder ab, hoffentlich folgt diesem
Schritte bald auch die Möglichkeit, reisen zu können und ich komme dann
nach Haus. Natürlich kann ich nun zum Schillerfeste nicht bleiben; ich
bleibe höchstens einen Tag, da ich nur zu lange hier verweilen mußte.“
Am nämlichen Tage richtete Blum mit seinen drei Frankfurter Genossen an
den unaussprechlichen Csorich, den Blum Schowitz nannte -- als sei es
ein sächsischer Landsmann aus Probsthaida oder Unterstützengrün -- das
folgende schriftliche Gesuch:
„Die unterzeichneten Abgeordneten der deutschen constituirenden
Nationalversammlung zu Frankfurt sind im Laufe der letzten Wochen
nach Wien gekommen und durch die Ereignisse zurückgehalten worden.
Nach der jetzt eingetretenen Wendung der Dinge hoffen und wünschen
dieselben, zu ihrem Berufe zurückkehren zu können und bitten Ew.
Exc. zu diesem Zwecke höflichst und ergebenst um den nöthigen
Passirschein. -- Um Ew. Exc. nicht mit einer Antwort belästigen zu
müssen, werden die Unterzeichneten sich erlauben, heute Nachmittag
persönlich sich bei Ew. Exc. einzustellen und den Nachweis über
Person und Eigenschaft gehorsamst zu überreichen. -- In der Erwartung
einer gnädigen Gewährung ihrer gehorsamsten Bitte, zeichnen mit
vollkommenster Verehrung Ew. Exc. gehorsamste
Wien, d. 2. Nov. 1848.
Abgeordnete der deutschen constituirenden
National-Versammlung.“
(Folgen die vier Unterschriften, mit Beisetzung der Wahlkreise der
Abgeordneten.)
Der gebildete Kroat, der dieses Schreiben empfing, war in der Lage
eines Naturforschers, der plötzlich die Spezies einer Gattung
entdeckt, bei der bisher Gattung und Spezies sich deckten. Er hatte
wohl oft über den Wiener Reichstag schimpfen hören und nun erfuhr er
zu seinem Schrecken, daß es auch eine deutsche Nationalversammlung in
Wien gebe, eine „constituirende“ obendrein. Er meinte, constituirend
und constitutionell müsse dasselbe sein, zumal er ja an der großen
Aufgabe des Generals Cordon mitbetheiligt war, „den Uebergang von
der Anarchie zu dem geregelten constitutionellen Rechtszustande zu
beschleunigen.“ Er nahm an, die ganze deutsche Nationalversammlung
wolle ihm ihre Aufwartung machen. Und da er gehört haben mochte, daß so
ein Reichstag im Grunde nur aus einer Sammlung gefährlicher Aufrührer
bestehe, so wollte er lieber dem General Cordon, mit dem Ausdrucke
vorsichtiger Menschenkenntniß, diese Ehre zuweisen. Er richtete deshalb
noch am nämlichen Tage an den General Cordon ein Schreiben, dessen
überwältigende Komik Herr v. Helfert leider nicht begriffen zu haben
scheint, denn er begleitet es nicht mit einer einzigen Bemerkung:
„Anliegend übersende ich Ihnen das Schreiben der deutschen
constitutionellen (!) Nationalversammlung, woraus (!) Sie ersehen
werden, daß selbe eine persönliche Vorstellung (!) bei mir
beabsichtigen. Da der Herr General mit der Geschäftsleitung der
Stadthauptmannschaft beauftragt sind, so habe ich diese Versammlung
(!) an Sie angewiesen, und bemerke schlüßlich, daß auf einige der
unterzeichneten (!) Versammlung ein besonders Augenmerk zu richten
nicht unangemessen sein dürfte.“[302]
In der That hatte FML. Csorich dem Zwiespalt seines Herzens dadurch
weiter abzuhelfen versucht, daß er der „Deutschen constitutionellen
Nationalversammlung“ in „Stadt London“ eröffnete, sie möge sich mit
ihren Wünschen an Herrn General von Cordon wenden. Dieser Weisung
kamen die vier Abgeordneten am 3. November nach, in einem Schreiben,
in dem sie zunächst die Correspondenz mit Csorich erwähnen und dann
fortfahren:
„Nachdem nun der Versuch, uns Ew. Exc. persönlich zu nahen, durch
den übergroßen Andrang von Bittstellenden zweimal gescheitert
ist, erlauben sich die Unterzeichneten die gehorsamste Bitte um
gütige Ertheilung von Passirscheinen zum Antritt der Rückreise
auszusprechen, eventuell aber von Euer Excellenz die Gnade einer
Audienz zu erbitten... In der Erwartung, daß Euer Excellenz Gnade uns
die Möglichkeit, unsern wichtigen Beruf wieder anzutreten, gütigst
gewähren wird, zeichnen wir &c.“
Unterschrieben waren, wie in der Eingabe an Csorich: Robert Blum aus
Leipzig; Julius Fröbel „für den Wahlbezirk der Fürstenthümer Reuß
jüngerer Linie“; Trampusch für Weidenau „in k. k. Schlesien“ und Moritz
Hartmann „aus Leitmeritz“.
#Auf die Rückseite dieser Eingabe# schrieb Generalmajor von Cordon „von
der Central-Commission der k. k. Stadt-Commandantur“ noch am nämlichen
Tage:
„Die Stadthauptmannschaft wird beauftragt, die #angeblich# (!)
im „Hotel zur Stadt London“ wohnhaften Herren Robert Blum und
Jul. Fröbel in militairgerichtlichen Verhaft zu nehmen, unter
Beschlagnahme ihrer Papiere und Effecten.“
Dieser Verhaftsbefehl ist höchst charakteristisch. Also der Herr
Generalmajor wußten, bis sich die Abgeordneten selbst meldeten, noch
gar nicht, daß sie „angeblich“ in Stadt London wohnten. Er wurde auch
nicht deshalb auf sie aufmerksam, weil sie sich als Mitglieder des
höchst gefährlichen Frankfurter Parlaments bezeichneten, namentlich
war das nicht der Grund des Haftbefehls. Am allerwenigsten wurde
dieser erlassen, weil der Herr Generalmajor etwa eine Ahnung davon
zu besitzen sich rühmen konnte, wer Robert Blum sei und was er in
Wien gethan habe. Wären das die Ursachen des Haftbefehls gewesen,
so hätten die Herren Trampusch und Moritz Hartmann unbedingt auch
mit in „militairgerichtlichen Verhaft“ genommen werden müssen. Denn
auch sie waren Abgeordnete. Auch Hartmann hatte mitgekämpft. Nein,
so tief geruhten der Herr Generalmajor nicht in das Wesen der Dinge
einzudringen. Die Freiheit Robert Blum's und Fröbel's war durch eine
weit simplere kaiserlich königliche Erwägung bedroht. Trampusch und
Hartmann waren Oesterreicher, Blum und Fröbel aber „Ausländer“,
und von diesen hatten Seine Durchlaucht der Fürst-Feldmarschall zu
Windischgrätz in Ihrem „Nachhange zur Proclamation vom 20. October“
am 23. October, Ziffer 5, zu bestimmen befunden: „Alle Ausländer
in der Residenz (!) sind mit legalen Nachweisungen der Ursache
ihres Aufenthalts namhaft zu machen, die Paßlosen zur sofortigen
Ausweisung anzuzeigen.“ Weil Robert Blum und Fröbel Ausländer und,
wie sie selbst gestanden, ohne Passirscheine waren, sollten sie in
militairgerichtlichen Verhaft genommen werden, aus keinem andern Grunde.
Der Befehl wurde am 4. November früh gegen sechs Uhr ausgeführt.
Zu dieser Stunde erschienen unter militairischer Bedeckung der
Polizei-Ober-Commissar von Felsenthal und der Hauptmann Graf Caboga
in „Stadt London“ und fragten den Wirth nach den beiden Gesuchten.
Der brave Mann trotzte der Gefahr des Standrechts und warnte die
beiden Abgeordneten. Noch wäre es Zeit gewesen. Hartmann und Trampusch
sind damals entflohen. Aber Blum war in dem unerschütterlichen
verhängnißvollen Glauben befangen, daß die siegreiche österreichische
Kriegsgewalt vor seiner papiernen Unverletzlichkeit als deutscher
Reichstagsabgeordneter ehrfurchtsvoll sich beugen werde, und wies
die von dem braven Wirthe gebotene Rettung mit würdevollem Lächeln
ab. Wenige Minuten später waren Blum und Fröbel Gefangene. Blum's
Frage an den Offizier: „ob ihn seine Eigenschaft als Abgeordneter des
Parlamentes nicht vor Verhaftung schütze?“ beantwortete dieser kurz
dahin: „Richten Sie diese Frage an meinen General!“ Dann wurde jeder
der Gefangenen in einem geschlossenen Wagen nach dem Stabsstockhause
gebracht, wo wieder ein gemeinsames Zimmer ihnen angewiesen wurde; „das
beste Gelaß im Hause“, wie Herr Helfert freudig versichert. In der That
war das Gefängniß wohnlich, beinahe behaglich.
Der Abg. Schuselka, der gleichfalls in Stadt London wohnte, ohne bis
dahin auch nur Kenntniß zu haben, daß Blum und Fröbel mit ihm dasselbe
Hotel bewohnten -- so zurückgezogen hielten sich die Abgeordneten --,
begab sich sofort zum Minister Kraus. Der Abg. Goldmark schloß sich ihm
unterwegs an. Kraus beruhigte sie: „man werde die beiden Frankfurter
Deputirten wohl nur über die Grenze bringen wollen“. In der Stadt
gewann das Gerücht von dieser Verhaftung im Laufe des 5. sicheren Halt.
Auch da meinte man allgemein, es sei nur geschehen, um sie über die
Grenze zu „spediren“.[303]
Der sächsische Gesandte R. v. Könneritz hatte bereits am 4. November
von der Verhaftung Blum's gehört.[304] Sie wurde ihm am 5. November
von der Preußischen Gesandtschaft zu Wien bestätigt. Der Gesandte
hatte am 22. October infolge der Lundenburger Proclamation des Fürsten
Windischgrätz und infolge der gleichzeitigen Veröffentlichung des
kaiserlichen Manifestes vom 16. October Wien verlassen und sich nach
Hietzing begeben. Er hatte damit deutlich genug dargethan, daß er
die kaiserliche Regierung nicht mehr in Wien bei Kraus, sondern im
Feldlager des Fürsten Windischgrätz erblickte. Nachdem nun der Fürst
am 23. den Belagerungszustand verkündet und alle Behörden in Wien für
aufgelöst erklärt, nachdem er in seiner Proclamation vom 1. November
die gesammte Regierung und Verwaltung der Stadt in die Hände Cordon's
gelegt und die permanente Standrechtscommission als einziges Gericht
in Wien eingesetzt hatte, konnte der sächsische Gesandte darüber
sich nicht in Zweifel befinden, bei #wem# er anzufragen hatte, um
über die Wahrheit des #Gerüchtes# von Blum's Verhaftung und über
den Grund dieser Verhaftung sofort volle Gewißheit zu erhalten.
Statt dessen horchte dieser Gesandte, nachdem er am 5. November
zunächst seine Uebersiedelung nach Wien bewerkstelligt hatte, auf
dem k. k. Ministerium des Auswärtigen herum, während er doch selbst
in seiner späteren Verantwortungsschrift vom 21. November 1848[305]
zugestehen mußte: „Ich fand kein Ministerium in der Stadt, die meisten
Behörden noch in völliger Desorganisation; die eben erst einzeln
zurückkehrenden Beamten waren mit dem besten Willen außer Stand, meine
Anfragen genügend zu beantworten. Die wenigen Räthe, welche ich im
k. k. Ministerium des Aeußern antraf, konnten mir nur sagen, daß die
Nachricht von Blum's und Fröbel's Verhaftung allgemein verbreitet sei!“
Diese Erkundigungen bezeichnet der Gesandte als „die sorgfältigsten
Nachforschungen“ -- doch nein, er that noch ein Uebriges. Er nahm
einen Fiaker und fuhr nach Stadt London auf dem Fleischmarkt und hörte
auch hier von vielen Augenzeugen, Blum sei am 4. früh bei Tagesgrauen
abgeführt worden. Man hätte denken sollen, #nun# hätte der Herr
Gesandte Blum's Verhaftung beinahe als Thatsache anerkennen, wenigstens
einmal in der Umgebung Cordon's darüber anfragen können. Doch das hielt
Herr v. Könneritz unter seiner Würde. Er hatte ja noch keine „amtliche“
Bestätigung der Verhaftung! Er that demnach seiner Ansicht nach mehr
als genug[306], wenn er sich schon am 6. November Blum's halber wieder
an seinen Schreibtisch setzte und an seinen Minister Alles berichtete,
was er über Blum hatte erfahren können. Bei den vorzüglichen Quellen,
welche der Herr Gesandte hierbei benutzte -- die consternirten „wenigen
Räthe“ im k. k. Ministerium und die Polizeiorgane, die bis an den Hals
in Denunciationen saßen -- konnte er nicht viel Günstiges über Blum
melden. Er offenbarte zunächst dem Minister, Blum habe „die Sympathien
der äußersten Linken in Frankfurt für die hiesige Revolution zu
hinterbringen gehabt“, dann heißt es weiter[307]:
„Daß dieser Reichstagsabgeordnete von Frankfurt hier seine Zeit
nicht verloren, werden Ew. Excellenz aus öffentlichen Blättern
ersehen haben. Er hat sich hier durch Proclamationen und Reden zu
dem äußersten Terrorismus bekannt und ganz offen den Aufwiegler in
einer Weise gemacht, daß seine bluttriefenden Worte selbst inmitten
der hiesigen Anarchie Entsetzen verbreitet haben; so erzählen mir
wenigstens Personen, die ihn gehört haben wollen (!). Doch hat er
sich, wie andere versichern, nicht auf Reden beschränkt, sondern an
dem Kampfe in der Leopoldstadt an der Franzensbrücke selbst Theil
genommen, ja sogar eine Abtheilung commandirt, wobei ihm das Zeugniß
großer Ruhe, aber keineswegs des militärischen Talentes ertheilt
wird. #Bei so erschwerenden Umständen kann es mir nur erwünscht sein
(!), wenn Robert Blum sich nicht an die königliche Gesandtschaft als
diesseitiger Staatsangehöriger wendet, sondern Schutz und Hülfe als
Frankfurter Abgeordneter sucht, was übrigens voraussichtlich auch
ohne Erfolg bleiben würde (!!).# Jedenfalls bitte ich Ew. Excellenz
um Instructionen (!) für den Fall, daß etwaige Aufforderungen #von
Robert Blum# (!) (wegen gesandtschaftlichen Einschreitens) noch an
mich gelangen sollten.“
Diese Instructionen hatte das Sächs. Ministerium durch eine Depesche
v. d. Pfordten's vom 3. November bereits erlassen[308], ehe Herr v.
Könneritz darum nachsuchte. Man mochte in Dresden den Wiener Gesandten
doch genau so beurtheilen, wie er war, daß man es für nöthig hielt,
ihm einzuschärfen: „den sächsischen Unterthanen, welche unter den
gegenwärtigen betrübenden Ereignissen in Wien anwesend sein könnten,
#soviel nur immer thunlich#, seinen Schutz #angedeihen# zu lassen“,
und ihm außerdem: „den angelegentlichen Wunsch auszudrücken, #daß Sie
dabei ohne Unterschied und mit größter Thätigkeit verfahren mögen#.“
Diese Depesche erhielt Herr v. Könneritz am 8. November früh. Sie hätte
jedem andern Diplomaten die Frage nahe gelegt, ob er denn bisher genug
gethan, „ohne Unterschied verfahren“ sei u. s. w.? Namentlich hätte
sie den unseligen Standpunkt doch einigermaßen erschüttern müssen, den
Herr v. Könneritz bisher Blum gegenüber eingenommen hatte und sogar
in seiner Rechtfertigungsschrift vom 21. November noch festzuhalten
wagte; daß der gefangene Robert Blum ihn, den Gesandten, mit dem
Antrag auf Hülfeleistung hätte aufsuchen sollen, nicht etwa der freie
Gesandte den Gefangenen und seine Schergen. Aber soweit dachte Herr v.
Könneritz nicht einmal. Er hatte ja eine noch bei weitem einfachere
Einrede zur Hand, um sein „gesandtschaftliches Einschreiten“ zu
Gunsten Blum's zur Zeit noch abzulehnen. Er hatte nämlich auch am 8.
noch immer keine „amtliche“ Mittheilung über Blum's Verhaftung! Er
besaß gar nichts zum Beweise dieser Thatsache, als die Versicherung
aller Räthe im k. k. Auswärtigen Amt, ferner nur die übereinstimmende
Mittheilung aller Augenzeugen in Stadt London, die Blum hatten abführen
sehen und dann noch das allgemeine Stadtgespräch und eine anonyme
Zuschrift, die er am 7. erhalten. Sie war der an den Preußischen
Gesandten gelangten gleichlautend. Das Alles war aber doch noch lange
keine „amtliche“ Mittheilung und woher Herr v. Könneritz diese erlangen
sollte, wußte er auch am 8. November noch nicht! Am 7. November
hatte er eine Note -- nicht etwa an Cordon, der eine Antwort hätte
geben können, Gott bewahre! -- sondern an das k. k. österreichische
Ministerium des Aeußern gerichtet, welches sich der Verhaftung Blum's
gegenüber im Stande paradiesischer Unschuld befand. In dieser Note
sagte er: „sicherem Vernehmen nach“ sei Blum verhaftet, und, „für den
Fall, daß diese Nachricht sich bestätigen sollte, erbitte er sich
eine baldgefällige Mittheilung über die Gründe und nähern Umstände
jener Verhaftung.“ Als nun die Depesche des Ministers v. d. Pfordten
vom 3. November eintraf, setzte er seiner aufopfernden Thätigkeit
für den gefangenen Staatsangehörigen die Krone auf, indem er sich
höchstselbst noch einmal -- nicht etwa zu Cordon, sondern -- in das
k. k. Ministerium des Aeußern begab und den Inhalt seines gestrigen
Schreibens hier mündlich wiederholte. Dann setzte er sich im Bewußtsein
erfüllter Pflicht abermals an seinen Schreibtisch und berichtete
über diese seine Großthaten am 8. November an seinen Minister, in
der sichern Erwartung auf „Billigung“ seines Verhaltens[309] und
nicht ohne behaglich Alles mitzutheilen, was ihm inzwischen wieder
„nach den glaubwürdigsten Versicherungen“ -- die Polizei ist ja immer
glaubwürdigst -- Nachtheiliges von Blum zu Ohren gekommen war. Es waren
sehr schlimme Dinge:
„Ueber das hiesige Auftreten des Herrn Blum kann ich noch beifügen,
#daß er, sehr täuschend in Proletariertracht verkleidet, in dem
Gemeinderath erschienen#, dann wieder anderweit (!) als Ehrenmitglied
der academischen Legion mit dem betreffenden (!) Costüme, mit
Säbel und Cabrerahut gesehen worden ist. Auch wird von sehr guter
Autorität behauptet, daß er nächst dem ... Füster am meisten zu
dem Wiederbeginne der Feindseligkeiten nach der abgeschlossenen
Capitulation beigetragen habe! Sogar von einer Correspondenz in
sehr vertraulicher Form wird gesprochen, zwischen ihm und Herrn
Messenhauser eine Correspondenz, welche sich in den Händen der
Untersuchungscommission befinden soll.“
Mit Weitererzählung dieser stattlichen Enten schloß der sächsische
Gesandte seine Thätigkeit für Blum. Die Humoristen der Wiener Polizei
mochten in dem sächsischen Gesandten erfahrungsmäßig das dankbarste
Absatzgebiet für solche Räubergeschichten besitzen. Aber daß er sie
seinem Minister weiter berichten werde, hatten sie wohl selbst kaum
erwartet.
Als man später von Dresden aus dem Gesandten vorhielt, daß es doch
seine Pflicht gewesen wäre, an die #militairischen# Machthaber in Wien,
und namentlich an den Fürsten Windischgrätz selbst, zu Gunsten Blum's
sich zu wenden, hatte er die naive Ausrede: „Ich hatte zu bedenken,
daß mit einem drängendern directen Schritt bei demselben #das äußerste
Mittel erschöpft wurde#. Dies auf die erste (?) Nachricht von einer
Verhaftung hin und in einem Augenblicke zu thun, wo ich mir über den
Grad der Schuld und der Gefahr, in welcher Robert Blum schwebte,
natürlich keine Rechenschaft ablegen konnte, erschien mir durchaus
nicht rathsam.“ Um das äußerste Mittel nicht zu erschöpfen, wandte der
treffliche Gesandte lieber gar keins an, und hatte infolge dessen am 9.
November Nachmittags die Erschießung Blum's nach Dresden zu berichten
mit den klassischen Worten: „Ich verhehle mir nicht den schweren Ernst
dieses Ereignisses“.[310]
Dieses traurige Benehmen bedarf keiner Kritik. Es war geradezu
verhängnißvoll für Blum. Hätte der Gesandte in den ersten Tagen nach
Blum's Verhaftung nur im Geringsten seine Pflicht gethan, so war
Blum's Freilassung zweifellos. Es fehlte damals noch an dem Schatten
eines Vorwandes zu einem standrechtlichen Vorgehen gegen ihn. Die
Einsprache des #Gesandten#, die Zuwendung seines Schutzes an den
königlich sächsischen Unterthan Blum hätte nicht nöthig gemacht
jene nachdrückliche und immer erneute Berufung Blum's auf seine
Unverletzlichkeit als Mitglied des Frankfurter Parlaments, an welcher
Blum zu Grunde ging.[311] Blum war, auch als er sich mit Fröbel hinter
den Eisenthüren und Eisengittern des Stabsstockhauses verwahrt sah,
der festen Ueberzeugung, daß die Berufung auf das von der Deutschen
Centralgewalt erlassene Gesetz vom 29./30. September 1848[312] ihm
alsbald die Freiheit wieder geben müsse. Dieses Gesetz bestimmte:
„Ein Abgeordneter zur verfassunggebenden Nationalversammlung darf
von dem Augenblick der auf ihn gefallenen Wahl während der Dauer der
Sitzungen ohne Zustimmung der Reichsversammlung weder verhaftet,
noch in strafrechtliche Untersuchung gezogen werden, mit alleiniger
Ausnahme der Ergreifung auf frischer That. In diesem letzteren
Fall ist der Reichsversammlung von der getroffenen Maßregel sofort
Kenntniß zu geben und es steht ihr zu, die Aufhebung der Haft oder
Untersuchung bis zum Schluß der Sitzungen zu verfügen. Vorstehende
Bestimmungen treten in Kraft mit dem Tage ihrer Verkündigung im
Reichsgesetzblatt.
Die Gültigkeit dieses Gesetzes für Oesterreich ließ sich nicht
bestreiten. Oesterreich, einschließlich des Kaisers, hatte die
Einsetzung des Erzherzogs Johann als Reichsverwesers von Deutschland
ausdrücklich genehmigt. Seine Einsetzung bildete nur einen untrennbaren
Theil des ganzen Gesetzes über die provisorische Centralgewalt. Die von
der Centralgewalt verkündigten Gesetze erlangten Gesetzeskraft für ganz
Deutschland[313] -- zu welchem die deutsch-österreichischen Provinzen
damals noch gehörten -- durch ihre Verkündigung im Reichsgesetzblatt.
Aber nicht einmal der letzte Einwand erlogener Rechtsverdrehung konnte
sich hier hervorwagen, der Einwand nämlich, daß in Oesterreich „die
Kundmachung, durch welche die Wirksamkeit eines österreichischen
Gesetzes bedingt ist, durch spezielle Mittheilung desselben an die
besondern Gerichte u. s. w. geschehe, und daß zur Zeit des Eintreffens
des gedachten Reichsgesetzes (in Wien) ein vollständiges Ministerium
nicht bestanden habe, namentlich zu jener Zeit ein Justizminister
nicht dagewesen sei.“[314] Denn das Justizministerium war mittels
kaiserlichen Erlasses vom 7. October Kraus, Hornbostl und Doblhoff
mit übertragen. Der österreichische Ministerrath hatte auch am 8.
October ein Wechselmoratorium -- also zweifellos einen Act des
Justizministeriums -- erlassen. Vor Allem aber hatte der „k. k.
österreichische Bevollmächtigte bei der Reichscentralgewalt in
Frankfurt“, v. Bruck dem Reichsministerium der Justiz am 11. October
angezeigt:[315]
„Der Unterzeichnete beehrt sich in Erwiderung der geehrten Note
von gestern den Empfang des Reichsgesetzblattes Nr. 1 bis 3 in
den gewünschten 100 Abdrücken zu bestätigen, #welche sogleich
nach der jedesmaligen Ausgabe an die Provinzialregierungen der
österreichischen Bundesländer zur schleunigen Vertheilung an
die betreffenden Behörden versandt werden sollen. Die örtliche
Veröffentlichung der darin enthaltenen Gesetze und Verordnungen wird
stets durch die Provinzialregierungen unverzüglich erfolgen#, und
der Unterzeichnete erlaubt sich in Erwidrung der geehrten Note v.
6. d. #auf die Wiener Zeitung vom 5. d. zu verweisen, in welcher das
erste Stück des Reichsgesetzblattes unter der Bezeichnung „Amtliches“
abgedruckt ist.#“
Damit war klar anerkannt, daß auch für Oesterreich die
Rechtsverbindlichkeit zur Verkündigung der Reichsgesetze mit
deren Erscheinen im Reichsgesetzblatt begründet war. Und da dem
Reichsgesetzblatt die Verkündigung für das ganze Reichsgebiet
gesetzlich zustand und dieses Gesetz wie die rechtsverbindliche Kraft
aller Reichsgesetze für die Einzelstaaten bereits in Stück 1. stand und
#dieses in Oesterreich verkündigt war#, so bedurfte es der „örtlichen
Veröffentlichung“ des Immunitätsgesetzes vom 30. in Oesterreich
überhaupt nicht. Dasselbe war Gesetz für Oesterreich seit dem 30.
September.
Blum war daher im vollen Rechte, wenn er am 5. November gemeinsam
mit Fröbel ein Schreiben an den Präsidenten der Deutschen
Nationalversammlung aufsetzte, in welchem er diesem Kunde von ihrer
Verhaftung gab und um Schutz und Freiheit auf Grund des Reichsgesetzes
vom 30. September bat. Dieses Schreiben ist indessen nie nach Frankfurt
gelangt, wohl aber in die Hände des Fürsten Windischgrätz. Bei den
Blum'schen Acten befindet es sich nicht. Es bildete für den Fürsten
offenbar den ersten Anlaß des Nachdenkens über die Frage, ob man dem
verhaßten Frankfurter Parlament durch die Vernichtung der beiden
gefangenen Abgeordneten nicht offenbaren könne, wie wenig man sich
in Oesterreich um des Parlamentes Rechte und Gesetze kümmere. Daß in
Schönbrunn -- wo Windischgrätz nun schaltete -- nach Empfang oder
richtiger nach Unterschlagung dieses Schreibens sofort der Entschluß
feststand, das Reichsgesetz vom 30. September geflissentlich zu
mißachten, hat der damalige Alter-Ego des Fürsten, der Vollstrecker
der Bluturtheile des k. k. permanenten Standrechts, G. M. Hipssich,
offen eingestanden.[316] Nun verräth uns aber Herr v. Helfert auch die
geheimen Verhandlungen, welche in diesen Tagen zwischen dem Fürsten
und Olmütz, d. h. zwischen Windischgrätz und den Ministern Wessenberg
und Schwarzenberg spielten. Dieselben beweisen für Jeden, der lesen
kann, gerade das, was Herr v. Helfert so gern bestreiten möchte, daß
bei Windischgrätz die Hinrichtung Blum's eine festbeschlossene Sache
war, und die Beschaffung der „juridischen Beweise“ seiner Schuld
getrost der in solchen Dingen höchst probaten k. k. permanenten
Standrechtscommission überlassen werden sollte. Schon am 24. October
nämlich hatte Windischgrätz an Wessenberg geschrieben „daß gegen die
in Wien befindlichen Mitglieder des Reichstags als Theilnehmer am
Aufstande vorgegangen werden müsse.“ Er hatte diese Ansicht am 30.
October weiter begründet. Wessenberg hatte am 31. October entschieden
widersprochen, und verlangt, daß Windischgrätz die Deputirten den
ordentlichen Gerichten überliefern müsse. „Das Verfahren gegen
allenfalls schuldig befundene Reichstagsgesandte verdiene eine nähere
Erwähnung und müsse seines Erachtens diesfalls Baron Kraus als der
einzige in Wien anwesende verantwortliche Minister und allenfalls
ein höherer Justizbeamter zu Rathe gezogen werden, da die besondere
privilegirte Stellung der Reichstagsabgeordneten eine eigene Beachtung
nöthig mache und die Regierung sonst in Conflicte mit dem Reichstag
kommen könnte.“ Windischgrätz gerieth darüber in nicht geringe
Aufregung. Am 2. November schrieb er an Wessenberg, es stelle sich die
Nothwendigkeit heraus, die Häupter jener Fraction des Reichstages, die
mit der subversiven Partei eng verbündet war, zur Verantwortung zu
ziehen. „#Die moralischen Beweise ihrer Schuld liegen klar am Tage
und es sollte, denke ich, nicht schwer werden, auch die juridischen zu
finden.#“ Bis dahin bezog sich der Briefwechsel nur auf die Mitglieder
des österreichischen Reichstages.
Von nun an führte aber nicht Wessenberg, sondern Fürst Felix
Schwarzenberg, ein Dutzbruder Windischgrätz, die Correspondenz mit
diesem weiter. Er zeigte sich weit gefügiger gegen die Ansichten des
Feldherrn. Das Immunitätsgesetz genirte ihn gar nicht. Er schreibt am
3. November an Windischgrätz: „#Wenn wir juridische Beweise hätten#,
wäre es ein Leichtes, die Betretenden der gewöhnlichen gerichtlichen
Behandlung zu überliefern.“ Am 5. schreibt er, von der „Mitschuld
mancher Reichstagsdeputirten an den Schändlichkeiten der letzten
Revolution“ sei er #moralisch# überzeugt, allein an die „geheiligten
Leiber“ der Volksvertreter könne man „nur durch #juridische Beweise#
gelangen“; lägen in dieser Beziehung „constatirte Daten“ vor, so
könnte „viel ersprießliches“ erreicht werden. Herr v. Helfert hat
offenbar seine Gründe dafür, warum er diesen Briefwechsel nicht
vollständig mittheilt, sondern nur einzelne Sätze oder gar nur Worte
daraus citirt. #Aber sicher ist, daß Windischgrätz am 6. November#
(vielleicht schon am 4.) #Schwarzenberg von der Verhaftung Blum's
Kenntniß gegeben und am 6. November# -- nachdem er Blum's Eingabe für
Frankfurt gelesen! -- #verlangt hat, daß er diesen Mann hinrichten
lassen dürfe#, und zwar auch -- denn das bildete ja bisher den
Kernpunkt des Streites zwischen Schönbrunn und Olmütz -- #ohne
„juridische Beweise“# nur nach dem „#moralischen#“ Verdammungsurtheil
des Fürsten, und nicht von den gewöhnlichen Gerichten, sondern
von der k. k. Standrechtscommission. Dieses Schreiben verschweigt
Herr v. Helfert vollständig. Es muß aber existiren und zwar dem
angegebenen Sinne nach existiren, denn Schwarzenberg antwortet am
7. Nov.: er bitte „um Schonung für die schlechtesten (!) #unserer#
Reichstagsdeputirten; #mit Blum möge der Feldmarschall nach Ermessen#“
(also nicht nach Richterspruch!) „#vorgehen, er verdiene Alles#.“ Es
scheint nach dieser Antwort sogar, als habe Windischgrätz in seinem
Briefe an Schwarzenberg auf die Wichtigkeit des Unterschiedes zwischen
„unseren“ und den Frankfurter Abgeordneten hingewiesen, d. h. mit
anderen Worten auf die politische Wichtigkeit, welche der Hinrichtung
eines Frankfurter Deputirten für Oesterreichs Machtstellung gegenüber
der Paulskirche haben müsse. Der Fürst beeilte sich außerordentlich,
von dieser Indieachterklärung Blum's Gebrauch zu machen. Denn schon
der folgende Tag konnte einen Widerruf bringen -- und brachte ihn
auch! Am 8. ließ nämlich Schwarzenberg die Erläuterung folgen: „Die
Reichstagsdeputirten seien #nicht standrechtlich zu behandeln#, wenn
sie nicht #_in flagranti_#[317] verhaftet werden könnten“ -- dazu
war natürlich im Stabsstockhause keine Aussicht -- „#sie sind auf
freien Fuß zu lassen#, wohl aber alle rechtlichen Anzeigen zu sammeln,
damit sie den #ordentlichen Gerichten# überliefert werden können. Ein
anderes Verfahren würde uns die größten Schwierigkeiten bereiten.“
Hier ist der Unterschied zwischen „unsern“ Reichstagsabgeordneten und
Blum nicht mehr gemacht. Diese Note hätte also Blum frei gemacht.
Aber als sie am Morgen des 9. in Wien eintraf, hatte Blum schon
aufgehört zu leben. „Die Zuschrift Schwarzenberg's vom 7.“, schreibt
v. Helfert mit empörender Offenheit, „die jedenfalls im Laufe des
8. November in Schönbrunn eintraf, #entschied# über das Schicksal
der beiden Frankfurter Deputirten.“ Und dann will uns derselbe Herr
später einreden, dieses „Schicksal“ sei durch einen ordentlichen
#Richter#spruch „entschieden“ worden!
Robert Blum saß ohne Ahnung aller dieser Dinge im Stabsstockhause und
harrte seiner Befreiung entgegen. Er versprach sich dieselbe bestimmt
von seinem Schreiben vom 5. an den Präsidenten der Nationalversammlung
zu Frankfurt a./M. In zwei Tagen konnte das Schreiben in Frankfurt
sein, am nämlichen Tage mußte der Erzherzog den Befehl erlassen, ihn
und Fröbel freizugeben. In dieser Hoffnung schrieb er am 6. an die Frau:
„Meine liebe Jenny! als ich Dir meine letzten Zeilen schrieb, deren
Kürze die Umstände geboten, glaubte ich denselben auf dem Fuße zu
folgen und wenigstens kurze Zeit in meinem Hause zu verleben. Das
ist anders geworden und ich werde unfreiwillig hier zurückgehalten,
bin verhaftet. Deute Dir indessen nichts Schreckliches, ich bin in
Gesellschaft Fröbel's und wir werden sehr gut behandelt; allein
die große Menge der Verhafteten kann die Entscheidung wohl etwas
hinausschieben. Sei also ruhig und wenn Du das bist, wirst Du zu
meiner Ruhe wesentlich beitragen; ich denke Dich stark und gefaßt
und bins deshalb selbst. Bitte Heyner in meinem Namen, daß er Dir
die Haushaltungsbedürfnisse vorschießt; ich werde ihm das entnommene
sofort ersetzen, wenn ich wiederkomme. Leb' recht wohl, bleibe gesund
und heiter, grüße alle Freunde und empfange für Dich und unsere
lieben Kinder von Herzen Gruß und Kuß von Deinem #Robert#.“ -- „Denkt
am 10. und 11.[318] freundlich an mich.“
Die feste, heitere Stimmung Blum's begann vom 6. November an sich zu
trüben. Wenigstens behauptet das Fröbel in seinen „Briefen“.[319]
Dasselbe schreibt Fröbel in einem Briefe an Blum's Schwester, Frau
Selbach in Köln, am 22. December 1848. Der Brief enthält auch über die
früheren Ereignisse interessante Daten. Fröbel berichtet, nachdem die
Ereignisse bis zum 28. erzählt sind:
„Von da (vom 26.) bis zum 28. sah ich Ihren Bruder nicht wieder.
Ich hörte aber von Andern, daß er unterdessen mit einem Muthe,
der über jedes Lob erhaben war, ja sogar mit Lust und Freude sich
im Kugelregen und in anderen Gefahren befunden. Mehrere seiner
Mannschaften fielen in seiner Nähe und andere wurden verwundet.
Eine Kugel fuhr ihm auf der linken Seite, am Herzen, durch das
Rockfutter. Die Nacht vom 28. auf den 29. brachte er in seinem Zimmer
in Stadt London zu, während ich mit dem #Rest# meiner Compagnie[320]
einen Saal des Universitätsgebäudes inne hatte. Am 29. früh um 5
Uhr besuchte ich ihn und wir schrieben unser Entlassungsgesuch,
welches wir gegen 6 Uhr abschickten. Dann lebten wir wieder bis zum
4. früh, wo wir verhaftet wurden, im Gasthaus zusammen. Ihr Bruder
war in der ganzen Zeit äußerlich abwechselnd bald ernst und ruhig,
bald humoristisch, bald ziemlich leidenschaftlich activ gestimmt,
innerlich aber bemerkte ich an ihm immer eine sehr große Erregung.
Wir kannten die Menschen nicht genug, die uns umgaben, und so war
er ungewiß, ob für ihn die Zeit eines entscheidenden Augenblicks
gekommen sei. Hätte er gewollt, so wäre die Leitung der Dinge sehr
bald in seinen Händen gewesen. Weil er sich in dieser Beziehung über
seine Aufgabe nicht klar sein konnte, schwankte er auch von Anfang an
zwischen dem Wunsche, abzureisen und dem, zu bleiben. -- Im Gefängniß
hatten wir miteinander ein leidliches Zimmer. Ihr Bruder sprach, als
hoffe er höchstens acht Tage gefangen zu sein und dann freigelassen
zu werden, innerlich aber scheinen ihn düstre Ahnungen beunruhigt zu
haben. Er dachte viel an seine Familie und als er einmal, am Fenster
sitzend, vor dem Kinder spielten[321], zu mir sagte: „sieh', da geht
mein kleiner --“ (ich weiß den Namen nicht mehr), sah ich, daß seine
Hand zitterte und seine Augen feucht waren. Er sagte mir am dritten
und vierten Tage unserer gemeinsamen Haft oftmals: „Du wirst am Ende
allein zurückreisen,“ was ich ihm auszureden suchte. Er mochte (!)
an seine Rede in der Aula und an einen sehr beleidigenden Artikel
denken, den er im „Radikalen“ mit seiner Namensunterschrift gegen den
Fürsten Windischgrätz geschrieben.“
Diese Mittheilungen entsprechen gewiß vollständig den Beobachtungen,
die Fröbel gemacht hat. Nur die Genauigkeit dieser Beobachtungen ist
in Frage. Denn Fröbel war, wie er selbst zugesteht, bei weitem der
Aufgeregtere von Beiden. Er durchmaß das Zimmer in großen Schritten
in steter Erregung, während Blum meist lesend dasaß, wenn die Freunde
nicht zusammen sprachen. Daß kürzere und längere Stunden kamen,
Stunden der bangen Sorge auch für Blum, kann bei seinem tiefen Gemüth,
bei seiner innigen Anhänglichkeit an Weib und Kind kaum bezweifelt
werden. Das ist aber eine Wahrnehmung, die jeder Richter und jeder
Vertheidiger, der mit Untersuchungsgefangenen zu thun hat, die nicht
verkommen sind, in den ersten drei Tagen ihrer Haft machen wird. Und
sicher ist nach allen Fröbel'schen Versionen, daß Blum #selbst# nie
seine Rede auf der Aula und seinen Artikel im „Radicalen“ als den Grund
seiner nachdenklichen Stimmung bezeichnet hat, sondern daß Fröbel das
nur vermuthet hat. („Er #mochte# an seine Rede“ u. s. w. „denken“).
-- Uebrigens bildeten, wie Fröbel gleichfalls zugesteht, diese trüben
Stimmungen nur die Ausnahme. Sehr häufig blickte die Schildwache
draußen mit Verwunderung durch die „verglaste Oeffnung in der Thür“
-- wie Helfert schön sagt -- wenn die Gefangenen laut und anhaltend
lachten und scherzten.
Am 6. Abends wurde beiden Gefangenen eine sehr unangenehme
Ueberraschung zu Theil: ein Italiener Matteo Padovani wurde zu
ihnen in dasselbe Zimmer als Mitgefangener gelassen. Fröbel hat
diesen Mann später vor dem Parlament offen der Spionage beschuldigt.
Die Verdachtsgründe, die Fröbel anführt: die auffallend behäbige
Garderobe und Ausstattung, die Padovani mit sich in das Gefängniß
brachte, die Zuvorkommenheit der Bedienung gegen ihn, das widerwärtig
zudringliche, auffallende und unruhige Wesen des Fremden, seine
tendenziöse Einmischung in die Gespräche und gemeinsamen Schritte
der Abgeordneten, seine fortwährende Aufforderung an dieselben,
ihre Unverletzlichkeit als Abgeordnete den Behörden gegenüber recht
scharf zu betonen, seine auffallenden Versuche, von den Gefangenen
Einzelheiten über ihre Betheiligung am Kampfe zu erfahren, sind
keineswegs „sicher ohne allen Grund“ wie Herr v. Helfert kurz
meint.[322] Im Gegentheil waren die bisherigen „juridischen Beweise“,
welche die Central-Untersuchungscommission trotz des ganzen Heers ihrer
Denuncianten und Polizeispione für die Schuld der beiden Abgeordneten
zusammengebracht hatte, so überaus dürftig, daß die Einstellung und
Mitwirkung eines Spions zur Ergänzung des Schuldbeweises, namentlich
in der Geschäftsgebahrung des nachmetternich'schen Oesterreich und bei
dem in Schönbrunn bereits am 6. nach Olmütz gemeldete Entschlusse,
Blum mit oder ohne „juridische Beweise“ nicht lebend nach Frankfurt
kommen zu lassen, durchaus nicht zu jenen Dingen gehört, welche damals
in Wien undenkbar gewesen wären; am wenigsten zu denen, welche die
Entrüstung des Herrn v. Helfert vorzugsweise verdient hätten. Denn die
Briefe seines Helden Windischgrätz an Wessenberg und Schwarzenberg
stehen moralisch betrachtet tief unter der Judasrolle, die Padovani
von Fröbel beigemessen wird. Padovani wäre doch nur das Werkzeug einer
feilen Scheinjustiz gewesen, ein Werkzeug, das sich vielleicht durch
diese Handlungsweise die eigene Straflosigkeit erkaufte (Nordstein S.
361), der Fürst Windischgrätz aber erscheint nach jenen Briefen als der
eigentliche Anstifter eines Justizmordes.
Was mich veranlassen könnte, den schweren Verdacht, der dreißig Jahre
lang auf dem unglücklichen Italiener gelastet hat, für grundlos
zu erklären, ist sein Verhalten, als ich vor fünf Jahren (1873)
einige Actenstücke über Blum's Tod in der „Deutschen Zeitung“ in
Wien veröffentlichte.[323] Damals entspann sich eine lange Fehde
zwischen Padovani und Fröbel in der Zeitung, und Padovani schrieb
mir in Ausdrücken, die schwerlich erheuchelt waren, wie schwer er
die fünfundzwanzig Jahre über unter dieser falschen Anklage gelitten
habe. Diese günstige Meinung wird aber getrübt durch Actenstücke, auf
welche ich seither aufmerksam geworden bin. Helfert theilt nämlich in
seiner Darstellung des Processes wider Fröbel mit, daß die Broschüre
Fröbel's „Wien, Deutschland und Europa“, welche Fröbel's Begnadigung
bekanntlich vorzugsweise erwirkte, von Padovani den Richtern zugesandt
worden sei.[324] Padovani war damals noch Untersuchungsgefangener,
und es macht einen mindestens eigenthümlichen Eindruck, wenn er in
dieser Lage wissen konnte und wußte, was „die Richter“ gerade als
Begnadigungsmoment zu Gunsten Fröbel's gebrauchen konnten -- namentlich
wenn man sich daran erinnert, daß Schwarzenberg nur #Blum# dem
„Ermessen“ des Fürsten preisgegeben und auch diese Zusage in seinem
Schreiben vom 8. November wieder eingeschränkt hatte. Da das Urtheil
gegen Fröbel erst den 11. November Vormittags geschöpft wurde[325], so
lag hier nunmehr der Vorwand einer Begnadigung ebenso sehr im Interesse
des Fürsten, als bei Blum der Vorwand einer Verurtheilung. Dazu kommt
noch ein zweites auffallendes Actenstück. In dem bereits auf Seite
534 (Note) erwähnten Bericht des GM. Hipssich vom 30. November an die
Centralcommission kommt die Stelle vor: „daß Padovani jede Zumuthung
mit Entrüstung zurückweise, als ob ihm #bei# jener Translocation[326]
irgend ein #Auftrag# zur Ausspähung der genannten Mitgefangenen
ertheilt worden sei.“ Diese Worte stehen nur auf Schrauben. Und was
ging es den GM. Hipssich an, wie Fröbel vor dem Parlament über Padovani
urtheilte? Welchen Werth hatte es, wenn der Generalmajor erklärte, daß
sein Opfer -- möglicherweise sein Spion! -- diese Beschuldigung „mit
Entrüstung“ zurückweise?
Dazu kommt nun, wie bemerkt, die große Dürftigkeit des Schuldbeweises,
den die Standrechts-Commission bis zum 6. gegen Blum und Fröbel
angebracht hatte. Die einzige Aussage, die bis zum 6. Abends gegen die
Gefangenen vorlag, war eine Bemerkung von Messenhauser. Messenhauser
hatte in seinem ersten Verhör am 6. November Abends ausgesagt, Blum
#und Fröbel# hätten sich am 30. auf dem Stephansthurm, „wie ihm
berichtet worden“, „in den heftigsten Worten über seine Capitulation
ausgesprochen“. Diese Anschuldigung war so unhaltbar, daß sie selbst
von der Standrechtscommission weiter gar nicht beachtet wurde. Außerdem
besaß die Untersuchungscommission bis zum 5. November Abends noch
die Artikel der „Presse“ vom 25. und der „Ostdeutschen Post“ vom 24.
October über Blum's Rede in der Aula. Aus ihnen hat das Standgericht
später nur einen einzigen Satz für die Anklage brauchbar erachtet, der
schon früher erwähnt wurde. Das war Alles! Ein _agent provocateur_
konnte also noch recht ersprießliche Dienste leisten. Trotz alledem
könnte man gegen die Annahme, daß Padovani in dieser Rolle thätig
gewesen sei, anführen jenes wiederholt vom Fürsten ausgesprochene
Princip, daß es auf Schuldbeweis gar nicht ankomme, sondern nur auf das
bereits fertige moralische Urtheil über den Angeschuldigten. Denn um
ein moralisches Urtheil über #Blum# zu fällen, dazu bedurfte es keines
Padovani. Dazu genügten vollkommen die „Gemeinen“ Tiefenthaller und
Compéis, die „Gefreiten“ Mahn und Wöhner (die in der Geschichte nur mit
einem Fragezeichen aufgeführt werden, da ihre Autographen in den Acten
jeder Entzifferung spotten) und alle die andern intelligenten und für
moralische Urtheile insbesondere vorzüglich qualificirten „Richter“
des Wiener Blutgerichts. Allein dagegen ist wieder zu bedenken, daß
bis zum sechsten November Fürst Windischgrätz von Olmütz noch #keine#
Erlaubniß hatte, Blum gegenüber auf „juridische Beweise“ zu verzichten
und sich mit einer „moralischen“ Beurtheilung desselben zu begnügen.
Diese Erlaubniß traf erst am 8. in Schönbrunn ein. Am 6. war also die
Beibringung „juridischer Beweise“ für Blum's Schuld die unerläßliche
Bedingung für Blum's in Schönbrunn so aufrichtig gewünschte
Verurtheilung. Und zu diesem Zwecke war ein _agent provocateur_ ein
ganz brauchbares Subjekt.
Am 7. November richteten Blum und Fröbel an General Cordon eine
Beschwerde wegen ihrer Gefangenhaltung seit dem 4. November und weil
ihnen im Laufe dieser Tage „nicht mindestens ein Verhör, und damit
Gelegenheit, ihr Recht geltend zu machen“, gewährt worden sei. Diese
Beschwerde hatte einen „Auftrag“ des GM. Cordon vom 7. November zur
Folge, dessen Inhalt Herr v. Helfert, obwohl er ihn kennen mußte,
da er bei den Blum'schen Acten sich befindet[327], nicht mittheilt.
Aller Wahrscheinlichkeit stand in diesem „Auftrag“ nur das Gebot
zu rascherer Beweisaufnahme. Die Gefangenen erhielten auch auf ihre
Beschwerde keine Antwort.
Die Beweiserhebungen fanden am 8. November statt. Man hatte
schließlich nämlich noch einige „Zeugen“ aufgetrieben, welche
man für verwendbar erachtete. Um mit den ernsthaften anzufangen:
Ignaz Kuranda, Eigenthümer, und Dr. Ed. Wössel, Mitarbeiter der
„Ostdeutschen Post“, waren als „Augen- und Ohrenzeugen von Blum's
Auftreten am 23. in der Aula“ berufen.[328] Es scheint aber mit
diesem „Augen- und Ohrenzeugniß“ nicht viel anzufangen gewesen zu
sein; denn im Verhör ist Blum hiervon gar nichts eingehalten worden.
Zu diesen für die Anklage blos mißlungenen Zeugenerhebungen kam
noch eine Anzahl anderer, von deren Hereinziehung in eine so ernste
Sache von Haus aus hätte abgesehen werden sollen: es war das die
Vernehmung des Spezereihändlers Pietro Giacomuzzi und des Wirthes,
des Zahlkellners und des Kellners „Zum rothen Igel“. Man glaubte von
ihnen wahrscheinlich eine Bestätigung des schon von Messenhauser am
Tage zuvor der Standrechtscommission gebeichteten Blödsinns[329] zu
erfahren, daß Robert Blum am 27. October Messenhauser die „Präsidentur“
(der Republik? und welcher?!) angeboten habe. Vielleicht dachte sich
die Standrechtscommission, diese Republik sei im „Rothen Igel“ am 27.
October geboren worden und der Zahlkellner Franz Maireder -- letzterer
natürlich gegen Trinkgeld -- und der Kellner Leopold Uebel hätten
dabei als Feierlichkeitszeugen gedient. Doch diese Hypothesen können
wir bei Seite lassen, da Herr v. Helfert uns leider selbst vom Inhalte
der Aussagen der Zeugen vom „Rothen Igel“ keine Mittheilung macht;
jedenfalls nur aus dem guten Grunde, weil sie höchstens mittheilen
konnten, was Robert Blum im „Rothen Igel“ gegessen und getrunken
hatte, so daß sich auch betreffs dieser classischen Zeugen die
Standrechtscommission in ihren berechtigtsten Erwartungen getäuscht
sah. Bei der Vernehmung Blum's konnte ihm nicht einmal eine einzige
blutdürstige Verschwörung aus dem „Rothen Igel“ vorgehalten werden.
So besaß denn die Standrechtscommission am Nachmittag des 8. November
immer noch kein weiteres Belastungsmaterial, als eine Nummer der
„Ostdeutschen Post“ und der „Presse“ und die stadtbekannte, auch
von Messenhauser bestätigte Thatsache, daß Blum als Hauptmann im
Elite-Corps mitgefochten habe. Aber wenn das unter das Standrecht
gehörte, wo waren denn alle die andern Hauptleute und Offiziere der
Stadtkämpfer? Hatte man denn die auch verhaftet? Mit nichten!
Ehe diese Erhebungen am 8. November abgeschlossen waren, hatte Blum
mit Fröbel auf das „eifrige Zureden“ und des „im höchsten Grade
zudringliche“ Einmischen Padovani's noch einen andern Schritt zur
Erlangung der Freiheit gethan. Padovani „legte es Blum dringend an's
Herz“, sagt Fröbel[330], „daß wir einen Fehler begangen, indem wir
nicht energisch genug protestirt und unsere Eigenschaft als Deputirte
nicht genug in den Vordergrund gestellt hätten. Sie kennen,“ sagte er,
„die österreichischen Behörden nicht. Wenn Sie energisch auftreten,
werden Sie sehen, daß Sie morgen frei sind.“ Das bestimmte Blum und
endlich auch Fröbel, nun einen förmlichen Protest einzureichen. „Ich
war mit Blum verschiedener Meinung“, sagt Fröbel, „und der Protest,
welchen Blum aufsetzte, war mir nicht recht. Bei der Copie wurde am
Schlusse eine Stelle weggelassen, welche eine Drohung enthielt.“
Nachstehend wird dieser Protest, welcher gerichtet wurde „an die Hohe
Centralcommission zur Untersuchung der Vorfälle in Wien“ mitgetheilt
nach dem Concept von Blum's Hand, das nach seinem Tode mit seinen
übrigen Papieren an die Familie zurückgelangte. Er lautet:
#„Protest.“#
„Nach dem Reichsgesetze vom 30. September dieses Jahres, welches von
der Deutschen Nationalversammlung (in der auch Oesterreich vertreten
ist) beschlossen, von der in Oesterreich anerkannten Deutschen
Centralgewalt promulgirt, von Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Erzherzog
Johann, Reichsverweser, unterzeichnet, und im Reichsgesetzblatt
Nr. 2 ordnungsmäßig bekannt gemacht ist -- darf kein Abgeordneter
der Deutschen Nationalversammlung verhaftet oder in Untersuchung
gezogen werden, ohne Zustimmung der Versammlung selbst. Die
Unterzeichneten sind nun gegen das angezogene Reichsgesetz seit fünf
Tagen verhaftet.“ Folgt die Aufzählung der Schritte, die sie bis
dahin zur Erlangung ihrer Freiheit gethan. „Unter diesen Umständen,
auf Grund des Reichgesetzes vom 30. September, auf Grund der von
Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich seinen Staaten vielfach
garantirten constitutionellen Einrichtungen, und auf Grund des
fürstlichen Wortes des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz
Durchlaucht, die constitutionellen Einrichtungen nicht schmälern
zu wollen, erfüllen die Unterzeichneten hiermit gegen das Deutsche
Volk, gegen das Gesetz und gegen die Nationalversammlung eine heilige
Pflicht, indem sie einen
#feierlichen Protest#
erheben gegen ihre Verhaftung sowohl, wie gegen das Verfahren seit
dieser Verhaftung, und die Verantwortlichkeit für die Nichtachtung
des Gesetzes auf die Urheber desselben wälzend[331], sehen wir
uns genöthigt, den anliegenden Protest gehorsamst zu überreichen.
Es ist unsere Pflicht, diesen Protest auch an die hohe deutsche
constituirende Nationalversammlung und an unsere Wähler gelangen zu
lassen, damit dieselben erkennen, daß wir das Gesetz, zu dessen
Erlassung und Erhaltung man uns erwählt hat, nach unsern Kräften
selbst im Kerker wahren! Da nach der dermaligen factischen Gestalt
der Dinge dazu die Erlaubniß der hohen Central-Commission nöthig
ist, so bitten wir, diese Erlaubniß uns #baldmöglichst# ertheilen zu
wollen.
Mit vollkommenster Hochachtung zeichnen:
Einer hohen Central-Commission gehorsamste
Abgeordneten der deutschen constituirenden Nationalversammlung,
#Robert Blum#, #Julius Fröbel#.