Wien, im Stabsstockhause, am 8. November 1848.“

Dieser Protest wurde Nachmittags 4 Uhr in einer Reinschrift von

Fröbel's Hand -- nachdem Padovani's Anerbieten, diese zu besorgen

abgelehnt worden war -- abgegeben. „Dieser Protest bildete eine

entscheidende Wendung in unserer Sache! Dieser Protest ist allerdings

berücksichtigt worden“, sagte Fröbel in der Paulskirche -- „Sie sehen

es in dem Tode Blum's, auf welche Weise. Um 4 Uhr Nachmittags hatten

wir den Protest übergeben, um 6 Uhr wurde Blum zum Verhör gerufen.

Die Zeit von zwei Stunden ist etwa das, was nothwendig war, um den

Protest nach Hetzendorf[332] zu bringen und einen Befehl als Antwort zu

erhalten.“

In der Hauptsache hat Fröbel ganz recht. Der Protest bildete #eine#

entscheidende Wendung im Schicksal Blum's, wenn auch nicht #die#

entscheidende. Diese war herbeigeführt durch den Brief Schwarzenberg's

aus Olmütz, der am 8. in Schönbrunn eingetroffen war, und die

„schlechtesten“ #österreichischen# Abgeordneten verschont wissen

wollte, #Blum# dagegen -- mit dem naiven Eingeständniß, daß er der

„Schlechteste“ nicht sei -- dem „Ermessen“ des Fürsten preisgab, zu

-- „#Allem#“! Aber gewiß ist, daß dieser Protest unmittelbar nach

Schönbrunn versendet worden ist. Denn er war schon bei Beginn des

Verhörs gegen Blum um halb 6 Uhr nicht mehr bei den Acten, und

ist auch später nie zu den Acten zurückgegeben worden. Schon die

Reichscommissare Paur und Pözl vermißten ihn hier und mußten ihn

bittweise in Abschrift herbeiziehen.[333] Und selbst Helfert citirt ihn

nach Fröbel's „Briefen“, nicht nach den Acten.[334] Welchen Eindruck

er auf den Fürsten machte, kann man sich denken, da dieser sich schon

tagelang zuvor an dem Gedanken erlabt hatte, in Blum die verhaßte

Paulskirche zu treffen.

Wir besitzen aber hierüber, Dank der arglosen Güte Helfert's, mehr

als bloße Vermuthungen. Es erfloß nämlich am achten November vom

„Hauptquartier Schönbrunn“ „an die löbliche Centralcommission der k.

k. Stadtcommandantur zu Wien“ ein Schreiben (gez. Mengewein, GM.),

in welchem befohlen wird, einen „Aufseher der Gasbeleuchtungsanstalt

in Erdberg sammt einigen Arbeitern zu vernehmen“, welche höchst

gravirliche Mittheilungen über Blum's bewaffnete und führende

Betheiligung am Kampfe auf der St. Marxerlinie machen könnten.[335]

Da diesem Befehle von der Standrechtscommission nicht mehr gehorsamt

wurde, muß er erst spät am 8. November, d. h. zu einer Zeit in Wien

eingetroffen sein, wo das Verhör Blum's eben beginnen sollte, oder

vielleicht schon begonnen hatte (es begann um halb 6 Uhr). Er muß

also erst erlassen worden sein, als der Protest Blum's in Schönbrunn

bereits bekannt war. Nun könnte man sagen: dieser Befehl ist zwar nach

Bekanntwerden des Protestes in Schönbrunn erlassen, er ist aber keine

#Folge# des Protestes und des vorgefaßten Entschlusses des Fürsten.

In diesem Befehl findet sich nun aber eine absichtliche Unwahrheit

ausgesprochen, welche ihre Gründe haben muß. Es heißt da nämlich

im Eingang: „Nachdem man #so eben# (!) in Erfahrung brachte, daß

Robert Blum sich unter den in Arrest gesetzten Aufwieglern befindet“.

Diese Behauptung war eine wissentlich unwahre, da oben (S. 535)

gezeigt wurde, daß das Hauptquartier bereits am 4., längstens am 6.

über Blum's Verhaftung unterrichtet war, und sogar am 6. schon über

das Blum zugedachte Schicksal nach Olmütz berichtet haben muß! Die

geflissentliche Lüge, daß „man“ erst am 8. November „soeben“ Kenntniß

von Blum's Verhaftung erhalten, sollte und konnte also nur maskiren,

daß man die in dem Befehl vom 8. angeführten -- nie festgestellten

-- Thatsachen nur als Vorwand zu #dringlichem#, vom Hauptquartier

#befohlenen# Einschreiten des Standgerichts wider Blum anführte, um

nicht Unberufene, die einmal diese Acten läsen, auf den Verdacht zu

leiten, daß ganz andere Gründe -- das Schreiben Schwarzenberg's und

zuletzt der Protest Blum's -- diesen Befehl veranlaßt hätten.[336]

Am achten November nach halb 6 Uhr Abends wurde Blum zum Verhör

abgeholt. Es fand im Stabsstockhause selbst statt, wo die permanente

Standrechtscommission tagte. Dieses Verhör erschöpft zugleich das

#ganze# gegen Blum stattgefundene standrechtliche „Verfahren“. Die

niedliche Kürze dieses „Verfahrens“ -- des kürzesten, das sich

überhaupt vor der Standrechtscommission abspielte -- gestattet uns,

dasselbe hier vollständig mitzutheilen.[337]

„Actum bei der Standrechts- und Kriegsrechtscommission im

Stabsstockhause, angefangen um 5½ Uhr Abends am 8. November 1848.

#Protokoll#,

welches auf Anordnung des k. k. Militär-Stadtcommandos Act. 7.

November, Nr. 251, in Betreff des in Haft gebrachten Robert Blum

aufgenommen wurde.

Zur #Grundlage#[338] dient:

Robert Blum: Ein Zeit- und Charakterbild für das deutsche Volk · 第 53 / 85 题