Dieser Protest wurde Nachmittags 4 Uhr in einer Reinschrift von
Fröbel's Hand -- nachdem Padovani's Anerbieten, diese zu besorgen
abgelehnt worden war -- abgegeben. „Dieser Protest bildete eine
entscheidende Wendung in unserer Sache! Dieser Protest ist allerdings
berücksichtigt worden“, sagte Fröbel in der Paulskirche -- „Sie sehen
es in dem Tode Blum's, auf welche Weise. Um 4 Uhr Nachmittags hatten
wir den Protest übergeben, um 6 Uhr wurde Blum zum Verhör gerufen.
Die Zeit von zwei Stunden ist etwa das, was nothwendig war, um den
Protest nach Hetzendorf[332] zu bringen und einen Befehl als Antwort zu
erhalten.“
In der Hauptsache hat Fröbel ganz recht. Der Protest bildete #eine#
entscheidende Wendung im Schicksal Blum's, wenn auch nicht #die#
entscheidende. Diese war herbeigeführt durch den Brief Schwarzenberg's
aus Olmütz, der am 8. in Schönbrunn eingetroffen war, und die
„schlechtesten“ #österreichischen# Abgeordneten verschont wissen
wollte, #Blum# dagegen -- mit dem naiven Eingeständniß, daß er der
„Schlechteste“ nicht sei -- dem „Ermessen“ des Fürsten preisgab, zu
-- „#Allem#“! Aber gewiß ist, daß dieser Protest unmittelbar nach
Schönbrunn versendet worden ist. Denn er war schon bei Beginn des
Verhörs gegen Blum um halb 6 Uhr nicht mehr bei den Acten, und
ist auch später nie zu den Acten zurückgegeben worden. Schon die
Reichscommissare Paur und Pözl vermißten ihn hier und mußten ihn
bittweise in Abschrift herbeiziehen.[333] Und selbst Helfert citirt ihn
nach Fröbel's „Briefen“, nicht nach den Acten.[334] Welchen Eindruck
er auf den Fürsten machte, kann man sich denken, da dieser sich schon
tagelang zuvor an dem Gedanken erlabt hatte, in Blum die verhaßte
Paulskirche zu treffen.
Wir besitzen aber hierüber, Dank der arglosen Güte Helfert's, mehr
als bloße Vermuthungen. Es erfloß nämlich am achten November vom
„Hauptquartier Schönbrunn“ „an die löbliche Centralcommission der k.
k. Stadtcommandantur zu Wien“ ein Schreiben (gez. Mengewein, GM.),
in welchem befohlen wird, einen „Aufseher der Gasbeleuchtungsanstalt
in Erdberg sammt einigen Arbeitern zu vernehmen“, welche höchst
gravirliche Mittheilungen über Blum's bewaffnete und führende
Betheiligung am Kampfe auf der St. Marxerlinie machen könnten.[335]
Da diesem Befehle von der Standrechtscommission nicht mehr gehorsamt
wurde, muß er erst spät am 8. November, d. h. zu einer Zeit in Wien
eingetroffen sein, wo das Verhör Blum's eben beginnen sollte, oder
vielleicht schon begonnen hatte (es begann um halb 6 Uhr). Er muß
also erst erlassen worden sein, als der Protest Blum's in Schönbrunn
bereits bekannt war. Nun könnte man sagen: dieser Befehl ist zwar nach
Bekanntwerden des Protestes in Schönbrunn erlassen, er ist aber keine
#Folge# des Protestes und des vorgefaßten Entschlusses des Fürsten.
In diesem Befehl findet sich nun aber eine absichtliche Unwahrheit
ausgesprochen, welche ihre Gründe haben muß. Es heißt da nämlich
im Eingang: „Nachdem man #so eben# (!) in Erfahrung brachte, daß
Robert Blum sich unter den in Arrest gesetzten Aufwieglern befindet“.
Diese Behauptung war eine wissentlich unwahre, da oben (S. 535)
gezeigt wurde, daß das Hauptquartier bereits am 4., längstens am 6.
über Blum's Verhaftung unterrichtet war, und sogar am 6. schon über
das Blum zugedachte Schicksal nach Olmütz berichtet haben muß! Die
geflissentliche Lüge, daß „man“ erst am 8. November „soeben“ Kenntniß
von Blum's Verhaftung erhalten, sollte und konnte also nur maskiren,
daß man die in dem Befehl vom 8. angeführten -- nie festgestellten
-- Thatsachen nur als Vorwand zu #dringlichem#, vom Hauptquartier
#befohlenen# Einschreiten des Standgerichts wider Blum anführte, um
nicht Unberufene, die einmal diese Acten läsen, auf den Verdacht zu
leiten, daß ganz andere Gründe -- das Schreiben Schwarzenberg's und
zuletzt der Protest Blum's -- diesen Befehl veranlaßt hätten.[336]
Am achten November nach halb 6 Uhr Abends wurde Blum zum Verhör
abgeholt. Es fand im Stabsstockhause selbst statt, wo die permanente
Standrechtscommission tagte. Dieses Verhör erschöpft zugleich das
#ganze# gegen Blum stattgefundene standrechtliche „Verfahren“. Die
niedliche Kürze dieses „Verfahrens“ -- des kürzesten, das sich
überhaupt vor der Standrechtscommission abspielte -- gestattet uns,
dasselbe hier vollständig mitzutheilen.[337]
„Actum bei der Standrechts- und Kriegsrechtscommission im
Stabsstockhause, angefangen um 5½ Uhr Abends am 8. November 1848.
#Protokoll#,
welches auf Anordnung des k. k. Militär-Stadtcommandos Act. 7.
November, Nr. 251, in Betreff des in Haft gebrachten Robert Blum
aufgenommen wurde.
Zur #Grundlage#[338] dient: