(Juli und August 1848 bis zum Conflict über
den Malmöer Waffenstillstand.)
Auch die Einsetzung des Reichsverwesers hatte von neuem jenen Conflict
entzündet, der bei jedem entscheidenden Schritt der deutschen
Volksvertretung bei Ausübung ihrer verfassunggebenden Befugnisse und
der in ihrer Hand ruhenden Centralgewalt bisher entbrannt war. Schon am
30. Juni hatte der Bundestag auf die Kunde der Wahl des Reichsverwesers
durch das Parlament ein Glückwunschschreiben an den Erwählten erlassen,
in welchem ausgesprochen wurde, „daß die Bundesversammlung bereits
vor Schluß der Verhandlung über die Centralgewalt von den Regierungen
ermächtigt gewesen sei, für diese Wahl sich zu erklären.“ Blum brachte
die wichtige Sache am 1. Juli im Parlament zur Sprache.[188] „Wenn die
Bundesversammlung keine Prophetengabe hat, die ich bis jetzt an ihr
noch nicht bemerkt habe,“ sagte er, „so konnte sie über diese Wahl
im Voraus mit den Regierungen gar nicht reden. Wenn aber, was ich
annehmen muß, die Bundesversammlung ihre Nachrichten nicht schöpft aus
Privatcirkeln und Clubbs, so muß man glauben, es habe ein offizieller
Verkehr stattgefunden.“ Er bat deßhalb einen „möglichst naheliegenden
Tag“ zu bestimmen, um in dieser Angelegenheit eine Interpellation
einbringen zu können. „Zugleich aber stelle ich den Antrag, es möge von
der Versammlung ausgesprochen werden, daß jene Erklärung -- für deren
Bezeichnung kein Ausdruck stark genug sein dürfte -- eine unangemessene
und den Beschlüssen der Nationalversammlung widersprechende sei.“ Unter
„vielstimmigem Bravo“ erklärte Gagern sofort: „Ich habe auf die Frage
des Herrn Blum nur zu erklären, daß zwischen der Bundesversammlung und
mir nicht die geringste Communication über die Sache stattgefunden hat.“
Am 4. Juli brachte Blum von Neuem die Angelegenheit zur Sprache[189]
und stellte den Antrag: „von der Bundesversammlung eine amtliche nähere
Erklärung über den Sinn und die Bedeutung ihres Glückwunschschreibens
an den Reichsverweser und besonders über die darin enthaltene Erklärung
für diese Wahl zu erfordern.“ Er sagte zur Begründung dieses Antrags u.
A.:
„Wenn die Bundesversammlung im Auftrage der Regierungen für unsre
Wahl sich erklärt, so thut sie nichts Anderes, als was Dahlmann
gesagt hat, sie bringt durch das Fenster wieder herein, was wir durch
die Thüre durch zwei Abstimmungen hinausgeworfen haben, nämlich
die Mitwirkung und Zustimmung der Regierungen; wenn sie sich #für#
diese Wahl erklärt, so kann sie sich auch #gegen# die Wahl erklären,
und wir sind nicht sicher davor, daß wir nicht zum zweiten Male
wählen müssen, und sie widerspricht damit entschieden allen unseren
Beschlüssen, ja sie stellt unser ganzes Dasein in Frage.“ Mit Recht
forderte er eine Erklärung der Bundesversammlung, nicht blos des
„Bundestags-Präsidenten“, denn „wir haben hier nur den Abgeordneten
v. Schmerling bei uns, nicht den Bundestags-Präsidenten.“
Gleichwohl wich die Mehrheit, nach einer jener nichtssagenden und
so klugzurückhaltenden Erklärungen Schmerling's, der wichtigen
Principienfrage aus und ging über Blum's Antrag zur Tagesordnung
über. Aber von selbst drängte sich immer von Neuem diese Frage in
den Vordergrund. Als am 12. Juli der Reichsverweser im Parlament die
Annahme seiner Würde erklärt und feierlich versprochen hatte, das
Gesetz über die Einführung der provisorischen Centralgewalt zu halten
und halten zu lassen, begab er sich an den Sitz des Bundestages,
um die Auflösung dieser Versammlung zu vollziehen. Da erklärte ihm
Schmerling als Bundespräsidialgesandter, daß „die Bundesversammlung
die Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Befugnisse und Verpflichtungen
in die Hände der provisorischen Centralgewalt lege, daß die Mitwirkung
aller deutschen Regierungen dem Reichsverweser zur Seite stehe und
sie ihre bisherige Thätigkeit als beendigt ansehe.“ Diese Erklärung
rüttelte weite Kreise des Parlaments aus der vertrauensseligen Stimmung
auf, welche man bisher den Alarmrufen der Linken gegenüber zur Schau
getragen hatte. Das linke Centrum brachte am 14. Juli den Antrag ein,
„daß der Seitens der Bundesversammlung am 12. Juli vollzogene Act der
Uebertragung ihrer Befugnisse auf die provisorische Centralgewalt für
nicht geschehen zu erklären“. Allein die Versammlung erklärte auch
diesen Antrag nicht für dringlich.[190] Um so energischer wurde am
14. Juli der Trotz der Krone Hannover gebrochen. Der allen Parteien
des Parlaments, mit Ausnahme der äußersten Rechten, verhaßte Monarch
hatte es gewagt, in einem von seinem Gesammtministerium unterzeichneten
Schreiben vom 7. Juli „Bedenken über die Form und den Inhalt“ des
Gesetzes über die provisorische Centralgewalt zu äußern. Darauf
forderte das Parlament mit großer Mehrheit „die unumwundene Anerkennung
der Centralgewalt und des Gesetzes darüber von der Staatsregierung
des Königreichs Hannover.“ Und die Krone Hannover beugte sich
diesem Beschlusse. Sie beauftragte ihren Bevollmächtigten bei der
Centralgewalt, v. Bothmer, alle Erklärungen in ihrem Namen vollgültig
abzugeben, und diese stellte nun die schriftliche Zusicherung aus, die
das Parlament erfordert hatte.[191]
Unmittelbar nach seinem Amtsantritt besetzte der Reichsverweser
einige der unentbehrlichsten Departements mit Ministern: dem preuß.
General Peucker gab er das Kriegswesen, Heckscher die Justiz,
Schmerling das Innere und Aeußere. In diesen Händen ruhten die
Geschäfte der deutschen Centralgewalt, als der Reichsverweser vom
15. Juli bis 3. August nach Oesterreich reiste, um dort den Staat
wieder nothdürftig zusammenzuleimen. Am 9. August war die Bildung
des deutschen Reichsministeriums abgeschlossen. Schmerling hatte den
Löwenantheil, das Innere, erhalten, dem polternden Heckscher war die
Gelegenheit geboten, sich durch Leitung der Auswärtigen Angelegenheiten
zu compromittiren, Duckwitz übernahm den Handel, Beckerath die
Finanzen, R. v. Mohl die Justiz, Peucker wie bisher den Krieg. Als
Unterstaatssecretaire waren u. A. im Innern Bassermann, im Finanzamt
Mathy thätig. Im Uebrigen zeigte sich bald, daß der Reichsverweser
für seine Regierungsgewalt dieselbe Unabhängigkeit forderte, wie das
Parlament für seine Beschlüsse über Verfassung und Gesetze. Preußen
machte nämlich am 17. Juli den Versuch, die Bevollmächtigten der
Einzelstaaten bei der Centralgewalt zu einem Rathe, mit einer der Größe
der einzelnen Staaten entsprechenden Stimmenzahl zu vereinigen, in
der Absicht, daß dieser Rath mit dem Reichsverweser sich über alle in
Folge des Beschlusses vom 28. Juni zu treffenden Maßregeln verständige
und deren Ausführung mit den Einzelstaaten vermittle. Da erklärte
jedoch die Centralgewalt am 30. August ausdrücklich, daß die bei ihr
bevollmächtigten Vertreter der einzelnen Staaten „die Befugniß, auf die
Beschlußnahmen der Centralgewalt entscheidend einzuwirken oder irgend
eine collective Geschäftsführung auszuüben“, in keiner Weise besäßen.
Es war also gewiß auch dem Parlament nicht zu verdenken, daß es
ängstlich über seinen Befugnissen wachte; und wenn man diesem zur Last
legte, „es habe vergessen, daß es noch Fürsten in Deutschland gebe“,
so war in dieser Hinsicht das Gedächtniß der Centralgewalt nicht viel
günstiger veranlagt.
Zum Zeichen seiner Oberherrlichkeit über alle deutsche Regierungsgewalt
hatte der Reichsverweser gleich bei Uebernahme seines Amtes durch den
Kriegsminister v. Peucker von den Bundesregierungen gefordert, daß
diese am 6. August die Bundestruppen die deutschen Farben anlegen
ließen und ihm, dem Reichsverweser, als Huldigung ein dreifaches
Hoch der Truppen und eine dreimalige Geschützsalve darbringen lassen
sollten. Die kleineren Staaten, auch Württemberg und Sachsen folgten
der Weisung. Baiern gehorchte in seiner Weise: das erste Hoch wurde
dem König, das zweite dem Reichsverweser, das dritte dem deutschen
Vaterlande dargebracht. Oesterreich schwieg wie gewöhnlich vollständig
und ließ einzig in Wien die dortige Besatzung dem „Erzherzog Johann von
Oesterreich“ das vorgeschriebene Lebehoch darbringen. Das Ganze war
offenbar eine raffinirte List Schmerling's, um Preußen zu demüthigen
oder in eine schiefe Stellung zur Nationalversammlung zu bringen. Das
letztere war vorherzusehen, da der preußische Stolz nimmermehr zu einer
solchen Komödie sein Heer hergeben, noch die Mannszucht der Truppen
verwirren konnte durch die Einsetzung eines neuen Kriegsherrn neben
dem König. So geschah es auch. Der König erließ am 29. Juli einen
Armeebefehl, in dem er seine Zustimmung zur Wahl des Reichsverwesers
aussprach, aber der Ernennung desselben durch das Parlament mit keinem
Worte gedachte. Dieser Befehl schloß mit den Worten: „Soldaten!
Ueberall wo preuß. Truppen für die deutsche Sache einzutreten und #nach
meinem Befehl# Sr. k. k. Hoheit dem Reichsverweser sich unterzuordnen
haben, werdet Ihr den Ruhm preuß. Tapferkeit und Disciplin treu
bewahren, siegreich bewähren.“ Nur die preußischen Garnisonen der
Bundesfestungen durften die Huldigungskomödie aufführen, die übrigens,
wenn es „zum Klappen“ kam, dem Reichsverweser auch nicht einen Mann
sicherte. Dafür aber schien Schmerling's ganzes Spiel zu glücken:
General Peucker war durch sein Huldigungsverlangen in Preußen unmöglich
geworden; Preußen hatte sich durch seine Weigerung bei einem großen
Theile des Parlaments unpopulärer als je gemacht. Von der Linken
erhoben sich Carl Vogt, Schlöffel und L. Simon zu einem Tadelsvotum
gegen die preuß. Regierung.[192] Sie hatten offenbar keine Ahnung, an
wessen geheimen Fäden sie tanzten. Ihre Anträge wurden jedoch von der
Mehrheit nicht für dringlich anerkannt und damit war Schmerling das
Spiel schließlich doch theilweise verdorben.
Die Debatten des Parlaments verlieren mit Einsetzung der Centralgewalt
viel von ihrer bisherigen Lebendigkeit. Natürlich, da nun vorläufig das
Hauptwerk gethan war, und es nicht mehr anging, wie früher oftmals,
Alles und noch einiges Andere bei Gelegenheit der Tagesordnung für
dringlich zu erklären. Dennoch haben auch die zweite Hälfte des Juli
und der August aus bestimmten Anlässen sehr aufregende politische
Debatten von großer grundsätzlicher Tragweite in der Paulskirche
gesehen. Den ersten Gegenstand dieser lebhaften Erörterungen bildete
der Antrag des Wehrausschusses, die Regierungen möchten den Bestand
ihrer Truppen bis auf ein Procent der Bevölkerung vermehren und
außerdem für Kriegsfälle noch 340,000 M. bereit halten, damit die
gesammte Streitmacht Deutschlands auf 910,000 M. anwachse. Die Linke
erklärte sich am 7. Juli, als der Antrag zur Verhandlung kam, gegen
denselben. Robert Blum berührte unzweifelhaft den Kernpunkt der Frage,
als er aussprach:[193]
„Wenn es sich darum handelte, einen Krieg zu führen, und für diesen
Krieg die nöthigen Mittel zu besprechen, ich würde nicht wagen, auf
diese Tribüne zu treten. Aber droht uns denn wirklich ein Krieg?“
Das sei nicht der Fall, meinte er, denn das Streben der Völker gehe
nicht mehr auf Eroberung, sondern auf Gründung und Sicherung der
Freiheit im Innern. Von Frankreich habe ja Deutschland eben erst
die Versicherung der Brüderlichkeit empfangen. Die 300 Bataillone
Nationalgarde, die man dort aufgestellt, seien nach den gegebenen
Zusicherungen nicht zu feindseligen Zwecken bestimmt. „Gehen Sie
hinüber,“ fuhr er fort, „fragen Sie, unter welchen Bedingungen man
die Bruderhand bieten wolle, und bieten Sie Ihre Hand, so werden Sie
die 300 Bataillone auflösen und das Nachbarvolk befreien von der
schweren Last, sie zu unterhalten.“
Diese vertrauensvolle Stimmung zur jungen französ. Republik, an deren
Spitze schon Louis Napoleon Bonaparte zu treten sich anschickte, jener
Republik, der schon Wochen zuvor der alte Arndt in der Paulskirche
geweissagt hatte, daß sie bald wieder ihren Herrn finden werde, war
in Blum erzeugt hauptsächlich durch die herzgewinnenden Phrasen des
französ. Gesandten in Frankfurt Savoye, „des ehemaligen Flüchtlings“,
dessen treue Ehrlichkeit Blum der Gattin in einem Briefe dieser Tage
preist. Wir Heutigen lächeln über dieses naive Vertrauen auf die
französ. Bruderhand. Und auch die Zeitgenossen lächelten. Der berühmte
Zeichner der Paulskirche Boddien eröffnete bei dieser Rede seinen
Caricaturenkampf, indem er Blum einem französ. General, der sehr
unhöflich lacht, die Bruderhand bieten läßt, während im Hintergrund
das ganze französ. Heer in ungeheurer Eile auseinanderläuft. Und in
gleichem Sinne entschied sich die Nationalversammlung: die Antwort
auf Blum's Rede war der Beschluß (am 15. Juli mit 303 gegen 149
Stimmen), daß der Bestand des Heeres auf zwei Procent der Bevölkerung
gebracht werden solle, bei allgemeiner Wehrpflicht und möglichster
Einfachheit der Ausrüstung, als ein Uebergang zur künftigen
Bürgerwehr. An kräftiger Betonung seines nationalen Standpunktes hatte
es Blum indessen auch bei dieser Gelegenheit nicht fehlen lassen.
Bei dem Angriffe eines äußeren Feindes hatte er sich zu den größten
Opfern bereit erklärt. „Es koste das Letzte, was wir aufzubieten
hätten“, hatte er gerufen, so dürfe man sich doch dem äußern Feind
gegenüber nicht wehrlos machen, „wir dürfen das nicht wollen, ohne
uns selbst auszustreichen aus der Reihe der Nationen“.[194] Es war
daher jedenfalls ein völlig ungerechter Vorwurf, wenn Mitte August
der „deutsche Verein“ in Leipzig dieser Rede und Abstimmung Blum's
undeutsche Gesinnung unterlegte.
Die zweite der rein politischen Fragen betraf die polnische
Angelegenheit und wurde am 24. Juli verhandelt. Schon das
Vorparlament und der Fünfzigerausschuß hatte sich mit dieser Frage
zu beschäftigen gehabt. Dort war das „schmachvolle Unrecht“, das
gegen Polen begangen worden, von der deutschen Versammlung feierlich
anerkannt worden, ja man hatte beschlossen, den nach der (deutschen?)
Heimath zurückkehrenden Polen auch in Haufen den Durchzug durch
Deutschland zu gewähren. Der Fünfzigerausschuß hatte vorsichtiger
das national-deutsche Interesse gewahrt. In beiden Versammlungen
hatte Blum seine polnischen Sympathien offen und beredt bekannt, aber
auch kein Wort gesprochen, das die deutschen Interessen verletzen
konnte. Nun schlug der Ausschuß einen Antrag vor, welcher in den
gemischten Landestheilen vor Allem das deutsche Interesse auf das
Sorgfältigste wahrte, den Polen dagegen auf Grund eines Beschlusses des
Parlaments vom 31. Mai die „ungehinderte volksthümliche Entwickelung
und Gleichberechtigung ihrer Sprache gewährleistete“. Diesen Antrag
konnte kein deutscher Abgeordneter bekämpfen. Aber er enthielt durch
die vorläufige Genehmigung der Demarcationslinie des General Pfuel
vom 4. Juni u. A. doch schon eine bestimmte Entscheidung über die
Nationalitätengrenze und deßhalb beantragte Blum, die Frage erst
noch durch die Centralgewalt untersuchen zu lassen. Die Rede, die
Blum bei dieser Gelegenheit hielt, stieg aber weit hinaus über diese
rein praktischen und nüchternen Gesichtspunkte. Sie zog das ganze
Verhängniß der unglücklichen Nation in ihren Bereich. Und so weit wir
vom Standpunkt des Redners entfernt sein mögen, so werden wir doch die
Tiefe seiner Ueberzeugung und die Kraft seiner Worte ebenso schätzen,
wie die Zeitgenossen sie schätzten, die sie hörten und anderer Meinung
waren als er Blum sagte:
„Es giebt wohl kaum eine eigenthümlichere Stellung, als diejenige
ist, wo ein freigewordenes oder freiwerdendes Volk entscheiden soll
über das Schicksal eines dem Untergang scheinbar gewidmeten Volks.
Wir haben wahrscheinlich wichtigere Beschlüsse gefaßt, als der
heutige ist, wir werden vielleicht wichtigere fassen, aber wir werden
schwerlich irgend einen fassen, bei dem die Gerechtigkeit so laut und
so gewaltig an unser Herz schlägt mit ihren Aufforderungen, und bei
der möglicherweise ein Zwiespalt entsteht zwischen den Forderungen
der Gerechtigkeit und denjenigen, die das Nationalgefühl macht.
Erregt schon das Unglück an und für sich eine lebendige Theilnahme,
giebt es nach dem Ausspruche eines von allen Parteien und allen
Richtungen verehrten Polenhelden keinen größeren Schmerz, als den
eines untergehenden Volkes, weil der Gesammtschmerz der ganzen Nation
sich vererbt auf die noch lebenden Glieder bis zum Letzten hinab und
der Letzte ihn in seiner Gesammtheit tragen muß, wie Kosziusko in
der Schweiz ausgesprochen hat; so wird diese Theilnahme noch erhöht
dadurch, wenn man auf das Volk selbst einen Blick wendet und nicht
blind für seine Mängel und Fehler -- denn wer hätte die nicht? --
dennoch genöthigt ist, ihm in der Geschichte einen der ehrenvollsten
Plätze anzuweisen. Meine Herren! vergessen wir es doch ja nicht, wie
lange Polen einen Wall gebildet zwischen der nordischen Barbarei
und der westlichen Bildung, vergessen wir es doch ja nicht in dem
gegenwärtigen Augenblick, wie viel wir ihnen zu danken haben in den
früheren Jahrhunderten; und wenn wir jetzt nur zu leicht geneigt
sind, die Schattenseite dieses Volkes zu betrachten, vergessen
wir doch ja nicht, daß dasselbe seit undenklicher Zeit in seinem
Schooße den Einwanderern gewährt hat, wonach wir in Deutschland in
diesem Augenblick noch ringen: daß die Gewissensfreiheit nirgends
so geschützt war, als in Polen, und daß selbst die verachteten und
von der ganzen Welt zurückgestoßenen Juden eine Heimath dort fanden.
(Mehrere Stimmen: Bravo!) Ich würde Ihnen noch manche geschichtliche
Erinnerung darbieten können aus vergangenen Zeiten Polens, ich will
aber darauf verzichten: Denen aber, die so sehr bereit sind, heute
das polnische Volk in den möglichst tiefen Schatten zu stellen, ihm
alle Tugend abzusprechen, und alle Laster ihm anzuhängen (Unruhe
auf der Rechten), muß ich zurufen, sie sollen nicht vergessen,
daß wir einen großen Theil der Schuld davon tragen. Das Volk ist
seit achtzig Jahren zerrissen, geknebelt und unterdrückt, und wir
haben es beraubt seiner inneren Kraft und seines Landes und seiner
Selbstständigkeit und seiner Freiheit. Und wenn nach achtzig Jahren
Derjenige, den wir zu unsern Füßen niedergetreten haben in den
Schmutz, schmutzig erscheint, dann wälzen Sie die Schuld nicht
auf ihn. Es mag sehr richtig sein, daß in den Jahren so langer
Unterdrückung, so langer systematisch gepflegter Demoralisation,
d. h. geistiger Zerstörung, so wie äußerlicher, Manches sich an
dieses Volk angehängt hat, von dem es früher nichts gekannt hat;
es mag sein, daß es gesunken ist von Stufe zu Stufe; dann aber ist
es um so mehr unsere Aufgabe, dazu beizutragen, daß es sich wieder
erhebe, weil wir Theil haben an seinem Versinken. So paart sich
mit der Theilnahme an dem Volke das Bewußtsein der Schuld unserer
Väter, die wir tilgen müssen. Denn ein Volk geht nicht dahin, wie ein
Mensch, ein Volk bleibt immer dasselbe, und sühnen muß #das Volk#,
was das Volk, wenn auch ohne seine Zustimmung, in seinen damaligen
einzigen Vertretern gesündigt hat. Ein Mann, den Sie wahrscheinlich
nicht zu den Wühlern und Anarchisten zählen werden, ein Mann, der
kaum jemals auf der linken Seite irgend eines Hauses gesessen hat,
dessen staatsmännischen Verstand und dessen tiefe Gedankenfülle bei
Auffassung der europäische Ereignisse aber alle Parteien anerkannt
haben, hat es gesagt, „daß das der Alp sei, der unsere Geschichte,
unsere Politik des achtzehnten Jahrhunderts, den Begriff der
Nationalität, der Sittlichkeit, den Friedenszustand, die Zukunft
und das ganze Völkerrecht drücke, das Unrecht, das an Polen begangen
worden sei.“ Dieser Mann -- es ist der alte #Gagern#, dessen Namen
sie mit Ehrfurcht begrüßen werden -- er hat „keinen andern Schmerz
über sein Dasein gekannt, keine andere Ursache es zu bereuen, als
daß er in dieser Zeit der durch und durch falschen Handlungsweise
-- Seitens der Diplomatie und alten Herrschaft -- gelebt hat.“ Er
sagt es Ihnen sehr deutlich, daß „die Schuld, die begangen worden
ist, nicht bloß auf Diejenigen kommt, die sie unmittelbar begangen
haben, sondern auch auf Diejenigen, die sie fortsetzen dadurch, daß
sie ihre Kraft nicht anwenden, um sie zu sühnen.“ Und er sagt Ihnen
endlich, „daß es in Europa keinen Frieden, kein Völkerglück, keine
Sicherheit der Zustände, keine auf der Gerechtigkeit fußende Zukunft
und keine Freiheit geben könne, bis die Schuld gesühnt sei, die man
an Polen begangen habe.“ (Vielseitiger Beifall.) Was ist bis jetzt
zu dieser Sühne geschehen? Die Polen haben in einem langen Zeitraume
der Unterdrückung zu verschiedenen Zeiten den Versuch gemacht, sich
frei zu machen, und das Joch wieder zu brechen, welches man auf ihren
Nacken gelegt hatte. Je nachdem die Zeitumstände waren, hat man das
Heldenmuth und Revolution genannt; je nachdem die Zeitumstände waren,
hat man sie bewundert und hat sie geschmäht. Ich will kein Urtheil
darüber fällen, auf welchem Punkt wir gegenwärtig angelangt sind,
aber sagen muß ich, daß es nach den Resultaten der letzten Monate
auf jeden Fall Veranlassung giebt einzugestehen, daß das seit 80
Jahren unterdrückte Volk vielen andern in Europa mit dem Beispiel der
Vaterlandsliebe und des nie zu vernichtenden Muthes vorangegangen
ist, welches, wenn es nachgeahmt worden wäre, in unserm Vaterland
uns höchst wahrscheinlich nicht auf die tiefe Stufe des Elends hätte
sinken lassen können, auf welcher wir am Schlusse des vorigen und am
Anfange dieses Jahrhunderts uns befunden haben. Auch jetzt, wo aufs
Neue der Frühling dahinzog über die Völker, haben die Polen Theil
nehmen wollen an dem werdenden Tage. Sie haben geglaubt, daß auch
für sie die Stunde der Wiedergeburt geschlagen habe, und in diesem
Glauben haben sie die Hand gelegt an diese Wiedergeburt, wo und wie
sie konnten, und wenn Sie ihnen sagen wollen, oder sagen müssen:
daß sie hin und wieder übereilt oder unbesonnen gehandelt haben,
dann erkennen Sie wenigstens an, daß der Trieb, der sie geführt hat,
ein edler war, und daß es um so edler ist, die letzte Kraft dem
Vaterlande zu weihen, jemehr dieses Vaterland unterdrückt ist, und
je geschwächter die Kraft selbst ist, die man in die Wagschale legen
kann. Ich will hier nicht anklagen! denn klagte ich an, ich würde
in den Fehler verfallen, den ich dem Ausschuß-Berichte demnächst
vorwerfen will; wie sehr auch das Herz geneigt ist, für Polen Partei
zu nehmen -- und es ist eine schöne Seite des menschlichen Herzens,
daß es Partei nimmt für das Unglück, selbst dann Partei nimmt, wenn
es möglicherweise das Unglück zu hoch, seine Gegner zu tief stellen
sollte -- ich will doch nicht anklagen, ich will der Mahnung des
Vorsitzenden gedenken, die so hochwichtige europäische Frage mit
schonender Milde zu behandeln. Ich will nicht hinweisen auf die
Gefahren, die uns von Rußland drohen, und nicht ausführen, wie wir
denselben einen Damm entgegenstellen können, indem wir zugleich unsre
Schuld und unser Gewissen sühnen. Ich will nur fragen, wenn wir hier
die Angelegenheiten der europäischen Politik, Angelegenheiten von
dem gewaltigsten Gewichte nicht bloß für unser Vaterland, sondern
für das gesammte Europa, entscheiden, nach welchem Principe handeln
Sie denn da? Ist es die territoriale Auffassung der Dinge, die
Sie bestimmt, wie das z. B. hinsichtlich Schleswig-Holsteins, der
Slaven und Triests der Fall gewesen zu sein scheint? Warum sind Sie
dann nicht von demselben Principe ausgegangen, wenn es sich darum
handelt, ein anderes Volk zu beurtheilen, dem eine Anzahl Deutscher
einverleibt ist, wie uns eine Anzahl Dänen und Slaven und Italiener,
und wie sie heißen mögen? Oder ist es der Nationalgesichtspunkt,
der Sie leitet? -- Nun, dann seien Sie auf der andern Seite so
gerecht, und wenn Sie Posen durchschneiden, um die Deutschen zu
reclamiren, so schneiden Sie auch Schleswig durch, geben Sie die
Slaven los, die zu Oesterreich gehören, und trennen Sie auch Südtyrol
von Deutschland. -- Ja, ich sage mehr: Wenn Sie ein so lebhaftes
Nationalgefühl haben, und durch dasselbe allein sich leiten lassen
wollen, so befreien Sie die deutschen Ostseeprovinzen von der
Herrschaft Rußlands, und befreien Sie die 600,000 unglückseligen
Deutschen im Elsaß, die sogar unter der Herrschaft einer Republik
schmachten. (Anhaltender Beifall.) Entweder das Eine, oder das
Andere ist richtig, denn sich die Politik zurechtmachen in der Art
und Weise, wie sie Einem eben für den Augenblick paßt, das ist
nach meiner Ansicht gar keine Politik. -- Ich will aber auch hier
mild sein, und sagen: es ist möglich, daß nach einer 80jährigen
Unterdrückung für die Polen auch die Nothwendigkeit eingetreten
ist, einen Theil ihres Bodens abzugeben; es ist möglich, daß es
eine Nothwendigkeit ist, eine Linie zu ziehen; es ist möglich,
daß die Freiheit wie die Gerechtigkeit Dieses gebieten können --
dann können Sie diese Frage nur entscheiden, wenn Sie mit all der
Gründlichkeit, die eine schöne Eigenthümlichkeit unsers Volks ist,
diese Nothwendigkeit nachweisen. Ich suche vergebens in diesem
Berichte auch nur im Allerkleinsten einen Nachweis, und muß bekennen,
ich begreife es nicht, wie ein solcher Bericht in einer deutschen
Volksvertretung nur hat gemacht und vorgelegt werden können. Nichts
ist darin, als Angaben auf Zeitungsgeschwätz hin, nicht eine einzige
Nachweisung ist darin, wo eine vernünftige Grenze in Polen ist,
nirgends ist eine Nachweisung über das wahre Bevölkerungs-Verhältniß,
oder über die topographische Lage der Dinge, nicht eine Tabelle
oder Karte, die belehrte, gar nichts. In Bausch und Bogen sollen
Sie entscheiden, ohne Kenntniß der Dinge, über eine Frage, die uns
in größere Verwickelungen stürzen kann, als es in dem europäischen
Leben noch gegeben hat! Muß man einen Schnitt machen in das Land, so
kann man diesen Schnitt nur machen in Uebereinstimmung mit Denen,
die diese Territorial-Verhältnisse festgestellt haben; wenn man
das Beispiel von Krakau wiederholt, so wundere man sich wenigstens
nicht, wenn die europäischen Verträge, die für uns keine Geltung
haben, wo sie uns oder der übertriebenen Eroberungslust unserer
jungen und zweifelhaften Freiheit unbequem sind, auch von Andern
nicht mehr geachtet und nicht mehr als bestehend anerkannt werden;
wundern wir uns nicht, wenn in dem Augenblicke, wo wir Alle auf das
Innigste betheiligt sind, daß das Gewordene sich befestige, bei
uns und bei unsern Nachbarn die Partei kommt und Volksleidenschaft
auf ihrer Seite, die als erste Verkündigung ihres Sieges von der
Tribüne herab erklärt: „Polen soll befreit werden, wenn nicht durch
unsere Vermittelung, durch unsere Waffen.“ Dann geben Sie die
Zukunft der Welt preis dem ungewissen Schicksale eines langen und
blutigen Krieges, dann vernichten Sie vollständig den Wohlstand des
Volkes, der jetzt so tief erschüttert ist, und so nothwendig hat,
sich wieder zu erholen. Ich will nichts von Ihnen als den Ernst und
die Prüfung, die uns nothwendig ist, eine Prüfung, die man selbst
als nothwendig erkannt hat, wo man tiefer betheiligt ist bei diesen
Angelegenheiten, als wir es für den gegenwärtigen Augenblick sind.
Die preußische Regierung, welche die Theilung Polens ausgeführt
hat, hat die Nothwendigkeit anerkannt, die Akten wieder aufzunehmen
und näher anzusehen, was damals geschehen ist; sie hat im Vereine
mit ihren Vertretern eine neue Untersuchung angeordnet und einer
Commission der dortigen Volksvertreter übertragen, oder mindestens
übertragen lassen; sie wird die Berichte dieser Commission erwarten
und sie wird, ich zweifle nicht, darnach handeln. Mehr verlange ich
auch nicht. Man kann die Völkerschicksale nicht anhalten: haben die
Polen uns ein Stück Boden, und haben sie uns so und so viel deutsche
Bewohner abzugeben, wohlan, so mögen sie dieses Schicksal tragen, wie
manches andere harte Schicksal, das sie haben tragen müssen; aber man
zeige ihnen nicht mit Shrapnells, sondern mit #Gründen der Vernunft#
und der Nothwendigkeit, daß sie es #müssen#; man zeige es ihnen im
Angesichte von Europa, und erst dann, wenn sie mindestens wieder
angefangen haben, ein Volk zu sein, nicht jetzt, wo sie gebunden
sind an Händen und Füßen, und wo wir nicht mit ihnen unterhandeln,
sondern ihnen nur abnehmen können, was wir haben wollen. Man thue
ihnen, den Schwachen und Unglücklichen, gegenüber, was man gegenüber
von Rußland und Frankreich that, weil sie stark und gewaffnet sind;
man wende ihnen zu, was ihnen gebührt: die Schonung, die das Unglück
in so hohem Grade in Anspruch nimmt, und man behandle sie eher
milder, als härter denn andere Völker; das ist das Einzige, was ich
beantrage. Beauftragen Sie die Gewalt, die Sie geschaffen haben,
mit #eigenen# Augen zu sehen, nicht mit den trüben Augen, die die
gegenseitigen Parteischriften hervorgerufen haben; gedenken Sie an
die Worte des Dichters, „daß von der Parteiengunst und Haß entstellt
das Charakterbild der Zustände in der Geschichte schwankt.“
Lassen Sie Ihren verantwortlichen Minister Ihnen gegenübertreten,
von dieser Tribüne herab Ihnen sagen: „Das ist nothwendig,“ und
wenn er das sagt und mit Gründen belegt, dann werden Sie ruhig der
Nothwendigkeit gehorchen können. Indem ich also nichts von Ihrer
Gerechtigkeit verlange, als eine #Untersuchung der Sache#, schließe
ich mit den Worten einer Herrscherin, die betheiligt war bei der
Theilung Polens. Sie sagte: „In dieser Sache, wo nicht allein das
offenbare Recht himmelschreiend gegen uns ist, sondern auch alle
Billigkeit und die gesunde Vernunft wider uns ist, muß ich bekennen,
daß zeitlebens ich nicht so geängstigt mich befunden und mich sehen
zu lassen schäme. Bedenke der Fürst, was wir aller Welt für ein
Exempel geben, wenn wir um ein elendes Stück von Polen unsere Ehre
und Reputation in die Schanze schlagen.“ Das schrieb Maria Theresia
an Kaunitz. (Stürmisches Bravo von der Linken.)“
Es bedarf kaum der Erwähnung, daß Blum's Antrag verworfen, derjenige
des Ausschusses angenommen wurde. Bemerkenswerth war die dreitägige
Debatte (die am 27. Juli endigte) weniger durch die meisterhafte Rede
Janisczewski's -- obwohl sie die maßvollste und hinreißendste Rede
für die Sache der Polen war, die je in deutschen Parlamenten gehalten
worden ist -- als durch den Verfall an Disciplin, der sich schon da
auf Seiten der Linken offenbarte. Wilhelm Jordan, der noch bei der
namentlichen Abstimmung über die Person des Reichsverwesers als der
Erste seine Stimme für Itzstein abgegeben, sagte sich entschieden los
von dem Standpunkt der Linken. Wer die deutschen Bewohner von Posen
den Polen hingeben wolle, sagte er u. A., der sei mindestens ein
unbewußter Volksverräther. Blum verlangte infolge dieser Rede noch
am nämlichen Abend im Club des „deutschen Hofes“ die Ausstoßung des
bisherigen Genossen. Doch drang er mit diesem Antrag nicht durch. Und
als Blum's Amendement im Parlament mit 333 gegen 139 Stimmen verworfen
wurde, entfernten sich die meisten Abgeordneten der Linken, weil sie,
nach Blum's Erklärung, über den Stand der Dinge nicht ausreichend
belehrt seien. Diese Secession war nicht so bösartig, wie die Hecker's
und seiner Freunde im Vorparlament, da die Ausscheidenden sich schon
an der Schlußabstimmung wieder betheiligten. Aber von dem schönen
Pflichtgefühl „die Mehrheit zu ehren“, das Blum damals verkündigt
hatte, war die Linke doch schon ein ganzes Stück abgekommen.
* * * * *
Noch weit stürmischer waren die Verhandlungen über die Amnestie
der Männer, die sich an den bisherigen Aufständen, namentlich dem
Badischen betheiligt hatten, und über die Gültigkeit der Wahl Hecker's
zum Parlament, welche der badische Wahlkreis Thiengen vollzogen hatte.
Beide Fragen wurden von der Nationalversammlung mit großer Mehrheit
verneint: die Amnestie wurde verworfen und Hecker's Wahl für „ungültig
und unwirksam“ erklärt. Aber die dreitägigen Debatten darüber (7. bis
10. August) waren die ordnungslosesten und widerwärtigsten, welche
die Paulskirche je gesehen, hauptsächlich infolge des Ungeschicks der
Leitung durch v. Soiron am 7. und 8. August. Die Linke wurde wirklich
ungerecht von ihm behandelt, das Wort ihr abgeschnitten, so daß diesmal
ihre zeitweilige Entfernung gerechtfertigt war. Selbst der milde
Löwe-Calbe konnte erst am dritten Tage zur Versöhnung sprechen. Von
da an war v. Soiron von allen Parteien als Vicepräsident aufgegeben.
Blum hat sich an beiden Debatten nicht betheiligt. Nur aus einer der
Abstimmungslisten ersehen wir, daß er zu den „Abwesenden“ der Linken
gehörte[195] und aus der andern, daß er gegen die Ungültigkeit der Wahl
Hecker's stimmte; mit ihm stimmten übrigens auch Biedermann, Uhland,
v. Wydenbrugk, Riesser u. A.[196] Denn sehr zweifelhaft lag hier die
Rechtslage.
* * * * *
Die Hauptarbeit des Parlaments bildete vom 3. Juli an bis zum December
die Berathung der sog. Grundrechte, jenes Abschnittes der künftigen
Verfassung, welchen der Verfassungsausschuß zuerst der allgemeinen
Discussion unterbreitete, da über die Freiheiten, die Grundrechte des
Volkes, leichter und schneller allgemeines Einverständniß erhofft
wurde, als über die Grundformen der künftigen Verfassung: die
Spitze des Reiches und dessen Verhältniß zu den einzelnen Gliedern
(Regierungen). Doch selbst die Hoffnung einer raschen Durchberathung
der Grundrechte erwies sich bekanntlich als eine durchaus trügerische.
Bis zum 12. September waren erst 16 Paragraphen berathen, erst am
13. October war die erste Lesung zu Ende gediehen. Gleich Anfangs
häuften sich die angeblichen Verbesserungsanträge in solcher Weise,
zeigten die Schleußen der Beredsamkeit sich so wohlversorgt, daß ein
kühler Statistiker der Versammlung prophezeihte, man werde nach dem
Maßstab der ersten vier Tage im Ganzen 4380 Reden über die Grundrechte
hören müssen, und im April 1850 damit zu Ende kommen! Robert Blum
hat äußerst wenig zur Verlängerung dieser Discussion beigetragen.
Bei den namentlichen Abstimmungen, welche diese Berathungen
bis zu seiner Abreise nach Wien (Mitte October) herbeiführten,
stimmte er für Aufhebung des Adels und der Todesstrafe; gegen die
unbedingte Unabhängigkeit der Kirche vom Staat; gegen das Verbot von
Volksversammlungen unter freiem Himmel bei dringender Gefahr für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung; für unentgeltliche Aufhebung der
aus dem grund- und schutzherrlichen Verbande herstammenden Leistungen
und Abgaben, soweit sie nicht erweislichermaßen als ein Theil des
Kaufpreises bedungen worden sind; für unentgeltliche Aufhebung der
Jagdgerechtigkeit; für Aufhebung der Fideicommisse aller Art. Es kann
hier nicht die Aufgabe sein, den Werth dieser Grundrechte zu prüfen,
die, wie das ganze Verfassungswerk der 1848er Nationalversammlung, fast
überall leider nur auf dem Papier Geltung erlangten. Doch gegenüber der
oft gehörten Behauptung, daß die heutige deutsche Reichsverfassung und
-Gesetzgebung in den Freiheiten, die sie dem Volke gewähre, noch weit
hinter den Grundrechten von 1848/49 zurückstehe, zeigt eine einfache
Prüfung der heutigen Gesetzgebung, daß die wirklich werthvollen und
inhaltreichen Freiheiten der „Grundrechte“ heute in Deutschland alle
errungen sind.[197]
Immer mehr wurde Robert Blum's Interesse übrigens von diesen
langathmigen Berathungen abgelenkt, immer dringlicher erheischten die
Sächsischen Zustände seine aufmerksame Beobachtung, sein persönliches
Eingreifen.
Schon oben ist an der Hand der eigenen Briefe Blum's geschildert
worden, in welcher Verwirrung sich seine Partei bereits zur Zeit der
Parlamentswahl in Leipzig befand. Nun mag man immerhin annehmen, daß
ein Theil dieser Wahlverwirrung auf Mißverständnisse und Versäumnisse
Einzelner zurückzuführen ist. Indessen sehr bald traten tiefere
Spaltungen in dem großen Verbande der Sächsischen Vaterlandsvereine zu
Tage, die sich bei Blum's Wahl nur nothdürftig ausgeglichen hatten.
Die Meinungsverschiedenheit der Gemäßigteren (unter Wuttke, Bertling,
Rüder, Cramer in Leipzig, den Dresdnern Bromme, Blöde, Minckwitz,
Herz u. s. w.) im Gegensatz zu den „Entschiedeneren“ (unter Jäkel
und Ruge, so lange dieser vor seiner Wahl ins Parlament in Leipzig
blieb, Binder, Ludwig u. A.) erwies sich auf die Dauer als unheilbar.
Die „Entschiedenen“ wollten die Herstellung der Republik baldigst in
Angriff nehmen. Jede Regierungshandlung, jeder Gesetzesvorschlag des
freisinnigen Märzministeriums fand an ihnen unerbittliche Tadler. Oft
vergebens warnten die Maßvolleren vor allzu extremen Beschlüssen.
Gleich wohl beanspruchten und etablirten die unaufhörlichen
Beschlüsse, Mißtrauensvoten, Ermunterungs- und Entrüstungsadressen der
Vaterlandsvereine, die bis zum September wenigstens der Regierung und
andern Parteien gegenüber leidlich geschlossen auftraten, geradezu
eine Art Vice- oder Contreregierung. Sie übten einen Druck auf die
legitime Regierungsgewalt, welchem kein Minister sich ganz zu entziehen
vermochte. Bei jedem Schritt, den man in den Regierungskreisen that,
warf man ängstlich die Frage auf: was werden die Vereine dazu sagen?
Und die letzteren zauderten nie lange, den bangen Zweifel der Regierung
zu lösen, freilich selten in ganz erwünschter Weise. So kräftig als
möglich suchten die „Deutschen Vereine“ die Regierung zu stützen, gegen
ungerechte Angriffe zu vertheidigen, ihre Anschauungen zur Kenntniß der
Regierung zu bringen.
Bei den Ergänzungswahlen zum Landtage hatte die Partei der
Vaterlandsvereine einen ebenso vollständigen Sieg erfochten, als
bei den Parlamentswahlen. Einer der Ihrigen, der schlichte brave
Weber Rewitzer aus Chemnitz wurde zum Präsidenten der zweiten Kammer
erwählt. Der Sächsische Landtag wurde am nämlichen Tage eröffnet, wie
das Frankfurter Parlament. Am 21. Mai trat er in die Berathung seiner
Geschäfte, deren Hauptgegenstand das neue Wahlgesetz bilden sollte.
Schon am 22. Mai gaben die Vertreter der Ritterschaft in beiden Kammern
die hochherzige Erklärung ab, daß sie bereit seien bei Feststellung
des neuen Wahlgesetzes und auch sonst die Privilegien ihres Standes
zu opfern. Damit war die größte Schwierigkeit, die einer zeitgemäßen
Umwandlung des Sächsischen Wahlgesetzes und einer veränderten Stellung
der beiden Kammern zu einander im Wege gestanden wäre, von Anfang an
beseitigt. Aber unbegreiflicher Weise nutzte die Regierung die Gunst
der Lage nicht aus, sondern schlug in ihrem Wahlgesetzentwurf nur eine
Reform des Wahlgesetzes für die zweite Kammer vor, ließ die erste
Kammer völlig unverändert und wollte die entscheidendste Principfrage:
ob Ein- oder Zweikammersystem? dem nächsten Landtag überlassen.
Diese Halbheit fand Tadel bei allen Parteien. Nachdem die Linke in
ihrem Verlangen auf Einführung des Einkammersystems mit 31 Stimmen
unterlegen war, beschloß die Kammer, daß das Wahlgesetz der Regierung
ohne eine gleichzeitige Reform der ersten Kammer nicht annehmbar
sei, und demgemäß zog Oberländer am 7. Juli den Entwurf mit der
Erklärung zurück: die Regierung werde unter Benutzung der dargelegten
Ansichten sofort an die Ausarbeitung eines neuen Wahlgesetzes gehen,
dessen Berathung die letzte Arbeit der Stände, in ihrer gegenwärtigen
Zusammensetzung bilden solle.
Durch diese Vorgänge in Dresden war der Agitation der Parteiführer
in den Vereinen, den Versammlungen und in der Presse von neuem der
reichste, dankbarste Stoff zugeführt. Läßt sich doch am Wahlgesetz,
an den Befugnissen der Abgeordneten und der Zusammensetzung
parlamentarischer Körperschaften mit am besten die Natur eines
Staates erkennen. So pries denn jede Partei schleunigst ihr Ideal von
Wahlgesetz und Kammerwesen dem Lande. Ungestüm verlangte die Presse
und Agitation der Vaterlandsvereine das Einkammersystem. Die Frage
war um so wichtiger, als schon am 3. Juli die Regierung -- die erste
in Deutschland -- die Centralgewalt anerkannt, zugleich aber auch
ausgesprochen hatte, daß das künftige deutsche Verfassungswerk mit ihr
vereinbart werden müsse, die Annahme der Frankfurter Beschlüsse von
der Zustimmung der Sächsischen Kammern abhängig sei. In diesen ruhte
also vielleicht einmal die wichtigste Entscheidung der Deutschen Frage.
Mit Nachdruck hatte sich Tzschirner, der Führer der äußersten Linken
in Dresden, gegen diese Erklärung der Regierung erhoben und von der
Regierung verlangt, daß sie alle Beschlüsse der Nationalversammlung
ohne Weiteres für rechtsverbindlich erachte. Das war seit dem Ausgange
der Bewegung im März die Ansicht aller Liberalen im Lande gewesen,
von den Vaterlandsvereinen an bis zu den deutschen Vereinen. Zur
Zeit, als die Regierung zum ersten Male ihren Vereinbarungsstandpunkt
bekannte, und unter Hinweis auf den § 2 der Verfassungsurkunde
begründete,[198] wäre es noch leicht gewesen, die Zustimmung einer
großen Mehrheit in beiden Kammern und des Königs selbst -- da dieser
sich damals noch zu jedem Opfer für die Deutsche Sache bereit zeigte
-- für die entgegengesetzte Meinung (die Tzschirner's) zu erlangen und
dadurch dem Lande später die schwersten und blutigsten Kämpfe, dem
Ministerium die größten Schwierigkeiten zu ersparen. Aber schon bei
Vorlegung des Decrets der Regierung über Anerkennung der Centralgewalt
folgte ein Theil der Linken des Landtags dem Leitmotiv Schaffrath's
in seiner Frankfurter Rede über die Centralgewalt, dem ja auch
Blum sich in seiner Rede vom 24. Juni angeschlossen hatte[199] und
verlangte geradezu, daß die deutsche Verfassung, wenn sie in Frankfurt
beendet sei, den einzelnen Ständeversammlungen zur Berathung und
Beschlußfassung im Einzelnen vorgelegt werden müsse. Damals erhob
selbst v. d. Pfordten noch Widerspruch gegen diese ungeheuerliche
Forderung des souveränen Particularismus. Aber noch rascher als bei
ihm vollzog sich ein völliger Umschwung der Meinungen bei dem Theil
der Linken und der äußersten Linken, die bisher an der Souveränität
der verfassunggebenden Nationalversammlung festgehalten hatte. Je
weniger Aussicht sich zeigte, daß ihre extremen Ansichten in Frankfurt
verfassungsmäßige Anerkennung finden würden, um so mehr verleugneten
sie die Souveränität des Parlamentes, verlegten sie die ganze
Machtvollkommenheit des Volkes in die Landtage der Einzelstaaten, da
sie hier noch die Mehrheit hatten. Bald ging auch Tzschirner und seine
Fraction ins Lager der Particularisten über. Unleugbar hat die Linke
in Frankfurt hierzu Anregung und Leitung gegeben. Daß Blum sich zu
dieser Entfesselung der unreinen Leidenschaften des Particularismus
mit hergab, ist, wie schon früher bemerkt wurde, zweifellos und
wird sogleich urkundlich belegt werden. Darin besteht seine größte
Verschuldung.
Zur Verhandlung über all diese wichtigen Fragen hatten die
Vaterlandsvereine Sachsens eine Generalversammlung zum 9. Juli
nach Dresden einberufen. An sie richtete Blum die nachstehende
Zuschrift,[200] die deutlich zeigt, wie wirksam inzwischen auch die
deutschen Vereine gearbeitet hatten, mit welch ernster Besorgniß das
Anwachsen der Gegner von Blum betrachtet wurde, mit welchen Mitteln er
sie zu bekämpfen sich anschickte:
Adresse: „An den Vorstand des deutschen Vaterlandvereins zu
Dresden.“ Text des Briefes: „An die Generalversammlung des sächs.
Vaterlandsvereins.
Lieben Freunde und Mitbürger!
Vor Allem Gruß und Handschlag aus weiter Ferne und dabei das
aufrichtige Bedauern, nicht in Eurer Mitte sein zu können an dem
Tage, wo Ihr gemeinsam berathet über das Wohl, das politische Leben
und den Fortschritt unseres schönen engeren Vaterlandes Sachsen.
Möge der Geist der Freiheit walten über Euch, damit Ihr Beschlüsse
faßt, welche ihre Freunde vermehren und stärken, ihre heuchlerischen
Feinde aber, welche so frech wieder das Haupt erheben, entlarven und
vernichten. -- An diesen Gruß und Wunsch knüpft sich eine directe
Frage, welche zu beantworten ich dringend bitte. Zwar soll der
Abgeordnete keine Instruction annehmen, sondern stimmen nach seinem
Gewissen; ich will auch eine solche nicht und könnte nicht um ein
Haarbreit weichen von meiner Ueberzeugung durch eine solche. Aber
wir sind nicht Abgeordnete von Gottes Gnaden, sondern durch des
Volkes freie Wahl, im Volke beruht unsere Stütze, unsere Kraft, unser
Lebensnerv, und deshalb ist es eben so sehr unsere Pflicht als unser
Bedürfniß, zu fragen: was das Volk will und denkt?
Dies geschieht denn nun hiermit: Als der Verfassungsentwurf der
Siebenzehn Vertrauensmänner mit der Mißgeburt eines deutschen Kaisers
in Sachsen bekannt wurde, erhoben sich von dort -- wie fast aus ganz
Deutschland -- sofort zahlreiche Stimmen gegen diesen verschrobenen
Gedanken; von Vereinen und Volksversammlungen kamen Eingaben an den
Fünfziger-Ausschuß wie an die Nationalversammlung gegen diesen Kaiser
und es ist sehr mäßig, wenn ich die abgegebenen Stimmen in dieser
Beziehung auf 20,000 schätze. -- Das stimmte mit den Ansichten der
sächsischen Abgeordneten (mit =Ausnahme= der Herren Biedermann,
Herrmann, Koch und Zöllner, deren politische Genossenschaft wir
entschieden ablehnen) vollkommen überein. Sie wollen keinen deutschen
Kaiser, keine neue Civilliste, keine neue schwere Belastung des
Volkes; sie wollen noch weniger ihr Vaterland aufs Neue den Stürmen
und Gefahren Preis geben, die ihm drohen wenn der fürstliche
Ehrgeiz nach dieser Gewalt ringt, oder wenn der Inhaber dieselbe
für dynastische oder Privatinteressen mißbraucht. Aber wie sie
kämpfen werden gegen jene unzeitgemäße Schöpfung, so würden sie
kämpfen mit aller Kraft gegen jeden Eingriff in die Verfassung des
Einzelstaates; dort soll und muß neben der gesetzlichen Freiheit die
volle Unabhängigkeit bestehen, die neben der Einheit möglich ist; die
Staatsform, für welche das Volk sich in seiner Mehrheit ausspricht,
auf gesetzlichem Wege ausspricht, darf nicht angetastet werden und
sollte -- was gar nicht denkbar ist -- die National-Versammlung
jemals sich mischen wollen in diese Verhältnisse, wir würden es
nimmermehr dulden, würden für Sachsens Selbstständigkeit in dieser
Beziehung mit aller Entschiedenheit in die Schranken treten.
Diese glückliche Uebereinstimmung der sächsischen Abgeordneten
mit ihren Vertretern war um so erfreulicher, als ein Zeichen
entgegengesetzter Meinung gar nicht zu Tage kam. Das ist seit einigen
Tagen anders: Eine Adresse aus Leipzig mit 9,600 Unterschriften aus
dem ganzen Lande bedeckt, ist bei der Nationalversammlung eingegangen
und spricht sich #gegen die Republik# aus. Dagegen wäre gar nichts
zu haben, wenn nicht diese Adresse in absichtlicher Zweideutigkeit
es unentschieden ließ, gegen #welche# Republik, ob gegen eine
#sächsische#, oder gegen eine #deutsche# man sich ausspricht.
Sind republikanische Bestrebungen in Sachsen entstanden, (was ich
nicht weiß) und ist die Adresse gegen #diese# gerichtet, so gehört
sie nicht in die Nationalversammlung, das haben die #sächsischen
Kammern# zu entscheiden; vorbereitet und bekämpft muß diese Frage
werden in der Presse, in Vereinen, Volksversammlungen u. s. w., die
Nationalversammlungen #geht das nichts an#. Bezieht sie sich aber auf
den #Gesammtstaat#, will sie also den #deutschen Kaiser#, so hätte
sie dies aussprechen sollen und müssen; es wäre dann gewiß nicht
die Unbegreiflichkeit vorgekommen, daß Namen, welche sich #gegen#
den deutschen Kaiser aussprechen, auch unter dieser Adresse stehen,
wie dies thatsächlich der Fall ist. -- Deshalb wende ich mich an
Euch, lieben Freunde und Mitbürger, und bitte Euch, bringt Klarheit
in diese dunkle Sache; fordert durch die Mittel der Oeffentlichkeit
eine offene Erklärung von den Urhebern und Unterzeichnern über ihre
Absichten; duldet eine Täuschung des Volkes nicht, welche hier zu
Grunde zu liegen scheint; laßt die Lüge, die große Krankheit --
nicht unserer, sondern der vergangenen Tage -- nicht aufs Neue ihr
Haupt erheben. Polizei und Censur haben die Lüge geboren, laßt die
häßlichen Eltern nicht überlebt werden von der häßlicheren Tochter;
laßt uns klar sehen über die Ansicht des sächsischen Volkes in dieser
Sache. Ihr seid die Vertreter von mindestens 25,000 Mitbürgern, deren
politisches Wollen und Streben uns innig verwandt ist; laßt uns und
die Welt nicht in Zweifel über den Sinn und die Bedeutung dieser
räthselhaften Erscheinung aus Sachsen.
Daß diese Adresse zu einer Demonstration gegen den Unterzeichneten
benutzt worden ist; daß man zugleich mit ihrer Ankunft in allen
hiesigen Zeitungen (d. h. in allen süddeutschen) die Nachricht
verbreitet hat, es sei das Vorkommen dieser Adresse eine moralische
Nöthigung für mich, mein Mandat niederzulegen, daß man die Adresse
mit dieser Meinung mittelst Placat an den Straßenecken Frankfurts
angeschlagen hat -- das bestimme Euch durchaus nicht. Diese Benutzung
der Adresse ist -- ich weiß das genau -- nicht aus Leipzig, nicht
aus Sachsen hervorgegangen. Es erfüllt mich mit hohem Selbstgefühl,
ja mit #Stolz#, daß man #solche# Mittel gegen mich, das Mitglied
einer nicht zahlreichen Minderheit in Bewegung setzt. Wie gefährlich
muß ich den Menschen sein, die mich mit #den# Waffen schwächen und
stürzen wollen. Es liegt vor Euch, lieben Freunde und Mitbürger,
wie und durch welche Mittel ich wirke: es ist die Aussprache
meiner Ueberzeugung durch das einfache gerade Wort. Wer #dagegen#
mit solchen Waffen streitet, der schadet nicht mir, sondern sich
selbst. Wenn meine Aufgabe vollendet ist, werde ich Freund und Feind
entgegentreten mit klarer Darlegung meines Thuns. Die #Zustimmung#
der Gegner #kann# ich mir nicht erwerben; aber die Achtung, welche
ein überzeugungstreuer, offener, ehrlicher Kampf fordern kann, die
wird mir kein ehrlicher Mann versagen können.
Zieht, lieben Freunde und Mitbürger meine Bitte in Betracht und thut,
was Eures Berufes ist. Von Herzen begrüße ich Euch Alle und jeden
Einzelnen in eigenem und der Genossen Namen! Der Himmel segne Euer
Bestreben und erhalte Eure Theilnahme Eurem treuergebenen