Zum letzten Mal hatte er in der Heimath, bei Mutter und Schwestern
verweilt.[139] Sieben Monate später waren die Kirchen der Stadt schwarz
verhangen, und Ferdinand Freiligrath sang über den Tod des „Kölner
Kindes“ Blum:
„So redet Köln! Und Orgelsturm entquillt dem Kirchenchore,
Es stehn die Säulen des Altars umhüllt mit Trauerflore,
Die Kerzen werfen matten Schein, die Weihrauchwolken ziehen,
Und tausend Augen werden naß bei Neukomm's Melodien.
So ehrt die treue Vaterstadt des Tonnenbinders Knaben --
Ihn, den die Schergen der Gewalt zu Wien gemordet haben!
Ihn, der sich seinen Lebensweg, den steilen und den rauhen,
Auf bis zu Frankfurts Parlament mit starker Hand gehauen!“
Zwei Tage bevor Blum auf diese amtlichen Reisen sich begab, hatte
Hecker im Badischen Oberlande losgeschlagen. Der Fünfzigerausschuß
hatte schon am 10. April einen Aufruf an die Deutschen in der
Schweiz und Frankreich erlassen, in dem er sie beschwor, nicht mit
bewaffneter Hand nach Deutschland zurückzukehren, da das Parlament
„einzig und allein“ zu berathen habe. Schon damals ging nämlich das
Gerücht, daß Handwerksburschen aus der Schweiz und Frankreich mit
Kanonen (!) an die deutsche Grenze zögen. Dieser Aufruf war ebenso
erfolglos geblieben, wie die zweimalige Sendung von Bevollmächtigten
des Fünfzigerausschusses -- Venedey und Spatz am 14. April nach
Straßburg und zu Hecker, Soiron und Buhl ins badische Oberland am 15.
April. Nun, da der Aufstand losgebrochen war, erließ der Ausschuß am
28. April, immer noch in Blum's Abwesenheit[140] einen „Aufruf an das
badische Volk“, der mit prophetischem Blick den Sieg der Reaction als
die Folge solcher Bestrebungen verkündete, aber ebensowenig fruchtete,
wie jene Delegationen. Diese Verhandlungen würden Blum also gar nicht
berühren, wenn nicht Biedermann an zwei Stellen seiner „Erinnerungen
aus der Paulskirche“[141] behauptete, Blum habe „sich darauf betreffen
lassen, daß er die Schilderhebung Hecker's im Stillen begünstige
und ihr den Sieg wünsche. Damals war es, wo er sich nur ungenügend
und mit einer an ihm nicht gewohnten Heftigkeit vertheidigte.“ Die
„heftig auffahrende Entgegnung Blum's, welche der tödtlichen Kälte
des Angriffs von Mathy gelungen, zeigte nur um so deutlicher, wie
gut der sicher geführte Streit getroffen habe.“ Das soll „in einer
Verhandlung im Fünfzigerausschuß[142]“ vorgekommen sein. Da Hecker
erst am 12. April losgeschlagen hat, Blum aber nun vom 14. bis 26.
April abwesend war, und an der hier einschlagenden Sitzung vom 28.
April nicht theilgenommen hat, so könnte diese Begegnung zwischen Mathy
und Blum nur in die Zeit nach dem 28. April bis 18. Mai fallen[143].
Gleichwohl enthalten die offiziellen Berichte, die gerade von da ab
fast vollständig stenographisch vorliegen, kein Wort der Bestätigung
dieses angeblichen Vorkommnisses. Auch Freytag in seiner Biographie
Mathy's erwähnt gar nichts von dieser Begegnung[144]. Vor Allem aber
müßte gewiß die vertraulichste Aussprache Blum's aus jener Zeit, müßten
die Briefe an seine Frau ein Wort enthalten, welches bestätigte, daß
er „die Schilderhebung Hecker's im Stillen begünstigt, ihr den Steg
gewünscht“ habe. Und was finden wir statt dessen? Am 3. Mai schreibt
er an die Gattin: „Hecker und Struve haben das Land verrathen nach dem
Gesetz -- das wäre Kleinigkeit; #aber sie haben das Volk verrathen
durch ihre wahnsinnige Erhebung#; es ist mitten im Siegeslauf
aufgehalten; #das ist ein entsetzliches Verbrechen#“. Entschiedener
konnte gewiß Blum oder irgend ein Anderer nicht Partei nehmen gegen den
Hecker'schen Aufstand.
Auch eine andere noch wichtigere Verhandlung des Fünfzigerausschusses
hatte sich in der Hauptsache wenigstens abgespielt während Blum's
amtlicher Abwesenheit in Köln und Aachen: jener Versuch des Bundestags,
durch Einsetzung eines Triumvirates wieder Einfluß auf das deutsche
Verfassungswerk zu gewinnen. In einem Briefe Blum's an Jacoby aus
Köln (ohne Datum) hatte selbst Blum sich diesem Projecte günstig
ausgesprochen. Dasselbe that die große Mehrheit des Ausschusses, da sie
so wenig wie Blum die geheimen Absichten des Bundestages kannte. Eben
als Blum wieder zu den Arbeiten des Ausschusses zurückkehrte, hatte der
Ausschuß mit 26 gegen 13 Stimmen der Einsetzung des Triumvirates --
einer Art von provisorischer Bundesexecution zur Vertretung der äußeren
Sicherheit Deutschlands und Vollziehung der Parlamentsbeschlüsse
im Innern -- beschlossen. Der Bundestag aber hatte diesen Beschluß
des Fünfzigerausschusses, wie Heckscher am 4. Mai wiederholt sagte,
„verfälscht“, indem er -- unter dem Anschein, die Beschlüsse des
Ausschusses zu vollziehen -- gerade das Gegentheil dieses Beschlusses
auszuführen, „die Vollziehungsgewalt in der innigsten Vereinigung
der Regierungen unter sich wie mit der Bundesversammlung auszuüben“
versuchte und beschloß: daß das Triumvirat bis nach Beendigung der
Nationalversammlung, bis zur Neugestaltung des Bundes bestehen
solle, ohne daß die Volksvertretung bei der Wahl der drei Männer
mitzureden habe. Diese „Fälschung“ brachte die größte Entrüstung bei
den Fünfzigern hervor und warf das ganze Triumvirat noch vor seiner
Einsetzung über den Haufen. Noch größere Erbitterung entstand aber im
Ausschuß, als nun vollends am 10. Mai Abegg das geheime Promemoria des
hessen-darmstädtischen Bundestagsgesandten von Lepel an's Licht zog,
welches empfahl, durch Corruption der Wahlen oder durch Bestechung von
Parlamentsmitgliedern den Regierungen einen Einfluß auf das künftige
Verfassungswerk zu sichern, welcher ihnen nach dem damaligen Stand der
Dinge entzogen sei; und als festgestellt wurde, daß der Bundestag am 4.
Mai über dieses Promemoria verhandelt und sogar beschlossen hatte, es
den Regierungen „zur gutfindenden Kenntnißnahme einzusenden, da es,
theilweise wenigstens, Bemerkungen enthalte, deren Berücksichtigung
sich empfehlen dürfte,“ -- da brach die lauteste Entrüstung aus.
In den entschiedensten Worten verlangten Heckscher, Lehne, Blum, daß
man Aufklärung vom Bundestag über die Echtheit dieser Schriftstücke
fordere, ehe man weiter berathe. Blum sprach von einem „unwürdigen
Verfahren“. „Ist das vorgelegte Actenstück echt, so ist es Thatsache,
daß man eine constituirende Nationalversammlung nicht will, daß man dem
Volke das Recht abzuschneiden meint, sich selbst seine Grundverfassung
zu geben ... wenn man diesen Beschluß in Nacht und Dunkel gefaßt und
gehüllt hat, dann steht uns ein Protest gegen diese Schöpfung des
Triumvirates bevor, die man unter einer falschen Larve hat aufdringen
wollen, dann steht das Vaterland in Gefahr, und wir müssen thun, was
das Vorparlament für einen solchen Fall bestimmt hat. Die Prüfung
dieses Documents also und die darüber zu fordernde Erklärung ist auf
den Beschluß, der heute gefaßt werden soll, von dem unermeßlichsten
Einfluß“[145]. Dieser Antrag wurde zum Beschluß erhoben. Der Bundestag
gab die Erklärung ab, daß die Documente echt seien. Er hatte einen
Ausdruck des Bedauerns nur dafür, daß ihre Mittheilung durch einen
„Mißbrauch des Vertrauens“ möglich geworden sei.
Am 12. Mai verhandelte der Ausschuß über diese Antwort. Die bittersten
Worte fielen über den Bundestag und dessen Vertheidiger im Ausschuß.
„Wen Gott verderben will, den verblendet er“, rief Heinrich Simon. „Die
Regierungen werden mit der constituirenden Nationalversammlung sich
vertragen müssen“, sagte Blum, „aber nicht in dem #Metternich#'schen
Sinne, sondern in einem offenen ehrlichen Sinne. Wenn aber die
Verwandtschaft dieses Promemoria mit dem Metternich'schen Systeme
hervorgehoben worden ist, so ist dies um so weniger abzusprechen, als
ausdrücklich Phrasen von den geheimen Wiener Conferenz-Beschlüssen
darin vorkommen. Das sind also die Anhänger der constitutionellen
Monarchie![146]“ Auch die schriftliche Erklärung des hessischen
Ministers Heinrich von Gagern, daß er Herrn von Lepel desavouire und
dessen Promemoria keineswegs die Ansichten der hessischen Regierung
ausdrücke, rettete den Bundestag nicht vor dem vernichtenden Urtheil,
das der Fünfzigerausschuß am 12. Mai über ihn und sein Verhalten
aussprach. Die Zustimmung des Ausschusses zur Einsetzung eines
Triumvirates wurde ausdrücklich zurückgenommen.
Es war die letzte große That des Fünfzigerausschusses: der Bundestag
war nun vollends moralisch vernichtet; Niemand in Deutschland glaubte
damals, daß er je wieder aus der Grube sich erheben würde, in die er
mit Schanden gefahren.