(1846. 1847.)
Jeder unbefangene Beobachter der Sächsischen Zustände und namentlich
jeder aufrichtige Freund der Regierung mußte sich überzeugt halten, daß
das Ministerium Könneritz das Königreich entweder einem Staatsstreich
oder einer Revolution entgegentreibe. Mit gleich verblendetem Eigensinn
hat nur noch Herr v. Beust zwanzig Jahre später das Land regiert und
der Katastrophe von 1866 entgegengetrieben. Von Jahr zu Jahr war die
Bewegung der Geister, welche die Regierung einfach unterdrücken zu
können meinte, gewachsen, mit jedem Jahre auch die Zahl der Opposition
im Landtag. Auch in dem neuen Landtag, welcher am 14. September 1845
eröffnet wurde, hatte die Opposition neue Sitze errungen. Zum ersten
Mal trat hier jener „entschiedenere“ Nachwuchs im Landhaussaal auf,
der sich zwar Todt's Führung noch unterordnete, aber den alten Führer
der Sächsischen Opposition doch häufig auch weiter nach Links führte,
als ihm lieb war; dagegen sonderte sich dieser junge Fortschritt
vollständig ab von dem maßvollen Liberalismus der Braun, Georgi,
Brockhaus u. s. w. Diese äußerste Linke war hauptsächlich vertreten
durch die nächsten Freunde Blum's: Schaffrath, Joseph, Hensel,
Rewitzer. Ueberhaupt schied sich seit den Leipziger Augustereignissen
mehr und mehr der radicale Fortschritt unter Blum's Führung ab von dem
gemäßigteren Liberalismus, der in der Presse hauptsächlich durch Prof.
Biedermann, im Landtag durch Braun u. s. w. vertreten war.
Doch vorläufig verband die reactionäre Haltung des Ministeriums
noch sämmtliche oppositionelle Elemente der Kammer zu gemeinsamer
Schlachtreihe. Männer aller Parteifarben hatten die treffliche
Petition Biedermann's an den Landtag unterzeichnet, welche Sühne für
das in Leipzig vergossene Blut forderte. Und wiederum Männer aller
Parteien hatten ihre Unterschriften unter die von Blum verfaßte, und
von ihm an erster Stelle unterzeichnete Petition gesetzt, welche --
bezeichnend genug! -- alle Beschwerden zusammenfaßte, die sich gegen
sächsische und #allgemein deutsche# Verhältnisse richten ließen. Die
Erläuterung des § 89 der Verfassung, die Bundesbeschlüsse betreffend;
die Wiener Beschlüsse von 1834; die Erfüllung des Art. 13 der
Bundesacte; die Aufrechterhaltung der deutschen Volksthümlichkeit in
Schleswig-Holstein; die Aufhebung der Censur; die Verbesserung der
Stellung der Volksschullehrer; die Herabsetzung des Sächs. Contingents
und dessen Vereidigung auf die Verfassung: das war der Hauptinhalt der
in dieser Petition enthaltenen Wünsche.
Schon die Thronrede der Regierung war weniger herzlich, als sonst.
Mit mahnendem Ernst forderte der König die Stände auf, ihn bei der
Erhaltung eines verfassungs- und ordnungsmäßigen Ganges im innern
Staatsleben zu unterstützen.[88] Dagegen waren mehrere der brennendsten
Fragen in der Thronrede mit Stillschweigen übergangen. Deßhalb, und
um dem allgemeinen Bedürfniß zu entsprechen, welches eine offene
Aussprache über die reichlich vorhandenen Beschwerden erheischte, wurde
selbst von der ersten Kammer diesmal zum Erlaß einer Adresse die Hand
geboten. Der Adreßentwurf Todt's war ein Meisterwerk staatsmännischer
Mäßigung, bei aller Kühnheit seiner sachlichen Kritik gegen die
Regierung. Man merkte ihm deutlich das Streben an, die erste Kammer für
den Entwurf zu gewinnen.
Selbst die Regierung fühlte bei Beginn der Adreßdebatten das
Bedürfniß ihrer Rechtfertigung. Könneritz verlas eine ausführliche
Vertheidigungsschrift seines Regimentes, welche um so weniger
befriedigte, da er mit der Behauptung, daß die Verfassung eine dem
Zeitbewußtsein nachgebende Entwickelung überhaupt nicht gestatte,
den lautesten Forderungen des Volkes eine schroffe Kriegserklärung
entgegenwarf. Noch unglücklicher in seinem Debüt vor der Kammer war
wo möglich derjenige Minister, auf welchen der Liberalismus früher
die größten Hoffnungen gesetzt, Herr v. Falckenstein, welcher sich
dazu berufen fühlte, der Stadt Leipzig den Rath zu ertheilen, „den
Weg der Selbsterkenntniß zu betreten und sich wiederzufinden,“ ja der
sich sogar zum Vertheidiger der Censur aufwarf. Mit wuchtigen Worten
traten Brockhaus und der conservative Poppe diesem anmaßlichen Urtheil
entgegen, und selbst in der ersten Kammer erklärte später am 19. Nov.
Dr. Crusius: „Leipzig braucht nicht erst zum Selbstbewußtsein zu
kommen, es braucht sich nicht erst wiederzufinden, denn es hat sich
nie verloren.“ Zum ersten Male lernte man hier auch die rücksichtslose,
häufig leider auch maßlose und allzu persönliche Sprache der „jungen
Linken“ kennen. Bei der Abstimmung über die Adresse traten für die
Regierung nur zwölf Abgeordnete ein. Selbstverständlich scheiterte auch
diese Adresse an den Amendements der ersten Kammer, in welcher zum
ersten Mal v. Carlowitz die Führung der Conservativen oder richtiger
Feudalen übernommen hatte. Die kräftigere Fassung, welche er dem
Entwurfe Todt's an der den Bundestag betreffenden Stelle gab, verrieth
aber zugleich auch, daß in diesem Manne ein lauteres deutsches Herz
schlug, daß er einer der wenigen deutschen Patrioten war, welche die
erste Sächs. Kammer aufzuweisen hatte. Doch kam es über die Adresse zu
keiner Einigung der Kammern.
Auch über die Frage, welche auf den früheren Landtagen im Vordergrund
des Interesses gestanden, die Reform des Strafverfahrens, hinterließ
dieser Landtag keine vollendete gesetzgeberische Arbeit. In einer der
ersten Sitzungen interpellirte Klinger die Regierung über den Stand
dieser Frage. Da erklärte zum allgemeinen Erstaunen Könneritz: Das
Ministerium habe sich überzeugt, daß mit einer bloßen Verbesserung
des bisherigen Verfahrens nicht durchzukommen, vielmehr eine größere
Reform nöthig sei. Mündlichkeit und Anklageprozeß wolle die Regierung
zugestehen, die Oeffentlichkeit dagegen halte sie nachtheilig für die
Rechtspflege und den Character des Volkes. Entschieden blieb die Kammer
nach dem trefflichen Referate Braun's bei ihrer früheren Forderung auf
Mündlichkeit und Oeffentlichkeit stehen, verzichtete dagegen vorläufig
aus Zweckmäßigkeitsgründen auf die Einführung von Schwurgerichten
und hielt ihren Standpunkt auch aufrecht, als die Regierung eine
beschränkte Oeffentlichkeit für Gemeindevertreter u. s. w. einräumen
wollte. Nur dadurch, daß in der ersten Kammer eine Stimme Majorität
sich für den Standpunkt der Regierung fand, entging diese dem Geschick
in dieser wichtigen Frage ein von ihr unannehmbar erklärtes Gesetz von
beiden Kammern vor die Krone gebracht zu sehen. Auch hier kam also
nichts zu Stande.
Etwas erfolgreicher waren die Verhandlungen über die kirchlichen
Fragen. Die berufene Verordnung vom 17. Juli, die das Ministerium
zu vertheidigen suchte, deckte man nach einigen leidenschaftlichen
Angriffen mit dem Mantel der Liebe und einigte sich allerseits bald
über das Verhältniß des Staates zur lutherischen Kirche: Die Regierung
sollte eine Presbyterial- und Synodalverfassung ausarbeiten und den
Grundsatz der Trennung des Staates von der Kirche dadurch anerkennen,
daß die eigentliche Kirchengewalt einer obersten collegialen Behörde
übertragen werde. Auch das Verhältniß der Deutschkatholiken wurde nach
langwierigem Widerstreit zwischen den Kammern endlich in allseitigem
Einverständniß dahin geordnet, daß ihnen Duldung und gewisse kirchliche
Rechte -- Gewährung evangelischer Kirchen an sie in Städten, die
Einsegnung der Ehe nach vorausgegangener protestantischer Trauung u. s.
w. -- zugestanden werden sollten. In einer Verordnung vom 17. Juni 1846
stellte die Regierung das Rechtsverhältniß der deutsch-katholischen
Gemeinden fest. Diese kirchliche Species war indessen damals schon
durch Spaltungen u. s. w. im öffentlichen Interesse tief gesunken. Sie
hat es in Sachsen überhaupt nur auf achtzehn Gemeinden gebracht.
Die anzuerkennende Toleranz der Regierung gegen die Deutschkatholiken,
die selbst über das Toleranzniveau der ersten Kammer sich erhob,
war aber auch die einzige liberale Regung, die diesem Ministerium
nachgesagt werden konnte. Ihren absolut reactionären Standpunkt
trug sie insbesondere zur Schau allen Anträgen, Petitionen
und Verhandlungen gegenüber, die eine Abstellung der wahrhaft
unerträglichen Censurplackereien und Concessionsentziehungen, überhaupt
eine Entfesselung des freien gedruckten Gedankens aus jenen Banden
bezweckten, mit welchen diese Regierung unaufhörlich und schonungslos
die ganze inländische Presse und alle unliebsamen Preßerzeugnisse
umstrickte. In dieser Beziehung halfen alle Vorstellungen der
Sachverständigen, alle Verhandlungen der zweiten Kammer nicht das
geringste. Die Leipziger Buchhändler verlangten lediglich die
Beseitigung der Concessionen auf Widerruf und die Feststellung
gesetzlicher Gründe für Unterdrückung von Zeitschriften. Der Verein
deutscher Buchhändler setzte 1845 in Nürnberg in einer lehrreichen
Denkschrift der Regierung die Gefahren auseinander, welche dem
Leipziger Commissions- und Speditionsbuchhandel durch das Verhalten
der Regierung drohten. Held faßte unter dem Titel „_Censuriana_“
die Ungeheuerlichkeiten der Sächs. Censur in einem dicken Buche
zusammen. Todt berichtete actengemäß in der Kammer über die unerhörten
Censurplackereien, welche beispielsweise das Organ Blum's, die
Vaterlandsblätter, zu erleiden hätten. Die Antwort des Ministers war
die sofortige gänzliche Unterdrückung des verhaßten Blattes. Brockhaus
schilderte sachverständig und eindringlich das Widersinnige der Censur,
des Concessionswesens auf Widerruf, das allein in Sachsen bestehe und
nicht einmal durch die Bundesbeschlüsse geboten sei. Die Minister
blieben einfach dabei, daß sie dieser Waffe gegen den Radicalismus
nicht entrathen könnten. Und mit der ihm eigenen Logik erklärte
Könneritz: „Wenn die Concession auf Widerruf gegeben ist, so kann sie
auch zurückgenommen werden, ohne daß Jemand darüber zu klagen hat, ob
Gründe dazu vorhanden sind oder nicht.“ Das war das würdige Seitenstück
zu der andern Erklärung seines Collegen vom Innern, daß der deutsche
Ausländer ja gar kein Recht habe, in Sachsen zu wohnen und daher ohne
Angabe von Gründen ausgewiesen werden könne.
Die schroffe Unbeugsamkeit der Regierung in der Frage der Reform
der sächsischen Preßzustände erklärte sich, abgesehen von ihrem
hervorragend bornirten Standpunkte, welcher Geistströmungen und
selbst Meinungen mit Polizeimaßregeln unterdrücken zu können glaubte,
hauptsächlich dadurch, daß in dieser Frage fast die ganze erste
Kammer hinter der Regierung stand. Mit offener Schadenfreude über
die Verfolgungen der verhaßten Presse, stimmte dieses erlauchte Haus
der Regierung in der Hauptsache durchaus bei, verwarf namentlich den
Antrag der zweiten Kammer, daß auch nur eine baldige gesetzliche
Ordnung des Concessionswesens der Presse stattfinden möge! Ihren rein
junkerlichen Standpunkt wahrte dieselbe Kammer auch durch Verwerfung
aller Petitionen, welche die Ablösung der Jagdbefugnisse bezweckten und
durch die Aeußerung eines würdigen Mitgliedes, „daß ein Dorfschullehrer
mit zwei Neugroschen pro Tag ganz gut leben könne“. Man erfuhr da, was
es heiße, wenn ein anderes fast ebenso humanes Mitglied dieser hohen
Kammer äußerte: „das Volk verdiene eine Art von Berücksichtigung“.
Welches Schicksal bei diesem Bestande der ersten Kammer jene Petition
Biedermann's und seiner 1800 Genossen beim Landtag haben werde, welche
Gerechtigkeit für Leipzig verlangte, war hiernach mit ziemlicher
Bestimmtheit vorauszusehen. Aber unerwartet war das traurige Schicksal,
das sie schon in der zweiten Kammer ereilte und begrub. Mannigfache
Gründe wirkten hierfür zusammen. Das Referat lag in den Händen des rein
ministeriell gewordenen alten Feindes von Leipzig, Eisenstuck. Nicht
unabsichtlich hatte er und die Commission die Sache über ein halbes
Jahr hingeschleppt, ohne Bericht zu erstatten. Inzwischen hatte die
Regierung alles nur mögliche Material herbeigezogen, um das Verhalten
der Schießoffiziere als gerechtfertigt und Leipzig als eine höchst
ungezogene Stadt hinzustellen. Sogar das alberne Kunstmärchen von
einem für den 12. August 1845 langgeplanten Aufruhr spukte durch die
Regierungsberichte und Staatsminister v. Könneritz erzählte dasselbe
sogar später noch vor der Kammer in neuem Aufputz[89]. Auch hoffte
Herr Eisenstuck und seine Freunde, daß in fast sieben Monaten Gras
über den Gräbern der Erschossenen wachsen und das Sühneverlangen
Leipzigs sich wesentlich abkühlen werde. Diesem dilatorischen Verfahren
kam eine rührige Agitation der feudalen Junkerpartei der ersten und
zweiten Kammer zu Hülfe. Die edeln Herren hatten allmählig gelernt,
wie die Opposition Stimmen gewinne und hatten es ihr geschickt
nachgemacht. Die theilweise maßlose Sprache der jungen Linken, welche
in diesen feierlichen Räumen unerhört war, die häufigen persönlichen
Invectiven, die sie sich zu schulden kommen ließ, Anklagen, die nicht
immer bewiesen werden konnten, alles das schreckte einen großen Theil
maßvoller, bedächtiger unentschiedener Abgeordneten zurück. Und als
nun die adligen Bauernwerber dem biedern Landmann vollends klar
machten, daß der Umsturz alles Bestehenden das geheime letzte Ziel der
Opposition sei, zogen sie alle diese Elemente auf ihre Seite.
Unter solchen Auspicien begann die Kammer am 14. Mai 1846 die
Debatte über die Leipziger Augustereignisse. Der Bericht der
Deputationsmehrheit verwarf die Leipziger Petition und erklärte
das Verfahren der Schießoffiziere für gerechtfertigt. Der Bericht
der Minderheit (Klinger, Todt, Hensel) forderte die Regierung auf,
Anordnung zu treffen, daß wegen dieser Ereignisse „vom competenten
Untersuchungsgericht das diesfallsige Sach- und Rechtsverhältniß
legal erörtert und der Gebühr Rechtens allenthalben nachgegangen
würde“. Dieser Bericht erklärte also, daß das Verfahren der Offiziere
vorläufig noch nicht als ein berechtigtes angesehen werden könne,
eine förmliche Untersuchung gegen sie stattfinden müsse. Der Antrag
war so maßvoll gefaßt und motivirt, daß auch Brockhaus, Braun,
Harkort u. A. dafür stimmten. Auch stehen die Reden der Abgeordneten,
welche Gerechtigkeit und Sühne verlangten, hoch über denen ihrer
Gegner. Mit Hülfe der kläglichsten formellen Competenzeinreden und
der bedenklichsten Auslegungen einer militairischen Instruction,
die, wenn sie richtig waren, mit klaren, gesetzlichen Bestimmungen
in Widerspruch traten, suchten die Vertreter der Regierung und die
wenigen Redner, die aus der Kammer für den Majoritätsantrag das
Wort ergriffen, eine Untersuchung von den betheiligten Offizieren
abzuwenden. Dabei erlaubten sich namentlich die Minister einen Ton
gegen die Redner der Opposition anzuschlagen, der uns Heutigen geradezu
unwürdig erscheint[90]. Das Resultat der mehrtägigen Verhandlung
war aber nur in Sachsen möglich. Bei der Abstimmung ergab sich
Stimmengleichheit für beide Anträge (36 Stimmen). Am 18. Mai mußte
nach der Landtagsordnung die Abstimmung wiederholt werden. Da stimmten
37 Stimmen gegen das Majoritätsgutachten, das also verworfen wurde.
Gleichzeitig aber wurde auch das Votum der Minorität mit 41 gegen 32
Stimmen verworfen. Zu Deutsch hieß das Resultat dieser Abstimmung:
die Kammer erklärt das Leipziger Schießen für ungerechtfertigt, lehnt
aber gleichwohl die Einleitung einer Untersuchung gegen die Urheber
ab. Man bedurfte hiernach der ersten Kammer gar nicht mehr, um die
Gerechtigkeitshoffnungen Leipzigs zu Grabe zu tragen.
So hatte denn auch in der wichtigsten Frage der Landtag die auf ihn
gesetzten Erwartungen getäuscht, und damit Blum's pessimistischen
Ansichten mehr als Recht gegeben. Das Traurigste war, daß gerade in
dieser Angelegenheit, die „für die große Mehrheit aller Unabhängigen
im Volke eine wahre Herzensangelegenheit war, weil es sich dabei um
die Befriedigung des tiefempfundenen Bedürfnisses nach Gerechtigkeit,
um die Beseitigung der Besorgniß handelte, daß Gewalt von oben nicht
denselben Schranken der Gesetze unterworfen sei, wie Willkühr von
unten“[91], nicht die Regierung und nicht das Haus des Adels, sondern
die Volkskammer die berechtigten Erwartungen getäuscht hatte. „Ein
schroffer Stachel des Unmuthes blieb in den Gemüthern zurück“.[92] Die
paar Gesetze, die man dankbar diesem Landtag gut zu schreiben hatte,
wogen keineswegs seine Fehlarbeiten und Unterlassungssünden auf.
Kein Wunder, daß sich die thatkräftige Opposition dieser Sachlage
bemächtigte, daß sie auch nur #den# Mitgliedern der zweiten Kammer
ihre volle Sympathie zuwandte, welche sich treu erwiesen hatten.
Blum war unermüdlich darin, den Getreuen den Dank des Volkes bei
festlichen Zweckessen darzubringen, da dies die einzige erlaubte Form
größerer politischer Versammlungen war. Am 24. Mai 1846 wurde den
heimkehrenden liberalen Abgeordneten ein Fest gegeben, an dem er die
Rede hielt und zu dem er folgende Verse spendete:
Wie heißt das Land, an dessen Kraft
Die Weltmacht Rom's zerschellt.
Das oft besiegt -- sich aufgerafft
Und Zwingherrntrotz gefällt:
Das Land, das stets im Schooße trug
Den tiefsten Forschergeist?
Das dem Gedanken gab den Flug,
Der alle Welt umkreist?
Das Land -- o fühlt's in stolzer Brust
In seliger Erinn'rungslust --
Ist Deutschland, ist Deutschland,
Das theure Vaterland!
Wie heißt das Land, an Eichen reich --
Doch ach! an Freiheit leer,
Wo zwar noch Land und Ströme gleich,
Die Zeiten nimmermehr;
Wo zwar der Geist die Schwingen regt,
Und muthig aufwärts strebt,
Doch ach, durch Fesseln, die er trägt,
Gedrückt am Boden klebt?
Es ist -- in schmerzerfüllter Brust
Seid dieses Wechsels Euch bewußt --
In Deutschland, in Deutschland,
Dem theuern Vaterland!
Doch ziemt's dem Mann nicht, daß er klagt,
Ihm ziemt Erhebung, Muth.
Der Hutten sprach: Ich hab's gewagt!
So #wagt# und es wird gut.
Eilt für die Freiheit Hand in Hand
Zur Geisterschlacht herbei,
Dann wieder wird das Vaterland
Auch stark und licht und frei!
Dann jauchzt das Volk aus voller Brust:
Das Land in blüh'nder Freiheitslust
Ist Deutschland, ist Deutschland,
Das theure Vaterland!
Und zu des Abgeordneten Joseph Ehrenfest in Lindenau (6. Decbr. 1846)
dichtete er jenes schönste seiner Vaterlandslieder, das in einem
weitverbreiteten Commersbuch deutscher Studenten mit Recht noch heute
seine Stätte hat:
Dem Vaterlande.
Wo deutsche Männer sich vereinen
Zu ernstem Wort bei heiterm Mahl,
Will nur der rechte Sinn erscheinen
Und leuchten aus des Auges Strahl,
Wenn innig sie und fest umschlinget
Ein heilig, Allen theures Band,
Ein Hochgefühl sie All' durchdringet:
Das Eine deutsche Vaterland.
Und sind die Zeiten schwer und trübe,
Das kaum Errungene bedroht,
Welkt, was wir pflegten voller Liebe,
Das kaum Lebend'ge schon zum Tod,
So muß die Pflicht uns ernster mahnen
Mit Muth und Treue Hand in Hand,
Durch jeden Damm den Weg zu bahnen
Dem Einen deutschen Vaterland.
Der finstern Stürme blindes Wüthen,
Das stark und mächtig rückwärts bläst,
Zerknicket nur die äußern Blüthen,
Die Wurzel nicht, die tief und fest;
Drum muß es aus dem Herzen stammen,
Wo seine Wurzel festgebannt,
Muß aus der tiefen Seele flammen
Das Eine deutsche Vaterland.
So hebet denn nach deutscher Weise
Der Traube gold'nes Feuerblut,
Und weiht mit ihm im weiten Kreise
Dem Vaterlande Kraft und Gut:
Wir wollen treu und männlich weben
Ein unzertrennlich Bruderband!
Es soll in Kraft und Freiheit leben
Das Eine deutsche Vaterland.
Jedenfalls war es nur schlichte Wahrheit, wenn Blum am 8. Juli 1846 an
seine Mutter schrieb: „Diesen Sommer bin ich jeden Augenblick gereist,
bald hier, bald dorthin, bald in Geschäften, bald zum Vergnügen, d. h.
zum Vergnügen Anderer, denn für mich war es meist nur Plage. Es kann
nämlich kein politisches Fest in Sachsen mehr gefeiert werden, ohne
mich; so meinen wenigstens die Leute, und wo etwas los ist, da schickt
man mir Einladungen, Deputationen, stellt mir Eisenbahn, Extrapost,
alles Mögliche zur Verfügung, wenn ich nur komme. Auf die Dauer kann
das allerdings nicht währen, denn theils kann ich meinem Director nicht
zumuthen, daß er mich jeden Augenblick fortläßt, theils paßt meine
Theaterstellung nicht zu meiner öffentlichen. Es #muß# anders werden,
aber freilich weiß ich nicht wie“.
Schon seit Jahren war ihm dieser Widerstreit der Pflichten peinlich
gewesen. Zu Beginn des Jahres 1843 schon hatte er in gleichem Sinn
an seinen Stiefvater geschrieben. Nun mit Beginn des Jahres 1846
nahmen ihn auch die zeitraubenden Geschäfte des #Stadtverordneten#
in Anspruch und zogen ihn daher noch mehr von seinem Berufe ab, als
bisher. Darüber schreibt er am 11. März 1846 an seine Mutter: „Leider
bin ich mit Arbeiten mehr überladen, als je zuvor. Das Amt eines
Stadtverordneten ist ein ziemlich mühevolles; außer den Sitzungen alle
Wochen kommen noch eine Masse Deputationen und andere Arbeiten, die
mich um so mehr stören, als ich übergenug beschäftigt war. Und leider
sind die Mühen auch insofern noch unerfreulicher Art, als sie vorerst
nichts nützen; denn die alten Zöpfe im Collegium schaaren sich zusammen
wie die Kletten und stimmen gegen alle Vernunft, wenn die Vorschläge
von uns ausgehen. Indessen das wird anders, im nächsten Jahre treiben
wir wieder ein Drittel hinaus und dann muß es besser werden.“ In der
That bezeichnet der Beginn des Jahres 1846 einen Umschwung in dem
Gemeindeleben und der Stellung der Gemeindevertretung Leipzig's. Mit
Blum waren Biedermann, Koch, Joseph, Klinger, Bertling, u. A. in das
Stadtverordnetencollegium gelangt, und traten hier, in den kommenden
Jahren immer mehr verstärkt durch Gleichgesinnte, als energische
Opposition auf gegen die hergebrachte Leisetreterei in allen Dingen,
welche bei Rath und Regierung verstimmen konnten. In zwei Jahren, bis
zum Februar des Jahres 1848 hatten diese liberalen Elemente schon
solchen Einfluß erlangt, daß das leipziger Stadtverordnetencollegium,
wie unten gezeigt werden wird, als die erste vorwärtsdrängende Macht
im Staate angesehen werden konnte. Auch hier aber, wie im Landtag,
schied sich später in den meisten Fragen der entschiedene Radikalismus
unter Blum's Führung, von dem gemäßigteren Liberalismus, den auch im
Collegium Biedermann leitete.
So peinlich nun Blum bei dieser Fülle öffentlicher Pflichten eine
abhängige geschäftliche Stellung empfand, so war doch für's Erste an
ein Aufgeben der letzteren nicht zu denken. Denn sie bildete für
ihn und die Seinen mehr als je die Grundlage der Existenz. Mit der
Unterdrückung der Vaterlandsblätter durch die Regierung hatten seine
finanziellen Einnahmen eine schwere Einbuße erlitten. Blum hatte zwar
auch diesmal der Partei ihr Organ zu retten gesucht, indem er seine
und der Freunde Theilnahme, Abonnements und Mitarbeiterschaft der
#Constitutionellen Staatsbürgerzeitung#, die unter Dr. R. Rüder's
Redaction erschien, zuwandte. Aber dieses junge Unternehmen hatte
zunächst hart mit seiner Existenz zu kämpfen, erforderte Opfer, statt
seine Mitarbeiter mit Einkünften versorgen zu können. Und am härtesten
hatte es zu kämpfen mit der schrecklichen Lauheit und Erschlaffung,
in welche die Sächs. Bevölkerung, nachdem die mit Anspannung aller
Kräfte geführten parlamentarischen und politischen Kämpfe resultatlos
geblieben waren, damals und auch später so oft nach ähnlicher
Aufregung, rasch und plötzlich verfallen war. Noch am 1. September
erließ Blum ein Circular an die nächsten Freunde der Provinz, in dem
es heißt: „Heute sind es vier Monate, daß Dr. Rüder die Redaction der
Constit. Staatsb.-Ztg. übernommen hat und fast fünf Monate, daß ich
zur Theilnahme an derselben aufzufordern mich veranlaßt fand. Was ist
seitdem geschehen? Weder für die Vorbereitung noch für den Inhalt des
Blattes irgend etwas Wesentliches, die Steigerung des Absatzes ist
eine sehr unbedeutende, den Inhalt hat Dr. Rüder und einige seiner
Freunde fast allein liefern müssen. Steht es denn wirklich so traurig
um die Partei des Fortschritts in Sachsen, daß sie nicht #ein# Blatt
halten, ausbreiten und mit Stoff versorgen kann? Dann wollen, dann
müssen wir aufhören, und uns schämen, daß wir so groß uns wähnten und
so kinderleicht überwunden wurden.“ Und am Schlusse heißt es: „Wer bei
dem augenblicklichen Zustande unseres Vaterlandes nicht erkennt, daß
gemeinsame Anstrengungen uns nöthiger sind, als je zuvor, wer nicht
Alles thut, was in seinen Kräften steht -- der begeht eine Todsünde an
der heiligen Sache des Fortschrittes, die er vor seinem Gewissen nie
und nimmer verantworten kann.“ Aber auch trotz dieses Weckrufes hat die
Const. Staatsb.-Ztg. niemals eine annähernd gleich große Verbreitung
gefunden als die Vaterlandsblätter, so daß die letzteren mit dem ersten
Frühlingsbrausen des Jahres 1848 von Blum sofort wieder ins Leben
gerufen wurden.
Auch die Betheiligung Blum's an dem rühmlichen Unternehmen des
jungen Buchhändlers #Ernst Keil#, in einer illustrirten billigen und
populären Zeitschrift, „#Der Leuchtthurm#“, dem Volke die Biographien
der verdientesten Volksmänner der Zeit, gediegene Unterhaltung und
Belehrung zu bieten, konnte mit nichten Ersatz bringen für die
Einbuße, die Blum mit Unterdrückung der Vaterlandsblätter erlitten.
Im „Leuchtthurm“ versuchte Ernst Keil schon denselben Gedanken zu
verwirklichen, den er später in der „Gartenlaube“ mit so großartigem
Erfolg durchführte. Der Versuch scheiterte indessen an der Grundanlage:
es war zuviel Politik darin für das große Publicum, die Darstellung der
Hauptbilder in Stahlstich erforderte zuviel Zeit, und -- die Reaction
war zu übermächtig; von Leipzig an über Gera, Magdeburg, Braunschweig
&c. wurde das verhaßte Blatt sammt seinem muthigen Verleger verfolgt
wie ein gehetztes Wild und zuletzt einfach todtgeschlagen. Im
Leuchtthurm von 1846 hat Blum die Biographien von Zittel und Itzstein,
in dem von 1847 die Biographie Ernst Moritz Arndt's außer zahlreichen
kleineren Beiträgen geschrieben. -- Daß Blum's Taschenbuch „Vorwärts“
in dieser Zeit infolge der Regierungsplackereien gleichfalls nicht mehr
rentirte, ist schon oben bemerkt worden.
Unter solchen Umständen mußte er denn in seiner abhängigen
geschäftlichen Stellung aushalten, zumal er daheim das härteste Leid
fürchtete, den Verlust der Gattin -- glücklicherweise grundlos! Am 8.
Juli schrieb er darüber an die Mutter: „Ich und die Kinder, wir sind
ganz gesund, aber meine Frau kränkelt sehr und ich fürchte, es wird
Auszehrung werden, was Ihr aber ja in Euren Briefen nicht berühren
wollt. Wenn unser Besuch (die Schwester seiner Frau, Frau Jost) fort
ist, soll sie auf's Land, um vollständige Ruhe zu haben und die
Milchkur zu gebrauchen. Gebe Gott, daß es hilft!“ Auch die Lasten, die
Blum mit dem Hauskauf übernommen, waren nicht unerheblich. Indeß schoß
Freund Joseph die Summen vor, die auf das Kaufgeld abgetragen werden
mußten.
In diesen trübseligen Tagen blickte Blum mit verdoppelter Zuversicht
auf den Freundeskreis, der sich im August wieder auf Hallgarten
bei Itzstein versammeln sollte. In seiner bereits S. 136 erwähnten
Einladung an Johann Jacoby v. 17. Juni 1846 schreibt er u. A.: „Von
unsern Zuständen kein Wort, gewiß hat es Sie längst angewidert, wenn
Sachsen Ihnen in der Zeitung begegnete, und die etwaige geheime
Geschichte dieser Niederträchtigkeitsepoche ist wo möglich noch
schlimmer, als die öffentliche. Indessen ist die jetzige Periode, so
entsetzlich sie sein mag, nicht verloren; sie entzieht dem politischen
Mäßigkeitsverein, welcher in Sachsen vorzugsweise heimisch ist, viele
Anhänger und die Zahl derjenigen wächst täglich, welche einsehen, daß
es einer kräftigeren, einer markerschütternden Azung bedarf, aus dieser
Flauigkeit herauszukommen. Aber wie klar auch diese Keime vorhanden
sind und treiben, es bedarf leider in Deutschland Alles gar zu langer
Zeit zum Reifen.“
Vorläufig dachte die Regierung nicht daran, ihre Handlungen zu
verheimlichen, sondern ließ sich höchst ungenirt in der reactionären
Strömung treiben. Hatte man bisher hauptsächlich den Radicalismus
bekämpft, so ging man nun auch dem gründlicheren und maßvolleren und
darum doppelt verhaßten Liberalismus in der Presse und sonst zu Leibe.
Die Veröffentlichung einer von Biedermann beim Constitutionsfest
1845 gehaltenen Rede zog diesem eine Anklage zu und obwohl derselbe
in dritter Instanz „im Mangel mehreren Verdachts“ freigesprochen
wurde, untersagte man ihm nach wie vor das Halten staatsrechtlicher
Vorlesungen. Das Heft von Biedermann's Gegenwart und Zukunft, welches
den wiederholt citirten Aufsatz „Sächsische Zustände“ brachte,
wurde von der Kreisdirection mit Beschlag belegt, obwohl kein Wort
darin stand, das nicht durch öffentliche Actenstücke belegt war.
Wenige Tage darauf aber wurde diese Beschlagnahme vom Minister des
Innern aufgehoben mit der von sämmtlichen Ministern unterzeichneten
Motivirung: „Daß die in jenem Aufsatze enthaltenen Aeußerungen über
die Wirksamkeit und Gesinnung mehrerer Minister zu unwürdig seien,
um von ihnen auf irgend eine Weise (?) beachtet zu werden, und daß
sie sich durch dergleichen Angriffe in treuer Erfüllung ihrer Pflicht
gegen König und Vaterland nicht irre machen lassen würden.“ Natürlich
erlebte die Schrift nun rasch drei Auflagen. Dem Buchhändler Brockhaus
wurde der Druck magyarischer Schriften einfach verboten, weil kein
sächsischer Censor diese Sprache verstehe. Ja, eine Generalverordnung
vom 22. April 1847 setzte den Denuncianten aufrührerischer Schriften
Prämien von zwanzig bis hundert Thalern aus.
Den Wahlen von Oppositionsmännern zu Stadträthen wurde grundsätzlich
die Bestätigung versagt. Dieses Loos traf Ende 1847 auch Blum. Sowie
die Kreisdirection Nachricht von seiner Wahl erhalten, erließ sie
am 10. November 1847 folgendes sinn- und stilvolle Schreiben an das
Vereinigte Criminalamt zu Leipzig[93]: „Die Königl. Kreisdirection
wünscht von #Demjenigen# (!) unterrichtet zu sein, was gegen den
vormaligen Theatersecretair, jetzigen Buchhändler Robert Blum allhier,
theils in Bezug auf #die# (!) Ereignisse im August 1845, theils #sonst#
etwa (!) bei dem Vereinigten Criminalamte allhier vorgekommen ist und
es erhält daher Letzteres andurch Veranlassung die #darüber# (?!)
ergangenen Acten baldmöglichst anher einzureichen.“ Wie neugierig
die Königliche Kreisdirection war, den Inhalt dieser Acten kennen zu
lernen, erhellte schon daraus, daß dieser vom 10. Nov. 1847 datirte
Erlaß am nämlichen Tage noch mundirt und abgesendet wurde. Das verrieth
eine ganz ungewöhnliche Eile. Das Vereinigte Criminalamt konnte nun
freilich mit „Demjenigen, was gegen Blum theils in Bezug auf die
Ereignisse im August vorgekommen“ gar nicht aufwarten, sondern nur
mit dem früher besprochenen kleinen Beamtenbeleidigungsproceß. Aber
auch dieses Material, in Verbindung mit der Erinnerung, welche die
Königliche Kreisdirection von Blum's Verhalten in den Augusttagen 1845
in ihrem Haupte trug, genügte vollkommen, um Blum die Bestätigung
als Stadtrath zu versagen. Blum ließ sich natürlich die Gelegenheit
nicht entgehen, in einem Recurse gegen diese Nichtbestätigung seinem
Herzen gegen die Regierung ungestraft Luft zu machen. Als eine
ernstliche Begründung dieser Beschwerde konnte man es jedenfalls nicht
ansehen, wenn er sagte: „er erkenne offen die Nothwendigkeit der
Nichtbestätigung freisinniger Männer an bei einem Ministersysteme,
welches mit Gewalt an seiner Selbstvernichtung arbeite. Dieses System,
welches im entschiedensten Widerspruch mit den Staatseinrichtungen
stehe, habe er auf jedem Schritte bekämpft und werde es mit allen ihm
zu Gebote stehenden Mitteln fernerhin bekämpfen.“ Selbstverständlich
blieb es auf diesen Recurs bei der Nichtbestätigung.
Eine letzte Heldenthat der Reaction endlich, welche Aller Gemüther
damals (1846) lebhaft bewegte, wurde von Blum besonders tief empfunden:
die Ausweisung sämmtlicher Polen aus Sachsen. Von dem ersten
Augenblicke an, wo Robert Blum sich um öffentliche Dinge kümmerte,
trug er eine schwärmerische Sympathie für Polen, dessen tragisches
Geschick und dessen exilirte Bewohner im Busen. Kein Wunder, da
die wirklich heldenmüthige Erhebung Polens um 1830 mit dem ersten
Erwachen der politischen Naturtriebe Blum's zusammenfiel. Er hat die
Niederlage dieser Revolution poetisch gefeiert und betrauert wie einen
Weltuntergang. Auch zu der traurigsten und undramatischsten seiner
Tragödien hatte ein polnischer Stoff, Kosciuszko, herhalten müssen.
Seit dieser Zeit war Blum den Polen so kritiklos treu geblieben,
wie einer ersten Liebe. Von der heillosen polnischen Wirthschaft
der letzten Jahrzehnte des Polenreiches, welche uns Heutigen die
Theilung des Landes nicht blos als eine reich verdiente Strafe des
Weltgerichtes, sondern als einfache politische Nothwendigkeit für den
Frieden Europa's erscheinen läßt, hatte Blum, wie die Meisten seiner
Zeitgenossen, kaum eine Ahnung; ebensowenig dachte er daran, was die
Forderung einer Wiederherstellung des Polenreiches für unsere deutschen
Ostmarken bedeute! Daß Prof. Wuttke, ein trefflicher Polenfeind, Blum
über diese Dinge nachdrücklich und immer wieder zu belehren suchte,
war der Hauptgrund, weshalb Blum diesen Professor immer mit tiefstem
Mißtrauen betrachtete, so lang und so oft auch ihre politische
Bahn zusammenging. Längst hatte Blum's polnische Liebe übrigens
aufgehört, sich mit der platonischen Form lyrischer und dramatischer
Maculaturpoesie zu begnügen. Schon in der Mitte der dreißiger Jahre
wußten die flüchtigen Polen, die durch Leipzig kamen, wohl, daß sie
nirgends ihr gesuchtes und steckbrieflich prämiirtes Haupt sicherer
bargen, als in dem schmalen Bett, unter dem einfachen Dach des
leipziger Theatersecretairs. Wiederholt schreibt Blum im Jahre 1839
triumphirend an die Braut, daß er wieder einem edeln, arggehetzten
polnischen Wild durchgeholfen habe, auf dessen Kopf ein Blutlohn
gesetzt sei, der einen Verräther reich machen könne. Dasselbe sichere
Asyl stand allen Polen unter Blum's eigenem Dache in den vierziger
Jahren offen. Seit 1845 hatte er sich aber in noch tiefere Geheimnisse
eingelassen. Er wußte darum, daß in Posen und Galizien 1846 polnische
Aufstände ausbrechen sollten. Durch seine Hand gingen in Gestalt von
Clavieren u. s. w. nicht unerhebliche Waffensendungen an die Centren
der künftigen Erhebung ab. Er selbst schmiedete und feilte in stillen
Nächten den Schlüssel, mit dem die Citadelle von Krakau in polnische
Hände gespielt werden sollte. Deshalb war er vor allen Andern betroffen
und tief gebeugt, als diese Aufstände mißlangen, Sachsen alle Polen
auswies und im Februar 1846 den flüchtigen Dictator von Krakau,
Tyssowski, in Dresden verhaftete und an Oesterreich auslieferte. Hier
ist dieser polnischen Schwächen Blum's nur deshalb eingehend Erwähnung
geschehen, weil sie ihm später noch im Frankfurter Parlament besonders
verhängnißvoll werden sollten.
Die öffentliche Mißstimmung, welche sich an alle diese Maßregeln der
Regierung knüpfte, wurde indessen weit in den Hintergrund gedrängt
durch die entsetzliche Mißernte und Theuerung, welche das Jahr 1846/47
über Sachsen und einen großen Theil des nordöstlichen Deutschlands
brachte. Schon 1842 hatte Blum versucht und verstanden, die damalige
Mißernte agitatorisch auszubeuten. Er machte sich auch diesmal an
die Arbeit. Eine besondere Broschüre „Ein Blick in das Leben des
Erzgebirges“, die er im Frühjahr 1847 schrieb, enthält eine ergreifende
und gewiß durchaus wahrheitsgetreue Schilderung des Elends, welches
damals im sächsischen Gebirge herrschte. Sein Auge war für solche
Leiden des Volkes besonders geschärft, sein Herz besonders theilnehmend
gestimmt durch seine eigene harte Kindheit und Jugend. Neben den
Zwecken des Agitators verfolgte hier unzweifelhaft der Menschenfreund,
der Berather der Armen und Hülflosen im weitesten Maße seine edeln
Ziele. Dafür spricht in dieser lesenswerthen Flugschrift nicht blos die
höchst lebendige objective Schilderung des Leidens der Bevölkerung,
sondern namentlich auch die treffende gründliche Untersuchung der
Ursachen der schweren Krankheit und der Mittel, mit welchen ihr
abgeholfen werden könne, besonders der beredte Weckruf an die
Privatwohlthätigkeit, den Blum am Schluß erhob. Aber weit gründlicher
und verständiger als der menschenfreundlichste Oppositionsmann half
diesmal die Regierung selbst dem Nothstande ab. Blum schlug als
Heilmittel vor: „Gewährung von Rechten im Staate und Arbeit.“ „Die
ersteren kann, #muß# der Staat geben, die letztere schafft gewiß die
Gesellschaft selbst besser. Solche Versuche mißlingen in den Händen
des Staates.[94] Viel wirksamer ist in dieser Beziehung das Bestreben
des Kaufmanns Karl Heicke in Leipzig, der einen Verein zu Stande
brachte, welcher bereits die Mittel aufbot, mehrere hundert Arbeiter
zu beschäftigen.“ Das Unreife dieses Heilvorschlages liegt auf der
Hand: nicht auf Gewährung von Arbeit, sondern auf #productive# Arbeit
kam es an und diese konnte unmöglich durch „Vereine“ und mühsam
herbeigeschaffte Geldmittel geboten werden, sondern es waren produktive
Arbeitsziele zu ermitteln, welche der feiernden Arbeit Beschäftigung
und Lohn gaben.
Weit umfassender und weiser waren die Maßregeln zur Abhülfe des
Nothstandes, welche die Regierung selbst traf und bezw. dem im Januar
1847 zusammenberufenen außerordentlichen Landtag vorschlug. Ihre
Kornpolitik zur allmählichen Linderung der schweren Theuerung war
geradezu meisterhaft zu nennen; selbst die erste Autorität auf diesem
Gebiete, Wilhelm Roscher, hatte nur Lob für sie. Sie gewährte Getreide,
Mehl, Hülsenfrüchte, ermäßigte Bahnfracht, ließ die Dorfbäcker zu
städtischen Märkten zu, hob die Brodtaxe auf, suchte Hülsenfrüchten
und trockenen Gemüsen an Stelle der mißrathenen Kartoffeln bei
der Bevölkerung Eingang zu verschaffen, übte Steuernachsicht, bot
reichliche Arbeit an Straßen- und Eisenbahnbauten, weckte und leitete
die Privatwohlthätigkeit, und suchte in trefflicher Weise die durch
das Phantom des Kornwuchers aufgeregte Phantasie der Massen über die
wahren Ursachen der Theuerung aufzuklären. Große Mittel ließ sie sich
von dem außerordentlichen Landtag bewilligen, um etwaigen plötzlich
gesteigerten Bedürfnissen genügen und ihre Maßregeln zur Linderung
des Nothstandes durchführen zu können. Doch wurden nur 187,000 Thaler
wirklich verausgabt. Schon im Frühjahr 1847 sank der Roggenpreis
wieder auf sieben Thaler (von 9½) und kehrte infolge der reichen
Ernteaussichten bald auf seinen gewöhnlichen Stand zurück. Damit war
die Noth überwunden. Die „entschiedene“ Opposition hatte sich in
diesen volkswirthschaftlichen Fragen auch in der Kammer nicht mit
Ruhm bedeckt. Sogar durch Erhebung von Competenzzweifeln hemmte sie
die so nothwendige Beschleunigung der Hülfeleistung an das Land. Und
ihre Preßerzeugnisse wimmeln von den dicksten und verderblichsten
volkswirthschaftlichen Irrthümern.
Einen Trost hatte die Opposition bei ihrer Niederlage: ihr alter
Hauptgegner v. Könneritz hatte diesen Sieg über sie nicht mehr
erfochten. Er hatte schon Ende 1846 sein Amt in die Hände des
bisherigen Präsidenten der ersten Kammer, des Herrn v. Carlowitz
niedergelegt und sich nur den Vorsitz im Ministerium und die Leitung
der Gesetzgebungsarbeiten vorbehalten. Während nun v. Carlowitz in der
Nothstandsfrage zeigte, daß er der Mann von Geist und Charakter sei,
für den das Land ihn hielt, sorgte Herr v. Könneritz seinerseits durch
Fortsetzung seiner reactionären Regierungskunst dafür, daß das Land
seinen Rücktritt nicht etwa als Systemwechsel betrachten dürfe, und
stärkte dadurch bald wieder den Einfluß der entschiedenen Opposition.
Als Robert Blum z. B. dem Redeübungsverein in Leipzig 1847 den
Jahresbericht erstattete, durfte er ein Anwachsen der Mitgliederzahl um
hundert Procent verkünden.
Inzwischen hatten sich aber für Blum auch die Bedenken gemindert,
welche noch 1846 der Lösung seines abhängigen Verhältnisses beim
Theater entgegenstanden. Die Versammlung der freisinnigen deutschen
Patrioten hatte in Hallgarten schon im August 1846 beschlossen, eine
#„Volksbuchhandlung“ auf Actien# (zu fünf Thalern) zu gründen und Blum
mit den Vorarbeiten und Cassengeschäften betraut. Mit gewohnter Energie
betrieb Blum diesen Auftrag. An alle Welt versandte er Antheilscheine.
Dr. Jucho allein setzte in Frankfurt achtzehn Stück ab (Brief vom
4. März 1847), Wippermann arbeitete dafür in Kurhessen, Winter und
Itzstein in Baden, die sächsischen Freunde männiglich in Sachsen,
Jacoby, Simon u. A. in Preußen. „Recht sehr bitte ich Sie, sich um den
Stand der Actien bekümmern zu wollen“, schreibt Blum am 15. Juli an
Jacoby, „_aut Caesar aut Michel!_“ Diese Bemühungen waren von recht
günstigem Erfolg gekrönt. Größere Summen zum Beginn des Geschäftes
stellten Joseph und Andere zur Verfügung. Doch zog man klugerweise vor,
diese „Volksbuchhandlung“ nicht in den Formen einer Actiengesellschaft
zu gründen, sondern als einfache Handelsgesellschaft, unter der Firma
Robert Blum u. Comp. Zum Beitritt als Associé erklärte sich der alte
treue Kampfgenosse Blum's, der Verleger der Vaterlandsblätter und
später der Constitutionellen Staatsbürgerzeitung, Robert Friese, bereit.
Als die Vorbereitungen soweit gediehen waren, schrieb Blum am 1. Mai
1847 folgenden Kündigungsbrief an den Theaterdirector Schmidt, den ich
vollständig mittheile, da er eine Fülle interessanter Einblicke gewährt.
Sehr geehrter Herr Director.
Mit aufrichtigstem Bedauern, welches hier keine Redensart ist,
wie gewöhnlich in solchen Fällen, muß ich Ihnen den zwischen uns
bestehenden Contract hiermit kündigen, so daß derselbe mit Ende Juli
sich auflöst. Ist es im Allgemeinen schon eine schwere Aufgabe, ein
Geschäft zu verlassen, in welchem man volle 15 Jahre gearbeitet hat,
so ist es bei mir doppelt schwer, weil mir das Geschäft als das
Mittel lieb und werth ist, an welches sich eine sociale Erhebung für
mich geknüpft hat, die ich früher kaum zu hoffen wagte. Indessen es
#muß# denn doch sein.
Fragen Sie nach den Gründen, so sind dieselben verschiedener Art:
1) #politische#; die Stellung und die öffentliche Wirksamkeit
vertragen sich schlecht mit einander, und entweder muß das eine oder
die andere mitunter leiden, was mir in beiden Fällen empfindlich
ist. Kommt es gar zu einer Wahl, wo ich nach Partheistellung und
Ueberzeugung concurriren #muß#, wenn ich auch durchfallen sollte, so
würde die Stellung allein die Wahl unmöglich machen. Deshalb haben
Freunde von nah und fern mich schon längst angetrieben, das Geschäft
zu verlassen; freilich sind solche Rathschläge in Deutschland
billiger, als #Ersatz# für das Aufzugebende.
Dann ist es 2) die Rücksicht auf meine und der Meinigen Zukunft.
15 Jahre bin ich am Theater, bleibe ich noch 10 Jahre, so bin ich
vielleicht zu stumpf und abgenutzt, um eine andere Laufbahn zu
beginnen; und doch ist weder für die Dauer der Stellung die geringste
Bürgschaft vorhanden, noch für die Arbeitsunfähigkeit irgend ein
Rückhalt, seit die Verwaltung des Pensionsfonds völlig willkührlich
und gesetz- wie statutenwidrig den Cassirer ausgeschlossen hat.
Die Gerechtigkeit und Billigkeit dieses Verfahrens, welches den
Mann ausschließt, der vielleicht sein #Leben# dem Leipziger Theater
widmet, während es den Fremden begünstigt, der flüchtig für schweres
Geld hier weilte; so wie die völlige Principlosigkeit des ganzen
Instituts, seine nothwendige Unhaltbarkeit, wenn das _bon plaisir_
der wechselnden Verwaltung Gesetze giebt oder ändert, werde ich zu
einer öffentlichen Besprechung bringen, sobald ich in keiner Weise
mehr betheiligt bin. -- Ich muß also trachten, mir ein Geschäft zu
schaffen, welches mich aus dieser precären Stellung herauszieht und
glaube und hoffe, dazu #jetzt# Gelegenheit zu haben.
Weiter ist es 3) die Ueberzeugung, daß ich Ihnen nütze, wenn ich
abgehe; ich glaube, oder ich #weiß# vielmehr, daß unser edler
Stadtrath großen Anstoß daran nimmt, daß der ihm verhaßteste
Mensch an einem städtischen Institut angestellt ist, und bei der
unglaublichen Kleinlichkeit, die diesen Staatsweisen anklebt, ist
es nicht unmöglich, daß dies auf Ihre Stellung zum Stadtrathe
Einfluß hat. Bin ich nun auch eitel genug zu glauben, daß ich nicht
gerade Ihrem #Wunsche# entgegen komme, so überhebe ich Sie doch
der Calamität, heut' oder morgen einer unangenehmen Nothwendigkeit
folgen, oder deren Nachtheile tragen zu müssen.
Endlich sind es 4) auch #finanzielle# Gründe, die mich bestimmen.
Bei den schweren Lasten, die ich bei einem Hauskaufe ohne eigenes
Vermögen mir aufbürden lassen #mußte#, ist es nothwendig, daß ich
fast eben so viel durch literarische und andere Arbeiten verdiene,
als am Theater. Dazu aber brauch' ich einen großen Theil meiner
Nächte, da der freien Tage und Abende immer weniger werden, und eine
solche Anstrengung #reibt mich auf#. Aber die Thatsache, daß ich mir
das Nothwendige seit drei Jahren verdient #habe#, zeigt mir auch, daß
ich mit literarischen Arbeiten allein, wenn ich mich denselben ruhig
und ungestört hingeben kann, mehr zu erwerben vermag, als jetzt bei
der Stelle; wenn ich auch das Precäre einer literarischen Existenz
in Deutschland keineswegs verkenne und meine Zukunft nicht darauf
gründen möchte. In der Erwähnung dieses Umstandes soll nicht ein
Schatten von Vorwurf für Sie liegen und ich würde denselben um keinen
Preis erwähnt haben, wenn eine Aenderung darin auf meinen Entschluß
Einfluß haben könnte. Sie haben mir die Lasten nicht aufgebürdet, Sie
sind mit Gehalten überlastet genug und müssen so oft spielen, als
Sie thun; ich aber vermag es nicht, Ihre zu große Gutmüthigkeit zu
mißbrauchen, um heute eine Zulage und morgen eine Gratification u. s.
w. von Ihnen zu verlangen. Nur die #Thatsache# erwähne ich, die Sie
anerkennen werden, da Sie ja selbst wissen, was das Leben selbst bei
der größten Einschränkung kostet.
Das sind die Motive meines Entschlusses, die ich Ihnen offen
mitzutheilen für Pflicht hielt; ich füge die Bitte hinzu: bleiben Sie
mir auch in veränderten Beziehungen gewogen und seien Sie versichert,
daß ich Ihnen stets die vollste Achtung und Verehrung zollen werde.
Ihr
ergebenster
#Robert Blum#.
Am 1. Juli 1847 wurde die neue Firma und Verlagshandlung Robert Blum
u. Comp. eröffnet. Die ersten Verlagswerke schon zeigten die Tendenz
und Spezialität der Unternehmer. Wohl die erste Schrift, die unter
der neuen Firma das Licht der Welt erblickte, war die interessante
Broschüre des Vertheidigers Heinrich Simon's (Justizrath Gräff), welche
die Vertheidigungsschriften aus dem Majestätsbeleidigungsprocesse
enthielt, der gegen Simon wegen seiner berühmten Flugschrift „Annehmen
oder Ablehnen“ angestrengt worden war. Gleichzeitig wurde vorbereitet
Blum's „Weihnachtsbaum“, eine populäre Schrift, welche die Biographien
der liberalen Zeitgenossen u. dgl. bieten sollte; und sofort mit
Eröffnung des Geschäftes wurde angezeigt das Hauptwerk, das die
junge Firma zu verlegen gedachte: „#Das Volksthümliche Handbuch der
Staatswissenschaften und Politik.# Ein Staatslexicon für das Volk,
herausgegeben von Robert Blum“. Doch sollte dieser Plan, wie alle
anderen Lebenspläne des Unternehmers, jäh zerrissen werden. Denn kaum
hatte Blum seines Glückes Schiff auf diese neue Bahn getrieben, als der
große Völkersturm hereinbrach, der in der Rechnung der Zeiten das Jahr
1848 heißt.
Bei Lebzeiten Blum's ist nur der erste Band des Werkes vollständig
erschienen; zum zweiten hat er nur noch wenig selbst beitragen können,
da die Pflichten des Abgeordneten ihn daran hinderten. Gewiß wird man
vom persönlichen Standpunkt aus bedauern müssen, daß Blum sich an
eine jenseits seiner Kenntnisse liegende Aufgabe wagte, wird man vom
wissenschaftlichen Standpunkt aus das Buch in hohem Grade ungenügend
finden, und im Allgemeinen dem treffenden Urtheil Robert v. Mohl's[95]
beipflichten, der das Werk nach dem „Populären Staatslexicon“ von
Hermann vom Busche (Prof. Baumstark) rangirt und darüber bemerkt: „Noch
kürzer und somit stoffärmer, ferner auf eine noch tiefere Bildungsstufe
berechnet, ist ein von Robert Blum begonnenes, nach seinem Tode von
Gleichgesinnten zu Ende geführtes Handbuch“. Folgt der Titel. Bei
„und (?) Politik“ macht Mohl ein Fragezeichen. „Dem Umfang nach geht
dasselbe nicht selten über den richtig gezogenen Kreis des staatlichen
Lebens hinaus; inhaltlich aber gibt es in der Regel kaum etwas mehr,
als eine Worterklärung oder eine auf das Aeußerste beschränkte
geschichtliche Nachweisung. Nur da, wo eine Gelegenheit ist, Ansichten
der demokratischen Partei auszusprechen, wird in die Sache eingegangen,
aber allerdings mehr mit Behauptungen, als mit umsichtigen oder gar
unparteiischen Gründen. Zu den staatswissenschaftlichen Arbeiten
ist das Buch somit nicht wohl zu rechnen; dagegen kann ihm das
Zeugniß, für den practischen Zweck der Bestärkung und Vorbereitung
der demokratischen Partei gut berechnet zu sein, nicht versagt
werden.“ Aber dem Biographen Robert Blum's, und allen Denen, welche
sich mit der Geschichte jener Zeit und insbesondere mit den radicalen
Parteibestrebungen jener Tage beschäftigen, bietet das Buch die
interessantesten Aufschlüsse. Es enthält das Glaubensbekenntniß der
Männer, die längstens ein halbes Jahr nach Abschluß der Vorarbeiten für
den ersten Band des Blum'schen Staatslexicons als Linke des Frankfurter
Parlaments große Politik trieben. Manches, was in Frankfurt nicht zur
Sprache kam, oder nicht bekannt wurde, ward hier ausgesprochen. Blum's
Urtheil über den Freimaurerbund, über die Deutschkatholiken, haben wir
schon an früheren Stellen diesem Werke entnommen.
Hier interessirt uns vor Allem das Urtheil, das Robert Blum in seinem
Staatslexicon in den von ihm selbst verfaßten und unterzeichneten
Artikeln über die socialistischen Bestrebungen seiner Zeit, über jene
Parteien und deren Ziele fällte, die sich heutzutage erdreisten, ihn
als einen ihrer Parteiangehörigen zu beanspruchen. Dieses Urtheil
Blum's war weit ausführlicher niedergelegt in Vorträgen, die er im
Winter 1847-48 im Saale der Leipziger Buchhändlerbörse gehalten,
offenbar in Nachahmung der Dresdner Vorträge Biedermann's über
dasselbe Thema. Diese Vorträge hat er später, wesentlich gekürzt, in
seinem „Staatslexicon für das Volk“ in den Artikeln „Gesellschaft“,
„Gesellschaftswissenschaft“ u. s. w. abgedruckt. Das Manuscript
zu diesen Artikeln ist theilweise auf die weiße Rückseite von
Flugschriften oder Briefcouverts aus dem Februar 1848 geschrieben,
gehört also unzweifelhaft der letzten Periode seines Lebens an, so daß
die Einrede schlechthin abgeschnitten wird, Blum habe etwa später seine
Ansicht über den heutigen Socialismus u. s. w. noch geändert. -- Ueber
den #Communismus# gelangt Blum, nachdem er alle einzelnen Theorien
und Apostel desselben vorgeführt und bekämpft hat, zu folgendem
Schlußurtheil: „Die Communisten bauen mehr Systeme auf, als daß sie
sich an die Zustände und ihre Bedürfnisse anschließen. Jedes System
weicht vom andern ab und doch behauptet jedes das #alleinrichtige# zu
sein, wie die römische Kirche von dem ihrigen. Wir haben bereits unter
„Eigenthum“ ausgesprochen, daß wir den Communismus für #naturwidrig und
unmöglich# halten.“
Hierbei ist indessen noch zu berücksichtigen, daß Robert Blum unter
Communismus nach Ausweis seines Artikels in seinem Staatslexicon,
(Seite 421-425) eine Reihe von Bestrebungen mit verstanden und mit
verurtheilt hat, #welche die Socialisten heut zu Tage# als integrirende
Bestandtheile in ihr Programm aufgenommen haben -- #da sie ja überhaupt
die reinsten vaterlandslosen Communisten sind#. Diese Bestrebungen
suchte die Vorsehung der Socialdemokraten nur so lange im Programm
des sog. #Socialismus# unterzubringen, als sie das Publikum gegen die
Ideen und Zweigideen des Communismus verschlossen und mißtrauisch
fand. Bis vor Kurzem dagegen hielt dieselbe Partei-Vorsehung die Zeit
gekommen, mit ihren communistischen vaterlandslosen Endzielen offen
herauszutreten. Wer daran zweifelt, mag die Offenbarungen der Führer
und die Parteibeschlüsse von Eisenach, Gotha und Gent nachlesen.[96]
Der Ausspruch Blum's über den #Communismus# wird für die Socialisten
auch nicht günstiger durch seinen scheinbar wohlwollenderen Ausspruch
über den #Socialismus#. Denn wie sich sogleich zeigen wird, versteht
Blum unter Socialismus etwas ganz Anderes als die Socialisten von
heute. Vielmehr erblickt er vorahnend die beste Lösung der socialen
Schäden seiner Tage in solchen Bestrebungen, wie sie Schulze-Delitzsch
nach der Revolution mit so großem Erfolge durchgeführt hat, und in
solchen gesellschaftlich befreienden Gesetzen, wie sie Deutschland
seit derselben Zeit, namentlich aber seit dem Jahre 1867 errungen
hat. Er sagt nämlich Seite 427: „dagegen müssen Vereinigungen
(Genossenschaften) nach Fourier's Andeutungen zu glänzenden Ergebnissen
führen. Es ist auffallend, daß unter den mächtigen Fortschritten des
menschlichen Wissens in jeder denkbaren Sphäre die Gesellschaft in
ihrem fast ursprünglichen Zustand geblieben ist, indem sie sich in den
engen Kreis der Familie drängt und dort mit verhältnißmäßig ungeheuren
Kosten Alles besorgt und anschafft, was in der #Vergesellschaftung#
unendlich billiger und besser zu haben wäre. #Auf diesem Gebiete#
kann man also dem Socialismus eine bedeutende Zukunft vorhersagen.“
Seite 424 aber faßt er die „Lehren“ des Socialismus dahin zusammen:
„Gerechtere Vertheilung der Güter der Erde, #nicht durch Gewalt,
sondern durch friedliche Ausgleichung#; Beschränkung der unheilvollen
Uebermacht des Geldes; genügender und entsprechender Lohn der Arbeit
und des Verdienstes; Erhebung der sogenannten unteren Classen zu
#gleichem Menschenrecht und gleichem staatlichen Rechte#.“ Indem
Robert Blum dieses als „Lehre“ des Socialismus bezeichnet, und also
fortfährt: „Es ist eine Lehre, die, nicht nach den vorliegenden Formen,
sondern #nach dem Inhalte#, jeder Menschen- und Freiheitsfreund
bekennen #muß#, deren Verwirklichung die Gestaltung der Gesellschaft
fordert, täglich gebieterischer und nothwendig macht, in der das
einzige Heil der Zukunft, die einzig wahre Gerechtigkeit liegt,“ steht
er der werkthätigen Menschenliebe eines Schulze-Delitzsch und selbst
den maßvollen Gedanken eines Heinrich v. Sybel über den Socialismus
sicherlich bei weitem näher, als Jene, welche den Samen der Zwietracht
gewerbsmäßig ausstreuen, und die verderblichen Keime der rothen
Revolution mit Jubel hervorbrechen sehen, weil sie in dem ersehnten
allgemeinen Vernichtungskampf nichts verlieren, nur gewinnen können.
#Der Leser erkennt daher sofort, mit =wie= wenig Berechtigung diese
Partei nun schon seit Jahren den guten Namen Robert Blum's als den
eines Gesinnungsgenossen und Mitverschworenen, das heißt als den eines
vaterlandslosen Theilbruders in ihrem ungewaschenen Munde führt.#
Das kleine Bild der reichen Thätigkeit Robert Blum's in den letzten
Jahren vor der Revolution mag beschlossen werden durch folgende „den
Frauen“ gewidmeten Verse, die er im November 1847 zum Jahresfeste des
Redeübungsvereins darbrachte. Sie prägen schön die edle Männlichkeit
aus, die sich beim ersten Anzeichen des großen Auferstehungssturmes
anschickte, die ganze Pflicht zu erfüllen, die das Vaterland forderte!
Der Jungfrau gilt es, deren Lieb' beglücket
Den #wahren# Mann allein,
Den fester Sinn und Stolz des Freien schmücket,
Nicht eitler Tand und Schein.
Der Gattin gilt's, die gern den Gatten theilet
Mit ihrem Vaterland,
Und treuen Sinns die Herzenswunden heilet,
Die er im Kampfe fand.
Der Mutter gilt es, die den reichsten Samen
In's Herz der Kinder legt.
Daß bei des Rechts, der Freiheit heil'gem Namen
Es warm und höher schlägt.
Die Männer zieht aus ihren schmucken Söhnen,
Wie sie die Zeit begehrt,
Die -- sollt' sie nicht des Sieges Palme krönen,
Doch sind der Palme werth. --
Den Frauen all', die hassen und verachten
Jedweder Knechtschaft Joch,
Die mit uns nach der bessern Zukunft trachten,
Ein donnernd Lebehoch!