12. Die letzten Jahre vor der Revolution.

(1846. 1847.)

Jeder unbefangene Beobachter der Sächsischen Zustände und namentlich

jeder aufrichtige Freund der Regierung mußte sich überzeugt halten, daß

das Ministerium Könneritz das Königreich entweder einem Staatsstreich

oder einer Revolution entgegentreibe. Mit gleich verblendetem Eigensinn

hat nur noch Herr v. Beust zwanzig Jahre später das Land regiert und

der Katastrophe von 1866 entgegengetrieben. Von Jahr zu Jahr war die

Bewegung der Geister, welche die Regierung einfach unterdrücken zu

können meinte, gewachsen, mit jedem Jahre auch die Zahl der Opposition

im Landtag. Auch in dem neuen Landtag, welcher am 14. September 1845

eröffnet wurde, hatte die Opposition neue Sitze errungen. Zum ersten

Mal trat hier jener „entschiedenere“ Nachwuchs im Landhaussaal auf,

der sich zwar Todt's Führung noch unterordnete, aber den alten Führer

der Sächsischen Opposition doch häufig auch weiter nach Links führte,

als ihm lieb war; dagegen sonderte sich dieser junge Fortschritt

vollständig ab von dem maßvollen Liberalismus der Braun, Georgi,

Brockhaus u. s. w. Diese äußerste Linke war hauptsächlich vertreten

durch die nächsten Freunde Blum's: Schaffrath, Joseph, Hensel,

Rewitzer. Ueberhaupt schied sich seit den Leipziger Augustereignissen

mehr und mehr der radicale Fortschritt unter Blum's Führung ab von dem

gemäßigteren Liberalismus, der in der Presse hauptsächlich durch Prof.

Biedermann, im Landtag durch Braun u. s. w. vertreten war.

Doch vorläufig verband die reactionäre Haltung des Ministeriums

noch sämmtliche oppositionelle Elemente der Kammer zu gemeinsamer

Schlachtreihe. Männer aller Parteifarben hatten die treffliche

Petition Biedermann's an den Landtag unterzeichnet, welche Sühne für

das in Leipzig vergossene Blut forderte. Und wiederum Männer aller

Parteien hatten ihre Unterschriften unter die von Blum verfaßte, und

von ihm an erster Stelle unterzeichnete Petition gesetzt, welche --

bezeichnend genug! -- alle Beschwerden zusammenfaßte, die sich gegen

sächsische und #allgemein deutsche# Verhältnisse richten ließen. Die

Erläuterung des § 89 der Verfassung, die Bundesbeschlüsse betreffend;

die Wiener Beschlüsse von 1834; die Erfüllung des Art. 13 der

Bundesacte; die Aufrechterhaltung der deutschen Volksthümlichkeit in

Schleswig-Holstein; die Aufhebung der Censur; die Verbesserung der

Stellung der Volksschullehrer; die Herabsetzung des Sächs. Contingents

und dessen Vereidigung auf die Verfassung: das war der Hauptinhalt der

in dieser Petition enthaltenen Wünsche.

Schon die Thronrede der Regierung war weniger herzlich, als sonst.

Mit mahnendem Ernst forderte der König die Stände auf, ihn bei der

Erhaltung eines verfassungs- und ordnungsmäßigen Ganges im innern

Staatsleben zu unterstützen.[88] Dagegen waren mehrere der brennendsten

Fragen in der Thronrede mit Stillschweigen übergangen. Deßhalb, und

um dem allgemeinen Bedürfniß zu entsprechen, welches eine offene

Aussprache über die reichlich vorhandenen Beschwerden erheischte, wurde

selbst von der ersten Kammer diesmal zum Erlaß einer Adresse die Hand

geboten. Der Adreßentwurf Todt's war ein Meisterwerk staatsmännischer

Mäßigung, bei aller Kühnheit seiner sachlichen Kritik gegen die

Regierung. Man merkte ihm deutlich das Streben an, die erste Kammer für

den Entwurf zu gewinnen.

Selbst die Regierung fühlte bei Beginn der Adreßdebatten das

Bedürfniß ihrer Rechtfertigung. Könneritz verlas eine ausführliche

Vertheidigungsschrift seines Regimentes, welche um so weniger

befriedigte, da er mit der Behauptung, daß die Verfassung eine dem

Zeitbewußtsein nachgebende Entwickelung überhaupt nicht gestatte,

den lautesten Forderungen des Volkes eine schroffe Kriegserklärung

entgegenwarf. Noch unglücklicher in seinem Debüt vor der Kammer war

wo möglich derjenige Minister, auf welchen der Liberalismus früher

die größten Hoffnungen gesetzt, Herr v. Falckenstein, welcher sich

dazu berufen fühlte, der Stadt Leipzig den Rath zu ertheilen, „den

Weg der Selbsterkenntniß zu betreten und sich wiederzufinden,“ ja der

sich sogar zum Vertheidiger der Censur aufwarf. Mit wuchtigen Worten

traten Brockhaus und der conservative Poppe diesem anmaßlichen Urtheil

entgegen, und selbst in der ersten Kammer erklärte später am 19. Nov.

Dr. Crusius: „Leipzig braucht nicht erst zum Selbstbewußtsein zu

kommen, es braucht sich nicht erst wiederzufinden, denn es hat sich

nie verloren.“ Zum ersten Male lernte man hier auch die rücksichtslose,

häufig leider auch maßlose und allzu persönliche Sprache der „jungen

Linken“ kennen. Bei der Abstimmung über die Adresse traten für die

Regierung nur zwölf Abgeordnete ein. Selbstverständlich scheiterte auch

diese Adresse an den Amendements der ersten Kammer, in welcher zum

ersten Mal v. Carlowitz die Führung der Conservativen oder richtiger

Feudalen übernommen hatte. Die kräftigere Fassung, welche er dem

Entwurfe Todt's an der den Bundestag betreffenden Stelle gab, verrieth

aber zugleich auch, daß in diesem Manne ein lauteres deutsches Herz

schlug, daß er einer der wenigen deutschen Patrioten war, welche die

erste Sächs. Kammer aufzuweisen hatte. Doch kam es über die Adresse zu

keiner Einigung der Kammern.

Auch über die Frage, welche auf den früheren Landtagen im Vordergrund

des Interesses gestanden, die Reform des Strafverfahrens, hinterließ

dieser Landtag keine vollendete gesetzgeberische Arbeit. In einer der

ersten Sitzungen interpellirte Klinger die Regierung über den Stand

dieser Frage. Da erklärte zum allgemeinen Erstaunen Könneritz: Das

Ministerium habe sich überzeugt, daß mit einer bloßen Verbesserung

des bisherigen Verfahrens nicht durchzukommen, vielmehr eine größere

Reform nöthig sei. Mündlichkeit und Anklageprozeß wolle die Regierung

zugestehen, die Oeffentlichkeit dagegen halte sie nachtheilig für die

Rechtspflege und den Character des Volkes. Entschieden blieb die Kammer

nach dem trefflichen Referate Braun's bei ihrer früheren Forderung auf

Mündlichkeit und Oeffentlichkeit stehen, verzichtete dagegen vorläufig

aus Zweckmäßigkeitsgründen auf die Einführung von Schwurgerichten

und hielt ihren Standpunkt auch aufrecht, als die Regierung eine

beschränkte Oeffentlichkeit für Gemeindevertreter u. s. w. einräumen

wollte. Nur dadurch, daß in der ersten Kammer eine Stimme Majorität

sich für den Standpunkt der Regierung fand, entging diese dem Geschick

in dieser wichtigen Frage ein von ihr unannehmbar erklärtes Gesetz von

beiden Kammern vor die Krone gebracht zu sehen. Auch hier kam also

nichts zu Stande.

Etwas erfolgreicher waren die Verhandlungen über die kirchlichen

Fragen. Die berufene Verordnung vom 17. Juli, die das Ministerium

zu vertheidigen suchte, deckte man nach einigen leidenschaftlichen

Angriffen mit dem Mantel der Liebe und einigte sich allerseits bald

über das Verhältniß des Staates zur lutherischen Kirche: Die Regierung

sollte eine Presbyterial- und Synodalverfassung ausarbeiten und den

Grundsatz der Trennung des Staates von der Kirche dadurch anerkennen,

daß die eigentliche Kirchengewalt einer obersten collegialen Behörde

übertragen werde. Auch das Verhältniß der Deutschkatholiken wurde nach

langwierigem Widerstreit zwischen den Kammern endlich in allseitigem

Einverständniß dahin geordnet, daß ihnen Duldung und gewisse kirchliche

Rechte -- Gewährung evangelischer Kirchen an sie in Städten, die

Einsegnung der Ehe nach vorausgegangener protestantischer Trauung u. s.

w. -- zugestanden werden sollten. In einer Verordnung vom 17. Juni 1846

stellte die Regierung das Rechtsverhältniß der deutsch-katholischen

Gemeinden fest. Diese kirchliche Species war indessen damals schon

durch Spaltungen u. s. w. im öffentlichen Interesse tief gesunken. Sie

hat es in Sachsen überhaupt nur auf achtzehn Gemeinden gebracht.

Die anzuerkennende Toleranz der Regierung gegen die Deutschkatholiken,

die selbst über das Toleranzniveau der ersten Kammer sich erhob,

war aber auch die einzige liberale Regung, die diesem Ministerium

nachgesagt werden konnte. Ihren absolut reactionären Standpunkt

trug sie insbesondere zur Schau allen Anträgen, Petitionen

und Verhandlungen gegenüber, die eine Abstellung der wahrhaft

unerträglichen Censurplackereien und Concessionsentziehungen, überhaupt

eine Entfesselung des freien gedruckten Gedankens aus jenen Banden

bezweckten, mit welchen diese Regierung unaufhörlich und schonungslos

die ganze inländische Presse und alle unliebsamen Preßerzeugnisse

umstrickte. In dieser Beziehung halfen alle Vorstellungen der

Sachverständigen, alle Verhandlungen der zweiten Kammer nicht das

geringste. Die Leipziger Buchhändler verlangten lediglich die

Beseitigung der Concessionen auf Widerruf und die Feststellung

gesetzlicher Gründe für Unterdrückung von Zeitschriften. Der Verein

deutscher Buchhändler setzte 1845 in Nürnberg in einer lehrreichen

Denkschrift der Regierung die Gefahren auseinander, welche dem

Leipziger Commissions- und Speditionsbuchhandel durch das Verhalten

der Regierung drohten. Held faßte unter dem Titel „_Censuriana_“

die Ungeheuerlichkeiten der Sächs. Censur in einem dicken Buche

zusammen. Todt berichtete actengemäß in der Kammer über die unerhörten

Censurplackereien, welche beispielsweise das Organ Blum's, die

Vaterlandsblätter, zu erleiden hätten. Die Antwort des Ministers war

die sofortige gänzliche Unterdrückung des verhaßten Blattes. Brockhaus

schilderte sachverständig und eindringlich das Widersinnige der Censur,

des Concessionswesens auf Widerruf, das allein in Sachsen bestehe und

nicht einmal durch die Bundesbeschlüsse geboten sei. Die Minister

blieben einfach dabei, daß sie dieser Waffe gegen den Radicalismus

nicht entrathen könnten. Und mit der ihm eigenen Logik erklärte

Könneritz: „Wenn die Concession auf Widerruf gegeben ist, so kann sie

auch zurückgenommen werden, ohne daß Jemand darüber zu klagen hat, ob

Gründe dazu vorhanden sind oder nicht.“ Das war das würdige Seitenstück

zu der andern Erklärung seines Collegen vom Innern, daß der deutsche

Ausländer ja gar kein Recht habe, in Sachsen zu wohnen und daher ohne

Angabe von Gründen ausgewiesen werden könne.

Die schroffe Unbeugsamkeit der Regierung in der Frage der Reform

der sächsischen Preßzustände erklärte sich, abgesehen von ihrem

hervorragend bornirten Standpunkte, welcher Geistströmungen und

selbst Meinungen mit Polizeimaßregeln unterdrücken zu können glaubte,

hauptsächlich dadurch, daß in dieser Frage fast die ganze erste

Kammer hinter der Regierung stand. Mit offener Schadenfreude über

die Verfolgungen der verhaßten Presse, stimmte dieses erlauchte Haus

der Regierung in der Hauptsache durchaus bei, verwarf namentlich den

Antrag der zweiten Kammer, daß auch nur eine baldige gesetzliche

Ordnung des Concessionswesens der Presse stattfinden möge! Ihren rein

junkerlichen Standpunkt wahrte dieselbe Kammer auch durch Verwerfung

aller Petitionen, welche die Ablösung der Jagdbefugnisse bezweckten und

durch die Aeußerung eines würdigen Mitgliedes, „daß ein Dorfschullehrer

mit zwei Neugroschen pro Tag ganz gut leben könne“. Man erfuhr da, was

es heiße, wenn ein anderes fast ebenso humanes Mitglied dieser hohen

Kammer äußerte: „das Volk verdiene eine Art von Berücksichtigung“.

Welches Schicksal bei diesem Bestande der ersten Kammer jene Petition

Biedermann's und seiner 1800 Genossen beim Landtag haben werde, welche

Gerechtigkeit für Leipzig verlangte, war hiernach mit ziemlicher

Bestimmtheit vorauszusehen. Aber unerwartet war das traurige Schicksal,

das sie schon in der zweiten Kammer ereilte und begrub. Mannigfache

Gründe wirkten hierfür zusammen. Das Referat lag in den Händen des rein

ministeriell gewordenen alten Feindes von Leipzig, Eisenstuck. Nicht

unabsichtlich hatte er und die Commission die Sache über ein halbes

Jahr hingeschleppt, ohne Bericht zu erstatten. Inzwischen hatte die

Regierung alles nur mögliche Material herbeigezogen, um das Verhalten

der Schießoffiziere als gerechtfertigt und Leipzig als eine höchst

ungezogene Stadt hinzustellen. Sogar das alberne Kunstmärchen von

einem für den 12. August 1845 langgeplanten Aufruhr spukte durch die

Regierungsberichte und Staatsminister v. Könneritz erzählte dasselbe

sogar später noch vor der Kammer in neuem Aufputz[89]. Auch hoffte

Herr Eisenstuck und seine Freunde, daß in fast sieben Monaten Gras

über den Gräbern der Erschossenen wachsen und das Sühneverlangen

Leipzigs sich wesentlich abkühlen werde. Diesem dilatorischen Verfahren

kam eine rührige Agitation der feudalen Junkerpartei der ersten und

zweiten Kammer zu Hülfe. Die edeln Herren hatten allmählig gelernt,

wie die Opposition Stimmen gewinne und hatten es ihr geschickt

nachgemacht. Die theilweise maßlose Sprache der jungen Linken, welche

in diesen feierlichen Räumen unerhört war, die häufigen persönlichen

Invectiven, die sie sich zu schulden kommen ließ, Anklagen, die nicht

immer bewiesen werden konnten, alles das schreckte einen großen Theil

maßvoller, bedächtiger unentschiedener Abgeordneten zurück. Und als

nun die adligen Bauernwerber dem biedern Landmann vollends klar

machten, daß der Umsturz alles Bestehenden das geheime letzte Ziel der

Opposition sei, zogen sie alle diese Elemente auf ihre Seite.

Unter solchen Auspicien begann die Kammer am 14. Mai 1846 die

Debatte über die Leipziger Augustereignisse. Der Bericht der

Deputationsmehrheit verwarf die Leipziger Petition und erklärte

das Verfahren der Schießoffiziere für gerechtfertigt. Der Bericht

der Minderheit (Klinger, Todt, Hensel) forderte die Regierung auf,

Anordnung zu treffen, daß wegen dieser Ereignisse „vom competenten

Untersuchungsgericht das diesfallsige Sach- und Rechtsverhältniß

legal erörtert und der Gebühr Rechtens allenthalben nachgegangen

würde“. Dieser Bericht erklärte also, daß das Verfahren der Offiziere

vorläufig noch nicht als ein berechtigtes angesehen werden könne,

eine förmliche Untersuchung gegen sie stattfinden müsse. Der Antrag

war so maßvoll gefaßt und motivirt, daß auch Brockhaus, Braun,

Harkort u. A. dafür stimmten. Auch stehen die Reden der Abgeordneten,

welche Gerechtigkeit und Sühne verlangten, hoch über denen ihrer

Gegner. Mit Hülfe der kläglichsten formellen Competenzeinreden und

der bedenklichsten Auslegungen einer militairischen Instruction,

die, wenn sie richtig waren, mit klaren, gesetzlichen Bestimmungen

in Widerspruch traten, suchten die Vertreter der Regierung und die

wenigen Redner, die aus der Kammer für den Majoritätsantrag das

Wort ergriffen, eine Untersuchung von den betheiligten Offizieren

abzuwenden. Dabei erlaubten sich namentlich die Minister einen Ton

gegen die Redner der Opposition anzuschlagen, der uns Heutigen geradezu

unwürdig erscheint[90]. Das Resultat der mehrtägigen Verhandlung

war aber nur in Sachsen möglich. Bei der Abstimmung ergab sich

Stimmengleichheit für beide Anträge (36 Stimmen). Am 18. Mai mußte

nach der Landtagsordnung die Abstimmung wiederholt werden. Da stimmten

37 Stimmen gegen das Majoritätsgutachten, das also verworfen wurde.

Gleichzeitig aber wurde auch das Votum der Minorität mit 41 gegen 32

Stimmen verworfen. Zu Deutsch hieß das Resultat dieser Abstimmung:

die Kammer erklärt das Leipziger Schießen für ungerechtfertigt, lehnt

aber gleichwohl die Einleitung einer Untersuchung gegen die Urheber

ab. Man bedurfte hiernach der ersten Kammer gar nicht mehr, um die

Gerechtigkeitshoffnungen Leipzigs zu Grabe zu tragen.

So hatte denn auch in der wichtigsten Frage der Landtag die auf ihn

gesetzten Erwartungen getäuscht, und damit Blum's pessimistischen

Ansichten mehr als Recht gegeben. Das Traurigste war, daß gerade in

dieser Angelegenheit, die „für die große Mehrheit aller Unabhängigen

im Volke eine wahre Herzensangelegenheit war, weil es sich dabei um

die Befriedigung des tiefempfundenen Bedürfnisses nach Gerechtigkeit,

um die Beseitigung der Besorgniß handelte, daß Gewalt von oben nicht

denselben Schranken der Gesetze unterworfen sei, wie Willkühr von

unten“[91], nicht die Regierung und nicht das Haus des Adels, sondern

die Volkskammer die berechtigten Erwartungen getäuscht hatte. „Ein

schroffer Stachel des Unmuthes blieb in den Gemüthern zurück“.[92] Die

paar Gesetze, die man dankbar diesem Landtag gut zu schreiben hatte,

wogen keineswegs seine Fehlarbeiten und Unterlassungssünden auf.

Kein Wunder, daß sich die thatkräftige Opposition dieser Sachlage

bemächtigte, daß sie auch nur #den# Mitgliedern der zweiten Kammer

ihre volle Sympathie zuwandte, welche sich treu erwiesen hatten.

Blum war unermüdlich darin, den Getreuen den Dank des Volkes bei

festlichen Zweckessen darzubringen, da dies die einzige erlaubte Form

größerer politischer Versammlungen war. Am 24. Mai 1846 wurde den

heimkehrenden liberalen Abgeordneten ein Fest gegeben, an dem er die

Rede hielt und zu dem er folgende Verse spendete:

Wie heißt das Land, an dessen Kraft

Die Weltmacht Rom's zerschellt.

Das oft besiegt -- sich aufgerafft

Und Zwingherrntrotz gefällt:

Das Land, das stets im Schooße trug

Den tiefsten Forschergeist?

Das dem Gedanken gab den Flug,

Der alle Welt umkreist?

Das Land -- o fühlt's in stolzer Brust

In seliger Erinn'rungslust --

Ist Deutschland, ist Deutschland,

Das theure Vaterland!

Wie heißt das Land, an Eichen reich --

Doch ach! an Freiheit leer,

Wo zwar noch Land und Ströme gleich,

Die Zeiten nimmermehr;

Wo zwar der Geist die Schwingen regt,

Und muthig aufwärts strebt,

Doch ach, durch Fesseln, die er trägt,

Gedrückt am Boden klebt?

Es ist -- in schmerzerfüllter Brust

Seid dieses Wechsels Euch bewußt --

In Deutschland, in Deutschland,

Dem theuern Vaterland!

Doch ziemt's dem Mann nicht, daß er klagt,

Ihm ziemt Erhebung, Muth.

Der Hutten sprach: Ich hab's gewagt!

So #wagt# und es wird gut.

Eilt für die Freiheit Hand in Hand

Zur Geisterschlacht herbei,

Dann wieder wird das Vaterland

Auch stark und licht und frei!

Dann jauchzt das Volk aus voller Brust:

Das Land in blüh'nder Freiheitslust

Ist Deutschland, ist Deutschland,

Das theure Vaterland!

Und zu des Abgeordneten Joseph Ehrenfest in Lindenau (6. Decbr. 1846)

dichtete er jenes schönste seiner Vaterlandslieder, das in einem

weitverbreiteten Commersbuch deutscher Studenten mit Recht noch heute

seine Stätte hat:

Dem Vaterlande.

Wo deutsche Männer sich vereinen

Zu ernstem Wort bei heiterm Mahl,

Will nur der rechte Sinn erscheinen

Und leuchten aus des Auges Strahl,

Wenn innig sie und fest umschlinget

Ein heilig, Allen theures Band,

Ein Hochgefühl sie All' durchdringet:

Das Eine deutsche Vaterland.

Und sind die Zeiten schwer und trübe,

Das kaum Errungene bedroht,

Welkt, was wir pflegten voller Liebe,

Das kaum Lebend'ge schon zum Tod,

So muß die Pflicht uns ernster mahnen

Mit Muth und Treue Hand in Hand,

Durch jeden Damm den Weg zu bahnen

Dem Einen deutschen Vaterland.

Der finstern Stürme blindes Wüthen,

Das stark und mächtig rückwärts bläst,

Zerknicket nur die äußern Blüthen,

Die Wurzel nicht, die tief und fest;

Drum muß es aus dem Herzen stammen,

Wo seine Wurzel festgebannt,

Muß aus der tiefen Seele flammen

Das Eine deutsche Vaterland.

So hebet denn nach deutscher Weise

Der Traube gold'nes Feuerblut,

Und weiht mit ihm im weiten Kreise

Dem Vaterlande Kraft und Gut:

Wir wollen treu und männlich weben

Ein unzertrennlich Bruderband!

Es soll in Kraft und Freiheit leben

Das Eine deutsche Vaterland.

Jedenfalls war es nur schlichte Wahrheit, wenn Blum am 8. Juli 1846 an

seine Mutter schrieb: „Diesen Sommer bin ich jeden Augenblick gereist,

bald hier, bald dorthin, bald in Geschäften, bald zum Vergnügen, d. h.

zum Vergnügen Anderer, denn für mich war es meist nur Plage. Es kann

nämlich kein politisches Fest in Sachsen mehr gefeiert werden, ohne

mich; so meinen wenigstens die Leute, und wo etwas los ist, da schickt

man mir Einladungen, Deputationen, stellt mir Eisenbahn, Extrapost,

alles Mögliche zur Verfügung, wenn ich nur komme. Auf die Dauer kann

das allerdings nicht währen, denn theils kann ich meinem Director nicht

zumuthen, daß er mich jeden Augenblick fortläßt, theils paßt meine

Theaterstellung nicht zu meiner öffentlichen. Es #muß# anders werden,

aber freilich weiß ich nicht wie“.

Schon seit Jahren war ihm dieser Widerstreit der Pflichten peinlich

gewesen. Zu Beginn des Jahres 1843 schon hatte er in gleichem Sinn

an seinen Stiefvater geschrieben. Nun mit Beginn des Jahres 1846

nahmen ihn auch die zeitraubenden Geschäfte des #Stadtverordneten#

in Anspruch und zogen ihn daher noch mehr von seinem Berufe ab, als

bisher. Darüber schreibt er am 11. März 1846 an seine Mutter: „Leider

bin ich mit Arbeiten mehr überladen, als je zuvor. Das Amt eines

Stadtverordneten ist ein ziemlich mühevolles; außer den Sitzungen alle

Wochen kommen noch eine Masse Deputationen und andere Arbeiten, die

mich um so mehr stören, als ich übergenug beschäftigt war. Und leider

sind die Mühen auch insofern noch unerfreulicher Art, als sie vorerst

nichts nützen; denn die alten Zöpfe im Collegium schaaren sich zusammen

wie die Kletten und stimmen gegen alle Vernunft, wenn die Vorschläge

von uns ausgehen. Indessen das wird anders, im nächsten Jahre treiben

wir wieder ein Drittel hinaus und dann muß es besser werden.“ In der

That bezeichnet der Beginn des Jahres 1846 einen Umschwung in dem

Gemeindeleben und der Stellung der Gemeindevertretung Leipzig's. Mit

Blum waren Biedermann, Koch, Joseph, Klinger, Bertling, u. A. in das

Stadtverordnetencollegium gelangt, und traten hier, in den kommenden

Jahren immer mehr verstärkt durch Gleichgesinnte, als energische

Opposition auf gegen die hergebrachte Leisetreterei in allen Dingen,

welche bei Rath und Regierung verstimmen konnten. In zwei Jahren, bis

zum Februar des Jahres 1848 hatten diese liberalen Elemente schon

solchen Einfluß erlangt, daß das leipziger Stadtverordnetencollegium,

wie unten gezeigt werden wird, als die erste vorwärtsdrängende Macht

im Staate angesehen werden konnte. Auch hier aber, wie im Landtag,

schied sich später in den meisten Fragen der entschiedene Radikalismus

unter Blum's Führung, von dem gemäßigteren Liberalismus, den auch im

Collegium Biedermann leitete.

So peinlich nun Blum bei dieser Fülle öffentlicher Pflichten eine

abhängige geschäftliche Stellung empfand, so war doch für's Erste an

ein Aufgeben der letzteren nicht zu denken. Denn sie bildete für

ihn und die Seinen mehr als je die Grundlage der Existenz. Mit der

Unterdrückung der Vaterlandsblätter durch die Regierung hatten seine

finanziellen Einnahmen eine schwere Einbuße erlitten. Blum hatte zwar

auch diesmal der Partei ihr Organ zu retten gesucht, indem er seine

und der Freunde Theilnahme, Abonnements und Mitarbeiterschaft der

#Constitutionellen Staatsbürgerzeitung#, die unter Dr. R. Rüder's

Redaction erschien, zuwandte. Aber dieses junge Unternehmen hatte

zunächst hart mit seiner Existenz zu kämpfen, erforderte Opfer, statt

seine Mitarbeiter mit Einkünften versorgen zu können. Und am härtesten

hatte es zu kämpfen mit der schrecklichen Lauheit und Erschlaffung,

in welche die Sächs. Bevölkerung, nachdem die mit Anspannung aller

Kräfte geführten parlamentarischen und politischen Kämpfe resultatlos

geblieben waren, damals und auch später so oft nach ähnlicher

Aufregung, rasch und plötzlich verfallen war. Noch am 1. September

erließ Blum ein Circular an die nächsten Freunde der Provinz, in dem

es heißt: „Heute sind es vier Monate, daß Dr. Rüder die Redaction der

Constit. Staatsb.-Ztg. übernommen hat und fast fünf Monate, daß ich

zur Theilnahme an derselben aufzufordern mich veranlaßt fand. Was ist

seitdem geschehen? Weder für die Vorbereitung noch für den Inhalt des

Blattes irgend etwas Wesentliches, die Steigerung des Absatzes ist

eine sehr unbedeutende, den Inhalt hat Dr. Rüder und einige seiner

Freunde fast allein liefern müssen. Steht es denn wirklich so traurig

um die Partei des Fortschritts in Sachsen, daß sie nicht #ein# Blatt

halten, ausbreiten und mit Stoff versorgen kann? Dann wollen, dann

müssen wir aufhören, und uns schämen, daß wir so groß uns wähnten und

so kinderleicht überwunden wurden.“ Und am Schlusse heißt es: „Wer bei

dem augenblicklichen Zustande unseres Vaterlandes nicht erkennt, daß

gemeinsame Anstrengungen uns nöthiger sind, als je zuvor, wer nicht

Alles thut, was in seinen Kräften steht -- der begeht eine Todsünde an

der heiligen Sache des Fortschrittes, die er vor seinem Gewissen nie

und nimmer verantworten kann.“ Aber auch trotz dieses Weckrufes hat die

Const. Staatsb.-Ztg. niemals eine annähernd gleich große Verbreitung

gefunden als die Vaterlandsblätter, so daß die letzteren mit dem ersten

Frühlingsbrausen des Jahres 1848 von Blum sofort wieder ins Leben

gerufen wurden.

Auch die Betheiligung Blum's an dem rühmlichen Unternehmen des

jungen Buchhändlers #Ernst Keil#, in einer illustrirten billigen und

populären Zeitschrift, „#Der Leuchtthurm#“, dem Volke die Biographien

der verdientesten Volksmänner der Zeit, gediegene Unterhaltung und

Belehrung zu bieten, konnte mit nichten Ersatz bringen für die

Einbuße, die Blum mit Unterdrückung der Vaterlandsblätter erlitten.

Im „Leuchtthurm“ versuchte Ernst Keil schon denselben Gedanken zu

verwirklichen, den er später in der „Gartenlaube“ mit so großartigem

Erfolg durchführte. Der Versuch scheiterte indessen an der Grundanlage:

es war zuviel Politik darin für das große Publicum, die Darstellung der

Hauptbilder in Stahlstich erforderte zuviel Zeit, und -- die Reaction

war zu übermächtig; von Leipzig an über Gera, Magdeburg, Braunschweig

&c. wurde das verhaßte Blatt sammt seinem muthigen Verleger verfolgt

wie ein gehetztes Wild und zuletzt einfach todtgeschlagen. Im

Leuchtthurm von 1846 hat Blum die Biographien von Zittel und Itzstein,

in dem von 1847 die Biographie Ernst Moritz Arndt's außer zahlreichen

kleineren Beiträgen geschrieben. -- Daß Blum's Taschenbuch „Vorwärts“

in dieser Zeit infolge der Regierungsplackereien gleichfalls nicht mehr

rentirte, ist schon oben bemerkt worden.

Unter solchen Umständen mußte er denn in seiner abhängigen

geschäftlichen Stellung aushalten, zumal er daheim das härteste Leid

fürchtete, den Verlust der Gattin -- glücklicherweise grundlos! Am 8.

Juli schrieb er darüber an die Mutter: „Ich und die Kinder, wir sind

ganz gesund, aber meine Frau kränkelt sehr und ich fürchte, es wird

Auszehrung werden, was Ihr aber ja in Euren Briefen nicht berühren

wollt. Wenn unser Besuch (die Schwester seiner Frau, Frau Jost) fort

ist, soll sie auf's Land, um vollständige Ruhe zu haben und die

Milchkur zu gebrauchen. Gebe Gott, daß es hilft!“ Auch die Lasten, die

Blum mit dem Hauskauf übernommen, waren nicht unerheblich. Indeß schoß

Freund Joseph die Summen vor, die auf das Kaufgeld abgetragen werden

mußten.

In diesen trübseligen Tagen blickte Blum mit verdoppelter Zuversicht

auf den Freundeskreis, der sich im August wieder auf Hallgarten

bei Itzstein versammeln sollte. In seiner bereits S. 136 erwähnten

Einladung an Johann Jacoby v. 17. Juni 1846 schreibt er u. A.: „Von

unsern Zuständen kein Wort, gewiß hat es Sie längst angewidert, wenn

Sachsen Ihnen in der Zeitung begegnete, und die etwaige geheime

Geschichte dieser Niederträchtigkeitsepoche ist wo möglich noch

schlimmer, als die öffentliche. Indessen ist die jetzige Periode, so

entsetzlich sie sein mag, nicht verloren; sie entzieht dem politischen

Mäßigkeitsverein, welcher in Sachsen vorzugsweise heimisch ist, viele

Anhänger und die Zahl derjenigen wächst täglich, welche einsehen, daß

es einer kräftigeren, einer markerschütternden Azung bedarf, aus dieser

Flauigkeit herauszukommen. Aber wie klar auch diese Keime vorhanden

sind und treiben, es bedarf leider in Deutschland Alles gar zu langer

Zeit zum Reifen.“

Vorläufig dachte die Regierung nicht daran, ihre Handlungen zu

verheimlichen, sondern ließ sich höchst ungenirt in der reactionären

Strömung treiben. Hatte man bisher hauptsächlich den Radicalismus

bekämpft, so ging man nun auch dem gründlicheren und maßvolleren und

darum doppelt verhaßten Liberalismus in der Presse und sonst zu Leibe.

Die Veröffentlichung einer von Biedermann beim Constitutionsfest

1845 gehaltenen Rede zog diesem eine Anklage zu und obwohl derselbe

in dritter Instanz „im Mangel mehreren Verdachts“ freigesprochen

wurde, untersagte man ihm nach wie vor das Halten staatsrechtlicher

Vorlesungen. Das Heft von Biedermann's Gegenwart und Zukunft, welches

den wiederholt citirten Aufsatz „Sächsische Zustände“ brachte,

wurde von der Kreisdirection mit Beschlag belegt, obwohl kein Wort

darin stand, das nicht durch öffentliche Actenstücke belegt war.

Wenige Tage darauf aber wurde diese Beschlagnahme vom Minister des

Innern aufgehoben mit der von sämmtlichen Ministern unterzeichneten

Motivirung: „Daß die in jenem Aufsatze enthaltenen Aeußerungen über

die Wirksamkeit und Gesinnung mehrerer Minister zu unwürdig seien,

um von ihnen auf irgend eine Weise (?) beachtet zu werden, und daß

sie sich durch dergleichen Angriffe in treuer Erfüllung ihrer Pflicht

gegen König und Vaterland nicht irre machen lassen würden.“ Natürlich

erlebte die Schrift nun rasch drei Auflagen. Dem Buchhändler Brockhaus

wurde der Druck magyarischer Schriften einfach verboten, weil kein

sächsischer Censor diese Sprache verstehe. Ja, eine Generalverordnung

vom 22. April 1847 setzte den Denuncianten aufrührerischer Schriften

Prämien von zwanzig bis hundert Thalern aus.

Den Wahlen von Oppositionsmännern zu Stadträthen wurde grundsätzlich

die Bestätigung versagt. Dieses Loos traf Ende 1847 auch Blum. Sowie

die Kreisdirection Nachricht von seiner Wahl erhalten, erließ sie

am 10. November 1847 folgendes sinn- und stilvolle Schreiben an das

Vereinigte Criminalamt zu Leipzig[93]: „Die Königl. Kreisdirection

wünscht von #Demjenigen# (!) unterrichtet zu sein, was gegen den

vormaligen Theatersecretair, jetzigen Buchhändler Robert Blum allhier,

theils in Bezug auf #die# (!) Ereignisse im August 1845, theils #sonst#

etwa (!) bei dem Vereinigten Criminalamte allhier vorgekommen ist und

es erhält daher Letzteres andurch Veranlassung die #darüber# (?!)

ergangenen Acten baldmöglichst anher einzureichen.“ Wie neugierig

die Königliche Kreisdirection war, den Inhalt dieser Acten kennen zu

lernen, erhellte schon daraus, daß dieser vom 10. Nov. 1847 datirte

Erlaß am nämlichen Tage noch mundirt und abgesendet wurde. Das verrieth

eine ganz ungewöhnliche Eile. Das Vereinigte Criminalamt konnte nun

freilich mit „Demjenigen, was gegen Blum theils in Bezug auf die

Ereignisse im August vorgekommen“ gar nicht aufwarten, sondern nur

mit dem früher besprochenen kleinen Beamtenbeleidigungsproceß. Aber

auch dieses Material, in Verbindung mit der Erinnerung, welche die

Königliche Kreisdirection von Blum's Verhalten in den Augusttagen 1845

in ihrem Haupte trug, genügte vollkommen, um Blum die Bestätigung

als Stadtrath zu versagen. Blum ließ sich natürlich die Gelegenheit

nicht entgehen, in einem Recurse gegen diese Nichtbestätigung seinem

Herzen gegen die Regierung ungestraft Luft zu machen. Als eine

ernstliche Begründung dieser Beschwerde konnte man es jedenfalls nicht

ansehen, wenn er sagte: „er erkenne offen die Nothwendigkeit der

Nichtbestätigung freisinniger Männer an bei einem Ministersysteme,

welches mit Gewalt an seiner Selbstvernichtung arbeite. Dieses System,

welches im entschiedensten Widerspruch mit den Staatseinrichtungen

stehe, habe er auf jedem Schritte bekämpft und werde es mit allen ihm

zu Gebote stehenden Mitteln fernerhin bekämpfen.“ Selbstverständlich

blieb es auf diesen Recurs bei der Nichtbestätigung.

Eine letzte Heldenthat der Reaction endlich, welche Aller Gemüther

damals (1846) lebhaft bewegte, wurde von Blum besonders tief empfunden:

die Ausweisung sämmtlicher Polen aus Sachsen. Von dem ersten

Augenblicke an, wo Robert Blum sich um öffentliche Dinge kümmerte,

trug er eine schwärmerische Sympathie für Polen, dessen tragisches

Geschick und dessen exilirte Bewohner im Busen. Kein Wunder, da

die wirklich heldenmüthige Erhebung Polens um 1830 mit dem ersten

Erwachen der politischen Naturtriebe Blum's zusammenfiel. Er hat die

Niederlage dieser Revolution poetisch gefeiert und betrauert wie einen

Weltuntergang. Auch zu der traurigsten und undramatischsten seiner

Tragödien hatte ein polnischer Stoff, Kosciuszko, herhalten müssen.

Seit dieser Zeit war Blum den Polen so kritiklos treu geblieben,

wie einer ersten Liebe. Von der heillosen polnischen Wirthschaft

der letzten Jahrzehnte des Polenreiches, welche uns Heutigen die

Theilung des Landes nicht blos als eine reich verdiente Strafe des

Weltgerichtes, sondern als einfache politische Nothwendigkeit für den

Frieden Europa's erscheinen läßt, hatte Blum, wie die Meisten seiner

Zeitgenossen, kaum eine Ahnung; ebensowenig dachte er daran, was die

Forderung einer Wiederherstellung des Polenreiches für unsere deutschen

Ostmarken bedeute! Daß Prof. Wuttke, ein trefflicher Polenfeind, Blum

über diese Dinge nachdrücklich und immer wieder zu belehren suchte,

war der Hauptgrund, weshalb Blum diesen Professor immer mit tiefstem

Mißtrauen betrachtete, so lang und so oft auch ihre politische

Bahn zusammenging. Längst hatte Blum's polnische Liebe übrigens

aufgehört, sich mit der platonischen Form lyrischer und dramatischer

Maculaturpoesie zu begnügen. Schon in der Mitte der dreißiger Jahre

wußten die flüchtigen Polen, die durch Leipzig kamen, wohl, daß sie

nirgends ihr gesuchtes und steckbrieflich prämiirtes Haupt sicherer

bargen, als in dem schmalen Bett, unter dem einfachen Dach des

leipziger Theatersecretairs. Wiederholt schreibt Blum im Jahre 1839

triumphirend an die Braut, daß er wieder einem edeln, arggehetzten

polnischen Wild durchgeholfen habe, auf dessen Kopf ein Blutlohn

gesetzt sei, der einen Verräther reich machen könne. Dasselbe sichere

Asyl stand allen Polen unter Blum's eigenem Dache in den vierziger

Jahren offen. Seit 1845 hatte er sich aber in noch tiefere Geheimnisse

eingelassen. Er wußte darum, daß in Posen und Galizien 1846 polnische

Aufstände ausbrechen sollten. Durch seine Hand gingen in Gestalt von

Clavieren u. s. w. nicht unerhebliche Waffensendungen an die Centren

der künftigen Erhebung ab. Er selbst schmiedete und feilte in stillen

Nächten den Schlüssel, mit dem die Citadelle von Krakau in polnische

Hände gespielt werden sollte. Deshalb war er vor allen Andern betroffen

und tief gebeugt, als diese Aufstände mißlangen, Sachsen alle Polen

auswies und im Februar 1846 den flüchtigen Dictator von Krakau,

Tyssowski, in Dresden verhaftete und an Oesterreich auslieferte. Hier

ist dieser polnischen Schwächen Blum's nur deshalb eingehend Erwähnung

geschehen, weil sie ihm später noch im Frankfurter Parlament besonders

verhängnißvoll werden sollten.

Die öffentliche Mißstimmung, welche sich an alle diese Maßregeln der

Regierung knüpfte, wurde indessen weit in den Hintergrund gedrängt

durch die entsetzliche Mißernte und Theuerung, welche das Jahr 1846/47

über Sachsen und einen großen Theil des nordöstlichen Deutschlands

brachte. Schon 1842 hatte Blum versucht und verstanden, die damalige

Mißernte agitatorisch auszubeuten. Er machte sich auch diesmal an

die Arbeit. Eine besondere Broschüre „Ein Blick in das Leben des

Erzgebirges“, die er im Frühjahr 1847 schrieb, enthält eine ergreifende

und gewiß durchaus wahrheitsgetreue Schilderung des Elends, welches

damals im sächsischen Gebirge herrschte. Sein Auge war für solche

Leiden des Volkes besonders geschärft, sein Herz besonders theilnehmend

gestimmt durch seine eigene harte Kindheit und Jugend. Neben den

Zwecken des Agitators verfolgte hier unzweifelhaft der Menschenfreund,

der Berather der Armen und Hülflosen im weitesten Maße seine edeln

Ziele. Dafür spricht in dieser lesenswerthen Flugschrift nicht blos die

höchst lebendige objective Schilderung des Leidens der Bevölkerung,

sondern namentlich auch die treffende gründliche Untersuchung der

Ursachen der schweren Krankheit und der Mittel, mit welchen ihr

abgeholfen werden könne, besonders der beredte Weckruf an die

Privatwohlthätigkeit, den Blum am Schluß erhob. Aber weit gründlicher

und verständiger als der menschenfreundlichste Oppositionsmann half

diesmal die Regierung selbst dem Nothstande ab. Blum schlug als

Heilmittel vor: „Gewährung von Rechten im Staate und Arbeit.“ „Die

ersteren kann, #muß# der Staat geben, die letztere schafft gewiß die

Gesellschaft selbst besser. Solche Versuche mißlingen in den Händen

des Staates.[94] Viel wirksamer ist in dieser Beziehung das Bestreben

des Kaufmanns Karl Heicke in Leipzig, der einen Verein zu Stande

brachte, welcher bereits die Mittel aufbot, mehrere hundert Arbeiter

zu beschäftigen.“ Das Unreife dieses Heilvorschlages liegt auf der

Hand: nicht auf Gewährung von Arbeit, sondern auf #productive# Arbeit

kam es an und diese konnte unmöglich durch „Vereine“ und mühsam

herbeigeschaffte Geldmittel geboten werden, sondern es waren produktive

Arbeitsziele zu ermitteln, welche der feiernden Arbeit Beschäftigung

und Lohn gaben.

Weit umfassender und weiser waren die Maßregeln zur Abhülfe des

Nothstandes, welche die Regierung selbst traf und bezw. dem im Januar

1847 zusammenberufenen außerordentlichen Landtag vorschlug. Ihre

Kornpolitik zur allmählichen Linderung der schweren Theuerung war

geradezu meisterhaft zu nennen; selbst die erste Autorität auf diesem

Gebiete, Wilhelm Roscher, hatte nur Lob für sie. Sie gewährte Getreide,

Mehl, Hülsenfrüchte, ermäßigte Bahnfracht, ließ die Dorfbäcker zu

städtischen Märkten zu, hob die Brodtaxe auf, suchte Hülsenfrüchten

und trockenen Gemüsen an Stelle der mißrathenen Kartoffeln bei

der Bevölkerung Eingang zu verschaffen, übte Steuernachsicht, bot

reichliche Arbeit an Straßen- und Eisenbahnbauten, weckte und leitete

die Privatwohlthätigkeit, und suchte in trefflicher Weise die durch

das Phantom des Kornwuchers aufgeregte Phantasie der Massen über die

wahren Ursachen der Theuerung aufzuklären. Große Mittel ließ sie sich

von dem außerordentlichen Landtag bewilligen, um etwaigen plötzlich

gesteigerten Bedürfnissen genügen und ihre Maßregeln zur Linderung

des Nothstandes durchführen zu können. Doch wurden nur 187,000 Thaler

wirklich verausgabt. Schon im Frühjahr 1847 sank der Roggenpreis

wieder auf sieben Thaler (von 9½) und kehrte infolge der reichen

Ernteaussichten bald auf seinen gewöhnlichen Stand zurück. Damit war

die Noth überwunden. Die „entschiedene“ Opposition hatte sich in

diesen volkswirthschaftlichen Fragen auch in der Kammer nicht mit

Ruhm bedeckt. Sogar durch Erhebung von Competenzzweifeln hemmte sie

die so nothwendige Beschleunigung der Hülfeleistung an das Land. Und

ihre Preßerzeugnisse wimmeln von den dicksten und verderblichsten

volkswirthschaftlichen Irrthümern.

Einen Trost hatte die Opposition bei ihrer Niederlage: ihr alter

Hauptgegner v. Könneritz hatte diesen Sieg über sie nicht mehr

erfochten. Er hatte schon Ende 1846 sein Amt in die Hände des

bisherigen Präsidenten der ersten Kammer, des Herrn v. Carlowitz

niedergelegt und sich nur den Vorsitz im Ministerium und die Leitung

der Gesetzgebungsarbeiten vorbehalten. Während nun v. Carlowitz in der

Nothstandsfrage zeigte, daß er der Mann von Geist und Charakter sei,

für den das Land ihn hielt, sorgte Herr v. Könneritz seinerseits durch

Fortsetzung seiner reactionären Regierungskunst dafür, daß das Land

seinen Rücktritt nicht etwa als Systemwechsel betrachten dürfe, und

stärkte dadurch bald wieder den Einfluß der entschiedenen Opposition.

Als Robert Blum z. B. dem Redeübungsverein in Leipzig 1847 den

Jahresbericht erstattete, durfte er ein Anwachsen der Mitgliederzahl um

hundert Procent verkünden.

Inzwischen hatten sich aber für Blum auch die Bedenken gemindert,

welche noch 1846 der Lösung seines abhängigen Verhältnisses beim

Theater entgegenstanden. Die Versammlung der freisinnigen deutschen

Patrioten hatte in Hallgarten schon im August 1846 beschlossen, eine

#„Volksbuchhandlung“ auf Actien# (zu fünf Thalern) zu gründen und Blum

mit den Vorarbeiten und Cassengeschäften betraut. Mit gewohnter Energie

betrieb Blum diesen Auftrag. An alle Welt versandte er Antheilscheine.

Dr. Jucho allein setzte in Frankfurt achtzehn Stück ab (Brief vom

4. März 1847), Wippermann arbeitete dafür in Kurhessen, Winter und

Itzstein in Baden, die sächsischen Freunde männiglich in Sachsen,

Jacoby, Simon u. A. in Preußen. „Recht sehr bitte ich Sie, sich um den

Stand der Actien bekümmern zu wollen“, schreibt Blum am 15. Juli an

Jacoby, „_aut Caesar aut Michel!_“ Diese Bemühungen waren von recht

günstigem Erfolg gekrönt. Größere Summen zum Beginn des Geschäftes

stellten Joseph und Andere zur Verfügung. Doch zog man klugerweise vor,

diese „Volksbuchhandlung“ nicht in den Formen einer Actiengesellschaft

zu gründen, sondern als einfache Handelsgesellschaft, unter der Firma

Robert Blum u. Comp. Zum Beitritt als Associé erklärte sich der alte

treue Kampfgenosse Blum's, der Verleger der Vaterlandsblätter und

später der Constitutionellen Staatsbürgerzeitung, Robert Friese, bereit.

Als die Vorbereitungen soweit gediehen waren, schrieb Blum am 1. Mai

1847 folgenden Kündigungsbrief an den Theaterdirector Schmidt, den ich

vollständig mittheile, da er eine Fülle interessanter Einblicke gewährt.

Sehr geehrter Herr Director.

Mit aufrichtigstem Bedauern, welches hier keine Redensart ist,

wie gewöhnlich in solchen Fällen, muß ich Ihnen den zwischen uns

bestehenden Contract hiermit kündigen, so daß derselbe mit Ende Juli

sich auflöst. Ist es im Allgemeinen schon eine schwere Aufgabe, ein

Geschäft zu verlassen, in welchem man volle 15 Jahre gearbeitet hat,

so ist es bei mir doppelt schwer, weil mir das Geschäft als das

Mittel lieb und werth ist, an welches sich eine sociale Erhebung für

mich geknüpft hat, die ich früher kaum zu hoffen wagte. Indessen es

#muß# denn doch sein.

Fragen Sie nach den Gründen, so sind dieselben verschiedener Art:

1) #politische#; die Stellung und die öffentliche Wirksamkeit

vertragen sich schlecht mit einander, und entweder muß das eine oder

die andere mitunter leiden, was mir in beiden Fällen empfindlich

ist. Kommt es gar zu einer Wahl, wo ich nach Partheistellung und

Ueberzeugung concurriren #muß#, wenn ich auch durchfallen sollte, so

würde die Stellung allein die Wahl unmöglich machen. Deshalb haben

Freunde von nah und fern mich schon längst angetrieben, das Geschäft

zu verlassen; freilich sind solche Rathschläge in Deutschland

billiger, als #Ersatz# für das Aufzugebende.

Dann ist es 2) die Rücksicht auf meine und der Meinigen Zukunft.

15 Jahre bin ich am Theater, bleibe ich noch 10 Jahre, so bin ich

vielleicht zu stumpf und abgenutzt, um eine andere Laufbahn zu

beginnen; und doch ist weder für die Dauer der Stellung die geringste

Bürgschaft vorhanden, noch für die Arbeitsunfähigkeit irgend ein

Rückhalt, seit die Verwaltung des Pensionsfonds völlig willkührlich

und gesetz- wie statutenwidrig den Cassirer ausgeschlossen hat.

Die Gerechtigkeit und Billigkeit dieses Verfahrens, welches den

Mann ausschließt, der vielleicht sein #Leben# dem Leipziger Theater

widmet, während es den Fremden begünstigt, der flüchtig für schweres

Geld hier weilte; so wie die völlige Principlosigkeit des ganzen

Instituts, seine nothwendige Unhaltbarkeit, wenn das _bon plaisir_

der wechselnden Verwaltung Gesetze giebt oder ändert, werde ich zu

einer öffentlichen Besprechung bringen, sobald ich in keiner Weise

mehr betheiligt bin. -- Ich muß also trachten, mir ein Geschäft zu

schaffen, welches mich aus dieser precären Stellung herauszieht und

glaube und hoffe, dazu #jetzt# Gelegenheit zu haben.

Weiter ist es 3) die Ueberzeugung, daß ich Ihnen nütze, wenn ich

abgehe; ich glaube, oder ich #weiß# vielmehr, daß unser edler

Stadtrath großen Anstoß daran nimmt, daß der ihm verhaßteste

Mensch an einem städtischen Institut angestellt ist, und bei der

unglaublichen Kleinlichkeit, die diesen Staatsweisen anklebt, ist

es nicht unmöglich, daß dies auf Ihre Stellung zum Stadtrathe

Einfluß hat. Bin ich nun auch eitel genug zu glauben, daß ich nicht

gerade Ihrem #Wunsche# entgegen komme, so überhebe ich Sie doch

der Calamität, heut' oder morgen einer unangenehmen Nothwendigkeit

folgen, oder deren Nachtheile tragen zu müssen.

Endlich sind es 4) auch #finanzielle# Gründe, die mich bestimmen.

Bei den schweren Lasten, die ich bei einem Hauskaufe ohne eigenes

Vermögen mir aufbürden lassen #mußte#, ist es nothwendig, daß ich

fast eben so viel durch literarische und andere Arbeiten verdiene,

als am Theater. Dazu aber brauch' ich einen großen Theil meiner

Nächte, da der freien Tage und Abende immer weniger werden, und eine

solche Anstrengung #reibt mich auf#. Aber die Thatsache, daß ich mir

das Nothwendige seit drei Jahren verdient #habe#, zeigt mir auch, daß

ich mit literarischen Arbeiten allein, wenn ich mich denselben ruhig

und ungestört hingeben kann, mehr zu erwerben vermag, als jetzt bei

der Stelle; wenn ich auch das Precäre einer literarischen Existenz

in Deutschland keineswegs verkenne und meine Zukunft nicht darauf

gründen möchte. In der Erwähnung dieses Umstandes soll nicht ein

Schatten von Vorwurf für Sie liegen und ich würde denselben um keinen

Preis erwähnt haben, wenn eine Aenderung darin auf meinen Entschluß

Einfluß haben könnte. Sie haben mir die Lasten nicht aufgebürdet, Sie

sind mit Gehalten überlastet genug und müssen so oft spielen, als

Sie thun; ich aber vermag es nicht, Ihre zu große Gutmüthigkeit zu

mißbrauchen, um heute eine Zulage und morgen eine Gratification u. s.

w. von Ihnen zu verlangen. Nur die #Thatsache# erwähne ich, die Sie

anerkennen werden, da Sie ja selbst wissen, was das Leben selbst bei

der größten Einschränkung kostet.

Das sind die Motive meines Entschlusses, die ich Ihnen offen

mitzutheilen für Pflicht hielt; ich füge die Bitte hinzu: bleiben Sie

mir auch in veränderten Beziehungen gewogen und seien Sie versichert,

daß ich Ihnen stets die vollste Achtung und Verehrung zollen werde.

Ihr

ergebenster

#Robert Blum#.

Am 1. Juli 1847 wurde die neue Firma und Verlagshandlung Robert Blum

u. Comp. eröffnet. Die ersten Verlagswerke schon zeigten die Tendenz

und Spezialität der Unternehmer. Wohl die erste Schrift, die unter

der neuen Firma das Licht der Welt erblickte, war die interessante

Broschüre des Vertheidigers Heinrich Simon's (Justizrath Gräff), welche

die Vertheidigungsschriften aus dem Majestätsbeleidigungsprocesse

enthielt, der gegen Simon wegen seiner berühmten Flugschrift „Annehmen

oder Ablehnen“ angestrengt worden war. Gleichzeitig wurde vorbereitet

Blum's „Weihnachtsbaum“, eine populäre Schrift, welche die Biographien

der liberalen Zeitgenossen u. dgl. bieten sollte; und sofort mit

Eröffnung des Geschäftes wurde angezeigt das Hauptwerk, das die

junge Firma zu verlegen gedachte: „#Das Volksthümliche Handbuch der

Staatswissenschaften und Politik.# Ein Staatslexicon für das Volk,

herausgegeben von Robert Blum“. Doch sollte dieser Plan, wie alle

anderen Lebenspläne des Unternehmers, jäh zerrissen werden. Denn kaum

hatte Blum seines Glückes Schiff auf diese neue Bahn getrieben, als der

große Völkersturm hereinbrach, der in der Rechnung der Zeiten das Jahr

1848 heißt.

Bei Lebzeiten Blum's ist nur der erste Band des Werkes vollständig

erschienen; zum zweiten hat er nur noch wenig selbst beitragen können,

da die Pflichten des Abgeordneten ihn daran hinderten. Gewiß wird man

vom persönlichen Standpunkt aus bedauern müssen, daß Blum sich an

eine jenseits seiner Kenntnisse liegende Aufgabe wagte, wird man vom

wissenschaftlichen Standpunkt aus das Buch in hohem Grade ungenügend

finden, und im Allgemeinen dem treffenden Urtheil Robert v. Mohl's[95]

beipflichten, der das Werk nach dem „Populären Staatslexicon“ von

Hermann vom Busche (Prof. Baumstark) rangirt und darüber bemerkt: „Noch

kürzer und somit stoffärmer, ferner auf eine noch tiefere Bildungsstufe

berechnet, ist ein von Robert Blum begonnenes, nach seinem Tode von

Gleichgesinnten zu Ende geführtes Handbuch“. Folgt der Titel. Bei

„und (?) Politik“ macht Mohl ein Fragezeichen. „Dem Umfang nach geht

dasselbe nicht selten über den richtig gezogenen Kreis des staatlichen

Lebens hinaus; inhaltlich aber gibt es in der Regel kaum etwas mehr,

als eine Worterklärung oder eine auf das Aeußerste beschränkte

geschichtliche Nachweisung. Nur da, wo eine Gelegenheit ist, Ansichten

der demokratischen Partei auszusprechen, wird in die Sache eingegangen,

aber allerdings mehr mit Behauptungen, als mit umsichtigen oder gar

unparteiischen Gründen. Zu den staatswissenschaftlichen Arbeiten

ist das Buch somit nicht wohl zu rechnen; dagegen kann ihm das

Zeugniß, für den practischen Zweck der Bestärkung und Vorbereitung

der demokratischen Partei gut berechnet zu sein, nicht versagt

werden.“ Aber dem Biographen Robert Blum's, und allen Denen, welche

sich mit der Geschichte jener Zeit und insbesondere mit den radicalen

Parteibestrebungen jener Tage beschäftigen, bietet das Buch die

interessantesten Aufschlüsse. Es enthält das Glaubensbekenntniß der

Männer, die längstens ein halbes Jahr nach Abschluß der Vorarbeiten für

den ersten Band des Blum'schen Staatslexicons als Linke des Frankfurter

Parlaments große Politik trieben. Manches, was in Frankfurt nicht zur

Sprache kam, oder nicht bekannt wurde, ward hier ausgesprochen. Blum's

Urtheil über den Freimaurerbund, über die Deutschkatholiken, haben wir

schon an früheren Stellen diesem Werke entnommen.

Hier interessirt uns vor Allem das Urtheil, das Robert Blum in seinem

Staatslexicon in den von ihm selbst verfaßten und unterzeichneten

Artikeln über die socialistischen Bestrebungen seiner Zeit, über jene

Parteien und deren Ziele fällte, die sich heutzutage erdreisten, ihn

als einen ihrer Parteiangehörigen zu beanspruchen. Dieses Urtheil

Blum's war weit ausführlicher niedergelegt in Vorträgen, die er im

Winter 1847-48 im Saale der Leipziger Buchhändlerbörse gehalten,

offenbar in Nachahmung der Dresdner Vorträge Biedermann's über

dasselbe Thema. Diese Vorträge hat er später, wesentlich gekürzt, in

seinem „Staatslexicon für das Volk“ in den Artikeln „Gesellschaft“,

„Gesellschaftswissenschaft“ u. s. w. abgedruckt. Das Manuscript

zu diesen Artikeln ist theilweise auf die weiße Rückseite von

Flugschriften oder Briefcouverts aus dem Februar 1848 geschrieben,

gehört also unzweifelhaft der letzten Periode seines Lebens an, so daß

die Einrede schlechthin abgeschnitten wird, Blum habe etwa später seine

Ansicht über den heutigen Socialismus u. s. w. noch geändert. -- Ueber

den #Communismus# gelangt Blum, nachdem er alle einzelnen Theorien

und Apostel desselben vorgeführt und bekämpft hat, zu folgendem

Schlußurtheil: „Die Communisten bauen mehr Systeme auf, als daß sie

sich an die Zustände und ihre Bedürfnisse anschließen. Jedes System

weicht vom andern ab und doch behauptet jedes das #alleinrichtige# zu

sein, wie die römische Kirche von dem ihrigen. Wir haben bereits unter

„Eigenthum“ ausgesprochen, daß wir den Communismus für #naturwidrig und

unmöglich# halten.“

Hierbei ist indessen noch zu berücksichtigen, daß Robert Blum unter

Communismus nach Ausweis seines Artikels in seinem Staatslexicon,

(Seite 421-425) eine Reihe von Bestrebungen mit verstanden und mit

verurtheilt hat, #welche die Socialisten heut zu Tage# als integrirende

Bestandtheile in ihr Programm aufgenommen haben -- #da sie ja überhaupt

die reinsten vaterlandslosen Communisten sind#. Diese Bestrebungen

suchte die Vorsehung der Socialdemokraten nur so lange im Programm

des sog. #Socialismus# unterzubringen, als sie das Publikum gegen die

Ideen und Zweigideen des Communismus verschlossen und mißtrauisch

fand. Bis vor Kurzem dagegen hielt dieselbe Partei-Vorsehung die Zeit

gekommen, mit ihren communistischen vaterlandslosen Endzielen offen

herauszutreten. Wer daran zweifelt, mag die Offenbarungen der Führer

und die Parteibeschlüsse von Eisenach, Gotha und Gent nachlesen.[96]

Der Ausspruch Blum's über den #Communismus# wird für die Socialisten

auch nicht günstiger durch seinen scheinbar wohlwollenderen Ausspruch

über den #Socialismus#. Denn wie sich sogleich zeigen wird, versteht

Blum unter Socialismus etwas ganz Anderes als die Socialisten von

heute. Vielmehr erblickt er vorahnend die beste Lösung der socialen

Schäden seiner Tage in solchen Bestrebungen, wie sie Schulze-Delitzsch

nach der Revolution mit so großem Erfolge durchgeführt hat, und in

solchen gesellschaftlich befreienden Gesetzen, wie sie Deutschland

seit derselben Zeit, namentlich aber seit dem Jahre 1867 errungen

hat. Er sagt nämlich Seite 427: „dagegen müssen Vereinigungen

(Genossenschaften) nach Fourier's Andeutungen zu glänzenden Ergebnissen

führen. Es ist auffallend, daß unter den mächtigen Fortschritten des

menschlichen Wissens in jeder denkbaren Sphäre die Gesellschaft in

ihrem fast ursprünglichen Zustand geblieben ist, indem sie sich in den

engen Kreis der Familie drängt und dort mit verhältnißmäßig ungeheuren

Kosten Alles besorgt und anschafft, was in der #Vergesellschaftung#

unendlich billiger und besser zu haben wäre. #Auf diesem Gebiete#

kann man also dem Socialismus eine bedeutende Zukunft vorhersagen.“

Seite 424 aber faßt er die „Lehren“ des Socialismus dahin zusammen:

„Gerechtere Vertheilung der Güter der Erde, #nicht durch Gewalt,

sondern durch friedliche Ausgleichung#; Beschränkung der unheilvollen

Uebermacht des Geldes; genügender und entsprechender Lohn der Arbeit

und des Verdienstes; Erhebung der sogenannten unteren Classen zu

#gleichem Menschenrecht und gleichem staatlichen Rechte#.“ Indem

Robert Blum dieses als „Lehre“ des Socialismus bezeichnet, und also

fortfährt: „Es ist eine Lehre, die, nicht nach den vorliegenden Formen,

sondern #nach dem Inhalte#, jeder Menschen- und Freiheitsfreund

bekennen #muß#, deren Verwirklichung die Gestaltung der Gesellschaft

fordert, täglich gebieterischer und nothwendig macht, in der das

einzige Heil der Zukunft, die einzig wahre Gerechtigkeit liegt,“ steht

er der werkthätigen Menschenliebe eines Schulze-Delitzsch und selbst

den maßvollen Gedanken eines Heinrich v. Sybel über den Socialismus

sicherlich bei weitem näher, als Jene, welche den Samen der Zwietracht

gewerbsmäßig ausstreuen, und die verderblichen Keime der rothen

Revolution mit Jubel hervorbrechen sehen, weil sie in dem ersehnten

allgemeinen Vernichtungskampf nichts verlieren, nur gewinnen können.

#Der Leser erkennt daher sofort, mit =wie= wenig Berechtigung diese

Partei nun schon seit Jahren den guten Namen Robert Blum's als den

eines Gesinnungsgenossen und Mitverschworenen, das heißt als den eines

vaterlandslosen Theilbruders in ihrem ungewaschenen Munde führt.#

Das kleine Bild der reichen Thätigkeit Robert Blum's in den letzten

Jahren vor der Revolution mag beschlossen werden durch folgende „den

Frauen“ gewidmeten Verse, die er im November 1847 zum Jahresfeste des

Redeübungsvereins darbrachte. Sie prägen schön die edle Männlichkeit

aus, die sich beim ersten Anzeichen des großen Auferstehungssturmes

anschickte, die ganze Pflicht zu erfüllen, die das Vaterland forderte!

Der Jungfrau gilt es, deren Lieb' beglücket

Den #wahren# Mann allein,

Den fester Sinn und Stolz des Freien schmücket,

Nicht eitler Tand und Schein.

Der Gattin gilt's, die gern den Gatten theilet

Mit ihrem Vaterland,

Und treuen Sinns die Herzenswunden heilet,

Die er im Kampfe fand.

Der Mutter gilt es, die den reichsten Samen

In's Herz der Kinder legt.

Daß bei des Rechts, der Freiheit heil'gem Namen

Es warm und höher schlägt.

Die Männer zieht aus ihren schmucken Söhnen,

Wie sie die Zeit begehrt,

Die -- sollt' sie nicht des Sieges Palme krönen,

Doch sind der Palme werth. --

Den Frauen all', die hassen und verachten

Jedweder Knechtschaft Joch,

Die mit uns nach der bessern Zukunft trachten,

Ein donnernd Lebehoch!

Robert Blum: Ein Zeit- und Charakterbild für das deutsche Volk · 第 35 / 85 题