Von dem moralischen Beweise des Daseins Gottes. |447.15|

Es giebt eine =physische Teleologie=, welche einen für unsere

theoretisch reflectirende Urtheilskraft hinreichenden Beweisgrund an

die Hand giebt, das Dasein einer verständigen Weltursache anzunehmen.

Wir #419# finden aber in uns selbst und noch mehr in dem Begriffe

eines vernünftigen mit Freiheit (seiner Causalität) begabten Wesens

überhaupt auch eine |447.20| =moralische Teleologie=, die aber,

weil die Zweckbeziehung in uns selbst _a priori_ sammt dem Gesetze

derselben bestimmt, mithin als nothwendig erkannt werden kann, zu

diesem Behuf keiner verständigen Ursache außer uns für diese innere

Gesetzmäßigkeit bedarf: so wenig als wir bei dem, was wir in den

geometrischen Eigenschaften der Figuren (für allerlei |447.25| mögliche

Kunstausübung) Zweckmäßiges finden, auf einen ihnen dieses ertheilenden

höchsten Verstand hinaus sehen dürfen. Aber diese moralische Teleologie

betrifft doch uns als Weltwesen und also mit andern Dingen in der

Welt verbundene Wesen: auf welche letzteren entweder als Zwecke, oder

als Gegenstände, in Ansehung deren wir selbst Endzweck sind, unsere

|447.30| Beurtheilung zu richten, eben dieselben moralischen Gesetze

uns zur Vorschrift machen. Von dieser moralischen Teleologie nun,

welche die Beziehung unserer eigenen Causalität auf Zwecke und sogar

auf einen Endzweck, der von uns in der Welt beabsichtigt werden muß,

imgleichen die wechselseitige Beziehung der Welt auf jenen sittlichen

Zweck und die |447.35| äußere Möglichkeit seiner Ausführung (wozu

keine physische Teleologie uns Anleitung geben kann) betrifft, geht

nun die nothwendige Frage aus: ob sie unsere vernünftige Beurtheilung

nöthige, über die Welt hinaus zu #420# gehen und zu jener Beziehung

der Natur auf das Sittliche in uns ein verständiges oberstes Princip

zu suchen, um die Natur auch in Beziehung |448.5| auf die moralische

innere Gesetzgebung und deren mögliche Ausführung uns als zweckmäßig

vorzustellen. Folglich giebt es allerdings eine moralische Teleologie;

und diese hängt mit der =Nomothetik= der Freiheit einerseits und der

der Natur andererseits eben so nothwendig zusammen als bürgerliche

Gesetzgebung mit der Frage, wo man die executive Gewalt |448.10| suchen

soll, und überhaupt in allem, worin die Vernunft ein Princip der

Wirklichkeit einer gewissen gesetzmäßigen, nur nach Ideen möglichen

Ordnung der Dinge angeben soll, Zusammenhang ist. — Wir wollen den

Fortschritt der Vernunft von jener moralischen Teleologie und ihrer

Beziehung auf die physische zur =Theologie= allererst vortragen und

nachher über die |448.15| Möglichkeit und Bündigkeit dieser Schlußart

Betrachtungen anstellen.

Wenn man das Dasein gewisser Dinge (oder auch nur gewisser Formen

der Dinge) als zufällig, mithin nur durch etwas Anderes als Ursache

möglich annimmt: so kann man zu dieser Causalität den obersten

und also zu dem Bedingten den unbedingten Grund entweder in der

|448.20| physischen, oder teleologischen Ordnung suchen (nach dem

_nexu effectivo_, oder _finali_). D. i. man kann fragen: welches

ist die oberste hervorbringende Ursache? oder was ist der oberste

(schlechthin unbedingte) Zweck #421# derselben, d. i. der Endzweck

ihrer Hervorbringung dieser oder aller ihrer Producte überhaupt? wobei

dann freilich vorausgesetzt wird, daß diese |448.25| Ursache einer

Vorstellung der Zwecke fähig, mithin ein verständiges Wesen sei, oder

wenigstens von uns als nach den Gesetzen eines solchen Wesens handelnd

gedacht werden müsse.

Nun ist, wenn man der letztern Ordnung nachgeht, es ein =Grundsatz=,

dem selbst die gemeinste Menschenvernunft unmittelbar Beifall zu

|448.30| geben genöthigt ist: daß, wenn überall ein =Endzweck=, den

die Vernunft _a priori_ angeben muß, Statt finden soll, dieser kein

anderer, als =der Mensch= (ein jedes vernünftige Weltwesen) =unter

moralischen Gesetzen= sein könne.[33] Denn (so urtheilt ein jeder):

bestände die Welt aus #422# lauter leblosen, oder zwar zum Theil aus

lebenden, aber vernunftlosen Wesen, so würde das Dasein einer solchen

Welt gar keinen Werth haben, weil in ihr kein Wesen existirte, das von

einem Werthe den mindesten Begriff hat. Wären dagegen auch vernünftige

Wesen, deren Vernunft aber den Werth des Daseins der Dinge nur im

Verhältnisse der Natur |449.5| zu ihnen (ihrem Wohlbefinden) zu setzen,

nicht aber sich einen solchen ursprünglich #423# (in der Freiheit)

selbst zu verschaffen im Stande wäre: so wären zwar (relative) Zwecke

in der Welt, aber kein (absoluter) Endzweck, weil das Dasein solcher

vernünftigen Wesen doch immer zwecklos sein würde. Die moralischen

Gesetze aber sind von der eigenthümlichen Beschaffenheit, |449.10|

daß sie etwas als Zweck ohne Bedingung, mithin gerade so, wie der

Begriff eines Endzwecks es bedarf, für die Vernunft vorschreiben: und

die Existenz einer solchen Vernunft, die in der Zweckbeziehung ihr

selbst das oberste Gesetz sein kann, mit andern Worten die Existenz

vernünftiger Wesen unter moralischen Gesetzen, kann also allein als

Endzweck |449.15| vom Dasein einer Welt gedacht werden. Ist dagegen

dieses nicht so bewandt, so liegt dem Dasein derselben entweder gar

kein Zweck in der Ursache, oder es liegen ihm Zwecke ohne Endzweck zum

Grunde.

[33] Ich sage mit Fleiß: =unter= moralischen Gesetzen. Nicht

der Mensch =nach= |448.35| moralischen Gesetzen, d. i. ein

solcher, der sich ihnen gemäß verhält, ist der Endzweck der

Schöpfung. Denn mit dem letztern Ausdrucke würden wir mehr

sagen, als wir wissen: nämlich daß es in der Gewalt eines

Welturhebers stehe, zu machen, daß der Mensch den moralischen

Gesetzen jederzeit sich angemessen verhalte; welches einen

Begriff von Freiheit und der Natur (von welcher letztern man

allein einen äußern Urheber denken kann) voraussetzt, der eine

Einsicht in das übersinnliche Substrat der |449.20| Natur

und dessen Einerleiheit mit dem, was die Causalität durch

Freiheit in der Welt möglich macht, enthalten müßte, die weit

über unsere Vernunfteinsicht hinausgeht. Nur vom =Menschen

unter moralischen Gesetzen= können wir, ohne die Schranken

unserer Einsicht zu überschreiten, sagen: sein Dasein

mache der Welt Endzweck aus. Dieses stimmt auch vollkommen

mit dem Urtheile der moralisch über den Weltlauf |449.25|

reflectirenden Menschenvernunft. Wir glauben die Spuren einer

weisen Zweckbeziehung auch am Bösen wahrzunehmen, wenn wir nur

sehen, daß der frevelhafte Bösewicht nicht eher stirbt, als

bis er die wohlverschuldete Strafe seiner Unthaten erlitten

hat. Nach unseren Begriffen von freier Causalität beruht

das Wohl- oder Übelverhalten auf uns; die höchste Weisheit

aber der Weltregierung setzen wir darin, |449.30| daß zu dem

ersteren die Veranlassung, für beides aber der Erfolg nach

moralischen Gesetzen verhängt sei. In dem letzteren besteht

eigentlich die Ehre Gottes, welche daher von Theologen nicht

unschicklich der letzte Zweck der Schöpfung genannt wird. —

Noch ist anzumerken, daß wir unter dem Wort Schöpfung, wenn

wir uns dessen bedienen, nichts anders, als was hier gesagt

worden ist, nämlich die Ursache |449.35| vom =Dasein= einer

=Welt=, oder der Dinge in ihr (der Substanzen), verstehen;

wie das auch der eigentliche Begriff dieses Worts mit sich

bringt (_actuatio substantiae est creatio_): welches mithin

nicht schon die Voraussetzung einer freiwirkenden, folglich

verständigen Ursache (deren Dasein wir allererst beweisen

wollen) bei sich führt.

Das moralische Gesetz als formale Vernunftbedingung des Gebrauchs

unserer Freiheit verbindet uns für sich allein, ohne von irgend einem

|450.5| Zwecke als materialer Bedingung abzuhängen; aber es bestimmt

uns doch auch und zwar _a priori_ einen Endzweck, welchem nachzustreben

es uns verbindlich macht: und dieser ist das =höchste= durch Freiheit

mögliche =Gut in der Welt=.

Die subjective Bedingung, unter welcher der Mensch (und nach allen

|450.10| unsern Begriffen auch jedes vernünftige endliche Wesen)

sich unter dem obigen Gesetze einen Endzweck setzen kann, ist die

Glückseligkeit. Folglich, #424# das höchste in der Welt mögliche

und, so viel an uns ist, als Endzweck zu befördernde physische Gut

ist =Glückseligkeit=: unter der objectiven Bedingung der Einstimmung

des Menschen mit dem Gesetze der =Sittlichkeit=, |450.15| als der

Würdigkeit glücklich zu sein.

Diese zwei Erfordernisse des uns durch das moralische Gesetz

aufgegebenen Endzwecks können wir aber nach allen unsern

Vernunftvermögen als durch bloße Naturursachen =verknüpft= und der

Idee des gedachten Endzwecks angemessen unmöglich uns vorstellen.

Also stimmt der Begriff |450.20| von der =praktischen Nothwendigkeit=

eines solchen Zwecks durch die Anwendung unserer Kräfte nicht mit dem

theoretischen Begriffe von der =physischen Möglichkeit= der Bewirkung

desselben zusammen, wenn wir mit unserer Freiheit keine andere

Causalität (eines Mittels), als die der Natur verknüpfen. |450.25|

Folglich müssen wir eine moralische Weltursache (einen Welturheber)

annehmen, um uns gemäß dem moralischen Gesetze einen Endzweck

vorzusetzen; und so weit als das letztere nothwendig ist, so weit (d.

i. in demselben Grade und aus demselben Grunde) ist auch das erstere

nothwendig anzunehmen: nämlich es sei ein Gott.[34] |450.30|

[34] Dieses moralische Argument soll keinen

=objectiv=-gültigen Beweis vom Dasein Gottes an die Hand

geben, nicht dem Zweifelgläubigen beweisen, daß ein Gott

sei; sondern daß, wenn er moralisch consequent denken will,

er die Annehmung dieses Satzes unter die Maximen seiner

praktischen Vernunft =aufnehmen müsse=. — Es soll damit auch

nicht gesagt werden: es ist =zur Sittlichkeit= nothwendig,

die Glückseligkeit aller vernünftigen Weltwesen gemäß ihrer

Moralität |450.35| anzunehmen; sondern: es ist =durch sie=

nothwendig. Mithin ist es ein =subjectiv=, für moralische

Wesen, hinreichendes Argument.

* * * * *

Dieser Beweis, dem man leicht die Form der logischen Präcision anpassen

#425# kann, will nicht sagen: es ist eben so nothwendig das Dasein

Gottes anzunehmen, als die Gültigkeit des moralischen Gesetzes

anzuerkennen; mithin, wer sich vom erstern nicht überzeugen kann,

könne sich von den Verbindlichkeiten nach dem letztern los zu sein

urtheilen. Nein! nur die =Beabsichtigung= des durch die Befolgung

des letztern zu bewirkenden Endzwecks in der Welt (einer mit der

Befolgung moralischer Gesetze |451.5| harmonisch zusammentreffenden

Glückseligkeit vernünftiger Wesen, als des höchsten Weltbesten) müßte

alsdann aufgegeben werden. Ein jeder Vernünftige würde sich an der

Vorschrift der Sitten immer noch als strenge gebunden erkennen müssen;

denn die Gesetze derselben sind formal und gebieten unbedingt, ohne

Rücksicht auf Zwecke (als die Materie des |451.10| Wollens). Aber

das eine Erforderniß des Endzwecks, wie ihn die praktische Vernunft

den Weltwesen vorschreibt, ist ein in sie durch ihre Natur (als

#426# endlicher Wesen) gelegter unwiderstehlicher Zweck, den die

Vernunft nur dem moralischen Gesetze =als= unverletzlicher =Bedingung=

unterworfen, oder auch nach demselben allgemein gemacht wissen will und

so die Beförderung |451.15| der Glückseligkeit in Einstimmung mit der

Sittlichkeit zum Endzwecke macht. Diesen nun, so viel (was die ersteren

betrifft) in unserem Vermögen ist, zu befördern, wird uns durch das

moralische Gesetz geboten; der Ausschlag, den diese Bemühung hat, mag

sein, welcher er wolle. Die Erfüllung der Pflicht besteht in der Form

des ernstlichen Willens, |451.20| nicht in den Mittelursachen des

Gelingens.

Gesetzt also: ein Mensch überredete sich, theils durch die Schwäche

aller so sehr gepriesenen speculativen Argumente, theils durch manche

in der Natur und Sittenwelt ihm vorkommende Unregelmäßigkeiten bewogen,

von dem Satze: es sei kein Gott; so würde er doch in seinen eigenen

Augen |451.25| ein Nichtswürdiger sein, wenn er darum die Gesetze

der Pflicht für bloß eingebildet, ungültig, unverbindlich halten

und ungescheut zu übertreten beschließen wollte. Ein solcher würde

auch alsdann noch, wenn er sich in der Folge von dem, was er anfangs

bezweifelt hatte, überzeugen könnte, mit jener Denkungsart doch immer

ein Nichtswürdiger bleiben: ob er |451.30| gleich seine Pflicht, aber

aus Furcht, oder aus lohnsüchtiger Absicht, ohne pflichtverehrende

Gesinnung, der Wirkung nach so pünktlich, wie es immer #427# verlangt

werden mag, erfüllte. Umgekehrt, wenn er sie als Gläubiger seinem

Bewußtsein nach aufrichtig und uneigennützig befolgt und gleichwohl, so

oft er zum Versuche den Fall setzt, er könnte einmal überzeugt werden,

es sei kein Gott, sich sogleich von aller sittlichen Verbindlichkeit

frei |452.5| glaubte: müßte es doch mit der innern moralischen

Gesinnung in ihm nur schlecht bestellt sein.

Wir können also einen rechtschaffenen Mann (wie etwa den Spinoza)

annehmen, der sich fest überredet hält: es sei kein Gott und

(weil es in Ansehung des Objects der Moralität auf einerlei Folge

hinausläuft) auch |452.10| kein künftiges Leben; wie wird er seine

eigene innere Zweckbestimmung durch das moralische Gesetz, welches

er thätig verehrt, beurtheilen? Er verlangt von Befolgung desselben

für sich keinen Vortheil, weder in dieser noch in einer andern Welt;

uneigennützig will er vielmehr nur das Gute stiften, wozu jenes

heilige Gesetz allen seinen Kräften die Richtung giebt. |452.15| Aber

sein Bestreben ist begränzt; und von der Natur kann er zwar hin und

wieder einen zufälligen Beitritt, niemals aber eine gesetzmäßige und

nach beständigen Regeln (so wie innerlich seine Maximen sind und sein

müssen) eintreffende Zusammenstimmung zu dem Zwecke erwarten, welchen

zu bewirken er sich doch verbunden und angetrieben fühlt. Betrug,

Gewaltthätigkeit |452.20| und Neid werden immer um ihn im Schwange

gehen, ob #428# er gleich selbst redlich, friedfertig und wohlwollend

ist; und die Rechtschaffenen, die er außer sich noch antrifft, werden

unangesehen aller ihrer Würdigkeit glücklich zu sein dennoch durch

die Natur, die darauf nicht achtet, allen Übeln des Mangels, der

Krankheiten und des unzeitigen Todes gleich |452.25| den übrigen

Thieren der Erde unterworfen sein und es auch immer bleiben, bis ein

weites Grab sie insgesammt (redlich oder unredlich, das gilt hier

gleichviel) verschlingt und sie, die da glauben konnten, Endzweck der

Schöpfung zu sein, in den Schlund des zwecklosen Chaos der Materie

zurück wirft, aus dem sie gezogen waren. — Den Zweck also, den

dieser |452.30| Wohlgesinnte in Befolgung der moralischen Gesetze

vor Augen hatte und haben sollte, müßte er allerdings als unmöglich

aufgeben; oder will er auch hierin dem Rufe seiner sittlichen inneren

Bestimmung anhänglich bleiben und die Achtung, welche das sittliche

Gesetz ihm unmittelbar zum Gehorchen einflößt, nicht durch die

Nichtigkeit des einzigen ihrer hohen Forderung |452.35| angemessenen

idealischen Endzwecks schwächen (welches ohne einen der moralischen

Gesinnung widerfahrenden Abbruch nicht geschehen kann): so muß er,

welches er auch gar wohl thun kann, indem es an sich wenigstens nicht

widersprechend ist, in praktischer Absicht, d. i. um sich wenigstens

von der Möglichkeit des ihm moralisch vorgeschriebenen Endzwecks einen

Begriff zu machen, das Dasein eines =moralischen= Welturhebers, d. i.

#429# Gottes, annehmen. |453.5|

§ 88.

Beschränkung der Gültigkeit des moralischen Beweises.

Die reine Vernunft als praktisches Vermögen, d. i. als Vermögen den

freien Gebrauch unserer Causalität durch Ideen (reine Vernunftbegriffe)

zu bestimmen, enthält nicht allein im moralischen Gesetze ein

regulatives |453.10| Princip unserer Handlungen, sondern giebt auch

dadurch zugleich ein subjectiv-constitutives in dem Begriffe eines

Objects an die Hand, welches nur Vernunft denken kann, und welches

durch unsere Handlungen in der Welt nach jenem Gesetze wirklich gemacht

werden soll. Die Idee eines Endzwecks im Gebrauche der Freiheit nach

moralischen Gesetzen |453.15| hat also subjectiv-=praktische= Realität.

Wir sind _a priori_ durch die Vernunft bestimmt, das Weltbeste, welches

in der Verbindung des größten Wohls der vernünftigen Weltwesen mit

der höchsten Bedingung des Guten an denselben, d. i. der allgemeinen

Glückseligkeit mit der gesetzmäßigsten Sittlichkeit, besteht, nach

allen Kräften zu befördern. In diesem |453.20| Endzwecke ist die

Möglichkeit des einen Theils, nämlich der Glückseligkeit, empirisch

bedingt, d. i. von der Beschaffenheit der Natur (ob sie zu diesem

Zwecke übereinstimme oder nicht) abhängig und in theoretischer

Rücksicht #430# problematisch; indeß der andere Theil, nämlich die

Sittlichkeit, in Ansehung deren wir von der Naturmitwirkung frei sind,

seiner Möglichkeit |453.25| nach _a priori_ fest steht und dogmatisch

gewiß ist. Zur objectiven theoretischen Realität also des Begriffs

von dem Endzwecke vernünftiger Weltwesen wird erfordert, daß nicht

allein wir einen uns _a priori_ vorgesetzten Endzweck haben, sondern

daß auch die Schöpfung, d. i. die Welt selbst, ihrer Existenz nach

einen Endzweck habe: welches, wenn es _a priori_ bewiesen |453.30|

werden könnte, zur subjectiven Realität des Endzwecks die objective

hinzuthun würde. Denn hat die Schöpfung überall einen Endzweck, so

können wir ihn nicht anders denken, als so, daß er mit dem moralischen

(der allein den Begriff von einem Zwecke möglich macht) übereinstimmen

müsse. Nun finden wir aber in der Welt zwar Zwecke: und die physische

Teleologie stellt sie in solchem Maße dar, daß, wenn wir der Vernunft

gemäß urtheilen, wir zum Princip der Nachforschung der Natur zuletzt

anzunehmen Grund haben, daß in der Natur gar nichts ohne Zweck sei;

allein den Endzweck der Natur suchen wir in ihr selbst vergeblich.

|454.5| Dieser kann und muß daher, so wie die Idee davon nur in der

Vernunft liegt, selbst seiner objectiven Möglichkeit nach nur in

vernünftigen Wesen gesucht werden. Die praktische Vernunft der letzeren

aber giebt diesen Endzweck nicht allein an, sondern bestimmt auch

diesen Begriff in Ansehung der Bedingungen, unter welchen ein Endzweck

der Schöpfung allein von |454.10| #431# uns gedacht werden kann.

Es ist nun die Frage: ob die objective Realität des Begriffs von

einem Endzweck der Schöpfung nicht auch für die theoretischen

Forderungen der reinen Vernunft hinreichend, wenn gleich nicht

apodiktisch für die bestimmende, doch hinreichend für die Maximen der

theoretisch-reflectirenden |454.15| Urtheilskraft könne dargethan

werden. Dieses ist das mindeste, was man der speculativen Philosophie

ansinnen kann, die den sittlichen Zweck mit den Naturzwecken

vermittelst der Idee eines einzigen Zwecks zu verbinden sich anheischig

macht; aber auch dieses Wenige ist doch weit mehr, als sie je zu

leisten vermag. |454.20|

Nach dem Princip der theoretisch-reflectirenden Urtheilskraft würden

wir sagen: Wenn wir Grund haben, zu den zweckmäßigen Producten der

Natur eine oberste Ursache der Natur anzunehmen, deren Causalität in

Ansehung der Wirklichkeit der letzteren (die Schöpfung) von anderer

Art, als zum Mechanism der Natur erforderlich ist, nämlich als die

eines Verstandes, |454.25| gedacht werden muß: so werden wir auch an

diesem Urwesen nicht bloß allenthalben in der Natur Zwecke, sondern

auch einen Endzweck zu denken hinreichenden Grund haben, wenn gleich

nicht um das Dasein eines solchen Wesens darzuthun, doch wenigstens

(so wie es in der physischen Teleologie geschah) uns zu überzeugen,

daß wir die Möglichkeit |454.30| #432# einer solchen Welt nicht bloß

nach Zwecken, sondern auch nur dadurch, daß wir ihrer Existenz einen

Endzweck unterlegen, uns begreiflich machen können.

Allein Endzweck ist bloß ein Begriff unserer praktischen Vernunft und

kann aus keinen Datis der Erfahrung zu theoretischer Beurtheilung

|454.35| der Natur gefolgert, noch auf Erkenntniß derselben bezogen

werden. Es ist kein Gebrauch von diesem Begriffe möglich, als lediglich

für die praktische Vernunft nach moralischen Gesetzen; und der

Endzweck der Schöpfung ist diejenige Beschaffenheit der Welt, die zu

dem, was wir allein nach Gesetzen bestimmt angeben können, nämlich

dem Endzwecke unserer reinen praktischen Vernunft, und zwar so fern

sie praktisch sein soll, übereinstimmt. — Nun haben wir durch das

moralische Gesetz, welches uns diesen |455.5| letztern auferlegt, in

praktischer Absicht, nämlich um unsere Kräfte zur Bewirkung desselben

anzuwenden, einen Grund, die Möglichkeit, Ausführbarkeit desselben,

mithin auch (weil ohne Beitritt der Natur zu einer in unserer Gewalt

nicht stehenden Bedingung derselben die Bewirkung desselben unmöglich

sein würde) eine Natur der Dinge, die dazu übereinstimmt, |455.10|

anzunehmen. Also haben wir einen moralischen Grund, uns an einer Welt

auch einen Endzweck der Schöpfung zu denken.

Dieses ist nun noch nicht der Schluß von der moralischen Teleologie

#433# auf eine Theologie, d. i. auf das Dasein eines moralischen

Welturhebers, sondern nur auf einen Endzweck der Schöpfung, der

auf diese Art bestimmt |455.15| wird. Daß nun zu dieser Schöpfung,

d. i. der Existenz der Dinge gemäß einem =Endzwecke=, erstlich ein

verständiges, aber zweitens nicht bloß (wie zu der Möglichkeit der

Dinge der Natur, die wir als =Zwecke= zu beurtheilen genöthigt

waren) ein verständiges, sondern ein zugleich =moralisches= Wesen

als Welturheber, mithin ein =Gott= angenommen |455.20| werden müsse:

ist ein zweiter Schluß, welcher so beschaffen ist, daß man sieht,

er sei bloß für die Urtheilskraft nach Begriffen der praktischen

Vernunft und als ein solcher für die reflectirende, nicht die

bestimmende Urtheilskraft gefällt. Denn wir können uns nicht anmaßen

einzusehen: daß, obzwar in uns die moralisch-praktische Vernunft von

der technisch-praktischen |455.25| ihren Principien nach wesentlich

unterschieden ist, in der obersten Weltursache, wenn sie als

Intelligenz angenommen wird, es auch so sein müsse, und eine besondere

und verschiedene Art der Causalität derselben zum Endzwecke, als

bloß zu Zwecken der Natur erforderlich sei; daß wir mithin an unserm

Endzweck nicht bloß einen =moralischen Grund= haben, |455.30| einen

Endzweck der Schöpfung (als Wirkung), sondern auch ein =moralisches

Wesen= als Urgrund der Schöpfung anzunehmen. Wohl aber können wir

sagen: daß =nach der Beschaffenheit unseres Vernunftvermögens= #434#

wir uns die Möglichkeit einer solchen =auf das moralische Gesetz=

und dessen Object bezogenen Zweckmäßigkeit, als in diesem |455.35|

Endzwecke ist, ohne einen Welturheber und Regierer, der zugleich

moralischer Gesetzgeber ist, gar nicht begreiflich machen können.

Die Wirklichkeit eines höchsten moralisch-gesetzgebenden Urhebers ist

also bloß =für den praktischen Gebrauch= unserer Vernunft hinreichend

dargethan, ohne in Ansehung des Daseins desselben etwas theoretisch

zu bestimmen. Denn diese bedarf zur Möglichkeit ihres Zwecks, der uns

auch ohnedas durch ihre eigene Gesetzgebung aufgegeben ist, einer

Idee, |456.5| wodurch das Hinderniß aus dem Unvermögen ihrer Befolgung

nach dem bloßen Naturbegriffe von der Welt (für die reflectirende

Urtheilskraft hinreichend) weggeräumt wird; und diese Idee bekommt

dadurch praktische Realität, wenn ihr gleich alle Mittel, ihr eine

solche in theoretischer Absicht zur Erklärung der Natur und Bestimmung

der obersten Ursache zu |456.10| verschaffen, für das speculative

Erkenntniß gänzlich abgehen. Für die theoretisch reflectirende

Urtheilskraft bewies die physische Teleologie aus den Zwecken der

Natur hinreichend eine verständige Weltursache; für die praktische

bewirkt dieses die moralische durch den Begriff eines Endzwecks, den

sie in praktischer Absicht der Schöpfung beizulegen genöthigt ist. Die

|456.15| #435# objective Realität der Idee von Gott, als moralischen

Welturhebers, kann nun zwar nicht durch physische Zwecke =allein=

dargethan werden; gleichwohl aber, wenn ihr Erkenntniß mit dem des

moralischen verbunden wird, sind jene vermöge der Maxime der reinen

Vernunft, Einheit der Principien, so viel sich thun läßt, zu befolgen,

von großer Bedeutung, um der |456.20| praktischen Realität jener Idee

durch die, welche sie in theoretischer Absicht für die Urtheilskraft

bereits hat, zu Hülfe zu kommen.

Hiebei ist nun zu Verhütung eines leicht eintretenden Mißverständnisses

höchst nöthig anzumerken, daß wir erstlich diese Eigenschaften des

höchsten Wesens nur nach der Analogie =denken= können. Denn wie wollten

|456.25| wir seine Natur, wovon uns die Erfahrung nichts Ähnliches

zeigen kann, erforschen? Zweitens, daß wir es durch dieselbe auch nur

denken, nicht darnach =erkennen= und sie ihm etwa theoretisch beilegen

können; denn das wäre für die bestimmende Urtheilskraft in speculativer

Absicht unserer Vernunft, um, was die oberste Weltursache =an sich=

sei, einzusehen. |456.30| Hier aber ist es nur darum zu thun, welchen

Begriff wir uns nach der Beschaffenheit unserer Erkenntnißvermögen

von demselben zu machen und ob wir seine Existenz anzunehmen haben,

um einem Zwecke, den uns reine praktische Vernunft ohne alle solche

Voraussetzung _a priori_ nach allen Kräften zu bewirken auferlegt,

gleichfalls nur praktische Realität zu verschaffen, |456.35| #436# d.

i. nur eine beabsichtete Wirkung als möglich denken zu können. Immerhin

mag jener Begriff für die speculative Vernunft überschwenglich

sein; auch mögen die Eigenschaften, die wir dem dadurch gedachten

Wesen beilegen, objectiv gebraucht, einen Anthropomorphism in sich

verbergen: die Absicht ihres Gebrauchs ist auch nicht, seine für uns

unerreichbare Natur, sondern uns selbst und unseren Willen darnach

bestimmen zu wollen. So wie wir eine Ursache nach dem Begriffe, den wir

von der Wirkung |457.5| haben, (aber nur in Ansehung ihrer Relation

zu dieser) benennen, ohne darum die innere Beschaffenheit derselben

durch die Eigenschaften, die uns von dergleichen Ursachen einzig und

allein bekannt und durch Erfahrung gegeben werden müssen, innerlich

bestimmen zu wollen; so wie wir z. B. der Seele unter andern auch eine

_vim locomotivam_ beilegen, |457.10| weil wirklich Bewegungen des

Körpers entspringen, deren Ursache in ihren Vorstellungen liegt, ohne

ihr darum die einzige Art, wie wir bewegende Kräfte kennen, (nämlich

durch Anziehung, Druck, Stoß, mithin Bewegung, welche jederzeit ein

ausgedehntes Wesen voraussetzen) beilegen zu wollen: — eben so

werden wir =Etwas=, das den Grund der Möglichkeit |457.15| und der

praktischen Realität, d. i. der Ausführbarkeit, eines nothwendigen

moralischen Endzwecks enthält, annehmen müssen; dieses aber nach

Beschaffenheit der von ihm erwarteten Wirkung uns als ein weises,

nach moralischen #437# Gesetzen die Welt beherrschendes Wesen denken

können und der Beschaffenheit unserer Erkenntnißvermögen gemäß als

von der Natur unterschiedene |457.20| Ursache der Dinge denken

müssen, um nur das =Verhältniß= dieses alle unsere Erkenntnißvermögen

übersteigenden Wesens zum Objecte =unserer= praktischen Vernunft

auszudrücken: ohne doch dadurch die einzige uns bekannte Causalität

dieser Art, nämlich einen Verstand und Willen, ihm darum theoretisch

beilegen, ja selbst auch nur die an ihm gedachte |457.25| Causalität

in Ansehung dessen, was =für uns= Endzweck ist, als in diesem

Wesen selbst von der Causalität in Ansehung der Natur (und deren

Zweckbestimmungen überhaupt) objectiv unterscheiden zu wollen, sondern

diesen Unterschied nur als subjectiv nothwendig für die Beschaffenheit

unseres Erkenntnißvermögens und gültig für die reflectirende,

nicht für die |457.30| objectiv bestimmende Urtheilskraft annehmen

können. Wenn es aber auf das Praktische ankommt, so ist ein solches

=regulatives= Princip (für die Klugheit oder Weisheit): dem, was nach

Beschaffenheit unserer Erkenntnißvermögen von uns auf gewisse Weise

allein als möglich gedacht werden kann, als Zwecke gemäß zu handeln,

zugleich =constitutiv=, d. i. praktisch |457.35| bestimmend; indeß eben

dasselbe als Princip die objective Möglichkeit der Dinge zu beurtheilen

keinesweges theoretisch-bestimmend (daß nämlich auch dem Objecte

die einzige Art der Möglichkeit zukomme, die unserm #438# Vermögen

zu denken zukommt), sondern ein bloß =regulatives= Princip für die

reflectirende Urtheilskraft ist.

=Anmerkung.=

Dieser moralische Beweis ist nicht etwa ein neu erfundener, sondern

|458.5| allenfalls nur ein neu erörterter Beweisgrund; denn er hat vor

der frühesten Aufkeimung des menschlichen Vernunftvermögens schon in

demselben gelegen und wird mit der fortgehenden Cultur desselben nur

immer mehr entwickelt. Sobald die Menschen über Recht und Unrecht zu

reflectiren anfingen, in einer Zeit, wo sie über die Zweckmäßigkeit

der Natur noch |458.10| gleichgültig wegsahen, sie nützten, ohne

sich dabei etwas Anderes als den gewohnten Lauf der Natur zu denken,

mußte sich das Urtheil unvermeidlich einfinden: daß es im Ausgange

nimmermehr einerlei sein könne, ob ein Mensch sich redlich oder falsch,

billig oder gewaltthätig verhalten habe, wenn er gleich bis an sein

Lebensende, wenigstens sichtbarlich, für seine |458.15| Tugenden kein

Glück, oder für seine Verbrechen keine Strafe angetroffen habe. Es ist:

als ob sie in sich eine Stimme wahrnähmen, es müsse anders zugehen;

mithin mußte auch die, obgleich dunkle, Vorstellung von Etwas, dem

sie nachzustreben sich verbunden fühlten, verborgen liegen, womit ein

solcher Ausschlag sich gar nicht zusammenreimen lasse, oder womit,

|458.20| wenn sie den Weltlauf einmal als die einzige Ordnung der

Dinge ansahen, sie wiederum jene innere Zweckbestimmung ihres Gemüths

nicht zu vereinigen wußten. Nun mochten sie die Art, wie eine solche

Unregelmäßigkeit (welche dem menschlichen Gemüthe weit empörender sein

muß, als der blinde Zufall, den man etwa der Naturbeurtheilung zum

Princip |458.25| unterlegen wollte) ausgeglichen werden könne, sich

auf mancherlei noch so #439# grobe Weise vorstellen; so konnten sie

sich doch niemals ein anderes Princip der Möglichkeit der Vereinigung

der Natur mit ihrem inneren Sittengesetze erdenken, als eine nach

moralischen Gesetzen die Welt beherrschende oberste Ursache: weil ein

als Pflicht aufgegebener Endzweck in ihnen und |458.30| eine Natur ohne

allen Endzweck außer ihnen, in welcher gleichwohl jener Zweck wirklich

werden soll, im Widerspruche stehen. Über die innere Beschaffenheit

jener Weltursache konnten sie nun manchen Unsinn ausbrüten; jenes

moralische Verhältniß in der Weltregierung blieb immer dasselbe,

welches für die unangebauteste Vernunft, sofern sie sich als praktisch

betrachtet, |458.35| allgemein faßlich ist, mit welcher hingegen die

speculative bei weitem nicht gleichen Schritt halten kann. — Auch

wurde aller Wahrscheinlichkeit nach durch dieses moralische Interesse

allererst die Aufmerksamkeit auf die Schönheit und Zwecke der Natur

rege gemacht, die alsdann jene Idee zu bestärken vortrefflich diente,

sie aber doch nicht begründen, noch weniger jenes entbehren konnte,

weil selbst die Nachforschung |459.5| der Zwecke der Natur nur in

Beziehung auf den Endzweck dasjenige unmittelbare Interesse bekommt,

welches sich in der Bewunderung derselben ohne Rücksicht auf irgend

daraus zu ziehenden Vortheil in so großem Maße zeigt.

§ 89. |459.10|

Von dem Nutzen des moralischen Arguments.

Die Einschränkung der Vernunft in Ansehung aller unserer Ideen vom

Übersinnlichen auf die Bedingungen ihres praktischen Gebrauchs hat,

was #440# die Idee von Gott betrifft, den unverkennbaren Nutzen:

daß sie verhütet, daß =Theologie= sich nicht in THEOSOPHIE (in

vernunftverwirrende überschwengliche |459.15| Begriffe) versteige, oder

zur <b>Dämonologie</b> (einer anthropomorphistischen Vorstellungsart

des höchsten Wesens) herabsinke; daß =Religion= nicht in =Theurgie=

(ein schwärmerischer Wahn, von anderen übersinnlichen Wesen Gefühl und

auf sie wiederum Einfluß haben zu können), oder in =Idololatrie= (ein

abergläubischer Wahn, dem höchsten Wesen |459.20| sich durch andere

Mittel, als durch eine moralische Gesinnung wohlgefällig machen zu

können) gerathe[35].

[35] Abgötterei in praktischem Verstande ist noch immer

diejenige Religion, |459.30| welche sich das höchste Wesen

mit Eigenschaften denkt, nach denen noch etwas anders, als

Moralität die für sich taugliche Bedingung sein könne,

seinem Willen in dem, was der Mensch zu thun vermag, gemäß

zu sein. Denn so rein und frei von sinnlichen Bildern man

auch in theoretischer Rücksicht jenen Begriff gefaßt haben

mag, so ist er im Praktischen alsdann dennoch als ein =Idol=,

d. i. der Beschaffenheit |459.35| seines Willens nach

anthropomorphistisch, vorgestellt.

Denn wenn man der Eitelkeit oder Vermessenheit des Vernünftelns in

Ansehung dessen, was über die Sinnenwelt hinausliegt, auch nur das

mindeste theoretisch (und erkenntniß-erweiternd) zu bestimmen einräumt;

|459.25| wenn man mit Einsichten vom Dasein und von der Beschaffenheit

der #441# göttlichen Natur, von seinem Verstande und Willen, den

Gesetzen beider und den daraus auf die Welt abfließenden Eigenschaften

groß zu thun verstattet: so möchte ich wohl wissen, wo und an welcher

Stelle man die Anmaßungen der Vernunft begränzen wolle; denn wo jene

Einsichten hergenommen sind, eben daher können ja noch mehrere (wenn

man nur, wie man meint, sein Nachdenken anstrengte) erwartet werden.

Die Begränzung solcher Ansprüche müßte doch nach einem gewissen Princip

geschehen, nicht etwa bloß aus dem Grunde, weil wir finden, daß alle

Versuche mit |460.5| denselben bisher fehlgeschlagen sind; denn das

beweiset nichts wider die Möglichkeit eines besseren Ausschlags.

Hier aber ist kein Princip möglich, als entweder anzunehmen: daß in

Ansehung des Übersinnlichen schlechterdings gar nichts theoretisch (als

lediglich nur negativ) bestimmt werden könne, oder daß unsere Vernunft

eine noch unbenutzte Fundgrube |460.10| zu wer weiß wie großen, für uns

und unsere Nachkommen aufbewahrten erweiternden Kenntnissen in sich

enthalte. — Was aber Religion betrifft, d. i. die Moral in Beziehung

auf Gott als Gesetzgeber: so muß, wenn die theoretische Erkenntniß

desselben vorhergehen müßte, die Moral sich nach der Theologie richten

und nicht allein statt einer inneren nothwendigen |460.15| Gesetzgebung

der Vernunft eine äußere willkürliche eines obersten Wesens eingeführt

werden, sondern auch in dieser alles, was unsere Einsicht in #442# die

Natur desselben Mangelhaftes hat, sich auf die sittliche Vorschrift

erstrecken und so die Religion unmoralisch machen und verkehren.

In Ansehung der Hoffnung eines künftigen Lebens, wenn wir statt

|460.20| des Endzwecks, den wir der Vorschrift des moralischen Gesetzes

gemäß selbst zu vollführen haben, zum Leitfaden des Vernunfturtheils

über unsere Bestimmung (welches also nur in praktischer Beziehung als

nothwendig, oder annehmungswürdig betrachtet wird) unser theoretisches

Erkenntnißvermögen befragen, giebt die Seelenlehre in dieser Absicht,

so wie oben |460.25| die Theologie nichts mehr als einen negativen

Begriff von unserm denkenden Wesen: daß nämlich keine seiner Handlungen

und Erscheinungen des innern Sinnes materialistisch erklärt werden

könne; daß also von ihrer abgesonderten Natur und der Dauer oder

Nichtdauer ihrer Persönlichkeit nach dem Tode uns schlechterdings kein

erweiterndes, bestimmendes Urtheil |460.30| aus speculativen Gründen

durch unser gesammtes theoretisches Erkenntnißvermögen möglich sei.

Da also alles hier der teleologischen Beurtheilung unseres Daseins in

praktischer nothwendiger Rücksicht und der Annehmung unserer Fortdauer,

als der zu dem uns von der Vernunft schlechterdings aufgegebenen

Endzweck erforderlichen Bedingung, überlassen bleibt, |460.35| so zeigt

sich hier zugleich der Nutzen (der zwar beim ersten Anblick Verlust zu

sein scheint): daß, so wie die Theologie für uns nie Theosophie werden

#443# kann, die rationale =Psychologie= niemals =Pneumatologie= als

erweiternde Wissenschaft werden könne, so wie sie andrerseits auch

gesichert ist, in keinen =Materialism= zu verfallen; sondern daß sie

vielmehr bloß Anthropologie des innern Sinnes, d. i. Kenntniß unseres

denkenden Selbst im =Leben=, sei und als theoretisches Erkenntniß auch

bloß empirisch |461.5| bleibe; dagegen die rationale Psychologie, was

die Frage über unsere ewige Existenz betrifft, gar keine theoretische

Wissenschaft ist, sondern auf einem einzigen Schlusse der moralischen

Teleologie beruht, wie denn auch ihr ganzer Gebrauch bloß der letztern

als unserer praktischen Bestimmung wegen nothwendig ist. |461.10|

§ 90.

Von der Art des Fürwahrhaltens in einem teleologischen Beweise des

Daseins Gottes.

Zuerst wird zu jedem Beweise, er mag (wie bei dem Beweise durch

Beobachtung des Gegenstandes oder Experiment) durch unmittelbare

empirische |461.15| Darstellung dessen, was bewiesen werden soll, oder

durch Vernunft _a priori_ aus Principien geführt werden, erfordert:

daß er nicht =überrede=, sondern =überzeuge=, oder wenigstens auf

Überzeugung wirke; d. i. daß der Beweisgrund, oder der Schluß nicht

bloß ein subjectiver #444# (ästhetischer) Bestimmungsgrund des Beifalls

(bloßer Schein), sondern |461.20| objectiv-gültig und ein logischer

Grund der Erkenntniß sei: denn sonst wird der Verstand berückt, aber

nicht überführt. Von jener Art eines Scheinbeweises ist derjenige,

welcher vielleicht in guter Absicht, aber doch mit vorsetzlicher

Verhehlung seiner Schwäche in der natürlichen Theologie geführt wird:

wenn man die große Menge der Beweisthümer eines Ursprungs |461.25| der

Naturdinge nach dem Princip der Zwecke herbeizieht und sich den bloß

subjectiven Grund der menschlichen Vernunft zu Nutze macht, nämlich

den ihr eigenen Hang, wo es nur ohne Widerspruch geschehen kann, statt

vieler Principien ein einziges und, wo in diesem Princip nur einige

oder auch viele Erfordernisse zur Bestimmung eines Begriffs angetroffen

|461.30| werden, die übrigen hinzuzudenken, um den Begriff des Dinges

durch willkürliche Ergänzung zu vollenden. Denn freilich, wenn wir

so viele Producte in der Natur antreffen, die für uns Anzeigen einer

verständigen Ursache sind: warum sollen wir statt vieler solcher

Ursachen nicht lieber eine einzige und zwar an dieser nicht etwa bloß

großen Verstand |461.35| Macht u. s. w., sondern nicht vielmehr

Allweisheit, Allmacht, mit einem Worte sie als eine solche, die den

für alle mögliche Dinge zureichenden Grund solcher Eigenschaften

enthalte, denken? und über das diesem einigen alles vermögenden

Urwesen nicht bloß für die Naturgesetze und -Producte #445# Verstand,

sondern auch als einer moralischen Weltursache höchste sittliche

|462.5| praktische Vernunft beilegen; da durch diese Vollendung des

Begriffs ein für Natureinsicht sowohl als moralische Weisheit zusammen

hinreichendes Princip angegeben wird, und kein nur einigermaßen

gegründeter Einwurf wider die Möglichkeit einer solchen Idee gemacht

werden kann? Werden hiebei nun zugleich die moralischen Triebfedern des

Gemüths in Bewegung |462.10| gesetzt und ein lebhaftes Interesse der

letzteren mit rednerischer Stärke (deren sie auch wohl würdig sind)

hinzugefügt: so entspringt daraus eine Überredung von der objectiven

Zulänglichkeit des Beweises und ein (in den meisten Fällen seines

Gebrauchs) auch heilsamer Schein, der aller Prüfung der logischen

Schärfe desselben sich ganz überhebt und sogar dawider, |462.15| als ob

ihr ein frevelhafter Zweifel zum Grunde läge, Abscheu und Widerwillen

trägt. — Nun ist hierwider wohl nichts zu sagen, so fern man auf

populäre Brauchbarkeit eigentlich Rücksicht nimmt. Allein da doch die

Zerfällung desselben in die zwei ungleichartigen Stücke, die dieses

Argument enthält, nämlich in das, was zur physischen, und das, was zur

|462.20| moralischen Teleologie gehört, nicht abgehalten werden kann

und darf, indem die Zusammenschmelzung beider es unkenntlich macht,

wo der eigentliche Nerve des Beweises liege, und an welchem Theile

und wie er müßte bearbeitet werden, um für die Gültigkeit desselben

vor der schärfsten Prüfung #446# Stand halten zu können (selbst wenn

man an einem Theile die |462.25| Schwäche unserer Vernunfteinsicht

einzugestehen genöthigt sein sollte): so ist es für den Philosophen

Pflicht (gesetzt daß er auch die Anforderung der Aufrichtigkeit an

ihn für nichts rechnete), den obgleich noch so heilsamen Schein,

welchen eine solche Vermengung hervorbringen kann, aufzudecken und,

was bloß zur Überredung gehört, von dem, was auf Überzeugung |462.30|

führt, (die beide nicht bloß dem Grade, sondern selbst der Art nach

unterschiedene Bestimmungen des Beifalls sind) abzusondern, um die

Gemüthsfassung in diesem Beweise in ihrer ganzen Lauterkeit offen

darzustellen und diesen der strengsten Prüfung freimüthig unterwerfen

zu können.

Ein Beweis aber, der auf Überzeugung angelegt ist, kann wiederum

|462.35| zwiefacher Art sein, entweder ein solcher, der, was der

Gegenstand =an sich= sei, oder was er =für uns= (Menschen überhaupt)

nach den uns nothwendigen Vernunftprincipien seiner Beurtheilung

sei (ein Beweis κατ' αληθειαν oder κατ' ανθρωπον, das letztere Wort

in allgemeiner Bedeutung für Menschen überhaupt genommen), ausmachen

soll. Im ersteren Falle ist er auf hinreichende Principien für die

bestimmende, im zweiten bloß für die reflectirende Urtheilskraft

gegründet. Im letztern Falle kann er, auf bloß |463.5| theoretischen

Principien beruhend, niemals auf Überzeugung wirken; legt #447# er aber

ein praktisches Vernunftprincip zum Grunde (welches mithin allgemein

und nothwendig gilt), so darf er wohl auf eine in reiner praktischer

Absicht hinreichende, d. i. moralische, Überzeugung Anspruch machen.

Ein Beweis aber =wirkt auf Überzeugung=, ohne noch zu überzeugen, wenn

|463.10| er bloß auf dem Wege dahin geführt wird, d. i. nur objective

Gründe dazu in sich enthält, die, ob sie gleich noch nicht zur

Gewißheit hinreichend, dennoch von der Art sind, daß sie nicht bloß als

subjective Gründe des Urtheils zur Überredung dienen.

Alle theoretische Beweisgründe reichen nun entweder zu: 1) zum Beweise

|463.15| durch logisch-strenge =Vernunftschlüsse=; oder, wo dieses

nicht ist, 2) zum =Schlusse= nach der =Analogie=; oder, findet auch

dieses etwa nicht Statt, doch noch 3) zur =wahrscheinlichen Meinung=;

oder endlich, was das Mindeste ist, 4) zur Annehmung eines bloß

möglichen Erklärungsgrundes, als =Hypothese=. — Nun sage ich: daß

alle Beweisgründe |463.20| überhaupt, die auf theoretische Überzeugung

wirken, kein Fürwahrhalten dieser Art von dem höchsten bis zum

niedrigsten Grade desselben bewirken können, wenn der Satz von der

Existenz eines Urwesens, als eines Gottes in der dem ganzen Inhalte

dieses Begriffs angemessenen Bedeutung, nämlich als eines =moralischen=

Welturhebers, mithin so, daß durch ihn |463.25| zugleich der Endzweck

der Schöpfung angegeben wird, bewiesen werden #448# soll.

1) Was den =logisch-gerechten=, vom Allgemeinen zum Besonderen

fortgehenden Beweis betrifft, so ist in der Kritik hinreichend

dargethan worden: daß, da dem Begriffe von einem Wesen, welches

über die Natur |463.30| hinaus zu suchen ist, keine uns mögliche

Anschauung correspondirt, dessen Begriff also selbst, sofern er

durch synthetische Prädicate theoretisch bestimmt werden soll, für

uns jederzeit problematisch bleibt, schlechterdings kein Erkenntniß

desselben (wodurch der Umfang unseres theoretischen Wissens im

mindesten erweitert würde) Statt finde, und unter die allgemeinen

|463.35| Principien der Natur der Dinge der besondere Begriff eines

übersinnlichen Wesens gar nicht subsumirt werden könne, um von jenen

auf dieses zu schließen; weil jene Principien lediglich für die Natur

als Gegenstand der Sinne gelten.

2) Man kann sich zwar von zwei ungleichartigen Dingen eben in dem

Punkte ihrer Ungleichartigkeit eines derselben doch nach einer

=Analogie=[36] mit dem andern =denken=; aber aus dem, worin sie

ungleichartig sind, nicht |464.5| #449# von einem nach der Analogie auf

das andere =schließen=, d. i. dieses Merkmal #450# des specifischen

Unterschiedes auf das andere übertragen. So kann ich mir nach der

Analogie mit dem Gesetze der Gleichheit der Wirkung und Gegenwirkung

in der wechselseitigen Anziehung und Abstoßung der Körper unter

einander auch die Gemeinschaft der Glieder eines gemeinen Wesens

nach Regeln des Rechts denken; aber jene specifischen Bestimmungen

(die materielle Anziehung oder Abstoßung) nicht auf diese übertragen

und sie den Bürgern beilegen, um ein System, welches Staat heißt,

auszumachen. — Eben so dürfen wir wohl die Causalität des Urwesens in

|465.5| Ansehung der Dinge der Welt, als Naturzwecke, nach der Analogie

eines Verstandes, als Grundes der Formen gewisser Producte, die wir

Kunstwerke nennen, denken (denn dieses geschieht nur zum Behuf des

theoretischen oder praktischen Gebrauchs unseres Erkenntnißvermögens,

den wir von diesem Begriffe in Ansehung der Naturdinge in der Welt

nach einem |465.10| gewissen Princip zu machen haben): aber wir können

daraus, daß unter #451# Weltwesen der Ursache einer Wirkung, die als

künstlich beurtheilt wird, Verstand beigelegt werden muß, keinesweges

nach einer Analogie schließen, daß auch dem Wesen, welches von der

Natur gänzlich unterschieden ist, in Ansehung der Natur selbst eben

dieselbe Causalität, die wir am Menschen |465.15| wahrnehmen, zukomme:

weil dieses eben den Punkt der Ungleichartigkeit betrifft, der zwischen

einer in Ansehung ihrer Wirkungen sinnlich-bedingten Ursache und dem

übersinnlichen Urwesen selbst im Begriffe desselben gedacht wird und

also auf diesen nicht übergetragen werden kann. — Eben darin, daß

ich mir die göttliche Causalität nur nach der Analogie mit |465.20|

einem Verstande (welches Vermögen wir an keinem anderen Wesen als dem

sinnlich-bedingten Menschen kennen) denken soll, liegt das Verbot, ihm

diesen nicht in der eigentlichen Bedeutung beizulegen[37].

[36] =Analogie= (in qualitativer Bedeutung) ist die

Identität des Verhältnisses |464.10| zwischen Gründen und

Folgen (Ursachen und Wirkungen), sofern sie ungeachtet der

specifischen Verschiedenheit der Dinge, oder derjenigen

Eigenschaften an sich, welche den Grund von ähnlichen Folgen

enthalten (d. i. außer diesem Verhältnisse betrachtet),

Statt findet. So denken wir uns zu den Kunsthandlungen der

Thiere in Vergleichung mit denen des Menschen den Grund

dieser Wirkungen in den ersteren, den wir |464.15| nicht

kennen, mit dem Grunde ähnlicher Wirkungen des Menschen (der

Vernunft), den wir kennen, als Analogon der Vernunft; und

wollen damit zugleich anzeigen: daß der Grund des thierischen

Kunstvermögens unter der Benennung eines Instincts von der

Vernunft in der That specifisch unterschieden, doch auf die

Wirkung (der Bau der Biber mit dem der Menschen verglichen)

ein ähnliches Verhältniß habe. — Deswegen |464.20| aber

kann ich daraus, weil der Mensch zu seinem Bauen =Vernunft=

braucht, nicht schließen, daß der Biber auch dergleichen haben

müsse, und es einen =Schluß= nach der Analogie nennen. Aber

aus der ähnlichen Wirkungsart der Thiere (wovon wir den Grund

nicht unmittelbar wahrnehmen können), mit der des Menschen

(dessen wir uns unmittelbar bewußt sind) verglichen, können

wir ganz richtig =nach der |464.25| Analogie= schließen,

daß die Thiere auch nach =Vorstellungen= handeln (nicht,

wie Cartesius will, Maschinen sind) und ungeachtet ihrer

specifischen Verschiedenheit doch der Gattung nach (als

lebende Wesen) mit dem Menschen einerlei sind. Das Princip

der Befugniß, so zu schließen, liegt in der Einerleiheit

eines Grundes, die Thiere in Ansehung gedachter Bestimmung

mit dem Menschen, als Menschen, so weit |464.30| wir sie

äußerlich nach ihren Handlungen mit einander vergleichen, zu

einerlei Gattung zu zählen. Es ist par ratio. Eben so kann ich

die Causalität der obersten Weltursache in der Vergleichung

der zweckmäßigen Producte derselben in der Welt mit den

Kunstwerken des Menschen nach der Analogie eines Verstandes

denken, aber nicht auf diese Eigenschaften in demselben nach

der Analogie schließen: weil hier das Princip |464.35| der

Möglichkeit einer solchen Schlußart gerade mangelt, nämlich

die _paritas rationis_, das höchste Wesen mit dem Menschen

(in Ansehung ihrer beiderseitigen Causalität) zu einer und

derselben Gattung zu zählen. Die Causalität der Weltwesen,

die immer sinnlich-bedingt (dergleichen die durch Verstand)

ist, kann nicht auf ein Wesen übertragen werden, welches mit

jenen keinen Gattungsbegriff, als den eines Dinges |464.40|

überhaupt gemein hat.

[37] Man vermißt dadurch nicht das Mindeste in der Vorstellung

der Verhältnisse dieses Wesens zur Welt, sowohl was die

theoretischen als praktischen Folgerungen aus diesem Begriffe

betrifft. Was es an sich selbst sei, erforschen zu wollen,

|465.35| ist ein eben so zweckloser als vergeblicher Vorwitz.

3) =Meinen= findet in Urtheilen _a priori_ gar nicht Statt; sondern

man erkennt durch sie entweder etwas als ganz gewiß, oder gar nichts.

Wenn |465.25| aber auch die gegebenen Beweisgründe, von denen wir

ausgehen (wie hier von den Zwecken in der Welt), empirisch sind, so

kann man mit diesen doch #452# über die Sinnenwelt hinaus nichts

meinen und solchen gewagten Urtheilen den mindesten Anspruch auf

Wahrscheinlichkeit zugestehen. Denn Wahrscheinlichkeit ist ein Theil

einer in einer gewissen Reihe der Gründe möglichen |465.30| Gewißheit

(die Gründe derselben werden darin mit dem Zureichenden als Theile

mit einem Ganzen verglichen), zu welchen jener unzureichende Grund

muß ergänzt werden können. Weil sie aber als Bestimmungsgründe der

Gewißheit eines und desselben Urtheils gleichartig sein müssen, indem

sie sonst nicht zusammen eine Größe (dergleichen die Gewißheit ist)

ausmachen würden: so kann nicht ein Theil derselben innerhalb den

Gränzen möglicher Erfahrung, ein anderer außerhalb aller möglichen

Erfahrung |466.5| liegen. Mithin, da bloß-empirische Beweisgründe auf

nichts Übersinnliches führen, der Mangel in der Reihe derselben auch

durch nichts ergänzt werden kann: so findet in dem Versuche, durch sie

zum Übersinnlichen und einer Erkenntniß desselben zu gelangen, nicht

die mindeste Annäherung, folglich in einem Urtheile über das letztere

durch von der Erfahrung |466.10| hergenommene Argumente auch keine

Wahrscheinlichkeit Statt.

4) Was als =Hypothese= zu Erklärung der Möglichkeit einer gegebenen

Erscheinung dienen soll, davon muß wenigstens die Möglichkeit

völlig gewiß sein. Es ist genug, daß ich bei einer Hypothese auf

die Erkenntniß der Wirklichkeit (die in einer für wahrscheinlich

ausgegebenen Meinung |466.15| #453# noch behauptet wird) Verzicht

thue: mehr kann ich nicht Preis geben; die Möglichkeit dessen, was

ich einer Erklärung zum Grunde lege, muß wenigstens keinem Zweifel

ausgesetzt sein, weil sonst der leeren Hirngespinste kein Ende sein

würde. Die Möglichkeit aber eines nach gewissen Begriffen bestimmten

übersinnlichen Wesens anzunehmen, da hiezu keine von den |466.20|

erforderlichen Bedingungen einer Erkenntniß nach dem, was in ihr

auf Anschauung beruht, gegeben ist, und also der bloße Satz des

Widerspruchs (der nichts als die Möglichkeit des Denkens und nicht

des gedachten Gegenstandes selbst beweisen kann) als Kriterium dieser

Möglichkeit übrig bleibt, würde eine völlig grundlose Voraussetzung

sein. |466.25|

Das Resultat hievon ist: daß für das Dasein des Urwesens als

einer Gottheit, oder der Seele als eines unsterblichen Geistes

schlechterdings kein Beweis in theoretischer Absicht, um auch nur

den mindesten Grad des Fürwahrhaltens zu wirken, für die menschliche

Vernunft möglich sei; und dieses aus dem ganz begreiflichen Grunde:

weil zur Bestimmung der |466.30| Ideen des Übersinnlichen für uns

gar kein Stoff da ist, indem wir diesen letzteren von Dingen in

der Sinnenwelt hernehmen müßten, ein solcher aber jenem Objecte

schlechterdings nicht angemessen ist, also ohne alle Bestimmung

derselben nichts mehr, als der Begriff von einem nichtsinnlichen Etwas

übrig bleibt, welches den letzten Grund der Sinnenwelt enthalte,

|466.35| #454# der noch kein Erkenntniß (als Erweiterung des Begriffs)

von seiner inneren Beschaffenheit ausmacht.

§ 91.

Von der Art des Fürwahrhaltens durch einen praktischen Glauben.

Wenn wir bloß auf die Art sehen, wie etwas =für uns= (nach der

subjectiven Beschaffenheit unserer Vorstellungskräfte) Object der

Erkenntniß |467.5| (_res cognoscibilis_) sein kann: so werden

alsdann die Begriffe nicht mit den Objecten, sondern bloß mit unsern

Erkenntnißvermögen und dem Gebrauche, den diese von der gegebenen

Vorstellung (in theoretischer oder praktischer Absicht) machen können,

zusammengehalten; und die Frage, ob etwas ein erkennbares Wesen sei

oder nicht, ist keine Frage, die die |467.10| Möglichkeit der Dinge

selbst, sondern unserer Erkenntniß derselben angeht.

=Erkennbare= Dinge sind nun von dreifacher Art: =Sachen der Meinung=

(_opinabile_), =Thatsachen= (_scibile_) und =Glaubenssachen= (_mere

credibile_).

1) Gegenstände der bloßen Vernunftideen, die für das theoretische

|467.15| Erkenntniß gar nicht in irgend einer möglichen Erfahrung

dargestellt werden können, sind sofern auch gar nicht =erkennbare=

Dinge, mithin kann man in Ansehung ihrer nicht einmal =meinen=; wie

denn _a priori_ zu #455# meinen schon an sich ungereimt und der gerade

Weg zu lauter Hirngespinsten ist. Entweder unser Satz _a priori_ ist

also gewiß, oder er enthält |467.20| gar nichts zum Fürwahrhalten.

Also sind =Meinungssachen= jederzeit Objecte einer wenigstens an sich

möglichen Erfahrungserkenntniß (Gegenstände der Sinnenwelt), die aber

nach dem bloßen Grade dieses Vermögens, den wir besitzen, =für uns=

unmöglich ist. So ist der Äther der neuern Physiker, eine elastische,

alle andere Materien durchdringende (mit |467.25| ihnen innigst

vermischte) Flüssigkeit, eine bloße Meinungssache, immer doch noch

von der Art, daß, wenn die äußern Sinne im höchsten Grade geschärft

wären, er wahrgenommen werden könnte; der aber nie in irgend einer

Beobachtung, oder Experimente dargestellt werden kann. Vernünftige

Bewohner anderer Planeten anzunehmen, ist eine Sache der Meinung;

denn |467.30| wenn wir diesen näher kommen könnten, welches an sich

möglich ist, würden wir, ob sie sind, oder nicht sind, durch Erfahrung

ausmachen; aber wir werden ihnen niemals so nahe kommen, und so bleibt

es beim Meinen. Allein Meinen: daß es reine, ohne Körper denkende

Geister im materiellen Univers gebe (wenn man nämlich gewisse dafür

ausgegebene wirkliche Erscheinungen, |467.35| wie billig, von der Hand

weiset), heißt dichten und ist gar keine Sache der Meinung, sondern

eine bloße Idee, welche übrig bleibt, wenn man von einem denkenden

Wesen alles Materielle wegnimmt und ihm doch das Denken übrig läßt.

Ob aber alsdann das Letztere (welches #456# wir nur am Menschen, d.

i. in Verbindung mit einem Körper, kennen) übrig bleibe, können wir

nicht ausmachen. Ein solches Ding ist ein =vernünfteltes |468.5|

Wesen= (_ens rationis ratiocinantis_), kein =Vernunftwesen= (_ens

rationis ratiocinatae_); von welchem letzteren es doch möglich ist,

die objective Realität seines Begriffs wenigstens für den praktischen

Gebrauch der Vernunft hinreichend darzuthun, weil dieser, der seine

eigenthümlichen und apodiktisch gewissen Principien _a priori_ hat, ihn

sogar erheischt |468.10| (postulirt).

2) Gegenstände für Begriffe, deren objective Realität (es sei durch

reine Vernunft, oder durch Erfahrung und im ersteren Falle aus

theoretischen oder praktischen Datis derselben, in allen Fällen aber

vermittelst einer ihnen correspondirenden Anschauung) bewiesen werden

kann, sind |468.15| (_res facti_) =Thatsachen=[38]. Dergleichen sind

die mathematischen Eigenschaften der Größen (in der Geometrie),

weil sie einer =Darstellung= _a priori_ für den theoretischen

Vernunftgebrauch fähig sind. Ferner sind #457# Dinge, oder

Beschaffenheiten derselben, die durch Erfahrung (eigene oder fremde

Erfahrung vermittelst der Zeugnisse) dargethan werden können, |468.20|

gleichfalls Thatsachen. — Was aber sehr merkwürdig ist, so findet

sich sogar eine Vernunftidee (die an sich keiner Darstellung in der

Anschauung, mithin auch keines theoretischen Beweises ihrer Möglichkeit

fähig ist) unter den Thatsachen; und das ist die Idee der =Freiheit=,

deren Realität als einer besondern Art von Causalität (von welcher

der Begriff in theoretischem |468.25| Betracht überschwenglich sein

würde) sich durch praktische Gesetze der reinen Vernunft und diesen

gemäß in wirklichen Handlungen, mithin in der Erfahrung darthun läßt.

— Die einzige unter allen Ideen der reinen Vernunft, deren Gegenstand

Thatsache ist und unter die _scibilia_ mit gerechnet werden muß.

|468.30|

[38] Ich erweitere hier, wie mich dünkt, mit Recht, den

Begriff einer Thatsache über die gewöhnliche Bedeutung

dieses Worts. Denn es ist nicht nöthig, ja nicht einmal

thunlich, diesen Ausdruck bloß auf die wirkliche Erfahrung

einzuschränken, wenn von dem Verhältnisse der Dinge zu unseren

Erkenntnißvermögen die Rede ist, da eine bloß mögliche

Erfahrung schon hinreichend ist, um von ihnen bloß als

Gegenständen |468.35| einer bestimmten Erkenntnißart zu reden.

3) Gegenstände, die in Beziehung auf den pflichtmäßigen Gebrauch der

reinen praktischen Vernunft (es sei als Folgen, oder als Gründe) _a

priori_ gedacht werden müssen, aber für den theoretischen Gebrauch

derselben überschwenglich sind, sind bloße =Glaubenssachen=.

Dergleichen ist das =höchste= durch Freiheit zu bewirkende =Gut= in der

Welt, dessen Begriff |469.5| in keiner für uns möglichen Erfahrung,

mithin für den theoretischen Vernunftgebrauch hinreichend seiner

objectiven Realität nach bewiesen werden kann, dessen Gebrauch aber

zur bestmöglichen Bewirkung jenes Zwecks doch durch praktische reine

Vernunft geboten ist und mithin als #458# möglich angenommen werden

muß. Diese gebotene Wirkung =zusammt |469.10| den einzigen für uns

denkbaren Bedingungen ihrer Möglichkeit=, nämlich dem Dasein Gottes

und der Seelen-Unsterblichkeit, sind =Glaubenssachen= (_res fidei_)

und zwar die einzigen unter allen Gegenständen, die so genannt werden

können[39]. Denn ob von uns gleich, was wir nur von der Erfahrung

anderer durch =Zeugniß= lernen können, geglaubt |469.15| werden muß,

so ist es darum doch noch nicht an sich Glaubenssache; denn bei jener

Zeugen =Einem= war es doch eigene Erfahrung und Thatsache, oder wird

als solche vorausgesetzt. Zudem muß es möglich sein, durch diesen Weg

(des historischen Glaubens) zum Wissen zu gelangen; und die Objecte

der Geschichte und Geographie, wie alles überhaupt, was |469.20| zu

wissen nach der Beschaffenheit unserer Erkenntnißvermögen wenigstens

möglich ist, gehören nicht zu Glaubenssachen, sondern zu Thatsachen.

Nur Gegenstände der reinen Vernunft können allenfalls Glaubenssachen

#459# sein, aber nicht als Gegenstände der bloßen reinen speculativen

Vernunft; denn da können sie gar nicht einmal mit Sicherheit zu den

Sachen, d. i. |469.25| Objecten jenes für uns möglichen Erkenntnisses,

gezählt werden. Es sind Ideen, d. i. Begriffe, denen man die objective

Realität theoretisch nicht sichern kann. Dagegen ist der von uns zu

bewirkende höchste Endzweck, das, wodurch wir allein würdig werden

können selbst Endzweck einer Schöpfung zu sein, eine Idee, die für

uns in praktischer Beziehung objective |469.30| Realität hat, und

Sache; aber darum, weil wir diesem Begriffe in theoretischer Absicht

dieser Realität nicht verschaffen können, bloße Glaubenssache der

reinen Vernunft, mit ihm aber zugleich Gott und Unsterblichkeit,

als die Bedingungen, unter denen allein wir nach der Beschaffenheit

unserer (der menschlichen) Vernunft uns die Möglichkeit jenes Effects

des gesetzmäßigen Gebrauchs unserer Freiheit denken können. Das

Fürwahrhalten |470.5| aber in Glaubenssachen ist ein Fürwahrhalten in

reiner praktischer Absicht, d. i. ein moralischer Glaube, der nichts

für das theoretische, sondern bloß für das praktische, auf Befolgung

seiner Pflichten gerichtete, reine Vernunfterkenntniß beweiset und die

Speculation, oder die praktischen Klugheitsregeln nach dem Princip der

Selbstliebe gar nicht erweitert. |470.10| Wenn das oberste Princip

aller Sittengesetze ein Postulat ist, so wird zugleich die Möglichkeit

ihres höchsten Objects, mithin auch die Bedingung, #460# unter der

wir diese Möglichkeit denken können, dadurch zugleich mit postulirt.

Dadurch wird nun das Erkenntniß der letzteren weder Wissen noch Meinung

von dem Dasein und der Beschaffenheit dieser Bedingungen, |470.15| als

theoretische Erkenntnißart, sondern bloß Annahme in praktischer und

dazu gebotener Beziehung für den moralischen Gebrauch unserer Vernunft.

[39] Glaubenssachen sind aber darum nicht =Glaubensartikel=,

wenn man unter den letzteren solche Glaubenssachen versteht,

zu deren =Bekenntniß= (innerem oder äußerem) man verpflichtet

werden kann: dergleichen also die natürliche Theologie nicht

enthält. Denn da sie als Glaubenssachen sich nicht (gleich

den Thatsachen) auf |469.35| theoretische Beweise gründen

können: so ist es ein freies Fürwahrhalten und auch nur als

ein solches mit der Moralität des Subjects vereinbar.

Würden wir auch auf die Zwecke der Natur, die uns die physische

Teleologie in so reichem Maße vorlegt, einen =bestimmten= Begriff von

|470.20| einer verständigen Weltursache scheinbar gründen können, so

wäre das Dasein dieses Wesens doch nicht Glaubenssache. Denn da dieses

nicht zum Behuf der Erfüllung meiner Pflicht, sondern nur zur Erklärung

der Natur angenommen wird, so würde es bloß die unserer Vernunft

angemessenste Meinung und Hypothese sein. Nun führt jene Teleologie

keinesweges |470.25| auf einen bestimmten Begriff von Gott, der

hingegen allein in dem von einem moralischen Welturheber angetroffen

wird, weil dieser allein den Endzweck angiebt, zu welchem wir uns nur

sofern zählen können, als wir dem, was uns das moralische Gesetz als

Endzweck auferlegt, mithin uns verpflichtet, uns gemäß verhalten.

Folglich bekommt der Begriff von |470.30| Gott nur durch die Beziehung

auf das Object unserer Pflicht, als Bedingung der Möglichkeit den

Endzweck derselben zu erreichen, den Vorzug in unserm Fürwahrhalten

als Glaubenssache zu gelten; dagegen eben derselbe #461# Begriff doch

sein Object nicht als Thatsache geltend machen kann: weil, obzwar die

Nothwendigkeit der Pflicht für die praktische Vernunft |470.35| wohl

klar ist, doch die Erreichung des Endzwecks derselben, sofern er nicht

ganz in unserer Gewalt ist, nur zum Behuf des praktischen Gebrauchs

der Vernunft angenommen, also nicht so wie die Pflicht selbst

praktisch nothwendig ist[40].

[40] Der Endzweck, den das moralische Gesetz zu befördern

auferlegt, ist nicht der Grund der Pflicht; denn dieser

liegt im moralischen Gesetze, welches als formales |471.10|

praktisches Princip kategorisch leitet, unangesehen der

Objecte des Begehrungsvermögens (der Materie des Wollens),

mithin irgend eines Zwecks. Diese formale Beschaffenheit

meiner Handlungen (Unterordnung derselben unter das Princip

der Allgemeingültigkeit), worin allein ihr innerer moralischer

Werth besteht, ist gänzlich in unserer Gewalt; und ich kann

von der Möglichkeit, oder Unausführbarkeit der |471.15|

Zwecke, die mir jenem Gesetze gemäß zu befördern obliegen, gar

wohl abstrahiren (weil in ihnen nur der äußere Werth meiner

Handlungen besteht), als von etwas, welches nie völlig in

meiner Gewalt ist, um nur auf das zu sehen, was meines Thuns

ist. Allein die Absicht, den Endzweck aller vernünftigen

Wesen (Glückseligkeit, so weit sie einstimmig mit der Pflicht

möglich ist) zu befördern, ist doch eben durch das Gesetz

|471.20| der Pflicht auferlegt. Aber die speculative Vernunft

sieht die Ausführbarkeit derselben (weder von Seiten unseres

eigenen physischen Vermögens, noch der Mitwirkung der Natur)

gar nicht ein; vielmehr muß sie aus solchen Ursachen, so viel

wir vernünftiger Weise urtheilen können, einen solchen Erfolg

unseres Wohlverhaltens von der bloßen Natur (in uns und außer

uns), ohne Gott und Unsterblichkeit anzunehmen, für eine

|471.25| ungegründete und nichtige, wenn gleich wohlgemeinte

Erwartung halten und, wenn sie von diesem Urtheile völlige

Gewißheit haben könnte, das moralische Gesetz selbst als bloße

Täuschung unserer Vernunft in praktischer Rücksicht ansehen.

Da aber die speculative Vernunft sich völlig überzeugt, daß

das letztere nie geschehen kann, dagegen aber jene Ideen,

deren Gegenstand über die Natur hinaus liegt, ohne Widerspruch

|471.30| gedacht werden können: so wird sie für ihr eigenes

praktisches Gesetz und die dadurch auferlegte Aufgabe, also in

moralischer Rücksicht, jene Ideen als real anerkennen müssen,

um nicht mit sich selbst in Widerspruch zu kommen.

=Glaube= (als _habitus_, nicht als _actus_) ist die moralische

Denkungsart #462# der Vernunft im Fürwahrhalten desjenigen, was für das

theoretische Erkenntniß unzugänglich ist. Er ist also der beharrliche

Grundsatz des |471.5| Gemüths, das, was zur Möglichkeit des höchsten

moralischen Endzwecks als Bedingung vorauszusetzen nothwendig ist,

wegen der Verbindlichkeit zu demselben als wahr anzunehmen[41]; obzwar

die Möglichkeit desselben, aber eben so wohl auch die Unmöglichkeit

von uns nicht eingesehen #463# werden kann. Der Glaube (schlechthin

so genannt) ist ein Vertrauen zu der Erreichung einer Absicht, deren

Beförderung Pflicht, die Möglichkeit der Ausführung derselben aber

für uns nicht =einzusehen= ist (folglich auch nicht die der einzigen

für uns denkbaren Bedingungen). Der Glaube also, |472.5| der sich

auf besondere Gegenstände, die nicht Gegenstände des möglichen

Wissens oder Meinens sind, bezieht (in welchem letztern Falle er,

vornehmlich im historischen, Leichtgläubigkeit und nicht Glaube heißen

müßte), ist ganz moralisch. Er ist ein freies Fürwahrhalten nicht

dessen, wozu dogmatische Beweise für die theoretisch bestimmende

Urtheilskraft |472.10| anzutreffen sind, noch wozu wir uns verbunden

halten, sondern dessen, was wir zum Behuf einer Absicht nach Gesetzen

der Freiheit annehmen; aber doch nicht wie etwa eine Meinung ohne

hinreichenden Grund, sondern als in der Vernunft (obwohl nur in

Ansehung ihres praktischen Gebrauchs), #464# =für die Absicht derselben

hinreichend=, gegründet: denn ohne ihn |472.15| hat die moralische

Denkungsart bei dem Verstoß gegen die Aufforderung der theoretischen

Vernunft zum Beweise (der Möglichkeit des Objects der Moralität)

keine feste Beharrlichkeit, sondern schwankt zwischen praktischen

Geboten und theoretischen Zweifeln. =Ungläubisch= sein, heißt der

Maxime nachhängen, Zeugnissen überhaupt nicht zu glauben; =ungläubig=

|472.20| aber ist der, welcher jenen Vernunftideen, weil es ihnen an

=theoretischer= Begründung ihrer Realität fehlt, darum alle Gültigkeit

abspricht. Er urtheilt also dogmatisch. Ein dogmatischer =Unglaube=

kann aber mit einer in der Denkungsart herrschenden sittlichen Maxime

nicht zusammen bestehen (denn einem Zwecke, der für nichts als

Hirngespinst erkannt wird, |472.25| nachzugehen, kann die Vernunft

nicht gebieten); wohl aber ein =Zweifelglaube=, dem der Mangel der

Überzeugung durch Gründe der speculativen Vernunft nur Hinderniß

ist, welchem eine kritische Einsicht in die Schranken der letztern

den Einfluß auf das Verhalten benehmen und ihm ein überwiegendes

praktisches Fürwahrhalten zum Ersatz hinstellen kann.

[41] Er ist ein Vertrauen auf die Verheißung des moralischen

Gesetzes; aber nicht als eine solche, die in demselben

enthalten ist, sondern die ich hineinlege und |471.35| zwar

aus moralisch hinreichendem Grunde. Denn ein Endzweck kann

durch kein Gesetz der Vernunft geboten sein, ohne daß diese

zugleich die Erreichbarkeit desselben, wenn gleich ungewiß,

verspreche und hiemit auch das Fürwahrhalten der einzigen

Bedingungen berechtige, unter denen unsere Vernunft sich

diese allein denken kann. Das Wort Fides drückt dieses auch

schon aus; und es kann nur bedenklich scheinen, |471.40| wie

dieser Ausdruck und diese besondere Idee in die moralische

Philosophie hineinkomme, da sie allererst mit dem Christenthum

eingeführt worden, und die Annahme |472.30| derselben

vielleicht nur eine schmeichlerische Nachahmung seiner Sprache

zu sein scheinen dürfte. Aber das ist nicht der einzige Fall,

da diese wundersame Religion in der größten Einfalt ihres

Vortrages die Philosophie mit weit bestimmteren und reineren

Begriffen der Sittlichkeit bereichert hat, als diese bis dahin

hatte liefern können, die aber, wenn sie einmal da sind,

von der Vernunft =frei= gebilligt und als solche |472.35|

angenommen werden, auf die sie wohl von selbst hätte kommen

und sie einführen können und sollen.

* * * * *

Wenn man an die Stelle gewisser verfehlten Versuche in der Philosophie

ein anderes Princip aufführen und ihm Einfluß verschaffen will, so

gereicht es zu großer Befriedigung, einzusehen, wie jene und warum

|473.5| #465# sie fehl schlagen mußten.

=Gott=, =Freiheit= und =Seelenunsterblichkeit= sind diejenigen

Aufgaben, zu deren Auflösung alle Zurüstungen der Metaphysik, als

ihrem letzten und alleinigen Zwecke, abzielen. Nun glaubte man,

daß die Lehre von der Freiheit nur als negative Bedingung für die

praktische Philosophie |473.10| nöthig sei, die Lehre von Gott und der

Seelenbeschaffenheit hingegen, zur theoretischen gehörig, für sich

und abgesondert dargethan werden müsse, um beide nachher mit dem,

was das moralische Gesetz (das nur unter der Bedingung der Freiheit

möglich ist) gebietet, zu verknüpfen und so eine Religion zu Stande

zu bringen. Man kann aber bald einsehen, |473.15| daß diese Versuche

fehl schlagen mußten. Denn aus bloßen ontologischen Begriffen von

Dingen überhaupt, oder der Existenz eines nothwendigen Wesens läßt sich

schlechterdings kein durch Prädicate, die sich in der Erfahrung geben

lassen und also zum Erkenntnisse dienen könnten, bestimmter Begriff von

einem Urwesen machen; der aber, welcher auf Erfahrung |473.20| von der

physischen Zweckmäßigkeit der Natur gegründet wurde, konnte wiederum

keinen für die Moral, mithin zur Erkenntniß eines Gottes hinreichenden

Beweis abgeben. Eben so wenig konnte auch die Seelenkenntniß durch

Erfahrung (die wir nur in diesem Leben anstellen) einen Begriff von der

geistigen, unsterblichen Natur derselben, mithin für die |473.25| Moral

zureichend verschaffen. =Theologie= und =Pneumatologie=, als #466#

Aufgaben zum Behuf der Wissenschaften einer speculativen Vernunft, weil

deren Begriff für alle unsere Erkenntnißvermögen überschwenglich ist,

können durch keine empirische Data und Prädicate zu Stande kommen.

— Die Bestimmung beider Begriffe, Gottes sowohl als der Seele (in

Ansehung |473.30| ihrer Unsterblichkeit), kann nur durch Prädicate

geschehen, die, ob sie gleich selbst nur aus einem übersinnlichen

Grunde möglich sind, dennoch in der Erfahrung ihre Realität beweisen

müssen: denn so allein können sie von ganz übersinnlichen Wesen ein

Erkenntniß möglich machen. — Dergleichen ist nun der einzige in der

menschlichen Vernunft anzutreffende |473.35| Begriff der Freiheit

des Menschen unter moralischen Gesetzen zusammt dem Endzwecke, den

jene durch diese vorschreibt, wovon die erstern dem Urheber der Natur,

der zweite dem Menschen diejenigen Eigenschaften beizulegen tauglich

sind, welche zu der Möglichkeit beider die nothwendige Bedingung

enthalten: so daß eben aus dieser Idee auf die Existenz und |474.5|

die Beschaffenheit jener sonst gänzlich für uns verborgenen Wesen

geschlossen werden kann.

Also liegt der Grund der auf dem bloß theoretischen Wege verfehlten

Absicht, Gott und Unsterblichkeit zu beweisen, darin: daß von

dem Übersinnlichen auf diesem Wege (der Naturbegriffe) gar kein

Erkenntniß möglich |474.10| ist. Daß es dagegen auf dem moralischen

(des Freiheitsbegriffs) gelingt, #467# hat diesen Grund: daß hier das

Übersinnliche, welches dabei zum Grunde liegt (die Freiheit), durch ein

bestimmtes Gesetz der Causalität, welches aus ihm entspringt, nicht

allein Stoff zum Erkenntniß des andern Übersinnlichen (des moralischen

Endzwecks und der Bedingungen seiner |474.15| Ausführbarkeit)

verschafft, sondern auch als Thatsache seine Realität in Handlungen

darthut, aber eben darum auch keinen andern, als nur in praktischer

Absicht (welche auch die einzige ist, deren die Religion bedarf)

gültigen Beweisgrund abgeben kann.

Es bleibt hiebei immer sehr merkwürdig: daß unter den drei reinen

|474.20| Vernunftideen, =Gott=, =Freiheit= und =Unsterblichkeit=,

die der Freiheit der einzige Begriff des Übersinnlichen ist, welcher

seine objective Realität (vermittelst der Causalität, die in ihm

gedacht wird) an der Natur durch ihre in derselben mögliche Wirkung

beweiset und eben dadurch die Verknüpfung der beiden andern mit der

Natur, aller drei aber unter einander |474.25| zu einer Religion

möglich macht; und daß wir also in uns ein Princip haben, welches

die Idee des Übersinnlichen in uns, dadurch aber auch die desselben

außer uns zu einer, obgleich nur in praktischer Absicht möglichen,

Erkenntniß zu bestimmen vermögend ist, woran die bloß speculative

Philosophie (die auch von der Freiheit einen bloß negativen Begriff

geben |474.30| konnte) verzweifeln mußte: mithin der Freiheitsbegriff

(als Grundbegriff #468# aller unbedingt-praktischen Gesetze) die

Vernunft über diejenigen Gränzen erweitern kann, innerhalb deren jeder

Naturbegriff (theoretischer) ohne Hoffnung eingeschränkt bleiben müßte.

Allgemeine Anmerkung zur Teleologie.

Wenn die Frage ist: welchen Rang das moralische Argument, welches

das Dasein Gottes nur als Glaubenssache für die praktische reine

Vernunft beweiset, unter den übrigen in der Philosophie behaupte: so

läßt sich der ganze Besitz dieser letzteren leicht überschlagen, wo

es sich dann |475.5| ausweiset, daß hier nicht zu wählen sei, sondern

ihr theoretisches Vermögen vor einer unparteiischen Kritik alle seine

Ansprüche von selbst aufgeben müsse.

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. · 第 60 / 67 题