Es giebt eine =physische Teleologie=, welche einen für unsere
theoretisch reflectirende Urtheilskraft hinreichenden Beweisgrund an
die Hand giebt, das Dasein einer verständigen Weltursache anzunehmen.
Wir #419# finden aber in uns selbst und noch mehr in dem Begriffe
eines vernünftigen mit Freiheit (seiner Causalität) begabten Wesens
überhaupt auch eine |447.20| =moralische Teleologie=, die aber,
weil die Zweckbeziehung in uns selbst _a priori_ sammt dem Gesetze
derselben bestimmt, mithin als nothwendig erkannt werden kann, zu
diesem Behuf keiner verständigen Ursache außer uns für diese innere
Gesetzmäßigkeit bedarf: so wenig als wir bei dem, was wir in den
geometrischen Eigenschaften der Figuren (für allerlei |447.25| mögliche
Kunstausübung) Zweckmäßiges finden, auf einen ihnen dieses ertheilenden
höchsten Verstand hinaus sehen dürfen. Aber diese moralische Teleologie
betrifft doch uns als Weltwesen und also mit andern Dingen in der
Welt verbundene Wesen: auf welche letzteren entweder als Zwecke, oder
als Gegenstände, in Ansehung deren wir selbst Endzweck sind, unsere
|447.30| Beurtheilung zu richten, eben dieselben moralischen Gesetze
uns zur Vorschrift machen. Von dieser moralischen Teleologie nun,
welche die Beziehung unserer eigenen Causalität auf Zwecke und sogar
auf einen Endzweck, der von uns in der Welt beabsichtigt werden muß,
imgleichen die wechselseitige Beziehung der Welt auf jenen sittlichen
Zweck und die |447.35| äußere Möglichkeit seiner Ausführung (wozu
keine physische Teleologie uns Anleitung geben kann) betrifft, geht
nun die nothwendige Frage aus: ob sie unsere vernünftige Beurtheilung
nöthige, über die Welt hinaus zu #420# gehen und zu jener Beziehung
der Natur auf das Sittliche in uns ein verständiges oberstes Princip
zu suchen, um die Natur auch in Beziehung |448.5| auf die moralische
innere Gesetzgebung und deren mögliche Ausführung uns als zweckmäßig
vorzustellen. Folglich giebt es allerdings eine moralische Teleologie;
und diese hängt mit der =Nomothetik= der Freiheit einerseits und der
der Natur andererseits eben so nothwendig zusammen als bürgerliche
Gesetzgebung mit der Frage, wo man die executive Gewalt |448.10| suchen
soll, und überhaupt in allem, worin die Vernunft ein Princip der
Wirklichkeit einer gewissen gesetzmäßigen, nur nach Ideen möglichen
Ordnung der Dinge angeben soll, Zusammenhang ist. — Wir wollen den
Fortschritt der Vernunft von jener moralischen Teleologie und ihrer
Beziehung auf die physische zur =Theologie= allererst vortragen und
nachher über die |448.15| Möglichkeit und Bündigkeit dieser Schlußart
Betrachtungen anstellen.
Wenn man das Dasein gewisser Dinge (oder auch nur gewisser Formen
der Dinge) als zufällig, mithin nur durch etwas Anderes als Ursache
möglich annimmt: so kann man zu dieser Causalität den obersten
und also zu dem Bedingten den unbedingten Grund entweder in der
|448.20| physischen, oder teleologischen Ordnung suchen (nach dem
_nexu effectivo_, oder _finali_). D. i. man kann fragen: welches
ist die oberste hervorbringende Ursache? oder was ist der oberste
(schlechthin unbedingte) Zweck #421# derselben, d. i. der Endzweck
ihrer Hervorbringung dieser oder aller ihrer Producte überhaupt? wobei
dann freilich vorausgesetzt wird, daß diese |448.25| Ursache einer
Vorstellung der Zwecke fähig, mithin ein verständiges Wesen sei, oder
wenigstens von uns als nach den Gesetzen eines solchen Wesens handelnd
gedacht werden müsse.
Nun ist, wenn man der letztern Ordnung nachgeht, es ein =Grundsatz=,
dem selbst die gemeinste Menschenvernunft unmittelbar Beifall zu
|448.30| geben genöthigt ist: daß, wenn überall ein =Endzweck=, den
die Vernunft _a priori_ angeben muß, Statt finden soll, dieser kein
anderer, als =der Mensch= (ein jedes vernünftige Weltwesen) =unter
moralischen Gesetzen= sein könne.[33] Denn (so urtheilt ein jeder):
bestände die Welt aus #422# lauter leblosen, oder zwar zum Theil aus
lebenden, aber vernunftlosen Wesen, so würde das Dasein einer solchen
Welt gar keinen Werth haben, weil in ihr kein Wesen existirte, das von
einem Werthe den mindesten Begriff hat. Wären dagegen auch vernünftige
Wesen, deren Vernunft aber den Werth des Daseins der Dinge nur im
Verhältnisse der Natur |449.5| zu ihnen (ihrem Wohlbefinden) zu setzen,
nicht aber sich einen solchen ursprünglich #423# (in der Freiheit)
selbst zu verschaffen im Stande wäre: so wären zwar (relative) Zwecke
in der Welt, aber kein (absoluter) Endzweck, weil das Dasein solcher
vernünftigen Wesen doch immer zwecklos sein würde. Die moralischen
Gesetze aber sind von der eigenthümlichen Beschaffenheit, |449.10|
daß sie etwas als Zweck ohne Bedingung, mithin gerade so, wie der
Begriff eines Endzwecks es bedarf, für die Vernunft vorschreiben: und
die Existenz einer solchen Vernunft, die in der Zweckbeziehung ihr
selbst das oberste Gesetz sein kann, mit andern Worten die Existenz
vernünftiger Wesen unter moralischen Gesetzen, kann also allein als
Endzweck |449.15| vom Dasein einer Welt gedacht werden. Ist dagegen
dieses nicht so bewandt, so liegt dem Dasein derselben entweder gar
kein Zweck in der Ursache, oder es liegen ihm Zwecke ohne Endzweck zum
Grunde.
[33] Ich sage mit Fleiß: =unter= moralischen Gesetzen. Nicht
der Mensch =nach= |448.35| moralischen Gesetzen, d. i. ein
solcher, der sich ihnen gemäß verhält, ist der Endzweck der
Schöpfung. Denn mit dem letztern Ausdrucke würden wir mehr
sagen, als wir wissen: nämlich daß es in der Gewalt eines
Welturhebers stehe, zu machen, daß der Mensch den moralischen
Gesetzen jederzeit sich angemessen verhalte; welches einen
Begriff von Freiheit und der Natur (von welcher letztern man
allein einen äußern Urheber denken kann) voraussetzt, der eine
Einsicht in das übersinnliche Substrat der |449.20| Natur
und dessen Einerleiheit mit dem, was die Causalität durch
Freiheit in der Welt möglich macht, enthalten müßte, die weit
über unsere Vernunfteinsicht hinausgeht. Nur vom =Menschen
unter moralischen Gesetzen= können wir, ohne die Schranken
unserer Einsicht zu überschreiten, sagen: sein Dasein
mache der Welt Endzweck aus. Dieses stimmt auch vollkommen
mit dem Urtheile der moralisch über den Weltlauf |449.25|
reflectirenden Menschenvernunft. Wir glauben die Spuren einer
weisen Zweckbeziehung auch am Bösen wahrzunehmen, wenn wir nur
sehen, daß der frevelhafte Bösewicht nicht eher stirbt, als
bis er die wohlverschuldete Strafe seiner Unthaten erlitten
hat. Nach unseren Begriffen von freier Causalität beruht
das Wohl- oder Übelverhalten auf uns; die höchste Weisheit
aber der Weltregierung setzen wir darin, |449.30| daß zu dem
ersteren die Veranlassung, für beides aber der Erfolg nach
moralischen Gesetzen verhängt sei. In dem letzteren besteht
eigentlich die Ehre Gottes, welche daher von Theologen nicht
unschicklich der letzte Zweck der Schöpfung genannt wird. —
Noch ist anzumerken, daß wir unter dem Wort Schöpfung, wenn
wir uns dessen bedienen, nichts anders, als was hier gesagt
worden ist, nämlich die Ursache |449.35| vom =Dasein= einer
=Welt=, oder der Dinge in ihr (der Substanzen), verstehen;
wie das auch der eigentliche Begriff dieses Worts mit sich
bringt (_actuatio substantiae est creatio_): welches mithin
nicht schon die Voraussetzung einer freiwirkenden, folglich
verständigen Ursache (deren Dasein wir allererst beweisen
wollen) bei sich führt.
Das moralische Gesetz als formale Vernunftbedingung des Gebrauchs
unserer Freiheit verbindet uns für sich allein, ohne von irgend einem
|450.5| Zwecke als materialer Bedingung abzuhängen; aber es bestimmt
uns doch auch und zwar _a priori_ einen Endzweck, welchem nachzustreben
es uns verbindlich macht: und dieser ist das =höchste= durch Freiheit
mögliche =Gut in der Welt=.
Die subjective Bedingung, unter welcher der Mensch (und nach allen
|450.10| unsern Begriffen auch jedes vernünftige endliche Wesen)
sich unter dem obigen Gesetze einen Endzweck setzen kann, ist die
Glückseligkeit. Folglich, #424# das höchste in der Welt mögliche
und, so viel an uns ist, als Endzweck zu befördernde physische Gut
ist =Glückseligkeit=: unter der objectiven Bedingung der Einstimmung
des Menschen mit dem Gesetze der =Sittlichkeit=, |450.15| als der
Würdigkeit glücklich zu sein.
Diese zwei Erfordernisse des uns durch das moralische Gesetz
aufgegebenen Endzwecks können wir aber nach allen unsern
Vernunftvermögen als durch bloße Naturursachen =verknüpft= und der
Idee des gedachten Endzwecks angemessen unmöglich uns vorstellen.
Also stimmt der Begriff |450.20| von der =praktischen Nothwendigkeit=
eines solchen Zwecks durch die Anwendung unserer Kräfte nicht mit dem
theoretischen Begriffe von der =physischen Möglichkeit= der Bewirkung
desselben zusammen, wenn wir mit unserer Freiheit keine andere
Causalität (eines Mittels), als die der Natur verknüpfen. |450.25|
Folglich müssen wir eine moralische Weltursache (einen Welturheber)
annehmen, um uns gemäß dem moralischen Gesetze einen Endzweck
vorzusetzen; und so weit als das letztere nothwendig ist, so weit (d.
i. in demselben Grade und aus demselben Grunde) ist auch das erstere
nothwendig anzunehmen: nämlich es sei ein Gott.[34] |450.30|
[34] Dieses moralische Argument soll keinen
=objectiv=-gültigen Beweis vom Dasein Gottes an die Hand
geben, nicht dem Zweifelgläubigen beweisen, daß ein Gott
sei; sondern daß, wenn er moralisch consequent denken will,
er die Annehmung dieses Satzes unter die Maximen seiner
praktischen Vernunft =aufnehmen müsse=. — Es soll damit auch
nicht gesagt werden: es ist =zur Sittlichkeit= nothwendig,
die Glückseligkeit aller vernünftigen Weltwesen gemäß ihrer
Moralität |450.35| anzunehmen; sondern: es ist =durch sie=
nothwendig. Mithin ist es ein =subjectiv=, für moralische
Wesen, hinreichendes Argument.
* * * * *
Dieser Beweis, dem man leicht die Form der logischen Präcision anpassen
#425# kann, will nicht sagen: es ist eben so nothwendig das Dasein
Gottes anzunehmen, als die Gültigkeit des moralischen Gesetzes
anzuerkennen; mithin, wer sich vom erstern nicht überzeugen kann,
könne sich von den Verbindlichkeiten nach dem letztern los zu sein
urtheilen. Nein! nur die =Beabsichtigung= des durch die Befolgung
des letztern zu bewirkenden Endzwecks in der Welt (einer mit der
Befolgung moralischer Gesetze |451.5| harmonisch zusammentreffenden
Glückseligkeit vernünftiger Wesen, als des höchsten Weltbesten) müßte
alsdann aufgegeben werden. Ein jeder Vernünftige würde sich an der
Vorschrift der Sitten immer noch als strenge gebunden erkennen müssen;
denn die Gesetze derselben sind formal und gebieten unbedingt, ohne
Rücksicht auf Zwecke (als die Materie des |451.10| Wollens). Aber
das eine Erforderniß des Endzwecks, wie ihn die praktische Vernunft
den Weltwesen vorschreibt, ist ein in sie durch ihre Natur (als
#426# endlicher Wesen) gelegter unwiderstehlicher Zweck, den die
Vernunft nur dem moralischen Gesetze =als= unverletzlicher =Bedingung=
unterworfen, oder auch nach demselben allgemein gemacht wissen will und
so die Beförderung |451.15| der Glückseligkeit in Einstimmung mit der
Sittlichkeit zum Endzwecke macht. Diesen nun, so viel (was die ersteren
betrifft) in unserem Vermögen ist, zu befördern, wird uns durch das
moralische Gesetz geboten; der Ausschlag, den diese Bemühung hat, mag
sein, welcher er wolle. Die Erfüllung der Pflicht besteht in der Form
des ernstlichen Willens, |451.20| nicht in den Mittelursachen des
Gelingens.
Gesetzt also: ein Mensch überredete sich, theils durch die Schwäche
aller so sehr gepriesenen speculativen Argumente, theils durch manche
in der Natur und Sittenwelt ihm vorkommende Unregelmäßigkeiten bewogen,
von dem Satze: es sei kein Gott; so würde er doch in seinen eigenen
Augen |451.25| ein Nichtswürdiger sein, wenn er darum die Gesetze
der Pflicht für bloß eingebildet, ungültig, unverbindlich halten
und ungescheut zu übertreten beschließen wollte. Ein solcher würde
auch alsdann noch, wenn er sich in der Folge von dem, was er anfangs
bezweifelt hatte, überzeugen könnte, mit jener Denkungsart doch immer
ein Nichtswürdiger bleiben: ob er |451.30| gleich seine Pflicht, aber
aus Furcht, oder aus lohnsüchtiger Absicht, ohne pflichtverehrende
Gesinnung, der Wirkung nach so pünktlich, wie es immer #427# verlangt
werden mag, erfüllte. Umgekehrt, wenn er sie als Gläubiger seinem
Bewußtsein nach aufrichtig und uneigennützig befolgt und gleichwohl, so
oft er zum Versuche den Fall setzt, er könnte einmal überzeugt werden,
es sei kein Gott, sich sogleich von aller sittlichen Verbindlichkeit
frei |452.5| glaubte: müßte es doch mit der innern moralischen
Gesinnung in ihm nur schlecht bestellt sein.
Wir können also einen rechtschaffenen Mann (wie etwa den Spinoza)
annehmen, der sich fest überredet hält: es sei kein Gott und
(weil es in Ansehung des Objects der Moralität auf einerlei Folge
hinausläuft) auch |452.10| kein künftiges Leben; wie wird er seine
eigene innere Zweckbestimmung durch das moralische Gesetz, welches
er thätig verehrt, beurtheilen? Er verlangt von Befolgung desselben
für sich keinen Vortheil, weder in dieser noch in einer andern Welt;
uneigennützig will er vielmehr nur das Gute stiften, wozu jenes
heilige Gesetz allen seinen Kräften die Richtung giebt. |452.15| Aber
sein Bestreben ist begränzt; und von der Natur kann er zwar hin und
wieder einen zufälligen Beitritt, niemals aber eine gesetzmäßige und
nach beständigen Regeln (so wie innerlich seine Maximen sind und sein
müssen) eintreffende Zusammenstimmung zu dem Zwecke erwarten, welchen
zu bewirken er sich doch verbunden und angetrieben fühlt. Betrug,
Gewaltthätigkeit |452.20| und Neid werden immer um ihn im Schwange
gehen, ob #428# er gleich selbst redlich, friedfertig und wohlwollend
ist; und die Rechtschaffenen, die er außer sich noch antrifft, werden
unangesehen aller ihrer Würdigkeit glücklich zu sein dennoch durch
die Natur, die darauf nicht achtet, allen Übeln des Mangels, der
Krankheiten und des unzeitigen Todes gleich |452.25| den übrigen
Thieren der Erde unterworfen sein und es auch immer bleiben, bis ein
weites Grab sie insgesammt (redlich oder unredlich, das gilt hier
gleichviel) verschlingt und sie, die da glauben konnten, Endzweck der
Schöpfung zu sein, in den Schlund des zwecklosen Chaos der Materie
zurück wirft, aus dem sie gezogen waren. — Den Zweck also, den
dieser |452.30| Wohlgesinnte in Befolgung der moralischen Gesetze
vor Augen hatte und haben sollte, müßte er allerdings als unmöglich
aufgeben; oder will er auch hierin dem Rufe seiner sittlichen inneren
Bestimmung anhänglich bleiben und die Achtung, welche das sittliche
Gesetz ihm unmittelbar zum Gehorchen einflößt, nicht durch die
Nichtigkeit des einzigen ihrer hohen Forderung |452.35| angemessenen
idealischen Endzwecks schwächen (welches ohne einen der moralischen
Gesinnung widerfahrenden Abbruch nicht geschehen kann): so muß er,
welches er auch gar wohl thun kann, indem es an sich wenigstens nicht
widersprechend ist, in praktischer Absicht, d. i. um sich wenigstens
von der Möglichkeit des ihm moralisch vorgeschriebenen Endzwecks einen
Begriff zu machen, das Dasein eines =moralischen= Welturhebers, d. i.
#429# Gottes, annehmen. |453.5|
§ 88.
Beschränkung der Gültigkeit des moralischen Beweises.
Die reine Vernunft als praktisches Vermögen, d. i. als Vermögen den
freien Gebrauch unserer Causalität durch Ideen (reine Vernunftbegriffe)
zu bestimmen, enthält nicht allein im moralischen Gesetze ein
regulatives |453.10| Princip unserer Handlungen, sondern giebt auch
dadurch zugleich ein subjectiv-constitutives in dem Begriffe eines
Objects an die Hand, welches nur Vernunft denken kann, und welches
durch unsere Handlungen in der Welt nach jenem Gesetze wirklich gemacht
werden soll. Die Idee eines Endzwecks im Gebrauche der Freiheit nach
moralischen Gesetzen |453.15| hat also subjectiv-=praktische= Realität.
Wir sind _a priori_ durch die Vernunft bestimmt, das Weltbeste, welches
in der Verbindung des größten Wohls der vernünftigen Weltwesen mit
der höchsten Bedingung des Guten an denselben, d. i. der allgemeinen
Glückseligkeit mit der gesetzmäßigsten Sittlichkeit, besteht, nach
allen Kräften zu befördern. In diesem |453.20| Endzwecke ist die
Möglichkeit des einen Theils, nämlich der Glückseligkeit, empirisch
bedingt, d. i. von der Beschaffenheit der Natur (ob sie zu diesem
Zwecke übereinstimme oder nicht) abhängig und in theoretischer
Rücksicht #430# problematisch; indeß der andere Theil, nämlich die
Sittlichkeit, in Ansehung deren wir von der Naturmitwirkung frei sind,
seiner Möglichkeit |453.25| nach _a priori_ fest steht und dogmatisch
gewiß ist. Zur objectiven theoretischen Realität also des Begriffs
von dem Endzwecke vernünftiger Weltwesen wird erfordert, daß nicht
allein wir einen uns _a priori_ vorgesetzten Endzweck haben, sondern
daß auch die Schöpfung, d. i. die Welt selbst, ihrer Existenz nach
einen Endzweck habe: welches, wenn es _a priori_ bewiesen |453.30|
werden könnte, zur subjectiven Realität des Endzwecks die objective
hinzuthun würde. Denn hat die Schöpfung überall einen Endzweck, so
können wir ihn nicht anders denken, als so, daß er mit dem moralischen
(der allein den Begriff von einem Zwecke möglich macht) übereinstimmen
müsse. Nun finden wir aber in der Welt zwar Zwecke: und die physische
Teleologie stellt sie in solchem Maße dar, daß, wenn wir der Vernunft
gemäß urtheilen, wir zum Princip der Nachforschung der Natur zuletzt
anzunehmen Grund haben, daß in der Natur gar nichts ohne Zweck sei;
allein den Endzweck der Natur suchen wir in ihr selbst vergeblich.
|454.5| Dieser kann und muß daher, so wie die Idee davon nur in der
Vernunft liegt, selbst seiner objectiven Möglichkeit nach nur in
vernünftigen Wesen gesucht werden. Die praktische Vernunft der letzeren
aber giebt diesen Endzweck nicht allein an, sondern bestimmt auch
diesen Begriff in Ansehung der Bedingungen, unter welchen ein Endzweck
der Schöpfung allein von |454.10| #431# uns gedacht werden kann.
Es ist nun die Frage: ob die objective Realität des Begriffs von
einem Endzweck der Schöpfung nicht auch für die theoretischen
Forderungen der reinen Vernunft hinreichend, wenn gleich nicht
apodiktisch für die bestimmende, doch hinreichend für die Maximen der
theoretisch-reflectirenden |454.15| Urtheilskraft könne dargethan
werden. Dieses ist das mindeste, was man der speculativen Philosophie
ansinnen kann, die den sittlichen Zweck mit den Naturzwecken
vermittelst der Idee eines einzigen Zwecks zu verbinden sich anheischig
macht; aber auch dieses Wenige ist doch weit mehr, als sie je zu
leisten vermag. |454.20|
Nach dem Princip der theoretisch-reflectirenden Urtheilskraft würden
wir sagen: Wenn wir Grund haben, zu den zweckmäßigen Producten der
Natur eine oberste Ursache der Natur anzunehmen, deren Causalität in
Ansehung der Wirklichkeit der letzteren (die Schöpfung) von anderer
Art, als zum Mechanism der Natur erforderlich ist, nämlich als die
eines Verstandes, |454.25| gedacht werden muß: so werden wir auch an
diesem Urwesen nicht bloß allenthalben in der Natur Zwecke, sondern
auch einen Endzweck zu denken hinreichenden Grund haben, wenn gleich
nicht um das Dasein eines solchen Wesens darzuthun, doch wenigstens
(so wie es in der physischen Teleologie geschah) uns zu überzeugen,
daß wir die Möglichkeit |454.30| #432# einer solchen Welt nicht bloß
nach Zwecken, sondern auch nur dadurch, daß wir ihrer Existenz einen
Endzweck unterlegen, uns begreiflich machen können.
Allein Endzweck ist bloß ein Begriff unserer praktischen Vernunft und
kann aus keinen Datis der Erfahrung zu theoretischer Beurtheilung
|454.35| der Natur gefolgert, noch auf Erkenntniß derselben bezogen
werden. Es ist kein Gebrauch von diesem Begriffe möglich, als lediglich
für die praktische Vernunft nach moralischen Gesetzen; und der
Endzweck der Schöpfung ist diejenige Beschaffenheit der Welt, die zu
dem, was wir allein nach Gesetzen bestimmt angeben können, nämlich
dem Endzwecke unserer reinen praktischen Vernunft, und zwar so fern
sie praktisch sein soll, übereinstimmt. — Nun haben wir durch das
moralische Gesetz, welches uns diesen |455.5| letztern auferlegt, in
praktischer Absicht, nämlich um unsere Kräfte zur Bewirkung desselben
anzuwenden, einen Grund, die Möglichkeit, Ausführbarkeit desselben,
mithin auch (weil ohne Beitritt der Natur zu einer in unserer Gewalt
nicht stehenden Bedingung derselben die Bewirkung desselben unmöglich
sein würde) eine Natur der Dinge, die dazu übereinstimmt, |455.10|
anzunehmen. Also haben wir einen moralischen Grund, uns an einer Welt
auch einen Endzweck der Schöpfung zu denken.
Dieses ist nun noch nicht der Schluß von der moralischen Teleologie
#433# auf eine Theologie, d. i. auf das Dasein eines moralischen
Welturhebers, sondern nur auf einen Endzweck der Schöpfung, der
auf diese Art bestimmt |455.15| wird. Daß nun zu dieser Schöpfung,
d. i. der Existenz der Dinge gemäß einem =Endzwecke=, erstlich ein
verständiges, aber zweitens nicht bloß (wie zu der Möglichkeit der
Dinge der Natur, die wir als =Zwecke= zu beurtheilen genöthigt
waren) ein verständiges, sondern ein zugleich =moralisches= Wesen
als Welturheber, mithin ein =Gott= angenommen |455.20| werden müsse:
ist ein zweiter Schluß, welcher so beschaffen ist, daß man sieht,
er sei bloß für die Urtheilskraft nach Begriffen der praktischen
Vernunft und als ein solcher für die reflectirende, nicht die
bestimmende Urtheilskraft gefällt. Denn wir können uns nicht anmaßen
einzusehen: daß, obzwar in uns die moralisch-praktische Vernunft von
der technisch-praktischen |455.25| ihren Principien nach wesentlich
unterschieden ist, in der obersten Weltursache, wenn sie als
Intelligenz angenommen wird, es auch so sein müsse, und eine besondere
und verschiedene Art der Causalität derselben zum Endzwecke, als
bloß zu Zwecken der Natur erforderlich sei; daß wir mithin an unserm
Endzweck nicht bloß einen =moralischen Grund= haben, |455.30| einen
Endzweck der Schöpfung (als Wirkung), sondern auch ein =moralisches
Wesen= als Urgrund der Schöpfung anzunehmen. Wohl aber können wir
sagen: daß =nach der Beschaffenheit unseres Vernunftvermögens= #434#
wir uns die Möglichkeit einer solchen =auf das moralische Gesetz=
und dessen Object bezogenen Zweckmäßigkeit, als in diesem |455.35|
Endzwecke ist, ohne einen Welturheber und Regierer, der zugleich
moralischer Gesetzgeber ist, gar nicht begreiflich machen können.
Die Wirklichkeit eines höchsten moralisch-gesetzgebenden Urhebers ist
also bloß =für den praktischen Gebrauch= unserer Vernunft hinreichend
dargethan, ohne in Ansehung des Daseins desselben etwas theoretisch
zu bestimmen. Denn diese bedarf zur Möglichkeit ihres Zwecks, der uns
auch ohnedas durch ihre eigene Gesetzgebung aufgegeben ist, einer
Idee, |456.5| wodurch das Hinderniß aus dem Unvermögen ihrer Befolgung
nach dem bloßen Naturbegriffe von der Welt (für die reflectirende
Urtheilskraft hinreichend) weggeräumt wird; und diese Idee bekommt
dadurch praktische Realität, wenn ihr gleich alle Mittel, ihr eine
solche in theoretischer Absicht zur Erklärung der Natur und Bestimmung
der obersten Ursache zu |456.10| verschaffen, für das speculative
Erkenntniß gänzlich abgehen. Für die theoretisch reflectirende
Urtheilskraft bewies die physische Teleologie aus den Zwecken der
Natur hinreichend eine verständige Weltursache; für die praktische
bewirkt dieses die moralische durch den Begriff eines Endzwecks, den
sie in praktischer Absicht der Schöpfung beizulegen genöthigt ist. Die
|456.15| #435# objective Realität der Idee von Gott, als moralischen
Welturhebers, kann nun zwar nicht durch physische Zwecke =allein=
dargethan werden; gleichwohl aber, wenn ihr Erkenntniß mit dem des
moralischen verbunden wird, sind jene vermöge der Maxime der reinen
Vernunft, Einheit der Principien, so viel sich thun läßt, zu befolgen,
von großer Bedeutung, um der |456.20| praktischen Realität jener Idee
durch die, welche sie in theoretischer Absicht für die Urtheilskraft
bereits hat, zu Hülfe zu kommen.
Hiebei ist nun zu Verhütung eines leicht eintretenden Mißverständnisses
höchst nöthig anzumerken, daß wir erstlich diese Eigenschaften des
höchsten Wesens nur nach der Analogie =denken= können. Denn wie wollten
|456.25| wir seine Natur, wovon uns die Erfahrung nichts Ähnliches
zeigen kann, erforschen? Zweitens, daß wir es durch dieselbe auch nur
denken, nicht darnach =erkennen= und sie ihm etwa theoretisch beilegen
können; denn das wäre für die bestimmende Urtheilskraft in speculativer
Absicht unserer Vernunft, um, was die oberste Weltursache =an sich=
sei, einzusehen. |456.30| Hier aber ist es nur darum zu thun, welchen
Begriff wir uns nach der Beschaffenheit unserer Erkenntnißvermögen
von demselben zu machen und ob wir seine Existenz anzunehmen haben,
um einem Zwecke, den uns reine praktische Vernunft ohne alle solche
Voraussetzung _a priori_ nach allen Kräften zu bewirken auferlegt,
gleichfalls nur praktische Realität zu verschaffen, |456.35| #436# d.
i. nur eine beabsichtete Wirkung als möglich denken zu können. Immerhin
mag jener Begriff für die speculative Vernunft überschwenglich
sein; auch mögen die Eigenschaften, die wir dem dadurch gedachten
Wesen beilegen, objectiv gebraucht, einen Anthropomorphism in sich
verbergen: die Absicht ihres Gebrauchs ist auch nicht, seine für uns
unerreichbare Natur, sondern uns selbst und unseren Willen darnach
bestimmen zu wollen. So wie wir eine Ursache nach dem Begriffe, den wir
von der Wirkung |457.5| haben, (aber nur in Ansehung ihrer Relation
zu dieser) benennen, ohne darum die innere Beschaffenheit derselben
durch die Eigenschaften, die uns von dergleichen Ursachen einzig und
allein bekannt und durch Erfahrung gegeben werden müssen, innerlich
bestimmen zu wollen; so wie wir z. B. der Seele unter andern auch eine
_vim locomotivam_ beilegen, |457.10| weil wirklich Bewegungen des
Körpers entspringen, deren Ursache in ihren Vorstellungen liegt, ohne
ihr darum die einzige Art, wie wir bewegende Kräfte kennen, (nämlich
durch Anziehung, Druck, Stoß, mithin Bewegung, welche jederzeit ein
ausgedehntes Wesen voraussetzen) beilegen zu wollen: — eben so
werden wir =Etwas=, das den Grund der Möglichkeit |457.15| und der
praktischen Realität, d. i. der Ausführbarkeit, eines nothwendigen
moralischen Endzwecks enthält, annehmen müssen; dieses aber nach
Beschaffenheit der von ihm erwarteten Wirkung uns als ein weises,
nach moralischen #437# Gesetzen die Welt beherrschendes Wesen denken
können und der Beschaffenheit unserer Erkenntnißvermögen gemäß als
von der Natur unterschiedene |457.20| Ursache der Dinge denken
müssen, um nur das =Verhältniß= dieses alle unsere Erkenntnißvermögen
übersteigenden Wesens zum Objecte =unserer= praktischen Vernunft
auszudrücken: ohne doch dadurch die einzige uns bekannte Causalität
dieser Art, nämlich einen Verstand und Willen, ihm darum theoretisch
beilegen, ja selbst auch nur die an ihm gedachte |457.25| Causalität
in Ansehung dessen, was =für uns= Endzweck ist, als in diesem
Wesen selbst von der Causalität in Ansehung der Natur (und deren
Zweckbestimmungen überhaupt) objectiv unterscheiden zu wollen, sondern
diesen Unterschied nur als subjectiv nothwendig für die Beschaffenheit
unseres Erkenntnißvermögens und gültig für die reflectirende,
nicht für die |457.30| objectiv bestimmende Urtheilskraft annehmen
können. Wenn es aber auf das Praktische ankommt, so ist ein solches
=regulatives= Princip (für die Klugheit oder Weisheit): dem, was nach
Beschaffenheit unserer Erkenntnißvermögen von uns auf gewisse Weise
allein als möglich gedacht werden kann, als Zwecke gemäß zu handeln,
zugleich =constitutiv=, d. i. praktisch |457.35| bestimmend; indeß eben
dasselbe als Princip die objective Möglichkeit der Dinge zu beurtheilen
keinesweges theoretisch-bestimmend (daß nämlich auch dem Objecte
die einzige Art der Möglichkeit zukomme, die unserm #438# Vermögen
zu denken zukommt), sondern ein bloß =regulatives= Princip für die
reflectirende Urtheilskraft ist.
=Anmerkung.=
Dieser moralische Beweis ist nicht etwa ein neu erfundener, sondern
|458.5| allenfalls nur ein neu erörterter Beweisgrund; denn er hat vor
der frühesten Aufkeimung des menschlichen Vernunftvermögens schon in
demselben gelegen und wird mit der fortgehenden Cultur desselben nur
immer mehr entwickelt. Sobald die Menschen über Recht und Unrecht zu
reflectiren anfingen, in einer Zeit, wo sie über die Zweckmäßigkeit
der Natur noch |458.10| gleichgültig wegsahen, sie nützten, ohne
sich dabei etwas Anderes als den gewohnten Lauf der Natur zu denken,
mußte sich das Urtheil unvermeidlich einfinden: daß es im Ausgange
nimmermehr einerlei sein könne, ob ein Mensch sich redlich oder falsch,
billig oder gewaltthätig verhalten habe, wenn er gleich bis an sein
Lebensende, wenigstens sichtbarlich, für seine |458.15| Tugenden kein
Glück, oder für seine Verbrechen keine Strafe angetroffen habe. Es ist:
als ob sie in sich eine Stimme wahrnähmen, es müsse anders zugehen;
mithin mußte auch die, obgleich dunkle, Vorstellung von Etwas, dem
sie nachzustreben sich verbunden fühlten, verborgen liegen, womit ein
solcher Ausschlag sich gar nicht zusammenreimen lasse, oder womit,
|458.20| wenn sie den Weltlauf einmal als die einzige Ordnung der
Dinge ansahen, sie wiederum jene innere Zweckbestimmung ihres Gemüths
nicht zu vereinigen wußten. Nun mochten sie die Art, wie eine solche
Unregelmäßigkeit (welche dem menschlichen Gemüthe weit empörender sein
muß, als der blinde Zufall, den man etwa der Naturbeurtheilung zum
Princip |458.25| unterlegen wollte) ausgeglichen werden könne, sich
auf mancherlei noch so #439# grobe Weise vorstellen; so konnten sie
sich doch niemals ein anderes Princip der Möglichkeit der Vereinigung
der Natur mit ihrem inneren Sittengesetze erdenken, als eine nach
moralischen Gesetzen die Welt beherrschende oberste Ursache: weil ein
als Pflicht aufgegebener Endzweck in ihnen und |458.30| eine Natur ohne
allen Endzweck außer ihnen, in welcher gleichwohl jener Zweck wirklich
werden soll, im Widerspruche stehen. Über die innere Beschaffenheit
jener Weltursache konnten sie nun manchen Unsinn ausbrüten; jenes
moralische Verhältniß in der Weltregierung blieb immer dasselbe,
welches für die unangebauteste Vernunft, sofern sie sich als praktisch
betrachtet, |458.35| allgemein faßlich ist, mit welcher hingegen die
speculative bei weitem nicht gleichen Schritt halten kann. — Auch
wurde aller Wahrscheinlichkeit nach durch dieses moralische Interesse
allererst die Aufmerksamkeit auf die Schönheit und Zwecke der Natur
rege gemacht, die alsdann jene Idee zu bestärken vortrefflich diente,
sie aber doch nicht begründen, noch weniger jenes entbehren konnte,
weil selbst die Nachforschung |459.5| der Zwecke der Natur nur in
Beziehung auf den Endzweck dasjenige unmittelbare Interesse bekommt,
welches sich in der Bewunderung derselben ohne Rücksicht auf irgend
daraus zu ziehenden Vortheil in so großem Maße zeigt.
§ 89. |459.10|
Von dem Nutzen des moralischen Arguments.
Die Einschränkung der Vernunft in Ansehung aller unserer Ideen vom
Übersinnlichen auf die Bedingungen ihres praktischen Gebrauchs hat,
was #440# die Idee von Gott betrifft, den unverkennbaren Nutzen:
daß sie verhütet, daß =Theologie= sich nicht in THEOSOPHIE (in
vernunftverwirrende überschwengliche |459.15| Begriffe) versteige, oder
zur <b>Dämonologie</b> (einer anthropomorphistischen Vorstellungsart
des höchsten Wesens) herabsinke; daß =Religion= nicht in =Theurgie=
(ein schwärmerischer Wahn, von anderen übersinnlichen Wesen Gefühl und
auf sie wiederum Einfluß haben zu können), oder in =Idololatrie= (ein
abergläubischer Wahn, dem höchsten Wesen |459.20| sich durch andere
Mittel, als durch eine moralische Gesinnung wohlgefällig machen zu
können) gerathe[35].
[35] Abgötterei in praktischem Verstande ist noch immer
diejenige Religion, |459.30| welche sich das höchste Wesen
mit Eigenschaften denkt, nach denen noch etwas anders, als
Moralität die für sich taugliche Bedingung sein könne,
seinem Willen in dem, was der Mensch zu thun vermag, gemäß
zu sein. Denn so rein und frei von sinnlichen Bildern man
auch in theoretischer Rücksicht jenen Begriff gefaßt haben
mag, so ist er im Praktischen alsdann dennoch als ein =Idol=,
d. i. der Beschaffenheit |459.35| seines Willens nach
anthropomorphistisch, vorgestellt.
Denn wenn man der Eitelkeit oder Vermessenheit des Vernünftelns in
Ansehung dessen, was über die Sinnenwelt hinausliegt, auch nur das
mindeste theoretisch (und erkenntniß-erweiternd) zu bestimmen einräumt;
|459.25| wenn man mit Einsichten vom Dasein und von der Beschaffenheit
der #441# göttlichen Natur, von seinem Verstande und Willen, den
Gesetzen beider und den daraus auf die Welt abfließenden Eigenschaften
groß zu thun verstattet: so möchte ich wohl wissen, wo und an welcher
Stelle man die Anmaßungen der Vernunft begränzen wolle; denn wo jene
Einsichten hergenommen sind, eben daher können ja noch mehrere (wenn
man nur, wie man meint, sein Nachdenken anstrengte) erwartet werden.
Die Begränzung solcher Ansprüche müßte doch nach einem gewissen Princip
geschehen, nicht etwa bloß aus dem Grunde, weil wir finden, daß alle
Versuche mit |460.5| denselben bisher fehlgeschlagen sind; denn das
beweiset nichts wider die Möglichkeit eines besseren Ausschlags.
Hier aber ist kein Princip möglich, als entweder anzunehmen: daß in
Ansehung des Übersinnlichen schlechterdings gar nichts theoretisch (als
lediglich nur negativ) bestimmt werden könne, oder daß unsere Vernunft
eine noch unbenutzte Fundgrube |460.10| zu wer weiß wie großen, für uns
und unsere Nachkommen aufbewahrten erweiternden Kenntnissen in sich
enthalte. — Was aber Religion betrifft, d. i. die Moral in Beziehung
auf Gott als Gesetzgeber: so muß, wenn die theoretische Erkenntniß
desselben vorhergehen müßte, die Moral sich nach der Theologie richten
und nicht allein statt einer inneren nothwendigen |460.15| Gesetzgebung
der Vernunft eine äußere willkürliche eines obersten Wesens eingeführt
werden, sondern auch in dieser alles, was unsere Einsicht in #442# die
Natur desselben Mangelhaftes hat, sich auf die sittliche Vorschrift
erstrecken und so die Religion unmoralisch machen und verkehren.
In Ansehung der Hoffnung eines künftigen Lebens, wenn wir statt
|460.20| des Endzwecks, den wir der Vorschrift des moralischen Gesetzes
gemäß selbst zu vollführen haben, zum Leitfaden des Vernunfturtheils
über unsere Bestimmung (welches also nur in praktischer Beziehung als
nothwendig, oder annehmungswürdig betrachtet wird) unser theoretisches
Erkenntnißvermögen befragen, giebt die Seelenlehre in dieser Absicht,
so wie oben |460.25| die Theologie nichts mehr als einen negativen
Begriff von unserm denkenden Wesen: daß nämlich keine seiner Handlungen
und Erscheinungen des innern Sinnes materialistisch erklärt werden
könne; daß also von ihrer abgesonderten Natur und der Dauer oder
Nichtdauer ihrer Persönlichkeit nach dem Tode uns schlechterdings kein
erweiterndes, bestimmendes Urtheil |460.30| aus speculativen Gründen
durch unser gesammtes theoretisches Erkenntnißvermögen möglich sei.
Da also alles hier der teleologischen Beurtheilung unseres Daseins in
praktischer nothwendiger Rücksicht und der Annehmung unserer Fortdauer,
als der zu dem uns von der Vernunft schlechterdings aufgegebenen
Endzweck erforderlichen Bedingung, überlassen bleibt, |460.35| so zeigt
sich hier zugleich der Nutzen (der zwar beim ersten Anblick Verlust zu
sein scheint): daß, so wie die Theologie für uns nie Theosophie werden
#443# kann, die rationale =Psychologie= niemals =Pneumatologie= als
erweiternde Wissenschaft werden könne, so wie sie andrerseits auch
gesichert ist, in keinen =Materialism= zu verfallen; sondern daß sie
vielmehr bloß Anthropologie des innern Sinnes, d. i. Kenntniß unseres
denkenden Selbst im =Leben=, sei und als theoretisches Erkenntniß auch
bloß empirisch |461.5| bleibe; dagegen die rationale Psychologie, was
die Frage über unsere ewige Existenz betrifft, gar keine theoretische
Wissenschaft ist, sondern auf einem einzigen Schlusse der moralischen
Teleologie beruht, wie denn auch ihr ganzer Gebrauch bloß der letztern
als unserer praktischen Bestimmung wegen nothwendig ist. |461.10|
§ 90.
Von der Art des Fürwahrhaltens in einem teleologischen Beweise des
Daseins Gottes.
Zuerst wird zu jedem Beweise, er mag (wie bei dem Beweise durch
Beobachtung des Gegenstandes oder Experiment) durch unmittelbare
empirische |461.15| Darstellung dessen, was bewiesen werden soll, oder
durch Vernunft _a priori_ aus Principien geführt werden, erfordert:
daß er nicht =überrede=, sondern =überzeuge=, oder wenigstens auf
Überzeugung wirke; d. i. daß der Beweisgrund, oder der Schluß nicht
bloß ein subjectiver #444# (ästhetischer) Bestimmungsgrund des Beifalls
(bloßer Schein), sondern |461.20| objectiv-gültig und ein logischer
Grund der Erkenntniß sei: denn sonst wird der Verstand berückt, aber
nicht überführt. Von jener Art eines Scheinbeweises ist derjenige,
welcher vielleicht in guter Absicht, aber doch mit vorsetzlicher
Verhehlung seiner Schwäche in der natürlichen Theologie geführt wird:
wenn man die große Menge der Beweisthümer eines Ursprungs |461.25| der
Naturdinge nach dem Princip der Zwecke herbeizieht und sich den bloß
subjectiven Grund der menschlichen Vernunft zu Nutze macht, nämlich
den ihr eigenen Hang, wo es nur ohne Widerspruch geschehen kann, statt
vieler Principien ein einziges und, wo in diesem Princip nur einige
oder auch viele Erfordernisse zur Bestimmung eines Begriffs angetroffen
|461.30| werden, die übrigen hinzuzudenken, um den Begriff des Dinges
durch willkürliche Ergänzung zu vollenden. Denn freilich, wenn wir
so viele Producte in der Natur antreffen, die für uns Anzeigen einer
verständigen Ursache sind: warum sollen wir statt vieler solcher
Ursachen nicht lieber eine einzige und zwar an dieser nicht etwa bloß
großen Verstand |461.35| Macht u. s. w., sondern nicht vielmehr
Allweisheit, Allmacht, mit einem Worte sie als eine solche, die den
für alle mögliche Dinge zureichenden Grund solcher Eigenschaften
enthalte, denken? und über das diesem einigen alles vermögenden
Urwesen nicht bloß für die Naturgesetze und -Producte #445# Verstand,
sondern auch als einer moralischen Weltursache höchste sittliche
|462.5| praktische Vernunft beilegen; da durch diese Vollendung des
Begriffs ein für Natureinsicht sowohl als moralische Weisheit zusammen
hinreichendes Princip angegeben wird, und kein nur einigermaßen
gegründeter Einwurf wider die Möglichkeit einer solchen Idee gemacht
werden kann? Werden hiebei nun zugleich die moralischen Triebfedern des
Gemüths in Bewegung |462.10| gesetzt und ein lebhaftes Interesse der
letzteren mit rednerischer Stärke (deren sie auch wohl würdig sind)
hinzugefügt: so entspringt daraus eine Überredung von der objectiven
Zulänglichkeit des Beweises und ein (in den meisten Fällen seines
Gebrauchs) auch heilsamer Schein, der aller Prüfung der logischen
Schärfe desselben sich ganz überhebt und sogar dawider, |462.15| als ob
ihr ein frevelhafter Zweifel zum Grunde läge, Abscheu und Widerwillen
trägt. — Nun ist hierwider wohl nichts zu sagen, so fern man auf
populäre Brauchbarkeit eigentlich Rücksicht nimmt. Allein da doch die
Zerfällung desselben in die zwei ungleichartigen Stücke, die dieses
Argument enthält, nämlich in das, was zur physischen, und das, was zur
|462.20| moralischen Teleologie gehört, nicht abgehalten werden kann
und darf, indem die Zusammenschmelzung beider es unkenntlich macht,
wo der eigentliche Nerve des Beweises liege, und an welchem Theile
und wie er müßte bearbeitet werden, um für die Gültigkeit desselben
vor der schärfsten Prüfung #446# Stand halten zu können (selbst wenn
man an einem Theile die |462.25| Schwäche unserer Vernunfteinsicht
einzugestehen genöthigt sein sollte): so ist es für den Philosophen
Pflicht (gesetzt daß er auch die Anforderung der Aufrichtigkeit an
ihn für nichts rechnete), den obgleich noch so heilsamen Schein,
welchen eine solche Vermengung hervorbringen kann, aufzudecken und,
was bloß zur Überredung gehört, von dem, was auf Überzeugung |462.30|
führt, (die beide nicht bloß dem Grade, sondern selbst der Art nach
unterschiedene Bestimmungen des Beifalls sind) abzusondern, um die
Gemüthsfassung in diesem Beweise in ihrer ganzen Lauterkeit offen
darzustellen und diesen der strengsten Prüfung freimüthig unterwerfen
zu können.
Ein Beweis aber, der auf Überzeugung angelegt ist, kann wiederum
|462.35| zwiefacher Art sein, entweder ein solcher, der, was der
Gegenstand =an sich= sei, oder was er =für uns= (Menschen überhaupt)
nach den uns nothwendigen Vernunftprincipien seiner Beurtheilung
sei (ein Beweis κατ' αληθειαν oder κατ' ανθρωπον, das letztere Wort
in allgemeiner Bedeutung für Menschen überhaupt genommen), ausmachen
soll. Im ersteren Falle ist er auf hinreichende Principien für die
bestimmende, im zweiten bloß für die reflectirende Urtheilskraft
gegründet. Im letztern Falle kann er, auf bloß |463.5| theoretischen
Principien beruhend, niemals auf Überzeugung wirken; legt #447# er aber
ein praktisches Vernunftprincip zum Grunde (welches mithin allgemein
und nothwendig gilt), so darf er wohl auf eine in reiner praktischer
Absicht hinreichende, d. i. moralische, Überzeugung Anspruch machen.
Ein Beweis aber =wirkt auf Überzeugung=, ohne noch zu überzeugen, wenn
|463.10| er bloß auf dem Wege dahin geführt wird, d. i. nur objective
Gründe dazu in sich enthält, die, ob sie gleich noch nicht zur
Gewißheit hinreichend, dennoch von der Art sind, daß sie nicht bloß als
subjective Gründe des Urtheils zur Überredung dienen.
Alle theoretische Beweisgründe reichen nun entweder zu: 1) zum Beweise
|463.15| durch logisch-strenge =Vernunftschlüsse=; oder, wo dieses
nicht ist, 2) zum =Schlusse= nach der =Analogie=; oder, findet auch
dieses etwa nicht Statt, doch noch 3) zur =wahrscheinlichen Meinung=;
oder endlich, was das Mindeste ist, 4) zur Annehmung eines bloß
möglichen Erklärungsgrundes, als =Hypothese=. — Nun sage ich: daß
alle Beweisgründe |463.20| überhaupt, die auf theoretische Überzeugung
wirken, kein Fürwahrhalten dieser Art von dem höchsten bis zum
niedrigsten Grade desselben bewirken können, wenn der Satz von der
Existenz eines Urwesens, als eines Gottes in der dem ganzen Inhalte
dieses Begriffs angemessenen Bedeutung, nämlich als eines =moralischen=
Welturhebers, mithin so, daß durch ihn |463.25| zugleich der Endzweck
der Schöpfung angegeben wird, bewiesen werden #448# soll.
1) Was den =logisch-gerechten=, vom Allgemeinen zum Besonderen
fortgehenden Beweis betrifft, so ist in der Kritik hinreichend
dargethan worden: daß, da dem Begriffe von einem Wesen, welches
über die Natur |463.30| hinaus zu suchen ist, keine uns mögliche
Anschauung correspondirt, dessen Begriff also selbst, sofern er
durch synthetische Prädicate theoretisch bestimmt werden soll, für
uns jederzeit problematisch bleibt, schlechterdings kein Erkenntniß
desselben (wodurch der Umfang unseres theoretischen Wissens im
mindesten erweitert würde) Statt finde, und unter die allgemeinen
|463.35| Principien der Natur der Dinge der besondere Begriff eines
übersinnlichen Wesens gar nicht subsumirt werden könne, um von jenen
auf dieses zu schließen; weil jene Principien lediglich für die Natur
als Gegenstand der Sinne gelten.
2) Man kann sich zwar von zwei ungleichartigen Dingen eben in dem
Punkte ihrer Ungleichartigkeit eines derselben doch nach einer
=Analogie=[36] mit dem andern =denken=; aber aus dem, worin sie
ungleichartig sind, nicht |464.5| #449# von einem nach der Analogie auf
das andere =schließen=, d. i. dieses Merkmal #450# des specifischen
Unterschiedes auf das andere übertragen. So kann ich mir nach der
Analogie mit dem Gesetze der Gleichheit der Wirkung und Gegenwirkung
in der wechselseitigen Anziehung und Abstoßung der Körper unter
einander auch die Gemeinschaft der Glieder eines gemeinen Wesens
nach Regeln des Rechts denken; aber jene specifischen Bestimmungen
(die materielle Anziehung oder Abstoßung) nicht auf diese übertragen
und sie den Bürgern beilegen, um ein System, welches Staat heißt,
auszumachen. — Eben so dürfen wir wohl die Causalität des Urwesens in
|465.5| Ansehung der Dinge der Welt, als Naturzwecke, nach der Analogie
eines Verstandes, als Grundes der Formen gewisser Producte, die wir
Kunstwerke nennen, denken (denn dieses geschieht nur zum Behuf des
theoretischen oder praktischen Gebrauchs unseres Erkenntnißvermögens,
den wir von diesem Begriffe in Ansehung der Naturdinge in der Welt
nach einem |465.10| gewissen Princip zu machen haben): aber wir können
daraus, daß unter #451# Weltwesen der Ursache einer Wirkung, die als
künstlich beurtheilt wird, Verstand beigelegt werden muß, keinesweges
nach einer Analogie schließen, daß auch dem Wesen, welches von der
Natur gänzlich unterschieden ist, in Ansehung der Natur selbst eben
dieselbe Causalität, die wir am Menschen |465.15| wahrnehmen, zukomme:
weil dieses eben den Punkt der Ungleichartigkeit betrifft, der zwischen
einer in Ansehung ihrer Wirkungen sinnlich-bedingten Ursache und dem
übersinnlichen Urwesen selbst im Begriffe desselben gedacht wird und
also auf diesen nicht übergetragen werden kann. — Eben darin, daß
ich mir die göttliche Causalität nur nach der Analogie mit |465.20|
einem Verstande (welches Vermögen wir an keinem anderen Wesen als dem
sinnlich-bedingten Menschen kennen) denken soll, liegt das Verbot, ihm
diesen nicht in der eigentlichen Bedeutung beizulegen[37].
[36] =Analogie= (in qualitativer Bedeutung) ist die
Identität des Verhältnisses |464.10| zwischen Gründen und
Folgen (Ursachen und Wirkungen), sofern sie ungeachtet der
specifischen Verschiedenheit der Dinge, oder derjenigen
Eigenschaften an sich, welche den Grund von ähnlichen Folgen
enthalten (d. i. außer diesem Verhältnisse betrachtet),
Statt findet. So denken wir uns zu den Kunsthandlungen der
Thiere in Vergleichung mit denen des Menschen den Grund
dieser Wirkungen in den ersteren, den wir |464.15| nicht
kennen, mit dem Grunde ähnlicher Wirkungen des Menschen (der
Vernunft), den wir kennen, als Analogon der Vernunft; und
wollen damit zugleich anzeigen: daß der Grund des thierischen
Kunstvermögens unter der Benennung eines Instincts von der
Vernunft in der That specifisch unterschieden, doch auf die
Wirkung (der Bau der Biber mit dem der Menschen verglichen)
ein ähnliches Verhältniß habe. — Deswegen |464.20| aber
kann ich daraus, weil der Mensch zu seinem Bauen =Vernunft=
braucht, nicht schließen, daß der Biber auch dergleichen haben
müsse, und es einen =Schluß= nach der Analogie nennen. Aber
aus der ähnlichen Wirkungsart der Thiere (wovon wir den Grund
nicht unmittelbar wahrnehmen können), mit der des Menschen
(dessen wir uns unmittelbar bewußt sind) verglichen, können
wir ganz richtig =nach der |464.25| Analogie= schließen,
daß die Thiere auch nach =Vorstellungen= handeln (nicht,
wie Cartesius will, Maschinen sind) und ungeachtet ihrer
specifischen Verschiedenheit doch der Gattung nach (als
lebende Wesen) mit dem Menschen einerlei sind. Das Princip
der Befugniß, so zu schließen, liegt in der Einerleiheit
eines Grundes, die Thiere in Ansehung gedachter Bestimmung
mit dem Menschen, als Menschen, so weit |464.30| wir sie
äußerlich nach ihren Handlungen mit einander vergleichen, zu
einerlei Gattung zu zählen. Es ist par ratio. Eben so kann ich
die Causalität der obersten Weltursache in der Vergleichung
der zweckmäßigen Producte derselben in der Welt mit den
Kunstwerken des Menschen nach der Analogie eines Verstandes
denken, aber nicht auf diese Eigenschaften in demselben nach
der Analogie schließen: weil hier das Princip |464.35| der
Möglichkeit einer solchen Schlußart gerade mangelt, nämlich
die _paritas rationis_, das höchste Wesen mit dem Menschen
(in Ansehung ihrer beiderseitigen Causalität) zu einer und
derselben Gattung zu zählen. Die Causalität der Weltwesen,
die immer sinnlich-bedingt (dergleichen die durch Verstand)
ist, kann nicht auf ein Wesen übertragen werden, welches mit
jenen keinen Gattungsbegriff, als den eines Dinges |464.40|
überhaupt gemein hat.
[37] Man vermißt dadurch nicht das Mindeste in der Vorstellung
der Verhältnisse dieses Wesens zur Welt, sowohl was die
theoretischen als praktischen Folgerungen aus diesem Begriffe
betrifft. Was es an sich selbst sei, erforschen zu wollen,
|465.35| ist ein eben so zweckloser als vergeblicher Vorwitz.
3) =Meinen= findet in Urtheilen _a priori_ gar nicht Statt; sondern
man erkennt durch sie entweder etwas als ganz gewiß, oder gar nichts.
Wenn |465.25| aber auch die gegebenen Beweisgründe, von denen wir
ausgehen (wie hier von den Zwecken in der Welt), empirisch sind, so
kann man mit diesen doch #452# über die Sinnenwelt hinaus nichts
meinen und solchen gewagten Urtheilen den mindesten Anspruch auf
Wahrscheinlichkeit zugestehen. Denn Wahrscheinlichkeit ist ein Theil
einer in einer gewissen Reihe der Gründe möglichen |465.30| Gewißheit
(die Gründe derselben werden darin mit dem Zureichenden als Theile
mit einem Ganzen verglichen), zu welchen jener unzureichende Grund
muß ergänzt werden können. Weil sie aber als Bestimmungsgründe der
Gewißheit eines und desselben Urtheils gleichartig sein müssen, indem
sie sonst nicht zusammen eine Größe (dergleichen die Gewißheit ist)
ausmachen würden: so kann nicht ein Theil derselben innerhalb den
Gränzen möglicher Erfahrung, ein anderer außerhalb aller möglichen
Erfahrung |466.5| liegen. Mithin, da bloß-empirische Beweisgründe auf
nichts Übersinnliches führen, der Mangel in der Reihe derselben auch
durch nichts ergänzt werden kann: so findet in dem Versuche, durch sie
zum Übersinnlichen und einer Erkenntniß desselben zu gelangen, nicht
die mindeste Annäherung, folglich in einem Urtheile über das letztere
durch von der Erfahrung |466.10| hergenommene Argumente auch keine
Wahrscheinlichkeit Statt.
4) Was als =Hypothese= zu Erklärung der Möglichkeit einer gegebenen
Erscheinung dienen soll, davon muß wenigstens die Möglichkeit
völlig gewiß sein. Es ist genug, daß ich bei einer Hypothese auf
die Erkenntniß der Wirklichkeit (die in einer für wahrscheinlich
ausgegebenen Meinung |466.15| #453# noch behauptet wird) Verzicht
thue: mehr kann ich nicht Preis geben; die Möglichkeit dessen, was
ich einer Erklärung zum Grunde lege, muß wenigstens keinem Zweifel
ausgesetzt sein, weil sonst der leeren Hirngespinste kein Ende sein
würde. Die Möglichkeit aber eines nach gewissen Begriffen bestimmten
übersinnlichen Wesens anzunehmen, da hiezu keine von den |466.20|
erforderlichen Bedingungen einer Erkenntniß nach dem, was in ihr
auf Anschauung beruht, gegeben ist, und also der bloße Satz des
Widerspruchs (der nichts als die Möglichkeit des Denkens und nicht
des gedachten Gegenstandes selbst beweisen kann) als Kriterium dieser
Möglichkeit übrig bleibt, würde eine völlig grundlose Voraussetzung
sein. |466.25|
Das Resultat hievon ist: daß für das Dasein des Urwesens als
einer Gottheit, oder der Seele als eines unsterblichen Geistes
schlechterdings kein Beweis in theoretischer Absicht, um auch nur
den mindesten Grad des Fürwahrhaltens zu wirken, für die menschliche
Vernunft möglich sei; und dieses aus dem ganz begreiflichen Grunde:
weil zur Bestimmung der |466.30| Ideen des Übersinnlichen für uns
gar kein Stoff da ist, indem wir diesen letzteren von Dingen in
der Sinnenwelt hernehmen müßten, ein solcher aber jenem Objecte
schlechterdings nicht angemessen ist, also ohne alle Bestimmung
derselben nichts mehr, als der Begriff von einem nichtsinnlichen Etwas
übrig bleibt, welches den letzten Grund der Sinnenwelt enthalte,
|466.35| #454# der noch kein Erkenntniß (als Erweiterung des Begriffs)
von seiner inneren Beschaffenheit ausmacht.
§ 91.
Von der Art des Fürwahrhaltens durch einen praktischen Glauben.
Wenn wir bloß auf die Art sehen, wie etwas =für uns= (nach der
subjectiven Beschaffenheit unserer Vorstellungskräfte) Object der
Erkenntniß |467.5| (_res cognoscibilis_) sein kann: so werden
alsdann die Begriffe nicht mit den Objecten, sondern bloß mit unsern
Erkenntnißvermögen und dem Gebrauche, den diese von der gegebenen
Vorstellung (in theoretischer oder praktischer Absicht) machen können,
zusammengehalten; und die Frage, ob etwas ein erkennbares Wesen sei
oder nicht, ist keine Frage, die die |467.10| Möglichkeit der Dinge
selbst, sondern unserer Erkenntniß derselben angeht.
=Erkennbare= Dinge sind nun von dreifacher Art: =Sachen der Meinung=
(_opinabile_), =Thatsachen= (_scibile_) und =Glaubenssachen= (_mere
credibile_).
1) Gegenstände der bloßen Vernunftideen, die für das theoretische
|467.15| Erkenntniß gar nicht in irgend einer möglichen Erfahrung
dargestellt werden können, sind sofern auch gar nicht =erkennbare=
Dinge, mithin kann man in Ansehung ihrer nicht einmal =meinen=; wie
denn _a priori_ zu #455# meinen schon an sich ungereimt und der gerade
Weg zu lauter Hirngespinsten ist. Entweder unser Satz _a priori_ ist
also gewiß, oder er enthält |467.20| gar nichts zum Fürwahrhalten.
Also sind =Meinungssachen= jederzeit Objecte einer wenigstens an sich
möglichen Erfahrungserkenntniß (Gegenstände der Sinnenwelt), die aber
nach dem bloßen Grade dieses Vermögens, den wir besitzen, =für uns=
unmöglich ist. So ist der Äther der neuern Physiker, eine elastische,
alle andere Materien durchdringende (mit |467.25| ihnen innigst
vermischte) Flüssigkeit, eine bloße Meinungssache, immer doch noch
von der Art, daß, wenn die äußern Sinne im höchsten Grade geschärft
wären, er wahrgenommen werden könnte; der aber nie in irgend einer
Beobachtung, oder Experimente dargestellt werden kann. Vernünftige
Bewohner anderer Planeten anzunehmen, ist eine Sache der Meinung;
denn |467.30| wenn wir diesen näher kommen könnten, welches an sich
möglich ist, würden wir, ob sie sind, oder nicht sind, durch Erfahrung
ausmachen; aber wir werden ihnen niemals so nahe kommen, und so bleibt
es beim Meinen. Allein Meinen: daß es reine, ohne Körper denkende
Geister im materiellen Univers gebe (wenn man nämlich gewisse dafür
ausgegebene wirkliche Erscheinungen, |467.35| wie billig, von der Hand
weiset), heißt dichten und ist gar keine Sache der Meinung, sondern
eine bloße Idee, welche übrig bleibt, wenn man von einem denkenden
Wesen alles Materielle wegnimmt und ihm doch das Denken übrig läßt.
Ob aber alsdann das Letztere (welches #456# wir nur am Menschen, d.
i. in Verbindung mit einem Körper, kennen) übrig bleibe, können wir
nicht ausmachen. Ein solches Ding ist ein =vernünfteltes |468.5|
Wesen= (_ens rationis ratiocinantis_), kein =Vernunftwesen= (_ens
rationis ratiocinatae_); von welchem letzteren es doch möglich ist,
die objective Realität seines Begriffs wenigstens für den praktischen
Gebrauch der Vernunft hinreichend darzuthun, weil dieser, der seine
eigenthümlichen und apodiktisch gewissen Principien _a priori_ hat, ihn
sogar erheischt |468.10| (postulirt).
2) Gegenstände für Begriffe, deren objective Realität (es sei durch
reine Vernunft, oder durch Erfahrung und im ersteren Falle aus
theoretischen oder praktischen Datis derselben, in allen Fällen aber
vermittelst einer ihnen correspondirenden Anschauung) bewiesen werden
kann, sind |468.15| (_res facti_) =Thatsachen=[38]. Dergleichen sind
die mathematischen Eigenschaften der Größen (in der Geometrie),
weil sie einer =Darstellung= _a priori_ für den theoretischen
Vernunftgebrauch fähig sind. Ferner sind #457# Dinge, oder
Beschaffenheiten derselben, die durch Erfahrung (eigene oder fremde
Erfahrung vermittelst der Zeugnisse) dargethan werden können, |468.20|
gleichfalls Thatsachen. — Was aber sehr merkwürdig ist, so findet
sich sogar eine Vernunftidee (die an sich keiner Darstellung in der
Anschauung, mithin auch keines theoretischen Beweises ihrer Möglichkeit
fähig ist) unter den Thatsachen; und das ist die Idee der =Freiheit=,
deren Realität als einer besondern Art von Causalität (von welcher
der Begriff in theoretischem |468.25| Betracht überschwenglich sein
würde) sich durch praktische Gesetze der reinen Vernunft und diesen
gemäß in wirklichen Handlungen, mithin in der Erfahrung darthun läßt.
— Die einzige unter allen Ideen der reinen Vernunft, deren Gegenstand
Thatsache ist und unter die _scibilia_ mit gerechnet werden muß.
|468.30|
[38] Ich erweitere hier, wie mich dünkt, mit Recht, den
Begriff einer Thatsache über die gewöhnliche Bedeutung
dieses Worts. Denn es ist nicht nöthig, ja nicht einmal
thunlich, diesen Ausdruck bloß auf die wirkliche Erfahrung
einzuschränken, wenn von dem Verhältnisse der Dinge zu unseren
Erkenntnißvermögen die Rede ist, da eine bloß mögliche
Erfahrung schon hinreichend ist, um von ihnen bloß als
Gegenständen |468.35| einer bestimmten Erkenntnißart zu reden.
3) Gegenstände, die in Beziehung auf den pflichtmäßigen Gebrauch der
reinen praktischen Vernunft (es sei als Folgen, oder als Gründe) _a
priori_ gedacht werden müssen, aber für den theoretischen Gebrauch
derselben überschwenglich sind, sind bloße =Glaubenssachen=.
Dergleichen ist das =höchste= durch Freiheit zu bewirkende =Gut= in der
Welt, dessen Begriff |469.5| in keiner für uns möglichen Erfahrung,
mithin für den theoretischen Vernunftgebrauch hinreichend seiner
objectiven Realität nach bewiesen werden kann, dessen Gebrauch aber
zur bestmöglichen Bewirkung jenes Zwecks doch durch praktische reine
Vernunft geboten ist und mithin als #458# möglich angenommen werden
muß. Diese gebotene Wirkung =zusammt |469.10| den einzigen für uns
denkbaren Bedingungen ihrer Möglichkeit=, nämlich dem Dasein Gottes
und der Seelen-Unsterblichkeit, sind =Glaubenssachen= (_res fidei_)
und zwar die einzigen unter allen Gegenständen, die so genannt werden
können[39]. Denn ob von uns gleich, was wir nur von der Erfahrung
anderer durch =Zeugniß= lernen können, geglaubt |469.15| werden muß,
so ist es darum doch noch nicht an sich Glaubenssache; denn bei jener
Zeugen =Einem= war es doch eigene Erfahrung und Thatsache, oder wird
als solche vorausgesetzt. Zudem muß es möglich sein, durch diesen Weg
(des historischen Glaubens) zum Wissen zu gelangen; und die Objecte
der Geschichte und Geographie, wie alles überhaupt, was |469.20| zu
wissen nach der Beschaffenheit unserer Erkenntnißvermögen wenigstens
möglich ist, gehören nicht zu Glaubenssachen, sondern zu Thatsachen.
Nur Gegenstände der reinen Vernunft können allenfalls Glaubenssachen
#459# sein, aber nicht als Gegenstände der bloßen reinen speculativen
Vernunft; denn da können sie gar nicht einmal mit Sicherheit zu den
Sachen, d. i. |469.25| Objecten jenes für uns möglichen Erkenntnisses,
gezählt werden. Es sind Ideen, d. i. Begriffe, denen man die objective
Realität theoretisch nicht sichern kann. Dagegen ist der von uns zu
bewirkende höchste Endzweck, das, wodurch wir allein würdig werden
können selbst Endzweck einer Schöpfung zu sein, eine Idee, die für
uns in praktischer Beziehung objective |469.30| Realität hat, und
Sache; aber darum, weil wir diesem Begriffe in theoretischer Absicht
dieser Realität nicht verschaffen können, bloße Glaubenssache der
reinen Vernunft, mit ihm aber zugleich Gott und Unsterblichkeit,
als die Bedingungen, unter denen allein wir nach der Beschaffenheit
unserer (der menschlichen) Vernunft uns die Möglichkeit jenes Effects
des gesetzmäßigen Gebrauchs unserer Freiheit denken können. Das
Fürwahrhalten |470.5| aber in Glaubenssachen ist ein Fürwahrhalten in
reiner praktischer Absicht, d. i. ein moralischer Glaube, der nichts
für das theoretische, sondern bloß für das praktische, auf Befolgung
seiner Pflichten gerichtete, reine Vernunfterkenntniß beweiset und die
Speculation, oder die praktischen Klugheitsregeln nach dem Princip der
Selbstliebe gar nicht erweitert. |470.10| Wenn das oberste Princip
aller Sittengesetze ein Postulat ist, so wird zugleich die Möglichkeit
ihres höchsten Objects, mithin auch die Bedingung, #460# unter der
wir diese Möglichkeit denken können, dadurch zugleich mit postulirt.
Dadurch wird nun das Erkenntniß der letzteren weder Wissen noch Meinung
von dem Dasein und der Beschaffenheit dieser Bedingungen, |470.15| als
theoretische Erkenntnißart, sondern bloß Annahme in praktischer und
dazu gebotener Beziehung für den moralischen Gebrauch unserer Vernunft.
[39] Glaubenssachen sind aber darum nicht =Glaubensartikel=,
wenn man unter den letzteren solche Glaubenssachen versteht,
zu deren =Bekenntniß= (innerem oder äußerem) man verpflichtet
werden kann: dergleichen also die natürliche Theologie nicht
enthält. Denn da sie als Glaubenssachen sich nicht (gleich
den Thatsachen) auf |469.35| theoretische Beweise gründen
können: so ist es ein freies Fürwahrhalten und auch nur als
ein solches mit der Moralität des Subjects vereinbar.
Würden wir auch auf die Zwecke der Natur, die uns die physische
Teleologie in so reichem Maße vorlegt, einen =bestimmten= Begriff von
|470.20| einer verständigen Weltursache scheinbar gründen können, so
wäre das Dasein dieses Wesens doch nicht Glaubenssache. Denn da dieses
nicht zum Behuf der Erfüllung meiner Pflicht, sondern nur zur Erklärung
der Natur angenommen wird, so würde es bloß die unserer Vernunft
angemessenste Meinung und Hypothese sein. Nun führt jene Teleologie
keinesweges |470.25| auf einen bestimmten Begriff von Gott, der
hingegen allein in dem von einem moralischen Welturheber angetroffen
wird, weil dieser allein den Endzweck angiebt, zu welchem wir uns nur
sofern zählen können, als wir dem, was uns das moralische Gesetz als
Endzweck auferlegt, mithin uns verpflichtet, uns gemäß verhalten.
Folglich bekommt der Begriff von |470.30| Gott nur durch die Beziehung
auf das Object unserer Pflicht, als Bedingung der Möglichkeit den
Endzweck derselben zu erreichen, den Vorzug in unserm Fürwahrhalten
als Glaubenssache zu gelten; dagegen eben derselbe #461# Begriff doch
sein Object nicht als Thatsache geltend machen kann: weil, obzwar die
Nothwendigkeit der Pflicht für die praktische Vernunft |470.35| wohl
klar ist, doch die Erreichung des Endzwecks derselben, sofern er nicht
ganz in unserer Gewalt ist, nur zum Behuf des praktischen Gebrauchs
der Vernunft angenommen, also nicht so wie die Pflicht selbst
praktisch nothwendig ist[40].
[40] Der Endzweck, den das moralische Gesetz zu befördern
auferlegt, ist nicht der Grund der Pflicht; denn dieser
liegt im moralischen Gesetze, welches als formales |471.10|
praktisches Princip kategorisch leitet, unangesehen der
Objecte des Begehrungsvermögens (der Materie des Wollens),
mithin irgend eines Zwecks. Diese formale Beschaffenheit
meiner Handlungen (Unterordnung derselben unter das Princip
der Allgemeingültigkeit), worin allein ihr innerer moralischer
Werth besteht, ist gänzlich in unserer Gewalt; und ich kann
von der Möglichkeit, oder Unausführbarkeit der |471.15|
Zwecke, die mir jenem Gesetze gemäß zu befördern obliegen, gar
wohl abstrahiren (weil in ihnen nur der äußere Werth meiner
Handlungen besteht), als von etwas, welches nie völlig in
meiner Gewalt ist, um nur auf das zu sehen, was meines Thuns
ist. Allein die Absicht, den Endzweck aller vernünftigen
Wesen (Glückseligkeit, so weit sie einstimmig mit der Pflicht
möglich ist) zu befördern, ist doch eben durch das Gesetz
|471.20| der Pflicht auferlegt. Aber die speculative Vernunft
sieht die Ausführbarkeit derselben (weder von Seiten unseres
eigenen physischen Vermögens, noch der Mitwirkung der Natur)
gar nicht ein; vielmehr muß sie aus solchen Ursachen, so viel
wir vernünftiger Weise urtheilen können, einen solchen Erfolg
unseres Wohlverhaltens von der bloßen Natur (in uns und außer
uns), ohne Gott und Unsterblichkeit anzunehmen, für eine
|471.25| ungegründete und nichtige, wenn gleich wohlgemeinte
Erwartung halten und, wenn sie von diesem Urtheile völlige
Gewißheit haben könnte, das moralische Gesetz selbst als bloße
Täuschung unserer Vernunft in praktischer Rücksicht ansehen.
Da aber die speculative Vernunft sich völlig überzeugt, daß
das letztere nie geschehen kann, dagegen aber jene Ideen,
deren Gegenstand über die Natur hinaus liegt, ohne Widerspruch
|471.30| gedacht werden können: so wird sie für ihr eigenes
praktisches Gesetz und die dadurch auferlegte Aufgabe, also in
moralischer Rücksicht, jene Ideen als real anerkennen müssen,
um nicht mit sich selbst in Widerspruch zu kommen.
=Glaube= (als _habitus_, nicht als _actus_) ist die moralische
Denkungsart #462# der Vernunft im Fürwahrhalten desjenigen, was für das
theoretische Erkenntniß unzugänglich ist. Er ist also der beharrliche
Grundsatz des |471.5| Gemüths, das, was zur Möglichkeit des höchsten
moralischen Endzwecks als Bedingung vorauszusetzen nothwendig ist,
wegen der Verbindlichkeit zu demselben als wahr anzunehmen[41]; obzwar
die Möglichkeit desselben, aber eben so wohl auch die Unmöglichkeit
von uns nicht eingesehen #463# werden kann. Der Glaube (schlechthin
so genannt) ist ein Vertrauen zu der Erreichung einer Absicht, deren
Beförderung Pflicht, die Möglichkeit der Ausführung derselben aber
für uns nicht =einzusehen= ist (folglich auch nicht die der einzigen
für uns denkbaren Bedingungen). Der Glaube also, |472.5| der sich
auf besondere Gegenstände, die nicht Gegenstände des möglichen
Wissens oder Meinens sind, bezieht (in welchem letztern Falle er,
vornehmlich im historischen, Leichtgläubigkeit und nicht Glaube heißen
müßte), ist ganz moralisch. Er ist ein freies Fürwahrhalten nicht
dessen, wozu dogmatische Beweise für die theoretisch bestimmende
Urtheilskraft |472.10| anzutreffen sind, noch wozu wir uns verbunden
halten, sondern dessen, was wir zum Behuf einer Absicht nach Gesetzen
der Freiheit annehmen; aber doch nicht wie etwa eine Meinung ohne
hinreichenden Grund, sondern als in der Vernunft (obwohl nur in
Ansehung ihres praktischen Gebrauchs), #464# =für die Absicht derselben
hinreichend=, gegründet: denn ohne ihn |472.15| hat die moralische
Denkungsart bei dem Verstoß gegen die Aufforderung der theoretischen
Vernunft zum Beweise (der Möglichkeit des Objects der Moralität)
keine feste Beharrlichkeit, sondern schwankt zwischen praktischen
Geboten und theoretischen Zweifeln. =Ungläubisch= sein, heißt der
Maxime nachhängen, Zeugnissen überhaupt nicht zu glauben; =ungläubig=
|472.20| aber ist der, welcher jenen Vernunftideen, weil es ihnen an
=theoretischer= Begründung ihrer Realität fehlt, darum alle Gültigkeit
abspricht. Er urtheilt also dogmatisch. Ein dogmatischer =Unglaube=
kann aber mit einer in der Denkungsart herrschenden sittlichen Maxime
nicht zusammen bestehen (denn einem Zwecke, der für nichts als
Hirngespinst erkannt wird, |472.25| nachzugehen, kann die Vernunft
nicht gebieten); wohl aber ein =Zweifelglaube=, dem der Mangel der
Überzeugung durch Gründe der speculativen Vernunft nur Hinderniß
ist, welchem eine kritische Einsicht in die Schranken der letztern
den Einfluß auf das Verhalten benehmen und ihm ein überwiegendes
praktisches Fürwahrhalten zum Ersatz hinstellen kann.
[41] Er ist ein Vertrauen auf die Verheißung des moralischen
Gesetzes; aber nicht als eine solche, die in demselben
enthalten ist, sondern die ich hineinlege und |471.35| zwar
aus moralisch hinreichendem Grunde. Denn ein Endzweck kann
durch kein Gesetz der Vernunft geboten sein, ohne daß diese
zugleich die Erreichbarkeit desselben, wenn gleich ungewiß,
verspreche und hiemit auch das Fürwahrhalten der einzigen
Bedingungen berechtige, unter denen unsere Vernunft sich
diese allein denken kann. Das Wort Fides drückt dieses auch
schon aus; und es kann nur bedenklich scheinen, |471.40| wie
dieser Ausdruck und diese besondere Idee in die moralische
Philosophie hineinkomme, da sie allererst mit dem Christenthum
eingeführt worden, und die Annahme |472.30| derselben
vielleicht nur eine schmeichlerische Nachahmung seiner Sprache
zu sein scheinen dürfte. Aber das ist nicht der einzige Fall,
da diese wundersame Religion in der größten Einfalt ihres
Vortrages die Philosophie mit weit bestimmteren und reineren
Begriffen der Sittlichkeit bereichert hat, als diese bis dahin
hatte liefern können, die aber, wenn sie einmal da sind,
von der Vernunft =frei= gebilligt und als solche |472.35|
angenommen werden, auf die sie wohl von selbst hätte kommen
und sie einführen können und sollen.
* * * * *
Wenn man an die Stelle gewisser verfehlten Versuche in der Philosophie
ein anderes Princip aufführen und ihm Einfluß verschaffen will, so
gereicht es zu großer Befriedigung, einzusehen, wie jene und warum
|473.5| #465# sie fehl schlagen mußten.
=Gott=, =Freiheit= und =Seelenunsterblichkeit= sind diejenigen
Aufgaben, zu deren Auflösung alle Zurüstungen der Metaphysik, als
ihrem letzten und alleinigen Zwecke, abzielen. Nun glaubte man,
daß die Lehre von der Freiheit nur als negative Bedingung für die
praktische Philosophie |473.10| nöthig sei, die Lehre von Gott und der
Seelenbeschaffenheit hingegen, zur theoretischen gehörig, für sich
und abgesondert dargethan werden müsse, um beide nachher mit dem,
was das moralische Gesetz (das nur unter der Bedingung der Freiheit
möglich ist) gebietet, zu verknüpfen und so eine Religion zu Stande
zu bringen. Man kann aber bald einsehen, |473.15| daß diese Versuche
fehl schlagen mußten. Denn aus bloßen ontologischen Begriffen von
Dingen überhaupt, oder der Existenz eines nothwendigen Wesens läßt sich
schlechterdings kein durch Prädicate, die sich in der Erfahrung geben
lassen und also zum Erkenntnisse dienen könnten, bestimmter Begriff von
einem Urwesen machen; der aber, welcher auf Erfahrung |473.20| von der
physischen Zweckmäßigkeit der Natur gegründet wurde, konnte wiederum
keinen für die Moral, mithin zur Erkenntniß eines Gottes hinreichenden
Beweis abgeben. Eben so wenig konnte auch die Seelenkenntniß durch
Erfahrung (die wir nur in diesem Leben anstellen) einen Begriff von der
geistigen, unsterblichen Natur derselben, mithin für die |473.25| Moral
zureichend verschaffen. =Theologie= und =Pneumatologie=, als #466#
Aufgaben zum Behuf der Wissenschaften einer speculativen Vernunft, weil
deren Begriff für alle unsere Erkenntnißvermögen überschwenglich ist,
können durch keine empirische Data und Prädicate zu Stande kommen.
— Die Bestimmung beider Begriffe, Gottes sowohl als der Seele (in
Ansehung |473.30| ihrer Unsterblichkeit), kann nur durch Prädicate
geschehen, die, ob sie gleich selbst nur aus einem übersinnlichen
Grunde möglich sind, dennoch in der Erfahrung ihre Realität beweisen
müssen: denn so allein können sie von ganz übersinnlichen Wesen ein
Erkenntniß möglich machen. — Dergleichen ist nun der einzige in der
menschlichen Vernunft anzutreffende |473.35| Begriff der Freiheit
des Menschen unter moralischen Gesetzen zusammt dem Endzwecke, den
jene durch diese vorschreibt, wovon die erstern dem Urheber der Natur,
der zweite dem Menschen diejenigen Eigenschaften beizulegen tauglich
sind, welche zu der Möglichkeit beider die nothwendige Bedingung
enthalten: so daß eben aus dieser Idee auf die Existenz und |474.5|
die Beschaffenheit jener sonst gänzlich für uns verborgenen Wesen
geschlossen werden kann.
Also liegt der Grund der auf dem bloß theoretischen Wege verfehlten
Absicht, Gott und Unsterblichkeit zu beweisen, darin: daß von
dem Übersinnlichen auf diesem Wege (der Naturbegriffe) gar kein
Erkenntniß möglich |474.10| ist. Daß es dagegen auf dem moralischen
(des Freiheitsbegriffs) gelingt, #467# hat diesen Grund: daß hier das
Übersinnliche, welches dabei zum Grunde liegt (die Freiheit), durch ein
bestimmtes Gesetz der Causalität, welches aus ihm entspringt, nicht
allein Stoff zum Erkenntniß des andern Übersinnlichen (des moralischen
Endzwecks und der Bedingungen seiner |474.15| Ausführbarkeit)
verschafft, sondern auch als Thatsache seine Realität in Handlungen
darthut, aber eben darum auch keinen andern, als nur in praktischer
Absicht (welche auch die einzige ist, deren die Religion bedarf)
gültigen Beweisgrund abgeben kann.
Es bleibt hiebei immer sehr merkwürdig: daß unter den drei reinen
|474.20| Vernunftideen, =Gott=, =Freiheit= und =Unsterblichkeit=,
die der Freiheit der einzige Begriff des Übersinnlichen ist, welcher
seine objective Realität (vermittelst der Causalität, die in ihm
gedacht wird) an der Natur durch ihre in derselben mögliche Wirkung
beweiset und eben dadurch die Verknüpfung der beiden andern mit der
Natur, aller drei aber unter einander |474.25| zu einer Religion
möglich macht; und daß wir also in uns ein Princip haben, welches
die Idee des Übersinnlichen in uns, dadurch aber auch die desselben
außer uns zu einer, obgleich nur in praktischer Absicht möglichen,
Erkenntniß zu bestimmen vermögend ist, woran die bloß speculative
Philosophie (die auch von der Freiheit einen bloß negativen Begriff
geben |474.30| konnte) verzweifeln mußte: mithin der Freiheitsbegriff
(als Grundbegriff #468# aller unbedingt-praktischen Gesetze) die
Vernunft über diejenigen Gränzen erweitern kann, innerhalb deren jeder
Naturbegriff (theoretischer) ohne Hoffnung eingeschränkt bleiben müßte.
Allgemeine Anmerkung zur Teleologie.
Wenn die Frage ist: welchen Rang das moralische Argument, welches
das Dasein Gottes nur als Glaubenssache für die praktische reine
Vernunft beweiset, unter den übrigen in der Philosophie behaupte: so
läßt sich der ganze Besitz dieser letzteren leicht überschlagen, wo
es sich dann |475.5| ausweiset, daß hier nicht zu wählen sei, sondern
ihr theoretisches Vermögen vor einer unparteiischen Kritik alle seine
Ansprüche von selbst aufgeben müsse.