Auf Thatsache muß sie alles Fürwahrhalten zuvörderst gründen, wenn

es nicht völlig grundlos sein soll; und es kann also nur der einzige

Unterschied |475.10| im Beweisen Statt finden, ob auf diese Thatsache

ein Fürwahrhalten der daraus gezogenen Folgerung als =Wissen= für das

theoretische, oder bloß als =Glauben= für das praktische Erkenntniß

könne gegründet werden. Alle Thatsachen gehören entweder zum

=Naturbegriff=, der seine Realität an den vor allen Naturbegriffen

gegebenen (oder zu geben möglichen) |475.15| Gegenständen der

Sinne beweiset; oder zum =Freiheitsbegriffe=, der seine Realität

durch die Causalität der Vernunft in Ansehung gewisser durch sie

möglichen Wirkungen in der Sinnenwelt, die sie im moralischen Gesetze

unwiderleglich postulirt, hinreichend darthut. Der Naturbegriff (bloß

zur theoretischen Erkenntniß gehörige) ist nun entweder metaphysisch

|475.20| und völlig _a priori_; oder physisch, d. i. _a posteriori_

und nothwendig #469# nur durch bestimmte Erfahrung denkbar. Der

metaphysische Naturbegriff (der keine bestimmte Erfahrung voraussetzt)

ist also ontologisch.

=Der ontologische Beweis= vom Dasein Gottes aus dem Begriffe eines

Urwesens ist nun entweder der, welcher aus ontologischen Prädicaten,

|475.25| wodurch es allein durchgängig bestimmt gedacht werden

kann, auf das absolut-nothwendige Dasein, oder aus der absoluten

Nothwendigkeit des Daseins irgend eines Dinges, welches es auch

sei, auf die Prädicate des Urwesens schließt: denn zum Begriffe

eines Urwesens gehört, damit es nicht abgeleitet sei, die unbedingte

Nothwendigkeit seines Daseins und |475.30| (um diese sich vorzustellen)

die durchgängige Bestimmung durch den Begriff desselben. Beide

Erfordernisse glaubte man nun im Begriffe der ontologischen Idee eines

=allerrealsten Wesens= zu finden: und so entsprangen zwei metaphysische

Beweise.

Der einen bloß metaphysischen Naturbegriff zum Grunde legende

|475.35| (eigentlich-ontologisch genannte) Beweis schloß aus dem

Begriffe des allerrealsten Wesens auf seine schlechthin nothwendige

Existenz; denn (heißt es) wenn es nicht existirte, so würde ihm

eine Realität, nämlich die Existenz, mangeln. — Der andere (den

man auch den metaphysisch-=kosmologischen= Beweis nennt) schloß aus

der Nothwendigkeit der Existenz irgend eines Dinges (dergleichen,

da mir im Selbstbewußtsein ein Dasein |476.5| gegeben ist, durchaus

eingeräumt werden muß) auf die durchgängige Bestimmung desselben als

allerrealsten Wesens: weil alles Existirende durchgängig bestimmt, das

schlechterdings Nothwendige aber (nämlich was wir als ein solches,

mithin _a priori_ erkennen sollen) =durch seinen Begriff= durchgängig

bestimmt sein müsse; welches sich aber nur im Begriffe eines |476.10|

allerrealsten Dinges antreffen lasse. Es ist hier nicht nöthig, die

Sophisterei in beiden Schlüssen aufzudecken, welches schon anderwärts

geschehen #470# ist; sondern nur zu bemerken, daß solche Beweise, wenn

sie sich auch durch allerlei dialektische Subtilität verfechten ließen,

doch niemals über die Schule hinaus in das gemeine Wesen hinüberkommen

und auf den bloßen |476.15| gesunden Verstand den mindesten Einfluß

haben könnten.

Der Beweis, welcher einen Naturbegriff, der nur empirisch sein kann,

dennoch aber über die Gränzen der Natur als Inbegriffs der Gegenstände

der Sinne hinausführen soll, zum Grunde legt, kann kein anderer, als

der von den =Zwecken= der Natur sein: deren Begriff sich zwar nicht

_a priori_, |476.20| sondern nur durch die Erfahrung geben läßt, aber

doch einen solchen Begriff von dem Urgrunde der Natur verheißt, welcher

unter allen, die wir denken können, allein sich zum Übersinnlichen

schickt, nämlich den von einem höchsten Verstande als Weltursache;

welches er auch in der That nach Principien der reflectirenden

Urtheilskraft, d. i. nach der Beschaffenheit |476.25| unseres

(menschlichen) Erkenntnißvermögens, vollkommen ausrichtet. — Ob er

nun aber aus denselben Datis diesen Begriff eines =obersten=, d. i.

unabhängigen, verständigen Wesens auch als eines Gottes, d. i. Urhebers

einer Welt unter moralischen Gesetzen, mithin hinreichend bestimmt für

die Idee von einem Endzwecke des Daseins der Welt zu liefern im Stande

|476.30| sei, das ist eine Frage, worauf alles ankommt; wir mögen nun

einen theoretisch hinlänglichen Begriff von dem Urwesen zum Behuf

der gesammten Naturkenntniß, oder einen praktischen für die Religion

verlangen.

Dieses aus der physischen Teleologie genommene Argument ist

verehrungswerth. Es thut gleiche Wirkung zur Überzeugung auf den

gemeinen |476.35| Verstand, als auf den subtilsten Denker; und ein

=Reimarus= in seinem #471# noch nicht übertroffenen Werke, worin er

diesen Beweisgrund mit der ihm eigenen Gründlichkeit und Klarheit

weitläuftig ausführt, hat sich dadurch ein unsterbliches Verdienst

erworben. — Allein wodurch gewinnt dieser Beweis so gewaltigen Einfluß

auf das Gemüth, vornehmlich in der Beurtheilung durch kalte Vernunft

(denn die Rührung und Erhebung desselben durch die Wunder der Natur

könnte man zur Überredung rechnen), |477.5| auf eine ruhige, sich

gänzlich dahin gebende Beistimmung? Es sind nicht die physischen

Zwecke, die alle auf einen unergründlichen Verstand in der Weltursache

hindeuten; denn diese sind dazu unzureichend, weil sie das Bedürfniß

der fragenden Vernunft nicht befriedigen. Denn wozu sind (fragt diese)

alle jene künstliche Naturdinge; wozu der Mensch selbst, bei |477.10|

dem wir als dem letzten für uns denkbaren Zwecke der Natur stehen

bleiben müssen; wozu ist diese gesammte Natur da, und was ist der

Endzweck so großer und mannigfaltiger Kunst? Zum Genießen, oder zum

Anschauen, Betrachten und Bewundern (welches, wenn es dabei bleibt,

auch nichts weiter als Genuß von besonderer Art ist), als dem letzten

Endzweck, |477.15| warum die Welt und der Mensch selbst da ist,

geschaffen zu sein, kann die Vernunft nicht befriedigen: denn diese

setzt einen persönlichen Werth, den der Mensch sich allein geben kann,

als Bedingung, unter welcher allein er und sein Dasein Endzweck sein

kann, voraus. In Ermangelung desselben (der allein eines bestimmten

Begriffs fähig ist) thun die Zwecke der Natur |477.20| seiner Nachfrage

nicht Genüge, vornehmlich weil sie keinen =bestimmten Begriff= von

dem höchsten Wesen als einem allgenugsamen (und eben darum einigen,

eigentlich so zu nennenden =höchsten=) Wesen und den Gesetzen, nach

denen sein Verstand Ursache der Welt ist, an die Hand geben können.

|477.25|

Daß also der physisch-teleologische Beweis, gleich als ob er zugleich

#472# ein theologischer wäre, überzeugt, rührt nicht von der Benützung

der Ideen von Zwecken der Natur als so viel empirischen Beweisgründen

eines =höchsten= Verstandes her; sondern es mischt sich unvermerkt der

jedem Menschen beiwohnende und ihn so innigst bewegende moralische

Beweisgrund |477.30| in den Schluß mit ein, nach welchem man dem

Wesen, welches sich so unbegreiflich künstlich in den Zwecken der

Natur offenbart, auch einen Endzweck, mithin Weisheit (obzwar ohne

dazu durch die Wahrnehmung der ersteren berechtigt zu sein) beilegt

und also jenes Argument in Ansehung des Mangelhaften, welches ihm

noch anhängt, willkürlich ergänzt. In der |477.35| That bringt also

nur der moralische Beweisgrund die Überzeugung und auch diese nur

in moralischer Rücksicht, wozu jedermann seine Beistimmung innigst

fühlt, hervor; der physisch-teleologische aber hat nur das Verdienst,

das Gemüth in der Weltbetrachtung auf den Weg der Zwecke, dadurch aber

auf einen =verständigen= Welturheber zu leiten: da denn die moralische

Beziehung auf Zwecke und die Idee eines eben solchen Gesetzgebers und

Welturhebers, als theologischer Begriff, ob er zwar reine |478.5|

Zugabe ist, sich dennoch aus jenem Beweisgrunde von selbst zu

entwickeln scheint.

Hiebei kann man es in dem gewöhnlichen =Vortrage= fernerhin auch

bewenden lassen. Denn dem gemeinen und gesunden Verstande wird

es gemeiniglich schwer, die verschiedenen Principien, die er

vermischt, und |478.10| aus deren einem er wirklich allein und

richtig folgert, wenn die Absonderung viel Nachdenken bedarf, als

ungleichartig von einander zu scheiden. Der moralische Beweisgrund

vom Dasein Gottes =ergänzt= aber eigentlich auch nicht etwa bloß den

physisch-teleologischen zu einem vollständigen Beweise; sondern er

ist ein besonderer Beweis, der den Mangel der Überzeugung |478.15|

#473# aus dem letzteren =ersetzt=: indem dieser in der That nichts

leisten kann, als die Vernunft in der Beurtheilung des Grundes der

Natur und der zufälligen, aber bewunderungswürdigen Ordnung derselben,

welche uns nur durch Erfahrung bekannt wird, auf die Causalität

einer Ursache, die nach Zwecken den Grund derselben enthält, (die

wir nach der Beschaffenheit |478.20| unserer Erkenntnißvermögen als

verständige Ursache denken müssen) zu lenken und aufmerksam, so

aber des moralischen Beweises empfänglicher zu machen. Denn das,

was zu dem letztern Begriffe erforderlich ist, ist von allem, was

Naturbegriffe enthalten und lehren können, so wesentlich unterschieden,

daß es eines besondern, von den vorigen ganz unabhängigen |478.25|

Beweisgrundes und Beweises bedarf, um den Begriff vom Urwesen für eine

Theologie hinreichend anzugeben und auf seine Existenz zu schließen.

— Der moralische Beweis (der aber freilich nur das Dasein Gottes

in praktischer, doch auch unnachlaßlicher Rücksicht der Vernunft

beweiset) würde daher noch immer in seiner Kraft bleiben, wenn

wir in |478.30| der Welt gar keinen, oder nur zweideutigen Stoff

zur physischen Teleologie anträfen. Es läßt sich denken, daß sich

vernünftige Wesen von einer solchen Natur, welche keine deutliche Spur

von Organisation, sondern nur Wirkungen von einem bloßen Mechanism

der rohen Materie zeigte, umgeben sähen, um derentwillen und bei der

Veränderlichkeit einiger bloß |478.35| zufällig zweckmäßigen Formen

und Verhältnisse kein Grund zu sein schiene, auf einen verständigen

Urheber zu schließen; wo alsdann auch zu einer physischen Teleologie

keine Veranlassung sein würde: und dennoch würde die Vernunft, die

durch Naturbegriffe hier keine Anleitung bekommt, im Freiheitsbegriffe

und in den sich darauf gründenden sittlichen Ideen einen

praktisch-hinreichenden Grund finden, den Begriff des Urwesens diesen

#474# angemessen, d. i. als einer Gottheit, und die Natur (selbst unser

eigenes |479.5| Dasein) als einen jener und ihren Gesetzen gemäßen

Endzweck zu postuliren und zwar in Rücksicht auf das unnachlaßliche

Gebot der praktischen Vernunft. — Daß nun aber in der wirklichen Welt

für die vernünftigen Wesen in ihr reichlicher Stoff zur physischen

Teleologie ist (welches eben nicht nothwendig wäre), dient dem

moralischen Argument zu erwünschter |479.10| Bestätigung, soweit Natur

etwas den Vernunftideen (den moralischen) Analoges aufzustellen vermag.

Denn der Begriff einer obersten Ursache, die Verstand hat (welches

aber für eine Theologie lange nicht hinreichend ist), bekommt dadurch

die für die reflectirende Urtheilskraft hinreichende Realität; aber

er ist nicht erforderlich, um den moralischen Beweis darauf |479.15|

zu gründen: noch dient dieser, um jenen, der für sich allein gar

nicht auf Moralität hinweiset, durch fortgesetzten Schluß nach einem

einzigen Princip zu =einem= Beweise zu ergänzen. Zwei so ungleichartige

Principien, als Natur und Freiheit können nur zwei verschiedene

Beweisarten abgeben, da denn der Versuch, denselben aus der ersteren

zu führen, für das, was |479.20| bewiesen werden soll, unzulänglich

befunden wird.

Wenn der physisch-teleologische Beweisgrund zu dem gesuchten Beweise

zureichte, so wäre es für die speculative Vernunft sehr befriedigend;

denn er würde Hoffnung geben, eine Theosophie hervorzubringen (so

würde man nämlich die theoretische Erkenntniß der göttlichen Natur und

seiner |479.25| Existenz, welche zur Erklärung der Weltbeschaffenheit

und zugleich der Bestimmung der sittlichen Gesetze zureichte,

nennen müssen). Eben so wenn Psychologie zureichte, um dadurch zur

Erkenntniß der Unsterblichkeit der Seele zu gelangen, so würde sie

eine Pneumatologie, welche der speculativen #475# Vernunft eben

so willkommen wäre, möglich machen. Beide aber, so |479.30| lieb

es auch dem Dünkel der Wißbegierde sein mag, erfüllen nicht den

Wunsch der Vernunft in Absicht auf die Theorie, die auf Kenntniß der

Natur der Dinge gegründet sein müßte. Ob aber nicht die erstere als

Theologie, die zweite als Anthropologie, beide auf das sittliche, d.

i. das Freiheitsprincip gegründet, mithin dem praktischen Gebrauche

der Vernunft |479.35| angemessen, ihre objective Endabsicht besser

erfüllen, ist eine andere Frage, die wir hier nicht nöthig haben weiter

zu verfolgen.

Der physisch-teleologische Beweisgrund reicht aber darum nicht zur

Theologie zu, weil er keinen für diese Absicht hinreichend bestimmten

Begriff von dem Urwesen giebt, noch geben kann, sondern man diesen

gänzlich anderwärts hernehmen, oder seinen Mangel dadurch als durch

einen willkürlichen Zusatz ersetzen muß. Ihr schließt aus der großen

|480.5| Zweckmäßigkeit der Naturformen und ihrer Verhältnisse auf eine

verständige Weltursache; aber auf welchen Grad dieses Verstandes?

Ohne Zweifel könnt Ihr Euch nicht anmaßen: auf den höchst-möglichen

Verstand; denn dazu würde erfordert werden, daß Ihr einsähet, ein

größerer Verstand, als wovon Ihr Beweisthümer in der Welt wahrnehmet,

sei nicht denkbar: |480.10| welches Euch selber Allwissenheit beilegen

hieße. Eben so schließt Ihr aus der Größe der Welt auf eine sehr große

Macht des Urhebers; aber Ihr werdet Euch bescheiden, daß dieses nur

comparativ für Eure Fassungskraft Bedeutung hat, und, da Ihr nicht

alles Mögliche erkennt, um es mit der Weltgröße, so weit Ihr sie

kennt, zu vergleichen, Ihr nach einem so kleinen |480.15| Maßstabe

keine Allmacht des Urhebers folgern könnet, u. s. w. Nun gelangt Ihr

dadurch zu keinem bestimmten, für eine Theologie tauglichen Begriffe

eines Urwesens; denn dieser kann nur in dem der Allheit der mit #476#

einem Verstande vereinbarten Vollkommenheiten gefunden werden, wozu

Euch bloß =empirische= Data gar nicht verhelfen können: ohne einen

solchen |480.20| bestimmten Begriff aber könnt Ihr auch nicht auf

ein =einiges= verständiges Urwesen schließen, sondern (es sei zu

welchem Behuf) ein solches nur annehmen. — Nun kann man es zwar ganz

wohl einräumen, daß Ihr (da die Vernunft nichts Gegründetes dawider

zu sagen hat) willkürlich hinzusetzt: wo so viel Vollkommenheit

angetroffen wird, möge |480.25| man wohl alle Vollkommenheit in

einer einzigen Weltursache vereinigt annehmen; weil die Vernunft mit

einem so bestimmten Princip theoretisch und praktisch besser zurecht

kommt. Aber Ihr könnt denn doch diesen Begriff des Urwesens nicht als

von Euch bewiesen anpreisen, da Ihr ihn nur zum Behuf eines bessern

Vernunftgebrauchs angenommen habt. Alles |480.30| Jammern also oder

ohnmächtiges Zürnen über den vorgeblichen Frevel, die Bündigkeit Eurer

Schlußkette in Zweifel zu ziehen, ist eitle Großthuerei, die gern haben

möchte, daß man den Zweifel, welchen man gegen Euer Argument frei

heraussagt, für Bezweifelung heiliger Wahrheit halten möchte, um nur

hinter dieser Decke die Seichtigkeit desselben durchschlüpfen |480.35|

zu lassen.

Die moralische Teleologie hingegen, welche nicht minder fest gegründet

ist wie die physische, vielmehr dadurch, daß sie _a priori_ auf von

unserer Vernunft untrennbaren Principien beruht, Vorzug verdient, führt

auf das, was zur Möglichkeit einer Theologie erfordert wird, nämlich

auf einen bestimmten =Begriff= der obersten Ursache als Weltursache

nach moralischen Gesetzen, mithin einer solchen, die unserm moralischen

Endzwecke |481.5| Genüge thut: wozu nichts weniger als Allwissenheit,

Allmacht, Allgegenwart u. s. w. als dazu gehörige Natureigenschaften

erforderlich sind, die #477# mit dem moralischen Endzwecke, der

unendlich ist, als verbunden, mithin ihm adäquat gedacht werden müssen,

und kann so den Begriff eines =einzigen= Welturhebers, der zu einer

Theologie tauglich ist, ganz allein |481.10| verschaffen.

Auf solche Weise führt eine Theologie auch unmittelbar zur

=Religion=, d. i. der =Erkenntniß unserer Pflichten als göttlicher

Gebote=: weil die Erkenntniß unserer Pflicht und des darin uns durch

Vernunft auferlegten Endzwecks den Begriff von Gott zuerst bestimmt

hervorbringen |481.15| konnte, der also schon in seinem Ursprunge von

der Verbindlichkeit gegen dieses Wesen unzertrennlich ist; anstatt daß,

wenn der Begriff vom Urwesen auf dem bloß theoretischen Wege (nämlich

desselben als bloßer Ursache der Natur) auch bestimmt gefunden werden

könnte, es nachher noch mit großer Schwierigkeit, vielleicht gar

Unmöglichkeit es ohne |481.20| willkürliche Einschiebung zu leisten

verbunden sein würde, diesem Wesen eine Causalität nach moralischen

Gesetzen durch gründliche Beweise beizulegen, ohne die doch jener

angeblich theologische Begriff keine Grundlage zur Religion ausmachen

kann. Selbst wenn eine Religion auf diesem theoretischen Wege gegründet

werden könnte, würde sie in Ansehung der |481.25| Gesinnung (worin doch

ihr Wesentliches besteht) wirklich von derjenigen unterschieden sein,

in welcher der Begriff von Gott und die (praktische) Überzeugung von

seinem Dasein aus Grundideen der Sittlichkeit entspringt. Denn wenn wir

Allgewalt, Allwissenheit u. s. w. eines Welturhebers als anderwärts her

uns gegebene Begriffe voraussetzen müßten, |481.30| um nachher unsere

Begriffe von Pflichten auf unser Verhältniß zu ihm nur anzuwenden,

so müßten diese sehr stark den Anstrich von Zwang und abgenöthigter

Unterwerfung bei sich führen; statt dessen, wenn die Hochachtung für

das sittliche Gesetz uns ganz frei laut Vorschrift unserer eigenen

#478# Vernunft den Endzweck unserer Bestimmung vorstellt, wir eine

damit |481.35| und zu dessen Ausführung zusammenstimmende Ursache mit

der wahrhaftesten Ehrfurcht, die gänzlich von pathologischer Furcht

unterschieden ist, in unsere moralischen Aussichten mit aufnehmen und

uns derselben willig unterwerfen[42].

[42] Die Bewunderung der Schönheit sowohl, als die Rührung

durch die so mannigfaltigen Zwecke der Natur, welche

ein nachdenkendes Gemüth noch vor einer |482.30| klaren

Vorstellung eines vernünftigen Urhebers der Welt zu fühlen im

Stande ist, haben etwas einem =religiösen= Gefühl Ähnliches

an sich. Sie scheinen daher zuerst durch eine der moralischen

analoge Beurtheilungsart derselben auf das moralische Gefühl

(der Dankbarkeit und der Verehrung gegen die uns unbekannte

Ursache) und also durch Erregung moralischer Ideen auf das

Gemüth zu wirken, wenn sie |482.35| diejenige Bewunderung

einflößen, die mit weit mehrerem Interesse verbunden ist, als

bloße theoretische Betrachtung wirken kann.

Wenn man fragt, warum uns denn etwas daran gelegen sei, überhaupt eine

Theologie zu haben: so leuchtet klar ein, daß sie nicht zur Erweiterung

oder Berichtigung unserer Naturkenntniß und überhaupt irgend |482.5|

einer Theorie, sondern lediglich zur Religion, d. i. dem praktischen,

namentlich dem moralischen Gebrauche der Vernunft, in subjectiver

Absicht nöthig sei. Findet sich nun, daß das einzige Argument,

welches zu einem bestimmten Begriffe des Gegenstandes der Theologie

führt, selbst moralisch ist: so wird es nicht allein nicht befremden,

sondern man wird auch |482.10| in Ansehung der Zugänglichkeit des

Fürwahrhaltens aus diesem Beweisgrunde zur Endabsicht desselben

nichts vermissen, wenn gestanden wird, daß ein solches Argument

das Dasein Gottes nur für unsere moralische Bestimmung, d. i. in

praktischer Absicht, hinreichend darthue, und die Speculation in

demselben ihre Stärke keinesweges beweise, oder den Umfang |482.15|

#479# ihres Gebiets dadurch erweitere. Auch wird die Befremdung, oder

der vorgebliche Widerspruch einer hier behaupteten Möglichkeit einer

Theologie mit dem, was die Kritik der speculativen Vernunft von den

Kategorieen sagte: daß diese nämlich nur in Anwendung auf Gegenstände

der Sinne, keinesweges aber auf das Übersinnliche angewandt, Erkenntniß

|482.20| hervorbringen können, verschwinden, wenn man sie hier zu einem

Erkenntniß Gottes, aber nicht in theoretischer (nach dem, was seine uns

unerforschliche Natur an sich sei), sondern lediglich in praktischer

Absicht gebraucht sieht. — Um bei dieser Gelegenheit der Mißdeutung

jener sehr nothwendigen, aber auch zum Verdruß des blinden Dogmatikers

die Vernunft in |482.25| ihre Gränzen zurückweisenden Lehre der Kritik

ein Ende zu machen, füge ich hier nachstehende Erläuterung derselben

bei.

Wenn ich einem Körper =bewegende Kraft= beilege, mithin ihn durch

die Kategorie der =Causalität= denke: so =erkenne= ich ihn dadurch

zugleich, d. i. ich bestimme den Begriff desselben als Objects

überhaupt durch das, was ihm als Gegenstande der Sinne für sich (als

Bedingung der Möglichkeit jener Relation) zukommt. Denn ist die

bewegende Kraft, die ich ihm beilege, eine abstoßende: so kommt ihm

(wenn ich gleich noch |483.5| nicht einen andern, gegen den er sie

ausübt, neben ihm setze) ein Ort im Raume, ferner eine Ausdehnung,

d. i. Raum in ihm selbst, überdem Erfüllung desselben durch die

abstoßenden Kräfte seiner Theile zu, endlich auch das Gesetz dieser

Erfüllung (daß der Grund der Abstoßung der letzteren in derselben

Proportion abnehmen müsse, als die Ausdehnung des |483.10| Körpers

wächst, und der Raum, den er mit denselben Theilen durch diese Kraft

erfüllt, zunimmt). — Dagegen wenn ich mir ein übersinnliches Wesen

als den =ersten Beweger=, mithin durch die Kategorie der Causalität in

Ansehung derselben Weltbestimmung (der Bewegung der Materie) denke:

#480# so muß ich es nicht in irgend einem Orte im Raume, eben so wenig

als |483.15| ausgedehnt, ja ich darf es nicht einmal als in der Zeit

und mit andern zugleich existirend denken. Also habe ich gar keine

Bestimmungen, welche mir die Bedingung der Möglichkeit der Bewegung

durch dieses Wesen als Grund verständlich machen könnten. Folglich

erkenne ich dasselbe durch das Prädicat der Ursache (als ersten

Beweger) für sich nicht im mindesten: |483.20| sondern ich habe nur

die Vorstellung von einem Etwas, welches den Grund der Bewegungen in

der Welt enthält; und die Relation desselben zu diesen, als deren

Ursache, da sie mir sonst nichts zur Beschaffenheit des Dinges, welches

Ursache ist, Gehöriges an die Hand giebt, läßt den Begriff von dieser

ganz leer. Der Grund davon ist: weil ich mit Prädicaten, die nur

|483.25| in der Sinnenwelt ihr Object finden, zwar zu dem Dasein von

Etwas, was den Grund der letzteren enthalten muß, aber nicht zu der

Bestimmung seines Begriffs als übersinnlichen Wesens, welcher alle

jene Prädicate ausstößt, fortschreiten kann. Durch die Kategorie der

Causalität also, wenn ich sie durch den Begriff eines =ersten Bewegers=

bestimme, erkenne ich, |483.30| was Gott sei, nicht im mindesten;

vielleicht aber wird es besser gelingen, wenn ich aus der Weltordnung

Anlaß nehme, seine Causalität, als die eines obersten =Verstandes=

nicht bloß zu =denken=, sondern ihn auch durch diese Bestimmung des

genannten Begriffs zu =erkennen=: weil da die lästige Bedingung des

Raumes und der Ausdehnung wegfällt. — Allerdings |483.35| nöthigt

uns die große Zweckmäßigkeit in der Welt, eine oberste Ursache zu

derselben und deren Causalität als durch einen Verstand zu =denken=;

aber dadurch sind wir gar nicht befugt, ihr diesen =beizulegen= (wie

z. B. die Ewigkeit Gottes als Dasein zu aller Zeit zu denken, weil wir

uns sonst gar keinen Begriff vom bloßen Dasein als einer Größe, d. i.

als Dauer, machen können; oder die göttliche Allgegenwart als Dasein

#481# in allen Orten zu denken, um die unmittelbare Gegenwart für

Dinge |484.5| außer einander uns faßlich zu machen, ohne gleichwohl

eine dieser Bestimmungen Gott als etwas an ihm Erkanntes beilegen zu

dürfen). Wenn ich die Causalität des Menschen in Ansehung gewisser

Producte, welche nur durch absichtliche Zweckmäßigkeit erklärlich sind,

dadurch bestimme, daß ich sie als einen Verstand desselben denke: so

brauche ich nicht dabei |484.10| stehen zu bleiben, sondern kann ihm

dieses Prädicat als wohlbekannte Eigenschaft desselben beilegen und

ihn dadurch erkennen. Denn ich weiß, daß Anschauungen den Sinnen des

Menschen gegeben und durch den Verstand unter einen Begriff und hiemit

unter eine Regel gebracht werden; daß dieser Begriff nur das gemeinsame

Merkmal (mit Weglassung des |484.15| Besondern) enthalte und also

discursiv sei; daß die Regeln, um gegebene Vorstellungen unter ein

Bewußtsein überhaupt zu bringen, von ihm noch vor jenen Anschauungen

gegeben werden, u. s. w.: ich lege also diese Eigenschaft dem Menschen

bei als eine solche, wodurch ich ihn =erkenne=. Will ich nun aber ein

übersinnliches Wesen (Gott) als Intelligenz =denken=, |484.20| so ist

dieses in gewisser Rücksicht meines Vernunftgebrauchs nicht allein

erlaubt, sondern auch unvermeidlich; aber ihm Verstand beizulegen und

es dadurch als durch eine Eigenschaft desselben =erkennen= zu können,

sich schmeicheln, ist keineswegs erlaubt: weil ich alsdann alle jene

Bedingungen, unter denen ich allein einen Verstand kenne, weglassen

muß, mithin |484.25| das Prädicat, das nur zur Bestimmung des Menschen

dient, auf ein übersinnliches Object gar nicht bezogen werden kann,

und also durch eine so bestimmte Causalität, was Gott sei, gar nicht

erkannt werden kann. Und so geht es mit allen Kategorien, die gar keine

Bedeutung zum Erkenntniß in theoretischer Rücksicht haben können, wenn

sie nicht auf Gegenstände |484.30| #482# möglicher Erfahrung angewandt

werden. — Aber nach der Analogie mit einem Verstande kann ich, ja muß

ich mir wohl in gewisser anderer Rücksicht selbst ein übersinnliches

Wesen denken, ohne es gleichwohl dadurch theoretisch erkennen zu

wollen; wenn nämlich diese Bestimmung seiner Causalität eine Wirkung in

der Welt betrifft, die eine moralisch-nothwendige, |484.35| aber für

Sinnenwesen unausführbare Absicht enthält: da alsdann ein Erkenntniß

Gottes und seines Daseins (Theologie) durch bloß nach der Analogie an

ihm gedachte Eigenschaften und Bestimmungen seiner Causalität möglich

ist, welches in praktischer Beziehung, aber auch =nur in Rücksicht

auf diese= (als moralische) alle erforderliche Realität hat. — Es

ist also wohl eine Ethikotheologie möglich; denn die Moral kann zwar

mit ihrer Regel, aber nicht mit der Endabsicht, welche eben dieselbe

auferlegt, |485.5| ohne Theologie bestehen, ohne die Vernunft in

Ansehung der letzteren im bloßen zu lassen. Aber eine theologische

Ethik (der reinen Vernunft) ist unmöglich: weil Gesetze, die nicht die

Vernunft ursprünglich selbst giebt, und deren Befolgung sie als reines

praktisches Vermögen auch bewirkt, nicht moralisch sein können. Eben so

würde eine theologische Physik |485.10| ein Unding sein, weil sie keine

Naturgesetze, sondern Anordnungen eines höchsten Willens vortragen

würde; wogegen eine physische (eigentlich physisch-teleologische)

Theologie doch wenigstens als Propädeutik zur eigentlichen Theologie

dienen kann: indem sie durch die Betrachtung der Naturzwecke, von denen

sie reichen Stoff darbietet, zur Idee eines Endzweckes, |485.15| den

die Natur nicht aufstellen kann, Anlaß giebt; mithin das Bedürfniß

einer Theologie, die den Begriff von Gott für den höchsten praktischen

Gebrauch der Vernunft zureichend bestimmte, zwar fühlbar machen, aber

sie nicht hervorbringen und auf ihre Beweisthümer zulänglich gründen

kann.

Anmerkungen.

Die Zahlen an den Seiten geben die Originalpaginirung

der dem Text zu Grunde gelegten Ausgaben (1788 und 1793)

wieder.

Kritik der Urtheilskraft.

Herausgeber: Wilhelm Windelband.

Einleitung.

Der Springpunkt für die Entstehungsgeschichte der _Kritik der

Urtheilskraft_ liegt genau an derselben Stelle, von der auch die

grossen historischen Wirkungen des Buches ausgegangen sind: es ist

die Behandlung der Probleme von Schönheit und Kunst mit denjenigen

des organischen Lebens unter einem gemeinsamen Gesichtspunkt. Die

beiden sachlichen Gebiete, welche in den beiden Theilen des Werks als

_Kritik der ästhetischen_ und _der teleologischen Urtheilskraft_ neben

einander stehen, haben Kant je für sich lange und viel beschäftigt

und zu mannigfachen Untersuchungen und Äusserungen angeregt; aber

die Convergenz beider Problemreihen, vermöge deren sie zugleich

ihren Abschluss unter einem gemeinsamen Princip fanden, hat sich

nicht etwa stetig und allmählich durch ein Anspinnen sachlicher

Beziehungen zwischen beiden Gegenständen vollzogen, sondern sie ist

verhältnissmässig schnell und dem Philosophen selbst gewissermassen

überraschend durch die Einordnung beider Fragen unter ein formales

Grundproblem der kritischen Philosophie herbeigeführt worden.

Die teleologische Betrachtung der Natur ist für Kant, wie für das

ganze 18. Jahrhundert, umsomehr zu einem Hauptproblem geworden, als

die ganze Entwickelung seiner Erkenntnisslehre darauf hinauslief, die

philosophischen Grundlagen für die reine Naturwissenschaft, d. h. für

Newtons mathematisch-physikalische Theorie, zu finden. Je schärfer

diese um den Begriff der mechanischen Causalität concentrirt war,

umsomehr erwies sich das organische Leben als ein Grenzbegriff für die

theoretische Naturerklärung. So hatte Kant bereits in der _Allgemeinen

Naturgeschichte und Theorie des Himmels_ erklärt: _daß eher die

Bildung aller Himmelskörper, die Ursache ihrer Bewegungen, kurz, der

Ursprung der ganzen gegenwärtigen Verfassung des Weltbaues werde können

eingesehen werden, ehe die Erzeugung eines einzigen Krauts oder einer

Raupe aus mechanischen Gründen deutlich und vollständig kund werden

wird_[43]. Nachdem aber in der _Kritik der reinen Vernunft_ die Lehre

von den _Kategorien_ und den _Grundsätzen des reinen Verstandes_ mit

principiellem Ausschluss des Zweckbegriffes festgelegt worden war,

hatte der Philosoph von seiner Ideenlehre aus in dem _Anhang der

transscendentalen Dialektik_, wo er von der _Endabsicht der natürlichen

Dialektik der menschlichen Vernunft_ handelte, der teleologischen

Betrachtung der Natur die regulative Bedeutung zuerkannt, die Dinge

der Welt, sofern ihre erschöpfende Erklärung nach den Grundsätzen der

mechanischen Erklärung sich als unmöglich erweist, so anzusehen, =als

ob= sie von einer höchsten Intelligenz ihr Dasein hätten. Besondere

Veranlassung aber, der Frage der organischen Teleologie näher zu

treten, bot sich Kant in der mit seinen geschichtsphilosophischen

Überlegungen zusammenhängenden _Bestimmung des Begriffes einer

Menschenrace_. Die Stellung, die er mit dieser im Novemberheft 1785 der

»Berliner Monatsschrift« erschienenen Abhandlung eingenommen hatte,

vertheidigte er gegen einen Angriff Georg Forsters in der Schrift

_Über den Gebrauch teleologischer Principien in der Philosophie_, die

im Januar-Heft 1788 des »Deutschen Merkur« gedruckt wurde. Die hier

vorgetragenen Principien sind durchweg dieselben, wie dereinst in

der _Kritik der reinen Vernunft_ und wie nachher in der _Kritik der

Urtheilskraft_, wo sie mit dem ganzen Reichthum mannigfacher Anwendung

ihre nähere Ausführung gefunden haben. Aber nichts in dieser Schrift,

die zur Zeit des Abschlusses der _Kritik der praktischen Vernunft_

geschrieben worden ist, lässt auf die Absicht des Verfassers, den

Gegenstand in grösseren Dimensionen zu behandeln, und nichts darin

lässt auf einen Zusammenhang schliessen, in den diese Fragen mit den

ästhetischen Problemen gebracht werden sollten.

[43] Vorrede, vgl. I 230.

Mit nicht minder lebhaftem persönlichen Interesse hat Kant von früh an

die ästhetischen Fragen verfolgt. Schon die _Beobachtungen über das

Gefühl des Schönen und Erhabenen_ zeigen eine ausserordentliche Fülle

feinsinniger Bemerkungen aus einem weiten Umkreise der Kenntniss,

und aus seinen Vorlesungen, wie aus seinen Reflexionen geht hervor,

dass er mit den Erscheinungen der schönen Literatur und mit den

kunstkritischen Theorien seiner Zeit in einem ausserordentlich

ausgedehnten Maasse vertraut gewesen ist[44]. Aber sein Interesse

daran war zunächst ein lediglich anthropologisches. Er betrachtete

diese Gegenstände nur vom Standpunkt der Psychologie aus und hielt

ihnen gegenüber die Möglichkeit einer anderen Doctrin damals für

ausgeschlossen. Damit war es durchaus vereinbar, dass Kant in dieser

seiner »empiristischen« Periode auf dem Katheder die Ästhetik ganz

im Baumgartenschen Sinne als Ergänzung und in Parallele zur Logik

behandelte. So heisst es in der _Nachricht von der Einrichtung seiner

Vorlesungen in dem Winterhalbjahre von 1765–766_ (II, 311) am

Schlusse der Ankündigung der Logik: _Wobei zugleich die sehr nahe

Verwandtschaft der Materien Anlaß giebt, bei der =Kritik der Vernunft=

einige Blicke auf die =Kritik des Geschmacks,= d. i. die =Ästhetik,=

zu werfen, davon die Regeln der einen jederzeit dazu dienen, die

der andern zu erläutern, und ihre Abstechung ein Mittel ist, beide

besser zu begreifen._ Auch weiterhin schrieb Kant sachlich den

Fragen des Geschmacks so viel Bedeutung zu, dass, als er im Jahre

1771 nach der Inauguraldissertation ein Werk unter dem Titel _Die

Grentzen der Sinnlichkeit und der Vernunft_ plante, er auch sie darin

behandeln wollte[45]. Es kam ihm damals wesentlich darauf an, _welchen

großen Einflus die gewisse und deutliche Einsicht in den Unterschied

dessen, was auf_ +subjectiv+_ischen_ +principi+_en der menschlichen

Seelenkräfte nicht allein der Sinnlichkeit, sondern auch des Verstandes

beruht, von dem was gerade auf die Gegenstände geht in der gantzen

Weltweisheit, ja so gar auf die wichtigsten Zwecke der Menschen

überhaupt habe_. Wenn in diesem Sinne auch der _Entwurf dessen, was

die Natur der Geschmackslehre, Metaphysick u. Moral ausmacht_, in dem

geplanten Werke enthalten sein sollte, so hatte das offenbar den Sinn,

dass die Geschmackslehre als eine rein empirische und durch apriorische

Principien nicht bestimmte Lehre dargestellt worden wäre. Denn diesen

Standpunkt nimmt Kant noch in der _Kritik der reinen Vernunft_ ein, wo

es in der Einleitung zur transscendentalen Ästhetik folgendermaassen

lautet[46]: _Die Deutschen sind die einzige, welche sich jetzt des

Worts Ästhetik bedienen, um dadurch das zu bezeichnen, was andre Kritik

des Geschmacks heißen. Es liegt hier eine verfehlte Hoffnung zum

Grunde, die der vortreffliche Analyst =Baumgarten= faßte, die kritische

Beurtheilung des Schönen unter Vernunftprincipien zu bringen und die

Regeln derselben zur Wissenschaft zu erheben. Allein diese Bemühung

ist vergeblich. Denn gedachte Regeln oder Kriterien sind ihren Quellen

nach blos empirisch und können also niemals zu Gesetzen_ a priori

_dienen, wornach sich unser Geschmacksurtheil richten müßte; vielmehr

macht das letztere den eigentlichen Probirstein der Richtigkeit der

ersteren aus. Um deswillen ist es rathsam diese Benennung wiederum

eingehen zu lassen und sie derjenigen Lehre aufzubehalten, die wahre

Wissenschaft ist, wodurch man auch der Sprache und dem Sinne der Alten

näher treten würde._ Ebenso heisst es in einer Anmerkung zum _Kanon der

reinen Vernunft_ in der _Transscendentalen Methodenlehre_[47]: _»so

gehören die Elemente unserer Urtheile, so fern sie sich auf Lust oder

Unlust beziehen, mithin der praktischen, nicht in den Inbegriff der

Transscendentalphilosophie«._

[44] Das sehr umfangreiche Material dazu findet sich bisher am

ausführlichsten gesammelt bei Otto Schlapp, Kants Lehre vom

Genie und die Kritik der Urtheilskraft. Göttingen, 1901.

[45] Siehe Kants Brief an Marcus Herz, vom 7. Juni 1771, X 117.

[46] _Kritik der reinen Vernunft_, 1. Aufl., S. 21, Anmerkung.

IV 30.

[47] III 520 Anm.

In der fortschreitenden Beschäftigung mit diesen Gegenständen hat

sich aber Kants Auffassung allmählich verändert. Schon die II.

Auflage der _Kritik der reinen Vernunft_, deren Manuscript dem Jahre

1786 entstammt, giebt jener Stelle eine bemerkenswerthe Veränderung.

Statt _ihren Quellen_ heisst es hier[48] _ihren vornehmsten Quellen_

und statt _zu Gesetzen_ nur noch _zu bestimmten Gesetzen_. Es muss

also ein, wenn auch nur äusserst geringes Maass von Apriorität in

dem ästhetischen Verhalten zu dieser Zeit von Kant wenigstens nicht

mehr ganz für unmöglich gehalten worden sein. Dazu kommt noch, dass

er an der gleichen Stelle neben dem Vorschlage, die Baumgartensche

Terminologie wieder aufzugeben, jetzt auch noch die andre Möglichkeit

ins Auge fasst, _sich in die Benennung mit der speculativen Philosophie

zu theilen und die Ästhetik theils im transscendentalen Sinne,

theils in psychologischer Bedeutung zu nehmen_. Aber gerade diese

terminologische Concession, die sich in der Folge dazu erweitert

hat, dass Kant selbst für die Verwendung der Ausdrücke _Ästhetik_

und _ästhetisch_ in dem heutigen Sinne die entscheidende Bestimmung

ausgeübt hat, zeigt doch an dieser Stelle, dass er auch damals

noch die Ästhetik, welche die _Kritik des Geschmacks_ bedeuten

sollte, wesentlich in psychologischer Bedeutung nehmen und von ihrer

Parallelstellung zu den transscendentalen Disciplinen nichts wissen

wollte.

[48] III 50 Anmerkung.

Offenbar aber ist seine Beschäftigung mit diesen Problemen immer mehr

zu so geschlossenen Ergebnissen gelangt, dass er schon während der

Zeit, als er seine ethischen Grundwerke ausführte, mit der kritischen

Darstellung der Geschmackslehre beschäftigt war. Wir sehen aus einem

Briefe von Bering[49] an ihn (28. Mai 1787), dass der Leipziger

Messkatalog bereits für das Jahr 1787 eine _Grundlegung zur Critik des

Geschmacks_ von Kant angekündigt hatte; und er selber berichtet in

einem Briefe an Schütz vom 25. Juni desselben Jahres[50], worin er auch

mittheilt, dass er in der künftigen Woche das Manuscript der _Kritik

der praktischen Vernunft_ nach Halle zum Druck zu schicken denke, am

Schluss, dass er nun alsbald zur _Grundlage der Kritik des Geschmacks_

gehen müsse. Nach diesen Ausdrücken scheint die Annahme (Benno

Erdmanns) nicht ausgeschlossen, dass Kant eine zeitlang daran gedacht

hat, ebenso wie er der _Kritik der praktischen Vernunft die Grundlegung

zur Metaphysik der Sitten_ vorangeschickt hatte, auch der _Kritik des

Geschmacks_ eine ähnliche Grundlegung vorangehen zu lassen, die dann

wohl ebenso die Aufgabe gehabt hätte, die Überführung von der populären

Auffassung des Schönen zu der philosophischen, d. h. kritischen

Behandlung darzulegen. Sie würde in diesem Falle den Entwickelungsgang

von Kants eigener Betrachtung des Gegenstandes, ihre Umlegung aus dem

psychologischen auf den transscendentalen Standpunkt darzustellen

berufen gewesen sein. Ob aber Kant ernstlich daran gegangen ist, eine

solche Theilung auch auf diesem Gebiete vorzunehmen, wird sich nicht

mehr entscheiden lassen.

[49] X 465.

[50] X 467.

Jedenfalls hat das Jahr 1787 den Umschwung in der Theorie des

Geschmacks für Kant mit sich gebracht. Sein Brief an Reinhold vom 28.

December 1787[51], worin er diesem für die »Briefe über die Kantische

Philosophie« dankt und ihm zugleich das Manuscript der Abhandlung _Über

die teleologischen Principien_ für den »Deutschen Mercur« einsendet,

lässt nicht den geringsten Zweifel darüber, dass die neue Erkenntniss,

die Kant bei seiner Beschäftigung mit der _Kritik des Geschmacks_

gewonnen hat, wesentlich zurückging auf _das Systematische, das die

Zergliederung der vorher betrachteten Vermögen mich im menschlichen

Gemüte hatte entdecken lassen, und welches zu bewundern und womöglich

zu ergründen, mir noch Stoff genug für den Überrest meines Lebens an

die Hand geben wird._ Dies Selbstbekenntniss Kants ist umso wichtiger,

als es nicht nur im Allgemeinen die Bedeutsamkeit des systematischen

Moments in seiner Art des Philosophirens erkennen lässt, sondern es

auch deutlich ausspricht, dass das gewaltigste seiner Werke auf der

Wirksamkeit dieses systematischen Momentes in dem Sinne beruht hat,

dass er dadurch zu einer tiefgehenden, ihm selbst unerwarteten Änderung

seiner Auffassung sich genöthigt gesehen hat. Er sagt in diesem Briefe

ausdrücklich, er sei auf diesem systematischen Wege dazu gelangt,

Principien a priori auf einem Gebiete zu finden, wo er dies vorher für

unmöglich gehalten habe, und er zeichnet hier in kurzen Strichen den

Grundriss für die Eintheilung der kritischen Philosophie überhaupt, den

er nachher in der Einleitung zur _Kritik der Urtheilskraft_ — und zwar

in deren beiden Formen gleichmässig — durchgeführt hat: _Der Vermögen

des Gemüths sind drei: Erkenntnißvermögen, Gefühl der Lust und Unlust,

und Begehrungsvermögen. Für das erste habe ich in der Critik der

reinen (theoretischen), für das dritte in der Critik der practischen

Vernunft Principien +a priori+ gefunden._ Die Aufgabe der _Kritik des

Geschmacks_ ist also zu dieser Zeit dahin bestimmt, Principien a priori

für das Gefühl der Lust und Unlust zu finden, und Kant bezeichnet

diesen Theil der Philosophie, indem er ihn neben die theoretische und

die praktische Philosophie stellt, als _Teleologie_.

[51] a. a. O. S. 487f.

Diese Gleichsetzung der _Kritik des Geschmacks_ mit der Teleologie

würde unmöglich gewesen sein, wenn Kant nicht schon damals die

Erkenntniss gewonnen hätte, dass die Apriorität des ästhetischen

Urtheils auf der subjectiven Zweckmässigkeit im Zusammenspiel der

Erkenntnissvermögen und damit auf der allgemeinen Mittheilbarkeit des

darauf beruhenden Gefühls, in letzter Instanz somit auf dem _Bewußtsein

überhaupt_ oder dem _übersinnlichen Substrat der Menschheit_ beruht.

In der That findet sich in der Methodenlehre der _Kritik der

praktischen Vernunft_, deren Manuskript im Sommer 1787 abgeschlossen

wurde, bereits folgende Bemerkung: _wie alles, dessen Betrachtung

subjektiv ein Bewußtsein der Harmonie unserer Vorstellungskräfte

bewirkt, und wobei wir unser ganzes Erkenntnißvermögen (Verstand und

Einbildungskraft) gestärkt fühlen, ein Wohlgefallen hervorbringt, das

sich auch andern mittheilen läßt, wobei gleichwohl die Existenz des

Objekts uns gleichgültig bleibt, indem es nur als die Veranlassung

angesehen wird, der über die Thierheit erhabenen Anlage der Talente in

uns inne zu werden_[52]. Ja, diese gedrängte Vorwegnahme wesentlicher

Punkte der Analytik des Schönen steht dort in einem Zusammenhange,

wo auch von der Zweckmässigkeit der Organisation und sogar von

der _Beschäftigung der =Urtheilskraft=, welche uns unsre eigene

Erkenntnißkräfte fühlen läßt_, aber freilich nur in einer Weise die

Rede ist, worin der spätere systematische Zusammenhang höchstens im

Keime erkennbar ist. Für das Verständniss der Gedankenentwickelung,

die Kant zu diesem, ihn selbst überraschenden Ergebniss hat kommen

lassen, besitzen wir keine authentischen Angaben, und wir sind deshalb

auf die Begründungen des Ergebnisses angewiesen, die in der _Kritik

der Urtheilskraft_ selbst enthalten sind. Danach aber ist es klar,

dass die neue Erkenntniss für Kant aus seinen Untersuchungen über die

logische Structur des ästhetischen Urtheils erwachsen ist. Deshalb

ist es für ihn und seine ästhetische Philosophie durchaus wesentlich,

dass die _Analytik des Schönen_ nach dem Schema seiner Kategorienlehre

gegliedert ist, und es ist nicht zu verkennen, dass das entscheidende

Problem, das gerade aus dieser Behandlungsweise herausspringt, in

der Frage besteht, wie mit dem singularen Charakter des ästhetischen

Urtheiles seine Allgemeingiltigkeit vereinbar sei. Diese Fassung des

ästhetischen Problems schliesst sich mit einer zwingenden Analogie

an diejenige erkenntnisstheoretische Unterscheidung, welche Kant

zur Erläuterung seiner Kategorienlehre in den _Prolegomena_ neu

eingeführt hatte: die Unterscheidung des _Wahrnehmungsurtheiles_

und des _Erfahrungsurtheiles_. Die Analogie dieses Verhältnisses zu

demjenigen zwischen den Urtheilen über das Angenehme und das Schöne

nach der Kantischen Auffassung liegt unmittelbar auf der Hand[53].

Dort nun hatte Kant gefunden, dass das singulare _Wahrnehmungsurtheil_

zum _Erfahrungsurtheil_ mit dem Anspruche auf Allgemeingiltigkeit nur

dadurch werden könne, dass als Princip der Begründung eine Kategorie,

d. h. ein Begriff, hinzutritt. Bei dem Schönheitsurtheil dagegen war

diese Begründung durch einen Begriff ausdrücklich auszuschliessen,

und dadurch wurde es für den Philosophen zu einem logischen Problem.

In dem Augenblick, wo Kant in jener subjectiven Zweckmässigkeit

das apriorische Moment entdeckte, welches die Allgemeingiltigkeit

des ästhetischen Urtheiles trotz seiner formalen Singularität und

trotz seiner Unabhängigkeit von Begriffen verstehen liess, musste

ihm die Ästhetik aus dem Bereiche der Psychologie in dasjenige

der Transscendentalphilosophie hinüberrücken. Damit war auch das

dritte Gebiet des Seelenlebens, wie es Kant mit den gleichzeitigen

Eintheilungen von Sulzer, Mendelssohn und Tetens annahm, das Gefühl,

zum Gegenstande der kritischen Methode geworden.

[52] V 160.

[53] Diese Analogie ist ausgeführt bei Fr. Blencke, Die

Trennung des Schönen vom Angenehmen in Kants Kritik der

aesthetischen Urteilskraft. Leipzig 1889.

Wenn nun auch der Brief an Reinhold vom 28. December 1787 die

Gleichsetzung dieser philosophischen Kritik des Gefühlsvermögens

mit der Teleologie ausspricht, so enthält er andererseits nicht die

geringste Andeutung darüber, dass etwa dieser neuentdeckte Theil der

Philosophie noch andere Probleme enthalten sollte, und er bietet

ganz besonders nicht den geringsten Anhalt dafür, dass irgend ein

Zusammenhang dieser transscendentalen Ästhetik des Schönen mit solchen

Fragen in Aussicht genommen wäre, wie sie sonst und auch von Kant

gleichzeitig als teleologische bezeichnet zu werden pflegten. Die für

die systematische Gesamtgestaltung der _Kritik der Urtheilskraft_

entscheidende Bestimmung und die Beziehung der beiderseitigen Probleme

auf das Grundprincip der reflectirenden Urtheilskraft war somit um

diese Zeit noch nicht gefunden oder wenigstens nicht zu deutlicher

Erkenntniss und Formulirung gelangt. Daher gingen auch die Hoffnungen,

welche Kant am 24. December 1787 brieflich an Marcus Herz über den

baldigen Abschluss seines gesammten philosophischen Hauptwerkes

geäussert hatte[54], nicht in Erfüllung, und es kamen nicht nur

die Rectoratsgeschäfte, von denen er in dem Briefe an Reinhold vom

7. März 1788 spricht[55], und dann die Abfassung der Streitschrift

gegen Eberhard verzögernd dazwischen, sondern hauptsächlich die

Neugestaltung der Probleme, die zuerst darin zum Ausdruck kommt, dass

das Werk in dem Briefe an Reinhold vom 12. Mai 1789 zum ersten Mal

unter dem Titel _meine Critik der Urtheilskraft (von der die Critik

des Geschmacks ein Theil ist)_ für die nächste Michaelismesse in

Aussicht gestellt wird[56]. Jetzt also erst war die Vereinigung der

ästhetischen und der im engeren Sinne teleologischen Probleme unter

dem Princip der Urtheilskraft gelungen: und es fragt sich, wie diese

abschliessende Wendung der Kantischen Philosophie gefunden worden ist.

Die _Urtheilskraft_, von der nun die Rede ist, hat bekanntlich als

die _reflectirende Urtheilskraft_ einen ganz anderen Sinn, als jene

_Urtheilskraft_, von der Kant in der _Kritik der reinen Vernunft_

gehandelt hatte, die dort in der _Analytik der Grundsätze_ als die

_transscendentale Urtheilskraft_ eingeführt und von der eben die

Analytik der Grundsätze die _transscendentale Doctrin_ gebildet hatte.

Dieser _bestimmenden_ Urtheilskraft wird nun die _reflectirende_ als

dasjenige Princip gegenübergestellt, welches die transscendentalen

Bedingungen für die apriorischen Functionen des Gefühlsvermögens

enthalten soll.

[54] X 486.

[55] X 505.

[56] XI 39.

Auch hierbei sind für Kant wesentlich systematische Erwägungen

maassgebend gewesen. Für die drei Gebiete des Seelenlebens, die er

als Vorstellungsvermögen, Gefühlsvermögen und Begehrungsvermögen

unterschied, konnten apriorische Principien, wenn es solche

gab, wiederum nur in den drei Arten des sogenannten oberen

Erkenntnissvermögens gesucht werden. Diese aber waren Verstand,

Urtheilskraft und Vernunft. Die Principien apriorischer Erkenntniss

hatte er im Verstand, d. h. in den Kategorien und den Grundsätzen,

diejenigen des Begehrungsvermögens oder des reinen Willens nach den

Untersuchungen der _Kritik der praktischen Vernunft_ in der »Vernunft«

im engeren Sinne des Wortes gefunden. So blieb für ein Apriori des

Gefühls, wenn es ein solches geben sollte, nur die Urtheilskraft als

Quelle übrig. Diese Function aber konnte die Urtheilskraft nicht in

Gestalt der Bedeutung übernehmen, welche sie in der _transscendentalen

Deduction der reinen Verstandesbegriffe_ als die Unterordnung der Daten

der Sinnlichkeit unter die Kategorien besass. Vielmehr musste in diesem

Falle eine ganz andersartige Function der Urtheilskraft angenommen

werden. Im Allgemeinen sah Kant das Wesen der Urtheilskraft darin, die

Unterordnung des Besonderen unter ein Allgemeines zu vollziehen[57]. Wo

diese Unterordnung so erfolgt, dass die Specification des Allgemeinen

zum Besonderen als eine begriffliche Nothwendigkeit eingesehen

werden kann, da haben wir es mit der bestimmenden Urtheilskraft

als einem transscendentalen oder empirischen Vermögen zu thun: die

transscendentale Urtheilskraft hatte Kant in diesem Sinne in der

transscendentalen Analytik als die Subsumption der Sinnlichkeit unter

die Kategorien vermöge des _Schematismus der reinen Verstandesbegriffe_

dargelegt. Nun hatte Kant gefunden, dass die Nothwendigkeit und

Allgemeingiltigkeit, welche das ästhetische Urtheil für sich in

Anspruch nimmt, auf der subjectiven Zweckmässigkeit der Form des

Gegenstandes für das Zusammenspiel der Erkenntnisskräfte, Sinnlichkeit

und Verstand, niemals aber auf Begriffen beruht. Hier zeigte sich also

eine Art der Urtheilskraft, worin der vorgestellte Gegenstand nicht

mehr für die Erkenntniss auf allgemeine Begriffe, sondern vielmehr für

das Gefühl auf ein Princip der Zweckmässigkeit in allgemeingültiger

Weise bezogen wurde. So entdeckte Kant das Princip einer Urtheilskraft

ohne allgemeine Begriffe, und diese nannte er die reflectirende

Urtheilskraft, in welcher das Allgemeine, worunter das Besondere

subsumirt werden soll, nicht in Begriffen gegeben ist, sondern erst

gesucht werden muß[58]. Damit war einerseits der Weg gefunden, Gefühle,

wie die der Lust und Unlust, die im Allgemeinen durchaus empirischen

Characters sind, auf die reflectirende Urtheilskraft zu beziehen und

ihnen damit den apriorischen Character zu gewinnen, andererseits aber

auch die Möglichkeit gegeben, im Bereiche der Erkenntnissthätigkeit

überall da, wo die Unterordnung des Besonderen unter das Allgemeine

in der Form der bestimmenden Urtheilskraft unmöglich war, die

Betrachtung der reflectirenden Urtheilskraft für sie eintreten zu

lassen. Wenn die synthetische Einheit des Mannigfaltigen durch die

begriffliche Function der bestimmenden Urtheilskraft nicht einzusehen

ist, so kann an ihre Stelle die reflectirende mit dem Princip der

Unterordnung des Mannigfaltigen unter einen einheitlichen Zweck

treten. Unter diesem Gesichtspunkte konnte die Zweckmässigkeit der

organischen Naturproducte, deren Nothwendigkeit aus den begrifflichen

Voraussetzungen des causalen Mechanismus nicht zu verstehen war, von

der reflectirenden Urtheilskraft angesehen werden. Insbesondere aber

eignete sich dieses Princip zur Ergänzung von Kants Bemühungen um die

Metaphysik der Natur. Denn wenn in dieser die Ableitung des Besonderen

aus dem Allgemeinen, die Specification des Allgemeinen zum Besonderen

auf dem begrifflichen Wege der bestimmenden Urtheilskraft unmöglich

war, wenn deshalb die besonderen Erscheinungen und Gesetzmässigkeiten

der Natur im Sinne einer begrifflich erkennbaren Nothwendigkeit

zufällig blieben, so konnte die synthetische Einheit der Erscheinungen,

die wir als Natur denken, nach dem Princip der reflectirenden

Urtheilskraft als ein zweckmäßiges Ganzes betrachtet werden.

[57] Vgl. _Kritik der reinen Vernunft_ III 131: _so ist

Urtheilskraft das Vermögen unter Regeln zu subsumiren_.

[58] Vgl. _Kritik der reinen Vernunft_ III 429, wo der

_apodiktische und constitutive Gebrauch der Vernunft_ in

diesem Sinne von dem _problematischen_ und _regulativen_

unterschieden wird.

Den springenden Punkt für die Beziehung des Gefühlsvermögens auf die im

engeren Sinne sogenannten teleologischen Probleme müssen wir deshalb

wiederum in logisch-erkenntnisstheoretischen Problemen allgemeinster

Art suchen. Denn von der Auffassung der nachher sogenannten objectiven

Zweckmässigkeit der organischen Wesen führt zu der sogenannten

subjectiven Zweckmässigkeit in dem Zustande des Gemüthes, der das

ästhetische Urtheil begründet, kein directer Weg. Das Zwischenglied,

das die letzte Vereinheitlichung in den Gedanken der kritischen

Philosophie vermittelt hat, liegt vielmehr bei denjenigen Überlegungen,

welche Kant als das Problem der _Specification der Natur_ bezeichnet

hat. Es ist die Frage, wie weit aus den Grundsätzen des reinen

Verstandes, die zugleich die allgemeinen Gesetze sind, welche nach der

_transscendentalen Deduction der reinen Verstandesbegriffe der Verstand

der Natur vorschreibt_, sich die besonderen Naturgesetze deduciren

lassen. Diese Frage blieb für Kant, nachdem er in den _metaphysischen

Anfangsgründen der Naturwissenschaft_ durch die Combination der

kategorialen Grundsätze mit mathematischen Principien bereits weiter

in die Besonderheit des Systems der Naturgesetze eingedrungen war,

ein systematisches Hauptinteresse, und er hat an ihrer Beantwortung

bekanntlich in seinem Alter mit unermüdlich erneuten Versuchen

gearbeitet, die in dem hinterlassenen Manuscript über den _Übergang aus

der Metapyhsik in die Physik_ niedergelegt sind. Dass ihn dies in der

Zeit der Entstehung der _Kritik der Urtheilskraft_ beschäftigte, sehen

wir aus dem Briefe an Marcus Herz, wo er am 26. Mai 1789 schreibt:

_mir, der ich in meinem 66^sten Jahre noch mit einer weitläuftigen

Arbeit meinen Plan zu vollenden (theils in Lieferung des letzten Theils

der Critik, nämlich dem der =Urtheilskraft=, welcher bald herauskommen

soll, theils in Ausarbeitung eines =Systems= der Metaphysik, der Natur

sowohl als der Sitten, jenen critischen Forderungen gemäß,) beladen

bin[59]._ Er erkennt also die _metaphysischen Anfangsgründe der

Naturwissenschaft_ noch nicht als Metaphysik der Natur an, ebenso wenig

wie die _Kritik der praktischen Vernunft_ als _Metapyhsik der Sitten_.

Die Herleitung der besonderen Naturgesetze aus den transscendentalen

Principien erkannte er aber damals noch mit vollkommen kritischer

Schärfe als eine Unmöglichkeit, und er fand hier nur den Ausweg

der teleologischen Betrachtung, wonach die Zusammenstimmung aller

einzelnen, der empirischen Erkenntniss zugänglichen Gesetzmässigkeiten

zu einem einheitlichen System der Erfahrung als die Zweckmässigkeit der

Natur für die Erkenntnissthätigkeit angesehen werden sollte. Das ist

der Grundgesichtspunkt der teleologischen reflectirenden Urtheilskraft,

welcher diese mit der ästhetischen reflectirenden Urtheilskraft in

unmittelbare Analogie treten liess. Daher handelt es sich auch in

den beiden Einleitungen in die _Kritik der Urtheilskraft_ — sowohl

in derjenigen, welche Kant schliesslich an die Spitze des Werkes

gestellt hat, als auch in derjenigen, von der wir nur die Auszüge von

Sigismund Beck kennen —, wo von den teleologischen Problemen die Rede

ist, nicht in erster Linie um die Frage nach der Zweckmässigkeit der

Lebewesen, sondern vielmehr principiell zunächst um das Problem der

Einheit der Natur als eines Systems der Erfahrung. In demselben Sinne

gliedert sich auch für die Einleitung der _Kritik der Urtheilskraft_

das Princip der _formalen Zweckmäßigkeit der Natur_ mit den Abschnitten

VII und VIII in die _ästhetische Vorstellung von der Zweckmäßigkeit

der Natur_ und die _=logische= Vorstellung von der Zweckmäßigkeit der

Natur_. Offenbar liegt dabei das aus der _Kritik der reinen Vernunft_

bekannte Eintheilungsschema von Ästhetik und Logik zu Grunde und wird,

wie dort auf die Erkenntniss a priori, so hier auf die apriorische

Betrachtung der reflectirenden Urtheilskraft bezogen. Aber das

Gemeinsame für beide Theile bleibt die Vernunftnothwendigkeit einer

formalen Zweckmässigkeit der Natur. Dies war der neue Grenzbegriff, den

Kant in der Durchführung der kritischen Metaphysik auf dem Boden der

_Kritik der reinen Vernunft_ entdeckte, und so mussten die ästhetische

und die teleologische Problemreihe miteinander auf das Princip der

reflectirenden Urtheilskraft convergiren.

[59] XI 49.

Nachdem auf diese Weise unter einem völlig neuen Gesichtspunkte

der systematische Rahmen für das neue Werk gefunden war, konnte

die Ausarbeitung verhältnissmässig schnell alle die besonderen

Untersuchungen zusammenfassen, welche Kant zum grossen Theil im

Anschluss an seine Vorlesungen über die ästhetischen und über die

teleologischen Probleme im Einzelnen schon fortwährend angestellt

hatte. Das Wesentliche der principiellen Entwickelung bildete die

Einsicht in den Zusammenhang zwischen dem Gefühlsvermögen und der

reflectirenden Urtheilskraft: nachdem Kant gefunden hatte, dass es die

letztere ist, welche für das erstere die Begründung der Apriorität

ihrer ästhetischen Functionen im Schönen wie im Erhabenen abgiebt,

musste der Theorie des ästhetischen Urtheils diejenige des im engeren

Sinne teleologischen Urtheils an die Seite gestellt werden, weil

auch diese darauf hinauslaufen muss, seine Begründung in der von der

reflectirenden Urtheilskraft bestimmten Betrachtung der Natur als

eines zweckmässigen Systems der Erfahrung darzulegen. Die so überaus

wirkungsvolle Zusammenfassung der Probleme des organischen Lebens

und der Kunst hat sich also unter dem den letzten Abschluss der

Kantischen Weltanschauung bestimmenden Gedanken von der Einheit des

Systems der Erfahrung als eines zweckmässigen Ganzen vollzogen. In

den ursprünglichen Voraussetzungen der Kantischen Erkenntnisslehre

mit ihrer scharfen Sonderung von Form und Stoff lag es begründet,

dass der gegebene Inhalt der Erfahrung den synthetischen Formen des

Erkenntnissvermögens gegenüber in letzter Instanz etwas Zufälliges

bleiben musste und dass seine Formbarkeit durch Kategorien, seine

Subsumirbarkeit unter die Grundsätze eine unbegreifliche, »glückliche«

Thatsache bildete, die einen Charakter der Nothwendigkeit nicht mehr

für die begriffliche Einsicht, sondern nur noch für die teleologische

Betrachtung erhalten konnte: von diesem Verhältniss aus gesehen, bildet

die _Kritik der Urtheilskraft_ eine ebenso unerlässliche Ergänzung für

die _Kritik der reinen Vernunft_, wie sie nach einer andern Richtung

durch die _Kritik der praktischen Vernunft_ von Kant gegeben ist. So

hat die Gedankenarbeit des 9. Jahrzehnts vollendet, was in der des 8.

Jahrzehnts begonnen worden war.

Nachdem Kant diese Gedankenzusammenhänge zu ihrem systematischen

Abschluß gebracht hatte, ist die Abfassung der _Kritik der

Urtheilskraft_, wie es scheint, verhältnissmässig schnell von statten

gegangen. Wegen des Verlages hatte Kant mit dem Berliner Buchhändler

de la Garde abgeschlossen. Der Sohn seines alten Verlegers, Johann

Friedrich Hartknoch in Riga, dem Kant auf seine Bitte um den Verlag

der _Kritik des schönen Geschmacks_, (vgl. dessen Brief vom 15./26.

August 1789)[60] eine unbestimmte Zusage ertheilt hatte, war davon, wie

sein Brief vom 9./20. October 1790 zeigt[61], schmerzlich überrascht.

Die Wahl Kants scheint durch Rücksichten auf die Leistungsfähigkeit

des Verlags hinsichtlich der Schnelligkeit der Herstellung und der

Sicherheit des Betriebes veranlasst gewesen zu sein: denn er schreibt

an seinen Schüler Kiesewetter, den er de la Garde als Corrector

empfohlen hatte (Brief an de la Garde vom 15. October 1789 und von

Kiesewetter vom 19. November 1789)[62] bei Gelegenheit der Absendung

des ersten Theils des Manuscriptes am 21. Januar 1790, es solle,

falls de la Garde das Werk nicht bis zur Ostermesse fertig zu bringen

vermöchte, Kiesewetter Verhandlungen mit einem andern Buchhändler,

Himburg, einleiten[63]. An de la Garde schreibt er an demselben Tage,

mit der Zusendung des Manuscripttheils: _Die erste und vornehmste

Bedingung, unter der ich Ew: Hochedelgeb. dieses +Mcrpt.+ zu Ihrem

Verlage übergebe, ist: daß es zur rechten Zeit auf der nächsten Leipz.

Ostermesse fertig geliefert werde. Sollten Sie dieses zu leisten

sich nicht getrauen, so bitte es an Hrn. +Kiesewetter+ zu melden,

der hierüber von mir einen Auftrag bekommt. Allein ich hoffe: daß es

doch irgend eine Presse in Berlin oder dem benachbarten Sachsen geben

wird, welche in 14 Tagen 5 Bogen drucken wird, dadurch denn der Druck

ganz zeitig vollendet seyn kann. Da ich aber nicht zweifle: daß Sie

einen solchen Buchdruker in Berlin antreffen werden, so wiederhole

meine Empfehlung, den Hrn. +Kiesewetter+ zum +Corrector+ zu brauchen,

den Sie dann auch dafür so reichlich als für dergleichen Arbeit nur

zu geschehen pflegt, zu bezahlen belieben werden[64]._ Die Briefe

Kiesewetters und de la Gardes vom 29. Januar 1790[65] zeigen, dass

Verleger und Corrector die Wünsche Kants auf das eifrigste zu befolgen

begannen. Kant liess dann am 9. Februar eine zweite Manuscriptsendung

an de la Garde abgehen, wonach vom Text nur noch ein kleiner Rest

ausstand[66]. Er zeigte in dem weiteren Briefwechsel mit dem Verleger

und dem Corrector[67] eine rührende Bescheidenheit in der Bekundung

seiner Zufriedenheit über die Ausstattung und die Drucklegung des

Buches. Der Corrector hatte dabei, wie sein Brief vom 3. März 1790

beweist, mancherlei Verlegenheiten zu überwinden: »es sind nämlich

Stellen im Manuscript, die offenbar den Sinn entstellende Schreibfehler

enthalten, und wo ich mich genöthigt gesehen habe zu ändern.« Wir

erfahren dabei auch, dass er »bei der Correctur vom 2^ten bis

6^ten Bogen krank war, und also ein anderer[68], der dem Manuscripte

treulich folgte, die Correctur übernahm«. Dabei sei es zu seinem

grössten Ärger gekommen, dass zwei den Sinn entstellende Fehler

stehen blieben, die unter den Errata aufgeführt werden sollten[69].

Am 9. März 1790 hat dann Kant (vgl. Brief an de la Garde)[70] den

Rest des Textes im Manuscript an den Verleger abgeschickt und Vorrede

und Einleitung für das Ende der Passionswoche in Aussicht gestellt.

Die letztere Zusicherung wurde sodann am 22. März erfüllt (vgl. den

Brief an de la Garde vom 25. März 1790)[71]. Zugleich giebt Kant die

Adressen für seine Dedikations-Exemplare an, deren Zusammenstellung

nicht uninteressant ist: Graf von Windisch-Grätz in Böhmen, Geheimerath

Jacobi in Düsseldorf, Professor Reinhold in Jena, Professor Jacob in

Halle, Professor Blumenbach in Göttingen, ferner Geheimer Finanzrath

Wloemer in Berlin, D. Biester, Kiesewetter, D. u. Prof. Hertz[72].

Inzwischen hatte Kant, wie aus dem Brief an Kiesewetter vom 20.

April 1790[73] zu ersehen, einen Theil der Probebogen durchgesehen,

aber er schreibt darüber: _Ich fing an sie durchzugehen, (wegen der

Druckfehler) aber es war mir nachgerade verdrieslich und schob es

also auf, bis ich mehr derselben bekommen haben würde, um es auf

einmal abzumachen._ Er legt dann _einen Aufsatz von den gefundenen

Druckfehlern, auch einen Auslassungsfehler, bey, welche vielleicht noch

dem Werke angehängt werden können_, und spricht dann des Näheren über

einen Schreibfehler, der bei einer Überschrift untergelaufen war. Jenes

freilich sehr wenig sorgfältige Druckfehlerverzeichniss ist dann der

ersten Auflage des Werkes beigefügt worden, die rechtzeitig nach Kants

Wunsch zur Ostermesse 1790 erschien.

[60] XI 71.

[61] XI 217.

[62] XI 95 u. 106.

[63] XI 121.

[64] XI 122f.

[65] XI 124 u. 126.

[66] XI 129f.

[67] Vgl. XI 141, 193, 383.

[68] Dieser »andere« war vermuthlich Friedr. Gentz, der wie

aus seinem jetzt veröffentlichten Briefwechsel (Briefe von

und an F. v. Gentz, herausgegeben von Fr. Karl Wittichen, I,

München und Berlin 1909) hervorgeht, bei der ersten Auflage

der _Kritik der Urtheilskraft_ die zweite Correctur gelesen

hat und sich in einem Briefe an Garve (5. Dec. 1790, vgl. das.

I 182) rühmt, dabei einige tausend Druckfehler weggeschafft zu

haben.

[69] XI 136.

[70] XI 140f.

[71] XI 142f.

[72] Dazu sind nach dem Verzeichniss in de la Gardes Brief vom

22. Mai 1790 (XI 172) noch Salomon Maimon und Prof. Michelsen

gekommen.

[73] XI 151f.

Mit dem Absatz des Buches war, wie Kiesewetter schon im Mai 1790

an Kant berichtete[74], der Verleger so zufrieden, dass er für das

folgende Jahr schon eine neue Auflage in Aussicht nahm. Auch de la

Garde bestätigt dies in dem Briefe vom 22. Mai 1790[75]. Indessen

kam es nicht so bald zur zweiten Auflage. Kant fragte am 2. September

und nochmals am 19. October 1790[76] bei dem Verleger an, bis wann er

spätestens seine Verbesserungen für die neue Auflage einzusenden habe.

Die Antwort darauf (Briefsammlung 427a) ist nicht erhalten, sie muss,

wie wir aus dem Briefe von de la Garde vom 5. Juli 1791 ersehen[77],

dahin gelautet haben, dass die neue Auflage bis zum Sommer 1791 Zeit

habe; nunmehr schreibt de la Garde, dass er nach der Michaelmesse

den Druck beginnen möchte und schickt ein durchschossenes Exemplar,

dessen Empfang Kant unter dem 15. August 1791 quittirt. Die Bitte der

Verlegers, die Verbesserungen bis zu Ende October zu erhalten, hat

Kant nach seinem Briefe vom 28. October 1791 nicht erfüllen können:

_da ich nothwendig meine ganze Zeit ununterbrochen dem Durchdenken der

hier abgehandelten Sachen widmen muß, welche ich aber im vergangenen

Sommer bis in den October hinein, durch ungewohnte Amtsgeschäfte und

auch manche litterärische unvermeidliche Zerstreuungen abgehalten,

nicht habe gewinnen können[78]._ Er bat damals um Aufschub nur

bis Ende November, theilte dann aber — wie sich de la Garde dazu

stellte, wissen wir nicht, da seine Antwort (Briefsammlung Nr. 463a)

nicht erhalten ist — erst am 30. März 1792 dem Verleger mit, dass

er das corrigirte Exemplar bald nach Ostern _zu überschicken bedacht

seyn werde_[79]. In der That ist dies, wie der Brief vom 12. Juni

besagt,[80] am 10. Juni geschehen. Die Correctur zur Einleitung

freilich kam erst am 2. October 1792, und Kant bemerkte dabei: _Auf

den Titel den Ausdruck: zweyte =Verbesserte= Ausgabe zu setzen, halte

ich nicht für schicklich, weil es nicht ganz ehrlich ist; denn die

Verbesserungen sind doch nicht wichtig genug, um sie zum besonderen

Bewegungsgrunde des Ankaufs zu machen: deshalb ich jenen Ausdruck auch

verbitte[81]._ Was die letztere Frage angeht, so war Kant, nachdem ihm

de la Garde unter dem 2. November 1792 bedauernd mitgetheilt hatte,

dass im Messkatalog schon »zweite verbesserte Auflage« stehe[82],

auch damit einverstanden, weil es im Grunde wenig zu bedeuten habe.

Er schrieb darüber am 21. December 1792: _Unwahr ist es wenigstens

nicht, wenn es mir gleich ein wenig prahlend zu seyn schien[83]._

Auf dem Titel des Buchs ist aber dann der Zusatz »verbesserte« doch

fortgefallen. Jedenfalls aber konnte Kant schon am 4. Januar 1793

dem Verleger für das _herrlich gebundene Exemplar_ der neuen Auflage

seinen Dank abstatten[84]. Die Änderungen, die Kant für die zweite

Auflage selbst gemacht hat, lassen sich schwer und auf jeden Fall nur

hypothetisch von denjenigen unterscheiden, zu welchen offenbar, wie

Kiesewetter bei der ersten Auflage, der Berliner Corrector auch jetzt

freie Hand hatte. Wer aber in diesem Falle der Corrector gewesen ist,

lässt sich nicht mit voller Sicherheit feststellen. Dass es wieder

Kiesewetter gewesen sein sollte, ist nicht anzunehmen, einerseits weil

sich in der fortlaufenden Correspondenz mit diesem nichts darüber

findet, andrerseits weil zwischen ihm und Kant wegen der Logik

Kiesewetters eine vorübergehende Verstimmung eingetreten war (vgl.

Brief von Kiesewetter 3. Juli 1791, von de la Garde 5. Juli 1791, von

Kant 2. Aug. 1791); der Briefwechsel mit Kiesewetter wird dann erst am

15. Juni 1793 von diesem wieder aufgenommen, nachdem ihm Kant durch

die Zusendung einer Schrift — der _Religion innerhalb der Grenzen der

bloßen Vernunft_ — entgegengekommen war. Dagegen ist es im höchsten

Maasse wahrscheinlich, dass der Corrector der zweiten (und ebenso der

dritten) Auflage Fr. Gentz gewesen ist. Dessen bisher veröffentlichter

Briefwechsel giebt zwar direct nur über seine Mitwirkung bei der

Correctur der ersten Auflage Aufschluss. Aber wie er schon diese

wesentlich auch aus Liebe zu seiner »alten Pflegemutter, der Kantischen

Philosophie« (er war Kant's Zuhörer gewesen[85]) übernommen hatte[86],

so las er auch das Werk zum zweiten Male aus sachlichem Interesse und

dabei auch zugleich mit Rücksicht auf die Druckfehler, deren noch immer

viele übrig geblieben seien. Er erwähnt dabei die Erforderlichkeit der

neuen Auflage, zu der aber — 5. Dec. 1790 — noch keine Anstalten

gemacht seien. Da nun ferner der Buchhändler de la Garde sein »sehr

vertrauter Freund und Verwandter« war[87], da auch seine finanziellen

Verhältnisse dauernd derart waren, dass ihm eine solche Nebenarbeit

willkommen sein musste, so spricht alles dafür, in ihm den bisher

vergebens gesuchten Corrector der zweiten (und dritten) Auflage zu

sehen: und wenn die Herausgeber immer die Hand dieses Correctors gerade

in der Vermeidung sprachlicher Härten und der Abrundung des Ausdrucks

glücklich gefunden haben, so stimmt es dazu, dass es die eines

Stilisten ersten Ranges wie Friedr. Gentz gewesen ist.

[74] XI 161.

[75] XI 172. Vgl. Gentz an Garve am 5. Dec. 1790 (Briefe von

und an Gentz I 182).

[76] XI 193f. u. 216f.

[77] XI 257f.

[78] XI 288.

[79] XI 317.

[80] XI 327.

[81] XI 359.

[82] XI 369.

[83] XI 383.

[84] XI 389.

[85] Vgl. den Brief seines Vaters an Kant (X, 294) und dessen

Aeusserung an Mendelssohn (X, 322), sowie den Brief von Fr.

Gentz an Kant (X, 346).

[86] Briefe von und an Gentz I, 156.

[87] Ibid. 159.

Noch eine dritte Auflage des Werks ist bei Kants Lebzeiten im Jahre

1799 bei de la Garde erschienen. Allein über diese schweigen die

brieflichen Nachrichten vollständig. Aus der Correspondenz mit de la

Garde und mit Kiesewetter ist nichts erhalten, was mit dieser neuen

Auflage in Zusammenhang stünde. Selbst der Versuch, darüber in dem

ungedruckten Briefwechsel zwischen de la Garde und dem Kriegsrath

Scheffner Auskunft zu finden, hat nur ergeben, dass de la Garde am 4.

August 1798 (Briefwechsel Nr. 773a) an Kant eine Anweisung für das

Honorar der dritten Auflage der Kritik schickte und dabei meinte,

Kant solle wohl sich seines Versprechens erinnern und ihm von seinen

Werken wenigstens eines noch zukommen lassen; und weiterhin findet

sich in dem Briefe vom 30. September 1798 eine Bemerkung über die,

wie es scheint, nicht eben freundliche Art, in der Kant, vielleicht

unter dem Druck seines körperlichen Zustandes, die Verbindung mit

dem Verleger abgebrochen hatte: »Was Sie mir von Kant sagen, erklärt

freilich in etwas sein sonderbares Benehmen gegen mich. Gleich nach

meiner Rückkunft aus Paris überschickte ich ihm das Honorarium der

dritten Auflage seiner Kritik und dankte bei der Gelegenheit für die

freundschaftliche Äußerungen gegen Vg. (Vieweg) ferner noch Geschäfte

mit mir machen zu wollen. Als ich nach zwei Monat keine Antwort von ihm

erhielt, bat ich ihn, mir wenigstens der Ordnung wegen den Empfang des

Geldes anzuzeigen, allein hierauf hat er bis jetzt mit keiner Sylbe

geantwortet. Er scheint zu glauben, dass mein Dank eine Aufforderung

enthält, von seinem jetzigen Verleger abzugehen. Dadurch würde er

nun wohl freylich sein Versprechen erfüllen, allein mich nicht so

sehr beglücken, da ich mehr Verlagsprojecte habe als meine Kräfte es

erlauben in 3 Jahren zu bestreiten.«

Die dritte Auflage stimmt zwar in der Seitenzahl und in der Abtheilung

der Seiten mit der zweiten durchgängig überein, ist aber doch nicht,

wie man wohl gemeint hat, ein unveränderter Abdruck davon, sondern

zeigt wiederum eine Anzahl sprachlicher Veränderungen und gelegentlich

auch eine sachliche Abweichung, — Änderungen, die sich stilistisch in

der Richtung derjenigen der zweiten Auflage bewegen. Es ist deshalb

nicht unwahrscheinlich, obwohl in keiner Weise bezeugt, dass hier

derselbe Corrector, also vermuthlich Gentz, mitgewirkt hat, wie bei der

zweiten Auflage, und dass er wiederum dazu freie Hand hatte.

Was wir somit von der Geschichte des Drucks der drei Auflagen wissen,

lässt es als ausgeschlossen erscheinen, mit Sicherheit eine Form

des Werkes herzustellen, die in jeder Hinsicht auf Kants eigene

Textprüfung zurückginge. Schon bei der ersten Auflage haben Kiesewetter

und gelegentlich der andere Corrector ihre Hand im Spiele gehabt;

bei der zweiten gehen zweifellos die bedeutsamsten Textänderungen

auf Kants durchschossenes Exemplar zurück, aber es sind auch die

stilistischen Ausfeilungen durch Gentz als den wahrscheinlichen

Corrector hinzugekommen; bei der dritten endlich haben wir keinen

Grund zu der Annahme, dass Kant bei den Änderungen direct mitgewirkt

hätte, wohl aber zu der Voraussetzung, dass der Philosoph wiederum

seine allgemeine Einwilligung zu den Änderungen gegeben hat, welche der

Corrector vornahm. Über das Verhältniss der drei Texte zu einander hat

Benno Erdmann in seiner Sonderausgabe der _Kritik der Urtheilskraft_

(1880) eine vergleichende Untersuchung von so umfassender Sorgfalt

gemacht, dass darauf hier verwiesen werden muss. Für die vorliegende

Ausgabe ist im allgemeinen auf Grund der dargelegten Verhältnisse der

Text der zweiten Auflage (A^2) zu Grunde gelegt worden als derjenigen,

bei der Kant selbst noch in nachweisbarer Weise, wenn auch nicht

allein mitgewirkt hat. Doch erwies es sich als zweckmässig und unter

Umständen als erforderlich, gewisse Änderungen der dritten Auflage für

welche ja die Legitimation von Seiten Kants schliesslich auch soweit

reicht, wie für viele der Änderungen der zweiten Auflage, an denjenigen

Stellen einzusetzen, wo sie offenbare Verbesserungen des Ausdrucks oder

Erleichterung des Verständnisses bedeuteten.

DRUCKE: 1. _Critik der Urtheilskraft von Immanuel Kant. Berlin und

Libau, bey Lagarde und Friederich, 1790._

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. · 第 61 / 67 题