Die Richtigkeit des Grundsatzes, daß über gewisse Dinge der Natur
(organisirte Wesen) und ihre Möglichkeit nach dem Begriffe von
Endursachen geurtheilt werden müsse, selbst auch nur wenn man, um ihre
Beschaffenheit durch Beobachtung kennen zu lernen, einen =Leitfaden=
verlangt, ohne sich bis zur Untersuchung über ihren ersten Ursprung zu
|389.35| versteigen, hat noch niemand bezweifelt. Die Frage kann also
nur sein: ob dieser Grundsatz bloß subjectiv gültig, d. i. bloß Maxime
unserer Urtheilskraft, oder ein objectives Princip der Natur sei, nach
welchem ihr außer ihrem Mechanism (nach bloßen Bewegungsgesetzen) noch
eine andere Art von Causalität zukomme, nämlich die der Endursachen,
|390.5| unter denen jene (die bewegenden Kräfte) nur als Mittelursachen
ständen.
Nun könnte man diese Frage oder Aufgabe für die Speculation gänzlich
unausgemacht und unaufgelöset lassen: weil, wenn wir uns mit der
letzteren innerhalb den Gränzen der bloßen Naturerkenntniß begnügen,
wir an jenen Maximen genug haben, um die Natur, so weit als menschliche
|390.10| #320# Kräfte reichen, zu studiren und ihren verborgensten
Geheimnissen nachzuspüren. Es ist also wohl eine gewisse Ahnung unserer
Vernunft, oder ein von der Natur uns gleichsam gegebener Wink, daß wir
vermittelst jenes Begriffs von Endursachen wohl gar über die Natur
hinauslangen und sie selbst an den höchsten Punkt in der Reihe der
Ursachen |390.15| knüpfen könnten, wenn wir die Nachforschung der Natur
(ob wir gleich darin noch nicht weit gekommen sind) verließen, oder
wenigstens einige Zeit aussetzten und vorher, worauf jener Fremdling in
der Naturwissenschaft, nämlich der Begriff der Naturzwecke, führe, zu
erkunden versuchten. |390.20|
Hier müßte nun freilich jene unbestrittene Maxime in die ein
weites Feld zu Streitigkeiten eröffnende Aufgabe übergehen: ob die
Zweckverknüpfnug in der Natur eine besondere Art der Causalität für
dieselbe =beweise=; oder ob sie, an sich und nach objectiven Principien
betrachtet, nicht vielmehr mit dem Mechanism der Natur einerlei sei,
oder auf einem |390.25| und demselben Grunde beruhe: nur daß wir,
da dieser für unsere Nachforschung in manchen Naturproducten oft zu
tief versteckt ist, es mit einem subjectiven Princip, nämlich dem der
Kunst, d. i. der Causalität nach Ideen, versuchen, um sie der Natur der
Analogie nach unterzulegen; welche Nothülfe uns auch in vielen Fällen
gelingt, in einigen zwar zu |390.30| mißlingen scheint, auf alle Fälle
aber nicht berechtigt, eine besondere, von #321# der Causalität nach
bloß mechanischen Gesetzen der Natur selbst unterschiedene Wirkungsart
in die Naturwissenschaft einzuführen. Wir wollen, indem wir das
Verfahren (die Causalität) der Natur wegen des Zweckähnlichen, welches
wir in ihren Producten finden, Technik nennen, diese |390.35| in die
=absichtliche= (_technica intentionalis_) und in die =unabsichtliche=
(_technica naturalis_) eintheilen. Die erste soll bedeuten: daß das
productive Vermögen der Natur nach Endursachen für eine besondere
Art von Causalität gehalten werden müsse; die zweite: daß sie mit dem
Mechanism der Natur im Grunde ganz einerlei sei, und das zufällige
Zusammentreffen mit unseren Kunstbegriffen und ihren Regeln, als bloß
subjective Bedingung sie zu beurtheilen, fälschlich für eine besondere
Art der Naturerzeugung |391.5| ausgedeutet werde.
Wenn wir jetzt von den Systemen der Naturerklärung in Ansehung der
Endursachen reden, so muß man wohl bemerken: daß sie insgesammt
dogmatisch, d. i. über objective Principien der Möglichkeit der
Dinge, es sei durch absichtlich oder lauter unabsichtlich wirkende
Ursachen, unter einander |391.10| streitig sind, nicht aber etwa
über die subjective Maxime, über die Ursache solcher zweckmäßigen
Producte bloß zu urtheilen: in welchem letztern Falle =disparate=
Principien noch wohl vereinigt werden könnten, anstatt daß im ersteren
=contradictorisch-entgegengesetzte= einander #322# aufheben und neben
sich nicht bestehen können. |391.15|
Die Systeme in Ansehung der Technik der Natur, d. i. ihrer productiven
Kraft nach der Regel der Zwecke, sind zwiefach: des =Idealismus=, oder
des =Realismus= der Naturzwecke. Der erstere ist die Behauptung: daß
alle Zweckmäßigkeit der Natur =unabsichtlich=; der zweite: daß einige
derselben (in organisirten Wesen) =absichtlich= sei; woraus denn auch
die |391.20| als Hypothese gegründete Folge gezogen werden könnte,
daß die Technik der Natur, auch was alle andere Producte derselben in
Beziehung auf das Naturganze betrifft, absichtlich, d. i. Zweck, sei.
1) Der =Idealism= der Zweckmäßigkeit (ich verstehe hier immer die
objective) ist nun entweder der der =Casualität=, oder der =Fatalität=
|391.25| der Naturbestimmung in der zweckmäßigen Form ihrer Producte.
Das erstere Princip betrifft die Beziehung der Materie auf den
physischen Grund ihrer Form, nämlich die Bewegungsgesetze; das zweite
auf ihren und der ganzen Natur =hyperphysischen= Grund. Das System der
=Casualität=, welches dem Epikur oder Demokritus beigelegt wird, ist,
|391.30| nach dem Buchstaben genommen, so offenbar ungereimt, daß es
uns nicht aufhalten darf; dagegen ist das System der Fatalität (wovon
man den Spinoza zum Urheber macht, ob es gleich allem Ansehen nach viel
älter ist), welches sich auf etwas Übersinnliches beruft, wohin also
unsere Einsicht #323# nicht reicht, so leicht nicht zu widerlegen:
darum weil sein Begriff |391.35| von dem Urwesen gar nicht zu verstehen
ist. So viel ist aber klar: daß die Zweckverbindung in der Welt in
demselben als unabsichtlich angenommen werden muß (weil sie von
einem Urwesen, aber nicht von seinem Verstande, mithin keiner Absicht
desselben, sondern aus der Nothwendigkeit seiner Natur und der davon
abstammenden Welteinheit abgeleitet wird), mithin der Fatalismus der
Zweckmäßigkeit zugleich ein Idealism derselben ist. |392.5|
2) Der =Realism= der Zweckmäßigkeit der Natur ist auch entweder
physisch oder hyperphysisch. Der =erste= gründet die Zwecke in der
Natur auf dem Analogon eines nach Absicht handelnden Vermögens, dem
=Leben der Materie= (in ihr, oder auch durch ein belebendes inneres
Princip, eine Weltseele) und heißt der =Hylozoism=. Der =zweite= leitet
sie von dem |392.10| Urgrunde des Weltalls, als einem mit Absicht
hervorbringenden (ursprünglich lebenden) verständigen Wesen ab und ist
der =Theism=.[28]
[28] Man sieht hieraus: daß in den meisten speculativen
Dingen der reinen Vernunft, |392.25| was die dogmatischen
Behauptungen betrifft, die philosophischen Schulen
gemeiniglich alle Auflösungen, die über eine gewisse
Frage möglich sind, versucht haben. So hat man über die
Zweckmäßigkeit der Natur bald entweder die =leblose Materie=,
oder einen =leblosen Gott=, bald eine =lebende Materie=,
oder auch einen =lebendigen Gott= zu diesem Behufe versucht.
Für uns bleibt nichts |392.30| übrig, als, wenn es Noth
thun sollte, von allen diesen =objectiven Behauptungen=
abzugehen und unser Urtheil bloß in Beziehung auf unsere
Erkenntnißvermögen =kritisch= zu erwägen, um ihrem Princip
eine, wo nicht dogmatische, doch zum sichern Vernunftgebrauch
hinreichende Gültigkeit einer Maxime zu verschaffen. |392.35|
§ 73. #324#
Keines der obigen Systeme leistet das, was es vorgiebt.
Was wollen alle jene Systeme? Sie wollen unsere teleologischen |392.15|
Urtheile über die Natur erklären und gehen damit so zu Werke, daß ein
Theil die Wahrheit derselben läugnet, mithin sie für einen Idealism der
Natur (als Kunst vorgestellt) erklärt; der andere Theil sie als wahr
anerkennt und die Möglichkeit einer Natur nach der Idee der Endursachen
darzuthun verspricht. |392.20|
1) Die für den Idealism der Endursachen in der Natur streitenden
Systeme lassen nun einerseits zwar an dem Princip derselben eine
Causalität nach Bewegungsgesetzen zu (durch welche die Naturdinge
zweckmäßig existiren); aber sie läugnen an ihr die =Intentionalität=,
d. i. daß sie absichtlich zu dieser ihrer zweckmäßigen Hervorbringung
bestimmt, oder mit anderen Worten ein Zweck die Ursache sei. Dieses
ist die Erklärungsart Epikurs, nach welcher der Unterschied einer
Technik der Natur von der bloßen Mechanik gänzlich abgeläugnet wird,
und nicht allein für die Übereinstimmung der erzeugten Producte mit
unsern Begriffen vom |393.5| #325# Zwecke, mithin für die Technik,
sondern selbst für die Bestimmung der Ursachen dieser Erzeugung
nach Bewegungsgesetzen, mithin ihre Mechanik der blinde Zufall zum
Erklärungsgrunde angenommen, also nichts, auch nicht einmal der Schein
in unserm teleologischen Urtheile erklärt, mithin der vorgebliche
Idealism in demselben keineswegs dargethan wird. |393.10|
Andererseits will =Spinoza= uns aller Nachfrage nach dem Grunde der
Möglichkeit der Zwecke der Natur dadurch überheben und dieser Idee
alle Realität nehmen, daß er sie überhaupt nicht für Producte, sondern
für einem Urwesen inhärirende Accidenzen gelten läßt und diesem Wesen,
als Substrat jener Naturdinge, in Ansehung derselben nicht Causalität,
|393.15| sondern bloß Subsistenz beilegt und (wegen der unbedingten
Nothwendigkeit desselben sammt allen Naturdingen, als ihm inhärirenden
Accidenzen) den Naturformen zwar die Einheit des Grundes, die zu
aller Zweckmäßigkeit erforderlich ist, sichert, aber zugleich die
Zufälligkeit derselben, ohne die keine =Zweckeinheit= gedacht werden
kann, entreißt und |393.20| mit ihr alles =Absichtliche=, so wie dem
Urgrunde der Naturdinge allen Verstand wegnimmt.
Der Spinozism leistet aber das nicht, was er will. Er will einen
Erklärungsgrund der Zweckverknüpfung (die er nicht läugnet) der Dinge
der Natur angeben und nennt bloß die Einheit des Subjects, dem sie
alle |393.25| inhäriren. Aber wenn man ihm auch diese Art zu existiren
für die Weltwesen #326# einräumt, so ist doch jene ontologische
Einheit darum noch nicht sofort =Zweckeinheit= und macht diese
keinesweges begreiflich. Die letztere ist nämlich eine ganz besondere
Art derselben, die aus der Verknüpfung der Dinge (Weltwesen) in einem
Subjecte (dem Urwesen) gar nicht folgt, |393.30| sondern durchaus
die Beziehung auf eine =Ursache=, die Verstand hat, bei sich führt
und selbst, wenn man alle diese Dinge in einem einfachen Subjecte
vereinigte, doch niemals eine Zweckbeziehung darstellt: wofern man
unter ihnen nicht erstlich innere =Wirkungen= der Substanz als einer
=Ursache=, zweitens eben derselben als Ursache =durch ihren Verstand=
|393.35| denkt. Ohne diese formalen Bedingungen ist alle Einheit bloße
Naturnothwendigkeit und, wird sie gleichwohl Dingen beigelegt, die wir
als außer einander vorstellen, blinde Nothwendigkeit. Will man aber
das, was die Schule die transscendentale Vollkommenheit der Dinge (in
Beziehung auf ihr eigenes Wesen) nennt, nach welcher alle Dinge alles
an sich haben, was erfordert wird, um so ein Ding und kein anderes
zu sein, Zweckmäßigkeit der Natur nennen: so ist das ein kindisches
Spielwerk |394.5| mit Worten statt Begriffen. Denn wenn alle Dinge
als Zwecke gedacht werden müssen, also ein Ding sein und Zweck sein
einerlei ist, so giebt es im Grunde nichts, was besonders als Zweck
vorgestellt zu werden verdiente.
Man sieht hieraus wohl: daß Spinoza dadurch, daß er unsere Begriffe
|394.10| #327# von dem Zweckmäßigen in der Natur auf das Bewußtsein
unserer selbst in einem allbefassenden (doch zugleich einfachen) Wesen
zurückführte und jene Form bloß in der Einheit des letzern suchte,
nicht den Realism, sondern bloß den Idealism der Zweckmäßigkeit
derselben zu behaupten die Absicht haben mußte, diese aber selbst doch
nicht bewerkstelligen konnte, |394.15| weil die bloße Vorstellung der
Einheit des Substrats auch nicht einmal die Idee von einer auch nur
unabsichtlichen Zweckmäßigkeit bewirken kann.
2) Die, welche den =Realism= der Naturzwecke nicht bloß behaupten,
sondern ihn auch zu erklären vermeinen, glauben eine besondere Art der
Causalität, nämlich absichtlich wirkender Ursachen, wenigstens ihrer
Möglichkeit |394.20| nach einsehen zu können; sonst könnten sie es
nicht unternehmen jene erklären zu wollen. Denn zur Befugniß selbst der
gewagtesten Hypothese muß wenigstens die =Möglichkeit= dessen, was man
als Grund annimmt, =gewiß= sein, und man muß dem Begriffe desselben
seine objective Realität sichern können. |394.25|
Aber die Möglichkeit einer lebenden Materie (deren Begriff einen
Widerspruch enthält, weil Leblosigkeit, _inertia_, den wesentlichen
Charakter derselben ausmacht) läßt sich nicht einmal denken; die einer
belebten Materie und der gesammten Natur, als eines Thiers, kann nur
sofern (zum Behuf einer Hypothese der Zweckmäßigkeit im Großen der
Natur) dürftiger |394.30| #328# Weise gebraucht werden, als sie uns
an der Organisation derselben im Kleinen in der Erfahrung offenbart
wird, keinesweges aber _a priori_ ihrer Möglichkeit nach eingesehen
werden. Es muß also ein Cirkel im Erklären begangen werden, wenn man
die Zweckmäßigkeit der Natur an organisirten Wesen aus dem Leben der
Materie ableiten will und dieses |394.35| Leben wiederum nicht anders
als in organisirten Wesen kennt, also ohne dergleichen Erfahrung sich
keinen Begriff von der Möglichkeit derselben machen kann. Der Hylozoism
leistet also das nicht, was er verspricht.
Der =Theism= kann endlich die Möglichkeit der Naturzwecke als einen
Schlüssel zur Teleologie eben so wenig dogmatisch begründen; ob er
zwar vor allen Erklärungsgründen derselben darin den Vorzug hat, daß
er durch |395.5| einen Verstand, den er dem Urwesen beilegt, die
Zweckmäßigkeit der Natur dem Idealism am besten entreißt und eine
absichtliche Causalität für die Erzeugung derselben einführt.
Denn da müßte allererst, für die bestimmende Urtheilskraft hinreichend,
die Unmöglichkeit der Zweckeinheit in der Materie durch den |395.10|
bloßen Mechanism derselben bewiesen werden, um berechtigt zu sein
den Grund derselben über die Natur hinaus auf bestimmte Weise zu
setzen. Wir können aber nichts weiter herausbringen, als daß nach der
Beschaffenheit und den Schranken unserer Erkenntnißvermögen (indem wir
den ersten, inneren Grund selbst dieses Mechanisms nicht einsehen)
wir |395.15| #329# auf keinerlei Weise in der Materie ein Princip
bestimmter Zweckbeziehungen suchen müssen, sondern für uns keine andere
Beurtheilungsart der Erzeugung ihrer Producte als Naturzwecke übrig
bleibe, als die durch einen obersten Verstand als Weltursache. Das ist
aber nur ein Grund für die reflectirende, nicht für die bestimmende
Urtheilskraft und kann |395.20| schlechterdings zu keiner objectiven
Behauptung berechtigen.
§ 74.
Die Ursache der Unmöglichkeit, den Begriff einer Technik der Natur
dogmatisch zu behandeln, ist die Unerklärlichkeit eines Naturzwecks.
|395.25|
Wir verfahren mit einem Begriffe (wenn er gleich empirisch bedingt
sein sollte) dogmatisch, wenn wir ihn als unter einem anderen
Begriffe des Objects, der ein Princip der Vernunft ausmacht,
enthalten betrachten und ihn diesem gemäß bestimmen. Wir verfahren
aber mit ihm bloß kritisch, wenn wir ihn nur in Beziehung auf unser
Erkenntnißvermögen, |395.30| mithin auf die subjectiven Bedingungen ihn
zu denken betrachten, ohne es zu unternehmen über sein Object etwas
zu entscheiden. Das dogmatische Verfahren mit einem Begriffe ist also
dasjenige, welches für die bestimmende, das kritische das, welches bloß
für die reflectirende Urtheilskraft gesetzmäßig ist. |395.35|
Nun ist der Begriff von einem Dinge als Naturzwecke ein Begriff, #330#
der die Natur unter eine Causalität, die nur durch Vernunft denkbar
ist, subsumirt, um nach diesem Princip über das, was vom Objecte in
der Erfahrung gegeben ist, zu urtheilen. Um ihn aber dogmatisch für
die bestimmende Urtheilskraft zu gebrauchen, müßten wir der objectiven
Realität |396.5| dieses Begriffs zuvor versichert sein, weil wir sonst
kein Naturding unter ihm subsumiren könnten. Der Begriff eines Dinges
als Naturzwecks ist aber zwar ein empirisch bedingter, d. i. nur
unter gewissen in der Erfahrung gegebenen Bedingungen möglicher, aber
doch von derselben nicht zu abstrahirender, sondern nur nach einem
Vernunftprincip |396.10| in der Beurtheilung des Gegenstandes möglicher
Begriff. Er kann also als ein solches Princip seiner objectiven
Realität nach (d. i. daß ihm gemäß ein Object möglich sei) gar nicht
eingesehen und dogmatisch begründet werden; und wir wissen nicht, ob er
bloß ein vernünftelnder und objectiv leerer (_conceptus ratiocinans_),
oder ein Vernunftbegriff, ein Erkenntniß |396.15| gründender, von der
Vernunft bestätigter (_conceptus ratiocinatus_), sei. Also kann er
nicht dogmatisch für die bestimmende Urtheilskraft behandelt werden: d.
i. es kann nicht allein nicht ausgemacht werden, ob Dinge der Natur,
als Naturzwecke betrachtet, für ihre Erzeugung eine Causalität von ganz
besonderer Art (die nach Absichten) erfordern, oder nicht; sondern
|396.20| es kann auch nicht einmal darnach gefragt werden, weil der
Begriff eines #331# Naturzwecks seiner objectiven Realität nach durch
die Vernunft gar nicht erweislich ist (d. i. er ist nicht für die
bestimmende Urtheilskraft constitutiv, sondern für die reflectirende
bloß regulativ).
Daß er es aber nicht sei, ist daraus klar, weil er als Begriff von
|396.25| einem =Naturproduct= Naturnothwendigkeit und doch zugleich
eine Zufälligkeit der Form des Objects (in Beziehung auf bloße
Gesetze der Natur) an eben demselben Dinge als Zweck in sich faßt;
folglich, wenn hierin kein Widerspruch sein soll, einen Grund für
die Möglichkeit des Dinges in der Natur und doch auch einen Grund
der Möglichkeit dieser Natur |396.30| selbst und ihrer Beziehung
auf etwas, das nicht empirisch erkennbare Natur (übersinnlich),
mithin für uns gar nicht erkennbar ist, enthalten muß, um nach
einer andern Art Causalität als der des Naturmechanisms beurtheilt
zu werden, wenn man seine Möglichkeit ausmachen will. Da also der
Begriff eines Dinges als Naturzwecks =für die bestimmende |396.35|
Urtheilskraft= überschwenglich ist, wenn man das Object durch die
Vernunft betrachtet (ob er zwar für die reflectirende Urtheilskraft
in Ansehung der Gegenstände der Erfahrung immanent sein mag), mithin
ihm für bestimmende Urtheile die objective Realität nicht verschafft
werden kann: so ist hieraus begreiflich, wie alle Systeme, die man
für die dogmatische Behandlung des Begriffs der Naturzwecke und der
Natur, als #332# eines durch Endursachen zusammenhängenden Ganzen, nur
immer entwerfen |397.5| mag, weder objectiv bejahend, noch objectiv
verneinend irgend etwas entscheiden können; weil, wenn Dinge unter
einem Begriffe, der bloß problematisch ist, subsumirt werden, die
synthetischen Prädicate desselben (z. B. hier: ob der Zweck der Natur,
den wir uns zu der Erzeugung der Dinge denken, absichtlich oder
unabsichtlich sei) eben solche |397.10| (problematische) Urtheile, sie
mögen nun bejahend oder verneinend sein, vom Object abgeben müssen,
indem man nicht weiß, ob man über Etwas oder Nichts urtheilt. Der
Begriff einer Causalität durch Zwecke (der Kunst) hat allerdings
objective Realität, der einer Causalität nach dem Mechanism der Natur
eben sowohl. Aber der Begriff einer Causalität |397.15| der Natur nach
der Regel der Zwecke, noch mehr aber eines Wesens, dergleichen uns gar
nicht in der Erfahrung gegeben werden kann, nämlich eines solchen als
Urgrundes der Natur, kann zwar ohne Widerspruch gedacht werden, aber
zu dogmatischen Bestimmungen doch nicht taugen: weil ihm, da er nicht
aus der Erfahrung gezogen werden kann, auch zur |397.20| Möglichkeit
derselben nicht erforderlich ist, seine objective Realität durch nichts
gesichert werden kann. Geschähe dieses aber auch, wie kann ich Dinge,
die für Producte göttlicher Kunst bestimmt angegeben werden, noch unter
Producte der Natur zählen, deren Unfähigkeit, dergleichen nach ihren
#333# Gesetzen hervorzubringen, eben die Berufung auf eine von ihr
unterschiedene |397.25| Ursache nothwendig machte?
§ 75.
Der Begriff einer objectiven Zweckmäßigkeit der Natur ist ein
kritisches Princip der Vernunft für die reflectirende Urtheilskraft.
|397.30|
Es ist doch etwas ganz Anderes, ob ich sage: die Erzeugung gewisser
Dinge der Natur, oder auch der gesammten Natur ist nur durch eine
Ursache, die sich nach Absichten zum Handeln bestimmt, möglich;
oder ich kann =nach der eigenthümlichen Beschaffenheit meiner
Erkenntnißvermögen= über die Möglichkeit jener Dinge und ihre |397.35|
Erzeugung nicht anders urtheilen, als wenn ich mir zu dieser eine
Ursache, die nach Absichten wirkt, mithin ein Wesen denke, welches
nach der Analogie mit der Causalität eines Verstandes productiv
ist. Im ersteren Falle will ich etwas über das Object ausmachen und
bin verbunden, die objective Realität eines angenommenen Begriffs
darzuthun; im zweiten |398.5| bestimmt die Vernunft nur den Gebrauch
meiner Erkenntnißvermögen angemessen ihrer Eigenthümlichkeit und
den wesentlichen Bedingungen ihres Umfanges sowohl, als ihrer
Schranken. Also ist das erste Princip ein =objectiver= Grundsatz
für die bestimmende, das zweite ein subjectiver Grundsatz bloß für
die reflectirende Urtheilskraft, mithin eine Maxime |398.10| #334#
derselben, die ihr die Vernunft auferlegt.
Wir haben nämlich unentbehrlich nöthig, der Natur den Begriff einer
Absicht unterzulegen, wenn wir ihr auch nur in ihren organisirten
Producten durch fortgesetzte Beobachtung nachforschen wollen; und
dieser Begriff ist also schon für den Erfahrungsgebrauch unserer
Vernunft eine |398.15| schlechterdings nothwendige Maxime. Es ist
offenbar: daß, da einmal ein solcher Leitfaden die Natur zu studiren
aufgenommen und bewährt gefunden ist, wir die gedachte Maxime der
Urtheilskraft auch am Ganzen der Natur wenigstens versuchen müssen,
weil sich nach derselben noch manche Gesetze derselben dürften
auffinden lassen, die uns nach der Beschränkung |398.20| unserer
Einsichten in das Innere des Mechanisms derselben sonst verborgen
bleiben würden. Aber in Ansehung des letztern Gebrauchs ist jene Maxime
der Urtheilskraft zwar nützlich, aber nicht unentbehrlich, weil uns
die Natur im Ganzen als organisirt (in der oben angeführten engsten
Bedeutung des Worts) nicht gegeben ist. Hingegen in Ansehung |398.25|
der Producte derselben, welche nur als absichtlich so und nicht anders
geformt müssen beurtheilt werden, um auch nur eine Erfahrungserkenntniß
ihrer innern Beschaffenheit zu bekommen, ist jene Maxime der
reflectirenden Urtheilskraft wesentlich nothwendig: weil selbst der
Gedanke von ihnen als organisirten Dingen, ohne den Gedanken einer
Erzeugung mit |398.30| #335# Absicht damit zu verbinden, unmöglich ist.
Nun ist der Begriff eines Dinges, dessen Existenz oder Form wir
uns unter der Bedingung eines Zwecks als möglich vorstellen, mit
dem Begriffe einer Zufälligkeit desselben (nach Naturgesetzen)
unzertrennlich verbunden. Daher machen auch die Naturdinge, welche
wir nur als |398.35| Zwecke möglich finden, den vornehmsten Beweis
für die Zufälligkeit des Weltganzen aus und sind der einzige für den
gemeinen Verstand eben sowohl als den Philosophen geltende Beweisgrund
der Abhängigkeit und des Ursprungs desselben von einem außer der Welt
existirenden und zwar (um jener zweckmäßigen Form willen) verständigen
Wesen: daß also die Teleologie keine Vollendung des Aufschlusses für
ihre Nachforschungen, als in einer Theologie findet. |399.5|
Was beweiset nun aber am Ende auch die allervollständigste
Teleologie? Beweiset sie etwa, daß ein solches verständiges Wesen da
sei? Nein; nichts weiter, als daß wir nach Beschaffenheit unserer
Erkenntnißvermögen, also in Verbindung der Erfahrung mit den obersten
Principien der Vernunft, uns schlechterdings keinen Begriff von
der Möglichkeit einer |399.10| solchen Welt machen können, als so,
daß wir uns eine =absichtlich-wirkende= oberste Ursache derselben
denken. Objectiv können wir also nicht den Satz darthun: es ist ein
verständiges Urwesen; sondern nur subjectiv für den Gebrauch unserer
Urtheilskraft in ihrer Reflexion über die Zwecke #336# in der Natur,
die nach keinem anderen Princip als dem einer absichtlichen |399.15|
Causalität einer höchsten Ursache gedacht werden können.
Wollten wir den obersten Satz dogmatisch, aus teleologischen Gründen,
darthun: so würden wir von Schwierigkeiten befangen werden, aus denen
wir uns nicht herauswickeln könnten. Denn da würde diesen Schlüssen der
Satz zum Grunde gelegt werden müssen: die organisirten |399.20| Wesen
in der Welt sind nicht anders, als durch eine absichtlich-wirkende
Ursache möglich. Daß aber, weil wir diese Dinge nur unter der Idee
der Zwecke in ihrer Causalverbindung verfolgen und diese nach ihrer
Gesetzmäßigkeit erkennen können, wir auch berechtigt wären, eben
dieses auch für jedes denkende und erkennende Wesen als nothwendige,
mithin dem |399.25| Objecte und nicht bloß unserm Subjecte anhängende
Bedingung vorauszusetzen: das müßten wir hiebei unvermeidlich behaupten
wollen. Aber mit einer solchen Behauptung kommen wir nicht durch.
Denn da wir die Zwecke in der Natur als absichtliche eigentlich
nicht =beobachten=, sondern nur in der Reflexion über ihre Producte
diesen Begriff als einen |399.30| Leitfaden der Urtheilskraft
hinzu =denken=: so sind sie uns nicht durch das Object gegeben. _A
priori_ ist es sogar für uns unmöglich, einen solchen Begriff seiner
objectiven Realität nach als annehmungsfähig zu rechtfertigen. Es
bleibt also schlechterdings ein nur auf subjectiven Bedingungen, #337#
nämlich der unseren Erkenntnißvermögen angemessen reflectirenden
|399.35| Urtheilskraft, beruhender Satz, der, wenn man ihn als
objectiv-dogmatisch geltend ausdrückte, heißen würde: Es ist ein Gott;
nun aber für uns Menschen nur die eingeschränkte Formel erlaubt:
Wir können uns die Zweckmäßigkeit, die selbst unserer Erkenntniß der
inneren Möglichkeit vieler Naturdinge zum Grunde gelegt werden muß,
gar nicht anders denken und begreiflich machen, als indem wir sie und
überhaupt die Welt uns als ein Product einer verständigen Ursache
(eines Gottes) vorstellen. |400.5|
Wenn nun dieser auf einer unumgänglich nothwendigen Maxime unserer
Urtheilskraft gegründete Satz allem sowohl speculativen als praktischen
Gebrauche unserer Vernunft in jeder =menschlichen= Absicht vollkommen
genugthuend ist: so möchte ich wohl wissen, was uns dann darunter
|400.10| abgehe, daß wir ihn nicht auch für höhere Wesen gültig,
nämlich aus reinen objectiven Gründen (die leider unser Vermögen
übersteigen), beweisen können. Es ist nämlich ganz gewiß, daß wir die
organisirten Wesen und deren innere Möglichkeit nach bloß mechanischen
Principien der Natur nicht einmal zureichend kennen lernen, viel
weniger uns erklären |400.15| können; und zwar so gewiß, daß man dreist
sagen kann: es ist für Menschen ungereimt, auch nur einen solchen
Anschlag zu fassen, oder zu #338# hoffen, daß noch etwa dereinst ein
Newton aufstehen könne, der auch nur die Erzeugung eines Grashalms
nach Naturgesetzen, die keine Absicht geordnet hat, begreiflich
machen werde; sondern man muß diese Einsicht |400.20| den Menschen
schlechterdings absprechen. Daß dann aber auch in der Natur, wenn wir
bis zum Princip derselben in der Specification ihrer allgemeinen uns
bekannten Gesetze durchdringen könnten, ein hinreichender Grund der
Möglichkeit organisirten Wesen, ohne ihrer Erzeugung eine Absicht
unterzulegen (also im bloßen Mechanism derselben), gar nicht |400.25|
verborgen liegen =könne=, das wäre wiederum von uns zu vermessen
geurtheilt; denn woher wollen wir das wissen? Wahrscheinlichkeiten
fallen hier gar weg, wo es auf Urtheile der reinen Vernunft ankommt.
— Also können wir über den Satz: ob ein nach Absichten handelndes
Wesen als Weltursache (mithin als Urheber) dem, was wir mit Recht
Naturzwecke |400.30| nennen, zum Grunde liege, objectiv gar nicht,
weder bejahend noch verneinend, urtheilen; nur so viel ist sicher,
daß, wenn wir doch wenigstens nach dem, was uns einzusehen durch
unsere eigene Natur vergönnt ist (nach den Bedingungen und Schranken
unserer Vernunft), urtheilen sollen, wir schlechterdings nichts anders
als ein verständiges Wesen der |400.35| Möglichkeit jener Naturzwecke
zum Grunde legen können: welches der Maxime unserer reflectirenden
Urtheilskraft, folglich einem subjectiven, #339# aber dem menschlichen
Geschlecht unnachlaßlich anhängenden Grunde allein gemäß ist.
§ 76.
Anmerkung.
Diese Betrachtung, welche es gar sehr verdient in der
Transscendentalphilosophie |401.5| umständlich ausgeführt zu werden,
mag hier nur episodisch zur Erläuterung (nicht zum Beweise des hier
Vorgetragenen) eintreten.
Die Vernunft ist ein Vermögen der Principien und geht in ihrer
äußersten Forderung auf das Unbedingte; da hingegen der Verstand ihr
immer nur unter einer gewissen Bedingung, die gegeben werden muß, zu
|401.10| Diensten steht. Ohne Begriffe des Verstandes aber, welchen
objective Realität gegeben werden muß, kann die Vernunft gar nicht
objectiv (synthetisch) urtheilen und enthält als theoretische Vernunft
für sich schlechterdings keine constitutive, sondern bloß regulative
Principien. Man wird bald inne: daß, wo der Verstand nicht folgen kann,
die Vernunft überschwenglich |401.15| wird und in zwar gegründeten
Ideen (als regulativen Principien), aber nicht objectiv gültigen
Begriffen sich hervorthut; der Verstand aber, der mit ihr nicht
Schritt halten kann, aber doch zur Gültigkeit für Objecte nöthig sein
würde, die Gültigkeit jener Ideen der Vernunft nur auf das Subject,
aber doch allgemein für alle von dieser Gattung, |401.20| d. i. auf
die Bedingung einschränke, daß nach der Natur unseres (menschlichen)
Erkenntnißvermögens oder gar überhaupt nach dem Begriffe, =den wir
uns= von dem Vermögen eines endlichen vernünftigen Wesens überhaupt
=machen= können, nicht anders als so könne und müsse gedacht werden:
ohne doch zu behaupten, daß der Grund eines solchen Urtheils |401.25|
#340# im Objecte liege. Wir wollen Beispiele anführen, die zwar zu
viel Wichtigkeit und auch Schwierigkeit haben, um sie hier sofort
als erwiesene Sätze dem Leser aufzudringen, die ihm aber Stoff zum
Nachdenken geben und dem, was hier unser eigenthümliches Geschäft ist,
zur Erläuterung dienen können. |401.30|
Es ist dem menschlichen Verstande unumgänglich nothwendig, Möglichkeit
und Wirklichkeit der Dinge zu unterscheiden. Der Grund davon liegt
im Subjecte und der Natur seiner Erkenntnißvermögen. Denn wären zu
dieser ihrer Ausübung nicht zwei ganz heterogene Stücke, Verstand für
Begriffe und sinnliche Anschauung für Objecte, die ihnen |401.35|
correspondiren, erforderlich: so würde es keine solche Unterscheidung
(zwischen dem Möglichen und Wirklichen) geben. Wäre nämlich unser
Verstand anschauend, so hätte er keine Gegenstände als das Wirkliche.
Begriffe (die bloß auf die Möglichkeit eines Gegenstandes gehen)
und sinnliche Anschauungen (welche uns etwas geben, ohne es dadurch
doch als Gegenstand erkennen zu lassen) würden beide wegfallen. Nun
beruht |402.5| aber alle unsere Unterscheidung des bloß Möglichen vom
Wirklichen darauf, daß das erstere nur die Position der Vorstellung
eines Dinges respectiv auf unsern Begriff und überhaupt das Vermögen
zu denken, das letztere aber die Setzung des Dinges an sich selbst
(außer diesem Begriffe) bedeutet. Also ist die Unterscheidung möglicher
Dinge von wirklichen |402.10| eine solche, die bloß subjectiv für
den menschlichen Verstand gilt, da wir nämlich etwas immer noch in
Gedanken haben können, ob es gleich nicht ist, oder etwas als gegeben
uns vorstellen, ob wir gleich noch keinen Begriff davon haben. Die
Sätze also: daß Dinge möglich sein können, ohne wirklich zu sein, daß
also aus der bloßen Möglichkeit auf die Wirklichkeit |402.15| gar nicht
geschlossen werden könne, gelten ganz richtig für die menschliche #341#
Vernunft, ohne darum zu beweisen, daß dieser Unterschied in den Dingen
selbst liege. Denn daß dieses nicht daraus gefolgert werden könne,
mithin jene Sätze zwar allerdings auch von Objecten gelten, so fern
unser Erkenntnißvermögen als sinnlich-bedingt sich auch mit Objecten
der Sinne |402.20| beschäftigt, aber nicht von Dingen überhaupt:
leuchtet aus der unablaßlichen Forderung der Vernunft ein, irgend ein
Etwas (den Urgrund) als unbedingt nothwendig existirend anzunehmen,
an welchem Möglichkeit und Wirklichkeit gar nicht mehr unterschieden
werden sollen, und für welche Idee unser Verstand schlechterdings
keinen Begriff hat, d. i. keine Art ausfinden |402.25| kann, wie er
ein solches Ding und seine Art zu existiren sich vorstellen solle.
Denn wenn er es =denkt= (er mag es denken, wie er will), so ist es
bloß als möglich vorgestellt. Ist er sich dessen als in der Anschauung
gegeben bewußt, so ist es wirklich, ohne sich hiebei irgend etwas von
Möglichkeit zu denken. Daher ist der Begriff eines absolut-nothwendigen
|402.30| Wesens zwar eine unentbehrliche Vernunftidee, aber ein für
den menschlichen Verstand unerreichbarer problematischer Begriff. Er
gilt aber doch für den Gebrauch unserer Erkenntnißvermögen nach der
eigenthümlichen Beschaffenheit derselben, mithin nicht vom Objecte
und hiemit für jedes erkennende Wesen: weil ich nicht bei jedem das
Denken und die Anschauung, |402.35| als zwei verschiedene Bedingungen
der Ausübung seiner Erkenntnißvermögen, mithin der Möglichkeit und
Wirklichkeit der Dinge, voraussetzen kann. Für einen Verstand, bei
dem dieser Unterschied nicht einträte, würde es heißen: alle Objecte,
die ich erkenne, =sind= (existiren); und die Möglichkeit einiger,
die doch nicht existirten, d. i. Zufälligkeit derselben, wenn sie
existiren, also auch die davon zu unterscheidende Nothwendigkeit würde
in die Vorstellung eines solchen Wesens gar nicht |403.5| #342# kommen
können. Was unserm Verstande aber so beschwerlich fällt, der Vernunft
hier mit seinen Begriffen es gleich zu thun, ist bloß: daß für ihn als
menschlichen Verstand dasjenige überschwenglich (d. i. den subjectiven
Bedingungen seines Erkenntnisses unmöglich) ist, was doch die Vernunft
als zum Object gehörig zum Princip macht. — Hierbei gilt nun immer
|403.10| die Maxime, daß wir alle Objecte da, wo ihr Erkenntniß das
Vermögen des Verstandes übersteigt, nach den subjectiven, unserer (d.
i. der menschlichen) Natur nothwendig anhängenden Bedingungen der
Ausübung ihrer Vermögen denken; und wenn die auf diese Art gefällten
Urtheile (wie es auch in Ansehung der überschwenglichen Begriffe
nicht anders sein kann) |403.15| nicht constitutive Principien,
die das Object, wie es beschaffen ist, bestimmen, sein können, so
werden es doch regulative, in der Ausübung immanente und sichere, der
menschlichen Absicht angemessene Principien bleiben.
So wie die Vernunft in theoretischer Betrachtung der Natur die Idee
|403.20| einer unbedingten Nothwendigkeit ihres Urgrundes annehmen
muß: so setzt sie auch in praktischer ihre eigene (in Ansehung der
Natur) unbedingte Causalität, d. i. Freiheit, voraus, indem sie sich
ihres moralischen Gebots bewußt ist. Weil nun aber hier die objective
Nothwendigkeit der Handlung als Pflicht derjenigen, die sie als
Begebenheit haben würde, wenn ihr |403.25| Grund in der Natur und nicht
in der Freiheit (d. i. der Vernunftcausalität) läge, entgegengesetzt
und die moralisch-schlechthin-nothwendige Handlung physisch als ganz
zufällig angesehen wird (d. i. daß das, was nothwendig geschehen
=sollte=, doch öfter nicht geschieht): so ist klar, daß es nur von
der subjectiven Beschaffenheit unsers praktischen Vermögens herrührt,
daß |403.30| die moralischen Gesetze als Gebote (und die ihnen gemäße
Handlungen #343# als Pflichten) vorgestellt werden müssen, und die
Vernunft diese Nothwendigkeit nicht durch ein =Sein= (Geschehen),
sondern Sein-Sollen ausdrückt: welches nicht Statt finden würde,
wenn die Vernunft ohne Sinnlichkeit (als subjective Bedingung ihrer
Anwendung auf Gegenstände |403.35| der Natur) ihrer Causalität nach,
mithin als Ursache in einer intelligibelen, mit dem moralischen Gesetze
durchgängig übereinstimmenden Welt betrachtet würde, wo zwischen
Sollen und Thun, zwischen einem praktischen Gesetze von dem, was durch
uns möglich ist, und dem theoretischen von dem, was durch uns wirklich
ist, kein Unterschied sein würde. Ob nun aber gleich eine intelligibele
Welt, in welcher alles darum wirklich sein würde, bloß nur weil es
(als etwas Gutes) möglich ist, und selbst die |404.5| Freiheit als
formale Bedingung derselben für uns ein überschwenglicher Begriff ist,
der zu keinem constitutiven Prinzip, ein Object und dessen objective
Realität zu bestimmen, tauglich ist: so dient die letztere doch nach
der Beschaffenheit unserer (zum Theil sinnlichen) Natur und Vermögens
für uns und alle vernünftige mit der Sinnenwelt in Verbindung stehende
|404.10| Wesen, so weit wir sie uns nach der Beschaffenheit unserer
Vernunft vorstellen können, zu einem allgemeinen =regulativen= Princip,
welches die Beschaffenheit der Freiheit als Form der Causalität nicht
objectiv bestimmt, sondern und zwar mit nicht minderer Gültigkeit,
als ob dieses geschähe, die Regel der Handlungen nach jener Idee für
jedermann zu |404.15| Geboten macht.
Eben so kann man auch, was unsern vorhabenden Fall betrifft, einräumen:
wir würden zwischen Naturmechanism und Technik der Natur, d. i.
Zweckverknüpfung in derselben, keinen Unterschied finden, wäre unser
Verstand nicht von der Art, daß er vom Allgemeinen zum Besondern
|404.20| gehen muß, und die Urtheilskraft also in Ansehung des
Besondern keine #344# Zweckmäßigkeit erkennen, mithin keine bestimmende
Urtheile fällen kann, ohne ein allgemeines Gesetz zu haben, worunter
sie jenes subsumiren könne. Da nun aber das Besondere als ein solches
in Ansehung des Allgemeinen etwas Zufälliges enthält, gleichwohl
aber die Vernunft in der |404.25| Verbindung besonderer Gesetze der
Natur doch auch Einheit, mithin Gesetzlichkeit erfordert (welche
Gesetzlichkeit des Zufälligen Zweckmäßigkeit heißt), und die Ableitung
der besonderen Gesetze aus den allgemeinen in Ansehung dessen, was
jene Zufälliges in sich enthalten, _a priori_ durch Bestimmung des
Begriffs vom Objecte unmöglich ist: so wird der Begriff |404.30| der
Zweckmäßigkeit der Natur in ihren Producten ein für die menschliche
Urtheilskraft in Ansehung der Natur nothwendiger, aber nicht die
Bestimmung der Objecte selbst angehender Begriff sein, also ein
subjectives Princip der Vernunft für die Urtheilskraft, welches als
regulativ (nicht constitutiv) für unsere =menschliche Urtheilskraft=
eben so nothwendig |404.35| gilt, als ob es ein objectives Princip
wäre.
§ 77.
Von der Eigenthümlichkeit des menschlichen Verstandes, wodurch uns der
Begriff eines Naturzwecks möglich wird.
Wir haben in der Anmerkung Eigenthümlichkeiten unseres (selbst des
oberen) Erkenntnißvermögens, welche wir leichtlich als objective
|405.5| Prädicate auf die Sachen selbst überzutragen verleitet werden,
angeführt; aber sie betreffen Ideen, denen angemessen kein Gegenstand
in der Erfahrung #345# gegeben werden kann, und die alsdann nur zu
regulativen Principien in Verfolgung der letzeren dienen konnten. Mit
dem Begriffe eines Naturzwecks verhält es sich zwar eben so, was die
Ursache der |405.10| Möglichkeit eines solchen Prädicats betrifft, die
nur in der Idee liegen kann; aber die ihr gemäße Folge (das Product
selbst) ist doch in der Natur gegeben, und der Begriff einer Causalität
der letzteren, als eines nach Zwecken handelnden Wesens, scheint
die Idee eines Naturzwecks zu einem constitutiven Princip desselben
zu machen: und darin hat sie etwas |405.15| von allen andern Ideen
Unterscheidendes.
Dieses Unterscheidende besteht aber darin: daß gedachte Idee nicht
ein Vernunftprincip für den Verstand, sondern für die Urtheilskraft,
mithin lediglich die Anwendung eines Verstandes überhaupt auf mögliche
Gegenstände der Erfahrung ist; und zwar da, wo das Urtheil nicht
bestimmend, |405.20| sondern bloß reflectirend sein kann, mithin
der Gegenstand zwar in der Erfahrung gegeben, aber darüber der Idee
gemäß gar nicht einmal =bestimmt= (geschweige völlig angemessen)
=geurtheilt,= sondern nur über ihn reflectirt werden kann.
Es betrifft also eine Eigenthümlichkeit =unseres= (menschlichen)
Verstandes |405.25| in Ansehung der Urtheilskraft in der Reflexion
derselben über Dinge der Natur. Wenn das aber ist, so muß hier die
Idee von einem andern möglichen Verstande, als dem menschlichen zum
Grunde liegen #346# (so wie wir in der Kritik der r. V. eine andere
mögliche Anschauung in Gedanken haben mußten, wenn die unsrige als
eine besondere Art, nämlich |405.30| die, für welche Gegenstände
nur als Erscheinungen gelten, gehalten werden sollte), damit man
sagen könne: gewisse Naturproducte =müssen= nach der besonderen
Beschaffenheit unseres Verstandes =von uns= ihrer Möglichkeit nach
als absichtlich und als Zwecke erzeugt =betrachtet werden,= ohne doch
darum zu verlangen, daß es wirklich eine besondere |405.35| Ursache,
welche die Vorstellung eines Zwecks zu ihrem Bestimmungsgrunde hat,
gebe, mithin ohne in Abrede zu ziehen, daß nicht ein anderer (höherer)
Verstand, als der menschliche auch im Mechanism der Natur, d. i. einer
Causalverbindung, zu der nicht ausschließungsweise ein Verstand als
Ursache angenommen wird, den Grund der Möglichkeit solcher Producte der
|406.5| Natur antreffen könne.
Es kommt hier also auf das Verhalten =unseres= Verstandes zur
Urtheilskraft an, daß wir nämlich darin eine gewisse Zufälligkeit der
Beschaffenheit des unsrigen aufsuchen, um diese Eigenthümlichkeit
unseres Verstandes zum Unterschiede von anderen möglichen anzumerken.
|406.10|
Diese Zufälligkeit findet sich ganz natürlich in dem =Besondern=,
welches die Urtheilskraft unter das =Allgemeine= der Verstandesbegriffe
bringen soll; denn durch das Allgemeine =unseres= (menschlichen)
Verstandes ist das Besondere nicht bestimmt; und es ist zufällig,
auf wie vielerlei #347# Art unterschiedene Dinge, die doch in einem
gemeinsamen Merkmale |406.15| übereinkommen, unserer Wahrnehmung
vorkommen können. Unser Verstand ist ein Vermögen der Begriffe, d.
i. ein discursiver Verstand, für den es freilich zufällig sein muß,
welcherlei und wie sehr verschieden das Besondere sein mag, das ihm
in der Natur gegeben werden und das unter seine Begriffe gebracht
werden kann. Weil aber zum Erkenntniß doch auch |406.20| Anschauung
gehört, und ein Vermögen einer =völligen Spontaneität der Anschauung=
ein von der Sinnlichkeit unterschiedenes und davon ganz unabhängiges
Erkenntnißvermögen, mithin Verstand in der allgemeinsten Bedeutung sein
würde: so kann man sich auch einen =intuitiven= Verstand (negativ,
nämlich bloß als nicht discursiven) denken, welcher |406.25| nicht
vom Allgemeinen zum Besonderen und so zum Einzelnen (durch Begriffe)
geht, und für welchen jene Zufälligkeit der Zusammenstimmung der
Natur in ihren Producten nach =besondern= Gesetzen zum Verstande
nicht angetroffen wird, welche dem unsrigen es so schwer macht, das
Mannigfaltige derselben zur Einheit des Erkenntnisses zu bringen;
ein Geschäft, |406.30| das der unsrige nur durch Übereinstimmung der
Naturmerkmale zu unserm Vermögen der Begriffe, welche sehr zufällig
ist, zu Stande bringen kann, dessen ein anschauender Verstand aber
nicht bedarf.
Unser Verstand hat also das Eigene für die Urtheilskraft, daß im
#348# Erkenntniß durch denselben durch das Allgemeine das Besondere
nicht bestimmt |406.35| wird, und dieses also von jenem allein
nicht abgeleitet werden kann; gleichwohl aber dieses Besondere in
der Mannigfaltigkeit der Natur zum Allgemeinen (durch Begriffe und
Gesetze) zusammenstimmen soll, um darunter subsumirt werden zu können,
welche Zusammenstimmung unter solchen Umständen sehr zufällig und für
die Urtheilskraft ohne bestimmtes Princip sein muß.
Um nun gleichwohl die Möglichkeit einer solchen Zusammenstimmung
|407.5| der Dinge der Natur zur Urtheilskraft (welche wir als
zufällig, mithin nur durch einen darauf gerichteten Zweck als möglich
vorstellen) wenigstens denken zu können, müssen wir uns zugleich einen
andern Verstand denken, in Beziehung auf welchen und zwar vor allem
ihm beigelegten Zweck wir jene Zusammenstimmung der Naturgesetze mit
unserer Urtheilskraft, |407.10| die für unsern Verstand nur durch das
Verbindungsmittel der Zwecke denkbar ist, als =nothwendig= vorstellen
können.
Unser Verstand nämlich hat die Eigenschaft, daß er in
seinem Erkenntnisse, z. B. der Ursache eines Products, vom
=Analytisch-Allgemeinen= (von Begriffen) zum Besondern (der gegebenen
empirischen Anschauung) |407.15| gehen muß; wobei er also in Ansehung
der Mannigfaltigkeit des letztern nichts bestimmt, sondern diese
Bestimmung für die Urtheilskraft #349# von der Subsumtion der
empirischen Anschauung (wenn der Gegenstand ein Naturproduct ist) unter
dem Begriff erwarten muß. Nun können wir uns aber auch einen Verstand
denken, der, weil er nicht wie der unsrige |407.20| discursiv, sondern
intuitiv ist, vom =Synthetisch-Allgemeinen= (der Anschauung eines
Ganzen als eines solchen) zum Besondern geht, d. i. vom Ganzen zu den
Theilen; der also und dessen Vorstellung des Ganzen die =Zufälligkeit=
der Verbindung der Theile nicht in sich enthält, um eine bestimmte
Form des Ganzen möglich zu machen, die unser Verstand |407.25| bedarf,
welcher von den Theilen als allgemeingedachten Gründen zu verschiedenen
darunter zu subsumirenden möglichen Formen als Folgen fortgehen muß.
Nach der Beschaffenheit unseres Verstandes ist hingegen ein reales
Ganze der Natur nur als Wirkung der concurrirenden bewegenden Kräfte
der Theile anzusehen. Wollen wir uns also nicht die Möglichkeit
|407.30| des Ganzen als von den Theilen, wie es unserm discursiven
Verstande gemäß ist, sondern nach Maßgabe des intuitiven (urbildlichen)
die Möglichkeit der Theile (ihrer Beschaffenheit und Verbindung nach)
als vom Ganzen abhängend vorstellen: so kann dieses nach eben derselben
Eigenthümlichkeit unseres Verstandes nicht so geschehen, daß das Ganze
den |407.35| Grund der Möglichkeit der Verknüpfung der Theile (welches
in der discursiven Erkenntnißart Widerspruch sein würde), sondern nur
daß die =Vorstellung= eines Ganzen den Grund der Möglichkeit der Form
desselben #350# und der dazu gehörigen Verknüpfung der Theile enthalte.
Da das Ganze nun aber alsdann eine Wirkung, =Product=, sein würde,
dessen =Vorstellung= als die =Ursache= seiner Möglichkeit angesehen
wird, das Product aber einer Ursache, deren Bestimmungsgrund bloß
die Vorstellung |408.5| ihrer Wirkung ist, ein Zweck heißt: so folgt
daraus, daß es bloß eine Folge aus der besondern Beschaffenheit unseres
Verstandes sei, wenn wir Produkte der Natur nach einer andern Art der
Causalität, als der der Naturgesetze der Materie, nämlich nur nach der
der Zwecke und Endursachen, uns als möglich vorstellen, und daß dieses
Princip nicht die Möglichkeit |408.10| solcher Dinge selbst (selbst
als Phänomene betrachtet) nach dieser Erzeugungsart, sondern nur die
unserem Verstande mögliche Beurtheilung derselben angehe. Wobei wir
zugleich einsehen, warum wir in der Naturkunde mit einer Erklärung der
Producte der Natur durch Causalität nach Zwecken lange nicht zufrieden
sind, weil wir nämlich in derselben die Naturerzeugung |408.15|
bloß unserm Vermögen sie zu beurtheilen, d. i. der reflectirenden
Urtheilskraft und nicht den Dingen selbst zum Behuf der bestimmenden
Urtheilskraft angemessen zu beurtheilen verlangen. Es ist hiebei auch
gar nicht nöthig zu beweisen, daß ein solcher _intellectus archetypus_
möglich sei, sondern nur daß wir in der Dagegenhaltung unseres
discursiven, |408.20| der Bilder bedürftigen Verstandes (_intellectus
ectypus_) und der #351# Zufälligkeit einer solchen Beschaffenheit auf
jene Idee (eines _intellectus archetypus_) geführt werden, diese auch
keinen Widerspruch enthalte.
Wenn wir nun ein Ganzes der Materie seiner Form nach als ein Product
der Theile und ihrer Kräfte und Vermögen sich von selbst zu verbinden
|408.25| (andere Materien, die diese einander zuführen, hinzugedacht)
betrachten: so stellen wir uns eine mechanische Erzeugungsart desselben
vor. Aber es kommt auf solche Art kein Begriff von einem Ganzen als
Zweck heraus, dessen innere Möglichkeit durchaus die Idee von einem
Ganzen voraussetzt, von der selbst die Beschaffenheit und Wirkungsart
der Theile |408.30| abhängt, wie wir uns doch einen organisirten Körper
vorstellen müssen. Hieraus folgt aber, wie eben gewiesen worden, nicht,
daß die mechanische Erzeugung eines solchen Körpers unmöglich sei;
denn das würde soviel sagen, als, es sei eine solche Einheit in der
Verknüpfung des Mannigfaltigen =für jeden Verstand= unmöglich (d. i.
widersprechend) sich vorzustellen, |408.35| ohne daß die Idee derselben
zugleich die erzeugende Ursache derselben sei, d. i. ohne absichtliche
Hervorbringung. Gleichwohl würde dieses in der That folgen, wenn wir
materielle Wesen als Dinge an sich selbst anzusehen berechtigt wären.
Denn alsdann würde die Einheit, welche den Grund der Möglichkeit der
Naturbildungen ausmacht, lediglich die Einheit des Raums sein, welcher
aber kein Realgrund der Erzeugungen, sondern #352# nur die formale
Bedingung derselben ist; obwohl er mit dem Realgrunde, |409.5| welchen
wir suchen, darin einige Ähnlichkeit hat, daß in ihm kein Theil ohne
in Verhältniß auf das Ganze (dessen Vorstellung also der Möglichkeit
der Theile zum Grunde liegt) bestimmt werden kann. Da es aber doch
wenigstens möglich ist, die materielle Welt als bloße Erscheinung
zu betrachten und etwas als Ding an sich selbst (welches nicht
Erscheinung |409.10| ist), als Substrat, zu denken, diesem aber eine
correspondirende intellectuelle Anschauung (wenn sie gleich nicht die
unsrige ist) unterzulegen: so würde ein, obzwar für uns unerkennbarer,
übersinnlicher Realgrund für die Natur Statt finden, zu der wir
selbst mitgehören, in welcher wir also das, was in ihr als Gegenstand
der Sinne nothwendig ist, |409.15| nach mechanischen Gesetzen, die
Zusammenstimmung und Einheit aber der besonderen Gesetze und der Formen
nach denselben, die wir in Ansehung jener als zufällig beurtheilen
müssen, in ihr als Gegenstande der Vernunft (ja das Naturganze als
System) zugleich nach teleologischen Gesetzen betrachten und sie
nach zweierlei Principien beurtheilen würden, |409.20| ohne daß die
mechanische Erklärungsart durch die teleologische, als ob sie einander
widersprächen, ausgeschlossen wird.
Hieraus läßt sich auch das, was man sonst zwar leicht vermuthen, aber
schwerlich mit Gewißheit behaupten und beweisen konnte, einsehen,
#353# daß zwar das Princip einer mechanischen Ableitung zweckmäßiger
Naturproducte |409.25| neben dem teleologischen bestehen, dieses
letztere aber keinesweges entbehrlich machen könnte: d. i. man kann
an einem Dinge, welches wir als Naturzweck beurtheilen müssen (einem
organisirten Wesen), zwar alle bekannte und noch zu entdeckende Gesetze
der mechanischen Erzeugung versuchen und auch hoffen dürfen damit
guten Fortgang zu haben, niemals |409.30| aber der Berufung auf einen
davon ganz unterschiedenen Erzeugungsgrund, nämlich der Causalität
durch Zwecke, für die Möglichkeit eines solchen Products überhoben
sein; und schlechterdings kann keine menschliche Vernunft (auch keine
endliche, die der Qualität nach der unsrigen ähnlich wäre, sie aber dem
Grade nach noch so sehr überstiege) die Erzeugung |409.35| auch nur
eines Gräschens aus bloß mechanischen Ursachen zu verstehen hoffen.
Denn wenn die teleologische Verknüpfung der Ursachen und Wirkungen
zur Möglichkeit eines solchen Gegenstandes für die Urtheilskraft ganz
unentbehrlich ist, selbst um diese nur am Leitfaden der Erfahrung zu
studieren; wenn für äußere Gegenstände als Erscheinungen ein sich
auf Zwecke beziehender hinreichender Grund gar nicht angetroffen
werden kann, sondern dieser, der auch in der Natur liegt, doch nur
im |410.5| übersinnlichen Substrat derselben gesucht werden muß, von
welchem uns aber alle mögliche Einsicht abgeschnitten ist: so ist
es uns schlechterdings unmöglich, aus der Natur selbst hergenommene
Erklärungsgründe für #354# Zweckverbindungen zu schöpfen, und es
ist nach der Beschaffenheit des menschlichen Erkenntnißvermögens
nothwendig, den obersten Grund dazu |410.10| in einem ursprünglichen
Verstande als Weltursache zu suchen.
§ 78.
Von der Vereinigung des Princips des allgemeinen Mechanismus der
Materie mit dem teleologischen in der Technik der Natur. |410.15|
Es liegt der Vernunft unendlich viel daran, den Mechanism der Natur in
ihren Erzeugungen nicht fallen zu lassen und in der Erklärung derselben
nicht vorbei zu gehen: weil ohne diesen keine Einsicht in die Natur
der Dinge erlangt werden kann. Wenn man uns gleich einräumt: daß ein
höchster Architekt die Formen der Natur, so wie sie von je her da sind,
|410.20| unmittelbar geschaffen, oder die, welche sich in ihrem Laufe
continuirlich nach eben demselben Muster bilden, prädeterminirt habe:
so ist doch dadurch unsere Erkenntniß der Natur nicht im mindesten
gefördert: weil wir jenes Wesens Handlungsart und die Ideen desselben,
welche die Principien der Möglichkeit der Naturwesen enthalten sollen,
gar nicht kennen |410.25| und von demselben als von oben herab (_a
priori_) die Natur nicht erklären können. Wollen wir aber von den
Formen der Gegenstände der Erfahrung, also von unten hinauf (_a
posteriori_), weil wir in diesen Zweckmäßigkeit anzutreffen glauben,
um diese zu erklären, uns auf eine nach Zwecken #355# wirkende Ursache
berufen: so würden wir ganz tautologisch erklären und |410.30| die
Vernunft mit Worten täuschen, ohne noch zu erwähnen: daß da, wo wir
uns mit dieser Erklärungsart ins Überschwengliche verlieren, wohin uns
die Naturerkenntniß nicht folgen kann, die Vernunft dichterisch zu
schwärmen verleitet wird, welches zu verhüten eben ihre vorzüglichste
Bestimmung ist. |410.35|
Von der andern Seite ist es eine eben sowohl nothwendige Maxime der
Vernunft, das Princip der Zwecke an den Producten der Natur nicht
vorbei zu gehen: weil es, wenn es gleich die Entstehungsart derselben
uns eben nicht begreiflicher macht, doch ein heuristisches Princip
ist, den besondern Gesetzen der Natur nachzuforschen; gesetzt auch,
daß man davon |411.5| keinen Gebrauch machen wollte, um die Natur
selbst darnach zu erklären, indem man sie so lange, ob sie gleich
absichtliche Zweckeinheit augenscheinlich darlegen, noch immer nur
Naturzwecke nennt, d. i. ohne über die Natur hinaus den Grund der
Möglichkeit derselben zu suchen. Weil es aber doch am Ende zur Frage
wegen der letzteren kommen muß: so ist es eben |411.10| so nothwendig
für sie, eine besondere Art der Causalität, die sich nicht in der Natur
vorfindet, zu denken, als die Mechanik der Naturursachen die ihrige
hat, indem zu der Receptivität mehrerer und anderer Formen, als deren
die Materie nach der letzteren fähig ist, noch eine Spontaneität einer
#356# Ursache (die also nicht Materie sein kann) hinzukommen muß, ohne
welche |411.15| von jenen Formen kein Grund angegeben werden kann. Zwar
muß die Vernunft, ehe sie diesen Schritt thut, behutsam verfahren und
nicht jede Technik der Natur, d. i. ein productives Vermögen derselben,
welches Zweckmäßigkeit der Gestalt für unsere bloße Apprehension an
sich zeigt (wie bei regulären Körpern), für teleologisch zu erklären
suchen, sondern immer |411.20| so lange für bloß mechanisch-möglich
ansehen; allein darüber das teleologische Princip gar ausschließen und,
wo die Zweckmäßigkeit für die Vernunftuntersuchung der Möglichkeit der
Naturformen durch ihre Ursachen sich ganz unläugbar als Beziehung auf
eine andere Art der Causalität zeigt, doch immer den bloßen Mechanism
befolgen wollen, muß die Vernunft |411.25| eben so phantastisch
und unter Hirngespinsten von Naturvermögen, die sich gar nicht
denken lassen, herumschweifend machen, als eine bloß teleologische
Erklärungsart, die gar keine Rücksicht auf den Naturmechanism nimmt,
sie schwärmerisch machte.
An einem und eben demselben Dinge der Natur lassen sich nicht beide
|411.30| Principien, als Grundsätze der Erklärung (Deduction) eines
von dem andern, verknüpfen, d. i. als dogmatische und constitutive
Principien der Natureinsicht für die bestimmende Urtheilskraft
vereinigen. Wenn ich z. B. von einer Made annehme, sie sei als Product
des bloßen Mechanismus der Materie (der neuen Bildung, die sie für
sich selbst bewerkstelligt, |411.35| #357# wenn ihre Elemente durch
Fäulniß in Freiheit gesetzt werden) anzusehen: so kann ich nun nicht
von eben derselben Materie, als einer Causalität nach Zwecken zu
handeln, eben dasselbe Product ableiten. Umgekehrt, wenn ich dasselbe
Product als Naturzweck annehme, kann ich nicht auf eine mechanische
Erzeugungsart desselben rechnen und solche als constitutives Princip
zur Beurtheilung desselben seiner Möglichkeit nach annehmen und so
beide Principien vereinigen. Denn eine Erklärungsart schließt |412.5|
die andere aus; gesetzt auch, daß objectiv beide Gründe der Möglichkeit
eines solchen Products auf einem einzigen beruhten, wir aber auf
diesen nicht Rücksicht nähmen. Das Princip, welches die Vereinbarkeit
beider in Beurtheilung der Natur nach denselben möglich machen soll,
muß in dem, was außerhalb beiden (mithin auch außer der möglichen
empirischen Naturvorstellung) |412.10| liegt, von dieser aber doch
den Grund enthält, d. i. im Übersinnlichen, gesetzt und eine jede
beider Erklärungsarten darauf bezogen werden. Da wir nun von diesem
nichts als den unbestimmten Begriff eines Grundes haben können, der
die Beurtheilung der Natur nach empirischen Gesetzen möglich macht,
übrigens aber ihn durch kein Prädicat |412.15| näher bestimmen können:
so folgt, daß die Vereinigung beider Principien nicht auf einem Grunde
der =Erklärung= (Explication) der Möglichkeit eines Products nach
gegebenen Gesetzen für die =bestimmende=, #358# sondern nur auf einem
Grunde der =Erörterung= (Exposition) derselben für die reflectirende
Urtheilskraft beruhen könne. — Denn Erklären heißt |412.20| von
einem Princip ableiten, welches man also deutlich muß erkennen und
angeben können. Nun müssen zwar das Princip des Mechanisms der Natur
und das der Causalität derselben nach Zwecken an einem und eben
demselben Naturproducte in einem einzigen oberen Princip zusammenhängen
und daraus gemeinschaftlich abfließen, weil sie sonst in der
Naturbetrachtung |412.25| nicht neben einander bestehen könnten. Wenn
aber dieses objectiv-gemeinschaftliche und also auch die Gemeinschaft
der davon abhängenden Maxime der Naturforschung berechtigende Princip
von der Art ist, daß es zwar angezeigt, nie aber bestimmt erkannt und
für den Gebrauch in vorkommenden Fällen deutlich angegeben werden
kann: so läßt sich aus |412.30| einem solchen Princip keine Erklärung,
d. i. deutliche und bestimmte Ableitung, der Möglichkeit eines nach
jenen zwei heterogenen Principien möglichen Naturproducts ziehen. Nun
ist aber das gemeinschaftliche Princip der mechanischen einerseits
und der teleologischen Ableitung andrerseits das =Übersinnliche=,
welches wir der Natur als Phänomen unterlegen |412.35| müssen. Von
diesem aber können wir uns in theoretischer Absicht nicht den mindesten
bejahend bestimmten Begriff machen. Wie also nach demselben, als
Princip, die Natur (nach ihren besondern Gesetzen) für uns ein System
ausmache, welches sowohl nach dem Princip der Erzeugung #359# von
physischen als dem der Endursachen als möglich erkannt werden könne:
läßt sich keinesweges erklären; sondern nur, wenn es sich zuträgt,
daß Gegenstände der Natur vorkommen, die nach dem Princip des
Mechanisms |413.5| (welches jederzeit an einem Naturwesen Anspruch
hat) ihrer Möglichkeit nach, ohne uns auf teleologische Grundsätze
zu stützen, von uns nicht können gedacht werden, voraussetzen, daß
man nur getrost beiden gemäß den Naturgesetzen nachforschen dürfe
(nachdem die Möglichkeit ihres Products aus einem oder dem andern
Princip unserm Verstande |413.10| erkennbar ist), ohne sich an den
scheinbaren Widerstreit zu stoßen, der sich zwischen den Principien der
Beurtheilung desselben hervorthut: weil wenigstens die Möglichkeit, daß
beide auch objectiv in einem Princip vereinbar sein möchten (da sie
Erscheinungen betreffen, die einen übersinnlichen Grund voraussetzen),
gesichert ist. |413.15|
Ob also gleich sowohl der Mechanism als der teleologische
(absichtliche) Technicism der Natur in Ansehung ebendesselben Products
und seiner Möglichkeit unter einem gemeinschaftlichen obern Princip
der Natur nach besondern Gesetzen stehen mögen: so können wir doch, da
dieses Princip =transscendent= ist, nach der Eingeschränktheit unseres
Verstandes |413.20| beide Principien =in der Erklärung= eben derselben
Naturerzeugung alsdann nicht vereinigen, wenn selbst die innere
Möglichkeit dieses Products nur durch eine Causalität nach Zwecken
=verständlich= ist (wie organisirte #360# Materien von der Art sind).
Es bleibt also bei dem obigen Grundsatze der Teleologie: daß nach der
Beschaffenheit des menschlichen |413.25| Verstandes für die Möglichkeit
organischer Wesen in der Natur keine andere als absichtlich wirkende
Ursache könne angenommen werden, und der bloße Mechanism der Natur zur
Erklärung dieser ihrer Producte gar nicht hinlänglich sein könne; ohne
doch dadurch in Ansehung der Möglichkeit solcher Dinge selbst durch
diesen Grundsatz entscheiden zu wollen. |413.30|
Da nämlich dieser nur eine Maxime der reflectirenden, nicht der
bestimmenden Urtheilskraft ist, daher nur subjectiv für uns, nicht
objectiv für die Möglichkeit dieser Art Dinge selbst gilt (wo beiderlei
Erzeugungsarten wohl in einem und demselben Grunde zusammenhängen
könnten); da ferner ohne allen zu der teleologisch-gedachten
Erzeugungsart hinzukommenden |413.35| Begriff von einem dabei zugleich
anzutreffenden Mechanism der Natur dergleichen Erzeugung gar nicht
als Naturproduct beurtheilt werden könnte: so führt obige Maxime
zugleich die Nothwendigkeit einer Vereinigung beider Principien in der
Beurtheilung der Dinge als Naturzwecke bei sich, aber nicht um eine
ganz, oder in gewissen Stücken an die Stelle der andern zu setzen.
Denn an die Stelle dessen, was (von uns wenigstens) nur als nach
Absicht möglich gedacht wird, läßt sich kein Mechanism; |414.5| und
an die Stelle dessen, was nach diesem als nothwendig erkannt wird,
läßt sich keine Zufälligkeit, die eines Zwecks zum Bestimmungsgrunde
#361# bedürfe, annehmen: sondern nur die eine (der Mechanism) der
andern (dem absichtlichen Technicism) unterordnen, welches nach dem
transscendentalen Princip der Zweckmäßigkeit der Natur ganz wohl
geschehen |414.10| darf.
Denn wo Zwecke als Gründe der Möglichkeit gewisser Dinge gedacht
werden, da muß man auch Mittel annehmen, deren Wirkungsgesetz =für
sich= nichts einen Zweck Voraussetzendes bedarf, mithin mechanisch
und doch eine untergeordnete Ursache absichtlicher Wirkungen sein
kann. Daher |414.15| läßt sich selbst in organischen Producten der
Natur, noch mehr aber, wenn wir, durch die unendliche Menge derselben
veranlaßt, das Absichtliche in der Verbindung der Naturursachen nach
besondern Gesetzen nun auch (wenigstens durch erlaubte Hypothese)
zum =allgemeinen Princip= der reflectirenden Urtheilskraft für
das Naturganze (die Welt) annehmen, |414.20| eine große und sogar
allgemeine Verbindung der mechanischen Gesetze mit den teleologischen
in den Erzeugungen der Natur denken, ohne die Principien der
Beurtheilung derselben zu verwechseln und eines an die Stelle des
andern zu setzen: weil in einer teleologischen Beurtheilung die
Materie, selbst wenn die Form, welche sie annimmt, nur als nach Absicht
|414.25| möglich beurtheilt wird, doch ihrer Natur nach mechanischen
Gesetzen gemäß jenem vorgestellten Zwecke auch zum Mittel untergeordnet
sein kann; wiewohl, #362# da der Grund dieser Vereinbarkeit in
demjenigen liegt, was weder das eine noch das andere (weder Mechanism,
noch Zweckverbindung), sondern das übersinnliche Substrat der Natur
ist, von dem wir nichts erkennen, |414.30| für unsere (die menschliche)
Vernunft beide Vorstellungsarten der Möglichkeit solcher Objecte nicht
zusammenzuschmelzen sind, sondern wir sie nicht anders als nach der
Verknüpfung der Endursachen auf einem obersten Verstande gegründet
beurtheilen können, wodurch also der teleologischen Erklärungsart
nichts benommen wird. |414.35|
Weil nun aber ganz unbestimmt und für unsere Vernunft auch auf immer
unbestimmbar ist, wieviel der Mechanism der Natur als Mittel zu jeder
Endabsicht in derselben thue; und wegen des oberwähnten intelligibelen
Princips der Möglichkeit einer Natur überhaupt gar angenommen werden
kann, daß sie durchgängig nach beiderlei allgemein zusammenstimmenden
Gesetzen (den physischen und den der Endursachen) möglich sei, wiewohl
wir die Art, wie dieses zugehe, gar nicht einsehen können: so |415.5|
wissen wir auch nicht, wie weit die für uns mögliche mechanische
Erklärungsart gehe, sondern nur so viel gewiß: daß, so weit wir nur
immer darin kommen mögen, sie doch allemal für Dinge, die wir einmal
als Naturzwecke anerkennen, unzureichend sein und wir also nach
der Beschaffenheit unseres Verstandes jene Gründe insgesammt einem
teleologischen |415.10| #363# Princip unterordnen müssen.
Hierauf gründet sich nun die Befugniß und wegen der Wichtigkeit,
welche das Naturstudium nach dem Princip des Mechanisms für unsern
theoretischen Vernunftgebrauch hat, auch der Beruf: alle Producte und
Ereignisse der Natur, selbst die zweckmäßigsten so weit mechanisch zu
erklären, |415.15| als es immer in unserm Vermögen (dessen Schranken
wir innerhalb dieser Untersuchungsart nicht angeben können) steht,
dabei aber niemals aus den Augen zu verlieren, daß wir die, welche wir
allein unter dem Begriffe vom Zwecke der Vernunft zur Untersuchung
selbst auch nur aufstellen können, der wesentlichen Beschaffenheit
unserer Vernunft gemäß, |415.20| jene mechanischen Ursachen ungeachtet,
doch zuletzt der Causalität nach Zwecken unterordnen müssen.