Von den mancherlei Systemen über die Zweckmäßigkeit der Natur. |389.30|

Die Richtigkeit des Grundsatzes, daß über gewisse Dinge der Natur

(organisirte Wesen) und ihre Möglichkeit nach dem Begriffe von

Endursachen geurtheilt werden müsse, selbst auch nur wenn man, um ihre

Beschaffenheit durch Beobachtung kennen zu lernen, einen =Leitfaden=

verlangt, ohne sich bis zur Untersuchung über ihren ersten Ursprung zu

|389.35| versteigen, hat noch niemand bezweifelt. Die Frage kann also

nur sein: ob dieser Grundsatz bloß subjectiv gültig, d. i. bloß Maxime

unserer Urtheilskraft, oder ein objectives Princip der Natur sei, nach

welchem ihr außer ihrem Mechanism (nach bloßen Bewegungsgesetzen) noch

eine andere Art von Causalität zukomme, nämlich die der Endursachen,

|390.5| unter denen jene (die bewegenden Kräfte) nur als Mittelursachen

ständen.

Nun könnte man diese Frage oder Aufgabe für die Speculation gänzlich

unausgemacht und unaufgelöset lassen: weil, wenn wir uns mit der

letzteren innerhalb den Gränzen der bloßen Naturerkenntniß begnügen,

wir an jenen Maximen genug haben, um die Natur, so weit als menschliche

|390.10| #320# Kräfte reichen, zu studiren und ihren verborgensten

Geheimnissen nachzuspüren. Es ist also wohl eine gewisse Ahnung unserer

Vernunft, oder ein von der Natur uns gleichsam gegebener Wink, daß wir

vermittelst jenes Begriffs von Endursachen wohl gar über die Natur

hinauslangen und sie selbst an den höchsten Punkt in der Reihe der

Ursachen |390.15| knüpfen könnten, wenn wir die Nachforschung der Natur

(ob wir gleich darin noch nicht weit gekommen sind) verließen, oder

wenigstens einige Zeit aussetzten und vorher, worauf jener Fremdling in

der Naturwissenschaft, nämlich der Begriff der Naturzwecke, führe, zu

erkunden versuchten. |390.20|

Hier müßte nun freilich jene unbestrittene Maxime in die ein

weites Feld zu Streitigkeiten eröffnende Aufgabe übergehen: ob die

Zweckverknüpfnug in der Natur eine besondere Art der Causalität für

dieselbe =beweise=; oder ob sie, an sich und nach objectiven Principien

betrachtet, nicht vielmehr mit dem Mechanism der Natur einerlei sei,

oder auf einem |390.25| und demselben Grunde beruhe: nur daß wir,

da dieser für unsere Nachforschung in manchen Naturproducten oft zu

tief versteckt ist, es mit einem subjectiven Princip, nämlich dem der

Kunst, d. i. der Causalität nach Ideen, versuchen, um sie der Natur der

Analogie nach unterzulegen; welche Nothülfe uns auch in vielen Fällen

gelingt, in einigen zwar zu |390.30| mißlingen scheint, auf alle Fälle

aber nicht berechtigt, eine besondere, von #321# der Causalität nach

bloß mechanischen Gesetzen der Natur selbst unterschiedene Wirkungsart

in die Naturwissenschaft einzuführen. Wir wollen, indem wir das

Verfahren (die Causalität) der Natur wegen des Zweckähnlichen, welches

wir in ihren Producten finden, Technik nennen, diese |390.35| in die

=absichtliche= (_technica intentionalis_) und in die =unabsichtliche=

(_technica naturalis_) eintheilen. Die erste soll bedeuten: daß das

productive Vermögen der Natur nach Endursachen für eine besondere

Art von Causalität gehalten werden müsse; die zweite: daß sie mit dem

Mechanism der Natur im Grunde ganz einerlei sei, und das zufällige

Zusammentreffen mit unseren Kunstbegriffen und ihren Regeln, als bloß

subjective Bedingung sie zu beurtheilen, fälschlich für eine besondere

Art der Naturerzeugung |391.5| ausgedeutet werde.

Wenn wir jetzt von den Systemen der Naturerklärung in Ansehung der

Endursachen reden, so muß man wohl bemerken: daß sie insgesammt

dogmatisch, d. i. über objective Principien der Möglichkeit der

Dinge, es sei durch absichtlich oder lauter unabsichtlich wirkende

Ursachen, unter einander |391.10| streitig sind, nicht aber etwa

über die subjective Maxime, über die Ursache solcher zweckmäßigen

Producte bloß zu urtheilen: in welchem letztern Falle =disparate=

Principien noch wohl vereinigt werden könnten, anstatt daß im ersteren

=contradictorisch-entgegengesetzte= einander #322# aufheben und neben

sich nicht bestehen können. |391.15|

Die Systeme in Ansehung der Technik der Natur, d. i. ihrer productiven

Kraft nach der Regel der Zwecke, sind zwiefach: des =Idealismus=, oder

des =Realismus= der Naturzwecke. Der erstere ist die Behauptung: daß

alle Zweckmäßigkeit der Natur =unabsichtlich=; der zweite: daß einige

derselben (in organisirten Wesen) =absichtlich= sei; woraus denn auch

die |391.20| als Hypothese gegründete Folge gezogen werden könnte,

daß die Technik der Natur, auch was alle andere Producte derselben in

Beziehung auf das Naturganze betrifft, absichtlich, d. i. Zweck, sei.

1) Der =Idealism= der Zweckmäßigkeit (ich verstehe hier immer die

objective) ist nun entweder der der =Casualität=, oder der =Fatalität=

|391.25| der Naturbestimmung in der zweckmäßigen Form ihrer Producte.

Das erstere Princip betrifft die Beziehung der Materie auf den

physischen Grund ihrer Form, nämlich die Bewegungsgesetze; das zweite

auf ihren und der ganzen Natur =hyperphysischen= Grund. Das System der

=Casualität=, welches dem Epikur oder Demokritus beigelegt wird, ist,

|391.30| nach dem Buchstaben genommen, so offenbar ungereimt, daß es

uns nicht aufhalten darf; dagegen ist das System der Fatalität (wovon

man den Spinoza zum Urheber macht, ob es gleich allem Ansehen nach viel

älter ist), welches sich auf etwas Übersinnliches beruft, wohin also

unsere Einsicht #323# nicht reicht, so leicht nicht zu widerlegen:

darum weil sein Begriff |391.35| von dem Urwesen gar nicht zu verstehen

ist. So viel ist aber klar: daß die Zweckverbindung in der Welt in

demselben als unabsichtlich angenommen werden muß (weil sie von

einem Urwesen, aber nicht von seinem Verstande, mithin keiner Absicht

desselben, sondern aus der Nothwendigkeit seiner Natur und der davon

abstammenden Welteinheit abgeleitet wird), mithin der Fatalismus der

Zweckmäßigkeit zugleich ein Idealism derselben ist. |392.5|

2) Der =Realism= der Zweckmäßigkeit der Natur ist auch entweder

physisch oder hyperphysisch. Der =erste= gründet die Zwecke in der

Natur auf dem Analogon eines nach Absicht handelnden Vermögens, dem

=Leben der Materie= (in ihr, oder auch durch ein belebendes inneres

Princip, eine Weltseele) und heißt der =Hylozoism=. Der =zweite= leitet

sie von dem |392.10| Urgrunde des Weltalls, als einem mit Absicht

hervorbringenden (ursprünglich lebenden) verständigen Wesen ab und ist

der =Theism=.[28]

[28] Man sieht hieraus: daß in den meisten speculativen

Dingen der reinen Vernunft, |392.25| was die dogmatischen

Behauptungen betrifft, die philosophischen Schulen

gemeiniglich alle Auflösungen, die über eine gewisse

Frage möglich sind, versucht haben. So hat man über die

Zweckmäßigkeit der Natur bald entweder die =leblose Materie=,

oder einen =leblosen Gott=, bald eine =lebende Materie=,

oder auch einen =lebendigen Gott= zu diesem Behufe versucht.

Für uns bleibt nichts |392.30| übrig, als, wenn es Noth

thun sollte, von allen diesen =objectiven Behauptungen=

abzugehen und unser Urtheil bloß in Beziehung auf unsere

Erkenntnißvermögen =kritisch= zu erwägen, um ihrem Princip

eine, wo nicht dogmatische, doch zum sichern Vernunftgebrauch

hinreichende Gültigkeit einer Maxime zu verschaffen. |392.35|

§ 73. #324#

Keines der obigen Systeme leistet das, was es vorgiebt.

Was wollen alle jene Systeme? Sie wollen unsere teleologischen |392.15|

Urtheile über die Natur erklären und gehen damit so zu Werke, daß ein

Theil die Wahrheit derselben läugnet, mithin sie für einen Idealism der

Natur (als Kunst vorgestellt) erklärt; der andere Theil sie als wahr

anerkennt und die Möglichkeit einer Natur nach der Idee der Endursachen

darzuthun verspricht. |392.20|

1) Die für den Idealism der Endursachen in der Natur streitenden

Systeme lassen nun einerseits zwar an dem Princip derselben eine

Causalität nach Bewegungsgesetzen zu (durch welche die Naturdinge

zweckmäßig existiren); aber sie läugnen an ihr die =Intentionalität=,

d. i. daß sie absichtlich zu dieser ihrer zweckmäßigen Hervorbringung

bestimmt, oder mit anderen Worten ein Zweck die Ursache sei. Dieses

ist die Erklärungsart Epikurs, nach welcher der Unterschied einer

Technik der Natur von der bloßen Mechanik gänzlich abgeläugnet wird,

und nicht allein für die Übereinstimmung der erzeugten Producte mit

unsern Begriffen vom |393.5| #325# Zwecke, mithin für die Technik,

sondern selbst für die Bestimmung der Ursachen dieser Erzeugung

nach Bewegungsgesetzen, mithin ihre Mechanik der blinde Zufall zum

Erklärungsgrunde angenommen, also nichts, auch nicht einmal der Schein

in unserm teleologischen Urtheile erklärt, mithin der vorgebliche

Idealism in demselben keineswegs dargethan wird. |393.10|

Andererseits will =Spinoza= uns aller Nachfrage nach dem Grunde der

Möglichkeit der Zwecke der Natur dadurch überheben und dieser Idee

alle Realität nehmen, daß er sie überhaupt nicht für Producte, sondern

für einem Urwesen inhärirende Accidenzen gelten läßt und diesem Wesen,

als Substrat jener Naturdinge, in Ansehung derselben nicht Causalität,

|393.15| sondern bloß Subsistenz beilegt und (wegen der unbedingten

Nothwendigkeit desselben sammt allen Naturdingen, als ihm inhärirenden

Accidenzen) den Naturformen zwar die Einheit des Grundes, die zu

aller Zweckmäßigkeit erforderlich ist, sichert, aber zugleich die

Zufälligkeit derselben, ohne die keine =Zweckeinheit= gedacht werden

kann, entreißt und |393.20| mit ihr alles =Absichtliche=, so wie dem

Urgrunde der Naturdinge allen Verstand wegnimmt.

Der Spinozism leistet aber das nicht, was er will. Er will einen

Erklärungsgrund der Zweckverknüpfung (die er nicht läugnet) der Dinge

der Natur angeben und nennt bloß die Einheit des Subjects, dem sie

alle |393.25| inhäriren. Aber wenn man ihm auch diese Art zu existiren

für die Weltwesen #326# einräumt, so ist doch jene ontologische

Einheit darum noch nicht sofort =Zweckeinheit= und macht diese

keinesweges begreiflich. Die letztere ist nämlich eine ganz besondere

Art derselben, die aus der Verknüpfung der Dinge (Weltwesen) in einem

Subjecte (dem Urwesen) gar nicht folgt, |393.30| sondern durchaus

die Beziehung auf eine =Ursache=, die Verstand hat, bei sich führt

und selbst, wenn man alle diese Dinge in einem einfachen Subjecte

vereinigte, doch niemals eine Zweckbeziehung darstellt: wofern man

unter ihnen nicht erstlich innere =Wirkungen= der Substanz als einer

=Ursache=, zweitens eben derselben als Ursache =durch ihren Verstand=

|393.35| denkt. Ohne diese formalen Bedingungen ist alle Einheit bloße

Naturnothwendigkeit und, wird sie gleichwohl Dingen beigelegt, die wir

als außer einander vorstellen, blinde Nothwendigkeit. Will man aber

das, was die Schule die transscendentale Vollkommenheit der Dinge (in

Beziehung auf ihr eigenes Wesen) nennt, nach welcher alle Dinge alles

an sich haben, was erfordert wird, um so ein Ding und kein anderes

zu sein, Zweckmäßigkeit der Natur nennen: so ist das ein kindisches

Spielwerk |394.5| mit Worten statt Begriffen. Denn wenn alle Dinge

als Zwecke gedacht werden müssen, also ein Ding sein und Zweck sein

einerlei ist, so giebt es im Grunde nichts, was besonders als Zweck

vorgestellt zu werden verdiente.

Man sieht hieraus wohl: daß Spinoza dadurch, daß er unsere Begriffe

|394.10| #327# von dem Zweckmäßigen in der Natur auf das Bewußtsein

unserer selbst in einem allbefassenden (doch zugleich einfachen) Wesen

zurückführte und jene Form bloß in der Einheit des letzern suchte,

nicht den Realism, sondern bloß den Idealism der Zweckmäßigkeit

derselben zu behaupten die Absicht haben mußte, diese aber selbst doch

nicht bewerkstelligen konnte, |394.15| weil die bloße Vorstellung der

Einheit des Substrats auch nicht einmal die Idee von einer auch nur

unabsichtlichen Zweckmäßigkeit bewirken kann.

2) Die, welche den =Realism= der Naturzwecke nicht bloß behaupten,

sondern ihn auch zu erklären vermeinen, glauben eine besondere Art der

Causalität, nämlich absichtlich wirkender Ursachen, wenigstens ihrer

Möglichkeit |394.20| nach einsehen zu können; sonst könnten sie es

nicht unternehmen jene erklären zu wollen. Denn zur Befugniß selbst der

gewagtesten Hypothese muß wenigstens die =Möglichkeit= dessen, was man

als Grund annimmt, =gewiß= sein, und man muß dem Begriffe desselben

seine objective Realität sichern können. |394.25|

Aber die Möglichkeit einer lebenden Materie (deren Begriff einen

Widerspruch enthält, weil Leblosigkeit, _inertia_, den wesentlichen

Charakter derselben ausmacht) läßt sich nicht einmal denken; die einer

belebten Materie und der gesammten Natur, als eines Thiers, kann nur

sofern (zum Behuf einer Hypothese der Zweckmäßigkeit im Großen der

Natur) dürftiger |394.30| #328# Weise gebraucht werden, als sie uns

an der Organisation derselben im Kleinen in der Erfahrung offenbart

wird, keinesweges aber _a priori_ ihrer Möglichkeit nach eingesehen

werden. Es muß also ein Cirkel im Erklären begangen werden, wenn man

die Zweckmäßigkeit der Natur an organisirten Wesen aus dem Leben der

Materie ableiten will und dieses |394.35| Leben wiederum nicht anders

als in organisirten Wesen kennt, also ohne dergleichen Erfahrung sich

keinen Begriff von der Möglichkeit derselben machen kann. Der Hylozoism

leistet also das nicht, was er verspricht.

Der =Theism= kann endlich die Möglichkeit der Naturzwecke als einen

Schlüssel zur Teleologie eben so wenig dogmatisch begründen; ob er

zwar vor allen Erklärungsgründen derselben darin den Vorzug hat, daß

er durch |395.5| einen Verstand, den er dem Urwesen beilegt, die

Zweckmäßigkeit der Natur dem Idealism am besten entreißt und eine

absichtliche Causalität für die Erzeugung derselben einführt.

Denn da müßte allererst, für die bestimmende Urtheilskraft hinreichend,

die Unmöglichkeit der Zweckeinheit in der Materie durch den |395.10|

bloßen Mechanism derselben bewiesen werden, um berechtigt zu sein

den Grund derselben über die Natur hinaus auf bestimmte Weise zu

setzen. Wir können aber nichts weiter herausbringen, als daß nach der

Beschaffenheit und den Schranken unserer Erkenntnißvermögen (indem wir

den ersten, inneren Grund selbst dieses Mechanisms nicht einsehen)

wir |395.15| #329# auf keinerlei Weise in der Materie ein Princip

bestimmter Zweckbeziehungen suchen müssen, sondern für uns keine andere

Beurtheilungsart der Erzeugung ihrer Producte als Naturzwecke übrig

bleibe, als die durch einen obersten Verstand als Weltursache. Das ist

aber nur ein Grund für die reflectirende, nicht für die bestimmende

Urtheilskraft und kann |395.20| schlechterdings zu keiner objectiven

Behauptung berechtigen.

§ 74.

Die Ursache der Unmöglichkeit, den Begriff einer Technik der Natur

dogmatisch zu behandeln, ist die Unerklärlichkeit eines Naturzwecks.

|395.25|

Wir verfahren mit einem Begriffe (wenn er gleich empirisch bedingt

sein sollte) dogmatisch, wenn wir ihn als unter einem anderen

Begriffe des Objects, der ein Princip der Vernunft ausmacht,

enthalten betrachten und ihn diesem gemäß bestimmen. Wir verfahren

aber mit ihm bloß kritisch, wenn wir ihn nur in Beziehung auf unser

Erkenntnißvermögen, |395.30| mithin auf die subjectiven Bedingungen ihn

zu denken betrachten, ohne es zu unternehmen über sein Object etwas

zu entscheiden. Das dogmatische Verfahren mit einem Begriffe ist also

dasjenige, welches für die bestimmende, das kritische das, welches bloß

für die reflectirende Urtheilskraft gesetzmäßig ist. |395.35|

Nun ist der Begriff von einem Dinge als Naturzwecke ein Begriff, #330#

der die Natur unter eine Causalität, die nur durch Vernunft denkbar

ist, subsumirt, um nach diesem Princip über das, was vom Objecte in

der Erfahrung gegeben ist, zu urtheilen. Um ihn aber dogmatisch für

die bestimmende Urtheilskraft zu gebrauchen, müßten wir der objectiven

Realität |396.5| dieses Begriffs zuvor versichert sein, weil wir sonst

kein Naturding unter ihm subsumiren könnten. Der Begriff eines Dinges

als Naturzwecks ist aber zwar ein empirisch bedingter, d. i. nur

unter gewissen in der Erfahrung gegebenen Bedingungen möglicher, aber

doch von derselben nicht zu abstrahirender, sondern nur nach einem

Vernunftprincip |396.10| in der Beurtheilung des Gegenstandes möglicher

Begriff. Er kann also als ein solches Princip seiner objectiven

Realität nach (d. i. daß ihm gemäß ein Object möglich sei) gar nicht

eingesehen und dogmatisch begründet werden; und wir wissen nicht, ob er

bloß ein vernünftelnder und objectiv leerer (_conceptus ratiocinans_),

oder ein Vernunftbegriff, ein Erkenntniß |396.15| gründender, von der

Vernunft bestätigter (_conceptus ratiocinatus_), sei. Also kann er

nicht dogmatisch für die bestimmende Urtheilskraft behandelt werden: d.

i. es kann nicht allein nicht ausgemacht werden, ob Dinge der Natur,

als Naturzwecke betrachtet, für ihre Erzeugung eine Causalität von ganz

besonderer Art (die nach Absichten) erfordern, oder nicht; sondern

|396.20| es kann auch nicht einmal darnach gefragt werden, weil der

Begriff eines #331# Naturzwecks seiner objectiven Realität nach durch

die Vernunft gar nicht erweislich ist (d. i. er ist nicht für die

bestimmende Urtheilskraft constitutiv, sondern für die reflectirende

bloß regulativ).

Daß er es aber nicht sei, ist daraus klar, weil er als Begriff von

|396.25| einem =Naturproduct= Naturnothwendigkeit und doch zugleich

eine Zufälligkeit der Form des Objects (in Beziehung auf bloße

Gesetze der Natur) an eben demselben Dinge als Zweck in sich faßt;

folglich, wenn hierin kein Widerspruch sein soll, einen Grund für

die Möglichkeit des Dinges in der Natur und doch auch einen Grund

der Möglichkeit dieser Natur |396.30| selbst und ihrer Beziehung

auf etwas, das nicht empirisch erkennbare Natur (übersinnlich),

mithin für uns gar nicht erkennbar ist, enthalten muß, um nach

einer andern Art Causalität als der des Naturmechanisms beurtheilt

zu werden, wenn man seine Möglichkeit ausmachen will. Da also der

Begriff eines Dinges als Naturzwecks =für die bestimmende |396.35|

Urtheilskraft= überschwenglich ist, wenn man das Object durch die

Vernunft betrachtet (ob er zwar für die reflectirende Urtheilskraft

in Ansehung der Gegenstände der Erfahrung immanent sein mag), mithin

ihm für bestimmende Urtheile die objective Realität nicht verschafft

werden kann: so ist hieraus begreiflich, wie alle Systeme, die man

für die dogmatische Behandlung des Begriffs der Naturzwecke und der

Natur, als #332# eines durch Endursachen zusammenhängenden Ganzen, nur

immer entwerfen |397.5| mag, weder objectiv bejahend, noch objectiv

verneinend irgend etwas entscheiden können; weil, wenn Dinge unter

einem Begriffe, der bloß problematisch ist, subsumirt werden, die

synthetischen Prädicate desselben (z. B. hier: ob der Zweck der Natur,

den wir uns zu der Erzeugung der Dinge denken, absichtlich oder

unabsichtlich sei) eben solche |397.10| (problematische) Urtheile, sie

mögen nun bejahend oder verneinend sein, vom Object abgeben müssen,

indem man nicht weiß, ob man über Etwas oder Nichts urtheilt. Der

Begriff einer Causalität durch Zwecke (der Kunst) hat allerdings

objective Realität, der einer Causalität nach dem Mechanism der Natur

eben sowohl. Aber der Begriff einer Causalität |397.15| der Natur nach

der Regel der Zwecke, noch mehr aber eines Wesens, dergleichen uns gar

nicht in der Erfahrung gegeben werden kann, nämlich eines solchen als

Urgrundes der Natur, kann zwar ohne Widerspruch gedacht werden, aber

zu dogmatischen Bestimmungen doch nicht taugen: weil ihm, da er nicht

aus der Erfahrung gezogen werden kann, auch zur |397.20| Möglichkeit

derselben nicht erforderlich ist, seine objective Realität durch nichts

gesichert werden kann. Geschähe dieses aber auch, wie kann ich Dinge,

die für Producte göttlicher Kunst bestimmt angegeben werden, noch unter

Producte der Natur zählen, deren Unfähigkeit, dergleichen nach ihren

#333# Gesetzen hervorzubringen, eben die Berufung auf eine von ihr

unterschiedene |397.25| Ursache nothwendig machte?

§ 75.

Der Begriff einer objectiven Zweckmäßigkeit der Natur ist ein

kritisches Princip der Vernunft für die reflectirende Urtheilskraft.

|397.30|

Es ist doch etwas ganz Anderes, ob ich sage: die Erzeugung gewisser

Dinge der Natur, oder auch der gesammten Natur ist nur durch eine

Ursache, die sich nach Absichten zum Handeln bestimmt, möglich;

oder ich kann =nach der eigenthümlichen Beschaffenheit meiner

Erkenntnißvermögen= über die Möglichkeit jener Dinge und ihre |397.35|

Erzeugung nicht anders urtheilen, als wenn ich mir zu dieser eine

Ursache, die nach Absichten wirkt, mithin ein Wesen denke, welches

nach der Analogie mit der Causalität eines Verstandes productiv

ist. Im ersteren Falle will ich etwas über das Object ausmachen und

bin verbunden, die objective Realität eines angenommenen Begriffs

darzuthun; im zweiten |398.5| bestimmt die Vernunft nur den Gebrauch

meiner Erkenntnißvermögen angemessen ihrer Eigenthümlichkeit und

den wesentlichen Bedingungen ihres Umfanges sowohl, als ihrer

Schranken. Also ist das erste Princip ein =objectiver= Grundsatz

für die bestimmende, das zweite ein subjectiver Grundsatz bloß für

die reflectirende Urtheilskraft, mithin eine Maxime |398.10| #334#

derselben, die ihr die Vernunft auferlegt.

Wir haben nämlich unentbehrlich nöthig, der Natur den Begriff einer

Absicht unterzulegen, wenn wir ihr auch nur in ihren organisirten

Producten durch fortgesetzte Beobachtung nachforschen wollen; und

dieser Begriff ist also schon für den Erfahrungsgebrauch unserer

Vernunft eine |398.15| schlechterdings nothwendige Maxime. Es ist

offenbar: daß, da einmal ein solcher Leitfaden die Natur zu studiren

aufgenommen und bewährt gefunden ist, wir die gedachte Maxime der

Urtheilskraft auch am Ganzen der Natur wenigstens versuchen müssen,

weil sich nach derselben noch manche Gesetze derselben dürften

auffinden lassen, die uns nach der Beschränkung |398.20| unserer

Einsichten in das Innere des Mechanisms derselben sonst verborgen

bleiben würden. Aber in Ansehung des letztern Gebrauchs ist jene Maxime

der Urtheilskraft zwar nützlich, aber nicht unentbehrlich, weil uns

die Natur im Ganzen als organisirt (in der oben angeführten engsten

Bedeutung des Worts) nicht gegeben ist. Hingegen in Ansehung |398.25|

der Producte derselben, welche nur als absichtlich so und nicht anders

geformt müssen beurtheilt werden, um auch nur eine Erfahrungserkenntniß

ihrer innern Beschaffenheit zu bekommen, ist jene Maxime der

reflectirenden Urtheilskraft wesentlich nothwendig: weil selbst der

Gedanke von ihnen als organisirten Dingen, ohne den Gedanken einer

Erzeugung mit |398.30| #335# Absicht damit zu verbinden, unmöglich ist.

Nun ist der Begriff eines Dinges, dessen Existenz oder Form wir

uns unter der Bedingung eines Zwecks als möglich vorstellen, mit

dem Begriffe einer Zufälligkeit desselben (nach Naturgesetzen)

unzertrennlich verbunden. Daher machen auch die Naturdinge, welche

wir nur als |398.35| Zwecke möglich finden, den vornehmsten Beweis

für die Zufälligkeit des Weltganzen aus und sind der einzige für den

gemeinen Verstand eben sowohl als den Philosophen geltende Beweisgrund

der Abhängigkeit und des Ursprungs desselben von einem außer der Welt

existirenden und zwar (um jener zweckmäßigen Form willen) verständigen

Wesen: daß also die Teleologie keine Vollendung des Aufschlusses für

ihre Nachforschungen, als in einer Theologie findet. |399.5|

Was beweiset nun aber am Ende auch die allervollständigste

Teleologie? Beweiset sie etwa, daß ein solches verständiges Wesen da

sei? Nein; nichts weiter, als daß wir nach Beschaffenheit unserer

Erkenntnißvermögen, also in Verbindung der Erfahrung mit den obersten

Principien der Vernunft, uns schlechterdings keinen Begriff von

der Möglichkeit einer |399.10| solchen Welt machen können, als so,

daß wir uns eine =absichtlich-wirkende= oberste Ursache derselben

denken. Objectiv können wir also nicht den Satz darthun: es ist ein

verständiges Urwesen; sondern nur subjectiv für den Gebrauch unserer

Urtheilskraft in ihrer Reflexion über die Zwecke #336# in der Natur,

die nach keinem anderen Princip als dem einer absichtlichen |399.15|

Causalität einer höchsten Ursache gedacht werden können.

Wollten wir den obersten Satz dogmatisch, aus teleologischen Gründen,

darthun: so würden wir von Schwierigkeiten befangen werden, aus denen

wir uns nicht herauswickeln könnten. Denn da würde diesen Schlüssen der

Satz zum Grunde gelegt werden müssen: die organisirten |399.20| Wesen

in der Welt sind nicht anders, als durch eine absichtlich-wirkende

Ursache möglich. Daß aber, weil wir diese Dinge nur unter der Idee

der Zwecke in ihrer Causalverbindung verfolgen und diese nach ihrer

Gesetzmäßigkeit erkennen können, wir auch berechtigt wären, eben

dieses auch für jedes denkende und erkennende Wesen als nothwendige,

mithin dem |399.25| Objecte und nicht bloß unserm Subjecte anhängende

Bedingung vorauszusetzen: das müßten wir hiebei unvermeidlich behaupten

wollen. Aber mit einer solchen Behauptung kommen wir nicht durch.

Denn da wir die Zwecke in der Natur als absichtliche eigentlich

nicht =beobachten=, sondern nur in der Reflexion über ihre Producte

diesen Begriff als einen |399.30| Leitfaden der Urtheilskraft

hinzu =denken=: so sind sie uns nicht durch das Object gegeben. _A

priori_ ist es sogar für uns unmöglich, einen solchen Begriff seiner

objectiven Realität nach als annehmungsfähig zu rechtfertigen. Es

bleibt also schlechterdings ein nur auf subjectiven Bedingungen, #337#

nämlich der unseren Erkenntnißvermögen angemessen reflectirenden

|399.35| Urtheilskraft, beruhender Satz, der, wenn man ihn als

objectiv-dogmatisch geltend ausdrückte, heißen würde: Es ist ein Gott;

nun aber für uns Menschen nur die eingeschränkte Formel erlaubt:

Wir können uns die Zweckmäßigkeit, die selbst unserer Erkenntniß der

inneren Möglichkeit vieler Naturdinge zum Grunde gelegt werden muß,

gar nicht anders denken und begreiflich machen, als indem wir sie und

überhaupt die Welt uns als ein Product einer verständigen Ursache

(eines Gottes) vorstellen. |400.5|

Wenn nun dieser auf einer unumgänglich nothwendigen Maxime unserer

Urtheilskraft gegründete Satz allem sowohl speculativen als praktischen

Gebrauche unserer Vernunft in jeder =menschlichen= Absicht vollkommen

genugthuend ist: so möchte ich wohl wissen, was uns dann darunter

|400.10| abgehe, daß wir ihn nicht auch für höhere Wesen gültig,

nämlich aus reinen objectiven Gründen (die leider unser Vermögen

übersteigen), beweisen können. Es ist nämlich ganz gewiß, daß wir die

organisirten Wesen und deren innere Möglichkeit nach bloß mechanischen

Principien der Natur nicht einmal zureichend kennen lernen, viel

weniger uns erklären |400.15| können; und zwar so gewiß, daß man dreist

sagen kann: es ist für Menschen ungereimt, auch nur einen solchen

Anschlag zu fassen, oder zu #338# hoffen, daß noch etwa dereinst ein

Newton aufstehen könne, der auch nur die Erzeugung eines Grashalms

nach Naturgesetzen, die keine Absicht geordnet hat, begreiflich

machen werde; sondern man muß diese Einsicht |400.20| den Menschen

schlechterdings absprechen. Daß dann aber auch in der Natur, wenn wir

bis zum Princip derselben in der Specification ihrer allgemeinen uns

bekannten Gesetze durchdringen könnten, ein hinreichender Grund der

Möglichkeit organisirten Wesen, ohne ihrer Erzeugung eine Absicht

unterzulegen (also im bloßen Mechanism derselben), gar nicht |400.25|

verborgen liegen =könne=, das wäre wiederum von uns zu vermessen

geurtheilt; denn woher wollen wir das wissen? Wahrscheinlichkeiten

fallen hier gar weg, wo es auf Urtheile der reinen Vernunft ankommt.

— Also können wir über den Satz: ob ein nach Absichten handelndes

Wesen als Weltursache (mithin als Urheber) dem, was wir mit Recht

Naturzwecke |400.30| nennen, zum Grunde liege, objectiv gar nicht,

weder bejahend noch verneinend, urtheilen; nur so viel ist sicher,

daß, wenn wir doch wenigstens nach dem, was uns einzusehen durch

unsere eigene Natur vergönnt ist (nach den Bedingungen und Schranken

unserer Vernunft), urtheilen sollen, wir schlechterdings nichts anders

als ein verständiges Wesen der |400.35| Möglichkeit jener Naturzwecke

zum Grunde legen können: welches der Maxime unserer reflectirenden

Urtheilskraft, folglich einem subjectiven, #339# aber dem menschlichen

Geschlecht unnachlaßlich anhängenden Grunde allein gemäß ist.

§ 76.

Anmerkung.

Diese Betrachtung, welche es gar sehr verdient in der

Transscendentalphilosophie |401.5| umständlich ausgeführt zu werden,

mag hier nur episodisch zur Erläuterung (nicht zum Beweise des hier

Vorgetragenen) eintreten.

Die Vernunft ist ein Vermögen der Principien und geht in ihrer

äußersten Forderung auf das Unbedingte; da hingegen der Verstand ihr

immer nur unter einer gewissen Bedingung, die gegeben werden muß, zu

|401.10| Diensten steht. Ohne Begriffe des Verstandes aber, welchen

objective Realität gegeben werden muß, kann die Vernunft gar nicht

objectiv (synthetisch) urtheilen und enthält als theoretische Vernunft

für sich schlechterdings keine constitutive, sondern bloß regulative

Principien. Man wird bald inne: daß, wo der Verstand nicht folgen kann,

die Vernunft überschwenglich |401.15| wird und in zwar gegründeten

Ideen (als regulativen Principien), aber nicht objectiv gültigen

Begriffen sich hervorthut; der Verstand aber, der mit ihr nicht

Schritt halten kann, aber doch zur Gültigkeit für Objecte nöthig sein

würde, die Gültigkeit jener Ideen der Vernunft nur auf das Subject,

aber doch allgemein für alle von dieser Gattung, |401.20| d. i. auf

die Bedingung einschränke, daß nach der Natur unseres (menschlichen)

Erkenntnißvermögens oder gar überhaupt nach dem Begriffe, =den wir

uns= von dem Vermögen eines endlichen vernünftigen Wesens überhaupt

=machen= können, nicht anders als so könne und müsse gedacht werden:

ohne doch zu behaupten, daß der Grund eines solchen Urtheils |401.25|

#340# im Objecte liege. Wir wollen Beispiele anführen, die zwar zu

viel Wichtigkeit und auch Schwierigkeit haben, um sie hier sofort

als erwiesene Sätze dem Leser aufzudringen, die ihm aber Stoff zum

Nachdenken geben und dem, was hier unser eigenthümliches Geschäft ist,

zur Erläuterung dienen können. |401.30|

Es ist dem menschlichen Verstande unumgänglich nothwendig, Möglichkeit

und Wirklichkeit der Dinge zu unterscheiden. Der Grund davon liegt

im Subjecte und der Natur seiner Erkenntnißvermögen. Denn wären zu

dieser ihrer Ausübung nicht zwei ganz heterogene Stücke, Verstand für

Begriffe und sinnliche Anschauung für Objecte, die ihnen |401.35|

correspondiren, erforderlich: so würde es keine solche Unterscheidung

(zwischen dem Möglichen und Wirklichen) geben. Wäre nämlich unser

Verstand anschauend, so hätte er keine Gegenstände als das Wirkliche.

Begriffe (die bloß auf die Möglichkeit eines Gegenstandes gehen)

und sinnliche Anschauungen (welche uns etwas geben, ohne es dadurch

doch als Gegenstand erkennen zu lassen) würden beide wegfallen. Nun

beruht |402.5| aber alle unsere Unterscheidung des bloß Möglichen vom

Wirklichen darauf, daß das erstere nur die Position der Vorstellung

eines Dinges respectiv auf unsern Begriff und überhaupt das Vermögen

zu denken, das letztere aber die Setzung des Dinges an sich selbst

(außer diesem Begriffe) bedeutet. Also ist die Unterscheidung möglicher

Dinge von wirklichen |402.10| eine solche, die bloß subjectiv für

den menschlichen Verstand gilt, da wir nämlich etwas immer noch in

Gedanken haben können, ob es gleich nicht ist, oder etwas als gegeben

uns vorstellen, ob wir gleich noch keinen Begriff davon haben. Die

Sätze also: daß Dinge möglich sein können, ohne wirklich zu sein, daß

also aus der bloßen Möglichkeit auf die Wirklichkeit |402.15| gar nicht

geschlossen werden könne, gelten ganz richtig für die menschliche #341#

Vernunft, ohne darum zu beweisen, daß dieser Unterschied in den Dingen

selbst liege. Denn daß dieses nicht daraus gefolgert werden könne,

mithin jene Sätze zwar allerdings auch von Objecten gelten, so fern

unser Erkenntnißvermögen als sinnlich-bedingt sich auch mit Objecten

der Sinne |402.20| beschäftigt, aber nicht von Dingen überhaupt:

leuchtet aus der unablaßlichen Forderung der Vernunft ein, irgend ein

Etwas (den Urgrund) als unbedingt nothwendig existirend anzunehmen,

an welchem Möglichkeit und Wirklichkeit gar nicht mehr unterschieden

werden sollen, und für welche Idee unser Verstand schlechterdings

keinen Begriff hat, d. i. keine Art ausfinden |402.25| kann, wie er

ein solches Ding und seine Art zu existiren sich vorstellen solle.

Denn wenn er es =denkt= (er mag es denken, wie er will), so ist es

bloß als möglich vorgestellt. Ist er sich dessen als in der Anschauung

gegeben bewußt, so ist es wirklich, ohne sich hiebei irgend etwas von

Möglichkeit zu denken. Daher ist der Begriff eines absolut-nothwendigen

|402.30| Wesens zwar eine unentbehrliche Vernunftidee, aber ein für

den menschlichen Verstand unerreichbarer problematischer Begriff. Er

gilt aber doch für den Gebrauch unserer Erkenntnißvermögen nach der

eigenthümlichen Beschaffenheit derselben, mithin nicht vom Objecte

und hiemit für jedes erkennende Wesen: weil ich nicht bei jedem das

Denken und die Anschauung, |402.35| als zwei verschiedene Bedingungen

der Ausübung seiner Erkenntnißvermögen, mithin der Möglichkeit und

Wirklichkeit der Dinge, voraussetzen kann. Für einen Verstand, bei

dem dieser Unterschied nicht einträte, würde es heißen: alle Objecte,

die ich erkenne, =sind= (existiren); und die Möglichkeit einiger,

die doch nicht existirten, d. i. Zufälligkeit derselben, wenn sie

existiren, also auch die davon zu unterscheidende Nothwendigkeit würde

in die Vorstellung eines solchen Wesens gar nicht |403.5| #342# kommen

können. Was unserm Verstande aber so beschwerlich fällt, der Vernunft

hier mit seinen Begriffen es gleich zu thun, ist bloß: daß für ihn als

menschlichen Verstand dasjenige überschwenglich (d. i. den subjectiven

Bedingungen seines Erkenntnisses unmöglich) ist, was doch die Vernunft

als zum Object gehörig zum Princip macht. — Hierbei gilt nun immer

|403.10| die Maxime, daß wir alle Objecte da, wo ihr Erkenntniß das

Vermögen des Verstandes übersteigt, nach den subjectiven, unserer (d.

i. der menschlichen) Natur nothwendig anhängenden Bedingungen der

Ausübung ihrer Vermögen denken; und wenn die auf diese Art gefällten

Urtheile (wie es auch in Ansehung der überschwenglichen Begriffe

nicht anders sein kann) |403.15| nicht constitutive Principien,

die das Object, wie es beschaffen ist, bestimmen, sein können, so

werden es doch regulative, in der Ausübung immanente und sichere, der

menschlichen Absicht angemessene Principien bleiben.

So wie die Vernunft in theoretischer Betrachtung der Natur die Idee

|403.20| einer unbedingten Nothwendigkeit ihres Urgrundes annehmen

muß: so setzt sie auch in praktischer ihre eigene (in Ansehung der

Natur) unbedingte Causalität, d. i. Freiheit, voraus, indem sie sich

ihres moralischen Gebots bewußt ist. Weil nun aber hier die objective

Nothwendigkeit der Handlung als Pflicht derjenigen, die sie als

Begebenheit haben würde, wenn ihr |403.25| Grund in der Natur und nicht

in der Freiheit (d. i. der Vernunftcausalität) läge, entgegengesetzt

und die moralisch-schlechthin-nothwendige Handlung physisch als ganz

zufällig angesehen wird (d. i. daß das, was nothwendig geschehen

=sollte=, doch öfter nicht geschieht): so ist klar, daß es nur von

der subjectiven Beschaffenheit unsers praktischen Vermögens herrührt,

daß |403.30| die moralischen Gesetze als Gebote (und die ihnen gemäße

Handlungen #343# als Pflichten) vorgestellt werden müssen, und die

Vernunft diese Nothwendigkeit nicht durch ein =Sein= (Geschehen),

sondern Sein-Sollen ausdrückt: welches nicht Statt finden würde,

wenn die Vernunft ohne Sinnlichkeit (als subjective Bedingung ihrer

Anwendung auf Gegenstände |403.35| der Natur) ihrer Causalität nach,

mithin als Ursache in einer intelligibelen, mit dem moralischen Gesetze

durchgängig übereinstimmenden Welt betrachtet würde, wo zwischen

Sollen und Thun, zwischen einem praktischen Gesetze von dem, was durch

uns möglich ist, und dem theoretischen von dem, was durch uns wirklich

ist, kein Unterschied sein würde. Ob nun aber gleich eine intelligibele

Welt, in welcher alles darum wirklich sein würde, bloß nur weil es

(als etwas Gutes) möglich ist, und selbst die |404.5| Freiheit als

formale Bedingung derselben für uns ein überschwenglicher Begriff ist,

der zu keinem constitutiven Prinzip, ein Object und dessen objective

Realität zu bestimmen, tauglich ist: so dient die letztere doch nach

der Beschaffenheit unserer (zum Theil sinnlichen) Natur und Vermögens

für uns und alle vernünftige mit der Sinnenwelt in Verbindung stehende

|404.10| Wesen, so weit wir sie uns nach der Beschaffenheit unserer

Vernunft vorstellen können, zu einem allgemeinen =regulativen= Princip,

welches die Beschaffenheit der Freiheit als Form der Causalität nicht

objectiv bestimmt, sondern und zwar mit nicht minderer Gültigkeit,

als ob dieses geschähe, die Regel der Handlungen nach jener Idee für

jedermann zu |404.15| Geboten macht.

Eben so kann man auch, was unsern vorhabenden Fall betrifft, einräumen:

wir würden zwischen Naturmechanism und Technik der Natur, d. i.

Zweckverknüpfung in derselben, keinen Unterschied finden, wäre unser

Verstand nicht von der Art, daß er vom Allgemeinen zum Besondern

|404.20| gehen muß, und die Urtheilskraft also in Ansehung des

Besondern keine #344# Zweckmäßigkeit erkennen, mithin keine bestimmende

Urtheile fällen kann, ohne ein allgemeines Gesetz zu haben, worunter

sie jenes subsumiren könne. Da nun aber das Besondere als ein solches

in Ansehung des Allgemeinen etwas Zufälliges enthält, gleichwohl

aber die Vernunft in der |404.25| Verbindung besonderer Gesetze der

Natur doch auch Einheit, mithin Gesetzlichkeit erfordert (welche

Gesetzlichkeit des Zufälligen Zweckmäßigkeit heißt), und die Ableitung

der besonderen Gesetze aus den allgemeinen in Ansehung dessen, was

jene Zufälliges in sich enthalten, _a priori_ durch Bestimmung des

Begriffs vom Objecte unmöglich ist: so wird der Begriff |404.30| der

Zweckmäßigkeit der Natur in ihren Producten ein für die menschliche

Urtheilskraft in Ansehung der Natur nothwendiger, aber nicht die

Bestimmung der Objecte selbst angehender Begriff sein, also ein

subjectives Princip der Vernunft für die Urtheilskraft, welches als

regulativ (nicht constitutiv) für unsere =menschliche Urtheilskraft=

eben so nothwendig |404.35| gilt, als ob es ein objectives Princip

wäre.

§ 77.

Von der Eigenthümlichkeit des menschlichen Verstandes, wodurch uns der

Begriff eines Naturzwecks möglich wird.

Wir haben in der Anmerkung Eigenthümlichkeiten unseres (selbst des

oberen) Erkenntnißvermögens, welche wir leichtlich als objective

|405.5| Prädicate auf die Sachen selbst überzutragen verleitet werden,

angeführt; aber sie betreffen Ideen, denen angemessen kein Gegenstand

in der Erfahrung #345# gegeben werden kann, und die alsdann nur zu

regulativen Principien in Verfolgung der letzeren dienen konnten. Mit

dem Begriffe eines Naturzwecks verhält es sich zwar eben so, was die

Ursache der |405.10| Möglichkeit eines solchen Prädicats betrifft, die

nur in der Idee liegen kann; aber die ihr gemäße Folge (das Product

selbst) ist doch in der Natur gegeben, und der Begriff einer Causalität

der letzteren, als eines nach Zwecken handelnden Wesens, scheint

die Idee eines Naturzwecks zu einem constitutiven Princip desselben

zu machen: und darin hat sie etwas |405.15| von allen andern Ideen

Unterscheidendes.

Dieses Unterscheidende besteht aber darin: daß gedachte Idee nicht

ein Vernunftprincip für den Verstand, sondern für die Urtheilskraft,

mithin lediglich die Anwendung eines Verstandes überhaupt auf mögliche

Gegenstände der Erfahrung ist; und zwar da, wo das Urtheil nicht

bestimmend, |405.20| sondern bloß reflectirend sein kann, mithin

der Gegenstand zwar in der Erfahrung gegeben, aber darüber der Idee

gemäß gar nicht einmal =bestimmt= (geschweige völlig angemessen)

=geurtheilt,= sondern nur über ihn reflectirt werden kann.

Es betrifft also eine Eigenthümlichkeit =unseres= (menschlichen)

Verstandes |405.25| in Ansehung der Urtheilskraft in der Reflexion

derselben über Dinge der Natur. Wenn das aber ist, so muß hier die

Idee von einem andern möglichen Verstande, als dem menschlichen zum

Grunde liegen #346# (so wie wir in der Kritik der r. V. eine andere

mögliche Anschauung in Gedanken haben mußten, wenn die unsrige als

eine besondere Art, nämlich |405.30| die, für welche Gegenstände

nur als Erscheinungen gelten, gehalten werden sollte), damit man

sagen könne: gewisse Naturproducte =müssen= nach der besonderen

Beschaffenheit unseres Verstandes =von uns= ihrer Möglichkeit nach

als absichtlich und als Zwecke erzeugt =betrachtet werden,= ohne doch

darum zu verlangen, daß es wirklich eine besondere |405.35| Ursache,

welche die Vorstellung eines Zwecks zu ihrem Bestimmungsgrunde hat,

gebe, mithin ohne in Abrede zu ziehen, daß nicht ein anderer (höherer)

Verstand, als der menschliche auch im Mechanism der Natur, d. i. einer

Causalverbindung, zu der nicht ausschließungsweise ein Verstand als

Ursache angenommen wird, den Grund der Möglichkeit solcher Producte der

|406.5| Natur antreffen könne.

Es kommt hier also auf das Verhalten =unseres= Verstandes zur

Urtheilskraft an, daß wir nämlich darin eine gewisse Zufälligkeit der

Beschaffenheit des unsrigen aufsuchen, um diese Eigenthümlichkeit

unseres Verstandes zum Unterschiede von anderen möglichen anzumerken.

|406.10|

Diese Zufälligkeit findet sich ganz natürlich in dem =Besondern=,

welches die Urtheilskraft unter das =Allgemeine= der Verstandesbegriffe

bringen soll; denn durch das Allgemeine =unseres= (menschlichen)

Verstandes ist das Besondere nicht bestimmt; und es ist zufällig,

auf wie vielerlei #347# Art unterschiedene Dinge, die doch in einem

gemeinsamen Merkmale |406.15| übereinkommen, unserer Wahrnehmung

vorkommen können. Unser Verstand ist ein Vermögen der Begriffe, d.

i. ein discursiver Verstand, für den es freilich zufällig sein muß,

welcherlei und wie sehr verschieden das Besondere sein mag, das ihm

in der Natur gegeben werden und das unter seine Begriffe gebracht

werden kann. Weil aber zum Erkenntniß doch auch |406.20| Anschauung

gehört, und ein Vermögen einer =völligen Spontaneität der Anschauung=

ein von der Sinnlichkeit unterschiedenes und davon ganz unabhängiges

Erkenntnißvermögen, mithin Verstand in der allgemeinsten Bedeutung sein

würde: so kann man sich auch einen =intuitiven= Verstand (negativ,

nämlich bloß als nicht discursiven) denken, welcher |406.25| nicht

vom Allgemeinen zum Besonderen und so zum Einzelnen (durch Begriffe)

geht, und für welchen jene Zufälligkeit der Zusammenstimmung der

Natur in ihren Producten nach =besondern= Gesetzen zum Verstande

nicht angetroffen wird, welche dem unsrigen es so schwer macht, das

Mannigfaltige derselben zur Einheit des Erkenntnisses zu bringen;

ein Geschäft, |406.30| das der unsrige nur durch Übereinstimmung der

Naturmerkmale zu unserm Vermögen der Begriffe, welche sehr zufällig

ist, zu Stande bringen kann, dessen ein anschauender Verstand aber

nicht bedarf.

Unser Verstand hat also das Eigene für die Urtheilskraft, daß im

#348# Erkenntniß durch denselben durch das Allgemeine das Besondere

nicht bestimmt |406.35| wird, und dieses also von jenem allein

nicht abgeleitet werden kann; gleichwohl aber dieses Besondere in

der Mannigfaltigkeit der Natur zum Allgemeinen (durch Begriffe und

Gesetze) zusammenstimmen soll, um darunter subsumirt werden zu können,

welche Zusammenstimmung unter solchen Umständen sehr zufällig und für

die Urtheilskraft ohne bestimmtes Princip sein muß.

Um nun gleichwohl die Möglichkeit einer solchen Zusammenstimmung

|407.5| der Dinge der Natur zur Urtheilskraft (welche wir als

zufällig, mithin nur durch einen darauf gerichteten Zweck als möglich

vorstellen) wenigstens denken zu können, müssen wir uns zugleich einen

andern Verstand denken, in Beziehung auf welchen und zwar vor allem

ihm beigelegten Zweck wir jene Zusammenstimmung der Naturgesetze mit

unserer Urtheilskraft, |407.10| die für unsern Verstand nur durch das

Verbindungsmittel der Zwecke denkbar ist, als =nothwendig= vorstellen

können.

Unser Verstand nämlich hat die Eigenschaft, daß er in

seinem Erkenntnisse, z. B. der Ursache eines Products, vom

=Analytisch-Allgemeinen= (von Begriffen) zum Besondern (der gegebenen

empirischen Anschauung) |407.15| gehen muß; wobei er also in Ansehung

der Mannigfaltigkeit des letztern nichts bestimmt, sondern diese

Bestimmung für die Urtheilskraft #349# von der Subsumtion der

empirischen Anschauung (wenn der Gegenstand ein Naturproduct ist) unter

dem Begriff erwarten muß. Nun können wir uns aber auch einen Verstand

denken, der, weil er nicht wie der unsrige |407.20| discursiv, sondern

intuitiv ist, vom =Synthetisch-Allgemeinen= (der Anschauung eines

Ganzen als eines solchen) zum Besondern geht, d. i. vom Ganzen zu den

Theilen; der also und dessen Vorstellung des Ganzen die =Zufälligkeit=

der Verbindung der Theile nicht in sich enthält, um eine bestimmte

Form des Ganzen möglich zu machen, die unser Verstand |407.25| bedarf,

welcher von den Theilen als allgemeingedachten Gründen zu verschiedenen

darunter zu subsumirenden möglichen Formen als Folgen fortgehen muß.

Nach der Beschaffenheit unseres Verstandes ist hingegen ein reales

Ganze der Natur nur als Wirkung der concurrirenden bewegenden Kräfte

der Theile anzusehen. Wollen wir uns also nicht die Möglichkeit

|407.30| des Ganzen als von den Theilen, wie es unserm discursiven

Verstande gemäß ist, sondern nach Maßgabe des intuitiven (urbildlichen)

die Möglichkeit der Theile (ihrer Beschaffenheit und Verbindung nach)

als vom Ganzen abhängend vorstellen: so kann dieses nach eben derselben

Eigenthümlichkeit unseres Verstandes nicht so geschehen, daß das Ganze

den |407.35| Grund der Möglichkeit der Verknüpfung der Theile (welches

in der discursiven Erkenntnißart Widerspruch sein würde), sondern nur

daß die =Vorstellung= eines Ganzen den Grund der Möglichkeit der Form

desselben #350# und der dazu gehörigen Verknüpfung der Theile enthalte.

Da das Ganze nun aber alsdann eine Wirkung, =Product=, sein würde,

dessen =Vorstellung= als die =Ursache= seiner Möglichkeit angesehen

wird, das Product aber einer Ursache, deren Bestimmungsgrund bloß

die Vorstellung |408.5| ihrer Wirkung ist, ein Zweck heißt: so folgt

daraus, daß es bloß eine Folge aus der besondern Beschaffenheit unseres

Verstandes sei, wenn wir Produkte der Natur nach einer andern Art der

Causalität, als der der Naturgesetze der Materie, nämlich nur nach der

der Zwecke und Endursachen, uns als möglich vorstellen, und daß dieses

Princip nicht die Möglichkeit |408.10| solcher Dinge selbst (selbst

als Phänomene betrachtet) nach dieser Erzeugungsart, sondern nur die

unserem Verstande mögliche Beurtheilung derselben angehe. Wobei wir

zugleich einsehen, warum wir in der Naturkunde mit einer Erklärung der

Producte der Natur durch Causalität nach Zwecken lange nicht zufrieden

sind, weil wir nämlich in derselben die Naturerzeugung |408.15|

bloß unserm Vermögen sie zu beurtheilen, d. i. der reflectirenden

Urtheilskraft und nicht den Dingen selbst zum Behuf der bestimmenden

Urtheilskraft angemessen zu beurtheilen verlangen. Es ist hiebei auch

gar nicht nöthig zu beweisen, daß ein solcher _intellectus archetypus_

möglich sei, sondern nur daß wir in der Dagegenhaltung unseres

discursiven, |408.20| der Bilder bedürftigen Verstandes (_intellectus

ectypus_) und der #351# Zufälligkeit einer solchen Beschaffenheit auf

jene Idee (eines _intellectus archetypus_) geführt werden, diese auch

keinen Widerspruch enthalte.

Wenn wir nun ein Ganzes der Materie seiner Form nach als ein Product

der Theile und ihrer Kräfte und Vermögen sich von selbst zu verbinden

|408.25| (andere Materien, die diese einander zuführen, hinzugedacht)

betrachten: so stellen wir uns eine mechanische Erzeugungsart desselben

vor. Aber es kommt auf solche Art kein Begriff von einem Ganzen als

Zweck heraus, dessen innere Möglichkeit durchaus die Idee von einem

Ganzen voraussetzt, von der selbst die Beschaffenheit und Wirkungsart

der Theile |408.30| abhängt, wie wir uns doch einen organisirten Körper

vorstellen müssen. Hieraus folgt aber, wie eben gewiesen worden, nicht,

daß die mechanische Erzeugung eines solchen Körpers unmöglich sei;

denn das würde soviel sagen, als, es sei eine solche Einheit in der

Verknüpfung des Mannigfaltigen =für jeden Verstand= unmöglich (d. i.

widersprechend) sich vorzustellen, |408.35| ohne daß die Idee derselben

zugleich die erzeugende Ursache derselben sei, d. i. ohne absichtliche

Hervorbringung. Gleichwohl würde dieses in der That folgen, wenn wir

materielle Wesen als Dinge an sich selbst anzusehen berechtigt wären.

Denn alsdann würde die Einheit, welche den Grund der Möglichkeit der

Naturbildungen ausmacht, lediglich die Einheit des Raums sein, welcher

aber kein Realgrund der Erzeugungen, sondern #352# nur die formale

Bedingung derselben ist; obwohl er mit dem Realgrunde, |409.5| welchen

wir suchen, darin einige Ähnlichkeit hat, daß in ihm kein Theil ohne

in Verhältniß auf das Ganze (dessen Vorstellung also der Möglichkeit

der Theile zum Grunde liegt) bestimmt werden kann. Da es aber doch

wenigstens möglich ist, die materielle Welt als bloße Erscheinung

zu betrachten und etwas als Ding an sich selbst (welches nicht

Erscheinung |409.10| ist), als Substrat, zu denken, diesem aber eine

correspondirende intellectuelle Anschauung (wenn sie gleich nicht die

unsrige ist) unterzulegen: so würde ein, obzwar für uns unerkennbarer,

übersinnlicher Realgrund für die Natur Statt finden, zu der wir

selbst mitgehören, in welcher wir also das, was in ihr als Gegenstand

der Sinne nothwendig ist, |409.15| nach mechanischen Gesetzen, die

Zusammenstimmung und Einheit aber der besonderen Gesetze und der Formen

nach denselben, die wir in Ansehung jener als zufällig beurtheilen

müssen, in ihr als Gegenstande der Vernunft (ja das Naturganze als

System) zugleich nach teleologischen Gesetzen betrachten und sie

nach zweierlei Principien beurtheilen würden, |409.20| ohne daß die

mechanische Erklärungsart durch die teleologische, als ob sie einander

widersprächen, ausgeschlossen wird.

Hieraus läßt sich auch das, was man sonst zwar leicht vermuthen, aber

schwerlich mit Gewißheit behaupten und beweisen konnte, einsehen,

#353# daß zwar das Princip einer mechanischen Ableitung zweckmäßiger

Naturproducte |409.25| neben dem teleologischen bestehen, dieses

letztere aber keinesweges entbehrlich machen könnte: d. i. man kann

an einem Dinge, welches wir als Naturzweck beurtheilen müssen (einem

organisirten Wesen), zwar alle bekannte und noch zu entdeckende Gesetze

der mechanischen Erzeugung versuchen und auch hoffen dürfen damit

guten Fortgang zu haben, niemals |409.30| aber der Berufung auf einen

davon ganz unterschiedenen Erzeugungsgrund, nämlich der Causalität

durch Zwecke, für die Möglichkeit eines solchen Products überhoben

sein; und schlechterdings kann keine menschliche Vernunft (auch keine

endliche, die der Qualität nach der unsrigen ähnlich wäre, sie aber dem

Grade nach noch so sehr überstiege) die Erzeugung |409.35| auch nur

eines Gräschens aus bloß mechanischen Ursachen zu verstehen hoffen.

Denn wenn die teleologische Verknüpfung der Ursachen und Wirkungen

zur Möglichkeit eines solchen Gegenstandes für die Urtheilskraft ganz

unentbehrlich ist, selbst um diese nur am Leitfaden der Erfahrung zu

studieren; wenn für äußere Gegenstände als Erscheinungen ein sich

auf Zwecke beziehender hinreichender Grund gar nicht angetroffen

werden kann, sondern dieser, der auch in der Natur liegt, doch nur

im |410.5| übersinnlichen Substrat derselben gesucht werden muß, von

welchem uns aber alle mögliche Einsicht abgeschnitten ist: so ist

es uns schlechterdings unmöglich, aus der Natur selbst hergenommene

Erklärungsgründe für #354# Zweckverbindungen zu schöpfen, und es

ist nach der Beschaffenheit des menschlichen Erkenntnißvermögens

nothwendig, den obersten Grund dazu |410.10| in einem ursprünglichen

Verstande als Weltursache zu suchen.

§ 78.

Von der Vereinigung des Princips des allgemeinen Mechanismus der

Materie mit dem teleologischen in der Technik der Natur. |410.15|

Es liegt der Vernunft unendlich viel daran, den Mechanism der Natur in

ihren Erzeugungen nicht fallen zu lassen und in der Erklärung derselben

nicht vorbei zu gehen: weil ohne diesen keine Einsicht in die Natur

der Dinge erlangt werden kann. Wenn man uns gleich einräumt: daß ein

höchster Architekt die Formen der Natur, so wie sie von je her da sind,

|410.20| unmittelbar geschaffen, oder die, welche sich in ihrem Laufe

continuirlich nach eben demselben Muster bilden, prädeterminirt habe:

so ist doch dadurch unsere Erkenntniß der Natur nicht im mindesten

gefördert: weil wir jenes Wesens Handlungsart und die Ideen desselben,

welche die Principien der Möglichkeit der Naturwesen enthalten sollen,

gar nicht kennen |410.25| und von demselben als von oben herab (_a

priori_) die Natur nicht erklären können. Wollen wir aber von den

Formen der Gegenstände der Erfahrung, also von unten hinauf (_a

posteriori_), weil wir in diesen Zweckmäßigkeit anzutreffen glauben,

um diese zu erklären, uns auf eine nach Zwecken #355# wirkende Ursache

berufen: so würden wir ganz tautologisch erklären und |410.30| die

Vernunft mit Worten täuschen, ohne noch zu erwähnen: daß da, wo wir

uns mit dieser Erklärungsart ins Überschwengliche verlieren, wohin uns

die Naturerkenntniß nicht folgen kann, die Vernunft dichterisch zu

schwärmen verleitet wird, welches zu verhüten eben ihre vorzüglichste

Bestimmung ist. |410.35|

Von der andern Seite ist es eine eben sowohl nothwendige Maxime der

Vernunft, das Princip der Zwecke an den Producten der Natur nicht

vorbei zu gehen: weil es, wenn es gleich die Entstehungsart derselben

uns eben nicht begreiflicher macht, doch ein heuristisches Princip

ist, den besondern Gesetzen der Natur nachzuforschen; gesetzt auch,

daß man davon |411.5| keinen Gebrauch machen wollte, um die Natur

selbst darnach zu erklären, indem man sie so lange, ob sie gleich

absichtliche Zweckeinheit augenscheinlich darlegen, noch immer nur

Naturzwecke nennt, d. i. ohne über die Natur hinaus den Grund der

Möglichkeit derselben zu suchen. Weil es aber doch am Ende zur Frage

wegen der letzteren kommen muß: so ist es eben |411.10| so nothwendig

für sie, eine besondere Art der Causalität, die sich nicht in der Natur

vorfindet, zu denken, als die Mechanik der Naturursachen die ihrige

hat, indem zu der Receptivität mehrerer und anderer Formen, als deren

die Materie nach der letzteren fähig ist, noch eine Spontaneität einer

#356# Ursache (die also nicht Materie sein kann) hinzukommen muß, ohne

welche |411.15| von jenen Formen kein Grund angegeben werden kann. Zwar

muß die Vernunft, ehe sie diesen Schritt thut, behutsam verfahren und

nicht jede Technik der Natur, d. i. ein productives Vermögen derselben,

welches Zweckmäßigkeit der Gestalt für unsere bloße Apprehension an

sich zeigt (wie bei regulären Körpern), für teleologisch zu erklären

suchen, sondern immer |411.20| so lange für bloß mechanisch-möglich

ansehen; allein darüber das teleologische Princip gar ausschließen und,

wo die Zweckmäßigkeit für die Vernunftuntersuchung der Möglichkeit der

Naturformen durch ihre Ursachen sich ganz unläugbar als Beziehung auf

eine andere Art der Causalität zeigt, doch immer den bloßen Mechanism

befolgen wollen, muß die Vernunft |411.25| eben so phantastisch

und unter Hirngespinsten von Naturvermögen, die sich gar nicht

denken lassen, herumschweifend machen, als eine bloß teleologische

Erklärungsart, die gar keine Rücksicht auf den Naturmechanism nimmt,

sie schwärmerisch machte.

An einem und eben demselben Dinge der Natur lassen sich nicht beide

|411.30| Principien, als Grundsätze der Erklärung (Deduction) eines

von dem andern, verknüpfen, d. i. als dogmatische und constitutive

Principien der Natureinsicht für die bestimmende Urtheilskraft

vereinigen. Wenn ich z. B. von einer Made annehme, sie sei als Product

des bloßen Mechanismus der Materie (der neuen Bildung, die sie für

sich selbst bewerkstelligt, |411.35| #357# wenn ihre Elemente durch

Fäulniß in Freiheit gesetzt werden) anzusehen: so kann ich nun nicht

von eben derselben Materie, als einer Causalität nach Zwecken zu

handeln, eben dasselbe Product ableiten. Umgekehrt, wenn ich dasselbe

Product als Naturzweck annehme, kann ich nicht auf eine mechanische

Erzeugungsart desselben rechnen und solche als constitutives Princip

zur Beurtheilung desselben seiner Möglichkeit nach annehmen und so

beide Principien vereinigen. Denn eine Erklärungsart schließt |412.5|

die andere aus; gesetzt auch, daß objectiv beide Gründe der Möglichkeit

eines solchen Products auf einem einzigen beruhten, wir aber auf

diesen nicht Rücksicht nähmen. Das Princip, welches die Vereinbarkeit

beider in Beurtheilung der Natur nach denselben möglich machen soll,

muß in dem, was außerhalb beiden (mithin auch außer der möglichen

empirischen Naturvorstellung) |412.10| liegt, von dieser aber doch

den Grund enthält, d. i. im Übersinnlichen, gesetzt und eine jede

beider Erklärungsarten darauf bezogen werden. Da wir nun von diesem

nichts als den unbestimmten Begriff eines Grundes haben können, der

die Beurtheilung der Natur nach empirischen Gesetzen möglich macht,

übrigens aber ihn durch kein Prädicat |412.15| näher bestimmen können:

so folgt, daß die Vereinigung beider Principien nicht auf einem Grunde

der =Erklärung= (Explication) der Möglichkeit eines Products nach

gegebenen Gesetzen für die =bestimmende=, #358# sondern nur auf einem

Grunde der =Erörterung= (Exposition) derselben für die reflectirende

Urtheilskraft beruhen könne. — Denn Erklären heißt |412.20| von

einem Princip ableiten, welches man also deutlich muß erkennen und

angeben können. Nun müssen zwar das Princip des Mechanisms der Natur

und das der Causalität derselben nach Zwecken an einem und eben

demselben Naturproducte in einem einzigen oberen Princip zusammenhängen

und daraus gemeinschaftlich abfließen, weil sie sonst in der

Naturbetrachtung |412.25| nicht neben einander bestehen könnten. Wenn

aber dieses objectiv-gemeinschaftliche und also auch die Gemeinschaft

der davon abhängenden Maxime der Naturforschung berechtigende Princip

von der Art ist, daß es zwar angezeigt, nie aber bestimmt erkannt und

für den Gebrauch in vorkommenden Fällen deutlich angegeben werden

kann: so läßt sich aus |412.30| einem solchen Princip keine Erklärung,

d. i. deutliche und bestimmte Ableitung, der Möglichkeit eines nach

jenen zwei heterogenen Principien möglichen Naturproducts ziehen. Nun

ist aber das gemeinschaftliche Princip der mechanischen einerseits

und der teleologischen Ableitung andrerseits das =Übersinnliche=,

welches wir der Natur als Phänomen unterlegen |412.35| müssen. Von

diesem aber können wir uns in theoretischer Absicht nicht den mindesten

bejahend bestimmten Begriff machen. Wie also nach demselben, als

Princip, die Natur (nach ihren besondern Gesetzen) für uns ein System

ausmache, welches sowohl nach dem Princip der Erzeugung #359# von

physischen als dem der Endursachen als möglich erkannt werden könne:

läßt sich keinesweges erklären; sondern nur, wenn es sich zuträgt,

daß Gegenstände der Natur vorkommen, die nach dem Princip des

Mechanisms |413.5| (welches jederzeit an einem Naturwesen Anspruch

hat) ihrer Möglichkeit nach, ohne uns auf teleologische Grundsätze

zu stützen, von uns nicht können gedacht werden, voraussetzen, daß

man nur getrost beiden gemäß den Naturgesetzen nachforschen dürfe

(nachdem die Möglichkeit ihres Products aus einem oder dem andern

Princip unserm Verstande |413.10| erkennbar ist), ohne sich an den

scheinbaren Widerstreit zu stoßen, der sich zwischen den Principien der

Beurtheilung desselben hervorthut: weil wenigstens die Möglichkeit, daß

beide auch objectiv in einem Princip vereinbar sein möchten (da sie

Erscheinungen betreffen, die einen übersinnlichen Grund voraussetzen),

gesichert ist. |413.15|

Ob also gleich sowohl der Mechanism als der teleologische

(absichtliche) Technicism der Natur in Ansehung ebendesselben Products

und seiner Möglichkeit unter einem gemeinschaftlichen obern Princip

der Natur nach besondern Gesetzen stehen mögen: so können wir doch, da

dieses Princip =transscendent= ist, nach der Eingeschränktheit unseres

Verstandes |413.20| beide Principien =in der Erklärung= eben derselben

Naturerzeugung alsdann nicht vereinigen, wenn selbst die innere

Möglichkeit dieses Products nur durch eine Causalität nach Zwecken

=verständlich= ist (wie organisirte #360# Materien von der Art sind).

Es bleibt also bei dem obigen Grundsatze der Teleologie: daß nach der

Beschaffenheit des menschlichen |413.25| Verstandes für die Möglichkeit

organischer Wesen in der Natur keine andere als absichtlich wirkende

Ursache könne angenommen werden, und der bloße Mechanism der Natur zur

Erklärung dieser ihrer Producte gar nicht hinlänglich sein könne; ohne

doch dadurch in Ansehung der Möglichkeit solcher Dinge selbst durch

diesen Grundsatz entscheiden zu wollen. |413.30|

Da nämlich dieser nur eine Maxime der reflectirenden, nicht der

bestimmenden Urtheilskraft ist, daher nur subjectiv für uns, nicht

objectiv für die Möglichkeit dieser Art Dinge selbst gilt (wo beiderlei

Erzeugungsarten wohl in einem und demselben Grunde zusammenhängen

könnten); da ferner ohne allen zu der teleologisch-gedachten

Erzeugungsart hinzukommenden |413.35| Begriff von einem dabei zugleich

anzutreffenden Mechanism der Natur dergleichen Erzeugung gar nicht

als Naturproduct beurtheilt werden könnte: so führt obige Maxime

zugleich die Nothwendigkeit einer Vereinigung beider Principien in der

Beurtheilung der Dinge als Naturzwecke bei sich, aber nicht um eine

ganz, oder in gewissen Stücken an die Stelle der andern zu setzen.

Denn an die Stelle dessen, was (von uns wenigstens) nur als nach

Absicht möglich gedacht wird, läßt sich kein Mechanism; |414.5| und

an die Stelle dessen, was nach diesem als nothwendig erkannt wird,

läßt sich keine Zufälligkeit, die eines Zwecks zum Bestimmungsgrunde

#361# bedürfe, annehmen: sondern nur die eine (der Mechanism) der

andern (dem absichtlichen Technicism) unterordnen, welches nach dem

transscendentalen Princip der Zweckmäßigkeit der Natur ganz wohl

geschehen |414.10| darf.

Denn wo Zwecke als Gründe der Möglichkeit gewisser Dinge gedacht

werden, da muß man auch Mittel annehmen, deren Wirkungsgesetz =für

sich= nichts einen Zweck Voraussetzendes bedarf, mithin mechanisch

und doch eine untergeordnete Ursache absichtlicher Wirkungen sein

kann. Daher |414.15| läßt sich selbst in organischen Producten der

Natur, noch mehr aber, wenn wir, durch die unendliche Menge derselben

veranlaßt, das Absichtliche in der Verbindung der Naturursachen nach

besondern Gesetzen nun auch (wenigstens durch erlaubte Hypothese)

zum =allgemeinen Princip= der reflectirenden Urtheilskraft für

das Naturganze (die Welt) annehmen, |414.20| eine große und sogar

allgemeine Verbindung der mechanischen Gesetze mit den teleologischen

in den Erzeugungen der Natur denken, ohne die Principien der

Beurtheilung derselben zu verwechseln und eines an die Stelle des

andern zu setzen: weil in einer teleologischen Beurtheilung die

Materie, selbst wenn die Form, welche sie annimmt, nur als nach Absicht

|414.25| möglich beurtheilt wird, doch ihrer Natur nach mechanischen

Gesetzen gemäß jenem vorgestellten Zwecke auch zum Mittel untergeordnet

sein kann; wiewohl, #362# da der Grund dieser Vereinbarkeit in

demjenigen liegt, was weder das eine noch das andere (weder Mechanism,

noch Zweckverbindung), sondern das übersinnliche Substrat der Natur

ist, von dem wir nichts erkennen, |414.30| für unsere (die menschliche)

Vernunft beide Vorstellungsarten der Möglichkeit solcher Objecte nicht

zusammenzuschmelzen sind, sondern wir sie nicht anders als nach der

Verknüpfung der Endursachen auf einem obersten Verstande gegründet

beurtheilen können, wodurch also der teleologischen Erklärungsart

nichts benommen wird. |414.35|

Weil nun aber ganz unbestimmt und für unsere Vernunft auch auf immer

unbestimmbar ist, wieviel der Mechanism der Natur als Mittel zu jeder

Endabsicht in derselben thue; und wegen des oberwähnten intelligibelen

Princips der Möglichkeit einer Natur überhaupt gar angenommen werden

kann, daß sie durchgängig nach beiderlei allgemein zusammenstimmenden

Gesetzen (den physischen und den der Endursachen) möglich sei, wiewohl

wir die Art, wie dieses zugehe, gar nicht einsehen können: so |415.5|

wissen wir auch nicht, wie weit die für uns mögliche mechanische

Erklärungsart gehe, sondern nur so viel gewiß: daß, so weit wir nur

immer darin kommen mögen, sie doch allemal für Dinge, die wir einmal

als Naturzwecke anerkennen, unzureichend sein und wir also nach

der Beschaffenheit unseres Verstandes jene Gründe insgesammt einem

teleologischen |415.10| #363# Princip unterordnen müssen.

Hierauf gründet sich nun die Befugniß und wegen der Wichtigkeit,

welche das Naturstudium nach dem Princip des Mechanisms für unsern

theoretischen Vernunftgebrauch hat, auch der Beruf: alle Producte und

Ereignisse der Natur, selbst die zweckmäßigsten so weit mechanisch zu

erklären, |415.15| als es immer in unserm Vermögen (dessen Schranken

wir innerhalb dieser Untersuchungsart nicht angeben können) steht,

dabei aber niemals aus den Augen zu verlieren, daß wir die, welche wir

allein unter dem Begriffe vom Zwecke der Vernunft zur Untersuchung

selbst auch nur aufstellen können, der wesentlichen Beschaffenheit

unserer Vernunft gemäß, |415.20| jene mechanischen Ursachen ungeachtet,

doch zuletzt der Causalität nach Zwecken unterordnen müssen.

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. · 第 58 / 67 题