Dialektik der teleologischen Urtheilskraft.
§ 69.
Was eine Antinomie der Urtheilskraft sei.
Die =bestimmende= Urtheilskraft hat für sich keine Principien, welche
|385.5| =Begriffe von Objecten= gründen. Sie ist keine Autonomie;
denn sie =subsumirt= nur unter gegebenen Gesetzen, oder Begriffen,
als Principien. Eben darum ist sie auch keiner Gefahr ihrer eigenen
Antinomie und keinem Widerstreit ihrer Principien ausgesetzt. So
war die transscendentale Urtheilskraft, welche die Bedingungen
unter Kategorieen zu subsumiren enthielt, |385.10| für sich nicht
=nomothetisch=; sondern nannte nur die Bedingungen der sinnlichen
Anschauung, unter welchen einem gegebenen Begriffe, als Gesetze des
Verstandes, Realität (Anwendung) gegeben werden kann: worüber sie
niemals mit sich selbst in Uneinigkeit (wenigstens den Principien nach)
gerathen konnte. |385.15|
Allein die =reflectirende= Urtheilskraft soll unter einem Gesetze
subsumiren, #312# welches noch nicht gegeben und also in der That nur
ein Princip der Reflexion über Gegenstände ist, für die es uns objectiv
gänzlich an einem Gesetze mangelt, oder an einem Begriffe vom Object,
der zum Princip für vorkommende Fälle hinreichend wäre. Da nun kein
Gebrauch |385.20| der Erkenntnißvermögen ohne Principien verstattet
werden darf, so wird die reflectirende Urtheilskraft in solchen Fällen
ihr selbst zum Princip dienen müssen: welches, weil es nicht objectiv
ist und keinen für die Absicht hinreichenden Erkenntnißgrund des
Objects unterlegen kann, als bloß subjectives Princip zum zweckmäßigen
Gebrauche der Erkenntnißvermögen, |385.25| nämlich über eine Art
Gegenstände zu reflectiren, dienen soll. Also hat in Beziehung
auf solche Fälle die reflectirende Urtheilskraft ihre Maximen und
zwar nothwendige zum Behuf der Erkenntniß der Naturgesetze in der
Erfahrung, um vermittelst derselben zu Begriffen zu gelangen, sollten
diese auch Vernunftbegriffe sein; wenn sie solcher durchaus bedarf, um
die Natur nach ihren empirischen Gesetzen bloß kennen zu lernen. —
Zwischen diesen nothwendigen Maximen der reflectirenden Urtheilskraft
kann nun ein Widerstreit, mithin eine Antinomie Statt |386.5| finden,
worauf sich eine Dialektik gründet, die, wenn jede von zwei einander
widerstreitenden Maximen in der Natur der Erkenntnißvermögen ihren
Grund hat, eine natürliche Dialektik genannt werden kann und ein #313#
unvermeidlicher Schein, den man in der Kritik entblößen und auflösen
muß, damit er nicht betrüge. |386.10|
§ 70.
Vorstellung dieser Antinomie.
So fern die Vernunft es mit der Natur als Inbegriff der Gegenstände
äußerer Sinne zu thun hat, kann sie sich auf Gesetze gründen, die der
Verstand theils selbst _a priori_ der Natur vorschreibt, theils durch
die |386.15| in der Erfahrung vorkommenden empirischen Bestimmungen
ins Unabsehliche erweitern kann. Zur Anwendung der erstern Art von
Gesetzen, nämlich der =allgemeinen= der materiellen Natur überhaupt,
braucht die Urtheilskraft kein besonderes Princip der Reflexion;
denn da ist sie bestimmend, weil ihr ein objectives Princip durch
den Verstand gegeben |386.20| ist. Aber was die besondern Gesetze
betrifft, die uns nur durch Erfahrung kund werden können, so kann
unter ihnen eine so große Mannigfaltigkeit und Ungleichartigkeit sein,
daß die Urtheilskraft sich selbst zum Princip dienen muß, um auch
nur in den Erscheinungen der Natur nach einem Gesetze zu forschen
und es auszuspähen, indem sie ein solches zum Leitfaden |386.25|
bedarf, wenn sie ein zusammenhängendes Erfahrungserkenntniß nach einer
durchgängigen Gesetzmäßigkeit der Natur, die Einheit derselben nach
empirischen Gesetzen, auch nur hoffen soll. Bei dieser zufälligen
Einheit der besonderen Gesetze kann es sich nun zutragen: daß #314#
die Urtheilskraft in ihrer Reflexion von zwei Maximen ausgeht, deren
|386.30| eine ihr der bloße Verstand _a priori_ an die Hand giebt;
die andere aber durch besondere Erfahrungen veranlaßt wird, welche
die Vernunft ins Spiel bringen, um nach einem besondern Princip die
Beurtheilung der körperlichen Natur und ihrer Gesetze anzustellen.
Da trifft es sich dann, daß diese zweierlei Maximen nicht wohl neben
einander bestehen zu |386.35| können den Anschein haben, mithin sich
eine Dialektik hervorthut, welche die Urtheilskraft in dem Princip
ihrer Reflexion irre macht.
=Die erste Maxime= derselben ist der =Satz=: Alle Erzeugung materieller
Dinge und ihrer Formen muß als nach bloß mechanischen Gesetzen möglich
beurtheilt werden. |387.5|
=Die zweite Maxime= ist der =Gegensatz=: Einige Producte der
materiellen Natur können nicht als nach bloß mechanischen Gesetzen
möglich beurtheilt werden (ihre Beurtheilung erfordert ein ganz anderes
Gesetz der Causalität, nämlich das der Endursachen).
Wenn man diese regulativen Grundsätze für die Nachforschung nun
|387.10| in constitutive der Möglichkeit der Objecte selbst
verwandelte, so würden sie so lauten:
=Satz=: Alle Erzeugung materieller Dinge ist nach bloß mechanischen
Gesetzen möglich.
=Gegensatz=: Einige Erzeugung derselben ist nach bloß mechanischen
|387.15| #315# Gesetzen nicht möglich.
In dieser letzteren Qualität, als objective Principien für die
bestimmende Urtheilskraft, würden sie einander widersprechen, mithin
einer von beiden Sätzen nothwendig falsch sein; aber das wäre alsdann
zwar eine Antinomie, doch nicht der Urtheilskraft, sondern ein
Widerstreit in |387.20| der Gesetzgebung der Vernunft. Die Vernunft
kann aber weder den einen noch den andern dieser Grundsätze beweisen:
weil wir von Möglichkeit der Dinge nach bloß empirischen Gesetzen der
Natur kein bestimmendes Princip _a priori_ haben können.
Was dagegen die zuerst vorgetragene Maxime einer reflectirenden
|387.25| Urtheilskraft betrifft, so enthält sie in der That gar
keinen Widerspruch. Denn wenn ich sage: ich muß alle Ereignisse in
der materiellen Natur, mithin auch alle Formen als Producte derselben
ihrer Möglichkeit nach nach bloß mechanischen Gesetzen =beurtheilen=,
so sage ich damit nicht: sie =sind darnach allein= (ausschließungsweise
von jeder andern Art |387.30| Causalität) =möglich=; sondern das
will nur anzeigen: ich =soll= jederzeit über dieselben =nach dem
Princip= des bloßen Mechanisms der Natur =reflectiren= und mithin
diesem, soweit ich kann, nachforschen, weil, ohne ihn zum Grunde der
Nachforschung zu legen, es gar keine eigentliche Naturerkenntniß geben
kann. Dieses hindert nun die zweite Maxime bei |387.35| gelegentlicher
Veranlassung nicht, nämlich bei einigen Naturformen (und #316# auf
deren Veranlassung sogar der ganzen Natur), nach einem Princip zu
spüren und über sie zu reflectiren, welches von der Erklärung nach
dem Mechanism der Natur ganz verschieden ist, nämlich dem Princip der
Endursachen. Denn die Reflexion nach der ersten Maxime wird dadurch
nicht aufgehoben, vielmehr wird es geboten, sie, so weit man kann, zu
verfolgen; auch wird dadurch nicht gesagt, daß nach dem Mechanism der
|388.5| Natur jene Formen nicht möglich wären. Nur wird behauptet, daß
=die menschliche Vernunft= in Befolgung derselben und auf diese Art
niemals von dem, was das Specifische eines Naturzwecks ausmacht, den
mindesten Grund, wohl aber andere Erkenntnisse von Naturgesetzen wird
auffinden können; wobei es als unausgemacht dahin gestellt wird, ob
|388.10| nicht in dem uns unbekannten inneren Grunde der Natur selbst
die physisch-mechanische und die Zweckverbindung an denselben Dingen
in einem Princip zusammen hängen mögen: nur daß unsere Vernunft sie in
einem solchen nicht zu vereinigen im Stande ist, und die Urtheilskraft
also als (aus einem subjectiven Grunde) =reflectirende=, nicht als
(einem |388.15| objectiven Princip der Möglichkeit der Dinge an sich
zufolge) bestimmende Urtheilskraft genöthigt ist, für gewisse Formen in
der Natur ein anderes Princip, als das des Naturmechanisms zum Grunde
ihrer Möglichkeit zu denken.
§ 71. |388.20| #317#
Vorbereitung zur Auflösung obiger Antinomie.
Wir können die Unmöglichkeit der Erzeugung der organisirten
Naturproducte durch den bloßen Mechanism der Natur keineswegs beweisen,
weil wir die unendliche Mannigfaltigkeit der besondern Naturgesetze,
die für uns zufällig sind, da sie nur empirisch erkannt werden, ihrem
ersten |388.25| innern Grunde nach nicht einsehen und so das innere,
durchgängig zureichende Princip der Möglichkeit einer Natur (welches
im Übersinnlichen liegt) schlechterdings nicht erreichen können. Ob
also das productive Vermögen der Natur auch für dasjenige, was wir als
nach der Idee von Zwecken geformt oder verbunden beurtheilen, nicht
eben so gut als für das, |388.30| wozu wir bloß ein Maschinenwesen der
Natur zu bedürfen glauben, zulange; und ob in der That für Dinge als
eigentliche Naturzwecke (wie wir sie nothwendig beurtheilen müssen)
eine ganz andere Art von ursprünglicher Causalität, die gar nicht in
der materiellen Natur oder ihrem intelligibelen Substrat enthalten sein
kann, nämlich ein architektonischer Verstand, zum |388.35| Grunde
liege: darüber kann unsere in Ansehung des Begriffs der Causalität,
wenn er _a priori_ specificirt werden soll, sehr enge eingeschränkte
Vernunft schlechterdings keine Auskunft geben. — Aber daß respectiv
auf unser Erkenntnißvermögen der bloße Mechanism der Natur für die
Erzeugung #318# organisirter Wesen auch keinen Erklärungsgrund abgeben
könne, |389.5| ist eben so ungezweifelt gewiß. =Für die reflectirende
Urtheilskraft= ist also das ein ganz richtiger Grundsatz: daß für die
so offenbare Verknüpfung der Dinge nach Endursachen eine vom Mechanism
unterschiedene Causalität, nämlich einer nach Zwecken handelnden
(verständigen) Weltursache, gedacht werden müsse; so übereilt und
unerweislich er auch |389.10| =für die bestimmende sein= würde. In
dem ersteren Falle ist er bloße Maxime der Urtheilskraft, wobei der
Begriff jener Causalität eine bloße Idee ist, der man keinesweges
Realität zuzugestehen unternimmt, sondern sie nur zum Leitfaden der
Reflexion braucht, die dabei für alle mechanische Erklärungsgründe
immer offen bleibt und sich nicht aus der Sinnenwelt |389.15| verliert;
im zweiten Falle würde der Grundsatz ein objectives Princip sein, das
die Vernunft vorschriebe und dem die Urtheilskraft sich bestimmend
unterwerfen müßte, wobei sie aber über die Sinnenwelt hinaus sich ins
Überschwengliche verliert und vielleicht irre geführt wird.
Aller Anschein einer Antinomie zwischen den Maximen der eigentlich
|389.20| physischen (mechanischen) und der teleologischen
(technischen) Erklärungsart beruht also darauf: daß man einen
Grundsatz der reflectirenden Urtheilskraft mit dem der bestimmenden
und die =Autonomie= der ersteren (die bloß subjectiv für unsern
Vernunftgebrauch in Ansehung der besonderen #319# Erfahrungsgesetze
gilt) mit der =Heteronomie= der anderen, welche |389.25| sich nach
den von dem Verstande gegebenen (allgemeinen oder besondern) Gesetzen
richten muß, verwechselt.
§ 72.