Zweite Abtheilung. #311#

Dialektik der teleologischen Urtheilskraft.

§ 69.

Was eine Antinomie der Urtheilskraft sei.

Die =bestimmende= Urtheilskraft hat für sich keine Principien, welche

|385.5| =Begriffe von Objecten= gründen. Sie ist keine Autonomie;

denn sie =subsumirt= nur unter gegebenen Gesetzen, oder Begriffen,

als Principien. Eben darum ist sie auch keiner Gefahr ihrer eigenen

Antinomie und keinem Widerstreit ihrer Principien ausgesetzt. So

war die transscendentale Urtheilskraft, welche die Bedingungen

unter Kategorieen zu subsumiren enthielt, |385.10| für sich nicht

=nomothetisch=; sondern nannte nur die Bedingungen der sinnlichen

Anschauung, unter welchen einem gegebenen Begriffe, als Gesetze des

Verstandes, Realität (Anwendung) gegeben werden kann: worüber sie

niemals mit sich selbst in Uneinigkeit (wenigstens den Principien nach)

gerathen konnte. |385.15|

Allein die =reflectirende= Urtheilskraft soll unter einem Gesetze

subsumiren, #312# welches noch nicht gegeben und also in der That nur

ein Princip der Reflexion über Gegenstände ist, für die es uns objectiv

gänzlich an einem Gesetze mangelt, oder an einem Begriffe vom Object,

der zum Princip für vorkommende Fälle hinreichend wäre. Da nun kein

Gebrauch |385.20| der Erkenntnißvermögen ohne Principien verstattet

werden darf, so wird die reflectirende Urtheilskraft in solchen Fällen

ihr selbst zum Princip dienen müssen: welches, weil es nicht objectiv

ist und keinen für die Absicht hinreichenden Erkenntnißgrund des

Objects unterlegen kann, als bloß subjectives Princip zum zweckmäßigen

Gebrauche der Erkenntnißvermögen, |385.25| nämlich über eine Art

Gegenstände zu reflectiren, dienen soll. Also hat in Beziehung

auf solche Fälle die reflectirende Urtheilskraft ihre Maximen und

zwar nothwendige zum Behuf der Erkenntniß der Naturgesetze in der

Erfahrung, um vermittelst derselben zu Begriffen zu gelangen, sollten

diese auch Vernunftbegriffe sein; wenn sie solcher durchaus bedarf, um

die Natur nach ihren empirischen Gesetzen bloß kennen zu lernen. —

Zwischen diesen nothwendigen Maximen der reflectirenden Urtheilskraft

kann nun ein Widerstreit, mithin eine Antinomie Statt |386.5| finden,

worauf sich eine Dialektik gründet, die, wenn jede von zwei einander

widerstreitenden Maximen in der Natur der Erkenntnißvermögen ihren

Grund hat, eine natürliche Dialektik genannt werden kann und ein #313#

unvermeidlicher Schein, den man in der Kritik entblößen und auflösen

muß, damit er nicht betrüge. |386.10|

§ 70.

Vorstellung dieser Antinomie.

So fern die Vernunft es mit der Natur als Inbegriff der Gegenstände

äußerer Sinne zu thun hat, kann sie sich auf Gesetze gründen, die der

Verstand theils selbst _a priori_ der Natur vorschreibt, theils durch

die |386.15| in der Erfahrung vorkommenden empirischen Bestimmungen

ins Unabsehliche erweitern kann. Zur Anwendung der erstern Art von

Gesetzen, nämlich der =allgemeinen= der materiellen Natur überhaupt,

braucht die Urtheilskraft kein besonderes Princip der Reflexion;

denn da ist sie bestimmend, weil ihr ein objectives Princip durch

den Verstand gegeben |386.20| ist. Aber was die besondern Gesetze

betrifft, die uns nur durch Erfahrung kund werden können, so kann

unter ihnen eine so große Mannigfaltigkeit und Ungleichartigkeit sein,

daß die Urtheilskraft sich selbst zum Princip dienen muß, um auch

nur in den Erscheinungen der Natur nach einem Gesetze zu forschen

und es auszuspähen, indem sie ein solches zum Leitfaden |386.25|

bedarf, wenn sie ein zusammenhängendes Erfahrungserkenntniß nach einer

durchgängigen Gesetzmäßigkeit der Natur, die Einheit derselben nach

empirischen Gesetzen, auch nur hoffen soll. Bei dieser zufälligen

Einheit der besonderen Gesetze kann es sich nun zutragen: daß #314#

die Urtheilskraft in ihrer Reflexion von zwei Maximen ausgeht, deren

|386.30| eine ihr der bloße Verstand _a priori_ an die Hand giebt;

die andere aber durch besondere Erfahrungen veranlaßt wird, welche

die Vernunft ins Spiel bringen, um nach einem besondern Princip die

Beurtheilung der körperlichen Natur und ihrer Gesetze anzustellen.

Da trifft es sich dann, daß diese zweierlei Maximen nicht wohl neben

einander bestehen zu |386.35| können den Anschein haben, mithin sich

eine Dialektik hervorthut, welche die Urtheilskraft in dem Princip

ihrer Reflexion irre macht.

=Die erste Maxime= derselben ist der =Satz=: Alle Erzeugung materieller

Dinge und ihrer Formen muß als nach bloß mechanischen Gesetzen möglich

beurtheilt werden. |387.5|

=Die zweite Maxime= ist der =Gegensatz=: Einige Producte der

materiellen Natur können nicht als nach bloß mechanischen Gesetzen

möglich beurtheilt werden (ihre Beurtheilung erfordert ein ganz anderes

Gesetz der Causalität, nämlich das der Endursachen).

Wenn man diese regulativen Grundsätze für die Nachforschung nun

|387.10| in constitutive der Möglichkeit der Objecte selbst

verwandelte, so würden sie so lauten:

=Satz=: Alle Erzeugung materieller Dinge ist nach bloß mechanischen

Gesetzen möglich.

=Gegensatz=: Einige Erzeugung derselben ist nach bloß mechanischen

|387.15| #315# Gesetzen nicht möglich.

In dieser letzteren Qualität, als objective Principien für die

bestimmende Urtheilskraft, würden sie einander widersprechen, mithin

einer von beiden Sätzen nothwendig falsch sein; aber das wäre alsdann

zwar eine Antinomie, doch nicht der Urtheilskraft, sondern ein

Widerstreit in |387.20| der Gesetzgebung der Vernunft. Die Vernunft

kann aber weder den einen noch den andern dieser Grundsätze beweisen:

weil wir von Möglichkeit der Dinge nach bloß empirischen Gesetzen der

Natur kein bestimmendes Princip _a priori_ haben können.

Was dagegen die zuerst vorgetragene Maxime einer reflectirenden

|387.25| Urtheilskraft betrifft, so enthält sie in der That gar

keinen Widerspruch. Denn wenn ich sage: ich muß alle Ereignisse in

der materiellen Natur, mithin auch alle Formen als Producte derselben

ihrer Möglichkeit nach nach bloß mechanischen Gesetzen =beurtheilen=,

so sage ich damit nicht: sie =sind darnach allein= (ausschließungsweise

von jeder andern Art |387.30| Causalität) =möglich=; sondern das

will nur anzeigen: ich =soll= jederzeit über dieselben =nach dem

Princip= des bloßen Mechanisms der Natur =reflectiren= und mithin

diesem, soweit ich kann, nachforschen, weil, ohne ihn zum Grunde der

Nachforschung zu legen, es gar keine eigentliche Naturerkenntniß geben

kann. Dieses hindert nun die zweite Maxime bei |387.35| gelegentlicher

Veranlassung nicht, nämlich bei einigen Naturformen (und #316# auf

deren Veranlassung sogar der ganzen Natur), nach einem Princip zu

spüren und über sie zu reflectiren, welches von der Erklärung nach

dem Mechanism der Natur ganz verschieden ist, nämlich dem Princip der

Endursachen. Denn die Reflexion nach der ersten Maxime wird dadurch

nicht aufgehoben, vielmehr wird es geboten, sie, so weit man kann, zu

verfolgen; auch wird dadurch nicht gesagt, daß nach dem Mechanism der

|388.5| Natur jene Formen nicht möglich wären. Nur wird behauptet, daß

=die menschliche Vernunft= in Befolgung derselben und auf diese Art

niemals von dem, was das Specifische eines Naturzwecks ausmacht, den

mindesten Grund, wohl aber andere Erkenntnisse von Naturgesetzen wird

auffinden können; wobei es als unausgemacht dahin gestellt wird, ob

|388.10| nicht in dem uns unbekannten inneren Grunde der Natur selbst

die physisch-mechanische und die Zweckverbindung an denselben Dingen

in einem Princip zusammen hängen mögen: nur daß unsere Vernunft sie in

einem solchen nicht zu vereinigen im Stande ist, und die Urtheilskraft

also als (aus einem subjectiven Grunde) =reflectirende=, nicht als

(einem |388.15| objectiven Princip der Möglichkeit der Dinge an sich

zufolge) bestimmende Urtheilskraft genöthigt ist, für gewisse Formen in

der Natur ein anderes Princip, als das des Naturmechanisms zum Grunde

ihrer Möglichkeit zu denken.

§ 71. |388.20| #317#

Vorbereitung zur Auflösung obiger Antinomie.

Wir können die Unmöglichkeit der Erzeugung der organisirten

Naturproducte durch den bloßen Mechanism der Natur keineswegs beweisen,

weil wir die unendliche Mannigfaltigkeit der besondern Naturgesetze,

die für uns zufällig sind, da sie nur empirisch erkannt werden, ihrem

ersten |388.25| innern Grunde nach nicht einsehen und so das innere,

durchgängig zureichende Princip der Möglichkeit einer Natur (welches

im Übersinnlichen liegt) schlechterdings nicht erreichen können. Ob

also das productive Vermögen der Natur auch für dasjenige, was wir als

nach der Idee von Zwecken geformt oder verbunden beurtheilen, nicht

eben so gut als für das, |388.30| wozu wir bloß ein Maschinenwesen der

Natur zu bedürfen glauben, zulange; und ob in der That für Dinge als

eigentliche Naturzwecke (wie wir sie nothwendig beurtheilen müssen)

eine ganz andere Art von ursprünglicher Causalität, die gar nicht in

der materiellen Natur oder ihrem intelligibelen Substrat enthalten sein

kann, nämlich ein architektonischer Verstand, zum |388.35| Grunde

liege: darüber kann unsere in Ansehung des Begriffs der Causalität,

wenn er _a priori_ specificirt werden soll, sehr enge eingeschränkte

Vernunft schlechterdings keine Auskunft geben. — Aber daß respectiv

auf unser Erkenntnißvermögen der bloße Mechanism der Natur für die

Erzeugung #318# organisirter Wesen auch keinen Erklärungsgrund abgeben

könne, |389.5| ist eben so ungezweifelt gewiß. =Für die reflectirende

Urtheilskraft= ist also das ein ganz richtiger Grundsatz: daß für die

so offenbare Verknüpfung der Dinge nach Endursachen eine vom Mechanism

unterschiedene Causalität, nämlich einer nach Zwecken handelnden

(verständigen) Weltursache, gedacht werden müsse; so übereilt und

unerweislich er auch |389.10| =für die bestimmende sein= würde. In

dem ersteren Falle ist er bloße Maxime der Urtheilskraft, wobei der

Begriff jener Causalität eine bloße Idee ist, der man keinesweges

Realität zuzugestehen unternimmt, sondern sie nur zum Leitfaden der

Reflexion braucht, die dabei für alle mechanische Erklärungsgründe

immer offen bleibt und sich nicht aus der Sinnenwelt |389.15| verliert;

im zweiten Falle würde der Grundsatz ein objectives Princip sein, das

die Vernunft vorschriebe und dem die Urtheilskraft sich bestimmend

unterwerfen müßte, wobei sie aber über die Sinnenwelt hinaus sich ins

Überschwengliche verliert und vielleicht irre geführt wird.

Aller Anschein einer Antinomie zwischen den Maximen der eigentlich

|389.20| physischen (mechanischen) und der teleologischen

(technischen) Erklärungsart beruht also darauf: daß man einen

Grundsatz der reflectirenden Urtheilskraft mit dem der bestimmenden

und die =Autonomie= der ersteren (die bloß subjectiv für unsern

Vernunftgebrauch in Ansehung der besonderen #319# Erfahrungsgesetze

gilt) mit der =Heteronomie= der anderen, welche |389.25| sich nach

den von dem Verstande gegebenen (allgemeinen oder besondern) Gesetzen

richten muß, verwechselt.

§ 72.

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. · 第 57 / 67 题