Zweiter Abschnitt.
Die Dialektik der ästhetischen Urtheilskraft.
§ 55.
Eine Urtheilskraft, die dialektisch sein soll, muß zuvörderst
vernünftelnd |337.5| sein; d. i. die Urtheile derselben müssen
auf Allgemeinheit und zwar a priori Anspruch machen[22]: denn in
solcher Urtheile Entgegensetzung besteht die Dialektik. Daher ist
die Unvereinbarkeit ästhetischer Sinnesurtheile (über das Angenehme
und Unangenehme) nicht dialektisch. Auch der Widerstreit der
Geschmacksurtheile, sofern sich ein jeder bloß auf seinen |337.10|
eignen Geschmack beruft, macht keine Dialektik des Geschmacks aus:
weil #232# niemand sein Urtheil zur allgemeinen Regel zu machen
gedenkt. Es bleibt also kein Begriff von einer Dialektik übrig,
welche den Geschmack angehen könnte, als der einer Dialektik der
=Kritik= des Geschmacks (nicht des Geschmacks selbst) in Ansehung
ihrer =Principien=: da nämlich über den |337.15| Grund der Möglichkeit
der Geschmacksurtheile überhaupt einander widerstreitende Begriffe
natürlicher und unvermeidlicher Weise auftreten. Transscendentale
Kritik des Geschmacks wird also nur sofern einen Theil enthalten,
der den Namen einer Dialektik der ästhetischen Urtheilskraft führen
kann, wenn sich eine Antinomie der Principien dieses Vermögens findet,
|337.20| welche die Gesetzmäßigkeit desselben, mithin auch seine innere
Möglichkeit zweifelhaft macht.
[22] Ein vernünftelndes Urtheil (_iudicium ratiocinans_)
kann ein jedes heißen, das sich als allgemein ankündigt; denn
sofern kann es zum Obersatze in einem Vernunftschlusse dienen.
Ein Vernunfturtheil (_iudicium ratiocinatum_) kann dagegen
nur ein |337.25| solches genannt werden, welches als der
Schlußsatz von einem Vernunftschlusse, folglich als _a priori_
gegründet gedacht wird.
§ 56.
Vorstellung der Antinomie des Geschmacks.
Der erste Gemeinort des Geschmacks ist in dem Satze, womit sich jeder
Geschmacklose gegen Tadel zu verwahren denkt, enthalten: =ein jeder hat
seinen eignen Geschmack=. Das heißt so viel als: der Bestimmungsgrund
|338.5| dieses Urtheils ist bloß subjectiv (Vergnügen oder Schmerz);
und das Urtheil hat kein Recht auf die nothwendige Beistimmung anderer.
Der zweite Gemeinort desselben, der auch von denen sogar gebraucht
wird, die dem Geschmacksurtheile das Recht einräumen, für jedermann
#233# gültig auszusprechen, ist: =über den Geschmack läßt sich nicht
disputiren=. |338.10| Das heißt so viel als: der Bestimmungsgrund eines
Geschmacksurtheils mag zwar auch objectiv sein, aber er läßt sich
nicht auf bestimmte Begriffe bringen; mithin kann über das Urtheil
selbst durch Beweise nichts =entschieden= werden, obgleich darüber
gar wohl und mit Recht =gestritten= werden kann. Denn =Streiten=
und =Disputiren= sind zwar |338.15| darin einerlei, daß sie durch
wechselseitigen Widerstand der Urtheile Einhelligkeit derselben
hervorzubringen suchen, darin aber verschieden, daß das letztere dieses
nach bestimmten Begriffen als Beweisgründen zu bewirken hofft, mithin
=objective Begriffe= als Gründe des Urtheils annimmt. Wo dieses aber
als unthunlich betrachtet wird, da wird das Disputiren |338.20| eben
sowohl als unthunlich beurtheilt.
Man sieht leicht, daß zwischen diesen zwei Gemeinörtern ein Satz fehlt,
der zwar nicht sprichwörtlich im Umlaufe, aber doch in jedermanns
Sinne enthalten ist, nämlich: =über den Geschmack läßt sich streiten=
(obgleich nicht disputiren). Dieser Satz aber enthält das Gegentheil
des |338.25| obersten Satzes. Denn worüber es erlaubt sein soll zu
streiten, da muß Hoffnung sein unter einander überein zu kommen; mithin
muß man auf Gründe des Urtheils, die nicht bloß Privatgültigkeit haben
und also nicht bloß subjectiv sind, rechnen können; welchem gleichwohl
jener Grundsatz: =ein jeder hat seinen eignen Geschmack=, gerade
entgegen ist. |338.30|
Es zeigt sich also in Ansehung des Princips des Geschmacks folgende
#234# Antinomie:
1) =Thesis.= Das Geschmacksurtheil gründet sich nicht auf Begriffen;
denn sonst ließe sich darüber disputiren (durch Beweise entscheiden).
2) =Antithesis.= Das Geschmacksurtheil gründet sich auf Begriffen;
|338.35| denn sonst ließe sich ungeachtet der Verschiedenheit desselben
darüber auch nicht einmal streiten (auf die nothwendige Einstimmung
anderer mit diesem Urtheile Anspruch machen).
§ 57.
Auflösung der Antinomie des Geschmacks.
Es ist keine Möglichkeit, den Widerstreit jener jedem
Geschmacksurtheile |339.5| untergelegten Principien (welche nichts
anders sind, als die oben in der Analytik vorgestellten zwei
Eigenthümlichkeiten des Geschmacksurtheils) zu heben, als daß man
zeigt: der Begriff, worauf man das Object in dieser Art Urtheile
bezieht, werde in beiden Maximen der ästhetischen Urtheilskraft
nicht in einerlei Sinn genommen; dieser zwiefache Sinn oder |339.10|
Gesichtspunkt der Beurtheilung sei unserer transscendentalen
Urtheilskraft nothwendig; aber auch der Schein in der Vermengung des
einen mit dem andern, als natürliche Illusion, unvermeidlich.
Auf irgend einen Begriff muß sich das Geschmacksurtheil beziehen; denn
sonst könnte es schlechterdings nicht auf nothwendige Gültigkeit für
|339.15| #235# jedermann Anspruch machen. Aber =aus= einem Begriffe
darf es darum eben nicht erweislich sein, weil ein Begriff entweder
bestimmbar, oder auch an sich unbestimmt und zugleich unbestimmbar
sein kann. Von der erstern Art ist der Verstandesbegriff, der durch
Prädicate der sinnlichen Anschauung, die ihm correspondiren kann,
bestimmbar ist; von der zweiten |339.20| aber der transscendentale
Vernunftbegriff von dem Übersinnlichen, was aller jener Anschauung zum
Grunde liegt, der also weiter nicht theoretisch bestimmt werden kann.
Nun geht das Geschmacksurtheil auf Gegenstände der Sinne, aber nicht um
einen =Begriff= derselben für den Verstand zu bestimmen; denn |339.25|
es ist kein Erkenntnißurtheil. Es ist daher, als auf das Gefühl der
Lust bezogene anschauliche einzelne Vorstellung, nur ein Privaturtheil:
und sofern würde es seiner Gültigkeit nach auf das urtheilende
Individuum allein beschränkt sein: der Gegenstand ist =für mich= ein
Gegenstand des Wohlgefallens, für andre mag es sich anders verhalten;
— ein jeder hat |339.30| seinen Geschmack.
Gleichwohl ist ohne Zweifel im Geschmacksurtheile eine erweiterte
Beziehung der Vorstellung des Objects (zugleich auch des Subjects)
enthalten, worauf wir eine Ausdehnung dieser Art Urtheile als
nothwendig für jedermann gründen: welcher daher nothwendig irgend
ein Begriff zum |339.35| Grunde liegen muß; aber ein Begriff, der
sich gar nicht durch Anschauung #236# bestimmen, durch den sich
nichts erkennen, mithin auch =kein Beweis= für das Geschmacksurtheil
=führen läßt=. Ein dergleichen Begriff aber ist der bloße reine
Vernunftbegriff von dem Übersinnlichen, was dem Gegenstande (und auch
dem urtheilenden Subjecte) als Sinnenobjecte, mithin |340.5| als
Erscheinung zum Grunde liegt. Denn nähme man eine solche Rücksicht
nicht an, so wäre der Anspruch des Geschmacksurtheils auf allgemeine
Gültigkeit nicht zu retten; wäre der Begriff, worauf es sich gründet,
ein nur bloß verworrener Verstandesbegriff etwa von Vollkommenheit,
dem man correspondirend die sinnliche Anschauung des Schönen beigeben
|340.10| könnte: so würde es wenigstens an sich möglich sein,
das Geschmacksurtheil auf Beweise zu gründen, welches der Thesis
widerspricht.
Nun fällt aber aller Widerspruch weg, wenn ich sage: das
Geschmacksurtheil gründet sich auf einem Begriffe (eines Grundes
überhaupt von der subjectiven Zweckmäßigkeit der Natur für die
Urtheilskraft), aus dem |340.15| aber nichts in Ansehung des Objects
erkannt und bewiesen werden kann, weil er an sich unbestimmbar und zum
Erkenntniß untauglich ist; es bekommt aber durch eben denselben doch
zugleich Gültigkeit für jedermann (bei jedem zwar als einzelnes, die
Anschauung unmittelbar begleitendes Urtheil): weil der Bestimmungsgrund
desselben vielleicht im Begriffe von |340.20| demjenigen liegt, was als
das übersinnliche Substrat der Menschheit angesehen #237# werden kann.
Es kommt bei der Auflösung einer Antinomie nur auf die Möglichkeit an,
daß zwei einander dem Scheine nach widerstreitende Sätze einander in
der That nicht widersprechen, sondern neben einander bestehen |340.25|
können, wenn gleich die Erklärung der Möglichkeit ihres Begriffs unser
Erkenntnißvermögen übersteigt. Daß dieser Schein auch natürlich und der
menschlichen Vernunft unvermeidlich sei, imgleichen warum er es sei und
bleibe, ob er gleich nach der Auflösung des Scheinwiderspruchs nicht
betrügt, kann hieraus auch begreiflich gemacht werden. |340.30|
Wir nehmen nämlich den Begriff, worauf die Allgemeingültigkeit eines
Urtheils sich gründen muß, in beiden widerstreitenden Urtheilen in
einerlei Bedeutung und sagen doch von ihm zwei entgegengesetzte
Prädicate aus. In der Thesis sollte es daher heißen: Das
Geschmacksurtheil gründet sich nicht auf =bestimmten= Begriffen; in der
Antithesis aber: |340.35| Das Geschmacksurtheil gründet sich doch auf
einem, obzwar =unbestimmten=, Begriffe (nämlich vom übersinnlichen
Substrat der Erscheinungen); und alsdann wäre zwischen ihnen kein
Widerstreit.
Mehr, als diesen Widerstreit in den Ansprüchen und Gegenansprüchen
des Geschmacks zu heben, können wir nicht leisten. Ein bestimmtes
objectives Princip des Geschmacks, wornach die Urtheile desselben
geleitet, |341.5| #238# geprüft und bewiesen werden könnten, zu
geben, ist schlechterdings unmöglich; denn es wäre alsdann kein
Geschmacksurtheil. Das subjective Princip, nämlich die unbestimmte
Idee des Übersinnlichen in uns, kann nur als der einzige Schlüssel
der Enträthselung dieses uns selbst seinen Quellen nach verborgenen
Vermögens angezeigt, aber durch nichts weiter begreiflich |341.10|
gemacht werden.
Der hier aufgestellten und ausgeglichenen Antinomie liegt der richtige
Begriff des Geschmacks, nämlich als einer bloß reflectirenden
ästhetischen Urtheilskraft, zum Grunde; und da wurden beide dem
Scheine nach widerstreitende Grundsätze mit einander vereinigt, indem
=beide wahr |341.15| sein können=, welches auch genug ist. Würde
dagegen zum Bestimmungsgrunde des Geschmacks (wegen der Einzelnheit
der Vorstellung, die dem Geschmacksurtheil zum Grunde liegt), wie von
Einigen geschieht, die =Annehmlichkeit=, oder, wie Andere (wegen der
Allgemeingültigkeit desselben) wollen, das Princip der =Vollkommenheit=
angenommen und die Definition |341.20| des Geschmacks darnach
eingerichtet: so entspringt daraus eine Antinomie, die schlechterdings
nicht auszugleichen ist, als so, daß man zeigt, daß =beide= einander
(aber nicht bloß contradictorisch) entgegenstehende =Sätze falsch
sind=: welches dann beweiset, daß der Begriff, worauf ein jeder
gegründet ist, sich selbst widerspreche. Man sieht also, daß |341.25|
#239# die Hebung der Antinomie der ästhetischen Urtheilskraft einen
ähnlichen Gang nehme mit dem, welchen die Kritik in Auflösung der
Antinomieen der reinen theoretischen Vernunft befolgte; und daß eben so
hier und auch in der Kritik der praktischen Vernunft die Antinomieen
wider Willen nöthigen, über das Sinnliche hinaus zu sehen und im
Übersinnlichen den |341.30| Vereinigungspunkt aller unserer Vermögen _a
priori_ zu suchen: weil kein anderer Ausweg übrig bleibt, die Vernunft
mit sich selbst einstimmig zu machen.
=Anmerkung I.=
Da wir in der Transscendental-Philosophie so oft Veranlassung finden,
|341.35| Ideen von Verstandesbegriffen zu unterscheiden, so kann
es von Nutzen sein, ihrem Unterschiede angemessene Kunstausdrücke
einzuführen. Ich glaube, man werde nichts dawider haben, wenn
ich einige in Vorschlag bringe. — Ideen in der allgemeinsten
Bedeutung sind nach einem gewissen (subjectiven oder objectiven)
Princip auf einen Gegenstand bezogene Vorstellungen, sofern sie
doch nie eine Erkenntniß desselben werden |342.5| können. Sie sind
entweder nach einem bloß subjectiven Princip der Übereinstimmung
der Erkenntnißvermögen unter einander (der Einbildungskraft und
des Verstandes) auf eine Anschauung bezogen: und heißen alsdann
=ästhetische=; oder nach einem objectiven Princip auf einen Begriff
bezogen, können aber doch nie eine Erkenntniß des Gegenstandes abgeben:
|342.10| und heißen Vernunftideen; in welchem Falle der Begriff ein
=transscendenter= Begriff ist, welcher vom Verstandesbegriffe, dem
jederzeit eine #240# adäquat correspondirende Erfahrung untergelegt
werden kann, und der darum =immanent= heißt, unterschieden ist.
Eine =ästhetische Idee= kann keine Erkenntniß werden, weil sie eine
|342.15| =Anschauung= (der Einbildungskraft) ist, der niemals ein
Begriff adäquat gefunden werden kann. Eine =Vernunftidee= kann nie
Erkenntniß werden, weil sie einen =Begriff= (vom Übersinnlichen)
enthält, dem niemals eine Anschauung angemessen gegeben werden kann.
Nun glaube ich, man könne die ästhetische Idee eine =inexponible=
|342.20| Vorstellung der Einbildungskraft, die Vernunftidee aber
einen =indemonstrabeln= Begriff der Vernunft nennen. Von beiden
wird vorausgesetzt, daß sie nicht etwa gar grundlos, sondern (nach
der obigen Erklärung einer Idee überhaupt) gewissen Principien der
Erkenntnißvermögen, wozu sie gehören (jene den subjectiven, diese
objectiven Principien), gemäß erzeugt |342.25| seien.
=Verstandesbegriffe= müssen als solche jederzeit demonstrabel sein
(wenn unter demonstriren wie in der Anatomie bloß das =Darstellen=
verstanden wird); d. i. der ihnen correspondirende Gegenstand muß
jederzeit in der Anschauung (reinen oder empirischen) gegeben werden
können: |342.30| denn dadurch allein können sie Erkenntnisse werden.
Der Begriff der =Größe= kann in der Raumesanschauung _a priori_, z. B.
einer geraden Linie u. s. w., gegeben werden; der Begriff der =Ursache=
an der Undurchdringlichkeit, dem Stoße der Körper u. s. w. Mithin
können beide durch eine empirische Anschauung belegt, d. i. der Gedanke
davon an einem Beispiele |342.35| gewiesen (demonstrirt, aufgezeigt)
werden; und dieses muß geschehen können: widrigenfalls man nicht gewiß
ist, ob der Gedanke nicht leer, d. i. ohne alles Object sei.
Man bedient sich in der Logik der Ausdrücke des Demonstrabeln oder
#241# Indemonstrabeln gemeiniglich nur in Ansehung der =Sätze=:
da die ersteren besser durch die Benennung der nur mittelbar, die
zweiten der =unmittelbar-gewissen= |343.5| Sätze könnten bezeichnet
werden; denn die reine Philosophie hat auch Sätze von beiden Arten,
wenn darunter beweisfähige und beweisunfähige wahre Sätze verstanden
werden. Allein aus Gründen _a priori_ kann sie als Philosophie zwar
beweisen, aber nicht demonstriren; wenn man nicht ganz und gar von
der Wortbedeutung abgehen will, nach |343.10| welcher demonstriren
(_ostendere_, _exhibere_) so viel heißt, als (es sei im Beweisen oder
auch bloß im Definiren) seinen Begriff zugleich in der Anschauung
darstellen: welche, wenn sie Anschauung =a priori= ist, das Construiren
desselben heißt, wenn sie aber auch empirisch ist, gleichwohl die
Vorzeigung des Objects bleibt, durch welche dem Begriffe die objective
|343.15| Realität gesichert wird. So sagt man von einem Anatomiker: er
demonstrire das menschliche Auge, wenn er den Begriff, den er vorher
discursiv vorgetragen hat, vermittelst der Zergliederung dieses Organs
anschaulich macht.
Diesem zufolge ist der Vernunftbegriff vom übersinnlichen Substrat
|343.20| aller Erscheinungen überhaupt, oder auch von dem, was unserer
Willkür in Beziehung auf moralische Gesetze zum Grunde gelegt werden
muß, nämlich von der transscendentalen Freiheit, schon der Species nach
ein indemonstrabler Begriff und Vernunftidee, Tugend aber ist dies dem
Grade nach: weil dem ersteren an sich gar nichts der Qualität nach in
der |343.25| Erfahrung Correspondirendes gegeben werden kann, in der
zweiten aber kein Erfahrungsproduct jener Causalität den Grad erreicht,
den die Vernunftidee zur Regel vorschreibt.
So wie an einer Vernunftidee die =Einbildungskraft= mit ihren #242#
Anschauungen den gegebenen Begriff nicht erreicht: so erreicht bei
einer |343.30| ästhetischen Idee der =Verstand= durch seine Begriffe
nie die ganze innere Anschauung der Einbildungskraft, welche sie
mit einer gegebenen Vorstellung verbindet. Da nun eine Vorstellung
der Einbildungskraft auf Begriffe bringen so viel heißt, als sie
=exponiren=: so kann die ästhetische Idee eine =inexponible=
Vorstellung derselben (in ihrem freien Spiele) |343.35| genannt werden.
Ich werde von dieser Art Ideen in der Folge noch einiges auszuführen
Gelegenheit haben; jetzt bemerke ich nur: daß beide Arten von Ideen,
die Vernunftideen sowohl als die ästhetischen, ihre Principien haben
müssen; und zwar beide in der Vernunft, jene in den objectiven, diese
in den subjectiven Principien ihres Gebrauchs.
Man kann diesem zufolge GENIE auch durch das Vermögen =ästhetischer
Ideen= erklären: wodurch zugleich der Grund angezeigt wird, warum
|344.5| in Producten des Genies die Natur (des Subjects), nicht ein
überlegter Zweck der Kunst (der Hervorbringung des Schönen) die Regel
giebt. Denn da das Schöne nicht nach Begriffen beurtheilt werden
muß, sondern nach der zweckmäßigen Stimmung der Einbildungskraft zur
Übereinstimmung mit dem Vermögen der Begriffe überhaupt: so kann nicht
Regel und |344.10| Vorschrift, sondern nur das, was bloß Natur im
Subjecte ist, aber nicht unter Regeln oder Begriffe gefaßt werden kann,
d. i. das übersinnliche Substrat aller seiner Vermögen (welches kein
Verstandesbegriff erreicht), folglich das, auf welches in Beziehung
alle unsere Erkenntnißvermögen zusammenstimmend zu machen, der letzte
durch das Intelligible unserer |344.15| Natur gegebene Zweck ist, jener
ästhetischen, aber unbedingten Zweckmäßigkeit in der schönen Kunst,
die jedermann gefallen zu müssen rechtmäßigen #243# Anspruch machen
soll, zum subjectiven Richtmaße dienen. So ist es auch allein möglich,
daß dieser, der man kein objectives Princip vorschreiben kann, ein
subjectives und doch allgemeingültiges Princip |344.20| _a priori_ zum
Grunde liege.
=Anmerkung II.=
Folgende wichtige Bemerkung bietet sich hier von selbst dar: daß es
nämlich =dreierlei Arten der Antinomie= der reinen Vernunft gebe,
die aber alle darin übereinkommen, daß sie dieselbe zwingen, von der
sonst |344.25| sehr natürlichen Voraussetzung, die Gegenstände der
Sinne für die Dinge an sich selbst zu halten, abzugehen, sie vielmehr
bloß für Erscheinungen gelten zu lassen und ihnen ein intelligibles
Substrat (etwas Übersinnliches, wovon der Begriff nur Idee ist und
keine eigentliche Erkenntniß zuläßt) unterzulegen. Ohne eine solche
Antinomie würde die Vernunft |344.30| sich niemals zu Annehmung eines
solchen das Feld ihrer Speculation so sehr verengenden Princips und
zu Aufopferungen, wobei so viele sonst sehr schimmernde Hoffnungen
gänzlich verschwinden müssen, entschließen können; denn selbst jetzt,
da sich ihr zur Vergütung dieser Einbuße ein um desto größerer
Gebrauch in praktischer Rücksicht eröffnet, scheint sie sich |344.35|
nicht ohne Schmerz von jenen Hoffnungen trennen und von der alten
Anhänglichkeit losmachen können.
Daß es drei Arten der Antinomie giebt, hat seinen Grund darin, daß
es drei Erkenntnißvermögen: Verstand, Urtheilskraft und Vernunft,
giebt, deren jedes (als oberes Erkenntnißvermögen) seine Principien
_a priori_ |345.5| haben muß; da denn die Vernunft, sofern sie über
diese Principien selbst und ihren Gebrauch urtheilt, in Ansehung ihrer
aller zu dem gegebenen #244# Bedingten unnachlaßlich das Unbedingte
fordert, welches sich doch nie finden läßt, wenn man das Sinnliche
als zu den Dingen an sich selbst gehörig betrachtet und ihm nicht
vielmehr, als bloßer Erscheinung, etwas |345.10| Übersinnliches (das
intelligible Substrat der Natur außer uns und in uns) als Sache an sich
selbst unterlegt. Da giebt es dann 1) eine Antinomie der Vernunft in
Ansehung des theoretischen Gebrauchs des Verstandes bis zum Unbedingten
hinauf =für das Erkenntnißvermögen=; 2) eine Antinomie der Vernunft
in Ansehung des ästhetischen Gebrauchs der Urtheilskraft |345.15|
=für das Gefühl der Lust und Unlust=; 3) eine Antinomie in Ansehung
des praktischen Gebrauchs der an sich selbst gesetzgebenden Vernunft
=für das Begehrungsvermögen=: sofern alle diese Vermögen ihre obere
Principien _a priori_ haben und gemäß einer unumgänglichen Forderung
der Vernunft nach diesen Principien auch =unbedingt= müssen |345.20|
urtheilen und ihr Object bestimmen können.
In Ansehung zweier Antinomieen, der des theoretischen und der des
praktischen Gebrauchs, jener obern Erkenntnißvermögen haben wir die
=Unvermeidlichkeit= derselben, wenn dergleichen Urtheile nicht auf
ein übersinnliches Substrat der gegebenen Objecte als Erscheinungen
zurücksehen, |345.25| dagegen aber auch die =Auflöslichkeit= derselben,
sobald das letztere geschieht, schon anderwärts gezeigt. Was nun
die Antinomie im Gebrauch der Urtheilskraft gemäß der Forderung
der Vernunft und deren hier gegebene Auflösung betrifft: so giebt
es kein anderes Mittel, derselben auszuweichen, als =entweder= zu
läugnen, daß dem ästhetischen Geschmacksurtheile |345.30| irgend
ein Princip _a priori_ zum Grunde liege, so daß aller Anspruch auf
Nothwendigkeit allgemeiner Beistimmung grundloser, leerer Wahn sei,
und ein Geschmacksurtheil nur sofern für richtig gehalten zu #245#
werden verdiene, weil =es sich trifft=, daß viele in Ansehung desselben
übereinkommen, und auch dieses eigentlich nicht um deswillen, weil man
|345.35| hinter dieser Einstimmung ein Princip _a priori_ =vermuthet=,
sondern (wie im Gaumengeschmack) weil die Subjecte zufälliger Weise
gleichförmig organisirt seien; =oder= man müßte annehmen, daß das
Geschmacksurtheil eigentlich ein verstecktes Vernunfturtheil über die
an einem Dinge und die Beziehung des Mannigfaltigen in ihm zu einem
Zwecke entdeckte Vollkommenheit sei, mithin nur um der Verworrenheit
willen, die dieser unserer Reflexion anhängt, ästhetisch genannt
werde, ob es gleich im |346.5| Grunde teleologisch sei: in welchem
Falle man die Auflösung der Antinomie durch transscendentale Ideen für
unnöthig und nichtig erklären und so mit den Objecten der Sinne nicht
als bloßen Erscheinungen, sondern auch als Dingen an sich selbst jene
Geschmacksgesetze vereinigen könnte. Wie wenig aber die eine sowohl als
die andere Ausflucht verschlage, ist |346.10| an mehrern Orten in der
Exposition der Geschmacksurtheile gezeigt worden.
Räumt man aber unserer Deduction wenigstens so viel ein, daß sie auf
dem rechten Wege geschehe, wenn gleich noch nicht in allen Stücken
hell genug gemacht sei, so zeigen sich drei Ideen: =erstlich= des
Übersinnlichen |346.15| überhaupt ohne weitere Bestimmung als Substrats
der Natur; =zweitens= eben desselben, als Princips der subjectiven
Zweckmäßigkeit der Natur für unser Erkenntnißvermögen; =drittens=
eben desselben, als Princips der Zwecke der Freiheit und Princips der
Übereinstimmung derselben mit jener im Sittlichen. |346.20|
§ 58. #246#
Vom Idealismus der Zweckmäßigkeit der Natur sowohl als Kunst, als dem
alleinigen Princip der ästhetischen Urtheilskraft.
Man kann zuvörderst das Princip des Geschmacks entweder darin |346.25|
setzen, daß dieser jederzeit nach empirischen Bestimmungsgründen
und also nach solchen, die nur _a posteriori_ durch Sinne gegeben
werden, oder man kann einräumen, daß er aus einem Grunde _a priori_
urtheile. Das erstere wäre der =Empirism= der Kritik des Geschmacks,
das zweite der =Rationalism= derselben. Nach dem =ersten= wäre das
Object unseres Wohlgefallens |346.30| nicht vom =Angenehmen=, nach
dem zweiten, wenn das Urtheil auf bestimmten Begriffen beruhte, nicht
vom =Guten= unterschieden; und so würde alle =Schönheit= aus der Welt
weggeläugnet und nur ein besonderer Namen, vielleicht für eine gewisse
Mischung von beiden vorgenannten Arten des Wohlgefallens, an dessen
Statt übrig bleiben. Allein |346.35| wir haben gezeigt, daß es auch
Gründe des Wohlgefallens _a priori_ gebe, die also mit dem Princip
des Rationalisms zusammen bestehen können, ungeachtet sie nicht in
=bestimmte Begriffe= gefaßt werden können.
Der Rationalism des Princips des Geschmacks ist dagegen entweder der
des =Realisms= der Zweckmäßigkeit, oder des =Idealisms= derselben.
|347.5| Weil nun ein Geschmacksurtheil kein Erkenntnißurtheil und
Schönheit #247# keine Beschaffenheit des Objects, für sich betrachtet,
ist: so kann der Rationalism des Princips des Geschmacks niemals
darin gesetzt werden, daß die Zweckmäßigkeit in diesem Urtheile
als objectiv gedacht werde, d. i. daß das Urtheil theoretisch,
mithin auch logisch (wenn gleich nur in einer |347.10| verworrenen
Beurtheilung) auf die Vollkommenheit des Objects, sondern nur
=ästhetisch=, auf die Übereinstimmung seiner Vorstellung in der
Einbildungskraft mit den wesentlichen Principien der Urtheilskraft
überhaupt, im Subjecte gehe. Folglich kann selbst nach dem Princip des
Rationalisms das Geschmacksurtheil und der Unterschied des Realisms und
|347.15| Idealisms desselben nur darin gesetzt werden, daß entweder
jene subjective Zweckmäßigkeit im erstern Falle als wirklicher
(absichtlicher) =Zweck= der Natur (oder der Kunst) mit unserer
Urtheilskraft übereinzustimmen oder im zweiten Falle nur als eine ohne
Zweck von selbst und zufälliger Weise sich hervorthuende zweckmäßige
Übereinstimmung zu dem Bedürfniß der |347.20| Urtheilskraft in Ansehung
der Natur und ihrer nach besondern Gesetzen erzeugten Formen angenommen
werde.
Dem Realism der ästhetischen Zweckmäßigkeit der Natur, da man nämlich
annehmen möchte, daß der Hervorbringung des Schönen eine Idee desselben
in der hervorbringenden Ursache, nämlich ein =Zweck= zu |347.25|
Gunsten unserer Einbildungskraft, zum Grunde gelegen habe, reden die
#248# schönen Bildungen im Reiche der organisirten Natur gar sehr das
Wort. Die Blumen, Blüthen, ja die Gestalten ganzer Gewächse, die für
ihren eigenen Gebrauch unnöthige, aber für unsern Geschmack gleichsam
ausgewählte Zierlichkeit der thierischen Bildungen von allerlei
Gattungen; vornehmlich |347.30| die unsern Augen so wohlgefällige und
reizende Mannigfaltigkeit und harmonische Zusammensetzung der Farben
(am Fasan, an Schalthieren, Insecten, bis zu den gemeinsten Blumen),
die, indem sie bloß die Oberfläche und auch an dieser nicht einmal die
Figur der Geschöpfe, welche doch noch zu den innern Zwecken derselben
erforderlich sein könnte, betreffen, |347.35| gänzlich auf äußere
Beschauung abgezweckt zu sein scheinen: geben der Erklärungsart
durch Annehmung wirklicher Zwecke der Natur für unsere ästhetische
Urtheilskraft ein großes Gewicht.
Dagegen widersetzt sich dieser Annahme nicht allein die Vernunft
durch ihre Maximen, allerwärts die unnöthige Vervielfältigung der
Principien nach aller Möglichkeit zu verhüten; sondern die Natur zeigt
in ihren |348.5| freien Bildungen überall so viel mechanischen Hang
zu Erzeugung von Formen, die für den ästhetischen Gebrauch unserer
Urtheilskraft gleichsam gemacht zu sein scheinen, ohne den geringsten
Grund zur Vermuthung an die Hand zu geben, daß es dazu noch etwas mehr
als ihres Mechanisms, bloß als Natur, bedürfe, wornach sie auch ohne
alle ihnen zum Grunde |348.10| liegende Idee für unsere Beurtheilung
zweckmäßig sein können. Ich verstehe #249# aber unter einer =freien
Bildung= der Natur =diejenige=, wodurch aus einem =Flüssigen in Ruhe=
durch Verflüchtigung oder Absonderung eines Theils desselben (bisweilen
bloß der Wärmmaterie) das Übrige bei dem Festwerden eine bestimmte
Gestalt oder Gewebe (Figur oder Textur) |348.15| annimmt, die nach
der specifischen Verschiedenheit der Materien verschieden, in eben
derselben aber genau dieselbe ist. Hiezu aber wird, was man unter einer
wahren Flüssigkeit jederzeit versteht, nämlich daß die Materie in ihr
völlig aufgelöset, d. i. nicht als ein bloßes Gemenge fester und darin
bloß schwebender Theile anzusehen sei, vorausgesetzt. |348.20|
Die Bildung geschieht alsdann durch =Anschießen=, d. i. durch ein
plötzliches Festwerden, nicht durch einen allmähligen Übergang aus dem
flüssigen in den festen Zustand, sondern gleichsam durch einen Sprung,
welcher Übergang auch das =Krystallisiren= genannt wird. Das gemeinste
Beispiel von dieser Art Bildung ist das gefrierende Wasser, in welchem
|348.25| sich zuerst gerade Eisstrählchen erzeugen, die in Winkeln von
60 Grad sich zusammenfügen, indeß sich andere an jedem Punkt derselben
eben so ansetzen, bis alles zu Eis geworden ist: so daß während dieser
Zeit das Wasser zwischen den Eisstrählchen nicht allmählig zäher wird,
sondern so vollkommen flüssig ist, als es bei weit größerer Wärme
sein würde, und doch |348.30| die völlige Eiskälte hat. Die sich
absondernde Materie, die im Augenblicke #250# des Festwerdens plötzlich
entwischt, ist ein ansehnliches Quantum von Wärmestoff, dessen Abgang,
da es bloß zum Flüssigsein erfordert ward, dieses nunmehrige Eis
nicht im mindesten kälter, als das kurz vorher in ihm flüssige Wasser
zurückläßt. |348.35|
Viele Salze, imgleichen Steine, die eine krystallinische Figur
haben, werden eben so von einer im Wasser, wer weiß durch was für
Vermittelung aufgelösten Erdart erzeugt. Eben so bilden sich die
drusichten Configurationen vieler Minern, des würflichten Bleiglanzes,
des Rothgüldenerzes u. d. gl., allem Vermuthen nach auch im Wasser
und durch Anschießen der Theile: indem sie durch irgend eine Ursache
genöthigt werden, dieses Vehikel zu verlassen und sich unter einander
in bestimmte äußere Gestalten |349.5| zu vereinigen.
Aber auch innerlich zeigen alle Materien, welche bloß durch Hitze
flüssig waren und durch Erkalten Festigkeit angenommen haben, im
Bruche eine bestimmte Textur und lassen daraus urtheilen, daß, wenn
nicht ihr eigenes Gewicht oder die Luftberührung es gehindert hätte,
sie auch äußerlich |349.10| ihre specifisch eigenthümliche Gestalt
würden gewiesen haben: dergleichen man an einigen Metallen, die nach
der Schmelzung äußerlich erhärtet, inwendig aber noch flüssig waren,
durch Abzapfen des innern, noch flüssigen Theils und nunmehriges
ruhiges Anschießen des übrigen inwendig zurückgebliebenen beobachtet
hat. Viele von jenen mineralischen |349.15| #251# Krystallisationen,
als die Spatdrusen, der Glaskopf, die Eisenblüthe, geben oft überaus
schöne Gestalten, wie sie die Kunst nur immer ausdenken möchte; und die
Glorie in der Höhle von Antiparos ist bloß das Product eines sich durch
Gipslager durchsickernden Wassers.
Das Flüssige ist allem Ansehen nach überhaupt älter als das Feste,
|349.20| und sowohl die Pflanzen als thierische Körper werden
aus flüssiger Nahrungsmaterie gebildet, sofern sie sich in Ruhe
formt: freilich zwar in der letztern zuvörderst nach einer gewissen
ursprünglichen auf Zwecke gerichteten Anlage (die, wie im zweiten
Theile gewiesen werden wird, nicht ästhetisch, sondern teleologisch
nach dem Princip des Realisms beurtheilt |349.25| werden muß);
aber nebenbei doch auch vielleicht als dem allgemeinen Gesetze der
Verwandtschaft der Materien gemäß anschießend und sich in Freiheit
bildend. So wie nun die in einer Atmosphäre, welche ein Gemisch
verschiedener Luftarten ist, aufgelösten wäßrigen Flüssigkeiten,
wenn sich die letzeren durch Abgang der Wärme von jener scheiden,
Schneefiguren |349.30| erzeugen, die nach Verschiedenheit der
dermaligen Luftmischung von oft sehr künstlich scheinender und überaus
schöner Figur sind: so läßt sich, ohne dem teleologischen Princip
der Beurtheilung der Organisation etwas zu entziehen, wohl denken:
daß, was die Schönheit der Blumen, der Vogelfedern, der Muscheln
ihrer Gestalt sowohl als Farbe nach betrifft, diese |349.35| #252#
der Natur und ihrem Vermögen, sich in ihrer Freiheit ohne besondere
darauf gerichtete Zwecke nach chemischen Gesetzen durch Absetzung der
zur Organisation erforderlichen Materie auch ästhetisch-zweckmäßig zu
bilden, zugeschrieben werden könne.
Was aber das Princip der =Idealität= der Zweckmäßigkeit im Schönen
der Natur, als dasjenige, welches wir im ästhetischen Urtheile
selbst jederzeit zum Grunde legen, und welches uns keinen Realism
eines |350.5| Zwecks derselben für unsere Vorstellungskraft zum
Erklärungsgrunde zu brauchen erlaubt, geradezu beweiset: ist, daß wir
in der Beurtheilung der Schönheit überhaupt das Richtmaß derselben
_a priori_ in uns selbst suchen, und die ästhetische Urtheilskraft
in Ansehung des Urtheils, ob etwas schön sei oder nicht, selbst
gesetzgebend ist, welches bei Annehmung des Realisms |350.10| der
Zweckmäßigkeit der Natur nicht Statt finden kann, weil wir da von
der Natur lernen müßten, was wir schön zu finden hätten, und das
Geschmacksurtheil empirischen Principien unterworfen sein würde. Denn
in einer solchen Beurtheilung kommt es nicht darauf an, was die Natur
ist, oder auch für uns als Zweck ist, sondern wie wir sie aufnehmen. Es
|350.15| würde immer eine objective Zweckmäßigkeit der Natur sein, wenn
sie für unser Wohlgefallen ihre Formen gebildet hätte; und nicht eine
subjective Zweckmäßigkeit, welche auf dem Spiele der Einbildungskraft
in ihrer Freiheit #253# beruhte, wo es Gunst ist, womit wir die Natur
aufnehmen, nicht Gunst, die sie uns erzeigt. Die Eigenschaft der Natur,
daß sie für uns |350.20| Gelegenheit enthält, die innere Zweckmäßigkeit
in dem Verhältnisse unserer Gemüthskräfte in Beurtheilung gewisser
Producte derselben wahrzunehmen, und zwar als eine solche, die aus
einem übersinnlichen Grunde für nothwendig und allgemeingültig erklärt
werden soll, kann nicht Naturzweck sein, oder vielmehr von uns als
ein solcher beurtheilt werden: weil sonst |350.25| das Urtheil,
das dadurch bestimmt würde, Heteronomie, aber nicht, wie es einem
Geschmacksurtheile geziemt, frei sein und Autonomie zum Grunde haben
würde.
In der schönen Kunst ist das Princip des Idealisms der Zweckmäßigkeit
noch deutlicher zu erkennen. Denn daß hier nicht ein ästhetischer
|350.30| Realism derselben durch Empfindungen (wobei sie statt schöner
bloß angenehme Kunst sein würde) angenommen werden könne: das hat
sie mit der schönen Natur gemein. Allein daß das Wohlgefallen durch
ästhetische Ideen nicht von der Erreichung bestimmter Zwecke (als
mechanisch absichtliche Kunst) abhängen müsse, folglich selbst im
Rationalism des |350.35| Princips Idealität der Zwecke, nicht Realität
derselben zum Grunde liege: leuchtet auch schon dadurch ein, daß
schöne Kunst als solche nicht als ein Product des Verstandes und
der Wissenschaft, sondern des Genies betrachtet werden muß und also
durch =ästhetische= Ideen, welche von Vernunftideen bestimmter Zwecke
wesentlich unterschieden sind, ihre Regel bekomme. #254#
So wie die =Idealität= der Gegenstände der Sinne als Erscheinungen
|351.5| die einzige Art ist, die Möglichkeit zu erklären, daß ihre
Formen _a priori_ bestimmt werden können: so ist auch der =Idealism=
der Zweckmäßigkeit in Beurtheilung des Schönen der Natur und der Kunst
die einzige Voraussetzung, unter der allein die Kritik die Möglichkeit
eines Geschmacksurtheils, welches _a priori_ Gültigkeit für jedermann
fordert (ohne doch die |351.10| Zweckmäßigkeit, die am Objecte
vorgestellt wird, auf Begriffe zu gründen), erklären kann.
§ 59.
Von der Schönheit als Symbol der Sittlichkeit.
Die Realität unserer Begriffe darzuthun, werden immer Anschauungen
|351.15| erfordert. Sind es empirische Begriffe, so heißen die
letzteren =Beispiele=. Sind jene reine Verstandesbegriffe, so werden
die letzteren =Schemate= genannt. Verlangt man gar, daß die objective
Realität der Vernunftbegriffe, d. i. der Ideen, und zwar zum Behuf des
theoretischen Erkenntnisses derselben dargethan werde, so begehrt man
etwas Unmögliches, |351.20| weil ihnen schlechterdings keine Anschauung
angemessen gegeben werden kann.
Alle =Hypotypose= (Darstellung, _subiectio sub adspectum_) als
Versinnlichung #255# ist zwiefach: entweder =schematisch=, da einem
Begriffe, den der Verstand faßt, die correspondirende Anschauung _a
priori_ gegeben wird; |351.25| oder =symbolisch=, da einem Begriffe,
den nur die Vernunft denken und dem keine sinnliche Anschauung
angemessen sein kann, eine solche untergelegt wird, mit welcher das
Verfahren der Urtheilskraft demjenigen, was sie im Schematisiren
beobachtet, bloß analogisch ist, d. i. mit ihm bloß der Regel dieses
Verfahrens, nicht der Anschauung selbst, mithin bloß der |351.30| Form
der Reflexion, nicht dem Inhalte nach übereinkommt.
Es ist ein von den neuern Logikern zwar angenommener, aber
sinnverkehrender, unrechter Gebrauch des Worts =symbolisch=, wenn man
es der =intuitiven= Vorstellungsart entgegensetzt; denn die symbolische
ist nur eine Art der intuitiven. Die letztere (die intuitive) kann
nämlich in die |351.35| =schematische= und in die =symbolische=
Vorstellungsart eingetheilt werden. Beide sind Hypotyposen, d. i.
Darstellungen (_exhibitiones_): nicht bloße =Charakterismen=, d. i.
Bezeichnungen der Begriffe durch begleitende sinnliche Zeichen, die gar
nichts zu der Anschauung des Objects Gehöriges enthalten, sondern nur
jenen nach dem Gesetze der Association der Einbildungskraft, mithin
in subjectiver Absicht zum Mittel der Reproduction |352.5| dienen;
dergleichen sind entweder Worte, oder sichtbare (algebraische, #256#
selbst mimische) Zeichen, als bloße =Ausdrücke= für Begriffe[23].
[23] Das Intuitive der Erkenntniß muß dem Discursiven (nicht
dem Symbolischen) entgegen gesetzt werden. Das erstere ist nun
entweder =schematisch= durch |352.35| =Demonstration=; oder
=symbolisch= als Vorstellung nach einer bloßen =Analogie=.
Alle Anschauungen, die man Begriffen _a priori_ unterlegt, sind also
entweder =Schemate= oder =Symbole=, wovon die erstern directe, die
zweiten indirecte Darstellungen des Begriffs enthalten. Die erstern
thun dieses |352.10| demonstrativ, die zweiten vermittelst einer
Analogie (zu welcher man sich auch empirischer Anschauungen bedient),
in welcher die Urtheilskraft ein doppeltes Geschäft verrichtet,
erstlich den Begriff auf den Gegenstand einer sinnlichen Anschauung
und dann zweitens die bloße Regel der Reflexion über jene Anschauung
auf einen ganz andern Gegenstand, von |352.15| dem der erstere nur
das Symbol ist, anzuwenden. So wird ein monarchischer Staat durch
einen beseelten Körper, wenn er nach inneren Volksgesetzen, durch eine
bloße Maschine aber (wie etwa eine Handmühle), wenn er durch einen
einzelnen absoluten Willen beherrscht wird, in beiden Fällen aber nur
=symbolisch= vorgestellt. Denn zwischen einem despotischen |352.20|
Staate und einer Handmühle ist zwar keine Ähnlichkeit, wohl aber
zwischen den Regeln, über beide und ihre Causalität zu reflectiren.
Dies Geschäft ist bis jetzt noch wenig auseinander gesetzt worden,
so sehr es #257# auch eine tiefere Untersuchung verdient; allein
hier ist nicht der Ort, sich dabei aufzuhalten. Unsere Sprache ist
voll von dergleichen indirecten |352.25| Darstellungen nach einer
Analogie, wodurch der Ausdruck nicht das eigentliche Schema für den
Begriff, sondern bloß ein Symbol für die Reflexion enthält. So sind
die Wörter =Grund= (Stütze, Basis), =Abhängen= (von oben Gehalten
werden), woraus =Fließen= (statt Folgen), =Substanz= (wie Locke sich
ausdrückt: der Träger der Accidenzen) und unzählige andere |352.30|
nicht schematische, sondern symbolische Hypotyposen und Ausdrücke für
Begriffe nicht vermittelst einer directen Anschauung, sondern nur nach
einer Analogie mit derselben, d. i. der Übertragung der Reflexion über
einen Gegenstand der Anschauung auf einen ganz andern Begriff, dem
vielleicht nie eine Anschauung direct correspondiren kann. Wenn man
eine bloße Vorstellungsart schon Erkenntniß nennen darf (welches, wenn
sie ein Princip nicht der theoretischen Bestimmung des Gegenstandes
ist, was er an sich sei, sondern der praktischen, was die Idee von
ihm für uns |353.5| und den zweckmäßigen Gebrauch derselben werden
soll, wohl erlaubt ist): so ist alle unsere Erkenntniß von Gott bloß
symbolisch; und der, welcher sie mit den Eigenschaften Verstand, Wille
u. s. w., die allein an Weltwesen ihre objective Realität beweisen,
für schematisch nimmt, geräth in den Anthropomorphism, so wie, wenn er
alles Intuitive wegläßt, in den |353.10| #258# Deism, wodurch überall
nichts, auch nicht in praktischer Absicht, erkannt wird.
Nun sage ich: das Schöne ist das Symbol des Sittlich-Guten; und auch
nur in dieser Rücksicht (einer Beziehung, die jedermann natürlich
ist, und die auch jedermann andern als Pflicht zumuthet) gefällt es
mit einem |353.15| Anspruche auf jedes andern Beistimmung, wobei sich
das Gemüth zugleich einer gewissen Veredlung und Erhebung über die
bloße Empfänglichkeit einer Lust durch Sinneneindrücke bewußt ist und
anderer Werth auch nach einer ähnlichen Maxime ihrer Urtheilskraft
schätzt. Das ist das =Intelligibele=, worauf, wie der vorige Paragraph
Anzeige that, der Geschmack |353.20| hinaussieht, wozu nämlich selbst
unsere oberen Erkenntnißvermögen zusammenstimmen, und ohne welches
zwischen ihrer Natur, verglichen mit den Ansprüchen, die der Geschmack
macht, lauter Widersprüche erwachsen würden. In diesem Vermögen sieht
sich die Urtheilskraft nicht, wie sonst in empirischer Beurtheilung
einer Heteronomie der Erfahrungsgesetze unterworfen: |353.25| sie
giebt in Ansehung der Gegenstände eines so reinen Wohlgefallens
ihr selbst das Gesetz, so wie die Vernunft es in Ansehung des
Begehrungsvermögens thut; und sieht sich sowohl wegen dieser innern
Möglichkeit im Subjecte, als wegen der äußern Möglichkeit einer damit
übereinstimmenden Natur auf etwas im Subjecte selbst und außer ihm,
|353.30| #259# was nicht Natur, auch nicht Freiheit, doch aber mit
dem Grunde der letzteren, nämlich dem Übersinnlichen, verknüpft ist,
bezogen, in welchem das theoretische Vermögen mit dem praktischen auf
gemeinschaftliche und unbekannte Art zur Einheit verbunden wird. Wir
wollen einige Stücke dieser Analogie anführen, indem wir zugleich die
Verschiedenheit derselben |353.35| nicht unbemerkt lassen.
1) Das Schöne gefällt =unmittelbar= (aber nur in der reflectirenden
Anschauung, nicht wie Sittlichkeit im Begriffe). 2) Es gefällt
=ohne alles Interesse= (das Sittlich-Gute zwar nothwendig mit einem
Interesse, aber nicht einem solchen, was vor dem Urtheile über das
Wohlgefallen vorhergeht, verbunden, sondern was dadurch allererst
bewirkt wird). 3) Die =Freiheit= der Einbildungskraft (also der
Sinnlichkeit unseres |354.5| Vermögens) wird in der Beurtheilung
des Schönen mit der Gesetzmäßigkeit des Verstandes als einstimmig
vorgestellt (im moralischen Urtheile wird die Freiheit des Willens
als Zusammenstimmung des letzteren mit sich selbst nach allgemeinen
Vernunftgesetzen gedacht). 4) Das subjective Princip der Beurtheilung
des Schönen wird als =allgemein=, d. i. für |354.10| jedermann gültig,
aber durch keinen allgemeinen Begriff kenntlich vorgestellt (das
objective Princip der Moralität wird auch für allgemein, d. i. für
alle Subjecte, zugleich auch für alle Handlungen desselben Subjects,
und dabei durch einen allgemeinen Begriff kenntlich erklärt). Daher
ist #260# das moralische Urtheil nicht allein bestimmter constitutiver
Principien |354.15| fähig, sondern ist =nur= durch Gründung der Maximen
auf dieselben und ihre Allgemeinheit möglich.
Die Rücksicht auf diese Analogie ist auch dem gemeinen Verstande
gewöhnlich; und wir benennen schöne Gegenstände der Natur oder der
Kunst oft mit Namen, die eine sittliche Beurtheilung zum Grunde zu
legen |354.20| scheinen. Wir nennen Gebäude oder Bäume majestätisch
und prächtig, oder Gefilde lachend und fröhlich; selbst Farben werden
unschuldig, bescheiden, zärtlich genannt, weil sie Empfindungen
erregen, die etwas mit dem Bewußtsein eines durch moralische Urtheile
bewirkten Gemüthszustandes Analogisches enthalten. Der Geschmack
macht gleichsam den Übergang |354.25| vom Sinnenreiz zum habituellen
moralischen Interesse ohne einen zu gewaltsamen Sprung möglich, indem
er die Einbildungskraft auch in ihrer Freiheit als zweckmäßig für den
Verstand bestimmbar vorstellt und sogar an Gegenständen der Sinne auch
ohne Sinnenreiz ein freies Wohlgefallen finden lehrt. |354.30|
§ 60. #261#
Anhang.
Von der Methodenlehre des Geschmacks.
Die Eintheilung einer Kritik in Elementarlehre und Methodenlehre,
welche vor der Wissenschaft vorhergeht, läßt sich auf die
Geschmackskritik |354.35| nicht anwenden: weil es keine Wissenschaft
des Schönen giebt noch geben kann, und das Urtheil des Geschmacks
nicht durch Principien bestimmbar ist. Denn was das Wissenschaftliche
in jeder Kunst anlangt, welches auf =Wahrheit= in der Darstellung
ihres Objects geht, so ist dieses zwar die unumgängliche Bedingung
(_conditio sine qua non_) der schönen Kunst, |355.5| aber diese nicht
selber. Es giebt also für die schöne Kunst nur eine =Manier= (_modus_),
nicht =Lehrart= (_methodus_). Der Meister muß es vormachen, was und
wie es der Schüler zu Stande bringen soll; und die allgemeinen Regeln,
worunter er zuletzt sein Verfahren bringt, können eher dienen, die
Hauptmomente desselben gelegentlich in Erinnerung zu |355.10| bringen,
als sie ihm vorzuschreiben. Hiebei muß dennoch auf ein gewisses Ideal
Rücksicht genommen werden, welches die Kunst vor Augen haben muß,
ob sie es gleich in ihrer Ausübung nie völlig erreicht. Nur durch
die Aufweckung der Einbildungskraft des Schülers zur Angemessenheit
mit einem gegebenen Begriffe, durch die angemerkte Unzulänglichkeit
des |355.15| #262# Ausdrucks für die Idee, welche der Begriff selbst
nicht erreicht, weil sie ästhetisch ist, und durch scharfe Kritik kann
verhütet werden, daß die Beispiele, die ihm vorgelegt werden, von ihm
nicht sofort für Urbilder und etwa keiner noch höhern Norm und eigener
Beurtheilung unterworfene Muster der Nachahmung gehalten und so das
Genie, mit ihm aber auch |355.20| die Freiheit der Einbildungskraft
selbst in ihrer Gesetzmäßigkeit erstickt werde, ohne welche keine
schöne Kunst, selbst nicht einmal ein richtiger sie beurtheilender
eigener Geschmack möglich ist.
Die Propädeutik zu aller schönen Kunst, sofern es auf den höchsten
Grad ihrer Vollkommenheit angelegt ist, scheint nicht in Vorschriften,
sondern |355.25| in der Cultur der Gemüthskräfte durch diejenigen
Vorkenntnisse zu liegen, welche man _humaniora_ nennt: vermuthlich
weil =Humanität= einerseits das allgemeine =Theilnehmungsgefühl=,
andererseits das Vermögen sich innigst und allgemein =mittheilen=
zu können bedeutet; welche Eigenschaften, zusammen verbunden, die
der Menschheit angemessene |355.30| Geselligkeit ausmachen, wodurch
sie sich von der thierischen Eingeschränktheit unterscheidet. Das
Zeitalter sowohl als die Völker, in welchen der rege Trieb zur
=gesetzlichen= Geselligkeit, wodurch ein Volk ein dauerndes gemeines
Wesen ausmacht, mit den großen Schwierigkeiten rang, welche die
schwere Aufgabe, Freiheit (und also auch Gleichheit) mit |355.35|
#263# einem Zwange (mehr der Achtung und Unterwerfung aus Pflicht als
Furcht) zu vereinigen, umgeben; ein solches Zeitalter und ein solches
Volk mußte die Kunst der wechselseitigen Mittheilung der Ideen des
ausgebildetesten Theils mit dem roheren, die Abstimmung der Erweiterung
und Verfeinerung der ersteren zur natürlichen Einfalt und Originalität
des letzteren und auf diese Art dasjenige Mittel zwischen der höheren
Cultur und der genügsamen Natur zuerst erfinden, welches den richtigen,
nach keinen allgemeinen |356.5| Regeln anzugebenden Maßstab auch für
den Geschmack, als allgemeinen Menschensinn, ausmacht.
Schwerlich wird ein späteres Zeitalter jene Muster entbehrlich machen:
weil es der Natur immer weniger nahe sein wird und sich zuletzt, ohne
bleibende Beispiele von ihr zu haben, kaum einen Begriff von der
glücklichen |356.10| Vereinigung des gesetzlichen Zwanges der höchsten
Cultur mit der Kraft und Richtigkeit der ihren eigenen Werth fühlenden
freien Natur in einem und demselben Volke zu machen im Stande sein
möchte.
Da aber der Geschmack im Grunde ein Beurtheilungsvermögen der
Versinnlichung sittlicher Ideen (vermittelst einer gewissen Analogie
der |356.15| Reflexion über beide) ist, wovon auch und von der darauf
zu gründenden größeren Empfänglichkeit für das Gefühl aus den letzteren
(welches das moralische heißt) diejenige Lust sich ableitet, welche
der Geschmack als für die Menschheit überhaupt, nicht bloß für eines
Jeden Privatgefühl gültig #264# erklärt: so leuchtet ein, daß die wahre
Propädeutik zur Gründung des |356.20| Geschmacks die Entwickelung
sittlicher Ideen und die Cultur des moralischen Gefühls sei; da, nur
wenn mit diesem die Sinnlichkeit in Einstimmung gebracht wird, der
ächte Geschmack eine bestimmte, unveränderliche Form annehmen kann.
Der #265#
Kritik der Urtheilskraft
Zweiter Theil.
Kritik der teleologischen Urtheilskraft.
§ 61. #267#
Von der objectiven Zweckmäßigkeit der Natur.
Man hat nach transscendentalen Principien guten Grund, eine subjective
Zweckmäßigkeit der Natur in ihren besondern Gesetzen zu der Faßlichkeit
für die menschliche Urtheilskraft und der Möglichkeit der Verknüpfung
|359.5| der besondern Erfahrungen in ein System derselben anzunehmen;
wo dann unter den vielen Producten derselben auch solche als möglich
erwartet werden können, die, als ob sie ganz eigentlich für unsere
Urtheilskraft angelegt wären, solche specifische ihr angemessene
Formen enthalten, welche durch ihre Mannigfaltigkeit und Einheit die
Gemüthskräfte (die im Gebrauche |359.10| dieses Vermögens im Spiele
sind) gleichsam zu stärken und zu unterhalten dienen, und denen man
daher den Namen =schöner= Formen beilegt.
Daß aber Dinge der Natur einander als Mittel zu Zwecken dienen, und
ihre Möglichkeit selbst nur durch diese Art von Causalität hinreichend
|359.15| verständlich sei, dazu haben wir gar keinen Grund in der
allgemeinen Idee der Natur, als Inbegriffs der Gegenstände der Sinne.
Denn im obigen #268# Falle konnte die Vorstellung der Dinge, weil sie
etwas in uns ist, als zu der innerlich zweckmäßigen Stimmung unserer
Erkenntnißvermögen geschickt und tauglich, ganz wohl auch _a priori_
gedacht werden; wie aber |359.20| Zwecke, die nicht die unsrigen sind,
und die auch der Natur (welche wir nicht als intelligentes Wesen
annehmen) nicht zukommen, doch eine besondere Art der Causalität,
wenigstens eine ganz eigne Gesetzmäßigkeit derselben ausmachen können
oder sollen, läßt sich _a priori_ gar nicht mit einigem Grunde
präsumiren. Was aber noch mehr ist, so kann uns selbst |359.25| die
Erfahrung die Wirklichkeit derselben nicht beweisen; es müßte denn eine
Vernünftelei vorhergegangen sein, die nur den Begriff des Zwecks in
die Natur der Dinge hineinspielt, aber ihn nicht von den Objecten und
ihrer Erfahrungserkenntniß hernimmt, denselben also mehr braucht, die
Natur nach der Analogie mit einem subjectiven Grunde der Verknüpfung
der Vorstellungen in uns begreiflich zu machen, als sie aus objectiven
Gründen zu erkennen. |360.5|
Überdem ist die objective Zweckmäßigkeit, als Princip der Möglichkeit
der Dinge der Natur, so weit davon entfernt, mit dem Begriffe derselben
=nothwendig= zusammenzuhängen: daß sie vielmehr gerade das ist, worauf
man sich vorzüglich beruft, um die Zufälligkeit derselben (der Natur)
und ihrer Form daraus zu beweisen. Denn wenn man z. B. den |360.10| Bau
eines Vogels, die Höhlung in seinen Knochen, die Lage seiner Flügel
#269# zur Bewegung und des Schwanzes zum Steuern u. s. w. anführt:
so sagt man, daß dieses alles nach dem bloßen _nexus effectivus_ in
der Natur, ohne noch eine besondere Art der Causalität, nämlich die
der Zwecke (_nexus finalis_), zu Hülfe zu nehmen, im höchsten Grade
zufällig sei; d. i. daß sich |360.15| die Natur, als bloßer Mechanism
betrachtet, auf tausendfache Art habe anders bilden können, ohne gerade
auf die Einheit nach einem solchen Princip zu stoßen, und man also
außer dem Begriffe der Natur, nicht in demselben den mindesten Grund
dazu _a priori_ allein anzutreffen hoffen dürfe. |360.20|
Gleichwohl wird die teleologische Beurtheilung, wenigstens
problematisch, mit Recht zur Naturforschung gezogen; aber nur um sie
nach der =Analogie= mit der Causalität nach Zwecken unter Principien
der Beobachtung und Nachforschung zu bringen, ohne sich anzumaßen sie
darnach zu =erklären=. Sie gehört also zur reflectirenden, nicht der
bestimmenden |360.25| Urtheilskraft. Der Begriff von Verbindungen und
Formen der Natur nach Zwecken ist doch wenigstens =ein Princip mehr=,
die Erscheinungen derselben unter Regeln zu bringen, wo die Gesetze
der Causalität nach dem bloßen Mechanism derselben nicht zulangen.
Denn wir führen einen teleologischen Grund an, wo wir einem Begriffe
vom Objecte, als ob er |360.30| in der Natur (nicht in uns) befindlich
wäre, Causalität in Ansehung eines Objects zueignen, oder vielmehr
nach der Analogie einer solchen Causalität #270# (dergleichen wir in
uns antreffen) uns die Möglichkeit des Gegenstandes vorstellen, mithin
die Natur als durch eignes Vermögen =technisch= denken; wogegen,
wenn wir ihr nicht eine solche Wirkungsart beilegen, ihre Causalität
|360.35| als blinder Mechanism vorgestellt werden müßte. Würden wir
dagegen der Natur =absichtlich=-wirkende Ursachen unterlegen, mithin
der Teleologie nicht bloß ein =regulatives= Princip für die bloße
=Beurtheilung= der Erscheinungen, denen die Natur nach ihren besondern
Gesetzen als unterworfen gedacht werden könne, sondern dadurch auch
ein =constitutives= Princip der =Ableitung= ihrer Producte von ihren
Ursachen zum Grunde legen: so würde der Begriff eines Naturzwecks
nicht mehr für die |361.5| reflectirende, sondern die bestimmende
Urtheilskraft gehören; alsdann aber in der That gar nicht der
Urtheilskraft eigenthümlich angehören (wie der Begriff der Schönheit
als formaler subjectiver Zweckmäßigkeit), sondern als Vernunftbegriff
eine neue Causalität in der Naturwissenschaft einführen, die wir doch
nur von uns selbst entlehnen und andern Wesen beilegen, |361.10| ohne
sie gleichwohl mit uns als gleichartig annehmen zu wollen.