Der Kritik der ästhetischen Urtheilskraft #231#

Zweiter Abschnitt.

Die Dialektik der ästhetischen Urtheilskraft.

§ 55.

Eine Urtheilskraft, die dialektisch sein soll, muß zuvörderst

vernünftelnd |337.5| sein; d. i. die Urtheile derselben müssen

auf Allgemeinheit und zwar a priori Anspruch machen[22]: denn in

solcher Urtheile Entgegensetzung besteht die Dialektik. Daher ist

die Unvereinbarkeit ästhetischer Sinnesurtheile (über das Angenehme

und Unangenehme) nicht dialektisch. Auch der Widerstreit der

Geschmacksurtheile, sofern sich ein jeder bloß auf seinen |337.10|

eignen Geschmack beruft, macht keine Dialektik des Geschmacks aus:

weil #232# niemand sein Urtheil zur allgemeinen Regel zu machen

gedenkt. Es bleibt also kein Begriff von einer Dialektik übrig,

welche den Geschmack angehen könnte, als der einer Dialektik der

=Kritik= des Geschmacks (nicht des Geschmacks selbst) in Ansehung

ihrer =Principien=: da nämlich über den |337.15| Grund der Möglichkeit

der Geschmacksurtheile überhaupt einander widerstreitende Begriffe

natürlicher und unvermeidlicher Weise auftreten. Transscendentale

Kritik des Geschmacks wird also nur sofern einen Theil enthalten,

der den Namen einer Dialektik der ästhetischen Urtheilskraft führen

kann, wenn sich eine Antinomie der Principien dieses Vermögens findet,

|337.20| welche die Gesetzmäßigkeit desselben, mithin auch seine innere

Möglichkeit zweifelhaft macht.

[22] Ein vernünftelndes Urtheil (_iudicium ratiocinans_)

kann ein jedes heißen, das sich als allgemein ankündigt; denn

sofern kann es zum Obersatze in einem Vernunftschlusse dienen.

Ein Vernunfturtheil (_iudicium ratiocinatum_) kann dagegen

nur ein |337.25| solches genannt werden, welches als der

Schlußsatz von einem Vernunftschlusse, folglich als _a priori_

gegründet gedacht wird.

§ 56.

Vorstellung der Antinomie des Geschmacks.

Der erste Gemeinort des Geschmacks ist in dem Satze, womit sich jeder

Geschmacklose gegen Tadel zu verwahren denkt, enthalten: =ein jeder hat

seinen eignen Geschmack=. Das heißt so viel als: der Bestimmungsgrund

|338.5| dieses Urtheils ist bloß subjectiv (Vergnügen oder Schmerz);

und das Urtheil hat kein Recht auf die nothwendige Beistimmung anderer.

Der zweite Gemeinort desselben, der auch von denen sogar gebraucht

wird, die dem Geschmacksurtheile das Recht einräumen, für jedermann

#233# gültig auszusprechen, ist: =über den Geschmack läßt sich nicht

disputiren=. |338.10| Das heißt so viel als: der Bestimmungsgrund eines

Geschmacksurtheils mag zwar auch objectiv sein, aber er läßt sich

nicht auf bestimmte Begriffe bringen; mithin kann über das Urtheil

selbst durch Beweise nichts =entschieden= werden, obgleich darüber

gar wohl und mit Recht =gestritten= werden kann. Denn =Streiten=

und =Disputiren= sind zwar |338.15| darin einerlei, daß sie durch

wechselseitigen Widerstand der Urtheile Einhelligkeit derselben

hervorzubringen suchen, darin aber verschieden, daß das letztere dieses

nach bestimmten Begriffen als Beweisgründen zu bewirken hofft, mithin

=objective Begriffe= als Gründe des Urtheils annimmt. Wo dieses aber

als unthunlich betrachtet wird, da wird das Disputiren |338.20| eben

sowohl als unthunlich beurtheilt.

Man sieht leicht, daß zwischen diesen zwei Gemeinörtern ein Satz fehlt,

der zwar nicht sprichwörtlich im Umlaufe, aber doch in jedermanns

Sinne enthalten ist, nämlich: =über den Geschmack läßt sich streiten=

(obgleich nicht disputiren). Dieser Satz aber enthält das Gegentheil

des |338.25| obersten Satzes. Denn worüber es erlaubt sein soll zu

streiten, da muß Hoffnung sein unter einander überein zu kommen; mithin

muß man auf Gründe des Urtheils, die nicht bloß Privatgültigkeit haben

und also nicht bloß subjectiv sind, rechnen können; welchem gleichwohl

jener Grundsatz: =ein jeder hat seinen eignen Geschmack=, gerade

entgegen ist. |338.30|

Es zeigt sich also in Ansehung des Princips des Geschmacks folgende

#234# Antinomie:

1) =Thesis.= Das Geschmacksurtheil gründet sich nicht auf Begriffen;

denn sonst ließe sich darüber disputiren (durch Beweise entscheiden).

2) =Antithesis.= Das Geschmacksurtheil gründet sich auf Begriffen;

|338.35| denn sonst ließe sich ungeachtet der Verschiedenheit desselben

darüber auch nicht einmal streiten (auf die nothwendige Einstimmung

anderer mit diesem Urtheile Anspruch machen).

§ 57.

Auflösung der Antinomie des Geschmacks.

Es ist keine Möglichkeit, den Widerstreit jener jedem

Geschmacksurtheile |339.5| untergelegten Principien (welche nichts

anders sind, als die oben in der Analytik vorgestellten zwei

Eigenthümlichkeiten des Geschmacksurtheils) zu heben, als daß man

zeigt: der Begriff, worauf man das Object in dieser Art Urtheile

bezieht, werde in beiden Maximen der ästhetischen Urtheilskraft

nicht in einerlei Sinn genommen; dieser zwiefache Sinn oder |339.10|

Gesichtspunkt der Beurtheilung sei unserer transscendentalen

Urtheilskraft nothwendig; aber auch der Schein in der Vermengung des

einen mit dem andern, als natürliche Illusion, unvermeidlich.

Auf irgend einen Begriff muß sich das Geschmacksurtheil beziehen; denn

sonst könnte es schlechterdings nicht auf nothwendige Gültigkeit für

|339.15| #235# jedermann Anspruch machen. Aber =aus= einem Begriffe

darf es darum eben nicht erweislich sein, weil ein Begriff entweder

bestimmbar, oder auch an sich unbestimmt und zugleich unbestimmbar

sein kann. Von der erstern Art ist der Verstandesbegriff, der durch

Prädicate der sinnlichen Anschauung, die ihm correspondiren kann,

bestimmbar ist; von der zweiten |339.20| aber der transscendentale

Vernunftbegriff von dem Übersinnlichen, was aller jener Anschauung zum

Grunde liegt, der also weiter nicht theoretisch bestimmt werden kann.

Nun geht das Geschmacksurtheil auf Gegenstände der Sinne, aber nicht um

einen =Begriff= derselben für den Verstand zu bestimmen; denn |339.25|

es ist kein Erkenntnißurtheil. Es ist daher, als auf das Gefühl der

Lust bezogene anschauliche einzelne Vorstellung, nur ein Privaturtheil:

und sofern würde es seiner Gültigkeit nach auf das urtheilende

Individuum allein beschränkt sein: der Gegenstand ist =für mich= ein

Gegenstand des Wohlgefallens, für andre mag es sich anders verhalten;

— ein jeder hat |339.30| seinen Geschmack.

Gleichwohl ist ohne Zweifel im Geschmacksurtheile eine erweiterte

Beziehung der Vorstellung des Objects (zugleich auch des Subjects)

enthalten, worauf wir eine Ausdehnung dieser Art Urtheile als

nothwendig für jedermann gründen: welcher daher nothwendig irgend

ein Begriff zum |339.35| Grunde liegen muß; aber ein Begriff, der

sich gar nicht durch Anschauung #236# bestimmen, durch den sich

nichts erkennen, mithin auch =kein Beweis= für das Geschmacksurtheil

=führen läßt=. Ein dergleichen Begriff aber ist der bloße reine

Vernunftbegriff von dem Übersinnlichen, was dem Gegenstande (und auch

dem urtheilenden Subjecte) als Sinnenobjecte, mithin |340.5| als

Erscheinung zum Grunde liegt. Denn nähme man eine solche Rücksicht

nicht an, so wäre der Anspruch des Geschmacksurtheils auf allgemeine

Gültigkeit nicht zu retten; wäre der Begriff, worauf es sich gründet,

ein nur bloß verworrener Verstandesbegriff etwa von Vollkommenheit,

dem man correspondirend die sinnliche Anschauung des Schönen beigeben

|340.10| könnte: so würde es wenigstens an sich möglich sein,

das Geschmacksurtheil auf Beweise zu gründen, welches der Thesis

widerspricht.

Nun fällt aber aller Widerspruch weg, wenn ich sage: das

Geschmacksurtheil gründet sich auf einem Begriffe (eines Grundes

überhaupt von der subjectiven Zweckmäßigkeit der Natur für die

Urtheilskraft), aus dem |340.15| aber nichts in Ansehung des Objects

erkannt und bewiesen werden kann, weil er an sich unbestimmbar und zum

Erkenntniß untauglich ist; es bekommt aber durch eben denselben doch

zugleich Gültigkeit für jedermann (bei jedem zwar als einzelnes, die

Anschauung unmittelbar begleitendes Urtheil): weil der Bestimmungsgrund

desselben vielleicht im Begriffe von |340.20| demjenigen liegt, was als

das übersinnliche Substrat der Menschheit angesehen #237# werden kann.

Es kommt bei der Auflösung einer Antinomie nur auf die Möglichkeit an,

daß zwei einander dem Scheine nach widerstreitende Sätze einander in

der That nicht widersprechen, sondern neben einander bestehen |340.25|

können, wenn gleich die Erklärung der Möglichkeit ihres Begriffs unser

Erkenntnißvermögen übersteigt. Daß dieser Schein auch natürlich und der

menschlichen Vernunft unvermeidlich sei, imgleichen warum er es sei und

bleibe, ob er gleich nach der Auflösung des Scheinwiderspruchs nicht

betrügt, kann hieraus auch begreiflich gemacht werden. |340.30|

Wir nehmen nämlich den Begriff, worauf die Allgemeingültigkeit eines

Urtheils sich gründen muß, in beiden widerstreitenden Urtheilen in

einerlei Bedeutung und sagen doch von ihm zwei entgegengesetzte

Prädicate aus. In der Thesis sollte es daher heißen: Das

Geschmacksurtheil gründet sich nicht auf =bestimmten= Begriffen; in der

Antithesis aber: |340.35| Das Geschmacksurtheil gründet sich doch auf

einem, obzwar =unbestimmten=, Begriffe (nämlich vom übersinnlichen

Substrat der Erscheinungen); und alsdann wäre zwischen ihnen kein

Widerstreit.

Mehr, als diesen Widerstreit in den Ansprüchen und Gegenansprüchen

des Geschmacks zu heben, können wir nicht leisten. Ein bestimmtes

objectives Princip des Geschmacks, wornach die Urtheile desselben

geleitet, |341.5| #238# geprüft und bewiesen werden könnten, zu

geben, ist schlechterdings unmöglich; denn es wäre alsdann kein

Geschmacksurtheil. Das subjective Princip, nämlich die unbestimmte

Idee des Übersinnlichen in uns, kann nur als der einzige Schlüssel

der Enträthselung dieses uns selbst seinen Quellen nach verborgenen

Vermögens angezeigt, aber durch nichts weiter begreiflich |341.10|

gemacht werden.

Der hier aufgestellten und ausgeglichenen Antinomie liegt der richtige

Begriff des Geschmacks, nämlich als einer bloß reflectirenden

ästhetischen Urtheilskraft, zum Grunde; und da wurden beide dem

Scheine nach widerstreitende Grundsätze mit einander vereinigt, indem

=beide wahr |341.15| sein können=, welches auch genug ist. Würde

dagegen zum Bestimmungsgrunde des Geschmacks (wegen der Einzelnheit

der Vorstellung, die dem Geschmacksurtheil zum Grunde liegt), wie von

Einigen geschieht, die =Annehmlichkeit=, oder, wie Andere (wegen der

Allgemeingültigkeit desselben) wollen, das Princip der =Vollkommenheit=

angenommen und die Definition |341.20| des Geschmacks darnach

eingerichtet: so entspringt daraus eine Antinomie, die schlechterdings

nicht auszugleichen ist, als so, daß man zeigt, daß =beide= einander

(aber nicht bloß contradictorisch) entgegenstehende =Sätze falsch

sind=: welches dann beweiset, daß der Begriff, worauf ein jeder

gegründet ist, sich selbst widerspreche. Man sieht also, daß |341.25|

#239# die Hebung der Antinomie der ästhetischen Urtheilskraft einen

ähnlichen Gang nehme mit dem, welchen die Kritik in Auflösung der

Antinomieen der reinen theoretischen Vernunft befolgte; und daß eben so

hier und auch in der Kritik der praktischen Vernunft die Antinomieen

wider Willen nöthigen, über das Sinnliche hinaus zu sehen und im

Übersinnlichen den |341.30| Vereinigungspunkt aller unserer Vermögen _a

priori_ zu suchen: weil kein anderer Ausweg übrig bleibt, die Vernunft

mit sich selbst einstimmig zu machen.

=Anmerkung I.=

Da wir in der Transscendental-Philosophie so oft Veranlassung finden,

|341.35| Ideen von Verstandesbegriffen zu unterscheiden, so kann

es von Nutzen sein, ihrem Unterschiede angemessene Kunstausdrücke

einzuführen. Ich glaube, man werde nichts dawider haben, wenn

ich einige in Vorschlag bringe. — Ideen in der allgemeinsten

Bedeutung sind nach einem gewissen (subjectiven oder objectiven)

Princip auf einen Gegenstand bezogene Vorstellungen, sofern sie

doch nie eine Erkenntniß desselben werden |342.5| können. Sie sind

entweder nach einem bloß subjectiven Princip der Übereinstimmung

der Erkenntnißvermögen unter einander (der Einbildungskraft und

des Verstandes) auf eine Anschauung bezogen: und heißen alsdann

=ästhetische=; oder nach einem objectiven Princip auf einen Begriff

bezogen, können aber doch nie eine Erkenntniß des Gegenstandes abgeben:

|342.10| und heißen Vernunftideen; in welchem Falle der Begriff ein

=transscendenter= Begriff ist, welcher vom Verstandesbegriffe, dem

jederzeit eine #240# adäquat correspondirende Erfahrung untergelegt

werden kann, und der darum =immanent= heißt, unterschieden ist.

Eine =ästhetische Idee= kann keine Erkenntniß werden, weil sie eine

|342.15| =Anschauung= (der Einbildungskraft) ist, der niemals ein

Begriff adäquat gefunden werden kann. Eine =Vernunftidee= kann nie

Erkenntniß werden, weil sie einen =Begriff= (vom Übersinnlichen)

enthält, dem niemals eine Anschauung angemessen gegeben werden kann.

Nun glaube ich, man könne die ästhetische Idee eine =inexponible=

|342.20| Vorstellung der Einbildungskraft, die Vernunftidee aber

einen =indemonstrabeln= Begriff der Vernunft nennen. Von beiden

wird vorausgesetzt, daß sie nicht etwa gar grundlos, sondern (nach

der obigen Erklärung einer Idee überhaupt) gewissen Principien der

Erkenntnißvermögen, wozu sie gehören (jene den subjectiven, diese

objectiven Principien), gemäß erzeugt |342.25| seien.

=Verstandesbegriffe= müssen als solche jederzeit demonstrabel sein

(wenn unter demonstriren wie in der Anatomie bloß das =Darstellen=

verstanden wird); d. i. der ihnen correspondirende Gegenstand muß

jederzeit in der Anschauung (reinen oder empirischen) gegeben werden

können: |342.30| denn dadurch allein können sie Erkenntnisse werden.

Der Begriff der =Größe= kann in der Raumesanschauung _a priori_, z. B.

einer geraden Linie u. s. w., gegeben werden; der Begriff der =Ursache=

an der Undurchdringlichkeit, dem Stoße der Körper u. s. w. Mithin

können beide durch eine empirische Anschauung belegt, d. i. der Gedanke

davon an einem Beispiele |342.35| gewiesen (demonstrirt, aufgezeigt)

werden; und dieses muß geschehen können: widrigenfalls man nicht gewiß

ist, ob der Gedanke nicht leer, d. i. ohne alles Object sei.

Man bedient sich in der Logik der Ausdrücke des Demonstrabeln oder

#241# Indemonstrabeln gemeiniglich nur in Ansehung der =Sätze=:

da die ersteren besser durch die Benennung der nur mittelbar, die

zweiten der =unmittelbar-gewissen= |343.5| Sätze könnten bezeichnet

werden; denn die reine Philosophie hat auch Sätze von beiden Arten,

wenn darunter beweisfähige und beweisunfähige wahre Sätze verstanden

werden. Allein aus Gründen _a priori_ kann sie als Philosophie zwar

beweisen, aber nicht demonstriren; wenn man nicht ganz und gar von

der Wortbedeutung abgehen will, nach |343.10| welcher demonstriren

(_ostendere_, _exhibere_) so viel heißt, als (es sei im Beweisen oder

auch bloß im Definiren) seinen Begriff zugleich in der Anschauung

darstellen: welche, wenn sie Anschauung =a priori= ist, das Construiren

desselben heißt, wenn sie aber auch empirisch ist, gleichwohl die

Vorzeigung des Objects bleibt, durch welche dem Begriffe die objective

|343.15| Realität gesichert wird. So sagt man von einem Anatomiker: er

demonstrire das menschliche Auge, wenn er den Begriff, den er vorher

discursiv vorgetragen hat, vermittelst der Zergliederung dieses Organs

anschaulich macht.

Diesem zufolge ist der Vernunftbegriff vom übersinnlichen Substrat

|343.20| aller Erscheinungen überhaupt, oder auch von dem, was unserer

Willkür in Beziehung auf moralische Gesetze zum Grunde gelegt werden

muß, nämlich von der transscendentalen Freiheit, schon der Species nach

ein indemonstrabler Begriff und Vernunftidee, Tugend aber ist dies dem

Grade nach: weil dem ersteren an sich gar nichts der Qualität nach in

der |343.25| Erfahrung Correspondirendes gegeben werden kann, in der

zweiten aber kein Erfahrungsproduct jener Causalität den Grad erreicht,

den die Vernunftidee zur Regel vorschreibt.

So wie an einer Vernunftidee die =Einbildungskraft= mit ihren #242#

Anschauungen den gegebenen Begriff nicht erreicht: so erreicht bei

einer |343.30| ästhetischen Idee der =Verstand= durch seine Begriffe

nie die ganze innere Anschauung der Einbildungskraft, welche sie

mit einer gegebenen Vorstellung verbindet. Da nun eine Vorstellung

der Einbildungskraft auf Begriffe bringen so viel heißt, als sie

=exponiren=: so kann die ästhetische Idee eine =inexponible=

Vorstellung derselben (in ihrem freien Spiele) |343.35| genannt werden.

Ich werde von dieser Art Ideen in der Folge noch einiges auszuführen

Gelegenheit haben; jetzt bemerke ich nur: daß beide Arten von Ideen,

die Vernunftideen sowohl als die ästhetischen, ihre Principien haben

müssen; und zwar beide in der Vernunft, jene in den objectiven, diese

in den subjectiven Principien ihres Gebrauchs.

Man kann diesem zufolge GENIE auch durch das Vermögen =ästhetischer

Ideen= erklären: wodurch zugleich der Grund angezeigt wird, warum

|344.5| in Producten des Genies die Natur (des Subjects), nicht ein

überlegter Zweck der Kunst (der Hervorbringung des Schönen) die Regel

giebt. Denn da das Schöne nicht nach Begriffen beurtheilt werden

muß, sondern nach der zweckmäßigen Stimmung der Einbildungskraft zur

Übereinstimmung mit dem Vermögen der Begriffe überhaupt: so kann nicht

Regel und |344.10| Vorschrift, sondern nur das, was bloß Natur im

Subjecte ist, aber nicht unter Regeln oder Begriffe gefaßt werden kann,

d. i. das übersinnliche Substrat aller seiner Vermögen (welches kein

Verstandesbegriff erreicht), folglich das, auf welches in Beziehung

alle unsere Erkenntnißvermögen zusammenstimmend zu machen, der letzte

durch das Intelligible unserer |344.15| Natur gegebene Zweck ist, jener

ästhetischen, aber unbedingten Zweckmäßigkeit in der schönen Kunst,

die jedermann gefallen zu müssen rechtmäßigen #243# Anspruch machen

soll, zum subjectiven Richtmaße dienen. So ist es auch allein möglich,

daß dieser, der man kein objectives Princip vorschreiben kann, ein

subjectives und doch allgemeingültiges Princip |344.20| _a priori_ zum

Grunde liege.

=Anmerkung II.=

Folgende wichtige Bemerkung bietet sich hier von selbst dar: daß es

nämlich =dreierlei Arten der Antinomie= der reinen Vernunft gebe,

die aber alle darin übereinkommen, daß sie dieselbe zwingen, von der

sonst |344.25| sehr natürlichen Voraussetzung, die Gegenstände der

Sinne für die Dinge an sich selbst zu halten, abzugehen, sie vielmehr

bloß für Erscheinungen gelten zu lassen und ihnen ein intelligibles

Substrat (etwas Übersinnliches, wovon der Begriff nur Idee ist und

keine eigentliche Erkenntniß zuläßt) unterzulegen. Ohne eine solche

Antinomie würde die Vernunft |344.30| sich niemals zu Annehmung eines

solchen das Feld ihrer Speculation so sehr verengenden Princips und

zu Aufopferungen, wobei so viele sonst sehr schimmernde Hoffnungen

gänzlich verschwinden müssen, entschließen können; denn selbst jetzt,

da sich ihr zur Vergütung dieser Einbuße ein um desto größerer

Gebrauch in praktischer Rücksicht eröffnet, scheint sie sich |344.35|

nicht ohne Schmerz von jenen Hoffnungen trennen und von der alten

Anhänglichkeit losmachen können.

Daß es drei Arten der Antinomie giebt, hat seinen Grund darin, daß

es drei Erkenntnißvermögen: Verstand, Urtheilskraft und Vernunft,

giebt, deren jedes (als oberes Erkenntnißvermögen) seine Principien

_a priori_ |345.5| haben muß; da denn die Vernunft, sofern sie über

diese Principien selbst und ihren Gebrauch urtheilt, in Ansehung ihrer

aller zu dem gegebenen #244# Bedingten unnachlaßlich das Unbedingte

fordert, welches sich doch nie finden läßt, wenn man das Sinnliche

als zu den Dingen an sich selbst gehörig betrachtet und ihm nicht

vielmehr, als bloßer Erscheinung, etwas |345.10| Übersinnliches (das

intelligible Substrat der Natur außer uns und in uns) als Sache an sich

selbst unterlegt. Da giebt es dann 1) eine Antinomie der Vernunft in

Ansehung des theoretischen Gebrauchs des Verstandes bis zum Unbedingten

hinauf =für das Erkenntnißvermögen=; 2) eine Antinomie der Vernunft

in Ansehung des ästhetischen Gebrauchs der Urtheilskraft |345.15|

=für das Gefühl der Lust und Unlust=; 3) eine Antinomie in Ansehung

des praktischen Gebrauchs der an sich selbst gesetzgebenden Vernunft

=für das Begehrungsvermögen=: sofern alle diese Vermögen ihre obere

Principien _a priori_ haben und gemäß einer unumgänglichen Forderung

der Vernunft nach diesen Principien auch =unbedingt= müssen |345.20|

urtheilen und ihr Object bestimmen können.

In Ansehung zweier Antinomieen, der des theoretischen und der des

praktischen Gebrauchs, jener obern Erkenntnißvermögen haben wir die

=Unvermeidlichkeit= derselben, wenn dergleichen Urtheile nicht auf

ein übersinnliches Substrat der gegebenen Objecte als Erscheinungen

zurücksehen, |345.25| dagegen aber auch die =Auflöslichkeit= derselben,

sobald das letztere geschieht, schon anderwärts gezeigt. Was nun

die Antinomie im Gebrauch der Urtheilskraft gemäß der Forderung

der Vernunft und deren hier gegebene Auflösung betrifft: so giebt

es kein anderes Mittel, derselben auszuweichen, als =entweder= zu

läugnen, daß dem ästhetischen Geschmacksurtheile |345.30| irgend

ein Princip _a priori_ zum Grunde liege, so daß aller Anspruch auf

Nothwendigkeit allgemeiner Beistimmung grundloser, leerer Wahn sei,

und ein Geschmacksurtheil nur sofern für richtig gehalten zu #245#

werden verdiene, weil =es sich trifft=, daß viele in Ansehung desselben

übereinkommen, und auch dieses eigentlich nicht um deswillen, weil man

|345.35| hinter dieser Einstimmung ein Princip _a priori_ =vermuthet=,

sondern (wie im Gaumengeschmack) weil die Subjecte zufälliger Weise

gleichförmig organisirt seien; =oder= man müßte annehmen, daß das

Geschmacksurtheil eigentlich ein verstecktes Vernunfturtheil über die

an einem Dinge und die Beziehung des Mannigfaltigen in ihm zu einem

Zwecke entdeckte Vollkommenheit sei, mithin nur um der Verworrenheit

willen, die dieser unserer Reflexion anhängt, ästhetisch genannt

werde, ob es gleich im |346.5| Grunde teleologisch sei: in welchem

Falle man die Auflösung der Antinomie durch transscendentale Ideen für

unnöthig und nichtig erklären und so mit den Objecten der Sinne nicht

als bloßen Erscheinungen, sondern auch als Dingen an sich selbst jene

Geschmacksgesetze vereinigen könnte. Wie wenig aber die eine sowohl als

die andere Ausflucht verschlage, ist |346.10| an mehrern Orten in der

Exposition der Geschmacksurtheile gezeigt worden.

Räumt man aber unserer Deduction wenigstens so viel ein, daß sie auf

dem rechten Wege geschehe, wenn gleich noch nicht in allen Stücken

hell genug gemacht sei, so zeigen sich drei Ideen: =erstlich= des

Übersinnlichen |346.15| überhaupt ohne weitere Bestimmung als Substrats

der Natur; =zweitens= eben desselben, als Princips der subjectiven

Zweckmäßigkeit der Natur für unser Erkenntnißvermögen; =drittens=

eben desselben, als Princips der Zwecke der Freiheit und Princips der

Übereinstimmung derselben mit jener im Sittlichen. |346.20|

§ 58. #246#

Vom Idealismus der Zweckmäßigkeit der Natur sowohl als Kunst, als dem

alleinigen Princip der ästhetischen Urtheilskraft.

Man kann zuvörderst das Princip des Geschmacks entweder darin |346.25|

setzen, daß dieser jederzeit nach empirischen Bestimmungsgründen

und also nach solchen, die nur _a posteriori_ durch Sinne gegeben

werden, oder man kann einräumen, daß er aus einem Grunde _a priori_

urtheile. Das erstere wäre der =Empirism= der Kritik des Geschmacks,

das zweite der =Rationalism= derselben. Nach dem =ersten= wäre das

Object unseres Wohlgefallens |346.30| nicht vom =Angenehmen=, nach

dem zweiten, wenn das Urtheil auf bestimmten Begriffen beruhte, nicht

vom =Guten= unterschieden; und so würde alle =Schönheit= aus der Welt

weggeläugnet und nur ein besonderer Namen, vielleicht für eine gewisse

Mischung von beiden vorgenannten Arten des Wohlgefallens, an dessen

Statt übrig bleiben. Allein |346.35| wir haben gezeigt, daß es auch

Gründe des Wohlgefallens _a priori_ gebe, die also mit dem Princip

des Rationalisms zusammen bestehen können, ungeachtet sie nicht in

=bestimmte Begriffe= gefaßt werden können.

Der Rationalism des Princips des Geschmacks ist dagegen entweder der

des =Realisms= der Zweckmäßigkeit, oder des =Idealisms= derselben.

|347.5| Weil nun ein Geschmacksurtheil kein Erkenntnißurtheil und

Schönheit #247# keine Beschaffenheit des Objects, für sich betrachtet,

ist: so kann der Rationalism des Princips des Geschmacks niemals

darin gesetzt werden, daß die Zweckmäßigkeit in diesem Urtheile

als objectiv gedacht werde, d. i. daß das Urtheil theoretisch,

mithin auch logisch (wenn gleich nur in einer |347.10| verworrenen

Beurtheilung) auf die Vollkommenheit des Objects, sondern nur

=ästhetisch=, auf die Übereinstimmung seiner Vorstellung in der

Einbildungskraft mit den wesentlichen Principien der Urtheilskraft

überhaupt, im Subjecte gehe. Folglich kann selbst nach dem Princip des

Rationalisms das Geschmacksurtheil und der Unterschied des Realisms und

|347.15| Idealisms desselben nur darin gesetzt werden, daß entweder

jene subjective Zweckmäßigkeit im erstern Falle als wirklicher

(absichtlicher) =Zweck= der Natur (oder der Kunst) mit unserer

Urtheilskraft übereinzustimmen oder im zweiten Falle nur als eine ohne

Zweck von selbst und zufälliger Weise sich hervorthuende zweckmäßige

Übereinstimmung zu dem Bedürfniß der |347.20| Urtheilskraft in Ansehung

der Natur und ihrer nach besondern Gesetzen erzeugten Formen angenommen

werde.

Dem Realism der ästhetischen Zweckmäßigkeit der Natur, da man nämlich

annehmen möchte, daß der Hervorbringung des Schönen eine Idee desselben

in der hervorbringenden Ursache, nämlich ein =Zweck= zu |347.25|

Gunsten unserer Einbildungskraft, zum Grunde gelegen habe, reden die

#248# schönen Bildungen im Reiche der organisirten Natur gar sehr das

Wort. Die Blumen, Blüthen, ja die Gestalten ganzer Gewächse, die für

ihren eigenen Gebrauch unnöthige, aber für unsern Geschmack gleichsam

ausgewählte Zierlichkeit der thierischen Bildungen von allerlei

Gattungen; vornehmlich |347.30| die unsern Augen so wohlgefällige und

reizende Mannigfaltigkeit und harmonische Zusammensetzung der Farben

(am Fasan, an Schalthieren, Insecten, bis zu den gemeinsten Blumen),

die, indem sie bloß die Oberfläche und auch an dieser nicht einmal die

Figur der Geschöpfe, welche doch noch zu den innern Zwecken derselben

erforderlich sein könnte, betreffen, |347.35| gänzlich auf äußere

Beschauung abgezweckt zu sein scheinen: geben der Erklärungsart

durch Annehmung wirklicher Zwecke der Natur für unsere ästhetische

Urtheilskraft ein großes Gewicht.

Dagegen widersetzt sich dieser Annahme nicht allein die Vernunft

durch ihre Maximen, allerwärts die unnöthige Vervielfältigung der

Principien nach aller Möglichkeit zu verhüten; sondern die Natur zeigt

in ihren |348.5| freien Bildungen überall so viel mechanischen Hang

zu Erzeugung von Formen, die für den ästhetischen Gebrauch unserer

Urtheilskraft gleichsam gemacht zu sein scheinen, ohne den geringsten

Grund zur Vermuthung an die Hand zu geben, daß es dazu noch etwas mehr

als ihres Mechanisms, bloß als Natur, bedürfe, wornach sie auch ohne

alle ihnen zum Grunde |348.10| liegende Idee für unsere Beurtheilung

zweckmäßig sein können. Ich verstehe #249# aber unter einer =freien

Bildung= der Natur =diejenige=, wodurch aus einem =Flüssigen in Ruhe=

durch Verflüchtigung oder Absonderung eines Theils desselben (bisweilen

bloß der Wärmmaterie) das Übrige bei dem Festwerden eine bestimmte

Gestalt oder Gewebe (Figur oder Textur) |348.15| annimmt, die nach

der specifischen Verschiedenheit der Materien verschieden, in eben

derselben aber genau dieselbe ist. Hiezu aber wird, was man unter einer

wahren Flüssigkeit jederzeit versteht, nämlich daß die Materie in ihr

völlig aufgelöset, d. i. nicht als ein bloßes Gemenge fester und darin

bloß schwebender Theile anzusehen sei, vorausgesetzt. |348.20|

Die Bildung geschieht alsdann durch =Anschießen=, d. i. durch ein

plötzliches Festwerden, nicht durch einen allmähligen Übergang aus dem

flüssigen in den festen Zustand, sondern gleichsam durch einen Sprung,

welcher Übergang auch das =Krystallisiren= genannt wird. Das gemeinste

Beispiel von dieser Art Bildung ist das gefrierende Wasser, in welchem

|348.25| sich zuerst gerade Eisstrählchen erzeugen, die in Winkeln von

60 Grad sich zusammenfügen, indeß sich andere an jedem Punkt derselben

eben so ansetzen, bis alles zu Eis geworden ist: so daß während dieser

Zeit das Wasser zwischen den Eisstrählchen nicht allmählig zäher wird,

sondern so vollkommen flüssig ist, als es bei weit größerer Wärme

sein würde, und doch |348.30| die völlige Eiskälte hat. Die sich

absondernde Materie, die im Augenblicke #250# des Festwerdens plötzlich

entwischt, ist ein ansehnliches Quantum von Wärmestoff, dessen Abgang,

da es bloß zum Flüssigsein erfordert ward, dieses nunmehrige Eis

nicht im mindesten kälter, als das kurz vorher in ihm flüssige Wasser

zurückläßt. |348.35|

Viele Salze, imgleichen Steine, die eine krystallinische Figur

haben, werden eben so von einer im Wasser, wer weiß durch was für

Vermittelung aufgelösten Erdart erzeugt. Eben so bilden sich die

drusichten Configurationen vieler Minern, des würflichten Bleiglanzes,

des Rothgüldenerzes u. d. gl., allem Vermuthen nach auch im Wasser

und durch Anschießen der Theile: indem sie durch irgend eine Ursache

genöthigt werden, dieses Vehikel zu verlassen und sich unter einander

in bestimmte äußere Gestalten |349.5| zu vereinigen.

Aber auch innerlich zeigen alle Materien, welche bloß durch Hitze

flüssig waren und durch Erkalten Festigkeit angenommen haben, im

Bruche eine bestimmte Textur und lassen daraus urtheilen, daß, wenn

nicht ihr eigenes Gewicht oder die Luftberührung es gehindert hätte,

sie auch äußerlich |349.10| ihre specifisch eigenthümliche Gestalt

würden gewiesen haben: dergleichen man an einigen Metallen, die nach

der Schmelzung äußerlich erhärtet, inwendig aber noch flüssig waren,

durch Abzapfen des innern, noch flüssigen Theils und nunmehriges

ruhiges Anschießen des übrigen inwendig zurückgebliebenen beobachtet

hat. Viele von jenen mineralischen |349.15| #251# Krystallisationen,

als die Spatdrusen, der Glaskopf, die Eisenblüthe, geben oft überaus

schöne Gestalten, wie sie die Kunst nur immer ausdenken möchte; und die

Glorie in der Höhle von Antiparos ist bloß das Product eines sich durch

Gipslager durchsickernden Wassers.

Das Flüssige ist allem Ansehen nach überhaupt älter als das Feste,

|349.20| und sowohl die Pflanzen als thierische Körper werden

aus flüssiger Nahrungsmaterie gebildet, sofern sie sich in Ruhe

formt: freilich zwar in der letztern zuvörderst nach einer gewissen

ursprünglichen auf Zwecke gerichteten Anlage (die, wie im zweiten

Theile gewiesen werden wird, nicht ästhetisch, sondern teleologisch

nach dem Princip des Realisms beurtheilt |349.25| werden muß);

aber nebenbei doch auch vielleicht als dem allgemeinen Gesetze der

Verwandtschaft der Materien gemäß anschießend und sich in Freiheit

bildend. So wie nun die in einer Atmosphäre, welche ein Gemisch

verschiedener Luftarten ist, aufgelösten wäßrigen Flüssigkeiten,

wenn sich die letzeren durch Abgang der Wärme von jener scheiden,

Schneefiguren |349.30| erzeugen, die nach Verschiedenheit der

dermaligen Luftmischung von oft sehr künstlich scheinender und überaus

schöner Figur sind: so läßt sich, ohne dem teleologischen Princip

der Beurtheilung der Organisation etwas zu entziehen, wohl denken:

daß, was die Schönheit der Blumen, der Vogelfedern, der Muscheln

ihrer Gestalt sowohl als Farbe nach betrifft, diese |349.35| #252#

der Natur und ihrem Vermögen, sich in ihrer Freiheit ohne besondere

darauf gerichtete Zwecke nach chemischen Gesetzen durch Absetzung der

zur Organisation erforderlichen Materie auch ästhetisch-zweckmäßig zu

bilden, zugeschrieben werden könne.

Was aber das Princip der =Idealität= der Zweckmäßigkeit im Schönen

der Natur, als dasjenige, welches wir im ästhetischen Urtheile

selbst jederzeit zum Grunde legen, und welches uns keinen Realism

eines |350.5| Zwecks derselben für unsere Vorstellungskraft zum

Erklärungsgrunde zu brauchen erlaubt, geradezu beweiset: ist, daß wir

in der Beurtheilung der Schönheit überhaupt das Richtmaß derselben

_a priori_ in uns selbst suchen, und die ästhetische Urtheilskraft

in Ansehung des Urtheils, ob etwas schön sei oder nicht, selbst

gesetzgebend ist, welches bei Annehmung des Realisms |350.10| der

Zweckmäßigkeit der Natur nicht Statt finden kann, weil wir da von

der Natur lernen müßten, was wir schön zu finden hätten, und das

Geschmacksurtheil empirischen Principien unterworfen sein würde. Denn

in einer solchen Beurtheilung kommt es nicht darauf an, was die Natur

ist, oder auch für uns als Zweck ist, sondern wie wir sie aufnehmen. Es

|350.15| würde immer eine objective Zweckmäßigkeit der Natur sein, wenn

sie für unser Wohlgefallen ihre Formen gebildet hätte; und nicht eine

subjective Zweckmäßigkeit, welche auf dem Spiele der Einbildungskraft

in ihrer Freiheit #253# beruhte, wo es Gunst ist, womit wir die Natur

aufnehmen, nicht Gunst, die sie uns erzeigt. Die Eigenschaft der Natur,

daß sie für uns |350.20| Gelegenheit enthält, die innere Zweckmäßigkeit

in dem Verhältnisse unserer Gemüthskräfte in Beurtheilung gewisser

Producte derselben wahrzunehmen, und zwar als eine solche, die aus

einem übersinnlichen Grunde für nothwendig und allgemeingültig erklärt

werden soll, kann nicht Naturzweck sein, oder vielmehr von uns als

ein solcher beurtheilt werden: weil sonst |350.25| das Urtheil,

das dadurch bestimmt würde, Heteronomie, aber nicht, wie es einem

Geschmacksurtheile geziemt, frei sein und Autonomie zum Grunde haben

würde.

In der schönen Kunst ist das Princip des Idealisms der Zweckmäßigkeit

noch deutlicher zu erkennen. Denn daß hier nicht ein ästhetischer

|350.30| Realism derselben durch Empfindungen (wobei sie statt schöner

bloß angenehme Kunst sein würde) angenommen werden könne: das hat

sie mit der schönen Natur gemein. Allein daß das Wohlgefallen durch

ästhetische Ideen nicht von der Erreichung bestimmter Zwecke (als

mechanisch absichtliche Kunst) abhängen müsse, folglich selbst im

Rationalism des |350.35| Princips Idealität der Zwecke, nicht Realität

derselben zum Grunde liege: leuchtet auch schon dadurch ein, daß

schöne Kunst als solche nicht als ein Product des Verstandes und

der Wissenschaft, sondern des Genies betrachtet werden muß und also

durch =ästhetische= Ideen, welche von Vernunftideen bestimmter Zwecke

wesentlich unterschieden sind, ihre Regel bekomme. #254#

So wie die =Idealität= der Gegenstände der Sinne als Erscheinungen

|351.5| die einzige Art ist, die Möglichkeit zu erklären, daß ihre

Formen _a priori_ bestimmt werden können: so ist auch der =Idealism=

der Zweckmäßigkeit in Beurtheilung des Schönen der Natur und der Kunst

die einzige Voraussetzung, unter der allein die Kritik die Möglichkeit

eines Geschmacksurtheils, welches _a priori_ Gültigkeit für jedermann

fordert (ohne doch die |351.10| Zweckmäßigkeit, die am Objecte

vorgestellt wird, auf Begriffe zu gründen), erklären kann.

§ 59.

Von der Schönheit als Symbol der Sittlichkeit.

Die Realität unserer Begriffe darzuthun, werden immer Anschauungen

|351.15| erfordert. Sind es empirische Begriffe, so heißen die

letzteren =Beispiele=. Sind jene reine Verstandesbegriffe, so werden

die letzteren =Schemate= genannt. Verlangt man gar, daß die objective

Realität der Vernunftbegriffe, d. i. der Ideen, und zwar zum Behuf des

theoretischen Erkenntnisses derselben dargethan werde, so begehrt man

etwas Unmögliches, |351.20| weil ihnen schlechterdings keine Anschauung

angemessen gegeben werden kann.

Alle =Hypotypose= (Darstellung, _subiectio sub adspectum_) als

Versinnlichung #255# ist zwiefach: entweder =schematisch=, da einem

Begriffe, den der Verstand faßt, die correspondirende Anschauung _a

priori_ gegeben wird; |351.25| oder =symbolisch=, da einem Begriffe,

den nur die Vernunft denken und dem keine sinnliche Anschauung

angemessen sein kann, eine solche untergelegt wird, mit welcher das

Verfahren der Urtheilskraft demjenigen, was sie im Schematisiren

beobachtet, bloß analogisch ist, d. i. mit ihm bloß der Regel dieses

Verfahrens, nicht der Anschauung selbst, mithin bloß der |351.30| Form

der Reflexion, nicht dem Inhalte nach übereinkommt.

Es ist ein von den neuern Logikern zwar angenommener, aber

sinnverkehrender, unrechter Gebrauch des Worts =symbolisch=, wenn man

es der =intuitiven= Vorstellungsart entgegensetzt; denn die symbolische

ist nur eine Art der intuitiven. Die letztere (die intuitive) kann

nämlich in die |351.35| =schematische= und in die =symbolische=

Vorstellungsart eingetheilt werden. Beide sind Hypotyposen, d. i.

Darstellungen (_exhibitiones_): nicht bloße =Charakterismen=, d. i.

Bezeichnungen der Begriffe durch begleitende sinnliche Zeichen, die gar

nichts zu der Anschauung des Objects Gehöriges enthalten, sondern nur

jenen nach dem Gesetze der Association der Einbildungskraft, mithin

in subjectiver Absicht zum Mittel der Reproduction |352.5| dienen;

dergleichen sind entweder Worte, oder sichtbare (algebraische, #256#

selbst mimische) Zeichen, als bloße =Ausdrücke= für Begriffe[23].

[23] Das Intuitive der Erkenntniß muß dem Discursiven (nicht

dem Symbolischen) entgegen gesetzt werden. Das erstere ist nun

entweder =schematisch= durch |352.35| =Demonstration=; oder

=symbolisch= als Vorstellung nach einer bloßen =Analogie=.

Alle Anschauungen, die man Begriffen _a priori_ unterlegt, sind also

entweder =Schemate= oder =Symbole=, wovon die erstern directe, die

zweiten indirecte Darstellungen des Begriffs enthalten. Die erstern

thun dieses |352.10| demonstrativ, die zweiten vermittelst einer

Analogie (zu welcher man sich auch empirischer Anschauungen bedient),

in welcher die Urtheilskraft ein doppeltes Geschäft verrichtet,

erstlich den Begriff auf den Gegenstand einer sinnlichen Anschauung

und dann zweitens die bloße Regel der Reflexion über jene Anschauung

auf einen ganz andern Gegenstand, von |352.15| dem der erstere nur

das Symbol ist, anzuwenden. So wird ein monarchischer Staat durch

einen beseelten Körper, wenn er nach inneren Volksgesetzen, durch eine

bloße Maschine aber (wie etwa eine Handmühle), wenn er durch einen

einzelnen absoluten Willen beherrscht wird, in beiden Fällen aber nur

=symbolisch= vorgestellt. Denn zwischen einem despotischen |352.20|

Staate und einer Handmühle ist zwar keine Ähnlichkeit, wohl aber

zwischen den Regeln, über beide und ihre Causalität zu reflectiren.

Dies Geschäft ist bis jetzt noch wenig auseinander gesetzt worden,

so sehr es #257# auch eine tiefere Untersuchung verdient; allein

hier ist nicht der Ort, sich dabei aufzuhalten. Unsere Sprache ist

voll von dergleichen indirecten |352.25| Darstellungen nach einer

Analogie, wodurch der Ausdruck nicht das eigentliche Schema für den

Begriff, sondern bloß ein Symbol für die Reflexion enthält. So sind

die Wörter =Grund= (Stütze, Basis), =Abhängen= (von oben Gehalten

werden), woraus =Fließen= (statt Folgen), =Substanz= (wie Locke sich

ausdrückt: der Träger der Accidenzen) und unzählige andere |352.30|

nicht schematische, sondern symbolische Hypotyposen und Ausdrücke für

Begriffe nicht vermittelst einer directen Anschauung, sondern nur nach

einer Analogie mit derselben, d. i. der Übertragung der Reflexion über

einen Gegenstand der Anschauung auf einen ganz andern Begriff, dem

vielleicht nie eine Anschauung direct correspondiren kann. Wenn man

eine bloße Vorstellungsart schon Erkenntniß nennen darf (welches, wenn

sie ein Princip nicht der theoretischen Bestimmung des Gegenstandes

ist, was er an sich sei, sondern der praktischen, was die Idee von

ihm für uns |353.5| und den zweckmäßigen Gebrauch derselben werden

soll, wohl erlaubt ist): so ist alle unsere Erkenntniß von Gott bloß

symbolisch; und der, welcher sie mit den Eigenschaften Verstand, Wille

u. s. w., die allein an Weltwesen ihre objective Realität beweisen,

für schematisch nimmt, geräth in den Anthropomorphism, so wie, wenn er

alles Intuitive wegläßt, in den |353.10| #258# Deism, wodurch überall

nichts, auch nicht in praktischer Absicht, erkannt wird.

Nun sage ich: das Schöne ist das Symbol des Sittlich-Guten; und auch

nur in dieser Rücksicht (einer Beziehung, die jedermann natürlich

ist, und die auch jedermann andern als Pflicht zumuthet) gefällt es

mit einem |353.15| Anspruche auf jedes andern Beistimmung, wobei sich

das Gemüth zugleich einer gewissen Veredlung und Erhebung über die

bloße Empfänglichkeit einer Lust durch Sinneneindrücke bewußt ist und

anderer Werth auch nach einer ähnlichen Maxime ihrer Urtheilskraft

schätzt. Das ist das =Intelligibele=, worauf, wie der vorige Paragraph

Anzeige that, der Geschmack |353.20| hinaussieht, wozu nämlich selbst

unsere oberen Erkenntnißvermögen zusammenstimmen, und ohne welches

zwischen ihrer Natur, verglichen mit den Ansprüchen, die der Geschmack

macht, lauter Widersprüche erwachsen würden. In diesem Vermögen sieht

sich die Urtheilskraft nicht, wie sonst in empirischer Beurtheilung

einer Heteronomie der Erfahrungsgesetze unterworfen: |353.25| sie

giebt in Ansehung der Gegenstände eines so reinen Wohlgefallens

ihr selbst das Gesetz, so wie die Vernunft es in Ansehung des

Begehrungsvermögens thut; und sieht sich sowohl wegen dieser innern

Möglichkeit im Subjecte, als wegen der äußern Möglichkeit einer damit

übereinstimmenden Natur auf etwas im Subjecte selbst und außer ihm,

|353.30| #259# was nicht Natur, auch nicht Freiheit, doch aber mit

dem Grunde der letzteren, nämlich dem Übersinnlichen, verknüpft ist,

bezogen, in welchem das theoretische Vermögen mit dem praktischen auf

gemeinschaftliche und unbekannte Art zur Einheit verbunden wird. Wir

wollen einige Stücke dieser Analogie anführen, indem wir zugleich die

Verschiedenheit derselben |353.35| nicht unbemerkt lassen.

1) Das Schöne gefällt =unmittelbar= (aber nur in der reflectirenden

Anschauung, nicht wie Sittlichkeit im Begriffe). 2) Es gefällt

=ohne alles Interesse= (das Sittlich-Gute zwar nothwendig mit einem

Interesse, aber nicht einem solchen, was vor dem Urtheile über das

Wohlgefallen vorhergeht, verbunden, sondern was dadurch allererst

bewirkt wird). 3) Die =Freiheit= der Einbildungskraft (also der

Sinnlichkeit unseres |354.5| Vermögens) wird in der Beurtheilung

des Schönen mit der Gesetzmäßigkeit des Verstandes als einstimmig

vorgestellt (im moralischen Urtheile wird die Freiheit des Willens

als Zusammenstimmung des letzteren mit sich selbst nach allgemeinen

Vernunftgesetzen gedacht). 4) Das subjective Princip der Beurtheilung

des Schönen wird als =allgemein=, d. i. für |354.10| jedermann gültig,

aber durch keinen allgemeinen Begriff kenntlich vorgestellt (das

objective Princip der Moralität wird auch für allgemein, d. i. für

alle Subjecte, zugleich auch für alle Handlungen desselben Subjects,

und dabei durch einen allgemeinen Begriff kenntlich erklärt). Daher

ist #260# das moralische Urtheil nicht allein bestimmter constitutiver

Principien |354.15| fähig, sondern ist =nur= durch Gründung der Maximen

auf dieselben und ihre Allgemeinheit möglich.

Die Rücksicht auf diese Analogie ist auch dem gemeinen Verstande

gewöhnlich; und wir benennen schöne Gegenstände der Natur oder der

Kunst oft mit Namen, die eine sittliche Beurtheilung zum Grunde zu

legen |354.20| scheinen. Wir nennen Gebäude oder Bäume majestätisch

und prächtig, oder Gefilde lachend und fröhlich; selbst Farben werden

unschuldig, bescheiden, zärtlich genannt, weil sie Empfindungen

erregen, die etwas mit dem Bewußtsein eines durch moralische Urtheile

bewirkten Gemüthszustandes Analogisches enthalten. Der Geschmack

macht gleichsam den Übergang |354.25| vom Sinnenreiz zum habituellen

moralischen Interesse ohne einen zu gewaltsamen Sprung möglich, indem

er die Einbildungskraft auch in ihrer Freiheit als zweckmäßig für den

Verstand bestimmbar vorstellt und sogar an Gegenständen der Sinne auch

ohne Sinnenreiz ein freies Wohlgefallen finden lehrt. |354.30|

§ 60. #261#

Anhang.

Von der Methodenlehre des Geschmacks.

Die Eintheilung einer Kritik in Elementarlehre und Methodenlehre,

welche vor der Wissenschaft vorhergeht, läßt sich auf die

Geschmackskritik |354.35| nicht anwenden: weil es keine Wissenschaft

des Schönen giebt noch geben kann, und das Urtheil des Geschmacks

nicht durch Principien bestimmbar ist. Denn was das Wissenschaftliche

in jeder Kunst anlangt, welches auf =Wahrheit= in der Darstellung

ihres Objects geht, so ist dieses zwar die unumgängliche Bedingung

(_conditio sine qua non_) der schönen Kunst, |355.5| aber diese nicht

selber. Es giebt also für die schöne Kunst nur eine =Manier= (_modus_),

nicht =Lehrart= (_methodus_). Der Meister muß es vormachen, was und

wie es der Schüler zu Stande bringen soll; und die allgemeinen Regeln,

worunter er zuletzt sein Verfahren bringt, können eher dienen, die

Hauptmomente desselben gelegentlich in Erinnerung zu |355.10| bringen,

als sie ihm vorzuschreiben. Hiebei muß dennoch auf ein gewisses Ideal

Rücksicht genommen werden, welches die Kunst vor Augen haben muß,

ob sie es gleich in ihrer Ausübung nie völlig erreicht. Nur durch

die Aufweckung der Einbildungskraft des Schülers zur Angemessenheit

mit einem gegebenen Begriffe, durch die angemerkte Unzulänglichkeit

des |355.15| #262# Ausdrucks für die Idee, welche der Begriff selbst

nicht erreicht, weil sie ästhetisch ist, und durch scharfe Kritik kann

verhütet werden, daß die Beispiele, die ihm vorgelegt werden, von ihm

nicht sofort für Urbilder und etwa keiner noch höhern Norm und eigener

Beurtheilung unterworfene Muster der Nachahmung gehalten und so das

Genie, mit ihm aber auch |355.20| die Freiheit der Einbildungskraft

selbst in ihrer Gesetzmäßigkeit erstickt werde, ohne welche keine

schöne Kunst, selbst nicht einmal ein richtiger sie beurtheilender

eigener Geschmack möglich ist.

Die Propädeutik zu aller schönen Kunst, sofern es auf den höchsten

Grad ihrer Vollkommenheit angelegt ist, scheint nicht in Vorschriften,

sondern |355.25| in der Cultur der Gemüthskräfte durch diejenigen

Vorkenntnisse zu liegen, welche man _humaniora_ nennt: vermuthlich

weil =Humanität= einerseits das allgemeine =Theilnehmungsgefühl=,

andererseits das Vermögen sich innigst und allgemein =mittheilen=

zu können bedeutet; welche Eigenschaften, zusammen verbunden, die

der Menschheit angemessene |355.30| Geselligkeit ausmachen, wodurch

sie sich von der thierischen Eingeschränktheit unterscheidet. Das

Zeitalter sowohl als die Völker, in welchen der rege Trieb zur

=gesetzlichen= Geselligkeit, wodurch ein Volk ein dauerndes gemeines

Wesen ausmacht, mit den großen Schwierigkeiten rang, welche die

schwere Aufgabe, Freiheit (und also auch Gleichheit) mit |355.35|

#263# einem Zwange (mehr der Achtung und Unterwerfung aus Pflicht als

Furcht) zu vereinigen, umgeben; ein solches Zeitalter und ein solches

Volk mußte die Kunst der wechselseitigen Mittheilung der Ideen des

ausgebildetesten Theils mit dem roheren, die Abstimmung der Erweiterung

und Verfeinerung der ersteren zur natürlichen Einfalt und Originalität

des letzteren und auf diese Art dasjenige Mittel zwischen der höheren

Cultur und der genügsamen Natur zuerst erfinden, welches den richtigen,

nach keinen allgemeinen |356.5| Regeln anzugebenden Maßstab auch für

den Geschmack, als allgemeinen Menschensinn, ausmacht.

Schwerlich wird ein späteres Zeitalter jene Muster entbehrlich machen:

weil es der Natur immer weniger nahe sein wird und sich zuletzt, ohne

bleibende Beispiele von ihr zu haben, kaum einen Begriff von der

glücklichen |356.10| Vereinigung des gesetzlichen Zwanges der höchsten

Cultur mit der Kraft und Richtigkeit der ihren eigenen Werth fühlenden

freien Natur in einem und demselben Volke zu machen im Stande sein

möchte.

Da aber der Geschmack im Grunde ein Beurtheilungsvermögen der

Versinnlichung sittlicher Ideen (vermittelst einer gewissen Analogie

der |356.15| Reflexion über beide) ist, wovon auch und von der darauf

zu gründenden größeren Empfänglichkeit für das Gefühl aus den letzteren

(welches das moralische heißt) diejenige Lust sich ableitet, welche

der Geschmack als für die Menschheit überhaupt, nicht bloß für eines

Jeden Privatgefühl gültig #264# erklärt: so leuchtet ein, daß die wahre

Propädeutik zur Gründung des |356.20| Geschmacks die Entwickelung

sittlicher Ideen und die Cultur des moralischen Gefühls sei; da, nur

wenn mit diesem die Sinnlichkeit in Einstimmung gebracht wird, der

ächte Geschmack eine bestimmte, unveränderliche Form annehmen kann.

Der #265#

Kritik der Urtheilskraft

Zweiter Theil.

Kritik der teleologischen Urtheilskraft.

§ 61. #267#

Von der objectiven Zweckmäßigkeit der Natur.

Man hat nach transscendentalen Principien guten Grund, eine subjective

Zweckmäßigkeit der Natur in ihren besondern Gesetzen zu der Faßlichkeit

für die menschliche Urtheilskraft und der Möglichkeit der Verknüpfung

|359.5| der besondern Erfahrungen in ein System derselben anzunehmen;

wo dann unter den vielen Producten derselben auch solche als möglich

erwartet werden können, die, als ob sie ganz eigentlich für unsere

Urtheilskraft angelegt wären, solche specifische ihr angemessene

Formen enthalten, welche durch ihre Mannigfaltigkeit und Einheit die

Gemüthskräfte (die im Gebrauche |359.10| dieses Vermögens im Spiele

sind) gleichsam zu stärken und zu unterhalten dienen, und denen man

daher den Namen =schöner= Formen beilegt.

Daß aber Dinge der Natur einander als Mittel zu Zwecken dienen, und

ihre Möglichkeit selbst nur durch diese Art von Causalität hinreichend

|359.15| verständlich sei, dazu haben wir gar keinen Grund in der

allgemeinen Idee der Natur, als Inbegriffs der Gegenstände der Sinne.

Denn im obigen #268# Falle konnte die Vorstellung der Dinge, weil sie

etwas in uns ist, als zu der innerlich zweckmäßigen Stimmung unserer

Erkenntnißvermögen geschickt und tauglich, ganz wohl auch _a priori_

gedacht werden; wie aber |359.20| Zwecke, die nicht die unsrigen sind,

und die auch der Natur (welche wir nicht als intelligentes Wesen

annehmen) nicht zukommen, doch eine besondere Art der Causalität,

wenigstens eine ganz eigne Gesetzmäßigkeit derselben ausmachen können

oder sollen, läßt sich _a priori_ gar nicht mit einigem Grunde

präsumiren. Was aber noch mehr ist, so kann uns selbst |359.25| die

Erfahrung die Wirklichkeit derselben nicht beweisen; es müßte denn eine

Vernünftelei vorhergegangen sein, die nur den Begriff des Zwecks in

die Natur der Dinge hineinspielt, aber ihn nicht von den Objecten und

ihrer Erfahrungserkenntniß hernimmt, denselben also mehr braucht, die

Natur nach der Analogie mit einem subjectiven Grunde der Verknüpfung

der Vorstellungen in uns begreiflich zu machen, als sie aus objectiven

Gründen zu erkennen. |360.5|

Überdem ist die objective Zweckmäßigkeit, als Princip der Möglichkeit

der Dinge der Natur, so weit davon entfernt, mit dem Begriffe derselben

=nothwendig= zusammenzuhängen: daß sie vielmehr gerade das ist, worauf

man sich vorzüglich beruft, um die Zufälligkeit derselben (der Natur)

und ihrer Form daraus zu beweisen. Denn wenn man z. B. den |360.10| Bau

eines Vogels, die Höhlung in seinen Knochen, die Lage seiner Flügel

#269# zur Bewegung und des Schwanzes zum Steuern u. s. w. anführt:

so sagt man, daß dieses alles nach dem bloßen _nexus effectivus_ in

der Natur, ohne noch eine besondere Art der Causalität, nämlich die

der Zwecke (_nexus finalis_), zu Hülfe zu nehmen, im höchsten Grade

zufällig sei; d. i. daß sich |360.15| die Natur, als bloßer Mechanism

betrachtet, auf tausendfache Art habe anders bilden können, ohne gerade

auf die Einheit nach einem solchen Princip zu stoßen, und man also

außer dem Begriffe der Natur, nicht in demselben den mindesten Grund

dazu _a priori_ allein anzutreffen hoffen dürfe. |360.20|

Gleichwohl wird die teleologische Beurtheilung, wenigstens

problematisch, mit Recht zur Naturforschung gezogen; aber nur um sie

nach der =Analogie= mit der Causalität nach Zwecken unter Principien

der Beobachtung und Nachforschung zu bringen, ohne sich anzumaßen sie

darnach zu =erklären=. Sie gehört also zur reflectirenden, nicht der

bestimmenden |360.25| Urtheilskraft. Der Begriff von Verbindungen und

Formen der Natur nach Zwecken ist doch wenigstens =ein Princip mehr=,

die Erscheinungen derselben unter Regeln zu bringen, wo die Gesetze

der Causalität nach dem bloßen Mechanism derselben nicht zulangen.

Denn wir führen einen teleologischen Grund an, wo wir einem Begriffe

vom Objecte, als ob er |360.30| in der Natur (nicht in uns) befindlich

wäre, Causalität in Ansehung eines Objects zueignen, oder vielmehr

nach der Analogie einer solchen Causalität #270# (dergleichen wir in

uns antreffen) uns die Möglichkeit des Gegenstandes vorstellen, mithin

die Natur als durch eignes Vermögen =technisch= denken; wogegen,

wenn wir ihr nicht eine solche Wirkungsart beilegen, ihre Causalität

|360.35| als blinder Mechanism vorgestellt werden müßte. Würden wir

dagegen der Natur =absichtlich=-wirkende Ursachen unterlegen, mithin

der Teleologie nicht bloß ein =regulatives= Princip für die bloße

=Beurtheilung= der Erscheinungen, denen die Natur nach ihren besondern

Gesetzen als unterworfen gedacht werden könne, sondern dadurch auch

ein =constitutives= Princip der =Ableitung= ihrer Producte von ihren

Ursachen zum Grunde legen: so würde der Begriff eines Naturzwecks

nicht mehr für die |361.5| reflectirende, sondern die bestimmende

Urtheilskraft gehören; alsdann aber in der That gar nicht der

Urtheilskraft eigenthümlich angehören (wie der Begriff der Schönheit

als formaler subjectiver Zweckmäßigkeit), sondern als Vernunftbegriff

eine neue Causalität in der Naturwissenschaft einführen, die wir doch

nur von uns selbst entlehnen und andern Wesen beilegen, |361.10| ohne

sie gleichwohl mit uns als gleichartig annehmen zu wollen.

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. · 第 55 / 67 题