B.

Vom Dynamisch-Erhabenen der Natur.

§ 28. |260.10|

Von der Natur als einer Macht.

=Macht= ist ein Vermögen, welches großen Hindernissen überlegen ist.

Eben dieselbe heißt eine =Gewalt=, wenn sie auch dem Widerstande

dessen, was selbst Macht besitzt, überlegen ist. Die Natur, im

ästhetischen Urtheile als Macht, die über uns keine Gewalt hat,

betrachtet, ist =dynamisch-erhaben=. |260.15|

Wenn von uns die Natur dynamisch als erhaben beurtheilt werden soll,

so muß sie als Furcht erregend vorgestellt werden (obgleich nicht

umgekehrt jeder Furcht erregende Gegenstand in unserm ästhetischen

Urtheile erhaben gefunden wird). Denn in der ästhetischen Beurtheilung

(ohne |260.20| Begriff) kann die Überlegenheit über Hindernisse nur

nach der Größe des Widerstandes beurtheilt werden. Nun ist aber das,

dem wir zu widerstehen bestrebt sind, ein Übel und, wenn wir unser

Vermögen demselben nicht gewachsen finden, ein Gegenstand der Furcht.

Also kann für die ästhetische Urtheilskraft die Natur nur sofern

als Macht, mithin dynamisch-erhaben |260.25| gelten, sofern sie als

Gegenstand der Furcht betrachtet wird. #103#

Man kann aber einen Gegenstand als =furchtbar= betrachten, ohne sich

=vor= ihm zu fürchten, wenn wir ihn nämlich so beurtheilen, daß wir

uns bloß den Fall =denken=, da wir ihm etwa Widerstand thun wollten,

und daß alsdann aller Widerstand bei weitem vergeblich sein würde. So

|260.30| fürchtet der Tugendhafte Gott, ohne sich vor ihm zu fürchten,

weil er ihm und seinen Geboten widerstehen zu wollen sich als keinen

von =ihm= besorglichen Fall denkt. Aber auf jeden solchen Fall, den er

als an sich nicht unmöglich denkt, erkennt er ihn als furchtbar.

Wer sich fürchtet, kann über das Erhabene der Natur gar nicht

urtheilen, so wenig als der, welcher durch Neigung und Appetit

eingenommen ist, über das Schöne. Jener flieht den Anblick eines

Gegenstandes, |261.5| der ihm Scheu einjagt; und es ist unmöglich, an

einem Schrecken, der ernstlich gemeint wäre, Wohlgefallen zu finden.

Daher ist die Annehmlichkeit aus dem Aufhören einer Beschwerde das

=Frohsein=. Dieses aber, wegen der Befreiung von einer Gefahr, ist ein

Frohsein mit dem Vorsatze, sich derselben nie mehr auszusetzen; ja man

mag an jene Empfindung |261.10| nicht einmal gerne zurückdenken, weit

gefehlt, daß man die Gelegenheit dazu selbst aufsuchen sollte.

Kühne, überhangende, gleichsam drohende Felsen, am Himmel sich #104#

aufthürmende Donnerwolken, mit Blitzen und Krachen einherziehend,

Vulcane in ihrer ganzen zerstörenden Gewalt, Orkane mit ihrer

zurückgelassenen |261.15| Verwüstung, der gränzenlose Ocean, in

Empörung gesetzt, ein hoher Wasserfall eines mächtigen Flusses u. d.

gl. machen unser Vermögen zu widerstehen in Vergleichung mit ihrer

Macht zur unbedeutenden Kleinigkeit. Aber ihr Anblick wird nur um desto

anziehender, je furchtbarer er ist, wenn wir uns nur in Sicherheit

befinden; und wir nennen |261.20| diese Gegenstände gern erhaben, weil

sie die Seelenstärke über ihr gewöhnliches Mittelmaß erhöhen und ein

Vermögen zu widerstehen von ganz anderer Art in uns entdecken lassen,

welches uns Muth macht, uns mit der scheinbaren Allgewalt der Natur

messen zu können.

Denn so wie wir zwar an der Unermeßlichkeit der Natur und der

|261.25| Unzulänglichkeit unseres Vermögens einen der ästhetischen

Größenschätzung ihres =Gebiets= proportionirten Maßstab zu nehmen

unsere eigene Einschränkung, gleichwohl aber doch auch an unserm

Vernunftvermögen zugleich einen andern, nicht-sinnlichen Maßstab,

welcher jene Unendlichkeit selbst als Einheit unter sich hat, gegen

den alles in der Natur klein ist, |261.30| mithin in unserm Gemüthe

eine Überlegenheit über die Natur selbst in ihrer Unermeßlichkeit

fanden: so giebt auch die Unwiderstehlichkeit ihrer Macht uns, als

Naturwesen betrachtet, zwar unsere physische Ohnmacht zu #105#

erkennen, aber entdeckt zugleich ein Vermögen, uns als von ihr

unabhängig zu beurtheilen, und eine Überlegenheit über die Natur,

worauf sich |261.35| eine Selbsterhaltung von ganz andrer Art gründet,

als diejenige ist, die von der Natur außer uns angefochten und in

Gefahr gebracht werden kann, wobei die Menschheit in unserer Person

unerniedrigt bleibt, obgleich der Mensch jener Gewalt unterliegen

müßte. Auf solche Weise wird die Natur in unserm ästhetischen Urtheile

nicht, sofern sie furchterregend ist, als erhaben beurtheilt, sondern

weil sie unsere Kraft (die nicht Natur ist) in uns aufruft, um das,

wofür wir besorgt sind, (Güter, Gesundheit und |262.5| Leben) als klein

und daher ihre Macht (der wir in Ansehung dieser Stücke allerdings

unterworfen sind) für uns und unsere Persönlichkeit demungeachtet

doch für keine solche Gewalt anzusehen, unter die wir uns zu beugen

hätten, wenn es auf unsre höchste Grundsätze und deren Behauptung oder

Verlassung ankäme. Also heißt die Natur hier erhaben, bloß weil sie

|262.10| die Einbildungskraft zu Darstellung derjenigen Fälle erhebt,

in welchen das Gemüth die eigene Erhabenheit seiner Bestimmung selbst

über die Natur sich fühlbar machen kann.

Diese Selbstschätzung verliert dadurch nichts, daß wir uns sicher sehen

müssen, um dieses begeisternde Wohlgefallen zu empfinden; mithin, weil

|262.15| es mit der Gefahr nicht Ernst ist, es auch (wie es scheinen

möchte) mit der Erhabenheit unseres Geistesvermögens eben so wenig

Ernst sein möchte. #106# Denn das Wohlgefallen betrifft hier nur die

sich in solchem Falle entdeckende =Bestimmung= unseres Vermögens, so

wie die Anlage zu demselben in unserer Natur ist; indessen daß die

Entwickelung und Übung |262.20| desselben uns überlassen und obliegend

bleibt. Und hierin ist Wahrheit, so sehr sich auch der Mensch, wenn er

seine Reflexion bis dahin erstreckt, seiner gegenwärtigen wirklichen

Ohnmacht bewußt sein mag.

Dieses Princip scheint zwar zu weit hergeholt und vernünftelt, mithin

für ein ästhetisches Urtheil überschwenglich zu sein: allein die

Beobachtung |262.25| des Menschen beweiset das Gegentheil, und daß

es den gemeinsten Beurtheilungen zum Grunde liegen kann, ob man sich

gleich desselben nicht immer bewußt ist. Denn was ist das, was selbst

dem Wilden ein Gegenstand der größten Bewunderung ist? Ein Mensch,

der nicht erschrickt, der sich nicht fürchtet, also der Gefahr nicht

weicht, zugleich aber |262.30| mit völliger Überlegung rüstig zu Werke

geht. Auch im allergesittetsten Zustande bleibt diese vorzügliche

Hochachtung für den Krieger; nur daß man noch dazu verlangt, daß er

zugleich alle Tugenden des Friedens, Sanftmuth, Mitleid und selbst

geziemende Sorgfalt für seine eigne Person, beweise: eben darum weil

daran die Unbezwinglichkeit seines Gemüths |262.35| durch Gefahr

erkannt wird. Daher mag man noch so viel in der Vergleichung des

Staatsmanns mit dem Feldherrn über die Vorzüglichkeit der #107#

Achtung, die einer vor dem andern verdient, streiten; das ästhetische

Urtheil entscheidet für den letztern. Selbst der Krieg, wenn er mit

Ordnung und Heiligachtung der bürgerlichen Rechte geführt wird,

hat etwas Erhabenes an sich und macht zugleich die Denkungsart des

Volks, welches ihn auf diese Art führt, nur um desto erhabener, je

mehreren Gefahren |263.5| es ausgesetzt war und sich muthig darunter

hat behaupten können: da hingegen ein langer Frieden den bloßen

Handelsgeist, mit ihm aber den niedrigen Eigennutz, Feigheit und

Weichlichkeit herrschend zu machen und die Denkungsart des Volks zu

erniedrigen pflegt.

Wider diese Auflösung des Begriffs des Erhabenen, sofern dieses der

|263.10| Macht beigelegt wird, scheint zu streiten: daß wir Gott im

Ungewitter, im Sturm, im Erdbeben u. d. gl. als im Zorn, zugleich

aber auch in seiner Erhabenheit sich darstellend vorstellig zu machen

pflegen, wobei doch die Einbildung einer Überlegenheit unseres Gemüths

über die Wirkungen und, wie es scheint, gar über die Absichten einer

solchen Macht Thorheit |263.15| und Frevel zugleich sein würde. Hier

scheint kein Gefühl der Erhabenheit unserer eigenen Natur, sondern

vielmehr Unterwerfung, Niedergeschlagenheit und Gefühl der gänzlichen

Ohnmacht die Gemüthsstimmung zu sein, die sich für die Erscheinung

eines solchen Gegenstandes schickt und auch gewöhnlichermaßen mit der

Idee desselben bei dergleichen Naturbegebenheit |263.20| verbunden zu

sein pflegt. In der Religion überhaupt scheint Niederwerfen, #108#

Anbetung mit niederhängendem Haupte, mit zerknirschten, angstvollen

Geberden und Stimmen das einzig schickliche Benehmen in Gegenwart der

Gottheit zu sein, welches daher auch die meisten Völker angenommen

haben und noch beobachten. Allein diese Gemüthsstimmung ist auch bei

|263.25| weitem nicht mit der Idee der =Erhabenheit= einer Religion

und ihres Gegenstandes an sich und nothwendig verbunden. Der Mensch,

der sich wirklich fürchtet, weil er dazu in sich Ursache findet,

indem er sich bewußt ist, mit seiner verwerflichen Gesinnung wider

eine Macht zu verstoßen, deren Wille unwiderstehlich und zugleich

gerecht ist, befindet sich gar nicht |263.30| in der Gemüthsfassung,

um die göttliche Größe zu bewundern, wozu eine Stimmung zur ruhigen

Contemplation und ganz freies Urtheil erforderlich ist. Nur alsdann,

wenn er sich seiner aufrichtigen gottgefälligen Gesinnung bewußt ist,

dienen jene Wirkungen der Macht, in ihm die Idee der Erhabenheit

dieses Wesens zu erwecken, sofern er eine dessen Willen |263.35|

gemäße Erhabenheit der Gesinnung bei sich selbst erkennt und dadurch

über die Furcht vor solchen Wirkungen der Natur, die er nicht als

Ausbrüche seines Zorns ansieht, erhoben wird. Selbst die Demuth als

unnachsichtliche Beurtheilung seiner Mängel, die sonst beim Bewußtsein

guter Gesinnungen leicht mit der Gebrechlichkeit der menschlichen Natur

bemäntelt werden könnten, ist eine erhabene Gemüthsstimmung, sich

willkürlich #109# dem Schmerze der Selbstverweise zu unterwerfen, um

die Ursache dazu |264.5| nach und nach zu vertilgen. Auf solche Weise

allein unterscheidet sich innerlich Religion von Superstition, welche

letztere nicht Ehrfurcht für das Erhabene, sondern Furcht und Angst

vor dem übermächtigen Wesen, dessen Willen der erschreckte Mensch

sich unterworfen sieht, ohne ihn doch hochzuschätzen, im Gemüthe

gründet: woraus denn freilich nichts als Gunstbewerbung |264.10|

und Einschmeichelung statt einer Religion des guten Lebenswandels

entspringen kann.

Also ist die Erhabenheit in keinem Dinge der Natur, sondern nur in

unserm Gemüthe enthalten, sofern wir der Natur in uns und dadurch

auch der Natur (sofern sie auf uns einfließt) außer uns überlegen zu

sein uns |264.15| bewußt werden können. Alles, was dieses Gefühl in

uns erregt, wozu die Macht der Natur gehört, welche unsere Kräfte

auffordert, heißt alsdann (obzwar uneigentlich) erhaben; und nur unter

der Voraussetzung dieser Idee in uns und in Beziehung auf sie sind wir

fähig, zur Idee der Erhabenheit desjenigen Wesens zu gelangen, welches

nicht bloß durch seine |264.20| Macht, die es in der Natur beweiset,

innige Achtung in uns wirkt, sondern noch mehr durch das Vermögen,

welches in uns gelegt ist, jene ohne Furcht zu beurtheilen und unsere

Bestimmung als über dieselbe erhaben zu denken.

§ 29. |264.25| #110#

Von der Modalität des Urtheils über das Erhabene der Natur.

Es giebt unzählige Dinge der schönen Natur, worüber wir Einstimmigkeit

des Urtheils mit dem unsrigen jedermann geradezu ansinnen und auch,

ohne sonderlich zu fehlen, erwarten können; aber mit unserm Urtheile

|264.30| über das Erhabene in der Natur können wir uns nicht so leicht

Eingang bei andern versprechen. Denn es scheint eine bei weitem größere

Cultur nicht bloß der ästhetischen Urtheilskraft, sondern auch der

Erkenntnißvermögen, die ihr zum Grunde liegen, erforderlich zu sein, um

über diese Vorzüglichkeit der Naturgegenstände ein Urtheil fällen zu

können. |264.35|

Die Stimmung des Gemüths zum Gefühl des Erhabenen erfordert eine

Empfänglichkeit desselben für Ideen; denn eben in der Unangemessenheit

der Natur zu den letztern, mithin nur unter der Voraussetzung derselben

und der Anspannung der Einbildungskraft, die Natur als ein Schema für

die letztern zu behandeln, besteht das Abschreckende für die |265.5|

Sinnlichkeit, welches doch zugleich anziehend ist: weil es eine Gewalt

ist, welche die Vernunft auf jene ausübt, nur um sie ihrem eigentlichen

Gebiete (dem praktischen) angemessen zu erweitern und sie auf das

Unendliche hinaussehen zu lassen, welches für jene ein Abgrund ist. In

der That wird ohne Entwickelung sittlicher Ideen das, was wir, durch

Cultur |265.10| #111# vorbereitet, erhaben nennen, dem rohen Menschen

bloß abschreckend vorkommen. Er wird an den Beweisthümern der Gewalt

der Natur in ihrer Zerstörung und dem großen Maßstabe ihrer Macht,

wogegen die seinige in Nichts verschwindet, lauter Mühseligkeit, Gefahr

und Noth sehen, die den Menschen umgeben würden, der dahin gebannt

wäre. So nannte der |265.15| gute, übrigens verständige savoyische

Bauer (wie Hr. v. Saussure erzählt) alle Liebhaber der Eisgebirge ohne

Bedenken Narren. Wer weiß auch, ob er so ganz Unrecht gehabt hätte,

wenn jener Beobachter die Gefahren, denen er sich hier aussetzte, bloß,

wie die meisten Reisende pflegen, aus Liebhaberei, oder um dereinst

pathetische Beschreibungen davon geben zu |265.20| können, übernommen

hätte? So aber war seine Absicht Belehrung der Menschen; und die

seelenerhebende Empfindung hatte und gab der vortreffliche Mann den

Lesern seiner Reisen in ihrem Kauf oben ein.

Darum aber, weil das Urtheil über das Erhabene der Natur Cultur bedarf

(mehr als das über das Schöne), ist es doch dadurch nicht eben von

|265.25| der Cultur zuerst erzeugt und etwa bloß conventionsmäßig

in der Gesellschaft eingeführt; sondern es hat seine Grundlage in

der menschlichen Natur und zwar demjenigen, was man mit dem gesunden

Verstande zugleich jedermann ansinnen und von ihm fordern kann, nämlich

in der Anlage #112# zum Gefühl für (praktische) Ideen, d. i. zu dem

moralischen. |265.30|

Hierauf gründet sich nun die Nothwendigkeit der Beistimmung des

Urtheils anderer vom Erhabenen zu dem unsrigen, welche wir in diesem

zugleich mit einschließen. Denn so wie wir dem, der in der Beurtheilung

eines Gegenstandes der Natur, welchen wir schön finden, gleichgültig

ist, Mangel des =Geschmacks= vorwerfen: so sagen wir von dem, der bei

dem, |265.35| was wir erhaben zu sein urtheilen, unbewegt bleibt,

er habe kein =Gefühl=. Beides aber fordern wir von jedem Menschen

und setzen es auch, wenn er einige Cultur hat, an ihm voraus: nur

mit dem Unterschiede, daß wir das erstere, weil die Urtheilskraft

darin die Einbildung bloß auf den Verstand als Vermögen der Begriffe

bezieht, geradezu von jedermann, das zweite aber, weil sie darin die

Einbildungskraft auf Vernunft als Vermögen der Ideen bezieht, nur

unter einer subjectiven Voraussetzung (die |266.5| wir aber jedermann

ansinnen zu dürfen uns berechtigt glauben) fordern, nämlich der des

moralischen Gefühls im Menschen, und hiemit auch diesem ästhetischen

Urtheile Nothwendigkeit beilegen.

In dieser Modalität der ästhetischen Urtheile, nämlich der angemaßten

Nothwendigkeit derselben, liegt ein Hauptmoment für die Kritik der

|266.10| Urtheilskraft. Denn die macht eben an ihnen ein Princip a

priori kenntlich und erhebt sie aus der empirischen Psychologie,

in welcher sie sonst unter #113# den Gefühlen des Vergnügens und

Schmerzens (nur mit dem nichtssagenden Beiwort eines =feinern= Gefühls)

begraben bleiben würden, um sie und vermittelst ihrer die Urtheilskraft

in die Classe derer zu stellen, |266.15| welche Principien _a priori_

zum Grunde haben, als solche aber sie in die Transscendentalphilosophie

hinüberzuziehen.

Allgemeine Anmerkung zur Exposition der ästhetischen reflectirenden

Urtheile.

In Beziehung auf das Gefühl der Lust ist ein Gegenstand entweder

|266.20| zum =Angenehmen=, oder =Schönen=, oder =Erhabenen=, oder

=Guten= (schlechthin) zu zählen (_iucundum_, _pulchrum_, _sublime_,

_honestum_).

Das =Angenehme= ist als Triebfeder der Begierden durchgängig von

einerlei Art, woher es auch kommen und wie specifisch-verschieden auch

die Vorstellung (des Sinnes und der Empfindung, objectiv betrachtet)

sein |266.25| mag. Daher kommt es bei der Beurtheilung des Einflusses

desselben auf das Gemüth nur auf die Menge der Reize (zugleich und nach

einander) und gleichsam nur auf die Masse der angenehmen Empfindung an;

und diese läßt sich also durch nichts als die =Quantität= verständlich

machen. Es cultivirt auch nicht, sondern gehört zum bloßen Genusse. —

Das |266.30| =Schöne= erfordert dagegen die Vorstellung einer gewissen

=Qualität= des Objects, die sich auch verständlich machen und auf

Begriffe bringen läßt (wiewohl es im ästhetischen Urtheile darauf nicht

gebracht wird); und cultivirt, indem es zugleich auf Zweckmäßigkeit

im Gefühle der Lust Acht zu haben lehrt. — Das =Erhabene= besteht

bloß in der =Relation=, worin |266.35| #114# das Sinnliche in der

Vorstellung der Natur für einen möglichen übersinnlichen Gebrauch

desselben als tauglich beurtheilt wird. — Das =Schlechthin-Gute=,

subjectiv nach dem Gefühle, welches es einflößt, beurtheilt, (das

Object des moralischen Gefühls) als die Bestimmbarkeit der Kräfte des

Subjects durch die Vorstellung eines =schlechthin-nöthigenden= |267.5|

Gesetzes, unterscheidet sich vornehmlich durch die =Modalität= einer

auf Begriffen _a priori_ beruhenden Nothwendigkeit, die nicht bloß

=Anspruch=, sondern auch =Gebot= des Beifalls für jedermann in sich

enthält, und gehört an sich zwar nicht für die ästhetische, sondern

die reine intellectuelle Urtheilskraft; wird auch nicht in einem

bloß reflectirenden, sondern bestimmenden |267.10| Urtheile, nicht

der Natur, sondern der Freiheit beigelegt. Aber die =Bestimmbarkeit

des Subjects= durch diese Idee und zwar eines Subjects, welches in

sich an der Sinnlichkeit =Hindernisse=, zugleich aber Überlegenheit

über dieselbe durch die Überwindung derselben als =Modification

seines Zustandes= empfinden kann, d. i. das moralische |267.15|

Gefühl, ist doch mit der ästhetischen Urtheilskraft und deren

=formalen Bedingungen= sofern verwandt, daß es dazu dienen kann, die

Gesetzmäßigkeit der Handlung aus Pflicht zugleich als ästhetisch, d. i.

als erhaben, oder auch als schön vorstellig zu machen, ohne an seiner

Reinigkeit einzubüßen: welches nicht Statt findet, wenn man es mit dem

Gefühl des |267.20| Angenehmen in natürliche Verbindung setzen wollte.

Wenn man das Resultat aus der bisherigen Exposition beiderlei Arten

ästhetischer Urtheile zieht, so würden sich daraus folgende kurze

Erklärungen ergeben:

=Schön= ist das, was in der bloßen Beurtheilung (also nicht vermittelst

|267.25| der Empfindung des Sinnes nach einem Begriffe des Verstandes)

gefällt. #115# Hieraus folgt von selbst, daß es ohne alles Interesse

gefallen müsse.

=Erhaben= ist das, was durch seinen Widerstand gegen das Interesse der

Sinne unmittelbar gefällt.

Beide als Erklärungen ästhetischer allgemeingültiger Beurtheilung

|267.30| beziehen sich auf subjective Gründe, nämlich einerseits der

Sinnlichkeit, so wie sie zu Gunsten des contemplativen Verstandes,

andererseits wie sie wider dieselbe, dagegen für die Zwecke der

praktischen Vernunft und doch beide in demselben Subjecte vereinigt,

in Beziehung auf das moralische Gefühl zweckmäßig sind. Das Schöne

bereitet uns vor, etwas, selbst die |267.35| Natur ohne Interesse zu

lieben; das Erhabene, es selbst wider unser (sinnliches) Interesse

hochzuschätzen.

Man kann das Erhabene so beschreiben: es ist ein Gegenstand

(der Natur), =dessen Vorstellung das Gemüth bestimmt, sich die

Unerreichbarkeit der Natur als Darstellung von Ideen zu denken=.

Buchstäblich genommen und logisch betrachtet, können Ideen

nicht dargestellt werden. Aber wenn wir unser empirisches

Vorstellungsvermögen |268.5| (mathematisch, oder dynamisch) für die

Anschauung der Natur erweitern: so tritt unausbleiblich die Vernunft

hinzu, als Vermögen der Independenz der absoluten Totalität, und bringt

die, obzwar vergebliche, Bestrebung des Gemüths hervor, die Vorstellung

der Sinne dieser angemessen zu machen. Diese Bestrebung und das Gefühl

der Unerreichbarkeit |268.10| der Idee durch die Einbildungskraft ist

selbst eine Darstellung der subjectiven Zweckmäßigkeit unseres Gemüths

im Gebrauche der Einbildungskraft für dessen übersinnliche Bestimmung

und nöthigt uns, subjectiv die Natur selbst in ihrer Totalität, als

Darstellung von etwas Übersinnlichem, #116# zu =denken=, ohne diese

Darstellung =objectiv= zu Stande bringen zu können. |268.15|

Denn das werden wir bald inne, daß der Natur im Raume und der Zeit

das Unbedingte, mithin auch die absolute Größe ganz abgehe, die doch

von der gemeinsten Vernunft verlangt wird. Eben dadurch werden wir

auch erinnert, daß wir es nur mit einer Natur als Erscheinung zu thun

haben, und diese selbst noch als bloße Darstellung einer Natur an

|268.20| sich (welche die Vernunft in der Idee hat) müsse angesehen

werden. Diese Idee des Übersinnlichen aber, die wir zwar nicht weiter

bestimmen, mithin die Natur als Darstellung derselben nicht =erkennen=,

sondern nur =denken= können, wird in uns durch einen Gegenstand

erweckt, dessen ästhetische Beurtheilung die Einbildungskraft bis zu

ihrer Gränze, es sei der Erweiterung |268.25| (mathematisch), oder

ihrer Macht über das Gemüth (dynamisch), anspannt, indem sie sich auf

dem Gefühle einer Bestimmung desselben gründet, welche das Gebiet der

ersteren gänzlich überschreitet (dem moralischen Gefühl), in Ansehung

dessen die Vorstellung des Gegenstandes als subjectiv-zweckmäßig

beurtheilt wird. |268.30|

In der That läßt sich ein Gefühl für das Erhabene der Natur nicht wohl

denken, ohne eine Stimmung des Gemüths, die der zum moralischen ähnlich

ist, damit zu verbinden; und obgleich die unmittelbare Lust am Schönen

der Natur gleichfalls eine gewisse =Liberalität= der Denkungsart, d.

i. Unabhängigkeit des Wohlgefallens vom bloßen Sinnengenusse, |268.35|

voraussetzt und cultivirt, so wird dadurch noch mehr die Freiheit

im =Spiele=, als unter einem gesetzlichen =Geschäfte= vorgestellt:

welches die ächte Beschaffenheit der Sittlichkeit des Menschen

ist, wo die Vernunft der Sinnlichkeit Gewalt anthun muß, nur daß im

ästhetischen Urtheile über #117# das Erhabene diese Gewalt durch die

Einbildungskraft selbst, als durch ein Werkzeug der Vernunft, ausgeübt

vorgestellt wird.

Das Wohlgefallen am Erhabenen der Natur ist daher auch nur =negativ=

|269.5| (statt dessen das am Schönen =positiv= ist), nämlich ein Gefühl

der Beraubung der Freiheit der Einbildungskraft durch sie selbst,

indem sie nach einem andern Gesetze, als dem des empirischen Gebrauchs

zweckmäßig bestimmt wird. Dadurch bekommt sie eine Erweiterung

und Macht, welche größer ist als die, welche sie aufopfert, deren

Grund aber ihr selbst |269.10| verborgen ist, statt dessen sie die

Aufopferung oder die Beraubung und zugleich die Ursache =fühlt=, der

sie unterworfen wird. Die =Verwunderung=, die an Schreck gränzt, das

Grausen und der heilige Schauer, welcher den Zuschauer bei dem Anblicke

himmelansteigender Gebirgsmassen, tiefer Schlünde und darin tobender

Gewässer, tiefbeschatteter, zum schwermüthigen |269.15| Nachdenken

einladender Einöden u. s. w. ergreift, ist bei der Sicherheit, worin

er sich weiß, nicht wirkliche Furcht, sondern nur ein Versuch, uns mit

der Einbildungskraft darauf einzulassen, um die Macht ebendesselben

Vermögens zu fühlen, die dadurch erregte Bewegung des Gemüths mit

dem Ruhestande desselben zu verbinden und so der Natur |269.20| in

uns selbst, mithin auch der außer uns, sofern sie auf das Gefühl

unseres Wohlbefindens Einfluß haben kann, überlegen zu sein. Denn

die Einbildungskraft nach dem Associationsgesetze macht unseren

Zustand der Zufriedenheit physisch abhängig; aber eben dieselbe nach

Principien des Schematisms der Urtheilskraft (folglich sofern der

Freiheit untergeordnet) |269.25| ist Werkzeug der Vernunft und ihrer

Ideen, als solches aber eine Macht, unsere Unabhängigkeit gegen die

Natureinflüsse zu behaupten, das, was nach der ersteren groß ist, als

klein abzuwürdigen und so das #118# Schlechthin-Große nur in seiner

(des Subjects) eigenen Bestimmung zu setzen. Diese Reflexion der

ästhetischen Urtheilskraft, sich zur Angemessenheit |269.30| mit der

Vernunft (doch ohne einen bestimmten Begriff derselben) zu erheben,

stellt den Gegenstand selbst durch die objective Unangemessenheit der

Einbildungskraft in ihrer größten Erweiterung für die Vernunft (als

Vermögen der Ideen) doch als subjectiv-zweckmäßig vor.

Man muß hier überhaupt darauf Acht haben, was oben schon erinnert

|269.35| worden ist, daß in der transscendentalen Ästhetik der

Urtheilskraft lediglich von reinen ästhetischen Urtheilen die Rede

sein müsse, folglich die Beispiele nicht von solchen schönen oder

erhabenen Gegenständen der Natur hergenommen werden dürfen, die den

Begriff von einem Zwecke voraussetzen; denn alsdann würde es entweder

teleologische, oder sich auf bloßen Empfindungen eines Gegenstandes

(Vergnügen oder Schmerz) |270.5| gründende, mithin im ersteren Falle

nicht ästhetische, im zweiten nicht bloße formale Zweckmäßigkeit sein.

Wenn man also den Anblick des bestirnten Himmels =erhaben= nennt,

so muß man der Beurtheilung desselben nicht Begriffe von Welten,

von vernünftigen Wesen bewohnt, und nun die hellen Punkte, womit

wir den Raum über uns erfüllt sehen, als |270.10| ihre Sonnen in

sehr zweckmäßig für sie gestellten Kreisen bewegt, zum Grunde legen,

sondern bloß, wie man ihn sieht, als ein weites Gewölbe, was alles

befaßt; und bloß unter dieser Vorstellung müssen wir die Erhabenheit

setzen, die ein reines ästhetisches Urtheil diesem Gegenstande

beilegt. Eben so den Anblick des Oceans nicht so, wie wir, mit

allerlei |270.15| Kenntnissen (die aber nicht in der unmittelbaren

Anschauung enthalten sind) bereichert, ihn =denken=; etwa als ein

weites Reich von Wassergeschöpfen, als den großen Wasserschatz für

die Ausdünstungen, welche die #119# Luft mit Wolken zum Behuf der

Länder beschwängern, oder auch als ein Element, das zwar Welttheile

von einander trennt, gleichwohl aber die |270.20| größte Gemeinschaft

unter ihnen möglich macht: denn das giebt lauter teleologische

Urtheile; sondern man muß den Ocean bloß, wie die Dichter es thun,

nach dem, was der Augenschein zeigt, etwa, wenn er in Ruhe betrachtet

wird, als einen klaren Wasserspiegel, der bloß vom Himmel begränzt

ist, aber, ist er unruhig, wie einen alles zu verschlingen drohenden

|270.25| Abgrund, dennoch erhaben finden können. Eben das ist von dem

Erhabenen und Schönen in der Menschengestalt zu sagen, wo wir nicht

auf Begriffe der Zwecke, =wozu= alle seine Gliedmaßen da sind, als

Bestimmungsgründe des Urtheils zurücksehen und die Zusammenstimmung

mit ihnen auf unser (alsdann nicht mehr reines) ästhetisches Urtheil

nicht |270.30| =einfließen= lassen müssen, obgleich, daß sie jenen

nicht widerstreiten, freilich eine nothwendige Bedingung auch des

ästhetischen Wohlgefallens ist. Die ästhetische Zweckmäßigkeit ist die

Gesetzmäßigkeit der Urtheilskraft in ihrer =Freiheit=. Das Wohlgefallen

an dem Gegenstande hängt von der Beziehung ab, in welcher wir die

Einbildungskraft setzen wollen: nur daß |270.35| sie für sich selbst

das Gemüth in freier Beschäftigung unterhalte. Wenn dagegen etwas

anderes, es sei Sinnenempfindung oder Verstandesbegriff, das Urtheil

bestimmt: so ist es zwar gesetzmäßig, aber nicht das Urtheil einer

=freien= Urtheilskraft.

Wenn man also von intellectueller Schönheit oder Erhabenheit

spricht, so sind =erstlich= diese Ausdrücke nicht ganz richtig,

weil es ästhetische Vorstellungsarten sind, die, wenn wir bloße

reine Intelligenzen wären (oder |271.5| uns auch in Gedanken in

diese Qualität versetzen), in uns gar nicht anzutreffen sein würden;

=zweitens=, obgleich beide als Gegenstände eines #120# intellectuellen

(moralischen) Wohlgefallens zwar sofern mit dem ästhetischen vereinbar

sind, als sie auf keinem Interesse =beruhen=: so sind sie doch darin

wiederum mit diesem schwer zu vereinigen, weil sie ein Interesse

|271.10| =bewirken= sollen, welches, wenn die Darstellung zum

Wohlgefallen in der ästhetischen Beurtheilung zusammenstimmen soll,

in dieser niemals anders als durch ein Sinneninteresse, welches man

damit in der Darstellung verbindet, geschehen würde, wodurch aber der

intellectuellen Zweckmäßigkeit Abbruch geschieht, und sie verunreinigt

wird. |271.15|

Der Gegenstand eines reinen und unbedingten intellectuellen

Wohlgefallens ist das moralische Gesetz in seiner Macht, die es in uns

über alle und jede =vor ihm vorhergehende= Triebfedern des Gemüths

ausübt; und da diese Macht sich eigentlich nur durch Aufopferungen

ästhetisch-kenntlich macht (welches eine Beraubung, obgleich zum

Behuf der innern |271.20| Freiheit, ist, dagegen eine unergründliche

Tiefe dieses übersinnlichen Vermögens mit ihren ins Unabsehliche sich

erstreckenden Folgen in uns aufdeckt): so ist das Wohlgefallen von

der ästhetischen Seite (in Beziehung auf Sinnlichkeit) negativ, d.

i. wider dieses Interesse, von der intellectuellen aber betrachtet,

positiv und mit einem Interesse verbunden. Hieraus |271.25| folgt: daß

das intellectuelle, an sich selbst zweckmäßige (das Moralisch-)Gute,

ästhetisch beurtheilt, nicht sowohl schön, als vielmehr erhaben

vorgestellt werden müsse, so daß es mehr das Gefühl der Achtung

(welches den Reiz verschmäht), als der Liebe und vertraulichen

Zuneigung erwecke; weil die menschliche Natur nicht so von selbst,

sondern nur durch Gewalt, |271.30| welche die Vernunft der Sinnlichkeit

anthut, zu jenem Guten zusammenstimmt. Umgekehrt wird auch das, was

wir in der Natur außer uns, oder auch in uns (z. B. gewisse Affecten)

erhaben nennen, nur als eine #121# Macht des Gemüths, sich über

=gewisse= Hindernisse der Sinnlichkeit durch moralische Grundsätze zu

schwingen, vorgestellt und dadurch interessant |271.35| werden.

Ich will bei dem letztern etwas verweilen. Die Idee des Guten mit

Affect heißt der =Enthusiasm=. Dieser Gemüthszustand scheint erhaben

zu sein, dermaßen daß man gemeiniglich vorgiebt: ohne ihn könne

nichts Großes ausgerichtet werden. Nun ist aber jeder Affect[10]

blind, entweder in der Wahl seines Zwecks, oder wenn dieser auch

durch Vernunft gegeben worden, in der Ausführung desselben; denn er

ist diejenige Bewegung des |272.5| Gemüths, welche es unvermögend

macht, freie Überlegung der Grundsätze anzustellen, um sich darnach

zu bestimmen. Also kann er auf keinerlei Weise ein Wohlgefallen der

Vernunft verdienen. Ästhetisch gleichwohl ist der Enthusiasm erhaben,

weil er eine Anspannung der Kräfte durch Ideen ist, welche dem Gemüthe

einen Schwung geben, der weit mächtiger und |272.10| dauerhafter wirkt,

als der Antrieb durch Sinnenvorstellungen. Aber (welches befremdlich

scheint) selbst =Affectlosigkeit= (_Apatheia, Phlegma in significatu

bono_) eines seinen unwandelbaren Grundsätzen nachdrücklich #122#

nachgehenden Gemüths ist und zwar auf weit vorzüglichere Art erhaben,

weil sie zugleich das Wohlgefallen der reinen Vernunft auf ihrer Seite

|272.15| hat. Eine dergleichen Gemüthsart heißt allein edel: welcher

Ausdruck nachher auch auf Sachen, z. B. Gebäude, ein Kleid, Schreibart,

körperlichen Anstand u. d. gl., angewandt wird, wenn diese nicht

sowohl =Verwunderung= (Affect in der Vorstellung der Neuigkeit, welche

die Erwartung übersteigt), als =Bewunderung= (eine Verwunderung, die

beim |272.20| Verlust der Neuigkeit nicht aufhört) erregt, welches

geschieht, wenn Ideen in ihrer Darstellung unabsichtlich und ohne Kunst

zum ästhetischen Wohlgefallen zusammenstimmen.

[10] =Affecten= sind von =Leidenschaften= specifisch

unterschieden. Jene beziehen |272.30| sich bloß auf das

Gefühl; diese gehören dem Begehrungsvermögen an und sind

Neigungen, welche alle Bestimmbarkeit der Willkür durch

Grundsätze erschweren oder unmöglich machen. Jene sind

stürmisch und unvorsätzlich, diese anhaltend und überlegt: so

ist der Unwille als Zorn ein Affect; aber als Haß (Rachgier)

eine Leidenschaft. Die letztere kann niemals und in keinem

Verhältniß erhaben |272.35| genannt werden: weil im Affect die

Freiheit des Gemüths zwar =gehemmt=, in der Leidenschaft aber

aufgehoben wird.

Ein jeder Affect von der WACKERN ART (der nämlich das Bewußtsein

unserer Kräfte jeden Widerstand zu überwinden (_animi strenui_) rege

|272.25| macht) ist =ästhetisch erhaben=, z. B. der Zorn, sogar die

Verzweiflung (nämlich die =entrüstete=, nicht aber die =verzagte=).

Der Affect von der SCHMELZENDEN Art aber (welcher die Bestrebung zu

widerstehen selbst zum Gegenstande der Unlust (_animum languidum_)

macht) hat nichts =Edeles= an sich, kann aber zum Schönen der

Sinnesart gezählt werden. Daher sind die =Rührungen=, welche bis zum

Affect stark werden können, auch sehr verschieden. Man hat =muthige=,

man hat =zärtliche= Rührungen. Die letztern, wenn sie bis zum Affect

steigen, taugen gar nichts; der Hang dazu heißt die =Empfindelei=.

Ein theilnehmender Schmerz, der sich nicht |273.5| will trösten

lassen, oder auf den wir uns, wenn er erdichtete Übel betrifft,

bis zur Täuschung durch die Phantasie, als ob es wirkliche wären,

vorsätzlich einlassen, beweiset und macht eine weiche, aber zugleich

schwache Seele, die eine schöne Seite zeigt und zwar phantastisch, aber

nicht einmal enthusiastisch genannt werden kann. Romane, weinerliche

Schauspiele, |273.10| #123# schale Sittenvorschriften, die mit

(obzwar fälschlich) sogenannten edlen Gesinnungen tändeln, in der

That aber das Herz welk und für die strenge Vorschrift der Pflicht

unempfindlich, aller Achtung für die Würde der Menschheit in unserer

Person und das Recht der Menschen (welches ganz etwas anderes als ihre

Glückseligkeit ist) und überhaupt aller festen |273.15| Grundsätze

unfähig machen; selbst ein Religionsvortrag, welcher kriechende,

niedrige Gunstbewerbung und Einschmeichelung empfiehlt, die alles

Vertrauen auf eigenes Vermögen zum Widerstande gegen das Böse in uns

aufgiebt, statt der rüstigen Entschlossenheit, die Kräfte, die uns bei

aller unserer Gebrechlichkeit doch noch übrig bleiben, zu Überwindung

der Neigungen |273.20| zu versuchen; die falsche Demuth, welche in der

Selbstverachtung, in der winselnden erheuchelten Reue und einer bloß

leidenden Gemüthsfassung die Art setzt, wie man allein dem höchsten

Wesen gefällig werden könne: vertragen sich nicht einmal mit dem, was

zur Schönheit, weit weniger aber noch mit dem, was zur Erhabenheit der

Gemüthsart gezählt |273.25| werden könnte.

Aber auch stürmische Gemüthsbewegungen, sie mögen nun unter dem Namen

der Erbauung mit Ideen der Religion, oder als bloß zur Cultur gehörig

mit Ideen, die ein gesellschaftliches Interesse enthalten, verbunden

werden, können, so sehr sie auch die Einbildungskraft spannen,

keinesweges |273.30| auf die Ehre einer =erhabenen= Darstellung

Anspruch machen, wenn sie nicht eine Gemüthsstimmung zurücklassen,

die, wenn gleich nur indirect, auf das Bewußtsein seiner Stärke und

Entschlossenheit zu dem, was reine intellectuelle Zweckmäßigkeit bei

sich führt (dem Übersinnlichen), Einfluß hat. Denn sonst gehören alle

diese Rührungen nur zur =Motion=, welche |273.35| man der Gesundheit

wegen gerne hat. Die angenehme Mattigkeit, welche #124# auf eine

solche Rüttelung durch das Spiel der Affecten folgt, ist ein Genuß

des Wohlbefindens aus dem hergestellten Gleichgewichte der mancherlei

Lebenskräfte in uns: welcher am Ende auf dasselbe hinausläuft, als

derjenige, den die Wollüstlinge des Orients so behaglich finden, wenn

sie ihren Körper gleichsam durchkneten und alle ihre Muskeln und

Gelenke sanft drücken und biegen lassen; nur daß dort das bewegende

Princip größtentheils |274.5| in uns, hier hingegen gänzlich außer

uns ist. Da glaubt sich nun mancher durch eine Predigt erbaut, in

dem doch nichts aufgebauet (kein System guter Maximen) ist; oder

durch ein Trauerspiel gebessert, der bloß über glücklich vertriebne

Langeweile froh ist. Also muß das Erhabene jederzeit Beziehung auf die

=Denkungsart= haben, d. i. auf Maximen, |274.10| dem Intellectuellen

und den Vernunftideen über die Sinnlichkeit Obermacht zu verschaffen.

Man darf nicht besorgen, daß das Gefühl des Erhabenen durch eine

dergleichen abgezogene Darstellungsart, die in Ansehung des Sinnlichen

gänzlich negativ wird, verlieren werde; denn die Einbildungskraft, ob

sie |274.15| zwar über das Sinnliche hinaus nichts findet, woran sie

sich halten kann, fühlt sich doch auch eben durch diese Wegschaffung

der Schranken derselben unbegränzt: und jene Absonderung ist also eine

Darstellung des Unendlichen, welche zwar eben darum niemals anders als

bloß negative Darstellung sein kann, die aber doch die Seele erweitert.

Vielleicht giebt es |274.20| keine erhabenere Stelle im Gesetzbuche der

Juden, als das Gebot: Du sollst dir kein Bildniß machen, noch irgend

ein Gleichniß, weder dessen, was im Himmel, noch auf der Erden, noch

unter der Erden ist u. s. w. Dieses Gebot allein kann den Enthusiasm

erklären, den das jüdische Volk in seiner gesitteten Epoche für seine

Religion fühlte, wenn es sich mit andern |274.25| Völkern verglich,

oder denjenigen Stolz, den der Mohammedanism #125# einflößt. Eben

dasselbe gilt auch von der Vorstellung des moralischen Gesetzes und der

Anlage zur Moralität in uns. Es ist eine ganz irrige Besorgniß, daß,

wenn man sie alles dessen beraubt, was sie den Sinnen empfehlen kann,

sie alsdann keine andere als kalte, leblose Billigung und |274.30|

keine bewegende Kraft oder Rührung bei sich führen würde. Es ist gerade

umgekehrt; denn da, wo nun die Sinne nichts mehr vor sich sehen, und

die unverkennliche und unauslöschliche Idee der Sittlichkeit dennoch

übrig bleibt, würde es eher nöthig sein, den Schwung einer unbegränzten

Einbildungskraft zu mäßigen, um ihn nicht bis zum Enthusiasm steigen

|274.35| zu lassen, als aus Furcht vor Kraftlosigkeit dieser Ideen für

sie in Bildern und kindischem Apparat Hülfe zu suchen. Daher haben auch

die Regierungen gerne erlaubt, die Religion mit dem letztern Zubehör

reichlich versorgen zu lassen, und so dem Unterthan die Mühe, zugleich

aber auch das Vermögen zu benehmen gesucht, seine Seelenkräfte über die

Schranken auszudehnen, die man ihm willkürlich setzen und wodurch man

ihn, als bloß passiv, leichter behandeln kann. |275.5|

Diese reine, seelenerhebende, bloß negative Darstellung der

Sittlichkeit bringt dagegen keine Gefahr der =Schwärmerei=, welche

=ein Wahn ist, über alle Gränze der Sinnlichkeit hinaus etwas= SEHEN,

d. i. nach Grundsätzen träumen (mit Vernunft rasen), zu =wollen=;

eben darum weil die Darstellung bei jener bloß negativ ist. Denn =die

Unerforschlichkeit |275.10| der Idee der Freiheit= schneidet aller

positiven Darstellung gänzlich den Weg ab: das moralische Gesetz aber

ist an sich selbst in uns hinreichend und ursprünglich bestimmend, so

daß es nicht einmal erlaubt, uns nach einem Bestimmungsgrunde außer

demselben umzusehen. Wenn #126# der Enthusiasm mit dem =Wahnsinn=, so

ist die Schwärmerei mit dem |275.15| =Wahnwitz= zu vergleichen, wovon

der letztere sich unter allen am wenigsten mit dem Erhabenen verträgt,

weil er grüblerisch lächerlich ist. Im Enthusiasm als Affect ist die

Einbildungskraft zügellos; in der Schwärmerei als eingewurzelter

brütender Leidenschaft regellos. Der erstere ist vorübergehender

Zufall, der den gesundesten Verstand bisweilen wohl betrifft; |275.20|

der zweite eine Krankheit, die ihn zerrüttet.

=Einfalt= (kunstlose Zweckmäßigkeit) ist gleichsam der Stil der

Natur im Erhabenen und so auch der Sittlichkeit, welche eine zweite

(übersinnliche) Natur ist, wovon wir nur die Gesetze kennen, ohne das

übersinnliche Vermögen in uns selbst, was den Grund dieser Gesetzgebung

enthält, |275.25| durch Anschauen erreichen zu können.

Noch ist anzumerken, daß, obgleich das Wohlgefallen am Schönen

eben sowohl, als das am Erhabenen nicht allein durch allgemeine

=Mittheilbarkeit= unter den andern ästhetischen Beurtheilungen

kenntlich unterschieden ist, sondern auch durch diese Eigenschaft

in Beziehung auf Gesellschaft |275.30| (in der es sich mittheilen

läßt) ein Interesse bekommt, gleichwohl doch auch die =Absonderung

von aller Gesellschaft= als etwas Erhabenes angesehen werde, wenn sie

auf Ideen beruht, welche über alles sinnliche Interesse hinweg sehen.

Sich selbst genug sein, mithin Gesellschaft nicht bedürfen, ohne doch

ungesellig zu sein, d. i. sie zu fliehen, ist etwas |275.35| dem

Erhabenen sich Näherndes, so wie jede Überhebung von Bedürfnissen.

Dagegen ist Menschen zu fliehen, aus =Misanthropie=, weil man sie

anfeindet, oder aus =Anthropophobie= (Menschenscheu), weil man

sie als seine Feinde fürchtet, theils häßlich, theils verächtlich.

Gleichwohl giebt es eine (sehr uneigentlich sogenannte) Misanthrophie,

wozu die Anlage sich #127# mit dem Alter in vieler wohldenkenden

Menschen Gemüth einzufinden pflegt, welche zwar, was das =Wohlwollen=

betrifft, philanthropisch genug |276.5| ist, aber vom =Wohlgefallen=

an Menschen durch eine lange traurige Erfahrung weit abgebracht ist:

wovon der Hang zur Eingezogenheit, der phantastische Wunsch auf einem

entlegenen Landsitze, oder auch (bei jungen Personen) die erträumte

Glückseligkeit auf einem der übrigen Welt unbekannten Eilande mit einer

kleinen Familie seine Lebenszeit zubringen |276.10| zu können, welche

die Romanschreiber oder Dichter der Robinsonaden so gut zu nutzen

wissen, Zeugniß giebt. Falschheit, Undankbarkeit, Ungerechtigkeit,

das Kindische in den von uns selbst für wichtig und groß gehaltenen

Zwecken, in deren Verfolgung sich Menschen selbst unter einander alle

erdenkliche Übel anthun, stehen mit der Idee dessen, was sie sein

könnten, |276.15| wenn sie wollten, so im Widerspruch und sind dem

lebhaften Wunsche, sie besser zu sehen, so sehr entgegen: daß, um sie

nicht zu hassen, da man sie nicht lieben kann, die Verzichtthuung auf

alle gesellschaftliche Freuden nur ein kleines Opfer zu sein scheint.

Diese Traurigkeit, nicht über die Übel, welche das Schicksal über

andere Menschen verhängt (wovon die |276.20| Sympathie Ursache ist),

sondern die sie sich selbst anthun (welche auf der Antipathie in

Grundsätzen beruht), ist, weil sie auf Ideen beruht, erhaben, indessen

daß die erstere ebenfalls nur für schön gelten kann. — Der eben so

geistreiche als gründliche =Saussure= sagt in der Beschreibung seiner

Alpenreisen von =Bonhomme=, einem der savoyischen Gebirge: »Es herrscht

|276.25| daselbst eine gewisse =abgeschmackte Traurigkeit=.« Er kannte

daher doch auch eine =interessante= Traurigkeit, welche der Anblick

einer Einöde einflößt, in die sich Menschen wohl versetzen möchten,

um von der Welt nichts #128# weiter zu hören, noch zu erfahren, die

denn doch nicht so ganz unwirthbar sein muß, daß sie nur einen höchst

mühseligen Aufenthalt für Menschen |276.30| darböte. — Ich mache diese

Anmerkung nur in der Absicht, um zu erinnern, daß auch Betrübniß (nicht

niedergeschlagene Traurigkeit) zu den =rüstigen= Affecten gezählt

werden könne, wenn sie in moralischen Ideen ihren Grund hat; wenn sie

aber auf Sympathie gegründet und als solche auch liebenswürdig ist, sie

bloß zu den =schmelzenden= Affecten gehöre: |276.35| um dadurch auf die

Gemüthsstimmung, die nur im ersteren Falle =erhaben= ist, aufmerksam zu

machen.

* * * * *

Man kann mit der jetzt durchgeführten transscendentalen Exposition

der ästhetischen Urtheile nun auch die physiologische, wie sie ein

=Burke= und viele scharfsinnige Männer unter uns bearbeitet haben,

vergleichen, um zu sehen, wohin eine bloß empirische Exposition des

Erhabenen und Schönen führe. =Burke=[11], der in dieser Art der

Behandlung als der vornehmste |277.5| Verfasser genannt zu werden

verdient, bringt auf diesem Wege (S. 223 seines Werks) heraus: »daß

das Gefühl des Erhabenen sich auf dem Triebe zur Selbsterhaltung und

auf =Furcht=, d. i. einem Schmerze, gründe, der, weil er nicht bis

zur wirklichen Zerrüttung der körperlichen Theile geht, Bewegungen

hervorbringt, die, da sie die feineren oder gröberen |277.10| Gefäße

von gefährlichen und beschwerlichen Verstopfungen reinigen, im Stande

sind, angenehme Empfindungen zu erregen, zwar nicht Lust, sondern

eine Art von wohlgefälligem Schauer, eine gewisse Ruhe, die mit #129#

Schrecken vermischt ist.« Das Schöne, welches er auf Liebe gründet

(wovon er doch die Begierde abgesondert wissen will), führt er (S.

251–52) |277.15| »auf die Nachlassung, Losspannung und Erschlaffung

der Fibern des Körpers, mithin eine Erweichung, Auflösung, Ermattung,

ein Hinsinken, Hinsterben, Wegschmelzen vor Vergnügen hinaus«. Und nun

bestätigt er diese Erklärungsart nicht allein durch Fälle, in denen

die Einbildungskraft in Verbindung mit dem Verstande, sondern sogar

mit Sinnesempfindung |277.20| in uns das Gefühl des Schönen sowohl

als des Erhabenen erregen könne. — Als psychologische Bemerkungen

sind diese Zergliederungen der Phänomene unseres Gemüths überaus

schön und geben reichen Stoff zu den beliebtesten Nachforschungen der

empirischen Anthropologie. Es ist auch nicht zu läugnen, daß alle

Vorstellungen in uns, sie mögen objectiv |277.25| bloß sinnlich, oder

ganz intellectuell sein, doch subjectiv mit Vergnügen oder Schmerz,

so unmerklich beides auch sein mag, verbunden werden können (weil sie

insgesammt das Gefühl des Lebens afficiren, und keine derselben, sofern

als sie Modification des Subjects ist, indifferent sein kann); sogar

daß, wie Epikur behauptete, immer =Vergnügen= und |277.30| =Schmerz=

zuletzt doch körperlich sei, es mag nun von der Einbildung, oder gar

von Verstandesvorstellungen anfangen: weil das Leben ohne das Gefühl

des körperlichen Organs bloß Bewußtsein seiner Existenz, aber kein

Gefühl des Wohl- oder Übelbefindens, d. i. der Beförderung oder Hemmung

der Lebenskräfte, sei; weil das Gemüth für sich allein ganz Leben (das

Lebensprincip selbst) ist, und Hindernisse oder Beförderungen außer

demselben und doch im Menschen selbst, mithin in der Verbindung |278.5|

mit seinem Körper gesucht werden müssen.

[11] Nach der deutschen Übersetzung seiner Schrift:

Philosophische Untersuchungen über den Ursprung unserer

Begriffe vom Schönen und Erhabenen. Riga, bei Hartknoch 1773.

|277.35|

Setzt man aber das Wohlgefallen am Gegenstande ganz und gar #130#

darin, daß dieser durch Reiz oder durch Rührung vergnügt: so muß man

auch keinem =andern= zumuthen, zu dem ästhetischen Urtheile, was =wir=

fällen, beizustimmen; denn darüber befragt ein jeder mit Recht nur

seinen |278.10| Privatsinn. Alsdann aber hört auch alle Censur des

Geschmacks gänzlich auf; man müßte denn das Beispiel, welches andere

durch die zufällige Übereinstimmung ihrer Urtheile geben, zum =Gebot=

des Beifalls für uns machen, wider welches Princip wir uns doch

vermuthlich sträuben und auf das natürliche Recht berufen würden, das

Urtheil, welches auf dem unmittelbaren |278.15| Gefühle des eigenen

Wohlbefindens beruht, seinem eigenen Sinne und nicht anderer ihrem zu

unterwerfen.

Wenn also das Geschmacksurtheil nicht für =egoistisch=, sondern seiner

innern Natur nach, d. i. um sein selbst, nicht um der Beispiele willen,

die andere von ihrem Geschmack geben, nothwendig als =pluralistisch=

gelten |278.20| muß, wenn man es als ein solches würdigt, welches

zugleich verlangen darf, daß jedermann ihm beipflichten soll: so muß

ihm irgend ein (es sei objectives oder subjectives) Princip _a priori_

zum Grunde liegen, zu welchem man durch Aufspähung empirischer Gesetze

der Gemüthsveränderungen niemals gelangen kann: weil diese nur zu

erkennen geben, wie geurtheilt |278.25| wird, nicht aber gebieten, wie

geurtheilt werden soll, und zwar gar so, daß das Gebot =unbedingt=

ist; dergleichen die Geschmacksurtheile voraussetzen, indem sie das

Wohlgefallen mit einer Vorstellung =unmittelbar= verknüpft wissen

wollen. Also mag die empirische Exposition der ästhetischen Urtheile

immer den Anfang machen, um den Stoff zu einer höhern |278.30|

Untersuchung herbeizuschaffen; eine transscendentale Erörterung dieses

Vermögens ist doch möglich und zur Kritik des Geschmacks wesentlich

gehörig. #131# Denn ohne daß derselbe Principien _a priori_ habe,

könnte er unmöglich die Urtheile anderer richten und über sie auch nur

mit einigem Scheine des Rechts Billigungs- oder Verwerfungsaussprüche

fällen. |278.35|

Das übrige zur Analytik der ästhetischen Urtheilskraft Gehörige enthält

zuvörderst die

Deduction der reinen ästhetischen Urtheile.

§ 30.

Die Deduction der ästhetischen Urtheile über die Gegenstände der Natur

darf nicht auf das, was wir in dieser erhaben nennen, sondern nur auf

das Schöne gerichtet |279.5| werden.

Der Anspruch eines ästhetischen Urtheils auf allgemeine Gültigkeit

für jedes Subject bedarf als ein Urtheil, welches sich auf irgend ein

Princip _a priori_ fußen muß, einer Deduction (d. i. Legitimation

seiner Anmaßung), welche über die Exposition desselben noch hinzukommen

muß, wenn es |279.10| nämlich ein Wohlgefallen oder Mißfallen an der

=Form des Objects= betrifft. Dergleichen sind die Geschmacksurtheile

über das Schöne der Natur. Denn die Zweckmäßigkeit hat alsdann doch

im Objecte und seiner Gestalt ihren Grund, wenn sie gleich nicht

die Beziehung desselben auf andere Gegenstände nach Begriffen (zum

Erkenntnißurtheile) anzeigt; |279.15| sondern bloß die Auffassung

dieser Form, sofern sie dem =Vermögen= sowohl #132# der Begriffe, als

dem der Darstellung derselben (welches mit dem der Auffassung eines

und dasselbe ist) im Gemüth sich gemäß zeigt, überhaupt betrifft. Man

kann daher auch in Ansehung des Schönen der Natur mancherlei Fragen

aufwerfen, welche die Ursache dieser Zweckmäßigkeit |279.20| ihrer

Formen betreffen: z. B. wie man erklären wolle, warum die Natur so

verschwenderisch allerwärts Schönheit verbreitet habe, selbst im Grunde

des Oceans, wo nur selten das menschliche Auge (für welches jene doch

allein zweckmäßig ist) hingelangt, u. d. gl. m.

Allein das Erhabene der Natur — wenn wir darüber ein reines |279.25|

ästhetisches Urtheil fällen, welches nicht mit Begriffen von

Vollkommenheit als objectiver Zweckmäßigkeit vermengt ist; in welchem

Falle es ein teleologisches Urtheil sein würde — kann ganz als formlos

oder ungestalt, dennoch aber als Gegenstand eines reinen Wohlgefallens

betrachtet werden und subjective Zweckmäßigkeit der gegebenen

Vorstellung zeigen; und da |279.30| fragt es sich nun: ob zu dem

ästhetischen Urtheile dieser Art auch außer der Exposition dessen, was

in ihm gedacht wird, noch eine Deduction seines Anspruchs auf irgend

ein (subjectives) Princip _a priori_ verlangt werden könne.

Hierauf dient zur Antwort: daß das Erhabene der Natur nur uneigentlich

so genannt werde und eigentlich bloß der Denkungsart, oder vielmehr

der Grundlage zu derselben in der menschlichen Natur beigelegt werden

müsse. Dieser sich bewußt zu werden, giebt die Auffassung eines #133#

sonst formlosen und unzweckmäßigen Gegenstandes bloß die Veranlassung,

|280.5| welcher auf solche Weise subjectiv-zweckmäßig =gebraucht=,

aber nicht als ein solcher =für sich= und seiner Form wegen beurtheilt

wird (gleichsam _species finalis accepta, non data_). Daher war

unsere Exposition der Urtheile über das Erhabene der Natur zugleich

ihre Deduction. Denn wenn wir die Reflexion der Urtheilskraft in

denselben zerlegten, so fanden |280.10| wir in ihnen ein zweckmäßiges

Verhältniß der Erkenntnißvermögen, welches dem Vermögen der Zwecke

(dem Willen) _a priori_ zum Grunde gelegt werden muß und daher selbst

_a priori_ zweckmäßig ist: welches denn sofort die Deduction, d.

i. die Rechtfertigung des Anspruchs eines dergleichen Urtheils auf

allgemein-nothwendige Gültigkeit, enthält. |280.15|

Wir werden also nur die Deduction der Geschmacksurtheile, d. i. der

Urtheile über die Schönheit der Naturdinge, zu suchen haben und so der

Aufgabe für die gesammte ästhetische Urtheilskraft im Ganzen ein Genüge

thun.

§ 31. |280.20|

Von der Methode der Deduction der Geschmacksurtheile.

Die Obliegenheit einer Deduction, d. i. der Gewährleistung der

Rechtmäßigkeit, einer Art Urtheile tritt nur ein, wenn das Urtheil

Anspruch auf #134# Nothwendigkeit macht; welches der Fall auch alsdann

ist, wenn es subjective Allgemeinheit, d. i. jedermanns Beistimmung,

fordert: indeß es |280.25| doch kein Erkenntnißurtheil, sondern nur

der Lust oder Unlust an einem gegebenen Gegenstande, d. i. Anmaßung

einer durchgängig für jedermann geltenden subjectiven Zweckmäßigkeit,

ist, die sich auf keine Begriffe von der Sache gründen soll, weil es

Geschmacksurtheil ist.

Da wir im letztern Falle kein Erkenntnißurtheil, weder ein

theoretisches, |280.30| welches den Begriff einer =Natur= überhaupt

durch den Verstand, noch ein (reines) praktisches, welches die Idee

der =Freiheit= als _a priori_ durch die Vernunft gegeben zum Grunde

legt, vor uns haben; und also weder ein Urtheil, welches vorstellt, was

eine Sache ist, noch daß ich, um sie hervorzubringen, etwas verrichten

soll, nach seiner Gültigkeit _a priori_ |280.35| zu rechtfertigen haben:

so wird bloß die =allgemeine Gültigkeit= eines =einzelnen= Urtheils,

welches die subjective Zweckmäßigkeit einer empirischen Vorstellung

der Form eines Gegenstandes ausdrückt, für die Urtheilskraft überhaupt

darzuthun sein, um zu erklären, wie es möglich sei, daß etwas bloß in

der Beurtheilung (ohne Sinnenempfindung oder Begriff) gefallen könne,

und, so wie die Beurtheilung eines Gegenstandes zum |281.5| Behuf

einer =Erkenntniß= überhaupt allgemeine Regeln hat, auch das #135#

Wohlgefallen eines Jeden für jeden andern als Regel dürfe angekündigt

werden.

Wenn nun diese Allgemeingültigkeit sich nicht auf Stimmensammlung und

Herumfragen bei andern wegen ihrer Art zu empfinden gründen, |281.10|

sondern gleichsam auf einer Autonomie des über das Gefühl der Lust (an

der gegebenen Vorstellung) urtheilenden Subjects, d. i. auf seinem

eigenen Geschmacke, beruhen, gleichwohl aber doch auch nicht von

Begriffen abgeleitet werden soll: so hat ein solches Urtheil — wie das

Geschmacksurtheil in der That ist — eine zwiefache und zwar logische

|281.15| Eigenthümlichkeit: nämlich =erstlich= die Allgemeingültigkeit

a priori und doch nicht eine logische Allgemeinheit nach Begriffen,

sondern die Allgemeinheit eines einzelnen Urtheils; =zweitens= eine

Nothwendigkeit (die jederzeit auf Gründen _a priori_ beruhen muß), die

aber doch von keinen Beweisgründen _a priori_ abhängt, durch deren

Vorstellung der Beifall, |281.20| den das Geschmacksurtheil jedermann

ansinnt, erzwungen werden könnte.

Die Auflösung dieser logischen Eigenthümlichkeiten, worin sich ein

Geschmacksurtheil von allen Erkenntnißurtheilen unterscheidet,

wenn wir hier anfänglich von allem Inhalte desselben, nämlich

dem Gefühle der Lust, abstrahiren und bloß die ästhetische Form

mit der Form der objectiven |281.25| Urtheile, wie sie die Logik

vorschreibt, vergleichen, wird allein zur Deduction dieses sonderbaren

Vermögens hinreichend sein. Wir wollen also diese charakteristischen

Eigenschaften des Geschmacks zuvor, durch Beispiele #136# erläutert,

vorstellig machen.

§ 32. |281.30|

Erste Eigenthümlichkeit des Geschmacksurtheils.

Das Geschmacksurtheil bestimmt seinen Gegenstand in Ansehung des

Wohlgefallens (als Schönheit) mit einem Anspruche auf =jedermanns=

Beistimmung, als ob es objectiv wäre.

Sagen: diese Blume ist schön, heißt eben so viel, als ihren eigenen

|281.35| Anspruch auf jedermanns Wohlgefallen ihr nur nachsagen.

Durch die Annehmlichkeit ihres Geruchs hat sie gar keine Ansprüche.

Den einen ergötzt dieser Geruch, dem andern benimmt er den Kopf. Was

sollte man nun anders daraus vermuthen, als daß die Schönheit für eine

Eigenschaft der Blume selbst gehalten werden müsse, die sich nicht nach

der Verschiedenheit |282.5| der Köpfe und so vieler Sinne richtet,

sondern wornach sich diese richten müssen, wenn sie darüber urtheilen

wollen? Und doch verhält es sich nicht so. Denn darin besteht eben das

Geschmacksurtheil, daß es eine Sache nur nach derjenigen Beschaffenheit

schön nennt, in welcher sie sich nach unserer Art sie aufzunehmen

richtet. |282.10|

Überdies wird von jedem Urtheil, welches den Geschmack des Subjects

beweisen soll, verlangt: daß das Subject für sich, ohne nöthig zu #137#

haben, durch Erfahrung unter den Urtheilen anderer herumzutappen und

sich von ihrem Wohlgefallen oder Mißfallen an demselben Gegenstande

vorher zu belehren, urtheilen, mithin sein Urtheil nicht als

Nachahmung, |282.15| weil ein Ding etwa wirklich allgemein gefällt,

sondern _a priori_ aussprechen solle. Man sollte aber denken, daß ein

Urtheil _a priori_ einen Begriff vom Object enthalten müsse, zu dessen

Erkenntniß es das Princip enthält; das Geschmacksurtheil aber gründet

sich gar nicht auf Begriffe und ist überall nicht Erkenntniß, sondern

nur ein ästhetisches Urtheil. |282.20|

Daher läßt sich ein junger Dichter von der Überredung, daß sein

Gedicht schön sei, nicht durch das Urtheil des Publicums, noch seiner

Freunde abbringen; und wenn er ihnen Gehör giebt, so geschieht es

nicht darum, weil er es nun anders beurtheilt, sondern weil er, wenn

gleich (wenigstens in Absicht seiner) das ganze Publicum einen falschen

Geschmack |282.25| hätte, sich doch (selbst wider sein Urtheil) dem

gemeinen Wahne zu bequemen, in seiner Begierde nach Beifall Ursache

findet. Nur späterhin, wenn seine Urtheilskraft durch Ausübung mehr

geschärft worden, geht er freiwillig von seinem vorigen Urtheile ab;

so wie er es auch mit seinen Urtheilen hält, die ganz auf der Vernunft

beruhen. Der Geschmack macht |282.30| bloß auf Autonomie Anspruch.

Fremde Urtheile sich zum Bestimmungsgrunde des seinigen zu machen, wäre

Heteronomie.

Daß man die Werke der Alten mit Recht zu Mustern anpreiset und

#138# die Verfasser derselben classisch nennt gleich einem gewissen

Adel unter den Schriftstellern, der dem Volke durch seinen Vorgang

Gesetze giebt: scheint |282.35| Quellen des Geschmacks _a posteriori_

anzuzeigen und die Autonomie desselben in jedem Subjecte zu widerlegen.

Allein man könnte eben so gut sagen, daß die alten Mathematiker,

die bis jetzt für nicht wohl zu entbehrende Muster der höchsten

Gründlichkeit und Eleganz der synthetischen Methode gehalten werden,

auch eine nachahmende Vernunft auf unserer Seite bewiesen und ein

Unvermögen derselben, aus sich selbst strenge Beweise mit der größten

Intuition durch Construction der Begriffe hervorzubringen. |283.5| Es

giebt gar keinen Gebrauch unserer Kräfte, so frei er auch sein mag, und

selbst der Vernunft (die alle ihre Urtheile aus der gemeinschaftlichen

Quelle _a priori_ schöpfen muß), welcher, wenn jedes Subject immer

gänzlich von der rohen Anlage seines Naturells anfangen sollte, nicht

in fehlerhafte Versuche gerathen würde, wenn nicht andere mit den

|283.10| ihrigen ihm vorgegangen wären, nicht um die Nachfolgenden

zu bloßen Nachahmern zu machen, sondern durch ihr Verfahren andere

auf die Spur zu bringen, um die Principien in sich selbst zu suchen

und so ihren eigenen, oft besseren Gang zu nehmen. Selbst in der

Religion, wo gewiß ein jeder die Regel seines Verhaltens aus sich

selbst hernehmen muß, weil er dafür |283.15| auch selbst verantwortlich

bleibt und die Schuld seiner Vergehungen nicht #139# auf andre als

Lehrer oder Vorgänger schieben kann, wird doch nie durch allgemeine

Vorschriften, die man entweder von Priestern oder Philosophen bekommen,

oder auch aus sich selbst genommen haben mag, so viel ausgerichtet

werden, als durch ein Beispiel der Tugend oder Heiligkeit, welches,

|283.20| in der Geschichte aufgestellt, die Autonomie der Tugend aus

der eigenen und ursprünglichen Idee der Sittlichkeit (_a priori_)

nicht entbehrlich macht, oder diese in einen Mechanism der Nachahmung

verwandelt. =Nachfolge=, die sich auf einen Vorgang bezieht, nicht

Nachahmung ist der rechte Ausdruck für allen Einfluß, welchen Producte

eines exemplarischen Urhebers |283.25| auf Andere haben können;

welches nur so viel bedeutet als: aus denselben Quellen schöpfen,

woraus jener selbst schöpfte, und seinem Vorgänger nur die Art, sich

dabei zu benehmen, ablernen. Aber unter allen Vermögen und Talenten

ist der Geschmack gerade dasjenige, welches, weil sein Urtheil nicht

durch Begriffe und Vorschriften bestimmbar ist, am meisten |283.30|

der Beispiele dessen, was sich im Fortgange der Cultur am längsten in

Beifall erhalten hat, bedürftig ist, um nicht bald wieder ungeschlacht

zu werden und in die Rohigkeit der ersten Versuche zurückzufallen.

§ 33. #140#

Zweite Eigenthümlichkeit des Geschmacksurtheils.

Das Geschmacksurtheil ist gar nicht durch Beweisgründe bestimmbar,

gleich als ob es bloß =subjectiv= wäre.

Wenn jemand ein Gebäude, eine Aussicht, ein Gedicht nicht schön |284.5|

findet, so läßt er sich =erstlich= den Beifall nicht durch hundert

Stimmen, die es alle hoch preisen, innerlich aufdringen. Er mag sich

zwar stellen, als ob es ihm auch gefalle, um nicht für geschmacklos

angesehen zu werden; er kann sogar zu zweifeln anfangen, ob er seinen

Geschmack durch Kenntniß einer genugsamen Menge von Gegenständen einer

gewissen Art |284.10| auch genug gebildet habe (wie einer, der in der

Entfernung etwas für einen Wald zu erkennen glaubt, was alle andere für

eine Stadt ansehen, an dem Urtheile seines eigenen Gesichts zweifelt).

Das sieht er aber doch klar ein: daß der Beifall anderer gar keinen

für die Beurtheilung der Schönheit gültigen Beweis abgebe; daß andere

allenfalls für ihn sehen |284.15| und beobachten mögen, und was viele

auf einerlei Art gesehen haben, als ein hinreichender Beweisgrund

für ihn, der es anders gesehen zu haben glaubt, zum theoretischen,

mithin logischen, niemals aber das, was andern gefallen hat, zum

Grunde eines ästhetischen Urtheils dienen könne. Das uns ungünstige

Urtheil anderer kann uns zwar mit Recht in Ansehung |284.20| #141#

des unsrigen bedenklich machen, niemals aber von der Unrichtigkeit

desselben überzeugen. Also giebt es keinen empirischen =Beweisgrund=,

das Geschmacksurtheil jemanden abzunöthigen.

=Zweitens= kann noch weniger ein Beweis _a priori_ nach bestimmten

Regeln das Urtheil über Schönheit bestimmen. Wenn mir jemand sein

|284.25| Gedicht vorliest, oder mich in ein Schauspiel führt, welches

am Ende meinem Geschmacke nicht behagen will, so mag er den =Batteux=

oder =Lessing=, oder noch ältere und berühmtere Kritiker des Geschmacks

und alle von ihnen aufgestellte Regeln zum Beweise anführen, daß sein

Gedicht schön sei; auch mögen gewisse Stellen, die mir eben mißfallen,

mit |284.30| Regeln der Schönheit (so wie sie dort gegeben und

allgemein anerkannt sind) gar wohl zusammenstimmen: ich stopfe mir die

Ohren zu, mag keine Gründe und kein Vernünfteln hören und werde eher

annehmen, daß jene Regeln der Kritiker falsch seien, oder wenigstens

hier nicht der Fall ihrer Anwendung sei, als daß ich mein Urtheil durch

Beweisgründe _a priori_ |284.35| sollte bestimmen lassen, da es ein

Urtheil des Geschmacks und nicht des Verstandes oder der Vernunft sein

soll.

Es scheint, daß dieses eine der Hauptursachen sei, weswegen man dieses

ästhetische Beurtheilungsvermögen gerade mit dem Namen des Geschmacks

belegt hat. Denn es mag mir jemand alle Ingredienzien |285.5| #142#

eines Gerichts herzählen und von jedem bemerken, daß jedes derselben

mir sonst angenehm sei, auch obenein die Gesundheit dieses Essens mit

Recht rühmen; so bin ich gegen alle diese Gründe taub, versuche das

Gericht an =meiner= Zunge und meinem Gaumen: und darnach (nicht nach

allgemeinen Principien) fälle ich mein Urtheil. |285.10|

In der That wird das Geschmacksurtheil durchaus immer als ein einzelnes

Urtheil vom Object gefällt. Der Verstand kann durch die Vergleichung

des Objects im Punkte des Wohlgefälligen mit dem Urtheile anderer ein

allgemeines Urtheil machen: z. B. alle Tulpen sind schön; aber das

ist alsdann kein Geschmacks-, sondern ein logisches Urtheil, welches

|285.15| die Beziehung eines Objects auf den Geschmack zum Prädicate

der Dinge von einer gewissen Art überhaupt macht; dasjenige aber,

wodurch ich eine einzelne gegebene Tulpe schön, d. i. mein Wohlgefallen

an derselben allgemeingültig, finde, ist allein das Geschmacksurtheil.

Dessen Eigenthümlichkeit besteht aber darin: daß, ob es gleich bloß

subjective |285.20| Gültigkeit hat, es dennoch =alle= Subjecte so

in Anspruch nimmt, als es nur immer geschehen könnte, wenn es ein

objectives Urtheil wäre, das auf Erkenntnißgründen beruht und durch

einen Beweis könnte erzwungen werden.

§ 34. |285.25| #143#

Es ist kein objectives Princip des Geschmacks möglich.

Unter einem Princip des Geschmacks würde man einen Grundsatz verstehen,

unter dessen Bedingung man den Begriff eines Gegenstandes subsumiren

und alsdann durch einen Schluß herausbringen könnte, daß er schön

sei. Das ist aber schlechterdings unmöglich. Denn ich muß unmittelbar

|285.30| an der Vorstellung desselben die Lust empfinden, und sie

kann mir durch keine Beweisgründe angeschwatzt werden. Obgleich also

Kritiker, wie =Hume= sagt, scheinbarer vernünfteln können als Köche,

so haben sie doch mit diesen einerlei Schicksal. Den Bestimmungsgrund

ihres Urtheils können sie nicht von der Kraft der Beweisgründe, sondern

nur von der |285.35| Reflexion des Subjects über seinen eigenen

Zustand (der Lust oder Unlust) mit Abweisung aller Vorschriften und

Regeln erwarten.

Worüber aber Kritiker dennoch vernünfteln können und sollen, so daß es

zur Berichtigung und Erweiterung unserer Geschmacksurtheile gereiche:

das ist nicht, den Bestimmungsgrund dieser Art ästhetischer Urtheile

in |286.5| einer allgemeinen brauchbaren Formel darzulegen, welches

unmöglich ist; sondern über die Erkenntnißvermögen und deren Geschäfte

in diesen Urtheilen Nachforschung zu thun und die wechselseitige

subjective Zweckmäßigkeit, #144# von welcher oben gezeigt ist, daß ihre

Form in einer gegebenen Vorstellung die Schönheit des Gegenstandes

derselben sei, in Beispielen aus |286.10| einander zu setzen. Also

ist die Kritik des Geschmacks selbst nur subjectiv in Ansehung der

Vorstellung, wodurch uns ein Object gegeben wird: nämlich sie ist die

Kunst oder Wissenschaft, das wechselseitige Verhältniß des Verstandes

und der Einbildungskraft zu einander in der gegebenen Vorstellung (ohne

Beziehung auf vorhergehende Empfindung oder Begriff), |286.15| mithin

die Einhelligkeit oder Mißhelligkeit derselben unter Regeln zu bringen

und sie in Ansehung ihrer Bedingungen zu bestimmen. Sie ist =Kunst=,

wenn sie dieses nur an Beispielen zeigt; sie ist =Wissenschaft=, wenn

sie die Möglichkeit einer solchen Beurtheilung von der Natur dieser

Vermögen, als Erkenntnißvermögen überhaupt, ableitet. Mit der letzteren

|286.20| als transscendentalen Kritik haben wir es hier überall allein

zu thun. Sie soll das subjective Princip des Geschmacks, als ein

Princip _a priori_ der Urtheilskraft, entwickeln und rechtfertigen. Die

Kritik als Kunst sucht bloß die physiologischen (hier psychologischen),

mithin empirischen Regeln, nach denen der Geschmack wirklich verfährt,

(ohne über ihre Möglichkeit |286.25| nachzudenken) auf die Beurtheilung

seiner Gegenstände anzuwenden und kritisirt die Producte der schönen

Kunst; so wie =jene= das Vermögen selbst, sie zu beurtheilen.

§ 35. #145#

Das Princip des Geschmacks ist das subjective Princip der |286.30|

Urtheilskraft überhaupt.

Das Geschmacksurtheil unterscheidet sich darin von dem logischen:

daß das letztere eine Vorstellung unter Begriffe vom Object, das

erstere aber gar nicht unter einen Begriff subsumirt, weil sonst der

nothwendige allgemeine Beifall durch Beweise würde erzwungen werden

können. Gleichwohl |286.35| aber ist es darin dem letztern ähnlich, daß

es eine Allgemeinheit und Nothwendigkeit, aber nicht nach Begriffen

vom Object, folglich eine bloß subjective vorgiebt. Weil nun die

Begriffe in einem Urtheile den Inhalt desselben (das zum Erkenntniß des

Objects Gehörige) ausmachen, das Geschmacksurtheil aber nicht durch

Begriffe bestimmbar ist, so gründet es sich nur auf der subjectiven

formalen Bedingung eines Urtheils überhaupt. |287.5| Die subjective

Bedingung aller Urtheile ist das Vermögen zu urtheilen selbst, oder

die Urtheilskraft. Diese, in Ansehung einer Vorstellung, wodurch ein

Gegenstand gegeben wird, gebraucht, erfordert zweier Vorstellungskräfte

Zusammenstimmung: nämlich der Einbildungskraft (für die Anschauung

und die Zusammensetzung des Mannigfaltigen derselben) und |287.10|

des Verstandes (für den Begriff der Vorstellung der Einheit dieser

Zusammensetzung). Weil nun dem Urtheile hier kein Begriff vom Objecte

zum Grunde liegt, so kann es nur in der Subsumtion der Einbildungskraft

#146# selbst (bei einer Vorstellung, wodurch ein Gegenstand gegeben

wird) unter die Bedingung, daß der Verstand überhaupt von der

Anschauung |287.15| zu Begriffen gelangt, bestehen. D. i. weil eben

darin, daß die Einbildungskraft ohne Begriff schematisirt, die

Freiheit derselben besteht: so muß das Geschmacksurtheil auf einer

bloßen Empfindung der sich wechselseitig belebenden Einbildungskraft

in ihrer =Freiheit= und des Verstandes mit seiner =Gesetzmäßigkeit=,

also auf einem Gefühle beruhen, das den Gegenstand |287.20| nach der

Zweckmäßigkeit der Vorstellung (wodurch ein Gegenstand gegeben wird)

auf die Beförderung der Erkenntnißvermögen in ihrem freien Spiele

beurtheilen läßt; und der Geschmack als subjective Urtheilskraft

enthält ein Princip der Subsumtion, aber nicht der Anschauungen unter

=Begriffe=, sondern des =Vermögens= der Anschauungen oder |287.25|

Darstellungen (d. i. der Einbildungskraft) unter das Vermögen der

Begriffe (d. i. den Verstand), sofern das erstere =in seiner Freiheit=

zum letzteren =in seiner Gesetzmäßigkeit= zusammenstimmt.

Um diesen Rechtsgrund nun durch eine Deduction der Geschmacksurtheile

ausfindig zu machen, können nur die formalen Eigenthümlichkeiten

|287.30| dieser Art Urtheile, mithin sofern an ihnen bloß die logische

Form betrachtet wird, uns zum Leitfaden dienen.

§ 36. #147#

Von der Aufgabe einer Deduction der Geschmacksurtheile.

Mit der Wahrnehmung eines Gegenstandes kann unmittelbar der |287.35|

Begriff von einem Objecte überhaupt, von welchem jene die empirischen

Prädicate enthält, zu einem Erkenntnißurtheile verbunden und dadurch

ein Erfahrungsurtheil erzeugt werden. Diesem liegen nun Begriffe

_a priori_ von der synthetischen Einheit des Mannigfaltigen der

Anschauung, um es als Bestimmung eines Objects zu denken, zum Grunde;

und diese Begriffe (die Kategorieen) erfordern eine Deduction, die auch

in der Kritik |288.5| der r. V. gegeben worden, wodurch denn auch die

Auflösung der Aufgabe zu Stande kommen konnte: Wie sind synthetische

Erkenntnißurtheile _a priori_ möglich? Diese Aufgabe betraf also die

Principien a priori des reinen Verstandes und seiner theoretischen

Urtheile.

Mit einer Wahrnehmung kann aber auch unmittelbar ein Gefühl |288.10|

der Lust (oder Unlust) und ein Wohlgefallen verbunden werden, welches

die Vorstellung des Objects begleitet und derselben statt Prädicats

dient, und so ein ästhetisches Urtheil, welches kein Erkenntnißurtheil

ist, entspringen. Einem solchen, wenn es nicht bloßes Empfindungs-,

sondern ein formales Reflexions-Urtheil ist, welches dieses

Wohlgefallen jedermann |288.15| als nothwendig ansinnt, muß etwas

als Princip _a priori_ zum Grunde #148# liegen, welches allenfalls

ein bloß subjectives sein mag (wenn ein objectives zu solcher Art

Urtheile unmöglich sein sollte), aber auch als ein solches einer

Deduction bedarf, damit begriffen werde, wie ein ästhetisches Urtheil

auf Nothwendigkeit Anspruch machen könne. Hierauf gründet sich nun

die |288.20| Aufgabe, mit der wir uns jetzt beschäftigen: Wie sind

Geschmacksurtheile möglich? Welche Aufgabe also die Principien _a

priori_ der reinen Urtheilskraft in =ästhetischen= Urtheilen betrifft,

d. i. in solchen, wo sie nicht (wie in den theoretischen) unter

objectiven Verstandesbegriffen bloß zu subsumiren hat und unter einem

Gesetze steht, sondern wo sie sich selbst subjectiv |288.25| Gegenstand

sowohl als Gesetz ist.

Diese Aufgabe kann auch so vorgestellt werden: Wie ist ein Urtheil

möglich, das bloß aus dem =eigenen= Gefühl der Lust an einem

Gegenstande unabhängig von dessen Begriffe diese Lust, als der

Vorstellung desselben Objects =in jedem andern Subjecte= anhängig, _a

priori_, d. i. |288.30| ohne fremde Beistimmung abwarten zu dürfen,

beurtheilte?

Daß Geschmacksurtheile synthetische sind, ist leicht einzusehen,

weil sie über den Begriff und selbst die Anschauung des Objects

hinausgehen und etwas, das gar nicht einmal Erkenntniß ist, nämlich

Gefühl der Lust (oder Unlust), zu jener als Prädicat hinzuthun. Daß

sie aber, obgleich |288.35| das Prädicat (der mit der Vorstellung

verbundenen =eigenen= Lust) empirisch #149# ist, gleichwohl, was

die geforderte Beistimmung =von jedermann= betrifft, Urtheile _a

priori_ sind, oder dafür gehalten werden wollen, ist gleichfalls schon

in den Ausdrücken ihres Anspruchs enthalten; und so gehört diese

Aufgabe der Kritik der Urtheilskraft unter das allgemeine Problem der

Transscendentalphilosophie: Wie sind synthetische Urtheile _a priori_

möglich? |289.5|

§ 37.

Was wird eigentlich in einem Geschmacksurtheile von einem Gegenstande

_a priori_ behauptet?

Daß die Vorstellung von einem Gegenstande unmittelbar mit einer Lust

verbunden sei, kann nur innerlich wahrgenommen werden und würde,

|289.10| wenn man nichts weiter als dieses anzeigen wollte, ein

bloß empirisches Urtheil geben. Denn _a priori_ kann ich mit keiner

Vorstellung ein bestimmtes Gefühl (der Lust oder Unlust) verbinden,

außer wo ein den Willen bestimmendes Princip _a priori_ in der Vernunft

zum Grunde liegt; da denn die Lust (im moralischen Gefühl) die Folge

davon ist, eben darum |289.15| aber mit der Lust im Geschmacke gar

nicht verglichen werden kann, weil sie einen bestimmten Begriff von

einem Gesetze erfordert: da hingegen jene unmittelbar mit der bloßen

Beurtheilung vor allem Begriffe verbunden sein soll. Daher sind auch

alle Geschmacksurtheile einzelne Urtheile, #150# weil sie ihr Prädicat

des Wohlgefallens nicht mit einem Begriffe, |289.20| sondern mit einer

gegebenen einzelnen empirischen Vorstellung verbinden.

Also ist es nicht die Lust, sondern die =Allgemeingültigkeit dieser

Lust=, die mit der bloßen Beurtheilung eines Gegenstandes im Gemüthe

als verbunden wahrgenommen wird, welche _a priori_ als allgemeine

Regel für die Urtheilskraft, für jedermann gültig, in einem

Geschmacksurtheile |289.25| vorgestellt wird. Es ist ein empirisches

Urtheil: daß ich einen Gegenstand mit Lust wahrnehme und beurtheile. Es

ist aber ein Urtheil _a priori_: daß ich ihn schön finde, d. i. jenes

Wohlgefallen jedermann als nothwendig ansinnen darf.

§ 38. |289.30|

Deduction der Geschmacksurtheile.

Wenn eingeräumt wird, daß in einem reinen Geschmacksurtheile das

Wohlgefallen an dem Gegenstande mit der bloßen Beurtheilung seiner

Form verbunden sei: so ist es nichts anders, als die subjective

Zweckmäßigkeit derselben für die Urtheilskraft, welche wir mit der

Vorstellung des Gegenstandes im Gemüthe verbunden empfinden. Da nun

die Urtheilskraft in Ansehung der formalen Regeln der Beurtheilung,

ohne alle Materie (weder Sinnenempfindung noch Begriff), nur auf

die subjectiven #151# Bedingungen des Gebrauchs der Urtheilskraft

überhaupt (die weder auf |290.5| die besondere Sinnesart, noch einen

besondern Verstandesbegriff eingeschränkt ist) gerichtet sein kann;

folglich auf dasjenige Subjective, welches man in allen Menschen (als

zum möglichen Erkenntnisse überhaupt erforderlich) voraussetzen kann:

so muß die Übereinstimmung einer Vorstellung mit diesen Bedingungen

der Urtheilskraft als für jedermann |290.10| gültig _a priori_

angenommen werden können. D. i. die Lust oder subjective Zweckmäßigkeit

der Vorstellung für das Verhältniß der Erkenntnißvermögen in der

Beurtheilung eines sinnlichen Gegenstandes überhaupt wird jedermann mit

Recht angesonnen werden können[12].

[12] Um berechtigt zu sein, auf allgemeine Beistimmung zu

einem bloß auf subjectiven |290.25| Gründen beruhenden

Urtheile der ästhetischen Urtheilskraft Anspruch zu machen,

ist genug, daß man einräume: 1) Bei allen Menschen seien die

subjectiven Bedingungen dieses Vermögens, was das Verhältniß

der darin in Thätigkeit gesetzten Erkenntnißkräfte zu einem

Erkenntniß überhaupt betrifft, einerlei; welches wahr sein

muß, weil sich sonst Menschen ihre Vorstellungen und selbst

das Erkenntniß nicht mittheilen |290.30| könnten. 2) Das

Urtheil habe bloß auf dieses Verhältniß (mithin die =formale

Bedingung= der Urtheilskraft) Rücksicht genommen und sei

rein, d. i. weder mit Begriffen vom Object noch Empfindungen

als Bestimmungsgründen, vermengt. Wenn in Ansehung dieses

letztern auch gefehlt worden, so betrifft das nur die

unrichtige Anwendung der Befugniß, die ein Gesetz uns giebt,

auf einen besondern Fall, wodurch die Befugniß überhaupt nicht

aufgehoben wird. |290.35|

=Anmerkung.= |290.15| #152#

Diese Deduction ist darum so leicht, weil sie keine objective

Realität eines Begriffs zu rechtfertigen nöthig hat; denn Schönheit

ist kein Begriff vom Object, und das Geschmacksurtheil ist kein

Erkenntnißurtheil. Es behauptet nur: daß wir berechtigt sind,

dieselben subjectiven Bedingungen der Urtheilskraft allgemein bei

jedem Menschen vorauszusetzen, die wir |290.20| in uns antreffen;

und nur noch, daß wir unter diese Bedingungen das gegebene Object

richtig subsumirt haben. Obgleich nun dies letztere unvermeidliche,

der logischen Urtheilskraft nicht anhängende Schwierigkeiten hat

(weil man in dieser unter Begriffe, in der ästhetischen aber unter

ein bloß empfindbares Verhältniß der an der vorgestellten Form des

Objects wechselseitig unter einander stimmenden Einbildungskraft und

des Verstandes subsumirt, wo die Subsumtion leicht trügen kann): so

wird dadurch doch der Rechtmäßigkeit des Anspruchs der Urtheilskraft,

auf allgemeine Beistimmung zu rechnen, nichts benommen, welcher

nur darauf |291.5| hinausläuft, die Richtigkeit des Princips aus

subjectiven Gründen für jedermann gültig zu urtheilen. Denn was die

Schwierigkeit und den Zweifel wegen der Richtigkeit der Subsumtion

unter jenes Princip betrifft, so macht sie die Rechtmäßigkeit des

Anspruchs auf diese Gültigkeit eines ästhetischen Urtheils überhaupt,

mithin das Princip selber so wenig |291.10| zweifelhaft, als die eben

sowohl (obgleich nicht so oft und leicht) fehlerhafte Subsumtion

der logischen Urtheilskraft unter ihr Princip das letztere, welches

objectiv ist, zweifelhaft machen kann. Würde aber die Frage sein: Wie

ist es möglich, die Natur als einen Inbegriff von Gegenständen des

Geschmacks _a priori_ anzunehmen? so hat diese Aufgabe Beziehung auf

die |291.15| Teleologie, weil es als ein Zweck der Natur angesehen

werden müßte, der #153# ihrem Begriffe wesentlich anhinge, für unsere

Urtheilskraft zweckmäßige Formen aufzustellen. Aber die Richtigkeit

dieser Annahme ist noch sehr zu bezweifeln, indeß die Wirklichkeit der

Naturschönheiten der Erfahrung offen liegt. |291.20|

§ 39.

Von der Mittheilbarkeit einer Empfindung.

Wenn Empfindung als das Reale der Wahrnehmung auf Erkenntniß bezogen

wird, so heißt sie Sinnesempfindung; und das Specifische ihrer Qualität

läßt sich nur als durchgängig auf gleiche Art mittheilbar |291.25|

vorstellen, wenn man annimmt, daß jedermann einen gleichen Sinn mit

dem unsrigen habe: dieses läßt sich aber von einer Sinnesempfindung

schlechterdings nicht voraussetzen. So kann dem, welchem der Sinn des

Geruchs fehlt, diese Art der Empfindung nicht mitgetheilt werden; und

selbst wenn er ihm nicht mangelt, kann man doch nicht sicher sein,

ob er |291.30| gerade die nämliche Empfindung von einer Blume habe,

die wir davon haben. Noch mehr unterschieden müssen wir uns aber die

Menschen in Ansehung der =Annehmlichkeit= oder =Unannehmlichkeit= bei

der Empfindung eben desselben Gegenstandes der Sinne vorstellen; und

es ist schlechterdings nicht zu verlangen, daß die Lust an dergleichen

Gegenständen |291.35| von jedermann zugestanden werde. Man kann die

Lust von dieser Art, weil sie durch den Sinn in das Gemüth kommt und

wir dabei also passiv sind, die Lust des =Genusses= nennen.

Das Wohlgefallen an einer Handlung um ihrer moralischen Beschaffenheit

#154# willen ist dagegen keine Lust des Genusses, sondern der

Selbstthätigkeit und deren Gemäßheit mit der Idee seiner Bestimmung.

Dieses |292.5| Gefühl, welches das sittliche heißt, erfordert aber

Begriffe und stellt keine freie, sondern gesetzliche Zweckmäßigkeit

dar, läßt sich also auch nicht anders als vermittelst der Vernunft und,

soll die Lust bei jedermann gleichartig sein, durch sehr bestimmte

praktische Vernunftbegriffe allgemein mittheilen.

Die Lust am Erhabenen der Natur, als Lust der vernünftelnden |292.10|

Contemplation, macht zwar auch auf allgemeine Theilnehmung Anspruch,

setzt aber doch schon ein anderes Gefühl, nämlich das seiner

übersinnlichen Bestimmung, voraus: welches, so dunkel es auch sein

mag, eine moralische Grundlage hat. Daß aber andere Menschen darauf

Rücksicht nehmen und in der Betrachtung der rauhen Größe der Natur ein

Wohlgefallen finden |292.15| werden (welches wahrhaftig dem Anblicke

derselben, der eher abschreckend ist, nicht zugeschrieben werden kann),

bin ich nicht schlechthin vorauszusetzen berechtigt. Dem ungeachtet

kann ich doch in Betracht dessen, daß auf jene moralischen Anlagen bei

jeder schicklichen Veranlassung Rücksicht genommen werden sollte, auch

jenes Wohlgefallen jedermann ansinnen, |292.20| aber nur vermittelst

des moralischen Gesetzes, welches seinerseits wiederum auf Begriffen

der Vernunft gegründet ist.

Dagegen ist die Lust am Schönen weder eine Lust des Genusses, noch

#155# einer gesetzlichen Thätigkeit, auch nicht der vernünftelnden

Contemplation nach Ideen, sondern der bloßen Reflexion. Ohne irgend

einen Zweck oder |292.25| Grundsatz zur Richtschnur zu haben, begleitet

diese Lust die gemeine Auffassung eines Gegenstandes durch die

Einbildungskraft, als Vermögen der Anschauung, in Beziehung auf den

Verstand, als Vermögen der Begriffe, vermittelst eines Verfahrens der

Urtheilskraft, welches sie auch zum Behuf der gemeinsten Erfahrung

ausüben muß: nur daß sie es hier, um einen |292.30| empirischen

objectiven Begriff, dort aber (in der ästhetischen Beurtheilung)

bloß, um die Angemessenheit der Vorstellung zur harmonischen

(subjectiv-zweckmäßigen) Beschäftigung beider Erkenntnißvermögen in

ihrer Freiheit wahrzunehmen, d. i. den Vorstellungszustand mit Lust

zu empfinden, zu thun genöthigt ist. Diese Lust muß nothwendig bei

jedermann auf den |292.35| nämlichen Bedingungen beruhen, weil sie

subjective Bedingungen der Möglichkeit einer Erkenntniß überhaupt sind,

und die Proportion dieser Erkenntnißvermögen, welche zum Geschmack

erfordert wird, auch zum gemeinen und gesunden Verstande erforderlich

ist, den man bei jedermann voraussetzen darf. Eben darum darf auch

der mit Geschmack Urtheilende (wenn er nur in diesem Bewußtsein nicht

irrt und nicht die Materie für die Form, Reiz für Schönheit nimmt)

die subjective Zweckmäßigkeit, d. i. |293.5| #156# sein Wohlgefallen

am Objecte, jedem andern ansinnen und sein Gefühl als allgemein

mittheilbar und zwar ohne Vermittlung der Begriffe annehmen.

§ 40.

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. · 第 49 / 67 题