Vom Dynamisch-Erhabenen der Natur.
§ 28. |260.10|
Von der Natur als einer Macht.
=Macht= ist ein Vermögen, welches großen Hindernissen überlegen ist.
Eben dieselbe heißt eine =Gewalt=, wenn sie auch dem Widerstande
dessen, was selbst Macht besitzt, überlegen ist. Die Natur, im
ästhetischen Urtheile als Macht, die über uns keine Gewalt hat,
betrachtet, ist =dynamisch-erhaben=. |260.15|
Wenn von uns die Natur dynamisch als erhaben beurtheilt werden soll,
so muß sie als Furcht erregend vorgestellt werden (obgleich nicht
umgekehrt jeder Furcht erregende Gegenstand in unserm ästhetischen
Urtheile erhaben gefunden wird). Denn in der ästhetischen Beurtheilung
(ohne |260.20| Begriff) kann die Überlegenheit über Hindernisse nur
nach der Größe des Widerstandes beurtheilt werden. Nun ist aber das,
dem wir zu widerstehen bestrebt sind, ein Übel und, wenn wir unser
Vermögen demselben nicht gewachsen finden, ein Gegenstand der Furcht.
Also kann für die ästhetische Urtheilskraft die Natur nur sofern
als Macht, mithin dynamisch-erhaben |260.25| gelten, sofern sie als
Gegenstand der Furcht betrachtet wird. #103#
Man kann aber einen Gegenstand als =furchtbar= betrachten, ohne sich
=vor= ihm zu fürchten, wenn wir ihn nämlich so beurtheilen, daß wir
uns bloß den Fall =denken=, da wir ihm etwa Widerstand thun wollten,
und daß alsdann aller Widerstand bei weitem vergeblich sein würde. So
|260.30| fürchtet der Tugendhafte Gott, ohne sich vor ihm zu fürchten,
weil er ihm und seinen Geboten widerstehen zu wollen sich als keinen
von =ihm= besorglichen Fall denkt. Aber auf jeden solchen Fall, den er
als an sich nicht unmöglich denkt, erkennt er ihn als furchtbar.
Wer sich fürchtet, kann über das Erhabene der Natur gar nicht
urtheilen, so wenig als der, welcher durch Neigung und Appetit
eingenommen ist, über das Schöne. Jener flieht den Anblick eines
Gegenstandes, |261.5| der ihm Scheu einjagt; und es ist unmöglich, an
einem Schrecken, der ernstlich gemeint wäre, Wohlgefallen zu finden.
Daher ist die Annehmlichkeit aus dem Aufhören einer Beschwerde das
=Frohsein=. Dieses aber, wegen der Befreiung von einer Gefahr, ist ein
Frohsein mit dem Vorsatze, sich derselben nie mehr auszusetzen; ja man
mag an jene Empfindung |261.10| nicht einmal gerne zurückdenken, weit
gefehlt, daß man die Gelegenheit dazu selbst aufsuchen sollte.
Kühne, überhangende, gleichsam drohende Felsen, am Himmel sich #104#
aufthürmende Donnerwolken, mit Blitzen und Krachen einherziehend,
Vulcane in ihrer ganzen zerstörenden Gewalt, Orkane mit ihrer
zurückgelassenen |261.15| Verwüstung, der gränzenlose Ocean, in
Empörung gesetzt, ein hoher Wasserfall eines mächtigen Flusses u. d.
gl. machen unser Vermögen zu widerstehen in Vergleichung mit ihrer
Macht zur unbedeutenden Kleinigkeit. Aber ihr Anblick wird nur um desto
anziehender, je furchtbarer er ist, wenn wir uns nur in Sicherheit
befinden; und wir nennen |261.20| diese Gegenstände gern erhaben, weil
sie die Seelenstärke über ihr gewöhnliches Mittelmaß erhöhen und ein
Vermögen zu widerstehen von ganz anderer Art in uns entdecken lassen,
welches uns Muth macht, uns mit der scheinbaren Allgewalt der Natur
messen zu können.
Denn so wie wir zwar an der Unermeßlichkeit der Natur und der
|261.25| Unzulänglichkeit unseres Vermögens einen der ästhetischen
Größenschätzung ihres =Gebiets= proportionirten Maßstab zu nehmen
unsere eigene Einschränkung, gleichwohl aber doch auch an unserm
Vernunftvermögen zugleich einen andern, nicht-sinnlichen Maßstab,
welcher jene Unendlichkeit selbst als Einheit unter sich hat, gegen
den alles in der Natur klein ist, |261.30| mithin in unserm Gemüthe
eine Überlegenheit über die Natur selbst in ihrer Unermeßlichkeit
fanden: so giebt auch die Unwiderstehlichkeit ihrer Macht uns, als
Naturwesen betrachtet, zwar unsere physische Ohnmacht zu #105#
erkennen, aber entdeckt zugleich ein Vermögen, uns als von ihr
unabhängig zu beurtheilen, und eine Überlegenheit über die Natur,
worauf sich |261.35| eine Selbsterhaltung von ganz andrer Art gründet,
als diejenige ist, die von der Natur außer uns angefochten und in
Gefahr gebracht werden kann, wobei die Menschheit in unserer Person
unerniedrigt bleibt, obgleich der Mensch jener Gewalt unterliegen
müßte. Auf solche Weise wird die Natur in unserm ästhetischen Urtheile
nicht, sofern sie furchterregend ist, als erhaben beurtheilt, sondern
weil sie unsere Kraft (die nicht Natur ist) in uns aufruft, um das,
wofür wir besorgt sind, (Güter, Gesundheit und |262.5| Leben) als klein
und daher ihre Macht (der wir in Ansehung dieser Stücke allerdings
unterworfen sind) für uns und unsere Persönlichkeit demungeachtet
doch für keine solche Gewalt anzusehen, unter die wir uns zu beugen
hätten, wenn es auf unsre höchste Grundsätze und deren Behauptung oder
Verlassung ankäme. Also heißt die Natur hier erhaben, bloß weil sie
|262.10| die Einbildungskraft zu Darstellung derjenigen Fälle erhebt,
in welchen das Gemüth die eigene Erhabenheit seiner Bestimmung selbst
über die Natur sich fühlbar machen kann.
Diese Selbstschätzung verliert dadurch nichts, daß wir uns sicher sehen
müssen, um dieses begeisternde Wohlgefallen zu empfinden; mithin, weil
|262.15| es mit der Gefahr nicht Ernst ist, es auch (wie es scheinen
möchte) mit der Erhabenheit unseres Geistesvermögens eben so wenig
Ernst sein möchte. #106# Denn das Wohlgefallen betrifft hier nur die
sich in solchem Falle entdeckende =Bestimmung= unseres Vermögens, so
wie die Anlage zu demselben in unserer Natur ist; indessen daß die
Entwickelung und Übung |262.20| desselben uns überlassen und obliegend
bleibt. Und hierin ist Wahrheit, so sehr sich auch der Mensch, wenn er
seine Reflexion bis dahin erstreckt, seiner gegenwärtigen wirklichen
Ohnmacht bewußt sein mag.
Dieses Princip scheint zwar zu weit hergeholt und vernünftelt, mithin
für ein ästhetisches Urtheil überschwenglich zu sein: allein die
Beobachtung |262.25| des Menschen beweiset das Gegentheil, und daß
es den gemeinsten Beurtheilungen zum Grunde liegen kann, ob man sich
gleich desselben nicht immer bewußt ist. Denn was ist das, was selbst
dem Wilden ein Gegenstand der größten Bewunderung ist? Ein Mensch,
der nicht erschrickt, der sich nicht fürchtet, also der Gefahr nicht
weicht, zugleich aber |262.30| mit völliger Überlegung rüstig zu Werke
geht. Auch im allergesittetsten Zustande bleibt diese vorzügliche
Hochachtung für den Krieger; nur daß man noch dazu verlangt, daß er
zugleich alle Tugenden des Friedens, Sanftmuth, Mitleid und selbst
geziemende Sorgfalt für seine eigne Person, beweise: eben darum weil
daran die Unbezwinglichkeit seines Gemüths |262.35| durch Gefahr
erkannt wird. Daher mag man noch so viel in der Vergleichung des
Staatsmanns mit dem Feldherrn über die Vorzüglichkeit der #107#
Achtung, die einer vor dem andern verdient, streiten; das ästhetische
Urtheil entscheidet für den letztern. Selbst der Krieg, wenn er mit
Ordnung und Heiligachtung der bürgerlichen Rechte geführt wird,
hat etwas Erhabenes an sich und macht zugleich die Denkungsart des
Volks, welches ihn auf diese Art führt, nur um desto erhabener, je
mehreren Gefahren |263.5| es ausgesetzt war und sich muthig darunter
hat behaupten können: da hingegen ein langer Frieden den bloßen
Handelsgeist, mit ihm aber den niedrigen Eigennutz, Feigheit und
Weichlichkeit herrschend zu machen und die Denkungsart des Volks zu
erniedrigen pflegt.
Wider diese Auflösung des Begriffs des Erhabenen, sofern dieses der
|263.10| Macht beigelegt wird, scheint zu streiten: daß wir Gott im
Ungewitter, im Sturm, im Erdbeben u. d. gl. als im Zorn, zugleich
aber auch in seiner Erhabenheit sich darstellend vorstellig zu machen
pflegen, wobei doch die Einbildung einer Überlegenheit unseres Gemüths
über die Wirkungen und, wie es scheint, gar über die Absichten einer
solchen Macht Thorheit |263.15| und Frevel zugleich sein würde. Hier
scheint kein Gefühl der Erhabenheit unserer eigenen Natur, sondern
vielmehr Unterwerfung, Niedergeschlagenheit und Gefühl der gänzlichen
Ohnmacht die Gemüthsstimmung zu sein, die sich für die Erscheinung
eines solchen Gegenstandes schickt und auch gewöhnlichermaßen mit der
Idee desselben bei dergleichen Naturbegebenheit |263.20| verbunden zu
sein pflegt. In der Religion überhaupt scheint Niederwerfen, #108#
Anbetung mit niederhängendem Haupte, mit zerknirschten, angstvollen
Geberden und Stimmen das einzig schickliche Benehmen in Gegenwart der
Gottheit zu sein, welches daher auch die meisten Völker angenommen
haben und noch beobachten. Allein diese Gemüthsstimmung ist auch bei
|263.25| weitem nicht mit der Idee der =Erhabenheit= einer Religion
und ihres Gegenstandes an sich und nothwendig verbunden. Der Mensch,
der sich wirklich fürchtet, weil er dazu in sich Ursache findet,
indem er sich bewußt ist, mit seiner verwerflichen Gesinnung wider
eine Macht zu verstoßen, deren Wille unwiderstehlich und zugleich
gerecht ist, befindet sich gar nicht |263.30| in der Gemüthsfassung,
um die göttliche Größe zu bewundern, wozu eine Stimmung zur ruhigen
Contemplation und ganz freies Urtheil erforderlich ist. Nur alsdann,
wenn er sich seiner aufrichtigen gottgefälligen Gesinnung bewußt ist,
dienen jene Wirkungen der Macht, in ihm die Idee der Erhabenheit
dieses Wesens zu erwecken, sofern er eine dessen Willen |263.35|
gemäße Erhabenheit der Gesinnung bei sich selbst erkennt und dadurch
über die Furcht vor solchen Wirkungen der Natur, die er nicht als
Ausbrüche seines Zorns ansieht, erhoben wird. Selbst die Demuth als
unnachsichtliche Beurtheilung seiner Mängel, die sonst beim Bewußtsein
guter Gesinnungen leicht mit der Gebrechlichkeit der menschlichen Natur
bemäntelt werden könnten, ist eine erhabene Gemüthsstimmung, sich
willkürlich #109# dem Schmerze der Selbstverweise zu unterwerfen, um
die Ursache dazu |264.5| nach und nach zu vertilgen. Auf solche Weise
allein unterscheidet sich innerlich Religion von Superstition, welche
letztere nicht Ehrfurcht für das Erhabene, sondern Furcht und Angst
vor dem übermächtigen Wesen, dessen Willen der erschreckte Mensch
sich unterworfen sieht, ohne ihn doch hochzuschätzen, im Gemüthe
gründet: woraus denn freilich nichts als Gunstbewerbung |264.10|
und Einschmeichelung statt einer Religion des guten Lebenswandels
entspringen kann.
Also ist die Erhabenheit in keinem Dinge der Natur, sondern nur in
unserm Gemüthe enthalten, sofern wir der Natur in uns und dadurch
auch der Natur (sofern sie auf uns einfließt) außer uns überlegen zu
sein uns |264.15| bewußt werden können. Alles, was dieses Gefühl in
uns erregt, wozu die Macht der Natur gehört, welche unsere Kräfte
auffordert, heißt alsdann (obzwar uneigentlich) erhaben; und nur unter
der Voraussetzung dieser Idee in uns und in Beziehung auf sie sind wir
fähig, zur Idee der Erhabenheit desjenigen Wesens zu gelangen, welches
nicht bloß durch seine |264.20| Macht, die es in der Natur beweiset,
innige Achtung in uns wirkt, sondern noch mehr durch das Vermögen,
welches in uns gelegt ist, jene ohne Furcht zu beurtheilen und unsere
Bestimmung als über dieselbe erhaben zu denken.
§ 29. |264.25| #110#
Von der Modalität des Urtheils über das Erhabene der Natur.
Es giebt unzählige Dinge der schönen Natur, worüber wir Einstimmigkeit
des Urtheils mit dem unsrigen jedermann geradezu ansinnen und auch,
ohne sonderlich zu fehlen, erwarten können; aber mit unserm Urtheile
|264.30| über das Erhabene in der Natur können wir uns nicht so leicht
Eingang bei andern versprechen. Denn es scheint eine bei weitem größere
Cultur nicht bloß der ästhetischen Urtheilskraft, sondern auch der
Erkenntnißvermögen, die ihr zum Grunde liegen, erforderlich zu sein, um
über diese Vorzüglichkeit der Naturgegenstände ein Urtheil fällen zu
können. |264.35|
Die Stimmung des Gemüths zum Gefühl des Erhabenen erfordert eine
Empfänglichkeit desselben für Ideen; denn eben in der Unangemessenheit
der Natur zu den letztern, mithin nur unter der Voraussetzung derselben
und der Anspannung der Einbildungskraft, die Natur als ein Schema für
die letztern zu behandeln, besteht das Abschreckende für die |265.5|
Sinnlichkeit, welches doch zugleich anziehend ist: weil es eine Gewalt
ist, welche die Vernunft auf jene ausübt, nur um sie ihrem eigentlichen
Gebiete (dem praktischen) angemessen zu erweitern und sie auf das
Unendliche hinaussehen zu lassen, welches für jene ein Abgrund ist. In
der That wird ohne Entwickelung sittlicher Ideen das, was wir, durch
Cultur |265.10| #111# vorbereitet, erhaben nennen, dem rohen Menschen
bloß abschreckend vorkommen. Er wird an den Beweisthümern der Gewalt
der Natur in ihrer Zerstörung und dem großen Maßstabe ihrer Macht,
wogegen die seinige in Nichts verschwindet, lauter Mühseligkeit, Gefahr
und Noth sehen, die den Menschen umgeben würden, der dahin gebannt
wäre. So nannte der |265.15| gute, übrigens verständige savoyische
Bauer (wie Hr. v. Saussure erzählt) alle Liebhaber der Eisgebirge ohne
Bedenken Narren. Wer weiß auch, ob er so ganz Unrecht gehabt hätte,
wenn jener Beobachter die Gefahren, denen er sich hier aussetzte, bloß,
wie die meisten Reisende pflegen, aus Liebhaberei, oder um dereinst
pathetische Beschreibungen davon geben zu |265.20| können, übernommen
hätte? So aber war seine Absicht Belehrung der Menschen; und die
seelenerhebende Empfindung hatte und gab der vortreffliche Mann den
Lesern seiner Reisen in ihrem Kauf oben ein.
Darum aber, weil das Urtheil über das Erhabene der Natur Cultur bedarf
(mehr als das über das Schöne), ist es doch dadurch nicht eben von
|265.25| der Cultur zuerst erzeugt und etwa bloß conventionsmäßig
in der Gesellschaft eingeführt; sondern es hat seine Grundlage in
der menschlichen Natur und zwar demjenigen, was man mit dem gesunden
Verstande zugleich jedermann ansinnen und von ihm fordern kann, nämlich
in der Anlage #112# zum Gefühl für (praktische) Ideen, d. i. zu dem
moralischen. |265.30|
Hierauf gründet sich nun die Nothwendigkeit der Beistimmung des
Urtheils anderer vom Erhabenen zu dem unsrigen, welche wir in diesem
zugleich mit einschließen. Denn so wie wir dem, der in der Beurtheilung
eines Gegenstandes der Natur, welchen wir schön finden, gleichgültig
ist, Mangel des =Geschmacks= vorwerfen: so sagen wir von dem, der bei
dem, |265.35| was wir erhaben zu sein urtheilen, unbewegt bleibt,
er habe kein =Gefühl=. Beides aber fordern wir von jedem Menschen
und setzen es auch, wenn er einige Cultur hat, an ihm voraus: nur
mit dem Unterschiede, daß wir das erstere, weil die Urtheilskraft
darin die Einbildung bloß auf den Verstand als Vermögen der Begriffe
bezieht, geradezu von jedermann, das zweite aber, weil sie darin die
Einbildungskraft auf Vernunft als Vermögen der Ideen bezieht, nur
unter einer subjectiven Voraussetzung (die |266.5| wir aber jedermann
ansinnen zu dürfen uns berechtigt glauben) fordern, nämlich der des
moralischen Gefühls im Menschen, und hiemit auch diesem ästhetischen
Urtheile Nothwendigkeit beilegen.
In dieser Modalität der ästhetischen Urtheile, nämlich der angemaßten
Nothwendigkeit derselben, liegt ein Hauptmoment für die Kritik der
|266.10| Urtheilskraft. Denn die macht eben an ihnen ein Princip a
priori kenntlich und erhebt sie aus der empirischen Psychologie,
in welcher sie sonst unter #113# den Gefühlen des Vergnügens und
Schmerzens (nur mit dem nichtssagenden Beiwort eines =feinern= Gefühls)
begraben bleiben würden, um sie und vermittelst ihrer die Urtheilskraft
in die Classe derer zu stellen, |266.15| welche Principien _a priori_
zum Grunde haben, als solche aber sie in die Transscendentalphilosophie
hinüberzuziehen.
Allgemeine Anmerkung zur Exposition der ästhetischen reflectirenden
Urtheile.
In Beziehung auf das Gefühl der Lust ist ein Gegenstand entweder
|266.20| zum =Angenehmen=, oder =Schönen=, oder =Erhabenen=, oder
=Guten= (schlechthin) zu zählen (_iucundum_, _pulchrum_, _sublime_,
_honestum_).
Das =Angenehme= ist als Triebfeder der Begierden durchgängig von
einerlei Art, woher es auch kommen und wie specifisch-verschieden auch
die Vorstellung (des Sinnes und der Empfindung, objectiv betrachtet)
sein |266.25| mag. Daher kommt es bei der Beurtheilung des Einflusses
desselben auf das Gemüth nur auf die Menge der Reize (zugleich und nach
einander) und gleichsam nur auf die Masse der angenehmen Empfindung an;
und diese läßt sich also durch nichts als die =Quantität= verständlich
machen. Es cultivirt auch nicht, sondern gehört zum bloßen Genusse. —
Das |266.30| =Schöne= erfordert dagegen die Vorstellung einer gewissen
=Qualität= des Objects, die sich auch verständlich machen und auf
Begriffe bringen läßt (wiewohl es im ästhetischen Urtheile darauf nicht
gebracht wird); und cultivirt, indem es zugleich auf Zweckmäßigkeit
im Gefühle der Lust Acht zu haben lehrt. — Das =Erhabene= besteht
bloß in der =Relation=, worin |266.35| #114# das Sinnliche in der
Vorstellung der Natur für einen möglichen übersinnlichen Gebrauch
desselben als tauglich beurtheilt wird. — Das =Schlechthin-Gute=,
subjectiv nach dem Gefühle, welches es einflößt, beurtheilt, (das
Object des moralischen Gefühls) als die Bestimmbarkeit der Kräfte des
Subjects durch die Vorstellung eines =schlechthin-nöthigenden= |267.5|
Gesetzes, unterscheidet sich vornehmlich durch die =Modalität= einer
auf Begriffen _a priori_ beruhenden Nothwendigkeit, die nicht bloß
=Anspruch=, sondern auch =Gebot= des Beifalls für jedermann in sich
enthält, und gehört an sich zwar nicht für die ästhetische, sondern
die reine intellectuelle Urtheilskraft; wird auch nicht in einem
bloß reflectirenden, sondern bestimmenden |267.10| Urtheile, nicht
der Natur, sondern der Freiheit beigelegt. Aber die =Bestimmbarkeit
des Subjects= durch diese Idee und zwar eines Subjects, welches in
sich an der Sinnlichkeit =Hindernisse=, zugleich aber Überlegenheit
über dieselbe durch die Überwindung derselben als =Modification
seines Zustandes= empfinden kann, d. i. das moralische |267.15|
Gefühl, ist doch mit der ästhetischen Urtheilskraft und deren
=formalen Bedingungen= sofern verwandt, daß es dazu dienen kann, die
Gesetzmäßigkeit der Handlung aus Pflicht zugleich als ästhetisch, d. i.
als erhaben, oder auch als schön vorstellig zu machen, ohne an seiner
Reinigkeit einzubüßen: welches nicht Statt findet, wenn man es mit dem
Gefühl des |267.20| Angenehmen in natürliche Verbindung setzen wollte.
Wenn man das Resultat aus der bisherigen Exposition beiderlei Arten
ästhetischer Urtheile zieht, so würden sich daraus folgende kurze
Erklärungen ergeben:
=Schön= ist das, was in der bloßen Beurtheilung (also nicht vermittelst
|267.25| der Empfindung des Sinnes nach einem Begriffe des Verstandes)
gefällt. #115# Hieraus folgt von selbst, daß es ohne alles Interesse
gefallen müsse.
=Erhaben= ist das, was durch seinen Widerstand gegen das Interesse der
Sinne unmittelbar gefällt.
Beide als Erklärungen ästhetischer allgemeingültiger Beurtheilung
|267.30| beziehen sich auf subjective Gründe, nämlich einerseits der
Sinnlichkeit, so wie sie zu Gunsten des contemplativen Verstandes,
andererseits wie sie wider dieselbe, dagegen für die Zwecke der
praktischen Vernunft und doch beide in demselben Subjecte vereinigt,
in Beziehung auf das moralische Gefühl zweckmäßig sind. Das Schöne
bereitet uns vor, etwas, selbst die |267.35| Natur ohne Interesse zu
lieben; das Erhabene, es selbst wider unser (sinnliches) Interesse
hochzuschätzen.
Man kann das Erhabene so beschreiben: es ist ein Gegenstand
(der Natur), =dessen Vorstellung das Gemüth bestimmt, sich die
Unerreichbarkeit der Natur als Darstellung von Ideen zu denken=.
Buchstäblich genommen und logisch betrachtet, können Ideen
nicht dargestellt werden. Aber wenn wir unser empirisches
Vorstellungsvermögen |268.5| (mathematisch, oder dynamisch) für die
Anschauung der Natur erweitern: so tritt unausbleiblich die Vernunft
hinzu, als Vermögen der Independenz der absoluten Totalität, und bringt
die, obzwar vergebliche, Bestrebung des Gemüths hervor, die Vorstellung
der Sinne dieser angemessen zu machen. Diese Bestrebung und das Gefühl
der Unerreichbarkeit |268.10| der Idee durch die Einbildungskraft ist
selbst eine Darstellung der subjectiven Zweckmäßigkeit unseres Gemüths
im Gebrauche der Einbildungskraft für dessen übersinnliche Bestimmung
und nöthigt uns, subjectiv die Natur selbst in ihrer Totalität, als
Darstellung von etwas Übersinnlichem, #116# zu =denken=, ohne diese
Darstellung =objectiv= zu Stande bringen zu können. |268.15|
Denn das werden wir bald inne, daß der Natur im Raume und der Zeit
das Unbedingte, mithin auch die absolute Größe ganz abgehe, die doch
von der gemeinsten Vernunft verlangt wird. Eben dadurch werden wir
auch erinnert, daß wir es nur mit einer Natur als Erscheinung zu thun
haben, und diese selbst noch als bloße Darstellung einer Natur an
|268.20| sich (welche die Vernunft in der Idee hat) müsse angesehen
werden. Diese Idee des Übersinnlichen aber, die wir zwar nicht weiter
bestimmen, mithin die Natur als Darstellung derselben nicht =erkennen=,
sondern nur =denken= können, wird in uns durch einen Gegenstand
erweckt, dessen ästhetische Beurtheilung die Einbildungskraft bis zu
ihrer Gränze, es sei der Erweiterung |268.25| (mathematisch), oder
ihrer Macht über das Gemüth (dynamisch), anspannt, indem sie sich auf
dem Gefühle einer Bestimmung desselben gründet, welche das Gebiet der
ersteren gänzlich überschreitet (dem moralischen Gefühl), in Ansehung
dessen die Vorstellung des Gegenstandes als subjectiv-zweckmäßig
beurtheilt wird. |268.30|
In der That läßt sich ein Gefühl für das Erhabene der Natur nicht wohl
denken, ohne eine Stimmung des Gemüths, die der zum moralischen ähnlich
ist, damit zu verbinden; und obgleich die unmittelbare Lust am Schönen
der Natur gleichfalls eine gewisse =Liberalität= der Denkungsart, d.
i. Unabhängigkeit des Wohlgefallens vom bloßen Sinnengenusse, |268.35|
voraussetzt und cultivirt, so wird dadurch noch mehr die Freiheit
im =Spiele=, als unter einem gesetzlichen =Geschäfte= vorgestellt:
welches die ächte Beschaffenheit der Sittlichkeit des Menschen
ist, wo die Vernunft der Sinnlichkeit Gewalt anthun muß, nur daß im
ästhetischen Urtheile über #117# das Erhabene diese Gewalt durch die
Einbildungskraft selbst, als durch ein Werkzeug der Vernunft, ausgeübt
vorgestellt wird.
Das Wohlgefallen am Erhabenen der Natur ist daher auch nur =negativ=
|269.5| (statt dessen das am Schönen =positiv= ist), nämlich ein Gefühl
der Beraubung der Freiheit der Einbildungskraft durch sie selbst,
indem sie nach einem andern Gesetze, als dem des empirischen Gebrauchs
zweckmäßig bestimmt wird. Dadurch bekommt sie eine Erweiterung
und Macht, welche größer ist als die, welche sie aufopfert, deren
Grund aber ihr selbst |269.10| verborgen ist, statt dessen sie die
Aufopferung oder die Beraubung und zugleich die Ursache =fühlt=, der
sie unterworfen wird. Die =Verwunderung=, die an Schreck gränzt, das
Grausen und der heilige Schauer, welcher den Zuschauer bei dem Anblicke
himmelansteigender Gebirgsmassen, tiefer Schlünde und darin tobender
Gewässer, tiefbeschatteter, zum schwermüthigen |269.15| Nachdenken
einladender Einöden u. s. w. ergreift, ist bei der Sicherheit, worin
er sich weiß, nicht wirkliche Furcht, sondern nur ein Versuch, uns mit
der Einbildungskraft darauf einzulassen, um die Macht ebendesselben
Vermögens zu fühlen, die dadurch erregte Bewegung des Gemüths mit
dem Ruhestande desselben zu verbinden und so der Natur |269.20| in
uns selbst, mithin auch der außer uns, sofern sie auf das Gefühl
unseres Wohlbefindens Einfluß haben kann, überlegen zu sein. Denn
die Einbildungskraft nach dem Associationsgesetze macht unseren
Zustand der Zufriedenheit physisch abhängig; aber eben dieselbe nach
Principien des Schematisms der Urtheilskraft (folglich sofern der
Freiheit untergeordnet) |269.25| ist Werkzeug der Vernunft und ihrer
Ideen, als solches aber eine Macht, unsere Unabhängigkeit gegen die
Natureinflüsse zu behaupten, das, was nach der ersteren groß ist, als
klein abzuwürdigen und so das #118# Schlechthin-Große nur in seiner
(des Subjects) eigenen Bestimmung zu setzen. Diese Reflexion der
ästhetischen Urtheilskraft, sich zur Angemessenheit |269.30| mit der
Vernunft (doch ohne einen bestimmten Begriff derselben) zu erheben,
stellt den Gegenstand selbst durch die objective Unangemessenheit der
Einbildungskraft in ihrer größten Erweiterung für die Vernunft (als
Vermögen der Ideen) doch als subjectiv-zweckmäßig vor.
Man muß hier überhaupt darauf Acht haben, was oben schon erinnert
|269.35| worden ist, daß in der transscendentalen Ästhetik der
Urtheilskraft lediglich von reinen ästhetischen Urtheilen die Rede
sein müsse, folglich die Beispiele nicht von solchen schönen oder
erhabenen Gegenständen der Natur hergenommen werden dürfen, die den
Begriff von einem Zwecke voraussetzen; denn alsdann würde es entweder
teleologische, oder sich auf bloßen Empfindungen eines Gegenstandes
(Vergnügen oder Schmerz) |270.5| gründende, mithin im ersteren Falle
nicht ästhetische, im zweiten nicht bloße formale Zweckmäßigkeit sein.
Wenn man also den Anblick des bestirnten Himmels =erhaben= nennt,
so muß man der Beurtheilung desselben nicht Begriffe von Welten,
von vernünftigen Wesen bewohnt, und nun die hellen Punkte, womit
wir den Raum über uns erfüllt sehen, als |270.10| ihre Sonnen in
sehr zweckmäßig für sie gestellten Kreisen bewegt, zum Grunde legen,
sondern bloß, wie man ihn sieht, als ein weites Gewölbe, was alles
befaßt; und bloß unter dieser Vorstellung müssen wir die Erhabenheit
setzen, die ein reines ästhetisches Urtheil diesem Gegenstande
beilegt. Eben so den Anblick des Oceans nicht so, wie wir, mit
allerlei |270.15| Kenntnissen (die aber nicht in der unmittelbaren
Anschauung enthalten sind) bereichert, ihn =denken=; etwa als ein
weites Reich von Wassergeschöpfen, als den großen Wasserschatz für
die Ausdünstungen, welche die #119# Luft mit Wolken zum Behuf der
Länder beschwängern, oder auch als ein Element, das zwar Welttheile
von einander trennt, gleichwohl aber die |270.20| größte Gemeinschaft
unter ihnen möglich macht: denn das giebt lauter teleologische
Urtheile; sondern man muß den Ocean bloß, wie die Dichter es thun,
nach dem, was der Augenschein zeigt, etwa, wenn er in Ruhe betrachtet
wird, als einen klaren Wasserspiegel, der bloß vom Himmel begränzt
ist, aber, ist er unruhig, wie einen alles zu verschlingen drohenden
|270.25| Abgrund, dennoch erhaben finden können. Eben das ist von dem
Erhabenen und Schönen in der Menschengestalt zu sagen, wo wir nicht
auf Begriffe der Zwecke, =wozu= alle seine Gliedmaßen da sind, als
Bestimmungsgründe des Urtheils zurücksehen und die Zusammenstimmung
mit ihnen auf unser (alsdann nicht mehr reines) ästhetisches Urtheil
nicht |270.30| =einfließen= lassen müssen, obgleich, daß sie jenen
nicht widerstreiten, freilich eine nothwendige Bedingung auch des
ästhetischen Wohlgefallens ist. Die ästhetische Zweckmäßigkeit ist die
Gesetzmäßigkeit der Urtheilskraft in ihrer =Freiheit=. Das Wohlgefallen
an dem Gegenstande hängt von der Beziehung ab, in welcher wir die
Einbildungskraft setzen wollen: nur daß |270.35| sie für sich selbst
das Gemüth in freier Beschäftigung unterhalte. Wenn dagegen etwas
anderes, es sei Sinnenempfindung oder Verstandesbegriff, das Urtheil
bestimmt: so ist es zwar gesetzmäßig, aber nicht das Urtheil einer
=freien= Urtheilskraft.
Wenn man also von intellectueller Schönheit oder Erhabenheit
spricht, so sind =erstlich= diese Ausdrücke nicht ganz richtig,
weil es ästhetische Vorstellungsarten sind, die, wenn wir bloße
reine Intelligenzen wären (oder |271.5| uns auch in Gedanken in
diese Qualität versetzen), in uns gar nicht anzutreffen sein würden;
=zweitens=, obgleich beide als Gegenstände eines #120# intellectuellen
(moralischen) Wohlgefallens zwar sofern mit dem ästhetischen vereinbar
sind, als sie auf keinem Interesse =beruhen=: so sind sie doch darin
wiederum mit diesem schwer zu vereinigen, weil sie ein Interesse
|271.10| =bewirken= sollen, welches, wenn die Darstellung zum
Wohlgefallen in der ästhetischen Beurtheilung zusammenstimmen soll,
in dieser niemals anders als durch ein Sinneninteresse, welches man
damit in der Darstellung verbindet, geschehen würde, wodurch aber der
intellectuellen Zweckmäßigkeit Abbruch geschieht, und sie verunreinigt
wird. |271.15|
Der Gegenstand eines reinen und unbedingten intellectuellen
Wohlgefallens ist das moralische Gesetz in seiner Macht, die es in uns
über alle und jede =vor ihm vorhergehende= Triebfedern des Gemüths
ausübt; und da diese Macht sich eigentlich nur durch Aufopferungen
ästhetisch-kenntlich macht (welches eine Beraubung, obgleich zum
Behuf der innern |271.20| Freiheit, ist, dagegen eine unergründliche
Tiefe dieses übersinnlichen Vermögens mit ihren ins Unabsehliche sich
erstreckenden Folgen in uns aufdeckt): so ist das Wohlgefallen von
der ästhetischen Seite (in Beziehung auf Sinnlichkeit) negativ, d.
i. wider dieses Interesse, von der intellectuellen aber betrachtet,
positiv und mit einem Interesse verbunden. Hieraus |271.25| folgt: daß
das intellectuelle, an sich selbst zweckmäßige (das Moralisch-)Gute,
ästhetisch beurtheilt, nicht sowohl schön, als vielmehr erhaben
vorgestellt werden müsse, so daß es mehr das Gefühl der Achtung
(welches den Reiz verschmäht), als der Liebe und vertraulichen
Zuneigung erwecke; weil die menschliche Natur nicht so von selbst,
sondern nur durch Gewalt, |271.30| welche die Vernunft der Sinnlichkeit
anthut, zu jenem Guten zusammenstimmt. Umgekehrt wird auch das, was
wir in der Natur außer uns, oder auch in uns (z. B. gewisse Affecten)
erhaben nennen, nur als eine #121# Macht des Gemüths, sich über
=gewisse= Hindernisse der Sinnlichkeit durch moralische Grundsätze zu
schwingen, vorgestellt und dadurch interessant |271.35| werden.
Ich will bei dem letztern etwas verweilen. Die Idee des Guten mit
Affect heißt der =Enthusiasm=. Dieser Gemüthszustand scheint erhaben
zu sein, dermaßen daß man gemeiniglich vorgiebt: ohne ihn könne
nichts Großes ausgerichtet werden. Nun ist aber jeder Affect[10]
blind, entweder in der Wahl seines Zwecks, oder wenn dieser auch
durch Vernunft gegeben worden, in der Ausführung desselben; denn er
ist diejenige Bewegung des |272.5| Gemüths, welche es unvermögend
macht, freie Überlegung der Grundsätze anzustellen, um sich darnach
zu bestimmen. Also kann er auf keinerlei Weise ein Wohlgefallen der
Vernunft verdienen. Ästhetisch gleichwohl ist der Enthusiasm erhaben,
weil er eine Anspannung der Kräfte durch Ideen ist, welche dem Gemüthe
einen Schwung geben, der weit mächtiger und |272.10| dauerhafter wirkt,
als der Antrieb durch Sinnenvorstellungen. Aber (welches befremdlich
scheint) selbst =Affectlosigkeit= (_Apatheia, Phlegma in significatu
bono_) eines seinen unwandelbaren Grundsätzen nachdrücklich #122#
nachgehenden Gemüths ist und zwar auf weit vorzüglichere Art erhaben,
weil sie zugleich das Wohlgefallen der reinen Vernunft auf ihrer Seite
|272.15| hat. Eine dergleichen Gemüthsart heißt allein edel: welcher
Ausdruck nachher auch auf Sachen, z. B. Gebäude, ein Kleid, Schreibart,
körperlichen Anstand u. d. gl., angewandt wird, wenn diese nicht
sowohl =Verwunderung= (Affect in der Vorstellung der Neuigkeit, welche
die Erwartung übersteigt), als =Bewunderung= (eine Verwunderung, die
beim |272.20| Verlust der Neuigkeit nicht aufhört) erregt, welches
geschieht, wenn Ideen in ihrer Darstellung unabsichtlich und ohne Kunst
zum ästhetischen Wohlgefallen zusammenstimmen.
[10] =Affecten= sind von =Leidenschaften= specifisch
unterschieden. Jene beziehen |272.30| sich bloß auf das
Gefühl; diese gehören dem Begehrungsvermögen an und sind
Neigungen, welche alle Bestimmbarkeit der Willkür durch
Grundsätze erschweren oder unmöglich machen. Jene sind
stürmisch und unvorsätzlich, diese anhaltend und überlegt: so
ist der Unwille als Zorn ein Affect; aber als Haß (Rachgier)
eine Leidenschaft. Die letztere kann niemals und in keinem
Verhältniß erhaben |272.35| genannt werden: weil im Affect die
Freiheit des Gemüths zwar =gehemmt=, in der Leidenschaft aber
aufgehoben wird.
Ein jeder Affect von der WACKERN ART (der nämlich das Bewußtsein
unserer Kräfte jeden Widerstand zu überwinden (_animi strenui_) rege
|272.25| macht) ist =ästhetisch erhaben=, z. B. der Zorn, sogar die
Verzweiflung (nämlich die =entrüstete=, nicht aber die =verzagte=).
Der Affect von der SCHMELZENDEN Art aber (welcher die Bestrebung zu
widerstehen selbst zum Gegenstande der Unlust (_animum languidum_)
macht) hat nichts =Edeles= an sich, kann aber zum Schönen der
Sinnesart gezählt werden. Daher sind die =Rührungen=, welche bis zum
Affect stark werden können, auch sehr verschieden. Man hat =muthige=,
man hat =zärtliche= Rührungen. Die letztern, wenn sie bis zum Affect
steigen, taugen gar nichts; der Hang dazu heißt die =Empfindelei=.
Ein theilnehmender Schmerz, der sich nicht |273.5| will trösten
lassen, oder auf den wir uns, wenn er erdichtete Übel betrifft,
bis zur Täuschung durch die Phantasie, als ob es wirkliche wären,
vorsätzlich einlassen, beweiset und macht eine weiche, aber zugleich
schwache Seele, die eine schöne Seite zeigt und zwar phantastisch, aber
nicht einmal enthusiastisch genannt werden kann. Romane, weinerliche
Schauspiele, |273.10| #123# schale Sittenvorschriften, die mit
(obzwar fälschlich) sogenannten edlen Gesinnungen tändeln, in der
That aber das Herz welk und für die strenge Vorschrift der Pflicht
unempfindlich, aller Achtung für die Würde der Menschheit in unserer
Person und das Recht der Menschen (welches ganz etwas anderes als ihre
Glückseligkeit ist) und überhaupt aller festen |273.15| Grundsätze
unfähig machen; selbst ein Religionsvortrag, welcher kriechende,
niedrige Gunstbewerbung und Einschmeichelung empfiehlt, die alles
Vertrauen auf eigenes Vermögen zum Widerstande gegen das Böse in uns
aufgiebt, statt der rüstigen Entschlossenheit, die Kräfte, die uns bei
aller unserer Gebrechlichkeit doch noch übrig bleiben, zu Überwindung
der Neigungen |273.20| zu versuchen; die falsche Demuth, welche in der
Selbstverachtung, in der winselnden erheuchelten Reue und einer bloß
leidenden Gemüthsfassung die Art setzt, wie man allein dem höchsten
Wesen gefällig werden könne: vertragen sich nicht einmal mit dem, was
zur Schönheit, weit weniger aber noch mit dem, was zur Erhabenheit der
Gemüthsart gezählt |273.25| werden könnte.
Aber auch stürmische Gemüthsbewegungen, sie mögen nun unter dem Namen
der Erbauung mit Ideen der Religion, oder als bloß zur Cultur gehörig
mit Ideen, die ein gesellschaftliches Interesse enthalten, verbunden
werden, können, so sehr sie auch die Einbildungskraft spannen,
keinesweges |273.30| auf die Ehre einer =erhabenen= Darstellung
Anspruch machen, wenn sie nicht eine Gemüthsstimmung zurücklassen,
die, wenn gleich nur indirect, auf das Bewußtsein seiner Stärke und
Entschlossenheit zu dem, was reine intellectuelle Zweckmäßigkeit bei
sich führt (dem Übersinnlichen), Einfluß hat. Denn sonst gehören alle
diese Rührungen nur zur =Motion=, welche |273.35| man der Gesundheit
wegen gerne hat. Die angenehme Mattigkeit, welche #124# auf eine
solche Rüttelung durch das Spiel der Affecten folgt, ist ein Genuß
des Wohlbefindens aus dem hergestellten Gleichgewichte der mancherlei
Lebenskräfte in uns: welcher am Ende auf dasselbe hinausläuft, als
derjenige, den die Wollüstlinge des Orients so behaglich finden, wenn
sie ihren Körper gleichsam durchkneten und alle ihre Muskeln und
Gelenke sanft drücken und biegen lassen; nur daß dort das bewegende
Princip größtentheils |274.5| in uns, hier hingegen gänzlich außer
uns ist. Da glaubt sich nun mancher durch eine Predigt erbaut, in
dem doch nichts aufgebauet (kein System guter Maximen) ist; oder
durch ein Trauerspiel gebessert, der bloß über glücklich vertriebne
Langeweile froh ist. Also muß das Erhabene jederzeit Beziehung auf die
=Denkungsart= haben, d. i. auf Maximen, |274.10| dem Intellectuellen
und den Vernunftideen über die Sinnlichkeit Obermacht zu verschaffen.
Man darf nicht besorgen, daß das Gefühl des Erhabenen durch eine
dergleichen abgezogene Darstellungsart, die in Ansehung des Sinnlichen
gänzlich negativ wird, verlieren werde; denn die Einbildungskraft, ob
sie |274.15| zwar über das Sinnliche hinaus nichts findet, woran sie
sich halten kann, fühlt sich doch auch eben durch diese Wegschaffung
der Schranken derselben unbegränzt: und jene Absonderung ist also eine
Darstellung des Unendlichen, welche zwar eben darum niemals anders als
bloß negative Darstellung sein kann, die aber doch die Seele erweitert.
Vielleicht giebt es |274.20| keine erhabenere Stelle im Gesetzbuche der
Juden, als das Gebot: Du sollst dir kein Bildniß machen, noch irgend
ein Gleichniß, weder dessen, was im Himmel, noch auf der Erden, noch
unter der Erden ist u. s. w. Dieses Gebot allein kann den Enthusiasm
erklären, den das jüdische Volk in seiner gesitteten Epoche für seine
Religion fühlte, wenn es sich mit andern |274.25| Völkern verglich,
oder denjenigen Stolz, den der Mohammedanism #125# einflößt. Eben
dasselbe gilt auch von der Vorstellung des moralischen Gesetzes und der
Anlage zur Moralität in uns. Es ist eine ganz irrige Besorgniß, daß,
wenn man sie alles dessen beraubt, was sie den Sinnen empfehlen kann,
sie alsdann keine andere als kalte, leblose Billigung und |274.30|
keine bewegende Kraft oder Rührung bei sich führen würde. Es ist gerade
umgekehrt; denn da, wo nun die Sinne nichts mehr vor sich sehen, und
die unverkennliche und unauslöschliche Idee der Sittlichkeit dennoch
übrig bleibt, würde es eher nöthig sein, den Schwung einer unbegränzten
Einbildungskraft zu mäßigen, um ihn nicht bis zum Enthusiasm steigen
|274.35| zu lassen, als aus Furcht vor Kraftlosigkeit dieser Ideen für
sie in Bildern und kindischem Apparat Hülfe zu suchen. Daher haben auch
die Regierungen gerne erlaubt, die Religion mit dem letztern Zubehör
reichlich versorgen zu lassen, und so dem Unterthan die Mühe, zugleich
aber auch das Vermögen zu benehmen gesucht, seine Seelenkräfte über die
Schranken auszudehnen, die man ihm willkürlich setzen und wodurch man
ihn, als bloß passiv, leichter behandeln kann. |275.5|
Diese reine, seelenerhebende, bloß negative Darstellung der
Sittlichkeit bringt dagegen keine Gefahr der =Schwärmerei=, welche
=ein Wahn ist, über alle Gränze der Sinnlichkeit hinaus etwas= SEHEN,
d. i. nach Grundsätzen träumen (mit Vernunft rasen), zu =wollen=;
eben darum weil die Darstellung bei jener bloß negativ ist. Denn =die
Unerforschlichkeit |275.10| der Idee der Freiheit= schneidet aller
positiven Darstellung gänzlich den Weg ab: das moralische Gesetz aber
ist an sich selbst in uns hinreichend und ursprünglich bestimmend, so
daß es nicht einmal erlaubt, uns nach einem Bestimmungsgrunde außer
demselben umzusehen. Wenn #126# der Enthusiasm mit dem =Wahnsinn=, so
ist die Schwärmerei mit dem |275.15| =Wahnwitz= zu vergleichen, wovon
der letztere sich unter allen am wenigsten mit dem Erhabenen verträgt,
weil er grüblerisch lächerlich ist. Im Enthusiasm als Affect ist die
Einbildungskraft zügellos; in der Schwärmerei als eingewurzelter
brütender Leidenschaft regellos. Der erstere ist vorübergehender
Zufall, der den gesundesten Verstand bisweilen wohl betrifft; |275.20|
der zweite eine Krankheit, die ihn zerrüttet.
=Einfalt= (kunstlose Zweckmäßigkeit) ist gleichsam der Stil der
Natur im Erhabenen und so auch der Sittlichkeit, welche eine zweite
(übersinnliche) Natur ist, wovon wir nur die Gesetze kennen, ohne das
übersinnliche Vermögen in uns selbst, was den Grund dieser Gesetzgebung
enthält, |275.25| durch Anschauen erreichen zu können.
Noch ist anzumerken, daß, obgleich das Wohlgefallen am Schönen
eben sowohl, als das am Erhabenen nicht allein durch allgemeine
=Mittheilbarkeit= unter den andern ästhetischen Beurtheilungen
kenntlich unterschieden ist, sondern auch durch diese Eigenschaft
in Beziehung auf Gesellschaft |275.30| (in der es sich mittheilen
läßt) ein Interesse bekommt, gleichwohl doch auch die =Absonderung
von aller Gesellschaft= als etwas Erhabenes angesehen werde, wenn sie
auf Ideen beruht, welche über alles sinnliche Interesse hinweg sehen.
Sich selbst genug sein, mithin Gesellschaft nicht bedürfen, ohne doch
ungesellig zu sein, d. i. sie zu fliehen, ist etwas |275.35| dem
Erhabenen sich Näherndes, so wie jede Überhebung von Bedürfnissen.
Dagegen ist Menschen zu fliehen, aus =Misanthropie=, weil man sie
anfeindet, oder aus =Anthropophobie= (Menschenscheu), weil man
sie als seine Feinde fürchtet, theils häßlich, theils verächtlich.
Gleichwohl giebt es eine (sehr uneigentlich sogenannte) Misanthrophie,
wozu die Anlage sich #127# mit dem Alter in vieler wohldenkenden
Menschen Gemüth einzufinden pflegt, welche zwar, was das =Wohlwollen=
betrifft, philanthropisch genug |276.5| ist, aber vom =Wohlgefallen=
an Menschen durch eine lange traurige Erfahrung weit abgebracht ist:
wovon der Hang zur Eingezogenheit, der phantastische Wunsch auf einem
entlegenen Landsitze, oder auch (bei jungen Personen) die erträumte
Glückseligkeit auf einem der übrigen Welt unbekannten Eilande mit einer
kleinen Familie seine Lebenszeit zubringen |276.10| zu können, welche
die Romanschreiber oder Dichter der Robinsonaden so gut zu nutzen
wissen, Zeugniß giebt. Falschheit, Undankbarkeit, Ungerechtigkeit,
das Kindische in den von uns selbst für wichtig und groß gehaltenen
Zwecken, in deren Verfolgung sich Menschen selbst unter einander alle
erdenkliche Übel anthun, stehen mit der Idee dessen, was sie sein
könnten, |276.15| wenn sie wollten, so im Widerspruch und sind dem
lebhaften Wunsche, sie besser zu sehen, so sehr entgegen: daß, um sie
nicht zu hassen, da man sie nicht lieben kann, die Verzichtthuung auf
alle gesellschaftliche Freuden nur ein kleines Opfer zu sein scheint.
Diese Traurigkeit, nicht über die Übel, welche das Schicksal über
andere Menschen verhängt (wovon die |276.20| Sympathie Ursache ist),
sondern die sie sich selbst anthun (welche auf der Antipathie in
Grundsätzen beruht), ist, weil sie auf Ideen beruht, erhaben, indessen
daß die erstere ebenfalls nur für schön gelten kann. — Der eben so
geistreiche als gründliche =Saussure= sagt in der Beschreibung seiner
Alpenreisen von =Bonhomme=, einem der savoyischen Gebirge: »Es herrscht
|276.25| daselbst eine gewisse =abgeschmackte Traurigkeit=.« Er kannte
daher doch auch eine =interessante= Traurigkeit, welche der Anblick
einer Einöde einflößt, in die sich Menschen wohl versetzen möchten,
um von der Welt nichts #128# weiter zu hören, noch zu erfahren, die
denn doch nicht so ganz unwirthbar sein muß, daß sie nur einen höchst
mühseligen Aufenthalt für Menschen |276.30| darböte. — Ich mache diese
Anmerkung nur in der Absicht, um zu erinnern, daß auch Betrübniß (nicht
niedergeschlagene Traurigkeit) zu den =rüstigen= Affecten gezählt
werden könne, wenn sie in moralischen Ideen ihren Grund hat; wenn sie
aber auf Sympathie gegründet und als solche auch liebenswürdig ist, sie
bloß zu den =schmelzenden= Affecten gehöre: |276.35| um dadurch auf die
Gemüthsstimmung, die nur im ersteren Falle =erhaben= ist, aufmerksam zu
machen.
* * * * *
Man kann mit der jetzt durchgeführten transscendentalen Exposition
der ästhetischen Urtheile nun auch die physiologische, wie sie ein
=Burke= und viele scharfsinnige Männer unter uns bearbeitet haben,
vergleichen, um zu sehen, wohin eine bloß empirische Exposition des
Erhabenen und Schönen führe. =Burke=[11], der in dieser Art der
Behandlung als der vornehmste |277.5| Verfasser genannt zu werden
verdient, bringt auf diesem Wege (S. 223 seines Werks) heraus: »daß
das Gefühl des Erhabenen sich auf dem Triebe zur Selbsterhaltung und
auf =Furcht=, d. i. einem Schmerze, gründe, der, weil er nicht bis
zur wirklichen Zerrüttung der körperlichen Theile geht, Bewegungen
hervorbringt, die, da sie die feineren oder gröberen |277.10| Gefäße
von gefährlichen und beschwerlichen Verstopfungen reinigen, im Stande
sind, angenehme Empfindungen zu erregen, zwar nicht Lust, sondern
eine Art von wohlgefälligem Schauer, eine gewisse Ruhe, die mit #129#
Schrecken vermischt ist.« Das Schöne, welches er auf Liebe gründet
(wovon er doch die Begierde abgesondert wissen will), führt er (S.
251–52) |277.15| »auf die Nachlassung, Losspannung und Erschlaffung
der Fibern des Körpers, mithin eine Erweichung, Auflösung, Ermattung,
ein Hinsinken, Hinsterben, Wegschmelzen vor Vergnügen hinaus«. Und nun
bestätigt er diese Erklärungsart nicht allein durch Fälle, in denen
die Einbildungskraft in Verbindung mit dem Verstande, sondern sogar
mit Sinnesempfindung |277.20| in uns das Gefühl des Schönen sowohl
als des Erhabenen erregen könne. — Als psychologische Bemerkungen
sind diese Zergliederungen der Phänomene unseres Gemüths überaus
schön und geben reichen Stoff zu den beliebtesten Nachforschungen der
empirischen Anthropologie. Es ist auch nicht zu läugnen, daß alle
Vorstellungen in uns, sie mögen objectiv |277.25| bloß sinnlich, oder
ganz intellectuell sein, doch subjectiv mit Vergnügen oder Schmerz,
so unmerklich beides auch sein mag, verbunden werden können (weil sie
insgesammt das Gefühl des Lebens afficiren, und keine derselben, sofern
als sie Modification des Subjects ist, indifferent sein kann); sogar
daß, wie Epikur behauptete, immer =Vergnügen= und |277.30| =Schmerz=
zuletzt doch körperlich sei, es mag nun von der Einbildung, oder gar
von Verstandesvorstellungen anfangen: weil das Leben ohne das Gefühl
des körperlichen Organs bloß Bewußtsein seiner Existenz, aber kein
Gefühl des Wohl- oder Übelbefindens, d. i. der Beförderung oder Hemmung
der Lebenskräfte, sei; weil das Gemüth für sich allein ganz Leben (das
Lebensprincip selbst) ist, und Hindernisse oder Beförderungen außer
demselben und doch im Menschen selbst, mithin in der Verbindung |278.5|
mit seinem Körper gesucht werden müssen.
[11] Nach der deutschen Übersetzung seiner Schrift:
Philosophische Untersuchungen über den Ursprung unserer
Begriffe vom Schönen und Erhabenen. Riga, bei Hartknoch 1773.
|277.35|
Setzt man aber das Wohlgefallen am Gegenstande ganz und gar #130#
darin, daß dieser durch Reiz oder durch Rührung vergnügt: so muß man
auch keinem =andern= zumuthen, zu dem ästhetischen Urtheile, was =wir=
fällen, beizustimmen; denn darüber befragt ein jeder mit Recht nur
seinen |278.10| Privatsinn. Alsdann aber hört auch alle Censur des
Geschmacks gänzlich auf; man müßte denn das Beispiel, welches andere
durch die zufällige Übereinstimmung ihrer Urtheile geben, zum =Gebot=
des Beifalls für uns machen, wider welches Princip wir uns doch
vermuthlich sträuben und auf das natürliche Recht berufen würden, das
Urtheil, welches auf dem unmittelbaren |278.15| Gefühle des eigenen
Wohlbefindens beruht, seinem eigenen Sinne und nicht anderer ihrem zu
unterwerfen.
Wenn also das Geschmacksurtheil nicht für =egoistisch=, sondern seiner
innern Natur nach, d. i. um sein selbst, nicht um der Beispiele willen,
die andere von ihrem Geschmack geben, nothwendig als =pluralistisch=
gelten |278.20| muß, wenn man es als ein solches würdigt, welches
zugleich verlangen darf, daß jedermann ihm beipflichten soll: so muß
ihm irgend ein (es sei objectives oder subjectives) Princip _a priori_
zum Grunde liegen, zu welchem man durch Aufspähung empirischer Gesetze
der Gemüthsveränderungen niemals gelangen kann: weil diese nur zu
erkennen geben, wie geurtheilt |278.25| wird, nicht aber gebieten, wie
geurtheilt werden soll, und zwar gar so, daß das Gebot =unbedingt=
ist; dergleichen die Geschmacksurtheile voraussetzen, indem sie das
Wohlgefallen mit einer Vorstellung =unmittelbar= verknüpft wissen
wollen. Also mag die empirische Exposition der ästhetischen Urtheile
immer den Anfang machen, um den Stoff zu einer höhern |278.30|
Untersuchung herbeizuschaffen; eine transscendentale Erörterung dieses
Vermögens ist doch möglich und zur Kritik des Geschmacks wesentlich
gehörig. #131# Denn ohne daß derselbe Principien _a priori_ habe,
könnte er unmöglich die Urtheile anderer richten und über sie auch nur
mit einigem Scheine des Rechts Billigungs- oder Verwerfungsaussprüche
fällen. |278.35|
Das übrige zur Analytik der ästhetischen Urtheilskraft Gehörige enthält
zuvörderst die
Deduction der reinen ästhetischen Urtheile.
§ 30.
Die Deduction der ästhetischen Urtheile über die Gegenstände der Natur
darf nicht auf das, was wir in dieser erhaben nennen, sondern nur auf
das Schöne gerichtet |279.5| werden.
Der Anspruch eines ästhetischen Urtheils auf allgemeine Gültigkeit
für jedes Subject bedarf als ein Urtheil, welches sich auf irgend ein
Princip _a priori_ fußen muß, einer Deduction (d. i. Legitimation
seiner Anmaßung), welche über die Exposition desselben noch hinzukommen
muß, wenn es |279.10| nämlich ein Wohlgefallen oder Mißfallen an der
=Form des Objects= betrifft. Dergleichen sind die Geschmacksurtheile
über das Schöne der Natur. Denn die Zweckmäßigkeit hat alsdann doch
im Objecte und seiner Gestalt ihren Grund, wenn sie gleich nicht
die Beziehung desselben auf andere Gegenstände nach Begriffen (zum
Erkenntnißurtheile) anzeigt; |279.15| sondern bloß die Auffassung
dieser Form, sofern sie dem =Vermögen= sowohl #132# der Begriffe, als
dem der Darstellung derselben (welches mit dem der Auffassung eines
und dasselbe ist) im Gemüth sich gemäß zeigt, überhaupt betrifft. Man
kann daher auch in Ansehung des Schönen der Natur mancherlei Fragen
aufwerfen, welche die Ursache dieser Zweckmäßigkeit |279.20| ihrer
Formen betreffen: z. B. wie man erklären wolle, warum die Natur so
verschwenderisch allerwärts Schönheit verbreitet habe, selbst im Grunde
des Oceans, wo nur selten das menschliche Auge (für welches jene doch
allein zweckmäßig ist) hingelangt, u. d. gl. m.
Allein das Erhabene der Natur — wenn wir darüber ein reines |279.25|
ästhetisches Urtheil fällen, welches nicht mit Begriffen von
Vollkommenheit als objectiver Zweckmäßigkeit vermengt ist; in welchem
Falle es ein teleologisches Urtheil sein würde — kann ganz als formlos
oder ungestalt, dennoch aber als Gegenstand eines reinen Wohlgefallens
betrachtet werden und subjective Zweckmäßigkeit der gegebenen
Vorstellung zeigen; und da |279.30| fragt es sich nun: ob zu dem
ästhetischen Urtheile dieser Art auch außer der Exposition dessen, was
in ihm gedacht wird, noch eine Deduction seines Anspruchs auf irgend
ein (subjectives) Princip _a priori_ verlangt werden könne.
Hierauf dient zur Antwort: daß das Erhabene der Natur nur uneigentlich
so genannt werde und eigentlich bloß der Denkungsart, oder vielmehr
der Grundlage zu derselben in der menschlichen Natur beigelegt werden
müsse. Dieser sich bewußt zu werden, giebt die Auffassung eines #133#
sonst formlosen und unzweckmäßigen Gegenstandes bloß die Veranlassung,
|280.5| welcher auf solche Weise subjectiv-zweckmäßig =gebraucht=,
aber nicht als ein solcher =für sich= und seiner Form wegen beurtheilt
wird (gleichsam _species finalis accepta, non data_). Daher war
unsere Exposition der Urtheile über das Erhabene der Natur zugleich
ihre Deduction. Denn wenn wir die Reflexion der Urtheilskraft in
denselben zerlegten, so fanden |280.10| wir in ihnen ein zweckmäßiges
Verhältniß der Erkenntnißvermögen, welches dem Vermögen der Zwecke
(dem Willen) _a priori_ zum Grunde gelegt werden muß und daher selbst
_a priori_ zweckmäßig ist: welches denn sofort die Deduction, d.
i. die Rechtfertigung des Anspruchs eines dergleichen Urtheils auf
allgemein-nothwendige Gültigkeit, enthält. |280.15|
Wir werden also nur die Deduction der Geschmacksurtheile, d. i. der
Urtheile über die Schönheit der Naturdinge, zu suchen haben und so der
Aufgabe für die gesammte ästhetische Urtheilskraft im Ganzen ein Genüge
thun.
§ 31. |280.20|
Von der Methode der Deduction der Geschmacksurtheile.
Die Obliegenheit einer Deduction, d. i. der Gewährleistung der
Rechtmäßigkeit, einer Art Urtheile tritt nur ein, wenn das Urtheil
Anspruch auf #134# Nothwendigkeit macht; welches der Fall auch alsdann
ist, wenn es subjective Allgemeinheit, d. i. jedermanns Beistimmung,
fordert: indeß es |280.25| doch kein Erkenntnißurtheil, sondern nur
der Lust oder Unlust an einem gegebenen Gegenstande, d. i. Anmaßung
einer durchgängig für jedermann geltenden subjectiven Zweckmäßigkeit,
ist, die sich auf keine Begriffe von der Sache gründen soll, weil es
Geschmacksurtheil ist.
Da wir im letztern Falle kein Erkenntnißurtheil, weder ein
theoretisches, |280.30| welches den Begriff einer =Natur= überhaupt
durch den Verstand, noch ein (reines) praktisches, welches die Idee
der =Freiheit= als _a priori_ durch die Vernunft gegeben zum Grunde
legt, vor uns haben; und also weder ein Urtheil, welches vorstellt, was
eine Sache ist, noch daß ich, um sie hervorzubringen, etwas verrichten
soll, nach seiner Gültigkeit _a priori_ |280.35| zu rechtfertigen haben:
so wird bloß die =allgemeine Gültigkeit= eines =einzelnen= Urtheils,
welches die subjective Zweckmäßigkeit einer empirischen Vorstellung
der Form eines Gegenstandes ausdrückt, für die Urtheilskraft überhaupt
darzuthun sein, um zu erklären, wie es möglich sei, daß etwas bloß in
der Beurtheilung (ohne Sinnenempfindung oder Begriff) gefallen könne,
und, so wie die Beurtheilung eines Gegenstandes zum |281.5| Behuf
einer =Erkenntniß= überhaupt allgemeine Regeln hat, auch das #135#
Wohlgefallen eines Jeden für jeden andern als Regel dürfe angekündigt
werden.
Wenn nun diese Allgemeingültigkeit sich nicht auf Stimmensammlung und
Herumfragen bei andern wegen ihrer Art zu empfinden gründen, |281.10|
sondern gleichsam auf einer Autonomie des über das Gefühl der Lust (an
der gegebenen Vorstellung) urtheilenden Subjects, d. i. auf seinem
eigenen Geschmacke, beruhen, gleichwohl aber doch auch nicht von
Begriffen abgeleitet werden soll: so hat ein solches Urtheil — wie das
Geschmacksurtheil in der That ist — eine zwiefache und zwar logische
|281.15| Eigenthümlichkeit: nämlich =erstlich= die Allgemeingültigkeit
a priori und doch nicht eine logische Allgemeinheit nach Begriffen,
sondern die Allgemeinheit eines einzelnen Urtheils; =zweitens= eine
Nothwendigkeit (die jederzeit auf Gründen _a priori_ beruhen muß), die
aber doch von keinen Beweisgründen _a priori_ abhängt, durch deren
Vorstellung der Beifall, |281.20| den das Geschmacksurtheil jedermann
ansinnt, erzwungen werden könnte.
Die Auflösung dieser logischen Eigenthümlichkeiten, worin sich ein
Geschmacksurtheil von allen Erkenntnißurtheilen unterscheidet,
wenn wir hier anfänglich von allem Inhalte desselben, nämlich
dem Gefühle der Lust, abstrahiren und bloß die ästhetische Form
mit der Form der objectiven |281.25| Urtheile, wie sie die Logik
vorschreibt, vergleichen, wird allein zur Deduction dieses sonderbaren
Vermögens hinreichend sein. Wir wollen also diese charakteristischen
Eigenschaften des Geschmacks zuvor, durch Beispiele #136# erläutert,
vorstellig machen.
§ 32. |281.30|
Erste Eigenthümlichkeit des Geschmacksurtheils.
Das Geschmacksurtheil bestimmt seinen Gegenstand in Ansehung des
Wohlgefallens (als Schönheit) mit einem Anspruche auf =jedermanns=
Beistimmung, als ob es objectiv wäre.
Sagen: diese Blume ist schön, heißt eben so viel, als ihren eigenen
|281.35| Anspruch auf jedermanns Wohlgefallen ihr nur nachsagen.
Durch die Annehmlichkeit ihres Geruchs hat sie gar keine Ansprüche.
Den einen ergötzt dieser Geruch, dem andern benimmt er den Kopf. Was
sollte man nun anders daraus vermuthen, als daß die Schönheit für eine
Eigenschaft der Blume selbst gehalten werden müsse, die sich nicht nach
der Verschiedenheit |282.5| der Köpfe und so vieler Sinne richtet,
sondern wornach sich diese richten müssen, wenn sie darüber urtheilen
wollen? Und doch verhält es sich nicht so. Denn darin besteht eben das
Geschmacksurtheil, daß es eine Sache nur nach derjenigen Beschaffenheit
schön nennt, in welcher sie sich nach unserer Art sie aufzunehmen
richtet. |282.10|
Überdies wird von jedem Urtheil, welches den Geschmack des Subjects
beweisen soll, verlangt: daß das Subject für sich, ohne nöthig zu #137#
haben, durch Erfahrung unter den Urtheilen anderer herumzutappen und
sich von ihrem Wohlgefallen oder Mißfallen an demselben Gegenstande
vorher zu belehren, urtheilen, mithin sein Urtheil nicht als
Nachahmung, |282.15| weil ein Ding etwa wirklich allgemein gefällt,
sondern _a priori_ aussprechen solle. Man sollte aber denken, daß ein
Urtheil _a priori_ einen Begriff vom Object enthalten müsse, zu dessen
Erkenntniß es das Princip enthält; das Geschmacksurtheil aber gründet
sich gar nicht auf Begriffe und ist überall nicht Erkenntniß, sondern
nur ein ästhetisches Urtheil. |282.20|
Daher läßt sich ein junger Dichter von der Überredung, daß sein
Gedicht schön sei, nicht durch das Urtheil des Publicums, noch seiner
Freunde abbringen; und wenn er ihnen Gehör giebt, so geschieht es
nicht darum, weil er es nun anders beurtheilt, sondern weil er, wenn
gleich (wenigstens in Absicht seiner) das ganze Publicum einen falschen
Geschmack |282.25| hätte, sich doch (selbst wider sein Urtheil) dem
gemeinen Wahne zu bequemen, in seiner Begierde nach Beifall Ursache
findet. Nur späterhin, wenn seine Urtheilskraft durch Ausübung mehr
geschärft worden, geht er freiwillig von seinem vorigen Urtheile ab;
so wie er es auch mit seinen Urtheilen hält, die ganz auf der Vernunft
beruhen. Der Geschmack macht |282.30| bloß auf Autonomie Anspruch.
Fremde Urtheile sich zum Bestimmungsgrunde des seinigen zu machen, wäre
Heteronomie.
Daß man die Werke der Alten mit Recht zu Mustern anpreiset und
#138# die Verfasser derselben classisch nennt gleich einem gewissen
Adel unter den Schriftstellern, der dem Volke durch seinen Vorgang
Gesetze giebt: scheint |282.35| Quellen des Geschmacks _a posteriori_
anzuzeigen und die Autonomie desselben in jedem Subjecte zu widerlegen.
Allein man könnte eben so gut sagen, daß die alten Mathematiker,
die bis jetzt für nicht wohl zu entbehrende Muster der höchsten
Gründlichkeit und Eleganz der synthetischen Methode gehalten werden,
auch eine nachahmende Vernunft auf unserer Seite bewiesen und ein
Unvermögen derselben, aus sich selbst strenge Beweise mit der größten
Intuition durch Construction der Begriffe hervorzubringen. |283.5| Es
giebt gar keinen Gebrauch unserer Kräfte, so frei er auch sein mag, und
selbst der Vernunft (die alle ihre Urtheile aus der gemeinschaftlichen
Quelle _a priori_ schöpfen muß), welcher, wenn jedes Subject immer
gänzlich von der rohen Anlage seines Naturells anfangen sollte, nicht
in fehlerhafte Versuche gerathen würde, wenn nicht andere mit den
|283.10| ihrigen ihm vorgegangen wären, nicht um die Nachfolgenden
zu bloßen Nachahmern zu machen, sondern durch ihr Verfahren andere
auf die Spur zu bringen, um die Principien in sich selbst zu suchen
und so ihren eigenen, oft besseren Gang zu nehmen. Selbst in der
Religion, wo gewiß ein jeder die Regel seines Verhaltens aus sich
selbst hernehmen muß, weil er dafür |283.15| auch selbst verantwortlich
bleibt und die Schuld seiner Vergehungen nicht #139# auf andre als
Lehrer oder Vorgänger schieben kann, wird doch nie durch allgemeine
Vorschriften, die man entweder von Priestern oder Philosophen bekommen,
oder auch aus sich selbst genommen haben mag, so viel ausgerichtet
werden, als durch ein Beispiel der Tugend oder Heiligkeit, welches,
|283.20| in der Geschichte aufgestellt, die Autonomie der Tugend aus
der eigenen und ursprünglichen Idee der Sittlichkeit (_a priori_)
nicht entbehrlich macht, oder diese in einen Mechanism der Nachahmung
verwandelt. =Nachfolge=, die sich auf einen Vorgang bezieht, nicht
Nachahmung ist der rechte Ausdruck für allen Einfluß, welchen Producte
eines exemplarischen Urhebers |283.25| auf Andere haben können;
welches nur so viel bedeutet als: aus denselben Quellen schöpfen,
woraus jener selbst schöpfte, und seinem Vorgänger nur die Art, sich
dabei zu benehmen, ablernen. Aber unter allen Vermögen und Talenten
ist der Geschmack gerade dasjenige, welches, weil sein Urtheil nicht
durch Begriffe und Vorschriften bestimmbar ist, am meisten |283.30|
der Beispiele dessen, was sich im Fortgange der Cultur am längsten in
Beifall erhalten hat, bedürftig ist, um nicht bald wieder ungeschlacht
zu werden und in die Rohigkeit der ersten Versuche zurückzufallen.
§ 33. #140#
Zweite Eigenthümlichkeit des Geschmacksurtheils.
Das Geschmacksurtheil ist gar nicht durch Beweisgründe bestimmbar,
gleich als ob es bloß =subjectiv= wäre.
Wenn jemand ein Gebäude, eine Aussicht, ein Gedicht nicht schön |284.5|
findet, so läßt er sich =erstlich= den Beifall nicht durch hundert
Stimmen, die es alle hoch preisen, innerlich aufdringen. Er mag sich
zwar stellen, als ob es ihm auch gefalle, um nicht für geschmacklos
angesehen zu werden; er kann sogar zu zweifeln anfangen, ob er seinen
Geschmack durch Kenntniß einer genugsamen Menge von Gegenständen einer
gewissen Art |284.10| auch genug gebildet habe (wie einer, der in der
Entfernung etwas für einen Wald zu erkennen glaubt, was alle andere für
eine Stadt ansehen, an dem Urtheile seines eigenen Gesichts zweifelt).
Das sieht er aber doch klar ein: daß der Beifall anderer gar keinen
für die Beurtheilung der Schönheit gültigen Beweis abgebe; daß andere
allenfalls für ihn sehen |284.15| und beobachten mögen, und was viele
auf einerlei Art gesehen haben, als ein hinreichender Beweisgrund
für ihn, der es anders gesehen zu haben glaubt, zum theoretischen,
mithin logischen, niemals aber das, was andern gefallen hat, zum
Grunde eines ästhetischen Urtheils dienen könne. Das uns ungünstige
Urtheil anderer kann uns zwar mit Recht in Ansehung |284.20| #141#
des unsrigen bedenklich machen, niemals aber von der Unrichtigkeit
desselben überzeugen. Also giebt es keinen empirischen =Beweisgrund=,
das Geschmacksurtheil jemanden abzunöthigen.
=Zweitens= kann noch weniger ein Beweis _a priori_ nach bestimmten
Regeln das Urtheil über Schönheit bestimmen. Wenn mir jemand sein
|284.25| Gedicht vorliest, oder mich in ein Schauspiel führt, welches
am Ende meinem Geschmacke nicht behagen will, so mag er den =Batteux=
oder =Lessing=, oder noch ältere und berühmtere Kritiker des Geschmacks
und alle von ihnen aufgestellte Regeln zum Beweise anführen, daß sein
Gedicht schön sei; auch mögen gewisse Stellen, die mir eben mißfallen,
mit |284.30| Regeln der Schönheit (so wie sie dort gegeben und
allgemein anerkannt sind) gar wohl zusammenstimmen: ich stopfe mir die
Ohren zu, mag keine Gründe und kein Vernünfteln hören und werde eher
annehmen, daß jene Regeln der Kritiker falsch seien, oder wenigstens
hier nicht der Fall ihrer Anwendung sei, als daß ich mein Urtheil durch
Beweisgründe _a priori_ |284.35| sollte bestimmen lassen, da es ein
Urtheil des Geschmacks und nicht des Verstandes oder der Vernunft sein
soll.
Es scheint, daß dieses eine der Hauptursachen sei, weswegen man dieses
ästhetische Beurtheilungsvermögen gerade mit dem Namen des Geschmacks
belegt hat. Denn es mag mir jemand alle Ingredienzien |285.5| #142#
eines Gerichts herzählen und von jedem bemerken, daß jedes derselben
mir sonst angenehm sei, auch obenein die Gesundheit dieses Essens mit
Recht rühmen; so bin ich gegen alle diese Gründe taub, versuche das
Gericht an =meiner= Zunge und meinem Gaumen: und darnach (nicht nach
allgemeinen Principien) fälle ich mein Urtheil. |285.10|
In der That wird das Geschmacksurtheil durchaus immer als ein einzelnes
Urtheil vom Object gefällt. Der Verstand kann durch die Vergleichung
des Objects im Punkte des Wohlgefälligen mit dem Urtheile anderer ein
allgemeines Urtheil machen: z. B. alle Tulpen sind schön; aber das
ist alsdann kein Geschmacks-, sondern ein logisches Urtheil, welches
|285.15| die Beziehung eines Objects auf den Geschmack zum Prädicate
der Dinge von einer gewissen Art überhaupt macht; dasjenige aber,
wodurch ich eine einzelne gegebene Tulpe schön, d. i. mein Wohlgefallen
an derselben allgemeingültig, finde, ist allein das Geschmacksurtheil.
Dessen Eigenthümlichkeit besteht aber darin: daß, ob es gleich bloß
subjective |285.20| Gültigkeit hat, es dennoch =alle= Subjecte so
in Anspruch nimmt, als es nur immer geschehen könnte, wenn es ein
objectives Urtheil wäre, das auf Erkenntnißgründen beruht und durch
einen Beweis könnte erzwungen werden.
§ 34. |285.25| #143#
Es ist kein objectives Princip des Geschmacks möglich.
Unter einem Princip des Geschmacks würde man einen Grundsatz verstehen,
unter dessen Bedingung man den Begriff eines Gegenstandes subsumiren
und alsdann durch einen Schluß herausbringen könnte, daß er schön
sei. Das ist aber schlechterdings unmöglich. Denn ich muß unmittelbar
|285.30| an der Vorstellung desselben die Lust empfinden, und sie
kann mir durch keine Beweisgründe angeschwatzt werden. Obgleich also
Kritiker, wie =Hume= sagt, scheinbarer vernünfteln können als Köche,
so haben sie doch mit diesen einerlei Schicksal. Den Bestimmungsgrund
ihres Urtheils können sie nicht von der Kraft der Beweisgründe, sondern
nur von der |285.35| Reflexion des Subjects über seinen eigenen
Zustand (der Lust oder Unlust) mit Abweisung aller Vorschriften und
Regeln erwarten.
Worüber aber Kritiker dennoch vernünfteln können und sollen, so daß es
zur Berichtigung und Erweiterung unserer Geschmacksurtheile gereiche:
das ist nicht, den Bestimmungsgrund dieser Art ästhetischer Urtheile
in |286.5| einer allgemeinen brauchbaren Formel darzulegen, welches
unmöglich ist; sondern über die Erkenntnißvermögen und deren Geschäfte
in diesen Urtheilen Nachforschung zu thun und die wechselseitige
subjective Zweckmäßigkeit, #144# von welcher oben gezeigt ist, daß ihre
Form in einer gegebenen Vorstellung die Schönheit des Gegenstandes
derselben sei, in Beispielen aus |286.10| einander zu setzen. Also
ist die Kritik des Geschmacks selbst nur subjectiv in Ansehung der
Vorstellung, wodurch uns ein Object gegeben wird: nämlich sie ist die
Kunst oder Wissenschaft, das wechselseitige Verhältniß des Verstandes
und der Einbildungskraft zu einander in der gegebenen Vorstellung (ohne
Beziehung auf vorhergehende Empfindung oder Begriff), |286.15| mithin
die Einhelligkeit oder Mißhelligkeit derselben unter Regeln zu bringen
und sie in Ansehung ihrer Bedingungen zu bestimmen. Sie ist =Kunst=,
wenn sie dieses nur an Beispielen zeigt; sie ist =Wissenschaft=, wenn
sie die Möglichkeit einer solchen Beurtheilung von der Natur dieser
Vermögen, als Erkenntnißvermögen überhaupt, ableitet. Mit der letzteren
|286.20| als transscendentalen Kritik haben wir es hier überall allein
zu thun. Sie soll das subjective Princip des Geschmacks, als ein
Princip _a priori_ der Urtheilskraft, entwickeln und rechtfertigen. Die
Kritik als Kunst sucht bloß die physiologischen (hier psychologischen),
mithin empirischen Regeln, nach denen der Geschmack wirklich verfährt,
(ohne über ihre Möglichkeit |286.25| nachzudenken) auf die Beurtheilung
seiner Gegenstände anzuwenden und kritisirt die Producte der schönen
Kunst; so wie =jene= das Vermögen selbst, sie zu beurtheilen.
§ 35. #145#
Das Princip des Geschmacks ist das subjective Princip der |286.30|
Urtheilskraft überhaupt.
Das Geschmacksurtheil unterscheidet sich darin von dem logischen:
daß das letztere eine Vorstellung unter Begriffe vom Object, das
erstere aber gar nicht unter einen Begriff subsumirt, weil sonst der
nothwendige allgemeine Beifall durch Beweise würde erzwungen werden
können. Gleichwohl |286.35| aber ist es darin dem letztern ähnlich, daß
es eine Allgemeinheit und Nothwendigkeit, aber nicht nach Begriffen
vom Object, folglich eine bloß subjective vorgiebt. Weil nun die
Begriffe in einem Urtheile den Inhalt desselben (das zum Erkenntniß des
Objects Gehörige) ausmachen, das Geschmacksurtheil aber nicht durch
Begriffe bestimmbar ist, so gründet es sich nur auf der subjectiven
formalen Bedingung eines Urtheils überhaupt. |287.5| Die subjective
Bedingung aller Urtheile ist das Vermögen zu urtheilen selbst, oder
die Urtheilskraft. Diese, in Ansehung einer Vorstellung, wodurch ein
Gegenstand gegeben wird, gebraucht, erfordert zweier Vorstellungskräfte
Zusammenstimmung: nämlich der Einbildungskraft (für die Anschauung
und die Zusammensetzung des Mannigfaltigen derselben) und |287.10|
des Verstandes (für den Begriff der Vorstellung der Einheit dieser
Zusammensetzung). Weil nun dem Urtheile hier kein Begriff vom Objecte
zum Grunde liegt, so kann es nur in der Subsumtion der Einbildungskraft
#146# selbst (bei einer Vorstellung, wodurch ein Gegenstand gegeben
wird) unter die Bedingung, daß der Verstand überhaupt von der
Anschauung |287.15| zu Begriffen gelangt, bestehen. D. i. weil eben
darin, daß die Einbildungskraft ohne Begriff schematisirt, die
Freiheit derselben besteht: so muß das Geschmacksurtheil auf einer
bloßen Empfindung der sich wechselseitig belebenden Einbildungskraft
in ihrer =Freiheit= und des Verstandes mit seiner =Gesetzmäßigkeit=,
also auf einem Gefühle beruhen, das den Gegenstand |287.20| nach der
Zweckmäßigkeit der Vorstellung (wodurch ein Gegenstand gegeben wird)
auf die Beförderung der Erkenntnißvermögen in ihrem freien Spiele
beurtheilen läßt; und der Geschmack als subjective Urtheilskraft
enthält ein Princip der Subsumtion, aber nicht der Anschauungen unter
=Begriffe=, sondern des =Vermögens= der Anschauungen oder |287.25|
Darstellungen (d. i. der Einbildungskraft) unter das Vermögen der
Begriffe (d. i. den Verstand), sofern das erstere =in seiner Freiheit=
zum letzteren =in seiner Gesetzmäßigkeit= zusammenstimmt.
Um diesen Rechtsgrund nun durch eine Deduction der Geschmacksurtheile
ausfindig zu machen, können nur die formalen Eigenthümlichkeiten
|287.30| dieser Art Urtheile, mithin sofern an ihnen bloß die logische
Form betrachtet wird, uns zum Leitfaden dienen.
§ 36. #147#
Von der Aufgabe einer Deduction der Geschmacksurtheile.
Mit der Wahrnehmung eines Gegenstandes kann unmittelbar der |287.35|
Begriff von einem Objecte überhaupt, von welchem jene die empirischen
Prädicate enthält, zu einem Erkenntnißurtheile verbunden und dadurch
ein Erfahrungsurtheil erzeugt werden. Diesem liegen nun Begriffe
_a priori_ von der synthetischen Einheit des Mannigfaltigen der
Anschauung, um es als Bestimmung eines Objects zu denken, zum Grunde;
und diese Begriffe (die Kategorieen) erfordern eine Deduction, die auch
in der Kritik |288.5| der r. V. gegeben worden, wodurch denn auch die
Auflösung der Aufgabe zu Stande kommen konnte: Wie sind synthetische
Erkenntnißurtheile _a priori_ möglich? Diese Aufgabe betraf also die
Principien a priori des reinen Verstandes und seiner theoretischen
Urtheile.
Mit einer Wahrnehmung kann aber auch unmittelbar ein Gefühl |288.10|
der Lust (oder Unlust) und ein Wohlgefallen verbunden werden, welches
die Vorstellung des Objects begleitet und derselben statt Prädicats
dient, und so ein ästhetisches Urtheil, welches kein Erkenntnißurtheil
ist, entspringen. Einem solchen, wenn es nicht bloßes Empfindungs-,
sondern ein formales Reflexions-Urtheil ist, welches dieses
Wohlgefallen jedermann |288.15| als nothwendig ansinnt, muß etwas
als Princip _a priori_ zum Grunde #148# liegen, welches allenfalls
ein bloß subjectives sein mag (wenn ein objectives zu solcher Art
Urtheile unmöglich sein sollte), aber auch als ein solches einer
Deduction bedarf, damit begriffen werde, wie ein ästhetisches Urtheil
auf Nothwendigkeit Anspruch machen könne. Hierauf gründet sich nun
die |288.20| Aufgabe, mit der wir uns jetzt beschäftigen: Wie sind
Geschmacksurtheile möglich? Welche Aufgabe also die Principien _a
priori_ der reinen Urtheilskraft in =ästhetischen= Urtheilen betrifft,
d. i. in solchen, wo sie nicht (wie in den theoretischen) unter
objectiven Verstandesbegriffen bloß zu subsumiren hat und unter einem
Gesetze steht, sondern wo sie sich selbst subjectiv |288.25| Gegenstand
sowohl als Gesetz ist.
Diese Aufgabe kann auch so vorgestellt werden: Wie ist ein Urtheil
möglich, das bloß aus dem =eigenen= Gefühl der Lust an einem
Gegenstande unabhängig von dessen Begriffe diese Lust, als der
Vorstellung desselben Objects =in jedem andern Subjecte= anhängig, _a
priori_, d. i. |288.30| ohne fremde Beistimmung abwarten zu dürfen,
beurtheilte?
Daß Geschmacksurtheile synthetische sind, ist leicht einzusehen,
weil sie über den Begriff und selbst die Anschauung des Objects
hinausgehen und etwas, das gar nicht einmal Erkenntniß ist, nämlich
Gefühl der Lust (oder Unlust), zu jener als Prädicat hinzuthun. Daß
sie aber, obgleich |288.35| das Prädicat (der mit der Vorstellung
verbundenen =eigenen= Lust) empirisch #149# ist, gleichwohl, was
die geforderte Beistimmung =von jedermann= betrifft, Urtheile _a
priori_ sind, oder dafür gehalten werden wollen, ist gleichfalls schon
in den Ausdrücken ihres Anspruchs enthalten; und so gehört diese
Aufgabe der Kritik der Urtheilskraft unter das allgemeine Problem der
Transscendentalphilosophie: Wie sind synthetische Urtheile _a priori_
möglich? |289.5|
§ 37.
Was wird eigentlich in einem Geschmacksurtheile von einem Gegenstande
_a priori_ behauptet?
Daß die Vorstellung von einem Gegenstande unmittelbar mit einer Lust
verbunden sei, kann nur innerlich wahrgenommen werden und würde,
|289.10| wenn man nichts weiter als dieses anzeigen wollte, ein
bloß empirisches Urtheil geben. Denn _a priori_ kann ich mit keiner
Vorstellung ein bestimmtes Gefühl (der Lust oder Unlust) verbinden,
außer wo ein den Willen bestimmendes Princip _a priori_ in der Vernunft
zum Grunde liegt; da denn die Lust (im moralischen Gefühl) die Folge
davon ist, eben darum |289.15| aber mit der Lust im Geschmacke gar
nicht verglichen werden kann, weil sie einen bestimmten Begriff von
einem Gesetze erfordert: da hingegen jene unmittelbar mit der bloßen
Beurtheilung vor allem Begriffe verbunden sein soll. Daher sind auch
alle Geschmacksurtheile einzelne Urtheile, #150# weil sie ihr Prädicat
des Wohlgefallens nicht mit einem Begriffe, |289.20| sondern mit einer
gegebenen einzelnen empirischen Vorstellung verbinden.
Also ist es nicht die Lust, sondern die =Allgemeingültigkeit dieser
Lust=, die mit der bloßen Beurtheilung eines Gegenstandes im Gemüthe
als verbunden wahrgenommen wird, welche _a priori_ als allgemeine
Regel für die Urtheilskraft, für jedermann gültig, in einem
Geschmacksurtheile |289.25| vorgestellt wird. Es ist ein empirisches
Urtheil: daß ich einen Gegenstand mit Lust wahrnehme und beurtheile. Es
ist aber ein Urtheil _a priori_: daß ich ihn schön finde, d. i. jenes
Wohlgefallen jedermann als nothwendig ansinnen darf.
§ 38. |289.30|
Deduction der Geschmacksurtheile.
Wenn eingeräumt wird, daß in einem reinen Geschmacksurtheile das
Wohlgefallen an dem Gegenstande mit der bloßen Beurtheilung seiner
Form verbunden sei: so ist es nichts anders, als die subjective
Zweckmäßigkeit derselben für die Urtheilskraft, welche wir mit der
Vorstellung des Gegenstandes im Gemüthe verbunden empfinden. Da nun
die Urtheilskraft in Ansehung der formalen Regeln der Beurtheilung,
ohne alle Materie (weder Sinnenempfindung noch Begriff), nur auf
die subjectiven #151# Bedingungen des Gebrauchs der Urtheilskraft
überhaupt (die weder auf |290.5| die besondere Sinnesart, noch einen
besondern Verstandesbegriff eingeschränkt ist) gerichtet sein kann;
folglich auf dasjenige Subjective, welches man in allen Menschen (als
zum möglichen Erkenntnisse überhaupt erforderlich) voraussetzen kann:
so muß die Übereinstimmung einer Vorstellung mit diesen Bedingungen
der Urtheilskraft als für jedermann |290.10| gültig _a priori_
angenommen werden können. D. i. die Lust oder subjective Zweckmäßigkeit
der Vorstellung für das Verhältniß der Erkenntnißvermögen in der
Beurtheilung eines sinnlichen Gegenstandes überhaupt wird jedermann mit
Recht angesonnen werden können[12].
[12] Um berechtigt zu sein, auf allgemeine Beistimmung zu
einem bloß auf subjectiven |290.25| Gründen beruhenden
Urtheile der ästhetischen Urtheilskraft Anspruch zu machen,
ist genug, daß man einräume: 1) Bei allen Menschen seien die
subjectiven Bedingungen dieses Vermögens, was das Verhältniß
der darin in Thätigkeit gesetzten Erkenntnißkräfte zu einem
Erkenntniß überhaupt betrifft, einerlei; welches wahr sein
muß, weil sich sonst Menschen ihre Vorstellungen und selbst
das Erkenntniß nicht mittheilen |290.30| könnten. 2) Das
Urtheil habe bloß auf dieses Verhältniß (mithin die =formale
Bedingung= der Urtheilskraft) Rücksicht genommen und sei
rein, d. i. weder mit Begriffen vom Object noch Empfindungen
als Bestimmungsgründen, vermengt. Wenn in Ansehung dieses
letztern auch gefehlt worden, so betrifft das nur die
unrichtige Anwendung der Befugniß, die ein Gesetz uns giebt,
auf einen besondern Fall, wodurch die Befugniß überhaupt nicht
aufgehoben wird. |290.35|
=Anmerkung.= |290.15| #152#
Diese Deduction ist darum so leicht, weil sie keine objective
Realität eines Begriffs zu rechtfertigen nöthig hat; denn Schönheit
ist kein Begriff vom Object, und das Geschmacksurtheil ist kein
Erkenntnißurtheil. Es behauptet nur: daß wir berechtigt sind,
dieselben subjectiven Bedingungen der Urtheilskraft allgemein bei
jedem Menschen vorauszusetzen, die wir |290.20| in uns antreffen;
und nur noch, daß wir unter diese Bedingungen das gegebene Object
richtig subsumirt haben. Obgleich nun dies letztere unvermeidliche,
der logischen Urtheilskraft nicht anhängende Schwierigkeiten hat
(weil man in dieser unter Begriffe, in der ästhetischen aber unter
ein bloß empfindbares Verhältniß der an der vorgestellten Form des
Objects wechselseitig unter einander stimmenden Einbildungskraft und
des Verstandes subsumirt, wo die Subsumtion leicht trügen kann): so
wird dadurch doch der Rechtmäßigkeit des Anspruchs der Urtheilskraft,
auf allgemeine Beistimmung zu rechnen, nichts benommen, welcher
nur darauf |291.5| hinausläuft, die Richtigkeit des Princips aus
subjectiven Gründen für jedermann gültig zu urtheilen. Denn was die
Schwierigkeit und den Zweifel wegen der Richtigkeit der Subsumtion
unter jenes Princip betrifft, so macht sie die Rechtmäßigkeit des
Anspruchs auf diese Gültigkeit eines ästhetischen Urtheils überhaupt,
mithin das Princip selber so wenig |291.10| zweifelhaft, als die eben
sowohl (obgleich nicht so oft und leicht) fehlerhafte Subsumtion
der logischen Urtheilskraft unter ihr Princip das letztere, welches
objectiv ist, zweifelhaft machen kann. Würde aber die Frage sein: Wie
ist es möglich, die Natur als einen Inbegriff von Gegenständen des
Geschmacks _a priori_ anzunehmen? so hat diese Aufgabe Beziehung auf
die |291.15| Teleologie, weil es als ein Zweck der Natur angesehen
werden müßte, der #153# ihrem Begriffe wesentlich anhinge, für unsere
Urtheilskraft zweckmäßige Formen aufzustellen. Aber die Richtigkeit
dieser Annahme ist noch sehr zu bezweifeln, indeß die Wirklichkeit der
Naturschönheiten der Erfahrung offen liegt. |291.20|
§ 39.
Von der Mittheilbarkeit einer Empfindung.
Wenn Empfindung als das Reale der Wahrnehmung auf Erkenntniß bezogen
wird, so heißt sie Sinnesempfindung; und das Specifische ihrer Qualität
läßt sich nur als durchgängig auf gleiche Art mittheilbar |291.25|
vorstellen, wenn man annimmt, daß jedermann einen gleichen Sinn mit
dem unsrigen habe: dieses läßt sich aber von einer Sinnesempfindung
schlechterdings nicht voraussetzen. So kann dem, welchem der Sinn des
Geruchs fehlt, diese Art der Empfindung nicht mitgetheilt werden; und
selbst wenn er ihm nicht mangelt, kann man doch nicht sicher sein,
ob er |291.30| gerade die nämliche Empfindung von einer Blume habe,
die wir davon haben. Noch mehr unterschieden müssen wir uns aber die
Menschen in Ansehung der =Annehmlichkeit= oder =Unannehmlichkeit= bei
der Empfindung eben desselben Gegenstandes der Sinne vorstellen; und
es ist schlechterdings nicht zu verlangen, daß die Lust an dergleichen
Gegenständen |291.35| von jedermann zugestanden werde. Man kann die
Lust von dieser Art, weil sie durch den Sinn in das Gemüth kommt und
wir dabei also passiv sind, die Lust des =Genusses= nennen.
Das Wohlgefallen an einer Handlung um ihrer moralischen Beschaffenheit
#154# willen ist dagegen keine Lust des Genusses, sondern der
Selbstthätigkeit und deren Gemäßheit mit der Idee seiner Bestimmung.
Dieses |292.5| Gefühl, welches das sittliche heißt, erfordert aber
Begriffe und stellt keine freie, sondern gesetzliche Zweckmäßigkeit
dar, läßt sich also auch nicht anders als vermittelst der Vernunft und,
soll die Lust bei jedermann gleichartig sein, durch sehr bestimmte
praktische Vernunftbegriffe allgemein mittheilen.
Die Lust am Erhabenen der Natur, als Lust der vernünftelnden |292.10|
Contemplation, macht zwar auch auf allgemeine Theilnehmung Anspruch,
setzt aber doch schon ein anderes Gefühl, nämlich das seiner
übersinnlichen Bestimmung, voraus: welches, so dunkel es auch sein
mag, eine moralische Grundlage hat. Daß aber andere Menschen darauf
Rücksicht nehmen und in der Betrachtung der rauhen Größe der Natur ein
Wohlgefallen finden |292.15| werden (welches wahrhaftig dem Anblicke
derselben, der eher abschreckend ist, nicht zugeschrieben werden kann),
bin ich nicht schlechthin vorauszusetzen berechtigt. Dem ungeachtet
kann ich doch in Betracht dessen, daß auf jene moralischen Anlagen bei
jeder schicklichen Veranlassung Rücksicht genommen werden sollte, auch
jenes Wohlgefallen jedermann ansinnen, |292.20| aber nur vermittelst
des moralischen Gesetzes, welches seinerseits wiederum auf Begriffen
der Vernunft gegründet ist.
Dagegen ist die Lust am Schönen weder eine Lust des Genusses, noch
#155# einer gesetzlichen Thätigkeit, auch nicht der vernünftelnden
Contemplation nach Ideen, sondern der bloßen Reflexion. Ohne irgend
einen Zweck oder |292.25| Grundsatz zur Richtschnur zu haben, begleitet
diese Lust die gemeine Auffassung eines Gegenstandes durch die
Einbildungskraft, als Vermögen der Anschauung, in Beziehung auf den
Verstand, als Vermögen der Begriffe, vermittelst eines Verfahrens der
Urtheilskraft, welches sie auch zum Behuf der gemeinsten Erfahrung
ausüben muß: nur daß sie es hier, um einen |292.30| empirischen
objectiven Begriff, dort aber (in der ästhetischen Beurtheilung)
bloß, um die Angemessenheit der Vorstellung zur harmonischen
(subjectiv-zweckmäßigen) Beschäftigung beider Erkenntnißvermögen in
ihrer Freiheit wahrzunehmen, d. i. den Vorstellungszustand mit Lust
zu empfinden, zu thun genöthigt ist. Diese Lust muß nothwendig bei
jedermann auf den |292.35| nämlichen Bedingungen beruhen, weil sie
subjective Bedingungen der Möglichkeit einer Erkenntniß überhaupt sind,
und die Proportion dieser Erkenntnißvermögen, welche zum Geschmack
erfordert wird, auch zum gemeinen und gesunden Verstande erforderlich
ist, den man bei jedermann voraussetzen darf. Eben darum darf auch
der mit Geschmack Urtheilende (wenn er nur in diesem Bewußtsein nicht
irrt und nicht die Materie für die Form, Reiz für Schönheit nimmt)
die subjective Zweckmäßigkeit, d. i. |293.5| #156# sein Wohlgefallen
am Objecte, jedem andern ansinnen und sein Gefühl als allgemein
mittheilbar und zwar ohne Vermittlung der Begriffe annehmen.
§ 40.