VI.

Von der Verbindung des Gefühls der Lust mit dem Begriffe der

Zweckmäßigkeit der Natur.

Die gedachte Übereinstimmung der Natur in der Mannigfaltigkeit |186.25|

ihrer besonderen Gesetze zu unserem Bedürfnisse, Allgemeinheit der

Principien für sie aufzufinden, muß nach aller unserer Einsicht

als zufällig beurtheilt werden, gleichwohl aber doch für unser

Verstandesbedürfniß als unentbehrlich, mithin als Zweckmäßigkeit,

wodurch die Natur mit unserer, aber nur auf Erkenntniß gerichteten

Absicht übereinstimmt. — |186.30| Die allgemeinen Gesetze des

Verstandes, welche zugleich Gesetze der Natur sind, sind derselben

eben so nothwendig (obgleich aus Spontaneität entsprungen), als die

Bewegungsgesetze der Materie; und ihre Erzeugung setzt keine Absicht

mit unseren Erkenntnißvermögen voraus, weil wir nur durch dieselben von

dem, was Erkenntniß der Dinge (der Natur) sei, zuerst |186.35| #XXXIX#

einen Begriff erhalten, und sie der Natur als Object unserer Erkenntniß

überhaupt nothwendig zukommen. Allein, daß die Ordnung der Natur nach

ihren besonderen Gesetzen bei aller unsere Fassungskraft übersteigenden

wenigstens möglichen Mannigfaltigkeit und Ungleichartigkeit doch dieser

wirklich angemessen sei, ist, so viel wir einsehen können, |187.5|

zufällig; und die Auffindung derselben ist ein Geschäft des Verstandes,

welches mit Absicht zu einem nothwendigen Zwecke desselben, nämlich

Einheit der Principien in sie hineinzubringen, geführt wird: welchen

Zweck dann die Urtheilskraft der Natur beilegen muß, weil der Verstand

ihr hierüber kein Gesetz vorschreiben kann. |187.10|

Die Erreichung jeder Absicht ist mit dem Gefühle der Lust verbunden;

und ist die Bedingung der erstern eine Vorstellung _a priori_, wie

hier ein Princip für die reflectirende Urtheilskraft überhaupt, so

ist das Gefühl der Lust auch durch einen Grund _a priori_ und für

jedermann gültig bestimmt: und zwar bloß durch die Beziehung des

Objects auf |187.15| das Erkenntnißvermögen, ohne daß der Begriff der

Zweckmäßigkeit hier im Mindesten auf das Begehrungsvermögen Rücksicht

nimmt und sich also von aller praktischen Zweckmäßigkeit der Natur

gänzlich unterscheidet.

In der That, da wir von dem Zusammentreffen der Wahrnehmungen mit den

Gesetzen nach allgemeinen Naturbegriffen (den Kategorieen) |187.20|

nicht die mindeste Wirkung auf das Gefühl der Lust in uns antreffen,

#XL# auch nicht antreffen können, weil der Verstand damit unabsichtlich

nach seiner Natur nothwendig verfährt: so ist andrerseits die entdeckte

Vereinbarkeit zweier oder mehrerer empirischen heterogenen Naturgesetze

unter einem sie beide befassenden Princip der Grund einer sehr

merklichen Lust, |187.25| oft sogar einer Bewunderung, selbst einer

solchen, die nicht aufhört, ob man schon mit dem Gegenstande derselben

genug bekannt ist. Zwar spüren wir an der Faßlichkeit der Natur und

ihrer Einheit der Abtheilung in Gattungen und Arten, wodurch allein

empirische Begriffe möglich sind, durch welche wir sie nach ihren

besonderen Gesetzen erkennen, |187.30| keine merkliche Lust mehr:

aber sie ist gewiß zu ihrer Zeit gewesen, und nur weil die gemeinste

Erfahrung ohne sie nicht möglich sein würde, ist sie allmählig mit dem

bloßen Erkenntnisse vermischt und nicht mehr besonders bemerkt worden.

— Es gehört also etwas, das in der Beurtheilung der Natur auf die

Zweckmäßigkeit derselben für unsern Verstand |187.35| aufmerksam macht,

ein Studium ungleichartige Gesetze derselben wo möglich unter höhere,

obwohl immer noch empirische, zu bringen, dazu, um, wenn es gelingt,

an dieser Einstimmung derselben für unser Erkenntnißvermögen, die wir

als bloß zufällig ansehen, Lust zu empfinden. Dagegen würde uns eine

Vorstellung der Natur durchaus mißfallen, durch welche man uns voraus

sagte, daß bei der mindesten Nachforschung #XLI# über die gemeinste

Erfahrung hinaus wir auf eine Heterogeneität ihrer |188.5| Gesetze

stoßen würden, welche die Vereinigung ihrer besonderen Gesetze unter

allgemeinen empirischen für unseren Verstand unmöglich machte: weil

dies dem Princip der subjectiv-zweckmäßigen Specification der Natur in

ihren Gattungen und unserer reflectirenden Urtheilskraft in der Absicht

der letzteren widerstreitet. |188.10|

Diese Voraussetzung der Urtheilskraft ist gleichwohl darüber so

unbestimmt, wie weit jene idealische Zweckmäßigkeit der Natur für unser

Erkenntnißvermögen ausgedehnt werden solle, daß, wenn man uns sagt,

eine tiefere oder ausgebreitetere Kenntniß der Natur durch Beobachtung

müsse zuletzt auf eine Mannigfaltigkeit von Gesetzen stoßen, die

kein |188.15| menschlicher Verstand auf ein Princip zurückführen

kann, wir es auch zufrieden sind, ob wir es gleich lieber hören, wenn

andere uns Hoffnung geben: daß, je mehr wir die Natur im Inneren

kennen würden, oder mit äußeren uns für jetzt unbekannten Gliedern

vergleichen könnten, wir sie in ihren Principien um desto einfacher und

bei der scheinbaren Heterogeneität |188.20| ihrer empirischen Gesetze

einhelliger finden würden, je weiter unsere Erfahrung fortschritte.

Denn es ist ein Geheiß unserer Urtheilskraft, nach dem Princip der

Angemessenheit der Natur zu unserem Erkenntnißvermögen zu verfahren,

so weit es reicht, ohne (weil es keine bestimmende Urtheilskraft

ist, die uns diese Regel giebt) auszumachen, |188.25| #XLII# ob es

irgendwo seine Gränzen habe, oder nicht: weil wir zwar in Ansehung

des rationalen Gebrauchs unserer Erkenntnißvermögen Gränzen bestimmen

können, im empirischen Felde aber keine Gränzbestimmung möglich ist.

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. · 第 35 / 67 题