Von der Verbindung des Gefühls der Lust mit dem Begriffe der
Zweckmäßigkeit der Natur.
Die gedachte Übereinstimmung der Natur in der Mannigfaltigkeit |186.25|
ihrer besonderen Gesetze zu unserem Bedürfnisse, Allgemeinheit der
Principien für sie aufzufinden, muß nach aller unserer Einsicht
als zufällig beurtheilt werden, gleichwohl aber doch für unser
Verstandesbedürfniß als unentbehrlich, mithin als Zweckmäßigkeit,
wodurch die Natur mit unserer, aber nur auf Erkenntniß gerichteten
Absicht übereinstimmt. — |186.30| Die allgemeinen Gesetze des
Verstandes, welche zugleich Gesetze der Natur sind, sind derselben
eben so nothwendig (obgleich aus Spontaneität entsprungen), als die
Bewegungsgesetze der Materie; und ihre Erzeugung setzt keine Absicht
mit unseren Erkenntnißvermögen voraus, weil wir nur durch dieselben von
dem, was Erkenntniß der Dinge (der Natur) sei, zuerst |186.35| #XXXIX#
einen Begriff erhalten, und sie der Natur als Object unserer Erkenntniß
überhaupt nothwendig zukommen. Allein, daß die Ordnung der Natur nach
ihren besonderen Gesetzen bei aller unsere Fassungskraft übersteigenden
wenigstens möglichen Mannigfaltigkeit und Ungleichartigkeit doch dieser
wirklich angemessen sei, ist, so viel wir einsehen können, |187.5|
zufällig; und die Auffindung derselben ist ein Geschäft des Verstandes,
welches mit Absicht zu einem nothwendigen Zwecke desselben, nämlich
Einheit der Principien in sie hineinzubringen, geführt wird: welchen
Zweck dann die Urtheilskraft der Natur beilegen muß, weil der Verstand
ihr hierüber kein Gesetz vorschreiben kann. |187.10|
Die Erreichung jeder Absicht ist mit dem Gefühle der Lust verbunden;
und ist die Bedingung der erstern eine Vorstellung _a priori_, wie
hier ein Princip für die reflectirende Urtheilskraft überhaupt, so
ist das Gefühl der Lust auch durch einen Grund _a priori_ und für
jedermann gültig bestimmt: und zwar bloß durch die Beziehung des
Objects auf |187.15| das Erkenntnißvermögen, ohne daß der Begriff der
Zweckmäßigkeit hier im Mindesten auf das Begehrungsvermögen Rücksicht
nimmt und sich also von aller praktischen Zweckmäßigkeit der Natur
gänzlich unterscheidet.
In der That, da wir von dem Zusammentreffen der Wahrnehmungen mit den
Gesetzen nach allgemeinen Naturbegriffen (den Kategorieen) |187.20|
nicht die mindeste Wirkung auf das Gefühl der Lust in uns antreffen,
#XL# auch nicht antreffen können, weil der Verstand damit unabsichtlich
nach seiner Natur nothwendig verfährt: so ist andrerseits die entdeckte
Vereinbarkeit zweier oder mehrerer empirischen heterogenen Naturgesetze
unter einem sie beide befassenden Princip der Grund einer sehr
merklichen Lust, |187.25| oft sogar einer Bewunderung, selbst einer
solchen, die nicht aufhört, ob man schon mit dem Gegenstande derselben
genug bekannt ist. Zwar spüren wir an der Faßlichkeit der Natur und
ihrer Einheit der Abtheilung in Gattungen und Arten, wodurch allein
empirische Begriffe möglich sind, durch welche wir sie nach ihren
besonderen Gesetzen erkennen, |187.30| keine merkliche Lust mehr:
aber sie ist gewiß zu ihrer Zeit gewesen, und nur weil die gemeinste
Erfahrung ohne sie nicht möglich sein würde, ist sie allmählig mit dem
bloßen Erkenntnisse vermischt und nicht mehr besonders bemerkt worden.
— Es gehört also etwas, das in der Beurtheilung der Natur auf die
Zweckmäßigkeit derselben für unsern Verstand |187.35| aufmerksam macht,
ein Studium ungleichartige Gesetze derselben wo möglich unter höhere,
obwohl immer noch empirische, zu bringen, dazu, um, wenn es gelingt,
an dieser Einstimmung derselben für unser Erkenntnißvermögen, die wir
als bloß zufällig ansehen, Lust zu empfinden. Dagegen würde uns eine
Vorstellung der Natur durchaus mißfallen, durch welche man uns voraus
sagte, daß bei der mindesten Nachforschung #XLI# über die gemeinste
Erfahrung hinaus wir auf eine Heterogeneität ihrer |188.5| Gesetze
stoßen würden, welche die Vereinigung ihrer besonderen Gesetze unter
allgemeinen empirischen für unseren Verstand unmöglich machte: weil
dies dem Princip der subjectiv-zweckmäßigen Specification der Natur in
ihren Gattungen und unserer reflectirenden Urtheilskraft in der Absicht
der letzteren widerstreitet. |188.10|
Diese Voraussetzung der Urtheilskraft ist gleichwohl darüber so
unbestimmt, wie weit jene idealische Zweckmäßigkeit der Natur für unser
Erkenntnißvermögen ausgedehnt werden solle, daß, wenn man uns sagt,
eine tiefere oder ausgebreitetere Kenntniß der Natur durch Beobachtung
müsse zuletzt auf eine Mannigfaltigkeit von Gesetzen stoßen, die
kein |188.15| menschlicher Verstand auf ein Princip zurückführen
kann, wir es auch zufrieden sind, ob wir es gleich lieber hören, wenn
andere uns Hoffnung geben: daß, je mehr wir die Natur im Inneren
kennen würden, oder mit äußeren uns für jetzt unbekannten Gliedern
vergleichen könnten, wir sie in ihren Principien um desto einfacher und
bei der scheinbaren Heterogeneität |188.20| ihrer empirischen Gesetze
einhelliger finden würden, je weiter unsere Erfahrung fortschritte.
Denn es ist ein Geheiß unserer Urtheilskraft, nach dem Princip der
Angemessenheit der Natur zu unserem Erkenntnißvermögen zu verfahren,
so weit es reicht, ohne (weil es keine bestimmende Urtheilskraft
ist, die uns diese Regel giebt) auszumachen, |188.25| #XLII# ob es
irgendwo seine Gränzen habe, oder nicht: weil wir zwar in Ansehung
des rationalen Gebrauchs unserer Erkenntnißvermögen Gränzen bestimmen
können, im empirischen Felde aber keine Gränzbestimmung möglich ist.