VII. |188.30|

Von der ästhetischen Vorstellung der Zweckmäßigkeit der Natur.

Was an der Vorstellung eines Objects bloß subjectiv ist, d. i. ihre

Beziehung auf das Subject, nicht auf den Gegenstand ausmacht, ist die

ästhetische Beschaffenheit derselben; was aber an ihr zur Bestimmung

|188.35| des Gegenstandes (zum Erkenntnisse) dient oder gebraucht

werden kann, ist ihre logische Gültigkeit. In dem Erkenntnisse eines

Gegenstandes der Sinne kommen beide Beziehungen zusammen vor. In der

Sinnenvorstellung der Dinge außer mir ist die Qualität des Raums, worin

wir sie anschauen, das bloß Subjective meiner Vorstellung derselben

(wodurch, |189.5| was sie als Objecte an sich sein mögen, unausgemacht

bleibt), um welcher Beziehung willen der Gegenstand auch dadurch bloß

als Erscheinung gedacht wird; der Raum ist aber seiner bloß subjectiven

Qualität ungeachtet gleichwohl doch ein Erkenntnißstück der Dinge als

Erscheinungen. =Empfindung= (hier die äußere) drückt eben sowohl das

bloß |189.10| Subjective unserer Vorstellungen der Dinge außer uns aus,

aber eigentlich #XLIII# das Materielle (Reale) derselben (wodurch etwas

Existirendes gegeben wird), so wie der Raum die bloße Form _a priori_

der Möglichkeit ihrer Anschauung; und gleichwohl wird jene auch zum

Erkenntniß der Objecte außer uns gebraucht. |189.15|

Dasjenige Subjective aber an einer Vorstellung, =was gar kein

Erkenntnißstück werden kann=, ist die mit ihr verbundene =Lust= oder

=Unlust=; denn durch sie erkenne ich nichts an dem Gegenstande der

Vorstellung, obgleich sie wohl die Wirkung irgend einer Erkenntniß

sein kann. Nun ist die Zweckmäßigkeit eines Dinges, sofern sie in der

Wahrnehmung |189.20| vorgestellt wird, auch keine Beschaffenheit des

Objects selbst (denn eine solche kann nicht wahrgenommen werden), ob

sie gleich aus einem Erkenntnisse der Dinge gefolgert werden kann. Die

Zweckmäßigkeit also, die vor dem Erkenntnisse eines Objects vorhergeht,

ja sogar, ohne die Vorstellung desselben zu einem Erkenntniß brauchen

zu wollen, gleichwohl mit ihr |189.25| unmittelbar verbunden wird, ist

das Subjective derselben, was gar kein Erkenntnißstück werden kann.

Also wird der Gegenstand alsdann nur darum zweckmäßig genannt, weil

seine Vorstellung unmittelbar mit dem Gefühle der Lust verbunden ist;

und diese Vorstellung selbst ist eine ästhetische Vorstellung der

Zweckmäßigkeit. — Es fragt sich nur, ob es |189.30| #XLIV# überhaupt

eine solche Vorstellung der Zweckmäßigkeit gebe.

Wenn mit der bloßen Auffassung (_apprehensio_) der Form eines

Gegenstandes der Anschauung ohne Beziehung derselben auf einen

Begriff zu einem bestimmten Erkenntniß Lust verbunden ist: so wird

die Vorstellung dadurch nicht auf das Object, sondern lediglich auf

das |189.35| Subject bezogen; und die Lust kann nichts anders als

die Angemessenheit desselben zu den Erkenntnißvermögen, die in der

reflectirenden Urtheilskraft im Spiel sind, und sofern sie darin

sind, also bloß eine subjective formale Zweckmäßigkeit des Objects

ausdrücken. Denn jene Auffassung der Formen in die Einbildungskraft

kann niemals geschehen, ohne daß die reflectirende Urtheilskraft,

auch unabsichtlich, sie wenigstens mit ihrem Vermögen, Anschauungen

auf Begriffe zu beziehen, vergliche. Wenn nun |190.5| in dieser

Vergleichung die Einbildungskraft (als Vermögen der Anschauungen

_a priori_) zum Verstande (als Vermögen der Begriffe) durch eine

gegebene Vorstellung unabsichtlich in Einstimmung versetzt und dadurch

ein Gefühl der Lust erweckt wird, so muß der Gegenstand alsdann als

zweckmäßig für die reflectirende Urtheilskraft angesehen werden.

Ein |190.10| solches Urtheil ist ein ästhetisches Urtheil über die

Zweckmäßigkeit des Objects, welches sich auf keinem vorhandenen

Begriffe vom Gegenstande gründet und keinen von ihm verschafft. Wessen

Gegenstandes Form (nicht das Materielle seiner Vorstellung, als

Empfindung) in der bloßen #XLV# Reflexion über dieselbe (ohne Absicht

auf einen von ihm zu erwerbenden |190.15| Begriff) als der Grund

einer Lust an der Vorstellung eines solchen Objects beurtheilt wird:

mit dessen Vorstellung wird diese Lust auch als nothwendig verbunden

geurtheilt, folglich als nicht bloß für das Subject, welches diese

Form auffaßt, sondern für jeden Urtheilenden überhaupt. Der Gegenstand

heißt alsdann schön; und das Vermögen, durch eine |190.20| solche Lust

(folglich auch allgemeingültig) zu urtheilen, der Geschmack. Denn da

der Grund der Lust bloß in der Form des Gegenstandes für die Reflexion

überhaupt, mithin in keiner Empfindung des Gegenstandes und auch ohne

Beziehung auf einen Begriff, der irgend eine Absicht enthielte, gesetzt

wird: so ist es allein die Gesetzmäßigkeit im empirischen |190.25|

Gebrauche der Urtheilskraft überhaupt (Einheit der Einbildungskraft mit

dem Verstande) in dem Subjecte, mit der die Vorstellung des Objects in

der Reflexion, deren Bedingungen _a priori_ allgemein gelten, zusammen

stimmt; und da diese Zusammenstimmung des Gegenstandes mit den Vermögen

des Subjects zufällig ist, so bewirkt sie die Vorstellung |190.30|

einer Zweckmäßigkeit desselben in Ansehung der Erkenntnißvermögen des

Subjects.

Hier ist nun eine Lust, die wie alle Lust oder Unlust, welche nicht

durch den Freiheitsbegriff (d. i. durch die vorhergehende Bestimmung

des oberen Begehrungsvermögens durch reine Vernunft) gewirkt wird,

niemals |190.35| #XLVI# aus Begriffen als mit der Vorstellung eines

Gegenstandes nothwendig verbunden eingesehen werden kann, sondern

jederzeit nur durch reflectirte Wahrnehmung als mit dieser verknüpft

erkannt werden muß, folglich wie alle empirische Urtheile keine

objective Nothwendigkeit ankündigen und auf Gültigkeit _a priori_

Anspruch machen kann. Aber das Geschmacksurtheil macht auch nur

Anspruch, wie jedes andere empirische Urtheil, für jedermann zu gelten,

welches ungeachtet der inneren Zufälligkeit |191.5| desselben immer

möglich ist. Das Befremdende und Abweichende liegt nur darin: daß es

nicht ein empirischer Begriff, sondern ein Gefühl der Lust (folglich

gar kein Begriff) ist, welches doch durch das Geschmacksurtheil, gleich

als ob es ein mit dem Erkenntnisse des Objects verbundenes Prädicat

wäre, jedermann zugemuthet und mit der Vorstellung |191.10| desselben

verknüpft werden soll.

Ein einzelnes Erfahrungsurtheil, z. B. von dem, der in einem

Bergkrystall einen beweglichen Tropfen Wasser wahrnimmt, verlangt mit

Recht, daß ein jeder andere es eben so finden müsse, weil er dieses

Urtheil nach den allgemeinen Bedingungen der bestimmenden Urtheilskraft

|191.15| unter den Gesetzen einer möglichen Erfahrung überhaupt gefällt

hat. Eben so macht derjenige, welcher in der bloßen Reflexion über

die Form eines Gegenstandes ohne Rücksicht auf einen Begriff Lust

empfindet, obzwar dieses Urtheil empirisch und ein einzelnes Urtheil

ist, mit Recht #XLVII# Anspruch auf Jedermanns Beistimmung: weil der

Grund zu dieser Lust |191.20| in der allgemeinen, obzwar subjectiven

Bedingung der reflectirenden Urtheile, nämlich der zweckmäßigen

Übereinstimmung eines Gegenstandes (er sei Product der Natur oder der

Kunst) mit dem Verhältniß der Erkenntnißvermögen unter sich, die zu

jedem empirischen Erkenntniß erfordert werden (der Einbildungskraft

und des Verstandes), angetroffen |191.25| wird. Die Lust ist also im

Geschmacksurtheile zwar von einer empirischen Vorstellung abhängig

und kann _a priori_ mit keinem Begriffe verbunden werden (man kann

_a priori_ nicht bestimmen, welcher Gegenstand dem Geschmacke gemäß

sein werde, oder nicht, man muß ihn versuchen); aber sie ist doch der

Bestimmungsgrund dieses Urtheils nur dadurch, daß man |191.30| sich

bewußt ist, sie beruhe bloß auf der Reflexion und den allgemeinen,

obwohl nur subjectiven, Bedingungen der Übereinstimmung derselben zum

Erkenntniß der Objecte überhaupt, für welche die Form des Objects

zweckmäßig ist.

Das ist die Ursache, warum die Urtheile des Geschmacks ihrer

Möglichkeit |191.35| nach, weil diese ein Princip _a priori_

voraussetzt, auch einer Kritik unterworfen sind, obgleich dieses

Princip weder ein Erkenntnißprincip für den Verstand, noch ein

praktisches für den Willen und also _a priori_ gar nicht bestimmend ist.

Die Empfänglichkeit einer Lust aus der Reflexion über die Formen

#XLVIII# der Sachen (der Natur sowohl als der Kunst) bezeichnet

aber nicht allein eine Zweckmäßigkeit der Objecte in Verhältniß auf

die reflectirende Urtheilskraft, |192.5| gemäß dem Naturbegriffe,

am Subject, sondern auch umgekehrt des Subjects in Ansehung der

Gegenstände, ihrer Form, ja selbst ihrer Unform nach, zufolge dem

Freiheitsbegriffe; und dadurch geschieht es: daß das ästhetische

Urtheil nicht bloß als Geschmacksurtheil auf das Schöne, sondern auch,

als aus einem Geistesgefühl entsprungenes, auf |192.10| das =Erhabene=

bezogen wird, und so jene Kritik der ästhetischen Urtheilskraft in zwei

diesen gemäße Haupttheile zerfallen muß.

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. · 第 36 / 67 题