Von der ästhetischen Vorstellung der Zweckmäßigkeit der Natur.
Was an der Vorstellung eines Objects bloß subjectiv ist, d. i. ihre
Beziehung auf das Subject, nicht auf den Gegenstand ausmacht, ist die
ästhetische Beschaffenheit derselben; was aber an ihr zur Bestimmung
|188.35| des Gegenstandes (zum Erkenntnisse) dient oder gebraucht
werden kann, ist ihre logische Gültigkeit. In dem Erkenntnisse eines
Gegenstandes der Sinne kommen beide Beziehungen zusammen vor. In der
Sinnenvorstellung der Dinge außer mir ist die Qualität des Raums, worin
wir sie anschauen, das bloß Subjective meiner Vorstellung derselben
(wodurch, |189.5| was sie als Objecte an sich sein mögen, unausgemacht
bleibt), um welcher Beziehung willen der Gegenstand auch dadurch bloß
als Erscheinung gedacht wird; der Raum ist aber seiner bloß subjectiven
Qualität ungeachtet gleichwohl doch ein Erkenntnißstück der Dinge als
Erscheinungen. =Empfindung= (hier die äußere) drückt eben sowohl das
bloß |189.10| Subjective unserer Vorstellungen der Dinge außer uns aus,
aber eigentlich #XLIII# das Materielle (Reale) derselben (wodurch etwas
Existirendes gegeben wird), so wie der Raum die bloße Form _a priori_
der Möglichkeit ihrer Anschauung; und gleichwohl wird jene auch zum
Erkenntniß der Objecte außer uns gebraucht. |189.15|
Dasjenige Subjective aber an einer Vorstellung, =was gar kein
Erkenntnißstück werden kann=, ist die mit ihr verbundene =Lust= oder
=Unlust=; denn durch sie erkenne ich nichts an dem Gegenstande der
Vorstellung, obgleich sie wohl die Wirkung irgend einer Erkenntniß
sein kann. Nun ist die Zweckmäßigkeit eines Dinges, sofern sie in der
Wahrnehmung |189.20| vorgestellt wird, auch keine Beschaffenheit des
Objects selbst (denn eine solche kann nicht wahrgenommen werden), ob
sie gleich aus einem Erkenntnisse der Dinge gefolgert werden kann. Die
Zweckmäßigkeit also, die vor dem Erkenntnisse eines Objects vorhergeht,
ja sogar, ohne die Vorstellung desselben zu einem Erkenntniß brauchen
zu wollen, gleichwohl mit ihr |189.25| unmittelbar verbunden wird, ist
das Subjective derselben, was gar kein Erkenntnißstück werden kann.
Also wird der Gegenstand alsdann nur darum zweckmäßig genannt, weil
seine Vorstellung unmittelbar mit dem Gefühle der Lust verbunden ist;
und diese Vorstellung selbst ist eine ästhetische Vorstellung der
Zweckmäßigkeit. — Es fragt sich nur, ob es |189.30| #XLIV# überhaupt
eine solche Vorstellung der Zweckmäßigkeit gebe.
Wenn mit der bloßen Auffassung (_apprehensio_) der Form eines
Gegenstandes der Anschauung ohne Beziehung derselben auf einen
Begriff zu einem bestimmten Erkenntniß Lust verbunden ist: so wird
die Vorstellung dadurch nicht auf das Object, sondern lediglich auf
das |189.35| Subject bezogen; und die Lust kann nichts anders als
die Angemessenheit desselben zu den Erkenntnißvermögen, die in der
reflectirenden Urtheilskraft im Spiel sind, und sofern sie darin
sind, also bloß eine subjective formale Zweckmäßigkeit des Objects
ausdrücken. Denn jene Auffassung der Formen in die Einbildungskraft
kann niemals geschehen, ohne daß die reflectirende Urtheilskraft,
auch unabsichtlich, sie wenigstens mit ihrem Vermögen, Anschauungen
auf Begriffe zu beziehen, vergliche. Wenn nun |190.5| in dieser
Vergleichung die Einbildungskraft (als Vermögen der Anschauungen
_a priori_) zum Verstande (als Vermögen der Begriffe) durch eine
gegebene Vorstellung unabsichtlich in Einstimmung versetzt und dadurch
ein Gefühl der Lust erweckt wird, so muß der Gegenstand alsdann als
zweckmäßig für die reflectirende Urtheilskraft angesehen werden.
Ein |190.10| solches Urtheil ist ein ästhetisches Urtheil über die
Zweckmäßigkeit des Objects, welches sich auf keinem vorhandenen
Begriffe vom Gegenstande gründet und keinen von ihm verschafft. Wessen
Gegenstandes Form (nicht das Materielle seiner Vorstellung, als
Empfindung) in der bloßen #XLV# Reflexion über dieselbe (ohne Absicht
auf einen von ihm zu erwerbenden |190.15| Begriff) als der Grund
einer Lust an der Vorstellung eines solchen Objects beurtheilt wird:
mit dessen Vorstellung wird diese Lust auch als nothwendig verbunden
geurtheilt, folglich als nicht bloß für das Subject, welches diese
Form auffaßt, sondern für jeden Urtheilenden überhaupt. Der Gegenstand
heißt alsdann schön; und das Vermögen, durch eine |190.20| solche Lust
(folglich auch allgemeingültig) zu urtheilen, der Geschmack. Denn da
der Grund der Lust bloß in der Form des Gegenstandes für die Reflexion
überhaupt, mithin in keiner Empfindung des Gegenstandes und auch ohne
Beziehung auf einen Begriff, der irgend eine Absicht enthielte, gesetzt
wird: so ist es allein die Gesetzmäßigkeit im empirischen |190.25|
Gebrauche der Urtheilskraft überhaupt (Einheit der Einbildungskraft mit
dem Verstande) in dem Subjecte, mit der die Vorstellung des Objects in
der Reflexion, deren Bedingungen _a priori_ allgemein gelten, zusammen
stimmt; und da diese Zusammenstimmung des Gegenstandes mit den Vermögen
des Subjects zufällig ist, so bewirkt sie die Vorstellung |190.30|
einer Zweckmäßigkeit desselben in Ansehung der Erkenntnißvermögen des
Subjects.
Hier ist nun eine Lust, die wie alle Lust oder Unlust, welche nicht
durch den Freiheitsbegriff (d. i. durch die vorhergehende Bestimmung
des oberen Begehrungsvermögens durch reine Vernunft) gewirkt wird,
niemals |190.35| #XLVI# aus Begriffen als mit der Vorstellung eines
Gegenstandes nothwendig verbunden eingesehen werden kann, sondern
jederzeit nur durch reflectirte Wahrnehmung als mit dieser verknüpft
erkannt werden muß, folglich wie alle empirische Urtheile keine
objective Nothwendigkeit ankündigen und auf Gültigkeit _a priori_
Anspruch machen kann. Aber das Geschmacksurtheil macht auch nur
Anspruch, wie jedes andere empirische Urtheil, für jedermann zu gelten,
welches ungeachtet der inneren Zufälligkeit |191.5| desselben immer
möglich ist. Das Befremdende und Abweichende liegt nur darin: daß es
nicht ein empirischer Begriff, sondern ein Gefühl der Lust (folglich
gar kein Begriff) ist, welches doch durch das Geschmacksurtheil, gleich
als ob es ein mit dem Erkenntnisse des Objects verbundenes Prädicat
wäre, jedermann zugemuthet und mit der Vorstellung |191.10| desselben
verknüpft werden soll.
Ein einzelnes Erfahrungsurtheil, z. B. von dem, der in einem
Bergkrystall einen beweglichen Tropfen Wasser wahrnimmt, verlangt mit
Recht, daß ein jeder andere es eben so finden müsse, weil er dieses
Urtheil nach den allgemeinen Bedingungen der bestimmenden Urtheilskraft
|191.15| unter den Gesetzen einer möglichen Erfahrung überhaupt gefällt
hat. Eben so macht derjenige, welcher in der bloßen Reflexion über
die Form eines Gegenstandes ohne Rücksicht auf einen Begriff Lust
empfindet, obzwar dieses Urtheil empirisch und ein einzelnes Urtheil
ist, mit Recht #XLVII# Anspruch auf Jedermanns Beistimmung: weil der
Grund zu dieser Lust |191.20| in der allgemeinen, obzwar subjectiven
Bedingung der reflectirenden Urtheile, nämlich der zweckmäßigen
Übereinstimmung eines Gegenstandes (er sei Product der Natur oder der
Kunst) mit dem Verhältniß der Erkenntnißvermögen unter sich, die zu
jedem empirischen Erkenntniß erfordert werden (der Einbildungskraft
und des Verstandes), angetroffen |191.25| wird. Die Lust ist also im
Geschmacksurtheile zwar von einer empirischen Vorstellung abhängig
und kann _a priori_ mit keinem Begriffe verbunden werden (man kann
_a priori_ nicht bestimmen, welcher Gegenstand dem Geschmacke gemäß
sein werde, oder nicht, man muß ihn versuchen); aber sie ist doch der
Bestimmungsgrund dieses Urtheils nur dadurch, daß man |191.30| sich
bewußt ist, sie beruhe bloß auf der Reflexion und den allgemeinen,
obwohl nur subjectiven, Bedingungen der Übereinstimmung derselben zum
Erkenntniß der Objecte überhaupt, für welche die Form des Objects
zweckmäßig ist.
Das ist die Ursache, warum die Urtheile des Geschmacks ihrer
Möglichkeit |191.35| nach, weil diese ein Princip _a priori_
voraussetzt, auch einer Kritik unterworfen sind, obgleich dieses
Princip weder ein Erkenntnißprincip für den Verstand, noch ein
praktisches für den Willen und also _a priori_ gar nicht bestimmend ist.
Die Empfänglichkeit einer Lust aus der Reflexion über die Formen
#XLVIII# der Sachen (der Natur sowohl als der Kunst) bezeichnet
aber nicht allein eine Zweckmäßigkeit der Objecte in Verhältniß auf
die reflectirende Urtheilskraft, |192.5| gemäß dem Naturbegriffe,
am Subject, sondern auch umgekehrt des Subjects in Ansehung der
Gegenstände, ihrer Form, ja selbst ihrer Unform nach, zufolge dem
Freiheitsbegriffe; und dadurch geschieht es: daß das ästhetische
Urtheil nicht bloß als Geschmacksurtheil auf das Schöne, sondern auch,
als aus einem Geistesgefühl entsprungenes, auf |192.10| das =Erhabene=
bezogen wird, und so jene Kritik der ästhetischen Urtheilskraft in zwei
diesen gemäße Haupttheile zerfallen muß.