10. Gutachten

von Wilhelm Weigand.

Der Aufforderung des K. Landgerichts München 1. ein Gutachten über den

russischen Roman »Ssanin« von Artzibaschew (übersetzt von André Villard

und S. Bugow, Georg Müllers Verlag) abzugeben, komme ich hiermit nach.

Ich möchte gleich bemerken, daß ich das Einschreiten des Staatsanwalts

gegen das Buch für einen ganz entschiedenen Mißgriff halte. Man mag über

den dichterischen Wert des Romans verschiedener Meinung sein; aber die

große kulturhistorische Bedeutung des Buches steht außer Frage. Das

ganze gebildete Lesepublikum Europas ist darüber einig. Der Roman

»Ssanin« ist ein hochbedeutendes Dokument des gegenwärtigen russischen

Lebens, auf das der Betrachter und Forscher immer wieder zurückkommen

wird, schon weil sein Einfluß und seine Wirkung historisch geworden

sind. Er nimmt eine ähnliche Stellung ein, wie sie Turgenjeffs Roman

»Väter und Söhne« für die ältere Generation in Rußland hatte. Ich

gestehe, daß ich viele Momente des gegenwärtigen geistigen Lebens in

Rußland erst nach der Lektüre dieses Buches verstanden habe. Der Autor

zeigt, wie die Kontre-Revolution auf die sogenannten Intellektuellen

gewirkt hat; er zeigt, wie die westeuropäische Naturwissenschaft

(Darwin, Haeckel) und die Ideen Nietzsches auf die Jugend wirken. Der

Einfluß, den der Roman in Rußland hatte und auch in der Presse vielfach

erörtert wurde, ist bezeichnend für die Krise, die die russische

Gesellschaft gegenwärtig durchmacht. Die Wirkung, die das Buch in

Rußland hatte, ist für Deutschland und Westeuropa ausgeschlossen.

Ueber den dichterischen Wert des »Ssanin« kann man, wie gesagt,

verschiedener Meinung sein; er ist nicht so groß wie der

kulturhistorische. Der Held ist eine konstruierte Gestalt. Er ist mehr

dazu da, die anderen zu treiben, als daß er selbst handelnd eingriffe.

Das ist echt russisch. Das Buch ist ferner, wie die meisten russischen

Romane, nicht besonders gut komponiert, aufgebaut. Doch dies sind

Fragen, die nur insofern zur Erwägung stehen, als sie die Frage nahe

legen, ob der Roman für Massenabsatz geeignet ist. Es fehlt aber

durchaus nicht an sehr schönen dichterischen Stellen in dem Buch.

Keinesfalls aber hat der Autor Zwecke verfolgt, die im Sinne unseres

Strafgesetzbuches verfolgbar wären. Die Stellen, die durch die

Darstellung geschlechtlicher Vorgänge auf das Scham- und

Sittlichkeitsgefühl des Normallesers verletzend wirken sollen, sind im

Verhältnis zu dem dickleibigen Roman gar nicht zahlreich. Einen

sogenannten _Normalleser_, der von dem Staatsanwalt namhaft gemacht

wird, kenne ich allerdings nicht. Es kann, wie jeder ohne weiteres

zugeben wird, sehr wohl sein, daß sich einzelne Leute, die gewissen

Kulturschichten angehören, durch die inkriminierten Stellen verletzt

fühlen; aber es gibt hundert Meisterwerke der Weltliteratur, von denen

man dasselbe sagen kann: Goethe, Shakespeare, um nur die Größten zu

nennen, bieten Gelegenheit zu derartigen Schnüffeleien. Der Autor ist

ferner durch die Schilderung erotischer Vorgänge in keiner Weise aus dem

künstlerischen Ton des Buches herausgefallen, es ist einheitlich. Er

unterstreicht nichts, um der Sensation willen. Er gibt nur das Nötigste.

Er treibt Psychologie als Russe, und wir wissen, in welcher Weise die

großen russischen Romandichter die analytische, oder sagen wir,

zerfasernde Methode lieben. Als Künstler konnte er die psychologische

Zergliederung der erotischen Momente gar nicht außer acht lassen, und er

hat es ohne jede Nebenabsichten getan.

Ich wiederhole noch einmal, daß sich das Buch an Intellektuelle wendet.

Nur für solche kann der Roman Interesse haben; denn stofflich ist er

nicht allzu reizend für europäische Leser, und schon dadurch, daß er

sich an das gebildete Publikum wendet, ist die Gefahr, daß er

demoralisierend wirken könne, ganz ausgeschlossen. Wohin kommen wir,

wenn schon solche Dokumente der Zeit nach Einzelheiten beurteilt werden,

die eine reine Geschmacksfrage, aber keine Moralfrage sind!

Ich kann also nur betonen, daß ich das Vorgehen des Staatsanwalts gegen

den »Ssanin« für einen sehr bedauerlichen Mißgriff halte. Es gibt in der

gegenwärtigen deutschen Romanliteratur viele Bücher, die viel

aufstachelnder wirken, obwohl kein Wort in ihnen steht, das eine äußere

Handhabe zum Einschreiten böte. Auch hier heißt es: _C'est le ton, qui

fait la musique._

Meinem Gutachten möchte ich zum Schlusse nur beifügen, daß es mir nicht

möglich sein wird, der Verhandlung selbst anzuwohnen, da ich auf der

Pariser Nationalbibliothek für einige Zeit beschäftigt sein werde.

Meinem Gutachten könnte ich übrigens auch mündlich im wesentlichen

nichts neues hinzufügen.

München, den 8. Januar 1909.

gez. Wilhelm Weigand.

Ssanin: Roman · 第 18 / 97 题