von Wilhelm Weigand.
Der Aufforderung des K. Landgerichts München 1. ein Gutachten über den
russischen Roman »Ssanin« von Artzibaschew (übersetzt von André Villard
und S. Bugow, Georg Müllers Verlag) abzugeben, komme ich hiermit nach.
Ich möchte gleich bemerken, daß ich das Einschreiten des Staatsanwalts
gegen das Buch für einen ganz entschiedenen Mißgriff halte. Man mag über
den dichterischen Wert des Romans verschiedener Meinung sein; aber die
große kulturhistorische Bedeutung des Buches steht außer Frage. Das
ganze gebildete Lesepublikum Europas ist darüber einig. Der Roman
»Ssanin« ist ein hochbedeutendes Dokument des gegenwärtigen russischen
Lebens, auf das der Betrachter und Forscher immer wieder zurückkommen
wird, schon weil sein Einfluß und seine Wirkung historisch geworden
sind. Er nimmt eine ähnliche Stellung ein, wie sie Turgenjeffs Roman
»Väter und Söhne« für die ältere Generation in Rußland hatte. Ich
gestehe, daß ich viele Momente des gegenwärtigen geistigen Lebens in
Rußland erst nach der Lektüre dieses Buches verstanden habe. Der Autor
zeigt, wie die Kontre-Revolution auf die sogenannten Intellektuellen
gewirkt hat; er zeigt, wie die westeuropäische Naturwissenschaft
(Darwin, Haeckel) und die Ideen Nietzsches auf die Jugend wirken. Der
Einfluß, den der Roman in Rußland hatte und auch in der Presse vielfach
erörtert wurde, ist bezeichnend für die Krise, die die russische
Gesellschaft gegenwärtig durchmacht. Die Wirkung, die das Buch in
Rußland hatte, ist für Deutschland und Westeuropa ausgeschlossen.
Ueber den dichterischen Wert des »Ssanin« kann man, wie gesagt,
verschiedener Meinung sein; er ist nicht so groß wie der
kulturhistorische. Der Held ist eine konstruierte Gestalt. Er ist mehr
dazu da, die anderen zu treiben, als daß er selbst handelnd eingriffe.
Das ist echt russisch. Das Buch ist ferner, wie die meisten russischen
Romane, nicht besonders gut komponiert, aufgebaut. Doch dies sind
Fragen, die nur insofern zur Erwägung stehen, als sie die Frage nahe
legen, ob der Roman für Massenabsatz geeignet ist. Es fehlt aber
durchaus nicht an sehr schönen dichterischen Stellen in dem Buch.
Keinesfalls aber hat der Autor Zwecke verfolgt, die im Sinne unseres
Strafgesetzbuches verfolgbar wären. Die Stellen, die durch die
Darstellung geschlechtlicher Vorgänge auf das Scham- und
Sittlichkeitsgefühl des Normallesers verletzend wirken sollen, sind im
Verhältnis zu dem dickleibigen Roman gar nicht zahlreich. Einen
sogenannten _Normalleser_, der von dem Staatsanwalt namhaft gemacht
wird, kenne ich allerdings nicht. Es kann, wie jeder ohne weiteres
zugeben wird, sehr wohl sein, daß sich einzelne Leute, die gewissen
Kulturschichten angehören, durch die inkriminierten Stellen verletzt
fühlen; aber es gibt hundert Meisterwerke der Weltliteratur, von denen
man dasselbe sagen kann: Goethe, Shakespeare, um nur die Größten zu
nennen, bieten Gelegenheit zu derartigen Schnüffeleien. Der Autor ist
ferner durch die Schilderung erotischer Vorgänge in keiner Weise aus dem
künstlerischen Ton des Buches herausgefallen, es ist einheitlich. Er
unterstreicht nichts, um der Sensation willen. Er gibt nur das Nötigste.
Er treibt Psychologie als Russe, und wir wissen, in welcher Weise die
großen russischen Romandichter die analytische, oder sagen wir,
zerfasernde Methode lieben. Als Künstler konnte er die psychologische
Zergliederung der erotischen Momente gar nicht außer acht lassen, und er
hat es ohne jede Nebenabsichten getan.
Ich wiederhole noch einmal, daß sich das Buch an Intellektuelle wendet.
Nur für solche kann der Roman Interesse haben; denn stofflich ist er
nicht allzu reizend für europäische Leser, und schon dadurch, daß er
sich an das gebildete Publikum wendet, ist die Gefahr, daß er
demoralisierend wirken könne, ganz ausgeschlossen. Wohin kommen wir,
wenn schon solche Dokumente der Zeit nach Einzelheiten beurteilt werden,
die eine reine Geschmacksfrage, aber keine Moralfrage sind!
Ich kann also nur betonen, daß ich das Vorgehen des Staatsanwalts gegen
den »Ssanin« für einen sehr bedauerlichen Mißgriff halte. Es gibt in der
gegenwärtigen deutschen Romanliteratur viele Bücher, die viel
aufstachelnder wirken, obwohl kein Wort in ihnen steht, das eine äußere
Handhabe zum Einschreiten böte. Auch hier heißt es: _C'est le ton, qui
fait la musique._
Meinem Gutachten möchte ich zum Schlusse nur beifügen, daß es mir nicht
möglich sein wird, der Verhandlung selbst anzuwohnen, da ich auf der
Pariser Nationalbibliothek für einige Zeit beschäftigt sein werde.
Meinem Gutachten könnte ich übrigens auch mündlich im wesentlichen
nichts neues hinzufügen.
München, den 8. Januar 1909.
gez. Wilhelm Weigand.