XXIX.

Entwicklung der modernen Ehe und Familie.

Der durchgreifendste Unterschied zwischen dem Familienbegriff der

Alten und jenem, wie er sich bei den christlichen Kulturvölkern im

Laufe des Mittelalters herausgestaltet hat, liegt darin, dass er aus

einem vorwiegend +rechtlichen+ ein vorwiegend +religiös-sittlicher+

geworden. Eine Darstellung dieser nur sehr langsam sich vollziehenden

Umwälzung müsste strenge genommen zu einer Kulturgeschichte des ganzen

Mittelalters werden, daher dieser abschliessende Abschnitt bloss einige

der wichtigsten Streiflichter darauf zu werfen vermag.

Ihren Ausgangspunkt nimmt die neue Anschauungsweise von der veränderten

Beurteilung des Geschlechtsverkehrs überhaupt, und diese reicht noch

bis in die Römerzeit zurück. Nirgends im Altertum, so sahen wir,

galt die Befriedigung einer mächtigen und vorübergehenden sinnlichen

Begierde seitens des Mannes für strafbar. Einer der wichtigsten

Schritte war demnach das noch in die heidnische Kaiserzeit fallende,

entschiedene Auftreten für die +Gegenseitigkeit+ jener Pflicht

ehelicher Treue, welche zuvor beinahe ausschliesslich den Frauen

auferlegt war. Nach des +Aristoteles+ Vorbilde suchten +Plutarch+ und

+Seneca+, beide im ersten christlichen Jahrhundert, den Männern in der

schärfsten und unzweideutigsten Weise die Pflicht einzuschärfen, in der

Ehe dieselbe Treue gegen ihre Frauen zu beobachten, welche sie von

ihnen erwarteten. Theoretisch gewann auch diese Pflicht so festen Fuss

im römischen Leben, dass der grosse Jurist +Ulpian+ (gest. 228 n. Chr.)

sie als gesetzliche Grundregel anerkannte. Gleichzeitig aber reifte das

Emporblühen der neuplatonischen und pythagoräischen Philosophie die

Anschauung, dass der Körper und seine Leidenschaften wesentlich böse

seien und alle Tugend in einer Reinigung und Abkehr vom Materiellen

bestehe. Die wichtigste Folge hiervon war die etwas strengere Ansicht

von der Keuschheit vor der Ehe bei Männern. Der bithynische Rhetor

und Philosoph +Dion Chrysostomos+ (gest. Anfangs des zweiten Jahrh.)

verlangte schon, dass die Prostitution gesetzlich unterdrückt werde.

Der Glaube an die Unreinheit aller körperlichen Dinge und die Pflicht,

sich über dieselben zu erheben, wurde im dritten Jahrhundert mit

Nachdruck eingeschärft. Bald machte sich das Christentum zum Vertreter

der neuen Richtung. Es betrachtete die geschlechtliche Reinheit als

die wichtigste aller Tugenden, und der grösste Teil der kirchlichen

Verordnungen bezog sich auf Sünden der Unkeuschheit. Das Christentum

ward der grosse Feind der sinnlichen Leidenschaften und im Gegensatze

zu dem Schönheitsgürtel der Griechen und Römer trugen die christlichen

Heiligen und Asketen Keuschheitsgürtel, welche die sinnliche

Leidenschaft töteten oder nur den Reinen passten.[1190]

So wurde den Menschen zwar eine tiefe und dauernde Überzeugung von

der Wichtigkeit der Keuschheit beigebracht, zugleich aber auch die

Ansicht gefördert, dass die Ehe selbst etwas Unreines sei. Der

Begattungstrieb wurde immer als Folge vom Sündenfalle der ersten

Menschen, und die Ehe fast ausschliesslich von ihrer niedrigsten Seite

betrachtet. Das Ziel der Asketen war, die Menschen für ein Leben der

Jungfräulichkeit zu gewinnen, und folgerichtig wurde die Ehe als ein

niederer Zustand behandelt. Man gab allerdings ihre Notwendigkeit

zu und rechtfertigte sie als Fortpflanzungsmittel der Gattung und

Befreiung von grösseren Übeln; aber dennoch betrachtete man sie als

einen Zustand der Erniedrigung, dem alle, welche wahre Heiligkeit

anstreben, entfliehen müssten. Der Ehe überhaupt oder in der Ehe

sich der vollständigen Vereinigung zu enthalten, wurde als ein Beweis

der Heiligkeit angesehen, daher auch nominelle Ehen, bei denen beide

Teile übereinkamen, das Ehebett zu meiden, nicht ungewöhnlich waren.

Aus dieser Vorstellung von der Sündhaftigkeit der Ehe erwuchs sehr

natürlich das Gefühl, dass die Geistlichkeit, welcher in den ältesten

Zeiten der Kirche die Ehe ohne Einschränkung gestattet war,[1191]

als der heiligste Stand in dieser Beziehung weniger Freiheit haben

müsste als die Laien. Schon im Verlaufe des vierten Jahrhunderts

ward es ein anerkannter Grundsatz, dass Priesterehen strafbar seien.

Nichtsdestoweniger wurden sie gewohnheitsmässig und zwar meist mit

der grössten Öffentlichkeit feierlich geschlossen. Die vollständige

Beseitigung der Priesterehe ist hauptsächlich erst Papst Gregor VII.

(Hildebrand) zu verdanken, welcher dieses Ziel mit unermüdlicher

Beharrlichkeit verfolgte.[1192] Unfraglich kam Gregor VII. mit dem 1075

erlassenen Cölibatsgesetze dem Geiste seiner Zeit entgegen.[1193]

Eine weitere Folge dieser Ansichten von der Ehe war eine starke

Missbilligung der zweiten Heirat. Schon den Römern wurde die zweite

Ehe einer Frau anstössig; dass Männer eine zweite Ehe schlossen,

ward wohl als minder unziemlich empfunden. Die Montanisten

und Novatianer verdammten aber die zweite Ehe unbedingt. Die

Strenggläubigen erklärten sie zwar mit Rücksicht auf die Schwäche der

menschlichen Natur für gesetzlich zulässig, missbilligten sie aber

aufs nachdrücklichste.[1194] +Athanagoras+ im zweiten Jahrhundert

nannte die Digamie oder zweite Heirat geradezu einen „anständigen

Ehebruch“. Der Streit über die Zulässigkeit der Wiederverheiratung

ward endlich durch die Autorität +Augustins+ dahin entschieden,

dass ein Geschiedener bei Lebzeiten des anderen Teiles nicht wieder

heiraten dürfe. Ehescheidung war aber nach christlicher Satzung bloss

bei Ehebruch gestattet, denn dem Evangelisten Matthäus zufolge hat

Christus selbst die Unauflösbarkeit der Ehe ausgesprochen.[1195] Doch

wurde diese kirchliche Lehre keineswegs gleich ins Leben eingeführt;

erst im zwölften Jahrhundert gelang es, die Ansicht von der gänzlichen

Unauflösbarkeit der Ehe überall zur Geltung zu bringen und auch im

bürgerlichen Gesetze jede Ehescheidung zu verbieten. Fast ebenso

lange währte es, ehe an Stelle der rein bürgerlichen Ehe des späteren

Kaiserreiches allmählich die religiöse Ehe trat. So wenig wie im

heidnischen Rom die Gültigkeit der Ehe von dem religiösen Weiheakt

abhing, ebenso wenig war die kirchliche Trauung ursprünglich nach

kanonischem Rechte zur bürgerlichen Gültigkeit der Ehe erforderlich;

es gehörte dazu lediglich die übereinstimmende Willenserklärung der

Verlobten.[1196] Allein als die Kirche nach und nach anfing, ihre Macht

auszubreiten, kam es bald dahin, dass sie sich vermöge des in der Ehe

liegenden religiösen Elementes ganz und gar derselben bemächtigte.

So erhielt im Orient seit dem siebenten Jahrhundert, und seit der

Christianisierung der Germanen auch im Abendlande, die kirchliche

Weihe das Übergewicht. Doch wurde sie bei Sklavenehen lange Zeit

weggelassen und selbst bei Heiraten der Freien, wo sie in der Regel

schon zur Anwendung kam, wurde die Trauung erst im zehnten Jahrhundert

unerlässlich. Gestützt auf des Paulus Brief an die Epheser,[1197] wo

die Ehe ein Geheimnis genannt wird, was die Vulgata mit _Sacramentum_

übersetzt, legte man der Ehe selbst die Bezeichnung Sacrament bei, und

noch heute erkennt die katholische Kirche die Ehe als eines der sieben

Sakramente an.

Die Umgestaltung des Ehebegriffs aus einem bürgerlichen in einen

religiösen musste begreiflicherweise auch die Einehe, die Monogamie,

zur ausschliesslichen Eheform erheben. Allerdings hat das Christentum

die Monogamie nicht erst geschaffen, sondern überall schon verbreitet

vorgefunden, indem die Römer in allen Ländern, wohin sie ihre

Gesetzgebung getragen, gerade auf die Ehe einen entschiedenen Einfluss

geübt hatten. Auch ward in den ersten Jahrhunderten des Christentums

Vielweiberei von keiner Kirchenversammlung für Sünde erklärt; ja der

heilige +Augustin+ sagte ausdrücklich, dass er die Polygamie nicht

verdamme, und thatsächlich hat auch das Christentum Jahrhundertelang

der Vielweiberei der Barbarenkönige keine Schranken gesetzt.[1198] In

der Natur der oben entwickelten Anschauungen lag es aber doch, dass

der christliche Geist und die christliche Sitte sich sehr entschieden

gegen alle Polygamie und irgendwelche Zugeständnisse in dieser Richtung

auflehnten. Ja, das Christentum that noch einen wesentlichen Schritt

weiter. Es forderte nicht bloss Monogamie, sondern Monogynie, indem es

als ein religiöses, unabänderliches, unbiegsames Dogma lehrte, dass

alle Arten des Geschlechtsverkehrs ausser lebenslänglichen Verbindungen

strafbar seien. Deshalb machte es auch dem im Altertume zulässigen

Konkubinate einen offenen und unversöhnlichen Krieg, der freilich

erst sehr spät zum Siege führte. In Deutschland z. B. wurde das

Konkubinat erst durch die Polizeiordnungen von 1530 und 1577 als etwas

Unsittliches und Gemeingefährliches reichsgesetzlich verboten. Indem

nun das Christentum lehrte, sein wider die Natur sündigendes Dogma

als unumstösslich anzusehen, und strenge gesellschaftliche Strafen

und tiefe Schmach auf vorübergehende Verbindungen legte, hat es diese

in den meisten Ländern zu heimlichen und verhüllten gemacht. Denn die

von den Kirchenvätern verfochtene gleichmässige Verpflichtung beider

Geschlechter zur Keuschheit ging lange nicht in das Volksbewusstsein

der Christenheit über, besteht sogar noch nicht in der Gegenwart,

welche immer noch für Mann und Weib einen anderen sittlichen Massstab

hat. Der strenge Tadel gegen die aussereheliche Verbindung stützt

sich eben nicht auf ein Naturgesetz, sondern nur auf eine positive

Satzung; kein Wunder daher, dass zu allen Zeiten dagegen gefrevelt

ward. Immerhin rief die Erhebung der Ehe zum Sakrament die Überzeugung

hervor, dass die lebenslängliche Verbindung +eines+ Mannes und +einer+

Frau unter allen Umständen die einzige nicht ungesetzliche Form des

Geschlechtsverkehrs sei, und diese Überzeugung hat die Kraft einer

intuitiven sittlichen Überzeugung erlangt.[1199]

Die in solchen Anschauungen wurzelnde Ehe ward der Boden für

die christliche Familie, die Schöpfung eines liebenswürdigen

und bewundernswerten, aber, wie man einräumen muss, aus der

natürlichen Ordnung der menschlichen Gesellschaft mit verzückter

Überschwänglichkeit sich flüchtenden Idealismus. Die Verhimmelung der

Ehe, die das Christentum als Gegensatz der auf Sinnlichkeit gegründeten

Familie des Altertums erfand, ist im Grunde ebenso widernatürlich

wie diese. Die Sklavenkette, welche im Morgenlande das Weib fesselt,

sie ward in der christlichen Welt zum Joch, in das Mann und Weib

gleich grausam eingeschlossen wurden. Die überschwängliche Anschauung

vom Familienleben, welche die christliche Welt bei ihrer Schöpfung

beherrschte, fand in den zwei oben berührten Gegensätzen Ausdruck:

in der Ehelosigkeit und in der Unlösbarkeit der Ehe. Es waren dies

aber zwei Satzungen, welche die sittliche Ordnung wieder aus ihrem

natürlichen Gefüge rissen. Das Klosterwesen entspross jener, der

zum sittlichen System erhobene Ehebruch dieser. Es sind gegen die

Klöster die schwersten sittlichen Anklagen geschleudert worden, und

wenn auch die moderne geschichtliche Forschung vielen derselben den

Boden entzogen hat und sie als Übertreibungen erscheinen lässt, so

bleibt doch genug davon noch übrig. Immerhin, bemerkt sehr treffend

+Lecky+, bleibt es sehr zweifelhaft, ob die Klöster, selbst in ihrer

schlimmsten Zeit, nicht mehr Elend verhütet als gestiftet haben,

und in den barmherzigen Schwestern haben die religiösen Orden einen

der vollkommensten Typen der Weiblichkeit geschaffen.[1200] Nach

der andern Seite hin war das +Minnewesen+ des Mittelalters eine

Auflehnung der Natur gegen einen unnatürlichen Zwang, das Rütteln

an der Fessel einer schrecklichen Einrichtung, ein Protest der

natürlichen menschlichen Freiheit, der später freilich rohere und

cynischere Formen annahm und in einer Weise überwucherte, dass er zu

einem sittlichen und gesellschaftlichen Fluch zu werden drohte.[1201]

Im Kreise der höfischen Kultur, welche in Frankreich und Deutschland

ihren Sitz hatte,[1202] war eine dem heidnischen Altertume fremde

Blume aufgeblüht: die Empfindung der +Liebe+, der den Geschlechtstrieb

veredelnden, über ihn hinaus begehrenden Liebe, zu deren Entwicklung

die vom Christentum gepredigte Gottesliebe mit ihrer schwärmerischen

Überschwänglichkeit nicht wenig beigetragen haben mag. Zu keiner Zeit

der Welt hat man wohl so viel über das Wesen der Liebe gegrübelt,

als in jener der Minnesänger. Die „Frau Venus“ ist allgewaltig, und

jedermann huldigt ihr als seiner Herrin, der Laie und der Geistliche,

der Kaiser und der Papst wie der einfachste Ritter und Dichter. Sie

alle sind der Liebe gegenüber wehrlos. Ursache und Geheimnis dieser

Herrschaft war, dass die Frau mit der vollen, edlen Weiblichkeit ganz

und voll in das Leben eintrat, dass sie sich des Reiches bemächtigte,

welches ihr rechtmässiges Eigentum war, der Gemütswelt, aber ganz

und gar, und einzig nur dieser.[1203] In der Erziehungsweise jener

rauhen Zeit fand zwar die sorgende und waltende Hausfrau ihre volle

Berechtigung, nicht minder aber die gesellige Dame die Bildung des

Geistes und Gemütes. An Kenntnissen war das Weib im elften und zwölften

Jahrhundert dem Ritter zumeist überlegen. Die Grundlage aller höfischen

Sitte war aber echte, wahre Weiblichkeit, Gottesfurcht, Tugend,

Schamhaftigkeit und Bescheidenheit oder die „Masse“.[1204] In den

Strahlen dieser Sonne keimte jener zuerst übersinnliche Frauendienst,

welcher dem Ritter Minne zu guten edlen Frauen vorschrieb und ihm

gestattete, auch zu einer hoch über ihm stehenden Dame das Auge zu

erheben. Nach der Weise der Zeit ward das Verhältnis zwischen dem

Ritter und seiner Dame etwa als das eines Vasallen gegenüber seinem

Lehnsherrn aufgefasst und trug durchaus den Stempel der Idealität

und Reinheit -- aber nicht lange. Rasch genug trat der Umschwung ein

und war im Laufe des dreizehnten Jahrhunderts schon grösstenteils

vollendet. Sehr würde man irren, wollte man annehmen, dass diese von

den Dichtern des Mittelalters besungenen zärtlichen Neigungen lediglich

platonischer Natur geblieben seien. Uneigennützige Schwärmer waren

denn doch nur selten. An der sehr natürlichen Forderung von Gegenliebe

musste aber die Reinheit des Verhältnisses notwendig scheitern. Und

wenn je eine Zeit allein den realen Genuss im Auge gehabt hat, so ist

es die damalige; mit blossem Anbeten und Schmachten ist weder den

Männern, noch den Frauen gedient.[1205] Nur zu oft fand der treue

Minner Erhörung und nicht immer bedurfte es dazu langer Prüfungszeit.

Sicher, dass nicht alle hohe Damen ihren liebenden Dichter schmachten

und verschmachten liessen und den Sehnsüchtigen, nach der Liebe

Hungernden mit freundlichen Blicken, guten Worten, einem Handkuss oder,

wenn es hoch kam, mit einem Kuss abspeisten. So trug der Frauendienst

und mit ihm das Rittertum die Ursache der Entartung in sich selber.

Diese Ursache war der Zwiespalt mit der Ehe,[1206] von welcher die oben

erwähnten strengen Begriffe galten. Nun musste aber der Ritter eine

Frau minnen, gleichviel ob sie verheiratet war oder nicht, gleichviel

ob er selbst eine Gattin hatte oder nicht. Letzterer durfte er indes

seine Ritterdienste nicht widmen; es musste eine andere sein. Dabei

ward der Charakter des Verführers in der christlichen Volkslitteratur

in einer Weise verherrlicht und idealisiert, wozu sich keine Parallele

im Altertum finden lässt. Indem nun das Rittertum die Minne als Zeichen

auf die Fahne erhoben, unbekümmert um das bürgerliche Sittengesetz,

geriet es mit der allgemein gültigen Moral in Streit. Hatte sich die

alte Minne so oft in der Übersinnlichkeit, in idealer Schwärmerei

gefallen, so stürzte sie aus dieser Ätherhöhe in die krasseste

Begierde hinab. +Guibert+ von Nogent kennzeichnet seine Zeitgenossen

folgendermassen: „So waren überhaupt allgemein die Sitten, dass wenn

sie nicht der Liebe nachgingen, sie bei jeder Gelegenheit sich grausam

zeigten. Wie sie nämlich nie die Gattenpflichten achteten, so konnten

sie auch ihre Gemahlinnen nicht davon zurückhalten, ihr Glück bei

anderen zu versuchen.“ Ja, Frauen suchten sich oft mit Gewalt Männer

gefügig zu machen. Doch bedurfte es des Zwanges in den meisten Fällen

nicht. Unter ihren Standesgenossinnen trafen die armen Ritter, welche

auf Abenteuer auszogen, genug an, welche ihnen auf halbem Wege entgegen

kamen. So schildern wenigstens die Dichter ihre Zeit. Mädchen geloben

geradezu, ihre Keuschheit für einen berühmten Helden aufzubewahren,

suchen dieselben in ihren Schlafkammern auf und ermuntern die

Zaghaften. Und es will fast scheinen, als ob die Dichter durchaus nicht

übertrieben.

Bei allen Schattenseiten dieser gesellschaftlichen Verhältnisse sind

das Rittertum und der von ihm ausgebildete Frauendienst für die

Geschichte der Familie dennoch von grosser Bedeutung gewesen. Dies

+eine+ Gefühl der Liebe, bemerkt +Gervinus+, diese Bereitwilligkeit

in einem rauhen Geschlechte von Männern, von dem zarteren Geschlechte

Sitte und Zucht zu lernen, milderte damals die Roheit des Lebens,

warf die erste Freude in ein eintöniges Dasein. Erst das Rittertum

erhob auch die Frau zu der ihr eigenen, ihrer Wesenheit entsprechenden

Stellung, welche sie heute noch in der Familie einnimmt, wonach sie die

eine Hälfte des menschlichen Lebens, das Gemüt und die Häuslichkeit,

auf sich nimmt, pflegt und vertritt. Es ist die gesellschaftliche

Hebung der Frau um so bedeutsamer, als sie dieselbe trotz ihrer

rechtlichen Stellung erlangte, wonach das Weib von altersher unmündig

und des Schutzes bedürftig war. Noch weniger war es das ältere

Christentum, welches ihre Eigenart anerkannte, denn die priesterliche

Beschränktheit jener früheren Zeiten betrachtete das Weib durch Evas

Verführung für niedriger stehend, als den Mann. Unter dem vereinigten

Einflusse gewisser früheren jüdischen Schriftwerke und der asketischen

Anschauung blieb man bei der Behauptung, dass die Stellung der Frau

von Haus aus eine untergeordnete sei. Auch jetzt trat sie durchaus

nicht aus ihrer rechtlichen Unfreiheit und Bevormundung heraus; sie

blieb in dieser Beziehung was sie war und wie sie es war. Ja, in der

ganzen feudalen Gesetzgebung erhielten die Frauen eine viel tiefere

Stellung als im heidnischen Kaiserreiche. Nächst den persönlichen

Beschränkungen, welche notwendig aus den Lehren über die Ehescheidung

und die Unterordnung des schwächeren Geschlechts entstanden, wehrten

viele strenge Verordnungen den Frauen den Besitz eines irgend

beträchtlichen Vermögens und liessen ihnen beinahe bloss die Wahl

zwischen Ehe und Kloster. Das Gesetz betonte beständig die völlig

untergeordnete Beschaffenheit des weiblichen Geschlechts, und überall,

wo das kanonische Recht die Grundlage der Gesetzgebung war, herrschten

Erbfolgegesetze, welche die Interessen der Frauen und Töchter opferten,

sowie eine nach diesen Gesetzen gestaltete öffentliche Meinung.[1207]

Der Grundsatz: _Mulier taceat in ecclesia_ galt auch im Rechtsleben.

Nur so viel war gegenüber den Zuständen im Altertume gewonnen, dass die

Familie nicht mehr bloss auf der Agnation sich aufbaute, sondern auch

die Verwandtschaft der weiblichen Linie, die Kognation, immer mehr in

ihre Rechte trat.

Mittlerweile, während im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert

die ritterliche Gesellschaft, welcher die Familie nicht genügte, in

immer tieferen Verfall geriet, keimte und wuchs schon neues Leben

aus anderer Quelle, eine neue Gesittung. Es erblühten die Städte,

es erstarkte die bürgerliche Kraft. Sozial hatte aber diese neue

Kultur die Erziehung auch der bürgerlichen Frau zur vollen und

gleichberechtigten Bildung des Geistes wie des Gemütes zur Folge, so

dass fortan auch der bescheidene Herd die volle Befriedigung bot, die

bis dahin nur die höfische Halle gewährt hatte.[1208] Erst in dieser

späten Zeit wuchs der Begriff der +Familie+ zu dem heran, was sie

uns heute noch ist: zu einer auf Monogamie und Blutsverwandtschaft

ruhenden Verbindung von Gatten, Eltern und Kindern, vom Bande der

Liebe umschlungen und getragen von Autorität und Pietät. In der

so gearteten Familie wurde auch der Ehebegriff die natürliche,

sittliche, rechtliche und religiöse Verbindung von Mann und Weib zur

wechselseitigen Ergänzung, zur liebevollen Ausgleichung der Gegensätze

des Körpers, Geistes und Gemütes, zur Darstellung eines vollen, ganzen,

harmonisch gestalteten Menschenlebens. Freilich erlangten diese Sätze

zumeist bloss theoretische Geltung; verwirklicht wurden sie niemals

und nirgends allgemein. Hat doch das Christentum der Familie eine

bevorzugte Familienlosigkeit entgegengesetzt und sie selbst, durch

die Unlösbarkeit der Ehe, der sittlichen Freiheit beraubt, welche

die Wurzel jeder Moral, die Grundlage jeder Sittlichkeit ist. Einen

bedeutsamen Schritt in dieser Richtung brachte erst die Reformation,

indem sie die Ehe ihres sakramentalen Charakters entkleidete und die

Wohlthat gewährte, ein unleidlich und unsittlich gewordenes Verhältnis,

das weder innerlich, noch äusserlich mehr eine wahrhafte Ehe ist, lösen

zu können. Heute nennt man das eine demokratische Errungenschaft.

Am meisten näherte sich noch dem erreichbaren Ideal des Familienlebens,

wie es dem natürlichen Rechte entstammt und auf die sittliche

Freiheit sich gründet, die jüdische Familie des späten Mittelalters

und der vorencyklopädischen Epoche. Die Juden Europas führten und

führen vielfach noch heute im ganzen ein etwas zurückgezogenes und

abgeschlossenes Familienleben. Freilich waren auch Nachteile damit

verbunden, aber die Vorteile glichen sie andererseits wieder aus. Ihr

Familienleben, gerade weil es abgeschlossen war, hat an Wärme und Würde

gewonnen. In wenigen Familien ist so viel Beschaulichkeit, elterliche

und geschwisterliche Zuneigung, Achtung vor dem Alter und Sorge für die

Kinder, wie in jüdischen Familien. Die Frauen auch sind veredelt, nicht

erniedrigt worden dadurch, dass ihr Wirkungskreis auf sie selbst und

ihre Familie beschränkt blieb. Das Christentum strebte zwar das gleiche

Ideal an, ja es war dem Judentume zu demselben Weg weisend, aber es

erreichte dieses Ideal nicht, weil es sich nicht entschliessen konnte,

das natürliche Recht anzuerkennen und die sittliche Freiheit walten zu

lassen. Im Widerspruch mit jenem, feindlich dieser, vollbrachte es jene

Zersetzung, der Familie, welche die Gesellschaft zerwühlt.

Zersetzung der Familie? Ist dies auch das richtige Wort? Handelt es

sich nicht bloss um eine neue Wandlung, eine Umgestaltung, wie deren

die Entwicklungsgeschichte der Familie schon so manche gebracht? Ein

kurzer Rückblick auf die gewonnenen Forschungsergebnisse wird diese

Frage am besten beantworten.

[1190] +Lecky+. A. a. O. S. 261-266.

[1191] +Johannes Jansen+ erläutert dies dahin, dass allerdings solche,

welche schon Frauen hatten, zuweilen zum Priestertume angenommen

wurden, dass aber weder Bischöfe, noch Priester während ihres

Priestertums Frauen nahmen. (+Joh. Jansen+. Geschichte des deutschen

Volkes seit dem Ausgang des Mittelalters. Freiburg 1881. Bd. III. S.

184.)

[1192] +Lecky+. A. a. O. S. 268-278.

[1193] +Hans Prutz+. Staatengeschichte des Abendlandes im Mittelalter.

Berlin 1885. Bd. I. S. 354.

[1194] +Lecky+. A. a. O. S. 272-273.

[1195] Matthäus 19, 8. 9.

[1196] Deshalb bezeichnet das kanonische Recht Ehe und Verlöbnis

mit einem und demselben Worte: _Sponsalia_, und lässt das Verlöbnis

(_Sponsalia de futuro_) schon durch die fleischliche Verbindung der

Verlobten von selbst zur Ehe (_Sponsalia de praesenti_) werden.

[1197] Ephes. 5, 32.

[1198] Vielweiberei herrschte an den Höfen der Merowinger, welche

gleichzeitig so viele Frauen hatten als ihnen beliebte, und Karl der

Grosse hielt einen Harem trotz einem türkischen Sultan. Er lebte in

einer Doppelehe und hielt sich viele Kebsweiber. In noch späterer

Zeit erneuerte König Friedrich II. zu Palermo die halborientalische

Haremswirtschaft, die schon in der normannischen Zeit dort üblich

gewesen war (H. +Prutz+. A. a. O. S. 607). Der oft angeführte Fall

von der Doppelehe des Grafen von Gleichen hat nach des Freiherrn von

+Tettau+ Untersuchungen wenig geschichtlichen Hintergrund, und ebenso

wenig Gewicht ist wohl auf die Geschichte des Hennegauer Ritters Gileon

von Prasignyes mit seinen zwei Frauen zu legen. Geschichtlich dagegen

ist die Doppelehe des Landgrafen Philipp von Hessen, welcher auch

die Vielweiberei öffentlich verteidigen liess. Philipps Hofprediger,

Dionysius Melander, welcher selbst drei lebende Frauen hatte, vollzog

die Trauung mit der zweiten Frau. Dass viele Reformatoren die

Vielweiberei nicht missbilligten, wird wohl kaum abzustreiten sein.

Die Wiedertäufer predigten sie offen in Münster 1531. Wer ein rechter

Christ sein wolle, verkündigten die Prädikanten, müsse mehrere Weiber

nehmen. Jeder nahm der Frauen so viel er wollte; Rothmann vier, Jan

van Leiden sechzehn Frauen. In einer Visitationsordnung der Grafschaft

Mansfeld vom Jahre 1554 wird als allgemein berichtet: mehr dann ein

Mann oder Weib zugleich zur Ehe haben. Und kurz nach dem Westfälischen

Frieden ward Bigamie in dem sehr entvölkerten Deutschland nicht bloss

gesetzlich erlaubt, sondern sogar von der Obrigkeit gewünscht. Der

fränkische Kreistag zu Nürnberg fasste am 14. Februar 1650 folgenden

Beschluss, der wörtlich nach den Akten lautet: „Es soll hinfüro jedem

Mannsspersonen 2 Weyber zu heyrathen erlaubt sein; dabei doch alle

und Jede Mannssperson ernstlich erinnert, auch auf den Kanzeln öfters

ermanth werden sollen, Sich dergestalten hierinnen zu verhalten und

vorzusehen, dass er sich völlig und gebührender Diskretion und versorg

befleisse, damit Er als ein ehrlicher Mann, der ihm zwei Weyber zu

nemmen getraut, beede Ehefrauen nicht allein nothwendig versorge,

sondern auch under Ihnen allen Unwillen verhüette.“ Wie lange dieser

Beschluss gesetzliche Kraft hatte, ist leider nicht mehr zu ermitteln.

In jüngster Zeit haben bekanntlich die Mormonen ihre gesellschaftlichen

Zustände thatsächlich auf Vielweiberei gegründet.

[1199] +Lecky+. A. a. O. S. 290.

[1200] +Lecky+. A. a. O. S. 309.

[1201] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 53.

[1202] Der normannische Adel Englands war von Frankreich abhängig; alle

anderen Länder waren ebenfalls teils abhängig von der in Frankreich

heimischen Kultur, teils, wie der skandinavische Norden und vollends

der Osten, ohne nähere Berührung mit derselben, im Besitze einer

eigentümlichen, aus andern Quellen stammenden oder ganz wesentlich

modifizierten Bildung.

[1203] +Jakob Falke+. Die ritterliche Gesellschaft im Zeitalter des

Frauenkultus. Berlin o. J. S. 49.

[1204] A. a. O. S. 58.

[1205] +Alwin Schultz+. Das höfische Leben zur Zeit der Minnesänger.

Leipzig 1879-80. Bd. I. S. 451.

[1206] +Falke+. A. a. O. S. 74.

[1207] +Lecky+. A. a. O. S. 284.

[1208] +Falke+. A. a. O. S. 172.

Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung · 第 62 / 70 题