Entwicklung der modernen Ehe und Familie.
Der durchgreifendste Unterschied zwischen dem Familienbegriff der
Alten und jenem, wie er sich bei den christlichen Kulturvölkern im
Laufe des Mittelalters herausgestaltet hat, liegt darin, dass er aus
einem vorwiegend +rechtlichen+ ein vorwiegend +religiös-sittlicher+
geworden. Eine Darstellung dieser nur sehr langsam sich vollziehenden
Umwälzung müsste strenge genommen zu einer Kulturgeschichte des ganzen
Mittelalters werden, daher dieser abschliessende Abschnitt bloss einige
der wichtigsten Streiflichter darauf zu werfen vermag.
Ihren Ausgangspunkt nimmt die neue Anschauungsweise von der veränderten
Beurteilung des Geschlechtsverkehrs überhaupt, und diese reicht noch
bis in die Römerzeit zurück. Nirgends im Altertum, so sahen wir,
galt die Befriedigung einer mächtigen und vorübergehenden sinnlichen
Begierde seitens des Mannes für strafbar. Einer der wichtigsten
Schritte war demnach das noch in die heidnische Kaiserzeit fallende,
entschiedene Auftreten für die +Gegenseitigkeit+ jener Pflicht
ehelicher Treue, welche zuvor beinahe ausschliesslich den Frauen
auferlegt war. Nach des +Aristoteles+ Vorbilde suchten +Plutarch+ und
+Seneca+, beide im ersten christlichen Jahrhundert, den Männern in der
schärfsten und unzweideutigsten Weise die Pflicht einzuschärfen, in der
Ehe dieselbe Treue gegen ihre Frauen zu beobachten, welche sie von
ihnen erwarteten. Theoretisch gewann auch diese Pflicht so festen Fuss
im römischen Leben, dass der grosse Jurist +Ulpian+ (gest. 228 n. Chr.)
sie als gesetzliche Grundregel anerkannte. Gleichzeitig aber reifte das
Emporblühen der neuplatonischen und pythagoräischen Philosophie die
Anschauung, dass der Körper und seine Leidenschaften wesentlich böse
seien und alle Tugend in einer Reinigung und Abkehr vom Materiellen
bestehe. Die wichtigste Folge hiervon war die etwas strengere Ansicht
von der Keuschheit vor der Ehe bei Männern. Der bithynische Rhetor
und Philosoph +Dion Chrysostomos+ (gest. Anfangs des zweiten Jahrh.)
verlangte schon, dass die Prostitution gesetzlich unterdrückt werde.
Der Glaube an die Unreinheit aller körperlichen Dinge und die Pflicht,
sich über dieselben zu erheben, wurde im dritten Jahrhundert mit
Nachdruck eingeschärft. Bald machte sich das Christentum zum Vertreter
der neuen Richtung. Es betrachtete die geschlechtliche Reinheit als
die wichtigste aller Tugenden, und der grösste Teil der kirchlichen
Verordnungen bezog sich auf Sünden der Unkeuschheit. Das Christentum
ward der grosse Feind der sinnlichen Leidenschaften und im Gegensatze
zu dem Schönheitsgürtel der Griechen und Römer trugen die christlichen
Heiligen und Asketen Keuschheitsgürtel, welche die sinnliche
Leidenschaft töteten oder nur den Reinen passten.[1190]
So wurde den Menschen zwar eine tiefe und dauernde Überzeugung von
der Wichtigkeit der Keuschheit beigebracht, zugleich aber auch die
Ansicht gefördert, dass die Ehe selbst etwas Unreines sei. Der
Begattungstrieb wurde immer als Folge vom Sündenfalle der ersten
Menschen, und die Ehe fast ausschliesslich von ihrer niedrigsten Seite
betrachtet. Das Ziel der Asketen war, die Menschen für ein Leben der
Jungfräulichkeit zu gewinnen, und folgerichtig wurde die Ehe als ein
niederer Zustand behandelt. Man gab allerdings ihre Notwendigkeit
zu und rechtfertigte sie als Fortpflanzungsmittel der Gattung und
Befreiung von grösseren Übeln; aber dennoch betrachtete man sie als
einen Zustand der Erniedrigung, dem alle, welche wahre Heiligkeit
anstreben, entfliehen müssten. Der Ehe überhaupt oder in der Ehe
sich der vollständigen Vereinigung zu enthalten, wurde als ein Beweis
der Heiligkeit angesehen, daher auch nominelle Ehen, bei denen beide
Teile übereinkamen, das Ehebett zu meiden, nicht ungewöhnlich waren.
Aus dieser Vorstellung von der Sündhaftigkeit der Ehe erwuchs sehr
natürlich das Gefühl, dass die Geistlichkeit, welcher in den ältesten
Zeiten der Kirche die Ehe ohne Einschränkung gestattet war,[1191]
als der heiligste Stand in dieser Beziehung weniger Freiheit haben
müsste als die Laien. Schon im Verlaufe des vierten Jahrhunderts
ward es ein anerkannter Grundsatz, dass Priesterehen strafbar seien.
Nichtsdestoweniger wurden sie gewohnheitsmässig und zwar meist mit
der grössten Öffentlichkeit feierlich geschlossen. Die vollständige
Beseitigung der Priesterehe ist hauptsächlich erst Papst Gregor VII.
(Hildebrand) zu verdanken, welcher dieses Ziel mit unermüdlicher
Beharrlichkeit verfolgte.[1192] Unfraglich kam Gregor VII. mit dem 1075
erlassenen Cölibatsgesetze dem Geiste seiner Zeit entgegen.[1193]
Eine weitere Folge dieser Ansichten von der Ehe war eine starke
Missbilligung der zweiten Heirat. Schon den Römern wurde die zweite
Ehe einer Frau anstössig; dass Männer eine zweite Ehe schlossen,
ward wohl als minder unziemlich empfunden. Die Montanisten
und Novatianer verdammten aber die zweite Ehe unbedingt. Die
Strenggläubigen erklärten sie zwar mit Rücksicht auf die Schwäche der
menschlichen Natur für gesetzlich zulässig, missbilligten sie aber
aufs nachdrücklichste.[1194] +Athanagoras+ im zweiten Jahrhundert
nannte die Digamie oder zweite Heirat geradezu einen „anständigen
Ehebruch“. Der Streit über die Zulässigkeit der Wiederverheiratung
ward endlich durch die Autorität +Augustins+ dahin entschieden,
dass ein Geschiedener bei Lebzeiten des anderen Teiles nicht wieder
heiraten dürfe. Ehescheidung war aber nach christlicher Satzung bloss
bei Ehebruch gestattet, denn dem Evangelisten Matthäus zufolge hat
Christus selbst die Unauflösbarkeit der Ehe ausgesprochen.[1195] Doch
wurde diese kirchliche Lehre keineswegs gleich ins Leben eingeführt;
erst im zwölften Jahrhundert gelang es, die Ansicht von der gänzlichen
Unauflösbarkeit der Ehe überall zur Geltung zu bringen und auch im
bürgerlichen Gesetze jede Ehescheidung zu verbieten. Fast ebenso
lange währte es, ehe an Stelle der rein bürgerlichen Ehe des späteren
Kaiserreiches allmählich die religiöse Ehe trat. So wenig wie im
heidnischen Rom die Gültigkeit der Ehe von dem religiösen Weiheakt
abhing, ebenso wenig war die kirchliche Trauung ursprünglich nach
kanonischem Rechte zur bürgerlichen Gültigkeit der Ehe erforderlich;
es gehörte dazu lediglich die übereinstimmende Willenserklärung der
Verlobten.[1196] Allein als die Kirche nach und nach anfing, ihre Macht
auszubreiten, kam es bald dahin, dass sie sich vermöge des in der Ehe
liegenden religiösen Elementes ganz und gar derselben bemächtigte.
So erhielt im Orient seit dem siebenten Jahrhundert, und seit der
Christianisierung der Germanen auch im Abendlande, die kirchliche
Weihe das Übergewicht. Doch wurde sie bei Sklavenehen lange Zeit
weggelassen und selbst bei Heiraten der Freien, wo sie in der Regel
schon zur Anwendung kam, wurde die Trauung erst im zehnten Jahrhundert
unerlässlich. Gestützt auf des Paulus Brief an die Epheser,[1197] wo
die Ehe ein Geheimnis genannt wird, was die Vulgata mit _Sacramentum_
übersetzt, legte man der Ehe selbst die Bezeichnung Sacrament bei, und
noch heute erkennt die katholische Kirche die Ehe als eines der sieben
Sakramente an.
Die Umgestaltung des Ehebegriffs aus einem bürgerlichen in einen
religiösen musste begreiflicherweise auch die Einehe, die Monogamie,
zur ausschliesslichen Eheform erheben. Allerdings hat das Christentum
die Monogamie nicht erst geschaffen, sondern überall schon verbreitet
vorgefunden, indem die Römer in allen Ländern, wohin sie ihre
Gesetzgebung getragen, gerade auf die Ehe einen entschiedenen Einfluss
geübt hatten. Auch ward in den ersten Jahrhunderten des Christentums
Vielweiberei von keiner Kirchenversammlung für Sünde erklärt; ja der
heilige +Augustin+ sagte ausdrücklich, dass er die Polygamie nicht
verdamme, und thatsächlich hat auch das Christentum Jahrhundertelang
der Vielweiberei der Barbarenkönige keine Schranken gesetzt.[1198] In
der Natur der oben entwickelten Anschauungen lag es aber doch, dass
der christliche Geist und die christliche Sitte sich sehr entschieden
gegen alle Polygamie und irgendwelche Zugeständnisse in dieser Richtung
auflehnten. Ja, das Christentum that noch einen wesentlichen Schritt
weiter. Es forderte nicht bloss Monogamie, sondern Monogynie, indem es
als ein religiöses, unabänderliches, unbiegsames Dogma lehrte, dass
alle Arten des Geschlechtsverkehrs ausser lebenslänglichen Verbindungen
strafbar seien. Deshalb machte es auch dem im Altertume zulässigen
Konkubinate einen offenen und unversöhnlichen Krieg, der freilich
erst sehr spät zum Siege führte. In Deutschland z. B. wurde das
Konkubinat erst durch die Polizeiordnungen von 1530 und 1577 als etwas
Unsittliches und Gemeingefährliches reichsgesetzlich verboten. Indem
nun das Christentum lehrte, sein wider die Natur sündigendes Dogma
als unumstösslich anzusehen, und strenge gesellschaftliche Strafen
und tiefe Schmach auf vorübergehende Verbindungen legte, hat es diese
in den meisten Ländern zu heimlichen und verhüllten gemacht. Denn die
von den Kirchenvätern verfochtene gleichmässige Verpflichtung beider
Geschlechter zur Keuschheit ging lange nicht in das Volksbewusstsein
der Christenheit über, besteht sogar noch nicht in der Gegenwart,
welche immer noch für Mann und Weib einen anderen sittlichen Massstab
hat. Der strenge Tadel gegen die aussereheliche Verbindung stützt
sich eben nicht auf ein Naturgesetz, sondern nur auf eine positive
Satzung; kein Wunder daher, dass zu allen Zeiten dagegen gefrevelt
ward. Immerhin rief die Erhebung der Ehe zum Sakrament die Überzeugung
hervor, dass die lebenslängliche Verbindung +eines+ Mannes und +einer+
Frau unter allen Umständen die einzige nicht ungesetzliche Form des
Geschlechtsverkehrs sei, und diese Überzeugung hat die Kraft einer
intuitiven sittlichen Überzeugung erlangt.[1199]
Die in solchen Anschauungen wurzelnde Ehe ward der Boden für
die christliche Familie, die Schöpfung eines liebenswürdigen
und bewundernswerten, aber, wie man einräumen muss, aus der
natürlichen Ordnung der menschlichen Gesellschaft mit verzückter
Überschwänglichkeit sich flüchtenden Idealismus. Die Verhimmelung der
Ehe, die das Christentum als Gegensatz der auf Sinnlichkeit gegründeten
Familie des Altertums erfand, ist im Grunde ebenso widernatürlich
wie diese. Die Sklavenkette, welche im Morgenlande das Weib fesselt,
sie ward in der christlichen Welt zum Joch, in das Mann und Weib
gleich grausam eingeschlossen wurden. Die überschwängliche Anschauung
vom Familienleben, welche die christliche Welt bei ihrer Schöpfung
beherrschte, fand in den zwei oben berührten Gegensätzen Ausdruck:
in der Ehelosigkeit und in der Unlösbarkeit der Ehe. Es waren dies
aber zwei Satzungen, welche die sittliche Ordnung wieder aus ihrem
natürlichen Gefüge rissen. Das Klosterwesen entspross jener, der
zum sittlichen System erhobene Ehebruch dieser. Es sind gegen die
Klöster die schwersten sittlichen Anklagen geschleudert worden, und
wenn auch die moderne geschichtliche Forschung vielen derselben den
Boden entzogen hat und sie als Übertreibungen erscheinen lässt, so
bleibt doch genug davon noch übrig. Immerhin, bemerkt sehr treffend
+Lecky+, bleibt es sehr zweifelhaft, ob die Klöster, selbst in ihrer
schlimmsten Zeit, nicht mehr Elend verhütet als gestiftet haben,
und in den barmherzigen Schwestern haben die religiösen Orden einen
der vollkommensten Typen der Weiblichkeit geschaffen.[1200] Nach
der andern Seite hin war das +Minnewesen+ des Mittelalters eine
Auflehnung der Natur gegen einen unnatürlichen Zwang, das Rütteln
an der Fessel einer schrecklichen Einrichtung, ein Protest der
natürlichen menschlichen Freiheit, der später freilich rohere und
cynischere Formen annahm und in einer Weise überwucherte, dass er zu
einem sittlichen und gesellschaftlichen Fluch zu werden drohte.[1201]
Im Kreise der höfischen Kultur, welche in Frankreich und Deutschland
ihren Sitz hatte,[1202] war eine dem heidnischen Altertume fremde
Blume aufgeblüht: die Empfindung der +Liebe+, der den Geschlechtstrieb
veredelnden, über ihn hinaus begehrenden Liebe, zu deren Entwicklung
die vom Christentum gepredigte Gottesliebe mit ihrer schwärmerischen
Überschwänglichkeit nicht wenig beigetragen haben mag. Zu keiner Zeit
der Welt hat man wohl so viel über das Wesen der Liebe gegrübelt,
als in jener der Minnesänger. Die „Frau Venus“ ist allgewaltig, und
jedermann huldigt ihr als seiner Herrin, der Laie und der Geistliche,
der Kaiser und der Papst wie der einfachste Ritter und Dichter. Sie
alle sind der Liebe gegenüber wehrlos. Ursache und Geheimnis dieser
Herrschaft war, dass die Frau mit der vollen, edlen Weiblichkeit ganz
und voll in das Leben eintrat, dass sie sich des Reiches bemächtigte,
welches ihr rechtmässiges Eigentum war, der Gemütswelt, aber ganz
und gar, und einzig nur dieser.[1203] In der Erziehungsweise jener
rauhen Zeit fand zwar die sorgende und waltende Hausfrau ihre volle
Berechtigung, nicht minder aber die gesellige Dame die Bildung des
Geistes und Gemütes. An Kenntnissen war das Weib im elften und zwölften
Jahrhundert dem Ritter zumeist überlegen. Die Grundlage aller höfischen
Sitte war aber echte, wahre Weiblichkeit, Gottesfurcht, Tugend,
Schamhaftigkeit und Bescheidenheit oder die „Masse“.[1204] In den
Strahlen dieser Sonne keimte jener zuerst übersinnliche Frauendienst,
welcher dem Ritter Minne zu guten edlen Frauen vorschrieb und ihm
gestattete, auch zu einer hoch über ihm stehenden Dame das Auge zu
erheben. Nach der Weise der Zeit ward das Verhältnis zwischen dem
Ritter und seiner Dame etwa als das eines Vasallen gegenüber seinem
Lehnsherrn aufgefasst und trug durchaus den Stempel der Idealität
und Reinheit -- aber nicht lange. Rasch genug trat der Umschwung ein
und war im Laufe des dreizehnten Jahrhunderts schon grösstenteils
vollendet. Sehr würde man irren, wollte man annehmen, dass diese von
den Dichtern des Mittelalters besungenen zärtlichen Neigungen lediglich
platonischer Natur geblieben seien. Uneigennützige Schwärmer waren
denn doch nur selten. An der sehr natürlichen Forderung von Gegenliebe
musste aber die Reinheit des Verhältnisses notwendig scheitern. Und
wenn je eine Zeit allein den realen Genuss im Auge gehabt hat, so ist
es die damalige; mit blossem Anbeten und Schmachten ist weder den
Männern, noch den Frauen gedient.[1205] Nur zu oft fand der treue
Minner Erhörung und nicht immer bedurfte es dazu langer Prüfungszeit.
Sicher, dass nicht alle hohe Damen ihren liebenden Dichter schmachten
und verschmachten liessen und den Sehnsüchtigen, nach der Liebe
Hungernden mit freundlichen Blicken, guten Worten, einem Handkuss oder,
wenn es hoch kam, mit einem Kuss abspeisten. So trug der Frauendienst
und mit ihm das Rittertum die Ursache der Entartung in sich selber.
Diese Ursache war der Zwiespalt mit der Ehe,[1206] von welcher die oben
erwähnten strengen Begriffe galten. Nun musste aber der Ritter eine
Frau minnen, gleichviel ob sie verheiratet war oder nicht, gleichviel
ob er selbst eine Gattin hatte oder nicht. Letzterer durfte er indes
seine Ritterdienste nicht widmen; es musste eine andere sein. Dabei
ward der Charakter des Verführers in der christlichen Volkslitteratur
in einer Weise verherrlicht und idealisiert, wozu sich keine Parallele
im Altertum finden lässt. Indem nun das Rittertum die Minne als Zeichen
auf die Fahne erhoben, unbekümmert um das bürgerliche Sittengesetz,
geriet es mit der allgemein gültigen Moral in Streit. Hatte sich die
alte Minne so oft in der Übersinnlichkeit, in idealer Schwärmerei
gefallen, so stürzte sie aus dieser Ätherhöhe in die krasseste
Begierde hinab. +Guibert+ von Nogent kennzeichnet seine Zeitgenossen
folgendermassen: „So waren überhaupt allgemein die Sitten, dass wenn
sie nicht der Liebe nachgingen, sie bei jeder Gelegenheit sich grausam
zeigten. Wie sie nämlich nie die Gattenpflichten achteten, so konnten
sie auch ihre Gemahlinnen nicht davon zurückhalten, ihr Glück bei
anderen zu versuchen.“ Ja, Frauen suchten sich oft mit Gewalt Männer
gefügig zu machen. Doch bedurfte es des Zwanges in den meisten Fällen
nicht. Unter ihren Standesgenossinnen trafen die armen Ritter, welche
auf Abenteuer auszogen, genug an, welche ihnen auf halbem Wege entgegen
kamen. So schildern wenigstens die Dichter ihre Zeit. Mädchen geloben
geradezu, ihre Keuschheit für einen berühmten Helden aufzubewahren,
suchen dieselben in ihren Schlafkammern auf und ermuntern die
Zaghaften. Und es will fast scheinen, als ob die Dichter durchaus nicht
übertrieben.
Bei allen Schattenseiten dieser gesellschaftlichen Verhältnisse sind
das Rittertum und der von ihm ausgebildete Frauendienst für die
Geschichte der Familie dennoch von grosser Bedeutung gewesen. Dies
+eine+ Gefühl der Liebe, bemerkt +Gervinus+, diese Bereitwilligkeit
in einem rauhen Geschlechte von Männern, von dem zarteren Geschlechte
Sitte und Zucht zu lernen, milderte damals die Roheit des Lebens,
warf die erste Freude in ein eintöniges Dasein. Erst das Rittertum
erhob auch die Frau zu der ihr eigenen, ihrer Wesenheit entsprechenden
Stellung, welche sie heute noch in der Familie einnimmt, wonach sie die
eine Hälfte des menschlichen Lebens, das Gemüt und die Häuslichkeit,
auf sich nimmt, pflegt und vertritt. Es ist die gesellschaftliche
Hebung der Frau um so bedeutsamer, als sie dieselbe trotz ihrer
rechtlichen Stellung erlangte, wonach das Weib von altersher unmündig
und des Schutzes bedürftig war. Noch weniger war es das ältere
Christentum, welches ihre Eigenart anerkannte, denn die priesterliche
Beschränktheit jener früheren Zeiten betrachtete das Weib durch Evas
Verführung für niedriger stehend, als den Mann. Unter dem vereinigten
Einflusse gewisser früheren jüdischen Schriftwerke und der asketischen
Anschauung blieb man bei der Behauptung, dass die Stellung der Frau
von Haus aus eine untergeordnete sei. Auch jetzt trat sie durchaus
nicht aus ihrer rechtlichen Unfreiheit und Bevormundung heraus; sie
blieb in dieser Beziehung was sie war und wie sie es war. Ja, in der
ganzen feudalen Gesetzgebung erhielten die Frauen eine viel tiefere
Stellung als im heidnischen Kaiserreiche. Nächst den persönlichen
Beschränkungen, welche notwendig aus den Lehren über die Ehescheidung
und die Unterordnung des schwächeren Geschlechts entstanden, wehrten
viele strenge Verordnungen den Frauen den Besitz eines irgend
beträchtlichen Vermögens und liessen ihnen beinahe bloss die Wahl
zwischen Ehe und Kloster. Das Gesetz betonte beständig die völlig
untergeordnete Beschaffenheit des weiblichen Geschlechts, und überall,
wo das kanonische Recht die Grundlage der Gesetzgebung war, herrschten
Erbfolgegesetze, welche die Interessen der Frauen und Töchter opferten,
sowie eine nach diesen Gesetzen gestaltete öffentliche Meinung.[1207]
Der Grundsatz: _Mulier taceat in ecclesia_ galt auch im Rechtsleben.
Nur so viel war gegenüber den Zuständen im Altertume gewonnen, dass die
Familie nicht mehr bloss auf der Agnation sich aufbaute, sondern auch
die Verwandtschaft der weiblichen Linie, die Kognation, immer mehr in
ihre Rechte trat.
Mittlerweile, während im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert
die ritterliche Gesellschaft, welcher die Familie nicht genügte, in
immer tieferen Verfall geriet, keimte und wuchs schon neues Leben
aus anderer Quelle, eine neue Gesittung. Es erblühten die Städte,
es erstarkte die bürgerliche Kraft. Sozial hatte aber diese neue
Kultur die Erziehung auch der bürgerlichen Frau zur vollen und
gleichberechtigten Bildung des Geistes wie des Gemütes zur Folge, so
dass fortan auch der bescheidene Herd die volle Befriedigung bot, die
bis dahin nur die höfische Halle gewährt hatte.[1208] Erst in dieser
späten Zeit wuchs der Begriff der +Familie+ zu dem heran, was sie
uns heute noch ist: zu einer auf Monogamie und Blutsverwandtschaft
ruhenden Verbindung von Gatten, Eltern und Kindern, vom Bande der
Liebe umschlungen und getragen von Autorität und Pietät. In der
so gearteten Familie wurde auch der Ehebegriff die natürliche,
sittliche, rechtliche und religiöse Verbindung von Mann und Weib zur
wechselseitigen Ergänzung, zur liebevollen Ausgleichung der Gegensätze
des Körpers, Geistes und Gemütes, zur Darstellung eines vollen, ganzen,
harmonisch gestalteten Menschenlebens. Freilich erlangten diese Sätze
zumeist bloss theoretische Geltung; verwirklicht wurden sie niemals
und nirgends allgemein. Hat doch das Christentum der Familie eine
bevorzugte Familienlosigkeit entgegengesetzt und sie selbst, durch
die Unlösbarkeit der Ehe, der sittlichen Freiheit beraubt, welche
die Wurzel jeder Moral, die Grundlage jeder Sittlichkeit ist. Einen
bedeutsamen Schritt in dieser Richtung brachte erst die Reformation,
indem sie die Ehe ihres sakramentalen Charakters entkleidete und die
Wohlthat gewährte, ein unleidlich und unsittlich gewordenes Verhältnis,
das weder innerlich, noch äusserlich mehr eine wahrhafte Ehe ist, lösen
zu können. Heute nennt man das eine demokratische Errungenschaft.
Am meisten näherte sich noch dem erreichbaren Ideal des Familienlebens,
wie es dem natürlichen Rechte entstammt und auf die sittliche
Freiheit sich gründet, die jüdische Familie des späten Mittelalters
und der vorencyklopädischen Epoche. Die Juden Europas führten und
führen vielfach noch heute im ganzen ein etwas zurückgezogenes und
abgeschlossenes Familienleben. Freilich waren auch Nachteile damit
verbunden, aber die Vorteile glichen sie andererseits wieder aus. Ihr
Familienleben, gerade weil es abgeschlossen war, hat an Wärme und Würde
gewonnen. In wenigen Familien ist so viel Beschaulichkeit, elterliche
und geschwisterliche Zuneigung, Achtung vor dem Alter und Sorge für die
Kinder, wie in jüdischen Familien. Die Frauen auch sind veredelt, nicht
erniedrigt worden dadurch, dass ihr Wirkungskreis auf sie selbst und
ihre Familie beschränkt blieb. Das Christentum strebte zwar das gleiche
Ideal an, ja es war dem Judentume zu demselben Weg weisend, aber es
erreichte dieses Ideal nicht, weil es sich nicht entschliessen konnte,
das natürliche Recht anzuerkennen und die sittliche Freiheit walten zu
lassen. Im Widerspruch mit jenem, feindlich dieser, vollbrachte es jene
Zersetzung, der Familie, welche die Gesellschaft zerwühlt.
Zersetzung der Familie? Ist dies auch das richtige Wort? Handelt es
sich nicht bloss um eine neue Wandlung, eine Umgestaltung, wie deren
die Entwicklungsgeschichte der Familie schon so manche gebracht? Ein
kurzer Rückblick auf die gewonnenen Forschungsergebnisse wird diese
Frage am besten beantworten.
[1190] +Lecky+. A. a. O. S. 261-266.
[1191] +Johannes Jansen+ erläutert dies dahin, dass allerdings solche,
welche schon Frauen hatten, zuweilen zum Priestertume angenommen
wurden, dass aber weder Bischöfe, noch Priester während ihres
Priestertums Frauen nahmen. (+Joh. Jansen+. Geschichte des deutschen
Volkes seit dem Ausgang des Mittelalters. Freiburg 1881. Bd. III. S.
184.)
[1192] +Lecky+. A. a. O. S. 268-278.
[1193] +Hans Prutz+. Staatengeschichte des Abendlandes im Mittelalter.
Berlin 1885. Bd. I. S. 354.
[1194] +Lecky+. A. a. O. S. 272-273.
[1195] Matthäus 19, 8. 9.
[1196] Deshalb bezeichnet das kanonische Recht Ehe und Verlöbnis
mit einem und demselben Worte: _Sponsalia_, und lässt das Verlöbnis
(_Sponsalia de futuro_) schon durch die fleischliche Verbindung der
Verlobten von selbst zur Ehe (_Sponsalia de praesenti_) werden.
[1197] Ephes. 5, 32.
[1198] Vielweiberei herrschte an den Höfen der Merowinger, welche
gleichzeitig so viele Frauen hatten als ihnen beliebte, und Karl der
Grosse hielt einen Harem trotz einem türkischen Sultan. Er lebte in
einer Doppelehe und hielt sich viele Kebsweiber. In noch späterer
Zeit erneuerte König Friedrich II. zu Palermo die halborientalische
Haremswirtschaft, die schon in der normannischen Zeit dort üblich
gewesen war (H. +Prutz+. A. a. O. S. 607). Der oft angeführte Fall
von der Doppelehe des Grafen von Gleichen hat nach des Freiherrn von
+Tettau+ Untersuchungen wenig geschichtlichen Hintergrund, und ebenso
wenig Gewicht ist wohl auf die Geschichte des Hennegauer Ritters Gileon
von Prasignyes mit seinen zwei Frauen zu legen. Geschichtlich dagegen
ist die Doppelehe des Landgrafen Philipp von Hessen, welcher auch
die Vielweiberei öffentlich verteidigen liess. Philipps Hofprediger,
Dionysius Melander, welcher selbst drei lebende Frauen hatte, vollzog
die Trauung mit der zweiten Frau. Dass viele Reformatoren die
Vielweiberei nicht missbilligten, wird wohl kaum abzustreiten sein.
Die Wiedertäufer predigten sie offen in Münster 1531. Wer ein rechter
Christ sein wolle, verkündigten die Prädikanten, müsse mehrere Weiber
nehmen. Jeder nahm der Frauen so viel er wollte; Rothmann vier, Jan
van Leiden sechzehn Frauen. In einer Visitationsordnung der Grafschaft
Mansfeld vom Jahre 1554 wird als allgemein berichtet: mehr dann ein
Mann oder Weib zugleich zur Ehe haben. Und kurz nach dem Westfälischen
Frieden ward Bigamie in dem sehr entvölkerten Deutschland nicht bloss
gesetzlich erlaubt, sondern sogar von der Obrigkeit gewünscht. Der
fränkische Kreistag zu Nürnberg fasste am 14. Februar 1650 folgenden
Beschluss, der wörtlich nach den Akten lautet: „Es soll hinfüro jedem
Mannsspersonen 2 Weyber zu heyrathen erlaubt sein; dabei doch alle
und Jede Mannssperson ernstlich erinnert, auch auf den Kanzeln öfters
ermanth werden sollen, Sich dergestalten hierinnen zu verhalten und
vorzusehen, dass er sich völlig und gebührender Diskretion und versorg
befleisse, damit Er als ein ehrlicher Mann, der ihm zwei Weyber zu
nemmen getraut, beede Ehefrauen nicht allein nothwendig versorge,
sondern auch under Ihnen allen Unwillen verhüette.“ Wie lange dieser
Beschluss gesetzliche Kraft hatte, ist leider nicht mehr zu ermitteln.
In jüngster Zeit haben bekanntlich die Mormonen ihre gesellschaftlichen
Zustände thatsächlich auf Vielweiberei gegründet.
[1199] +Lecky+. A. a. O. S. 290.
[1200] +Lecky+. A. a. O. S. 309.
[1201] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 53.
[1202] Der normannische Adel Englands war von Frankreich abhängig; alle
anderen Länder waren ebenfalls teils abhängig von der in Frankreich
heimischen Kultur, teils, wie der skandinavische Norden und vollends
der Osten, ohne nähere Berührung mit derselben, im Besitze einer
eigentümlichen, aus andern Quellen stammenden oder ganz wesentlich
modifizierten Bildung.
[1203] +Jakob Falke+. Die ritterliche Gesellschaft im Zeitalter des
Frauenkultus. Berlin o. J. S. 49.
[1204] A. a. O. S. 58.
[1205] +Alwin Schultz+. Das höfische Leben zur Zeit der Minnesänger.
Leipzig 1879-80. Bd. I. S. 451.
[1206] +Falke+. A. a. O. S. 74.
[1207] +Lecky+. A. a. O. S. 284.
[1208] +Falke+. A. a. O. S. 172.