XXX.

Rückblick und Ausblick.

In den Urzeiten unseres Geschlechtes, als dieses allmählich tierischen

Zuständen entwuchs, lebte der Mensch in kleinen Horden, eine der

andern feindlich gesinnt, mühsam den Kampf ums Dasein kämpfend.

Ähnlich dem Leittiere der Herde, mag der Stärkste der Hordenführer

gewesen sein. Innerhalb dieser kleinen Kreise herrschte ungebundener

Geschlechtsverkehr, eingeschränkt bloss durch natürliche Momente,

wie sie auch in der Tierwelt sich geltend machen. Keine Ehe,

keine Elternschaft, keine Kindschaft, nichts als Hordenglieder,

blutsverwandte Geschlechtsgenossen. Allmählich tauchte indes in

dieser Geschlechtsgenossenschaft ein Etwas auf, aus dem lange später

die Familie hervorgehen sollte, und allem Anschein nach war dies das

Werk, das Verdienst des Weibes. Bei allen Säugern empfindet die Mutter

eine viel lebhaftere und frühere Zuneigung zu den Jungen, als deren

Erzeuger. In der Geschlechtsgenossenschaft hatten die Kinder keine

Väter, wohl aber Mütter, welche sie an ihrem Busen nährten, meist

mehrere Jahre hindurch. Das instinktmässige Gefühl der Mutterliebe

bildete sich dabei immer stärker aus, immer später trennte sich

die Mutter vom Kinde. Es entstand die Muttergruppe, welcher als

dauernder Bestandteil der Mann noch fremd blieb. Nach und nach

tritt die auf die Gleichheit des Blutes sich gründende Mutterfolge

hinzu. Der Mutter bewegliche Habe geht auf deren Kinder, als deren

nächste Blutsverwandte, über, endlich auch jene des Mannes auf die

Schwesterkinder.

Je mehr der Mensch jedoch sich geistig und moralisch entfaltete,

desto mehr enttierten sich auch seine geschlechtlichen Ansprüche.

Der wilde Mann befriedigte sie zunächst nach dem Gesetze des Rechtes

des Stärkeren: innerhalb und ausserhalb der Horde. Er raubte Weiber

fremder, feindlicher Geschlechtsgenossenschaften und fügte sie dem

eigenen Stamme als sein persönliches Besitztum ein. Noch galten

sie ihm nicht höher als die Habe an leblosen Dingen, aber mit der

Vermehrung der letzteren erwuchs auch die Liebe zum Besitze selbst.

Viel Weiber zu besitzen ward sein Ehrgeiz, sein Stolz und zugleich

sein Reichtum. Mildere Sittung, steigende Kultur setzten endlich die

friedliche Verständigung mit dem Feinde an Stelle der rohen Gewalt.

Der Weiberkauf verdrängte den Frauenraub, der zum blossen Sinnbild

herabsank. Noch gab es keine Regel bei diesen Beweibungen; jede

Geschlechtsgenossenschaft handelte nach ihrer Weise, die eine exogam,

die andere endogam; aber von dem Augenblicke, als eine bestimmte

Vereinbarung über die Beweibung erfolgte, war auch der Begriff der

Ehe geboren, war dieselbe nun, wie zumeist, polygamisch, manchmal

polyandrisch oder, was selten, monogamisch. Innerhalb der so geordneten

Horde herrschte lange noch grosse geschlechtliche Freiheit unter den

Jünglingen und Mädchen, aber das gekaufte Weib gehörte dem Manne als

sein wohlerworbener Besitz, als seine „Sache“, und musste als solche

geachtet werden. Zuvor unbekannt, wird Ehebruch jetzt Verletzung des

Eigentums, Verbrechen. Ängstlich hütet der Herr seine weiblichen

Schätze in abgesonderten Räumen, bewahrt sie vor jeglicher fremden

Berührung, schaltet und waltet damit aber nach Gutdünken, und überlässt

sie dem Gastfreunde oder jemandem, von dem er sich Nutzen verspricht.

Obgleich unter diesen Verhältnissen das Weib längst den Erzeuger ihrer

Kinder kannte, lebten diese doch lange noch in der Mutterfolge fort,

bis endlich auch sie dem Eigentume ihres Vaters anheimfielen, nach

dem Grundsatze: Wer das Feld besitzt, dem gehört auch die Frucht.

Noch kannte diese Zeit nur Vater+rechte+, keine Vater+pflichten+,

so wenig als Vaterliebe. In diesen Anschauungen erstarkte die

väterliche Gewalt, es erstand die Patriarchalfamilie, richtiger die

Sippe, welche den grossen Kreis aller in der Gewalt des Patriarchen

befindlichen, männlichen und weiblichen Mitglieder umfasste und eine

gründliche Umwälzung der Verwandtschaftsbegriffe zur Folge hatte. Die

natürliche mütterliche Blutsverwandtschaft ward ersetzt durch die

künstliche Vorstellung der Abstammung von einem gemeinsamen Ahnherrn,

und diese neue Verwandtschaft pflanzte sich bloss in der männlichen

Linie fort. Dies geschah indes nur bei solchen Völkern, welche schon

eine vergleichsweise hohe Gesittungsstufe erklommen und denen die

Beweibung zu einer ernsten Ehe geworden, geeignet, als Boden scharf

umschriebener Rechtsverhältnisse zu dienen. Diese Ehe war nicht mehr

die freie natürliche Handlung der mutterrechtlichen Zeit, sondern

hatte den gesellschaftlichen Zweck, +rechtmässige+ Erben zu schaffen

und wurde damit Gegenstand wirtschaftlicher Berechnung. Wesentlich

solchen wirtschaftlichen Gründen entsprang die Einehe, und mit ihr

war der erste grosse Akt der seit dem Aufkommen des Patriarchats sich

vollziehenden Knechtung des Weibes vollendet; es sank von seiner Höhe

herab, und es gab von nun an nur mehr herrschende und beherrschte

Klassen.

Die patriarchalen Sippen waren nichts anderes als Zerbröckelungen

der durch Vermehrung zum kopfreichen Stamme angeschwollenen,

ursprünglichen, blutsverwandten Horde oder Geschlechtsgenossenschaft.

Das Grundeigentum nahm denselben Gang. Der einstens dem ganzen

Stamme gehörige Boden ward zerstückelt, und die Sippengenossenschaft

trat an Stelle der ethnischen Gruppe, des Stammes. Solche kleinere

Gesellschaften, deren Blutsverwandtschaft nicht mehr unbedingt, sondern

bloss mehr oder weniger rein war, lebten als Clane oder Sippen oft

unter gemeinsamem Dache, verbunden durch die gleichen Interessen.

Unter dem Einflusse des Ahnendienstes erstarkte gar mächtig das

Sippengefühl, so dass es endlich die allgemeineren Interessen des

Stammes oder des Volkes überwog. Für den einzelnen ward in dieser

Entwicklungsperiode die Sippe der eigentliche Hort, der ihm Schutz und

Zuflucht gewährte; ihrer Erhaltung ward alles daher untergeordnet

und der Familienegoismus zur höchsten Tugend erhoben. Wohl konnte dem

nicht anders sein in einer Zeit, als die grosse Gemeinschaft, Volk,

Staat, sich um den einzelnen kaum bekümmerte, als jeder aufwuchs

und lebte, wie er eben konnte. In dieser patriarchalischen Sippe

gelangte auch die Einehe zu immer grösserer Geltung. Monogamie war

freilich überall und stets das Los der Armut gewesen; nur Reiche

vermochten sich mehrere Weiber zu halten; es gereichte der Einehe

aber zur Bevorzugung, dass sie strengere Gestaltung der auf Agnation

beruhenden Familie begünstigte. Nicht ohne schwere Überwindung bequemte

man sich dazu, und lange blieb die Einweiberei für den Mann nichts

als eine gesetzliche Fiktion, denn fast überall waren ihm neben der

einen Ehefrau Nebenweiber, Kebsinnen, oft Sklavinnen gestattet.

Während aller dieser Phasen einer niedrigen Gesittung ist den Weibern

Eifersucht verwehrt.[1209] Erst als die Sippe durch Anschwellen der

Kopfzahl wiederum zur Zersplitterung in Sonderfamilien sich genötigt

sah, ward die Einehe auch immer mehr zur Einweiberei, ohne indes die

polygynischen Gelüste bis auf unsere Tage völlig unterdrücken zu

können, so dass man zur Annahme berechtigt ist, die wirkliche, strenge

Einehe widerstrebe noch jetzt der Mehrzahl der Menschheit, besonders

ihrer männlichen Hälfte.

In der Altfamilie, welche gleich der neueren auf Eltern und Kinder

sich beschränkte, aber aus der Sippenzeit noch die väterliche Gewalt

über Weib und Kinder bewahrte, gedieh wohl auch die Empfindung der

+Liebe+, deren Anteil an der Bildungsgeschichte der Familie so schwer

zu bestimmen ist, deren erste Regungen sich fast jeder geschichtlichen

Beobachtung entziehen. Nichts ist indes merkwürdiger als die

Betrachtung der Veränderungen, welche Theorie und Praxis der Liebe im

Laufe der Zeiten erlitten haben. Wenn wir die dichterische Darstellung

dieser Leidenschaft im Altertum, im Mittelalter und in der neueren Zeit

bis herab auf die neueste miteinander vergleichen, so eröffnet sich

uns eine auf- und niedersteigende Stufenleiter der ungleichartigsten

Bilder, die sich mit der verschiedenen Auffassung des Gegensatzes

von Mann und Weib keineswegs deckt. Die Kulturgeschichte lehrt

nämlich, dass nicht allein die geistige, sondern auch die sinnliche

Liebe zu verschiedenen Zeiten eine andere ist, so dass man sie nach

vollendetem Übertritt aus der einen Phase in die andere kaum mehr als

die nämliche Leidenschaft zu erkennen vermag. Nur so viel lässt sich

sagen: von ihren Merkmalen herrscht bald das eine, bald das andere

im allgemeinen vor, keines aber fehlt irgend einer Zeit gänzlich. Ja

den Einzelwesen fehlen sie nie, so dass der sinnliche Mensch je nach

dem Grade seiner Sinnlichkeit die sinnliche Seite, der geistige je

nach dem Masse seiner geistigen Kraft die geistige Seite der Liebe

entfaltet.[1210] Der Mensch auf der Stufe der Altfamilie war nun schon

längst nicht mehr Sinnenmensch allein. Seine Gesittung war ja Hand

in Hand mit seiner geistigen Entwicklung gegangen. Es begreift sich,

dass mit der Vergeistigung der Liebe auch das eheliche Band immer

enger, die Monogamie immer strenger wurde. Auch hängen die Wandlungen

der Liebe mit dem Wechsel der religiösen Anschauungen zusammen, wenn

sie auch von diesen nicht geradezu bedingt werden. Das Christentum

vermochte niemals die Dauerlosigkeit, die Flüchtigkeit der Liebe als

einen ihr innewohnenden Grundzug anzuerkennen. Die Einsicht war noch

nicht gekommen, dass der Verliebte nur im Dienste der Natur steht, die

sich um anderes kümmert als um unser Wohl und Wehe. Die Erhaltung der

Gattung bezweckend, fördert sie die Individuen nur als Mittel zu diesem

Zweck und wirft sie beiseite, sobald dieser Dienst geleistet ist. Wie

sie im Frühling zahllose Blüten treibt, um die reichste Gelegenheit,

die günstigste Wahl zur Fortpflanzung zu schaffen, so führt sie auch,

mittelst der geschlechtlichen Wechselanziehung, Menschen zu Menschen,

und zwar um so unwiderstehlicher, je besser ihren Zwecken damit gedient

ist, ohne die mindeste Rücksicht darauf, wie die Gepaarten nachher

dabei zurechtkommen. Ethische Rücksichten kommen dabei so wenig in

Betracht, dass die für den gedachten Zweck der Natur mustergültigen

Verbindungen den Verbundenen meist teuer zu stehen kommen. Einen

schnell vorübergehenden Lusttaumel müssen sie mit der Unlust ihres

ganzen Lebensrestes bezahlen, weil durch diese Verbindungen für das

kommende Geschlecht auf Kosten des gegenwärtigen gesorgt wird, wie das

spanische Sprichwort sagt: _Quien se casa por amores ha de vivir con

dolores_ (Wer aus Liebe heiratet, hat unter Schmerzen zu leben). Wenn

nun eine gewisse Auffassung für die Liebe „die Ewigkeit des Gefühls“

beansprucht, sagt +Julius Duboc+, so muss ihr auch das ganze Leben

des Individuums und sein Inhalt, in welchen eins das andere ablöst

und alles dem Gesetze der Vergänglichkeit unterworfen ist, entadelt

erscheinen. Dies entspricht der christlichen Weltanschauung, welche

stets die Ewigkeit als ein Reales im Hintergrunde ihrer Gedanken- und

Gefühlswelt hat, und es war auch nur folgerichtig, dass die Kirche die

Familie auf die Unauflösbarkeit und Heiligkeit der Ehe gründete. Nicht

aber entsprach dies einer menschlichen Denk- und Empfindungsweise,

welche in der Begrenzung der Erscheinungswelt zu leben, zu denken und

zu fühlen gelernt hat.

Obzwar das Christentum insbesondere durch die Marienverehrung unleugbar

viel dazu beigetragen hat, das Ideal der Frauen zu erheben und zu

läutern, die Sitten der Männer zu mildern, so hat es doch ebenso

unverkennbar die Ehe zu einem wahren Joche gestaltet, dem die wachsende

Gesittung in der einen oder anderen Weise, zumeist in Widerspruch mit

dem herrschenden Sittengesetz, zu entrinnen sich bemühte. Nicht bloss

die Prostitution gelangte im christlichen Mittelalter zu gewaltiger

Ausdehnung, es fehlte auch sonst an ehebrecherischen Verhältnissen

nicht, für welche den Mann wenigstens stets nur geringe Ahndung traf.

Die Reformation brachte endlich die Ehescheidung mit der Freiheit

der Wiedervermählung, und die französische Revolution, welche die

Vorrechte abschaffen wollte, musste natürlich auch das kanonische des

Ehesakraments beseitigen. Längst war ja der +Staat+ entstanden und

unter dem Schutze der von ihm erlassenen Gesetze heischten die Bürger

eine grössere Summe persönlicher Freiheit. In dem Masse nun, als die

Gesetze menschlicher wurden, liessen sie auch die eigenen Rechte der

Familie als einer sozialen und sittlichen Macht zurücktreten zu

Gunsten der egoistischen Freiheit des Individuums. Erst in neuerer

Zeit indes brach sich mehr und mehr die Auffassung Bahn, dass die

bürgerliche Gültigkeit der Ehe von dem religiösen Akt überhaupt

unabhängig sein müsse. Schon in der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts

führte in Holland die religiöse Duldsamkeit zu einer gesetzlichen

Anerkennung der bürgerlichen Eheschliessung, und zugleich wurde in

England, allerdings nur vorübergehend, die +Zivilehe+ eingeführt. Dem

Grundsatz der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz entsprechend,

machte sie die französische Revolution vollends zur Bedingung, und von

Frankreich aus ging das System in die meisten übrigen Länder über.

Die der Zivilehe zu Grunde liegende Auffassung entspricht dem unser

heutiges öffentliches Recht beherrschenden Grundsatz der Religions- und

Gewissensfreiheit.

Das Mass der Freiheit in der Ehe war aber von jeher verschieden bei

den verschiedenen Völkern. Danach gestaltete sich auch das Ehe- und

Familienleben selbst, dessen Darstellung ausserhalb des Rahmens dieses

Buches liegt. Volkstum und hergebrachte Sitte nahmen darauf den

grössten Einfluss. Deshalb sind z. B. Ehe und Familie des Briten anders

als jene des Spaniers, die des Deutschen anders als die des Italieners

oder Franzosen. So wird, um bloss ein Beispiel zu nennen, in Frankreich

die Ehe gesetzlich als eine Verbindung zweier Personen bestimmt, welche

einander Treue, Beistand und Hilfe durch das ganze Leben schulden;

in Deutschland wird dagegen das Wesen der Ehe im geschlechtlichen

Akt selbst gesehen.[1211] Massgebend für alle bleibt aber jeweils

die Stellung der Frau. Im Vereine mit den Rechtsüberlieferungen

Altroms, mit manchen barbarischen und feudalen Anschauungen sind die

christlichen Ideen bei einem hinkenden Kompromiss angekommen, wonach

das Weib weder Sklavin, noch Dienerin mehr ist, wohl aber vielfach in

Unmündigkeit[1212] verharrt. Während jedoch in England +John Stuart

Mill+ nicht mit Unrecht von der „Hörigkeit“ der Frau sprechen konnte,

erfreut diese sich jenseits des Ozeans schon der weitgehendsten

Unabhängigkeit. In den Vereinigten Staaten sind die Frauen Königinnen,

baut sich die Familie auf ausgedehnter Freiheit aller ihrer Mitglieder

auf. Aber auch in Europa ist der Zug der Zeit unstreitig auf Lockerung

der Ehefesseln und der Familienbande gerichtet, und zwar moralisch

wie gesetzlich. Noch besteht die Familie und ihre Habe vererbt sich

im Wege der männlichen und weiblichen Verwandtschaft; noch ist die

Familie in vieler Beziehung allmächtig, aber diese Allmacht ruht

mehr in ihrem moralischen Ansehen, als in der gesetzlichen Gewalt

ihres Oberhauptes; vielmehr schrumpft die väterliche Gewalt über die

Kinder immer mehr ein und steht im umgekehrten Verhältnis zu den immer

wachsenden Verpflichtungen, welche der grosse Gesamtorganismus, der

Staat, dem Einzelnen auferlegt. Familiensinn und Familiengeist sind

in entschiedener Abnahme begriffen und mit der Verflüchtigung des

Familienbewusstseins im Volke geht die steigende Leichtigkeit der

Schliessung und Lösung der Ehe Hand in Hand.[1213] Zwar giebt es keine

Statistik der Liebesbriefe und Küsse, und keine der Verlobungen, wohl

aber eine Statistik der Ehen und Ehescheidungen, und diese beweist

unwiderlegbar, dass in vielen Staaten der höchsten Gesittung die Ehen

zurückgehen, die Scheidungen zunehmen und die Familien durch geringere

Zahl der Geburten immer kleiner werden.

So wird denn häufig die Frage erörtert, ob das herrschende

Familienverhältnis an keiner Krankheit sieche? Was man jedoch für

Krankheit ausgiebt, ist eine Bedingung der Kulturentwicklung selbst.

Da will der eine als einziges Motiv der Ehe die Liebe gelten lassen

und vergisst völlig die Wandelbarkeit, wie die Flüchtigkeit dieses

Gefühls. Noch in der Jugendzeit unserer Väter und Grossväter muss

den von der Liebe Ergriffenen, Umnebelten, so recht eigentlich

Hören und Sehen vergangen sein. Die Liebe ward nicht etwa nur als

eines der Ideale des Lebens, sondern geradezu als das Lebensideal

schlechthin betrachtet. Nach dieser Zeit sehen wir aber sodann eine

Übergangsperiode die moderne Welt zu jener realistischen Anschauung

von der Liebe hinüberleiten, wie sie nunmehr Leben und Dichtung mit

geringfügigen Ausnahmen gleichmässig beherrscht. Wie lang oder kurz

auch in dieser nüchternen Auffassung die „drei schönen Frühlingstage

Liebe, Rausch und Jugend“ im Leben des einzelnen sind, ist von

individuellen Verhältnissen abhängig, und hierbei sind nicht allein

Wesen und Beschaffenheit des Individuums, seine vitale Energie, seine

Kraft, Frische und Gesundheit, sondern auch die äusseren Lebensumstände

desselben von wesentlicher Bedeutung. Flieht die Liebe den Luxus der

Paläste und alles schwelgerische Wesen, so sitzt sie doch auch nicht

gern vor leeren Schüsseln; wo Schmalhans Küchenmeister ist und die Not

zum Fenster hereinschaut, da wird ihr unheimlich, sie macht sich davon

und sucht sich einen trauteren Aufenthalt. Die Wissenschaft untersuchte

bekanntlich die Beziehungen von Heiraten und Getreidepreisen und

fand ein auffallend regelmässiges Verhältnis. Die höchsten Weizen-

und Roggenpreise fielen mit der geringfügigsten Summe von Trauungen

zusammen und die meisten Trauungen mit den niedrigsten Preisen. Sehr

erklärlich, weil um so weniger Junggesellen sich entschliessen, die

Sorgen eines jungen Hausstandes sich aufzubürden, je kostspieliger das

Leben wird. Haben wir doch gesehen wie eng verknüpft die Geschichte der

Familie seit Urzeiten mit wirtschaftlichen Fragen gewesen. Ein anderer

jammert wieder, „dass die Ehe, ursprünglich als einzig statthafte Form

der Liebe zwischen Mann und Weib gedacht“ -- was nebenbei bemerkt

das schnurgerade Gegenteil der Wahrheit und ihrer geschichtlichen

Entwicklung ist -- „ihren Inhalt vollständig verloren habe und zur

grössten aller Lügen der Gesellschaft geworden sei, dass man sich

gewöhnlich heirate, ohne nach Neigung zu fragen, dass Jünglinge und

Mädchen... förmlich dazu erzogen werden, sich die Liebe von der Ehe

durchaus gesondert vorzustellen, ja sogar jene und diese in der Ehe

als gegensätzlich zu empfinden.“[1214] Stellten aber nicht schon die

provençalischen Liebeshöfe geradezu den Satz auf, dass sich die Liebe

mit dem Ehestande nicht vertrage? „Die Konvenienzheirat, von der

Gesellschaft für höchst sittlich gehalten, sei, sagt man, sittenloser

als das Konkubinat.“[1215] Ich könnte lange fortfahren, ohne die Klagen

über das Elend der modernen Ehe zu erschöpfen, wie die schöngeistigen

Schriften sie fast auf jeder Seite und beinahe bei allen Kulturvölkern

bieten. Allein konnten solche Klagen nicht zu allen Zeiten erhoben

werden? Ist die „Konvenienzheirat“, die Heirat aus Schicklichkeit oder

meinetwegen die Vernunftehe etwas anderes als der alte Frauenkauf in

gesitteter Gestalt? War die Ehe der Römer etwas anderes als eine solche

Vernunftehe? Waren es nicht seit unvordenklichen Zeiten die Ehen im

ganzen grossen Bauernstande, gerade so wie sie es heute noch sind,

wo die eheliche Liebe weit mehr in der Freundschaft als in der Minne

wurzelt? Und hat endlich nicht zu allen Zeiten, bildlich gesprochen,

nach +Wachenhusens+ treffender Bemerkung, das weibliche Geschlecht,

das die meist begehrten Genüsse dieser Welt zu vergeben hat, sie für

seidene Kleider hingegeben, während sie doch ohne diese genossen

werden?[1216]

Jede Gesittung hat ihre Härten, scharfen Ecken und Kanten, an denen

der einzelne sich blutig und wund stösst --, auch die unserige. Wahr

ist: viele Männer und Frauen kommen nicht zur Gründung eines eigenen

Daheims, daher Vermehrung der unehelich Geborenen, Umsichgreifen

der Prostitution, immer grössere Dringlichkeit der sogenannten

Frauenfrage. Nicht umsonst geht jetzt jene grosse Bewegung, welche

der Frau gilt, durch die Kulturwelt. Der Emanzipationsdrang des

Weibes ist die sittliche Reaktion gegen die frühere moralische

Erniedrigung, die dichterische Ausbeutung des Familienelends ist der

Aufschrei der zerrütteten und bedrohten Gesellschaft. Aber W. H.

+Riehl+ hat in seinem geistvollen und scharfsinnigen Buche über die

Familie nachgewiesen,[1217] wie die höhere Gesittung +naturgemäss+

zu einer immer tieferen Ausprägung des Charakteristischen der beiden

Geschlechter führen muss, also zu einer bestimmteren Unterscheidung

von Mann und Frau, daher das Streben, den Frauen den gleichen Beruf

mit den Männern zu überweisen, keine That des Fortschritts wäre.

Wahr ist ferner: Nur die verheiratete Frau darf Sinne, Herz und Blut

haben und Kinder in die Welt setzen, so viel sie Lust und Kraft hat.

Voll Unbarmherzigkeit und Unversöhnlichkeit haftet sich dagegen das

Vorurteil, das an der geschiedenen Frau keinen Anstoss nimmt, an die

Jungfrau, welche Weib geworden ohne priesterlichen Segen. Und ebenso

ist es mit den Folgen verbotener Liebe. Ein eheliches Kind, und wäre

der Herr Ehegatte noch so unschuldig daran, tritt mit Jubel und Ehren

aufgenommen in die Welt; die Frucht der Liebe aber muss zeitlebens ein

Brandmal auf der Stirn tragen und ein Bastard heissen. Was kann das

Kind dafür, dass seine Eltern sich liebten, auch ohne vor der Welt

glücklich sein zu dürfen? Gewiss, aber nicht erst von heute, sondern

seitdem es ein Vaterrecht giebt, heisst der soziale Firnis für die

Geschichte: Legitimität! Und ging man früher in solcher Härte gegen

das Individuum nicht noch viel weiter? Wahr ist endlich auch, dass

viele Männer, insbesondere der höheren Stände, erst in einem Alter

zur Gründung der Familie gelangen, in welchem ihr Gemüt an Frische,

ihr Herz an Empfänglichkeit verloren hat. Aber nur Unwissenheit kann

sittliche +Um+kehr, +Wieder+erweckung der uralt-heiligen Ordnung

verlangen, welche dem natürlichen Rechte, der sittlichen Freiheit

entstamme und das Glück begründe, die Tugend feste und den einzelnen

wie der Gesamtheit den moralischen Frieden, die Ruhe des Gemütes, das

Glück des Herzens +wiedergebe+. Diese gepriesene uralt-heilige Ordnung

hat eben +niemals+ und +nirgends+ bestanden. Man kann also nicht zu

ihr umkehren, sie nicht wieder erwecken, sie kann nicht wiedergeben,

was man nie besessen. Schon seit Einführung der Monogamie ist die

ganze Geschichte eine Reihe von Klassenkämpfen, und die Gegensätze

können sich nimmer ausgleichen, nur noch verschärfen. Heute, nachdem

das Vater- und Erbrecht erst wenige tausend Jahre geherrscht, steht

die moderne Gesellschaft anscheinend ratlos vor ihren ureigenen

Erzeugnissen.

Angesichts dieser Beobachtungen spricht man gerne, des geschichtlichen

Werdeganges unkundig, von Siechtum, Versumpfung, Zersetzung, Fäulnis,

Verderbtheit. Zu allen Zeiten ward indes die Lockerung althergebrachter

Sitten, die Erschütterung altgewohnter Zustände als verdammenswert,

verderblich und sittenlos befunden. Wenn nun +Peschel+ betont, die

Geschichte erteile uns die Lehre, dass alle hochgestiegenen Völker

die eheliche und überhaupt die geschlechtliche Reinheit strenge

gehütet haben, sowie dass jeder Lockerung der Sitten die Zerrüttung

der Gesellschaft auf dem Fusse folgte,[1218] so zeigt die nämliche

Geschichte uns auch andererseits, dass gerade in Zeiten grosser

geistiger Aufklärung und grosser gesellschaftlicher Verfeinerung die

Beziehungen der Geschlechter oft höchst zügellos gewesen sind.[1219]

Allemal hat aber in solchen Gährungsepochen die Gesittung schliesslich

obgesiegt und ist ein dauernder Kulturgewinn die Folge gewesen. Und

so wird es wohl auch diesmal wieder sein! Sehr wahr bemerkt +Lecky+,

dass von allen Gebieten der Sittenlehre die Frage über die Beziehungen

der Geschlechter und die richtige Stellung der Frauen diejenigen der

Zukunft sind, über deren Lösung die grösste Unsicherheit schwebt.[1220]

Darf solch ein Ausblick in die Zukunft gewagt werden, so ist es

vielleicht statthaft zu denken: +Die Entwicklungsrichtung der Familie

wird abhängen von jener des Staates+.

Was die Ehe anbetrifft, so hat sich gezeigt: +keine+ Eheform ist

+unbedingt+ notwendig. Die Menschheit hat es schon mit gar vielen

versucht. Sie wird neue Formen ersinnen. Nach welcher Richtung sie

sich bewegen werden, lässt sich bloss ahnen: wahrscheinlich in jener,

die gesellschaftlich die erspriesslichste sein wird. Das Nützliche

schwankt aber je nach der Beschaffenheit der Gesellschaft. Dort wo

der Staat an der Kindererziehung unbeteiligt verharrt, wird strengere

Einehe notwendig werden; die Familie wird fester gefügt sein müssen,

denn nur in ihr werden die kommenden Geschlechter Schutz und Erziehung

erhalten können. Wo hingegen, wie in den Ländern höchster Gesittung,

die Interessen der Einzelwesen immer mehr der Solidarität zustreben,

wird der Staat stufenweise immer mehr die Familie in der Sorge um

die Erziehung seiner zukünftigen Bürger ersetzen müssen.[1221]

Genau betrachtet hat Ähnliches sich von Alters her vollzogen. Die

ursprüngliche Vaterfamilie war, so sahen wir, ein Mikrokosmus,

welcher Staat, Kirche, Schule, Volkswirtschaft, Gesellschaft im

Keime enthielt und die Verrichtungen dieser Lebenskreise mit

vollzog. Allmählich aber lösten sich die Verrichtungen der genannten

umfassenderen Lebenskreise von der Familie ab und die Familie ward

auf ihre eigenartigen Verrichtungen beschränkt. Die Familie, lehrt

man, ist die Grundlage von Gesellschaft und Staat. Zwiefach falsch:

geschichtlich und thatsächlich! Der Staat ist keineswegs die erweiterte

Familie, noch ist der Organismus der Familie schlechthin ein Vorbild

des Staatsorganismus.[1222] Familienleben und Staatsleben bedingen

sich nicht in ihrem Prinzip, wohl aber in ihren Wirkungen.[1223] Die

wirtschaftlichen und die Erziehungsaufgaben einer Kulturgemeinschaft

lassen sich ohne die Familie lösen, die heutige Familie sich nur

schwer dem Geiste des Kulturfortschrittes anpassen. Ist die oben

erwähnte Allmacht der Familie, selbst in ihrer jetzigen, schon

abgeschwächten Gestalt, nicht in mancher Hinsicht kulturgefährlich?

Kraft dieser Allmacht dürfen Eltern ihre Kinder um ein Bettelgeld der

Maschinenarbeit ausliefern, deren Geistesanlagen und Körperkraft

verschleudern, sie sogar an das Laster verkaufen. Und alles dieses

dank einer volltönenden Phrase, des Schlagwortes „Elternrechte“. So

wenig aber „Kinder haben“ Würde verleiht, so wenig und noch weniger

giebt es Rechte auf diese Kinder. Vielmehr sind +sie+ berechtigt, sagt

treffend +Ferdinand von Saar+, von den Eltern zu fordern, was sie immer

wollen, von ihnen, die sie in die Welt gesetzt im raschen Taumel einer

sünd'gen Lust. Eine gute Erziehung ist die einzige Entschuldigung,

welche die Eltern vor den Wesen haben -- denen sie das gefährliche

Geschenk des Lebens machten; denn sie ist das Mittel, die unbegehrte

Existenz würdig oder wenigstens erträglich zu machen. So urteilt

scharfsinnig eine Frau.[1224] Oft aber kümmern sich die Eltern gar

nicht oder nur schlecht um der Kinder geistige und sittliche Erziehung.

Ja, die Beispiele von Ausbeutung, von bewusster Verwahrlosung sind gar

nicht vereinzelt. Erst als die gesellschaftliche Obervormundschaft des

Staates einigermassen zur Geltung gelangte, konnten die schwersten und

verderblichsten Fesseln der Kindersklaverei gelockert werden. Wo bleibt

die ausnahmslose Berechtigung der Familie? Wo ihr sittlicher Wert? Man

versuche also nicht, das „Heiligtum der Familie“ zu verherrlichen.

Sie hat zu allen Zeiten neben ihren glänzend strahlenden Lichtseiten

auch ihre sehr hässlichen Flecken gehabt, und so wie die Lobredner

sie darstellen, gehört sie meist in das Bereich frommer Wünsche, auch

theoretischer Anforderungen, welchen die Wirklichkeit nur selten

entspricht. Wer vermöchte es zu leugnen, dass in der grossen Mehrzahl

der Fälle, seine Familienumgebung dem Kinde eine bedauerliche Schule

sei, wie geschaffen, den Körper zu verkümmern, das Gemüt zu verderben

und den Geist zu fälschen?[1225]

So wie sie dermalen ist, mit allen ihren leuchtenden Vorzügen und

schweren Mängeln, ist die Familie ein geschichtlich notwendig

Gewordenes, aus den jeweiligen Gesittungszuständen Hervorgegangenes,

und wer +macht+ denn, fragt sehr treffend +Riehl+, in letzter Instanz

die politischen und sozialen Zustände, als das Volk selber?[1226]

Was die Familie in Wechselwirkung für die Förderung der Gesittung

geleistet hat, muss und soll ihr unvergessen bleiben. So will es die

Unparteilichkeit der geschichtlichen Beurteilung. Auf absehbare Zeiten

ist auch ihre Rolle nicht ausgespielt. Nur so viel kann man, glaube

ich, voraussetzen, dass ganz im Gegensatze zu H. +Spencers+ Annahme,

in gewissen Gesellschaften wenigstens, die Bedeutung der Familie eine

immer geringere werden wird. Ich kann die Ansicht des geistvollen

+Riehl+ nicht teilen, dass wir jetzt schon bei dem der Familienallmacht

entgegengesetzten Extrem stünden, wo die Familie erdrückt wird von der

schrankenlosen Berechtigung des Individuums.[1227] Allmählich wird aber

die Gesellschaft allerdings es stets mehr als ihre Aufgabe erachten,

weniger die Ehe zu regeln und mehr die neue Gesellschaft heranzubilden.

Die Sorge um die Kindheit wird ihr wichtigstes Interesse sein, während

die Verbindungen der beiden Geschlechter an sich in wachsender Weise

als einfache Handlungen des Privatlebens gelten, sich immer freier

lösbarer gestalten dürften. Erziehen, und gut erziehen, darauf wird der

Staat immer mehr abzielen und dieses wichtige Geschäft an sich nehmen.

Wie diese einschneidende Umgestaltung der Familie im gesellschaftlichen

Organismus sich vollziehen, wo sie Halt machen werden, steht freilich

dahin. Auf dem weiten Gebiete, wo Staat und Familie sich berühren,

erkennt man vorerst nur unbestimmte Umrisse, schwankende Gestalten.

Diese festzuhalten, ihnen Körper und Wesenheit zu verleihen, bleibt

Sorge und Aufgabe der nachkommenden Enkelgeschlechter.

[1209] +Ch. Letourneau+. Sociologie. S. 357-358. 379-380.

[1210] Vergl. darüber: +Karl Julius Duboc+. Die Psychologie der Liebe.

Hannover 1874.

[1211] Daher gilt in Deutschland eine vollständige und unheilbare

Untüchtigkeit des Mannes, welche während der Ehe entstanden ist, als

Scheidungsgrund (+Schmidts+ Jahrbücher der in- und ausländischen

gesamten Medizin. Leipzig 1888. Bd. 218. S. 269).

[1212] In den Niederlanden bewirkte die Reformation frühzeitig grössere

Selbständigkeit der Frau. Siehe: S. J. +Fockema Andreae+. _Bijdragen

tol de Nederlandsche Rechtsgeschiedenis._ Haarlem 1888. Bd. I. S. 87-62.

[1213] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 220.

[1214] +Max Nordau+. Die konventionellen Lügen der Kulturmenschheit.

Leipzig 1884. S. 330.

[1215] +Richard Voss+. Rolla. Die Lebenstragödie einer Schauspielerin.

Leipzig o. J. Bd. II. S. 65.

[1216] +Hans Wachenhusen+. Was die Strasse verschlingt. Berlin 1882.

Bd. I. S. IV. Bekanntlich sucht jedes Zeitalter das Gute in der

Vergangenheit. So singt z. B. +Ariost+:

_Cortesi donne ebbe l'antiqua estade,

Che le virtà, non le ricchesse, amaro.

Al tempo nostro si ritrovan rade,

A cui, più del guadagno, altro sia caro._

(_Orlando furioso, 26._)

[1217] +W. H. Riehl.+ Die Familie. Stuttgart, 1873. S. [?]

[1218] +Peschel+. Völkerkunde. S. 220.

[1219] +Lecky+. Sittengeschichte Europas. Bd. II. S. 309.

[1220] A. a. O.

[1221] +Letourneau+. Sociologie. S. 359-360.

[1222] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 117.

[1223] A. a. O. S. 110.

[1224] +Auguste Groner+ im Echo 1887. Bd. II. S. 360.

[1225] +Letourneau+. A. a. O. S. 381.

[1226] W. H. +Riehl+. A. a. O. S. 284.

[1227] A. a. O. S. 230.

Sach-Register.

Abasen 498.

Abessinier 311. 328. 339. 359.

Abiponer 311.

_Abortus_ s. Fruchtabtreibung.

Ackerbau der Nomaden 198.

Adel 351. 518.

Adighe 292.

Adiye oder Bubi 68.

Adoption in Altrom 545,

in Japan 385.

Adrogation 545.

Ägypter 334. 336. 369-371.

Affen, sind oft Polygamisten 22-23.

Afghanen 224. 264. 265. 311.

Afrika, Ausdehnung des Matriarchats in -- 108-211.

Polyandrie in -- 245-246.

Agareb 334.

Agathyrsen 130. 241.

Aghori- oder Aghorpunts 70.

Agnation 204. 235,

der Römer 523. 541.

Ahnendienst 270. 375. 460.

Aht 179.

Aikeam-benanos 216.

_Akdi_ 438.

Akwapim 210.

Albanesen 265. 435. 515. 516.

Albatros (_Diomedea exulans_) 20.

Aleuten 245. 327. 436.

Alfuren 229. 231. 266. 267. 268. 311.

Alligator 18.

Altbayern 300.

Altfamilie 529.

„Altvater“ 303.

Amazonen 127. 216.

_Ambel-anak_-Ehe 236. 267.

Amethyst-Schnecke (_Janthina_) 33.

_Ampallang_ 294. 295.

Amsel (_Merula vulgaris_) 29.

Andamanen s. Mincopie.

Angelsachsen 316.

_Angobr_ 316.

Anstandsgefühl s. Sittsamkeit.

Anthropomorphen, Monogamie der -- 26.

Ihre Grausamkeit 114.

Antlitz, Verhüllung des -- der Frauen 94-96. 400. 419-421.

Apingi 78.

Araber 95. 116. 153. 171. 186. 198. 237-238. 264. 327. 360. 391-401.

441. 493.

Araukaner 291.

Arawaken 140. 171.

Arc, Jeanne d' -- 119.

_Archon_ 522.

Argentinier 74.

Arier 239.

Weiberraub 296.

Eheformen 297.

Ethnologisches über die -- 453-455.

Älteste Kulturzustände 455-463.

Aristokratie entspringt aus dem Patriarchat 497-498. 518.

Armenier 336. 512.

_Arscha-Ehe_ 312. 463.

Arthropoden 33.

_Arusi_ 403.

Aschanti 209.

Aschira 69.

Aserbeidschan 442.

_Asura_-Ehe. 312. 463.

Asyr 327.

„Atapeius“ 215. 244.

Athen, Familienleben in -- 534-536.

Atlasvögel 21.

Attikotten 499.

Auerhahn 19.

Ausblick auf die Entwicklung der Familie 578-581.

Auser 256.

Australier 22. 62. 68. 88. 91. 103. 108. 109. 133-139. 148. 152-153.

181. 182-183. 184. 187. 194-195. 207. 215. 244. 290. 293.

Avanos 245.

Baenda 89.

Bafiote 342.

Bahamainsulaner 67.

Bajuwaren 517. 519.

Bakongo 109.

Balanten 348.

Bali-Insulaner 183.

Balonda 78. 203. 211.

Balti 260.

Bambarra 12.

Banksinseln 290.

Barea 211.

Bastarde fehlen im Islâm 415.

Batta 205. 229. 230. 232. 266. 268. 291. 295.

Bawe-Neger 68.

Bazen 211.

Bê-Mbang-Nê 215.

Beama 137.

Beduinen 198. 441.

Beilegung (_Composition_) 288. 289.

Bekleidung, beginnt oft erst mit der Altersreife 60.

Schamgefühl befestigt in der -- 75-76;

aber nicht aus Schamgefühl entstanden 83-87;

-- kann Schamhaftigkeit erwecken 88-90;

-- anfangs in den Geschlechtern nicht differenziert 112.

Belunesen 266.

Berber 208-209. 327.

Bergkalmyken 154.

Beschneidung 363.

Beuteltiere 38.

Bhutia 251-252.

Biber 35.

Bihe 209.

_Bina_-Ehe 255. 266.

_Bint-amm_ 396.

Birkhahn (_Tetrao tetrix_ L.) 19.

_Birun_ 417.

Bisayer 295.

Bissagos-Neger 309.

Blut, Einheit des -- 155.

Blutbrüderschaft 156-158.

Blutschande der ersten biblischen Menschen 59;

-- hat ursprünglich nicht bestanden 130.

Scheu vor -- bei den Buschmännern 142.

Entstehung derselben 179-181;

im Islâm 402.

Bochârâ 434.

Bodo 179.

Bogos 211.

Bojken 256.

Bongo 308.

Bosnien 320. 512.

Botokuden 50. 68. 90. 103. 140.

_Brahma_-Ehe 463.

Brasilianische Indianer 185. 186. 311.

Mischlinge 451.

_Bratstvenici_ 503.

_Bratstvo_ 502.

Brautlauf 300.

Brautschatz 269. 298.

Brautstand 546-547.

Brehongesetze in Irland. 494. 499.

Britannier 242.

Bruder, seine Rolle im Patriarchat 204.

Bruni 294.

_Bryllup_ 300.

Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung · 第 63 / 70 题