Rückblick und Ausblick.
In den Urzeiten unseres Geschlechtes, als dieses allmählich tierischen
Zuständen entwuchs, lebte der Mensch in kleinen Horden, eine der
andern feindlich gesinnt, mühsam den Kampf ums Dasein kämpfend.
Ähnlich dem Leittiere der Herde, mag der Stärkste der Hordenführer
gewesen sein. Innerhalb dieser kleinen Kreise herrschte ungebundener
Geschlechtsverkehr, eingeschränkt bloss durch natürliche Momente,
wie sie auch in der Tierwelt sich geltend machen. Keine Ehe,
keine Elternschaft, keine Kindschaft, nichts als Hordenglieder,
blutsverwandte Geschlechtsgenossen. Allmählich tauchte indes in
dieser Geschlechtsgenossenschaft ein Etwas auf, aus dem lange später
die Familie hervorgehen sollte, und allem Anschein nach war dies das
Werk, das Verdienst des Weibes. Bei allen Säugern empfindet die Mutter
eine viel lebhaftere und frühere Zuneigung zu den Jungen, als deren
Erzeuger. In der Geschlechtsgenossenschaft hatten die Kinder keine
Väter, wohl aber Mütter, welche sie an ihrem Busen nährten, meist
mehrere Jahre hindurch. Das instinktmässige Gefühl der Mutterliebe
bildete sich dabei immer stärker aus, immer später trennte sich
die Mutter vom Kinde. Es entstand die Muttergruppe, welcher als
dauernder Bestandteil der Mann noch fremd blieb. Nach und nach
tritt die auf die Gleichheit des Blutes sich gründende Mutterfolge
hinzu. Der Mutter bewegliche Habe geht auf deren Kinder, als deren
nächste Blutsverwandte, über, endlich auch jene des Mannes auf die
Schwesterkinder.
Je mehr der Mensch jedoch sich geistig und moralisch entfaltete,
desto mehr enttierten sich auch seine geschlechtlichen Ansprüche.
Der wilde Mann befriedigte sie zunächst nach dem Gesetze des Rechtes
des Stärkeren: innerhalb und ausserhalb der Horde. Er raubte Weiber
fremder, feindlicher Geschlechtsgenossenschaften und fügte sie dem
eigenen Stamme als sein persönliches Besitztum ein. Noch galten
sie ihm nicht höher als die Habe an leblosen Dingen, aber mit der
Vermehrung der letzteren erwuchs auch die Liebe zum Besitze selbst.
Viel Weiber zu besitzen ward sein Ehrgeiz, sein Stolz und zugleich
sein Reichtum. Mildere Sittung, steigende Kultur setzten endlich die
friedliche Verständigung mit dem Feinde an Stelle der rohen Gewalt.
Der Weiberkauf verdrängte den Frauenraub, der zum blossen Sinnbild
herabsank. Noch gab es keine Regel bei diesen Beweibungen; jede
Geschlechtsgenossenschaft handelte nach ihrer Weise, die eine exogam,
die andere endogam; aber von dem Augenblicke, als eine bestimmte
Vereinbarung über die Beweibung erfolgte, war auch der Begriff der
Ehe geboren, war dieselbe nun, wie zumeist, polygamisch, manchmal
polyandrisch oder, was selten, monogamisch. Innerhalb der so geordneten
Horde herrschte lange noch grosse geschlechtliche Freiheit unter den
Jünglingen und Mädchen, aber das gekaufte Weib gehörte dem Manne als
sein wohlerworbener Besitz, als seine „Sache“, und musste als solche
geachtet werden. Zuvor unbekannt, wird Ehebruch jetzt Verletzung des
Eigentums, Verbrechen. Ängstlich hütet der Herr seine weiblichen
Schätze in abgesonderten Räumen, bewahrt sie vor jeglicher fremden
Berührung, schaltet und waltet damit aber nach Gutdünken, und überlässt
sie dem Gastfreunde oder jemandem, von dem er sich Nutzen verspricht.
Obgleich unter diesen Verhältnissen das Weib längst den Erzeuger ihrer
Kinder kannte, lebten diese doch lange noch in der Mutterfolge fort,
bis endlich auch sie dem Eigentume ihres Vaters anheimfielen, nach
dem Grundsatze: Wer das Feld besitzt, dem gehört auch die Frucht.
Noch kannte diese Zeit nur Vater+rechte+, keine Vater+pflichten+,
so wenig als Vaterliebe. In diesen Anschauungen erstarkte die
väterliche Gewalt, es erstand die Patriarchalfamilie, richtiger die
Sippe, welche den grossen Kreis aller in der Gewalt des Patriarchen
befindlichen, männlichen und weiblichen Mitglieder umfasste und eine
gründliche Umwälzung der Verwandtschaftsbegriffe zur Folge hatte. Die
natürliche mütterliche Blutsverwandtschaft ward ersetzt durch die
künstliche Vorstellung der Abstammung von einem gemeinsamen Ahnherrn,
und diese neue Verwandtschaft pflanzte sich bloss in der männlichen
Linie fort. Dies geschah indes nur bei solchen Völkern, welche schon
eine vergleichsweise hohe Gesittungsstufe erklommen und denen die
Beweibung zu einer ernsten Ehe geworden, geeignet, als Boden scharf
umschriebener Rechtsverhältnisse zu dienen. Diese Ehe war nicht mehr
die freie natürliche Handlung der mutterrechtlichen Zeit, sondern
hatte den gesellschaftlichen Zweck, +rechtmässige+ Erben zu schaffen
und wurde damit Gegenstand wirtschaftlicher Berechnung. Wesentlich
solchen wirtschaftlichen Gründen entsprang die Einehe, und mit ihr
war der erste grosse Akt der seit dem Aufkommen des Patriarchats sich
vollziehenden Knechtung des Weibes vollendet; es sank von seiner Höhe
herab, und es gab von nun an nur mehr herrschende und beherrschte
Klassen.
Die patriarchalen Sippen waren nichts anderes als Zerbröckelungen
der durch Vermehrung zum kopfreichen Stamme angeschwollenen,
ursprünglichen, blutsverwandten Horde oder Geschlechtsgenossenschaft.
Das Grundeigentum nahm denselben Gang. Der einstens dem ganzen
Stamme gehörige Boden ward zerstückelt, und die Sippengenossenschaft
trat an Stelle der ethnischen Gruppe, des Stammes. Solche kleinere
Gesellschaften, deren Blutsverwandtschaft nicht mehr unbedingt, sondern
bloss mehr oder weniger rein war, lebten als Clane oder Sippen oft
unter gemeinsamem Dache, verbunden durch die gleichen Interessen.
Unter dem Einflusse des Ahnendienstes erstarkte gar mächtig das
Sippengefühl, so dass es endlich die allgemeineren Interessen des
Stammes oder des Volkes überwog. Für den einzelnen ward in dieser
Entwicklungsperiode die Sippe der eigentliche Hort, der ihm Schutz und
Zuflucht gewährte; ihrer Erhaltung ward alles daher untergeordnet
und der Familienegoismus zur höchsten Tugend erhoben. Wohl konnte dem
nicht anders sein in einer Zeit, als die grosse Gemeinschaft, Volk,
Staat, sich um den einzelnen kaum bekümmerte, als jeder aufwuchs
und lebte, wie er eben konnte. In dieser patriarchalischen Sippe
gelangte auch die Einehe zu immer grösserer Geltung. Monogamie war
freilich überall und stets das Los der Armut gewesen; nur Reiche
vermochten sich mehrere Weiber zu halten; es gereichte der Einehe
aber zur Bevorzugung, dass sie strengere Gestaltung der auf Agnation
beruhenden Familie begünstigte. Nicht ohne schwere Überwindung bequemte
man sich dazu, und lange blieb die Einweiberei für den Mann nichts
als eine gesetzliche Fiktion, denn fast überall waren ihm neben der
einen Ehefrau Nebenweiber, Kebsinnen, oft Sklavinnen gestattet.
Während aller dieser Phasen einer niedrigen Gesittung ist den Weibern
Eifersucht verwehrt.[1209] Erst als die Sippe durch Anschwellen der
Kopfzahl wiederum zur Zersplitterung in Sonderfamilien sich genötigt
sah, ward die Einehe auch immer mehr zur Einweiberei, ohne indes die
polygynischen Gelüste bis auf unsere Tage völlig unterdrücken zu
können, so dass man zur Annahme berechtigt ist, die wirkliche, strenge
Einehe widerstrebe noch jetzt der Mehrzahl der Menschheit, besonders
ihrer männlichen Hälfte.
In der Altfamilie, welche gleich der neueren auf Eltern und Kinder
sich beschränkte, aber aus der Sippenzeit noch die väterliche Gewalt
über Weib und Kinder bewahrte, gedieh wohl auch die Empfindung der
+Liebe+, deren Anteil an der Bildungsgeschichte der Familie so schwer
zu bestimmen ist, deren erste Regungen sich fast jeder geschichtlichen
Beobachtung entziehen. Nichts ist indes merkwürdiger als die
Betrachtung der Veränderungen, welche Theorie und Praxis der Liebe im
Laufe der Zeiten erlitten haben. Wenn wir die dichterische Darstellung
dieser Leidenschaft im Altertum, im Mittelalter und in der neueren Zeit
bis herab auf die neueste miteinander vergleichen, so eröffnet sich
uns eine auf- und niedersteigende Stufenleiter der ungleichartigsten
Bilder, die sich mit der verschiedenen Auffassung des Gegensatzes
von Mann und Weib keineswegs deckt. Die Kulturgeschichte lehrt
nämlich, dass nicht allein die geistige, sondern auch die sinnliche
Liebe zu verschiedenen Zeiten eine andere ist, so dass man sie nach
vollendetem Übertritt aus der einen Phase in die andere kaum mehr als
die nämliche Leidenschaft zu erkennen vermag. Nur so viel lässt sich
sagen: von ihren Merkmalen herrscht bald das eine, bald das andere
im allgemeinen vor, keines aber fehlt irgend einer Zeit gänzlich. Ja
den Einzelwesen fehlen sie nie, so dass der sinnliche Mensch je nach
dem Grade seiner Sinnlichkeit die sinnliche Seite, der geistige je
nach dem Masse seiner geistigen Kraft die geistige Seite der Liebe
entfaltet.[1210] Der Mensch auf der Stufe der Altfamilie war nun schon
längst nicht mehr Sinnenmensch allein. Seine Gesittung war ja Hand
in Hand mit seiner geistigen Entwicklung gegangen. Es begreift sich,
dass mit der Vergeistigung der Liebe auch das eheliche Band immer
enger, die Monogamie immer strenger wurde. Auch hängen die Wandlungen
der Liebe mit dem Wechsel der religiösen Anschauungen zusammen, wenn
sie auch von diesen nicht geradezu bedingt werden. Das Christentum
vermochte niemals die Dauerlosigkeit, die Flüchtigkeit der Liebe als
einen ihr innewohnenden Grundzug anzuerkennen. Die Einsicht war noch
nicht gekommen, dass der Verliebte nur im Dienste der Natur steht, die
sich um anderes kümmert als um unser Wohl und Wehe. Die Erhaltung der
Gattung bezweckend, fördert sie die Individuen nur als Mittel zu diesem
Zweck und wirft sie beiseite, sobald dieser Dienst geleistet ist. Wie
sie im Frühling zahllose Blüten treibt, um die reichste Gelegenheit,
die günstigste Wahl zur Fortpflanzung zu schaffen, so führt sie auch,
mittelst der geschlechtlichen Wechselanziehung, Menschen zu Menschen,
und zwar um so unwiderstehlicher, je besser ihren Zwecken damit gedient
ist, ohne die mindeste Rücksicht darauf, wie die Gepaarten nachher
dabei zurechtkommen. Ethische Rücksichten kommen dabei so wenig in
Betracht, dass die für den gedachten Zweck der Natur mustergültigen
Verbindungen den Verbundenen meist teuer zu stehen kommen. Einen
schnell vorübergehenden Lusttaumel müssen sie mit der Unlust ihres
ganzen Lebensrestes bezahlen, weil durch diese Verbindungen für das
kommende Geschlecht auf Kosten des gegenwärtigen gesorgt wird, wie das
spanische Sprichwort sagt: _Quien se casa por amores ha de vivir con
dolores_ (Wer aus Liebe heiratet, hat unter Schmerzen zu leben). Wenn
nun eine gewisse Auffassung für die Liebe „die Ewigkeit des Gefühls“
beansprucht, sagt +Julius Duboc+, so muss ihr auch das ganze Leben
des Individuums und sein Inhalt, in welchen eins das andere ablöst
und alles dem Gesetze der Vergänglichkeit unterworfen ist, entadelt
erscheinen. Dies entspricht der christlichen Weltanschauung, welche
stets die Ewigkeit als ein Reales im Hintergrunde ihrer Gedanken- und
Gefühlswelt hat, und es war auch nur folgerichtig, dass die Kirche die
Familie auf die Unauflösbarkeit und Heiligkeit der Ehe gründete. Nicht
aber entsprach dies einer menschlichen Denk- und Empfindungsweise,
welche in der Begrenzung der Erscheinungswelt zu leben, zu denken und
zu fühlen gelernt hat.
Obzwar das Christentum insbesondere durch die Marienverehrung unleugbar
viel dazu beigetragen hat, das Ideal der Frauen zu erheben und zu
läutern, die Sitten der Männer zu mildern, so hat es doch ebenso
unverkennbar die Ehe zu einem wahren Joche gestaltet, dem die wachsende
Gesittung in der einen oder anderen Weise, zumeist in Widerspruch mit
dem herrschenden Sittengesetz, zu entrinnen sich bemühte. Nicht bloss
die Prostitution gelangte im christlichen Mittelalter zu gewaltiger
Ausdehnung, es fehlte auch sonst an ehebrecherischen Verhältnissen
nicht, für welche den Mann wenigstens stets nur geringe Ahndung traf.
Die Reformation brachte endlich die Ehescheidung mit der Freiheit
der Wiedervermählung, und die französische Revolution, welche die
Vorrechte abschaffen wollte, musste natürlich auch das kanonische des
Ehesakraments beseitigen. Längst war ja der +Staat+ entstanden und
unter dem Schutze der von ihm erlassenen Gesetze heischten die Bürger
eine grössere Summe persönlicher Freiheit. In dem Masse nun, als die
Gesetze menschlicher wurden, liessen sie auch die eigenen Rechte der
Familie als einer sozialen und sittlichen Macht zurücktreten zu
Gunsten der egoistischen Freiheit des Individuums. Erst in neuerer
Zeit indes brach sich mehr und mehr die Auffassung Bahn, dass die
bürgerliche Gültigkeit der Ehe von dem religiösen Akt überhaupt
unabhängig sein müsse. Schon in der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts
führte in Holland die religiöse Duldsamkeit zu einer gesetzlichen
Anerkennung der bürgerlichen Eheschliessung, und zugleich wurde in
England, allerdings nur vorübergehend, die +Zivilehe+ eingeführt. Dem
Grundsatz der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz entsprechend,
machte sie die französische Revolution vollends zur Bedingung, und von
Frankreich aus ging das System in die meisten übrigen Länder über.
Die der Zivilehe zu Grunde liegende Auffassung entspricht dem unser
heutiges öffentliches Recht beherrschenden Grundsatz der Religions- und
Gewissensfreiheit.
Das Mass der Freiheit in der Ehe war aber von jeher verschieden bei
den verschiedenen Völkern. Danach gestaltete sich auch das Ehe- und
Familienleben selbst, dessen Darstellung ausserhalb des Rahmens dieses
Buches liegt. Volkstum und hergebrachte Sitte nahmen darauf den
grössten Einfluss. Deshalb sind z. B. Ehe und Familie des Briten anders
als jene des Spaniers, die des Deutschen anders als die des Italieners
oder Franzosen. So wird, um bloss ein Beispiel zu nennen, in Frankreich
die Ehe gesetzlich als eine Verbindung zweier Personen bestimmt, welche
einander Treue, Beistand und Hilfe durch das ganze Leben schulden;
in Deutschland wird dagegen das Wesen der Ehe im geschlechtlichen
Akt selbst gesehen.[1211] Massgebend für alle bleibt aber jeweils
die Stellung der Frau. Im Vereine mit den Rechtsüberlieferungen
Altroms, mit manchen barbarischen und feudalen Anschauungen sind die
christlichen Ideen bei einem hinkenden Kompromiss angekommen, wonach
das Weib weder Sklavin, noch Dienerin mehr ist, wohl aber vielfach in
Unmündigkeit[1212] verharrt. Während jedoch in England +John Stuart
Mill+ nicht mit Unrecht von der „Hörigkeit“ der Frau sprechen konnte,
erfreut diese sich jenseits des Ozeans schon der weitgehendsten
Unabhängigkeit. In den Vereinigten Staaten sind die Frauen Königinnen,
baut sich die Familie auf ausgedehnter Freiheit aller ihrer Mitglieder
auf. Aber auch in Europa ist der Zug der Zeit unstreitig auf Lockerung
der Ehefesseln und der Familienbande gerichtet, und zwar moralisch
wie gesetzlich. Noch besteht die Familie und ihre Habe vererbt sich
im Wege der männlichen und weiblichen Verwandtschaft; noch ist die
Familie in vieler Beziehung allmächtig, aber diese Allmacht ruht
mehr in ihrem moralischen Ansehen, als in der gesetzlichen Gewalt
ihres Oberhauptes; vielmehr schrumpft die väterliche Gewalt über die
Kinder immer mehr ein und steht im umgekehrten Verhältnis zu den immer
wachsenden Verpflichtungen, welche der grosse Gesamtorganismus, der
Staat, dem Einzelnen auferlegt. Familiensinn und Familiengeist sind
in entschiedener Abnahme begriffen und mit der Verflüchtigung des
Familienbewusstseins im Volke geht die steigende Leichtigkeit der
Schliessung und Lösung der Ehe Hand in Hand.[1213] Zwar giebt es keine
Statistik der Liebesbriefe und Küsse, und keine der Verlobungen, wohl
aber eine Statistik der Ehen und Ehescheidungen, und diese beweist
unwiderlegbar, dass in vielen Staaten der höchsten Gesittung die Ehen
zurückgehen, die Scheidungen zunehmen und die Familien durch geringere
Zahl der Geburten immer kleiner werden.
So wird denn häufig die Frage erörtert, ob das herrschende
Familienverhältnis an keiner Krankheit sieche? Was man jedoch für
Krankheit ausgiebt, ist eine Bedingung der Kulturentwicklung selbst.
Da will der eine als einziges Motiv der Ehe die Liebe gelten lassen
und vergisst völlig die Wandelbarkeit, wie die Flüchtigkeit dieses
Gefühls. Noch in der Jugendzeit unserer Väter und Grossväter muss
den von der Liebe Ergriffenen, Umnebelten, so recht eigentlich
Hören und Sehen vergangen sein. Die Liebe ward nicht etwa nur als
eines der Ideale des Lebens, sondern geradezu als das Lebensideal
schlechthin betrachtet. Nach dieser Zeit sehen wir aber sodann eine
Übergangsperiode die moderne Welt zu jener realistischen Anschauung
von der Liebe hinüberleiten, wie sie nunmehr Leben und Dichtung mit
geringfügigen Ausnahmen gleichmässig beherrscht. Wie lang oder kurz
auch in dieser nüchternen Auffassung die „drei schönen Frühlingstage
Liebe, Rausch und Jugend“ im Leben des einzelnen sind, ist von
individuellen Verhältnissen abhängig, und hierbei sind nicht allein
Wesen und Beschaffenheit des Individuums, seine vitale Energie, seine
Kraft, Frische und Gesundheit, sondern auch die äusseren Lebensumstände
desselben von wesentlicher Bedeutung. Flieht die Liebe den Luxus der
Paläste und alles schwelgerische Wesen, so sitzt sie doch auch nicht
gern vor leeren Schüsseln; wo Schmalhans Küchenmeister ist und die Not
zum Fenster hereinschaut, da wird ihr unheimlich, sie macht sich davon
und sucht sich einen trauteren Aufenthalt. Die Wissenschaft untersuchte
bekanntlich die Beziehungen von Heiraten und Getreidepreisen und
fand ein auffallend regelmässiges Verhältnis. Die höchsten Weizen-
und Roggenpreise fielen mit der geringfügigsten Summe von Trauungen
zusammen und die meisten Trauungen mit den niedrigsten Preisen. Sehr
erklärlich, weil um so weniger Junggesellen sich entschliessen, die
Sorgen eines jungen Hausstandes sich aufzubürden, je kostspieliger das
Leben wird. Haben wir doch gesehen wie eng verknüpft die Geschichte der
Familie seit Urzeiten mit wirtschaftlichen Fragen gewesen. Ein anderer
jammert wieder, „dass die Ehe, ursprünglich als einzig statthafte Form
der Liebe zwischen Mann und Weib gedacht“ -- was nebenbei bemerkt
das schnurgerade Gegenteil der Wahrheit und ihrer geschichtlichen
Entwicklung ist -- „ihren Inhalt vollständig verloren habe und zur
grössten aller Lügen der Gesellschaft geworden sei, dass man sich
gewöhnlich heirate, ohne nach Neigung zu fragen, dass Jünglinge und
Mädchen... förmlich dazu erzogen werden, sich die Liebe von der Ehe
durchaus gesondert vorzustellen, ja sogar jene und diese in der Ehe
als gegensätzlich zu empfinden.“[1214] Stellten aber nicht schon die
provençalischen Liebeshöfe geradezu den Satz auf, dass sich die Liebe
mit dem Ehestande nicht vertrage? „Die Konvenienzheirat, von der
Gesellschaft für höchst sittlich gehalten, sei, sagt man, sittenloser
als das Konkubinat.“[1215] Ich könnte lange fortfahren, ohne die Klagen
über das Elend der modernen Ehe zu erschöpfen, wie die schöngeistigen
Schriften sie fast auf jeder Seite und beinahe bei allen Kulturvölkern
bieten. Allein konnten solche Klagen nicht zu allen Zeiten erhoben
werden? Ist die „Konvenienzheirat“, die Heirat aus Schicklichkeit oder
meinetwegen die Vernunftehe etwas anderes als der alte Frauenkauf in
gesitteter Gestalt? War die Ehe der Römer etwas anderes als eine solche
Vernunftehe? Waren es nicht seit unvordenklichen Zeiten die Ehen im
ganzen grossen Bauernstande, gerade so wie sie es heute noch sind,
wo die eheliche Liebe weit mehr in der Freundschaft als in der Minne
wurzelt? Und hat endlich nicht zu allen Zeiten, bildlich gesprochen,
nach +Wachenhusens+ treffender Bemerkung, das weibliche Geschlecht,
das die meist begehrten Genüsse dieser Welt zu vergeben hat, sie für
seidene Kleider hingegeben, während sie doch ohne diese genossen
werden?[1216]
Jede Gesittung hat ihre Härten, scharfen Ecken und Kanten, an denen
der einzelne sich blutig und wund stösst --, auch die unserige. Wahr
ist: viele Männer und Frauen kommen nicht zur Gründung eines eigenen
Daheims, daher Vermehrung der unehelich Geborenen, Umsichgreifen
der Prostitution, immer grössere Dringlichkeit der sogenannten
Frauenfrage. Nicht umsonst geht jetzt jene grosse Bewegung, welche
der Frau gilt, durch die Kulturwelt. Der Emanzipationsdrang des
Weibes ist die sittliche Reaktion gegen die frühere moralische
Erniedrigung, die dichterische Ausbeutung des Familienelends ist der
Aufschrei der zerrütteten und bedrohten Gesellschaft. Aber W. H.
+Riehl+ hat in seinem geistvollen und scharfsinnigen Buche über die
Familie nachgewiesen,[1217] wie die höhere Gesittung +naturgemäss+
zu einer immer tieferen Ausprägung des Charakteristischen der beiden
Geschlechter führen muss, also zu einer bestimmteren Unterscheidung
von Mann und Frau, daher das Streben, den Frauen den gleichen Beruf
mit den Männern zu überweisen, keine That des Fortschritts wäre.
Wahr ist ferner: Nur die verheiratete Frau darf Sinne, Herz und Blut
haben und Kinder in die Welt setzen, so viel sie Lust und Kraft hat.
Voll Unbarmherzigkeit und Unversöhnlichkeit haftet sich dagegen das
Vorurteil, das an der geschiedenen Frau keinen Anstoss nimmt, an die
Jungfrau, welche Weib geworden ohne priesterlichen Segen. Und ebenso
ist es mit den Folgen verbotener Liebe. Ein eheliches Kind, und wäre
der Herr Ehegatte noch so unschuldig daran, tritt mit Jubel und Ehren
aufgenommen in die Welt; die Frucht der Liebe aber muss zeitlebens ein
Brandmal auf der Stirn tragen und ein Bastard heissen. Was kann das
Kind dafür, dass seine Eltern sich liebten, auch ohne vor der Welt
glücklich sein zu dürfen? Gewiss, aber nicht erst von heute, sondern
seitdem es ein Vaterrecht giebt, heisst der soziale Firnis für die
Geschichte: Legitimität! Und ging man früher in solcher Härte gegen
das Individuum nicht noch viel weiter? Wahr ist endlich auch, dass
viele Männer, insbesondere der höheren Stände, erst in einem Alter
zur Gründung der Familie gelangen, in welchem ihr Gemüt an Frische,
ihr Herz an Empfänglichkeit verloren hat. Aber nur Unwissenheit kann
sittliche +Um+kehr, +Wieder+erweckung der uralt-heiligen Ordnung
verlangen, welche dem natürlichen Rechte, der sittlichen Freiheit
entstamme und das Glück begründe, die Tugend feste und den einzelnen
wie der Gesamtheit den moralischen Frieden, die Ruhe des Gemütes, das
Glück des Herzens +wiedergebe+. Diese gepriesene uralt-heilige Ordnung
hat eben +niemals+ und +nirgends+ bestanden. Man kann also nicht zu
ihr umkehren, sie nicht wieder erwecken, sie kann nicht wiedergeben,
was man nie besessen. Schon seit Einführung der Monogamie ist die
ganze Geschichte eine Reihe von Klassenkämpfen, und die Gegensätze
können sich nimmer ausgleichen, nur noch verschärfen. Heute, nachdem
das Vater- und Erbrecht erst wenige tausend Jahre geherrscht, steht
die moderne Gesellschaft anscheinend ratlos vor ihren ureigenen
Erzeugnissen.
Angesichts dieser Beobachtungen spricht man gerne, des geschichtlichen
Werdeganges unkundig, von Siechtum, Versumpfung, Zersetzung, Fäulnis,
Verderbtheit. Zu allen Zeiten ward indes die Lockerung althergebrachter
Sitten, die Erschütterung altgewohnter Zustände als verdammenswert,
verderblich und sittenlos befunden. Wenn nun +Peschel+ betont, die
Geschichte erteile uns die Lehre, dass alle hochgestiegenen Völker
die eheliche und überhaupt die geschlechtliche Reinheit strenge
gehütet haben, sowie dass jeder Lockerung der Sitten die Zerrüttung
der Gesellschaft auf dem Fusse folgte,[1218] so zeigt die nämliche
Geschichte uns auch andererseits, dass gerade in Zeiten grosser
geistiger Aufklärung und grosser gesellschaftlicher Verfeinerung die
Beziehungen der Geschlechter oft höchst zügellos gewesen sind.[1219]
Allemal hat aber in solchen Gährungsepochen die Gesittung schliesslich
obgesiegt und ist ein dauernder Kulturgewinn die Folge gewesen. Und
so wird es wohl auch diesmal wieder sein! Sehr wahr bemerkt +Lecky+,
dass von allen Gebieten der Sittenlehre die Frage über die Beziehungen
der Geschlechter und die richtige Stellung der Frauen diejenigen der
Zukunft sind, über deren Lösung die grösste Unsicherheit schwebt.[1220]
Darf solch ein Ausblick in die Zukunft gewagt werden, so ist es
vielleicht statthaft zu denken: +Die Entwicklungsrichtung der Familie
wird abhängen von jener des Staates+.
Was die Ehe anbetrifft, so hat sich gezeigt: +keine+ Eheform ist
+unbedingt+ notwendig. Die Menschheit hat es schon mit gar vielen
versucht. Sie wird neue Formen ersinnen. Nach welcher Richtung sie
sich bewegen werden, lässt sich bloss ahnen: wahrscheinlich in jener,
die gesellschaftlich die erspriesslichste sein wird. Das Nützliche
schwankt aber je nach der Beschaffenheit der Gesellschaft. Dort wo
der Staat an der Kindererziehung unbeteiligt verharrt, wird strengere
Einehe notwendig werden; die Familie wird fester gefügt sein müssen,
denn nur in ihr werden die kommenden Geschlechter Schutz und Erziehung
erhalten können. Wo hingegen, wie in den Ländern höchster Gesittung,
die Interessen der Einzelwesen immer mehr der Solidarität zustreben,
wird der Staat stufenweise immer mehr die Familie in der Sorge um
die Erziehung seiner zukünftigen Bürger ersetzen müssen.[1221]
Genau betrachtet hat Ähnliches sich von Alters her vollzogen. Die
ursprüngliche Vaterfamilie war, so sahen wir, ein Mikrokosmus,
welcher Staat, Kirche, Schule, Volkswirtschaft, Gesellschaft im
Keime enthielt und die Verrichtungen dieser Lebenskreise mit
vollzog. Allmählich aber lösten sich die Verrichtungen der genannten
umfassenderen Lebenskreise von der Familie ab und die Familie ward
auf ihre eigenartigen Verrichtungen beschränkt. Die Familie, lehrt
man, ist die Grundlage von Gesellschaft und Staat. Zwiefach falsch:
geschichtlich und thatsächlich! Der Staat ist keineswegs die erweiterte
Familie, noch ist der Organismus der Familie schlechthin ein Vorbild
des Staatsorganismus.[1222] Familienleben und Staatsleben bedingen
sich nicht in ihrem Prinzip, wohl aber in ihren Wirkungen.[1223] Die
wirtschaftlichen und die Erziehungsaufgaben einer Kulturgemeinschaft
lassen sich ohne die Familie lösen, die heutige Familie sich nur
schwer dem Geiste des Kulturfortschrittes anpassen. Ist die oben
erwähnte Allmacht der Familie, selbst in ihrer jetzigen, schon
abgeschwächten Gestalt, nicht in mancher Hinsicht kulturgefährlich?
Kraft dieser Allmacht dürfen Eltern ihre Kinder um ein Bettelgeld der
Maschinenarbeit ausliefern, deren Geistesanlagen und Körperkraft
verschleudern, sie sogar an das Laster verkaufen. Und alles dieses
dank einer volltönenden Phrase, des Schlagwortes „Elternrechte“. So
wenig aber „Kinder haben“ Würde verleiht, so wenig und noch weniger
giebt es Rechte auf diese Kinder. Vielmehr sind +sie+ berechtigt, sagt
treffend +Ferdinand von Saar+, von den Eltern zu fordern, was sie immer
wollen, von ihnen, die sie in die Welt gesetzt im raschen Taumel einer
sünd'gen Lust. Eine gute Erziehung ist die einzige Entschuldigung,
welche die Eltern vor den Wesen haben -- denen sie das gefährliche
Geschenk des Lebens machten; denn sie ist das Mittel, die unbegehrte
Existenz würdig oder wenigstens erträglich zu machen. So urteilt
scharfsinnig eine Frau.[1224] Oft aber kümmern sich die Eltern gar
nicht oder nur schlecht um der Kinder geistige und sittliche Erziehung.
Ja, die Beispiele von Ausbeutung, von bewusster Verwahrlosung sind gar
nicht vereinzelt. Erst als die gesellschaftliche Obervormundschaft des
Staates einigermassen zur Geltung gelangte, konnten die schwersten und
verderblichsten Fesseln der Kindersklaverei gelockert werden. Wo bleibt
die ausnahmslose Berechtigung der Familie? Wo ihr sittlicher Wert? Man
versuche also nicht, das „Heiligtum der Familie“ zu verherrlichen.
Sie hat zu allen Zeiten neben ihren glänzend strahlenden Lichtseiten
auch ihre sehr hässlichen Flecken gehabt, und so wie die Lobredner
sie darstellen, gehört sie meist in das Bereich frommer Wünsche, auch
theoretischer Anforderungen, welchen die Wirklichkeit nur selten
entspricht. Wer vermöchte es zu leugnen, dass in der grossen Mehrzahl
der Fälle, seine Familienumgebung dem Kinde eine bedauerliche Schule
sei, wie geschaffen, den Körper zu verkümmern, das Gemüt zu verderben
und den Geist zu fälschen?[1225]
So wie sie dermalen ist, mit allen ihren leuchtenden Vorzügen und
schweren Mängeln, ist die Familie ein geschichtlich notwendig
Gewordenes, aus den jeweiligen Gesittungszuständen Hervorgegangenes,
und wer +macht+ denn, fragt sehr treffend +Riehl+, in letzter Instanz
die politischen und sozialen Zustände, als das Volk selber?[1226]
Was die Familie in Wechselwirkung für die Förderung der Gesittung
geleistet hat, muss und soll ihr unvergessen bleiben. So will es die
Unparteilichkeit der geschichtlichen Beurteilung. Auf absehbare Zeiten
ist auch ihre Rolle nicht ausgespielt. Nur so viel kann man, glaube
ich, voraussetzen, dass ganz im Gegensatze zu H. +Spencers+ Annahme,
in gewissen Gesellschaften wenigstens, die Bedeutung der Familie eine
immer geringere werden wird. Ich kann die Ansicht des geistvollen
+Riehl+ nicht teilen, dass wir jetzt schon bei dem der Familienallmacht
entgegengesetzten Extrem stünden, wo die Familie erdrückt wird von der
schrankenlosen Berechtigung des Individuums.[1227] Allmählich wird aber
die Gesellschaft allerdings es stets mehr als ihre Aufgabe erachten,
weniger die Ehe zu regeln und mehr die neue Gesellschaft heranzubilden.
Die Sorge um die Kindheit wird ihr wichtigstes Interesse sein, während
die Verbindungen der beiden Geschlechter an sich in wachsender Weise
als einfache Handlungen des Privatlebens gelten, sich immer freier
lösbarer gestalten dürften. Erziehen, und gut erziehen, darauf wird der
Staat immer mehr abzielen und dieses wichtige Geschäft an sich nehmen.
Wie diese einschneidende Umgestaltung der Familie im gesellschaftlichen
Organismus sich vollziehen, wo sie Halt machen werden, steht freilich
dahin. Auf dem weiten Gebiete, wo Staat und Familie sich berühren,
erkennt man vorerst nur unbestimmte Umrisse, schwankende Gestalten.
Diese festzuhalten, ihnen Körper und Wesenheit zu verleihen, bleibt
Sorge und Aufgabe der nachkommenden Enkelgeschlechter.
[1209] +Ch. Letourneau+. Sociologie. S. 357-358. 379-380.
[1210] Vergl. darüber: +Karl Julius Duboc+. Die Psychologie der Liebe.
Hannover 1874.
[1211] Daher gilt in Deutschland eine vollständige und unheilbare
Untüchtigkeit des Mannes, welche während der Ehe entstanden ist, als
Scheidungsgrund (+Schmidts+ Jahrbücher der in- und ausländischen
gesamten Medizin. Leipzig 1888. Bd. 218. S. 269).
[1212] In den Niederlanden bewirkte die Reformation frühzeitig grössere
Selbständigkeit der Frau. Siehe: S. J. +Fockema Andreae+. _Bijdragen
tol de Nederlandsche Rechtsgeschiedenis._ Haarlem 1888. Bd. I. S. 87-62.
[1213] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 220.
[1214] +Max Nordau+. Die konventionellen Lügen der Kulturmenschheit.
Leipzig 1884. S. 330.
[1215] +Richard Voss+. Rolla. Die Lebenstragödie einer Schauspielerin.
Leipzig o. J. Bd. II. S. 65.
[1216] +Hans Wachenhusen+. Was die Strasse verschlingt. Berlin 1882.
Bd. I. S. IV. Bekanntlich sucht jedes Zeitalter das Gute in der
Vergangenheit. So singt z. B. +Ariost+:
_Cortesi donne ebbe l'antiqua estade,
Che le virtà, non le ricchesse, amaro.
Al tempo nostro si ritrovan rade,
A cui, più del guadagno, altro sia caro._
(_Orlando furioso, 26._)
[1217] +W. H. Riehl.+ Die Familie. Stuttgart, 1873. S. [?]
[1218] +Peschel+. Völkerkunde. S. 220.
[1219] +Lecky+. Sittengeschichte Europas. Bd. II. S. 309.
[1220] A. a. O.
[1221] +Letourneau+. Sociologie. S. 359-360.
[1222] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 117.
[1223] A. a. O. S. 110.
[1224] +Auguste Groner+ im Echo 1887. Bd. II. S. 360.
[1225] +Letourneau+. A. a. O. S. 381.
[1226] W. H. +Riehl+. A. a. O. S. 284.
[1227] A. a. O. S. 230.
Sach-Register.
Abasen 498.
Abessinier 311. 328. 339. 359.
Abiponer 311.
_Abortus_ s. Fruchtabtreibung.
Ackerbau der Nomaden 198.
Adel 351. 518.
Adighe 292.
Adiye oder Bubi 68.
Adoption in Altrom 545,
in Japan 385.
Adrogation 545.
Ägypter 334. 336. 369-371.
Affen, sind oft Polygamisten 22-23.
Afghanen 224. 264. 265. 311.
Afrika, Ausdehnung des Matriarchats in -- 108-211.
Polyandrie in -- 245-246.
Agareb 334.
Agathyrsen 130. 241.
Aghori- oder Aghorpunts 70.
Agnation 204. 235,
der Römer 523. 541.
Ahnendienst 270. 375. 460.
Aht 179.
Aikeam-benanos 216.
_Akdi_ 438.
Akwapim 210.
Albanesen 265. 435. 515. 516.
Albatros (_Diomedea exulans_) 20.
Aleuten 245. 327. 436.
Alfuren 229. 231. 266. 267. 268. 311.
Alligator 18.
Altbayern 300.
Altfamilie 529.
„Altvater“ 303.
Amazonen 127. 216.
_Ambel-anak_-Ehe 236. 267.
Amethyst-Schnecke (_Janthina_) 33.
_Ampallang_ 294. 295.
Amsel (_Merula vulgaris_) 29.
Andamanen s. Mincopie.
Angelsachsen 316.
_Angobr_ 316.
Anstandsgefühl s. Sittsamkeit.
Anthropomorphen, Monogamie der -- 26.
Ihre Grausamkeit 114.
Antlitz, Verhüllung des -- der Frauen 94-96. 400. 419-421.
Apingi 78.
Araber 95. 116. 153. 171. 186. 198. 237-238. 264. 327. 360. 391-401.
441. 493.
Araukaner 291.
Arawaken 140. 171.
Arc, Jeanne d' -- 119.
_Archon_ 522.
Argentinier 74.
Arier 239.
Weiberraub 296.
Eheformen 297.
Ethnologisches über die -- 453-455.
Älteste Kulturzustände 455-463.
Aristokratie entspringt aus dem Patriarchat 497-498. 518.
Armenier 336. 512.
_Arscha-Ehe_ 312. 463.
Arthropoden 33.
_Arusi_ 403.
Aschanti 209.
Aschira 69.
Aserbeidschan 442.
_Asura_-Ehe. 312. 463.
Asyr 327.
„Atapeius“ 215. 244.
Athen, Familienleben in -- 534-536.
Atlasvögel 21.
Attikotten 499.
Auerhahn 19.
Ausblick auf die Entwicklung der Familie 578-581.
Auser 256.
Australier 22. 62. 68. 88. 91. 103. 108. 109. 133-139. 148. 152-153.
181. 182-183. 184. 187. 194-195. 207. 215. 244. 290. 293.
Avanos 245.
Baenda 89.
Bafiote 342.
Bahamainsulaner 67.
Bajuwaren 517. 519.
Bakongo 109.
Balanten 348.
Bali-Insulaner 183.
Balonda 78. 203. 211.
Balti 260.
Bambarra 12.
Banksinseln 290.
Barea 211.
Bastarde fehlen im Islâm 415.
Batta 205. 229. 230. 232. 266. 268. 291. 295.
Bawe-Neger 68.
Bazen 211.
Bê-Mbang-Nê 215.
Beama 137.
Beduinen 198. 441.
Beilegung (_Composition_) 288. 289.
Bekleidung, beginnt oft erst mit der Altersreife 60.
Schamgefühl befestigt in der -- 75-76;
aber nicht aus Schamgefühl entstanden 83-87;
-- kann Schamhaftigkeit erwecken 88-90;
-- anfangs in den Geschlechtern nicht differenziert 112.
Belunesen 266.
Berber 208-209. 327.
Bergkalmyken 154.
Beschneidung 363.
Beuteltiere 38.
Bhutia 251-252.
Biber 35.
Bihe 209.
_Bina_-Ehe 255. 266.
_Bint-amm_ 396.
Birkhahn (_Tetrao tetrix_ L.) 19.
_Birun_ 417.
Bisayer 295.
Bissagos-Neger 309.
Blut, Einheit des -- 155.
Blutbrüderschaft 156-158.
Blutschande der ersten biblischen Menschen 59;
-- hat ursprünglich nicht bestanden 130.
Scheu vor -- bei den Buschmännern 142.
Entstehung derselben 179-181;
im Islâm 402.
Bochârâ 434.
Bodo 179.
Bogos 211.
Bojken 256.
Bongo 308.
Bosnien 320. 512.
Botokuden 50. 68. 90. 103. 140.
_Brahma_-Ehe 463.
Brasilianische Indianer 185. 186. 311.
Mischlinge 451.
_Bratstvenici_ 503.
_Bratstvo_ 502.
Brautlauf 300.
Brautschatz 269. 298.
Brautstand 546-547.
Brehongesetze in Irland. 494. 499.
Britannier 242.
Bruder, seine Rolle im Patriarchat 204.
Bruni 294.
_Bryllup_ 300.