XXVI.

Clan- und Dorfverfassung.

Die Familie der Hindu -- oder besser die Sippe, wie im vorhergehenden

Abschnitte gesagt wurde -- besass ursprünglich kein Zwischenglied,

welches sie vom Volksganzen getrennt hätte. Mit anderen Worten, das

ganze Volk der vedischen Arier zerfiel in einzelne Sippen, ungetrennt

beieinander wohnende Verbände, welche gemeinsames Blut vereinigte.

Um das vierte Jahrhundert unserer Zeitrechnung kamen nun nach Indien

neue Eindringlinge, wahrscheinlich arischen Ursprungs, die sogenannten

Radschputen oder „Königssöhne“, wie ihr Name besagt. Sie liessen

sich in dem Lande nieder, welches östlich vom Indus bis jenseits der

Aravulliberge sich erstreckt und heute noch Radschputana heisst.[1037]

Trotz des Widerspruches der Brahmanen behaupten die Radschputen die

Vertreter und reinen Nachkommen der alten Fürsten- und Kriegerkaste,

der Kschatrya, zu sein, von welchen die heiligen Sanskritschriften

berichten, und ihre äussere Erscheinung hat manches, das geeignet

scheint, diesen Anspruch zu unterstützen. Dennoch bleibt ihre rein

arische Herkunft zweifelhaft. Die gesellschaftlichen Zustände dieser

Radschputen, die gegenwärtig über neunzehn Staaten herrschen und

den ältesten Adel der Erde besitzen, haben nun eine so erstaunliche

Ähnlichkeit mit dem Lehenswesen des europäischen Mittelalters, dass

den ersten Beobachtern die Übereinstimmung eine vollständige schien.

Erst genauere Forschungen ergaben, dass der Gesellschaftszustand der

Radschputen nicht sowohl dem Lehenswesen, als einem Gesittungsgrade

entspricht, welcher jenem unmittelbar vorhergegangen. Die Gesellschaft

der Radschputen beruht nicht auf dem Lehenswesen, aber auf dem Systeme

des Clans. Der unlängst verstorbene grosse britische Rechtsforscher

Sir +Henry Sumner-Maine+ nennt es „präfeudal“ oder, wenn ein solcher

Ausdruck zulässig, „tribal“[1038] (von „Tribe“, Stamm).

Worin unterscheidet sich nun die Gesellschaftsordnung der Radschputen

von jener der Hindu, welche wir bisher betrachtet haben? Die letzteren

leben in der ungeteilten Familie, in der Sippe, die Radschputen im

Clan. Dies erfordert genauere Erläuterung. Zunächst ist es klar, dass

die Sippe, die ungetrennte Familiengemeinschaft, nur ein Glied, eine

Unterabteilung, wenn man will, eines grösseren sozialen Gebildes

ist, das man gewöhnlich als Stamm (Tribe, _Tribus_) bezeichnet. Die

vedischen Schriften erzählen allerdings nichts von arischen „Stämmen“;

es kann aber doch wohl nicht anders gekommen sein, als dass auch im

Vedavolke bei seinem allmählichen Fortschreiten auf indischem Boden

Unterabteilungen sich bildeten, Zweige, welchen in gewissem Sinne

der Wert von Stämmen zukam. Wenn man sich gegenwärtig hält, dass der

„Stamm“ auch nichts weiter als eine gesellschaftliche Gliederung

darstellt, so darf man vielleicht Zweige der gedachten Art in den

Kasten erblicken. Dass die Kaste nichts Ursprüngliches ist, kann darin

nicht beirren. Auch was wir Stamm nennen, hat sich erst allmählich

durch Anschwellen der Kopfzahl aus der Horde gebildet. Verschieden

erscheinen Stamm und Kaste bloss darin, dass ersterer, wie die Horde,

als Geschlechtsgenossenschaft, wenn auch loser als diese, sich gibt,

die Kaste aber in der Verschiedenartigkeit des Berufes ihren Grund

findet. Es ist aber nachgewiesen, dass der Kaste ursprünglich

keineswegs bloss die letztere, soziale Bedeutung, sondern auch, und

zwar in erster Linie, eine ethnische Bedeutung zukam, worauf auch ihr

Name _Varna_, d. i. Farbe, hinweist. Wissen wir doch, dass die Vaiçya,

die Ackerbauer, aus einer vorarischen Bevölkerung entstanden. Bei der

schwachen Kopfzahl der arischen Einwanderer konnten wohl auch die

Kasten nicht sehr volkreich sein, und da zudem nur innerhalb der Kaste

geheiratet werden durfte, so musste diese allgemach ebenfalls zu einer

Art Geschlechtsgenossenschaft werden, deren Blutsbande kaum loser als

jene eines Stammes gewesen sein mögen. Erst die trotzdem zunehmende

Vermischung mit den Eingeborenen gestaltete das anfängliche ethnische

Verhältnis in ein soziales um, ohne indes die Grundvorstellung von

einer Einheit des Blutes völlig auslöschen zu können. Das Streben nach

Reinerhaltung der Kaste hat keinen anderen Sinn. Innerhalb der Kaste

steht nun, wie anderwärts innerhalb des Stammes, die Familie, richtiger

die Sippe der Hindu.

Es ist bedauerlich, dass die meisten Ausdrücke, auf deren Benutzung

wir uns angewiesen sehen, einer scharfen Sinnbegrenzung entbehren. Wo

z. B. die Grenze zwischen Horde und Stamm zu ziehen sei, ist schwer zu

sagen. Im Grunde genommen ist die Horde ein kleiner Stamm, der Stamm

eine grosse Horde, ja selbst ein ganzes Volk braucht nicht notwendig

mehrere Stämme zu umfassen, sondern kann bloss +ein+ ausgedehnter Stamm

sein. Ein Wort, welches häufig eben so unbestimmt gebraucht wird,

ist Clan oder Unterstamm, dessen Entstehen im Kreise der Mutterfolge

wir schon kennen gelernt haben.[1039] Dr. +Le Bon+ meint, im Grunde

sei der Clan nur die vergrösserte Familie. Das Nämliche lässt sich

von der Sippe aussagen. Entwicklungsgeschichtlich ist aber die Sippe

keine vergrösserte Familie, sondern die Familie eine verringerte

Sippschaft, der Stamm keine Ausdehnung des Clans, sondern der Clan

eine Einschränkung des Stammes. Es ist daher sinnverwirrend, wenn

der sonst so scharf denkende +Le Bon+ sagt, es sei der Familie kaum

möglich, zum Clane zu werden, ohne durch den Stamm zu gehen.[1040]

Vielmehr kann der Clan bloss aus dem Stamme entstehen. Mit der Familie,

d. h. mit der Familie, wie wir sie verstehen, darf der Clan nicht

verwechselt werden, weil, wie ich schon einmal erklärte, die letztere

zur Zeit der Clanbildung noch gar nicht bestand. Dies scheint auch

Dr. +Starcke+ nicht erwogen zu haben, so sehr er den Gegensatz von

Familie und Clan betont. Wie der Clan +entsteht+, sagt er uns nicht;

er fasst aber denselben als +neben+ und unabhängig von der Familie

vorhanden auf. Der dänische Gelehrte unterscheidet: Stamm, Clan,

Familiengruppe und Familie. Mit dem Worte Stamm bezeichnet er bloss

„eine Gruppe von Individuen, welche zusammen wohnen und unter welchen

das Vereinigungsband gemeinsamer Wohnort, Sprache u. s. w. ist. Ein

Stamm kann eine Anzahl von Clanen, Familiengruppen und Familien

umfassen; derselbe Clan kann in mehreren Stämmen zerstreut leben.

Es wird aber eben die Frage sein, ob ein ursprünglicher Unterschied

zwischen Stamm und Clan anzunehmen sei. Der Stamm ist als die primitive

Form einer Staatenbildung aufzufassen; der Clan aber unter diejenigen

Bildungen einzureihen, welche auf Vorstellungen einer Verwandtschaft

beruhen.“[1041]

Für diejenigen meiner Leser, welche mir bisher gefolgt sind, wird

die Frage, ob ein ursprünglicher Unterschied zwischen Stamm und Clan

anzunehmen sei, sich leicht erledigen. Der Stamm, eine Anschwellung

der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft, bewahrt diesen

Charakter, wenn auch, wie begreiflich, in schwächerer Weise. Die der

Geschlechtsgenossenschaft zugrunde liegende Blutsgemeinschaft verliert

im Stamme an Quantität, nicht an Qualität. Nicht gemeinsamer Wohnort,

gemeinsame Sprache u. dgl. sind das einzige Vereinigungsband des

Stammes; sondern was eben die Menschen an einem gemeinsamen Wohnort

vereinigt, ist vor allem die das Gefühl der Zusammengehörigkeit

wachrufende Voraussetzung gleicher Abstammung, worin die gemeinsame

Sprache sie bestärken muss. So irrig es ist, +heutzutage+ Sprache

und Rasse gleichzusetzen, so kann dem in der Urzeit doch nicht

anders gewesen sein. Innerhalb des so gearteten Mutter-Stammes

ward nun durch Exogamie der Clan geschaffen. Wie der Stamm selbst

gründete er sich lediglich auf das weibliche Blut; dem Wesen nach

war also kein Unterschied zwischen beiden. Dem Leser wird es ferner

auch nicht entgehen, dass es unzulässig ist, für den Anfang im

Clan Familiengruppen und Familien zu unterscheiden. Zur Zeit der

Clanbildung gab es weder die einen noch die anderen, sondern einfache

Muttergruppen, auf welche unsere Bezeichnung „Familie“ nicht anwendbar

ist. Auf dem Wege zum Patriarchate waren es gerade die Reste der

Mutterfolge, welche die Clanschaften, die _Goira_, _Thums_, _Kilis_,

oder wie die Benennungen dafür bei vielen indischen Volksstämmen

lauten, zu erhalten pflegten.[1042] Als die Vaterschaft endlich

den Sieg errungen, sah sie sich vorerst an der Spitze einer durch

Blutsbande zusammengehaltenen Geschlechtsgruppe, welche noch lange

nicht die Familie war, wie Dr. +Starcke+ sie auffasst. Eine Familie,

sagt er, wird durch die Ehe gegründet; die Ehe in ihrer weitesten

Ausdehnung ist ihm „nichts als eine Verbindung zwischen Mann und

Weib, welche von einer mehr als augenblicklichen Dauer ist und

während welcher die beiden gemeinsam für ihre Nahrung sorgen. Eine

Familiengruppe und noch mehr ein Clan wird durch das Blut getragen,

d. h. man wird als Mitglied der Gruppe geboren. Wir haben somit zwei

sehr verschiedene und anscheinend völlig inkommensurable Grundlagen der

Familienassoziation. Die Familie erhält eine immer grössere Festigkeit,

je grössere Heiligkeit das eheliche Band zwischen den Eltern erhält;

Familiengruppe und Clan sind dagegen etwas Stabiles, niemals gestiftet

noch aufgelöst, nur daseiend und lebend.“[1043] „Die Familiengruppe

entsteht aus der Familie, setzt ein Ehepaar und dessen Kinder

voraus.“[1044]

Die hier vorgetragenen Ansichten sind durchaus den heute herrschenden

Verhältnissen nachgebildet; letztere sind aber erst etwas Gewordenes,

und es geht nicht an, insbesondere angesichts der so zahlreichen,

dagegen sprechenden Thatsachen, dieses Gewordene als ein von allem

Anfange an Gegebenes zu setzen. Die Familiengruppe entsteht +nicht+,

wie +Starcke+ glaubt, aus der Familie, sondern +umgekehrt+ sondert

sich ganz allmählich aus dem, was er Familiengruppe nennt, die

Familie ab. Gewiss setzt dieselbe ein Ehepaar und dessen Kinder

voraus; es hat aber lange, sehr lange gedauert, bis es zum „Ehepaare“

kam. Eine Verbindung von Mann und Weib, wenn sie auch von mehr

als augenblicklicher Dauer und fruchtbar ist, begründet eben noch

lange keine „Familie“. Vater, Mutter und Kinder sind freilich die

+natürlichen+ Bestandteile derselben; aber nicht um das, was in

naturgeschichtlichem Sinne als Familie zu betrachten ist, handelt

es sich, sondern um das +kultur+geschichtliche Gebilde, das uns als

Familie gilt. Dieses bestand ursprünglich und besteht noch bei vielen

Völkern nicht, ebenso wenig wie eine Ehe, die dieses Namens annähernd

wert wäre. Als die mütterlichen Clane sich bildeten, war von einer

Familie, kulturgeschichtlich gesprochen, noch keine Rede, wenngleich

selbstverständlich fruchtbare Paarung zu allen Zeiten den Kern +aller+

gesellschaftlichen Verhältnisse ausmachten. Erst mit dem Aufkommen des

Patriarchates nähern wir uns, wie in früheren Abschnitten entwickelt

wurde, Zuständen, in welchen der Begriff der Familie schlummert.

Zunächst ist es noch eine durch die mütterliche Abstammung verbundene

Genossenschaft, über welche der Mann als Herr und Patriarch Gewalt

gewinnt; im Clane steigt er zum Häuptling auf. Jene Genossenschaft

Blutsverwandter ist die +Sippe+, ein weit treffenderes Wort als

Familiengruppe. Die Sippe schliesst schon alle Elemente der späteren

Familie ein, ist aber diese noch nicht, wie ja die Verschiedenheit

der Bezeichnung deutlich genug besagt. Gleichwie, um der Chemie ein

Beispiel zu entlehnen, die Natur in der atmosphärischen Luft Sauerstoff

mit Stickstoff, etwas Kohlensäure und Wasserdampf zu einem innigen

Gemenge vereint hat, das bloss der Scheidekünstler in seine einzelnen

Bestandteile zu zerlegen vermag, so sind uranfänglich auch die sozialen

Elemente verschmolzen, bis der grosse Scheidekünstler Gesittung sie

nacheinander allmählich auslöst und zu neuen Verbindungen gruppiert.

Ob und wie Sippe und Clan sich ursprünglich unterschieden, ist schwer

zu sagen; es lässt sich aber denken, dass bei nicht allzu grosser

Kopfzahl der mutterrechtliche Clan einfach zur patriarchalischen Sippe

ward, dass also Clan und Sippe zusammenfielen, wie denn Dr. +Starcke+

auch mit Recht seine „Familiengruppe“ dem Clane naherückt. Natürlich

führten Zeit und Umstände vielfach eine Unterscheidung zwischen der

engeren Sippe und dem weiteren Clane herbei. Die Mitglieder desselben

Clans (_Gotra_) nennen sich _Samanodoca_ und ihre Verwandtschaft

endet erst, wenn Geburts- und Familiennamen nicht mehr bekannt sind.

Wie bei den Chinesen für jedermann, so ist es in Indien für den

Brahmanen ungesetzlich, ein Weib zur Frau zu nehmen, dessen Gotranamen

derselbe wie sein eigener ist. Wenn nun aber Dr. +Starcke+ den Clan

als eine Blutsgruppe von hervorragender juridischer Bedeutung, ja als

eine „exklusive Rechtsgruppe“ bezeichnet[1045], so ist er dies erst

geworden durch die unter dem Patriarchate entstandene bürgerliche

Verwandtschaft, welche +reine+ und +unreine+ Clane schuf.

Bei den Radschputen, welche diese rückblickenden Betrachtungen

veranlassten, hat +Alfred Lyall+ diese Vorgänge beobachtet. Die ganze

Clangesellschaft ist dort durch das Blutsband verknüpft. An der

Spitze des Clans steht der Häuptling, alle Clangenossen betrachten

sich aber als dessen Brüder und Gleiche.[1046] Die Radschputen sind

stolz auf ihren edlen Ursprung, den sie bis in ein hohes Altertum

hinauf +nachweisen+ können. Der ärmste Radschpute kann heute

noch, wie +L. Rousselet+ versichert, vermittelst des sorgfältig

geführten Stammbaums seines Clans, seinen Ursprung bis zu dem Punkte

hinaufführen, in welchem dieser sich von dem Hauptstamme abgezweigt

hat, und zwar mit Sicherheit auf mehr denn fünfzehn Jahrhunderte

zurück.[1047] Die Bewahrer dieser Genealogien sind vornehmlich die

heroischen Dichter oder Barden (_Bhât_), deren Person geheiligt ist

und deren jeder Clan wenigstens einen besitzt.[1048] Jeder Clan

eines Stammes führt seinen besonderen Namen und dieser bezieht

sich allemal auf irgend ein bemerkenswertes Ereignis im Leben des

Gründers. Ein Clan nun, welcher auf gemeinsamer Abstammung seiner

Mitglieder beruht, die gewöhnlich beisammen leben, auf demselben

Gebiete wohnen und einen wirklichen Stammbaum besitzen, -- ein

solcher Clan ist ein +reiner+. Ein +unreiner+ Clan ist dagegen

+keine+ Genossenschaft Blutsverwandter, wohl aber eine einer

solchen Genossenschaft +nachgebildete+ Körperschaft. +Lyall+ hat

die Neubildung solcher unreiner Clane beobachten können. Irgendwo

erhebt sich ein kühner, unternehmungslustiger Mann, der auf Abenteuer

ausziehen, vielleicht eine Räuberbande gründen will. Er ruft zu

diesem Behufe zunächst solche seiner Blutsverwandten herbei, über

die er Einfluss gewonnen und welche ihm mit Begeisterung folgen.

Aber auch Nachbarn, Abenteurer, herabgekommene Menschen, von ihrer

Umgebung ausgestossene Verbrecher schliessen sich gar bald dem

kleinen Häuflein an. Man zieht fort, ergattert in Güte oder Gewalt

ein Stück Land, auf dem man sich niederlässt und das man umhegt.

Um sich von den benachbarten oder feindlichen Bevölkerungen zu

unterscheiden, nehmen alle Glieder des kleinen Häufleins den Namen

des Anführers an. Dieser künstlich geschaffene Stamm, d. h. diese

Vereinigung von Abenteurern verschiedenen Ursprungs, wird ein solcher

aber erst dann, wenn die verschiedene Herkunft der einzelnen soweit

vergessen ist, dass deren Nachkommen sich für die echten Nachkommen

des Stifters halten können.[1049] Solche Räuberstämme nehmen nun

ihrerseits beständig fremde Leute auf, welche irgendwelche Umstände zum

Ausscheiden aus ihren angestammten Verhältnissen bewogen. In diesem

Menschenknäuel wirkt nun der Gedanke der Blutsverwandtschaft von neuem

und reorganisiert sie systematisch in Gruppen. Jeder neu Eintretende

hängt trotz allem so an seiner alten Herkunft und Sitte, dass er darauf

besteht, innerhalb des Stammes einen bestimmten Kreis unter dem Namen

seines ursprünglichen Clans, seiner Kaste oder Heimat zu gründen.

Man sieht, welche merkwürdige Rolle bei der Entstehung dieser unreinen

Clane die Einbildung spielt; ein solcher unreiner Clan ist nur unter

dem Patriarchate möglich, welches statt des Blutsbandes ein Rechtsband

um die Genossenschaft schlingt. Dennoch ist es die Einbildung eines

Blutsbandes, welche am mächtigsten auf die Bildung jener Clane

wirkt. Es ist dies eine eingebildete Vorstellung, welche aus unserer

abendländischen Welt keineswegs verschwunden ist. Handelt es sich doch

um nichts Geringeres, als um den Anspruch auf eine bessere Herkunft und

einen älteren Stammbaum, als jene, wozu man thatsächlich berechtigt

ist. Im Abendlande wird das, was ehemals Stärke war, Schwäche; allein

im Morgenlande, im Schosse durch den Verwandtschaftsgedanken geeinter

Gesellschaften, stellt es noch immer eine Kraft vor. Ein Mann von

hervorragender Tapferkeit und bedeutendem Ansehen bildet einen Clan mit

Hilfe seiner Verwandtschaft und seines Gefolges; sein Erfolg schützt

den Clan sofort selbst gegen jene Gefahren, die aus der numerischen

Ungleichheit der Geschlechter entspringen. Es wird ein sogenannter

reiner Clan mit einem wahrhaften Stammbaum, in dem man _a priori_ die

Vaterschaft des Gründers als eine sichere Thatsache voraussetzt. Der

Clan kann auch exogam sein, entweder infolge der Anzahl Gefangener,

die stets einen Teil seiner Beute bilden, oder einfach, weil die

Gewohnheit, sich Weiber aus der Ferne zu holen, die physische Kraft

desselben vermehrt und ihm das Übergewicht im Kampfe ums Dasein

verschafft hat.[1050]

Bei den Radschputen ist nun die Exogamie durch Religion und Sitte

gleich geheiligt. Der echte Radschpute achtet auf ein endloses

Verzeichnis verbotener Verwandtschaftsgrade, zugleich aber lebt er

in einem Kreise, innerhalb dessen er sich beweiben muss. Er +muss+

das Weib seiner eigenen Kaste und darf sie nicht seinem eigenen Clane

entnehmen. Vielweiberei herrscht bei den Radschputen, wie in allen

Staaten Indiens. Jeder Wohlhabende hat zum mindesten drei Frauen;

stets aber ist eine darunter die erste oder Hauptfrau. Die Frauen

spielen auch in bezug auf das öffentliche Leben eine wichtige Rolle,

und man unternimmt nichts von Bedeutung, ohne sie zuvor um Rat befragt

zu haben. Eine Frau, welche eine ihr angethane Beleidigung gerächt

wissen will, schickt irgend einem Krieger, den sie sich zum Kämpen

ausersehen hat, ein Armband zu, und damit ist derselbe verpflichtet,

für sie einzutreten. Wenn ein Stamm oder Clan dem andern seine Mädchen

verweigert, so führt dies zu Blutfehde; das Scheingefecht, das sonst

in Erinnerung an den einstigen Frauenraub beim Abholen der Braut

aufgeführt wird, artet dann in blutigen Kampf aus -- es ist dann

thatsächlich Frauenraub -- und kann langdauernde Stammesfeindschaft

zur Folge haben. Der Arme, der streng an der Kastenvorschrift hält,

kann sich längeres Suchen um eine Frau natürlich nicht erlauben;

unter der arbeitenden Klasse der Radschputen ist deshalb die Zahl der

Junggesellen grösser als sonstwo.

Die Schwierigkeit, die Tochter an den Mann zu bringen, liess sodann

die Tötung neugeborener Mädchen zur nationalen Eigentümlichkeit

heranreifen. Durch seine Hauschronisten vor jeder Missheirat ängstlich

gemacht, greift der Radschpute hohen Ranges für den zu verheiratenden

Sohn schliesslich zur Tochter aus geringer Radschputkaste, weil diese

zum eigenen Stamm oder Clan sicher nicht verwandt ist. Dies hat

eine fortwährende Standeserhöhung weiblicher Mitglieder aus Kasten

von geringem Ansehen zur Folge; es befriedigt nicht nur den Ehrgeiz

der Angehörigen, von höher Stehenden gesucht zu werden, die reichen

Morgengaben verhelfen den Eltern der jungen Frau auch zu Vermögen.

Anders unter den Kasten hohen Ranges; je bevorzugter die soziale

Stellung, desto enger der Kreis, in welchem eine ebenbürtige Heirat

möglich ist und dies bildet die Ursache, dass in solchen Kreisen die

Väter ganz regelmässig auf die Achtung ab Schwiegerväter verzichten,

Grosselternfreuden sich versagen und ihre Töchter gedungenen Mördern

zur Tötung übergeben.[1051]

Wie im übrigen Indien ist auch die „Familie“ der Radschputen die

_Joint-family_, die Sippe. Ihr Oberhaupt verwaltet das Vermögen und

übt unbedingte moralische Autorität. Bei seinem Ableben folgt ihm

der älteste Sohn, ohne dass es jedoch zu einer Teilung der Güter

käme. Alle Mitglieder der Genossenschaft unterwerfen sich ihm,

wie früher seinem Vater. Keines besitzt ein Sondereigentum. Alle

beweglichen und unbeweglichen Güter sind ein Gemeineigentum, von dem

nichts ohne Zustimmung aller veräussert werden kann. So ist denn

die _Joint-family_ eine moralische Person, welche besitzt, erwirbt

und eine ewige Dauer hat, wie die tote Hand. Sie ist zugleich der

vollendete Typus jener altertümlichen Form ungeteilten Besitzes,

der in allen ursprünglichen ackerbauenden Gesellschaften auftritt.

Ihn verkörpert bis auf unsere Tage die +indische Dorfgemeinde+.

Manus Gesetzbuch spricht bloss von Dörfern, welche heute noch in

Indien politisch und wirtschaftlich die Einheiten bilden. Über ihnen

steht nur der Staat. Das Dorf ist die wahre Heimat der Hindu und in

gewissem Sinne auch sein Clan, seine Sippe; vom Standpunkte unserer

jetzigen abendländischen Verhältnisse könnte man sagen, das Dorf sei

nichts als eine erweiterte Familie.[1052] Zweifelsohne ist auch die

indische Dorfgemeinde aus den Familienzuständen hervorgewachsen,

ihnen nachgebildet; sie ist die reinste Form der „Heimatsregierung“

(_Home-rule_), welche in der einfachsten Patriarchalverfassung wurzelt,

da alle Brüder, als gemeinsame Eigner des Sippenlandes, beisammen

lebten und dasselbe unter dem väterlichen Oberhaupte bebauten. Jedes

Hindudorf ist eine Vereinigung solcher Sippen, welche zueinander in

die engste gesellschaftliche Verbindung getreten sind[1053] und sich

für Nachkommen eines gemeinsamen Stammvaters halten.[1054] In vielen

Fällen ist dies auch genau; dann bilden die Dorfinsassen einen wahren

Clan (_Gotra_). Manchmal aber sind es drei bis vier Sippschaften,

welche den für Fremde mehr oder weniger offen stehenden, zugänglichen

Grundstock des Dorfes darstellen. Dann ist die Verwandtschaft natürlich

eine bloss eingebildete -- wie ein unreiner Clan -- nichtsdestoweniger

aber allgemein anerkannt und angerufen. Das Dorf zerfällt heute in

verschiedene Haushaltungen, jede mit eigener Wohnung und eigenem

Landstück, was jedoch gewiss als eine neuere, nicht ursprüngliche

Einrichtung zu betrachten ist. Alles im Besitze des Haushaltes

befindliche bewegliche Gut, wie Vieh, Ackergeräte u. dgl., sowie

der Anteil der Haushaltung an den Einkünften des Dorfes gehören den

Mitgliedern der Sippe gemeinsam; die dem Dorfe gehörigen Liegenschaften

sind dagegen gemeinsames Eigentum aller Dorfinsassen, welche sie

auch gemeinsam bebauen und sich in deren Erträgnis teilen.[1055]

Und so wie jede Sippe unter einem gemeinsamen Oberhaupte steht, so

stehen wieder alle Dorfbewohner unter einem gemeinsamen Vorstande,

der aber im Einvernehmen mit dem ursprünglich aus fünf Mitgliedern

gebildeten Dorfrate, dem _Pantschayat_, handeln muss. Es ist dieser

Pantschayat eine der ältesten indischen Einrichtungen.[1056] Vor der

britischen Herrschaft kannten die indischen Dorfbewohner auch nicht

das Testament; Grund und Boden wurde weder verkauft, noch verpachtet

noch vererbt.[1057] Allmählich erst gelangte man in gewissen Bezirken

dazu, Liegenschaften zu veräussern, aber es bedurfte der Zustimmung der

Eltern, der Miteigentümer, der Nachbarn.[1058]

Wie man sieht, entspricht die Dorfschaft so ziemlich dem Clane,

zumeist dem unreinen, wie er auf dem Boden des Patriarchats gedeiht.

Mehrere Dörfer bilden dann einen Stamm, doch ist dies nicht unbedingt

nötig; der Stamm kann auf ein Dorf beschränkt sein; in Peru z. B.

sprach jedes Dorf, bevor die Inka das Land eroberten, seine eigene

Zunge, die den Nachbarn unverständlich war. Personen gemeinsamer

Sprache fühlten sich als eng verbundene Verwandte und +waren+ es wohl

auch dem Blute nach. In einem solchen Dorfe lebten mehrere Sippen

nebeneinander, aber unter Umständen kann auch eine Sippe gross genug

sein, um ein Dorf für sich zu bilden. Dann fällt die Sippe mit Dorf

und Clan zusammen. Daher leider das Schwankende, Unbegrenzte, welches

allen diesen Ausdrücken anhaftet. Sie alle kennzeichnet der gemeinsame

Bodenbesitz, welcher nach Sir +Henry Sumner-Maines+ scharfsinnigen

Forschungen einst eine Etappe auf dem Gesittungswege +aller+ Völker

gebildet hat. Spuren davon haben sich in China erhalten, wo die Familie

mit ihrem ungeteilten Besitzstande noch an die alte Sippe mahnt. Ganz

unverfälscht besteht die Dorfgemeinschaft in vielen Teilen Javas.

Gerade wie in China der Kaiser im Grunde für den alleinigen Besitzer

alles Bodens gilt, so eignet derselbe in den Augen der Javanen,

eines Volkes malayischen Stammes, dem Schöpfer und infolge dessen

seinem Stellvertreter auf Erden, dem Fürsten, welcher den Unterthanen

bloss den Nutzgenuss überlässt. Die javanische Dorfgemeinde, _Dessa_

genannt, befindet sich im ungeteilten Besitze des Grund und Bodens,

den die Dorfbewohner gemeinschaftlich bearbeiten. Sie steht unter

einem jährlich gewählten Oberhaupte, welchem dafür ein grösserer oder

besserer Anteil zugestanden wird. Bei den Arabern der algerischen

Ebenen schliesst schon die Stammesregierung die Verneinung des

persönlichen Grundeigentums sozusagen in sich.[1059] Diese leben

gemeinschaftlich unter Zelten und unter einer aristokratischen

Herrschaft. Ein Kreis von Zelten bildet ein _Duar_; mehrere vereinigte

Duar eine _Ferka_ oder Stammesabteilung (Clan) unter dem Befehle

eines Scheich, mehrere Ferka endlich den Stamm, über den ein _Kaïd_

gebietet.[1060] Der Stamm ist auf Grund verschiedener Rechtstitel

der Eigner des Bodens, welcher bei gewissen Stämmen, besonders in

der Provinz Constantine, alljährlich durch den Scheich unter den

Stammesmitgliedern verteilt wird.[1061] Ganz ähnlichen Verfassungen

begegnet man in der Vergangenheit von Mexiko und Peru, wie heute noch

in Osteuropa bei Lappen, Karelen, Samojeden, Mordwinen, Tschuwaschen

und Tscheremissen. Auch die indogermanischen Völker kannten dieses

System; dass es aber nichts Indogermanisches an sich ist, beweisen die

eben aufgeführten Beispiele. Wie +Cäsar+ und +Tacitus+ melden, fanden

sie den Gemeingrundbesitz bei den Germanen.[1062] „Die Feldmarkung,

je nach der Anzahl der Bebauer grösser oder kleiner, gehört der

ganzen Gemeinde als Gesamtbesitz und diese verteilt die Grundstücke

unter ihre Mitglieder nach Massgabe ihres Ranges. Die Möglichkeit

dieses Verfahrens liegt in der grossen Ausdehnung der Markungen. In

der Bebauung wechselt man alljährlich das Feld, wobei immer noch

ein Teil desselben frei bleibt.“[1063] Und als sich im zehnten

Jahrhundert im Thale Schwyz freie Leute ansiedelten, erhielt zwar

jeder neue Ansiedler bei seiner Niederlassung sein eigenes Haus und

seinen eigenen Hof mit dem zugehörigen Lande als Sondereigentum; alles

übrige Land blieb aber in Gemeinschaft und bildete die gemeine Mark

oder die „Landsallmende“. Gemeinbesitz herrschte auch bei den Kelten

Irlands zur Zeit der Brehon-Gesetze[1064], welche wohl ursprünglich

kurz nach Einführung des Christentums in Irland, d. h. zur Zeit als

man dort der Schrift sich zu bedienen begann, abgefasst wurden. Starb

ein Mitglied des _Sept_, der irischen Sippe, so nahm der Häuptling

eine neue Verteilung des Bodens unter den Mitgliedern des Sept vor,

deren Anteile dadurch grösser wurden. Die Erbschaft in gerader Linie

bestand noch nicht; der ganze Clan trat als Erbe auf. Gemeinbesitz

liegt endlich auch der Dorfgemeinde der Grossrussen, dem _Mir_, zu

Grunde. Noch im neunzehnten Jahrhundert stellten die Verhältnisse der

uralischen Kosaken, meist grossrussischen Ursprungs, getreulich die

Besitz- und Nutzniessungsweise der Stämme oder Clane vorgeschichtlicher

Zeiten dar. Bis in die Mitte dieses Jahrhunderts bildete der ungeheure

Raum längs des Uralstromes ein einziges, ungeteiltes Eigentum des

Kosakenheeres, gab es nicht ein Stückchen Land, welches einem

Einzelnen, oder etwa einer Stadt oder einer _Stanitza_ (Kosakendorf)

angehörte. Besitz und Nutzniessung waren allen gemeinsam. An dem vom

_Ataman_ (_Hetman_) bestimmten Tage und auf das Zeichen der Offiziere

jeder Stanitza setzten sich die Arme aller Kosaken zur Heuernte in

Bewegung. Was am ersten Tage die Sense mähend umgrenzen konnte,

war des einzelnen rechtmässiges Eigentum, das er darauf mit Musse

einheimsen konnte. Auch in den kalten Strichen des Gouvernements

Olonez hat man einen gemeinschaftlichen Bodenbesitz entdeckt, bei

welchem das Verhältnis der persönlichen Nutzniessung lediglich von der

thatsächlichen Arbeit des Einzelnen abhängt.[1065] Im grossrussischen

Dorfe besitzt nun der Bauer (_Muschik_) dauernd gewöhnlich bloss seine

Hütte (_Izba_) und das kleine dazugehörige Gartenstück (_Usadba_).

An dem weitaus grösseren Grundbesitz der Dorfgemeinde hat er bloss

einen ihm zugewiesenen und wechselnden Anteil, dessen Nutzniesser er

gewissermassen ist. Denn von Zeit zu Zeit wird alles Gemeindeland

unter den Haushaltungsvorständen nach Massgabe der männlichen

Mitglieder jedes Haushaltes von neuem verteilt. Der Mir ist, wie sein

Name besagt, eine Welt für sich. Zumeist besitzt er einen einzigen

selbstgewählten Beamten, den Starosten oder Ältesten, der an der Spitze

der aus den Haushaltungsvorständen gebildeten Gemeindeversammlung

steht. Alles auf die Gemeinde Bezügliche fällt in den Wirkungskreis

dieser Versammlungen. Insoweit ist die Gemeinde ein Organ örtlicher

Selbstregierung, wobei aber ihre sämtlichen Mitglieder für alle Lasten

auch gemeinsam verantwortlich und haftbar sind. Das Vorbild aller

dieser Dorfverfassungen, die mehr oder weniger dem Clane entsprechen,

bleibt aber überall die Sippe.

[1037] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 85.

[1038] +H. Sumner-Maine+. _De l'organisation juridique de la famille

chez les Slaves du Sud et chez les Rajpoutes._ (_Extrait de la Revue

générale du droit._) Paris 1888. S. 27.

[1039] Siehe oben. S. 188-190.

[1040] +Le Bon+. A. a. O. S. 407.

[1041] +Starcke+. Die primitive Familie. S. 14.

[1042] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 90.

[1043] +Starcke+. A. a. O.

[1044] A. a. O. S. 15.

[1045] +Starcke.+ A. a. O. S. 193.

[1046] +Le Bon.+ A. a. O. S. 408.

[1047] Globus. Bd. XXII. S. 85.

[1048] _Revue d'anthropologie._ 1873. S. 66.

[1049] +Le Bon.+ A. a. O.

[1050] +Sumner-Maine.+ _De l'organisation juridique de la famille._ S.

34-35.

[1051] +Schlagintweit.+ Indien. Bd. II S. 55-56. Vgl. auch: _Revue

d'anthropologie_ 1874. S. 705-706.

[1052] +Le Bon.+ A. a. O. S. 639.

[1053] +Monier Williams.+ _Modern India and the Indians._ London 1879.

S. 39.

[1054] +Emile de Laveleye.+ _De la propriété et de ses formes

primitives._ Paris 1874. S. 351.

[1055] +Le Bon+. A. a. O. S. 640.

[1056] +Monier Williams+. A. a. O. S. 42.

[1057] +Laveleye+. A. a. O. S. 170.

[1058] +Letourneau+. Sociologie. S. 399.

[1059] +Jules Duval+. _Réflexions sur la politique de l'Empereur en

Algérie._ Paris 1866. S. 78.

[1060] +Rodolphe Dareste+. _De la propriété en Algérie._ Paris 1864. S.

82.

[1061] +Dareste+. A. a. O. S. 86.

[1062] _Sed privati ac separati agri apud eos nihil est, neque longius

anno remanere uno in loco in colendi causa licet._ (+Caesar+. _De

bello gallico._ IV. 1); ferner: _Neque quisquam agri modum certum aut

fines habet proprios: sed magistratus aut principes in annos singulos

gentibus cognationibusque hominum, qui una coierint, quantum, et quo

loco visum est, agri attribuunt atque anno post alio loco transire

cogunt._ (A. a. O. VI. 22.)

[1063] _Agri pro numero cultorum ab universis per vices occupantur,

quos mox inter se secundum dignationem partiuntur; facilitatem

partiendi camporum spatia praestant. Arva per annos mutant, et superest

ager._ (+Tacitus+. _Germania._ 26.)

[1064] _Ancient laws of Ireland, published under the direction of

the Brehon Law Commission._ London 1865-79. 4 Bde. Vgl. auch Sir H.

+Sumner-Maine+. _Lectures on the early history of institutions._ London

1875.

[1065] A. +Leroy-Beaulieu.+ _L'empire des Tsars et les Russes._ Bd. I.

S. 497-498.

Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung · 第 59 / 70 题