Clan- und Dorfverfassung.
Die Familie der Hindu -- oder besser die Sippe, wie im vorhergehenden
Abschnitte gesagt wurde -- besass ursprünglich kein Zwischenglied,
welches sie vom Volksganzen getrennt hätte. Mit anderen Worten, das
ganze Volk der vedischen Arier zerfiel in einzelne Sippen, ungetrennt
beieinander wohnende Verbände, welche gemeinsames Blut vereinigte.
Um das vierte Jahrhundert unserer Zeitrechnung kamen nun nach Indien
neue Eindringlinge, wahrscheinlich arischen Ursprungs, die sogenannten
Radschputen oder „Königssöhne“, wie ihr Name besagt. Sie liessen
sich in dem Lande nieder, welches östlich vom Indus bis jenseits der
Aravulliberge sich erstreckt und heute noch Radschputana heisst.[1037]
Trotz des Widerspruches der Brahmanen behaupten die Radschputen die
Vertreter und reinen Nachkommen der alten Fürsten- und Kriegerkaste,
der Kschatrya, zu sein, von welchen die heiligen Sanskritschriften
berichten, und ihre äussere Erscheinung hat manches, das geeignet
scheint, diesen Anspruch zu unterstützen. Dennoch bleibt ihre rein
arische Herkunft zweifelhaft. Die gesellschaftlichen Zustände dieser
Radschputen, die gegenwärtig über neunzehn Staaten herrschen und
den ältesten Adel der Erde besitzen, haben nun eine so erstaunliche
Ähnlichkeit mit dem Lehenswesen des europäischen Mittelalters, dass
den ersten Beobachtern die Übereinstimmung eine vollständige schien.
Erst genauere Forschungen ergaben, dass der Gesellschaftszustand der
Radschputen nicht sowohl dem Lehenswesen, als einem Gesittungsgrade
entspricht, welcher jenem unmittelbar vorhergegangen. Die Gesellschaft
der Radschputen beruht nicht auf dem Lehenswesen, aber auf dem Systeme
des Clans. Der unlängst verstorbene grosse britische Rechtsforscher
Sir +Henry Sumner-Maine+ nennt es „präfeudal“ oder, wenn ein solcher
Ausdruck zulässig, „tribal“[1038] (von „Tribe“, Stamm).
Worin unterscheidet sich nun die Gesellschaftsordnung der Radschputen
von jener der Hindu, welche wir bisher betrachtet haben? Die letzteren
leben in der ungeteilten Familie, in der Sippe, die Radschputen im
Clan. Dies erfordert genauere Erläuterung. Zunächst ist es klar, dass
die Sippe, die ungetrennte Familiengemeinschaft, nur ein Glied, eine
Unterabteilung, wenn man will, eines grösseren sozialen Gebildes
ist, das man gewöhnlich als Stamm (Tribe, _Tribus_) bezeichnet. Die
vedischen Schriften erzählen allerdings nichts von arischen „Stämmen“;
es kann aber doch wohl nicht anders gekommen sein, als dass auch im
Vedavolke bei seinem allmählichen Fortschreiten auf indischem Boden
Unterabteilungen sich bildeten, Zweige, welchen in gewissem Sinne
der Wert von Stämmen zukam. Wenn man sich gegenwärtig hält, dass der
„Stamm“ auch nichts weiter als eine gesellschaftliche Gliederung
darstellt, so darf man vielleicht Zweige der gedachten Art in den
Kasten erblicken. Dass die Kaste nichts Ursprüngliches ist, kann darin
nicht beirren. Auch was wir Stamm nennen, hat sich erst allmählich
durch Anschwellen der Kopfzahl aus der Horde gebildet. Verschieden
erscheinen Stamm und Kaste bloss darin, dass ersterer, wie die Horde,
als Geschlechtsgenossenschaft, wenn auch loser als diese, sich gibt,
die Kaste aber in der Verschiedenartigkeit des Berufes ihren Grund
findet. Es ist aber nachgewiesen, dass der Kaste ursprünglich
keineswegs bloss die letztere, soziale Bedeutung, sondern auch, und
zwar in erster Linie, eine ethnische Bedeutung zukam, worauf auch ihr
Name _Varna_, d. i. Farbe, hinweist. Wissen wir doch, dass die Vaiçya,
die Ackerbauer, aus einer vorarischen Bevölkerung entstanden. Bei der
schwachen Kopfzahl der arischen Einwanderer konnten wohl auch die
Kasten nicht sehr volkreich sein, und da zudem nur innerhalb der Kaste
geheiratet werden durfte, so musste diese allgemach ebenfalls zu einer
Art Geschlechtsgenossenschaft werden, deren Blutsbande kaum loser als
jene eines Stammes gewesen sein mögen. Erst die trotzdem zunehmende
Vermischung mit den Eingeborenen gestaltete das anfängliche ethnische
Verhältnis in ein soziales um, ohne indes die Grundvorstellung von
einer Einheit des Blutes völlig auslöschen zu können. Das Streben nach
Reinerhaltung der Kaste hat keinen anderen Sinn. Innerhalb der Kaste
steht nun, wie anderwärts innerhalb des Stammes, die Familie, richtiger
die Sippe der Hindu.
Es ist bedauerlich, dass die meisten Ausdrücke, auf deren Benutzung
wir uns angewiesen sehen, einer scharfen Sinnbegrenzung entbehren. Wo
z. B. die Grenze zwischen Horde und Stamm zu ziehen sei, ist schwer zu
sagen. Im Grunde genommen ist die Horde ein kleiner Stamm, der Stamm
eine grosse Horde, ja selbst ein ganzes Volk braucht nicht notwendig
mehrere Stämme zu umfassen, sondern kann bloss +ein+ ausgedehnter Stamm
sein. Ein Wort, welches häufig eben so unbestimmt gebraucht wird,
ist Clan oder Unterstamm, dessen Entstehen im Kreise der Mutterfolge
wir schon kennen gelernt haben.[1039] Dr. +Le Bon+ meint, im Grunde
sei der Clan nur die vergrösserte Familie. Das Nämliche lässt sich
von der Sippe aussagen. Entwicklungsgeschichtlich ist aber die Sippe
keine vergrösserte Familie, sondern die Familie eine verringerte
Sippschaft, der Stamm keine Ausdehnung des Clans, sondern der Clan
eine Einschränkung des Stammes. Es ist daher sinnverwirrend, wenn
der sonst so scharf denkende +Le Bon+ sagt, es sei der Familie kaum
möglich, zum Clane zu werden, ohne durch den Stamm zu gehen.[1040]
Vielmehr kann der Clan bloss aus dem Stamme entstehen. Mit der Familie,
d. h. mit der Familie, wie wir sie verstehen, darf der Clan nicht
verwechselt werden, weil, wie ich schon einmal erklärte, die letztere
zur Zeit der Clanbildung noch gar nicht bestand. Dies scheint auch
Dr. +Starcke+ nicht erwogen zu haben, so sehr er den Gegensatz von
Familie und Clan betont. Wie der Clan +entsteht+, sagt er uns nicht;
er fasst aber denselben als +neben+ und unabhängig von der Familie
vorhanden auf. Der dänische Gelehrte unterscheidet: Stamm, Clan,
Familiengruppe und Familie. Mit dem Worte Stamm bezeichnet er bloss
„eine Gruppe von Individuen, welche zusammen wohnen und unter welchen
das Vereinigungsband gemeinsamer Wohnort, Sprache u. s. w. ist. Ein
Stamm kann eine Anzahl von Clanen, Familiengruppen und Familien
umfassen; derselbe Clan kann in mehreren Stämmen zerstreut leben.
Es wird aber eben die Frage sein, ob ein ursprünglicher Unterschied
zwischen Stamm und Clan anzunehmen sei. Der Stamm ist als die primitive
Form einer Staatenbildung aufzufassen; der Clan aber unter diejenigen
Bildungen einzureihen, welche auf Vorstellungen einer Verwandtschaft
beruhen.“[1041]
Für diejenigen meiner Leser, welche mir bisher gefolgt sind, wird
die Frage, ob ein ursprünglicher Unterschied zwischen Stamm und Clan
anzunehmen sei, sich leicht erledigen. Der Stamm, eine Anschwellung
der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft, bewahrt diesen
Charakter, wenn auch, wie begreiflich, in schwächerer Weise. Die der
Geschlechtsgenossenschaft zugrunde liegende Blutsgemeinschaft verliert
im Stamme an Quantität, nicht an Qualität. Nicht gemeinsamer Wohnort,
gemeinsame Sprache u. dgl. sind das einzige Vereinigungsband des
Stammes; sondern was eben die Menschen an einem gemeinsamen Wohnort
vereinigt, ist vor allem die das Gefühl der Zusammengehörigkeit
wachrufende Voraussetzung gleicher Abstammung, worin die gemeinsame
Sprache sie bestärken muss. So irrig es ist, +heutzutage+ Sprache
und Rasse gleichzusetzen, so kann dem in der Urzeit doch nicht
anders gewesen sein. Innerhalb des so gearteten Mutter-Stammes
ward nun durch Exogamie der Clan geschaffen. Wie der Stamm selbst
gründete er sich lediglich auf das weibliche Blut; dem Wesen nach
war also kein Unterschied zwischen beiden. Dem Leser wird es ferner
auch nicht entgehen, dass es unzulässig ist, für den Anfang im
Clan Familiengruppen und Familien zu unterscheiden. Zur Zeit der
Clanbildung gab es weder die einen noch die anderen, sondern einfache
Muttergruppen, auf welche unsere Bezeichnung „Familie“ nicht anwendbar
ist. Auf dem Wege zum Patriarchate waren es gerade die Reste der
Mutterfolge, welche die Clanschaften, die _Goira_, _Thums_, _Kilis_,
oder wie die Benennungen dafür bei vielen indischen Volksstämmen
lauten, zu erhalten pflegten.[1042] Als die Vaterschaft endlich
den Sieg errungen, sah sie sich vorerst an der Spitze einer durch
Blutsbande zusammengehaltenen Geschlechtsgruppe, welche noch lange
nicht die Familie war, wie Dr. +Starcke+ sie auffasst. Eine Familie,
sagt er, wird durch die Ehe gegründet; die Ehe in ihrer weitesten
Ausdehnung ist ihm „nichts als eine Verbindung zwischen Mann und
Weib, welche von einer mehr als augenblicklichen Dauer ist und
während welcher die beiden gemeinsam für ihre Nahrung sorgen. Eine
Familiengruppe und noch mehr ein Clan wird durch das Blut getragen,
d. h. man wird als Mitglied der Gruppe geboren. Wir haben somit zwei
sehr verschiedene und anscheinend völlig inkommensurable Grundlagen der
Familienassoziation. Die Familie erhält eine immer grössere Festigkeit,
je grössere Heiligkeit das eheliche Band zwischen den Eltern erhält;
Familiengruppe und Clan sind dagegen etwas Stabiles, niemals gestiftet
noch aufgelöst, nur daseiend und lebend.“[1043] „Die Familiengruppe
entsteht aus der Familie, setzt ein Ehepaar und dessen Kinder
voraus.“[1044]
Die hier vorgetragenen Ansichten sind durchaus den heute herrschenden
Verhältnissen nachgebildet; letztere sind aber erst etwas Gewordenes,
und es geht nicht an, insbesondere angesichts der so zahlreichen,
dagegen sprechenden Thatsachen, dieses Gewordene als ein von allem
Anfange an Gegebenes zu setzen. Die Familiengruppe entsteht +nicht+,
wie +Starcke+ glaubt, aus der Familie, sondern +umgekehrt+ sondert
sich ganz allmählich aus dem, was er Familiengruppe nennt, die
Familie ab. Gewiss setzt dieselbe ein Ehepaar und dessen Kinder
voraus; es hat aber lange, sehr lange gedauert, bis es zum „Ehepaare“
kam. Eine Verbindung von Mann und Weib, wenn sie auch von mehr
als augenblicklicher Dauer und fruchtbar ist, begründet eben noch
lange keine „Familie“. Vater, Mutter und Kinder sind freilich die
+natürlichen+ Bestandteile derselben; aber nicht um das, was in
naturgeschichtlichem Sinne als Familie zu betrachten ist, handelt
es sich, sondern um das +kultur+geschichtliche Gebilde, das uns als
Familie gilt. Dieses bestand ursprünglich und besteht noch bei vielen
Völkern nicht, ebenso wenig wie eine Ehe, die dieses Namens annähernd
wert wäre. Als die mütterlichen Clane sich bildeten, war von einer
Familie, kulturgeschichtlich gesprochen, noch keine Rede, wenngleich
selbstverständlich fruchtbare Paarung zu allen Zeiten den Kern +aller+
gesellschaftlichen Verhältnisse ausmachten. Erst mit dem Aufkommen des
Patriarchates nähern wir uns, wie in früheren Abschnitten entwickelt
wurde, Zuständen, in welchen der Begriff der Familie schlummert.
Zunächst ist es noch eine durch die mütterliche Abstammung verbundene
Genossenschaft, über welche der Mann als Herr und Patriarch Gewalt
gewinnt; im Clane steigt er zum Häuptling auf. Jene Genossenschaft
Blutsverwandter ist die +Sippe+, ein weit treffenderes Wort als
Familiengruppe. Die Sippe schliesst schon alle Elemente der späteren
Familie ein, ist aber diese noch nicht, wie ja die Verschiedenheit
der Bezeichnung deutlich genug besagt. Gleichwie, um der Chemie ein
Beispiel zu entlehnen, die Natur in der atmosphärischen Luft Sauerstoff
mit Stickstoff, etwas Kohlensäure und Wasserdampf zu einem innigen
Gemenge vereint hat, das bloss der Scheidekünstler in seine einzelnen
Bestandteile zu zerlegen vermag, so sind uranfänglich auch die sozialen
Elemente verschmolzen, bis der grosse Scheidekünstler Gesittung sie
nacheinander allmählich auslöst und zu neuen Verbindungen gruppiert.
Ob und wie Sippe und Clan sich ursprünglich unterschieden, ist schwer
zu sagen; es lässt sich aber denken, dass bei nicht allzu grosser
Kopfzahl der mutterrechtliche Clan einfach zur patriarchalischen Sippe
ward, dass also Clan und Sippe zusammenfielen, wie denn Dr. +Starcke+
auch mit Recht seine „Familiengruppe“ dem Clane naherückt. Natürlich
führten Zeit und Umstände vielfach eine Unterscheidung zwischen der
engeren Sippe und dem weiteren Clane herbei. Die Mitglieder desselben
Clans (_Gotra_) nennen sich _Samanodoca_ und ihre Verwandtschaft
endet erst, wenn Geburts- und Familiennamen nicht mehr bekannt sind.
Wie bei den Chinesen für jedermann, so ist es in Indien für den
Brahmanen ungesetzlich, ein Weib zur Frau zu nehmen, dessen Gotranamen
derselbe wie sein eigener ist. Wenn nun aber Dr. +Starcke+ den Clan
als eine Blutsgruppe von hervorragender juridischer Bedeutung, ja als
eine „exklusive Rechtsgruppe“ bezeichnet[1045], so ist er dies erst
geworden durch die unter dem Patriarchate entstandene bürgerliche
Verwandtschaft, welche +reine+ und +unreine+ Clane schuf.
Bei den Radschputen, welche diese rückblickenden Betrachtungen
veranlassten, hat +Alfred Lyall+ diese Vorgänge beobachtet. Die ganze
Clangesellschaft ist dort durch das Blutsband verknüpft. An der
Spitze des Clans steht der Häuptling, alle Clangenossen betrachten
sich aber als dessen Brüder und Gleiche.[1046] Die Radschputen sind
stolz auf ihren edlen Ursprung, den sie bis in ein hohes Altertum
hinauf +nachweisen+ können. Der ärmste Radschpute kann heute
noch, wie +L. Rousselet+ versichert, vermittelst des sorgfältig
geführten Stammbaums seines Clans, seinen Ursprung bis zu dem Punkte
hinaufführen, in welchem dieser sich von dem Hauptstamme abgezweigt
hat, und zwar mit Sicherheit auf mehr denn fünfzehn Jahrhunderte
zurück.[1047] Die Bewahrer dieser Genealogien sind vornehmlich die
heroischen Dichter oder Barden (_Bhât_), deren Person geheiligt ist
und deren jeder Clan wenigstens einen besitzt.[1048] Jeder Clan
eines Stammes führt seinen besonderen Namen und dieser bezieht
sich allemal auf irgend ein bemerkenswertes Ereignis im Leben des
Gründers. Ein Clan nun, welcher auf gemeinsamer Abstammung seiner
Mitglieder beruht, die gewöhnlich beisammen leben, auf demselben
Gebiete wohnen und einen wirklichen Stammbaum besitzen, -- ein
solcher Clan ist ein +reiner+. Ein +unreiner+ Clan ist dagegen
+keine+ Genossenschaft Blutsverwandter, wohl aber eine einer
solchen Genossenschaft +nachgebildete+ Körperschaft. +Lyall+ hat
die Neubildung solcher unreiner Clane beobachten können. Irgendwo
erhebt sich ein kühner, unternehmungslustiger Mann, der auf Abenteuer
ausziehen, vielleicht eine Räuberbande gründen will. Er ruft zu
diesem Behufe zunächst solche seiner Blutsverwandten herbei, über
die er Einfluss gewonnen und welche ihm mit Begeisterung folgen.
Aber auch Nachbarn, Abenteurer, herabgekommene Menschen, von ihrer
Umgebung ausgestossene Verbrecher schliessen sich gar bald dem
kleinen Häuflein an. Man zieht fort, ergattert in Güte oder Gewalt
ein Stück Land, auf dem man sich niederlässt und das man umhegt.
Um sich von den benachbarten oder feindlichen Bevölkerungen zu
unterscheiden, nehmen alle Glieder des kleinen Häufleins den Namen
des Anführers an. Dieser künstlich geschaffene Stamm, d. h. diese
Vereinigung von Abenteurern verschiedenen Ursprungs, wird ein solcher
aber erst dann, wenn die verschiedene Herkunft der einzelnen soweit
vergessen ist, dass deren Nachkommen sich für die echten Nachkommen
des Stifters halten können.[1049] Solche Räuberstämme nehmen nun
ihrerseits beständig fremde Leute auf, welche irgendwelche Umstände zum
Ausscheiden aus ihren angestammten Verhältnissen bewogen. In diesem
Menschenknäuel wirkt nun der Gedanke der Blutsverwandtschaft von neuem
und reorganisiert sie systematisch in Gruppen. Jeder neu Eintretende
hängt trotz allem so an seiner alten Herkunft und Sitte, dass er darauf
besteht, innerhalb des Stammes einen bestimmten Kreis unter dem Namen
seines ursprünglichen Clans, seiner Kaste oder Heimat zu gründen.
Man sieht, welche merkwürdige Rolle bei der Entstehung dieser unreinen
Clane die Einbildung spielt; ein solcher unreiner Clan ist nur unter
dem Patriarchate möglich, welches statt des Blutsbandes ein Rechtsband
um die Genossenschaft schlingt. Dennoch ist es die Einbildung eines
Blutsbandes, welche am mächtigsten auf die Bildung jener Clane
wirkt. Es ist dies eine eingebildete Vorstellung, welche aus unserer
abendländischen Welt keineswegs verschwunden ist. Handelt es sich doch
um nichts Geringeres, als um den Anspruch auf eine bessere Herkunft und
einen älteren Stammbaum, als jene, wozu man thatsächlich berechtigt
ist. Im Abendlande wird das, was ehemals Stärke war, Schwäche; allein
im Morgenlande, im Schosse durch den Verwandtschaftsgedanken geeinter
Gesellschaften, stellt es noch immer eine Kraft vor. Ein Mann von
hervorragender Tapferkeit und bedeutendem Ansehen bildet einen Clan mit
Hilfe seiner Verwandtschaft und seines Gefolges; sein Erfolg schützt
den Clan sofort selbst gegen jene Gefahren, die aus der numerischen
Ungleichheit der Geschlechter entspringen. Es wird ein sogenannter
reiner Clan mit einem wahrhaften Stammbaum, in dem man _a priori_ die
Vaterschaft des Gründers als eine sichere Thatsache voraussetzt. Der
Clan kann auch exogam sein, entweder infolge der Anzahl Gefangener,
die stets einen Teil seiner Beute bilden, oder einfach, weil die
Gewohnheit, sich Weiber aus der Ferne zu holen, die physische Kraft
desselben vermehrt und ihm das Übergewicht im Kampfe ums Dasein
verschafft hat.[1050]
Bei den Radschputen ist nun die Exogamie durch Religion und Sitte
gleich geheiligt. Der echte Radschpute achtet auf ein endloses
Verzeichnis verbotener Verwandtschaftsgrade, zugleich aber lebt er
in einem Kreise, innerhalb dessen er sich beweiben muss. Er +muss+
das Weib seiner eigenen Kaste und darf sie nicht seinem eigenen Clane
entnehmen. Vielweiberei herrscht bei den Radschputen, wie in allen
Staaten Indiens. Jeder Wohlhabende hat zum mindesten drei Frauen;
stets aber ist eine darunter die erste oder Hauptfrau. Die Frauen
spielen auch in bezug auf das öffentliche Leben eine wichtige Rolle,
und man unternimmt nichts von Bedeutung, ohne sie zuvor um Rat befragt
zu haben. Eine Frau, welche eine ihr angethane Beleidigung gerächt
wissen will, schickt irgend einem Krieger, den sie sich zum Kämpen
ausersehen hat, ein Armband zu, und damit ist derselbe verpflichtet,
für sie einzutreten. Wenn ein Stamm oder Clan dem andern seine Mädchen
verweigert, so führt dies zu Blutfehde; das Scheingefecht, das sonst
in Erinnerung an den einstigen Frauenraub beim Abholen der Braut
aufgeführt wird, artet dann in blutigen Kampf aus -- es ist dann
thatsächlich Frauenraub -- und kann langdauernde Stammesfeindschaft
zur Folge haben. Der Arme, der streng an der Kastenvorschrift hält,
kann sich längeres Suchen um eine Frau natürlich nicht erlauben;
unter der arbeitenden Klasse der Radschputen ist deshalb die Zahl der
Junggesellen grösser als sonstwo.
Die Schwierigkeit, die Tochter an den Mann zu bringen, liess sodann
die Tötung neugeborener Mädchen zur nationalen Eigentümlichkeit
heranreifen. Durch seine Hauschronisten vor jeder Missheirat ängstlich
gemacht, greift der Radschpute hohen Ranges für den zu verheiratenden
Sohn schliesslich zur Tochter aus geringer Radschputkaste, weil diese
zum eigenen Stamm oder Clan sicher nicht verwandt ist. Dies hat
eine fortwährende Standeserhöhung weiblicher Mitglieder aus Kasten
von geringem Ansehen zur Folge; es befriedigt nicht nur den Ehrgeiz
der Angehörigen, von höher Stehenden gesucht zu werden, die reichen
Morgengaben verhelfen den Eltern der jungen Frau auch zu Vermögen.
Anders unter den Kasten hohen Ranges; je bevorzugter die soziale
Stellung, desto enger der Kreis, in welchem eine ebenbürtige Heirat
möglich ist und dies bildet die Ursache, dass in solchen Kreisen die
Väter ganz regelmässig auf die Achtung ab Schwiegerväter verzichten,
Grosselternfreuden sich versagen und ihre Töchter gedungenen Mördern
zur Tötung übergeben.[1051]
Wie im übrigen Indien ist auch die „Familie“ der Radschputen die
_Joint-family_, die Sippe. Ihr Oberhaupt verwaltet das Vermögen und
übt unbedingte moralische Autorität. Bei seinem Ableben folgt ihm
der älteste Sohn, ohne dass es jedoch zu einer Teilung der Güter
käme. Alle Mitglieder der Genossenschaft unterwerfen sich ihm,
wie früher seinem Vater. Keines besitzt ein Sondereigentum. Alle
beweglichen und unbeweglichen Güter sind ein Gemeineigentum, von dem
nichts ohne Zustimmung aller veräussert werden kann. So ist denn
die _Joint-family_ eine moralische Person, welche besitzt, erwirbt
und eine ewige Dauer hat, wie die tote Hand. Sie ist zugleich der
vollendete Typus jener altertümlichen Form ungeteilten Besitzes,
der in allen ursprünglichen ackerbauenden Gesellschaften auftritt.
Ihn verkörpert bis auf unsere Tage die +indische Dorfgemeinde+.
Manus Gesetzbuch spricht bloss von Dörfern, welche heute noch in
Indien politisch und wirtschaftlich die Einheiten bilden. Über ihnen
steht nur der Staat. Das Dorf ist die wahre Heimat der Hindu und in
gewissem Sinne auch sein Clan, seine Sippe; vom Standpunkte unserer
jetzigen abendländischen Verhältnisse könnte man sagen, das Dorf sei
nichts als eine erweiterte Familie.[1052] Zweifelsohne ist auch die
indische Dorfgemeinde aus den Familienzuständen hervorgewachsen,
ihnen nachgebildet; sie ist die reinste Form der „Heimatsregierung“
(_Home-rule_), welche in der einfachsten Patriarchalverfassung wurzelt,
da alle Brüder, als gemeinsame Eigner des Sippenlandes, beisammen
lebten und dasselbe unter dem väterlichen Oberhaupte bebauten. Jedes
Hindudorf ist eine Vereinigung solcher Sippen, welche zueinander in
die engste gesellschaftliche Verbindung getreten sind[1053] und sich
für Nachkommen eines gemeinsamen Stammvaters halten.[1054] In vielen
Fällen ist dies auch genau; dann bilden die Dorfinsassen einen wahren
Clan (_Gotra_). Manchmal aber sind es drei bis vier Sippschaften,
welche den für Fremde mehr oder weniger offen stehenden, zugänglichen
Grundstock des Dorfes darstellen. Dann ist die Verwandtschaft natürlich
eine bloss eingebildete -- wie ein unreiner Clan -- nichtsdestoweniger
aber allgemein anerkannt und angerufen. Das Dorf zerfällt heute in
verschiedene Haushaltungen, jede mit eigener Wohnung und eigenem
Landstück, was jedoch gewiss als eine neuere, nicht ursprüngliche
Einrichtung zu betrachten ist. Alles im Besitze des Haushaltes
befindliche bewegliche Gut, wie Vieh, Ackergeräte u. dgl., sowie
der Anteil der Haushaltung an den Einkünften des Dorfes gehören den
Mitgliedern der Sippe gemeinsam; die dem Dorfe gehörigen Liegenschaften
sind dagegen gemeinsames Eigentum aller Dorfinsassen, welche sie
auch gemeinsam bebauen und sich in deren Erträgnis teilen.[1055]
Und so wie jede Sippe unter einem gemeinsamen Oberhaupte steht, so
stehen wieder alle Dorfbewohner unter einem gemeinsamen Vorstande,
der aber im Einvernehmen mit dem ursprünglich aus fünf Mitgliedern
gebildeten Dorfrate, dem _Pantschayat_, handeln muss. Es ist dieser
Pantschayat eine der ältesten indischen Einrichtungen.[1056] Vor der
britischen Herrschaft kannten die indischen Dorfbewohner auch nicht
das Testament; Grund und Boden wurde weder verkauft, noch verpachtet
noch vererbt.[1057] Allmählich erst gelangte man in gewissen Bezirken
dazu, Liegenschaften zu veräussern, aber es bedurfte der Zustimmung der
Eltern, der Miteigentümer, der Nachbarn.[1058]
Wie man sieht, entspricht die Dorfschaft so ziemlich dem Clane,
zumeist dem unreinen, wie er auf dem Boden des Patriarchats gedeiht.
Mehrere Dörfer bilden dann einen Stamm, doch ist dies nicht unbedingt
nötig; der Stamm kann auf ein Dorf beschränkt sein; in Peru z. B.
sprach jedes Dorf, bevor die Inka das Land eroberten, seine eigene
Zunge, die den Nachbarn unverständlich war. Personen gemeinsamer
Sprache fühlten sich als eng verbundene Verwandte und +waren+ es wohl
auch dem Blute nach. In einem solchen Dorfe lebten mehrere Sippen
nebeneinander, aber unter Umständen kann auch eine Sippe gross genug
sein, um ein Dorf für sich zu bilden. Dann fällt die Sippe mit Dorf
und Clan zusammen. Daher leider das Schwankende, Unbegrenzte, welches
allen diesen Ausdrücken anhaftet. Sie alle kennzeichnet der gemeinsame
Bodenbesitz, welcher nach Sir +Henry Sumner-Maines+ scharfsinnigen
Forschungen einst eine Etappe auf dem Gesittungswege +aller+ Völker
gebildet hat. Spuren davon haben sich in China erhalten, wo die Familie
mit ihrem ungeteilten Besitzstande noch an die alte Sippe mahnt. Ganz
unverfälscht besteht die Dorfgemeinschaft in vielen Teilen Javas.
Gerade wie in China der Kaiser im Grunde für den alleinigen Besitzer
alles Bodens gilt, so eignet derselbe in den Augen der Javanen,
eines Volkes malayischen Stammes, dem Schöpfer und infolge dessen
seinem Stellvertreter auf Erden, dem Fürsten, welcher den Unterthanen
bloss den Nutzgenuss überlässt. Die javanische Dorfgemeinde, _Dessa_
genannt, befindet sich im ungeteilten Besitze des Grund und Bodens,
den die Dorfbewohner gemeinschaftlich bearbeiten. Sie steht unter
einem jährlich gewählten Oberhaupte, welchem dafür ein grösserer oder
besserer Anteil zugestanden wird. Bei den Arabern der algerischen
Ebenen schliesst schon die Stammesregierung die Verneinung des
persönlichen Grundeigentums sozusagen in sich.[1059] Diese leben
gemeinschaftlich unter Zelten und unter einer aristokratischen
Herrschaft. Ein Kreis von Zelten bildet ein _Duar_; mehrere vereinigte
Duar eine _Ferka_ oder Stammesabteilung (Clan) unter dem Befehle
eines Scheich, mehrere Ferka endlich den Stamm, über den ein _Kaïd_
gebietet.[1060] Der Stamm ist auf Grund verschiedener Rechtstitel
der Eigner des Bodens, welcher bei gewissen Stämmen, besonders in
der Provinz Constantine, alljährlich durch den Scheich unter den
Stammesmitgliedern verteilt wird.[1061] Ganz ähnlichen Verfassungen
begegnet man in der Vergangenheit von Mexiko und Peru, wie heute noch
in Osteuropa bei Lappen, Karelen, Samojeden, Mordwinen, Tschuwaschen
und Tscheremissen. Auch die indogermanischen Völker kannten dieses
System; dass es aber nichts Indogermanisches an sich ist, beweisen die
eben aufgeführten Beispiele. Wie +Cäsar+ und +Tacitus+ melden, fanden
sie den Gemeingrundbesitz bei den Germanen.[1062] „Die Feldmarkung,
je nach der Anzahl der Bebauer grösser oder kleiner, gehört der
ganzen Gemeinde als Gesamtbesitz und diese verteilt die Grundstücke
unter ihre Mitglieder nach Massgabe ihres Ranges. Die Möglichkeit
dieses Verfahrens liegt in der grossen Ausdehnung der Markungen. In
der Bebauung wechselt man alljährlich das Feld, wobei immer noch
ein Teil desselben frei bleibt.“[1063] Und als sich im zehnten
Jahrhundert im Thale Schwyz freie Leute ansiedelten, erhielt zwar
jeder neue Ansiedler bei seiner Niederlassung sein eigenes Haus und
seinen eigenen Hof mit dem zugehörigen Lande als Sondereigentum; alles
übrige Land blieb aber in Gemeinschaft und bildete die gemeine Mark
oder die „Landsallmende“. Gemeinbesitz herrschte auch bei den Kelten
Irlands zur Zeit der Brehon-Gesetze[1064], welche wohl ursprünglich
kurz nach Einführung des Christentums in Irland, d. h. zur Zeit als
man dort der Schrift sich zu bedienen begann, abgefasst wurden. Starb
ein Mitglied des _Sept_, der irischen Sippe, so nahm der Häuptling
eine neue Verteilung des Bodens unter den Mitgliedern des Sept vor,
deren Anteile dadurch grösser wurden. Die Erbschaft in gerader Linie
bestand noch nicht; der ganze Clan trat als Erbe auf. Gemeinbesitz
liegt endlich auch der Dorfgemeinde der Grossrussen, dem _Mir_, zu
Grunde. Noch im neunzehnten Jahrhundert stellten die Verhältnisse der
uralischen Kosaken, meist grossrussischen Ursprungs, getreulich die
Besitz- und Nutzniessungsweise der Stämme oder Clane vorgeschichtlicher
Zeiten dar. Bis in die Mitte dieses Jahrhunderts bildete der ungeheure
Raum längs des Uralstromes ein einziges, ungeteiltes Eigentum des
Kosakenheeres, gab es nicht ein Stückchen Land, welches einem
Einzelnen, oder etwa einer Stadt oder einer _Stanitza_ (Kosakendorf)
angehörte. Besitz und Nutzniessung waren allen gemeinsam. An dem vom
_Ataman_ (_Hetman_) bestimmten Tage und auf das Zeichen der Offiziere
jeder Stanitza setzten sich die Arme aller Kosaken zur Heuernte in
Bewegung. Was am ersten Tage die Sense mähend umgrenzen konnte,
war des einzelnen rechtmässiges Eigentum, das er darauf mit Musse
einheimsen konnte. Auch in den kalten Strichen des Gouvernements
Olonez hat man einen gemeinschaftlichen Bodenbesitz entdeckt, bei
welchem das Verhältnis der persönlichen Nutzniessung lediglich von der
thatsächlichen Arbeit des Einzelnen abhängt.[1065] Im grossrussischen
Dorfe besitzt nun der Bauer (_Muschik_) dauernd gewöhnlich bloss seine
Hütte (_Izba_) und das kleine dazugehörige Gartenstück (_Usadba_).
An dem weitaus grösseren Grundbesitz der Dorfgemeinde hat er bloss
einen ihm zugewiesenen und wechselnden Anteil, dessen Nutzniesser er
gewissermassen ist. Denn von Zeit zu Zeit wird alles Gemeindeland
unter den Haushaltungsvorständen nach Massgabe der männlichen
Mitglieder jedes Haushaltes von neuem verteilt. Der Mir ist, wie sein
Name besagt, eine Welt für sich. Zumeist besitzt er einen einzigen
selbstgewählten Beamten, den Starosten oder Ältesten, der an der Spitze
der aus den Haushaltungsvorständen gebildeten Gemeindeversammlung
steht. Alles auf die Gemeinde Bezügliche fällt in den Wirkungskreis
dieser Versammlungen. Insoweit ist die Gemeinde ein Organ örtlicher
Selbstregierung, wobei aber ihre sämtlichen Mitglieder für alle Lasten
auch gemeinsam verantwortlich und haftbar sind. Das Vorbild aller
dieser Dorfverfassungen, die mehr oder weniger dem Clane entsprechen,
bleibt aber überall die Sippe.
[1037] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 85.
[1038] +H. Sumner-Maine+. _De l'organisation juridique de la famille
chez les Slaves du Sud et chez les Rajpoutes._ (_Extrait de la Revue
générale du droit._) Paris 1888. S. 27.
[1039] Siehe oben. S. 188-190.
[1040] +Le Bon+. A. a. O. S. 407.
[1041] +Starcke+. Die primitive Familie. S. 14.
[1042] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 90.
[1043] +Starcke+. A. a. O.
[1044] A. a. O. S. 15.
[1045] +Starcke.+ A. a. O. S. 193.
[1046] +Le Bon.+ A. a. O. S. 408.
[1047] Globus. Bd. XXII. S. 85.
[1048] _Revue d'anthropologie._ 1873. S. 66.
[1049] +Le Bon.+ A. a. O.
[1050] +Sumner-Maine.+ _De l'organisation juridique de la famille._ S.
34-35.
[1051] +Schlagintweit.+ Indien. Bd. II S. 55-56. Vgl. auch: _Revue
d'anthropologie_ 1874. S. 705-706.
[1052] +Le Bon.+ A. a. O. S. 639.
[1053] +Monier Williams.+ _Modern India and the Indians._ London 1879.
S. 39.
[1054] +Emile de Laveleye.+ _De la propriété et de ses formes
primitives._ Paris 1874. S. 351.
[1055] +Le Bon+. A. a. O. S. 640.
[1056] +Monier Williams+. A. a. O. S. 42.
[1057] +Laveleye+. A. a. O. S. 170.
[1058] +Letourneau+. Sociologie. S. 399.
[1059] +Jules Duval+. _Réflexions sur la politique de l'Empereur en
Algérie._ Paris 1866. S. 78.
[1060] +Rodolphe Dareste+. _De la propriété en Algérie._ Paris 1864. S.
82.
[1061] +Dareste+. A. a. O. S. 86.
[1062] _Sed privati ac separati agri apud eos nihil est, neque longius
anno remanere uno in loco in colendi causa licet._ (+Caesar+. _De
bello gallico._ IV. 1); ferner: _Neque quisquam agri modum certum aut
fines habet proprios: sed magistratus aut principes in annos singulos
gentibus cognationibusque hominum, qui una coierint, quantum, et quo
loco visum est, agri attribuunt atque anno post alio loco transire
cogunt._ (A. a. O. VI. 22.)
[1063] _Agri pro numero cultorum ab universis per vices occupantur,
quos mox inter se secundum dignationem partiuntur; facilitatem
partiendi camporum spatia praestant. Arva per annos mutant, et superest
ager._ (+Tacitus+. _Germania._ 26.)
[1064] _Ancient laws of Ireland, published under the direction of
the Brehon Law Commission._ London 1865-79. 4 Bde. Vgl. auch Sir H.
+Sumner-Maine+. _Lectures on the early history of institutions._ London
1875.
[1065] A. +Leroy-Beaulieu.+ _L'empire des Tsars et les Russes._ Bd. I.
S. 497-498.