XXIV.

Zeitehen und wilde Ehen.

Der zum Schlusse des vorigen Abschnittes bezeichnete ganz

objektive Standpunkt ist auch festzuhalten bei der Besprechung der

gesellschaftlichen Erscheinungen, welche den Inhalt dieses Kapitels

ausmachen sollen. Es ist dafür hier die schicklichste Stelle, da sie,

zwar keineswegs auf die moslimsche Welt beschränkt, doch an dort

herrschende Einrichtungen sich anschliessen.

Auf einem kleinen Gebiete des Islâm, im Kreise der der Schiâh

nachlebenden Völker, zu welchen vornehmlich die Perser gehören, kennt

man ausser der rechtmässigen Ehe und dem gesetzlichen Konkubinate mit

Sklavinnen noch eine dritte Eheform: die +Ehe auf Zeit+, und zwar auf

eine vertragsmässige Zeit. Während die _Akdi_ ganz unserer Ehefrau,

der Gattin entspricht, heisst _Sighe_ ein Weib, welches durch Vertrag

auf bestimmte Zeit, die von einer Stunde bis zu neunundneunzig Jahren

schwanken kann, gegen ein gewisses Entgelt und gegen festgesetzte

Entschädigung bei eintretender Schwangerschaft, geheiratet wird.

Während dieser ausgemachten Zeit geniesst sie die +vollen Rechte+ einer

Akdi, einer rechtmässigen Ehefrau. Nach Ablauf des Vertragstermins

aber ist sie, wenn derselbe nicht verlängert oder erneuert wird, dem

Manne gesetzlich verpönt. Für die mit ihr gezeugten Kinder ist der

Mann zu sorgen verpflichtet, weshalb sich die Sighe nicht eher als

vier Monate nach der Trennung an einen andern verheiraten soll; doch

wird dieser Punkt häufig umgangen.[958] Es ist Sitte, dass der Perser

auf Reisen, Expeditionen oder Bedienstungen in der Provinz nie seine

Frau oder Frauen mitnimmt, sondern fast an jeder Station, wo er länger

verweilt, eine Sighe heiratet. In der Stadt Kirman pflegen die Mollah

jedem Ankömmlinge, der nur einige Tage sich dort aufhält, ein Weib

zur Sighe anzubieten. Die Ehen auf eine Stunde sind besonders auf dem

Lande gebräuchlich. Bei der Ankunft hervorragender oder gar fürstlicher

Personen geben die Landleute ohne jegliche Skrupel ihre Töchter oder

Schwestern gern zu derartigen Verbindungen her, welche ihnen stets ein

schönes Geschenk einbringen, und wenn die Mädchen sich klug und gewandt

benehmen, so können sie auf diese Art zu hohen und höchsten Stellen

gelangen.[959] Der Vertrag auf die Dauer von neunundneunzig Jahren,

wodurch die Sighe dem Akdiweibe thatsächlich gleichgestellt ist, wird

aber gewöhnlich nur da abgeschlossen, wo bereits vier rechtmässige

Frauen vorhanden sind; auf diese Weise umgeht man das Gesetz, denn

das fünfte Weib ist nun den übrigen ebenbürtig, so dass also der

Perser Weiber in unbeschränkter Zahl nehmen kann, was auch von einigen

Grossen wirklich geschieht. Die Kinder aller drei Klassen, der Akdi,

der Sklavinnen oder Kebsinnen und der Sighe sind nach dem Gesetz bei

der Erbschaft gleichberechtigt; doch finden hierin auch willkürliche

Ausnahmen statt.[960]

Vier Dinge sind erforderlich, um eine solche Zeitehe gesetzlich zu

machen: der Vertrag, die persönlichen Bedingungen, von welchen gleich

die Rede sein wird, die Morgengabe oder der Brautschatz, endlich die

Feststellung der Zeitdauer. Fehlt eines dieser vier Erfordernisse,

so sinkt die Verbindung zu einfachem Konkubinat, wenn nicht gar

zur Prostitution herab. Der wichtigste Punkt ist natürlich der in

gesetzlicher Form vor dem Mollah und mit Zustimmung beider Teile

vereinbarte Vertrag. Die persönlichen Bedingungen sind sehr zahlreich;

die wichtigste darunter ist, dass das Weib einer der vier Religionen:

Islâm, Judentum, Christentum oder Magiertum angehöre. Hat ein Moslim

irrtümlich eine Zeitehe mit einem Weibe eingegangen, welches keinem

dieser Bekenntnisse angehört, so muss er darauf dringen, dass sie

während der Dauer der Ehe des Weines und der unreinen Speisen sich

enthalte. Auch wird ihm empfohlen, stets nur ein frommes, keusches Weib

in zeitliche Ehe zu nehmen; wird sie aber mit einem Weibe von lockeren

Sitten geschlossen, so hat dieses sich solcher während der Ehedauer

gleichfalls zu enthalten. Die vom Manne zu entrichtende Morgengabe soll

wäg- und messbar, sowie im Vertrage genau beschrieben sein, doch kann

deren Höhe beliebig gross oder klein ausgemacht werden. Der Mann muss

die Hälfte der vereinbarten Summe oder Güter erlegen, wenn er die Frau

vor dem Vollzuge der Ehe entlässt; nach Vollzug hat sie auf das Ganze

Anspruch, das ihr nicht vorenthalten werden darf; die vertragsmässig

ausbedungene Dauer der Ehe bewegt sich in den oben angegebenen Grenzen.

Eine wichtige Ergänzung des Vertrages liegt in dem Umstande, dass eine

auf solche Weise geehelichte Frau nicht verstossen werden kann.[961]

Aus dem Mitgeteilten erhellt die Natur dieser eigentümlichen Bündnisse.

+Moriz Lüttke+ nennt sie kurzweg „legalisierte Prostitution“,[962]

trifft aber damit schwerlich das Richtige, wenngleich die schiitische

Zeitehe von den übrigen Moslemin allerdings verabscheut wird. Noch

unzutreffender behauptet +Arnold+, Muhammed habe nach der Eroberung

von Mekka zeitweilige Eheverbindungen „eingeführt.“[963] Nun herrschte

aber, wie wir wissen, schon bei den vorislamitischen Arabern die

sogenannte „Genussehe“ (_Nikah-al-mota_), und diese, welche mit der

persischen Zeitehe die grösste Ähnlichkeit aufweist, war es, welche

der Prophet zu wiederholten Malen genehmigte. Von einer „Einführung“

derselben kann keine Rede sein. Die Sunniten haben die Einrichtung

verworfen, die Schiiten aber beibehalten mit der Begründung, dass

Muhammed sie nicht verboten habe; was aber nicht verboten, sei erlaubt.

Die Ehe auf Zeit ist also sehr alt und bei den Beduinen Arabiens,

welche freilich, wie +Palgrave+ gezeigt hat,[964] vom Islâm sehr

wenig berührt wurden und noch tief im Heidentum stecken, hat sie sich

auch bis in die Gegenwart erhalten. Im Dschebel Schammar gibt man, so

berichtet der Reisende +Guarmani+, eine Tochter gerne dem ersten besten

Fremden zur Frau und nimmt sie wieder zurück, wenn jener wegreist.

Falls er in einer anberaumten Zeit nicht wiedergekommen ist, gilt die

Ehe für geschieden.[965] Ja, selbst im heiligen Mekka kommen zwischen

den Pilgern, aber auch mit Einheimischen zeitweilige Verbindungen

zustande, welche als völlig regelmässig abgeschlossene Ehen angesehen

werden und keineswegs für unmoralisch gelten.[966] In Persien ist die

Zeitehe wahrscheinlich weit älter als die Einführung des Islâms und,

wie +Benjamin+ vermutet, ein Erbstück der alten Feueranbeter. Für

das alte Bestehen einer solchen zeitweiligen Genussehe spricht die

vorgeschichtliche Sage von der Zeitehe Rustems mit der Tochter des

Königs von Semengân während eines Jagdausfluges. Die Frucht dieser

Verbindung war die Geburt Sohrabs. Bezeichnend ist auch die Bedingung,

dass eine der vier Religionen, welchen die Frau angehören soll, das

zarathustrische Magiertum sein darf.[967] Elemente davon mögen noch

in den heutigen Nestorianern stecken, welche sich für Nachkommen der

alten Chaldäer ausgeben, in Wahrheit aber von den Aramäern abstammen.

Die Nestorianer sind eine christliche Sekte, besonders zahlreich in

Aserbeidschan, und auch sie finden nicht die mindesten Bedenken, weder

aus nationalen oder religiösen, noch aus sittlichen Rücksichten, ihre

Töchter vertragsmässig für eine bestimmte Zahl Jahre oder Monate und

gegen eine festgesetzte Summe an dort weilende Europäer zu überlassen.

Dieses Geschäft wird gewöhnlich mit aller Regelmässigkeit und

Förmlichkeit stets in Gegenwart der Eltern oder nächsten Verwandten des

Mädchens, öfters sogar in Beisein eines nestorianischen Priesters, der

vielleicht die Stelle des europäischen Notars vertritt, abgemacht. Man

wetteifert sogar, jedem neuen Ankömmling aus Europa, von dem man einen

längeren Aufenthalt voraussetzt, ein solches Mädchen aufzudringen.

Sobald man über die Dauer dieser _Matrimonio alla carta_, wie sie

dort nach fremdem Sprachgebrauch zuweilen genannt werden, und über

den vom Manne zu leistenden Preis sich geeinigt hat, wird das Mädchen

dem Europäer von den Verwandten in aller Förmlichkeit zugeführt.

In den meisten Fällen zieht sogar die ganze elterliche Familie der

Braut mit in das Haus des zeitweiligen Gemahls, der sie natürlich

auf seine Kosten ernähren muss. Öfters wird dies zur ausdrücklichen

Bedingung bei Abschluss des zeitweiligen Ehebündnisses gemacht. Diese

Sitte ist bei den Europäern in Persien und besonders in Aserbeidschan

bereits so alt und allgemein, dass das sittliche Gefühl dort nicht

den geringsten Anstoss daran nimmt. Man fragt sich gegenseitig ganz

unbefangen, wie sich die Frau Gemahlin befinde und was die Kinder

machen. Eheliche Treue und zärtliche Pflege der Kinder kann man an

diesen nestorianischen Frauen wohl rühmen. Sobald nach Ablauf der

festgesetzten Zeit der Ehevertrag gelöst ist, wird ein neuer Vertrag

geschlossen, wenn der Europäer nicht inzwischen seiner zeitweiligen

Gemahlin müde geworden ist und ein ähnliches Verhältnis mit einer

anderen anknüpfen will. Die entlassene Frau findet um so schneller

einen neuen Freier unter ihren Landsleuten und Glaubensgenossen, als

sie demselben eine hübsche Barschaft mitbringt, während sonst der

heiratslustige Nestorianer seine Frau ihren Eltern abkaufen muss. Die

aus dem zeitlichen Ehebunde hervorgegangenen Kinder gehen fast immer in

den Besitz der Mutter über, welche ihnen eine fast zärtlichere Liebe

bewahren soll, als für die später im neuen Ehebündnisse Geborenen. Auch

der nestorianische Stiefvater soll seine Pflichten gegen diese mit der

Heirat an ihn übergehende Kinder keineswegs vernachlässigen. Dagegen

lassen die europäischen Väter, sobald ihre Bestimmung sie in die Heimat

zurückruft, ihre Kinder, wie es scheint, ganz ohne Gewissensskrupel

zurück und geben sie der ungewissesten Zukunft preis, ohne sich weiter

um sie zu bekümmern.[968]

Zeitehen zwischen Europäern und Eingebornen, wie die hier

geschilderten, sind nun durchaus keine vereinzelte, vielmehr eine

ganz regelmässige Erscheinung in allen aussereuropäischen Gebieten,

wo Weisse zu längerem Aufenthalte genötigt sind. +Gustav Kreitner+

berichtet, in Shanghai sei ein Teil der Europäer wohl mit Japanerinnen

vermählt, doch gelten solche Bündnisse nur auf eine vertragsmässig

bestimmte Zeit.[969] +Hugo Zöller+, der Vielgewanderte, welcher für die

Äusserungen des gesellschaftlichen Lebens stets ein offenes Auge hat,

meldet das Nämliche von den Küsten Westafrikas. Die weissen Kaufleute,

welche dort leben, sind fast alle nach Landesbrauch auf Zeit, d. h.

für die Dauer ihres Aufenthaltes an einem bestimmten Punkte, mit einem

schwarzen Weibe verehlicht. Diese Sitte entspricht so vollständig den

eigenen Gebräuchen und den altüberlieferten Anschauungen der Neger,

dass niemand etwas Arges daran findet.[970] Das Verhältnis der weissen

Kaufleute zu ihren schwarzen Frauen ist in den Augen des Volkes ein

vollkommen rechtmässiges, ohne jeden entehrenden Beigeschmack. Diese

Frauen sind keine bezahlten Dirnen, sondern gehören durchweg den ersten

Familien des Landes an. Ausser dem geringen an die Eltern bezahlten

Kaufpreise braucht der weisse Mann bloss in mässiger Weise für den

Unterhalt seiner schwarzen Frau zu sorgen.[971] Und anhänglich, wenn

auch nicht immer treu sind diese Frauen, welche, wenn der weisse

Mann nach Europa abdampft, zu den Sitten und der Lebensweise ihrer

schwarzen Verwandten zurückkehren. Die durch ihre gelbe Hautfarbe

leicht zu erkennenden Kinder von Europäern teilen, ausgenommen in

einigen Kleinigkeiten, in aller und jeder Beziehung das Los ihrer

Mutter.[972] Erst an sehr wenigen Orten ist durch den Einfluss

der Mission bei einem verschwindend kleinen Teile der weiblichen

Bevölkerung die ursprüngliche Naivetät durchbrochen und die Ansicht,

dass kirchliche Verehelichung etwas besseres sei, zur Geltung gebracht

worden. Ob die Mission damit besonders viel erreicht hat, lässt

+Zöller+ dahingestellt; soviel ist ihm zufolge sicher, dass sich ihre

Schülerinnen nicht weniger gern als alle übrigen Töchter des Landes

auf Zeit verheiraten.[973] Es geht nicht an, diese Verhältnisse, wie

gar mancher vielleicht zu thun geneigt wäre, kurzweg als sittliche

Verderbtheit zu brandmarken: kaum beim Weissen, der sich in einer

Zwangslage[974] befindet, am allerwenigsten bei den Eingeborenen, deren

Anschauungen hinsichtlich des Bundes der Geschlechter noch in viel

älteren, weniger gereiften Begriffen wurzeln.

Darf die Ehe auf Zeit in keiner Weise etwa mit Prostitution

verwechselt werden, so ist andererseits schwer die Grenze zu ziehen,

wo sie sich vom Konkubinate scheidet, das nicht unpassend als „wilde

Ehe“ bezeichnet worden ist. Bei Lichte besehen, ist jede wilde Ehe

eigentlich eine Ehe auf Zeit, bloss mit dem Unterschiede, dass die

Dauer des Verhältnisses nicht im vorhinein festgesetzt ist. Solche

wilde Ehen -- in denen unverkennbar die alte Gandharva oder die

Mota-Ehe fortlebt -- kommen fast überall auf Erden, bei den Völkern

der verschiedensten Gesittung vor, im Süden wie im Norden. Sie sind

ziemlich häufig in Sibirien und +Albin Kohn+ gesteht, sie weit

„zahmer“ gefunden zu haben, als die von der Kirche eingesegneten. In

den verschiedenen Gegenden des weiten Landes, in welchen er gelebt,

traf er wilde Ehen, in denen sich Mann und Frau herzlich geneigt

waren und welche schon dreissig bis vierzig, ja nahezu fünfzig Jahre

dauerten.[975] Bei dem Mangel irgend welcher Formen lassen sich in

diesen losen Bündnissen natürlich vielerlei Abstufungen unterscheiden.

Ein letzter Ausläufer derselben ist das Maitressenwesen, dessen Luxus

sich die Grossen und Vornehmen der europäischen Kulturnationen gönnten

und zum Teile noch heute gönnen. Im Kreise unserer geläuterten Moral,

welche, dem Grundsatze nach, beiderseitige Beständigkeit in der Einehe

und für diese im Interesse der staatlichen Bedürfnisse, welchen die

Kirche ihre Stütze leiht, fest umschriebene Formen erheischt, ist

Maitressentum als unsittlich, als Sittenverderbnis zu betrachten.

Verhehlen darf man sich aber nicht, dass hier durchaus kein Erzeugnis

einer bestimmten Gesittungsperiode, keine irgendwie neugeborene

Erscheinung des gesellschaftlichen Lebens vorliegt, sondern dass eine

uralte Form des Geschlechtsumganges ihre früher allgemeine Anerkennung

eingebüsst hat und dadurch zu einer verfemten herabgesunken ist. So

ist -- auf einem anderen Gebiete -- im Lichte der Gegenwart Aberglaube

geworden, was dereinst das Wesen des Glaubens überhaupt ausmachte.

Wie sehr die wilde Ehe den Menschen im Blute liegt, beweist der

Umstand, dass selbst der hochgestiegene Europäer, wie die oben

erwähnten Angaben über Zeitehe darthun, sich derselben gerne und willig

überall bedient, wo die Verhältnisse es gestatten. Im ostindischen

Archipel erlaubt die niederländische Regierung sogar dem Soldaten

eine dunkle Eingeborne, ein Malayenmädchen, bei sich in der Kaserne

zu behalten. Sie isst, trinkt, wohnt und schläft mit ihm und wird

sogar von der Regierung aus täglich mit etwas Reis unterstützt. Auf

Expeditionen begleitet sie den Krieger und teilt alle dessen Leiden

und Freuden.[976] Aber auch für einen unverheirateten Herrn überhaupt

ist es auf Java nicht anstössig, eine Verbindung mit einer Eingebornen

zu haben, die gewöhnlich unter dem Namen einer „Haushälterin“ geht. Ja

die braune _Njaai_ gehört fast selbstverständlich zu jedem Haushalt,

und bescheidenere, anspruchslosere Geschöpfe kann man sich in der

That nicht vorstellen. Ruhig und lautlos arbeiten diese Mädchen,[977]

helfen in der Regel dem Manne sparen und sind ihm treu, weil sie ein

gutes Leben führen; Kindersegen wird durch Wasser vermieden, da man

sie andernfalls, bei Schwangerschaft, in ihr Dorf zurückzusenden

pflegt.[978] Und doch gilt dieses Verhältnis als eine Art von

ungebundener Ehe, über deren Zeitdauer nicht das Geringste festgesetzt

ist. Einzelnstehende Männer haben oft mehrere solcher Haushälterinnen

für alles, und kein ehrsames Mädchen europäischer Abkunft wenn in

Ostindien geboren und erzogen, stösst sich im geringsten an solche

Vergangenheit ihres zukünftigen Gemahls. Damen besuchen nach wie vor

mit ihren Männern und Brüdern das Haus, sie kichern und scherzen auch

wohl einmal, wenn diese oder jene Kleinigkeit die Anwesenheit eines

weiblichen Wesens -- das natürlich nicht offiziell zum Vorscheine

kommen darf -- verrät; im ganzen aber finden sie die Sache durchaus

in der Ordnung. Ganz anders jedoch, sobald die braune Haushälterin

sich in eine +weisse+ verwandelt. Im Punkte europäischer Maitressen

denkt man sehr streng und schliesst ohne weiteres alle diejenigen aus,

die sich über solche Bedenken hinwegsetzen.[979] Dem Erforscher der

Sittengeschichte muss es zu denken geben, wenn er damit vergleicht,

dass bei den Türken, welchen doch Sklavinnen als Nebenfrauen beliebig

gestattet sind, aussereheliche Verhältnisse mit +freien+ Frauen

nicht nur auf das strengste verboten sind, sondern dass derartige,

allerdings seltene Vorkommnisse von der Gesellschaft, als der guten

Sitte widersprechend, sogar viel schärfer gebrandmarkt werden

als bei uns. Liegt darin nicht ein Fingerzeig, dass auf gewissen

Gesittungsstufen der freie Geschlechtsverkehr nicht an sich, sondern

bloss unter Ebenbürtigen als unmoralisch gilt? Und steckt nicht in der

Missbilligung, welche im Abendlande eine „Missheirat“ (_Mesalliance_

genannt) -- dem Stande oder der Geistesbildung nach -- noch heute

trifft, ein Rest dieser Anschauung?

Es darf darnach wohl nicht Wunder nehmen, bei geringerem Kulturschatze

einer noch weit weniger strengen Beurteilung der wilden Ehe zu

begegnen. In Guatemala ist zunächst bei den Geistlichen das System

der _Queridas_ (Maitressen) allgemein und da deren häufig mehrere

gleichzeitig sind, so besteht vielfach thatsächliche Vielweiberei,

die jedoch nicht bloss auf den Klerus beschränkt bleibt, sondern an

der sich auch ein guter Teil der übrigen einheimischen Bevölkerung

in der Weise beteiligt, dass z. B. ein Pflanzer in der Stadt eine

rechtmässige Ehefrau hat, daneben aber auf seiner entlegenen

Pflanzung, wo er monatelang von seiner Familie entfernt leben muss

oder leben will, eine oder mehrere Maitressen, meist Ladinomädchen,

hält. Es giebt ganz gute Häuser im Lande, in denen nicht nur die

ehelichen Kinder eines Mannes, sondern auch gelegentlich uneheliche

zusammenleben; letztere sind natürlich von den Rechten der legitimen

Kinder ausgeschlossen und nehmen eine mehr dienende Stellung ein.[980]

Wie wenig derartige Verhältnisse Anstoss erregen, zeigt Folgendes:

Einer der vielen natürlichen Söhne des Präsidenten der Republik,

Barrios, studierte in der Hauptstadt. Als der Ehrentag seiner Prüfung

herangekommen war, hielt der junge Mann seinen öffentlichen Vortrag,

worin er mit warmen Worten schilderte, dass er sein Leben nicht den

Fesseln einer herkömmlichen kaltherzigen Heirat, sondern dem Instinkt

der freien Natur verdanke, welcher das Herz seines ausgezeichneten

Vaters unwiderstehlich zu einem anderen Herzen gezogen habe. Die

rechtmässige Gattin des Präsidenten war anwesend und hörte dem Vortrag

ruhig zu.[981] Solche „Duldsamkeit“, wenn dieser uneigentliche Ausdruck

hier gestattet ist, herrscht fast allenthalben im romanischen Amerika,

dessen Bevölkerung, stark mit Indianerblut gemischt, trotz Christentum

sich noch auf ziemlich niedriger Gesittungsstufe bewegt. In den

venezuelanischen Llanos haben die Frauen buchstäblich keine andere

Beschäftigung, als eine Kinderschar aufzuziehen, welche sie auch alle

besitzen, gleichviel ob verheiratet oder nicht.[982] In Ecuador, wo

doch sonst eine asketische Richtung sich kundgiebt, lebt nicht bloss

ein Teil der männlichen Bevölkerung in wilder Ehe (_Emancebarse_),

sondern auch die Halbindianerinnen halten sich ihre Liebhaber, wobei

besonders Weisse der Gegenstand ihres erotischen Ehrgeizes sind. Auch

in Brasilien verheiraten die Mulattinnen sich selten; es entspricht

ihrer Neigung weit mehr in wilder Ehe zu leben, um dadurch freier mit

Männern wechseln zu können.[983] Im Pampasgebiete sind wilde Ehen ganz

allgemein; nach Dr. +Otto Woysch+ in Uruguay allerdings hauptsächlich

deshalb, weil der in weiter Entfernung wohnende Priester für die

Einsegnung der Ehe so hohe Forderungen zu stellen pflegt, dass man

seine Gegenwart häufig nicht erkaufen kann.[984] Allein der wahre Grund

liegt tiefer. Es hat nämlich bei allen diesen halbschlächtigen Völkern

der Begriff der Heiligkeit der Ehe noch keine rechte Wurzel gefasst.

Er ist ein blosses Kirchengebot und noch nicht aus dem Volksgeiste

selbst hervorgewachsen; daher die Erscheinung, dass auch dort, wo eine

straffe Kirchenzucht diesen Begriff zu entwickeln suchte, das Volk beim

Aufhören derselben sogleich zu den alten Gepflogenheiten zurückkehrte.

Es ist dies keine Verwilderung, sondern das Volk war einfach für

die höhere Auffassung noch nicht reif. So sind z. B. in Paraguay

unter der Herrschaft der sehr stark auf eine Vermehrung des Volkes

bedachten Jesuiten Massenverheiratungen die Regel gewesen. Nach der

Aufhebung des Ordens aber wurde die Ehe mit grösster Gleichgültigkeit

betrachtet;[985] schon unter Diktator Francia und Präsident Lopez

war die Ehe -- bis dahin offenbar ein Zwangsinstitut -- nicht mehr

sonderlich beliebt und wurde auch von oben herab keineswegs begünstigt;

heute aber ist sie in den mittleren und niederen Volksschichten

geradezu eine Ausnahme.[986] Selbst wohlerzogene Leute findet man

häufig nicht verheiratet.[987] +Hugo Zöller+ belauschte auf einem Balle

der _Quiguáberás_, d. h. der „Mädchen vom goldenen Kamme“, welche

den Bürgerstand darstellen, folgendes kennzeichnende Zwiegespräch:

„Doña Luz“, flüsterte einer seiner Reisebegleiter, dem das, was er

sagte, gewiss nicht ernst gemeint war, „willst du mich heiraten?“ --

„Das kennt man bei uns zu Lande nicht.“ -- „So, so! Und was kennt man

denn?“ -- „Man liebt!“[988] Es kann jeder in Paraguay nach seiner Art

selig werden, sowohl in der Religion, wie in der Liebe. Das Individuum

geniesst auf beiden Gebieten unbedingte Freiheit. Zwar besteht die

kirchliche Ehe, wie auch für die Ausländer die Zivilehe zu vollem

Rechte, zumeist aber begnügt man sich mit sogenannten „Kontrakten“,

die nach kurz oder lang wieder aufgelöst werden können, je nachdem

die Vertragschliessenden es für gut befinden. Für die Kinder einer

solchen wechselreichen Verbindung wird in dem Frauenstaate Paraguay

ebenso gut gesorgt, wie für die Sprösslinge der seltenen kirchlichen

Ehen, sowohl durch die Sitte, wie durch das Gesetz.[989] Es sind also

jene Bündnisse wahre „Zeitehen“, welche durch den natürlichen Zwang

der Umstände infolge des Missverhältnisses der Geschlechter neuerdings

sogar einen polygamischen Charakter angenommen haben. Die aus einer

Mischung von Spaniern und Guaraniindianern hervorgegangene Bevölkerung

Paraguays ist nämlich von etwa 1300000 Köpfen, welche sie noch vor dem

grossen siebenjährigen Kriege 1864-1870 gegen den Dreibund besass, auf

dermalen bloss 300000 herabgesunken; darunter sind aber nur etwa 100000

männlichen Geschlechts, und von diesen entfällt wieder der bei weitem

überwiegende Teil auf die ganz kleinen Kinder, so dass es noch immer

jener Orte in Menge giebt, in denen bloss auf zwanzig oder selbst auf

dreissig Frauen ein Mann entfällt.[990]

Die geschilderten Sitten inmitten von Völkern, welche dem Christentum,

wenn auch nur seiner Peripherie, angehören, erklären sich leicht

und ungezwungen Jedem, welcher die Wirkung der Berührung zweier

verschiedener Gesittungskreise kennt. Diese ist um so grösser, wo die

Berührung nicht bloss auf das äusserliche Nebeneinanderleben beschränkt

bleibt, sondern auch Blutmischungen stattfinden. In dem dadurch

erzeugten Mischlingsschlage leben die Sitten und Anschauungen der

unteren Stufen noch lange und zähe fort. Mit verschwindenden Ausnahmen

haben aber alle Südamerikaner mehr oder weniger Indianerblut in den

Adern. Von ehelichen Verhältnissen in unserem Sinne besitzt nun der

rote Mann, trotz der Taufe, keine Vorstellung. In Ecuador haben sich

die Indianer das unserem Ehebegriff durchaus widerstreitende Vorrecht

bewahrt, +auf Probe+ zu heiraten. Der Mann darf sich nach Verlauf eines

Jahres von seiner Auserwählten scheiden, wenn diese ihm dann noch keine

Nachkommenschaft beschert hat oder solche in gewisse Aussicht stellt;

beide Teile können dann nach Belieben neue Verbindungen eingehen.[991]

So ist es nicht Gesunkenheit, sondern der naive Ausklang anderwärts

längst überwundener Sitten, wenn +Francis Head+ auf den Pampas des

Laplata, wo er einst eine junge Frau, die ein allerliebstes Kind an

der Brust hatte, fragte, wer wohl der Vater der _Criatura_ (Säuglings)

sei, darauf die gelassene Antwort erhielt: _Quien sabe?_ (Wer kann

das wissen?)[992] Desgleichen erzählt Frau +Agassiz+, dass sie im

Amazonasgebiete in der Hütte freundlicher Menschen indianischer Abkunft

mit der Tochter ins Gespräch kam und unter andern an sie die Frage

richtete, was ihr Vater mache? Lächelnd fiel ihr die Mutter in die Rede

und sagte, als ob sich die Sache von selbst verstehe: „Sie hat gar

keinen Vater, sie ist ein Kind des Zufalls.“ (_Não tem pai; é filha de

fortuna_). Die Tochter ihrerseits zeigte Frau +Agassiz+ zwei Kinder,

die ihr gehörten und weit hellfarbiger waren als sie selber. Auf die

Frage, ob der Vater der Kleinen auch mit in den Krieg gezogen sei, gab

sie mit der grössten Gemütsruhe zur Antwort: „Sie haben gar keinen

Vater.“ Auf solche Weise drücken sich überhaupt die Indianerinnen und

Mestizinnen inbezug auf ihre nicht einer Ehe entsprossenen Kinder aus

und finden das ganz natürlich. Für sie liegt darin nichts Beschämendes.

Das Verhältnis ist ja so ganz allgemein, dass das Gegenteil für eine

Ausnahme gelten kann.[993] Unter den Schwarzen Brasiliens, d. h.

unter den Sklaven, sind vollends regelrechte Ehen niemals geschlossen

oder auch nur von ihren weissen und christlichen Besitzern gewünscht

worden.[994] Es wäre kulturgeschichtlich ein schwerer Missgriff, wollte

man solche Zustände in +jenen+ Kreisen etwa mit dem gleichen Massstabe

messen, der in der Sphäre +unserer+ Gesittung[995] auf sie Anwendung

finden müsste. Dies hat eine unparteiische, kritische Beurteilung stets

im Auge zu behalten.

[958] Der französische Reisende +Marcel Dieulafoy+, welcher in jüngster

Zeit so Ausserordentliches für die Erforschung Persiens geleistet hat,

sagt, dass diejenigen Frauen, welche „Ehe auf Zeit“ eingehen, das Recht

besitzen, sich alle 25 Tage wieder zu verheiraten. (Globus. Bd. XLIV.

S. 357.)

[959] Dergleichen Ehen werden namentlich durch die Mollah befördert,

welche fette Sporteln daraus lösen. (Ausland 1862. S. 410.) Nach

+Dieulafoy+ geben sie aber schon gegen ein geringes Entgelt von 1-1¼ M

solchen Verbindungen eine religiöse Weihe. Ihr Wahlspruch ist: Grosser

Umsatz bei geringem Nutzen.

[960] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 207-208.

[961] +Benjamin+. Persia and the Persians. S. 451-452.

[962] +Lüttke+. Der Islam und seine Völker. S. 121.

[963] +Arnold+. Der Islâm. S. 156.

[964] +Palgrave+. Narrative of a year's journey through Central and

Eastern Arabia. Bd. I. S. 9.

[965] Globus. Bd. IX. S. 249, und Ausland 1866. S. 499.

[966] +Nach Heinrich von Maltzan+, in: Globus. Bd. XVI. S. 166.

[967] +Benjamin+. A. a. O. S. 451.

[968] Ausland 1851. S. 822-823.

[969] +Kreitner+. Im fernen Osten. S. 125.

[970] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 67.

[971] +Zöller+. Das Togoland und die Sklavenküste. S. 245.

[972] +Zöller+. Kamerun. Bd. II. S. 77.

[973] A. a. O. S. 67.

[974] Die Erfahrung hat gelehrt, dass Europäerinnen, falls ihnen nicht

ein ganz ausserordentlicher Komfort zur Verfügung steht, das Klima

der Tropen sehr viel schlechter als ihre Männer ertragen, dass sie

nach jeder Geburt leicht dahinsiechen und vor allem bestürzend schnell

altern. Alle wirklichen Verheiratungen weisser Männer mit schwarzen

Frauen haben aber stets früher oder später zu einem schlimmen Ende

geführt.

[975] +Albin Kohn+. Sibirien und das Amurgebiet. Leipzig 1876. Bd. I.

S. 292.

[976] Dr. +Jos. Bechtinger+. Der hinkende Teufel im ostindischen

Archipel. Wien 1873. S. 159. Bei solchen Expeditionen, sowie auf

Schiffen soll unter den Soldaten auch manchmal Polyandrie vorkommen,

und zwar unter geregelten Formen: zwei oder drei Soldaten machen

gewissermassen Verträge wegen einer Frau. So berichtet: Dr. +Otto

Kuntze+. Um die Erde. S. 258.

[977] +Zöller+. Rund um die Erde. Bd. II. S. 405.

[978] +Kuntze+. A. a. O.

[979] +Zöller+. A. a. O.

[980] Dr. +Otto Stoll+. Guatemala. Reisen und Schilderungen aus den

Jahren 1878-1883. Leipzig 1876. S. 125.

[981] A. a. O. S. 143.

[982] Ausland. 1863. S. 938.

[983] Ausland. 1866. S. 710.

[984] Ausland. 1864. S. 310.

[985] Dr. E. +Gothein+. Der christlich-soziale Staat der Jesuiten in

Paraguay. Leipzig 1883. S. 45.

[986] H. +Zöller+. Pampas und Anden. S. 94.

[987] Ausland 1871. S. 8.

[988] +Zöller+. A. a. O. S. 97.

[989] +Ernst Mevert+. Ein Jahr zu Pferde. Reisen in Paraguay. Wandsbeck

1883. S. 96-97.

[990] +Zöller+. A. a. O. S. 94.

[991] Globus. Bd. XII. S. 357.

[992] Ausland 1863. S. 938.

[993] Globus. Bd. XIII. S. 36.

[994] H. +Zöller+. Die Deutschen im brasilianischen Urwalde. Berlin und

Stuttgart 1883. Bd. I. S. 142.

[995] Dass Ähnliches, wenn auch hoffentlich nur ausnahmsweise, unter

den Kulturnationen möglich ist, beweist folgende, im September 1886 aus

Marseille gemeldete Begebenheit: die Kunstreiterin Melita Estrelles

hatte im Jahre 1875 ein neugeborenes Kind zu Bauersleuten in die

Bretagne zur Pflege gegeben. Das Kostgeld war pünktlich gezahlt,

allein Berufspflichten hinderten die Mutter die ganze Zeit über, auch

nur ein einziges Mal ihr Kind zu besuchen. Der kleine Paul hat jetzt

erlernt, was in der Dorfschule zu lernen möglich, und nun bringt ihn

seine Pflegemutter der schönen Melita ins Haus. Bei seinem Anblicke

war Melita einer Ohnmacht nahe. „Dieses Ungetüm“, rief sie aus, „ist

nicht mein Kind! Ihr habt es mir vertauscht und wollt mir nun einen

Bauerntölpel aufbürden.“ Sie eilt zum Gericht und sagt: „Herr Richter,

sehen Sie meine Haare, meine Augen, meinen Mund und meine Nase an und

vergleichen Sie dieses Monstrum mit mir.“ Der Richter, ein galanter

Mann, nickte zustimmend, dann aber wagte er die Frage: „Mademoiselle,

wie hat denn der Vater des kleinen Paul ausgesehen?“ Melita versinkt

in Nachdenken. „Der Vater! der Vater! warten Sie ein wenig.“ Endlich

schüttelt sie verlegen die Locken: „Es ist Alles umsonst, nach elf

Jahren, wer kann sich an solche Einzelheiten erinnern.“ Sie wendet

sich an ihr Kind. „Nun meinetwegen, küsse mich, vielleicht komme ich

später darauf, wem du gleichst.“ Sie wirft dem verblüfften Richter ein

Kusshändchen zu und hüpft hinaus.

Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung · 第 57 / 70 题