Zeitehen und wilde Ehen.
Der zum Schlusse des vorigen Abschnittes bezeichnete ganz
objektive Standpunkt ist auch festzuhalten bei der Besprechung der
gesellschaftlichen Erscheinungen, welche den Inhalt dieses Kapitels
ausmachen sollen. Es ist dafür hier die schicklichste Stelle, da sie,
zwar keineswegs auf die moslimsche Welt beschränkt, doch an dort
herrschende Einrichtungen sich anschliessen.
Auf einem kleinen Gebiete des Islâm, im Kreise der der Schiâh
nachlebenden Völker, zu welchen vornehmlich die Perser gehören, kennt
man ausser der rechtmässigen Ehe und dem gesetzlichen Konkubinate mit
Sklavinnen noch eine dritte Eheform: die +Ehe auf Zeit+, und zwar auf
eine vertragsmässige Zeit. Während die _Akdi_ ganz unserer Ehefrau,
der Gattin entspricht, heisst _Sighe_ ein Weib, welches durch Vertrag
auf bestimmte Zeit, die von einer Stunde bis zu neunundneunzig Jahren
schwanken kann, gegen ein gewisses Entgelt und gegen festgesetzte
Entschädigung bei eintretender Schwangerschaft, geheiratet wird.
Während dieser ausgemachten Zeit geniesst sie die +vollen Rechte+ einer
Akdi, einer rechtmässigen Ehefrau. Nach Ablauf des Vertragstermins
aber ist sie, wenn derselbe nicht verlängert oder erneuert wird, dem
Manne gesetzlich verpönt. Für die mit ihr gezeugten Kinder ist der
Mann zu sorgen verpflichtet, weshalb sich die Sighe nicht eher als
vier Monate nach der Trennung an einen andern verheiraten soll; doch
wird dieser Punkt häufig umgangen.[958] Es ist Sitte, dass der Perser
auf Reisen, Expeditionen oder Bedienstungen in der Provinz nie seine
Frau oder Frauen mitnimmt, sondern fast an jeder Station, wo er länger
verweilt, eine Sighe heiratet. In der Stadt Kirman pflegen die Mollah
jedem Ankömmlinge, der nur einige Tage sich dort aufhält, ein Weib
zur Sighe anzubieten. Die Ehen auf eine Stunde sind besonders auf dem
Lande gebräuchlich. Bei der Ankunft hervorragender oder gar fürstlicher
Personen geben die Landleute ohne jegliche Skrupel ihre Töchter oder
Schwestern gern zu derartigen Verbindungen her, welche ihnen stets ein
schönes Geschenk einbringen, und wenn die Mädchen sich klug und gewandt
benehmen, so können sie auf diese Art zu hohen und höchsten Stellen
gelangen.[959] Der Vertrag auf die Dauer von neunundneunzig Jahren,
wodurch die Sighe dem Akdiweibe thatsächlich gleichgestellt ist, wird
aber gewöhnlich nur da abgeschlossen, wo bereits vier rechtmässige
Frauen vorhanden sind; auf diese Weise umgeht man das Gesetz, denn
das fünfte Weib ist nun den übrigen ebenbürtig, so dass also der
Perser Weiber in unbeschränkter Zahl nehmen kann, was auch von einigen
Grossen wirklich geschieht. Die Kinder aller drei Klassen, der Akdi,
der Sklavinnen oder Kebsinnen und der Sighe sind nach dem Gesetz bei
der Erbschaft gleichberechtigt; doch finden hierin auch willkürliche
Ausnahmen statt.[960]
Vier Dinge sind erforderlich, um eine solche Zeitehe gesetzlich zu
machen: der Vertrag, die persönlichen Bedingungen, von welchen gleich
die Rede sein wird, die Morgengabe oder der Brautschatz, endlich die
Feststellung der Zeitdauer. Fehlt eines dieser vier Erfordernisse,
so sinkt die Verbindung zu einfachem Konkubinat, wenn nicht gar
zur Prostitution herab. Der wichtigste Punkt ist natürlich der in
gesetzlicher Form vor dem Mollah und mit Zustimmung beider Teile
vereinbarte Vertrag. Die persönlichen Bedingungen sind sehr zahlreich;
die wichtigste darunter ist, dass das Weib einer der vier Religionen:
Islâm, Judentum, Christentum oder Magiertum angehöre. Hat ein Moslim
irrtümlich eine Zeitehe mit einem Weibe eingegangen, welches keinem
dieser Bekenntnisse angehört, so muss er darauf dringen, dass sie
während der Dauer der Ehe des Weines und der unreinen Speisen sich
enthalte. Auch wird ihm empfohlen, stets nur ein frommes, keusches Weib
in zeitliche Ehe zu nehmen; wird sie aber mit einem Weibe von lockeren
Sitten geschlossen, so hat dieses sich solcher während der Ehedauer
gleichfalls zu enthalten. Die vom Manne zu entrichtende Morgengabe soll
wäg- und messbar, sowie im Vertrage genau beschrieben sein, doch kann
deren Höhe beliebig gross oder klein ausgemacht werden. Der Mann muss
die Hälfte der vereinbarten Summe oder Güter erlegen, wenn er die Frau
vor dem Vollzuge der Ehe entlässt; nach Vollzug hat sie auf das Ganze
Anspruch, das ihr nicht vorenthalten werden darf; die vertragsmässig
ausbedungene Dauer der Ehe bewegt sich in den oben angegebenen Grenzen.
Eine wichtige Ergänzung des Vertrages liegt in dem Umstande, dass eine
auf solche Weise geehelichte Frau nicht verstossen werden kann.[961]
Aus dem Mitgeteilten erhellt die Natur dieser eigentümlichen Bündnisse.
+Moriz Lüttke+ nennt sie kurzweg „legalisierte Prostitution“,[962]
trifft aber damit schwerlich das Richtige, wenngleich die schiitische
Zeitehe von den übrigen Moslemin allerdings verabscheut wird. Noch
unzutreffender behauptet +Arnold+, Muhammed habe nach der Eroberung
von Mekka zeitweilige Eheverbindungen „eingeführt.“[963] Nun herrschte
aber, wie wir wissen, schon bei den vorislamitischen Arabern die
sogenannte „Genussehe“ (_Nikah-al-mota_), und diese, welche mit der
persischen Zeitehe die grösste Ähnlichkeit aufweist, war es, welche
der Prophet zu wiederholten Malen genehmigte. Von einer „Einführung“
derselben kann keine Rede sein. Die Sunniten haben die Einrichtung
verworfen, die Schiiten aber beibehalten mit der Begründung, dass
Muhammed sie nicht verboten habe; was aber nicht verboten, sei erlaubt.
Die Ehe auf Zeit ist also sehr alt und bei den Beduinen Arabiens,
welche freilich, wie +Palgrave+ gezeigt hat,[964] vom Islâm sehr
wenig berührt wurden und noch tief im Heidentum stecken, hat sie sich
auch bis in die Gegenwart erhalten. Im Dschebel Schammar gibt man, so
berichtet der Reisende +Guarmani+, eine Tochter gerne dem ersten besten
Fremden zur Frau und nimmt sie wieder zurück, wenn jener wegreist.
Falls er in einer anberaumten Zeit nicht wiedergekommen ist, gilt die
Ehe für geschieden.[965] Ja, selbst im heiligen Mekka kommen zwischen
den Pilgern, aber auch mit Einheimischen zeitweilige Verbindungen
zustande, welche als völlig regelmässig abgeschlossene Ehen angesehen
werden und keineswegs für unmoralisch gelten.[966] In Persien ist die
Zeitehe wahrscheinlich weit älter als die Einführung des Islâms und,
wie +Benjamin+ vermutet, ein Erbstück der alten Feueranbeter. Für
das alte Bestehen einer solchen zeitweiligen Genussehe spricht die
vorgeschichtliche Sage von der Zeitehe Rustems mit der Tochter des
Königs von Semengân während eines Jagdausfluges. Die Frucht dieser
Verbindung war die Geburt Sohrabs. Bezeichnend ist auch die Bedingung,
dass eine der vier Religionen, welchen die Frau angehören soll, das
zarathustrische Magiertum sein darf.[967] Elemente davon mögen noch
in den heutigen Nestorianern stecken, welche sich für Nachkommen der
alten Chaldäer ausgeben, in Wahrheit aber von den Aramäern abstammen.
Die Nestorianer sind eine christliche Sekte, besonders zahlreich in
Aserbeidschan, und auch sie finden nicht die mindesten Bedenken, weder
aus nationalen oder religiösen, noch aus sittlichen Rücksichten, ihre
Töchter vertragsmässig für eine bestimmte Zahl Jahre oder Monate und
gegen eine festgesetzte Summe an dort weilende Europäer zu überlassen.
Dieses Geschäft wird gewöhnlich mit aller Regelmässigkeit und
Förmlichkeit stets in Gegenwart der Eltern oder nächsten Verwandten des
Mädchens, öfters sogar in Beisein eines nestorianischen Priesters, der
vielleicht die Stelle des europäischen Notars vertritt, abgemacht. Man
wetteifert sogar, jedem neuen Ankömmling aus Europa, von dem man einen
längeren Aufenthalt voraussetzt, ein solches Mädchen aufzudringen.
Sobald man über die Dauer dieser _Matrimonio alla carta_, wie sie
dort nach fremdem Sprachgebrauch zuweilen genannt werden, und über
den vom Manne zu leistenden Preis sich geeinigt hat, wird das Mädchen
dem Europäer von den Verwandten in aller Förmlichkeit zugeführt.
In den meisten Fällen zieht sogar die ganze elterliche Familie der
Braut mit in das Haus des zeitweiligen Gemahls, der sie natürlich
auf seine Kosten ernähren muss. Öfters wird dies zur ausdrücklichen
Bedingung bei Abschluss des zeitweiligen Ehebündnisses gemacht. Diese
Sitte ist bei den Europäern in Persien und besonders in Aserbeidschan
bereits so alt und allgemein, dass das sittliche Gefühl dort nicht
den geringsten Anstoss daran nimmt. Man fragt sich gegenseitig ganz
unbefangen, wie sich die Frau Gemahlin befinde und was die Kinder
machen. Eheliche Treue und zärtliche Pflege der Kinder kann man an
diesen nestorianischen Frauen wohl rühmen. Sobald nach Ablauf der
festgesetzten Zeit der Ehevertrag gelöst ist, wird ein neuer Vertrag
geschlossen, wenn der Europäer nicht inzwischen seiner zeitweiligen
Gemahlin müde geworden ist und ein ähnliches Verhältnis mit einer
anderen anknüpfen will. Die entlassene Frau findet um so schneller
einen neuen Freier unter ihren Landsleuten und Glaubensgenossen, als
sie demselben eine hübsche Barschaft mitbringt, während sonst der
heiratslustige Nestorianer seine Frau ihren Eltern abkaufen muss. Die
aus dem zeitlichen Ehebunde hervorgegangenen Kinder gehen fast immer in
den Besitz der Mutter über, welche ihnen eine fast zärtlichere Liebe
bewahren soll, als für die später im neuen Ehebündnisse Geborenen. Auch
der nestorianische Stiefvater soll seine Pflichten gegen diese mit der
Heirat an ihn übergehende Kinder keineswegs vernachlässigen. Dagegen
lassen die europäischen Väter, sobald ihre Bestimmung sie in die Heimat
zurückruft, ihre Kinder, wie es scheint, ganz ohne Gewissensskrupel
zurück und geben sie der ungewissesten Zukunft preis, ohne sich weiter
um sie zu bekümmern.[968]
Zeitehen zwischen Europäern und Eingebornen, wie die hier
geschilderten, sind nun durchaus keine vereinzelte, vielmehr eine
ganz regelmässige Erscheinung in allen aussereuropäischen Gebieten,
wo Weisse zu längerem Aufenthalte genötigt sind. +Gustav Kreitner+
berichtet, in Shanghai sei ein Teil der Europäer wohl mit Japanerinnen
vermählt, doch gelten solche Bündnisse nur auf eine vertragsmässig
bestimmte Zeit.[969] +Hugo Zöller+, der Vielgewanderte, welcher für die
Äusserungen des gesellschaftlichen Lebens stets ein offenes Auge hat,
meldet das Nämliche von den Küsten Westafrikas. Die weissen Kaufleute,
welche dort leben, sind fast alle nach Landesbrauch auf Zeit, d. h.
für die Dauer ihres Aufenthaltes an einem bestimmten Punkte, mit einem
schwarzen Weibe verehlicht. Diese Sitte entspricht so vollständig den
eigenen Gebräuchen und den altüberlieferten Anschauungen der Neger,
dass niemand etwas Arges daran findet.[970] Das Verhältnis der weissen
Kaufleute zu ihren schwarzen Frauen ist in den Augen des Volkes ein
vollkommen rechtmässiges, ohne jeden entehrenden Beigeschmack. Diese
Frauen sind keine bezahlten Dirnen, sondern gehören durchweg den ersten
Familien des Landes an. Ausser dem geringen an die Eltern bezahlten
Kaufpreise braucht der weisse Mann bloss in mässiger Weise für den
Unterhalt seiner schwarzen Frau zu sorgen.[971] Und anhänglich, wenn
auch nicht immer treu sind diese Frauen, welche, wenn der weisse
Mann nach Europa abdampft, zu den Sitten und der Lebensweise ihrer
schwarzen Verwandten zurückkehren. Die durch ihre gelbe Hautfarbe
leicht zu erkennenden Kinder von Europäern teilen, ausgenommen in
einigen Kleinigkeiten, in aller und jeder Beziehung das Los ihrer
Mutter.[972] Erst an sehr wenigen Orten ist durch den Einfluss
der Mission bei einem verschwindend kleinen Teile der weiblichen
Bevölkerung die ursprüngliche Naivetät durchbrochen und die Ansicht,
dass kirchliche Verehelichung etwas besseres sei, zur Geltung gebracht
worden. Ob die Mission damit besonders viel erreicht hat, lässt
+Zöller+ dahingestellt; soviel ist ihm zufolge sicher, dass sich ihre
Schülerinnen nicht weniger gern als alle übrigen Töchter des Landes
auf Zeit verheiraten.[973] Es geht nicht an, diese Verhältnisse, wie
gar mancher vielleicht zu thun geneigt wäre, kurzweg als sittliche
Verderbtheit zu brandmarken: kaum beim Weissen, der sich in einer
Zwangslage[974] befindet, am allerwenigsten bei den Eingeborenen, deren
Anschauungen hinsichtlich des Bundes der Geschlechter noch in viel
älteren, weniger gereiften Begriffen wurzeln.
Darf die Ehe auf Zeit in keiner Weise etwa mit Prostitution
verwechselt werden, so ist andererseits schwer die Grenze zu ziehen,
wo sie sich vom Konkubinate scheidet, das nicht unpassend als „wilde
Ehe“ bezeichnet worden ist. Bei Lichte besehen, ist jede wilde Ehe
eigentlich eine Ehe auf Zeit, bloss mit dem Unterschiede, dass die
Dauer des Verhältnisses nicht im vorhinein festgesetzt ist. Solche
wilde Ehen -- in denen unverkennbar die alte Gandharva oder die
Mota-Ehe fortlebt -- kommen fast überall auf Erden, bei den Völkern
der verschiedensten Gesittung vor, im Süden wie im Norden. Sie sind
ziemlich häufig in Sibirien und +Albin Kohn+ gesteht, sie weit
„zahmer“ gefunden zu haben, als die von der Kirche eingesegneten. In
den verschiedenen Gegenden des weiten Landes, in welchen er gelebt,
traf er wilde Ehen, in denen sich Mann und Frau herzlich geneigt
waren und welche schon dreissig bis vierzig, ja nahezu fünfzig Jahre
dauerten.[975] Bei dem Mangel irgend welcher Formen lassen sich in
diesen losen Bündnissen natürlich vielerlei Abstufungen unterscheiden.
Ein letzter Ausläufer derselben ist das Maitressenwesen, dessen Luxus
sich die Grossen und Vornehmen der europäischen Kulturnationen gönnten
und zum Teile noch heute gönnen. Im Kreise unserer geläuterten Moral,
welche, dem Grundsatze nach, beiderseitige Beständigkeit in der Einehe
und für diese im Interesse der staatlichen Bedürfnisse, welchen die
Kirche ihre Stütze leiht, fest umschriebene Formen erheischt, ist
Maitressentum als unsittlich, als Sittenverderbnis zu betrachten.
Verhehlen darf man sich aber nicht, dass hier durchaus kein Erzeugnis
einer bestimmten Gesittungsperiode, keine irgendwie neugeborene
Erscheinung des gesellschaftlichen Lebens vorliegt, sondern dass eine
uralte Form des Geschlechtsumganges ihre früher allgemeine Anerkennung
eingebüsst hat und dadurch zu einer verfemten herabgesunken ist. So
ist -- auf einem anderen Gebiete -- im Lichte der Gegenwart Aberglaube
geworden, was dereinst das Wesen des Glaubens überhaupt ausmachte.
Wie sehr die wilde Ehe den Menschen im Blute liegt, beweist der
Umstand, dass selbst der hochgestiegene Europäer, wie die oben
erwähnten Angaben über Zeitehe darthun, sich derselben gerne und willig
überall bedient, wo die Verhältnisse es gestatten. Im ostindischen
Archipel erlaubt die niederländische Regierung sogar dem Soldaten
eine dunkle Eingeborne, ein Malayenmädchen, bei sich in der Kaserne
zu behalten. Sie isst, trinkt, wohnt und schläft mit ihm und wird
sogar von der Regierung aus täglich mit etwas Reis unterstützt. Auf
Expeditionen begleitet sie den Krieger und teilt alle dessen Leiden
und Freuden.[976] Aber auch für einen unverheirateten Herrn überhaupt
ist es auf Java nicht anstössig, eine Verbindung mit einer Eingebornen
zu haben, die gewöhnlich unter dem Namen einer „Haushälterin“ geht. Ja
die braune _Njaai_ gehört fast selbstverständlich zu jedem Haushalt,
und bescheidenere, anspruchslosere Geschöpfe kann man sich in der
That nicht vorstellen. Ruhig und lautlos arbeiten diese Mädchen,[977]
helfen in der Regel dem Manne sparen und sind ihm treu, weil sie ein
gutes Leben führen; Kindersegen wird durch Wasser vermieden, da man
sie andernfalls, bei Schwangerschaft, in ihr Dorf zurückzusenden
pflegt.[978] Und doch gilt dieses Verhältnis als eine Art von
ungebundener Ehe, über deren Zeitdauer nicht das Geringste festgesetzt
ist. Einzelnstehende Männer haben oft mehrere solcher Haushälterinnen
für alles, und kein ehrsames Mädchen europäischer Abkunft wenn in
Ostindien geboren und erzogen, stösst sich im geringsten an solche
Vergangenheit ihres zukünftigen Gemahls. Damen besuchen nach wie vor
mit ihren Männern und Brüdern das Haus, sie kichern und scherzen auch
wohl einmal, wenn diese oder jene Kleinigkeit die Anwesenheit eines
weiblichen Wesens -- das natürlich nicht offiziell zum Vorscheine
kommen darf -- verrät; im ganzen aber finden sie die Sache durchaus
in der Ordnung. Ganz anders jedoch, sobald die braune Haushälterin
sich in eine +weisse+ verwandelt. Im Punkte europäischer Maitressen
denkt man sehr streng und schliesst ohne weiteres alle diejenigen aus,
die sich über solche Bedenken hinwegsetzen.[979] Dem Erforscher der
Sittengeschichte muss es zu denken geben, wenn er damit vergleicht,
dass bei den Türken, welchen doch Sklavinnen als Nebenfrauen beliebig
gestattet sind, aussereheliche Verhältnisse mit +freien+ Frauen
nicht nur auf das strengste verboten sind, sondern dass derartige,
allerdings seltene Vorkommnisse von der Gesellschaft, als der guten
Sitte widersprechend, sogar viel schärfer gebrandmarkt werden
als bei uns. Liegt darin nicht ein Fingerzeig, dass auf gewissen
Gesittungsstufen der freie Geschlechtsverkehr nicht an sich, sondern
bloss unter Ebenbürtigen als unmoralisch gilt? Und steckt nicht in der
Missbilligung, welche im Abendlande eine „Missheirat“ (_Mesalliance_
genannt) -- dem Stande oder der Geistesbildung nach -- noch heute
trifft, ein Rest dieser Anschauung?
Es darf darnach wohl nicht Wunder nehmen, bei geringerem Kulturschatze
einer noch weit weniger strengen Beurteilung der wilden Ehe zu
begegnen. In Guatemala ist zunächst bei den Geistlichen das System
der _Queridas_ (Maitressen) allgemein und da deren häufig mehrere
gleichzeitig sind, so besteht vielfach thatsächliche Vielweiberei,
die jedoch nicht bloss auf den Klerus beschränkt bleibt, sondern an
der sich auch ein guter Teil der übrigen einheimischen Bevölkerung
in der Weise beteiligt, dass z. B. ein Pflanzer in der Stadt eine
rechtmässige Ehefrau hat, daneben aber auf seiner entlegenen
Pflanzung, wo er monatelang von seiner Familie entfernt leben muss
oder leben will, eine oder mehrere Maitressen, meist Ladinomädchen,
hält. Es giebt ganz gute Häuser im Lande, in denen nicht nur die
ehelichen Kinder eines Mannes, sondern auch gelegentlich uneheliche
zusammenleben; letztere sind natürlich von den Rechten der legitimen
Kinder ausgeschlossen und nehmen eine mehr dienende Stellung ein.[980]
Wie wenig derartige Verhältnisse Anstoss erregen, zeigt Folgendes:
Einer der vielen natürlichen Söhne des Präsidenten der Republik,
Barrios, studierte in der Hauptstadt. Als der Ehrentag seiner Prüfung
herangekommen war, hielt der junge Mann seinen öffentlichen Vortrag,
worin er mit warmen Worten schilderte, dass er sein Leben nicht den
Fesseln einer herkömmlichen kaltherzigen Heirat, sondern dem Instinkt
der freien Natur verdanke, welcher das Herz seines ausgezeichneten
Vaters unwiderstehlich zu einem anderen Herzen gezogen habe. Die
rechtmässige Gattin des Präsidenten war anwesend und hörte dem Vortrag
ruhig zu.[981] Solche „Duldsamkeit“, wenn dieser uneigentliche Ausdruck
hier gestattet ist, herrscht fast allenthalben im romanischen Amerika,
dessen Bevölkerung, stark mit Indianerblut gemischt, trotz Christentum
sich noch auf ziemlich niedriger Gesittungsstufe bewegt. In den
venezuelanischen Llanos haben die Frauen buchstäblich keine andere
Beschäftigung, als eine Kinderschar aufzuziehen, welche sie auch alle
besitzen, gleichviel ob verheiratet oder nicht.[982] In Ecuador, wo
doch sonst eine asketische Richtung sich kundgiebt, lebt nicht bloss
ein Teil der männlichen Bevölkerung in wilder Ehe (_Emancebarse_),
sondern auch die Halbindianerinnen halten sich ihre Liebhaber, wobei
besonders Weisse der Gegenstand ihres erotischen Ehrgeizes sind. Auch
in Brasilien verheiraten die Mulattinnen sich selten; es entspricht
ihrer Neigung weit mehr in wilder Ehe zu leben, um dadurch freier mit
Männern wechseln zu können.[983] Im Pampasgebiete sind wilde Ehen ganz
allgemein; nach Dr. +Otto Woysch+ in Uruguay allerdings hauptsächlich
deshalb, weil der in weiter Entfernung wohnende Priester für die
Einsegnung der Ehe so hohe Forderungen zu stellen pflegt, dass man
seine Gegenwart häufig nicht erkaufen kann.[984] Allein der wahre Grund
liegt tiefer. Es hat nämlich bei allen diesen halbschlächtigen Völkern
der Begriff der Heiligkeit der Ehe noch keine rechte Wurzel gefasst.
Er ist ein blosses Kirchengebot und noch nicht aus dem Volksgeiste
selbst hervorgewachsen; daher die Erscheinung, dass auch dort, wo eine
straffe Kirchenzucht diesen Begriff zu entwickeln suchte, das Volk beim
Aufhören derselben sogleich zu den alten Gepflogenheiten zurückkehrte.
Es ist dies keine Verwilderung, sondern das Volk war einfach für
die höhere Auffassung noch nicht reif. So sind z. B. in Paraguay
unter der Herrschaft der sehr stark auf eine Vermehrung des Volkes
bedachten Jesuiten Massenverheiratungen die Regel gewesen. Nach der
Aufhebung des Ordens aber wurde die Ehe mit grösster Gleichgültigkeit
betrachtet;[985] schon unter Diktator Francia und Präsident Lopez
war die Ehe -- bis dahin offenbar ein Zwangsinstitut -- nicht mehr
sonderlich beliebt und wurde auch von oben herab keineswegs begünstigt;
heute aber ist sie in den mittleren und niederen Volksschichten
geradezu eine Ausnahme.[986] Selbst wohlerzogene Leute findet man
häufig nicht verheiratet.[987] +Hugo Zöller+ belauschte auf einem Balle
der _Quiguáberás_, d. h. der „Mädchen vom goldenen Kamme“, welche
den Bürgerstand darstellen, folgendes kennzeichnende Zwiegespräch:
„Doña Luz“, flüsterte einer seiner Reisebegleiter, dem das, was er
sagte, gewiss nicht ernst gemeint war, „willst du mich heiraten?“ --
„Das kennt man bei uns zu Lande nicht.“ -- „So, so! Und was kennt man
denn?“ -- „Man liebt!“[988] Es kann jeder in Paraguay nach seiner Art
selig werden, sowohl in der Religion, wie in der Liebe. Das Individuum
geniesst auf beiden Gebieten unbedingte Freiheit. Zwar besteht die
kirchliche Ehe, wie auch für die Ausländer die Zivilehe zu vollem
Rechte, zumeist aber begnügt man sich mit sogenannten „Kontrakten“,
die nach kurz oder lang wieder aufgelöst werden können, je nachdem
die Vertragschliessenden es für gut befinden. Für die Kinder einer
solchen wechselreichen Verbindung wird in dem Frauenstaate Paraguay
ebenso gut gesorgt, wie für die Sprösslinge der seltenen kirchlichen
Ehen, sowohl durch die Sitte, wie durch das Gesetz.[989] Es sind also
jene Bündnisse wahre „Zeitehen“, welche durch den natürlichen Zwang
der Umstände infolge des Missverhältnisses der Geschlechter neuerdings
sogar einen polygamischen Charakter angenommen haben. Die aus einer
Mischung von Spaniern und Guaraniindianern hervorgegangene Bevölkerung
Paraguays ist nämlich von etwa 1300000 Köpfen, welche sie noch vor dem
grossen siebenjährigen Kriege 1864-1870 gegen den Dreibund besass, auf
dermalen bloss 300000 herabgesunken; darunter sind aber nur etwa 100000
männlichen Geschlechts, und von diesen entfällt wieder der bei weitem
überwiegende Teil auf die ganz kleinen Kinder, so dass es noch immer
jener Orte in Menge giebt, in denen bloss auf zwanzig oder selbst auf
dreissig Frauen ein Mann entfällt.[990]
Die geschilderten Sitten inmitten von Völkern, welche dem Christentum,
wenn auch nur seiner Peripherie, angehören, erklären sich leicht
und ungezwungen Jedem, welcher die Wirkung der Berührung zweier
verschiedener Gesittungskreise kennt. Diese ist um so grösser, wo die
Berührung nicht bloss auf das äusserliche Nebeneinanderleben beschränkt
bleibt, sondern auch Blutmischungen stattfinden. In dem dadurch
erzeugten Mischlingsschlage leben die Sitten und Anschauungen der
unteren Stufen noch lange und zähe fort. Mit verschwindenden Ausnahmen
haben aber alle Südamerikaner mehr oder weniger Indianerblut in den
Adern. Von ehelichen Verhältnissen in unserem Sinne besitzt nun der
rote Mann, trotz der Taufe, keine Vorstellung. In Ecuador haben sich
die Indianer das unserem Ehebegriff durchaus widerstreitende Vorrecht
bewahrt, +auf Probe+ zu heiraten. Der Mann darf sich nach Verlauf eines
Jahres von seiner Auserwählten scheiden, wenn diese ihm dann noch keine
Nachkommenschaft beschert hat oder solche in gewisse Aussicht stellt;
beide Teile können dann nach Belieben neue Verbindungen eingehen.[991]
So ist es nicht Gesunkenheit, sondern der naive Ausklang anderwärts
längst überwundener Sitten, wenn +Francis Head+ auf den Pampas des
Laplata, wo er einst eine junge Frau, die ein allerliebstes Kind an
der Brust hatte, fragte, wer wohl der Vater der _Criatura_ (Säuglings)
sei, darauf die gelassene Antwort erhielt: _Quien sabe?_ (Wer kann
das wissen?)[992] Desgleichen erzählt Frau +Agassiz+, dass sie im
Amazonasgebiete in der Hütte freundlicher Menschen indianischer Abkunft
mit der Tochter ins Gespräch kam und unter andern an sie die Frage
richtete, was ihr Vater mache? Lächelnd fiel ihr die Mutter in die Rede
und sagte, als ob sich die Sache von selbst verstehe: „Sie hat gar
keinen Vater, sie ist ein Kind des Zufalls.“ (_Não tem pai; é filha de
fortuna_). Die Tochter ihrerseits zeigte Frau +Agassiz+ zwei Kinder,
die ihr gehörten und weit hellfarbiger waren als sie selber. Auf die
Frage, ob der Vater der Kleinen auch mit in den Krieg gezogen sei, gab
sie mit der grössten Gemütsruhe zur Antwort: „Sie haben gar keinen
Vater.“ Auf solche Weise drücken sich überhaupt die Indianerinnen und
Mestizinnen inbezug auf ihre nicht einer Ehe entsprossenen Kinder aus
und finden das ganz natürlich. Für sie liegt darin nichts Beschämendes.
Das Verhältnis ist ja so ganz allgemein, dass das Gegenteil für eine
Ausnahme gelten kann.[993] Unter den Schwarzen Brasiliens, d. h.
unter den Sklaven, sind vollends regelrechte Ehen niemals geschlossen
oder auch nur von ihren weissen und christlichen Besitzern gewünscht
worden.[994] Es wäre kulturgeschichtlich ein schwerer Missgriff, wollte
man solche Zustände in +jenen+ Kreisen etwa mit dem gleichen Massstabe
messen, der in der Sphäre +unserer+ Gesittung[995] auf sie Anwendung
finden müsste. Dies hat eine unparteiische, kritische Beurteilung stets
im Auge zu behalten.
[958] Der französische Reisende +Marcel Dieulafoy+, welcher in jüngster
Zeit so Ausserordentliches für die Erforschung Persiens geleistet hat,
sagt, dass diejenigen Frauen, welche „Ehe auf Zeit“ eingehen, das Recht
besitzen, sich alle 25 Tage wieder zu verheiraten. (Globus. Bd. XLIV.
S. 357.)
[959] Dergleichen Ehen werden namentlich durch die Mollah befördert,
welche fette Sporteln daraus lösen. (Ausland 1862. S. 410.) Nach
+Dieulafoy+ geben sie aber schon gegen ein geringes Entgelt von 1-1¼ M
solchen Verbindungen eine religiöse Weihe. Ihr Wahlspruch ist: Grosser
Umsatz bei geringem Nutzen.
[960] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 207-208.
[961] +Benjamin+. Persia and the Persians. S. 451-452.
[962] +Lüttke+. Der Islam und seine Völker. S. 121.
[963] +Arnold+. Der Islâm. S. 156.
[964] +Palgrave+. Narrative of a year's journey through Central and
Eastern Arabia. Bd. I. S. 9.
[965] Globus. Bd. IX. S. 249, und Ausland 1866. S. 499.
[966] +Nach Heinrich von Maltzan+, in: Globus. Bd. XVI. S. 166.
[967] +Benjamin+. A. a. O. S. 451.
[968] Ausland 1851. S. 822-823.
[969] +Kreitner+. Im fernen Osten. S. 125.
[970] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 67.
[971] +Zöller+. Das Togoland und die Sklavenküste. S. 245.
[972] +Zöller+. Kamerun. Bd. II. S. 77.
[973] A. a. O. S. 67.
[974] Die Erfahrung hat gelehrt, dass Europäerinnen, falls ihnen nicht
ein ganz ausserordentlicher Komfort zur Verfügung steht, das Klima
der Tropen sehr viel schlechter als ihre Männer ertragen, dass sie
nach jeder Geburt leicht dahinsiechen und vor allem bestürzend schnell
altern. Alle wirklichen Verheiratungen weisser Männer mit schwarzen
Frauen haben aber stets früher oder später zu einem schlimmen Ende
geführt.
[975] +Albin Kohn+. Sibirien und das Amurgebiet. Leipzig 1876. Bd. I.
S. 292.
[976] Dr. +Jos. Bechtinger+. Der hinkende Teufel im ostindischen
Archipel. Wien 1873. S. 159. Bei solchen Expeditionen, sowie auf
Schiffen soll unter den Soldaten auch manchmal Polyandrie vorkommen,
und zwar unter geregelten Formen: zwei oder drei Soldaten machen
gewissermassen Verträge wegen einer Frau. So berichtet: Dr. +Otto
Kuntze+. Um die Erde. S. 258.
[977] +Zöller+. Rund um die Erde. Bd. II. S. 405.
[978] +Kuntze+. A. a. O.
[979] +Zöller+. A. a. O.
[980] Dr. +Otto Stoll+. Guatemala. Reisen und Schilderungen aus den
Jahren 1878-1883. Leipzig 1876. S. 125.
[981] A. a. O. S. 143.
[982] Ausland. 1863. S. 938.
[983] Ausland. 1866. S. 710.
[984] Ausland. 1864. S. 310.
[985] Dr. E. +Gothein+. Der christlich-soziale Staat der Jesuiten in
Paraguay. Leipzig 1883. S. 45.
[986] H. +Zöller+. Pampas und Anden. S. 94.
[987] Ausland 1871. S. 8.
[988] +Zöller+. A. a. O. S. 97.
[989] +Ernst Mevert+. Ein Jahr zu Pferde. Reisen in Paraguay. Wandsbeck
1883. S. 96-97.
[990] +Zöller+. A. a. O. S. 94.
[991] Globus. Bd. XII. S. 357.
[992] Ausland 1863. S. 938.
[993] Globus. Bd. XIII. S. 36.
[994] H. +Zöller+. Die Deutschen im brasilianischen Urwalde. Berlin und
Stuttgart 1883. Bd. I. S. 142.
[995] Dass Ähnliches, wenn auch hoffentlich nur ausnahmsweise, unter
den Kulturnationen möglich ist, beweist folgende, im September 1886 aus
Marseille gemeldete Begebenheit: die Kunstreiterin Melita Estrelles
hatte im Jahre 1875 ein neugeborenes Kind zu Bauersleuten in die
Bretagne zur Pflege gegeben. Das Kostgeld war pünktlich gezahlt,
allein Berufspflichten hinderten die Mutter die ganze Zeit über, auch
nur ein einziges Mal ihr Kind zu besuchen. Der kleine Paul hat jetzt
erlernt, was in der Dorfschule zu lernen möglich, und nun bringt ihn
seine Pflegemutter der schönen Melita ins Haus. Bei seinem Anblicke
war Melita einer Ohnmacht nahe. „Dieses Ungetüm“, rief sie aus, „ist
nicht mein Kind! Ihr habt es mir vertauscht und wollt mir nun einen
Bauerntölpel aufbürden.“ Sie eilt zum Gericht und sagt: „Herr Richter,
sehen Sie meine Haare, meine Augen, meinen Mund und meine Nase an und
vergleichen Sie dieses Monstrum mit mir.“ Der Richter, ein galanter
Mann, nickte zustimmend, dann aber wagte er die Frage: „Mademoiselle,
wie hat denn der Vater des kleinen Paul ausgesehen?“ Melita versinkt
in Nachdenken. „Der Vater! der Vater! warten Sie ein wenig.“ Endlich
schüttelt sie verlegen die Locken: „Es ist Alles umsonst, nach elf
Jahren, wer kann sich an solche Einzelheiten erinnern.“ Sie wendet
sich an ihr Kind. „Nun meinetwegen, küsse mich, vielleicht komme ich
später darauf, wem du gleichst.“ Sie wirft dem verblüfften Richter ein
Kusshändchen zu und hüpft hinaus.