Ausbildung des Patriarchates.
Wie lange es gedauert, ehe das Vaterrecht in der Familie den
vollen Sieg errang, lässt sich nicht aussprechen. Die Menschen der
urzeitlichen Muttergruppe und des strengen Mutterrechtes haben
eben keine Geschichte. Allem Anscheine nach erwuchs, wie schon
einmal betont, die patriarchalische Familie zuerst auf dem Boden
des fortgeschrittensten, viehzüchtenden Nomadentums, das unter den
hellhäutigen Völkern Asiens die höchste Ausbildung erfuhr, daher man
jenen Weltteil als die eigentliche Heimat des Patriarchats und seiner
Schöpfungen zu betrachten hat. Aber auch dort wogte lange der Kampf
zwischen beiden Parteien, und der „Kriegszustand“ -- wenn man sich
dieses Ausdruckes bedienen darf -- zwischen Mann und Weib, wie ihn
die emporstrebende Männergewalt geschaffen, hörte wenigstens so lange
nicht auf, als die Völker dem Mutterrechte noch verhältnismässig
nahe standen. Noch erkennt der weibliche Teil, Mutter wie Tochter,
das neue Verhältnis nicht oder nur widerstrebend an, fügt sich
nur allmählich dem Zwange; aber auch das Vaterrecht lässt sich
anfänglich noch auf einen billigen Vergleich mit dem Mutterrechte
ein. Die Spuren dieser einstigen Zustände sind überall im Kreise der
Vaterherrschaft an zahlreichen Gebräuchen und Einrichtungen noch
deutlich wahrnehmbar. Im allgemeinen aber bemerkt +Lippert+ mit vollem
Rechte, je verhältnismässig früher ein Volk diese verschiedenen
Phasen der Familienorganisation bei friedlichem Ausgleiche der
Parteien durcheilte, desto eher erreichte es die Stufe, die wir einmal
gewöhnt sind, als diejenige der Kultur im engeren Sinne zu bezeichnen.
Solche Völker sind es, die uns zuerst als Völker „der Geschichte“
entgegentreten.[741]
Die alte Patriarchalfamilie, welche auf der Herrschaft des Vaters,
richtiger des Mannes, sich aufbaut, entspricht nun keineswegs noch
unserer heutigen Sonderfamilie, sondern vereinigt vielmehr eine
grössere Anzahl solcher unter +einer+ väterlichen Gewalt. Diese wurzelt
hinwieder in dem +Besitzrechte+ an den Menschen, welches der älteren
Periode, jener der Mutterfolge, völlig fremd gewesen. Und aus dieser
trüben Quelle flossen, ausser den im vorigen Abschnitte erörterten,
noch weitere wichtige Erscheinungen. Zunächst ist es klar, dass,
so lange die Zentralgewalt der Patriarchen unbeschränkt wirkte, in
strenger Folgerichtigkeit jede in die Familie heiratende Frau im Grunde
auch ein Besitzgegenstand eben dieses Patriarchen werden musste. Der
Familienhäuptling, in weiterer Ausdehnung der Stammeshäuptling, gewann
damit also das Recht, über sämtliche weibliche Mitglieder nach Belieben
zu verfügen. +Carlo Piaggia+ erzählt von den Niamniam in Mittelafrika,
der Häuptling habe ein Anrecht auf alle Weiber des Stammes und
betrachte auch die eigenen Töchter als seine Frauen.[742] Der König
von Dahomeh vergiebt allein die Töchter seiner Unterthanen zur Ehe und
lässt den Kaufpreis für dieselben in den königlichen Schatz fliessen.
Wer also heiraten will, kauft sich eine Frau vom Könige, dem als
Patriarch der Patriarchen Leben und Gut jedes Unterthanen zur Verfügung
steht. Von den Balanten in Westafrika meldet +Alfred Marche+, dass
der König nicht bloss das Recht über Leben und Tod der Unterthanen,
sondern auch das „Recht der ersten Nacht“ (_Jus primae noctis_) im
ganzen Stamme habe. Es ist dies aber weniger ein Recht, als vielmehr
eine +Verpflichtung+ seinerseits, denn ohne diese Förmlichkeit
würde kein Mädchen heiraten können.[743] So ist es überall, wo in
geschichtlicher Zeit die gleiche Sitte des Deflorationsrechtes
herrscht, eine Sitte, deren Thatsächlichkeit trotz der jüngster Zeit
dagegen erhobenen Zweifel auf sehr verbreitetem ethnologischem Gebiete
aufrecht zu erhalten ist.[744] Dieses sogenannte Häuptlings- oder
„Herrenrecht“ ist ursprünglich zweifellos aus den Sklavenverhältnissen
hervorgegangen.[745] Es war ja ganz natürlich, dass die Sklavin, welche
dem Herrn gänzlich angehört, diesem auch die Erstlinge ihrer Liebe
geben muss. Aber in geschichtlicher Zeit ist dieses Herrenrecht längst
nichts gewaltsam Erzwungenes mehr und nirgends in der Völkerkunde
ergiebt sich, dass dasselbe wider den Willen der Beteiligten ausgeübt
werde. Richtiger wäre es daher von einem _Officium_ als von einem _Jus
primae noctis_ zu sprechen. Was anfangs im beschränkten Kreise der
Patriarchalfamilie ein Recht gewesen, gestaltete sich im Laufe der Zeit
mit dem Einleben der Gepflogenheit allmählich zu einer +Forderung+
der Unterthanen und zu einer +Pflicht+ des Oberhauptes.[746] Die
wachsende Erweiterung des ursprünglichen Kreises zum Stamme machte
aber diese Verpflichtung immer drückender, so dass sie schliesslich
sogar um schweren Preis erkauft werden musste. Als in vorgerückteren
Epochen Häuptlingsschaft und Priestertum, ursprünglich in +einer+
Person vereint, sich spalteten, ging an manchen Orten die gedachte
Pflicht auf das letztere über, zumal als mit den bemerkenswertesten
Vorgängen im Leben bestimmte Kultvorstellungen sich zu verknüpfen
begonnen hatten. Noch später trat an Stelle der Handlung selbst ein
blosses Symbol. So stossen wir zur Zeit des Mittelalters in Europa
selbst auf eigentümliche Hochzeitsgebräuche, welche zwar für diese Zeit
als symbolische sich herausstellen, aber in früheren Epochen nicht
solche haben sein können. Vielmehr deutet alles darauf hin, dass einst
das thatsächlich geübt wurde, was später nur noch sinnbildlich seinen
Ausdruck fand und in altertümlicher Redeweise fixiert wurde.[747] Also
zuerst Recht, dann allmählich Pflicht und Brauch, endlich Symbol -- das
ist der Entwicklungsgang des „Herrenrechts“.[748]
Auf dem Boden des patriarchalischen Nomadentums erwachsen zwei weitere
gesellschaftliche Elemente, die hier bloss gestreift werden können:
der +Adel+ und die +Sklaverei+. Der Patriarch, der unumschränkte
Herr und Gebieter in der grossen, gliederreichen, ursprünglich stets
polygynischen „Familie“, ist an sich der „Häuptling“, dem alle Übrigen
willig das höchste Ansehen zollen. Das Königtum, bemerkt sehr treffend
+Julius Lippert+, steht nun in der innigsten genetischen Verbindung
mit der Vaterschaft in der echten Patriarchalfamilie und unterscheidet
sich von dieser nur durch den Umfang seines Machtbereiches.[749]
Unter ihm werden die Familienhäuptlinge, die Scheiche, von selbst zu
den hervorragendsten Spitzen der Gesellschaft, zum Adel. Wie aber
dieser +nur+ aus dem Patriarchate hervorwachsen konnte, so auch die
Sklaverei, die Knechtschaft. Das demokratisch veranlagte Mutterrecht
vermochte weder die eine, noch die andere Gesellschaftsklasse zu
erzeugen. Schon einmal[750] habe ich erwähnt, wie der Kriegsgefangene
als Sklave dienstbares Eigentum seines Überwältigers wird, sobald der
Begriff des Besitzes an Menschen sich ausgebildet hat. Natürlich aber
sind Weiber und Kinder der erste Gegenstand der Knechtschaft gewesen,
welche mit dem ersten exogamischen Frauenraube begann und sich ausser
auf das Weib auch auf dessen Kind als ihr Zubehör erstreckte.[751]
Deutlich spricht das Verhältnis der Knechtschaft unter anderem sich
in der Sitte aus, welche beim Hinscheiden des Hausvaters seine Weiber
so gut wie seine Knechte demselben in die Grube nachsandte. Der
Gedanke des Besitzes, freilich im Zusammenhange mit den aufgetauchten
Vorstellungen vom künftigen Leben und dessen Erfordernissen, steht
auch diesem Brauche zu Gevatter. Der Tote bedarf dort des Umgangs und
der Pflege wie im Diesseits. Seine Seele, so dachte man weiter, hänge
an seinem Eigentume, das man ihm daher auch nach dem Absterben des
Körpers belassen müsse. Eigentum waren aber nicht bloss die unbelebten
Dinge, sondern auch die Weiber und Knechte; einen Unterschied in der
Natur des Besitzes gab es noch nicht. Daher die weite Verbreitung der
Grabfolge von Witwen und Knechten, welche allen Völkern fehlt, die dem
Mutterrechte näher stehen oder aus diesem ihre Familienorganisation
entwickelt haben.[752] Solche geben dem Toten bloss seine Leibgeräte
„auf die lange Reise“ mit, wie Schiller in seiner „Nadowessischen
Totenklage“ singt:
„Alles sei mit ihm begraben
Was ihn freuen mag.“
Höchstens wird den unbelebten Dingen noch das Leibross hinzugefügt.
So ist es heute noch bei den kriegerischen und grausamen Dakota
oder Sioux. Wenn ein Indianer dieses Stammes stirbt, so werden ihm,
bezeugt Oberst +Brackett+, Waffen, Kleider, Pfeifen u. s. w. ins Grab
mitgegeben und ein gutes Pferd getötet und mitbegraben,[753] nicht
aber seine _Squaws_. Dagegen war es vor Einführung des Christentums,
also noch vor ganz kurzer Zeit, auf den Vitiinseln üblich, die Witwe
auf dem Grabe ihres Gatten zu erdrosseln.[754] Ihre Leichen wurden
die „Streu“ für sein Grab genannt. Auch bei Germanen und Slaven war
die Witwengrabfolge heimisch, und wie es scheint war es auch bei den
Frankenkönigen üblich, ihre Weiber zu verbrennen; doch erreichte die
Sitte ihre höchste Entwicklung bei den nordischen Nomaden der Alten
Welt.
Die Grabfolge der Witwen bezeichnet indes die Blüte des Patriarchats
auch dort, wo sich dasselbe aus dem Kreise des Nomadentums entfernt
hat. Sattsam bekannt ist die _Sati_,[755] die Witwenverbrennung
bei den Hindu, deren Familie sich auf strengem Vaterrecht aufbaut.
Die religiösen Vorstellungen, welche unter demselben und zu seinen
Gunsten sich ausgebildet haben, gereichten dieser Sitte, auf die ich
noch an späterer Stelle zurückkommen werde, zur kräftigsten Stütze.
Übrigens ist die Stellung der Witwe nicht bloss bei den Hindu,
sondern sogar bei den europäischen Südslaven eine bedauernswerte.
Zwar wehrt ihr die Sitte die Wiederverheiratung nicht, sieht sie
aber nur ungerne; man betrachtet nämlich die zweite Heirat als einen
Schimpf, den die Witwe ihrem verstorbenen Manne anthut.[756] Auch in
vielen andern Gegenden Europas haftet immer noch ein gewisser Makel
an der Wiedervermählung einer Witwe und begleitet das Volk die neue
Hochzeit mit störenden Gebräuchen, die erst sehr spät eine fröhlichere
Gestalt angenommen haben. In den französischen Landschaften Bresse
und Dombes (Ain-Departement) herrscht z. B. heute noch in Stadt und
Land die uralte Sitte des _Charivari_,[757] welche auch die Revolution
überdauert hat. So haben wir eine absteigende Folge der Anforderungen,
die mit der Verpflichtung der Witwe beginnt, sich auf dem Grabe oder
dem Scheiterhaufen des verlorenen Gatten zu töten und mit einer
einfachen Trauerzeit von einigen Monaten endet.[758] Ein gewisses Mass
von Zurückgezogenheit blieb schliesslich überall als Rest der Sitte
unter einer neuen Deutungsweise.
Einen weiteren, bedeutsamen Umschwung bewirkt die Vaterherrschaft,
das Patriarchat, in dem Lose der Kinder; aber wieder ist es nicht die
Liebe, sondern das Besitzverhältnis, welches zuerst hier eingreift.
Unter der älteren Organisation der Mutterfolge war das Kind ein
ausschliessliches Eigentum des Weibes. Seine Erhaltung fand es
lediglich in dem Instinkte der Mutterliebe. Zahllos sind indes die
Beispiele, dass dieser uns so natürlich, dem Weibe angeboren dünkende
Instinkt in vielen Fällen der Eigenliebe unterliegt, im harten Ringen
um das eigene Dasein zum Schweigen gebracht wird. Die Geschichte
des +Kindermordes+ als Volkssitte ist dafür ein sprechender Beweis.
Meistens, wenn auch nicht immer, ist es die Mutter selbst, welche
aus mancherlei Gründen das Neugeborene, gewöhnlich ihr erstes Kind,
beseitigt, ja nicht selten unter dem Einflusse jener physiologischen
Vorstellungen, welche zum Teile auch der Anthropophagie zu Grunde
lagen, selbst verspeiste. Später vergesellschafteten sich damit auch
noch +religiöse+ Ideen, welche den blossen, aus Nützlichkeitsursachen
vollbrachten Kindermord zum Kindes+opfer+ umgestalteten. Diese
Anschauungen überwand auch das Patriarchat zu Anfang nicht. Als
Kulthandlung findet sich das Kinderopfer unter demselben bei vielen
Völkern. In ausgedehntem Masse verlangte es der Molochsdienst der
Kanaanäer, sowie jener der „Syrischen Göttin“ zu Hierapolis. Zum
geheimen Dienste der Sabier zu Harran in Mesopotamien gehörte das Opfer
eines neugebornen Kindes; auch bei den Karthagern waren Kinderopfer
üblich. Die Israeliten dagegen waren bei ihrer Einwanderung nach
Palästina von der Sitte frei und scheinen sie auch dann von den
benachbarten Kanaanäern nicht angenommen zu haben. So sagt wenigstens
Prof. +Bernhard Stade+,[759] während andere freilich dieser Ansicht
nicht sind.[760] Bei der Mehrzahl dieser Völker hat aber das Vaterrecht
noch nicht den völligen Sieg errungen oder wenigstens nicht alle Spuren
der mutterrechtlichen Vorzeit ausgelöscht. Diese treten in ihren
Glaubenssystemen zu Tage, in welchen die Mutter des Lebens, die Göttin
der weiblichen Fruchtbarkeit, neben einem gebietenden Sonnengotte noch
eine hervorragende Stelle behauptet.
Der Geschichte der Familienorganisation entsprechend erscheinen nämlich
unter der Mutterfolge überall auch +weibliche+ Gottheiten, und diese
sind stets als die +älteren+ zu betrachten. Vielfach lässt sie der
Mythos als die verdrängten, zurückgedrängten erkennen. Aber diese
Verdrängung erfolgte nicht urplötzlich, sondern ganz allmählich, sowie
die alten Sitten sich veränderten, dahinschwanden. Die weiblichen
Gottheiten der Mutterfolge gingen unter in dem langen Ringen zwischen
der alten Familienorganisation und dem emporstrebenden Vaterrecht.
+Hesiods+ Gesänge führen uns in jene dunklen Perioden zurück. Stumm
in Bezug auf die männlichen Götter, welche die erobernden Stämme
des Patriarchats als Vorstandschaft ihrer Dynastieen und Staaten
aufbrachten, erzählen sie nur von den Triumphen der weiblichen
Gottheiten. In den „Eumeniden“ des +Aeschylos+ erkennen die Erynnien
das Recht des Vaters und Mannes noch +nicht+, sondern lediglich das
Recht der Mutter an, und die ganze Handlung beruht auf dem Kampfe
zwischen Vater- und Mutterrecht.[761] Bezeichnend ist geradezu die
Klage des Halbchors der Erynnien, als Orest durch den _calculus
Minervae_ freigesprochen wird im Blutgericht:
Ιὼ θεοι νεώτεροι, παλαιούς νόμους
Καθιππάσασθε, κακ' χερῶν εἰλεσθέ μου.
Nach dem Siege der männlichen Gottheiten blieben die weiblichen
in der Regel nur noch als Kultgegenstände der unterworfenen Menge
und des Hauses zurück. In manchen Fällen aber rettete sich der
ältere Kult auch in die neue Zeit hinüber, besonders da, wo aus der
Vereinigung neben einander wohnender Stämme jüngere Organisationen
hervorgingen.[762] So konnte neben den jüngeren Göttergestalten
der wollüstige Dienst der Astarte, Anaïtis und Mylitta über weite
Strecken als Rückstand früherer Anschauungen sich erhalten. Und so
wie die Sitten ihrer Ursprungszeit noch ungebundene waren, so haftete
auch an den weiblichen Gottheiten die Vorstellung, dass ihnen nichts
Wohlgefälligeres erwiesen werden könne, als ein Dienst dessen, was
vom Standpunkte unserer heutigen Moral als „Unzucht“ gebrandmarkt
wird. „Wo die Gottheit selbst geschlechtlich aufgefasst wurde, wo zwei
Hauptgottheiten, eine männliche und eine weibliche, einander gegenüber
standen, da erschien das geschlechtliche Verhältnis als etwas im Wesen
der Gottheit selbst Gegründetes, der Trieb und dessen Befriedigung
als das, was auch am Menschen der Gottheit am meisten entspreche. So
wurde die Wollust selbst zum Gottesdienste; und da der Grundgedanke
des Opfers der der Hingebung des Menschen an die Gottheit mittelbar
oder durch Substitution ist, so konnte das Weib der Göttin nicht
besser dienen, als durch Prostitution. Daher war auch der Gebrauch,
dass Jungfrauen vor ihrer Vermählung einmal im Tempel der Göttin sich
preisgeben mussten, so verbreitet; es war dies in seiner Art dasselbe,
was das Opfer der Erstlinge von den Feldfrüchten war.“[763] So entsteht
also in den ersten Zeiten des Patriarchats, so lange die weiblichen
Gottheiten des älteren Mutterrechts den männlichen ebenbürtig blieben,
die sogenannte +kultliche Prostitution+. Auf dem Boden des reinen
Mutterrechtes, als das Weib frei war, seinen sinnlichen Neigungen zu
folgen, gab es natürlich keine Prostitution; der Begriff konnte erst
unter der aufkommenden Mannesherrschaft entstehen, welche dem Weibe die
freie Verfügung über sich selbst entzog. Zweifelsohne ist die kultliche
Prostitution die älteste Form der Prostitution überhaupt, diejenige,
in welche die Ideen der Vorzeit noch am meisten hineinspielen.
Jüngeren Ursprungs ist gewiss die schon erörterte Prostitution der
Gastfreundschaft, welche einer Periode gefesteteren Mannesrechtes
entspricht.
Man sieht, wir gewinnen kein Verständnis, wenn die weitverbreitete
kultliche Prostitution kurzweg als sittliche „Gesunkenheit“ bezeichnet
wird, während sie aus den Sitten und Anschauungen der Vorzeit
naturgemäss herauswächst und gewissermassen eine Etappe auf dem
Kulturwege der Völker darstellt. Sie verschwindet ebenso notwendig
mit dem Fortschreiten der Gesittung, d. h. mit der Befestigung des
Patriarchats, mit der Zurücksetzung der weiblichen Gottheiten. Diese
völlig abzustreifen gelang aber nicht einmal den klassischen Völkern
des Altertums, den sonst auf strengem Patriarchate fussenden Griechen
und Römern, daher denn auch neben strengen Ehesatzungen Lockerheit der
Sitten, besonders bei den Hellenen, sich behauptet. Allerdings ist bei
letzteren frühzeitig schon die pflichtmässige Preisgebung der Mädchen,
wie sie in Vorderasien üblich war, auf eine eigene Körperschaft, jene
der „Hierodulen“, beschränkt, welche diesen sowie den Italikern durch
semitische Einflüsse zugekommen ist. Denn auch in Israel zeigt sich
die Hierodulie, d. h. die Erscheinung, dass ein Mensch, ohne Priester
zu sein, dem Heiligtume dient. Die im Dienste der Gottheit Unzucht
ausübenden Männer und Frauen heissen „Kedeschen“, und die Sage von
Juda und Tamar setzt diese Weise, der Gottheit mit der eigenen Person
zu dienen, als allgemein verbreitet voraus.[764] Wohl mag aber die
hohe Achtung, womit das gesittete Griechenland in seiner Blütezeit die
dritte Form der Prostitution, das käufliche Hetärentum behandelte,
zum Teile ein Nachklang jener älteren Anschauungen sein. Ich füge
hinzu, dass auch im brahmanischen Indien die Dienerinnen der Lust
zum Teil vom Strahlenkranze der Heiligkeit umflossen sind. Gilt dies
strenge genommen bloss von den zwei obersten Klassen der _Dewadaschi_
(Dienerinnen der Götter), wie die „Bayaderen“ eigentlich heissen,
welche den Schutz des Publikums und viele Vorrechte, ja selbst den
Titel _Begum_ („edle Damen“) geniessen, so geht doch ein Teil davon
auf die unteren Grade der _Nautsch-_ oder Tanzmädchen über, welche an
allen religiösen und bürgerlichen Festlichkeiten sich zu beteiligen
haben.[765] Aus +Sandrakas+ bemerkenswertem Drama „Das Thonwägelchen“,
welches sicherlich vor dem zehnten christlichen Jahrhundert entstand,
ersieht man, dass schon damals die Lustdirnen in Indien eine ebenso
wichtige Rolle spielten, wie in Hellas zur perikleischen Zeit.[766]
Ausführlich beschreibt der Dichter die glanzvolle Behausung
Vasantasenas, einer grossen Hetäre und zugleich einer der bedeutendsten
Persönlichkeiten von Udschein, der Hauptstadt des Königreiches Malwa.
Eine Bestätigung für die Meinung, dass diese Hochhaltung der Töchter
der Freude ein Niederschlag älterer Anschauungen ist, finde ich in den
Verhältnissen Abessiniens, wo zwar Vaterrecht herrscht, daneben aber
vielleicht mehr denn irgendwo im Bereiche des Christentums Spuren aus
der Zeit der Mutterfolge sich erhalten haben.[767] So geniesst dort
unter anderem das Weib noch vielfach die nämlichen Vorrechte wie der
Mann und sein Geschlecht schliesst es nicht von amtlichen Stellungen
aus. Auch dort stehen nun die Buhlerinnen in hoher Achtung; ja man
darf ohne Übertreibung versichern, dass ihre Rolle glänzender ist,
denn jemals im Altertume, im Zeitalter Ludwigs XIV. oder in unseren
Tagen. Sie bilden das glänzende Gefolge der Könige, welche ihnen mit
den Grossen des Hofes huldigen, verherrlichen alle Feste und lassen
sich ihre Gunst teuer bezahlen. Zumeist streben sie darnach, die
Verwaltung eines Dorfes oder Bezirkes zu erhalten, und Vergangenheit
wie Gegenwart dieser Frauen beweist, dass sie dazu nicht unbefähigt
sind. Die gesetzlichen Gemahlinnen der Könige fühlen sich stolz, sie in
ihrem Hofstaate zahlreich vertreten zu sehen und leben mit ihnen sogar
öffentlich auf dem Fusse grösster Vertraulichkeit. Einen Ausdruck,
die Prostituierte zu brandmarken, besitzt die amharische Sprache
nicht.[768] Wiederum empfangen wir die Lehre, dass die Keuschheit eine
Pflicht werden musste, ehe sie eine Tugend wurde.
Weniger als in Griechenland lebten Kult und Sitte der mutterrechtlichen
Epoche fort im ältesten Rom, wo beim Eintritt in die Geschichte das
Patriarchat schon auf einer hohen Stufe der Ausbildung stand. Was
etwa an eine ältere Familienorganisation noch mahnen konnte, soll
in einem späteren Abschnitte erörtert werden. Hier sei bloss daran
erinnert, dass wie in Griechenland der Rest des Alten im Kulte der
Demeter in sehr volkstümlicher Weise sich erhalten hat, so auf
römischem, zum teil ehedem etruskischem Gebiete, die altertümlichsten
Kulte -- _Dea Dia, Acca Larentia, Mater Matuta, Ceres, Tellus mater_
-- jener früheren Stufe angehören. Ja selbst in spätester Zeit muss
der römischen Volksmasse, während der Staat in dem Jupiter- und den
beiden Marskulten seine Vertretung hatte, der Begriff einer Mutter
der Götter noch sehr geläufig gewesen sein, da +Augustinus+ gerade
an diesen seine Haupteinwendungen knüpfen konnte. Ebenso erhielt der
Staatskult der Vesta das Andenken der älteren Zeit, während in Juno
nur die Frau +neben+ dem Manne hervortritt.[769] Bloss Perser, Araber
und Juden überwanden die weiblichen Kulte vollständig; ihnen näherten
sich auch die Hindu zur Zeit des entstehenden Buddhismus.[770] Ich will
die beiläufige Bemerkung nicht unterdrücken, dass auch lediglich von
Völkern dieser Art, wo das Patriarchat und damit die männlichen Kulte
völlig obsiegten, die weltbewegenden Erlösungsreligionen, Buddhismus,
Christentum und Islâm, ausgegangen sind. Aber auch die Religionen des
Mose wie des Zarathustra konnten bloss im Boden des Patriarchats Wurzel
fassen.
Die Wandlung der religiösen Vorstellungen vollzog sich
begreiflicherweise Hand in Hand mit der Ausbildung der neuen
Familienordnung und der darauf sich aufbauenden Gesittung. Und es ist
sehr merkwürdig dabei, dass im Grunde genommen viel härtere, ja ich
möchte sagen, rohere Begriffe, wie es jene vom unbedingten Eigentum am
Menschen im Vergleiche zu den freiheitlichen Satzungen der Mutterzeit
waren, die Verhältnisse schliesslich auf den Pfad der Menschlichkeit
(Humanität) leiteten. Den ersten Gewinn trugen wieder die Kinder
davon. Zur Zeit unbeschränkter Mutterfolge muss das Erstlingsopfer
der Kinder allgemein im Schwange gewesen sein. Zu Anfang aus teils
physiologischen, teils ökonomischen Ursachen hervorgegangen, war
es allgemach ein Kultgebot geworden und wie sehr es noch neben dem
emporkommenden Vaterrecht sich behauptete, ist oben gezeigt worden. Die
Erinnerung daran hat sich bei vielen Völkern lebhaft erhalten und bei
den Nordgermanen fand es noch die Geschichte vor. Allein wo der Mann
Herr und Eigentümer des Weibes und deren Kinder ist, musste es alsbald
sein Interesse werden, diese Kinder auch zu erhalten. Die Folge davon
musste das Aufhören der Kinderopfer sein. Weil aber dieselben längst
in den Glaubensvorschriften begründet waren, so währte es natürlich
lange Zeit, ehe man sich zu Zugeständnissen an die jüngeren Bedürfnisse
bequemte, welche eine Ablösung des wirklichen Opfergegenstandes durch
einen andern erheischten. Die Geschichte dieser Ablösung steht aber
in unmittelbarem Zusammenhange mit dem Fortschritte der materiellen
Kultur.[771] Auf mancherlei Art konnte diese Ablösung stattfinden.
Allem Anscheine nach bestanden die ersten Versuche in Fasten und
Blutlassen, dem sich der Besitzer des Kindes unterzog, und Völker,
welche die Stufe der Tierzucht nicht erreichten, mussten füglich dabei
stehen bleiben. Es ist +Lipperts+ unbestreitbares Verdienst, auf
diesem Wege zuerst befriedigend eine weitverbreitete Sitte gedeutet zu
haben, die man bisher mitunter auf die seltsamste Weise zu erklären
sich bemüht hat. Sie wird noch jetzt in Amerika, besonders bei den
wilden Stämmen Südamerikas, vielfach beobachtet und war ehedem auch bei
den vornomadischen Bewohnern Europas verbreitet,[772] zum Beweise,
dass auch diese dereinst unter dem Banne des Kindesopfers gestanden
hatten. „Sie besteht bald aus einem, bald aus beiden Ablösungsmomenten
zugleich: der Vater enthält sich, von der Geburt des Kindes an, durch
eine Zeitlang der Jagd auf gewisse Tiere und gewisser oder selbst aller
Speisen -- er feiert und fastet -- oder er lässt sich durch irgend
welche Verwundungen eine beträchtliche Menge Blut abzapfen, die so als
Opferblut vergossen wird, oder es findet beides zugleich statt.“[773]
Ein naheliegender Vergleich, die Ähnlichkeit dieses Verhaltens mit dem
der Wöchnerin, hat die Völkerkundigen dazu verleitet, diese Sitte, bei
der sich der Mann mitunter in die Hängematte legt, das „Männerkindbett“
zu nennen, ja sogar schon die Indianer dazu verführt, sie für etwas
ähnliches zu halten.[774] Die Bezeichnung ist aber ebenso unpassend,
als die bisher gehegte Meinung falsch, dass der Mann statt der Frau
das Wochenbett abhalte, und zwar samt allen daran sich knüpfenden
Folgerungen. Eine der beliebtesten unter den letzteren, von +Liebrecht+
vertreten, ist die, dass darin die Anschauung der Naturvölker zum
Ausdruck gelange, wonach das Kind noch unmittelbarer vom Vater, als
von der Mutter abhänge. +Southey+ will als Ursprung des merkwürdigen
Brauches den Glauben an eine leibliche Verbindung zwischen Vater und
Kind nachweisen. +D. N. Starcke+ will mit +Edw. B. Tylor+ darin den
Ausdruck des Glaubens an eine geheimnisvolle, mystische Verbindung
des Vaters und des Kindes gewahren. Allen diesen gewaltsamen, schwer
zu erhärtenden Deutungen gegenüber bedarf die Ungezwungenheit der
+Lipperts+chen Erklärung keiner Befürwortung. Es ist zu hoffen,
dass dieselbe allgemeinen Anklang und in der Völkerkunde fernerhin
alleinige Geltung finden werde. War die Sitte -- welcher nach dem
Vorgange der Basken, bei denen sie noch im Schwange geht, auch die
Benennung „Couvade“ beigelegt wird -- ursprünglich ein in religiösen
Vorstellungen wurzelndes Ablösungsopfer, so hört der Brauch auf
„merkwürdig“ zu sein, und es erklärt sich auch sehr einfach, wie er in
späterer Zeit, als seine anfängliche Bedeutung eines Ablösungsopfers
in Vergessenheit geraten war, von den Eltern lediglich zum Wohle und
zum guten Gedeihen des Kindes befolgt wird, ähnlich wie ja auch im
Kreise der Kulturnationen Kulthandlungen zum leiblichen Wohle eines
Einzelnen vorgenommen werden.
Tierzüchtende Völker hatten als Ablösung für das ehemalige Kindesopfer
Besseres zu bieten, als Fasten und Blutabzapfungen am eigenen Körper:
sie gaben das wertvolle Leben ihrer Tiere für jenes der Menschen.
Die Juden behielten diese Sitte ihrer früheren Nomadenzeit auch in
der Sesshaftigkeit bei und ein guter Teil des nachmaligen Kultes
zu Jerusalem beruhte auf der Thatsache der Ablösungsvorstellung.
Auch die „Beschneidung“[775] führt +Lippert+ wohl nicht mit Unrecht
darauf zurück. Es ist das Opfer eines Teiles, womit der ganze Körper
des Neugebornen abgelöst werden sollte. Daran, sowie an verwandte
Vorgänge bei anderen Völkern, z. B. die blutige Operation _El Salkh_
(d. h. Skarifikation),[776] welcher sich die Beduinen des Hedschâs
unterziehen, knüpfte sich alsbald und ganz von selbst eine weitere
wichtige Bedeutung. Das Patriarchat mit seinen exogamischen Eheformen
zerstörte nämlich die Blutverbindung, welche in der mutterrechtlichen
Gruppe alle Männer derselben umschlang. Zwar gehörten jetzt alle
Kinder einer Familie in den +Besitz+ des Vaters; aber dem +Blute+
nach waren sie nun durch ihre Mütter, sowohl zu einander wie dem
eigenen Vater gegenüber, +stammfremd+, so lange nicht eine jüngere
physiologische Auffassung die Verwandtschaft durch den Erzeuger an
Stelle der Blutseinheit zum Gesetze erhob. Für das der neuen Familie
unter Vatergewalt fehlende natürliche Band drängte es darnach, einen
künstlichen Ersatz zu schaffen, indem man zumeist an das ablösende
Blutopfer des Kindes anknüpfte und diesem die Kraft und Folgen eines
Opferbundes beilegte. Der junge Mensch, welcher durch das Opfer seines
Blutes sein Leben erkauft, tritt damit auch in eine Blutsgemeinschaft
mit der Gottheit, die sein Blut aufnimmt, und wird dadurch mittelbar
allen Stammesgenossen blutverwandt, eben weil alle diese in die
nämliche Blutsgemeinschaft zu derselben Gottheit getreten sind. Dieses
Blutopfer ersetzte also fortan die natürliche Blutverwandtschaft, das
davon zurückbleibende Zeichen ward aber zugleich die Stammesmarke,
welche über die Zusammengehörigkeit der einzelnen Mitglieder entschied.
Eine solche Stammesmarke ist nicht bloss die Beschneidung, welche
bei zahlreichen Völkern üblich ist,[777] sondern auch die Anordnung
bestimmter Hauteinschnitte, das Ohrendurchstechen, Ausschlagen gewisser
Zähne u. s. w., wie viele niedrige Stämme sie im Gebrauche haben. So
war auch die Beschneidung in der vorexilischen Zeit Israels lediglich
Stammeszeichen, erst im Exile gewann sie die Bedeutung eines religiösen
Symbols[778] (_'ot_). Der alte Israelit wurde beschnitten, wie der
Nubier bestimmte Einschnitte ins Gesicht erhält, wie Angehörigen von
Negerstämmen einzelne Zähne ausgeschlagen oder in bestimmter Form
gefeilt werden, wie Asiaten und Australier eine bestimmte Tättowierung
bekommen. Je nachdem man nun dieselbe Handlung mehr als Opfer zur
Erhaltung des Kindeslebens oder als Bund zur Einführung in die
Verwandtschaft der Männer, als Stammeszeichen auffasste, verlegte man
sie entweder in die Nähe der Geburt oder in die Zeit des Eintritts des
Kindes in die Jünglingsjahre; es ist letzteres die weitverbreitete
Sitte der „feierlichen Wehrhaftmachung“, womit der Knabe aus der
Mutterpflege in die Gesellschaft der Männer eintritt. Nicht mit Unrecht
hat man darum an vielen Orten diese Handlung eine „zweite Geburt“
genannt; die erste, wirkliche, teilt das Kind dem Stamme der Mutter
zu, die zweite, künstliche, schenkt es der Organisation der Männer,
dem Stamme derselben oder dem Staate. Weil jene Zeit des beginnenden
Jünglingsalters im Süden wenigstens zusammenfällt mit dem Eintritte
der Mannbarkeit, so hat man sich vielfach verleiten lassen, in jenen
Kulthandlungen gleichsam eine Feier der letzteren zu erkennen; aber
die Beziehung ist nur eine äusserliche.[779]
Noch zweier bedeutender Entwickelungsmomente ist hier zu gedenken, die
+innerhalb+ der Patriarchalfamilie sich vollzogen; doch beschränke
ich mich hier auf eine blosse Andeutung, da späterhin ausführlicher
darauf zurückzukommen sein wird. Es ist dies der Übergang zur Einzelehe
(Monogamie), dann der Sieg der Vorstellung von der unmittelbaren
+Verwandtschaft+ des Kindes mit dem Erzeuger, d. i. eines jüngeren
Begriffes der Vaterschaft. Wie dieser Umschwung der physiologischen
Anschauung über den Anteil der Eltern an dem Leben des Kindes angebahnt
und durchgeführt wurde, entzieht sich leider unserer Kenntnis. Bloss
die Ergebnisse der Veränderung lassen sich feststellen. Sie schlagen
zunächst ins Gegenteil von der älteren und allgemeinen Anschauung
der Mutterfolge um; man hielt daran fest, dass die Natur der Frauen
derjenigen der Männer untergeordnet sei, und suchte die Behauptung
durch die sonderbare physiologische Vorstellung zu erläutern und zu
verteidigen, dass die Fortpflanzung des Geschlechts ausschliesslich
Sache der Männer sei, da die Frauen dabei bloss eine sehr
untergeordnete Rolle spielten. Erst allmählich gelangte man zu einem
billigen Ausgleiche.
[741] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 162-163.
[742] Globus. Bd. XXI. S. 131.
[743] +Alfred Marche+. _Trois voyages dans l'Afrique occidentale._
Paris 1879. S. 70.
[744] Prof. Dr. +Kohler+. Ethnologische Jurisprudenz. (Zeitschr. f.
vergleich. Rechtswissenschaft 1883. Bd. IV. S. 287.)
[745] So übten es mit Vorliebe die Moslemin, so lange sie noch Herren
in Bosnien waren, unter der unterworfenen christlichen _Rajah_. (F.
+Krauss+. Sitte und Brauch der Südslaven. S. 244.)
[746] Dr. +Karl Schmidt+ (_Jus primae noctis_. Eine geschichtliche
Untersuchung. Freiberg 1881), welcher ein „Herrenrecht“ überall
leugnet, fertigt die zahlreichen, recht unbequemen Abweichungen
der Kulturarmen von unseren geläuterten Ehebegriffen kurzweg als
„geschlechtliche Unsitten“ ab, verwirft auch die Annahme einer
ehemaligen Ungebundenheit, beweist aber damit bloss, dass die
Geschichte der Familie ihm völlig fremd ist. Wie unglücklich er
daher argumentiert, zeigt folgende Stelle: „Durch Fortschritt
der Zivilisation ist es erklärlich, dass ein Volk die Unsitte
der Weibergemeinschaft ablegt und dafür gesittete Gewohnheiten
annimmt. Dagegen ist es unglaublich, dass ein Volk, welches in
Weibergemeinschaft lebt, diese Unsitte mit dem ausschliesslichen Rechte
des Häuptlings auf alle Weiber des Stammes vertauscht. Ständen aber
gleichwohl alle Weiber vor allem zur Disposition des patriarchalischen
Häuptlings und hätte der Herrscher das alleinige Privileg, Frauen zu
haben, so wäre es höchst unwahrscheinlich, dass er eine Beschränkung
seines vermeintlichen Rechtes freiwillig ausspräche, indem er sich
ein für allemal mit dem Herrenrecht der ersten Nacht begnügte, oder
dass ihn die Bevölkerung zu einer solchen Beschränkung seiner Willkür
zwingen würde. Soweit es möglich, sich in die Anschauungen eines wilden
Volkes zu versetzen, dürfte anzunehmen sein, dass die Wilden entweder
roh genug sind, um jederzeit ihre Frauen dem Belieben des Häuptlings zu
überlassen, oder genug Gesittung haben, um sich den Eingriff in ihre
ehelichen Rechte überhaupt und insbesondere auch für die Hochzeitsnacht
zu verbitten“ (S. 41-42). Indem hier der „patriarchalische“ Häuptling
mit der Weibergemeinschaft verquickt wird, zeigt sich, dass der
Verfasser keine Ahnung von der langen Entwicklungsperiode besitzt,
welche zwischen diesen beiden Kulturstufen liegt.
[747] Dr. +Pfannenschmidt+. _Jus primae noctis_ im: Ausland 1883. S.
150.
[748] +Karl Schmidt+ in seinem erwähnten Buche versucht freilich
darzulegen, dass der Glaube an ein Recht der ersten Nacht seitens der
Herren, geistlichen wie weltlichen, in der Feudalzeit des Mittelalters,
nur ein „gelehrter Aberglaube“ sei. (_Jus primae noctis_. S. 379.)
Ein genaueres Studium des sehr gelehrten Werkes lehrt indes, dass
es sich dort zum grossen Teile um blosse Wortklauberei handelt.
Dasselbe will beweisen, dass im geschriebenen Rechte nirgends ein
_jus primae noctis_ Erwähnung finde, ein solches „Recht“ mithin auch
nicht vorhanden gewesen sei. „Aber,“ so urteilt P. +Mantegazza+ sehr
treffend, „trotz der ungeheuren, von ihm aufgewendeten Gelehrsamkeit,
um seine eigene These zu unterstützen, ist es ihm meiner Meinung nach
nicht gelungen, der Ansicht so vieler angesehener Schriftsteller
gegenüber und dem universellen Glauben daran, Sieger zu bleiben“
(Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 255). +Schmidt+ selbst
erzählt viele Einzelheiten, welche die Thatsache bestätigen und
obgleich er sie die „Schandthaten der Tyrannen“ nennt, so häuft er
doch, ohne es zu wollen, ein sehr beträchtliches Material gegen seine
eigene These zusammen. Aller Widerspruch und alle Dialektik +Schmidts+
vermögen auch nicht das Gegenteil zu beweisen. In den geschriebenen
Gesetzen findet man viele Dinge nicht, die zuerst durch Gewalt
erreicht und später zur Gewohnheit wurden, die stärker ist, als alle
geschriebenen Gesetze (A. a. O. S. 256-267). Zu ähnlichen Schlüssen
gelangten auch Dr. +Pfannenschmidt+ und Prof. +Kohler+.
[749] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 525.
[750] Siehe oben S. 285.
[751] +Lippert+. A. a. O. S. 535.
[752] A. a. O. S. 275.
[753] _Annual Report of the Smithsonian Institution._ Washington 1876.
S. 470.
[754] +Seemann+. _A mission to Viti._ S. 192. _Giovanni Branchi._ _Tre
mesi alle isole dei Cannibali nell' arcipelago delle Figi._ Firenze
1878. S. 155.
[755] _Sati_ ist weiblicher Eigenname der Tochter des Dakscha, eines
Sohnes von Brahma, und der Gattin von Siva, des mit Brahma um den
Vorrang streitenden Gottes. Nach dem _Kasi Khanda_, einem Werke der
neueren Hindutheologie, verübte Sati Selbstmord; sie stürzte sich
beim Opfer ihres Vaters in das heilige Feuer, aus Bekümmernis, dass
ihr Gatte von Vater Brahma nicht zum Opfer eingeladen war. Seither
heisst jede Ehefrau, die mit ihrem verstorbenen Ehemann den Holzstoss
besteigt, Sati, und der Gebrauch selbst _Sahagamana_, d. h. das
Mitgehen mit dem verstorbenen Gatten (+Schlagintweit+. Indien. Bd. II.
S. 150).
[756] +Krauss+. Sitte und Brauch der Südslaven. S. 578.
[757] +Hellwald+. Frankreich. Das Land und seine Leute. Leipzig (1888).
S. 245.
[758] +Mantegazza+. Anthropol.-kulturhistor. Studien. S. 228.
[759] +Stade+. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 497.
[760] Z. B. +Henne-Am Rhyn+, Kulturgeschichte des Judentums. S. 69-70
meint: Die dem Mose zugeschriebenen Gesetze gebieten unter ihren ersten
und wichtigsten Vorschriften: alles Erstgeborne von Menschen und Vieh
solle Jahve gegeben werden. In den älteren Formen dieses Gebotes ist
demselben auch gar keine Milderung oder Ausnahme beigefügt. Aus den
Worten, mit denen Ezechiel dies bestätigte (20, 25, 26), geht deutlich
hervor, dass wenigstens lange Zeit hindurch Jahve alle Erstgeburt ohne
Gnade dargebracht werden musste. Das Wort, welches Ezechiel dabei
anwendet („hindurchgehen“ d. h. verbrennen), ist dasselbe, welches
die Bibel regelmässig von den Molochsopfern gebraucht. Zu einer uns
unbekannten Zeit nun scheint dieses „Hindurchgehen“ der Erstgeburt
(durch das Feuer), soweit es sich nicht um den Moloch handelte, durch
eine später in das Gesetz eingeschaltete Klausel gemildert, d. h. die
Lösung der Erstgeburt gestattet worden zu sein. Aber sogar zur Zeit
der Propheten im Reiche Juda, nach Israels Untergang, da bereits die
„Lösung“ gestattet war, galt es immer noch als besonders verdienstlich,
die Erstgeburt dennoch zu opfern (Micha. 6, 7). Dass vollends bis zur
Wegführung nach Babylonien Kinder fortwährend geopfert wurden, zwar dem
Namen nach dem Moloch, aber auf der nationaljüdischen Opferstätte im
Thale Ben Hinnom, geht aus zahlreichen Stellen der Propheten Jeremia
und Ezechiel klar genug hervor. Auch +Lippert+ spricht sich dahin
aus und alle Versuche, die Semiten von dem Makel des Kindesopfers
freizusprechen, können vor einer vorurteilslosen Kritik nicht bestehen.
[761] Ganz unzulänglich däucht mir die Widerlegung dieser Auffassung
bei Dr. C. N. +Starcke+: Die primitive Familie in ihrer Entstehung und
Entwicklung. Leipzig 1888. S. 125.
[762] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 258.
[763] J. J. J. +Döllinger+. Heidentum und Judentum. Vorhalle zur
Geschichte des Christentums. Regensburg 1857. S. 398-399.
[764] +Stade+. Gesch. d. Volkes Israel. Bd. I. S. 479-480.
[765] Die _Dewadaschi_ der ersten Klasse heiraten nicht und sind auf
einen Geliebten aus den zwei ersten Hindukasten beschränkt; jene
der zweiten Klasse dürfen sich aber jedem, der zur gleichen oder
zu einer höheren Kaste gehört, preisgeben. Man unterscheidet unter
diesen Nautsch-Mädchen: _Thassi_, oder Tanzmädchen, das einer Pagode
zugeteilt ist, und: _Waschi_ oder Buhldirne schlechtweg (Ausland 1880.
S. 582). Die, welche Tänze und Liebe verkaufen (und fast alle thun
es), haben sehr verschiedene Tarife für die beiden verschiedenen Dinge
(+Mantegazza+. Indien. S. 287).
[766] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 399.
[767] Es waltet in Abessinien noch eine unglaubliche Lockerheit der
geschlechtlichen Sitten, und dies von Alters her. In den Gebieten
westlich vom Takazze, in den Provinzen Wogara und Begemeder giebt
es fast noch keine „Familie“. Man begattet sich nach Gefallen und
trennt sich nach Gutdünken. Das Weib geniesst grosse Freiheit. Zwar
wird die Jungfrau zur Ehe gekauft, dann aber steht es ihr frei, den
Gatten zu verlassen und die Vorrechte der Witwen oder Geschiedenen zu
beanspruchen, welche über sich frei verfügen. Unser Schambegriff ist
auch noch nicht vorhanden. Zehn- bis zwölfjährige Mädchen bieten, ohne
Anstoss zu erregen, selbst in Gegenwart ihrer Mütter ihre Gunst an,
aber niemals umsonst. In Abessinien ist jedermann bereit, dem andern
Weiber zu verschaffen; die Mutter führt ihm die Tochter, der Bruder die
Schwester zu; Fürsten und Fürstinnen bieten ihm ihre Dienerinnen und
Hofdamen an, alles als selbstverständlich. Niemand erblickt darin ein
Arges. Priester sind darin nicht strenger als Laien. (Vgl. +Combes+ et
+Tamisier+. _Voyage en Abyssinie._ Bd. II. S. 108-120.)
[768] +Combes+ et +Tamisier+. A. a. O. S. 116-119.
[769] +Lippert.+ Kulturgesch. Bd. II. S. 259.
[770] A. a. O. S. 258.
[771] A. a. O. S. 312.
[772] +Edw. B. Tylor+. _Researches into the early history of mankind
and the development of civilisation._ London 1865. S. 288; +Peschel+.
Völkerkunde. S. 26; +Ploss+. Das Kind. Bd. I. S. 125-138 teilen das
Verzeichnis jener Völkerschaften mit, bei welchen die Sitte des
sogenannten Männerkindbettes herrscht. Ich finde dieselbe auch noch für
die Molukkeninsel Buru erwähnt (Globus. Bd. XLIV. S. 46).
[773] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II.
[774] +Lippert+. Allgem. Geschichte des Priestertums. Berlin 1881. S.
41.
[775] +H. Ploss+ (Das Kind. Bd. I. S. 298) hat dargethan, dass es
falsch ist zu glauben, den Völkern habe bei Einführung des Brauchs die
Absicht vorgeschwebt, gesundheitliche Vorkehrungen damit zu treffen.
[776] _Capit pugionem tonsor et praeputio abscisso detrahit pellem_
των ἀιθοίων και τὼν κοιλίων, _ab umbilico aut parum infra incipiens,
ventrem usque ad femora nudat._ (+Burton+. _Personal Narrative of a
pilgrimage to El-Medinah._ Bd. III. S. 81.)
[777] +Ploss+. Geschichtliches und Ethnologisches über
Knabenbeschneidung. Leipzig 1885.
[778] +Stade+. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 423.
[779] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 339-341.