Der Frauenkauf.
Sicherlich war der Weg vom Weiberraube zum Frauenkaufe ein langer und
weiter. Seine einzelnen Stationen begleiteten überall der Verfall des
Mutterrechtes und die Ausbildung der männlichen Gewalt in der Familie
Hand in Hand mit der Entwicklung des Eigentumsbegriffes. Ursprünglich,
in der Zeit, als der Frauenraub allmählich durch eine Sühngabe ersetzt
wurde, fiel diese der ganzen Sippschaft des Weibes anheim. Wohl auch
später noch, als aus der Sühngabe immer mehr ein Kauf sich entwickelte,
verteilte sich der Brautpreis auf die Sippschaft,[622] doch änderte
sich allgemach, wie schon bemerkt,[623] dieses Verhältnis. Schon in
jenem Oheim, Bruder oder sonstigen männlichen Blutsverwandten, welcher
auch bei Nichtnomaden als Schirmherr an die Spitze mutterrechtlicher
Familienverbände trat, darf man wohl den späteren „Vater“ des
Patriarchates erkennen. Er war es nun, und niemals die Mutter, welcher,
selbst so lange sich noch Reste des Mutterrechts erhielten, für seine
schutzbefohlenen Blutsverwandten den Kaufpreis forderte und empfing,
wodurch sich das Schutzverhältnis allmählich in ein Besitzverhältnis
umwandelte, so sehr, dass es beim echten Weiberkauf auf eine Neigung
des Mädchens gar nicht ankommt. Dasselbe wird von seinen Gewalthabern
einfach verhandelt, nicht selten schon in seiner Kindheit, ja sogar
+vor+ seiner Geburt einem bestimmten Bewerber -- vielleicht sollte man
richtiger sagen: Abnehmer -- zugesagt. Mit wenigen Ausnahmen üben heute
noch die sogenannten Naturvölker den Frauenkauf, der sich überall dem
Weiberraube gegenüber als jüngere, höhere Form darstellt, da er dort in
kräftigster Entwicklung blüht, wo Raub nur mehr in Rudimenten erhalten
ist. Ein Versuch, das Verbreitungsgebiet des Frauenkaufes im einzelnen
zu bestimmen, scheitert an der Massenhaftigkeit des zuströmenden
Stoffes;[624] doch habe ich eine Reihe von Beispielen gesammelt, welche
von der Ausdehnung der Sitte einen Begriff geben mögen.
In nacktester Gestalt zeigt den Frauenkauf wohl der schwarze Erdteil,
und zwar besonders im Bereiche seiner Nomadenvölker. Fast überall ist
es da das Rind, welches als Einheitswert gilt. Um Ochsen kauft der
Kaffer seine Weiber, um Ochsen verkauft er seine Töchter. Der Wert des
Mädchens schwankt, je nachdem es mehr oder weniger hübsch ist und auch
nach dem Range des Vaters, zwischen 6-30 Stück Rind. Der Preis ist im
vorhinein zu erlegen, indes kommt es auch wohl vor, dass der Vater das
Mädchen verabfolgt, nachdem er eine Abschlagsumme und für den Rest
Bürgschaft erhalten hat. Im allgemeinen wird ein Heiratsvertrag aber
erst dadurch gültig, dass einerseits das Vieh, andererseits das Mädchen
abgeliefert wird.[625] Darin besteht das, was wir bei uns als Wechseln
des Trauringes bezeichnen würden; die -- übrigens nicht sehr bindende
-- Ehe wird dadurch sozusagen erst rechtskräftig. Die Beweibung durch
Kauf wird von den Frauen durchaus nicht als Entwürdigung empfunden,
das Mädchen ist im Gegenteile stolz darauf, und je mehr Ochsen oder
Kühe sie gekostet hat, um so mehr hält sie sich wert.[626] Billiger als
die Kaffern thun es die Hottentotten, welche ihre Töchter für bloss
einen Ochsen oder eine Kuh hingeben. Bei den rohen Massai und Wakuafi
ist Heiraten, wie +Johnston+ berichtet, ebenfalls wenig mehr als eine
Frage des Handels, und die Menge der zu erlegenden Kühe wechselt nach
dem verhältnismässigen Reichtume des Bräutigams und des Vaters der
Braut.[627] Weiter reicht dieser Kaufgebrauch durch die Somalstämme
nordwärts bis ins obere Nilgebiet, wo bei den Latuka eine Frau
durchschnittlich zehn Kühe gilt.
Anderwärts sind es andere Dinge, welche als Wertmesser dienen.
Die Bongo kaufen ihre Weiber für Eisenplatten, in der Regel zehn
kiloschwere Platten und zwanzig Lanzenspitzen, von deren Vater. Für
Geringeres giebt es nur alte Frauen.[628] Wenn bei den Wanyamuesi im
centralen Ostafrika ein junger Mann ein paar eiserne Hacken, einige
Perlen oder Stücke Baumwollstoffe besitzt, so kann er sich beweiben,
indem er diese seine Güter den Eltern des Mädchens anbietet, welches
er zur Frau zu haben wünscht.[629] Ebenso reicht die Sitte in das
Innerste Afrikas, bis Baghirmi und die sogenannten Heidenländer hinein.
„Man entrichtet dem Vater der erwählten Frau nach vorhergegangener
Übereinkunft ein Pferd, einige Sklaven, eine gewisse Anzahl
fetter Hunde.“[630] Auch der muhammedanische Budduma giebt je nach
seinen Vermögensverhältnissen 10, 20 bis 30 Stück Rindvieh seinem
Schwiegervater, der freilich die Tochter nicht selten mit einer
reichlichen Mitgift ausstattet.[631] Am Gabun in Westafrika „ist
die Heirat ein reines Handelsgeschäft; man kauft ein Weib wie ein
Boot, einen Sklaven oder einen Elfenbeinzahn“.[632] In der deutschen
Kolonie Kamerun werden auch die vornehmsten Gattinnen gekauft, wobei
schmählich geschachert wird.[633] Blosse Ware ist auch das Weib bei
den Mbondemonegern des äquatorialen Westafrika,[634] sowie bei den
Stämmen der Guineaküste und Sierra Leones. Die Kru kaufen ihre Weiber
für drei Kühe und ein Schaf. Im deutsch gewordenen Togolande werden
die Frauen von ihren Eltern verkauft. Europäer, welche ihre schwarzen
Frauen nicht wie die Neger für sich arbeiten lassen, erhalten dieselben
als junge Mädchen schon zu dem landläufigen Preise von 16 Dollars bar
und 6 Dollars in Waren.[635] Frauenkauf herrscht desgleichen in Dahome.
Bei den Timani besteht der Kaufpreis in gewissen Mengen von Palmwein,
Zeugen u. dergl., und ähnlich verhält es sich mit den Mandingo, welche
Spuren einstigen Weiberraubes bewahren. Bei den Gallina ist der
durchschnittliche Preis einer Jungfrau 2-3 Pfund Sterling, also 40-60
Reichsmark, wofür sie dann ihre ganze Lebenszeit Eigentum des Mannes
wird, vorausgesetzt, dass dieser sie nicht früher fortjagt.[636] Wer
unter den Schwarzen zwischen den Bissagosinseln und Sierra Leone ein
Weib nehmen will, muss eine Hütte gebaut haben und das Geld aufweisen,
für welches er sie kauft.[637] Um Akem zahlt der Bräutigam dem Vater
des Mädchens einen Betrag von 2½-5 kg in Goldstaub, Zugaben an Zeug und
Rum ungerechnet.[638]
Auch in Asien geht der Weiberkauf im Schwange und greift dort sogar in
die Kreise des Islâm herein, welcher im übrigen doch schon eine „Ehe“
kennt. Wir finden den Frauenkauf auch hier wieder hauptsächlich unter
den Nomaden, den Mongolen, Kalmücken, Kirgisen, Oesbeken, Tataren
und Turkmenen. Der Mongole muss für seine Braut einen Kaufpreis
zahlen, welcher im ganzen Bereiche der osttürkischen Sprachen _Kalym_
heisst, in Vieh und Kleidern, häufig auch in Geld besteht und oft
recht beträchtlich ist;[639] z. B. neunzig Stück vierjährige Pferde,
neunzig Stück vierjährige Schafe und ebenso viel vierjährige Kamele.
Die Anzahl der Ochsen, Kühe und des zu erlegenden Bargeldes überlässt
der Brautvater dem Ermessen des andern, welch letzterer, wenn er
vermögend ist, 500 Lanige (gleich 1000 Silberrubel) anbietet.[640]
Bei den Kirgis-Kasaken hat das Mädchen betreffs seiner Verheiratung
gar nichts zu sagen. Der Vater verlangt für seine Tochter einen Kalym
von so und so viel, und wer diesen Preis bezahlt, mag sie holen. Auch
hier besteht er aus einer vereinbarten Anzahl von Kamelen, Pferden,
Rindern und Schafen. Alles Vieh muss dem Vater oder dem über das
Mädchen verfügenden nächsten Anverwandten übergeben werden; es geht
aber in das Eigentum seiner Tochter über, falls diese etwa von ihrem
Manne wieder fortgeschickt wird, was manchmal vorkommt. Bei Abschluss
des Ehevertrags erlegt der Vater des Bräutigams gewöhnlich die Hälfte
des Kalyms, und von nun an darf der Bräutigam wohl seine Braut besuchen
und sogar mit ihr allein sein, aber in keinem Falle heiraten, ehe
der Kalym vollständig bezahlt ist.[641] Natürlich ist der Kalym auch
bei den Ehegeschäften der Turkmenen die Hauptsache, ja er spielt
eine ansehnliche Rolle sogar noch bei den sibirischen Jakuten, einem
Nomadenstamme, welcher dem Namen nach das Christentum angenommen
hat, ferner bei den Tungusen und Ostjaken, sowie bei den Wogulen am
mittleren Ural. Der Frauenkauf herrscht endlich noch in Südostasien bei
den Alfuren auf Buru, bei den Eingeborenen der Philippinen, auf Java
und in Siam; in Indien bei den Toda, in Vorderasien bei den Afghanen
und mehreren Völkern des Kaukasus wie Osseten, Suanen und Tscherkessen.
Ausserhalb Asiens stossen wir auf die gleiche Sitte bei den Dakota
Nordamerikas, bei den Koroado und Jumana Brasiliens, den Goajiro,
Pehuenchen und Abiponern, ehemals auch bei den Chibcha in Neugranada.
Die Papua Neuguineas kaufen ihre Weiber und an den Kauf mahnende
Sitten findet man auf den Karolinen und in Polynesien. Selbst bei den
christlichen Abessiniern zahlt der Mann den Eltern des Mädchens, das
ernstlich niemals befragt wird, einen Preis, welcher ihrem Range,
Vermögen und der Schönheit entspricht.[642] Schon +De Lobo+ hatte die
abessinischen Ehen als einen einfachen Kauf bezeichnet. Damit soll die
Liste der dem Weiberkauf ergebenen Völker nicht erschöpft sein.
Wie der ihm vorangehende Weiberraub hat auch der Frauenkauf in der
Urzeit der heutigen Kulturvölker bestanden, ja für einige lässt er
sich sogar für die geschichtliche Epoche aus ihren Gesetzvorschriften
nachweisen, und seine Spuren sind bis in die Gegenwart deutlich
erkennbar. In China, wo die Familie streng patriarchalisch geordnet
ist, kommt die Ehe ausschliesslich durch Kauf zu stande und Missionär
+Lörcher+ sagt[643] geradezu, die Braut werde den Eltern abgekauft.
Nach +Gabriel Huc+ machen die Eltern des Bräutigams den Eltern der
Braut bloss Geschenke an Seidenzeugen, Reis, Früchten, Wein u. dgl.
Nehmen die letzteren Handgeld und Geschenke an, so ist der Vertrag
bindend.[644] General +Tscheng-ki-Tong+, dem wir ein höchst lehrreiches
Buch über seine Landsleute verdanken, in welchem er sich auch über
die chinesischen Familieneinrichtungen umständlich verbreitet, berührt
aber die Frage des Frauenkaufs mit keiner Silbe; aus einigen seiner
Äusserungen möchte man eher das Gegenteil herauslesen.[645] Wohl
aber kannte das Indien der alten Brahmanen den Frauenkauf. Manus
Gesetzbuch (zweites oder drittes Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung)
empfiehlt zwar dem Vater für seine Tochter Geld weder zu geben noch
zu nehmen,[646] verzeichnet aber unter anderen auch die alte Form der
_Rshi-_ oder _Arscha-_Ehe. Den Kaufpreis bildet hier ein Ochsenpaar
oder zwei. Verjüngt erscheint diese Form in der weitverbreiteten
_Asura-_Ehe. An Stelle der alten Rinderwährung sind hier Schätze
jeder Art getreten, an Stelle der symbolischen Einheit ein beliebiges
Ausmass nach dem Vermögen des Freiers, und das Mädchen nimmt Teil an
der Beschenkung.[647] Diese Form war offenbar früher allgemein üblich,
wurde aber später den höheren Ständen, den Brahmanen und Kriegern,
schliesslich auch den Vaiçya und Sudra untersagt und überhaupt als eine
verwerfliche Art der Eheschliessung bezeichnet. Der ursprünglich an den
Mundwalt des Mädchens zu entrichtende Kaufpreis hiess _Çulka_ und erst
später hat sich dieser zu einer Aussteuer für die Braut entwickelt.
Mehrere indische Stämme, wie z. B. die Kurumbar, üben heute noch
Frauenkauf, selbst unter Hindu ist es nicht selten, dass ein Mädchen um
schnöden Mammons willen mit zwei Bräutigamen verlobt wird, von welchen
der habgierige Vater die Silberlinge einstreicht.
In aller Schroffheit herrschte der Frauenkauf bei den alten Juden.
Nicht etwa mit Geschenken warb der Freier um seine Auserwählte, wie
mitunter behauptet wird,[648] sondern das Verhältnis von Mann und Frau
ward dadurch bestimmt, dass die Frau ein Eigentum oder ein Besitz des
Mannes war, und zwar nicht etwa ein Eigentum, welches sich aus freier
Entschliessung übergeben, sondern ein solches, welches er für Geld
oder Geldeswert gekauft hat.[649] Der Prophet Hosea meldet, dass
er seine eigene Frau um fünfzig Seckel halb in barem Gelde, halb in
Gerste erstanden habe. Schon in der biblischen Zeit, sagt Dr. +Joseph
Bergel+,[650] musste die Einwilligung des Vaters erkauft werden und
zwar durch Geld[651] oder durch irgend eine Dienstleistung,[652] wie
jetzt noch bei anderen Völkern üblich,[653] oder durch irgend eine
Kriegsthat.[654] Dass die beiden letzteren Fälle Ausnahmen bilden,
liegt auf der Hand. Doch wird man mit +Post+ das Erdienen des Weibes
wahrscheinlich als eine ältere Form des Kaufes ansehen dürfen.[655] In
den Besitz des Mannes trat die Frau in dem Augenblicke, wo derselbe
den Kaufpreis (_Môhar_)[656] erlegt hatte; daher ist _'êrés_, den
Kaufpreis zahlen, so viel wie sich ein Weib verloben und _me 'ôrâsâ_,
die Verlobte, bedeutet eigentlich diejenige, für welche der Kaufpreis
erlegt wurde.[657] Der im Morgenlande noch herrschende Gebrauch,
sich die Tochter vom Vater zu erkaufen, blieb bei den Juden auch zur
späteren Zeit der Talmudisten gang und gäbe.[658]
Die alten Hellenen haben bei ihrem ersten Auftauchen in der Geschichte
den Kauf als eine veraltete Form schon abzustreifen begonnen, noch
aber zeigen die Sagen den Frauenkauf als die einzig richtige Art der
Eheschliessung in der heroischen Urzeit, womit auch des +Aristoteles+'
Bericht übereinstimmt, dass die Voreltern die Frauen von einander
gekauft hätten. Die griechischen ἕδνα, die Hochzeitsgeschenke einer
späteren Zeit, sind ursprünglich der Brautpreis, welchen der Freier dem
Vater der Braut zu geben hat; daher heissen die Jungfrauen ἀλφεσίβοιαι
oder „Rinder einbringend“, d. h. den Eltern durch den Brautpreis. In
+Homers+ Ilias sehen wir an zahlreichen Stellen, wie das Weib, d. h.
die Gattin, von dem Bräutigam förmlich gekauft wird, und die Höhe
des angebotenen Kaufpreises entscheidet in der Regel den Erfolg des
Freiers.[659] Wie in Indien sind Rinder der eigentliche Zahlwert der
Griechen der Iliade. +Homer+ singt: „Doch dem Besiegeten stellt er
ein blühendes Weib in den Kampfpreis, klug in mancherlei Kunst und
geschätzt vier Rinder am Werte.“[660] Nur in ungewöhnlichem Überbieten
giebt deren hundert Iphidamas für seine Braut. Wie in Indien verliert
sich aber auch hier allmählich der Charakter des Kaufes, und schon in
der Odyssee tritt ein Werber „mit Geschenken“ an dessen Stelle, während
mit fortschreitender Gesittung sich immer mehr Umstände ergaben, welche
den alten Kaufpreis vor neuem gleichwertigen Ersatz zurücktreten
liessen.[661]
Spuren des Frauenkaufs haben die Römer bis in das dritte christliche
Jahrhundert bewahrt; nur handelte es sich nicht mehr um einen
wirklichen Kauf, sondern um einen +Schein+kauf, ganz so wie seinerzeit
der Scheinraub dem wirklichen Frauenraube gefolgt war. Einen solchen
Scheinkauf stellte die römische Ehe durch _Coëmptio_ dar, welche
erst zur Zeit des Boethius und Isidor veraltete. Wie die noch
ältere Usus-Ehe, welche sie überlebte, herrschte sie besonders in
den plebejischen Kreisen vor, gewann aber allmählich so sehr die
Oberhand, dass zur Zeit des Gajus die Ehen durchgängig durch _Coëmptio_
geschlossen wurden,[662] wobei die Frau unter den üblichen Formen der
_Mancipatio_ in die Gewalt -- _manus_ -- des Gatten überging. Der Römer
brachte einen gewöhnlichen Besitzgegenstand in sein „quiritarisches“
Eigentum, indem er ihn der Formel des Kaufes unterwarf, vor fünf Zeugen
und einem „Wagehalter“ (_Libripens_, d. h. dem mit dem Vorsitz bei dem
Abschlusse aller Kaufverträge betrauten öffentlichen Beamten), ein As
an die Wage schlug, die bestimmten Worte des Kaufes sprach und den
gegenwärtigen Gegenstand des Kaufes mit der Hand erfasste. So ging
es auch bei der _Coëmptio_ zu, nur dass die ursprünglich wirklich
geleistete Zahlung später eine blosse Form und symbolisch durch
Zahlung von einem As abgelöst wird. Aber dieser Scheinkauf begründete
bloss die _Manus_, nicht auch zugleich die Ehe, daher denn die Frau
ihn auch mit einem andern als ihrem Gatten, z. B. mit ihrem Vormunde
eingehen konnte.[663] Es macht sich also noch die alte Stellung der
Frau im Hause geltend und durch die Beibehaltung dieser Stellung
entsteht der grosse Riss innerhalb der patriarchalischen Familie der
Völker über der Nomadenstufe. So bemerkt sehr treffend auch +Lippert+,
welcher das ganze Verhältnis in folgender Weise erläutert: „Als _Mater
familias_, zu deren Stellung sie gekauft wird, gewinnt sie (die
Frau) Kinder, welche zum Unterschiede von den Kindern aller anderen
Frauen desselben Herrn mit dem Vater die Fähigkeit teilen, selbst in
Herrschaft und Besitz einzutreten oder zu erben und Legate anzunehmen.
So unterscheiden sich _Liberi_ und _Servi_. Die durch _Coëmptio_
gekaufte Hausfrau aber tritt sofort in die Kategorie jener; sie erhält
das Recht einer freien Tochter im Hause (ist _filia loco_). Diese
Zweckeinschränkung allein ist es, welche die _Coëmptio_ der Ehe von
einem anderen Kaufe unterscheidet.“[664]
War der Kauf bei den Römern nur mehr eine rechtliche Formel, so
erscheint er noch als thatsächliche Grundlage der Ehe bei den
alten +Germanen+. Bei diesen hatte das Eherecht dem Eigentumsrecht
sich untergeordnet; Verlobung und Trauung waren in die Formen
des Eigentumserwerbes durch Kauf gekleidet; die deutsche Ehe war
Frauenkauf,[665] wobei die Zahlung aber nur den Erwerb aller Rechte
bedeutete, welche mit der Übernahme der Mundschaft über die Braut
verbunden waren. Nach der _Lex Aethelbvith_ wird die Frau wie eine
reine Ware gekauft. Das burgundische _Wittemon_, das langobardische
_Meta_, das angelsächsische _Scat_, die fränkische und alemannische
_Dos_ sind sämtlich -- ganz so wie das wallisische _Angobr_, die
spanische _Arra_ und das französische _Douaere_ -- ursprünglich nichts
anderes, als der vom Bräutigam dem Mundwalte gezahlte Kaufpreis.
Bei den Dänen bezahlte der Mann dem Vater der Frau für dieselbe
ursprünglich eine bestimmte Summe (_Mundr_). Nach der _Lex Saxonum_
wird bei der Verlobung ein _pretium emptionis_ an den Vormund
entrichtet und dies Gesetz gebraucht für „heiraten“ den Ausdruck
_uxorem emere_, für verloben: _uxorem vendere_. Der Ausdruck „sich
eine Frau kaufen“ erhielt sich in Deutschland bis ins fünfzehnte
Jahrhundert und bis zum Ende desselben lebte sogar der alte Brautkauf
bei den Dithmarsen in Holstein in aller Reinheit fort.[666] Auf diesem
Standpunkte standen die Gesetze der Goten, Skandinavier, Sachsen und
Angelsachsen, Franken, Burgunder und Langobarden, von welchen einige
sogar einen Tarif für den Kaufpreis feststellten, dessen Höhe bezeugt,
dass es sich hier noch um keinen symbolischen Preis handelt.[667]
Der Kaufpreis fiel in alter Zeit ohne Zweifel dem Vater oder den
Verwandten der Braut als Entgelt für deren Hingabe zu; später erst
ward die Bedeutung desselben in der Weise umgewandelt, dass er ganz
oder teilweise der Braut als Mitgift zufiel. Es war nur folgerichtig,
dass nach dem Tode des Mannes die Witwe das Schicksal seines übrigen
Vermögens teilte, daher auch sein eigentumsähnliches Recht an ihr auf
seine Erben überging. So entstand jenes „Levirat“ jüngster Stufe, von
welchem schon in einem früheren Abschnitte die Rede war. Aber auch um
das Kaufgeld einer Frau zu sparen, kam es mitunter vor, dass der Erbe,
welchem mit der Erbschaft das _Mundium_ der Witwe zufiel, namentlich
der Bruder des verstorbenen Ehemannes, ja sogar der eigene Stiefsohn
der Witwe, sich dieselbe, gleichsam als Bestandteil der Erbschaft, als
Ehefrau beilegte. Die Ehe mit der Stiefmutter erwähnt schon +Prokop+
als Sitte bei den Werinen, und bei den Angelsachsen war sie gewöhnlich,
vielleicht sogar vorgeschrieben. Auch bei Langobarden und Bayern
waren Ehen mit der Bruderswitwe nicht selten, so dass die Kirche sich
bewogen fand, gegen diese _Nuptiae sceleratae_ einzuschreiten.[668]
Allmählich vollzog sich naturgemäss auch bei den Germanen der Übergang
vom echten Kaufe zum Symbol und schliesslich zum Rudiment. Dabei kommt
es ab und zu heute noch vor, dass ein Ehegatte seine Frau geradezu um
bares Geld oder sonstwie an einen Dritten verkauft. In England zumal
scheint es eine alte, für einen Ehemann ganz gesetzlich gewordene
Gewohnheit gewesen zu sein, „seine eigene Rippe zu verkaufen“.
Derartige Vorkommnisse sind noch aus jüngerer Zeit mit genauer Angabe
aller begleitenden Umstände bekannt und gut beglaubigt.[669] Das
Bemerkenswerte an diesen Verkäufen ist, dass die verkauften Weiber
sich mehr über den Wechsel freuten, als ihre, in unseren Augen
damit verbundene, Entwürdigung beklagten. Natürlich gehörten die
Beteiligten stets den niedrigen Volksklassen an, aber gerade dies ist
das Bezeichnende, weil in diesen alte Überlieferungen am kräftigsten
fortleben. Unstreitig hat man es hierbei mit einem im Volke haften
gebliebenen Reste früher allgemein gültiger Rechtsanschauungen zu thun.
Ich will nicht versäumen, hier einzuschalten, dass Beispiele solch
modernen Frauenkaufs- und Verkaufs auch ausserhalb Englands, wiewohl
weniger häufig, vorkommen. So erzählt ein Reisender, der sich eine
Zeitlang in der Maina, dem südlichsten Teil der griechischen Halbinsel
Morea aufhielt, er habe dort einen Bauern kennen gelernt, der seine
Frau für den Preis von drei Thalern und zwanzig Pfund Schweinefleisch
verhandelt habe. Für seine noch unverheiratete Schwester wurden als
Kaufpreis drei Böcke verlangt.[670] Aus allerneuester Zeit, aus dem
Jahre 1887, wird endlich ein Fall beabsichtigten Weiberverkaufs aus
Temesvár in Ungarn gemeldet.[671]
Was die +slavischen+ Völker anbelangt, so scheint sich bei ihnen der
Frauenkauf nicht zu so allgemeiner Geltung emporgerungen zu haben. Doch
soll diese Form der Ehe in Polen im zehnten Jahrhundert vorherrschend
gewesen sein. Auch die alten Russen erwarben die Frau durch Kauf.
Grossfürst Wladimir gab den Brüdern seiner Gemahlin, der griechischen
Prinzessin Anna, als Brautpreis für diese die Stadt Cherson zurück,
die er erobert hatte. Bei den Grossrussen wird in einigen Gegenden
noch heute ein Kaufpreis für die Braut bezahlt.[672] Desgleichen
gedenken des Brautkaufs die Lieder der Tschechen. Bei diesen und bei
den Pommern gab der Bräutigam entweder der Braut oder deren Eltern
vor der Hochzeit ein Geschenk, welches offenbar auch nichts ist, als
der alte Mundschatz.[673] Dass bei den Südslaven vor Zeiten der Mann
das Weib, um das er warb, ihren Eltern abkaufen musste, unterliegt
keinem Zweifel, angesichts der zahllosen Belege, wodurch dieser Brauch
bestätigt wird. Jetzt ist er allerdings im Schwinden begriffen und
es ist dem Volke auch nicht mehr ganz klar, dass bei den Heiraten
ein Kauf und Verkauf stattfindet. In der That kommt dies aber vor und
es wird ja auch ganz deutlich und unverkennbar in den Volksliedern
besungen. Ja, zum Anfang dieses Jahrhunderts hatten in Serbien die
Mädchenpreise eine solche Höhe erreicht, dass es einem armen Menschen
gar nicht möglich war, eine Ehe einzugehen. Dieser Umstand bewog den
Schwarzen Georg (Kara Gjorgje) ein Gesetz zu erlassen, dass man für
ein Mädchen nicht mehr als einen Dukaten annehmen dürfe. Dieser Preis
wird vor der Hochzeit erlegt. In der Črnagora, wo man gleichfalls
für ein Mädchen zahlt, erlegt man das Kaufgeld am Hochzeitstage. Das
Erlegen eines Kaufpreises hat sich nur mehr bei den Altkatholiken im
allgemeinen, in der Herzegowina, in der Katunska Nahija der Črnogora,
in Bosnien und zum grossen Teil in Slavonien erhalten, ebenso bei
den Bulgaren. In der Požegaer-Umgegend (Slavonien) muss der Werber
noch heutigen Tages gegen bares Geld sich eine Lebensgefährtin von
ihren Angehörigen erkaufen. Dem Meistbietenden gehört die Braut. In
Tatar Pazardžik (Bulgarien) wird genau über den Kaufpreis verhandelt;
derselbe schwankt zwischen 100-500 Groschen und ist ausschliessliches
Eigentum der Eltern der Braut. Für Lovreć in Dalmatien wird bloss noch
eine symbolische Erinnerung an diesen Brauch bezeugt.[674] Im übrigen
ist das noch weit verbreitete „Werben durch Geschenke“ nichts anderes
als das Rudiment des alten Frauenkaufs.[675] Wie in England giebt
es übrigens einen thatsächlichen modernen Weiberkauf bei den Russen
in Sibirien, doch ist ihnen die Sitte von den besiegten eingebornen
Völkerschaften zugekommen. +Albin Kohn+, ein guter Kenner der
Verhältnisse, erzählt, der Heiratslustige müsse, wenn er sich mit einem
Mädchen verständigt hat, dass sie ihn heiraten will, den Eltern einen
ihren Vermögensverhältnissen entsprechenden _Kalym_ -- auch das Wort
haben die Russen aus den mongolischen Sprachen übernommen -- geben,
der in verschiedenen Geschenken besteht und sich auf 50-60 Rubel
bewertet.[676] Bei den ostfinnischen Völkern, bei den Tschuwaschen, den
Wogulen, Ostjaken, Mordwinen und Wotjaken findet der Brautkauf noch
gegenwärtig statt. Die Mordwinen zeigen dabei die Eigentümlichkeit,
dass während bei dem Stamme der Ersa die ältere Form des Brautkaufes
sich erhalten hat, bei dem andern Stamme, den Mokscha, die Zahlung
sich bereits zu einer Art Morgengabe oder Mitgift umgewandelt hat,
ganz ähnlich wie dies bei Griechen und Germanen schon ziemlich
früh eingetreten ist. Bei den Esten und Finnen kommt der Brautkauf
gegenwärtig allerdings nicht mehr vor, aber aus den Liedern dieser
Völker lässt sich mit Sicherheit schliessen, dass die betreffende Sitte
auch bei ihnen früher im Schwange war.[677]
Überblickt man die Gesamterscheinungen des Frauenkaufs, so lassen sich
dieselben also zusammenfassen: Sehr häufig sind die „Verlobungen“ --
um einen freilich erst für spätere Zeiten berechtigten Ausdruck zu
gebrauchen -- ganz Sache der Eltern oder der Familien, und die Kinder
werden gar nicht gefragt, ja oft im zartesten Alter und selbst noch
vor der Geburt versprochen. Nicht selten ist die Höhe des Kaufpreises
durch Herkommen oder Gesetz beschränkt. Seine Höhe wechselt von Volk zu
Volk ganz ausserordentlich, dann aber auch bei den einzelnen Völkern
selbst, je nach den verschiedenen Zeiten, nach dem Wohlstande oder aus
anderen Ursachen. Nicht selten ist körperliche Wohlgestalt, Schönheit
für die Höhe des Kaufpreises von Bedeutung; auch Standesverhältnisse
nehmen darauf Einfluss. Witwen stehen meist niedriger im Preise als
Jungfrauen. Der Kaufpreis wird entweder in Geld oder in entsprechenden
Wertmessern, mit Vorliebe in Vieh gegeben. Die Zahlung geschieht nicht
immer sofort, sondern verteilt sich bisweilen auf verschiedene Jahre.
Bis zur vollen Auszahlung des Brautpreises bleibt die Ehe häufig in
der Schwebe, doch hat der Bräutigam das Recht, die Braut in der
Zwischenzeit zu besuchen, „ihr an den Busen zu gehen“, wie die Tataren
sagen. Während bei diesem Busenrechte der Bräutigam die ehelichen
Rechte schon vor der Hochzeit ausübt, obwohl er den ganzen Handel
noch aufkündigen und einen Teil des erlegten Kaufpreises zurücknehmen
kann, bleiben manchmal diese Rechte auch noch nach der Hochzeit eine
Zeitlang aufgehoben, so dass in der ersten Zeit der Ehe das Verhältnis
der Gatten noch als ein halbwegs unerlaubtes erscheint. Wenn die Eltern
die versprochene, d. h. verhandelte Tochter einem andern zur Ehe geben,
so begehen sie einen Rechtsbruch; desgleichen jeder dritte, welcher
die mundschaftlichen Rechte des Bräutigams verletzt. Beide Fälle
werden meist durch Bussen geahndet; aber auch den Bräutigam, welcher
seinerseits den Brautkauf nicht ausführt, treffen Nachteile.[678]
Will man durch „Ehe“ die durch Liebe bedingte gesetzmässige
Vereinigung eines Mannes und Weibes zur vollständigen Gemeinschaft
aller Lebensverhältnisse verstehen, so erfüllt der Frauenkauf an sich
augenscheinlich nur einen schwachen Teil dieser Bedingungen. Von einer
Ehe im gedachten Sinne kann also zuerst noch keine Rede sein, denn das
durch den Kauf angebahnte Verhältnis zwischen Mann und Weib ist bloss
ein Eigentums- und Herrschaftsverhältnis. Aber -- und das ist das
Wesentliche -- es trägt die Keime dessen in sich, was später sich uns
zum Ehebegriff gestaltete, so dass man im Frauenkaufe die erste Stufe
eines sich entwickelnden Eheverhältnisses erblicken darf. Mit dieser
Einschränkung ist auch der Name „Kaufehe“ gelten zu lassen. Unlöslich
mit der allmählichen Aufrichtung des Patriarchats, der Vaterherrschaft,
verknüpft, nicht aber mit diesem als gleichbedeutend zu nehmen,
bildet also mit ihm der Frauenkauf einen gewaltigen Markstein in der
Entwicklung der gesellschaftlichen Ordnung, einen Markstein, von
welchem aller späterer Gesittungsfortschritt ausgeht.
[622] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 47.
[623] Siehe oben S. 302.
[624] +Dargun+. A. a. O. S. 145.
[625] Globus. Bd. XIX. S. 99.
[626] +Ernst von Weber+ frug eines Tages Yanniki, ein hübsches
kräftiges Amakosamädchen, warum sie denn nicht den Umfuli, einen jungen
Kaffern, der ihr sehr den Hof machte, heirate, da sie ihn doch zu
lieben schiene. Sie antwortete, sie habe ihn zwar gerne, dürfe ihn aber
nicht heiraten, da er nur zehn Kühe für sie zu bezahlen im stande sei,
während ihr Vater fünfzehn fordere. Herr +von Weber+ meinte nun, es sei
doch recht hart von ihrem Vater, wegen fünf Kühen mehr oder weniger dem
Glücke seiner Tochter in den Weg treten zu wollen. Herr +von Weber+
glaubte mit diesen Worten eine ihr wohlgefällige Äusserung gethan zu
haben. Yanniki aber nahm es ganz anders auf. „Was!“ sagte sie erregt,
„mein Vater sollte mich also wirklich für zehn Kühe hergeben, nicht
wahr? Das fehlte gerade noch! Bin ich denn nicht mehr wert als Cilli,
für die in voriger Woche der Tambukichief zwölf Kühe bezahlt hat? Ich
bin hübsch, ich kann kochen, nähen, sticken, englisch reden, und bei
allen diesen Vorzügen sollte mich mein Vater für lumpige zehn Kühe
weggeben? O Herr, wie klein denken Sie von meinem Werte! Nein, nein,
mein Vater hat ganz recht, wenn er in diesem Punkte nicht nachgeben
will; ja, ich finde, er dürfte dreist zwanzig Kühe für mich fordern,
denn ich bin es wert!“ (+Ernst von Weber+. Vier Jahre in Afrika.
Leipzig 1878. Bd. II. S. 215-216.)
[627] +Johnston+. Der Kilima-Ndscharo. S. 392.
[628] +Schweinfurth+. Im Herzen von Afrika. Bd. I. S. 330.
[629] +Globus+. Bd. XXXIII. S. 56.
[630] +Nachtigal+. Sahara und Sudan. Bd. II. S. 685.
[631] A. a. O. S. 370.
[632] +M^{is} de Compiègne+. _Gabonais, Pahouins, Gallois._ Paris 1876.
S. 191.
[633] +Max Büchner+. Kamerun. S. 31.
[634] Ausland 1861. S. 963.
[635] H. +Zöller+. Das Togoland und die Sklavenküste. Berlin und
Stuttgart 1885. S. 179-180.
[636] +Globus+. Bd. XLVII. S. 248.
[637] A. a. O. Bd. XXV. S. 323.
[638] A. a. O. Bd. XXX. S. 159.
[639] A. a. O. Bd. XXVIII. S. 362.
[640] +Hermann Vámbéry+. A. a. O. S. 221.
[641] +Hellwald+. Centralasien. Leipzig 1880. S. 29, 138.
[642] +Ed. Combes+ et +M. Tamisier+. _Voyage en Abyssinie_ 1835-1837.
Paris 1838. Bd. II. S. 106.
[643] In einem Vortrag, gehalten zu Calw am 27. Februar 1880 (Schwäb.
Merkur vom 3. März 1880).
[644] +Huc+ und +Gabet+. Wanderungen durch das chinesische Reich in
deutscher Bearbeitung von +Karl Andree+. Leipzig 1867. S. 271.
[645] +Tscheng-ki-Tong+. China u. die Chinesen. Leipzig 1885. S. 60. 61.
[646] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 322.
[647] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 109.
[648] So z. B. von Dr. +Otto Henne Am Rhyn+. Kulturgeschichte des
Judentums von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Jena 1880. S. 79.
[649] +Bernhard Stade+. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 381.
[650] +J. Bergel+. Die Eheverhältnisse der alten Juden. S. 12.
[651] Deuter. 22, 29.
[652] Genes. 29. -- Exod. 3.
[653] Bei manchen Indianerstämmen Nordamerikas und Brasiliens, bei
den alten Quiché, sowie bei den Pehuenchen, ferner bei den Bangai in
Afrika, den Kamtschadalen und in Tonkin.
[654] Richter 1, 13. -- Sam. I. 18, 27.
[655] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 30.
[656] Die Versuche älterer und neuerer Theologen, den _Môhar_ zu einer
Morgengabe d. h. einem Geschenke an die Braut umzudeuten (so hat Luther
übersetzt), verdienen -- wie +B. Stade+ bemerkt -- angesichts von
Stellen wie Sam. I. 18, 25 kein Wort der Widerlegung.
[657] +Stade+. A. a. O. S. 382.
[658] +Bergel+. A. a. O.
[659] +Ludwig Blume+. Das Ideal des Helden und des Weibes bei Homer.
Wien 1874. S. 48.
[660] Ilias. 23. V. 704-705.
[661] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 110.
[662] +Duruy+. A. a. O.
[663] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 376.
[664] +Lippert+. A. a. O. S. 111.
[665] +Dargun+. Mutterrecht und Raubehe. S. 151.
[666] +Post+. Geschlechtsgenossenschaft. S. 72.
[667] +Lippert+. A. a. O. S. 113.
[668] +Dargun+. A. a. O. S. 151-152.
[669] Fünf solcher Fälle sind erzählt im: Ausland 1861, S. 2018-2020:
Im März 1766 verkaufte der Zimmermann Higginson aus Southwark seine
Gattin an einen Zunftgenossen. Im Sommer 1767 ward eine Frau für
fünf Schilling drei Pence und eine Gallone Bier verkauft; im August
1773 eine in Birmingham für gar bloss +einen+ Schilling (50 Pf.
Reichswährung). Am 8. Juli 1805 verkaufte ein Bursche in Tuxford seine
Frau +und+ ihr Kind für fünf Schillinge auf offenem Marktplatz, die
Frau mit einem Strick um den Hals; 1807 wollte ein gewisser John Lupton
aus Linton in der Nähe von Cambridge die Frau Richard Waddiloves,
Wirtes in Grassington, kaufen und erbot sich bis auf 100 Guineen
zu gehen. Man weiss aber noch von weiteren Fällen. Im Jahre 1815
verkaufte ein Mann sein Weib auf offenem Markt zu Pontrefact an den
Meistbietenden gegen das Gebot von einem halben Pfund Sterling (zehn
Mark). Im Jahre 1820 brachte ein „anständig aussehender“ Mann seine
Frau auf den Rindermarkt zu Canterbury, und da der Marktmeister sich
weigerte, sie an einen Pfahl zu binden, mietete er einen Verschlag
und verkaufte sie kurz darauf an einen Städter für fünf Schillinge.
1822 verkaufte ein Thomas Jones seine Frau nach dreiwöchentlicher
Ehe für drei Pfennige mit dem Vorbehalte, dass der Käufer sie nach
drei Wochen zurückgeben könne, wenn ihn der Handel reue; 1832 liess
ein Kleinpächter, Joseph Thompson, bei Carlisle einen Ausscheller
verkünden, dass ein Mann seine Frau am 7. April um zwölf Uhr Mittags
auf dem Markte verkaufen wolle. Die Frau stellte sich auf einen
hohen eichenen Stuhl, mit einem Strohstricke um den Hals, und von
einem grossen Kreise ihrer Freunde und Verwandten umgeben. Sie wurde
für ein Pferd und einen Neufundländer losgeschlagen. Im Jahre 1834
kam auf gleiche Weise ein Verkauf in Birmingham zu stande. Im Jahre
1858 bediente sich ein Bierwirt zu Little Horton bei Bradford dieses
billigen Scheidungsmittels und liess, um sicher zu gehen, den Verkauf
gleichfalls mit der Schelle bekannt machen. Ja, 1877 wurde ein Weib für
40 Pfund Sterling verkauft und dieser Kauf unter Zahlung der Summe vor
Notar und Zeugen bekräftigt. Am 31. Mai 1881 endlich beschäftigte sich
sogar das britische Unterhaus mit einem Prozesse in Sheffield, woraus
es sich ergeben, dass ein Mann seine Frau einem andern verheirateten
Manne für ein Quart Bier verkauft habe. In den Hüttenbezirken Englands
sind in der Zeit von 1877-1881 fünf derartige Fälle bekannt geworden
und man darf annehmen, dass sie sich noch öfter zu ereignen pflegen.
Kenner der Verhältnisse jener Gegenden behaupten, dass der Preis
eines Weibes bei solch öffentlichen Verkäufen oft 50 Pfennige und ein
Abendbrot betrage, und es wird ferner erzählt, dass der Verkauf oft
öffentlich und mit dem vollen Einverständnis der nächstbeteiligten
Personen stattfinde, ja, dass in solchen Fällen, um dem Vertrage
Ansehen zu geben, ein Halfter um das Genick der Frau gelegt werde,
den ihr der Meistbietende später abnimmt. Wiederholt hat dieser naive
Rechtsirrtum die Vertragschliessenden vor den Richter gebracht.
[670] Ausland 1867. S. 89.
[671] In der Kanzlei eines dortigen Notars erschienen nämlich zwei
rumänische Landleute aus einer benachbarten Ortschaft in Begleitung
einer jungen hübschen Bäuerin. Sie war die Gattin eines der Bauern,
welcher sie an seinen Freund verkauft hatte. Letzterer hatte auch
bereits eine namhafte Angabe auf sie gegeben. Sie waren alle drei
einverstanden und beanspruchten nichts mehr und nichts weniger, als
dass der Herr Notar einen regelrechten Kaufvertrag ausfertigen solle.
(Echo vom 3. Febr. 1887. Bd. X. S. 149.)
[672] Im Jaroslavischen Gouvernement soll der Brautpreis früher 40
Rubel betragen haben. Und in einem Hochzeitsliede singt das Mädchen:
Handle, handle, Bruder,
Gieb mich nicht billig weg --
Fordre für mich hundert Rubel,
Für meinen Zopf tausend,
Für meine Schönheit unermessliches Geld.
(M. +Kulischer+ in der Berl. Zeitschr. f. Ethnologie. 1878. Bd. X.
S. 225.) Bei Nerechta soll der Brautpreis bis 500 Rubel gehen, und
die Bauern daselbst halten es für entehrend, eine Tochter umsonst
wegzugeben. (Dr. +Leopold von Schroeder+. Die Hochzeitsgebräuche der
Esten. Berlin 1888. S. 26.)
[673] +Post+. A. a. O. S. 71.
[674] +Friedrich S. Krauss+. Sitte und Brauch der Südslaven. Wien 1885.
S. 273-279.
[675] +Lippert+. A. a. O. S. 114.
[676] Globus. Bd. XXVI. S. 188. Die Sitte beginnt indes doch den jungen
Sibiriern lästig zu werden, zumal sie ihnen durchaus keine Gewähr für
die jungfräuliche Reinheit des gekauften Gegenstandes bietet.
[677] +Leopold von Schroeder+. Die Hochzeitsgebräuche der Esten. S.
27-29.
[678] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 32-50.