XIV.

Die Polyandrie.

Nicht als eine +notwendige+ Fortbildungsstufe des Matriarchats, sagte

ich im vorigen Kapitel, sei die Polyandrie zu betrachten, wohl aber

erhebt sie sich stets auf der Basis des Mutterrechtes und kann als

dessen schärfste Ausprägung angesehen werden. Es verlohnt sich einen

Blick auf die Verbreitung dieser in unseren Augen so widerlichen Sitte

zu werfen. Natürlich kann dabei nur von +geregelter+ Vielmännerei die

Sprache sein, denn ungeregelt fällt sie mit schrankenloser Vermischung

zusammen und liegt auch dem Wesen dessen zu Grunde, was bei sonst

irgendwie geordnetem Geschlechtsverkehr in Ermanglung eines anständig

klingenden Ausdrucks mit dem Fremdworte +Prostitution+ bezeichnet

wird. Von schrankenloser Ungebundenheit unterscheidet sich die

Polyandrie dadurch, dass in letzterer die Frau +ausschliesslich+ mit

mehreren +bestimmten+ Männern verbunden ist, und das Weib den Vater

ihrer Kinder, oder die Sitte den ältesten oder ersten ihrer Gatten

bezeichnet. Innerhalb dieses geregelten Verhältnisses hat man nun

wieder eine +rohere+ und eine +höhere+ Form zu unterscheiden, welche

beide schon aus dem Altertume überliefert werden. Schon damals hat

nämlich die Sitte der Polyandrie bei verschiedenen Völkern bestanden,

besonders bei den Agathyrsen, den südlichen Nachbarn der Skythen, bei

den Liburnern an den Küsten des Adriatischen Meeres und bei einigen

Völkerschaften des alten Britannien. Allerdings unterscheiden die

alten Schriftsteller nicht scharf zwischen freier Vermischung und

geregelter Vielmännerei, so dass die von ihnen beigebrachten Beispiele

mitunter wohl auch, wenngleich gewiss mit weniger Recht, für allgemeine

Weibergemeinschaft beansprucht werden konnten. Ganz besonders gilt

dies von den Agathyrsen, den Mäaten des +Dio Cassius+ und anderen.

+Seylax+ von Caryanda berichtet von den Liburnern, dass die freien

Männer sich von ihren Frauen beherrschen liessen, welche sich mit ihren

Sklaven und den Männern der Nachbarschaft zu paaren pflegten. +Tacitus+

erwähnt Spuren der Polyandrie bei den alten Germanen. Nach +Caesar+ war

dieselbe den alten Britanniern eigen; bei ihnen gehörten die Weiber

zehn bis zwölf Männern, meistens Brüdern, aber auch Vätern und Söhnen

gemeinschaftlich an. Die aus diesen Verbindungen entsprossenen Kinder

wurden demjenigen, welchen die Mutter zuerst besessen, zuerkannt.[472]

+Dio Cassius+ lässt eine britische Frau in Verteidigung ihrer

Landsmänninnen einer Römerin erwidern, dass sie offen mit ihresgleichen

das thäten, was die Römerinnen im geheimen mit unter ihnen Stehenden.

Auch waren die alten Britannier äusserst empfindlich für den Schimpf,

welchen ihnen die Römer angethan, und +Tacitus+ erzählt in seinen

Annalen, dass Boadicea, die Gattin eines Häuptlings der Icenen, als sie

ihre Landsleute zur Abschüttelung des römischen Joches aufforderte,

dieselben daran erinnerte, dass sie selbst mit Rutenhieben geschlagen

und ihre Töchter geschändet worden seien.[473] Daraus liesse sich auf

geregelte Polyandrie schliessen, die eben weit entfernt von Unzucht

ist. Unleugbare Zeugnisse für das Vorhandensein der Vielmännerei

unter den Pikten lassen sich beibringen. Und während in einigen Teilen

Mediens, nach +Strabo+, Polygamie durch bestimmte Gesetze geboten

war, da jeder Mann mindestens sieben Frauen halten musste, hatten in

anderen Provinzen des Reiches die Weiber mehrere Männer und blickten

mit Stolz auf diejenigen herab, welche deren weniger hatten als sie.

Ehe der Islâm dort Eingang fand, schätzten desgleichen die Weiber

Azerbeidschans die Höhe ihrer sozialen Stellung nach der Zahl der

Männer, deren sie sich rühmen durften. Auch die Goten in Transoxiana

übten Polyandrie und die Hindutraditionen weisen ebenfalls darauf

hin. Sie wird sogar zum Teile noch gut geheissen im Gesetzbuche des

Manu, welches den Bruder ermächtigt, die Schwägerin zu befruchten,

und ohne irgend welchen Vorwurf spricht davon das Epos Mahabharata,

dessen Heldin Draupadi die Gattin von fünf Pandavabrüdern war. Als

der König Drupada, Draupadis Vater, seine Unzufriedenheit darüber

aussprach, hielt ihm der älteste der Brüder entgegen, dass Dschatita,

aus der Familie Gautamas, eine vortreffliche Frau, mit sieben Heiligen

zusammengelebt habe, und dass Wrakschi, die Tochter eines „Muni“

(heiligen Gelehrten) mit zehn Männern verheiratet gewesen sei, sämtlich

„Pradscheta“, d. i. Männern, deren Seelen durch Büssungen geläutert

worden. Hier war also die Vielmännerei eine von der Sitte durchaus

gebilligte Satzung.

In uns beträchtlich näher gerückten Epochen wird Polyandrie auch von

den Guanchen auf den kanarischen Inseln gemeldet. Bei der Ankunft

der Spanier auf Lanzarote hatte daselbst eine Frau mehrere Männer,

welche in der Ausübung der Rechte des Familienhauptes wechselten.

Der eine Ehemann ward als solcher nur während eines Mondumlaufes

anerkannt; sofort übernahm ein anderer das Amt und jener trat in

das Hausgesinde zurück.[474] Diese eigentümliche Sitte herrscht

übrigens noch in der Gegenwart in verschiedenen Gegenden Amerikas

und sogar in Afrika, sowie auf einigen Inseln der Südsee, und im

Süden Australiens giebt es Stämme, unter denen nicht nur die Brüder

fast völlige Weibergemeinschaft pflegen, sondern die Frau ihren

Schwager sogar regelrecht als ihren Mitgatten bezeichnet.[475] Für den

Australkontinent ist Polyandrie für die Eingeborenen am unteren Murray

von +Angas+, für die an der Moretonbai von +Lang+, für jene bei Port

Lincoln von +Wilhelmi+ nachgewiesen worden. +Karl Emil Jung+ hat sie

aber während eines mehrjährigen Aufenthalts in Inneraustralien weder am

Murray, Murrumbidschi oder Darling, noch am Cooper und im Seendistrikte

mit Sicherheit finden können.[476] Auch auf einigen Eilanden

Polynesiens tritt die Polyandrie neben der Polygamie auf, in der Weise,

dass in den höheren Klassen die Sitte dem Manne gestattete, so viele

Frauen zu nehmen als er wollte, während den Frauen das nämliche Recht

in Bezug auf die Zahl ihrer Männer zustand. Ist die Frau von höherem

Adel und reicher als der Mann, so hat sie das Recht polyandrisch zu

leben, während sich der Mann den Luxus der Polygamie nicht gestatten

darf.[477] So giebt es auf der Markesasinsel Nukuhiwa die schon einmal

erwähnten weiblichen Häuptlinge „Atapeius“, welche zwei Männer hatten,

deren einem sie schon in früher Jugend vermählt wurden; beide nahm dann

ein reiferer Liebhaber ins Haus. Die Männer lebten ohne Eifersucht

in voller Eintracht nebeneinander.[478] Desgleichen gedenkt +Ellis+

der Vielmännerei gewisser Häuptlingsfrauen auf Tahiti, und eine Art

beginnender Polyandrie bestand auf Hawaii durch Zuführung eines

Cicisbeo, _Punula_ genannt, zum Manne. Neuseeland wird von +Lafitau+,

+Mac Lennan+ und anderen gleichfalls in den Kreis polyandrischer Sitten

einbezogen, doch gelingt es mir, abgesehen von einer Legende, welche

Sir +George Grey+ mitteilt, nicht, glaubhafte Anhaltspunkte dafür

aufzufinden. Im allgemeinen darf man die Vielmännerei in Polynesien

wohl nur als eine ausnahmsweise Erscheinung betrachten, weniger in

Melanesien.[479] So ist es auf den Neuen Hebriden bei der Witwenschaft

eine Art Übereinkommen, dass zwei Witwer mit einer Witwe leben; sie

gehört beiden, ebenso die Kinder.

Zweifelhaft ist auch die Vielmännerei der Aleuten und Korjäken. Von

ersteren berichtet allerdings +Langsdorff+, man finde zuweilen,

dass eine und dieselbe Frau mit zwei Männern lebe, die sich nach

willkürlichen Bedingungen in die gemeinschaftliche Gefährtin ihres

Lebens teilen;[480] doch scheint hier von keiner allgemeinen

Gepflogenheit die Rede zu sein, und heute sind überdies auch solche

Spuren völlig verschwunden. Von den Korjäken weiss man vollends

nur, dass sie, wie andere Nordasiaten auch, dem Gastfreunde Frau

und Tochter zur freien Verfügung stellen, welche merkwürdige Sitte

keineswegs auf Polyandrie hinweist, sondern der Periode der schon

stark ausgebildeten Mannesrechte angehört. Ebensowenig sind die

gesellschaftlichen Zustände der Nordwestamerikaner und Inuitvölker

oder Eskimo geregelte Polyandrie. Unter den Konjagen halten die Frauen

allerdings Nebenmänner, gewissermassen gesetzliche Liebhaber, und die

Eskimo brechen, nach +David Crantz+, ohne Scheu von beiden Seiten die

Ehe, wo sie können;[481] in manchen Gegenden kommen auch wirklich

vereinzelte Fälle von Vielmännerei vor; doch gehören sie nicht zum

guten Tone, daher die Eskimo nicht zu den eigentlichen Polyandristen

zu rechnen sind. In Nordamerika war Vielmännerei bei einigen

Irokesenstämmen gestattet;[482] +Humboldt+ traf sie in Südamerika bei

den Avanos und Maypures am Orinoko, wo oft mehrere Brüder nur eine

Frau besitzen.[483] Im allgemeinen trifft man Polyandrie in der Neuen

Welt bloss vereinzelt. In Afrika begegnet man ihr bisweilen bei den

Herero, nach +Gustav Fritsch+ aus Armut,[484] wogegen nach +Büttner+

eine gewisse Gemeinsamkeit der Frauen herrscht, nicht zwischen allen

Stammesgliedern, sondern nur zwischen Angehörigen gewisser durch einen

Bund geschlossenen Gemeinschaften, der Oma-Pange.[485] In Westafrika

tritt die Vielmännerei in anderer, loserer Form bei reichen und

vornehmen Frauen auf. So leben in Akra reiche Mädchen mit wem sie

wollen, ohne dass ihre Unbeständigkeit Anstoss erregt. Dagegen ist das

willkürliche Verstossen und Ersetzen des Gatten durch einen andern, wie

bei den Fürstinnen in Kongo und Loango üblich, entschieden nicht als

Vielmännerei aufzufassen, welche den geregelten Verkehr +gleichzeitig+

-- nicht nacheinander -- mit mehreren Männern voraussetzt.

Nirgends hat die Polyandrie so weite Verbreitung gefunden als in

Asien, insbesondere in Ostindien und bei den Nachbargebieten,

allerdings weniger bei den Hindu, in deren Adern noch ein schwacher

Bruchteil arischen Blutes fliesst, sondern bei den stammfremden

Urvölkern, sowohl im Dekkan als im Himalaya. Insbesondere sind es die

Bewohner der Nilgherry-Gebirge und unter diesen wiederum der Stamm

der Toda, Tuda oder Tuduvar, in der Umgebung von Ottakamund, welche

strenge Polyandrie üben und seit Generationen eng untereinander sich

verbinden oder heiraten, wenn man dieses Wortes sich bedienen darf.

Es bestehen aber unter ihnen fünf Kasten, und diese heiraten niemals

untereinander. Die Gatten müssen stets derselben Kaste oder Klasse

angehören. Sonst entscheidet aber nur die Neigung, wie Frau +Janssen+

berichtet. Das junge Mädchen bittet ihre Mutter, sie in die erwählte

Familie zu führen; ist dies geschehen, so bezahlt der Bräutigam seinem

Schwiegervater 20-30 Rupien (40-60 Mark), und damit ist die Ehe

geschlossen. Dem Gebrauche gemäss wird die junge Frau zugleich die

Gattin +aller+ Brüder ihres Mannes; ihr erstes Kind gilt als das des

ältesten Bruders, das zweite als das des zweiten und so fort. Diese

Verbindung ist auch keineswegs unlöslich; wenn es der Frau in der

Familie ihres Mannes nicht gefällt, so kann sie dieselbe verlassen,

sich eine andere suchen und dieses Verfahren mehrmals wiederholen.

Der Mann geniesst dasselbe Recht.[486] In dieser Darstellung der

Frau +Janssen+ fällt sicherlich auf, dass der Anstoss zur Heirat vom

Mädchen ausgeht, was auf matriarchalische Sitten hindeutet. Etwas

anders allerdings schildert den Vorgang Oberst +William E. Marshall+,

dem wir ein anziehendes Buch[487] über jenes Hirtenvolk verdanken.

Darnach erlangt der Jüngling die Einwilligung seines künftigen

Schwiegervaters und vereinbart mit ihm den in wenigen Monaten zu

entrichtenden Kaufpreis. Die Heirat ist nunmehr geschlossen, bis auf

die Zustimmung des Mädchens, welches diese von der üblichen Probe

abhängig macht. Die beiden jungen Leute werden nämlich allein in eine

Hütte gesperrt, in welche die Mutter des Mädchens Nahrungsmittel

reicht, und nach vierundzwanzig Stunden giebt das Mädchen, je nach

seiner Zufriedenheit, die Entscheidung kund. Es erscheint also auch

in dieser Fassung immerhin das Mädchen als der wählende, sogar als

der prüfende Teil. Ist in sechs bis zwölf Monaten der vereinbarte

Preis nicht erlegt, so gilt die Heirat als aufgelöst und der Vater

nimmt seine Tochter samt ihrem Kinde zurück, wenn sie eines hat.[488]

Weiteren Angaben des Major +W. Ross King+ zufolge lebt die Todafrau

mit jedem ihrer Männer einen Monat lang. Aus naheliegenden Gründen

herrscht wenig Sympathie zwischen Vater und Kind, was +Marshall+ indes

in Abrede stellt. Von den Mädchen, die geboren werden, lässt man nur

eines am Leben und beseitigt die übrigen durch Erdrosselung, was

+Marshall+ als ein Liebeswerk, das ohne unnütze Härte ausgeübt wird,

entschuldigt. Es giebt also in jeder Todafamilie höchstens eine Tochter

und es erzeugt dies natürlich einen so beträchtlichen Weibermangel,

dass sehr häufig ein junger Mann zu keiner Frau kommen kann. Nach +W.

Ross King+, der drei Jahre unter diesem Volke gelebt und es aufmerksam

beobachtet hat, gestatten dann in solchen Fällen die Brüder-Männer

oder Männer-Brüder, dass auch ein solcher zeitweilig seinen Anteil an

ihrer gemeinschaftlichen Frau erhalte. Der nämliche Gewährsmann fügt

hinzu, dass die Verlobung mit dem ersten Gatten schon in früher Jugend

stattfindet; alle andern Brüder dieses Bräutigams sind von ihrer Geburt

ab an dessen zukünftige Frau gebunden. Nach +Marshall+ muss dagegen

jeder zweite Gatte von beiden Teilen genehmigt werden und den Kaufpreis

des ersten Gatten teilen oder ihm die Hälfte zurückerstatten. Doch kann

der Mann noch mit einem andern Weibe, verheiratet oder nicht, eine Ehe

eingehen. Scheidung ist zu allen Zeiten mit Zustimmung beider Teile

zulässig.[489] Seitdem die Engländer den Kindermord streng untersagt

haben, bekennen sich die Toda, wie +Mantegazza+ berichtet, allmählich

zur Monogamie; auch kannte der italienische Gelehrte einige unter

ihnen, die der Polygamie huldigten.[490]

Ausser bei den Toda herrscht Polyandrie unter den Kurg oder Kudagu

von Maissur, bei welchen indes die Sitte, dass die Weiber mehrerer

Brüder diesen allen gemeinschaftlich angehören, immer mehr in Verfall

gerät, dann unter den Völkern der Malabarküste, von wo der tüchtige

französische Reisende und Beobachter +L. Rousselet+ berichtet: Nachdem

ein Mädchen einen Mann geheiratet, der ihr Beschützer und Ernährer

wird, steht es ihr frei, sich noch eine beliebige Anzahl von andern

Männern zu Gatten zu nehmen, welche es in der That auch sind, während

der erste nur den Namen führt. Polyandrie üben an der Malabarküste

auch die der Brahmanenkaste der Hindu angehörenden Naïr, welche

ursprünglich Soldaten zu sein behaupten. Deshalb will +Peschel+ die

Frauengemeinschaft dieser Kriegerkaste, welcher wie den saporogischen

Kosaken Ehelosigkeit als Ordensgelübde vorgeschrieben war, nicht mit

eigentlicher Vielmännerei verwechselt wissen.[491] Wahr ist, dass die

Polyandrie der Naïr sehr hart an rein matriarchale Zustände streift.

Sie „heiraten“ nämlich, bevor die Braut zehn Jahre alt ist, aber

nach der ersten Nacht wohnt der Mann nie wieder seinem Weibe bei.

Diese lebt in ihrer Mutter Hause oder, nach dem Tode ihrer Eltern,

bei ihren Geschwistern und begattet sich mit irgend einem Liebhaber

oder mit so viel Liebhabern als sie wählt, von gleichem oder höherem

Rang. Die sehr hübschen Naïrweiber sind stolz darauf, Brahmanen,

Radscha und andere hochstehende Personen unter ihren Verehrern zu

zählen. Nach anderen Angaben ist der Verkehr mit einer unbeschränkten

Anzahl von Männern indes nicht immer gestattet, vielmehr auf zehn bis

zwölf beschränkt. In solchem Falle hat die Frau ihr eigenes Haus und

ihre Männer bringen abwechselnd je zehn Tage bei ihr zu. Jeder Mann

kann seinerseits Mitglied mehrerer solcher Bündnisse sein. Natürlich

bedingt die Vielmännerei Verwandtschaft durch das weibliche Geschlecht.

Kein Naïr kennt seinen Vater, und jeder Mann betrachtet die Kinder

seiner Schwester als seine letzten Erben. Er benimmt sich gegen sie

mit derselben Zärtlichkeit, welche Väter in anderen Teilen der Welt

ihren eigenen Kindern zeigen. Eines Mannes Mutter steht an der Spitze

der Familie und nach ihrem Tode übernimmt seine älteste Schwester

die Leitung. Brüder leben fast stets unter einem und demselben Dach,

aber wenn einer sich von den übrigen trennt, so wird ihn stets seine

Lieblingsschwester begleiten. Das bewegliche Eigentum eines Mannes wird

nach seinem Tode unter die Kinder seiner Schwester geteilt; wenn aber

Ländereien vorhanden sind, so fallen diese an den überlebenden Bruder.

Dieses Erbrecht in der weiblichen Linie heisst „_Aliga Santâna_“ oder

„_Marumakkatâyam_“. Die Naïr stehen im Rufe grosser Zügellosigkeit und

Unsittlichkeit; übrigens hat der Mangel an Zurückhaltung bei den Frauen

durchaus keinen nachteiligen Einfluss auf die Bevölkerung, ja es fehlt

hier sogar die spärliche Fruchtbarkeit, wie sie anderen Hindu eigen ist.

Auch die Telugu oder Telinga sind Polyandristen, wie ihre Verwandten,

die Reddi, die Tottiyar und die Mopla oder Mapilla. Bei allen

diesen wird die Jungfrau im Alter von 16-20 Jahren einem Knaben

von fünf bis zehn Jahren angeheiratet und giebt sich sofort den

erwachsenen Verwandten ihres knabenhaften Gatten, den Schwiegervater

mit inbegriffen, hin. Für alle Kinder gilt der angetraute Mann als

Vater, der, wenn er erwachsen, eine gealterte und hässliche Frau sich

gegenüber hat[492] und nun, wie bei den Reddi, zur Entschädigung

wiederum mit der dem unmündigen Sohne gekauften Frau leben mag.[493]

Untrügliche Zeichen, dass Polyandrie noch vor kurzem bestand, finden

sich in Garwhal, einer Landschaft der Nordwestprovinzen, in Sylhet

und Kaschar in Bengalen; sie kommt noch, wie man sagt, vor in den

Siwalikbergen, im Süden von Garwhal, und bei den Khassia in Assam,

am Brahmaputra. Doch sind wir über die Sitten dieser Völker nicht

genügend unterrichtet. Von den Khassia berichtet Oberst +Dalton+ z. B.

bloss: „Sie schliessen ihre Ehen ohne besondere Zeremonieen und lösen

sie eben so leicht.“[494] Der Mann zieht dabei nicht die Frau zu sich

hinüber, sondern tritt als neues Mitglied in Familie und Besitz der

Gattin ein. Bei der sehr einfachen Trennung bleiben die Kinder bei der

Mutter. Ist der Thron erledigt, so geht die Herrschaft auf den Sohn der

Schwester des verstorbenen oder abgesetzten Königs über. Allein alles

dies sind wohl Merkmale oder Überreste matriarchalischer Zustände,

deuten aber nicht notwendig auf Vielmännerei. Auf solche allerdings

bezeichnende Spuren des ehemaligen Mutterrechtes stösst man vielfach

bei den Bergstämmen des Brahmaputrathales. So üben bei den Garo die

Mädchen das matriarchalische Recht, sich ihre Ehemänner zu wählen.

Hat ein Mädchen Gefallen an einem Burschen gefunden, so teilt sie ihm

mit, dass sie an einem versteckten Orte im Walde auf ihn warten würde.

Sie selbst begiebt sich dorthin und nimmt für einige Tage Nahrung

mit. Dort bringt das Paar eine Zeit lang zu, worauf sie in das Dorf

zurückkehren und ihre Vereinigung verkünden. Sollte ein Jüngling aber

sich von seinen Gefühlen hinreissen lassen und einem Mädchen seine

Liebe erklären, so wird das als eine Beleidigung der ganzen Familie

angesehen, welche nur durch Schweinsblut und grosse Mengen Reisbier

ausgetilgt werden kann.[495] Bei den Kotsch oder Koctsch, welche

zweifelsohne zu den ältesten Völkern Indiens gehören, spielen die

Frauen ebenfalls eine grosse Rolle. Sie sind es, welche die Sorge für

die Erhaltung des Eigentums zu übernehmen haben. Nach dem Tode einer

Frau fällt das Eigentum den Töchtern zu und wenn ein Mann heiratet, so

lebt er bei seiner Schwiegermutter und muss den Befehlen derselben,

sowie jenen seiner Frau gehorchen. Heiraten werden von den Müttern

eingeleitet, welche für den Bräutigam zehn Rupien zahlen, während der

letztere nur fünf für die Braut giebt. Wenn der Gatte stirbt, so nimmt

die Frau einen andern. Begeht er Ehebruch, so muss er sechzig Rupien

Busse zahlen und wenn seine Angehörigen dies nicht aufbringen können,

so wird er als Sklave verkauft.[496] Bei den Dafla oder Dophla endlich

ist Vielweiberei und Vielmännerei gleichmässig erlaubt.[497] Stark und

ausgeprägt geht Polyandrie im Schwange in Kaschmir, unter den Kulu, in

Ladakh, in Kistewar und Sirmor, überhaupt in den Gegenden am Himalaya,

welche an Tibet grenzen und vor allem in Tibet selbst.

Zu den Polyandristen des Himalayagebietes zählen vornehmlich

mongolenähnliche, wenn auch in schwachem Masse hinduisierte Stämme,

wie die Bhutia, welche als Hirten in Bhutan an der nördlichen Grenze

von Assam umherziehen. Bei ihnen ist Polyandrie eine gesellschaftliche

Einrichtung, artet aber, wozu sie überhaupt neigt, nach +Mantegazza+

in „freie Liebe“ aus.[498] Auch +Dalton+ versichert: Die Einrichtung

der Ehe scheint bei den Bhutia entweder gar nicht vorhanden oder von

geringem Wert zu sein, denn die Männer kümmern sich um das sittliche

Verhalten ihrer Frauen gar nicht.[499] Weiterhin gegen Westen

fortschreitend, begegnet man der Vielmännerei in Nepal, im Quellgebiete

der Dschamna, im Bezirke von Dschaunsar (Jounsar), bei den Pahari,

den Kulu und den meisten Stämmen tibetischer Rasse, soweit sie dem

Buddhismus anhängen. In Dschaunsar ist, wenn der älteste Bruder

heiratet, die Frau, wie auch meist anderwärts, zugleich die Gattin

seiner jüngeren Brüder, obgleich die Sprösslinge höflichkeitshalber

die Kinder des ältesten Bruders genannt werden. Wenn eine so grosse

Altersverschiedenheit unter den Brüdern einer Familie besteht, dass z.

B. bei sechs Brüdern der älteste schon herangewachsen, die jüngsten

aber noch Kinder sind, so heiraten, wie +Dunlop+ berichtet, die älteren

drei Brüder dann eine Frau, und haben die jüngeren das heiratsfähige

Alter erreicht, so heiraten sie eine andere, beide Frauen aber werden

in gleicher Weise als die Frauen aller sechs Brüder betrachtet.[500]

Zu +Frasers+ Zeiten kostete eine Frau zehn bis zwölf Rupien, für den

Bauer ein Betrag, den er nur schmerzlich erlegte. Mehrere Brüder

kauften sich eine Frau, welche sie übrigens ohne Schwierigkeiten an

Fremde vermieteten. Bei den Pahari herrscht Vielweiberei, daneben

jedoch, beim ärmeren Volke, Polyandrie. Der älteste Bruder heiratet und

alle seine anderen Brüder haben teil an dem Weibe; die Kinder werden

gemeinschaftlich geliebt und gepflegt.[501] Von den Kindern wird bei

den meisten Polyandristen am Himalaya, wie +Hermann von Schlagintweit+

mitteilt, der älteste Gatte der Mutter als Vater, die jüngeren werden

als Onkel angeredet. Von den verheirateten Frauen sagt der genannte

Gewährsmann, dass sie, auch wenn sie nur +einen+ Mann haben, sich

nicht zur Untreue verleiten lassen; die Mädchen dagegen geben sich

einem ausschweifenden Lebenswandel hin.[502] Von den polyandrisch

lebenden Frauen in Kulu bemerkt +J. Calvert+, dass sie mehr durch ihre

Schönheit, als durch ihre Tugend sich auszeichnen,[503] und bestätigend

sagt +Karl Eugen von Ujfalvy+, dass die Reisenden von Kulu die

merkwürdigsten Geschichten zu berichten wissen. Man erzählte ihm sogar,

dass der englische _Assistent-Commissioner_ strengste Vorschriften

hatte treffen müssen, um dem freien Leben der Kuluweiber zu

steuern.[504] Die Ehegenossenschaften im Kululande, wo der Kindermord

an Mädchen Sitte ist, leben übrigens in der besten Eintracht, die

Kinder sprechen von einem älteren und einem jüngeren Vater, und sobald

ein Gatte die Schuhe eines seiner Brüder vor dem Ehegemache erblickt,

weiss er, dass er dasselbe nicht zu betreten hat. Man nennt dieses

Vorhandensein der Schuhe auf der Schwelle _Dschutika tabu_.[505] Wer

fühlt sich da nicht auf das lebhafteste gemahnt an das, was +Herodot+

von den alten Nasamonen berichtet! Übrigens kommen in Kulu in einem

und dem nämlichen Dorfe Fälle von Polyandrie und Polygamie vor. So ist

es auch in Ladakh oder Klein-Tibet, wo die Frau das Vorrecht geniesst,

ausser der Brüdergenossenschaft, der sie als Eigentum verfällt, noch

einen fünften oder sechsten Gatten nach ihrem Geschmack wählen zu

können. Auch hier sprechen die Kinder von einem „älteren“ und von

„jüngeren Vätern“, doch bleiben letztere in einer untergeordneten

Stellung; die Sorge für die Kinder fällt allein dem ältesten zu.

Ladakhs Frauen haben im Verhältnis zu denen Indiens grosse Freiheiten;

sie gehen stets unverschleiert. In Lahul herrscht Vielmännerei, ob auch

in Spiti ist wahrscheinlich, aber nicht erwiesen.

Am verbreitetsten vielleicht ist die Vielmännerei im buddhistischen

Tibet, aber nur in den niederen Volksschichten. Die Frau darf jedoch

mit den Männern, die ebenfalls stets Brüder sind, nicht blutsverwandt

sein. Bei Staatsbeamten, sowie solchen, die nach dergleichen

Ehrenstellen streben, scheint dort das Heiraten etwas Verhasstes zu

sein, als eine schwere Last betrachtet und daher vermieden zu werden.

+Samuel Turner+, den die Ostindische Kompanie 1783 nach Tibet sandte,

meldet nämlich: „Die Häupter der Regierung, die Staatsbeamten und alle,

die es zu werden streben, halten es unter ihrer Würde und nicht für

ihre Pflicht, Kinder zu haben; sie glauben sich dessen überhoben und

überlassen diese Mühe den Männern des Volks. Die Tibeter betrachten

die Heirat als eine verdriessliche Sache und als eine störende und

beschämende Last, welche die Männer einer Familie sich zu erleichtern

trachten müssen, indem sie dieselbe untereinander teilen.“ Im Grunde

genommen war diese Ansicht der Ehe beiläufig auch jene des Apostel

Paulus.

Seltsamerweise ist in Tibet, diesem Kernlande des Buddhismus, die

Eheschliessung ein rein bürgerlicher Akt, an welchem die tibetischen

Priester, die die Gesellschaft der Weiber meiden, keinen Teil haben;

Scheidung ist bei Zustimmung beider Teile statthaft. Der älteste Gatte

ist auch hier für die Kinder der Vater, die jüngeren sind Onkel. Vor

der Ehe kann das Mädchen beliebig über sich verfügen, ohne ihren Ruf

zu gefährden. Mitunter geht die Polyandrie mit Geschwister-Polygamie

Hand in Hand; ein junger Mann, welcher eine ältere Frau nimmt, erhält

nämlich zugleich die jüngere Schwester.

Eine Heimstätte der Vielmännerei ist auch die herrliche Insel Ceylon,

das alte Taprobane, dessen buddhistische Bewohner dieser Sitte früher

in ausgedehntem Masse ergeben waren. Gegenwärtig kommt sie nur noch

bei den singhalesischen Kandhyan vor, einer kräftigen Rasse, welche

im gebirgigen Innern der Insel wohnt und bis in die jüngste Zeit sich

nie mit der Bevölkerung der Ebenen vermischt hat. Sir +James Emerson

Tennent+, dem wir ein umfangreiches und erschöpfendes Werk über Ceylon

verdanken, zweifelt nicht, dass die Vielmännerei dort dereinst ganz

allgemein gewesen und in ein ungemein hohes Alter hinaufreicht.[506]

Die englische Regierung ist seit langem eifrig bemüht sie zu

unterdrücken, ausgetilgt hat sie die Sitte noch nicht.[507] In der

Regel sind die Gatten Verwandte, sehr häufig Brüder. Nicht selten haben

ihrer zwei oder drei eine Frau gemeinschaftlich; es soll jedoch, wie

+Häckel+ berichtet, auch Damen geben, die sich des Besitzes von acht

bis zwölf anerkannten Männern erfreuen. Wenn nun schon die Vielmännerei

im allgemeinen auf ein bedeutendes +moralisches+ Übergewicht der

Frauen hindeutet, so ist die auf Ceylon übliche doppelte Art der

Heirat dafür ein weiterer Beweis: Diese beiden Heiratsmethoden sind

die _Diga_ und die _Bina_. Nur bei der ersteren Form verlässt die Frau

das elterliche Haus, um bei ihrem Gatten zu wohnen; die Frau kann,

wenn sie will, die Trennung verlangen, aber der Mann muss einwilligen,

und dann werden nur die Hochzeitsgeschenke zurückgegeben. Bei der

Bina-Heirat, die auch bei den indischen Kotsch üblich, wohnt dagegen

der Mann im Hause seiner Schwiegereltern und kann jeden Augenblick

fortgeschickt werden, wird überhaupt mit sehr wenig Rücksicht

behandelt. Die Singhalesen sagen, um die Stellung eines solchen Mannes

zu bezeichnen: „Der Bina braucht in die Wohnung seiner Frau nur vier

Dinge mitzunehmen: ein Paar Sandalen, um seine Füsse zu schützen, ein

Talipotblatt, um sich gegen die Sonnenstrahlen zu verwahren, einen

Stab, um sich daran zu halten, wenn er krank ist, und eine Laterne

um sich zu leuchten. Mit diesen Vorsichtsmitteln kann er jede Stunde

des Tages oder der Nacht abreisen“.[508] Der matriarchale Charakter

dieser Bina-Ehe ist unverkennbar. Nicht unmöglich, dass dieselbe einst

auch den Chinesen bekannt gewesen, denn der Strafkodex des Himmlischen

Reiches spricht von „den durch ihre Schwiegerväter aus dem Hause

vertriebenen Schwiegersöhnen“, und bedroht sowohl den Schwiegervater,

wie die etwa an der Austreibung sich beteiligende Frau mit hundert

Rutenstreichen.[509]

Sehr wenig bekannt dürfte es sein, dass polyandrische Gepflogenheiten

im Herzen Europas noch im Schwange gehen. Das Karpatenvölkchen der

Bojken ist trotz Christentum und moderner Gesetzgebung heute noch der

Vielmännerei ergeben. In dem Bewusstsein dieser Stammesangehörigen ist

noch nicht das Gebot +unserer+ Moral erstanden, eine Frau solle bloss

+einem+ Manne angehören. Im Gegenteil, die Vielmännerei herrscht dort

in der Volkssitte so sehr, dass der Ehemann selbst von der Richtigkeit

+dieser+ Moral überzeugt ist und er -- verachtet das Weib seiner Liebe,

wenn sie nur seine Frau allein ist. „Schäme dich, dass du nur einen

Mann hast“ -- diese Äusserung eines Bojken aus der Nähe von Sambor ist

kennzeichnend für die Anschauungsweise des Völkchens.

Über den Einfluss der Polyandrie auf die Sitten des Volks herrschen

sehr abweichende, ja geradezu widersprechende Meinungen. Nach +Turner+

wäre derselbe kein ungünstiger. In Vergleichung mit den südlichen

Nachbarvölkern geniessen die Weiber in der Gesellschaft einen hohen

Rang. Mit den Vorrechten einer unbeschränkten Freiheit verbinden sie

den Charakter der Hausfrau und der Gefährtin der Ehemänner. Nach

Aussage der meisten Reisenden leben die Ehegenossen sehr friedlich

nebeneinander, in keiner Weise von Eifersucht geplagt. +Georg Bogle+

sagt, sie neigten überhaupt wenig zur Eifersucht. Hie und da allerdings

entstehe ein Streit über die Kinder, aber er werde bald beigelegt durch

die Vergleichung der Gesichtszüge mit jenen der Väter -- wiederum

eine Erinnerung an +Herodots+ Mitteilungen über die äthiopischen

Auser -- oder indem man der Mutter die Entscheidung überlässt.[510]

Viel weniger günstig lautet das Urteil anderer Beobachter. Herr +von

Ujfalvy+ sagt, die Polyandrie übe jedenfalls unter den Weibern einen

üblen Einfluss auf Sitte und Geist aus, denn weder in Ladakh noch

in Sultanpur sind sie Muster von ehelicher Treue, und ohne positiv

lasterhaft oder geldgierig zu sein, sind die Frauen dieser Länder

doch sehr gefallsüchtig und flatterhaft.[511] In Südindien ist die

Vielmännerei, nach der Ansicht +Emil von Schlagintweits+, sogar ein

grosses gesellschaftliches Übel, das zu tiefem Herzeleid, Misstrauen,

Eifersucht, Streit und zu Hass bis in den Tod führt, aber von den

Behörden und Missionären vergeblich bekämpft wird, da die geringe

Meinung, welche der Hindu der unteren Stände vom Weibe hegt, und der

Eigennutz der Priester dieser Unsitte Vorschub leistet.[512] -- Ich

weiss nicht ob in diesem Gemälde die Farben nicht etwas allzu grell

aufgetragen sind, zumal bei aller Würdigung der mit Vielmännerei

verknüpften Nachteile gerade die Eintracht in den polyandrischen

Haushaltungen, das Fehlen jeglicher Eifersucht das unverhohlene

Erstaunen der europäischen Reisenden zu erregen pflegt. Ja, die

Polyandrie hat in +Mantegazza+ sogar in gewissem Sinne einen Anwalt

gefunden, der sich eben auf südindische Verhältnisse beruft: „Ich

habe die Polyandrie bei den Toda im südlichen Indien beobachtet und

habe die Frauen bei ihnen viel glücklicher gefunden als bei polygamen

Völkern. Alles was selten ist, wird gesucht und geschätzt, und wenn

die Gewohnheit die Schneide der Eifersucht abgestumpft hat, so trinken

mehrere Männer ohne Widerwillen und Groll aus einer einzigen Schale

der Liebe, während die immer begehrte Frau, die es immer versteht, den

glücklich zu machen, welcher sie sucht, Liebkosungen und Liebesbeweise

mit weisem Masse austeilt. Die Monogamie,“ fährt der italienische

Gelehrte fort, „ist die einzige moralische Form der menschlichen

Gesellschaft, aber wo sie wegen des niedrigen Niveaus einer Rasse nicht

möglich ist, da hundertmal lieber eine polyandrische, als eine polygame

Rasse, so sehr dies auch unsern Stolz als Männer demütigen mag“.[513]

Aus der in diesem Kapitel versuchten Schilderung der verschiedenen

polyandrischen Zustände lassen sich, wie ich eingangs erwähnte, zwei

Formen der Vielmännerei herausschälen: eine rohere und eine höhere.

Kennzeichnend für letztere ist das verwandtschaftliche, in der Regel

das Bruderverhältnis der Gatten; man kann sagen, nicht der einzelne,

sondern die Familie beweibt sich, nimmt eine Frau. Hat ein Mann keine

Brüder, so muss er sich mit andern Männern vergesellschaften und nur

dann kann er heiraten; andernfalls bleibt er Junggeselle sein Leben

lang.[514] Roher ist jedenfalls die Form, wo das Weib sich beliebige

Gatten wählt. Beide Arten Vielmännerei treten aber sowohl neben

endogamen, als exogamen Gewohnheiten auf, wie ja auch das die Grundlage

bildende Matriarchat sich gleichfalls schon der ursprünglichen

Endogamie entwunden hat und auch im Bereiche der Exogamie erscheint.

Überall nun, wo die Polyandrie zur zweiten, höheren Stufe aufgestiegen,

ist auch schon zumeist die agnatische Erbfolge üblich, ohne dass das

Kind seinen wirklichen Vater zu bezeichnen im stande wäre. Wo dagegen

die Gatten untereinander durch keine Verwandtschaftsbande verknüpft

sind, wie bei den Naïr, dauert die mütterliche Erbfolge fort.[515]

In Indien will man die interessante Erfahrung gemacht haben, dass,

wo Polyandrie herrscht, die männlichen, wo Polygamie dagegen, die

weiblichen Geburten an Zahl grösser seien, so dass sich gewissermassen

die Natur den menschlichen Satzungen anzubequemen scheine.[516] Auf

Ceylon z. B. sollen auf je zehn Knaben bloss acht bis neun Mädchen

zur Welt kommen. Da aber in den Haremen Siams nach +Campbell+ Knaben

und Mädchen in den gleichen Zahlenverhältnissen geboren werden,

wie bei monogamen Verbindungen, so hält +Peschel+ den obigen Satz

für widerlegt, zumal auch die Erfahrungen der Tierzüchter dieser

Vermutung nicht günstig sind.[517] Desgleichen hat Dr. +Dusing+ eine

Menge Thatsachen zusammengetragen, welche seiner Aufstellung viel

Wahrscheinlichkeit verleihen, dass bei anormalen Sexualverhältnissen

stets mehr Wesen jenes Geschlechtes geboren werden, an denen es

mangelt, so dass mit Hilfe dieser Eigenschaft das Verhältnis der

Geschlechter sich von selbst regelt.[518] Dies schliesst nicht aus,

dass ein Missverhältnis +künstlich+ hervorgerufen werden kann, wie

dies z. B. durch systematischen Mädchenmord bei einzelnen Rassen

oder Stämmen thatsächlich geschieht. Unzweifelhaft leistet aber

Weibermangel der Vielmännerei Vorschub. Die aus der Koromandelküste

nach Malakka, Singapur, Java u. s. w. auswandernden tamulischen Kling

z. B. bringen nur wenig Frauen mit und deshalb ist auch Polyandrie bei

ihnen allgemein.[519] Auf Mallicollo, einer der Neuhebriden, ist ein

solcher Mangel an Weibern, dass zuweilen je zwei Männer nur eine Frau

besitzen.[520]

Im übrigen wird der Ursprung der für den Europäer so befremdenden

und widerwärtigen Sitte der Polyandrie von den meisten auf

Sparsamkeitsrücksichten zurückgeführt. In Tibet, in Kulu u. s. w.

sind die bebaubaren Bodenstrecken von sehr geringer Ausdehnung; der

Besitz ist demnach ein sehr beschränkter und würde, infolge einer

fortgesetzten Teilung, sich so vermindern, dass er in kürzester Zeit

nicht mehr im stande wäre, den Besitzer zu ernähren. So ist also nach

+Harcourt+ und +Rousselet+ die Polyandrie eine rein nationalökonomische

Einrichtung. Dieser Meinung pflichten auch +Frederick Drew+, +Hermann

von Schlagintweit+, +Karl von Ujfalvy+, Dr. +H. W. Bellew+ zu, welch

letzterer die Vielmännerei in Kaschmir ebenfalls aus der geringen

Ausdehnung des bewohnbaren Bodens erklärt,[521] und auch +Mantegazza+

sieht in ihr fast immer eine Folge von Armut; sie ist ihm zufolge dem

ganz malthusischen Bedürfnisse entsprungen, die starke Vermehrung

der Bevölkerung zu beschränken.[522] In vielen Fällen mag man diese

Begründung gelten lassen, zu einer allgemeinen, befriedigenden

Erklärung der Sitte reicht dieselbe meines Erachtens nicht aus. Ich

befinde mich hier in Übereinstimmung mit +Herbert Spencer+, welcher

die Vielmännerei ebenfalls nicht auf Armut zurückführen will, obgleich

letztere, wie er einräumt, in gewissen Fällen Ursache ihrer Fortdauer

und ihrer Ausbreitung gewesen sein mag.[523] Ceylon ist zwar auch ein

armes Land und ein schlechter Ackerboden,[524] aber es sind vornehmlich

die reicheren Stände, welche dort Vielmännerei üben,[525] und die

Balti in Tibet haben als Muhammedaner die Polyandrie mit der Polygamie

vertauscht, obschon sie dieselben ökonomischen Gründe für die erstere

hätten, wie die Tibeter und Ladakhi, denn der anbaufähige Boden ist

sehr beschränkt.[526] Sir +John Lubbock+ erblickt in der Polyandrie

eine ausnahmsweise Einrichtung, die gewöhnlich die Beseitigung der

Übelstände bezweckt, welche da entspringen, wo bei ursprünglich

herrschender Monogamie ein grosser Mangel an Frauen ist.[527] Gewiss

ist dies ebenfalls ein ins Gewicht fallender Gesichtspunkt, und

+Mantegazza+ erkennt denselben an, wenn er sagt: Die Polyandrie kann

nur in einem Lande als normale und beständige Form der menschlichen

Familie herrschen, wenn sie durch den Mord der neugeborenen Mädchen

unterstützt wird.[528] Diese Einschränkung schiesst allerdings über

das Ziel hinaus, insofern Mädchenmord durchaus kein regelmässiger

Begleiter polyandrischer Zustände sein muss. +Mantegazza+ selbst weiss

nichts davon bei den polyandrischen Bhutia; in Ladakh hat +Drew+

trotz aller Nachforschungen nichts über allenfalsige Mädchenmorde

erfahren können. Andrerseits wütet diese Sitte unter den Radschputen,

und diese sind keine Polyandristen. Mag nun auch Armut des Boden

einerseits, natürlicher Mangel an Frauen andererseits immerhin

das seinige zur Entwicklung der Vielmännerei beigetragen haben,

ihre wahre Grundlage ist eine tiefere; sie wurzelt in +älteren+

Verhältnissen. +Lipperts+ Verdienst ist es, als kulturgeschichtlich

unrichtig aufgedeckt zu haben, dass auch innerhalb endogamischer

Zustände das Prinzip der Blutsverwandtschaft ursprünglich auch

dasjenige der Konnubialgrenzen begründet habe. Im Gegenteile beruhte

auf der Idee der Blutsverwandtschaft diejenige der Berechtigung zum

Geschlechtsverkehre in unbeschränktestem Masse. „Es sind vielmehr

wiederum nur die Generationsschichten über und untereinander, deren

Scheidemarken sich, wie nach vielen anderen Richtungen hin, so auch in

den konnubialen Verhältnissen allmählich geltend machen, wohingegen

Geschlechtsverbindungen innerhalb derselben Generationsschicht,

zwischen Brüdern und Schwestern, nicht nur keine Beschränkung erleiden,

sondern vielmehr als der absolut normale Zustand gelten.“[529] Und

auf diesen Untergrund weist die Mehrzahl der Fälle bis heute noch als

Volkseinrichtung erhaltener Polyandrie zurück. Im Grunde sagt nichts

anderes auch +Herbert Spencer+, wenn er „die Polyandrie als eine der

Formen von ehelichen Beziehungen betrachtet, welche sich aus den

ursprünglichen ungeregelten Zuständen hervorarbeiten, und zugleich

als eine Form, die sich noch da erhalten hat, wo andere mit ihr

wetteifernde Formen von den Umständen nicht begünstigt wurden und sie

daher noch nicht zu beseitigen vermochten.“[530]

[472] _Uxores habent deni duodenique inter se communes et maxime

fratres cum fratribus parentesque cum liberis; sed si qui sunt ex his

nati, eorum habentur liberi, quo primum virgo quoque deducta est._

(+Caesar+, _de bello gall._ lib. V. cap. 14.)

[473] _Iam primum uxor ejus_ (des Häuptlings) _Boudicca verberibus

adfecta ed filio stupro violatae sunt_, schreibt +Tacitus+. Annales

lib. XIV. cap. 31 und weiterhin, cap. 35, will +Boadicea+ „_confectum

verberibus corpus, contrectatam filiarum pudicitiam ulcisci. Eo

provectas Romanorum cupidines, ut non corpora, ne senectam quidem aut

virginitatem inpollutam relinquant._“

[474] +Humboldts+ Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. I. S. 56.

[475] +Peschel+. Völkerkunde. S. 228.

[476] Globus. Bd. LII. S. 91.

[477] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 319.

[478] +Waitz-Gerland+. Anthropologie d. Naturvölker. Bd. VI. S. 128.

[479] +Ratzel+. Völkerkunde. Bd. II. S. 276.

[480] +Langsdorff+. Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. Bd. II. S.

63.

[481] +David Crantz+. Historie von Grönland. Barby und Leipzig 1765.

Bd. I. S. 207-212.

[482] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 115.

[483] +Humboldts+ Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. IV. S. 103.

[484] G. +Fritsch+. Die Eingeborenen Südafrikas ethnographisch und

anatomisch. Breslau 1873. S. 227.

[485] +Ratzel.+ Völkerkunde. Bd. I. S. 343.

[486] Globus. Bd. XLIII. S. 371.

[487] +William E. Marshall+. _A Phrenologist amongst the Todas; or the

Study of a primitive tribe in South India: History, Character, Customs,

Religion, Infanticide, Polyandry, Language._ London 1873.

[488] _Revue d'Anthropologie_ 1874. S. 127.

[489] _Revue d'Anthrop._ A. a. O.

[490] +Mantegazza+. Indien. Jena 1885. S. 120.

[491] +Peschel+. Völkerkunde. S. 222.

[492] +Emil von Schlagintweit.+ Indien in Wort and Bild. Leipzig 1880.

Bd. I. S. 100.

[493] Zeitschrift für Ethnologie. Berlin 1874. S. 388.

[494] +Dalton.+ Beschreibende Ethnologie Bengalens. Deutsch bearbeitet

von Oskar Flex. Berlin 1875. S. 37.

[495] +Dalton+. A. a. O. S. 41.

[496] A. a. O. S. 50.

[497] A. a. O. S. 22. Oberst +Dalton+ erzählt diesbezüglich folgende

bezeichnende Anekdote: Ein hübsch aussehendes Daflamädchen kam eines

Tages nach Lackinpur, warf sich ihm zu Füssen und flehte in höchst

poetischen Ausdrücken um seinen Schutz. Sie war die Tochter eines

Häuptlings und sollte die Frau eines Freundes ihres Vaters werden,

der schon mehrere Frauen hatte. Sie wollte aber nicht eine von vielen

sein. Ausserdem gestand sie Dalton, dass sie liebe und wieder geliebt

werde und mit ihrem Anbeter geflohen sei. Dalton beruhigte das Mädchen

und schickte nach ihrem Begleiter. Wie erstaunte er aber, als der Bote

nicht einen, sondern +zwei+ Geliebte brachte. Das Mädchen hatte sich

von zwei jungen Burschen entführen lassen.

[498] +Mantegazza+. Indien. S. 193.

[499] +Dalton+. A. a. O. S. 52.

[500] Ausland 1860. S. 840.

[501] +C. F. Gordon-Cumming+. _In the Himalayas and on the Indian

Plains._ London 1884. S. 406.

[502] +Hermann von Schlagintweit+. Reisen in Indien und Hochasien. Jena

1871. Bd. II. S. 47-48.

[503] +J. Calvert+. _Kulu and the Silver Country of the Vazeers._

London 1873. S. 32.

[504] +Karl Eugen von Ujfalvy+. Aus dem westlichen Himalaya. Erlebnisse

und Forschungen. Leipzig 1884. S. 37.

[505] A. a. O. S. 36.

[506] Sir +James Emerson Tennent+. _Ceylon; an account of the island,

physical, historical and topographical._ London 1859. Bd. II. S. 428.

429.

[507] +Ernst Häckel+. Indische Reisebriefe. Berlin 1884. S. 240.

[508] Ausland 1851. S. 657.

[509] +A. Giraud-Teulon+. _Les origines de la famille._ Genève u. Paris

1874. S. 157.

[510] _Narrative of the Mission of George Bogle to Tibet, and of the

journey of Thomas Manning to Lhasa. Edited by Clements R. Markham._

London 1876. S. 122.

[511] +Ujfalvy+. Aus dem westlichen Himalaya. S. 37.

[512] +Schlagintweit+. Indien in Wort und Bild. Bd. I. S. 100.

[513] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 320.

[514] +Abel de Rémusat+. _Naw. Mélanges asiatiques._ Paris 1829. S. 245.

[515] +Giraud-Teulon+. A. a. O. S. 148.

[516] Ausland 1865. S. 285.

[517] +Peschel+. Völkerkunde. S. 221.

[518] Dr. +Karl Dusing+. Die Faktoren, welche die Sexualität

entscheiden. Jena 1883. S. 18. 33.

[519] Globus Bd. XXV. S. 379.

[520] +M. Eckardt+. Der Archipel der Neuhebriden (Verhdl. d. Ver. f.

naturwiss. Unterhaltung in Hamburg. Bd. IV. Oktob. 1879. S. 21).

[521] +H. W. Bellew+. _Kashmir and Kashgar. A Narrative of the journey

of the embassy to Kashgar_ in 1873-74. London 1885. S. 118.

[522] +Mantegazza+. A. a. O. S. 318.

[523] +Herbert Spencer+. Die Prinzipien der Soziologie. Deutsch von B.

Vetter. Stuttgart 1887. Bd. II. S. 246.

[524] S. W. Baker. _Eight years' Wanderings in Ceylon._ London 1855. S.

61.

[525] +Tennent+. Ceylon. Bd. II. S. 428.

[526] Dr. +Konrad Ganzenmüller+ im Globus. Bd. XXXVIII. S. 77.

[527] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 118.

[528] +Mantegazza+. A. a. O. S. 319.

[529] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 10.

[530] +Herbert Spencer+. A. a. O.

Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung · 第 47 / 70 题