Einrichtungen und Sitten im Matriarchat.
Voraussichtlich kann die Liste der Völker, bei welchen gegenwärtig
noch reines Matriarchat herrscht, nicht mehr gross sein; in den
Rechtseinrichtungen, besonders in der Erbfolge, sind aber dessen
Spuren noch vielfach sehr deutlich wahrnehmbar. Die meisten Spuren
des Matriarchats bewahrt +Afrika+. Wenn man im schwarzen Erdteile,
vom mittelländischen Meere und dessen Küstenbewohnern ausgehend,
west- und südwärts bis zum Kap der Guten Hoffnung und von hier
nordöstlich bis zum Sambesistrome umschreitet, wird man finden,
dass die grosse Mehrzahl der Stämme -- an der Westküste fast alle
ausnahmslos -- reines oder modifiziertes Mutterrecht üben. Dieser alten
Familienverfassung hängt sogar ein Volk an, welches nicht bloss noch
ein nomadisches geblieben ist, sondern obendrein den Islâm angenommen
hat, eine Religionsform, welche strenge auf dem patriarchalischen
Prinzip aufgebaut ist. Dennoch folgt bei den verschiedenen Stämmen
der Berber oder Tuareq, welche sich in Tunis und Algier, über alle
Oasen des nördlichen Afrika, sowie über die ungeheuren Ebenen der
westlichen Sahara nördlich vom Senegal verbreiten, das Kind dem
Blute der Mutter. Der Sohn eines Sklaven und einer Edlen bleibt
ein Edler; jener eines Edlen und einer Sklavin ist ein Sklave. Im
allgemeinen verleiht bei den Berberstämmen die Mutter dem Kinde den
Rang, sei der Vater wer da wolle, und ein Volksspruch drückt dieses
Verhältnis sehr kategorisch mit den Worten aus: „Der Schoss färbt das
Kind.“ Endlich erbt der Schwestersohn nicht bloss die Privatgüter,
sondern auch die öffentlichen und mitunter selbst die priesterlichen
Würden.[412] Diese Einrichtungen sind zweifellos sehr alt, älter
jedenfalls als die Annahme des Islâm bei den Berbern, denn seitdem
sind ausnahmsweise einige Stämme, die sich deshalb _Ebna-Sid_ d. h.
„Söhne ihres Vaters“ nennen, zur Agnation übergegangen, während die
der alten Sitte treu gebliebenen als _Beni-Ummia_ d. h. „Söhne ihrer
Mutter“ bezeichnet werden.[413] Verwandtschaft durch die Mutter allein
findet sich ferner im Westen bei den Wolof, dem grossen, den breiten
Gürtel vom unteren Senegal im Westen bis Darfur im Osten bewohnenden
Volke der Fulah oder Fulbe, den Torodo, Mischlingen von Fulbe und
Negern, den Serakole, Mandingo, Fanti, Aschanti und überhaupt längs
der ganzen Goldküste; weiter südlich im Königreich Dahomeh und an der
Guineaküste; in Kongo und Loango, in Angola, ferner bei den Kimbunda
und den Bihe. Mutterrecht üben endlich die Dama und die Ova-Herero im
südlichen Westafrika. Überall besteht bei diesen Völkern die rechtliche
Einrichtung, dass das Kind in Rücksicht seines Standes der Mutter,
nicht dem Vater zu folgen pflegt. Die Kinder sind Freie oder Sklaven,
gehören dem fürstlichen Geschlechte, dem Adel oder dem gemeinen Volke
an, je nachdem dies mit der Mutter der Fall ist: so bei den Mandingo
und in Akkra wie in Loango und Kongo. In Sierra Leone werden die Kinder
nur nach der Mutter genannt. Bei den Kimbunda, welche schon eheliche
Verbindungen kennen, gehören die Kinder dem Mutterbruder. Der Vater hat
gar keine Gewalt über sie, selbst so lange sie minderjährig sind und
unter seiner Obhut stehen. Auch beerben die Söhne nicht ihren Vater,
sondern ihren Oheim, und dieser kann mit unumschränkter Vollmacht über
sie verfügen, ja sogar im Notfalle sie verkaufen.[414] Zeugnisse für
die Mutterfolge sind ferner vorhanden für die Aschanti, Akwapim und
Kommi, welch letztere nach +Duchaillu+ den von einem Kommi mit einem
fremden Weibe gezeugten Sohn nicht für einen Kommi ansehen. Die Würde
des Königs ist bei den Negern meist erblich, geht aber gleichfalls auf
den Bruder oder den Schwestersohn des Königs über. Nach arabischen
Schriftstellern des elften Jahrhunderts ging die Regierung in Ganah, in
Walata und bei den Mandingo überhaupt an den Bruder oder Mutterbruder
über. Der vielgereiste +Ibn Batuta+ erwähnt dasselbe Prinzip der
Erbfolge bei den Negern, und im Lande Bedscha fand nach +Makrizi+
ebenso die Vererbung der Regierung auf den Schwestersohn statt, wie
dies in Nubien in alter Zeit der Fall war. Auch in Rhât oder Ghât,
wo die Töchter Haupterben sind, die Söhne aber nichts vom Vater,
sondern nur von der Mutter und durch sie erben, ist diese Nachfolge
gebräuchlich. Wo die Fulah von Mandingo beherrscht werden, erbt der
Thron -- wie bei den Mauren am Senegal, den Serakole, den Mandingo
von Bambarra, Wulli und Tenda -- auf den Bruder fort, und dasselbe
geschieht bei den ersteren auch mit der Würde der Dorfhäuptlinge. Bei
den Wolof in Cayor erben die Brüder, dann erst die Söhne nach ihrer
Reihenfolge das Reich, in Wallo das älteste Kind der ältesten Schwester
des Königs oder das der verstorbenen Königin. In Bondu wird meist
der Bruder des verstorbenen Königs zum Nachfolger gewählt. Bei den
Serere folgt der Mutterbruder, dann der Schwestersohn; in Aschanti der
Bruder, nach welchem der Schwestersohn, dann der Sohn des Verstorbenen,
endlich der erste Vasall des Reiches das nächste Recht hat. In Iddah
folgt häufig der Schwestersohn. In Südafrika überhaupt ist dieselbe
Thronfolge gebräuchlich. In Kongo und Loango haben der älteste Bruder,
der Mutterbruder des Königs und die Schwesterkinder des letzteren das
erste Anrecht auf den Thron; schon vorher bekleiden sie die höchsten
Ämter des Reiches und rücken allmählich in diesen auf, wenn eines der
höheren erledigt wird.[415]
Setzen wir unsere Durchmusterung afrikanischer Völkerschaften fort,
so stehen die Negerstämme im allgemeinen unter Mutterrecht. Im Sudan
folgte nach +Ibn Batuta+ der Schwestersohn. Was +Werner Munzinger+ von
Kordofan berichtet,[416] deutet darauf hin, dass auch dort Neffenrecht
nicht unbekannt ist, ebenso in Nubien, dann bei den Barea und Bazen im
Süden von Ägypten. Dort erbt in
erster Linie: der Bruder von gleicher Mutter,
zweiter „ der älteste Sohn seiner ältesten Schwester,
dritter „ der zweite Sohn der ältesten Schwester,
vierter „ der Sohn der jüngeren Schwester,
fünfter „ die Schwester des Erblassers,
sechster „ ihr Schwesterkind.
Die Güter gehen also nur an die Geschwister und an ihre Nachkommen
von weiblicher Seite. Das gleiche Prinzip ist auch für die Blutrache
durchgeführt, indem nur Bruder und Schwesterkind dafür verantwortlich
sind, während die eigenen Kinder das Blut ihres Vaters gar nichts
angeht.[417] Auch bei den Bogos und den benachbarten Völkern spielt
das Schwesterkind eine sehr bevorzugte Rolle; es hängt innig mit
seiner Mutterfamilie zusammen und geniesst ihr gegenüber eine gewisse
Straflosigkeit. Ein Neffenerbrecht fand +Livingstone+ auch bei den
Negern an den Kebrabasafällen des Sambesi,[418] und ein genaues
Bild von Mutterfamilie und Mutterrecht bieten die gleichfalls am
Sambesi inmitten von Hirten wohnenden feldbautreibenden Balonda.
Matriarchalische Gewohnheiten sind endlich bei den endogamen Hova auf
der grossen Insel Madagaskar erhalten.
Nicht minder war auch in Amerika zur Zeit der Entdeckung das
Mutterrecht in grösster Verbreitung vorhanden. Ganz rein stand
dasselbe in Übung bei der ganzen ungeheuren Zahl der Jägervölker
von der Mündung des Mississippi bis zu den Felsengebirgen und von
Kalifornien bis zur Hudsonsbai. Das Gleiche gilt von den Völkern des
mittleren und in beschränkterer Weise auch von denen des südlichen
Amerika. Auf durchgebildetes Mutterrecht und Matriarchat stösst
man dagegen in einigen Teilen Ozeaniens und bei den Malayen des
ostindischen Archipels. Ich will daher bei diesen Gruppen länger
verweilen.
Auf allen Inseln der Karolinen- und der Marshall-Gruppe, mit einziger
Ausnahme der Insel Yap, ist der Ausgangspunkt der gesellschaftlichen
Einrichtungen derselbe, nämlich ein durch die Einheit des +weiblichen+
Blutes bedingter Stamm. Ganz die nämliche Verfassung besass einst auch
Polynesien, indem die Nachkommenschaft einer Frauenlinie den Vorzug
hatte und z. B. Häuptlingstitel und Würden auf den Bruder, nicht auf
den Sohn des Vaters übergingen. Die mittleren Karolinen, insbesondere
die Mortlock-Gruppe, scheinen nach +Johann Kubarys+ ausführlichen
Mitteilungen diese Stammesverfassung am reinsten erhalten zu haben.
Zu einem Stamme gehören Individuen beiderlei Geschlechts, welche
ihre Abkunft der Überlieferung zufolge von einer und derselben Frau
ableiten können. Es herrscht strenge Exogamie. Die Mitglieder eines
Stammes oder richtiger Clans, beiderlei Geschlechts, betrachten sich
als Geschwister und dürfen sich weder geschlechtlich vermischen,
noch körperlich oder moralisch schädigen. Die Bande der Bluts- oder
Stammesverwandtschaft bestehen ohne Rücksicht auf Entfernung und
geographische Verteilung. Diese Grundgesetze der Stammesverfassung
wurden von den ersten Einwanderern aus ihrer Heimat mitgebracht.
Da aber die Einwanderung keine gleichzeitige und einmalige für die
verschiedenen Stämme war, so kamen auf verschiedenen Inseln einzelne
Stämme mehr zur Geltung; jedoch fanden sie sich sämtlich auf beinahe
jeder Insel vertreten. Sobald daher die Bewohner einer Insel einen
Staat, d. h. ein nach aussen als politische Einheit wirkendes Ganzes
bilden, finden sich Mitglieder eines und desselben Stammes oder Clans
in verschiedenen Lagern vor und es tritt dann der Fall ein, dass zwei
einander gegenüberstehende Krieger sich nichts zu Leide thun, ja sich
im Kampfe ausweichen müssen, sobald sie sich als „_Puipui_“, d. h. als
Verwandte, die sich nicht töten oder beschädigen dürfen, erkannt haben.
Das Puipui also ist stärker als der Begriff „Staat“, als die politische
Unabhängigkeit desselben. Staaten bekämpfen sich demnach nur innerhalb
ihrer sich gegenseitig fremden Stämme. Wenn eine Insel die Stämme A und
B hat, eine andere aber auch von denselben bevölkert ist, dann wird A
der einen Insel mit B der anderen, B der ersteren mit A der letzteren
kämpfen müssen. Ein Stamm nach vorstehender Art ist nicht von Dauer,
weil Männer und Frauen desselben keine Verbindungen eingehen dürfen. Zu
seinem Fortbestehen muss er mit einem andern Stamme in Berührung treten
und so eine Nachkommenschaft zu erzielen suchen.
Je mehr Frauen zu einem Stamme gehören, desto mehr Verbindungen
und Nachkommenschaft, desto grösser demnach die Wahrscheinlichkeit
seines höheren Bestehens. Hieraus entspringt die bevorzugte Stellung
der Frau, welche ihren Ausdruck darin findet, dass die älteste Frau
des Stammes als dessen +gesellschaftliches+ Haupt angesehen und mit
besonderer Achtung behandelt wird. Einfluss und Bedeutung der Frauen
im Stamme, besonders der ältesten Frau, ist auf den verschiedenen
Inseln der Karolinen verschieden. Das Verhältnis scheint von den
Bedingungen abzuhängen, in welcher sich die Stämme vereinigten, um
Staaten zu bilden. Die älteste Frau des Stammes heisst überall, ebenso
wie das männliche politische Haupt des Stammes: „Häuptling“. Auf den
Palau-Inseln oder westlichen Karolinen stehen der ältesten Frau der
Familie, der Königin der Frauen, eine Anzahl Frauenhäuptlinge zur
Seite, welche den _Rupak el Dil_ ausmachen und von grossem Einfluss auf
die Gesellschaft sind. Ganz ebenso verhält es sich bei den Tip, den
völlig dem Puipui entsprechenden Stämmen auf der Insel Ponape. Auch die
Thronfolge vererbt sich auf den Palau in der weiblichen Linie, aber es
sind immer nur die männlichen Kinder der Schwester des Königs, welche
den Thron besteigen.[419] Ebenso besteht bei den Mortlockern immer
neben den weiblichen ein männlicher Häuptling, nämlich der älteste Mann
aus der ältesten Familie, und dieser ist das +politische+ Haupt des
Stammes.[420]
Wie ersichtlich, herrschen auf der Stufe des Matriarchats mitunter
+zwei+ Gewalten gleichbedeutend neben einander: eine soziale und eine
politische. Die erstere ruht in den Händen der Frau, die „Herrin ist
im Hause,“ +aber nichts mehr+, während der Mann sich noch nicht um die
Angelegenheiten der Familie, zu der er nur in einem nebensächlichen
Verhältnisse steht, bekümmert und daher hauptsächlich den auswärtigen,
die Gesamtheit betreffenden Dingen -- der Politik, wenn man so sagen
dürfte -- sich zuwendet. Es war daher sicherlich ein Fehler +J. J.
Bachofens+, wenn dieser verdiente Forscher Matriarchat und Mutterfolge
mit allgemeiner Weiberherrschaft verwechselte, was sehr zweierlei ist.
Das Matriarchat begründet die Herrschaft der Frau im Hause, erhebt
sie zum Familienoberhaupt, ist aber noch lange keine +Gynaikokratie+,
worunter eine Weiberherrschaft im Staate zu verstehen wäre. Wohl ist
es denkbar, dass die Herrschaft der Frau im Hause, in der Familie,
unter günstigen Umständen sich weit genug entwickeln konnte, um der
Frau auch im politischen Leben eine grosse Rolle anzuweisen. Wie auf
den Palau besitzen bei vielen Völkern die Frauen, namentlich die
bejahrteren, bedeutenden Einfluss -- so ehedem bei den Germanen -- und
beteiligen sich an den Ratsversammlungen, in welchen sie Stimmrecht
üben, wie bei vielen Indianern Nordamerikas, namentlich den Odschibwä,
Navajos, Natchez und Irokesen. Nicht selten fiel ihnen sogar die
wirkliche Häuptlingsschaft zu.[421] Mit dieser Würde bekleidet fand
man Weiber bei den Narraganset, Sogkonate, Winipeg und Krihk; auch
bei den Potowatomi wird Ähnliches erwähnt.[422] Die Nehannes, eine
kriegerische und ungestüme Horde der Athapasken, sollen einst von einem
Weibe geführt worden sein und als Oberst +Langberg+ die Komantschen
im Bolson de Mapimi besuchte, wurde dieser Stamm von einer alten Frau
angeführt. Doch will dies gerade nicht viel bedeuten, da bei diesem
Räubervolke sonst keine matriarchalischen Gebräuche zu bemerken
sind und im übrigen die Frauen eine sehr untergeordnete Stellung
einnehmen.[423] Beweiskräftiger ist, dass bei den Haidahindianern
Nordwestamerikas die Häuptlingswürde, ohnehin in weiblicher Linie
erblich, thatsächlich von Frauen erlangt wird.[424] Auch bei den
Südkaliforniern fällt die Häuptlingsschaft in Ermangelung eines
männlichen Erben an die nächste weibliche Erbin. Im australischen
Queensland ist die höchste Gewalt bei dem ältesten Weibe der Horde;
dieses hat, nach des Schweizers +Eduard Marcet+ Versicherung,
Macht über Leben und Tod und giebt den Kriegern, welche gegen den
Feind ausziehen, Befehle.[425] Auf der von Polynesiern bewohnten
Markesasinsel Nukuhiwa kennt man ebenfalls weibliche Häuptlinge,
„Atapeius“ geheissen, welche sehr oft in Vielmännerei leben. In Afrika
sind solche weibliche Oberhäupter keine Seltenheit, und dies ist sehr
bemerkenswert, da ja gerade der dunkle Erdteil die meisten Spuren
des Matriarchats erhalten hat. Dem ungemein gewissenhaften Forscher
+Dr. Gustav Nachtigal+ zufolge liegt südlich von den Njillem in
Centralafrika ein Ländchen, das stets von einer Frau -- _Mbang-Nê_ --
beherrscht werden soll. Der Bezirk ist unter der arabischen Bezeichnung
_Beled-el-Mrâ_, d. h. „Land der Frau“ oder unter dem Bagirmi-Namen
_Bê-Mbang-Nê_, d. h. „Land der Königin“ bekannt.[426] Endlich wird
einer der chinesischen Urstämme von einem Weibe beherrscht, das den
Titel _Noi-Tak_ führt. Die Unterthanen bringen ihrer Regentin die
denkbar grösste Ehrerbietung entgegen; sie sind als _Nue-Kun_, d.
h. „das von einer Frau regierte Volk“ bekannt und von den Chinesen
dieserhalb ganz besonders verachtet. Die Thronfolge ist auf die
weiblichen Mitglieder einer bestimmten Dynastie beschränkt.[427]
Ob sich nun irgendwo aus dieser +Teilnahme+ der Frauen an der
politischen Thätigkeit der Männer eine +Herrschaft+ über diese auch auf
+politischem+ Felde entwickelt hat (was erst recht „Gynaikokratie“ zu
heissen verdiente), wie +Bachofen+ annimmt, halte ich mit den meisten
Forschern für überaus zweifelhaft. Die uns zugänglichen Berichte
berechtigen noch lange nicht zu dieser ganz unwahrscheinlichen Annahme.
Was wir über das „Amazonentum“ wissen,[428] an welchem +J. J. Bachofen+
für Südamerika trotz der erschöpfenden Untersuchungen von +Martius+
und +Richard Schomburgk+ fest hält, ist zu dürftig, zu dunkel, um
eine feste Grundlage für die Hypothese einer solchen Gynaikokratie
abzugeben. Sieht man sich indes auch gezwungen, die Gynaikokratie,
wie sie nach der hellenischen Amazonensage ebensowohl wie nach der
erhitzten Phantasie spanischer Entdecker in Südamerika sich darstellt,
schlankweg zu verneinen, so ist es doch interessant, dass die Indianer
des Marañon die Sage von einem Stamme der _Aikeam-benanos_, d. h. „der
Weiber, die allein leben“ besitzen, welche sie an den Rio Cuchivero
versetzen, wie +A. von Humboldt+ berichtet.[429] Sehr überraschend ist
es aber, die nämliche Sage auch auf der weit entfernten Insel Neuguinea
wiederzufinden, wo nach der Angabe der Eingeborenen ein Bezirk oder
ein Eiland an der Südostküste _Haine Anna_ oder „Frauenland“ heisst,
welches der Reisende +S. Mac Farlane+ zu entdecken sich vergeblich
bemühte. Wie ihm die Eingeborenen der Südostküste erzählten, dürfen
Männer diesen Frauenstamm zwar besuchen, aber nur zum Zwecke der
Begattung, und es ist ihnen nicht gestattet, sich länger aufzuhalten,
bei Gefahr der Ermordung. Die männlichen Kinder, welche diese Weiber
gebären, werden bei der Geburt sofort getötet und nur die Mädchen
bleiben am Leben.[430]
Ist in staatlicher Hinsicht die Annahme einer Gynaikokratie im
Sinne eines thatsächlichen Weiberregiments kaum haltbar, so steht
doch andererseits eben so fest: für die +Familie+ -- aber auch
bloss innerhalb dieser -- bedeutet das Matriarchat die Herrschaft
der Frau, nicht im materiellen, sondern im gewohnheitsrechtlichen
Sinne. Altmeister +Peschel+ hat gewiss sehr mit Unrecht es als eine
„wenig glaubwürdige“ Ansicht verdächtigt, dass in den Anfängen der
menschlichen Gesellschaft die Mütter als Familienhäupter gegolten
hätten, „als ob“ -- so sagt er -- „von den sogenannten Naturmenschen
nicht das Recht des Stärkeren, sondern das Recht des Schwächeren
anerkannt worden wäre“.[431] Wäre diese, durchaus unzutreffende
Auffassung richtig, so würde sie freilich allein genügen, um jedweden
Glauben an einstige matriarchalische Zustände in der Vorzeit unseres
Geschlechtes zu verscheuchen, denn keine anderen als die Naturgesetze
schwangen damals wie heute ihr Szepter. Naturgesetz ist aber allein
das Recht der Stärkeren, und dieses würde auch +Peschel+ durch das
Matriarchat keineswegs gefährdet erachtet haben, wenn er die Zustände
und Einrichtungen bei den Karolineninsulanern und im malayischen
Archipel gekannt hätte, zu welchen ich nach dieser langen aber
unerlässlichen Abschweifung nunmehr zurückkehren will.
Ich sagte oben, dass unter den Mortlockinsulanern der älteste Mann
aus der ältesten Familie das politische Haupt des Stammes sei. Der
ganze Stamm nennt ihn seinen Häuptling: _Sómol_. Der Häuptling nennt
jedes Mitglied seines Stammes _Pui_, d. h. Schwester oder Bruder, ohne
Rücksicht auf das Alter. Stirbt ein Häuptling, so folgt ihm sein Bruder
oder, falls dieser fehlt, der nächste männliche Verwandte. Stirbt die
älteste Familie aus, so folgt die nächste, die folgende u. s. w., so
dass der letzte Mann des Stammes Häuptling werden kann, wenn an ihn
die Reihe kommt. Jedes Dorf für sich ist ein kleiner Stamm, ein Clan,
aus welchem die Nachkommenschaft des männlichen Teiles ausgeschlossen
und nur die des weiblichen beibehalten ist. Die durch die Bande der
Clanverwandtschaft aneinander geketteten Dörfer anerkennen ein Dorf als
den Sitz der Hauptfamilie, welche den Häuptling des Stammes liefert.
Jedes dieser Dörfer, dessen Bedeutung im Stamme in einer stufenweise
angeordneten Reihe bestimmt ist, kann das Hauptdorf werden, falls die
vorgehenden wichtigeren Dörfer ausgestorben sind.
Was nun die innere Stammesverfassung betrifft, so sind die Mitglieder
eines Stammes in kleinere Gemeinden geteilt, von denen jede eine
eigene Niederlassung: _Key_, und mit den dazu gehörenden Ländereien
_Bey_ geheissen, besitzt. Jeder Bey, der etwa dem Begriffe des Clan
entspricht, hat seinen männlichen Somol, den ältesten Mann der
Gemeinde, welcher diese nach aussen vertritt. Die Einrichtung des
Key -- ein grosses Haus (_Le Fel_), wo der Somol mit den männlichen
Bewohnern schläft, umgeben von kleinen Hütten, in welchen die Frauen
und Mädchen des Clan für sich allein oder erstere mit ihren Männern,
die nicht zum Stamme gehören, sich aufhalten -- ist bloss ein
sichtbarer Ausdruck der Stammesregel, dass die beiden Geschlechter sich
als Geschwister betrachten sollen. Der Key ist kein Dorf, in dessen
Häusern die Familien gemütlich zusammenleben, sondern die Frauen und
Männer sind aufs strengste geschieden. Nie wird ein Geschwisterpaar
in +einem+ Hause schlafen, sondern der Sohn schläft in dem _Fel_, die
Tochter mit ihrer Mutter im _Im_. Eine geschlechtliche Vermischung
seitens der Angehörigen eines Clan wird als die schreiendste
Blutschande betrachtet und würde bei allen Clangenossen ohne weitere
Umstände Rächer finden. Da nun die Männer ihre Weiber und sonstige
Frauengesellschaft ausserhalb des Key suchen müssen, sind sie fast
immer von ihrer Heimat abwesend. Die älteren Männer, welche eine Frau
von einem andern Stamme nehmen, müssen sich bei ihr aufhalten und das
ihr zugehörige Land bearbeiten. Sie besitzen ausserdem ihr eigenes
Land in ihrer Heimat, von wo sie die Erträgnisse meistenteils nach
der Familie der Frau bringen. Die jungen Männer, welche sich erst
Weiber suchen, treiben sich in fremden Dörfern umher, putzen sich,
um möglichst guten Eindruck auf die Töchter des Landes zu machen und
warten ungeduldig auf die Abendzeit, da dann gewöhnlich eine gesellige
Unterhaltung am Strande stattfindet, an der sich die Jugend beiderlei
Geschlechts unter Gesang und Tanz ganze Nächte hindurch ergötzt.[432]
Die so auffallende Sitte des getrennten Lebens der Geschlechter in
besonderen Häusern kehrt auch auf den Viti wieder, wo noch Mutterfolge
und Neffenerbrecht herrschen. Dort schlafen alle Männer gemeinsam in
einem _Bure_, während die Knaben wiederum ein Bure für sich des Nachts
benutzen, Frauen und Mädchen aber einzelne Hütten bewohnen.[433] Auch
auf den Palau, wo doch der Mann schon Herr im Hause ist, beobachten
wir deutlich umgrenzte Männer- und Weiberverbände, sogenannte
_Clöbbergöll_, wovon die ersteren im _Bai_, die letzteren im _Balai_
oder _Bli_ wohnen. Professor +Semper+ vermutet, dass das Bai oder
Fel, das Männerhaus, eigentlich papuanischen Ursprungs sei[434] und
bringt dafür einige Anhaltspunkte, woraus er schliesst, dass in ganz
Melanesien früher derartige Einrichtungen bestanden. +Lippert+ hat es
wahrscheinlich zu machen versucht, dass sich an vielen Orten und zu
verschiedenen Zeiten +zwei+ Gruppen von Organisationen zeigten: die
eine bestehend aus Frauen, Männern und Kindern, die andere aus Männern
und Jünglingen. Die wesentliche Unterscheidung liegt ihm zufolge in
der verschiedenen Art des Nahrungserwerbs und der davon abhängigen
Beschäftigungsweise. Diese Männerverbände standen den Familienverbänden
gegenüber, und +Lippert+ meint, dass durch den Übergang der Männer
von der Jagd zur Viehzucht diese Doppelorganisation nur noch mehr
gefestigt werden konnte.[435] Allein auf den Palau- und Mortlockinseln,
wo das Doppelhaus so scharf in den Vordergrund tritt, hat ein solcher
Übergang zur Viehzucht niemals stattfinden können, und ebensowenig
auf der übrigen Eilandsflur des Grossen Ozeans. Wenn also auf diesen
bei ihrer Entdeckung Frauen und Männer eine vollkommen getrennte
Wirtschaft führten, so scheint mir der Grund hauptsächlich in einstigen
matriarchalischen Zuständen zu liegen, welche der Männerwelt noch eine
weit grössere Unabhängigkeit von der „Familie“ zuwiesen. Im Grunde
genommen war und ist überall, wo das Matriarchat obwaltet, immer noch
keine Familie in unserem Sinne vorhanden, d. h. ein Verband, in welchem
die natürlichen Beziehungen zwischen Mutter und Kind, zwischen Mann und
Frau vertreten und geschützt erscheinen. Die matriarchalische „Familie“
ist immer noch ein viel weiterer Begriff als der, welchen wir heute
mit diesem Worte verbinden, eigentlich den ganzen Clan oder die Sippe
umfassend.
Verglichen mit der Ungebundenheit der urzeitlichen „Muttergruppe“
ist allerdings in der matriarchalisch geordneten Gesellschaft schon
grössere Regelmässigkeit und Festigkeit im Verkehre der Geschlechter
bemerkbar. Immerhin zeigt sie in ihren Sitten noch zahlreiche
Spuren der älteren freiheitlichen Epoche. Von einer +Wertschätzung
jungfräulicher Keuschheit+ ist noch keine Rede. Nach dem, was +Hugo
Zöller+ selbst gesehen und was man ihm erzählt hat, scheint so etwas
wie Keuschheit, dem Begriffe wie der Wirklichkeit nach, im Nigirdelta
nicht bloss unbekannt, sondern auch den Leuten +unverständlich+ zu
sein. Es giebt dort keine Festung, die nicht jeder, der sie sah, auch
besiegte, wenn er kam.[436] Heute noch sind die Ideen der Australier
über die Keuschheit der Jungfrauen gleich Null;[437] in Melanesien
ist der geschlechtliche Umgang den Mädchen meistens unbehindert, wie
denn auch in Polynesien zur Zeit der Entdeckung die ungebundenste
Zügellosigkeit herrschte. Auf der Markesasinsel Nukuhiwa konnten die
Mädchen ungehindert und ohne ihre Familie zu entehren, dem Hange ihrer
Sinnlichkeit nach Wohlgefallen frönen,[438] ja, es wurde erwachsenen
Mädchen zur Schande angerechnet, wenn sie, von den Männern verachtet,
keine Gunstbezeugung austeilen konnten, und ein Mädchen sah sich desto
mehr geschätzt, je mehr sie Liebhaber gehabt[439] -- eine Ansicht, die
sehr häufig und bei den verschiedensten Völkern wiederkehrt. Auf den
Palau-Inseln, wo schon patriarchalische Polygamie herrscht, leben im
Männer-_Bai_ stets zur Bedienung junge Mädchen, _Armungul_, welche an
dem freien ungebundenen Leben, das sie dort führen, grossen Gefallen
finden. Die Armungul bleiben gewöhnlich drei Monate lang in dem Bai,
lernen hier den Männern dienen und ihnen gehorsam sein, und wenn sie
zurückkehren, so bringen sie ihren Eltern ein hübsches Stück Geld
mit. Es ist dies, so denkt das weibliche Volk auf den Palau, eine
köstliche Sitte.[440] Oft entflieht ein ganzer Weiber-Clöbbergöll
nächtlicherweile zu einem Männer-Clöbbergöll einer andern Insel;
wenn nämlich ein junger Mädchen-Clöbbergöll in das richtige Alter
kommt, treibt es ihn irgend wohin zu gehen, und keines der Mädchen
dürfte dann zurück bleiben, auf die Gefahr hin, von ihren Eltern
ausgescholten zu werden und keinen Mann finden, da sie in den Ruf käme,
ein ungeschicktes Mädchen zu sein, das nicht zur Frau tauge. Aber die
andern, wenn sie heimkehren, verheiraten sich rasch.[441] Ähnlich
denken und handeln die algerischen Araber vom Stamme der Uled Naïl.
Sobald die Töchter im elterlichen Hause reif geworden, schickt sie der
Vater nach der nächsten grösseren Stadt, besonders nach Biskra, damit
sie dort mit ihren Reizen so viel Geld als möglich verdienen. Die
Töchter folgen den väterlichen Ratschlägen auch willig, und es erhält
diejenige, welche mit Schätzen reich beladen heimkommt, am frühesten
einen Gatten, keineswegs der Schätze wegen, die ja dem Vater gehören,
sondern des Anwertes halber, den sie in der Fremde gefunden.[442]
Sogar bei den gesitteten Japanern kommt es nicht selten vor, dass ein
Vater aus den niedrigen Ständen seine Tochter auf eine bestimmte Zeit
einem _Yoshiwara_ (Freudenhause) überlässt,[443] was der Achtung des
_Musme_ (Mädchen) keinen Eintrag thut. Bei den Wotjäken ist es geradezu
schimpflich für ein Mädchen, wenn sie wenig von den Burschen aufgesucht
wird.[444] Die zum Christentume bekehrten Tagalen der Philippinen sehen
auch heute noch nicht auf Jungfräulichkeit; die Mädchen geben sich, wie
in der früheren Heidenzeit, ohne weiteres jedem Liebhaber preis.[445]
Besondere Achtung jungfräulicher Keuschheit lässt sich auch jenen
Völkern nicht nachrühmen, welche zwar sonst in diesem Punkte sehr
ängstlich, dennoch den Töchtern gestatten, mit dem Bewerber im
Konkubinate zu leben, weil es vor allem gilt, die Fruchtbarkeit des
Mädchens zu erproben. So thun z. B. die Igorroten auf Luzon. Wird
das Mädchen binnen einer bestimmten Frist schwanger, so findet erst
die Hochzeit statt, im entgegengesetzten Falle tritt der Bräutigam
zurück.[446] Auch bei den oben genannten Wotjäken ist es für ein
Mädchen ehrenvoll, Kinder zu haben; sie bekommt dann einen reicheren
Mann und ihr Vater einen höheren _Kalim_ (Brautpreis) für sie bezahlt.
Sogar bis in den Kreis unserer Kulturvölker hat diese den geläuterten
Begriffen der Keuschheit widersprechende Wertschätzung der vorehelichen
Schwangerschaft sich geflüchtet. Thatsache ist, dass in einigen
Gegenden Englands, wie +Staniland Wake+, ein ausgesprochener Gegner
unserer Anschauungen, selbst einräumt, ein Mädchen nur dann einen
Gatten findet, wenn es früher schon ein Kind geboren;[447] und in der
niederländischen Provinz Seeland ist, wie +Henri Havard+ berichtet,
die Keuschheit den Mädchen eine Last, von welcher sie sich frühzeitig
zu befreien wissen.[448] Als Jungfrau tritt dort ein Mädchen fast
niemals in die Ehe, wohl aber meist in schon vorgerücktem Zustande der
Schwangerschaft; dies geht soweit, dass in vielen Fällen dieselbe als
unbedingte Notwendigkeit erachtet und ihr Ausbleiben zum thatsächlichen
Ehehindernis wird,[449] und man merke wohl, dass dabei der Verkehr
des Mädchens durchaus nicht auf +einen+ Verehrer beschränkt ist.
Ziemlich ähnlich liegen die Dinge in der bäuerlichen Bevölkerung von
Oberösterreich und Oberbayern, wie in den Alpenländern überhaupt.
Die Begriffe von geschlechtlicher Ehre im modernen Sinne sind dort
noch fast unbekannt. An eine uneheliche Geburt knüpft sich weder für
die Mutter, noch das Kind irgend welcher besonderer Makel, für das
Mädchen selbst dann noch kaum, wenn es mehrere Kinder von verschiedenen
Vätern zur Welt bringt.[450] Ein erst siebzehnjähriges, aber schon
schwangeres Mädchen in Tölz rühmte sich mir gegenüber geradezu ihres
Zustandes, „da ja damit die Welt sehe, dass sie etwas wert sei“. Das
sogenannte „Fensterln“, das nächtliche Anklopfen des Burschen an
den Kammerfenstern des „Dirndls“, das nur dann vergeblich bleibt,
wenn der Bursch nicht „der rechte“ ist oder andere Hindernisse das
Hineinschlüpfen in die Kammer des Mädchens verwehren, ist ein uralter,
weit verbreiteter und durch keine Macht der Welt auszurottender
Brauch in den Alpen, welchen das einsame Leben der Sennerinnen in
den Almhütten noch unterstützt. So hat denn Professor +Josef Sepp+,
ein Tölzer Kind und genauer Kenner seiner Heimat, den bezeichnenden
Ausspruch wagen dürfen, dass fast alle Mädchen im Gebirge Maria
heissen, aber von der heiligen Jungfrau nichts besässen, als eben nur
den Namen und -- das Kind. Auch in der Schweiz herrscht in vielen
Kantonen noch die wohl aus burgundionischen Zeiten herstammende Sitte
des „Kiltganges.“ Damit, oder wie es in einigen Alpengegenden heisst,
„z' Licht goh“, bezeichnet man im allgemeinen die nächtlichen Besuche
junger lediger Bursche bei heiratsfähigen Mädchen. Uneheliche Kinder
sind das endliche Ergebnis. Die Eltern wissen es, müssen es aber
geschehen lassen, wenn sie ihre Töchter unter der Haube sehen wollen,
-- weil es einmal so Sitte ist; denn der Kiltgang, wo er Volksbrauch,
ist so allgemein, dass arm und reich demselben huldigen. Es giebt
auch in der Schweiz nicht wenig einsichtsvolle Leute, welche dem
Kiltgang ernstlich das Wort reden.[451] Eine ähnliche „Freierei“ ist
in Norwegen üblich.[452] Herben Sittenrichtern mag es nur zu mässigem
Troste gereichen, zu erfahren, dass schon die alten Vedalieder davon
erzählen, wie der Jüngling nächtlicherweile ins Elternhaus und in die
Kammer seines Mädchens gelangt,[453] was +Weinhold+ zu interessanten
Vergleichen mit dem Brauche des Kiltganges veranlasst, der übrigens
nach +Elphinstone+ auch „feste Sitte bei vielen Afghanen und Stämmen
des nordwestlichen Indiens“ geworden sei.
Genau betrachtet verhält es sich mit der jungfräulichen Keuschheit wie
mit der Schamhaftigkeit. Auch sie ist bei den verschiedenen Völkern
keineswegs gleichmässig ausgebildet, und es lassen sich in deren
Wertschätzung eine Unzahl fein abgetönter Schattierungen von den
rohesten bis zu den gesittetsten Völkern verfolgen. Auch sie ist ein
erst spät erworbener Kulturschatz, und wenn sogar inmitten gesitteter
Nationen, wie obige Beispiele darthun, derselbe nicht immer seinem
vollen Werte nach gewürdigt wird, so hat man darin sicherlich nicht mit
dem Entartungsapostel Dr. +Schneider+ ein Unvermögen der Überlieferung
und des Beispiels christlicher Zucht und Sitte, sowie der durch beide
beeinflussten staatlichen Gesetzgebung und des öffentlichen Anstandes
zu erkennen;[454] vielmehr sind alle die aufgezählten Faktoren
bislang unfähig gewesen, die Ehe und die damit zusammenhängenden
Begriffe zu jener Reinheit zu erheben, welche im Hirne der Träumer
als ursprünglicher Zustand spukt, bevor „die zerstörende Macht der
Sünde, welche in der fleischlichen Lust kulminiert“,[455] zu den
geschlechtlichen Verhältnissen der erforschbaren Perioden geführt.
Einen Beweis für dieses Paradoxon vermag natürlich niemand zu
erbringen, und dasselbe gewinnt auch keinerlei Stütze durch die Frage:
wie es denn glaublich sei, dass der tierische Urmensch lediglich durch
die Erwägung von Nützlichkeitsgründen vom Hetärismus abgelassen und
allmählich zur Einzelehe sich bequemt habe? Sicherlich war es nicht die
+Erwägung+ von Nützlichkeitsgründen, welche den Menschen auf diesen
Pfad leitete, sondern der Weg war durch die Notwendigkeit und den Gang
vorgezeichnet, welchen die Entwicklung jeweils bei jedem Volke nahm.
Die Entartungstheoretiker geben sich alle erdenkliche Mühe, Beispiele
von niedrig stehenden Stämmen zusammenzutragen, welche doch durch
auffallende Sittenreinheit glänzen. Ist die Zahl solcher Beispiele
auch keine übermässig grosse, so widerspricht doch die Völkerkunde
diesem Beginnen nicht. Wie ist es nun glaublich, so möchte ich dagegen
fragen, dass diese im paradiesischen Unschuldskleide prangenden
Menschenkinder, welche vor andern so viele „Tugenden“ voraus haben,
nicht mit deren Hülfe ihrer sonstigen äussersten Kulturarmut sich
entwinden konnten? Oder klingt es nicht wahrscheinlicher, dass die
Entwicklung der einzelnen Völker, je nach Massgabe der sie umgebenden
und beherrschenden Medien und je nach Massgabe ihrer inneren Anlagen,
eine verschiedene gewesen und die einen früher, die anderen später zur
Ausbildung dieser oder jener Seite des Gesamtkulturlebens geführt habe?
Kennt also die Völkerkunde, um zum Ausgangspunkte dieser Betrachtung
zurückzukehren, eine Anzahl sehr roher Stämme, welche trotzdem die
Tugend ihrer Mädchen auf das strengste hüten, so ist daraus doch
keineswegs zu schliessen, dass die weitverbreitete Ungebundenheit
der Mädchen, welche ihren Gefühlen keinen Zwang anthun und dem
Bedürfnisse ihres Triebes in vollem Masse genügen, eine Folge späterer
Entsittlichung und als nichts Natürliches, Ursprüngliches anzusehen
sei. Zuverlässig sind auch jene Tugendsamen von der Ungebundenheit
erst allmählich zur Keuschheit gelangt, denn auch sie sind, sowie
wir sie heute kennen, dem Urzustande längst entrückt. Zur Ausbildung
jener Tugend, d. h. zum Erlangen jenes Bruchteiles der Gesittung,
mochten aber bei diesen Geschichtslosen besondere Umstände hindrängen,
vielleicht die nämlichen, welche ihr Zurückbleiben auf andern
Kulturgebieten verschuldeten.
[412] +Henri Duveyrier+. _Les Touaregs du Nord._ Paris 1864. Bd. I. S.
337. 397.
[413] A. a. O. S. 393.
[414] +Ladislaus Magyar+. Reisen in Südafrika in den Jahren 1849 bis
1857. Pest u. Leipzig 1859. Bd. I. S. 284.
[415] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. II. S. 131-132.
[416] +Werner Munzinger+. Ostafrikanische Studien. Schaffhausen 1864.
S. 555.
[417] +Munzinger+. A. a. O. S. 490. Der ehrliche Schweizer, welcher
wohl keine besonderen familiengeschichtlichen Studien gemacht hatte,
kann sich diese Form der Familie gar nicht erklären, zumal bei den
Barea, wo die Ehe streng sittlich und Ehebruch höchst selten ist.
[418] +Livingstone+. _Narrative of an expedition to the Zambesi and its
tributaries._ London 1865. S. 162.
[419] +Semper+. Die Palau-Inseln. S. 114. Ob auch im übrigen
Mutterrecht und Mutterfolge herrsche -- wie es wohl wahrscheinlich ist
-- vermochte Semper nicht zu enträtseln.
[420] +Kubary+ in den „Mitteil. d. Geograph. Gesellsch. von Hamburg“
1878 bis 1879. S. 244-247.
[421] +Lippert+. Geschichte d. Familie. S. 35.
[422] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S. 101.
[423] Ausland 1858. S. 431.
[424] Globus. Bd. III. S. 272.
[425] +Hellwald+. Naturgesch. d. Menschen. Bd. I. S. 175.
[426] Dr. +Gustav Nachtigal+. Sahara und Sudan. Ergebnisse
sechsjähriger Reisen in Afrika. Berlin 1881. Bd. II. S. 675.
[427] +Leopold Katscher+. Bilder aus dem chinesischen Leben mit
besonderer Rücksicht auf Sitten und Gebräuche. Leipzig u. Heidelberg
1881. S. 320.
[428] Vgl. Dr. +Wilhelm Stricker+. Ethnographische Untersuchungen
über die kriegerischen Weiber (Amazonen) der alten und neuen Welt, im
„Archiv f. Anthrop.“ B. V. S. 220-225.
[429] +Humboldts+ Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. III. S. 399.
[430] Globus. Bd. XXXI. S. 334.
[431] +Peschel+. Völkerkunde. S. 233.
[432] +Kubary+. A. a. O. S. 250-252.
[433] +Seemann+. Viti. S. 110.
[434] +Semper+. Palau-Inseln. S. 367-368.
[435] +Lippert+. Kulturgesch. in einzelnen Hauptstücken. Abt. II. S.
43-48.
[436] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 90.
[437] Nach +Paul Topinard+ in der _Revue d'Anthrop._ 1872. S. 315.
[438] +Langsdorff+. Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. Bd. I. S.
206.
[439] A. a. O. Bd. I. S. 128.
[440] +Semper+. Die Palau-Inseln. S. 48. 65.
[441] A. a. O. S. 324.
[442] Dr. +Bernhard Schwarz+. Algerien. Leipzig 1881. S. 229. P. +de
Tchihatcheff+. _Espagne, Algérie et Tunisie._ Paris 1880. S. 290.
[443] J. J. +Rein+. Japan nach Reisen und Studien. Leipzig 1881. Bd. I.
S. 495.
[444] +Max Buch+. Die Wotjäken. Eine ethnologische Studie. Stuttgart
1882. S. 45.
[445] +Blumentritt+. Ethnographie der Philippinen. S. 15.
[446] A. a. O. S. 27-28.
[447] _Revue d'Anthropologie_ 1874. S. 737.
[448] +Henri Havard+. _La Hollande pittoresque. Le coeur du pays._
Paris 1878. S. 219.
[449] A. a. O. S. 221-222. Als Havard sich erkundigte, warum ein
auffallend hübsches Mädchen noch keinen Mann gefunden, ward ihm die
Antwort: „Was wollen Sie, Grietje ist ein schönes Mädchen, aber sie
kann kein Kind bekommen. Die Liebhaber fehlen ihr sicherlich nicht,
aber die Kirmessen vergehen und es kommt zu nichts; da ziehen sich die
Verehrer wieder zurück.“
[450] +Arthur Müller+. Geschichten aus den Bergen. (Wiener „Presse“
vom 28. August 1872.) Diesem Gewährsmanne teilte ein k. bayerischer
Notar, der in einem durch die Schönheit seiner Lage weit berühmten Orte
des Hochgebirges amtete, mit, dass er unter anderen einen Ehevertrag
abgeschlossen habe, dem zufolge die betreffenden beiden Brautleute
sich verpflichteten, nicht weniger als vier verschiedene wilde Zweige
von Sprösslingen, zwei dieser Zweige von der Braut mit verschiedenen
Männern, zwei vom Bräutigam mit verschiedenen Mädchen, vor der Hochzeit
gezeugt, in ihren neu zu begründenden Haushalt aufzunehmen, so dass
also, wenn von ihrer Seite noch Kinder hinzukommen, nicht weniger als
fünf verschiedene Sorten von Sprösslingen mit verschiedenen Vätern und
Müttern unter +einem+ Dache zusammen hausten.
[451] Globus. Bd. VIII. S. 64. H. A. +Berlepsch+. Die Alpen in Natur-
und Lebensbildern. Jena 1871. S. 468.
[452] +Hartung+ u. +Dulk+. Fahrten durch Norwegen und die Lappmark.
Stuttgart 1877. S. 244-245.
[453] S. +Lefmann+. Geschichte des alten Indiens. Berlin 1880. S. 98.
[454] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 424.
[455] A. a. O.