XII.

Einrichtungen und Sitten im Matriarchat.

Voraussichtlich kann die Liste der Völker, bei welchen gegenwärtig

noch reines Matriarchat herrscht, nicht mehr gross sein; in den

Rechtseinrichtungen, besonders in der Erbfolge, sind aber dessen

Spuren noch vielfach sehr deutlich wahrnehmbar. Die meisten Spuren

des Matriarchats bewahrt +Afrika+. Wenn man im schwarzen Erdteile,

vom mittelländischen Meere und dessen Küstenbewohnern ausgehend,

west- und südwärts bis zum Kap der Guten Hoffnung und von hier

nordöstlich bis zum Sambesistrome umschreitet, wird man finden,

dass die grosse Mehrzahl der Stämme -- an der Westküste fast alle

ausnahmslos -- reines oder modifiziertes Mutterrecht üben. Dieser alten

Familienverfassung hängt sogar ein Volk an, welches nicht bloss noch

ein nomadisches geblieben ist, sondern obendrein den Islâm angenommen

hat, eine Religionsform, welche strenge auf dem patriarchalischen

Prinzip aufgebaut ist. Dennoch folgt bei den verschiedenen Stämmen

der Berber oder Tuareq, welche sich in Tunis und Algier, über alle

Oasen des nördlichen Afrika, sowie über die ungeheuren Ebenen der

westlichen Sahara nördlich vom Senegal verbreiten, das Kind dem

Blute der Mutter. Der Sohn eines Sklaven und einer Edlen bleibt

ein Edler; jener eines Edlen und einer Sklavin ist ein Sklave. Im

allgemeinen verleiht bei den Berberstämmen die Mutter dem Kinde den

Rang, sei der Vater wer da wolle, und ein Volksspruch drückt dieses

Verhältnis sehr kategorisch mit den Worten aus: „Der Schoss färbt das

Kind.“ Endlich erbt der Schwestersohn nicht bloss die Privatgüter,

sondern auch die öffentlichen und mitunter selbst die priesterlichen

Würden.[412] Diese Einrichtungen sind zweifellos sehr alt, älter

jedenfalls als die Annahme des Islâm bei den Berbern, denn seitdem

sind ausnahmsweise einige Stämme, die sich deshalb _Ebna-Sid_ d. h.

„Söhne ihres Vaters“ nennen, zur Agnation übergegangen, während die

der alten Sitte treu gebliebenen als _Beni-Ummia_ d. h. „Söhne ihrer

Mutter“ bezeichnet werden.[413] Verwandtschaft durch die Mutter allein

findet sich ferner im Westen bei den Wolof, dem grossen, den breiten

Gürtel vom unteren Senegal im Westen bis Darfur im Osten bewohnenden

Volke der Fulah oder Fulbe, den Torodo, Mischlingen von Fulbe und

Negern, den Serakole, Mandingo, Fanti, Aschanti und überhaupt längs

der ganzen Goldküste; weiter südlich im Königreich Dahomeh und an der

Guineaküste; in Kongo und Loango, in Angola, ferner bei den Kimbunda

und den Bihe. Mutterrecht üben endlich die Dama und die Ova-Herero im

südlichen Westafrika. Überall besteht bei diesen Völkern die rechtliche

Einrichtung, dass das Kind in Rücksicht seines Standes der Mutter,

nicht dem Vater zu folgen pflegt. Die Kinder sind Freie oder Sklaven,

gehören dem fürstlichen Geschlechte, dem Adel oder dem gemeinen Volke

an, je nachdem dies mit der Mutter der Fall ist: so bei den Mandingo

und in Akkra wie in Loango und Kongo. In Sierra Leone werden die Kinder

nur nach der Mutter genannt. Bei den Kimbunda, welche schon eheliche

Verbindungen kennen, gehören die Kinder dem Mutterbruder. Der Vater hat

gar keine Gewalt über sie, selbst so lange sie minderjährig sind und

unter seiner Obhut stehen. Auch beerben die Söhne nicht ihren Vater,

sondern ihren Oheim, und dieser kann mit unumschränkter Vollmacht über

sie verfügen, ja sogar im Notfalle sie verkaufen.[414] Zeugnisse für

die Mutterfolge sind ferner vorhanden für die Aschanti, Akwapim und

Kommi, welch letztere nach +Duchaillu+ den von einem Kommi mit einem

fremden Weibe gezeugten Sohn nicht für einen Kommi ansehen. Die Würde

des Königs ist bei den Negern meist erblich, geht aber gleichfalls auf

den Bruder oder den Schwestersohn des Königs über. Nach arabischen

Schriftstellern des elften Jahrhunderts ging die Regierung in Ganah, in

Walata und bei den Mandingo überhaupt an den Bruder oder Mutterbruder

über. Der vielgereiste +Ibn Batuta+ erwähnt dasselbe Prinzip der

Erbfolge bei den Negern, und im Lande Bedscha fand nach +Makrizi+

ebenso die Vererbung der Regierung auf den Schwestersohn statt, wie

dies in Nubien in alter Zeit der Fall war. Auch in Rhât oder Ghât,

wo die Töchter Haupterben sind, die Söhne aber nichts vom Vater,

sondern nur von der Mutter und durch sie erben, ist diese Nachfolge

gebräuchlich. Wo die Fulah von Mandingo beherrscht werden, erbt der

Thron -- wie bei den Mauren am Senegal, den Serakole, den Mandingo

von Bambarra, Wulli und Tenda -- auf den Bruder fort, und dasselbe

geschieht bei den ersteren auch mit der Würde der Dorfhäuptlinge. Bei

den Wolof in Cayor erben die Brüder, dann erst die Söhne nach ihrer

Reihenfolge das Reich, in Wallo das älteste Kind der ältesten Schwester

des Königs oder das der verstorbenen Königin. In Bondu wird meist

der Bruder des verstorbenen Königs zum Nachfolger gewählt. Bei den

Serere folgt der Mutterbruder, dann der Schwestersohn; in Aschanti der

Bruder, nach welchem der Schwestersohn, dann der Sohn des Verstorbenen,

endlich der erste Vasall des Reiches das nächste Recht hat. In Iddah

folgt häufig der Schwestersohn. In Südafrika überhaupt ist dieselbe

Thronfolge gebräuchlich. In Kongo und Loango haben der älteste Bruder,

der Mutterbruder des Königs und die Schwesterkinder des letzteren das

erste Anrecht auf den Thron; schon vorher bekleiden sie die höchsten

Ämter des Reiches und rücken allmählich in diesen auf, wenn eines der

höheren erledigt wird.[415]

Setzen wir unsere Durchmusterung afrikanischer Völkerschaften fort,

so stehen die Negerstämme im allgemeinen unter Mutterrecht. Im Sudan

folgte nach +Ibn Batuta+ der Schwestersohn. Was +Werner Munzinger+ von

Kordofan berichtet,[416] deutet darauf hin, dass auch dort Neffenrecht

nicht unbekannt ist, ebenso in Nubien, dann bei den Barea und Bazen im

Süden von Ägypten. Dort erbt in

erster Linie: der Bruder von gleicher Mutter,

zweiter „ der älteste Sohn seiner ältesten Schwester,

dritter „ der zweite Sohn der ältesten Schwester,

vierter „ der Sohn der jüngeren Schwester,

fünfter „ die Schwester des Erblassers,

sechster „ ihr Schwesterkind.

Die Güter gehen also nur an die Geschwister und an ihre Nachkommen

von weiblicher Seite. Das gleiche Prinzip ist auch für die Blutrache

durchgeführt, indem nur Bruder und Schwesterkind dafür verantwortlich

sind, während die eigenen Kinder das Blut ihres Vaters gar nichts

angeht.[417] Auch bei den Bogos und den benachbarten Völkern spielt

das Schwesterkind eine sehr bevorzugte Rolle; es hängt innig mit

seiner Mutterfamilie zusammen und geniesst ihr gegenüber eine gewisse

Straflosigkeit. Ein Neffenerbrecht fand +Livingstone+ auch bei den

Negern an den Kebrabasafällen des Sambesi,[418] und ein genaues

Bild von Mutterfamilie und Mutterrecht bieten die gleichfalls am

Sambesi inmitten von Hirten wohnenden feldbautreibenden Balonda.

Matriarchalische Gewohnheiten sind endlich bei den endogamen Hova auf

der grossen Insel Madagaskar erhalten.

Nicht minder war auch in Amerika zur Zeit der Entdeckung das

Mutterrecht in grösster Verbreitung vorhanden. Ganz rein stand

dasselbe in Übung bei der ganzen ungeheuren Zahl der Jägervölker

von der Mündung des Mississippi bis zu den Felsengebirgen und von

Kalifornien bis zur Hudsonsbai. Das Gleiche gilt von den Völkern des

mittleren und in beschränkterer Weise auch von denen des südlichen

Amerika. Auf durchgebildetes Mutterrecht und Matriarchat stösst

man dagegen in einigen Teilen Ozeaniens und bei den Malayen des

ostindischen Archipels. Ich will daher bei diesen Gruppen länger

verweilen.

Auf allen Inseln der Karolinen- und der Marshall-Gruppe, mit einziger

Ausnahme der Insel Yap, ist der Ausgangspunkt der gesellschaftlichen

Einrichtungen derselbe, nämlich ein durch die Einheit des +weiblichen+

Blutes bedingter Stamm. Ganz die nämliche Verfassung besass einst auch

Polynesien, indem die Nachkommenschaft einer Frauenlinie den Vorzug

hatte und z. B. Häuptlingstitel und Würden auf den Bruder, nicht auf

den Sohn des Vaters übergingen. Die mittleren Karolinen, insbesondere

die Mortlock-Gruppe, scheinen nach +Johann Kubarys+ ausführlichen

Mitteilungen diese Stammesverfassung am reinsten erhalten zu haben.

Zu einem Stamme gehören Individuen beiderlei Geschlechts, welche

ihre Abkunft der Überlieferung zufolge von einer und derselben Frau

ableiten können. Es herrscht strenge Exogamie. Die Mitglieder eines

Stammes oder richtiger Clans, beiderlei Geschlechts, betrachten sich

als Geschwister und dürfen sich weder geschlechtlich vermischen,

noch körperlich oder moralisch schädigen. Die Bande der Bluts- oder

Stammesverwandtschaft bestehen ohne Rücksicht auf Entfernung und

geographische Verteilung. Diese Grundgesetze der Stammesverfassung

wurden von den ersten Einwanderern aus ihrer Heimat mitgebracht.

Da aber die Einwanderung keine gleichzeitige und einmalige für die

verschiedenen Stämme war, so kamen auf verschiedenen Inseln einzelne

Stämme mehr zur Geltung; jedoch fanden sie sich sämtlich auf beinahe

jeder Insel vertreten. Sobald daher die Bewohner einer Insel einen

Staat, d. h. ein nach aussen als politische Einheit wirkendes Ganzes

bilden, finden sich Mitglieder eines und desselben Stammes oder Clans

in verschiedenen Lagern vor und es tritt dann der Fall ein, dass zwei

einander gegenüberstehende Krieger sich nichts zu Leide thun, ja sich

im Kampfe ausweichen müssen, sobald sie sich als „_Puipui_“, d. h. als

Verwandte, die sich nicht töten oder beschädigen dürfen, erkannt haben.

Das Puipui also ist stärker als der Begriff „Staat“, als die politische

Unabhängigkeit desselben. Staaten bekämpfen sich demnach nur innerhalb

ihrer sich gegenseitig fremden Stämme. Wenn eine Insel die Stämme A und

B hat, eine andere aber auch von denselben bevölkert ist, dann wird A

der einen Insel mit B der anderen, B der ersteren mit A der letzteren

kämpfen müssen. Ein Stamm nach vorstehender Art ist nicht von Dauer,

weil Männer und Frauen desselben keine Verbindungen eingehen dürfen. Zu

seinem Fortbestehen muss er mit einem andern Stamme in Berührung treten

und so eine Nachkommenschaft zu erzielen suchen.

Je mehr Frauen zu einem Stamme gehören, desto mehr Verbindungen

und Nachkommenschaft, desto grösser demnach die Wahrscheinlichkeit

seines höheren Bestehens. Hieraus entspringt die bevorzugte Stellung

der Frau, welche ihren Ausdruck darin findet, dass die älteste Frau

des Stammes als dessen +gesellschaftliches+ Haupt angesehen und mit

besonderer Achtung behandelt wird. Einfluss und Bedeutung der Frauen

im Stamme, besonders der ältesten Frau, ist auf den verschiedenen

Inseln der Karolinen verschieden. Das Verhältnis scheint von den

Bedingungen abzuhängen, in welcher sich die Stämme vereinigten, um

Staaten zu bilden. Die älteste Frau des Stammes heisst überall, ebenso

wie das männliche politische Haupt des Stammes: „Häuptling“. Auf den

Palau-Inseln oder westlichen Karolinen stehen der ältesten Frau der

Familie, der Königin der Frauen, eine Anzahl Frauenhäuptlinge zur

Seite, welche den _Rupak el Dil_ ausmachen und von grossem Einfluss auf

die Gesellschaft sind. Ganz ebenso verhält es sich bei den Tip, den

völlig dem Puipui entsprechenden Stämmen auf der Insel Ponape. Auch die

Thronfolge vererbt sich auf den Palau in der weiblichen Linie, aber es

sind immer nur die männlichen Kinder der Schwester des Königs, welche

den Thron besteigen.[419] Ebenso besteht bei den Mortlockern immer

neben den weiblichen ein männlicher Häuptling, nämlich der älteste Mann

aus der ältesten Familie, und dieser ist das +politische+ Haupt des

Stammes.[420]

Wie ersichtlich, herrschen auf der Stufe des Matriarchats mitunter

+zwei+ Gewalten gleichbedeutend neben einander: eine soziale und eine

politische. Die erstere ruht in den Händen der Frau, die „Herrin ist

im Hause,“ +aber nichts mehr+, während der Mann sich noch nicht um die

Angelegenheiten der Familie, zu der er nur in einem nebensächlichen

Verhältnisse steht, bekümmert und daher hauptsächlich den auswärtigen,

die Gesamtheit betreffenden Dingen -- der Politik, wenn man so sagen

dürfte -- sich zuwendet. Es war daher sicherlich ein Fehler +J. J.

Bachofens+, wenn dieser verdiente Forscher Matriarchat und Mutterfolge

mit allgemeiner Weiberherrschaft verwechselte, was sehr zweierlei ist.

Das Matriarchat begründet die Herrschaft der Frau im Hause, erhebt

sie zum Familienoberhaupt, ist aber noch lange keine +Gynaikokratie+,

worunter eine Weiberherrschaft im Staate zu verstehen wäre. Wohl ist

es denkbar, dass die Herrschaft der Frau im Hause, in der Familie,

unter günstigen Umständen sich weit genug entwickeln konnte, um der

Frau auch im politischen Leben eine grosse Rolle anzuweisen. Wie auf

den Palau besitzen bei vielen Völkern die Frauen, namentlich die

bejahrteren, bedeutenden Einfluss -- so ehedem bei den Germanen -- und

beteiligen sich an den Ratsversammlungen, in welchen sie Stimmrecht

üben, wie bei vielen Indianern Nordamerikas, namentlich den Odschibwä,

Navajos, Natchez und Irokesen. Nicht selten fiel ihnen sogar die

wirkliche Häuptlingsschaft zu.[421] Mit dieser Würde bekleidet fand

man Weiber bei den Narraganset, Sogkonate, Winipeg und Krihk; auch

bei den Potowatomi wird Ähnliches erwähnt.[422] Die Nehannes, eine

kriegerische und ungestüme Horde der Athapasken, sollen einst von einem

Weibe geführt worden sein und als Oberst +Langberg+ die Komantschen

im Bolson de Mapimi besuchte, wurde dieser Stamm von einer alten Frau

angeführt. Doch will dies gerade nicht viel bedeuten, da bei diesem

Räubervolke sonst keine matriarchalischen Gebräuche zu bemerken

sind und im übrigen die Frauen eine sehr untergeordnete Stellung

einnehmen.[423] Beweiskräftiger ist, dass bei den Haidahindianern

Nordwestamerikas die Häuptlingswürde, ohnehin in weiblicher Linie

erblich, thatsächlich von Frauen erlangt wird.[424] Auch bei den

Südkaliforniern fällt die Häuptlingsschaft in Ermangelung eines

männlichen Erben an die nächste weibliche Erbin. Im australischen

Queensland ist die höchste Gewalt bei dem ältesten Weibe der Horde;

dieses hat, nach des Schweizers +Eduard Marcet+ Versicherung,

Macht über Leben und Tod und giebt den Kriegern, welche gegen den

Feind ausziehen, Befehle.[425] Auf der von Polynesiern bewohnten

Markesasinsel Nukuhiwa kennt man ebenfalls weibliche Häuptlinge,

„Atapeius“ geheissen, welche sehr oft in Vielmännerei leben. In Afrika

sind solche weibliche Oberhäupter keine Seltenheit, und dies ist sehr

bemerkenswert, da ja gerade der dunkle Erdteil die meisten Spuren

des Matriarchats erhalten hat. Dem ungemein gewissenhaften Forscher

+Dr. Gustav Nachtigal+ zufolge liegt südlich von den Njillem in

Centralafrika ein Ländchen, das stets von einer Frau -- _Mbang-Nê_ --

beherrscht werden soll. Der Bezirk ist unter der arabischen Bezeichnung

_Beled-el-Mrâ_, d. h. „Land der Frau“ oder unter dem Bagirmi-Namen

_Bê-Mbang-Nê_, d. h. „Land der Königin“ bekannt.[426] Endlich wird

einer der chinesischen Urstämme von einem Weibe beherrscht, das den

Titel _Noi-Tak_ führt. Die Unterthanen bringen ihrer Regentin die

denkbar grösste Ehrerbietung entgegen; sie sind als _Nue-Kun_, d.

h. „das von einer Frau regierte Volk“ bekannt und von den Chinesen

dieserhalb ganz besonders verachtet. Die Thronfolge ist auf die

weiblichen Mitglieder einer bestimmten Dynastie beschränkt.[427]

Ob sich nun irgendwo aus dieser +Teilnahme+ der Frauen an der

politischen Thätigkeit der Männer eine +Herrschaft+ über diese auch auf

+politischem+ Felde entwickelt hat (was erst recht „Gynaikokratie“ zu

heissen verdiente), wie +Bachofen+ annimmt, halte ich mit den meisten

Forschern für überaus zweifelhaft. Die uns zugänglichen Berichte

berechtigen noch lange nicht zu dieser ganz unwahrscheinlichen Annahme.

Was wir über das „Amazonentum“ wissen,[428] an welchem +J. J. Bachofen+

für Südamerika trotz der erschöpfenden Untersuchungen von +Martius+

und +Richard Schomburgk+ fest hält, ist zu dürftig, zu dunkel, um

eine feste Grundlage für die Hypothese einer solchen Gynaikokratie

abzugeben. Sieht man sich indes auch gezwungen, die Gynaikokratie,

wie sie nach der hellenischen Amazonensage ebensowohl wie nach der

erhitzten Phantasie spanischer Entdecker in Südamerika sich darstellt,

schlankweg zu verneinen, so ist es doch interessant, dass die Indianer

des Marañon die Sage von einem Stamme der _Aikeam-benanos_, d. h. „der

Weiber, die allein leben“ besitzen, welche sie an den Rio Cuchivero

versetzen, wie +A. von Humboldt+ berichtet.[429] Sehr überraschend ist

es aber, die nämliche Sage auch auf der weit entfernten Insel Neuguinea

wiederzufinden, wo nach der Angabe der Eingeborenen ein Bezirk oder

ein Eiland an der Südostküste _Haine Anna_ oder „Frauenland“ heisst,

welches der Reisende +S. Mac Farlane+ zu entdecken sich vergeblich

bemühte. Wie ihm die Eingeborenen der Südostküste erzählten, dürfen

Männer diesen Frauenstamm zwar besuchen, aber nur zum Zwecke der

Begattung, und es ist ihnen nicht gestattet, sich länger aufzuhalten,

bei Gefahr der Ermordung. Die männlichen Kinder, welche diese Weiber

gebären, werden bei der Geburt sofort getötet und nur die Mädchen

bleiben am Leben.[430]

Ist in staatlicher Hinsicht die Annahme einer Gynaikokratie im

Sinne eines thatsächlichen Weiberregiments kaum haltbar, so steht

doch andererseits eben so fest: für die +Familie+ -- aber auch

bloss innerhalb dieser -- bedeutet das Matriarchat die Herrschaft

der Frau, nicht im materiellen, sondern im gewohnheitsrechtlichen

Sinne. Altmeister +Peschel+ hat gewiss sehr mit Unrecht es als eine

„wenig glaubwürdige“ Ansicht verdächtigt, dass in den Anfängen der

menschlichen Gesellschaft die Mütter als Familienhäupter gegolten

hätten, „als ob“ -- so sagt er -- „von den sogenannten Naturmenschen

nicht das Recht des Stärkeren, sondern das Recht des Schwächeren

anerkannt worden wäre“.[431] Wäre diese, durchaus unzutreffende

Auffassung richtig, so würde sie freilich allein genügen, um jedweden

Glauben an einstige matriarchalische Zustände in der Vorzeit unseres

Geschlechtes zu verscheuchen, denn keine anderen als die Naturgesetze

schwangen damals wie heute ihr Szepter. Naturgesetz ist aber allein

das Recht der Stärkeren, und dieses würde auch +Peschel+ durch das

Matriarchat keineswegs gefährdet erachtet haben, wenn er die Zustände

und Einrichtungen bei den Karolineninsulanern und im malayischen

Archipel gekannt hätte, zu welchen ich nach dieser langen aber

unerlässlichen Abschweifung nunmehr zurückkehren will.

Ich sagte oben, dass unter den Mortlockinsulanern der älteste Mann

aus der ältesten Familie das politische Haupt des Stammes sei. Der

ganze Stamm nennt ihn seinen Häuptling: _Sómol_. Der Häuptling nennt

jedes Mitglied seines Stammes _Pui_, d. h. Schwester oder Bruder, ohne

Rücksicht auf das Alter. Stirbt ein Häuptling, so folgt ihm sein Bruder

oder, falls dieser fehlt, der nächste männliche Verwandte. Stirbt die

älteste Familie aus, so folgt die nächste, die folgende u. s. w., so

dass der letzte Mann des Stammes Häuptling werden kann, wenn an ihn

die Reihe kommt. Jedes Dorf für sich ist ein kleiner Stamm, ein Clan,

aus welchem die Nachkommenschaft des männlichen Teiles ausgeschlossen

und nur die des weiblichen beibehalten ist. Die durch die Bande der

Clanverwandtschaft aneinander geketteten Dörfer anerkennen ein Dorf als

den Sitz der Hauptfamilie, welche den Häuptling des Stammes liefert.

Jedes dieser Dörfer, dessen Bedeutung im Stamme in einer stufenweise

angeordneten Reihe bestimmt ist, kann das Hauptdorf werden, falls die

vorgehenden wichtigeren Dörfer ausgestorben sind.

Was nun die innere Stammesverfassung betrifft, so sind die Mitglieder

eines Stammes in kleinere Gemeinden geteilt, von denen jede eine

eigene Niederlassung: _Key_, und mit den dazu gehörenden Ländereien

_Bey_ geheissen, besitzt. Jeder Bey, der etwa dem Begriffe des Clan

entspricht, hat seinen männlichen Somol, den ältesten Mann der

Gemeinde, welcher diese nach aussen vertritt. Die Einrichtung des

Key -- ein grosses Haus (_Le Fel_), wo der Somol mit den männlichen

Bewohnern schläft, umgeben von kleinen Hütten, in welchen die Frauen

und Mädchen des Clan für sich allein oder erstere mit ihren Männern,

die nicht zum Stamme gehören, sich aufhalten -- ist bloss ein

sichtbarer Ausdruck der Stammesregel, dass die beiden Geschlechter sich

als Geschwister betrachten sollen. Der Key ist kein Dorf, in dessen

Häusern die Familien gemütlich zusammenleben, sondern die Frauen und

Männer sind aufs strengste geschieden. Nie wird ein Geschwisterpaar

in +einem+ Hause schlafen, sondern der Sohn schläft in dem _Fel_, die

Tochter mit ihrer Mutter im _Im_. Eine geschlechtliche Vermischung

seitens der Angehörigen eines Clan wird als die schreiendste

Blutschande betrachtet und würde bei allen Clangenossen ohne weitere

Umstände Rächer finden. Da nun die Männer ihre Weiber und sonstige

Frauengesellschaft ausserhalb des Key suchen müssen, sind sie fast

immer von ihrer Heimat abwesend. Die älteren Männer, welche eine Frau

von einem andern Stamme nehmen, müssen sich bei ihr aufhalten und das

ihr zugehörige Land bearbeiten. Sie besitzen ausserdem ihr eigenes

Land in ihrer Heimat, von wo sie die Erträgnisse meistenteils nach

der Familie der Frau bringen. Die jungen Männer, welche sich erst

Weiber suchen, treiben sich in fremden Dörfern umher, putzen sich,

um möglichst guten Eindruck auf die Töchter des Landes zu machen und

warten ungeduldig auf die Abendzeit, da dann gewöhnlich eine gesellige

Unterhaltung am Strande stattfindet, an der sich die Jugend beiderlei

Geschlechts unter Gesang und Tanz ganze Nächte hindurch ergötzt.[432]

Die so auffallende Sitte des getrennten Lebens der Geschlechter in

besonderen Häusern kehrt auch auf den Viti wieder, wo noch Mutterfolge

und Neffenerbrecht herrschen. Dort schlafen alle Männer gemeinsam in

einem _Bure_, während die Knaben wiederum ein Bure für sich des Nachts

benutzen, Frauen und Mädchen aber einzelne Hütten bewohnen.[433] Auch

auf den Palau, wo doch der Mann schon Herr im Hause ist, beobachten

wir deutlich umgrenzte Männer- und Weiberverbände, sogenannte

_Clöbbergöll_, wovon die ersteren im _Bai_, die letzteren im _Balai_

oder _Bli_ wohnen. Professor +Semper+ vermutet, dass das Bai oder

Fel, das Männerhaus, eigentlich papuanischen Ursprungs sei[434] und

bringt dafür einige Anhaltspunkte, woraus er schliesst, dass in ganz

Melanesien früher derartige Einrichtungen bestanden. +Lippert+ hat es

wahrscheinlich zu machen versucht, dass sich an vielen Orten und zu

verschiedenen Zeiten +zwei+ Gruppen von Organisationen zeigten: die

eine bestehend aus Frauen, Männern und Kindern, die andere aus Männern

und Jünglingen. Die wesentliche Unterscheidung liegt ihm zufolge in

der verschiedenen Art des Nahrungserwerbs und der davon abhängigen

Beschäftigungsweise. Diese Männerverbände standen den Familienverbänden

gegenüber, und +Lippert+ meint, dass durch den Übergang der Männer

von der Jagd zur Viehzucht diese Doppelorganisation nur noch mehr

gefestigt werden konnte.[435] Allein auf den Palau- und Mortlockinseln,

wo das Doppelhaus so scharf in den Vordergrund tritt, hat ein solcher

Übergang zur Viehzucht niemals stattfinden können, und ebensowenig

auf der übrigen Eilandsflur des Grossen Ozeans. Wenn also auf diesen

bei ihrer Entdeckung Frauen und Männer eine vollkommen getrennte

Wirtschaft führten, so scheint mir der Grund hauptsächlich in einstigen

matriarchalischen Zuständen zu liegen, welche der Männerwelt noch eine

weit grössere Unabhängigkeit von der „Familie“ zuwiesen. Im Grunde

genommen war und ist überall, wo das Matriarchat obwaltet, immer noch

keine Familie in unserem Sinne vorhanden, d. h. ein Verband, in welchem

die natürlichen Beziehungen zwischen Mutter und Kind, zwischen Mann und

Frau vertreten und geschützt erscheinen. Die matriarchalische „Familie“

ist immer noch ein viel weiterer Begriff als der, welchen wir heute

mit diesem Worte verbinden, eigentlich den ganzen Clan oder die Sippe

umfassend.

Verglichen mit der Ungebundenheit der urzeitlichen „Muttergruppe“

ist allerdings in der matriarchalisch geordneten Gesellschaft schon

grössere Regelmässigkeit und Festigkeit im Verkehre der Geschlechter

bemerkbar. Immerhin zeigt sie in ihren Sitten noch zahlreiche

Spuren der älteren freiheitlichen Epoche. Von einer +Wertschätzung

jungfräulicher Keuschheit+ ist noch keine Rede. Nach dem, was +Hugo

Zöller+ selbst gesehen und was man ihm erzählt hat, scheint so etwas

wie Keuschheit, dem Begriffe wie der Wirklichkeit nach, im Nigirdelta

nicht bloss unbekannt, sondern auch den Leuten +unverständlich+ zu

sein. Es giebt dort keine Festung, die nicht jeder, der sie sah, auch

besiegte, wenn er kam.[436] Heute noch sind die Ideen der Australier

über die Keuschheit der Jungfrauen gleich Null;[437] in Melanesien

ist der geschlechtliche Umgang den Mädchen meistens unbehindert, wie

denn auch in Polynesien zur Zeit der Entdeckung die ungebundenste

Zügellosigkeit herrschte. Auf der Markesasinsel Nukuhiwa konnten die

Mädchen ungehindert und ohne ihre Familie zu entehren, dem Hange ihrer

Sinnlichkeit nach Wohlgefallen frönen,[438] ja, es wurde erwachsenen

Mädchen zur Schande angerechnet, wenn sie, von den Männern verachtet,

keine Gunstbezeugung austeilen konnten, und ein Mädchen sah sich desto

mehr geschätzt, je mehr sie Liebhaber gehabt[439] -- eine Ansicht, die

sehr häufig und bei den verschiedensten Völkern wiederkehrt. Auf den

Palau-Inseln, wo schon patriarchalische Polygamie herrscht, leben im

Männer-_Bai_ stets zur Bedienung junge Mädchen, _Armungul_, welche an

dem freien ungebundenen Leben, das sie dort führen, grossen Gefallen

finden. Die Armungul bleiben gewöhnlich drei Monate lang in dem Bai,

lernen hier den Männern dienen und ihnen gehorsam sein, und wenn sie

zurückkehren, so bringen sie ihren Eltern ein hübsches Stück Geld

mit. Es ist dies, so denkt das weibliche Volk auf den Palau, eine

köstliche Sitte.[440] Oft entflieht ein ganzer Weiber-Clöbbergöll

nächtlicherweile zu einem Männer-Clöbbergöll einer andern Insel;

wenn nämlich ein junger Mädchen-Clöbbergöll in das richtige Alter

kommt, treibt es ihn irgend wohin zu gehen, und keines der Mädchen

dürfte dann zurück bleiben, auf die Gefahr hin, von ihren Eltern

ausgescholten zu werden und keinen Mann finden, da sie in den Ruf käme,

ein ungeschicktes Mädchen zu sein, das nicht zur Frau tauge. Aber die

andern, wenn sie heimkehren, verheiraten sich rasch.[441] Ähnlich

denken und handeln die algerischen Araber vom Stamme der Uled Naïl.

Sobald die Töchter im elterlichen Hause reif geworden, schickt sie der

Vater nach der nächsten grösseren Stadt, besonders nach Biskra, damit

sie dort mit ihren Reizen so viel Geld als möglich verdienen. Die

Töchter folgen den väterlichen Ratschlägen auch willig, und es erhält

diejenige, welche mit Schätzen reich beladen heimkommt, am frühesten

einen Gatten, keineswegs der Schätze wegen, die ja dem Vater gehören,

sondern des Anwertes halber, den sie in der Fremde gefunden.[442]

Sogar bei den gesitteten Japanern kommt es nicht selten vor, dass ein

Vater aus den niedrigen Ständen seine Tochter auf eine bestimmte Zeit

einem _Yoshiwara_ (Freudenhause) überlässt,[443] was der Achtung des

_Musme_ (Mädchen) keinen Eintrag thut. Bei den Wotjäken ist es geradezu

schimpflich für ein Mädchen, wenn sie wenig von den Burschen aufgesucht

wird.[444] Die zum Christentume bekehrten Tagalen der Philippinen sehen

auch heute noch nicht auf Jungfräulichkeit; die Mädchen geben sich, wie

in der früheren Heidenzeit, ohne weiteres jedem Liebhaber preis.[445]

Besondere Achtung jungfräulicher Keuschheit lässt sich auch jenen

Völkern nicht nachrühmen, welche zwar sonst in diesem Punkte sehr

ängstlich, dennoch den Töchtern gestatten, mit dem Bewerber im

Konkubinate zu leben, weil es vor allem gilt, die Fruchtbarkeit des

Mädchens zu erproben. So thun z. B. die Igorroten auf Luzon. Wird

das Mädchen binnen einer bestimmten Frist schwanger, so findet erst

die Hochzeit statt, im entgegengesetzten Falle tritt der Bräutigam

zurück.[446] Auch bei den oben genannten Wotjäken ist es für ein

Mädchen ehrenvoll, Kinder zu haben; sie bekommt dann einen reicheren

Mann und ihr Vater einen höheren _Kalim_ (Brautpreis) für sie bezahlt.

Sogar bis in den Kreis unserer Kulturvölker hat diese den geläuterten

Begriffen der Keuschheit widersprechende Wertschätzung der vorehelichen

Schwangerschaft sich geflüchtet. Thatsache ist, dass in einigen

Gegenden Englands, wie +Staniland Wake+, ein ausgesprochener Gegner

unserer Anschauungen, selbst einräumt, ein Mädchen nur dann einen

Gatten findet, wenn es früher schon ein Kind geboren;[447] und in der

niederländischen Provinz Seeland ist, wie +Henri Havard+ berichtet,

die Keuschheit den Mädchen eine Last, von welcher sie sich frühzeitig

zu befreien wissen.[448] Als Jungfrau tritt dort ein Mädchen fast

niemals in die Ehe, wohl aber meist in schon vorgerücktem Zustande der

Schwangerschaft; dies geht soweit, dass in vielen Fällen dieselbe als

unbedingte Notwendigkeit erachtet und ihr Ausbleiben zum thatsächlichen

Ehehindernis wird,[449] und man merke wohl, dass dabei der Verkehr

des Mädchens durchaus nicht auf +einen+ Verehrer beschränkt ist.

Ziemlich ähnlich liegen die Dinge in der bäuerlichen Bevölkerung von

Oberösterreich und Oberbayern, wie in den Alpenländern überhaupt.

Die Begriffe von geschlechtlicher Ehre im modernen Sinne sind dort

noch fast unbekannt. An eine uneheliche Geburt knüpft sich weder für

die Mutter, noch das Kind irgend welcher besonderer Makel, für das

Mädchen selbst dann noch kaum, wenn es mehrere Kinder von verschiedenen

Vätern zur Welt bringt.[450] Ein erst siebzehnjähriges, aber schon

schwangeres Mädchen in Tölz rühmte sich mir gegenüber geradezu ihres

Zustandes, „da ja damit die Welt sehe, dass sie etwas wert sei“. Das

sogenannte „Fensterln“, das nächtliche Anklopfen des Burschen an

den Kammerfenstern des „Dirndls“, das nur dann vergeblich bleibt,

wenn der Bursch nicht „der rechte“ ist oder andere Hindernisse das

Hineinschlüpfen in die Kammer des Mädchens verwehren, ist ein uralter,

weit verbreiteter und durch keine Macht der Welt auszurottender

Brauch in den Alpen, welchen das einsame Leben der Sennerinnen in

den Almhütten noch unterstützt. So hat denn Professor +Josef Sepp+,

ein Tölzer Kind und genauer Kenner seiner Heimat, den bezeichnenden

Ausspruch wagen dürfen, dass fast alle Mädchen im Gebirge Maria

heissen, aber von der heiligen Jungfrau nichts besässen, als eben nur

den Namen und -- das Kind. Auch in der Schweiz herrscht in vielen

Kantonen noch die wohl aus burgundionischen Zeiten herstammende Sitte

des „Kiltganges.“ Damit, oder wie es in einigen Alpengegenden heisst,

„z' Licht goh“, bezeichnet man im allgemeinen die nächtlichen Besuche

junger lediger Bursche bei heiratsfähigen Mädchen. Uneheliche Kinder

sind das endliche Ergebnis. Die Eltern wissen es, müssen es aber

geschehen lassen, wenn sie ihre Töchter unter der Haube sehen wollen,

-- weil es einmal so Sitte ist; denn der Kiltgang, wo er Volksbrauch,

ist so allgemein, dass arm und reich demselben huldigen. Es giebt

auch in der Schweiz nicht wenig einsichtsvolle Leute, welche dem

Kiltgang ernstlich das Wort reden.[451] Eine ähnliche „Freierei“ ist

in Norwegen üblich.[452] Herben Sittenrichtern mag es nur zu mässigem

Troste gereichen, zu erfahren, dass schon die alten Vedalieder davon

erzählen, wie der Jüngling nächtlicherweile ins Elternhaus und in die

Kammer seines Mädchens gelangt,[453] was +Weinhold+ zu interessanten

Vergleichen mit dem Brauche des Kiltganges veranlasst, der übrigens

nach +Elphinstone+ auch „feste Sitte bei vielen Afghanen und Stämmen

des nordwestlichen Indiens“ geworden sei.

Genau betrachtet verhält es sich mit der jungfräulichen Keuschheit wie

mit der Schamhaftigkeit. Auch sie ist bei den verschiedenen Völkern

keineswegs gleichmässig ausgebildet, und es lassen sich in deren

Wertschätzung eine Unzahl fein abgetönter Schattierungen von den

rohesten bis zu den gesittetsten Völkern verfolgen. Auch sie ist ein

erst spät erworbener Kulturschatz, und wenn sogar inmitten gesitteter

Nationen, wie obige Beispiele darthun, derselbe nicht immer seinem

vollen Werte nach gewürdigt wird, so hat man darin sicherlich nicht mit

dem Entartungsapostel Dr. +Schneider+ ein Unvermögen der Überlieferung

und des Beispiels christlicher Zucht und Sitte, sowie der durch beide

beeinflussten staatlichen Gesetzgebung und des öffentlichen Anstandes

zu erkennen;[454] vielmehr sind alle die aufgezählten Faktoren

bislang unfähig gewesen, die Ehe und die damit zusammenhängenden

Begriffe zu jener Reinheit zu erheben, welche im Hirne der Träumer

als ursprünglicher Zustand spukt, bevor „die zerstörende Macht der

Sünde, welche in der fleischlichen Lust kulminiert“,[455] zu den

geschlechtlichen Verhältnissen der erforschbaren Perioden geführt.

Einen Beweis für dieses Paradoxon vermag natürlich niemand zu

erbringen, und dasselbe gewinnt auch keinerlei Stütze durch die Frage:

wie es denn glaublich sei, dass der tierische Urmensch lediglich durch

die Erwägung von Nützlichkeitsgründen vom Hetärismus abgelassen und

allmählich zur Einzelehe sich bequemt habe? Sicherlich war es nicht die

+Erwägung+ von Nützlichkeitsgründen, welche den Menschen auf diesen

Pfad leitete, sondern der Weg war durch die Notwendigkeit und den Gang

vorgezeichnet, welchen die Entwicklung jeweils bei jedem Volke nahm.

Die Entartungstheoretiker geben sich alle erdenkliche Mühe, Beispiele

von niedrig stehenden Stämmen zusammenzutragen, welche doch durch

auffallende Sittenreinheit glänzen. Ist die Zahl solcher Beispiele

auch keine übermässig grosse, so widerspricht doch die Völkerkunde

diesem Beginnen nicht. Wie ist es nun glaublich, so möchte ich dagegen

fragen, dass diese im paradiesischen Unschuldskleide prangenden

Menschenkinder, welche vor andern so viele „Tugenden“ voraus haben,

nicht mit deren Hülfe ihrer sonstigen äussersten Kulturarmut sich

entwinden konnten? Oder klingt es nicht wahrscheinlicher, dass die

Entwicklung der einzelnen Völker, je nach Massgabe der sie umgebenden

und beherrschenden Medien und je nach Massgabe ihrer inneren Anlagen,

eine verschiedene gewesen und die einen früher, die anderen später zur

Ausbildung dieser oder jener Seite des Gesamtkulturlebens geführt habe?

Kennt also die Völkerkunde, um zum Ausgangspunkte dieser Betrachtung

zurückzukehren, eine Anzahl sehr roher Stämme, welche trotzdem die

Tugend ihrer Mädchen auf das strengste hüten, so ist daraus doch

keineswegs zu schliessen, dass die weitverbreitete Ungebundenheit

der Mädchen, welche ihren Gefühlen keinen Zwang anthun und dem

Bedürfnisse ihres Triebes in vollem Masse genügen, eine Folge späterer

Entsittlichung und als nichts Natürliches, Ursprüngliches anzusehen

sei. Zuverlässig sind auch jene Tugendsamen von der Ungebundenheit

erst allmählich zur Keuschheit gelangt, denn auch sie sind, sowie

wir sie heute kennen, dem Urzustande längst entrückt. Zur Ausbildung

jener Tugend, d. h. zum Erlangen jenes Bruchteiles der Gesittung,

mochten aber bei diesen Geschichtslosen besondere Umstände hindrängen,

vielleicht die nämlichen, welche ihr Zurückbleiben auf andern

Kulturgebieten verschuldeten.

[412] +Henri Duveyrier+. _Les Touaregs du Nord._ Paris 1864. Bd. I. S.

337. 397.

[413] A. a. O. S. 393.

[414] +Ladislaus Magyar+. Reisen in Südafrika in den Jahren 1849 bis

1857. Pest u. Leipzig 1859. Bd. I. S. 284.

[415] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. II. S. 131-132.

[416] +Werner Munzinger+. Ostafrikanische Studien. Schaffhausen 1864.

S. 555.

[417] +Munzinger+. A. a. O. S. 490. Der ehrliche Schweizer, welcher

wohl keine besonderen familiengeschichtlichen Studien gemacht hatte,

kann sich diese Form der Familie gar nicht erklären, zumal bei den

Barea, wo die Ehe streng sittlich und Ehebruch höchst selten ist.

[418] +Livingstone+. _Narrative of an expedition to the Zambesi and its

tributaries._ London 1865. S. 162.

[419] +Semper+. Die Palau-Inseln. S. 114. Ob auch im übrigen

Mutterrecht und Mutterfolge herrsche -- wie es wohl wahrscheinlich ist

-- vermochte Semper nicht zu enträtseln.

[420] +Kubary+ in den „Mitteil. d. Geograph. Gesellsch. von Hamburg“

1878 bis 1879. S. 244-247.

[421] +Lippert+. Geschichte d. Familie. S. 35.

[422] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S. 101.

[423] Ausland 1858. S. 431.

[424] Globus. Bd. III. S. 272.

[425] +Hellwald+. Naturgesch. d. Menschen. Bd. I. S. 175.

[426] Dr. +Gustav Nachtigal+. Sahara und Sudan. Ergebnisse

sechsjähriger Reisen in Afrika. Berlin 1881. Bd. II. S. 675.

[427] +Leopold Katscher+. Bilder aus dem chinesischen Leben mit

besonderer Rücksicht auf Sitten und Gebräuche. Leipzig u. Heidelberg

1881. S. 320.

[428] Vgl. Dr. +Wilhelm Stricker+. Ethnographische Untersuchungen

über die kriegerischen Weiber (Amazonen) der alten und neuen Welt, im

„Archiv f. Anthrop.“ B. V. S. 220-225.

[429] +Humboldts+ Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. III. S. 399.

[430] Globus. Bd. XXXI. S. 334.

[431] +Peschel+. Völkerkunde. S. 233.

[432] +Kubary+. A. a. O. S. 250-252.

[433] +Seemann+. Viti. S. 110.

[434] +Semper+. Palau-Inseln. S. 367-368.

[435] +Lippert+. Kulturgesch. in einzelnen Hauptstücken. Abt. II. S.

43-48.

[436] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 90.

[437] Nach +Paul Topinard+ in der _Revue d'Anthrop._ 1872. S. 315.

[438] +Langsdorff+. Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. Bd. I. S.

206.

[439] A. a. O. Bd. I. S. 128.

[440] +Semper+. Die Palau-Inseln. S. 48. 65.

[441] A. a. O. S. 324.

[442] Dr. +Bernhard Schwarz+. Algerien. Leipzig 1881. S. 229. P. +de

Tchihatcheff+. _Espagne, Algérie et Tunisie._ Paris 1880. S. 290.

[443] J. J. +Rein+. Japan nach Reisen und Studien. Leipzig 1881. Bd. I.

S. 495.

[444] +Max Buch+. Die Wotjäken. Eine ethnologische Studie. Stuttgart

1882. S. 45.

[445] +Blumentritt+. Ethnographie der Philippinen. S. 15.

[446] A. a. O. S. 27-28.

[447] _Revue d'Anthropologie_ 1874. S. 737.

[448] +Henri Havard+. _La Hollande pittoresque. Le coeur du pays._

Paris 1878. S. 219.

[449] A. a. O. S. 221-222. Als Havard sich erkundigte, warum ein

auffallend hübsches Mädchen noch keinen Mann gefunden, ward ihm die

Antwort: „Was wollen Sie, Grietje ist ein schönes Mädchen, aber sie

kann kein Kind bekommen. Die Liebhaber fehlen ihr sicherlich nicht,

aber die Kirmessen vergehen und es kommt zu nichts; da ziehen sich die

Verehrer wieder zurück.“

[450] +Arthur Müller+. Geschichten aus den Bergen. (Wiener „Presse“

vom 28. August 1872.) Diesem Gewährsmanne teilte ein k. bayerischer

Notar, der in einem durch die Schönheit seiner Lage weit berühmten Orte

des Hochgebirges amtete, mit, dass er unter anderen einen Ehevertrag

abgeschlossen habe, dem zufolge die betreffenden beiden Brautleute

sich verpflichteten, nicht weniger als vier verschiedene wilde Zweige

von Sprösslingen, zwei dieser Zweige von der Braut mit verschiedenen

Männern, zwei vom Bräutigam mit verschiedenen Mädchen, vor der Hochzeit

gezeugt, in ihren neu zu begründenden Haushalt aufzunehmen, so dass

also, wenn von ihrer Seite noch Kinder hinzukommen, nicht weniger als

fünf verschiedene Sorten von Sprösslingen mit verschiedenen Vätern und

Müttern unter +einem+ Dache zusammen hausten.

[451] Globus. Bd. VIII. S. 64. H. A. +Berlepsch+. Die Alpen in Natur-

und Lebensbildern. Jena 1871. S. 468.

[452] +Hartung+ u. +Dulk+. Fahrten durch Norwegen und die Lappmark.

Stuttgart 1877. S. 244-245.

[453] S. +Lefmann+. Geschichte des alten Indiens. Berlin 1880. S. 98.

[454] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 424.

[455] A. a. O.

Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung · 第 45 / 70 题