X.

Exogamie und Clanbildung.

Ungezählte Menschenfolgen mochten einander abgelöst haben, ohne eine

Spur ihres Daseins zu hinterlassen, ehe ein neuer Fortschritt in den

Verhältnissen der Geschlechter sich anbahnte. Nichts was nur entfernt

den Namen einer „Ehe“ verdiente, war vorhanden in der endogamen

Muttergruppe; das Kind gehörte, so lange es unselbständig, einzig

der Mutter und ging dann später in der Horde auf. Es galt allein

die Mutterschaft, eine Verwandtschaft mit dem Vater war ein völlig

unbekannter Begriff, da die Vaterschaft sich gar nicht feststellen

liess. Die heranreifende Jugend paarte sich innerhalb der Horde

untereinander und was wir heute „Geschwisterehen“ nennen würden, war

ein gewöhnliches Vorkommnis. Nicht nur bildete Blutsverwandtschaft

gar kein Hindernis des Geschlechtsverkehrs, sondern gab vielmehr die

alleinige Berechtigung zu demselben und zwar im unbeschränktesten

Masse. Die Verwandtschaftsbegriffe einer späteren Zeit waren

noch nicht geboren, man unterschied bloss ältere und jüngere

Generationsschichten, und keine anderen Grenzen beschränkten die

Geschlechtsvermischungen als jene, welche die Natur selbst zwischen

den älteren und jüngeren Hordenmitgliedern gezogen, daher denn auch

Geschlechtsverbindungen innerhalb derselben Generationsschicht --

zwischen „Brüdern“ und „Schwestern“ im Sinne jener Zeiten -- als

der normale Zustand galten.[363] Die durch Sprachgemeinsamkeit

verbundene Geschlechtsgenossenschaft bildet aber auch die ganze Welt

jener Menschen; was ausserhalb stand, galt ihr als Feind. Die wilden

Völker am Orinoko und Cassiquiare, von denen +Humboldt+ erzählt,

„zerfallen in eine Unzahl von Stämmen, die sich tödlich hassen und

niemals Ehen untereinander schliessen, selbst wenn ihre Mundarten

demselben Sprachstamme angehören und nur ein kleiner Flussarm oder

eine Hügelkette ihre Wohnsitze trennt. Je weniger zahlreich die Stämme

sind, desto mehr muss sich, wenn sich jahrhundertelang dieselben

Familien miteinander verbinden, eine gewisse gleichförmige Bildung, ein

organischer, recht eigentlich nationaler Typus festsetzen. Dieser Typus

erhält sich unter der Zucht der Missionen, die nur +eine+ Völkerschaft

unter der Obhut haben. Die Vereinzelung ist so stark wie früher;

Ehen werden nur unter Angehörigen derselben Dorfschaft geschlossen.

Für diese Blutsverwandtschaft, welche so ziemlich um eine ganze

Völkerschaft ein Band schlingt, hat die Sprache der Indianer, die in

den Missionen geboren sind oder erst nach ihrer Aufnahme in den Wäldern

spanisch gelernt haben, einen naiven Ausdruck. Wenn sie von Leuten

sprechen, die zum selben Stamme gehören, sagen sie _mis parientes_,

meine Verwandten.“[364] So kennen sie heute noch bloss ihre Familie und

ein Stamm erscheint ihnen nur als ein grösserer Verwandtschaftskreis.

„Die Wilden verabscheuen alles, was nicht zu ihrer Familie oder ihrem

Stamme gehört, und Indianer einer benachbarten Völkerschaft, mit der

sie im Kriege leben, jagen sie, wie wir das Wild. Die Pflichten gegen

Familie und Verwandtschaft sind ihnen wohl bekannt, keineswegs aber die

Pflichten der Menschlichkeit, die auf dem Bewusstsein beruhen, dass

alle Wesen, die geschaffen sind wie wir, +ein+ Band umschlingt. Keine

Regung von Mitleid hält sie ab, Weiber oder Kinder eines feindlichen

Stammes ums Leben zu bringen.“[365] Erst die Kultur hat dem Menschen

die Einheit des Menschengeschlechts zum Bewusstsein gebracht und ihm

offenbart, dass auch mit Wesen, deren Sprache und Sitten ihm fremd

sind, ein Band der Blutsverwandtschaft ihn verbindet.

Wer möchte, wenn er die Verhältnisse der Menschen zueinander sich

vergegenwärtigt, wie die beglaubigte Geschichte sie sogar von den

Kulturnationen Europas im frühen Mittelalter verzeichnet, im Ernste

bezweifeln, dass in +Humboldts+ obiger Schilderung zugleich ein

treffendes Gemälde urzeitlicher Zustände zu erblicken ist? Wie lange

die Menschen darin verharrten, niemand wird es je ermitteln, --

höchster Wahrscheinlichkeit nach aber sehr, sehr lange, denn die

+ersten+ Schritte sind es stets, welche am schwersten fallen. Allzu

leicht sind wir geneigt, „Fortschritt“ für das allgemeine Gesetz der

menschlichen Gesellschaft zu halten; nähere Prüfung lehrt jedoch,

dass dem nur mit einer gewissen Einschränkung so sei. Nur wenige

Nationen, und zwar europäischer Abkunft, schreiten wirklich fort, die

meisten verhalten sich stationär; aber bei +allen+ hat es eine Zeit

gegeben, in welcher sie gewisse Fortschritte machten. Diese hielten

auf verschiedenen Stufen inne oder wurden zum Stillstande gebracht;

zweifellos hat aber der englische Soziologe +Walter Bagehot+ Recht mit

der Behauptung: in geschichtlicher Zeit sei der Fortschritt gering

gewesen, sehr beträchtlich müsse er dagegen in den vorgeschichtlichen

Epochen gewesen sein.[366] Zu diesen wesentlichsten Fortschritten

rechne ich nun das Erwachen der Scheu vor Blutnähe mit der sich daran

knüpfenden Sitte der +Exogamie+ und der Ausbildung des Begriffes

der +Blutschande+, welche dermalen bei ungemein niedrig stehenden

Menschenstämmen oft am schärfsten entwickelt ist. Die Scheu vor

Blutnähe ist nämlich nicht als ein blosser Brauch, sondern als ein

+menschlicher Charakterzug+ zu betrachten, welcher sich schon in

unvordenklichen Zeiten bildete und befestigte.[367] Sie ist ein

gesellschaftlicher Instinkt +jüngerer+ Ordnung, und wenn sich in der

Geschichte wie auch in der Gegenwart noch manche Nichtberücksichtigung

desselben wahrnehmen lässt, so sind dies aus der oben gekennzeichneten

Urzeit hereinragende Überbleibsel der ursprünglich herrschenden Inzucht

oder +Endogamie+. Die Entstehung dieses wertvollen jüngeren Instinktes

hat niemand wahrscheinlicher gemacht, als +Moriz Wagner+, dem ich mich

bis auf ein paar untergeordnete Einzelnheiten anschliesse.

Es wurde schon betont: in der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft

scheint auch der nächste Verwandtschaftsgrad kein Paarungshindernis

gewesen zu sein, noch weniger der zweite Grad, also der Verkehr unter

Geschwistern. Wo Endogamie herrscht, wie zur Zeit der Muttergruppen,

wird das Weib innerhalb derselben Geschlechtsgenossenschaft gewählt;

so beweibten sich die Khoikhoin oder Hottentotten nicht ausser ihren

Kraalen. Auf den Stamm beschränkt sehen wir den Geschlechtsverkehr

auch bei den Aht in Nordwestamerika, bei den Kooch, Toda und

Kalang in Indien. Ein Bodo darf nur mit Bodo heiraten. Die Lappen

mischten sich in allen Graden, und selbst die Stoiker hielten die

Ehe unter Blutsverwandten für naturgemäss. Die Keime zur später so

allgemeinen Scheu der Blutnähe sind aber etwa auf die Periode der

Eiszeit zurückzuführen, als nämlich ein bleibendes Zusammenwohnen

der einzelnen Geschlechtsgenossen zu Schutz und Trutz gegen Feinde

stattfand. Erst der diluviale Mensch bewohnte mit seinen Nächsten

eine gemeinsame Hütte oder Höhle, die er sich zum Schutze gegen

Kälte und Nässe mit künstlichen Werkzeugen wohnlich einrichtete

und die ihn zu einem engen bleibenden Beisammensein nötigte, aus

welchem das menschliche Familienleben, so verschieden von der

Tierfamilie, sich allmählich entwickelte. Erst in dieser Zeit gewann

der Verkehr der Geschlechtsgenossen eine gewisse Stetigkeit und

verlor die Ungebundenheit früherer Tage. Es kam in der Muttergruppe

zu zeitweiligen Bündnissen von verschiedener Dauer, die ich mich

zwar sehr hüten werde mit dem Ehrennamen „Ehe“ zu schmücken, die

aber immerhin als Vorläufer derselben gelten dürfen. Die Gewohnheit

des dauernden Beisammenseins übt nun, wie die Erfahrung lehrt, eine

+abstumpfende Wirkung auf den sinnlichen Reiz+: was man von frühester

Kindheit an täglich und stündlich vor Augen hat, begehrt man nicht

mit Leidenschaft. Diese tägliche Gewohnheit des Beisammenwohnens, wie

es der eine gewisse Gemeinschaft bildenden Muttergruppe sicherlich

eigen wurde, war und ist stets und überhaupt der stärkste Dämpfer

der Phantasie und Sinnenlust. Dieselbe lässt eine geschlechtliche

Neigung zwischen Geschwistern gar nicht aufkommen, oder wenn dennoch,

so geschieht es nur da, wo jede anderweitige Gelegenheit zur

Befriedigung des Geschlechtstriebes fehlt. Nur das Neue, das Fremde und

Fernerliegende reizt die Phantasie und die Begierde nach dem Besitz.

Deswegen pflegen jetzt selbst bei endogamen Zuständen die nächsten

Grade der Blutsverwandtschaft verboten zu sein, was freilich wiederum

erst das Ergebnis späterer Epochen ist. Aller Wahrscheinlichkeit

nach darf man nun die Entwicklung der Geschlechtsgenossenschaft

zum Stamme in eine wenig spätere Zeit, als das Aufkommen des

Beisammenlebens unter künstlichem Obdach versetzen: in den Anfang

des Diluviums. Die durch Gewohnheit verbotenen Verwandtschaftsgrade

werden nunmehr auf den ganzen Stamm ausgedehnt, denn der Stamm,

innerhalb dessen Grenzen man sich nicht beweiben mag, wird eben als

die Erweiterung der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft gedacht,

und alle Stammesmitglieder gelten, wie die obigen Beispiele zeigen,

miteinander für verwandt,[368] sind es ja auch in gewissem Grade.

Es entstand daher allmählich die Sitte, einem +fremden+ Stamme die

Weiber zu entnehmen. Dies machte sich um so leichter, als mit der

Stammesbildung auch jene grösseren Massenwanderungen begannen, jene

Raubzüge und Eroberungen, die in der Regel von selbst zu massenhaften

Vermischungen mit fremdem Blute führten. Die menschliche Neigung zu

fremden Weibern und zur Vielweiberei liess den stärkeren Erobererstamm

die Weiber der Besiegten verschonen und sich aneignen, wenn er die

männliche Bevölkerung tötete oder zu Sklaven machte. Durch Generationen

vererbt ist dann in der späteren morphologischen und physiologischen

Fortbildung des Menschengeschlechts, gegen das Ende der Tertiärzeit,

eine geschlechtliche Abneigung gegen die Blutnähe, als Exogamie, und

damit eine starke Beschränkung der Inzucht in Familie und Stamm Brauch

und Sitte geworden,[369] welche allmählich die Kraft eines Kultgebotes

gewann und sich so fest einbürgerte, dass jeder Verstoss gegen dieselbe

geradezu als Verbrechen geahndet wurde. Vermischung innerhalb des

Stammes wird z. B. unter den Khond als blutschänderisch betrachtet und

mit dem Tode bestraft; sie ist verabscheut bei den Tscherkessen, deren

Brüderschaften oft Tausende von Personen umfassen, zwischen denen das

Heiraten durch altes Gesetz gänzlich verboten ist. Dies ist auch der

Fall bei den Samojeden, und ebenso hat es Manu in seinen Satzungen

angeordnet, welche Heiraten unter Leuten desselben Familiennamens

untersagen. So z. B. könnten in Schottland ein Fraser keine Fraser, ein

Mac Intosh keine M'Intosh heiraten. Auch in China müssen Frau und Mann

verschiedene Namen tragen. In Australien hindert bei einigen Stämmen,

nicht bei allen, der „Kobong“, bei den Indianern Nordamerikas der

„Totem“ jede Verbindung, und es bestand sogar, wie es jetzt scheint,

eine ähnliche Sitte unter den alten Hochländern von Schottland.

Ist die Zahl der Thatsachen und Überlebsel erdrückend gross, welche

beweisen, dass eine jüngere Form der Beweibung im Zusammenhange mit

der Annäherung der bis dahin vereinzelten Stämmchen dazu geführt hat,

dass der Mann nur noch das Mädchen eines fremden Stammes zum Weibe

gewinnen konnte, so machen die ewigen Fehden, welche zwischen Wilden

statthaben, es wahrscheinlich, dass der Mann zumeist auf dem Wege

der Gewalt, des +Raubes+, seinen Zweck erreicht. Es ist auch nicht

unwahrscheinlich, dass die Erbeutung von Weibern endlich nicht mehr

bloss zufällige Folge des Krieges, sondern sehr oft dessen Veranlassung

wurde, wie +Kautsky+ bemerkt.[370] +Olaus Magnus+ schildert z. B. die

Stämme des europäischen Nordens als in beständigem Kriege mit einander

liegend, entweder wegen geraubter oder wegen zu raubender Jungfrauen,

„_propter rapias virgines aut arripiendas_.“ Sein Bruder Johannes

bespricht dasselbe Thema und erwähnt eine Menge Fälle, in welchen die

Räuber den Königshäusern von Dänemark oder Schweden angehörten. Wie

es die Könige machten, so machten es auch ihre Unterthanen. Unter den

Skandinaviern, ehe sie Christen wurden, kämpfte man fast beständig um

die Frauen und beweibte sich auf der Spitze des Schwertes. In Schweden

wurden die Weiber, selbst lange nach der Einführung des Christentums,

oft noch geraubt, wenn sie schon der Schliessung der Heirat wegen

auf dem Gange zur Kirche waren. Ein Heiratsgeleite bestand aus einer

Abteilung Bewaffneter, und der grösseren Sicherheit halber wurden die

Vermählungen gemeiniglich bei Nacht gefeiert. Noch jetzt soll in der

alten Kirche von Husaby, in Gotland, ein Haufen Lanzen aufbewahrt

werden, auf welche Fackeln gesteckt wurden; diese Waffen wurden von

den Leuten des Bräutigams getragen und dienten zu dem doppelten

Zwecke, Licht und Schutz zu verschaffen. Ein solches Vorherrschen

von Gesetzlosigkeit, das nach Einführung des Christentums und

vergleichsweiser Sittigung noch bestand, lässt uns auf die Gewohnheiten

des Volkes in einem ursprünglicheren Zeitalter schliessen.

Die Gepflogenheit, die Beweibung durch gewaltsame, thatsächliche

+Entführung+ zu bewerkstelligen, ist eine gar nicht seltene Erscheinung

als wirkliche Rechtseinrichtung, als eine sittengesetzliche Form,

um in den Besitz eines Weibes zu gelangen. +Nestor+, der russische

Chronist, sagt von den slavischen Drewiern: Ehen hatten sie gar nicht,

sondern mit Gewalt entführten sie Jungfrauen und legten sie sich als

Weiber bei. In seiner brutalsten Gestalt lernen wir den Frauenraub bei

mehreren Australierstämmen kennen,[371] und verwandte Bräuche herrschen

oder herrschten zur Zeit der Entdeckung bei den ausgestorbenen

Tasmaniern, sowie bei den Papua Neuguineas, auf den Vitiinseln, sowie

auf der Insel Bali, wo dem Raube unmittelbar Notzüchtigung folgt.

Selbst in Europa muss jeder Lappe noch heutigen Tages wie in Vorzeiten

die Finnen, sich mit List oder Gewalt eines Mädchens aus fremdem Stamme

bemächtigen, und ebenso halten es die Ostjaken und Samojeden, ferner

viele amerikanische Urvölker, unter welchen Frauenraub in solchem

Masse gebräuchlich ist, dass dadurch abwechselnd Überzahl und Mangel

an Weibern hervorgerufen wird. Die Stämme am Orinoko, Rio Negro und

Amazonenstrome führten gleich den kannibalischen Kariben unaufhörliche

Kriege mit ihren Nachbarn, um deren Weiber zu rauben, die Männer zu

töten, und bei den Indianern Brasiliens fand Hr. +von Martius+ die

Sitte noch in vollem Schwange. Ähnliches übten auch die Eingebornen

Nordamerikas, wo das Stehlen der Weiber Ursache und Ende der meisten

Kriege und beliebtes Thema der Kriegsgesänge war, mitunter aber auch

Wandervölker, welche oft dem durch die Wechselfälle ihres Schicksals

eingerissenen Weibermangel im Wege des Raubes abhalfen. So die Magyaren

zur Zeit ihrer Ansiedlung in der Ebene zwischen Donau und Theiss,

welche, um sich Lebensgefährtinnen zur Gründung eines neuen Haushaltes

zu verschaffen, Raubzüge nach deutschen und slavischen Gegenden

unternahmen,[372] so endlich auch die Juden des Alten Testaments. Im

Deuteronom und dem Buche der Richter sind Beweise eines der Kariben

würdigen, bei ihnen gesetzmässigen Verfahrens enthalten. Mit Recht

deutet +Peschel+ auch des +Livius+ Erzählung vom Raube der Sabinerinnen

als eine verdunkelte Erinnerung einer alten Sitte der Römer, welche

auch bei ihnen die Verbindungen innerhalb der Stammesgemeinde verbot.

Bei manchen Völkern tritt der gewaltsame Frauenraub nur noch

aushülfsweise neben anderen, fortgeschritteneren Beweibungsformen

auf. So greifen die west- und mittelasiatischen Reiternomaden,

Kalmücken, Kirgisen, nogaische Tataren, Turkmenen, dann aber auch die

kaukasischen Tscherkessen, Chewsuren, wenn die Hand der Auserwählten

verweigert wird oder Schwierigkeiten wegen des Preises entstehen, zum

Mittel gewaltsamer Entführung, eben so manche Nordamerikaner, die

Neuseeländer und verschiedene Stämme der Sundainseln und Vorderindiens.

Ist das Mädchen einmal in der Behausung ihres Entführers, so haben

die Eltern kein Recht mehr auf sie, doch erfolgt fast regelmässig

eine nachträgliche Verständigung wegen ihres Preises. Und selbst im

gesitteten Europa giebt es ein Land, wo Entführung, bei der es freilich

ganz ehrbar zugeht, das alltäglichste Auskunftsmittel der Liebespaare

in der kleineren Bürgerschaft ist: Der Sizilianer entführt nämlich

zumeist seine Braut, um sich in der nächsten Stadt mit ihr trauen zu

lassen und dann die Eltern hochachtungsvollst nachträglich um ihre

Einwilligung zu bitten. Der Vater schmollt einige Tage, weil es die

Sitte so erheischt, doch kommt bald alles ins rechte Gleis.[373]

Im allgemeinen darf man den nackten, auf rohe Gewalt gegründeten

Weiberraub unter den heutigen Wilden für eine Seltenheit erklären,

und sogar bei vielen Stämmen Australiens ist er zur blossen Zeremonie

herabgesunken. Diese Entwicklung des ursprünglichen Raubes wird in

einem späteren Abschnitte noch zu verfolgen sein. In den ersten Stadien

der menschlichen Entwicklungsgeschichte war er jedoch unzweifelhaft

der Träger einer sehr bedeutenden Rolle, die indes nicht überschätzt

werden darf. Enge hängt er mit der Exogamie zusammen, darf aber nicht,

wie mitunter geschieht, damit verwechselt oder gar identifiziert

werden, denn Exogamie kann sehr wohl ohne Frauenraub bestehen.

Damit ist auch angedeutet, dass er für kein +unbedingt+ notwendiges

Durchgangsstadium in der ehelichen Entwicklung jedes Volkes zu halten

ist, wenngleich, wie wir später zeigen werden, für ein solches, dem

nur wenige Völker völlig entronnen sind. Diese sind natürlich zunächst

im Kreise der Endogamen zu suchen, denn auch die Exogamie hat nicht

ausnahmslose Verbreitung gefunden, und neben der grossen Mehrzahl der

Exogamen gab es immer eine kleine Minderheit von Völkern, bei welchen

die ursprüngliche Endogamie sich erhielt, in deren Folge, wie +Moriz

Wagner+ gezeigt, der Begriff der Blutschande entstehen und Geltung

gewinnen konnte. Nicht die Exogamie und noch weniger der Frauenraub

erzeugte daher diese merkwürdige Scheu, wie +Kautsky+ im Anschlusse

an die meisten Kulturhistoriker will,[374] sondern umgekehrt, ihr

verdankt in erster Linie die Exogamie ihren Ursprung. Auch +Lippert+

vermag ich nur bedingt beizustimmen, wenn er die Entstehung der

Exogamie mehr auf wirtschaftliche Einflüsse, als auf physiologische

Erkenntnisse zurückführt[375] und die indische Sitte, wonach Braut

und Bräutigam zum Zeichen ihrer innigen Vereinigung wechselseitig mit

dem Blute des andern gezeichnet werden, als Beweis dafür deutet, wie

wenig die Exogamie in ihrem Ursprunge von der Scheu der Verbindung

gleichen Blutes beherrscht sei.[376] Es ist ja eben nicht +gleiches+

Blut, womit die beiden gezeichnet werden, sondern jeder erhält das

Blut des andern und dies lässt sich, meines Erachtens, füglich nicht

anders auslegen, als dass damit die in der Ehe sich auch thatsächlich

vollziehende Vermischung zweier Individuen symbolisiert wird. Dass sie

gleichen Blutes seien, wird aber damit nicht gesagt. Physiologische

„Erkenntnis“ freilich lag der Exogamie gewiss nicht zu Grunde, dagegen

mögen Erwerbslust und Ehrgeiz mit dazu beigetragen haben, die Bahn

der Exogamie zu betreten. Ob ein Stamm in Endogamie verharrte oder

zur Exogamie überging, darüber entschieden in der That, wie schon

+Martius+[377] von den Brasilianern treffend bemerkte, seine jeweiligen

Lebensverhältnisse, die Notwendigkeiten, welche diese ihm auferlegten.

Wie liesse sich sonst der Umstand deuten, dass exogame und endogame

Stämme mitunter auf verhältnismässig engem Raume nebeneinander wohnen,

ohne sich in ihren Sitten zu bekehren! In den kleinen Horden Brasiliens

kennt man noch keine Scheu vor Blutnähe, in den bevölkerteren

Bezirken wird dagegen Exogamie zur Regel. Sir +John Lubbocks+ und

+Karl Kautskys+ Erklärung des Gebots der Exogamie aus der Sitte des

Frauenraubes und als Urheber des Begriffs der Blutschande gegenüber

scheint mir die umgekehrte Deutung +Wagners+, wonach Frauenraub erst

Folge der aufkeimenden Scheu vor Blutnähe wird, als die naturgemässere

den Vorzug zu verdienen. Willig kann eingeräumt werden, dass das

Einwurzeln der Sitte dann rückwirkend die schon vorhandene Scheu zum

Begriffe der „Blutschande“ ausprägte.

Dabei darf man freilich diesem Worte nicht den Sinn in jener Ausdehnung

unterlegen, welchen die gesittete Gegenwart daran knüpft. Die zu

Exogamie und Frauenraub schreitenden Stämme hatten noch keine andere

Blutsverwandtschaft als die der vorangegangenen endogamen Muttergruppe,

die Blutsverwandtschaft ward immer noch von der Mutter aus gerechnet,

und +daran+ konnten die neuen Sitten vorerst nichts ändern. So gewährte

denn die Exogamie in Wirklichkeit nur wenig Schutz gegen den Verkehr

mit Blutsverwandten nach unseren Begriffen und wo sie systematisch

geregelt war, gestattete sie denselben sogar zwischen Halbgeschwistern

väterlicherseits; denn der Vater, der Räuber, war zwar der Herr, der

Besitzer des Weibes, aber noch kein Familienmitglied, und eben die

Exogamie bewirkte, dass der Vater immer dem Stamme seiner Kinder fremd

blieb.[378] Die alten Araber übten ursprünglich Exogamie und hatten

Abscheu vor Blutnähe, pflegten aber doch die Töchter ihres Oheims

väterlicherseits, also ihre allernächsten Basen in modernem Sinne,

zu Gattinnen zu nehmen. Übrigens erhielt sich, ehe der Frauenraub

allgemeine Sitte wurde, neben diesem auch die Beweibung mit Frauen

des eigenen Stammes; bei manchen Völkerschaften ist sie sogar niemals

gänzlich aufgegeben worden. Nicht einzusehen ist dagegen, warum der

Frauenraub geradezu Weibergemeinschaft herbeigeführt haben sollte.

Der Verfechter dieser Ansicht,[379] +Karl Kautsky+, hat auch versäumt

dieselbe ausreichend zu begründen. Seine Behauptung, dass die in den

Stammesfehden gewonnenen Weiber ursprünglich Eigentum des ganzen

Stammes gewesen, hat nur wenig für sich und findet in dermalen

existierenden Verhältnissen keine Stütze. Dass bei den Australiern

die geraubte Frau nicht so sehr dem Räuber, als dem ganzen Stamme

gehöre, ist von niemanden beglaubigt, vielmehr muss das Volk erst

gesucht werden, wo die Weiber ein Gesamt+eigentum+ des Stammes

bilden. Die bei exogamen Stämmen mitunter herrschende Lockerheit

im Geschlechtsverkehr beweist nichts zu Gunsten der +Kautsky+schen

Theorie. Wer geschlechtliche Ungebundenheit an den Anfang der Urzeit

versetzt, der wird einfach darin eine Fortdauer, ein Überleben

ursprünglicher Zustände erkennen. Nirgends auf Erden ist eine neue

Sitte mächtig genug, ältere Gepflogenheit auf einmal zu beseitigen,

überall sehen wir vielmehr, wenn auch nur bruchstückweise, solche

Reste, oft aus grauer Vorzeit, in spätere Epochen selbst dann noch

herein ragen, wenn sie ihrem Sinn und Wesen nach sogar längst schon

in geraden Widerspruch zu den neuen Anschauungen getreten sind. Auch

die vielfach noch vorkommende und in unseren Augen schnöde Sitte der

Überlassung von Frau und Tochter an den fremden Gast -- der „gastlichen

Prostitution“ -- stammt gewiss nicht erst aus jener Periode, sondern

erwuchs teils auf der Unterlage eines Überbleibsels aus den Tagen der

älteren Ungebundenheit, teils aus dem Herrschaftsrechte, welches der

Mann später über das Weib errang und worauf noch zurückzukommen sein

wird. Dagegen darf man dem Wiener Soziologen sehr wohl in der Erklärung

folgen, die er von der Entstehung des sogenannten +Clan+[380] oder

Unterstammes liefert.

Das ungemein stark entwickelte Stammesgefühl der Urvölker, welches,

wie wir vernahmen, einerseits den engsten Zusammenhang der

Stammesangehörigen, andererseits völlige Abschliessung gegen die

Stammfremden bewirkt, musste auch auf die Stellung der geraubten

Frauen innerhalb des Stammes seinen Einfluss üben. Wo Frauenraub in

grossem Umfange stattfand, wie bei den Kariben am Caroni und in den

Wäldern des Cuyuni in Venezuela, war die Folge, dass die Weiber bei

jedem Stamme zunächst Fremdlinge waren und nicht im stande, sich in

derselben Sprache wie die Männer zu unterhalten. Sie redeten nämlich

ihre Muttersprache fort, da ohnehin die Männer sie keiner Ansprache

würdigten, -- was das seelische Verhältnis der Geschlechter zur Genüge

beleuchtet, nicht aber zu der Meinung verleiten darf, der Mann sei auch

Herr der Familie gewesen. Nach dieser Richtung war das Weib vielmehr

noch frei und selbständig, nur an Körperkraft dem Manne nachstehend.

Auch ist die Sprachverschiedenheit nicht etwa so zu verstehen, dass

wirklich zwei gänzlich verschiedene Sprachen nebeneinander bestanden.

Der gelehrte Linguist +Lucien Adam+ in Rennes hat gezeigt, dass der

wesentlichste Unterschied darin beruhte, dass im Karibischen den

Weibern ein Teil des Wortschatzes und gewisse grammatische Formen

eigen waren, deren sie sich im Gespräche mit den Männern nicht

bedienen durften und welche die letzteren unter sich auch niemals

anwendeten. Thatsächlich beschränkt sich die gedachte Zweisprachigkeit

auf etwa 400 Wörter (unter 2-3000), die doppelt vorhanden sind,

auf eine doppelte Reihe von Pränominalsuffixen und ein doppeltes

Verneinungszeitwort.[381] Immerhin genügt dies, um die tiefe Kluft

anzudeuten, welche innerhalb des Stammes die fremden Weiber von ihren

Gatten scheidet.

Wiesen ihnen die geschilderten Verhältnisse nun einerseits eine

Sonderstellung an, so mussten sie andererseits aber auch erzielen,

dass die Frauen als Fremde selbst sich wieder in verschiedene Gruppen

teilten. Nehmen wir z. B. an, der Stamm A sei von vier Stämmen B, C, D

und E umgeben, aus denen er sich seine Weiber holt; da werden sich im

Stamme A vier Gruppen von Frauen bilden, die Gruppen, B, C, D, E, wenn

der Stamm rein exogam ist. Wenn neben dem Frauenraube auch noch der

Verkehr mit den Weibern des eigenen Stammes fortbesteht, so werden sich

fünf Gruppen bilden: neben den vier genannten noch eine Gruppe A.

Jede der Mütter dieser Gruppen wird nun Eigentümlichkeiten ihres

eigenen Stammes auf die Kinder vererben, andere ihnen anerziehen, und

auf diese Weise wird die Gleichartigkeit des Stammes A zerstört. Die

gruppenweise Abschliessung erstreckt sich nicht nur auf die Frauen,

sondern auch, wenn gleich weniger scharf, auf deren Kinder, so dass

mit der Zeit jedes Mitglied des Stammes A einer der genannten Gruppen

angehört. Jedes freie Mitglied einer dieser so gebildeten Clans gehört

natürlich ebenso gut zum Stamm, wie die Mitglieder der andern Clans;

aber innerhalb des Stammes machen sich die tief eingewurzelten, von den

Müttern auf die Kinder übertragenen Gefühle des Stammeszusammenhalts

und der Stammesabneigung in der Weise geltend, dass sie ähnliche

Gefühle für den eigenen und gegen die anderen Clans erzeugen. Je länger

das exogame System dauert, desto mehr häufen sich die kennzeichnenden

Merkmale der einzelnen Clans, desto schärfer werden sie von einander

gesondert.[382] Vielfach, aber ganz irrtümlich, wird der Clan mit der

„Familie“ verwechselt, welche doch zur Zeit der Clanbildung noch gar

nicht bestand. Dem Clan entspricht am ehesten noch das altgermanische

„Sippe“, altsächsisch _Sibbja_, sansk. _Sabhâ_, Gemeinde. Das gotische

_Sibja_ umfasst ebenfalls einen viel weiteren Kreis als unsere

Familie; die lateinischen Schriftsteller übersetzten es ganz richtig

mit _Gens_, die griechischen mit φύλη. Die Sippenhäuptlinge heissen

φυλῶν ἄρχοντες. Die Chinesen nennen sich als Volk _Pih-sing_, es ist

aber falsch dies mit „die hundert Familien“ zu übersetzen. Welcher Art

diese „Familien“ sind, ersieht man aus einer Bemerkung +Harts+: „In

einigen Teilen des Landes begegnet man grossen Dörfern, in deren jedem

nur ein Familienname existiert. So findet man in einem Bezirke drei

Dörfer, jedes von 2-3000 Einwohnern, das eine mit dem Familiennamen

des Pferdes, das zweite mit dem des Schafes, das dritte mit dem des

Ochsen.“ Es ist klar, dass dies nicht Familien-, sondern Clannamen

sind. Lebhaft erinnern sie an die amerikanischen „Totem“, die auch

meist der Tierwelt entnommen und nichts anderes als Clanbezeichnungen

sind. Dieses Clanwesen ist von ungemeiner Bedeutung für die Entwicklung

des Stammes sowohl wie der Familie, ein Mittelglied zwischen beiden. In

mannigfachen Formen kehrt es an verschiedenen Punkten unseres Planeten

wieder.

Bei den nördlichen Rothäuten zerfiel jede Völkerschaft in eine Anzahl

von Sippen oder Clans, die in den verschiedenen Stämmen zwischen 3

bis 8 oder 10 schwankten und als Namen oder Symbol eines Tieres sich

bedienten, dem auch eine Kultverehrung gewidmet war. Der Name für

dieses Tier ist bei den Algonkin „Dodaim“, und dieses Wort ist in

seiner gebräuchlicheren Form „Totem“ zu einem allgemein angenommenen

Ausdruck in der Ethnologie geworden, um ähnlich gebrauchte Beinamen

in der ganzen Welt zu bezeichnen. Der Ursprung der Totem, wie Biber,

Krebs u. dergl., welche die Indianer dadurch zu erklären suchen, dass

sie behaupten, diese Geschöpfe seien ihre Ahnen, fällt natürlich in

den Bereich der Mythologie. Dagegen bilden die gesellschaftlichen

Einteilungen, namentlich die auf die Geschlechtssitten bezüglichen

Einrichtungen, welche damit verbunden sind, einen höchst wichtigen

Abschnitt des Rechtes und der Sitten auf gewissen Kulturstufen. Er

gehört nur insoweit in das Gebiet der Religion, als die Clantiere

u. s. w. Gegenstände religiöser Verehrung sind oder wirklich als

Schutzgottheiten behandelt werden, wie dies bei den Algonkin selbst

der Fall zu sein scheint.[383] Dass diese Totem in exogamen Zuständen

wurzeln, dafür spricht der Umstand, dass deren Mitglieder ausnahmslos

durch die ganze Völkerschaft verteilt waren oder noch sind. Dr.

+Aurel Krause+ hat diese Verhältnisse erst unlängst bei den Tlinkit

in Nordwestamerika genauer kennen gelernt und beschrieben.[384]

Diese Tlinkit, bisher gemeiniglich unter der russischen Benennung

Koljuschen bekannt, sind in dreizehn Stämme geteilt, deren jeder in

mehrere Geschlechter zerfällt, welche verschiedene Tiere gleichsam

im Wappen führen und sich wiederum in zwei Gruppen ordnen, von

denen die eine durch das Raben- oder Jelchgeschlecht (Totem), die

andere durch das Wolfsgeschlecht oder das Totem des Kanak vertreten

wird. Die verschiedenen Totem geniessen nicht dasselbe Ansehen. Das

wichtigste von allen ist wegen der grossen Anzahl und des Reichtumes

seiner Mitglieder der Kagontan, welcher seinen Hauptsitz in Klokwan,

dem grössten Dorfe des Tschilkatstammes hat. Die Einteilung in Totem

ist gänzlich unabhängig von der räumlichen Verteilung der Stämme.

Dasselbe „Geschlecht“ -- so nennt +Krause+ den Totem -- finden wir an

verschiedenen Orten, so den Kagontan bei den Tlinkitstämmen Sitka,

Jakutat, Huna und Tschilkat. Jeder Ort wird also von mehreren Totem

bewohnt und zwar sowohl von denen des Bären -- wie von denen des

Wolfszeichens, während andrerseits ein Totem auf mehrere Orte verteilt

ist, was sich bloss durch den Brauch der wechselseitigen Verbindungen

und durch das Gesetz der mütterlichen Erbfolge erklärt. Die

unantastbaren Verordnungen, durch welche sich diese Sippen immerwährend

fortsetzen und aufrecht erhielten, bestanden nämlich darin, erstlich,

dass kein Mann innerhalb seines eigenen Totems sich beweiben durfte,

und zweitens, dass sowohl die männlichen wie die weiblichen Kinder der

Sippe ihrer Mutter beigezählt wurden. Bei den Tlinkit gelangen diese

Verhältnisse dadurch zum sprachlichen Ausdrucke, dass sie alle nicht

zum gleichen Totem Gehörigen „_Kunjétkanagi_“ d. h. „nicht hier“

oder „Fremde“ nennen. In ihrer Gegenwart aber reden sie dieselben mit

„_Achssari_“ d. h. „Oheime“ oder „_Achkani_“ d. h. „Schwiegersöhne“

oder „Schwäger“ an, da sie stets durch Heirat mit ihnen verbunden

sind. Leute desselben Totem nennen aber einander „_Achcháni_“ d. h.

„Landsleute“ oder „_Achgakáu_“, d. h. „Freunde“.

Auch die Indianer Guyanas in Südamerika wurden innerhalb des Stammes

in Gruppen geteilt, von denen jede einen besonderen Namen trägt, wie

Siwidi, Karuafudi, Onisidi u. s. w. Auch bei ihnen pflanzt sich die

Abstammung in mütterlicher Linie fort, und weder ein männliches,

noch ein weibliches Stammesmitglied darf in eine geschlechtliche

Verbindung mit einem andern sich einlassen, das denselben Namen trägt.

So führt z. B. eine Frau aus der Siwidigruppe den gleichen Namen

wie ihre Mutter, aber weder ihr Vater, noch ihr Gatte dürfen dieser

Gruppe angehören. Ihre Kinder und die Kinder ihrer Töchter heissen

ebenfalls Siwidi, aber weder ihren Söhnen, noch ihren Töchtern ist

es gestattet, eine Verbindung mit einem Träger oder einer Trägerin

gleichen Namens einzugehen, doch dürfen sie, falls es ihnen gefällt,

aus der Gruppe ihres Vaters sich mit Weibern oder Männern versorgen.

Bei den Indianern Südamerikas ist die Bezeichnung „Totem“ nicht mehr

üblich, es ist aber sicher nicht richtig, wie +Lubbock+ thut, die

erwähnten Gruppen als „Familien“ zu bezeichnen. Auch als „Kasten“

wird man sie nicht wohl gelten lassen können, da wir mit diesem Worte

einen ziemlich scharf begrenzten Begriff verbinden, von dem hier keine

Spur vorhanden. Diese Gruppen gleichen Namens innerhalb des Stammes

sind daher ebenso wie die Totem einfach Clans oder Sippen. Nur in der

gesellschaftlichen Organisation der australischen Kamilaroi unweit

von Sydney darf man vielleicht von „Kasten“ sprechen, insofern als

sie, wie es scheint, in zwei Gruppen, nämlich patrizische (freie?) und

plebejische (unterworfen?) zerfallen. Ob mit dem Patriziat gewisse

Vorrechte verbunden sind, ist nicht recht klar. Jede Gruppe umfasst

wieder zwei Abteilungen, die sich vor anderen Einrichtungen dieser

Art dadurch auszeichnen, dass in jeder derselben Männer und Frauen

besondere Namen führen; also: Ippai und Ippata; Kumbo und Buta; Murri

und Mata; Kubbi und Kubbota. Jede dieser vier Sippen zerfällt nun

wieder in Unterabteilungen, deren jede irgend ein Tier zum „Kobong“,

zum Freunde und Beschützer hat und sich darnach benennt. Es besteht

ein geheimnisvoller Zusammenhang zwischen dem Menschen und seinem

Stammtiere, von dessen Art er keines zu töten wagt, weil es sein

eigener Beschützer sein könnte. Zieht der Stamm gegen den Feind, so

führt jeder Kobong als Fahne das Fell seines Schutz- und Namentieres

mit sich. Die Zahl dieser Gruppen schwankt je nach den Kasten. Nimmt

man deren durchschnittlich vier an, so macht dies sechzehn männliche

und sechzehn weibliche Kobong, da es Ippai murruwi (Känguruh), Ippai

gnuri (Emu), Ippai turu (schwarze Schlange), Ippai kuraki (Opossum)

giebt, und ähnlich in den andern Clans. Die Sitte verbietet nun die

Verbindung eines Individuums mit einem solchen, das den nämlichen

Kobong hat. Ausserdem legt die erwähnte Unterscheidung in Patrizier

und Plebejer noch weitere Beschränkungen auf. So kann ein Ippai eine

Ippata aus einem anderen Kobong und eine beliebige Kubbota nehmen,

vorausgesetzt dass sie nicht wie er eine Murruwi oder Gnuri ist. Ein

Murri darf nur eine Buta, ein Kubbi nur eine Ippata wählen, natürlich

in beliebiger Zahl. Aber das Weib des fremden Kobong tritt nicht ein in

die Kaste ihres Gatten, sondern bleibt Zeitlebens in dem Verbande ihrer

eigenen. Die Nachkommenschaft aber folgt stets der Mutter und gehört

nur ihrem Kobong an; auf die väterliche Seite wird gar keine Rücksicht

genommen, doch werden die Kinder in eine andere Kaste versetzt, als

jene, in welche die Mutter gehört. Dadurch werden die Sprösslinge der

verschiedenen Verbindungen gleichmässig des Patriziats teilhaftig. Die

Übersicht dieser Vorgänge ist folgende.

Die Kinder von: werden

Ippai und Kubbota Murri und Mata.

Murri „ Buta Ippai „ Ippata.

Kubbi „ Ippata Kumbo „ Buta.

Kumbo „ Mata Kubbi „ Kubbota.

Zudem sind die Kinder einer Ippata murruwi Kumbo und Mata murruwi,

jene einer Buta gnuri Ippai und Ippata gnuri, und alle ihre Nachkommen

bleiben in alle Ewigkeit Murruwi und Gnuri.[385] Wie man sieht, spielt

der Kobong hier die Rolle der indianischen Totem, wenn er auch in dem

beschriebenen Kastenverhältnis zunächst weniger in die Augen fällt.

Es ist glaubhaft, dass derselbe von einem Gewächs oder einem Tiere

hergeleitet ist, das an dem Stammsitze des Clans seinen Standort hat,

und nicht umgekehrt, dass der Stamm den Namen gegeben.

Die Frage über den Ursprung des Totemismus, so weit sich dieselbe

auf die mythologischen und theologischen Thatsachen der Verehrung

eines bestimmten Wappen-, Schutz- und Namenstieres bezieht, was zu

Betrachtungen über den Tierkult im allgemeinen führen würde, lasse ich

hier unerörtert. Gegen +Mac Lennan+ und Sir +John Lubbock+ erhebt sich

+Edward B. Tylor+;[386] doch zieht die Geschichte der Familie keinen

Nutzen aus dem Streite, wenn man deren Wurzeln nicht, wie Dr. +Wilhelm

Schneider+ und andere, in religiösen, von vorn herein gegebenen

Vorstellungen, gewissermassen in göttlichen Vorschriften sucht. Welche

Gründe einen Clan zur Annahme dieses oder jenes Schutztieres bewogen,

ist gleichgültig; wichtig dagegen festzuhalten, dass der Clan schon

vorhanden war, als er sich die gewählte Bezeichnung beilegte, nicht

etwa, dass letztere erst den Clan gewissermassen schuf, indem sie für

dessen einzelne Glieder das zusammenhaltende sprachliche Band gewährte.

Die Entstehung des Clans, wie +Kautsky+ sie sehr natürlich und schwer

widerlegbar darstellt, war jedenfalls vollkommen unabhängig von allen

mythologischen Einflüssen.

Das Beispiel der australischen Kamilaroi, bei denen ich länger

verweilt, lehrt, wie sehr man sich übrigens hüten muss, der Exogamie

eine zu grosse Tiefe zuzuschreiben. In Australien, liest man zumeist,

sei die Exogamie Regel, werde wirklicher oder scheinbarer Weiberraub

geübt, immer aber das Weib aus einem fremden Stamme geholt. Dem ist

aber, wie wir sahen, nicht so, denn nicht die Verbindungen innerhalb

des Stammes, sondern nur unter Gliedern des gleichen Kobong sind

untersagt. Es ist die leidige Verwechslung von Stamm, Clan und Familie,

von welcher sich die wenigsten Ethnographen losmachen können, schuld an

solchen Verwirrungen. Es ist also hauptsächlich die Blutnähe, wie sie

innerhalb eines und desselben Kobong zwischen den einzelnen Mitgliedern

wegen der Abstammung durch die Mutter existieren muss, welche die

Kamilaroi und mit ihnen andere Australier meiden. Dr. +Schneider+, der

ebenfalls den Clan mit der Familie verwechselt, thut aber Unrecht,

diese Scheu als einen Beweis dafür anzuführen, wie weit die Australier

schon vom Urzustande entfernt seien.[387] Abgesehen davon, dass

letzteres niemand bezweifelt, hat ja +Moriz Wagner+ gezeigt, in wie

frühe Epochen die Bildung dieses Instinktes zu versetzen ist. Begründet

Scheu vor Blutnähe noch nicht Exogamie, welche als unerlässliche

Hauptbedingung Beweibung ausserhalb des Stammes erheischt, so soll doch

nicht geleugnet werden, dass in Australien häufig genug Verbindungen

zwischen Individuen verschiedener Stämme, nicht Clans, vorkommen.

Das ist dann erst die wahre Exogamie, sei sie nun von Gewaltthaten

begleitet oder nicht, sei sie ein Raub, eine Eroberung, ein Tausch oder

einfach ein Kauf.

Man darf nun annehmen, dass nachdem die durch das Zusammenleben

verursachte Scheu vor Blutnähe unter Hinzutritt wirtschaftlicher

Ursachen den Weg zur Exogamie gewiesen und diese noch durch die

Befehdung und Unterwerfung fremder Stämme gefördert worden, der

Vorteil der Kreuzung gar bald den exogamen Sitten huldigenden Völkern

ein ausgeprägtes Übergewicht verlieh. Auch aus diesem Grunde kann

ihr häufiges Vorkommen bei den niederen Rassen nicht auffallend

erscheinen. Hatte dieser Zustand der Dinge eine Zeitlang bestanden,

so steigerte die Macht der Gewohnheit bei den betreffenden Stämmen

die schon vorhandene Abneigung gegen jede Vermischung mit einem

Mädchen des eigenen Kreises zu solcher Höhe, dass diese Abneigung zur

wahren Scheu wurde und schliesslich die Kraft eines religiösen Dogmas

annahm, welches unsere entwicklungsfeindlichen Ethnologen gerne als

ursprüngliches Sittengesetz, als Ursache statt als Wirkung ausgeben.

Aber auch wo Frauenraub üblich war, erhielt sich die Muttergruppe

und mit ihr, soweit es um die rechtliche Seite sich handelt, die

„Mutterfolge“. Noch aber gab es anfänglich keine „Ehe“, daher auch die

von mehreren Schriftstellern gebrauchte Bezeichnung „Raubehe“, als

gleichbedeutend mit Weiberraub, für jene ersten Zeiten nicht zutrifft.

Erst nachdem in sehr langer Dauer der Frauenraub das Privateigentum

am Weibe begründet hatte, darf man vielleicht von einer „Raubehe“

sprechen. Für den Anfang schufen weder Exogamie noch Frauenraub etwas

unserem Ehebegriffe Ähnliches. Sie änderten zuerst nur wenig an den

Zuständen der vaterlosen Muttergruppe, welche überall, ohne Rücksicht

auf Exogamie oder Endogamie, die Grundlage bildete, aus welcher

verschiedene Gesellschaftsformen sich auszuspitzen vermochten.[388]

[363] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 10.

[364] +Humboldts+ Reise in die Äquinoctial-Gegenden. Bd. II. S. 15-16.

„Gewiss sind dies Verwandte von mir, denn ich verstehe sie, wenn sie

mit mir sprechen,“ sagen Indianer von einander, die sich nicht kennen

und in den Missionen zusammen treffen. (A. a. O. Bd. IV. S. 17.)

[365] A. a. O.

[366] +Walter Bagehot+. _Physics and Politics._ London, 1872. S. 42.

[367] +Moriz Wagner+ im Kosmos 1886. Bd. I. S. 21.

[368] +Adolf Bastian+. Über die Eheverhältnisse. Zeitschrift f. Ethnol.

1874. S. 387.

[369] +Moriz Wagner+ im Kosmos. 1886. Bd. I. S. 24-34.

[370] Kosmos. Bd. XII. S. 262.

[371] +Oldfield+ schildert dabei den Vorgang folgendermassen: Fällt auf

solchem Raubzuge dem Australier ein unbeschütztes Weib in die Hände,

so geht er nicht gerade allzu zart mit ihr um. Man betäubt sie durch

einen Schlag mit dem „Duak“ oft so heftig, dass das Blut stromweise

hervorquillt, schleift sie an den Haaren in das nächste Gebüsch und

wartet, bis ihr die Besinnung wiederkehrt. Erwacht sie aus ihrer

Ohnmacht, so muss sie ihrem Räuber folgen, der die Beute bei seiner

Horde in Sicherheit bringt. Ist dies geschehen, so folgt eine Szene, so

haarsträubend, dass sie sich der Schilderung entzieht. Die Verwandten

des Mädchens rächen einen solchen Eingriff in ihre Rechte nicht; sie

entschädigen sich nur bei nächster Gelegenheit durch eine ähnliche That

(_Transact. Ethnol. Soc._ London. Bd. III. S. 250).

[372] +Constantin Jos. Jireček+. Geschichte der Bulgaren. Prag, 1876.

S. 164.

[373] +August Schneegans+. Sicilien. Bilder aus Natur, Geschichte und

Leben. Leipzig, 1887. S. 263.

[374] Kosmos. Bd. XII. S. 272.

[375] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 136.

[376] A. a. O. S. 156.

[377] C. F. Ph. +von Martius+. Von den Rechtszuständen unter den

Ureinwohnern Brasiliens. München, 1832. S. 63.

[378] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 87.

[379] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 262.

[380] Clan, ein keltisches Wort (spr. klänn), war in Hochschottland,

auf den Orkney- und Shetlandsinseln die Bezeichnung für eine

Art freiwilligen, auf Familienzusammengehörigkeit begründeten

Lebensverbandes zwischen einem Gutsherrn als dem mit patriarchalischer

Obergewalt ausgestatteten Stammesoberhaupt eines Bezirkes, und seinen

Unterthanen. Die Clanverfassung ward 1745 aufgehoben.

[381] +Lucien Adam+. _Du parler des hommes et du parler des femmes dans

la langue caraïbe._ Paris, 1879. S. 2.

[382] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 266.

[383] +Edward B. Tylor+. Die Anfänge der Kultur-Untersuchungen über die

Entwicklung der Mythologie, Philosophie, Religion, Kunst und Sitte.

Deutsch von J. W. +Spengel+ und Fr. +Poske+. Leipzig, 1873. Bd. II. S.

235-236.

[384] Dr. +Aurel Krause+. Die Tlinkit-Indianer. Ergebnisse einer Reise

nach der Nordwestküste von Amerika und der Beringstrasse, ausgeführt

im Auftrage der Bremer Geographischen Gesellschaft in den Jahren

1880-1882. Jena, 1885.

[385] +Prichard+. _The natural history of Man. Fourth Edition._ London

1885. 8^o Bd. II. S. 491-492. -- +Friedrich Müller+. Allg. Ethnographie

S. 216. -- +Lubbock+. Die Entstehung der Zivilisation. S. 110. --

_Bulletin de la Société d'anthropologie de Bruxelles_ 1855. S. 129-130.

[386] +Tylor+. Die Anfänge der Kultur. Bd. II. S. 237.

[387] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 112.

[388] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 109-115.

Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung · 第 43 / 70 题