Exogamie und Clanbildung.
Ungezählte Menschenfolgen mochten einander abgelöst haben, ohne eine
Spur ihres Daseins zu hinterlassen, ehe ein neuer Fortschritt in den
Verhältnissen der Geschlechter sich anbahnte. Nichts was nur entfernt
den Namen einer „Ehe“ verdiente, war vorhanden in der endogamen
Muttergruppe; das Kind gehörte, so lange es unselbständig, einzig
der Mutter und ging dann später in der Horde auf. Es galt allein
die Mutterschaft, eine Verwandtschaft mit dem Vater war ein völlig
unbekannter Begriff, da die Vaterschaft sich gar nicht feststellen
liess. Die heranreifende Jugend paarte sich innerhalb der Horde
untereinander und was wir heute „Geschwisterehen“ nennen würden, war
ein gewöhnliches Vorkommnis. Nicht nur bildete Blutsverwandtschaft
gar kein Hindernis des Geschlechtsverkehrs, sondern gab vielmehr die
alleinige Berechtigung zu demselben und zwar im unbeschränktesten
Masse. Die Verwandtschaftsbegriffe einer späteren Zeit waren
noch nicht geboren, man unterschied bloss ältere und jüngere
Generationsschichten, und keine anderen Grenzen beschränkten die
Geschlechtsvermischungen als jene, welche die Natur selbst zwischen
den älteren und jüngeren Hordenmitgliedern gezogen, daher denn auch
Geschlechtsverbindungen innerhalb derselben Generationsschicht --
zwischen „Brüdern“ und „Schwestern“ im Sinne jener Zeiten -- als
der normale Zustand galten.[363] Die durch Sprachgemeinsamkeit
verbundene Geschlechtsgenossenschaft bildet aber auch die ganze Welt
jener Menschen; was ausserhalb stand, galt ihr als Feind. Die wilden
Völker am Orinoko und Cassiquiare, von denen +Humboldt+ erzählt,
„zerfallen in eine Unzahl von Stämmen, die sich tödlich hassen und
niemals Ehen untereinander schliessen, selbst wenn ihre Mundarten
demselben Sprachstamme angehören und nur ein kleiner Flussarm oder
eine Hügelkette ihre Wohnsitze trennt. Je weniger zahlreich die Stämme
sind, desto mehr muss sich, wenn sich jahrhundertelang dieselben
Familien miteinander verbinden, eine gewisse gleichförmige Bildung, ein
organischer, recht eigentlich nationaler Typus festsetzen. Dieser Typus
erhält sich unter der Zucht der Missionen, die nur +eine+ Völkerschaft
unter der Obhut haben. Die Vereinzelung ist so stark wie früher;
Ehen werden nur unter Angehörigen derselben Dorfschaft geschlossen.
Für diese Blutsverwandtschaft, welche so ziemlich um eine ganze
Völkerschaft ein Band schlingt, hat die Sprache der Indianer, die in
den Missionen geboren sind oder erst nach ihrer Aufnahme in den Wäldern
spanisch gelernt haben, einen naiven Ausdruck. Wenn sie von Leuten
sprechen, die zum selben Stamme gehören, sagen sie _mis parientes_,
meine Verwandten.“[364] So kennen sie heute noch bloss ihre Familie und
ein Stamm erscheint ihnen nur als ein grösserer Verwandtschaftskreis.
„Die Wilden verabscheuen alles, was nicht zu ihrer Familie oder ihrem
Stamme gehört, und Indianer einer benachbarten Völkerschaft, mit der
sie im Kriege leben, jagen sie, wie wir das Wild. Die Pflichten gegen
Familie und Verwandtschaft sind ihnen wohl bekannt, keineswegs aber die
Pflichten der Menschlichkeit, die auf dem Bewusstsein beruhen, dass
alle Wesen, die geschaffen sind wie wir, +ein+ Band umschlingt. Keine
Regung von Mitleid hält sie ab, Weiber oder Kinder eines feindlichen
Stammes ums Leben zu bringen.“[365] Erst die Kultur hat dem Menschen
die Einheit des Menschengeschlechts zum Bewusstsein gebracht und ihm
offenbart, dass auch mit Wesen, deren Sprache und Sitten ihm fremd
sind, ein Band der Blutsverwandtschaft ihn verbindet.
Wer möchte, wenn er die Verhältnisse der Menschen zueinander sich
vergegenwärtigt, wie die beglaubigte Geschichte sie sogar von den
Kulturnationen Europas im frühen Mittelalter verzeichnet, im Ernste
bezweifeln, dass in +Humboldts+ obiger Schilderung zugleich ein
treffendes Gemälde urzeitlicher Zustände zu erblicken ist? Wie lange
die Menschen darin verharrten, niemand wird es je ermitteln, --
höchster Wahrscheinlichkeit nach aber sehr, sehr lange, denn die
+ersten+ Schritte sind es stets, welche am schwersten fallen. Allzu
leicht sind wir geneigt, „Fortschritt“ für das allgemeine Gesetz der
menschlichen Gesellschaft zu halten; nähere Prüfung lehrt jedoch,
dass dem nur mit einer gewissen Einschränkung so sei. Nur wenige
Nationen, und zwar europäischer Abkunft, schreiten wirklich fort, die
meisten verhalten sich stationär; aber bei +allen+ hat es eine Zeit
gegeben, in welcher sie gewisse Fortschritte machten. Diese hielten
auf verschiedenen Stufen inne oder wurden zum Stillstande gebracht;
zweifellos hat aber der englische Soziologe +Walter Bagehot+ Recht mit
der Behauptung: in geschichtlicher Zeit sei der Fortschritt gering
gewesen, sehr beträchtlich müsse er dagegen in den vorgeschichtlichen
Epochen gewesen sein.[366] Zu diesen wesentlichsten Fortschritten
rechne ich nun das Erwachen der Scheu vor Blutnähe mit der sich daran
knüpfenden Sitte der +Exogamie+ und der Ausbildung des Begriffes
der +Blutschande+, welche dermalen bei ungemein niedrig stehenden
Menschenstämmen oft am schärfsten entwickelt ist. Die Scheu vor
Blutnähe ist nämlich nicht als ein blosser Brauch, sondern als ein
+menschlicher Charakterzug+ zu betrachten, welcher sich schon in
unvordenklichen Zeiten bildete und befestigte.[367] Sie ist ein
gesellschaftlicher Instinkt +jüngerer+ Ordnung, und wenn sich in der
Geschichte wie auch in der Gegenwart noch manche Nichtberücksichtigung
desselben wahrnehmen lässt, so sind dies aus der oben gekennzeichneten
Urzeit hereinragende Überbleibsel der ursprünglich herrschenden Inzucht
oder +Endogamie+. Die Entstehung dieses wertvollen jüngeren Instinktes
hat niemand wahrscheinlicher gemacht, als +Moriz Wagner+, dem ich mich
bis auf ein paar untergeordnete Einzelnheiten anschliesse.
Es wurde schon betont: in der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft
scheint auch der nächste Verwandtschaftsgrad kein Paarungshindernis
gewesen zu sein, noch weniger der zweite Grad, also der Verkehr unter
Geschwistern. Wo Endogamie herrscht, wie zur Zeit der Muttergruppen,
wird das Weib innerhalb derselben Geschlechtsgenossenschaft gewählt;
so beweibten sich die Khoikhoin oder Hottentotten nicht ausser ihren
Kraalen. Auf den Stamm beschränkt sehen wir den Geschlechtsverkehr
auch bei den Aht in Nordwestamerika, bei den Kooch, Toda und
Kalang in Indien. Ein Bodo darf nur mit Bodo heiraten. Die Lappen
mischten sich in allen Graden, und selbst die Stoiker hielten die
Ehe unter Blutsverwandten für naturgemäss. Die Keime zur später so
allgemeinen Scheu der Blutnähe sind aber etwa auf die Periode der
Eiszeit zurückzuführen, als nämlich ein bleibendes Zusammenwohnen
der einzelnen Geschlechtsgenossen zu Schutz und Trutz gegen Feinde
stattfand. Erst der diluviale Mensch bewohnte mit seinen Nächsten
eine gemeinsame Hütte oder Höhle, die er sich zum Schutze gegen
Kälte und Nässe mit künstlichen Werkzeugen wohnlich einrichtete
und die ihn zu einem engen bleibenden Beisammensein nötigte, aus
welchem das menschliche Familienleben, so verschieden von der
Tierfamilie, sich allmählich entwickelte. Erst in dieser Zeit gewann
der Verkehr der Geschlechtsgenossen eine gewisse Stetigkeit und
verlor die Ungebundenheit früherer Tage. Es kam in der Muttergruppe
zu zeitweiligen Bündnissen von verschiedener Dauer, die ich mich
zwar sehr hüten werde mit dem Ehrennamen „Ehe“ zu schmücken, die
aber immerhin als Vorläufer derselben gelten dürfen. Die Gewohnheit
des dauernden Beisammenseins übt nun, wie die Erfahrung lehrt, eine
+abstumpfende Wirkung auf den sinnlichen Reiz+: was man von frühester
Kindheit an täglich und stündlich vor Augen hat, begehrt man nicht
mit Leidenschaft. Diese tägliche Gewohnheit des Beisammenwohnens, wie
es der eine gewisse Gemeinschaft bildenden Muttergruppe sicherlich
eigen wurde, war und ist stets und überhaupt der stärkste Dämpfer
der Phantasie und Sinnenlust. Dieselbe lässt eine geschlechtliche
Neigung zwischen Geschwistern gar nicht aufkommen, oder wenn dennoch,
so geschieht es nur da, wo jede anderweitige Gelegenheit zur
Befriedigung des Geschlechtstriebes fehlt. Nur das Neue, das Fremde und
Fernerliegende reizt die Phantasie und die Begierde nach dem Besitz.
Deswegen pflegen jetzt selbst bei endogamen Zuständen die nächsten
Grade der Blutsverwandtschaft verboten zu sein, was freilich wiederum
erst das Ergebnis späterer Epochen ist. Aller Wahrscheinlichkeit
nach darf man nun die Entwicklung der Geschlechtsgenossenschaft
zum Stamme in eine wenig spätere Zeit, als das Aufkommen des
Beisammenlebens unter künstlichem Obdach versetzen: in den Anfang
des Diluviums. Die durch Gewohnheit verbotenen Verwandtschaftsgrade
werden nunmehr auf den ganzen Stamm ausgedehnt, denn der Stamm,
innerhalb dessen Grenzen man sich nicht beweiben mag, wird eben als
die Erweiterung der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft gedacht,
und alle Stammesmitglieder gelten, wie die obigen Beispiele zeigen,
miteinander für verwandt,[368] sind es ja auch in gewissem Grade.
Es entstand daher allmählich die Sitte, einem +fremden+ Stamme die
Weiber zu entnehmen. Dies machte sich um so leichter, als mit der
Stammesbildung auch jene grösseren Massenwanderungen begannen, jene
Raubzüge und Eroberungen, die in der Regel von selbst zu massenhaften
Vermischungen mit fremdem Blute führten. Die menschliche Neigung zu
fremden Weibern und zur Vielweiberei liess den stärkeren Erobererstamm
die Weiber der Besiegten verschonen und sich aneignen, wenn er die
männliche Bevölkerung tötete oder zu Sklaven machte. Durch Generationen
vererbt ist dann in der späteren morphologischen und physiologischen
Fortbildung des Menschengeschlechts, gegen das Ende der Tertiärzeit,
eine geschlechtliche Abneigung gegen die Blutnähe, als Exogamie, und
damit eine starke Beschränkung der Inzucht in Familie und Stamm Brauch
und Sitte geworden,[369] welche allmählich die Kraft eines Kultgebotes
gewann und sich so fest einbürgerte, dass jeder Verstoss gegen dieselbe
geradezu als Verbrechen geahndet wurde. Vermischung innerhalb des
Stammes wird z. B. unter den Khond als blutschänderisch betrachtet und
mit dem Tode bestraft; sie ist verabscheut bei den Tscherkessen, deren
Brüderschaften oft Tausende von Personen umfassen, zwischen denen das
Heiraten durch altes Gesetz gänzlich verboten ist. Dies ist auch der
Fall bei den Samojeden, und ebenso hat es Manu in seinen Satzungen
angeordnet, welche Heiraten unter Leuten desselben Familiennamens
untersagen. So z. B. könnten in Schottland ein Fraser keine Fraser, ein
Mac Intosh keine M'Intosh heiraten. Auch in China müssen Frau und Mann
verschiedene Namen tragen. In Australien hindert bei einigen Stämmen,
nicht bei allen, der „Kobong“, bei den Indianern Nordamerikas der
„Totem“ jede Verbindung, und es bestand sogar, wie es jetzt scheint,
eine ähnliche Sitte unter den alten Hochländern von Schottland.
Ist die Zahl der Thatsachen und Überlebsel erdrückend gross, welche
beweisen, dass eine jüngere Form der Beweibung im Zusammenhange mit
der Annäherung der bis dahin vereinzelten Stämmchen dazu geführt hat,
dass der Mann nur noch das Mädchen eines fremden Stammes zum Weibe
gewinnen konnte, so machen die ewigen Fehden, welche zwischen Wilden
statthaben, es wahrscheinlich, dass der Mann zumeist auf dem Wege
der Gewalt, des +Raubes+, seinen Zweck erreicht. Es ist auch nicht
unwahrscheinlich, dass die Erbeutung von Weibern endlich nicht mehr
bloss zufällige Folge des Krieges, sondern sehr oft dessen Veranlassung
wurde, wie +Kautsky+ bemerkt.[370] +Olaus Magnus+ schildert z. B. die
Stämme des europäischen Nordens als in beständigem Kriege mit einander
liegend, entweder wegen geraubter oder wegen zu raubender Jungfrauen,
„_propter rapias virgines aut arripiendas_.“ Sein Bruder Johannes
bespricht dasselbe Thema und erwähnt eine Menge Fälle, in welchen die
Räuber den Königshäusern von Dänemark oder Schweden angehörten. Wie
es die Könige machten, so machten es auch ihre Unterthanen. Unter den
Skandinaviern, ehe sie Christen wurden, kämpfte man fast beständig um
die Frauen und beweibte sich auf der Spitze des Schwertes. In Schweden
wurden die Weiber, selbst lange nach der Einführung des Christentums,
oft noch geraubt, wenn sie schon der Schliessung der Heirat wegen
auf dem Gange zur Kirche waren. Ein Heiratsgeleite bestand aus einer
Abteilung Bewaffneter, und der grösseren Sicherheit halber wurden die
Vermählungen gemeiniglich bei Nacht gefeiert. Noch jetzt soll in der
alten Kirche von Husaby, in Gotland, ein Haufen Lanzen aufbewahrt
werden, auf welche Fackeln gesteckt wurden; diese Waffen wurden von
den Leuten des Bräutigams getragen und dienten zu dem doppelten
Zwecke, Licht und Schutz zu verschaffen. Ein solches Vorherrschen
von Gesetzlosigkeit, das nach Einführung des Christentums und
vergleichsweiser Sittigung noch bestand, lässt uns auf die Gewohnheiten
des Volkes in einem ursprünglicheren Zeitalter schliessen.
Die Gepflogenheit, die Beweibung durch gewaltsame, thatsächliche
+Entführung+ zu bewerkstelligen, ist eine gar nicht seltene Erscheinung
als wirkliche Rechtseinrichtung, als eine sittengesetzliche Form,
um in den Besitz eines Weibes zu gelangen. +Nestor+, der russische
Chronist, sagt von den slavischen Drewiern: Ehen hatten sie gar nicht,
sondern mit Gewalt entführten sie Jungfrauen und legten sie sich als
Weiber bei. In seiner brutalsten Gestalt lernen wir den Frauenraub bei
mehreren Australierstämmen kennen,[371] und verwandte Bräuche herrschen
oder herrschten zur Zeit der Entdeckung bei den ausgestorbenen
Tasmaniern, sowie bei den Papua Neuguineas, auf den Vitiinseln, sowie
auf der Insel Bali, wo dem Raube unmittelbar Notzüchtigung folgt.
Selbst in Europa muss jeder Lappe noch heutigen Tages wie in Vorzeiten
die Finnen, sich mit List oder Gewalt eines Mädchens aus fremdem Stamme
bemächtigen, und ebenso halten es die Ostjaken und Samojeden, ferner
viele amerikanische Urvölker, unter welchen Frauenraub in solchem
Masse gebräuchlich ist, dass dadurch abwechselnd Überzahl und Mangel
an Weibern hervorgerufen wird. Die Stämme am Orinoko, Rio Negro und
Amazonenstrome führten gleich den kannibalischen Kariben unaufhörliche
Kriege mit ihren Nachbarn, um deren Weiber zu rauben, die Männer zu
töten, und bei den Indianern Brasiliens fand Hr. +von Martius+ die
Sitte noch in vollem Schwange. Ähnliches übten auch die Eingebornen
Nordamerikas, wo das Stehlen der Weiber Ursache und Ende der meisten
Kriege und beliebtes Thema der Kriegsgesänge war, mitunter aber auch
Wandervölker, welche oft dem durch die Wechselfälle ihres Schicksals
eingerissenen Weibermangel im Wege des Raubes abhalfen. So die Magyaren
zur Zeit ihrer Ansiedlung in der Ebene zwischen Donau und Theiss,
welche, um sich Lebensgefährtinnen zur Gründung eines neuen Haushaltes
zu verschaffen, Raubzüge nach deutschen und slavischen Gegenden
unternahmen,[372] so endlich auch die Juden des Alten Testaments. Im
Deuteronom und dem Buche der Richter sind Beweise eines der Kariben
würdigen, bei ihnen gesetzmässigen Verfahrens enthalten. Mit Recht
deutet +Peschel+ auch des +Livius+ Erzählung vom Raube der Sabinerinnen
als eine verdunkelte Erinnerung einer alten Sitte der Römer, welche
auch bei ihnen die Verbindungen innerhalb der Stammesgemeinde verbot.
Bei manchen Völkern tritt der gewaltsame Frauenraub nur noch
aushülfsweise neben anderen, fortgeschritteneren Beweibungsformen
auf. So greifen die west- und mittelasiatischen Reiternomaden,
Kalmücken, Kirgisen, nogaische Tataren, Turkmenen, dann aber auch die
kaukasischen Tscherkessen, Chewsuren, wenn die Hand der Auserwählten
verweigert wird oder Schwierigkeiten wegen des Preises entstehen, zum
Mittel gewaltsamer Entführung, eben so manche Nordamerikaner, die
Neuseeländer und verschiedene Stämme der Sundainseln und Vorderindiens.
Ist das Mädchen einmal in der Behausung ihres Entführers, so haben
die Eltern kein Recht mehr auf sie, doch erfolgt fast regelmässig
eine nachträgliche Verständigung wegen ihres Preises. Und selbst im
gesitteten Europa giebt es ein Land, wo Entführung, bei der es freilich
ganz ehrbar zugeht, das alltäglichste Auskunftsmittel der Liebespaare
in der kleineren Bürgerschaft ist: Der Sizilianer entführt nämlich
zumeist seine Braut, um sich in der nächsten Stadt mit ihr trauen zu
lassen und dann die Eltern hochachtungsvollst nachträglich um ihre
Einwilligung zu bitten. Der Vater schmollt einige Tage, weil es die
Sitte so erheischt, doch kommt bald alles ins rechte Gleis.[373]
Im allgemeinen darf man den nackten, auf rohe Gewalt gegründeten
Weiberraub unter den heutigen Wilden für eine Seltenheit erklären,
und sogar bei vielen Stämmen Australiens ist er zur blossen Zeremonie
herabgesunken. Diese Entwicklung des ursprünglichen Raubes wird in
einem späteren Abschnitte noch zu verfolgen sein. In den ersten Stadien
der menschlichen Entwicklungsgeschichte war er jedoch unzweifelhaft
der Träger einer sehr bedeutenden Rolle, die indes nicht überschätzt
werden darf. Enge hängt er mit der Exogamie zusammen, darf aber nicht,
wie mitunter geschieht, damit verwechselt oder gar identifiziert
werden, denn Exogamie kann sehr wohl ohne Frauenraub bestehen.
Damit ist auch angedeutet, dass er für kein +unbedingt+ notwendiges
Durchgangsstadium in der ehelichen Entwicklung jedes Volkes zu halten
ist, wenngleich, wie wir später zeigen werden, für ein solches, dem
nur wenige Völker völlig entronnen sind. Diese sind natürlich zunächst
im Kreise der Endogamen zu suchen, denn auch die Exogamie hat nicht
ausnahmslose Verbreitung gefunden, und neben der grossen Mehrzahl der
Exogamen gab es immer eine kleine Minderheit von Völkern, bei welchen
die ursprüngliche Endogamie sich erhielt, in deren Folge, wie +Moriz
Wagner+ gezeigt, der Begriff der Blutschande entstehen und Geltung
gewinnen konnte. Nicht die Exogamie und noch weniger der Frauenraub
erzeugte daher diese merkwürdige Scheu, wie +Kautsky+ im Anschlusse
an die meisten Kulturhistoriker will,[374] sondern umgekehrt, ihr
verdankt in erster Linie die Exogamie ihren Ursprung. Auch +Lippert+
vermag ich nur bedingt beizustimmen, wenn er die Entstehung der
Exogamie mehr auf wirtschaftliche Einflüsse, als auf physiologische
Erkenntnisse zurückführt[375] und die indische Sitte, wonach Braut
und Bräutigam zum Zeichen ihrer innigen Vereinigung wechselseitig mit
dem Blute des andern gezeichnet werden, als Beweis dafür deutet, wie
wenig die Exogamie in ihrem Ursprunge von der Scheu der Verbindung
gleichen Blutes beherrscht sei.[376] Es ist ja eben nicht +gleiches+
Blut, womit die beiden gezeichnet werden, sondern jeder erhält das
Blut des andern und dies lässt sich, meines Erachtens, füglich nicht
anders auslegen, als dass damit die in der Ehe sich auch thatsächlich
vollziehende Vermischung zweier Individuen symbolisiert wird. Dass sie
gleichen Blutes seien, wird aber damit nicht gesagt. Physiologische
„Erkenntnis“ freilich lag der Exogamie gewiss nicht zu Grunde, dagegen
mögen Erwerbslust und Ehrgeiz mit dazu beigetragen haben, die Bahn
der Exogamie zu betreten. Ob ein Stamm in Endogamie verharrte oder
zur Exogamie überging, darüber entschieden in der That, wie schon
+Martius+[377] von den Brasilianern treffend bemerkte, seine jeweiligen
Lebensverhältnisse, die Notwendigkeiten, welche diese ihm auferlegten.
Wie liesse sich sonst der Umstand deuten, dass exogame und endogame
Stämme mitunter auf verhältnismässig engem Raume nebeneinander wohnen,
ohne sich in ihren Sitten zu bekehren! In den kleinen Horden Brasiliens
kennt man noch keine Scheu vor Blutnähe, in den bevölkerteren
Bezirken wird dagegen Exogamie zur Regel. Sir +John Lubbocks+ und
+Karl Kautskys+ Erklärung des Gebots der Exogamie aus der Sitte des
Frauenraubes und als Urheber des Begriffs der Blutschande gegenüber
scheint mir die umgekehrte Deutung +Wagners+, wonach Frauenraub erst
Folge der aufkeimenden Scheu vor Blutnähe wird, als die naturgemässere
den Vorzug zu verdienen. Willig kann eingeräumt werden, dass das
Einwurzeln der Sitte dann rückwirkend die schon vorhandene Scheu zum
Begriffe der „Blutschande“ ausprägte.
Dabei darf man freilich diesem Worte nicht den Sinn in jener Ausdehnung
unterlegen, welchen die gesittete Gegenwart daran knüpft. Die zu
Exogamie und Frauenraub schreitenden Stämme hatten noch keine andere
Blutsverwandtschaft als die der vorangegangenen endogamen Muttergruppe,
die Blutsverwandtschaft ward immer noch von der Mutter aus gerechnet,
und +daran+ konnten die neuen Sitten vorerst nichts ändern. So gewährte
denn die Exogamie in Wirklichkeit nur wenig Schutz gegen den Verkehr
mit Blutsverwandten nach unseren Begriffen und wo sie systematisch
geregelt war, gestattete sie denselben sogar zwischen Halbgeschwistern
väterlicherseits; denn der Vater, der Räuber, war zwar der Herr, der
Besitzer des Weibes, aber noch kein Familienmitglied, und eben die
Exogamie bewirkte, dass der Vater immer dem Stamme seiner Kinder fremd
blieb.[378] Die alten Araber übten ursprünglich Exogamie und hatten
Abscheu vor Blutnähe, pflegten aber doch die Töchter ihres Oheims
väterlicherseits, also ihre allernächsten Basen in modernem Sinne,
zu Gattinnen zu nehmen. Übrigens erhielt sich, ehe der Frauenraub
allgemeine Sitte wurde, neben diesem auch die Beweibung mit Frauen
des eigenen Stammes; bei manchen Völkerschaften ist sie sogar niemals
gänzlich aufgegeben worden. Nicht einzusehen ist dagegen, warum der
Frauenraub geradezu Weibergemeinschaft herbeigeführt haben sollte.
Der Verfechter dieser Ansicht,[379] +Karl Kautsky+, hat auch versäumt
dieselbe ausreichend zu begründen. Seine Behauptung, dass die in den
Stammesfehden gewonnenen Weiber ursprünglich Eigentum des ganzen
Stammes gewesen, hat nur wenig für sich und findet in dermalen
existierenden Verhältnissen keine Stütze. Dass bei den Australiern
die geraubte Frau nicht so sehr dem Räuber, als dem ganzen Stamme
gehöre, ist von niemanden beglaubigt, vielmehr muss das Volk erst
gesucht werden, wo die Weiber ein Gesamt+eigentum+ des Stammes
bilden. Die bei exogamen Stämmen mitunter herrschende Lockerheit
im Geschlechtsverkehr beweist nichts zu Gunsten der +Kautsky+schen
Theorie. Wer geschlechtliche Ungebundenheit an den Anfang der Urzeit
versetzt, der wird einfach darin eine Fortdauer, ein Überleben
ursprünglicher Zustände erkennen. Nirgends auf Erden ist eine neue
Sitte mächtig genug, ältere Gepflogenheit auf einmal zu beseitigen,
überall sehen wir vielmehr, wenn auch nur bruchstückweise, solche
Reste, oft aus grauer Vorzeit, in spätere Epochen selbst dann noch
herein ragen, wenn sie ihrem Sinn und Wesen nach sogar längst schon
in geraden Widerspruch zu den neuen Anschauungen getreten sind. Auch
die vielfach noch vorkommende und in unseren Augen schnöde Sitte der
Überlassung von Frau und Tochter an den fremden Gast -- der „gastlichen
Prostitution“ -- stammt gewiss nicht erst aus jener Periode, sondern
erwuchs teils auf der Unterlage eines Überbleibsels aus den Tagen der
älteren Ungebundenheit, teils aus dem Herrschaftsrechte, welches der
Mann später über das Weib errang und worauf noch zurückzukommen sein
wird. Dagegen darf man dem Wiener Soziologen sehr wohl in der Erklärung
folgen, die er von der Entstehung des sogenannten +Clan+[380] oder
Unterstammes liefert.
Das ungemein stark entwickelte Stammesgefühl der Urvölker, welches,
wie wir vernahmen, einerseits den engsten Zusammenhang der
Stammesangehörigen, andererseits völlige Abschliessung gegen die
Stammfremden bewirkt, musste auch auf die Stellung der geraubten
Frauen innerhalb des Stammes seinen Einfluss üben. Wo Frauenraub in
grossem Umfange stattfand, wie bei den Kariben am Caroni und in den
Wäldern des Cuyuni in Venezuela, war die Folge, dass die Weiber bei
jedem Stamme zunächst Fremdlinge waren und nicht im stande, sich in
derselben Sprache wie die Männer zu unterhalten. Sie redeten nämlich
ihre Muttersprache fort, da ohnehin die Männer sie keiner Ansprache
würdigten, -- was das seelische Verhältnis der Geschlechter zur Genüge
beleuchtet, nicht aber zu der Meinung verleiten darf, der Mann sei auch
Herr der Familie gewesen. Nach dieser Richtung war das Weib vielmehr
noch frei und selbständig, nur an Körperkraft dem Manne nachstehend.
Auch ist die Sprachverschiedenheit nicht etwa so zu verstehen, dass
wirklich zwei gänzlich verschiedene Sprachen nebeneinander bestanden.
Der gelehrte Linguist +Lucien Adam+ in Rennes hat gezeigt, dass der
wesentlichste Unterschied darin beruhte, dass im Karibischen den
Weibern ein Teil des Wortschatzes und gewisse grammatische Formen
eigen waren, deren sie sich im Gespräche mit den Männern nicht
bedienen durften und welche die letzteren unter sich auch niemals
anwendeten. Thatsächlich beschränkt sich die gedachte Zweisprachigkeit
auf etwa 400 Wörter (unter 2-3000), die doppelt vorhanden sind,
auf eine doppelte Reihe von Pränominalsuffixen und ein doppeltes
Verneinungszeitwort.[381] Immerhin genügt dies, um die tiefe Kluft
anzudeuten, welche innerhalb des Stammes die fremden Weiber von ihren
Gatten scheidet.
Wiesen ihnen die geschilderten Verhältnisse nun einerseits eine
Sonderstellung an, so mussten sie andererseits aber auch erzielen,
dass die Frauen als Fremde selbst sich wieder in verschiedene Gruppen
teilten. Nehmen wir z. B. an, der Stamm A sei von vier Stämmen B, C, D
und E umgeben, aus denen er sich seine Weiber holt; da werden sich im
Stamme A vier Gruppen von Frauen bilden, die Gruppen, B, C, D, E, wenn
der Stamm rein exogam ist. Wenn neben dem Frauenraube auch noch der
Verkehr mit den Weibern des eigenen Stammes fortbesteht, so werden sich
fünf Gruppen bilden: neben den vier genannten noch eine Gruppe A.
Jede der Mütter dieser Gruppen wird nun Eigentümlichkeiten ihres
eigenen Stammes auf die Kinder vererben, andere ihnen anerziehen, und
auf diese Weise wird die Gleichartigkeit des Stammes A zerstört. Die
gruppenweise Abschliessung erstreckt sich nicht nur auf die Frauen,
sondern auch, wenn gleich weniger scharf, auf deren Kinder, so dass
mit der Zeit jedes Mitglied des Stammes A einer der genannten Gruppen
angehört. Jedes freie Mitglied einer dieser so gebildeten Clans gehört
natürlich ebenso gut zum Stamm, wie die Mitglieder der andern Clans;
aber innerhalb des Stammes machen sich die tief eingewurzelten, von den
Müttern auf die Kinder übertragenen Gefühle des Stammeszusammenhalts
und der Stammesabneigung in der Weise geltend, dass sie ähnliche
Gefühle für den eigenen und gegen die anderen Clans erzeugen. Je länger
das exogame System dauert, desto mehr häufen sich die kennzeichnenden
Merkmale der einzelnen Clans, desto schärfer werden sie von einander
gesondert.[382] Vielfach, aber ganz irrtümlich, wird der Clan mit der
„Familie“ verwechselt, welche doch zur Zeit der Clanbildung noch gar
nicht bestand. Dem Clan entspricht am ehesten noch das altgermanische
„Sippe“, altsächsisch _Sibbja_, sansk. _Sabhâ_, Gemeinde. Das gotische
_Sibja_ umfasst ebenfalls einen viel weiteren Kreis als unsere
Familie; die lateinischen Schriftsteller übersetzten es ganz richtig
mit _Gens_, die griechischen mit φύλη. Die Sippenhäuptlinge heissen
φυλῶν ἄρχοντες. Die Chinesen nennen sich als Volk _Pih-sing_, es ist
aber falsch dies mit „die hundert Familien“ zu übersetzen. Welcher Art
diese „Familien“ sind, ersieht man aus einer Bemerkung +Harts+: „In
einigen Teilen des Landes begegnet man grossen Dörfern, in deren jedem
nur ein Familienname existiert. So findet man in einem Bezirke drei
Dörfer, jedes von 2-3000 Einwohnern, das eine mit dem Familiennamen
des Pferdes, das zweite mit dem des Schafes, das dritte mit dem des
Ochsen.“ Es ist klar, dass dies nicht Familien-, sondern Clannamen
sind. Lebhaft erinnern sie an die amerikanischen „Totem“, die auch
meist der Tierwelt entnommen und nichts anderes als Clanbezeichnungen
sind. Dieses Clanwesen ist von ungemeiner Bedeutung für die Entwicklung
des Stammes sowohl wie der Familie, ein Mittelglied zwischen beiden. In
mannigfachen Formen kehrt es an verschiedenen Punkten unseres Planeten
wieder.
Bei den nördlichen Rothäuten zerfiel jede Völkerschaft in eine Anzahl
von Sippen oder Clans, die in den verschiedenen Stämmen zwischen 3
bis 8 oder 10 schwankten und als Namen oder Symbol eines Tieres sich
bedienten, dem auch eine Kultverehrung gewidmet war. Der Name für
dieses Tier ist bei den Algonkin „Dodaim“, und dieses Wort ist in
seiner gebräuchlicheren Form „Totem“ zu einem allgemein angenommenen
Ausdruck in der Ethnologie geworden, um ähnlich gebrauchte Beinamen
in der ganzen Welt zu bezeichnen. Der Ursprung der Totem, wie Biber,
Krebs u. dergl., welche die Indianer dadurch zu erklären suchen, dass
sie behaupten, diese Geschöpfe seien ihre Ahnen, fällt natürlich in
den Bereich der Mythologie. Dagegen bilden die gesellschaftlichen
Einteilungen, namentlich die auf die Geschlechtssitten bezüglichen
Einrichtungen, welche damit verbunden sind, einen höchst wichtigen
Abschnitt des Rechtes und der Sitten auf gewissen Kulturstufen. Er
gehört nur insoweit in das Gebiet der Religion, als die Clantiere
u. s. w. Gegenstände religiöser Verehrung sind oder wirklich als
Schutzgottheiten behandelt werden, wie dies bei den Algonkin selbst
der Fall zu sein scheint.[383] Dass diese Totem in exogamen Zuständen
wurzeln, dafür spricht der Umstand, dass deren Mitglieder ausnahmslos
durch die ganze Völkerschaft verteilt waren oder noch sind. Dr.
+Aurel Krause+ hat diese Verhältnisse erst unlängst bei den Tlinkit
in Nordwestamerika genauer kennen gelernt und beschrieben.[384]
Diese Tlinkit, bisher gemeiniglich unter der russischen Benennung
Koljuschen bekannt, sind in dreizehn Stämme geteilt, deren jeder in
mehrere Geschlechter zerfällt, welche verschiedene Tiere gleichsam
im Wappen führen und sich wiederum in zwei Gruppen ordnen, von
denen die eine durch das Raben- oder Jelchgeschlecht (Totem), die
andere durch das Wolfsgeschlecht oder das Totem des Kanak vertreten
wird. Die verschiedenen Totem geniessen nicht dasselbe Ansehen. Das
wichtigste von allen ist wegen der grossen Anzahl und des Reichtumes
seiner Mitglieder der Kagontan, welcher seinen Hauptsitz in Klokwan,
dem grössten Dorfe des Tschilkatstammes hat. Die Einteilung in Totem
ist gänzlich unabhängig von der räumlichen Verteilung der Stämme.
Dasselbe „Geschlecht“ -- so nennt +Krause+ den Totem -- finden wir an
verschiedenen Orten, so den Kagontan bei den Tlinkitstämmen Sitka,
Jakutat, Huna und Tschilkat. Jeder Ort wird also von mehreren Totem
bewohnt und zwar sowohl von denen des Bären -- wie von denen des
Wolfszeichens, während andrerseits ein Totem auf mehrere Orte verteilt
ist, was sich bloss durch den Brauch der wechselseitigen Verbindungen
und durch das Gesetz der mütterlichen Erbfolge erklärt. Die
unantastbaren Verordnungen, durch welche sich diese Sippen immerwährend
fortsetzen und aufrecht erhielten, bestanden nämlich darin, erstlich,
dass kein Mann innerhalb seines eigenen Totems sich beweiben durfte,
und zweitens, dass sowohl die männlichen wie die weiblichen Kinder der
Sippe ihrer Mutter beigezählt wurden. Bei den Tlinkit gelangen diese
Verhältnisse dadurch zum sprachlichen Ausdrucke, dass sie alle nicht
zum gleichen Totem Gehörigen „_Kunjétkanagi_“ d. h. „nicht hier“
oder „Fremde“ nennen. In ihrer Gegenwart aber reden sie dieselben mit
„_Achssari_“ d. h. „Oheime“ oder „_Achkani_“ d. h. „Schwiegersöhne“
oder „Schwäger“ an, da sie stets durch Heirat mit ihnen verbunden
sind. Leute desselben Totem nennen aber einander „_Achcháni_“ d. h.
„Landsleute“ oder „_Achgakáu_“, d. h. „Freunde“.
Auch die Indianer Guyanas in Südamerika wurden innerhalb des Stammes
in Gruppen geteilt, von denen jede einen besonderen Namen trägt, wie
Siwidi, Karuafudi, Onisidi u. s. w. Auch bei ihnen pflanzt sich die
Abstammung in mütterlicher Linie fort, und weder ein männliches,
noch ein weibliches Stammesmitglied darf in eine geschlechtliche
Verbindung mit einem andern sich einlassen, das denselben Namen trägt.
So führt z. B. eine Frau aus der Siwidigruppe den gleichen Namen
wie ihre Mutter, aber weder ihr Vater, noch ihr Gatte dürfen dieser
Gruppe angehören. Ihre Kinder und die Kinder ihrer Töchter heissen
ebenfalls Siwidi, aber weder ihren Söhnen, noch ihren Töchtern ist
es gestattet, eine Verbindung mit einem Träger oder einer Trägerin
gleichen Namens einzugehen, doch dürfen sie, falls es ihnen gefällt,
aus der Gruppe ihres Vaters sich mit Weibern oder Männern versorgen.
Bei den Indianern Südamerikas ist die Bezeichnung „Totem“ nicht mehr
üblich, es ist aber sicher nicht richtig, wie +Lubbock+ thut, die
erwähnten Gruppen als „Familien“ zu bezeichnen. Auch als „Kasten“
wird man sie nicht wohl gelten lassen können, da wir mit diesem Worte
einen ziemlich scharf begrenzten Begriff verbinden, von dem hier keine
Spur vorhanden. Diese Gruppen gleichen Namens innerhalb des Stammes
sind daher ebenso wie die Totem einfach Clans oder Sippen. Nur in der
gesellschaftlichen Organisation der australischen Kamilaroi unweit
von Sydney darf man vielleicht von „Kasten“ sprechen, insofern als
sie, wie es scheint, in zwei Gruppen, nämlich patrizische (freie?) und
plebejische (unterworfen?) zerfallen. Ob mit dem Patriziat gewisse
Vorrechte verbunden sind, ist nicht recht klar. Jede Gruppe umfasst
wieder zwei Abteilungen, die sich vor anderen Einrichtungen dieser
Art dadurch auszeichnen, dass in jeder derselben Männer und Frauen
besondere Namen führen; also: Ippai und Ippata; Kumbo und Buta; Murri
und Mata; Kubbi und Kubbota. Jede dieser vier Sippen zerfällt nun
wieder in Unterabteilungen, deren jede irgend ein Tier zum „Kobong“,
zum Freunde und Beschützer hat und sich darnach benennt. Es besteht
ein geheimnisvoller Zusammenhang zwischen dem Menschen und seinem
Stammtiere, von dessen Art er keines zu töten wagt, weil es sein
eigener Beschützer sein könnte. Zieht der Stamm gegen den Feind, so
führt jeder Kobong als Fahne das Fell seines Schutz- und Namentieres
mit sich. Die Zahl dieser Gruppen schwankt je nach den Kasten. Nimmt
man deren durchschnittlich vier an, so macht dies sechzehn männliche
und sechzehn weibliche Kobong, da es Ippai murruwi (Känguruh), Ippai
gnuri (Emu), Ippai turu (schwarze Schlange), Ippai kuraki (Opossum)
giebt, und ähnlich in den andern Clans. Die Sitte verbietet nun die
Verbindung eines Individuums mit einem solchen, das den nämlichen
Kobong hat. Ausserdem legt die erwähnte Unterscheidung in Patrizier
und Plebejer noch weitere Beschränkungen auf. So kann ein Ippai eine
Ippata aus einem anderen Kobong und eine beliebige Kubbota nehmen,
vorausgesetzt dass sie nicht wie er eine Murruwi oder Gnuri ist. Ein
Murri darf nur eine Buta, ein Kubbi nur eine Ippata wählen, natürlich
in beliebiger Zahl. Aber das Weib des fremden Kobong tritt nicht ein in
die Kaste ihres Gatten, sondern bleibt Zeitlebens in dem Verbande ihrer
eigenen. Die Nachkommenschaft aber folgt stets der Mutter und gehört
nur ihrem Kobong an; auf die väterliche Seite wird gar keine Rücksicht
genommen, doch werden die Kinder in eine andere Kaste versetzt, als
jene, in welche die Mutter gehört. Dadurch werden die Sprösslinge der
verschiedenen Verbindungen gleichmässig des Patriziats teilhaftig. Die
Übersicht dieser Vorgänge ist folgende.
Die Kinder von: werden
Ippai und Kubbota Murri und Mata.
Murri „ Buta Ippai „ Ippata.
Kubbi „ Ippata Kumbo „ Buta.
Kumbo „ Mata Kubbi „ Kubbota.
Zudem sind die Kinder einer Ippata murruwi Kumbo und Mata murruwi,
jene einer Buta gnuri Ippai und Ippata gnuri, und alle ihre Nachkommen
bleiben in alle Ewigkeit Murruwi und Gnuri.[385] Wie man sieht, spielt
der Kobong hier die Rolle der indianischen Totem, wenn er auch in dem
beschriebenen Kastenverhältnis zunächst weniger in die Augen fällt.
Es ist glaubhaft, dass derselbe von einem Gewächs oder einem Tiere
hergeleitet ist, das an dem Stammsitze des Clans seinen Standort hat,
und nicht umgekehrt, dass der Stamm den Namen gegeben.
Die Frage über den Ursprung des Totemismus, so weit sich dieselbe
auf die mythologischen und theologischen Thatsachen der Verehrung
eines bestimmten Wappen-, Schutz- und Namenstieres bezieht, was zu
Betrachtungen über den Tierkult im allgemeinen führen würde, lasse ich
hier unerörtert. Gegen +Mac Lennan+ und Sir +John Lubbock+ erhebt sich
+Edward B. Tylor+;[386] doch zieht die Geschichte der Familie keinen
Nutzen aus dem Streite, wenn man deren Wurzeln nicht, wie Dr. +Wilhelm
Schneider+ und andere, in religiösen, von vorn herein gegebenen
Vorstellungen, gewissermassen in göttlichen Vorschriften sucht. Welche
Gründe einen Clan zur Annahme dieses oder jenes Schutztieres bewogen,
ist gleichgültig; wichtig dagegen festzuhalten, dass der Clan schon
vorhanden war, als er sich die gewählte Bezeichnung beilegte, nicht
etwa, dass letztere erst den Clan gewissermassen schuf, indem sie für
dessen einzelne Glieder das zusammenhaltende sprachliche Band gewährte.
Die Entstehung des Clans, wie +Kautsky+ sie sehr natürlich und schwer
widerlegbar darstellt, war jedenfalls vollkommen unabhängig von allen
mythologischen Einflüssen.
Das Beispiel der australischen Kamilaroi, bei denen ich länger
verweilt, lehrt, wie sehr man sich übrigens hüten muss, der Exogamie
eine zu grosse Tiefe zuzuschreiben. In Australien, liest man zumeist,
sei die Exogamie Regel, werde wirklicher oder scheinbarer Weiberraub
geübt, immer aber das Weib aus einem fremden Stamme geholt. Dem ist
aber, wie wir sahen, nicht so, denn nicht die Verbindungen innerhalb
des Stammes, sondern nur unter Gliedern des gleichen Kobong sind
untersagt. Es ist die leidige Verwechslung von Stamm, Clan und Familie,
von welcher sich die wenigsten Ethnographen losmachen können, schuld an
solchen Verwirrungen. Es ist also hauptsächlich die Blutnähe, wie sie
innerhalb eines und desselben Kobong zwischen den einzelnen Mitgliedern
wegen der Abstammung durch die Mutter existieren muss, welche die
Kamilaroi und mit ihnen andere Australier meiden. Dr. +Schneider+, der
ebenfalls den Clan mit der Familie verwechselt, thut aber Unrecht,
diese Scheu als einen Beweis dafür anzuführen, wie weit die Australier
schon vom Urzustande entfernt seien.[387] Abgesehen davon, dass
letzteres niemand bezweifelt, hat ja +Moriz Wagner+ gezeigt, in wie
frühe Epochen die Bildung dieses Instinktes zu versetzen ist. Begründet
Scheu vor Blutnähe noch nicht Exogamie, welche als unerlässliche
Hauptbedingung Beweibung ausserhalb des Stammes erheischt, so soll doch
nicht geleugnet werden, dass in Australien häufig genug Verbindungen
zwischen Individuen verschiedener Stämme, nicht Clans, vorkommen.
Das ist dann erst die wahre Exogamie, sei sie nun von Gewaltthaten
begleitet oder nicht, sei sie ein Raub, eine Eroberung, ein Tausch oder
einfach ein Kauf.
Man darf nun annehmen, dass nachdem die durch das Zusammenleben
verursachte Scheu vor Blutnähe unter Hinzutritt wirtschaftlicher
Ursachen den Weg zur Exogamie gewiesen und diese noch durch die
Befehdung und Unterwerfung fremder Stämme gefördert worden, der
Vorteil der Kreuzung gar bald den exogamen Sitten huldigenden Völkern
ein ausgeprägtes Übergewicht verlieh. Auch aus diesem Grunde kann
ihr häufiges Vorkommen bei den niederen Rassen nicht auffallend
erscheinen. Hatte dieser Zustand der Dinge eine Zeitlang bestanden,
so steigerte die Macht der Gewohnheit bei den betreffenden Stämmen
die schon vorhandene Abneigung gegen jede Vermischung mit einem
Mädchen des eigenen Kreises zu solcher Höhe, dass diese Abneigung zur
wahren Scheu wurde und schliesslich die Kraft eines religiösen Dogmas
annahm, welches unsere entwicklungsfeindlichen Ethnologen gerne als
ursprüngliches Sittengesetz, als Ursache statt als Wirkung ausgeben.
Aber auch wo Frauenraub üblich war, erhielt sich die Muttergruppe
und mit ihr, soweit es um die rechtliche Seite sich handelt, die
„Mutterfolge“. Noch aber gab es anfänglich keine „Ehe“, daher auch die
von mehreren Schriftstellern gebrauchte Bezeichnung „Raubehe“, als
gleichbedeutend mit Weiberraub, für jene ersten Zeiten nicht zutrifft.
Erst nachdem in sehr langer Dauer der Frauenraub das Privateigentum
am Weibe begründet hatte, darf man vielleicht von einer „Raubehe“
sprechen. Für den Anfang schufen weder Exogamie noch Frauenraub etwas
unserem Ehebegriffe Ähnliches. Sie änderten zuerst nur wenig an den
Zuständen der vaterlosen Muttergruppe, welche überall, ohne Rücksicht
auf Exogamie oder Endogamie, die Grundlage bildete, aus welcher
verschiedene Gesellschaftsformen sich auszuspitzen vermochten.[388]
[363] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 10.
[364] +Humboldts+ Reise in die Äquinoctial-Gegenden. Bd. II. S. 15-16.
„Gewiss sind dies Verwandte von mir, denn ich verstehe sie, wenn sie
mit mir sprechen,“ sagen Indianer von einander, die sich nicht kennen
und in den Missionen zusammen treffen. (A. a. O. Bd. IV. S. 17.)
[365] A. a. O.
[366] +Walter Bagehot+. _Physics and Politics._ London, 1872. S. 42.
[367] +Moriz Wagner+ im Kosmos 1886. Bd. I. S. 21.
[368] +Adolf Bastian+. Über die Eheverhältnisse. Zeitschrift f. Ethnol.
1874. S. 387.
[369] +Moriz Wagner+ im Kosmos. 1886. Bd. I. S. 24-34.
[370] Kosmos. Bd. XII. S. 262.
[371] +Oldfield+ schildert dabei den Vorgang folgendermassen: Fällt auf
solchem Raubzuge dem Australier ein unbeschütztes Weib in die Hände,
so geht er nicht gerade allzu zart mit ihr um. Man betäubt sie durch
einen Schlag mit dem „Duak“ oft so heftig, dass das Blut stromweise
hervorquillt, schleift sie an den Haaren in das nächste Gebüsch und
wartet, bis ihr die Besinnung wiederkehrt. Erwacht sie aus ihrer
Ohnmacht, so muss sie ihrem Räuber folgen, der die Beute bei seiner
Horde in Sicherheit bringt. Ist dies geschehen, so folgt eine Szene, so
haarsträubend, dass sie sich der Schilderung entzieht. Die Verwandten
des Mädchens rächen einen solchen Eingriff in ihre Rechte nicht; sie
entschädigen sich nur bei nächster Gelegenheit durch eine ähnliche That
(_Transact. Ethnol. Soc._ London. Bd. III. S. 250).
[372] +Constantin Jos. Jireček+. Geschichte der Bulgaren. Prag, 1876.
S. 164.
[373] +August Schneegans+. Sicilien. Bilder aus Natur, Geschichte und
Leben. Leipzig, 1887. S. 263.
[374] Kosmos. Bd. XII. S. 272.
[375] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 136.
[376] A. a. O. S. 156.
[377] C. F. Ph. +von Martius+. Von den Rechtszuständen unter den
Ureinwohnern Brasiliens. München, 1832. S. 63.
[378] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 87.
[379] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 262.
[380] Clan, ein keltisches Wort (spr. klänn), war in Hochschottland,
auf den Orkney- und Shetlandsinseln die Bezeichnung für eine
Art freiwilligen, auf Familienzusammengehörigkeit begründeten
Lebensverbandes zwischen einem Gutsherrn als dem mit patriarchalischer
Obergewalt ausgestatteten Stammesoberhaupt eines Bezirkes, und seinen
Unterthanen. Die Clanverfassung ward 1745 aufgehoben.
[381] +Lucien Adam+. _Du parler des hommes et du parler des femmes dans
la langue caraïbe._ Paris, 1879. S. 2.
[382] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 266.
[383] +Edward B. Tylor+. Die Anfänge der Kultur-Untersuchungen über die
Entwicklung der Mythologie, Philosophie, Religion, Kunst und Sitte.
Deutsch von J. W. +Spengel+ und Fr. +Poske+. Leipzig, 1873. Bd. II. S.
235-236.
[384] Dr. +Aurel Krause+. Die Tlinkit-Indianer. Ergebnisse einer Reise
nach der Nordwestküste von Amerika und der Beringstrasse, ausgeführt
im Auftrage der Bremer Geographischen Gesellschaft in den Jahren
1880-1882. Jena, 1885.
[385] +Prichard+. _The natural history of Man. Fourth Edition._ London
1885. 8^o Bd. II. S. 491-492. -- +Friedrich Müller+. Allg. Ethnographie
S. 216. -- +Lubbock+. Die Entstehung der Zivilisation. S. 110. --
_Bulletin de la Société d'anthropologie de Bruxelles_ 1855. S. 129-130.
[386] +Tylor+. Die Anfänge der Kultur. Bd. II. S. 237.
[387] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 112.
[388] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 109-115.