(Ohne Datum, ohne Auf- und Unterschrift.)[16]
Freylich kann jeder über mich denken, sagen und schreiben was er will;
so lange ich es nicht erfahre und keine nachtheilige Wirkungen davon
auf mich zurückfallen, gehts mich nichts an. Wenn aber jemand ein
ungünstiges Urtheil über mich gefällt und mitgetheilt hat, wovon ich
Wirkungen erfahre, so sehe ich nicht, daß es ein Eingriff in seine
Rechte wäre, ihn darüber zu fragen, da er ja immer die Freyheit hat,
mir eine Antwort zu verweigern, wenn er die Frage für ungebührlich
hält. Selbst die Absicht, mit welcher ein solches Urtheil mitgetheilt
seyn möchte, würde den Fall nicht verändern, wie mich däucht -- wenn
jemand mein Zutrauen mit freundschaftlicher Theilnahme aufnimmt, so
bin ich ihm vielen Dank dafür schuldig, aber die Verbindlichkeit, die
er mir dadurch auflegt, giebt ihm kein Recht zu richterlichem Ansehen
über mich. -- Ich habe mich in der Vermuthung, die zu meiner Frage
Veranlassung gab, geirrt, und bitte in dieser Rücksicht um Verzeihung.
-- Was den Ton, die Manier, den Ausdruck betrifft, womit ich etwas
sage, so bin ich eben nicht gewohnt, mich darüber zur Rechenschaft
ziehn zu lassen. Es thut mir leid, wenn Sie damit unzufrieden sind,
aber ich habe keine Antwort darauf. -- Wenn ein Mann von Ehre sich von
mir beleidigt hält, und ich kein Unrecht von meiner Seite anerkenne, so
muß ich ihn den Weg zur Ausgleichung selbst wählen lassen. --