I.

(Ohne Datum, ohne Auf- und Unterschrift.)[16]

Freylich kann jeder über mich denken, sagen und schreiben was er will;

so lange ich es nicht erfahre und keine nachtheilige Wirkungen davon

auf mich zurückfallen, gehts mich nichts an. Wenn aber jemand ein

ungünstiges Urtheil über mich gefällt und mitgetheilt hat, wovon ich

Wirkungen erfahre, so sehe ich nicht, daß es ein Eingriff in seine

Rechte wäre, ihn darüber zu fragen, da er ja immer die Freyheit hat,

mir eine Antwort zu verweigern, wenn er die Frage für ungebührlich

hält. Selbst die Absicht, mit welcher ein solches Urtheil mitgetheilt

seyn möchte, würde den Fall nicht verändern, wie mich däucht -- wenn

jemand mein Zutrauen mit freundschaftlicher Theilnahme aufnimmt, so

bin ich ihm vielen Dank dafür schuldig, aber die Verbindlichkeit, die

er mir dadurch auflegt, giebt ihm kein Recht zu richterlichem Ansehen

über mich. -- Ich habe mich in der Vermuthung, die zu meiner Frage

Veranlassung gab, geirrt, und bitte in dieser Rücksicht um Verzeihung.

-- Was den Ton, die Manier, den Ausdruck betrifft, womit ich etwas

sage, so bin ich eben nicht gewohnt, mich darüber zur Rechenschaft

ziehn zu lassen. Es thut mir leid, wenn Sie damit unzufrieden sind,

aber ich habe keine Antwort darauf. -- Wenn ein Mann von Ehre sich von

mir beleidigt hält, und ich kein Unrecht von meiner Seite anerkenne, so

muß ich ihn den Weg zur Ausgleichung selbst wählen lassen. --

Briefe an Ludwig Tieck (3/4) Dritter Band · 第 190 / 309 题