darbringen lassen solle ausser an dem Hausherd und am Flurfest auf dem
Fluraltar, und dass er nicht sich Rats erholen duerfe weder bei
einem Eingeweidebeschauer noch bei einem klugen Mann noch bei einem
Chaldaeer". Auch die bekannte Frage, wie nur der Priester es anfange,
das Lachen zu verbeissen, wenn er seinem Kollegen begegne, ist
ein Catonisches Wort und urspruenglich auf den etruskischen
Gedaermebetrachter angewandt worden. Ziemlich in demselben Sinn schilt
Ennius in echt euripideischem Stil auf die Bettelpropheten und ihren
Anhang: Diese aberglaeubischen Pfaffen, dieses freche Prophetenpack,
Die verrueckt und die aus Faulheit, die gedraengt von Hungerpein, Wollen
andern Wege weisen, die sie sich nicht finden aus, Schenken Schaetze
dem, bei dem sie selbst den Pfennig betteln gehn. Aber in solchen Zeiten
hat die Vernunft von vornherein gegen die Unvernunft verlorenes
Spiel. Die Regierung schritt freilich ein; die frommen Preller wurden
polizeilich gestraft und ausgewiesen, jede auslaendische nicht besonders
konzessionierte Gottesverehrung untersagt, selbst die Befragung des
verhaeltnismaessig unschuldigen Spruchorakels in Praeneste noch
512 (242) von Amts wegen verhindert und, wie schon gesagt ward, das
Muckerwesen streng verfolgt. Aber wenn die Koepfe einmal gruendlich
verrueckt sind, so setzt auch der hoehere Befehl sie nicht wieder in die
Richte. Wieviel die Regierung dennoch nachgeben musste oder wenigstens
nachgab, geht gleichfalls aus dem Gesagten hervor. Die roemische Sitte,
die etruskischen Weisen in vorkommenden Faellen von Staats wegen
zu befragen und deshalb auch auf die Fortpflanzung der etruskischen
Wissenschaft in den vornehmen etruskischen Familien von Regierungs wegen
hinzuwirken, sowie die Gestattung des nicht unsittlichen und auf die
Frauen beschraenkten Geheimdienstes der Demeter moegen wohl noch der
aelteren, unschuldigen und verhaeltnismaessig gleichgueltigen Uebernahme
auslaendischer Satzungen beizuzaehlen sein. Aber die Zulassung des
Goettermutterdienstes ist ein arges Zeichen davon, wie schwach dem
neuen Aberglauben gegenueber sich die Regierung fuehlte, vielleicht auch
davon, wie tief er in sie selber eingedrungen war; und ebenso ist
es entweder eine unverzeihliche Nachlaessigkeit oder etwas noch
Schlimmeres, dass gegen eine Wirtschaft, wie die Bacchanalien waren,
erst so spaet und auch da noch auf eine zufaellige Anzeige hin von den
Behoerden eingeschritten ward. Wie nach der Vorstellung der achtbaren
Buergerschaft dieser Zeit das roemische Privatleben beschaffen sein
sollte, laesst sich im wesentlichen abnehmen aus dem Bilde, das uns
von dem des aelteren Cato ueberliefert worden ist. Wie taetig Cato als
Staatsmann, Sachwalter, Schriftsteller und Spekulant auch war, so war
und blieb das Familienleben der Mittelpunkt seiner Existenz - besser ein
guter Ehemann sein, meinte er, als ein grosser Senator. Die haeusliche
Zucht war streng. Die Dienerschaft durfte nicht ohne Befehl das Haus
verlassen noch ueber die haeuslichen Vorgaenge mit Fremden schwatzen.
Schwerere Strafen wurden nicht mutwillig auferlegt, sondern nach einer
gleichsam gerichtlichen Verhandlung zuerkannt und vollzogen; wie scharf
es dabei herging, kann man daraus abnehmen, dass einer seiner Sklaven
wegen eines ohne Auftrag von ihm abgeschlossenen und dem Herrn zu
Ohren gekommenen Kaufhandels sich erhing. Wegen leichter Vergehen, zum
Beispiel bei Beschickung der Tafel vorgekommener Versehen, pflegte der
Konsular dem Fehlbaren die verwirkten Hiebe nach Tische eigenhaendig mit
dem Riemen aufzuzaehlen. Nicht minder streng hielt er Frau und Kinder
in Zucht, aber in anderer Art; denn an die erwachsenen Kinder und an die
Frau Hand anzulegen wie an die Sklaven, erklaerte er fuer suendhaft. Bei
der Wahl der Frau missbilligte er die Geldheiraten und empfahl, auf gute
Herkunft zu sehen, heiratete uebrigens selbst im Alter die Tochter eines
seiner armen Klienten. Uebrigens nahm er es mit der Enthaltsamkeit
auf Seiten des Mannes so, wie man es damit ueberall in Sklavenlaendern
nimmt; auch galt ihm die Ehefrau durchaus nur als ein notwendiges Uebel.
Seine Schriften fliessen ueber von Scheltreden gegen das schwatzhafte,
putzsuechtige, unregierliche schoene Geschlecht; "ueberlaestig und
hoffaertig sind die Frauen alle" - meinte der alte Herr - und "waeren
die Menschen der Weiber los, so moechte unser Leben wohl minder gottlos
sein". Dagegen war die Erziehung der ehelichen Kinder ihm Herzens- und
Ehrensache und die Frau in seinen Augen eigentlich nur der Kinder wegen
da. Sie naehrte in der Regel selbst, und wenn sie ihre Kinder an der
Brust von Sklavinnen saugen liess, so legte sie dafuer auch wohl selbst
deren Kinder an die eigene Brust - einer der wenigen Zuege, worin das
Bestreben hervortritt, durch menschliche Beziehungen, Muttergemeinschaft
und Milchbruederschaft die Institution der Sklaverei zu mildern. Bei
dem Waschen und Wickeln der Kinder war der alte Feldherr, wenn irgend
moeglich, selber zugegen. Mit Ehrfurcht wachte er ueber die kindliche
Unschuld; wie in Gegenwart der vestalischen Jungfrauen, versichert er,
habe er in Gegenwart seiner Kinder sich gehuetet, ein schaendliches Wort
in den Mund zu nehmen und nie vor den Augen seiner Tochter die Mutter
umfasst, ausser wenn diese bei einem Gewitter in Angst geraten sei.
Die Erziehung seines Sohnes ist wohl der schoenste Teil seiner
mannigfaltigen und vielfach ehrenwerten Taetigkeit. Seinem Grundsatz
getreu, dass der rotbackige Bube besser tauge als der blasse, leitete
der alte Soldat seinen Knaben selbst zu allen Leibesuebungen an und
lehrte ihn ringen, reiten, schwimmen und fechten und Hitze und Frost
ertragen. Aber er empfand auch sehr richtig, dass die Zeit vorbei war,
wo der Roemer damit auskam, ein tuechtiger Bauer und Soldat zu sein, und
ebenso den nachteiligen Einfluss, den es auf das Gemuet des Knaben haben
musste, wenn er in dem Lehrer, der ihn gescholten und gestraft und ihm
Ehrerbietung abgewonnen hatte, spaeterhin einen Sklaven erkannte. Darum
lehrte er selbst den Knaben, was der Roemer zu lernen pflegte, lesen
und schreiben und das Landrecht kennen; ja er arbeitete noch in spaeten
Jahren sich in die allgemeine Bildung der Hellenen soweit hinein, dass
er imstande war, das, was er daraus dem Roemer brauchbar erachtete,
seinem Sohn in der Muttersprache zu ueberliefern. Auch seine ganze
Schriftstellerei war zunaechst auf den Sohn berechnet, und sein
Geschichtswerk schrieb er fuer diesen mit grossen deutlichen Buchstaben
eigenhaendig ab. Er lebte schlicht und sparsam. Seine strenge
Wirtschaftlichkeit litt keine Luxusausgaben. Kein Sklave durfte ihn mehr
kosten als 1500 (460 Taler), kein Kleid mehr als 100 Denare (30
Taler); in seinem Haus sah man keinen Teppich und lange Zeit an den
Zimmerwaenden keine Tuenche. Fuer gewoehnlich ass und trank er dieselbe
Kost mit seinem Gesinde und litt nicht, dass die Mahlzeit ueber 30 Asse
(21 Groschen) an baren Auslagen zu stehen kam; im Kriege war sogar der
Wein durchgaengig von seinem Tisch verbannt und trank er Wasser oder
nach Umstaenden Wasser mit Essig gemischt. Dagegen war er kein Feind von
Gastereien; sowohl mit seiner Klubgesellschaft in der Stadt als auch auf
dem Lande mit seinen Gutsnachbarn sass er gern und lange bei Tafel, und
wie seine mannigfaltige Erfahrung und sein schlagfertiger Witz ihn zu
einem beliebten Gesellschafter machten, so verschmaehte er auch weder
die Wuerfel noch die Flasche, teilte sogar in seinem Wirtschaftsbuch
unter anderen Rezepten ein erprobtes Hausmittel mit fuer den Fall,
dass man eine ungewoehnlich starke Mahlzeit und einen allzutiefen Trunk
getan. Sein ganzes Sein bis ins hoechste Alter hinauf war Taetigkeit.
Jeder Augenblick war eingeteilt und ausgefuellt, und jeden Abend pflegte
er bei sich zu rekapitulieren, was er den Tag ueber gehoert, gesagt und
getan hatte. So blieb denn Zeit fuer die eigenen Geschaefte wie fuer
die der Bekannten und der Gemeinde und nicht minder fuer Gespraech und
Vergnuegen; alles ward rasch und ohne viel Reden abgetan, und in echtem
Taetigkeitsinn war ihm nichts so verhasst als die Vielgeschaeftigkeit
und die Wichtigtuerei mit Kleinigkeiten. So lebte der Mann, der den
Zeitgenossen und den Nachkommen als der rechte roemische Musterbuerger
galt und in dem, gegenueber dem griechischen Muessiggang und der
griechischen Sittenlosigkeit, die roemische, allerdings etwas
grobdraehtige Taetigkeit und Bravheit gleichsam verkoerpert erschienen -
wie denn ein spaeter roemischer Dichter sagt: Nichts ist an der fremden
Sitt' als tausendfache Schwindelei; Besser als der roemische Buerger
fuehrt sich keiner auf der Welt; Mehr als hundert Sokratesse gilt der
eine Cato mir. Solche Urteile wird die Geschichte nicht unbedingt sich
aneignen; aber wer die Revolution ins Auge fasst, welche der entartete
Hellenismus dieser Zeit in dem Leben und Denken der Roemer vollzog, wird
geneigt sein, die Verurteilung der fremden Sitte eher zu schaerfen
als zu mildern. Die Bande der Familie lockerten sich mit grauenvoller
Geschwindigkeit. Pestartig griff die Grisetten- und Buhlknabenwirtschaft
um sich, und wie die Verhaeltnisse lagen, war es nicht einmal moeglich,
gesetzlich dagegen. etwas Wesentliches zu tun - die hohe Steuer,
welche Cato als Zensor (570 184) auf diese abscheulichste Gattung der
Luxussklaven legte, wollte nicht viel bedeuten und ging ueberdies ein
paar Jahre darauf mit der Vermoegenssteuer ueberhaupt tatsaechlich
ein. Die Ehelosigkeit, ueber die schon zum Beispiel im Jahre 520 (234)
schwere Klage gefuehrt ward, und die Ehescheidungen nahmen natuerlich
im Verhaeltnis zu. Im Schosse der vornehmsten Familien kamen grauenvolle
Verbrechen vor, wie zum Beispiel der Konsul Gaius Calpurnius Piso von
seiner Gemahlin und seinem Stiefsohn vergiftet ward, um eine Nachwahl
zum Konsulat herbeizufuehren und dadurch dem letzeren das hoechste
Amt zu verschaffen, was auch gelang (574 180). Es beginnt ferner die
Emanzipation der Frauen. Nach alter Sitte stand die verheiratete
Frau von Rechts wegen unter der eheherrlichen, mit der vaeterlichen
gleichstehenden Gewalt, die unverheiratete unter der Vormundschaft
ihrer naechsten maennlichen Agnaten, die der vaeterlichen Gewalt wenig
nachgab; eigenes Vermoegen hatte die Ehefrau nicht, die vaterlose
Jungfrau und die Witwe wenigstens nicht dessen Verwaltung. Aber jetzt
fingen die Frauen an, nach vermoegensrechtlicher Selbstaendigkeit
zu streben und teils auf Advokatenschleichwegen, namentlich durch
Scheinehen, sich der agnatischen Vormundschaft entledigend die
Verwaltung ihres Vermoegens selbst in die Hand zu nehmen, teils bei der
Verheiratung sich auf nicht viel bessere Weise der nach der Strenge
des Rechts notwendigen eheherrlichen Gewalt zu entziehen. Die Masse von
Kapital, die in den Haenden der Frauen sich zusammenfand, schien den
Staatsmaennern der Zeit so bedenklich, dass man zu dem exorbitanten
Mittel griff, die testamentarische Erbeseinsetzung der Frauen gesetzlich
zu untersagen (585 169), ja sogar durch eine hoechst
willkuerliche Praxis auch die ohne Testament auf Frauen fallenden
Kollateralerbschaften denselben groesstenteils zu entziehen. Ebenso
wurden die Familiengerichte ueber die Frau, die an jene eheherrliche
und vormundschaftliche Gewalt anknuepften, praktisch mehr und mehr zur
Antiquitaet. Aber auch in oeffentlichen Dingen fingen die Frauen schon
an, einen Willen zu haben und gelegentlich, wie Cato meinte, "die
Herrscher der Welt zu beherrschen"; in der Buergerschaftsversammlung
war ihr Einfluss zu spueren, ja es erhoben sich bereits in den Provinzen
Statuen roemischer Damen. Die Ueppigkeit stieg in Tracht, Schmuck und
Geraet, in den Bauten und in der Tafel; namentlich seit der Expedition
nach Kleinasien im Jahre 564 (190) trug der asiatisch-hellenische Luxus,
wie er in Ephesos und Alexandreia herrschte, sein leeres Raffinement und
seine geld-, tag- und freudenverderbende Kleinkraemerei ueber nach Rom.
Auch hier waren die Frauen voran; sie setzten es trotz Catos eifrigem
Schelten durch, dass der bald nach der Schlacht von Cannae (539 215)
gefasste Buergerschaftsbeschluss, welcher ihnen den Goldschmuck, die
bunten Gewaender und die Wagen untersagte, nach dem Frieden mit Karthago
(559 195) wieder aufgehoben ward; ihrem eifrigen Gegner blieb nichts
uebrig, als auf diese Artikel eine hohe Steuer zu legen (570 184).
Eine Masse neuer und groesstenteils frivoler Gegenstaende, zierlich
figuriertes Silbergeschirr, Tafelsofas mit Bronzebeschlag, die
sogenannten attalischen Gewaender und Teppiche von schwerem Goldbrokat
fanden jetzt ihren Weg nach Rom. Vor allem war es die Tafel, um die
dieser neue Luxus sich drehte. Bisher hatte man ohne Ausnahme nur einmal
am Tage warm gegessen; jetzt wurden auch bei dem zweiten Fruehstueck
(prandium) nicht selten warme Speisen aufgetragen, und fuer die
Hauptmahlzeit reichten die bisherigen zwei Gaenge nicht mehr aus.
Bisher hatten die Frauen im Hause das Brotbacken und die Kueche selber
beschafft und nur bei Gastereien hatte man einen Koch von Profession
besonders gedungen, der dann Speisen wie Gebaeck gleichmaessig besorgte.
Jetzt dagegen begann die wissenschaftliche Kochkunst. In den guten
Haeusern ward ein eigener Koch gehalten. Die Arbeitsteilung ward
notwendig, und aus dem Kuechenhandwerk zweigte das des Brot- und
Kuchenbackens sich ab - um 583 (171) entstanden die ersten
Baeckerlaeden in Rom. Gedichte ueber die Kunst, gut zu essen, mit langen
Verzeichnissen der essenswertesten Seefische und Meerfruechte fanden
ihr Publikum; und es blieb nicht bei der Theorie. Auslaendische
Delikatessen, pontische Sardellen, griechischer Wein fingen an, in
Rom geschaetzt zu werden, und Catos Rezept, dem gewoehnlichen Landwein
mittels Salzlake den Geschmack des koischen zu geben, wird den
roemischen Weinhaendlern schwerlich erheblichen Abbruch getan haben.
Das alte ehrbare Singen und Sagen der Gaeste und ihrer Knaben wurde
verdraengt durch die asiatischen Harfenistinnen. Bis dahin hatte man in
Rom wohl bei der Mahlzeit tapfer getrunken, aber eigentliche Trinkgelage
nicht gekannt; jetzt kam das foermliche Kneipen in Schwung, wobei der
Wein wenig oder gar nicht gemischt und aus grossen Bechern getrunken
ward und das Vortrinken mit obligater Nachfolge regierte, das
"griechisch Trinken" (Graeco more bibere) oder "griechen" (pergraecari,
congraecare), wie die Roemer es nennen. Im Gefolge dieser Zechwirtschaft
nahm das Wuerfelspiel, das freilich bei den Roemern laengst ueblich war,
solche Verhaeltnisse an, dass die Gesetzgebung es noetig fand, dagegen
einzuschreiten. Die Arbeitsscheu und das Herumlungern griffen zusehends
um sich ^2. Cato schlug vor, den Markt mit spitzen Steinen pflastern zu
lassen, um den Tagedieben das Handwerk zu legen; man lachte ueber den
Spass und kam der Lust zu lottern und zu gaffen von allen Seher. her
entgegen. Der erschreckenden Ausdehnung der Volkslustbarkeiten waehrend
dieser Epoche wurde bereits gedacht. Zu Anfang derselben ward,
abgesehen von einigen unbedeutenden, mehr den religioesen Zeremonien
beizuzaehlenden Wettrennen und Wettfahrten, nur im Monat September ein
einziges allgemeines Volksfest von viertaegiger Dauer und mit einem fest
bestimmten Kostenmaximum abgehalten; am Schlusse derselben hatte dieses
Volksfest wenigstens schon sechstaegige Dauer und wurden ueberdies
daneben zu Anfang April das Fest der Goettermutter oder die sogenannten
megalensischen, gegen Ende April das Ceres- und das Flora-, im Juni
das Apollo-, im November das Plebejerfest und wahrscheinlich alle diese
bereits mehrtaegig gefeiert. Dazu kamen die zahlreichen Instaurationen,
bei denen die fromme Skrupulositaet vermutlich oft bloss als Vorwand
diente, und die unaufhoerlichen ausserordentlichen Volksfeste, unter
denen die schon erwaehnten Schmaeuse von den Geloebniszehnten (2., 391),
die Goetterschmaeuse, die Triumphal- und die Leichenfeste und vor allem
die Festlichkeiten hervortreten, welche nach dem Abschluss eines
der laengeren, durch die etruskisch-roemische Religion abgegrenzten
Zeitraeume, der sogenannten Saecula, zuerst im Jahre 505 (249), gefeiert
wurden. Gleichzeitig mehrten sich die Hausfeste. Waehrend des Zweiten
Punischen Krieges kamen unter den Vornehmen die schon erwaehnten
Schmausereien an dem Einzugstag der Goettermutter auf (seit 550 204),
unter den geringeren Leuten die aehnlichen Saturnalien (seit 537 217);
beide unter dem Einfluss der fortan festverbuendeten Gewalten des
fremden Pfaffen und des fremden Kochs. Man war ganz nahe an dem idealen
Zustand, dass jeder Tagedieb wusste, wo er jeden Tag verderben konnte;
und das in einer Gemeinde, wo sonst fuer jeden einzelnen wie fuer alle
zusammen die Taetigkeit Lebenszweck und das muessige Geniefeen von der
Sitte wie vom Gesetz geaechtet gewesen war! Dabei machten innerhalb
dieser Festlichkeiten die schlechten und demoralisierenden Elemente
mehr und mehr sich geltend. Den Glanz- und Schlusspunkt der Volksfeste
bildeten freilich nach wie vor noch die Wettfahrten; und ein Dichter
dieser Zeit schildert sehr anschaulich die Spannung, womit die Augen der
Menge an dem Konsul hingen, wenn er den Wagen das Zeichen zum Abfahren
zu geben im Begriff war. Aber die bisherigen Lustbarkeiten genuegten
doch schon nicht mehr; man verlangte nach neuen und mannigfaltigeren.
Neben den einheimischen Ringern und Kaempfern treten jetzt (zuerst 568
186) auch griechische Athleten auf. Von den dramatischen Auffuehrungen
wird spaeter die Rede sein; es war wohl auch ein Gewinn von
zweifelhaftem Wert, aber doch auf jeden Fall der beste bei dieser
Gelegenheit gemachte Erwerb, dass die griechische Komoedie und Tragoedie
nach Rom verpflanzt ward. Den Spass, Hasen und Fuechse vor dem Publikum
laufen und hetzen zu lassen, mochte man schon lange sich gemacht haben;
jetzt wurden aus diesen unschuldigen Jagden foermliche Tierhetzen,
und die wilden Bestien Afrikas, Loewen und Panther, wurden (zuerst
nachweislich 568 186) mit grossen Kosten nach Rom transportiert, um
toetend oder sterbend den hauptstaedtischen Gaffern zur Augenweide zu
dienen. Die noch abscheulicheren Fechterspiele, wie sie in Etrurien und
Kampanien gangbar waren, fanden jetzt auch in Rom Eingang; zuerst im
Jahre 490 (264) wurde auf dem roemischen Markt Menschenblut zum Spasse
vergossen. Natuerlich trafen diese entsittlichenden Belustigungen auch
auf strengen Tadel; der Konsul des Jahres 476 (268), Publius Sempronius
Sophus, sandte seiner Frau den Scheidebrief zu, weil sie einem
Leichenspiel beigewohnt hatte; die Regierung setzte es durch, dass die
Ueberfuehrung der auslaendischen Bestien nach Rom durch Buergerbeschluss
untersagt ward und hielt mit Strenge darauf, dass bei den Gemeindefesten
keine Gladiatoren erschienen. Allein auch hier fehlte ihr doch sei
es die rechte Macht oder die rechte Energie; es gelang zwar, wie
es scheint, die Tierhetzen niederzuhalten, aber das Auftreten von
Fechterpaaren bei Privatfesten, namentlich bei Leichenfeiern, ward nicht
unterdrueckt. Noch weniger war es zu verhindern, dass das Publikum
dem Tragoeden den Komoedianten, dem Komoedianten den Seiltaenzer, dem
Seiltaenzer den Fechter vorzog und die Schaubuehne sich mit Vorliebe
in dem Schmutze des hellenischen Lebens herumtrieb. Was von bildenden
Elementen in den szenischen und musischen Spielen enthalten war, gab man
von vornherein preis; die Absicht der roemischen Festgeber ging ganz und
gar nicht darauf, durch die Macht der Poesie die gesamte Zuschauerschaft
wenn auch nur voruebergehend auf die Hoehe der Empfindung der Besten
zu erheben, wie es die griechische Buehne in ihrer Bluetezeit tat, oder
einem ausgewaehlten Kreise einen Kunstgenuss zu bereiten, wie unsere
Theater es versuchen. Wie in Rom Direktion und Zuschauer beschaffen
waren, zeigt der Auftritt bei den Triumphalspielen 587 (167), wo
die ersten griechischen Floetenspieler, da sie mit ihren Melodien
durchfielen, vom Regisseur angewiesen wurden, statt zu musizieren
miteinander zu boxen, worauf denn der Jubel kein Ende nehmen wollte.
---------------------------------------- ^2 Eine Art Parabase in dem
Plautinischen 'Curculio' schildert das derzeitige Treiben auf dem
hauptstaedtischen Markte, zwar mit wenig Witz, aber mit grosser
Anschaulichkeit: Lasst euch weisen, welchen Orts ihr welche Menschen
finden moegt, Dass nicht seine Zeit verliere, wer von euch zu sprechen
wuenscht Einen rechten oder schlechten, guten oder schlimmen Mann.
Suchst Du einen Eidesfaelscher? auf die Dingstatt schick' ich Dich.
Einen Luegensack und Prahlhans? geh zur Cluacina hin. [Reiche wueste
Ehemaenner sind zu haben im Bazar; Auch der Lustknab' ist zu Haus dort
und wer auf Geschaeftchen passt.] Doch am Fischmarkt sind, die gehen
kneipen aus gemeinem Topf. Brave Maenner, gute Zahler wandeln auf dem
untern Markt, In der Mitt' am Graben aber die, die nichts als Schwindler
sind. Dreiste Schwaetzer, boese Buben stehn zusammen am Bassin; Mit der
frechen Zunge schimpfen sie um nichts die Leute aus Und doch liefern
wahrlich selber gnug, das man ruegen mag. Unter den alten Buden sitzen,
welche Geld auf Zinsen leihn; Unterm Kastortempel, denen rasch zu borgen
schlecht bekommt; Auf der Tuskergasse sind die Leute, die sich bieten
feil; Im Velabrum hat es Baecker, Fleischer, Opferpfaffen auch,
Schuldner den Termin verlaengernd, Wuchrer verhelfend zum Ganttermin:
Reiche wueste Ehemaenner bei Leucadia Oppia. Die eingeklammerten Verse
sind ein spaeterer, erst nach Erbauung des ersten roemischen Basars
(570 184) eingelegter Zusatz. Mit dem Geschaeft des Baeckers (pistor,
woertlich Mueller) war in dieser Zeit Delikatessenverkauf und
Kneipgelegenheit verbunden (Fest. v. alicariae p. 7 Mueller; Plaut.
Capt. 160; Poen. 1, 2, 54; Trin. 407). Dasselbe gilt von den
Fleischern. Leucadia Oppia mag ein schlechtes Haus gehalten haben.
------------------------------------------------------- Schon verdarb
nicht mehr bloss die hellenische Ansteckung die roemischen Sitten,
sondern umgekehrt fingen die Schueler an, die Lehrmeister zu
demoralisieren. Die Fechterspiele, die in Griechenland unbekannt waren,
fuehrte Koenig Antiochos Epiphanes (579-590 175-164), der Roemeraffe
von Profession, zuerst am syrischen Hofe ein, und obwohl sie dem
menschlicheren und kunstsinnigeren griechischen Publikum anfangs mehr
Abscheu als Freude erregten, so hielten sie sich doch dort ebenfalls und
kamen allmaehlich in weiteren Kreisen in Gebrauch. Selbstverstaendlich
hatte diese Revolution in Leben und Sitte auch eine oekonomische
Revolution in ihrem Gefolge. Die Existenz in der Hauptstadt ward immer
begehrter wie immer kostspieliger. Die Mieten stiegen zu unerhoerter
Hoehe. Die neuen Luxusartikel wurden mit Schwindelpreisen bezahlt;
das Faesschen Sardellen aus dem Schwarzen Meer mit 1600 Sesterzen
(120 Taler) hoeher als ein Ackerknecht, ein huebscher Knabe mit 24000
Sesterzen (1800 Taler) hoeher als mancher Bauernhof. Geld also und
nichts als Geld war die Losung fuer hoch und niedrig. Schon lange tat
in Griechenland niemand etwas umsonst, wie die Griechen selber mit
unloeblicher Naivitaet einraeumten; seit dem Zweiten Makedonischen Krieg
fingen die Roemer an, auch in dieser Hinsicht zu hellenisieren. Die
Respektabilitaet musste mit gesetzlichen Notstuetzen versehen und zum
Beispiel durch Volksschluss den Sachwaltern untersagt werden, fuer
ihre Dienste Geld zu nehmen; eine schoene Ausnahme machten nur die
Rechtsverstaendigen, die bei ihrer ehrbaren Sitte, guten Rat umsonst zu