Vorwissen und Auftrag des Herrn kein Opfer darbringen noch fuer sich

darbringen lassen solle ausser an dem Hausherd und am Flurfest auf dem

Fluraltar, und dass er nicht sich Rats erholen duerfe weder bei

einem Eingeweidebeschauer noch bei einem klugen Mann noch bei einem

Chaldaeer". Auch die bekannte Frage, wie nur der Priester es anfange,

das Lachen zu verbeissen, wenn er seinem Kollegen begegne, ist

ein Catonisches Wort und urspruenglich auf den etruskischen

Gedaermebetrachter angewandt worden. Ziemlich in demselben Sinn schilt

Ennius in echt euripideischem Stil auf die Bettelpropheten und ihren

Anhang: Diese aberglaeubischen Pfaffen, dieses freche Prophetenpack,

Die verrueckt und die aus Faulheit, die gedraengt von Hungerpein, Wollen

andern Wege weisen, die sie sich nicht finden aus, Schenken Schaetze

dem, bei dem sie selbst den Pfennig betteln gehn. Aber in solchen Zeiten

hat die Vernunft von vornherein gegen die Unvernunft verlorenes

Spiel. Die Regierung schritt freilich ein; die frommen Preller wurden

polizeilich gestraft und ausgewiesen, jede auslaendische nicht besonders

konzessionierte Gottesverehrung untersagt, selbst die Befragung des

verhaeltnismaessig unschuldigen Spruchorakels in Praeneste noch

512 (242) von Amts wegen verhindert und, wie schon gesagt ward, das

Muckerwesen streng verfolgt. Aber wenn die Koepfe einmal gruendlich

verrueckt sind, so setzt auch der hoehere Befehl sie nicht wieder in die

Richte. Wieviel die Regierung dennoch nachgeben musste oder wenigstens

nachgab, geht gleichfalls aus dem Gesagten hervor. Die roemische Sitte,

die etruskischen Weisen in vorkommenden Faellen von Staats wegen

zu befragen und deshalb auch auf die Fortpflanzung der etruskischen

Wissenschaft in den vornehmen etruskischen Familien von Regierungs wegen

hinzuwirken, sowie die Gestattung des nicht unsittlichen und auf die

Frauen beschraenkten Geheimdienstes der Demeter moegen wohl noch der

aelteren, unschuldigen und verhaeltnismaessig gleichgueltigen Uebernahme

auslaendischer Satzungen beizuzaehlen sein. Aber die Zulassung des

Goettermutterdienstes ist ein arges Zeichen davon, wie schwach dem

neuen Aberglauben gegenueber sich die Regierung fuehlte, vielleicht auch

davon, wie tief er in sie selber eingedrungen war; und ebenso ist

es entweder eine unverzeihliche Nachlaessigkeit oder etwas noch

Schlimmeres, dass gegen eine Wirtschaft, wie die Bacchanalien waren,

erst so spaet und auch da noch auf eine zufaellige Anzeige hin von den

Behoerden eingeschritten ward. Wie nach der Vorstellung der achtbaren

Buergerschaft dieser Zeit das roemische Privatleben beschaffen sein

sollte, laesst sich im wesentlichen abnehmen aus dem Bilde, das uns

von dem des aelteren Cato ueberliefert worden ist. Wie taetig Cato als

Staatsmann, Sachwalter, Schriftsteller und Spekulant auch war, so war

und blieb das Familienleben der Mittelpunkt seiner Existenz - besser ein

guter Ehemann sein, meinte er, als ein grosser Senator. Die haeusliche

Zucht war streng. Die Dienerschaft durfte nicht ohne Befehl das Haus

verlassen noch ueber die haeuslichen Vorgaenge mit Fremden schwatzen.

Schwerere Strafen wurden nicht mutwillig auferlegt, sondern nach einer

gleichsam gerichtlichen Verhandlung zuerkannt und vollzogen; wie scharf

es dabei herging, kann man daraus abnehmen, dass einer seiner Sklaven

wegen eines ohne Auftrag von ihm abgeschlossenen und dem Herrn zu

Ohren gekommenen Kaufhandels sich erhing. Wegen leichter Vergehen, zum

Beispiel bei Beschickung der Tafel vorgekommener Versehen, pflegte der

Konsular dem Fehlbaren die verwirkten Hiebe nach Tische eigenhaendig mit

dem Riemen aufzuzaehlen. Nicht minder streng hielt er Frau und Kinder

in Zucht, aber in anderer Art; denn an die erwachsenen Kinder und an die

Frau Hand anzulegen wie an die Sklaven, erklaerte er fuer suendhaft. Bei

der Wahl der Frau missbilligte er die Geldheiraten und empfahl, auf gute

Herkunft zu sehen, heiratete uebrigens selbst im Alter die Tochter eines

seiner armen Klienten. Uebrigens nahm er es mit der Enthaltsamkeit

auf Seiten des Mannes so, wie man es damit ueberall in Sklavenlaendern

nimmt; auch galt ihm die Ehefrau durchaus nur als ein notwendiges Uebel.

Seine Schriften fliessen ueber von Scheltreden gegen das schwatzhafte,

putzsuechtige, unregierliche schoene Geschlecht; "ueberlaestig und

hoffaertig sind die Frauen alle" - meinte der alte Herr - und "waeren

die Menschen der Weiber los, so moechte unser Leben wohl minder gottlos

sein". Dagegen war die Erziehung der ehelichen Kinder ihm Herzens- und

Ehrensache und die Frau in seinen Augen eigentlich nur der Kinder wegen

da. Sie naehrte in der Regel selbst, und wenn sie ihre Kinder an der

Brust von Sklavinnen saugen liess, so legte sie dafuer auch wohl selbst

deren Kinder an die eigene Brust - einer der wenigen Zuege, worin das

Bestreben hervortritt, durch menschliche Beziehungen, Muttergemeinschaft

und Milchbruederschaft die Institution der Sklaverei zu mildern. Bei

dem Waschen und Wickeln der Kinder war der alte Feldherr, wenn irgend

moeglich, selber zugegen. Mit Ehrfurcht wachte er ueber die kindliche

Unschuld; wie in Gegenwart der vestalischen Jungfrauen, versichert er,

habe er in Gegenwart seiner Kinder sich gehuetet, ein schaendliches Wort

in den Mund zu nehmen und nie vor den Augen seiner Tochter die Mutter

umfasst, ausser wenn diese bei einem Gewitter in Angst geraten sei.

Die Erziehung seines Sohnes ist wohl der schoenste Teil seiner

mannigfaltigen und vielfach ehrenwerten Taetigkeit. Seinem Grundsatz

getreu, dass der rotbackige Bube besser tauge als der blasse, leitete

der alte Soldat seinen Knaben selbst zu allen Leibesuebungen an und

lehrte ihn ringen, reiten, schwimmen und fechten und Hitze und Frost

ertragen. Aber er empfand auch sehr richtig, dass die Zeit vorbei war,

wo der Roemer damit auskam, ein tuechtiger Bauer und Soldat zu sein, und

ebenso den nachteiligen Einfluss, den es auf das Gemuet des Knaben haben

musste, wenn er in dem Lehrer, der ihn gescholten und gestraft und ihm

Ehrerbietung abgewonnen hatte, spaeterhin einen Sklaven erkannte. Darum

lehrte er selbst den Knaben, was der Roemer zu lernen pflegte, lesen

und schreiben und das Landrecht kennen; ja er arbeitete noch in spaeten

Jahren sich in die allgemeine Bildung der Hellenen soweit hinein, dass

er imstande war, das, was er daraus dem Roemer brauchbar erachtete,

seinem Sohn in der Muttersprache zu ueberliefern. Auch seine ganze

Schriftstellerei war zunaechst auf den Sohn berechnet, und sein

Geschichtswerk schrieb er fuer diesen mit grossen deutlichen Buchstaben

eigenhaendig ab. Er lebte schlicht und sparsam. Seine strenge

Wirtschaftlichkeit litt keine Luxusausgaben. Kein Sklave durfte ihn mehr

kosten als 1500 (460 Taler), kein Kleid mehr als 100 Denare (30

Taler); in seinem Haus sah man keinen Teppich und lange Zeit an den

Zimmerwaenden keine Tuenche. Fuer gewoehnlich ass und trank er dieselbe

Kost mit seinem Gesinde und litt nicht, dass die Mahlzeit ueber 30 Asse

(21 Groschen) an baren Auslagen zu stehen kam; im Kriege war sogar der

Wein durchgaengig von seinem Tisch verbannt und trank er Wasser oder

nach Umstaenden Wasser mit Essig gemischt. Dagegen war er kein Feind von

Gastereien; sowohl mit seiner Klubgesellschaft in der Stadt als auch auf

dem Lande mit seinen Gutsnachbarn sass er gern und lange bei Tafel, und

wie seine mannigfaltige Erfahrung und sein schlagfertiger Witz ihn zu

einem beliebten Gesellschafter machten, so verschmaehte er auch weder

die Wuerfel noch die Flasche, teilte sogar in seinem Wirtschaftsbuch

unter anderen Rezepten ein erprobtes Hausmittel mit fuer den Fall,

dass man eine ungewoehnlich starke Mahlzeit und einen allzutiefen Trunk

getan. Sein ganzes Sein bis ins hoechste Alter hinauf war Taetigkeit.

Jeder Augenblick war eingeteilt und ausgefuellt, und jeden Abend pflegte

er bei sich zu rekapitulieren, was er den Tag ueber gehoert, gesagt und

getan hatte. So blieb denn Zeit fuer die eigenen Geschaefte wie fuer

die der Bekannten und der Gemeinde und nicht minder fuer Gespraech und

Vergnuegen; alles ward rasch und ohne viel Reden abgetan, und in echtem

Taetigkeitsinn war ihm nichts so verhasst als die Vielgeschaeftigkeit

und die Wichtigtuerei mit Kleinigkeiten. So lebte der Mann, der den

Zeitgenossen und den Nachkommen als der rechte roemische Musterbuerger

galt und in dem, gegenueber dem griechischen Muessiggang und der

griechischen Sittenlosigkeit, die roemische, allerdings etwas

grobdraehtige Taetigkeit und Bravheit gleichsam verkoerpert erschienen -

wie denn ein spaeter roemischer Dichter sagt: Nichts ist an der fremden

Sitt' als tausendfache Schwindelei; Besser als der roemische Buerger

fuehrt sich keiner auf der Welt; Mehr als hundert Sokratesse gilt der

eine Cato mir. Solche Urteile wird die Geschichte nicht unbedingt sich

aneignen; aber wer die Revolution ins Auge fasst, welche der entartete

Hellenismus dieser Zeit in dem Leben und Denken der Roemer vollzog, wird

geneigt sein, die Verurteilung der fremden Sitte eher zu schaerfen

als zu mildern. Die Bande der Familie lockerten sich mit grauenvoller

Geschwindigkeit. Pestartig griff die Grisetten- und Buhlknabenwirtschaft

um sich, und wie die Verhaeltnisse lagen, war es nicht einmal moeglich,

gesetzlich dagegen. etwas Wesentliches zu tun - die hohe Steuer,

welche Cato als Zensor (570 184) auf diese abscheulichste Gattung der

Luxussklaven legte, wollte nicht viel bedeuten und ging ueberdies ein

paar Jahre darauf mit der Vermoegenssteuer ueberhaupt tatsaechlich

ein. Die Ehelosigkeit, ueber die schon zum Beispiel im Jahre 520 (234)

schwere Klage gefuehrt ward, und die Ehescheidungen nahmen natuerlich

im Verhaeltnis zu. Im Schosse der vornehmsten Familien kamen grauenvolle

Verbrechen vor, wie zum Beispiel der Konsul Gaius Calpurnius Piso von

seiner Gemahlin und seinem Stiefsohn vergiftet ward, um eine Nachwahl

zum Konsulat herbeizufuehren und dadurch dem letzeren das hoechste

Amt zu verschaffen, was auch gelang (574 180). Es beginnt ferner die

Emanzipation der Frauen. Nach alter Sitte stand die verheiratete

Frau von Rechts wegen unter der eheherrlichen, mit der vaeterlichen

gleichstehenden Gewalt, die unverheiratete unter der Vormundschaft

ihrer naechsten maennlichen Agnaten, die der vaeterlichen Gewalt wenig

nachgab; eigenes Vermoegen hatte die Ehefrau nicht, die vaterlose

Jungfrau und die Witwe wenigstens nicht dessen Verwaltung. Aber jetzt

fingen die Frauen an, nach vermoegensrechtlicher Selbstaendigkeit

zu streben und teils auf Advokatenschleichwegen, namentlich durch

Scheinehen, sich der agnatischen Vormundschaft entledigend die

Verwaltung ihres Vermoegens selbst in die Hand zu nehmen, teils bei der

Verheiratung sich auf nicht viel bessere Weise der nach der Strenge

des Rechts notwendigen eheherrlichen Gewalt zu entziehen. Die Masse von

Kapital, die in den Haenden der Frauen sich zusammenfand, schien den

Staatsmaennern der Zeit so bedenklich, dass man zu dem exorbitanten

Mittel griff, die testamentarische Erbeseinsetzung der Frauen gesetzlich

zu untersagen (585 169), ja sogar durch eine hoechst

willkuerliche Praxis auch die ohne Testament auf Frauen fallenden

Kollateralerbschaften denselben groesstenteils zu entziehen. Ebenso

wurden die Familiengerichte ueber die Frau, die an jene eheherrliche

und vormundschaftliche Gewalt anknuepften, praktisch mehr und mehr zur

Antiquitaet. Aber auch in oeffentlichen Dingen fingen die Frauen schon

an, einen Willen zu haben und gelegentlich, wie Cato meinte, "die

Herrscher der Welt zu beherrschen"; in der Buergerschaftsversammlung

war ihr Einfluss zu spueren, ja es erhoben sich bereits in den Provinzen

Statuen roemischer Damen. Die Ueppigkeit stieg in Tracht, Schmuck und

Geraet, in den Bauten und in der Tafel; namentlich seit der Expedition

nach Kleinasien im Jahre 564 (190) trug der asiatisch-hellenische Luxus,

wie er in Ephesos und Alexandreia herrschte, sein leeres Raffinement und

seine geld-, tag- und freudenverderbende Kleinkraemerei ueber nach Rom.

Auch hier waren die Frauen voran; sie setzten es trotz Catos eifrigem

Schelten durch, dass der bald nach der Schlacht von Cannae (539 215)

gefasste Buergerschaftsbeschluss, welcher ihnen den Goldschmuck, die

bunten Gewaender und die Wagen untersagte, nach dem Frieden mit Karthago

(559 195) wieder aufgehoben ward; ihrem eifrigen Gegner blieb nichts

uebrig, als auf diese Artikel eine hohe Steuer zu legen (570 184).

Eine Masse neuer und groesstenteils frivoler Gegenstaende, zierlich

figuriertes Silbergeschirr, Tafelsofas mit Bronzebeschlag, die

sogenannten attalischen Gewaender und Teppiche von schwerem Goldbrokat

fanden jetzt ihren Weg nach Rom. Vor allem war es die Tafel, um die

dieser neue Luxus sich drehte. Bisher hatte man ohne Ausnahme nur einmal

am Tage warm gegessen; jetzt wurden auch bei dem zweiten Fruehstueck

(prandium) nicht selten warme Speisen aufgetragen, und fuer die

Hauptmahlzeit reichten die bisherigen zwei Gaenge nicht mehr aus.

Bisher hatten die Frauen im Hause das Brotbacken und die Kueche selber

beschafft und nur bei Gastereien hatte man einen Koch von Profession

besonders gedungen, der dann Speisen wie Gebaeck gleichmaessig besorgte.

Jetzt dagegen begann die wissenschaftliche Kochkunst. In den guten

Haeusern ward ein eigener Koch gehalten. Die Arbeitsteilung ward

notwendig, und aus dem Kuechenhandwerk zweigte das des Brot- und

Kuchenbackens sich ab - um 583 (171) entstanden die ersten

Baeckerlaeden in Rom. Gedichte ueber die Kunst, gut zu essen, mit langen

Verzeichnissen der essenswertesten Seefische und Meerfruechte fanden

ihr Publikum; und es blieb nicht bei der Theorie. Auslaendische

Delikatessen, pontische Sardellen, griechischer Wein fingen an, in

Rom geschaetzt zu werden, und Catos Rezept, dem gewoehnlichen Landwein

mittels Salzlake den Geschmack des koischen zu geben, wird den

roemischen Weinhaendlern schwerlich erheblichen Abbruch getan haben.

Das alte ehrbare Singen und Sagen der Gaeste und ihrer Knaben wurde

verdraengt durch die asiatischen Harfenistinnen. Bis dahin hatte man in

Rom wohl bei der Mahlzeit tapfer getrunken, aber eigentliche Trinkgelage

nicht gekannt; jetzt kam das foermliche Kneipen in Schwung, wobei der

Wein wenig oder gar nicht gemischt und aus grossen Bechern getrunken

ward und das Vortrinken mit obligater Nachfolge regierte, das

"griechisch Trinken" (Graeco more bibere) oder "griechen" (pergraecari,

congraecare), wie die Roemer es nennen. Im Gefolge dieser Zechwirtschaft

nahm das Wuerfelspiel, das freilich bei den Roemern laengst ueblich war,

solche Verhaeltnisse an, dass die Gesetzgebung es noetig fand, dagegen

einzuschreiten. Die Arbeitsscheu und das Herumlungern griffen zusehends

um sich ^2. Cato schlug vor, den Markt mit spitzen Steinen pflastern zu

lassen, um den Tagedieben das Handwerk zu legen; man lachte ueber den

Spass und kam der Lust zu lottern und zu gaffen von allen Seher. her

entgegen. Der erschreckenden Ausdehnung der Volkslustbarkeiten waehrend

dieser Epoche wurde bereits gedacht. Zu Anfang derselben ward,

abgesehen von einigen unbedeutenden, mehr den religioesen Zeremonien

beizuzaehlenden Wettrennen und Wettfahrten, nur im Monat September ein

einziges allgemeines Volksfest von viertaegiger Dauer und mit einem fest

bestimmten Kostenmaximum abgehalten; am Schlusse derselben hatte dieses

Volksfest wenigstens schon sechstaegige Dauer und wurden ueberdies

daneben zu Anfang April das Fest der Goettermutter oder die sogenannten

megalensischen, gegen Ende April das Ceres- und das Flora-, im Juni

das Apollo-, im November das Plebejerfest und wahrscheinlich alle diese

bereits mehrtaegig gefeiert. Dazu kamen die zahlreichen Instaurationen,

bei denen die fromme Skrupulositaet vermutlich oft bloss als Vorwand

diente, und die unaufhoerlichen ausserordentlichen Volksfeste, unter

denen die schon erwaehnten Schmaeuse von den Geloebniszehnten (2., 391),

die Goetterschmaeuse, die Triumphal- und die Leichenfeste und vor allem

die Festlichkeiten hervortreten, welche nach dem Abschluss eines

der laengeren, durch die etruskisch-roemische Religion abgegrenzten

Zeitraeume, der sogenannten Saecula, zuerst im Jahre 505 (249), gefeiert

wurden. Gleichzeitig mehrten sich die Hausfeste. Waehrend des Zweiten

Punischen Krieges kamen unter den Vornehmen die schon erwaehnten

Schmausereien an dem Einzugstag der Goettermutter auf (seit 550 204),

unter den geringeren Leuten die aehnlichen Saturnalien (seit 537 217);

beide unter dem Einfluss der fortan festverbuendeten Gewalten des

fremden Pfaffen und des fremden Kochs. Man war ganz nahe an dem idealen

Zustand, dass jeder Tagedieb wusste, wo er jeden Tag verderben konnte;

und das in einer Gemeinde, wo sonst fuer jeden einzelnen wie fuer alle

zusammen die Taetigkeit Lebenszweck und das muessige Geniefeen von der

Sitte wie vom Gesetz geaechtet gewesen war! Dabei machten innerhalb

dieser Festlichkeiten die schlechten und demoralisierenden Elemente

mehr und mehr sich geltend. Den Glanz- und Schlusspunkt der Volksfeste

bildeten freilich nach wie vor noch die Wettfahrten; und ein Dichter

dieser Zeit schildert sehr anschaulich die Spannung, womit die Augen der

Menge an dem Konsul hingen, wenn er den Wagen das Zeichen zum Abfahren

zu geben im Begriff war. Aber die bisherigen Lustbarkeiten genuegten

doch schon nicht mehr; man verlangte nach neuen und mannigfaltigeren.

Neben den einheimischen Ringern und Kaempfern treten jetzt (zuerst 568

186) auch griechische Athleten auf. Von den dramatischen Auffuehrungen

wird spaeter die Rede sein; es war wohl auch ein Gewinn von

zweifelhaftem Wert, aber doch auf jeden Fall der beste bei dieser

Gelegenheit gemachte Erwerb, dass die griechische Komoedie und Tragoedie

nach Rom verpflanzt ward. Den Spass, Hasen und Fuechse vor dem Publikum

laufen und hetzen zu lassen, mochte man schon lange sich gemacht haben;

jetzt wurden aus diesen unschuldigen Jagden foermliche Tierhetzen,

und die wilden Bestien Afrikas, Loewen und Panther, wurden (zuerst

nachweislich 568 186) mit grossen Kosten nach Rom transportiert, um

toetend oder sterbend den hauptstaedtischen Gaffern zur Augenweide zu

dienen. Die noch abscheulicheren Fechterspiele, wie sie in Etrurien und

Kampanien gangbar waren, fanden jetzt auch in Rom Eingang; zuerst im

Jahre 490 (264) wurde auf dem roemischen Markt Menschenblut zum Spasse

vergossen. Natuerlich trafen diese entsittlichenden Belustigungen auch

auf strengen Tadel; der Konsul des Jahres 476 (268), Publius Sempronius

Sophus, sandte seiner Frau den Scheidebrief zu, weil sie einem

Leichenspiel beigewohnt hatte; die Regierung setzte es durch, dass die

Ueberfuehrung der auslaendischen Bestien nach Rom durch Buergerbeschluss

untersagt ward und hielt mit Strenge darauf, dass bei den Gemeindefesten

keine Gladiatoren erschienen. Allein auch hier fehlte ihr doch sei

es die rechte Macht oder die rechte Energie; es gelang zwar, wie

es scheint, die Tierhetzen niederzuhalten, aber das Auftreten von

Fechterpaaren bei Privatfesten, namentlich bei Leichenfeiern, ward nicht

unterdrueckt. Noch weniger war es zu verhindern, dass das Publikum

dem Tragoeden den Komoedianten, dem Komoedianten den Seiltaenzer, dem

Seiltaenzer den Fechter vorzog und die Schaubuehne sich mit Vorliebe

in dem Schmutze des hellenischen Lebens herumtrieb. Was von bildenden

Elementen in den szenischen und musischen Spielen enthalten war, gab man

von vornherein preis; die Absicht der roemischen Festgeber ging ganz und

gar nicht darauf, durch die Macht der Poesie die gesamte Zuschauerschaft

wenn auch nur voruebergehend auf die Hoehe der Empfindung der Besten

zu erheben, wie es die griechische Buehne in ihrer Bluetezeit tat, oder

einem ausgewaehlten Kreise einen Kunstgenuss zu bereiten, wie unsere

Theater es versuchen. Wie in Rom Direktion und Zuschauer beschaffen

waren, zeigt der Auftritt bei den Triumphalspielen 587 (167), wo

die ersten griechischen Floetenspieler, da sie mit ihren Melodien

durchfielen, vom Regisseur angewiesen wurden, statt zu musizieren

miteinander zu boxen, worauf denn der Jubel kein Ende nehmen wollte.

---------------------------------------- ^2 Eine Art Parabase in dem

Plautinischen 'Curculio' schildert das derzeitige Treiben auf dem

hauptstaedtischen Markte, zwar mit wenig Witz, aber mit grosser

Anschaulichkeit: Lasst euch weisen, welchen Orts ihr welche Menschen

finden moegt, Dass nicht seine Zeit verliere, wer von euch zu sprechen

wuenscht Einen rechten oder schlechten, guten oder schlimmen Mann.

Suchst Du einen Eidesfaelscher? auf die Dingstatt schick' ich Dich.

Einen Luegensack und Prahlhans? geh zur Cluacina hin. [Reiche wueste

Ehemaenner sind zu haben im Bazar; Auch der Lustknab' ist zu Haus dort

und wer auf Geschaeftchen passt.] Doch am Fischmarkt sind, die gehen

kneipen aus gemeinem Topf. Brave Maenner, gute Zahler wandeln auf dem

untern Markt, In der Mitt' am Graben aber die, die nichts als Schwindler

sind. Dreiste Schwaetzer, boese Buben stehn zusammen am Bassin; Mit der

frechen Zunge schimpfen sie um nichts die Leute aus Und doch liefern

wahrlich selber gnug, das man ruegen mag. Unter den alten Buden sitzen,

welche Geld auf Zinsen leihn; Unterm Kastortempel, denen rasch zu borgen

schlecht bekommt; Auf der Tuskergasse sind die Leute, die sich bieten

feil; Im Velabrum hat es Baecker, Fleischer, Opferpfaffen auch,

Schuldner den Termin verlaengernd, Wuchrer verhelfend zum Ganttermin:

Reiche wueste Ehemaenner bei Leucadia Oppia. Die eingeklammerten Verse

sind ein spaeterer, erst nach Erbauung des ersten roemischen Basars

(570 184) eingelegter Zusatz. Mit dem Geschaeft des Baeckers (pistor,

woertlich Mueller) war in dieser Zeit Delikatessenverkauf und

Kneipgelegenheit verbunden (Fest. v. alicariae p. 7 Mueller; Plaut.

Capt. 160; Poen. 1, 2, 54; Trin. 407). Dasselbe gilt von den

Fleischern. Leucadia Oppia mag ein schlechtes Haus gehalten haben.

------------------------------------------------------- Schon verdarb

nicht mehr bloss die hellenische Ansteckung die roemischen Sitten,

sondern umgekehrt fingen die Schueler an, die Lehrmeister zu

demoralisieren. Die Fechterspiele, die in Griechenland unbekannt waren,

fuehrte Koenig Antiochos Epiphanes (579-590 175-164), der Roemeraffe

von Profession, zuerst am syrischen Hofe ein, und obwohl sie dem

menschlicheren und kunstsinnigeren griechischen Publikum anfangs mehr

Abscheu als Freude erregten, so hielten sie sich doch dort ebenfalls und

kamen allmaehlich in weiteren Kreisen in Gebrauch. Selbstverstaendlich

hatte diese Revolution in Leben und Sitte auch eine oekonomische

Revolution in ihrem Gefolge. Die Existenz in der Hauptstadt ward immer

begehrter wie immer kostspieliger. Die Mieten stiegen zu unerhoerter

Hoehe. Die neuen Luxusartikel wurden mit Schwindelpreisen bezahlt;

das Faesschen Sardellen aus dem Schwarzen Meer mit 1600 Sesterzen

(120 Taler) hoeher als ein Ackerknecht, ein huebscher Knabe mit 24000

Sesterzen (1800 Taler) hoeher als mancher Bauernhof. Geld also und

nichts als Geld war die Losung fuer hoch und niedrig. Schon lange tat

in Griechenland niemand etwas umsonst, wie die Griechen selber mit

unloeblicher Naivitaet einraeumten; seit dem Zweiten Makedonischen Krieg

fingen die Roemer an, auch in dieser Hinsicht zu hellenisieren. Die

Respektabilitaet musste mit gesetzlichen Notstuetzen versehen und zum

Beispiel durch Volksschluss den Sachwaltern untersagt werden, fuer

ihre Dienste Geld zu nehmen; eine schoene Ausnahme machten nur die

Rechtsverstaendigen, die bei ihrer ehrbaren Sitte, guten Rat umsonst zu

Römische Geschichte — Buch 3 · 第 43 / 51 段