Aufstellung von Monopolpreisen auch bei den Roemern vorgekommen ist ^16.
Namentlich in den ueberseeischen und den sonst mit bedeutendem
Risiko verbundenen Geschaeften nahm das Assoziationswesen eine solche
Ausdehnung an, dass es praktisch an die Stelle der dem Altertum
unbekannten Assekuranzen trat. Nichts war gewoehnlicher als das
sogenannte Seedarlehen, das heutige Grossaventurgeschaeft, wodurch
Gefahr und Gewinn des ueberseeischen Handels sich auf die Eigentuemer
von Schiff und Ladung und die saemtlichen fuer diese Fahrt
kreditierenden Kapitalisten verhaeltnismaessig verteilt. Es war
aber ueberhaupt roemische Wirtschaftsregel, sich lieber bei vielen
Spekulationen mit kleinen Parten zu beteiligen, als selbstaendig zu
spekulieren; Cato riet dem Kapitalisten, nicht ein einzelnes Schiff
mit seinem Gelde auszuruesten, sondern mit neunundvierzig andern
Kapitalisten zusammen fuenfzig Schiffe auszusenden und an jedem zum
fuenfzigsten Teil sich zu interessieren. Die hierdurch herbeigefuehrte
groessere Verwicklung der Geschaeftsfuehrung uebertrug der roemische
Kaufmann durch seine puenktliche Arbeitsamkeit und seine - vom reinen
Kapitalistenstandpunkt aus freilich unserem Kontorwesen bei weitem
vorzuziehende - Sklaven- und Freigelassenenwirtschaft. So griffen diese
kaufmaennischen Assoziationen mit hundertfachen Faeden in die Oekonomie
eines jeden angesehenen Roemers ein. Es gab nach Polybios' Zeugnis
kaum einen vermoegenden Mann in Rom, der nicht als offener oder stiller
Gesellschafter bei den Staatspachtungen beteiligt gewesen waere; und
um soviel mehr wird ein jeder durchschnittlich einen ansehnlichen Teil
seines Kapitals in den kaufmaennischen Assoziationen ueberhaupt stecken
gehabt haben. ---------------------------------------------- ^16 In
dem merkwuerdigen Musterkontrakt Catos (agr. 144) fuer den wegen der
Olivenlese abzuschliessenden Akkord findet sich folgender Paragraph:
"Es soll [bei der Lizitation von den Unternehmungslustigen] niemand
zuruecktreten, um zu bewirken, dass die Olivenlese und Presse teurer
verdungen werde; ausser wenn [der Mitbieter den andern Bieter] sofort
als seinen Kompagnon namhaft macht. Wenn dagegen gefehlt zu sein
scheint, so sollen auf Verlangen des Gutsherrn oder des von ihm
bestellten Aufsehers alle Kompagnons [derjenigen Assoziation, mit
welcher der Akkord abgeschlossen worden ist,] beschwoeren, [nicht zu
jener Beseitigung der Konkurrenz mitgewirkt zu haben]. Wenn sie den
Eid nicht schwoeren, wird der Akkordpreis nicht gezahlt." Dass der
Unternehmer eine Gesellschaft, nicht ein einzelner Kapitalist ist,
wird stillschweigend vorausgesetzt.
--------------------------------------------- Auf allem diesem
aber beruht die Dauer der roemischen Vermoegen, die vielleicht noch
merkwuerdiger ist als deren Groesse. Die frueher hervorgehobene, in
dieser Art vielleicht einzige Erscheinung, dass der Bestand der grossen
Geschlechter durch mehrere Jahrhunderte sich fast gleich bleibt,
findet hier, in den einigermassen engen, aber soliden Grundsaetzen
der kaufmaennischen Vermoegensverwaltung ihre Erklaerung. Bei der
einseitigen Hervorhebung des Kapitals in der roemischen Oekonomie
konnten die von der reinen Kapitalistenwirtschaft unzertrennlichen
Uebelstaende nicht ausbleiben. Die buergerliche Gleichheit, welche
bereits durch das Emporkommen des regierenden Herrenstandes eine
toedliche Wunde empfangen hatte, erlitt einen gleich schweren Schlag
durch die scharf und immer schaerfer sich zeichnende soziale Abgrenzung
der Reichen und der Armen. Fuer die Scheidung nach unten hin ist
nichts folgenreicher geworden als der schon erwaehnte, anscheinend
gleichgueltige, in der Tat einen Abgrund von Kapitalistenuebermut und
Kapitalistenfrevel in sich schliessende Satz, dass es schimpflich sei,
fuer die Arbeit Geld zu nehmen - es zog sich damit die Scheidewand
nicht bloss zwischen dem gemeinen Tageloehner und Handwerker und dem
respektablen Guts- und Fabrikbesitzer, sondern ebenso auch zwischen dem
Soldaten und Unteroffizier und dem Kriegstribun, zwischen dem Schreiber
und Boten und dem Beamten. Nach oben hin zog eine aehnliche Schranke das
von Gaius Flaminius veranlasste Claudische Gesetz (kurz vor 536 218),
welches Senatoren und Senatorensoehnen untersagte, Seeschiffe ausser zum
Transport des Ertrags ihrer Landgueter zu besitzen und wahrscheinlich
auch sich bei den oeffentlichen Lizitationen zu beteiligen, ueberhaupt
ihnen alles das zu betreiben verbot, was die Roemer unter "Spekulation"
(quaestus) verstanden ^17. Zwar ward diese Bestimmung nicht von den
Senatoren hervorgerufen, sondern war ein Werk der demokratischen
Opposition, welche damit zunaechst wohl nur den Uebelstand beseitigen
wollte, dass Regierungsmitglieder mit der Regierung selbst Geschaefte
machten; es kann auch sein, dass die Kapitalisten hier schon, wie
spaeter so oft, mit der demokratischen Partei gemeinschaftliche Sache
gemacht und die Gelegenheit wahrgenommen haben, durch den Ausschluss der
Senatoren die Konkurrenz zu vermindern. Jener Zweck ward natuerlich nur
sehr unvollkommen erreicht, da das Assoziationswesen den Senatoren Wege
genug eroeffnete, im stillen weiter zu spekulieren; aber wohl hat dieser
Volksschluss eine gesetzliche Grenze zwischen den nicht oder doch nicht
offen spekulierenden und den spekulierenden Vornehmen gezogen und
der zunaechst politischen eine reine Finanzaristokratie an die Seite
gestellt, den spaeter so genannten Ritterstand, dessen Rivalitaeten mit
dem Herrenstand die Geschichte des folgenden Jahrhunderts erfuellen.
----------------------------------------------------- ^17 Liv. 21, 63
(vgl. Cic. Verr. 5, 18, 45) spricht nur von der Verordnung ueber die
Seeschiffe; aber dass auch die Staatsentreprisen (redemptiones) dem
Senator gesetzlich untersagt waren, sagen Asconius (tog. cand. p.
94 Orelli) und Dio Cassius (55, 10, 5), und da nach Livius "jede
Spekulation fuer den Senator unschicklich gefunden ward", so hat
das Claudische Gesetz wahrscheinlich weiter gereicht.
---------------------------------------------------- Eine weitere Folge
der einseitigen Kapitalmacht war das unverhaeltnismaessige Hervortreten
eben der sterilsten und fuer die Volkswirtschaft im ganzen und grossen
am wenigsten produktiven Verkehrszweige. Die Industrie, die in erster
Stelle haette erscheinen sollen, stand vielmehr an der letzten. Der
Handel bluehte; aber er war durchgaengig passiv. Nicht einmal an der
Nordgrenze scheint man imstande gewesen zu sein, fuer die Sklaven,
welche aus den keltischen und wohl auch schon aus den deutschen Laendern
nach Ariminum und den anderen norditalischen Maerkten stroemten, mit
Waren Deckung zu geben; wenigstens wurde schon 523 (231) die Ausfuhr des
Silbergeldes in das Keltenland von der roemischen Regierung untersagt.
In dem Verkehr nun gar mit Griechenland, Syrien, Aegypten, Kyrene,
Karthago musste die Bilanz notwendig zum Nachteil Italiens sich stellen.
Rom fing an, die Hauptstadt der Mittelmeerstaaten und Italien Roms
Weichbild zu werden; mehr wollte man eben auch nicht sein und liess
den Passivhandel, wie jede Stadt, die nichts weiter als Hauptstadt ist,
notwendig ihn fuehrt, mit opulenter Gleichgueltigkeit sich gefallen -
besass man doch Geld genug, um damit alles zu bezahlen, was man brauchte
und nicht brauchte. Dagegen die unproduktivsten aller Geschaefte, der
Geldhandel und das Hebungswesen, waren der rechte Sitz und die feste
Burg der roemischen Oekonomie. Was endlich in dieser noch an Elementen
zur Emporbringung eines wohlhabenden Mittel- und auskoemmlichen
Kleinstandes enthalten war, verkuemmerte unter dem unseligen
Sklavenbetrieb oder steuerte im besten Fall zur Vermehrung des
leidigen Freigelassenenstandes bei. Aber vor allem zehrte die tiefe
Unsittlichkeit, welche der reinen Kapitalwirtschaft inwohnt, an dem
Marke der Gesellschaft und des Gemeinwesens und ersetzte die Menschen-
und die Vaterlandsliebe durch den unbedingten Egoismus. Der bessere Teil
der Nation empfand es sehr lebendig, welche Saat des Verderbens in
jenem Spekulantentreiben lag; und vor allem richteten sich der
instinktmaessige Hass des grossen Haufens wie die Abneigung des
wohlgesinnten Staatsmanns gegen das seit langem von den Gesetzen
verfolgte und dem Buchstaben des Rechtes nach immer noch verpoente
gewerbsmaessige Leihgeschaeft. Es heisst in einem Lustspiel dieser Zeit:
Wahrhaftig gleich eracht' ich ganz die Kuppler und euch Wuchrer; Wenn
jene feilstehn insgeheim, tut ihr's auf offnem Markte. Mit Kneipen die,
mit Zinsen ihr, schindet die Leut' ihr beide. Gesetze gnug hat eurethalb
die Buergerschaft erlassen; Ihr bracht' sie, wie man sie erliess; ein
Schlupf ist stets gefunden. Wie heisses Wasser, das verkuehlt, so achtet
das Gesetz ihr. Energischer noch als der Lustspieldichter sprach der
Fuehrer der Reformpartei Cato sich aus. "Es hat manches fuer sich",
heisst es in der Vorrede seiner Anweisung zum Ackerbau, "Geld auf Zinsen
zu leihen; aber es ist nicht ehrenhaft. Unsere Vorfahren haben also
geordnet und in dem Gesetze geschrieben, dass der Dieb zwiefachen,
der Zinsnehmer vierfachen Ersatz zu leisten schuldig sei; woraus
man abnehmen kann, ein wieviel schlechterer Buerger als der Dieb der
Zinsnehmer von ihnen erachtet ward". Der Unterschied, meint er anderswo,
zwischen einem Geldverleiher und einem Moerder sei nicht gross; und man
muss es ihm lassen, dass er in seinen Handlungen nicht hinter seinen
Reden zurueckblieb - als Statthalter in Sardinien hat er durch seine
strenge Rechtspflege die roemischen Bankiers geradezu zum Lande
hinausgetrieben. Der regierende Herrenstand betrachtete ueberhaupt
seiner ueberwiegenden Majoritaet nach die Wirtschaft der Spekulanten
mit Widerwillen und fuehrte sich nicht bloss durchschnittlich
rechtschaffener und ehrbarer in den Provinzen als diese Geldleute,
sondern tat auch oefter ihnen Einhalt; nur brachen der haeufige Wechsel
der roemischen Oberbeamten und die unvermeidliche Ungleichheit ihrer
Gesetzhandhabung dem Bemuehen, jenem Treiben zu steuern, notwendig die
Spitze ab. Man begriff es auch wohl, was zu begreifen nicht schwer
war, dass es weit weniger darauf ankam, die Spekulation polizeilich zu
ueberwachen, als der ganzen Volkswirtschaft eine veraenderte Richtung zu
geben; hauptsaechlich in diesem Sinne wurde von Maennern, wie Cato
war, durch Lehre und Beispiel der Ackerbau gepredigt. "Wenn unsere
Vorfahren", faehrt Cato in der eben angefuehrten Vorrede fort, "einem
tuechtigen Mann die Lobrede hielten, so lobten sie ihn als einen
tuechtigen Bauern und einen tuechtigen Landwirt; wer also gelobt ward,
schien das hoechste Lob erhalten zu haben. Den Kaufmann halte ich
fuer wacker und erwerbsfleissig; aber sein Geschaeft ist Gefahren und
Ungluecksfaellen allzusehr ausgesetzt. Dagegen die Bauern geben die
tapfersten Leute und die tuechtigsten Soldaten; kein Erwerb ist wie
dieser ehrbar, sicher und niemandem gehaessig, und die damit sich
abgeben, kommen am wenigsten auf boese Gedanken". Von sich selber
pflegte er zu sagen, dass sein Vermoegen lediglich aus zwei
Erwerbsquellen herstamme: aus dem Ackerbau und aus der Sparsamkeit; und
wenn das auch weder sehr logisch gedacht noch genau der Wahrheit gemaess
war ^18, so hat er doch nicht mit Unrecht seinen Zeitgenossen wie der
Nachwelt als das Muster eines roemischen Gutsbesitzers gegolten. Leider
ist es eine ebenso merkwuerdige wie schmerzliche Wahrheit, dass
dieses soviel und sicher im besten Glauben gepriesene Heilmittel
der Landwirtschaft selber durchdrungen war von dem Gifte der
Kapitalistenwirtschaft. Bei der Weidewirtschaft liegt dies auf der
Hand; sie war darum auch bei dem Publikum am meisten beliebt und bei der
Partei der sittlichen Reform am wenigsten gut angeschrieben. Aber wie
war es denn mit dem Ackerbau selbst? Der Krieg, den vom dritten bis zum
fuenften Jahrhundert der Stadt das Kapital gegen die Arbeit in der Art
gefuehrt hatte, dass es mittels des Schuldzinses die Bodenrente den
arbeitenden Bauern entzog und den muessig zehrenden Rentiers in die
Haende fuehrte, war ausgeglichen worden hauptsaechlich durch die
Erweiterung der roemischen Oekonomie und das Hinueberwerfen des in
Latium vorhandenen Kapitals auf die in dem ganzen Mittelmeergebiet
taetige Spekulation. Jetzt vermochte auch das ausgedehnte
Geschaeftsgebiet die gesteigerte Kapitalmasse nicht mehr zu fassen;
und eine wahnwitzige Gesetzgebung arbeitete zugleich daran, teils die
senatorischen Kapitalien auf kuenstlichem Wege zur Anlage in italischem
Grundbesitz zu draengen, teils durch die Einwirkung auf die Kornpreise
das italische Ackerland systematisch zu entwerten. So begann denn der
zweite Feldzug des Kapitals gegen die freie Arbeit oder, was im Altertum
wesentlich dasselbe ist, gegen die Bauernwirtschaft; und war der
erste arg gewesen, so schien er mit dem zweiten verglichen milde und
menschlich. Die Kapitalisten liehen nicht mehr an den Bauern auf
Zinsen aus, was an sich schon nicht anging, da der Kleinbesitzer keinen
Ueberschuss von Belang mehr erzielte, und auch nicht einfach und
nicht radikal genug war, sondern sie kauften die Bauernstellen auf und
verwandelten sie im besten Fall in Meierhoefe mit Sklavenwirtschaft.
Man nannte das ebenfalls Ackerbau; in der Tat war es wesentlich die
Anwendung der Kapitalwirtschaft auf die Erzeugung der Bodenfruechte.
Die Schilderung der Ackerbauer, die Cato gibt, ist vortrefflich und
vollkommen richtig; aber wie passt sie auf die Wirtschaft selbst, die er
schildert und anraet? Wenn ein roemischer Senator, wie das nicht selten
gewesen sein kann, solcher Landgueter wie das von Cato beschriebene
vier besass, so lebten auf dem gleichen Raum, der zur Zeit der alten
Kleinherrschaft hundert bis hundertundfuenfzig Bauernfamilien ernaehrt
hatte, jetzt eine Familie freier Leute und etwa fuenfzig groesstenteils
unverheiratete Sklaven. Wenn dies das Heilmittel war, um die sinkende
Volkswirtschaft zu bessern, so sah es leider der Krankheit selber bis
zum Verwechseln aehnlich. ---------------------------------------------
^18 Einen Teil seines Vermoegens steckte Cato wie jeder andere Roemer
in Viehzucht und Handels- und andere Unternehmungen. Aber es war
nicht seine Art, geradezu die Gesetze zu verletzen; er hat weder in
Staatspachtungen spekuliert, was er als Senator nicht durfte, noch
Zinsgeschaefte betrieben. Man tut ihm Unrecht, wenn man ihm in letzter
Beziehung eine von seiner Theorie abweichende Praxis vorwirft: das
Seedarlehen, mit dem er allerdings sich abgab, ist vor dem Gesetz kein
verbotener Zinsbetrieb und gehoert auch der Sache nach wesentlich zu
den Reederei- und Befrachtungsgeschaeften.
------------------------------------------------- Das Gesamtergebnis
dieser Wirtschaft liegt in den veraenderten Bevoelkerungsverhaeltnissen
nur zu deutlich vor Augen. Freilich war der Zustand der italischen
Landschaften sehr ungleich und zum Teil sogar gut. Die bei der
Kolonisation des Gebietes zwischen den Apenninen und dem Po in grosser
Anzahl daselbst gegruendeten Bauernstellen verschwanden nicht so
schnell. Polybios, der nicht lange nach dem Ende dieser Periode
die Gegend bereiste, ruehmt ihre zahlreiche, schoene und kraeftige
Bevoelkerung; bei einer richtigen Korngesetzgebung waere es wohl
moeglich gewesen, nicht Sizilien, sondern die Polandschaft zur
Kornkammer der Hauptstadt zu machen. Aehnlich hatte Picenum und der
sogenannte "gallische Acker" durch die Aufteilungen des Domaniallandes
in Gemaessheit des Flaminischen Gesetzes 522 (232) eine zahlreiche
Bauernschaft erhalten, welche freilich im Hannibalischen Krieg arg
mitgenommen ward. In Etrurien und wohl auch in Umbrien waren die inneren
Verhaeltnisse der untertaenigen Gemeinden dem Gedeihen eines freien
Bauernstandes unguenstig. Besser stand es in Latium, dem die Vorteile
des hauptstaedtischen Marktes doch nicht ganz entzogen werden konnten
und das der Hannibalische Krieg im ganzen verschont hatte, sowie in den
abgeschlossenen Bergtaelern der Marser und Sabeller. Sueditalien dagegen
hatte der Hannibalische Krieg furchtbar heimgesucht und ausser einer
Menge kleinerer Ortschaften die beiden groessten Staedte, Capua und
Tarent, beide einst imstande, Heere von 30000 Mann ins Feld zu stellen,
zugrunde gerichtet. Samnium hatte von den schweren Kriegen des fuenften
Jahrhunderts sich wieder erholt; nach der Zaehlung von 529 (225) war
es imstande, halb soviel Waffenfaehige zu stellen als die saemtlichen
latinischen Staedte und wahrscheinlich damals nach dem roemischen
Buergerdistrikt die bluehendste Landschaft der Halbinsel. Allein
der Hannibalische Krieg hatte das Land aufs neue veroedet und die
Ackeranweisungen daselbst an die Soldaten des Scipionischen Heeres,
obwohl bedeutend, deckten doch wahrscheinlich nicht den Verlust. Noch
uebler waren in demselben Kriege Kampanien und Apulien, beides bis dahin
wohlbevoelkerte Landschaften, von Freund und Feind zugerichtet worden.
In Apulien fanden spaeter zwar Ackeranweisungen statt, allein die hier
angelegten Kolonien wollten nicht gedeihen. Bevoelkerter blieb die
schoene kampanische Ebene; doch ward die Mark von Capua und der anderen,
im Hannibalischen Kriege aufgeloesten Gemeinden Staatsbesitz und waren
die Inhaber derselben durchgaengig nicht Eigentuemer, sondern kleine
Zeitpaechter. Endlich in dem weiten lucanischen und brettischen Gebiet
ward die schon vor dem Hannibalischen Krieg sehr duenne Bevoelkerung
von der ganzen Schwere des Krieges selbst und der daran sich reihenden
Strafexekutionen getroffen; und auch von Rom aus geschah nicht viel, um
hier den Ackerbau wieder in die Hoehe zu bringen - mit Ausnahme etwa von
Valentia (Vibo, jetzt Monteleone) kam keine der dort angelegten
Kolonien recht in Aufnahme. Bei aller Ungleichheit der politischen
und oekonomischen Verhaeltnisse der verschiedenen Landschaften und dem
verhaeltnismaessig bluehenden Zustand einzelner derselben ist im ganzen
doch der Rueckgang unverkennbar, und er wird durch die unverwerflichsten
Zeugnisse ueber den allgemeinen Zustand Italiens bestaetigt. Cato und
Polybios stimmen darin ueberein, dass Italien am Ende des sechsten
Jahrhunderts weit schwaecher als am Ende des fuenften bevoelkert und
keineswegs mehr imstande war, Heermassen aufzubringen wie im Ersten
Punischen Kriege. Die steigende Schwierigkeit der Aushebung,
die Notwendigkeit, die Qualifikation zum Dienst in den Legionen
herabzusetzen, die Klagen der Bundesgenossen ueber die Hoehe der von
ihnen zu stellenden Kontingente bestaetigen diese Angaben; und was die
roemische Buergerschaft anlangt, so reden die Zahlen. Sie zaehlte
im Jahre 502 (252), kurz nach Regulus' Zug nach Afrika, 298000
waffenfaehige Maenner; dreissig Jahre spaeter, kurz vor dem Anfang des
Hannibalischen Krieges (534 220), war sie auf 270000 Koepfe, also um
ein Zehntel, wieder zwanzig Jahre weiter, kurz vor dem Ende desselben
Krieges (550 204) auf 214000 Koepfe, also um ein Viertel gesunken; und
ein Menschenalter nachher, waehrend dessen keine ausserordentlichen
Verluste eingetreten waren, wohl aber die Anlage besonders der
grossen Buergerkolonien in der norditalischen Ebene einen fuehlbaren
ausserordentlichen Zuwachs gebracht hatte, war dennoch kaum die Ziffer
wieder erreicht, auf der die Buergerschaft zu Anfang dieser Periode
gestanden hatte. Haetten wir aehnliche Ziffern fuer die italische
Bevoelkerung ueberhaupt, so wuerden sie ohne allen Zweifel ein
verhaeltnismaessig noch ansehnlicheres Defizit aufweisen. Das Sinken
der Volkskraft laesst sich weniger belegen, doch ist es von
landwirtschaftlichen Schriftstellern bezeugt, dass Fleisch und Milch
aus der Nahrung des gemeinen Mannes mehr und mehr verschwanden. Daneben
wuchs die Sklavenbevoelkerung, wie die freie sank. In Apulien, Lucanien
und dem Brettierland muss schon zu Catos Zeit die Viehwirtschaft den
Ackerbau ueberwogen haben; die halbwilden Hirtensklaven waren hier
recht eigentlich die Herren im Hause. Apulien ward durch sie so unsicher
gemacht, dass starke Besatzung dorthin gelegt werden musste; im Jahre
569 (185) wurde daselbst eine im groessten Massstab angelegte, auch mit
dem Bacchanalienwesen sich verzweigende Sklavenverschwoerung entdeckt
und gegen 7000 Menschen kriminell verurteilt. Aber auch in Etrurien
mussten roemische Truppen gegen eine Sklavenbande marschieren (558 196,
und sogar in Latium kam es vor, dass Staedte wie Setia und Praeneste
Gefahr liefen, von einer Bande entlaufener Knechte ueberrumpelt zu
werden (556 198). Zusehends schwand die Nation zusammen und loeste
die Gemeinschaft der freien Buerger sich auf in eine Herren- und
Sklavenschaft; und obwohl es zunaechst die beiden langjaehrigen Kriege
mit Karthago waren, welche die Buerger- wie die Bundesgenossenschaft
dezimierten und ruinierten, so haben zu dem Sinken der italischen
Volkskraft und Volkszahl die roemischen Kapitalisten ohne Zweifel
ebensoviel beigetragen wie Hamilkar und Hannibal. Es kann niemand
sagen, ob die Regierung haette helfen koennen; aber erschreckend und
beschaemend ist es, dass in den doch grossenteils wohlmeinenden und
tatkraeftigen Kreisen der roemischen Aristokratie nicht einmal die
Einsicht in den ganzen Ernst der Situation und die Ahnung von der ganzen
Hoehe der Gefahr sich offenbart. Als eine roemische Dame vom hohen
Adel, die Schwester eines der zahlreichen Buergeradmirale, die im Ersten
Punischen Krieg die Flotten der Gemeinde zugrunde gerichtet hatten,
eines Tages auf dem roemischen Markt ins Gedraenge geriet, sprach sie es
laut vor den Umstehenden aus, dass es hohe Zeit sei, ihren Bruder wieder
an die Spitze einer Flotte zu stellen und durch einen neuen Aderlass der
Buergerschaft auf dem Markte Luft zu machen (508 246). So dachten und
sprachen freilich die wenigsten; aber es war diese frevelhafte Rede doch
nichts als der schneidende Ausdruck der straeflichen Gleichgueltigkeit,
womit die gesamte hohe und reiche Welt auf die gemeine Buerger- und
Bauernschaft herabsah. Man wollte nicht gerade ihr Verderben, aber man
liess es geschehen; und so kam denn ueber das eben noch in maessiger
und verdienter Wohlfahrt unzaehliger freier und froehlicher Menschen
bluehende italische Land mit Riesenschnelle die Veroedung. 13. Kapitel
Glaube und Sitte In strenger Bedingtheit verfloss dem Roemer das Leben
und je vornehmer er war, desto weniger war er ein freier Mann. Die
allmaechtige Sitte bannte ihn in einen engen Kreis des Denkens und
Handelns und streng und ernst oder, um die bezeichnenden lateinischen
Ausdruecke zu brauchen, traurig und schwer gelebt zu haben, war sein
Ruhm. Keiner hatte mehr und keiner weniger zu tun, als sein Haus in
guter Zucht zu halten und in Gemeideangelegenheiten mit Tat und Rat
seinen Mann zu stehen. Indem aber der einzelne nichts sein wollte noch
sein konnte als ein Glied der Gemeinde, ward der Ruhm und die Macht
der Gemeinde auch von jedem einzelnen Buerger als persoenlicher
Besitz empfunden und ging zugleich mit dem Namen und dern Hof auf die
Nachfahren ueber; und wie also ein Geschlecht nach dem anderen in die
Gruft gelegt. ward und jedes folgende zu dem alten Ehrenbestande neuen
Erwerb haeufte, schwoll das Gesamtgefuehl der edlen roemischen Familien
zu jenem gewaltigen Buergerstolz an, dessengleichen die Erde wohl nicht
wieder gesehen hat und dessen so fremd- wie grossartige Spuren, wo wir
ihnen begegnen, uns gleichsam einer anderen Welt anzugehoeren scheinen.