Zusammentreten der konkurrierenden Gesellschaften zur gemeinschaftlichen

Aufstellung von Monopolpreisen auch bei den Roemern vorgekommen ist ^16.

Namentlich in den ueberseeischen und den sonst mit bedeutendem

Risiko verbundenen Geschaeften nahm das Assoziationswesen eine solche

Ausdehnung an, dass es praktisch an die Stelle der dem Altertum

unbekannten Assekuranzen trat. Nichts war gewoehnlicher als das

sogenannte Seedarlehen, das heutige Grossaventurgeschaeft, wodurch

Gefahr und Gewinn des ueberseeischen Handels sich auf die Eigentuemer

von Schiff und Ladung und die saemtlichen fuer diese Fahrt

kreditierenden Kapitalisten verhaeltnismaessig verteilt. Es war

aber ueberhaupt roemische Wirtschaftsregel, sich lieber bei vielen

Spekulationen mit kleinen Parten zu beteiligen, als selbstaendig zu

spekulieren; Cato riet dem Kapitalisten, nicht ein einzelnes Schiff

mit seinem Gelde auszuruesten, sondern mit neunundvierzig andern

Kapitalisten zusammen fuenfzig Schiffe auszusenden und an jedem zum

fuenfzigsten Teil sich zu interessieren. Die hierdurch herbeigefuehrte

groessere Verwicklung der Geschaeftsfuehrung uebertrug der roemische

Kaufmann durch seine puenktliche Arbeitsamkeit und seine - vom reinen

Kapitalistenstandpunkt aus freilich unserem Kontorwesen bei weitem

vorzuziehende - Sklaven- und Freigelassenenwirtschaft. So griffen diese

kaufmaennischen Assoziationen mit hundertfachen Faeden in die Oekonomie

eines jeden angesehenen Roemers ein. Es gab nach Polybios' Zeugnis

kaum einen vermoegenden Mann in Rom, der nicht als offener oder stiller

Gesellschafter bei den Staatspachtungen beteiligt gewesen waere; und

um soviel mehr wird ein jeder durchschnittlich einen ansehnlichen Teil

seines Kapitals in den kaufmaennischen Assoziationen ueberhaupt stecken

gehabt haben. ---------------------------------------------- ^16 In

dem merkwuerdigen Musterkontrakt Catos (agr. 144) fuer den wegen der

Olivenlese abzuschliessenden Akkord findet sich folgender Paragraph:

"Es soll [bei der Lizitation von den Unternehmungslustigen] niemand

zuruecktreten, um zu bewirken, dass die Olivenlese und Presse teurer

verdungen werde; ausser wenn [der Mitbieter den andern Bieter] sofort

als seinen Kompagnon namhaft macht. Wenn dagegen gefehlt zu sein

scheint, so sollen auf Verlangen des Gutsherrn oder des von ihm

bestellten Aufsehers alle Kompagnons [derjenigen Assoziation, mit

welcher der Akkord abgeschlossen worden ist,] beschwoeren, [nicht zu

jener Beseitigung der Konkurrenz mitgewirkt zu haben]. Wenn sie den

Eid nicht schwoeren, wird der Akkordpreis nicht gezahlt." Dass der

Unternehmer eine Gesellschaft, nicht ein einzelner Kapitalist ist,

wird stillschweigend vorausgesetzt.

--------------------------------------------- Auf allem diesem

aber beruht die Dauer der roemischen Vermoegen, die vielleicht noch

merkwuerdiger ist als deren Groesse. Die frueher hervorgehobene, in

dieser Art vielleicht einzige Erscheinung, dass der Bestand der grossen

Geschlechter durch mehrere Jahrhunderte sich fast gleich bleibt,

findet hier, in den einigermassen engen, aber soliden Grundsaetzen

der kaufmaennischen Vermoegensverwaltung ihre Erklaerung. Bei der

einseitigen Hervorhebung des Kapitals in der roemischen Oekonomie

konnten die von der reinen Kapitalistenwirtschaft unzertrennlichen

Uebelstaende nicht ausbleiben. Die buergerliche Gleichheit, welche

bereits durch das Emporkommen des regierenden Herrenstandes eine

toedliche Wunde empfangen hatte, erlitt einen gleich schweren Schlag

durch die scharf und immer schaerfer sich zeichnende soziale Abgrenzung

der Reichen und der Armen. Fuer die Scheidung nach unten hin ist

nichts folgenreicher geworden als der schon erwaehnte, anscheinend

gleichgueltige, in der Tat einen Abgrund von Kapitalistenuebermut und

Kapitalistenfrevel in sich schliessende Satz, dass es schimpflich sei,

fuer die Arbeit Geld zu nehmen - es zog sich damit die Scheidewand

nicht bloss zwischen dem gemeinen Tageloehner und Handwerker und dem

respektablen Guts- und Fabrikbesitzer, sondern ebenso auch zwischen dem

Soldaten und Unteroffizier und dem Kriegstribun, zwischen dem Schreiber

und Boten und dem Beamten. Nach oben hin zog eine aehnliche Schranke das

von Gaius Flaminius veranlasste Claudische Gesetz (kurz vor 536 218),

welches Senatoren und Senatorensoehnen untersagte, Seeschiffe ausser zum

Transport des Ertrags ihrer Landgueter zu besitzen und wahrscheinlich

auch sich bei den oeffentlichen Lizitationen zu beteiligen, ueberhaupt

ihnen alles das zu betreiben verbot, was die Roemer unter "Spekulation"

(quaestus) verstanden ^17. Zwar ward diese Bestimmung nicht von den

Senatoren hervorgerufen, sondern war ein Werk der demokratischen

Opposition, welche damit zunaechst wohl nur den Uebelstand beseitigen

wollte, dass Regierungsmitglieder mit der Regierung selbst Geschaefte

machten; es kann auch sein, dass die Kapitalisten hier schon, wie

spaeter so oft, mit der demokratischen Partei gemeinschaftliche Sache

gemacht und die Gelegenheit wahrgenommen haben, durch den Ausschluss der

Senatoren die Konkurrenz zu vermindern. Jener Zweck ward natuerlich nur

sehr unvollkommen erreicht, da das Assoziationswesen den Senatoren Wege

genug eroeffnete, im stillen weiter zu spekulieren; aber wohl hat dieser

Volksschluss eine gesetzliche Grenze zwischen den nicht oder doch nicht

offen spekulierenden und den spekulierenden Vornehmen gezogen und

der zunaechst politischen eine reine Finanzaristokratie an die Seite

gestellt, den spaeter so genannten Ritterstand, dessen Rivalitaeten mit

dem Herrenstand die Geschichte des folgenden Jahrhunderts erfuellen.

----------------------------------------------------- ^17 Liv. 21, 63

(vgl. Cic. Verr. 5, 18, 45) spricht nur von der Verordnung ueber die

Seeschiffe; aber dass auch die Staatsentreprisen (redemptiones) dem

Senator gesetzlich untersagt waren, sagen Asconius (tog. cand. p.

94 Orelli) und Dio Cassius (55, 10, 5), und da nach Livius "jede

Spekulation fuer den Senator unschicklich gefunden ward", so hat

das Claudische Gesetz wahrscheinlich weiter gereicht.

---------------------------------------------------- Eine weitere Folge

der einseitigen Kapitalmacht war das unverhaeltnismaessige Hervortreten

eben der sterilsten und fuer die Volkswirtschaft im ganzen und grossen

am wenigsten produktiven Verkehrszweige. Die Industrie, die in erster

Stelle haette erscheinen sollen, stand vielmehr an der letzten. Der

Handel bluehte; aber er war durchgaengig passiv. Nicht einmal an der

Nordgrenze scheint man imstande gewesen zu sein, fuer die Sklaven,

welche aus den keltischen und wohl auch schon aus den deutschen Laendern

nach Ariminum und den anderen norditalischen Maerkten stroemten, mit

Waren Deckung zu geben; wenigstens wurde schon 523 (231) die Ausfuhr des

Silbergeldes in das Keltenland von der roemischen Regierung untersagt.

In dem Verkehr nun gar mit Griechenland, Syrien, Aegypten, Kyrene,

Karthago musste die Bilanz notwendig zum Nachteil Italiens sich stellen.

Rom fing an, die Hauptstadt der Mittelmeerstaaten und Italien Roms

Weichbild zu werden; mehr wollte man eben auch nicht sein und liess

den Passivhandel, wie jede Stadt, die nichts weiter als Hauptstadt ist,

notwendig ihn fuehrt, mit opulenter Gleichgueltigkeit sich gefallen -

besass man doch Geld genug, um damit alles zu bezahlen, was man brauchte

und nicht brauchte. Dagegen die unproduktivsten aller Geschaefte, der

Geldhandel und das Hebungswesen, waren der rechte Sitz und die feste

Burg der roemischen Oekonomie. Was endlich in dieser noch an Elementen

zur Emporbringung eines wohlhabenden Mittel- und auskoemmlichen

Kleinstandes enthalten war, verkuemmerte unter dem unseligen

Sklavenbetrieb oder steuerte im besten Fall zur Vermehrung des

leidigen Freigelassenenstandes bei. Aber vor allem zehrte die tiefe

Unsittlichkeit, welche der reinen Kapitalwirtschaft inwohnt, an dem

Marke der Gesellschaft und des Gemeinwesens und ersetzte die Menschen-

und die Vaterlandsliebe durch den unbedingten Egoismus. Der bessere Teil

der Nation empfand es sehr lebendig, welche Saat des Verderbens in

jenem Spekulantentreiben lag; und vor allem richteten sich der

instinktmaessige Hass des grossen Haufens wie die Abneigung des

wohlgesinnten Staatsmanns gegen das seit langem von den Gesetzen

verfolgte und dem Buchstaben des Rechtes nach immer noch verpoente

gewerbsmaessige Leihgeschaeft. Es heisst in einem Lustspiel dieser Zeit:

Wahrhaftig gleich eracht' ich ganz die Kuppler und euch Wuchrer; Wenn

jene feilstehn insgeheim, tut ihr's auf offnem Markte. Mit Kneipen die,

mit Zinsen ihr, schindet die Leut' ihr beide. Gesetze gnug hat eurethalb

die Buergerschaft erlassen; Ihr bracht' sie, wie man sie erliess; ein

Schlupf ist stets gefunden. Wie heisses Wasser, das verkuehlt, so achtet

das Gesetz ihr. Energischer noch als der Lustspieldichter sprach der

Fuehrer der Reformpartei Cato sich aus. "Es hat manches fuer sich",

heisst es in der Vorrede seiner Anweisung zum Ackerbau, "Geld auf Zinsen

zu leihen; aber es ist nicht ehrenhaft. Unsere Vorfahren haben also

geordnet und in dem Gesetze geschrieben, dass der Dieb zwiefachen,

der Zinsnehmer vierfachen Ersatz zu leisten schuldig sei; woraus

man abnehmen kann, ein wieviel schlechterer Buerger als der Dieb der

Zinsnehmer von ihnen erachtet ward". Der Unterschied, meint er anderswo,

zwischen einem Geldverleiher und einem Moerder sei nicht gross; und man

muss es ihm lassen, dass er in seinen Handlungen nicht hinter seinen

Reden zurueckblieb - als Statthalter in Sardinien hat er durch seine

strenge Rechtspflege die roemischen Bankiers geradezu zum Lande

hinausgetrieben. Der regierende Herrenstand betrachtete ueberhaupt

seiner ueberwiegenden Majoritaet nach die Wirtschaft der Spekulanten

mit Widerwillen und fuehrte sich nicht bloss durchschnittlich

rechtschaffener und ehrbarer in den Provinzen als diese Geldleute,

sondern tat auch oefter ihnen Einhalt; nur brachen der haeufige Wechsel

der roemischen Oberbeamten und die unvermeidliche Ungleichheit ihrer

Gesetzhandhabung dem Bemuehen, jenem Treiben zu steuern, notwendig die

Spitze ab. Man begriff es auch wohl, was zu begreifen nicht schwer

war, dass es weit weniger darauf ankam, die Spekulation polizeilich zu

ueberwachen, als der ganzen Volkswirtschaft eine veraenderte Richtung zu

geben; hauptsaechlich in diesem Sinne wurde von Maennern, wie Cato

war, durch Lehre und Beispiel der Ackerbau gepredigt. "Wenn unsere

Vorfahren", faehrt Cato in der eben angefuehrten Vorrede fort, "einem

tuechtigen Mann die Lobrede hielten, so lobten sie ihn als einen

tuechtigen Bauern und einen tuechtigen Landwirt; wer also gelobt ward,

schien das hoechste Lob erhalten zu haben. Den Kaufmann halte ich

fuer wacker und erwerbsfleissig; aber sein Geschaeft ist Gefahren und

Ungluecksfaellen allzusehr ausgesetzt. Dagegen die Bauern geben die

tapfersten Leute und die tuechtigsten Soldaten; kein Erwerb ist wie

dieser ehrbar, sicher und niemandem gehaessig, und die damit sich

abgeben, kommen am wenigsten auf boese Gedanken". Von sich selber

pflegte er zu sagen, dass sein Vermoegen lediglich aus zwei

Erwerbsquellen herstamme: aus dem Ackerbau und aus der Sparsamkeit; und

wenn das auch weder sehr logisch gedacht noch genau der Wahrheit gemaess

war ^18, so hat er doch nicht mit Unrecht seinen Zeitgenossen wie der

Nachwelt als das Muster eines roemischen Gutsbesitzers gegolten. Leider

ist es eine ebenso merkwuerdige wie schmerzliche Wahrheit, dass

dieses soviel und sicher im besten Glauben gepriesene Heilmittel

der Landwirtschaft selber durchdrungen war von dem Gifte der

Kapitalistenwirtschaft. Bei der Weidewirtschaft liegt dies auf der

Hand; sie war darum auch bei dem Publikum am meisten beliebt und bei der

Partei der sittlichen Reform am wenigsten gut angeschrieben. Aber wie

war es denn mit dem Ackerbau selbst? Der Krieg, den vom dritten bis zum

fuenften Jahrhundert der Stadt das Kapital gegen die Arbeit in der Art

gefuehrt hatte, dass es mittels des Schuldzinses die Bodenrente den

arbeitenden Bauern entzog und den muessig zehrenden Rentiers in die

Haende fuehrte, war ausgeglichen worden hauptsaechlich durch die

Erweiterung der roemischen Oekonomie und das Hinueberwerfen des in

Latium vorhandenen Kapitals auf die in dem ganzen Mittelmeergebiet

taetige Spekulation. Jetzt vermochte auch das ausgedehnte

Geschaeftsgebiet die gesteigerte Kapitalmasse nicht mehr zu fassen;

und eine wahnwitzige Gesetzgebung arbeitete zugleich daran, teils die

senatorischen Kapitalien auf kuenstlichem Wege zur Anlage in italischem

Grundbesitz zu draengen, teils durch die Einwirkung auf die Kornpreise

das italische Ackerland systematisch zu entwerten. So begann denn der

zweite Feldzug des Kapitals gegen die freie Arbeit oder, was im Altertum

wesentlich dasselbe ist, gegen die Bauernwirtschaft; und war der

erste arg gewesen, so schien er mit dem zweiten verglichen milde und

menschlich. Die Kapitalisten liehen nicht mehr an den Bauern auf

Zinsen aus, was an sich schon nicht anging, da der Kleinbesitzer keinen

Ueberschuss von Belang mehr erzielte, und auch nicht einfach und

nicht radikal genug war, sondern sie kauften die Bauernstellen auf und

verwandelten sie im besten Fall in Meierhoefe mit Sklavenwirtschaft.

Man nannte das ebenfalls Ackerbau; in der Tat war es wesentlich die

Anwendung der Kapitalwirtschaft auf die Erzeugung der Bodenfruechte.

Die Schilderung der Ackerbauer, die Cato gibt, ist vortrefflich und

vollkommen richtig; aber wie passt sie auf die Wirtschaft selbst, die er

schildert und anraet? Wenn ein roemischer Senator, wie das nicht selten

gewesen sein kann, solcher Landgueter wie das von Cato beschriebene

vier besass, so lebten auf dem gleichen Raum, der zur Zeit der alten

Kleinherrschaft hundert bis hundertundfuenfzig Bauernfamilien ernaehrt

hatte, jetzt eine Familie freier Leute und etwa fuenfzig groesstenteils

unverheiratete Sklaven. Wenn dies das Heilmittel war, um die sinkende

Volkswirtschaft zu bessern, so sah es leider der Krankheit selber bis

zum Verwechseln aehnlich. ---------------------------------------------

^18 Einen Teil seines Vermoegens steckte Cato wie jeder andere Roemer

in Viehzucht und Handels- und andere Unternehmungen. Aber es war

nicht seine Art, geradezu die Gesetze zu verletzen; er hat weder in

Staatspachtungen spekuliert, was er als Senator nicht durfte, noch

Zinsgeschaefte betrieben. Man tut ihm Unrecht, wenn man ihm in letzter

Beziehung eine von seiner Theorie abweichende Praxis vorwirft: das

Seedarlehen, mit dem er allerdings sich abgab, ist vor dem Gesetz kein

verbotener Zinsbetrieb und gehoert auch der Sache nach wesentlich zu

den Reederei- und Befrachtungsgeschaeften.

------------------------------------------------- Das Gesamtergebnis

dieser Wirtschaft liegt in den veraenderten Bevoelkerungsverhaeltnissen

nur zu deutlich vor Augen. Freilich war der Zustand der italischen

Landschaften sehr ungleich und zum Teil sogar gut. Die bei der

Kolonisation des Gebietes zwischen den Apenninen und dem Po in grosser

Anzahl daselbst gegruendeten Bauernstellen verschwanden nicht so

schnell. Polybios, der nicht lange nach dem Ende dieser Periode

die Gegend bereiste, ruehmt ihre zahlreiche, schoene und kraeftige

Bevoelkerung; bei einer richtigen Korngesetzgebung waere es wohl

moeglich gewesen, nicht Sizilien, sondern die Polandschaft zur

Kornkammer der Hauptstadt zu machen. Aehnlich hatte Picenum und der

sogenannte "gallische Acker" durch die Aufteilungen des Domaniallandes

in Gemaessheit des Flaminischen Gesetzes 522 (232) eine zahlreiche

Bauernschaft erhalten, welche freilich im Hannibalischen Krieg arg

mitgenommen ward. In Etrurien und wohl auch in Umbrien waren die inneren

Verhaeltnisse der untertaenigen Gemeinden dem Gedeihen eines freien

Bauernstandes unguenstig. Besser stand es in Latium, dem die Vorteile

des hauptstaedtischen Marktes doch nicht ganz entzogen werden konnten

und das der Hannibalische Krieg im ganzen verschont hatte, sowie in den

abgeschlossenen Bergtaelern der Marser und Sabeller. Sueditalien dagegen

hatte der Hannibalische Krieg furchtbar heimgesucht und ausser einer

Menge kleinerer Ortschaften die beiden groessten Staedte, Capua und

Tarent, beide einst imstande, Heere von 30000 Mann ins Feld zu stellen,

zugrunde gerichtet. Samnium hatte von den schweren Kriegen des fuenften

Jahrhunderts sich wieder erholt; nach der Zaehlung von 529 (225) war

es imstande, halb soviel Waffenfaehige zu stellen als die saemtlichen

latinischen Staedte und wahrscheinlich damals nach dem roemischen

Buergerdistrikt die bluehendste Landschaft der Halbinsel. Allein

der Hannibalische Krieg hatte das Land aufs neue veroedet und die

Ackeranweisungen daselbst an die Soldaten des Scipionischen Heeres,

obwohl bedeutend, deckten doch wahrscheinlich nicht den Verlust. Noch

uebler waren in demselben Kriege Kampanien und Apulien, beides bis dahin

wohlbevoelkerte Landschaften, von Freund und Feind zugerichtet worden.

In Apulien fanden spaeter zwar Ackeranweisungen statt, allein die hier

angelegten Kolonien wollten nicht gedeihen. Bevoelkerter blieb die

schoene kampanische Ebene; doch ward die Mark von Capua und der anderen,

im Hannibalischen Kriege aufgeloesten Gemeinden Staatsbesitz und waren

die Inhaber derselben durchgaengig nicht Eigentuemer, sondern kleine

Zeitpaechter. Endlich in dem weiten lucanischen und brettischen Gebiet

ward die schon vor dem Hannibalischen Krieg sehr duenne Bevoelkerung

von der ganzen Schwere des Krieges selbst und der daran sich reihenden

Strafexekutionen getroffen; und auch von Rom aus geschah nicht viel, um

hier den Ackerbau wieder in die Hoehe zu bringen - mit Ausnahme etwa von

Valentia (Vibo, jetzt Monteleone) kam keine der dort angelegten

Kolonien recht in Aufnahme. Bei aller Ungleichheit der politischen

und oekonomischen Verhaeltnisse der verschiedenen Landschaften und dem

verhaeltnismaessig bluehenden Zustand einzelner derselben ist im ganzen

doch der Rueckgang unverkennbar, und er wird durch die unverwerflichsten

Zeugnisse ueber den allgemeinen Zustand Italiens bestaetigt. Cato und

Polybios stimmen darin ueberein, dass Italien am Ende des sechsten

Jahrhunderts weit schwaecher als am Ende des fuenften bevoelkert und

keineswegs mehr imstande war, Heermassen aufzubringen wie im Ersten

Punischen Kriege. Die steigende Schwierigkeit der Aushebung,

die Notwendigkeit, die Qualifikation zum Dienst in den Legionen

herabzusetzen, die Klagen der Bundesgenossen ueber die Hoehe der von

ihnen zu stellenden Kontingente bestaetigen diese Angaben; und was die

roemische Buergerschaft anlangt, so reden die Zahlen. Sie zaehlte

im Jahre 502 (252), kurz nach Regulus' Zug nach Afrika, 298000

waffenfaehige Maenner; dreissig Jahre spaeter, kurz vor dem Anfang des

Hannibalischen Krieges (534 220), war sie auf 270000 Koepfe, also um

ein Zehntel, wieder zwanzig Jahre weiter, kurz vor dem Ende desselben

Krieges (550 204) auf 214000 Koepfe, also um ein Viertel gesunken; und

ein Menschenalter nachher, waehrend dessen keine ausserordentlichen

Verluste eingetreten waren, wohl aber die Anlage besonders der

grossen Buergerkolonien in der norditalischen Ebene einen fuehlbaren

ausserordentlichen Zuwachs gebracht hatte, war dennoch kaum die Ziffer

wieder erreicht, auf der die Buergerschaft zu Anfang dieser Periode

gestanden hatte. Haetten wir aehnliche Ziffern fuer die italische

Bevoelkerung ueberhaupt, so wuerden sie ohne allen Zweifel ein

verhaeltnismaessig noch ansehnlicheres Defizit aufweisen. Das Sinken

der Volkskraft laesst sich weniger belegen, doch ist es von

landwirtschaftlichen Schriftstellern bezeugt, dass Fleisch und Milch

aus der Nahrung des gemeinen Mannes mehr und mehr verschwanden. Daneben

wuchs die Sklavenbevoelkerung, wie die freie sank. In Apulien, Lucanien

und dem Brettierland muss schon zu Catos Zeit die Viehwirtschaft den

Ackerbau ueberwogen haben; die halbwilden Hirtensklaven waren hier

recht eigentlich die Herren im Hause. Apulien ward durch sie so unsicher

gemacht, dass starke Besatzung dorthin gelegt werden musste; im Jahre

569 (185) wurde daselbst eine im groessten Massstab angelegte, auch mit

dem Bacchanalienwesen sich verzweigende Sklavenverschwoerung entdeckt

und gegen 7000 Menschen kriminell verurteilt. Aber auch in Etrurien

mussten roemische Truppen gegen eine Sklavenbande marschieren (558 196,

und sogar in Latium kam es vor, dass Staedte wie Setia und Praeneste

Gefahr liefen, von einer Bande entlaufener Knechte ueberrumpelt zu

werden (556 198). Zusehends schwand die Nation zusammen und loeste

die Gemeinschaft der freien Buerger sich auf in eine Herren- und

Sklavenschaft; und obwohl es zunaechst die beiden langjaehrigen Kriege

mit Karthago waren, welche die Buerger- wie die Bundesgenossenschaft

dezimierten und ruinierten, so haben zu dem Sinken der italischen

Volkskraft und Volkszahl die roemischen Kapitalisten ohne Zweifel

ebensoviel beigetragen wie Hamilkar und Hannibal. Es kann niemand

sagen, ob die Regierung haette helfen koennen; aber erschreckend und

beschaemend ist es, dass in den doch grossenteils wohlmeinenden und

tatkraeftigen Kreisen der roemischen Aristokratie nicht einmal die

Einsicht in den ganzen Ernst der Situation und die Ahnung von der ganzen

Hoehe der Gefahr sich offenbart. Als eine roemische Dame vom hohen

Adel, die Schwester eines der zahlreichen Buergeradmirale, die im Ersten

Punischen Krieg die Flotten der Gemeinde zugrunde gerichtet hatten,

eines Tages auf dem roemischen Markt ins Gedraenge geriet, sprach sie es

laut vor den Umstehenden aus, dass es hohe Zeit sei, ihren Bruder wieder

an die Spitze einer Flotte zu stellen und durch einen neuen Aderlass der

Buergerschaft auf dem Markte Luft zu machen (508 246). So dachten und

sprachen freilich die wenigsten; aber es war diese frevelhafte Rede doch

nichts als der schneidende Ausdruck der straeflichen Gleichgueltigkeit,

womit die gesamte hohe und reiche Welt auf die gemeine Buerger- und

Bauernschaft herabsah. Man wollte nicht gerade ihr Verderben, aber man

liess es geschehen; und so kam denn ueber das eben noch in maessiger

und verdienter Wohlfahrt unzaehliger freier und froehlicher Menschen

bluehende italische Land mit Riesenschnelle die Veroedung. 13. Kapitel

Glaube und Sitte In strenger Bedingtheit verfloss dem Roemer das Leben

und je vornehmer er war, desto weniger war er ein freier Mann. Die

allmaechtige Sitte bannte ihn in einen engen Kreis des Denkens und

Handelns und streng und ernst oder, um die bezeichnenden lateinischen

Ausdruecke zu brauchen, traurig und schwer gelebt zu haben, war sein

Ruhm. Keiner hatte mehr und keiner weniger zu tun, als sein Haus in

guter Zucht zu halten und in Gemeideangelegenheiten mit Tat und Rat

seinen Mann zu stehen. Indem aber der einzelne nichts sein wollte noch

sein konnte als ein Glied der Gemeinde, ward der Ruhm und die Macht

der Gemeinde auch von jedem einzelnen Buerger als persoenlicher

Besitz empfunden und ging zugleich mit dem Namen und dern Hof auf die

Nachfahren ueber; und wie also ein Geschlecht nach dem anderen in die

Gruft gelegt. ward und jedes folgende zu dem alten Ehrenbestande neuen

Erwerb haeufte, schwoll das Gesamtgefuehl der edlen roemischen Familien

zu jenem gewaltigen Buergerstolz an, dessengleichen die Erde wohl nicht

wieder gesehen hat und dessen so fremd- wie grossartige Spuren, wo wir

ihnen begegnen, uns gleichsam einer anderen Welt anzugehoeren scheinen.

Römische Geschichte — Buch 3 · 第 41 / 51 段