der Domaenenokkupation. Durch dieselbe entstanden nicht bloss, da
regelmaessig in groesseren Stuecken okkupiert ward, ausschliesslich
grosse Gueter, sondern es scheuten sich auch die Besitzer, in diesen
auf beliebigen Widerruf stehenden und rechtlich immer unsicheren Besitz
bedeutende Bestellungskosten zu stecken, namentlich Reben und Oelbaeume
zu pflanzen; wovon denn die Folge war, dass man diese
Laendereien vorwiegend als Viehweide nutzte.
------------------------------------------------- ^10 Darum nennt Cato
die beiden Gueter, die er schildert, kurzweg Olivenpflanzung (olivetum)
und Weinberg (vinea), obwohl darauf keineswegs bloss Wein und Oel,
sondern auch Getreide und anderes mehr gebaut ward. Waeren freilich die
800 culei, auf die der Besitzer des Weinbergs angewiesen wird, sich mit
Faessern zu versehen (11), das Maximum einer Jahresernte, so muessten
alle 100 Morgen mit Reben bepflanzt gewesen sein, da der Ertrag von
8 culei fuer den Morgen schon ein fast unerhoerter war (Colum. 3, 3);
allein Varro (rust. 1, 22) verstand, und offenbar mit Recht, die Angabe,
dass der Weinbergbesitzer in den Fall kommen kann, die neue Lese eintun
zu muessen, bevor die alte verkauft ist. ^11 Dass der roemische Landwirt
von seinem Kapital durchschnittlich sechs Prozent machte, laesst
Columella (3, 3, 9) schliessen. Einen genaueren Anschlag fuer Kosten und
Ertrag haben wir nur fuer den Weinberg, wofuer Columella auf den Morgen
folgende Kostenberechnung aufstellt: Kaufpreis des Bodens 1000 Sesterzen
Kaufpreis der Arbeitssklaven auf den Morgen repartiert 1143 Sesterzen
Reben und Pfaehle 2000 Sesterzen Verlorene Zinsen waehrend der ersten
zwei Jahre 497 Sesterzen Zusammen 4640 Sesterzen = 336 Taler. Den Ertrag
berechnet er auf wenigstens 60 Amphoren von mindestens 900 Sesterzen (65
Taler) Wert, was also eine Rente von 17 Prozent darstellen wuerde. Indes
ist dieselbe zum Teil illusorisch, da, auch von Missernten abgesehen,
die Kosten der Einbringung und die fuer Instandhaltung der Reben,
Pfaehle und Sklaven. aus dem Ansatz gelassen worden sind. Den
Bruttoertrag von Wiese, Weide und Wald berechnet derselbe Landwirt auf
hoechstens 100 Sesterzen den Morgen und den des Getreidefeldes eher auf
weniger als auf mehr; wie denn ja auch der Durchschnittsertrag von
25 roemischen Scheffeln Weizen auf den Morgen schon nach dem
hauptstaedtischen Durchschnittspreis von 1 Denar den Scheffel nicht mehr
als 100 Sesterzen Bruttoertrag gibt und am Produktionsplatz der
Preis noch niedriger gestanden haben muss. Varro (3, 2) rechnet als
gewoehnlichen guten Bruttoertrag eines groesseren Gutes 150 Sesterzen
vom Morgen. Entsprechende Kostenanschlaege sind hierfuer nicht
ueberliefert; dass die Bewirtschaftung hier bei weitem weniger Kosten
machte als bei dem Weinberg, versteht sich von selbst. Alle diese
Angaben fallen uebrigens ein Jahrhundert und laenger nach Catos Tod. Von
ihm haben wir nur die allgemeine Angabe, dass sich Viehwirtschaft besser
rentiere als Ackerbau (bei Cic. off. 2,25; 89; Colum. 6 praef. 4, vgl.
2, 16, 2; Plin. nat. 18, 5, 30; Plut. Cato mai. 21); was natuerlich
nicht heissen soll, dass es ueberall raetlich ist, Ackerland in Weide
zu verwandeln, sondern relativ zu verstehen ist dahin, dass das fuer die
Herdenwirtschaft auf Bergweiden und sonst geeignetem Weideland angelegte
Kapital, verglichen mit dem in die Feldwirtschaft auf geeignetem
Kornland gesteckten, hoehere Zinsen trage. Vielleicht ist dabei auch
noch darauf Ruecksicht genommen, dass die mangelnde Taetigkeit und
Intelligenz des Grundherrn bei Weideland weniger nachteilig wirkt
als bei der hoch gesteigerten Reben- und Olivenkultur. Innerhalb des
Ackergutes stellt sich nach Cato die Bodenrente folgendermassen in
absteigender Reihe: 1. Weinberg; 2. Gemuesegarten; 3. Weidenbusch, der
infolge der Rebenkultur hohen Ertrag abwarf; 4. Olivenpflanzung; 5.
Wiese zur Heugewinnung; 6. Kornfeld; 7. Busch; 8. Schlagforst; 9.
Eichenwald zur Viehfuetterung - welche neun Bestandteile in dem
Wirtschaftsplan der catonischen Mustergueter saemtlich wiederkehren. Von
dem hoeheren Reinertrag des Weinbaues gegenueber dem Kornbau zeugt auch,
dass nach dem im Jahre 637 (117) zwischen der Stadt Genua und den ihr
zinspflichtigen Doerfern ausgefaellten Schiedsspruch die Stadt von
dem Wein den Sechsten, von dem Getreide den Zwanzigsten als Erbzins
empfaengt. ----------------------------------------------- Von der
roemischen Geldwirtschaft in aehnlicher Weise eine zusammenfassende
Darstellung zu geben, verbietet teils der Mangel von Fachschriften aus
dem roemischen Altertum ueber dieselbe, teils ihre Natur selbst, die
bei weitem mannigfaltiger und vielseitiger ist als die Bodennutzung.
Was sich ermitteln laesst, gehoert seinen Grundzuegen nach vielleicht
weniger noch als die Bodenwirtschaft den Roemern eigentuemlich an,
sondern ist vielmehr Gemeingut der gesamten antiken Zivilisation,
deren Grosswirtschaft begreiflicherweise eben wie die heutige ueberall
zusammenfiel. Im Geldwesen namentlich scheint das kaufmaennische
Schema zunaechst von den Griechen festgestellt und von den Roemern nur
aufgenommen worden zu sein. Dennoch sind die Schaerfe der Durchfuehrung
und die Weite des Massstabes eben hier so eigentuemlich roemisch, dass
der Geist der roemischen Oekonomie und ihre Grossartigkeit im Guten
wie im Schlimmen vor allem in der Geldwirtschaft sich offenbart.
Der Ausgangspunkt der roemischen Geldwirtschaft war natuerlich das
Leihgeschaeft, und kein Zweig der kommerziellen Industrie ist von den
Roemern eifriger gepflegt worden als das Geschaeft des gewerbmaessigen
Geldverleihers (fenerator) und des Geldhaendlers oder des Bankiers
(argentarius). Das Kennzeichen einer entwickelten Geldwirtschaft, der
Uebergang der groesseren Kassefuehrung von den einzelnen Kapitalisten
auf den vermittelnden Bankier, der fuer seine Kunden Zahlung empfaengt
und leistet, Gelder belegt und aufnimmt und im In- und Ausland
ihre Geldgeschaefte vermittelt, ist schon in der catonischen Zeit
vollstaendig entwickelt. Aber die Bankiers machten nicht bloss die
Kassierer der Reichen in Rom, sondern drangen schon ueberall in die
kleinen Geschaefte ein und liessen immer haeufiger in den Provinzen und
Klientelstaaten sich nieder. Den Geldsuchenden vorzuschiessen fing schon
im ganzen Umfange des Reiches an sozusagen Monopol der Roemer zu werden.
Eng damit verwandt war das unermessliche Gebiet der Entreprise.
Das System der mittelbaren Geschaeftsfuehrung durchdrang den
ganzen roemischen Verkehr. Der Staat ging voran, indem er all seine
komplizierteren Hebungen, alle Lieferungen, Leistungen und Bauten gegen
eine feste zu empfangende oder zu zahlende Summe an Kapitalisten oder
Kapitalistengesellschaften abgab. Aber auch Private gaben durchgaengig
in Akkord, was irgend in Akkord sich geben liess: die Bauten und die
Einbringung der Ernte und sogar die Regulierung der Erbschafts- und
der Konkursmasse, wobei der Unternehmer - gewoehnlich ein Bankier - die
saemtlichen Aktiva erhielt und dagegen sich verpflichtete, die Passiva
vollstaendig oder bis zu einem gewissen Prozentsatz zu berichtigen und
nach Umstaenden noch daraufzuzahlen. Welche hervorragende Rolle in
der roemischen Volkswirtschaft der ueberseeische Handel bereits
frueh gespielt hatte, ist seinerzeit gezeigt worden; von dem weiteren
Aufschwung, den derselbe in dieser Periode nahm, zeugt die steigende
Bedeutung der italischen Hafenzoelle in der roemischen Finanzwirtschaft.
Ausser den keiner weiteren Auseinandersetzung beduerfenden Ursachen,
durch die die Bedeutung des ueberseeischen Handels stieg, ward derselbe
noch kuenstlich gesteigert durch die bevorrechtete Stellung, die die
herrschende italische Nation in den Provinzen einnahm, und durch die
wohl jetzt schon in vielen Klientelstaaten den Roemern und Latinern
vertragsmaessig zustehende Zollfreiheit. Dagegen blieb die Industrie
verhaeltnismaessig zurueck. Die Gewerke waren freilich unentbehrlich,
und es zeigen sich wohl auch Spuren, dass sie bis zu einem gewissen
Grade in Rom sich konzentrierten, wie denn Cato dem kampanischen
Landwirt anraet, seinen Bedarf an Sklavenkleidung und Schuhzeug, an
Pfluegen, Faessern und Schloessern in Rom zu kaufen. Auch kann bei dem
starken Verbrauch von Wollstoffen die Ausdehnung und Eintraeglichkeit
der Tuchfabrikation nicht bezweifelt werden ^12. Doch zeigen sich keine
Versuche, die gewerbsmaessige Industrie, wie sie in Aegypten und Syrien
bestand, nach Italien zu verpflanzen oder auch nur sie im Auslande
mit italischem Kapital zu betreiben. Zwar wurde auch in Italien Flachs
gebaut und Purpur bereitet, aber wenigstens die letztere Industrie
gehoerte wesentlich dem griechischen Tarent an, und ueberall ueberwog
hier wohl schon jetzt die Einfuhr von aegyptischem Linnen und
milesischem oder tyrischem Purpur die einheimische Fabrikation.
----------------------------------------------------------------- ^12
Die industrielle Bedeutung des roemischen Tuchgewerks ergibt sich schon
aus der merkwuerdigen Rolle, die die Walker in der roemischen Komoedie
spielen. Die Eintraeglichkeit der Walkergruben bezeugt Cato (bei
Plut. Cato mai. 21).
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Dagegen gehoert gewissermassen hierher die Pachtung oder der Kauf
ausseritalischer Laendereien durch roemische Kapitalisten, um daselbst
den Kornbau und die Viehzucht im grossen zu betreiben. Die Anfaenge
dieser spaeterhin in so enormen Verhaeltnissen sich entwickelnden
Spekulation fallen, namentlich auf Sizilien, wahrscheinlich schon
in diese Zeit; zumal da die den Sikelioten auferlegten
Verkehrsbeschraenkungen, wenn sie nicht dazu eingefuehrt waren,
doch wenigstens dahin wirken mussten, den davon befreiten roemischen
Spekulanten eine Art von Monopol fuer den Grundbesitzerwerb in die
Haende zu geben. Der Geschaeftsbetrieb in all diesen verschiedenen
Zweigen erfolgte durchgaengig durch Sklaven. Der Geldverleiher und der
Bankier richteten, soweit ihr Geschaeftskreis reichte, Nebenkontore und
Zweigbanken unter Direktion ihrer Sklaven und Freigelassenen ein. Die
Gesellschaft, die vom Staate Hafenzoelle gepachtet hatte, stellte
fuer das Hebegeschaeft in jedem Bureau hauptsaechlich ihre Sklaven
und Freigelassenen an. Wer in Bauunternehmungen machte, kaufte
sich Architektensklaven; wer sich damit abgab, die Schauspiele oder
Fechterspiele fuer Rechnung der Beikommenden zu besorgen, erhandelte
oder erzog sich eine spielkundige Sklaventruppe oder eine Bande zum
Fechthandwerk abgerichteter Knechte. Der Kaufmann liess sich seine Waren
auf eigenen Schiffen unter der Fuehrung von Sklaven oder Freigelassenen
kommen und vertrieb sie wieder in derselben Weise im Gross- oder
Kleinverkehr. Dass der Betrieb der Bergwerke und der Fabriken lediglich
durch Sklaven erfolgte, braucht danach kaum gesagt zu werden. Die Lage
dieser Sklaven war freilich auch nicht beneidenswert und durchgaengig
unguenstiger als die der griechischen; dennoch befanden, wenn von den
letzten Klassen abgesehen wird, die Industriesklaven sich im ganzen
ertraeglicher als die Gutsknechte. Sie hatten haeufiger Familie und
faktisch selbstaendige Wirtschaft und die Moeglichkeit, Freiheit und
eigenes Vermoegen zu erwerben, lag ihnen nicht fern. Daher waren diese
Verhaeltnisse die rechte Pflanzschule der Emporkoemmlinge aus dem
Sklavenstand, welche durch Bediententugend und oft durch Bedientenlaster
in die Reihen der roemischen Buerger und nicht selten zu grossem
Wohlstand gelangten und sittlich, oekonomisch und politisch wenigstens
ebensoviel wie die Sklaven selbst zum Ruin des roemischen Gemeinwesens
beigetragen haben. Der roemische Geschaeftsverkehr dieser Epoche ist der
gleichzeitigen politischen Machtentwicklung vollkommen ebenbuertig und
in seiner Art nicht minder grossartig. Wer ein anschauliches Bild von
der Lebendigkeit des Verkehrs mit dem Ausland zu haben wuenscht, braucht
nur die Literatur, namentlich die Lustspiele dieser Zeit aufzuschlagen,
in denen der phoenikische Handelsmann phoenikisch redend auf die Buehne
gebracht wird und der Dialog von griechischen und halbgriechischen
Worten und Phrasen wimmelt. Am bestimmtesten aber laesst sich die
Ausdehnung und Intensitaet des roemischen Geschaeftsverkehrs in den
Muenz- und Geldverhaeltnissen verfolgen. Der roemische Denar hielt
voellig Schritt mit den roemischen Legionen. Dass die sizilischen
Muenzstaetten, zuletzt im Jahre 542 (212) die syrakusanische, infolge
der roemischen Eroberung geschlossen oder doch auf Kleinmuenze
beschraenkt wurden und in Sizilien und Sardinien der Denar wenigstens
neben dem aelteren Silbercourant und wahrscheinlich sehr bald
ausschliesslich gesetzlichen Kurs erhielt, wurde schon gesagt. Ebenso
rasch, wo nicht noch rascher, drang die roemische Silbermuenze in
Spanien ein, wo die grossen Silbergruben bestanden und eine aeltere
Landesmuenze so gut wie nicht vorhanden war; sehr frueh haben die
spanischen Staedte sogar angefangen, auf roemischen Fuss zu muenzen.
Ueberhaupt bestand, da Karthago nur in beschraenktem Umfang muenzte,
ausser der roemischen keine einzige bedeutende Muenzstaette im
westlichen Mittelmeergebiet mit Ausnahme derjenigen von Massalia und
etwa noch der Muenzstaetten der illyrischen Griechen in Apollonia und
Dyrrhachion. Diese wurden demnach, als die Roemer anfingen sich im
Pogebiet festzusetzen, um 525 (229) dem roemischen Fuss in der Art
unterworfen, dass ihnen zwar die Silberpraegung blieb, sie aber
durchgaengig, namentlich die Massalioten, veranlasst wurden, ihre
Drachme auf das Gewicht des roemischen Dreivierteldenars zu regulieren,
den denn auch die roemische Regierung ihrerseits unter dem Namen der
Victoriamuenze (victoriatus) zunaechst fuer Oberitalien zu praegen
begann. Dieses neue von dem roemischen abhaengige System beherrschte
nicht bloss das massaliotische, oberitalische und illyrische
Gebiet, sondern es gingen auch diese Muenzen in die noerdlichen
Barbarenlandschaften, namentlich die massaliotischen in die
Alpengegenden das ganze Rhonegebiet hinauf und die illyrischen bis
hinein in das heutige Siebenbuergen. Auf die oestliche Haelfte des
Mittelmeergebiets erstreckte in dieser Epoche wie die unmittelbare
roemische Herrschaft so auch die roemische Muenze sich noch nicht;
dafuer aber trat hier der rechte und naturgemaesse Vermittler des
internationalen und ueberseeischen Handels, das Gold, ein. Zwar die
roemische Regierung hielt in ihrer streng konservativen Art, abgesehen
von einer voruebergehenden, durch die Finanzbedraengnis waehrend des
Hannibalischen Krieges veranlassten Goldpraegung, unwandelbar daran
fest, ausser dem national-italischen Kupfer nichts als Silber
zu schlagen; aber der Verkehr hatte bereits solche Verhaeltnisse
angenommen, dass er auch ohne Muenze mit dem Golde nach dem Gewicht
auszukommen vermochte. Von dem Barbestande, der im Jahre 597 (157) in
der roemischen Staatskasse lag, war kaum ein Sechstel gepraegtes oder
ungepraegtes Silber, fuenf Sechstel Gold in Barren ^13, und ohne Zweifel
fanden sich in allen Kassen der groesseren roemischen Kapitalisten die
edlen Metalle wesentlich in dem gleichen Verhaeltnisse. Bereits damals
also nahm das Gold im Grossverkehr die erste Stelle ein und ueberwog,
wie hieraus weiter geschlossen werden darf, im allgemeinen Verkehr
derjenige mit dem Ausland und namentlich mit dem seit Philipp
und Alexander dem Grossen zum Goldcourant uebergegangenen Osten.
------------------------------------------- ^13 Es lagen in der Kasse
17410 roemische Pfund Gold, 22070 Pfund ungepraegten, 18230 Pfund
gepraegten Silbers. Das Legalverhaeltnis des Goldes zum Silber war
1 Pfund Gold = 4000 Sesterzen oder 1:11,91.
---------------------------------------------- Der Gesamtgewinn aus
diesem ungeheuren Geschaeftsverkehr der roemischen Kapitalisten floss
ueber kurz oder lang in Rom zusammen; denn soviel dieselben auch ins
Ausland gingen, siedelten sie doch sich dort nicht leicht dauernd an,
sondern kehrten frueher oder spaeter zurueck nach Rom, indem sie ihr
gewonnenes Vermoegen entweder realisierten und in Italien anlegten
oder auch mit den erworbenen Kapitalien und Verbindungen den
Geschaeftsbetrieb von Rom aus fortsetzten. Die Gelduebermacht Roms
gegen die uebrige zivilisierte Welt war denn auch vollkommen ebenso
entschieden wie seine politische und militaerische. Rom stand in dieser
Beziehung den uebrigen Laendern aehnlich gegenueber wie heutzutage
England dem Kontinent - wie denn ein Grieche von dem juengeren Scipio
Africanus sagt, dass er "fuer einen Roemer" nicht reich gewesen sei.
Was man in dem damaligen Rom unter Reichtum verstand, kann man ungefaehr
danach abnehmen, dass Lucius Paullus bei einem Vermoegen von 100000
Talern (60 Talente) nicht fuer einen reichen Senator galt, und dass
eine Mitgift, wie jede der Toechter des aelteren Scipio Africanus sie
erhielt, von 90000 Talern (50 Talente) als angemessene Aussteuer eines
vornehmen Maedchens angesehen ward, waehrend der reichste Grieche dieses
Jahrhunderts nicht mehr als eine halbe Million Taler (300 Talente) im
Vermoegen hatte. Es war denn auch kein Wunder, dass der kaufmaennische
Geist sich der Nation bemaechtigte, oder vielmehr - denn er war nicht
neu in Rom -, dass daselbst das Kapitalistentum jetzt alle uebrigen
Richtungen und Stellungen des Lebens durchdrang und verschlang und der
Ackerbau wie das Staatsregiment anfingen, Kapitalistenentreprisen zu
werden. Die Erhaltung und Mehrung des Vermoegens war durchaus ein
Teil der oeffentlichen und der Privatmoral. "Einer Witwe Habe mag
sich mindern", schrieb Cato in dem fuer seinen Sohn aufgesetzten
Lebenskatechismus, "der Mann muss sein Vermoegen mehren, und derjenige
ist ruhmwuerdig und goettlichen Geistes voll, dessen Rechnungsbuecher
bei seinem Tode nachweisen, dass er mehr hinzuerworben als ererbt hat".
Wo darum Leistung und Gegenleistung sich gegenueberstehen, wird
jedes auch ohne irgendwelche Foermlichkeit abgeschlossene Geschaeft
respektiert, und wenn nicht durch das Gesetz, doch durch kaufmaennische
Gewohnheit und Gerichtsgebrauch erforderlichenfalls dem verletzten Teil
das Klagerecht zugestanden ^14; aber das formlose Schenkungsversprechen
ist nichtig in der rechtlichen Theorie wie in der Praxis. In Rom, sagt
Polybios, schenkt keiner keinem, wenn er nicht muss, und niemand zahlt
einen Pfennig vor dem Verfalltag, auch unter nahen Angehoerigen nicht.
Sogar die Gesetzgebung ging ein auf diese kaufmaennische Moral, die in
allem Weggeben ohne Entgelt eine Verschleuderung findet; das Geben von
Geschenken und Vermaechtnissen, die Uebernahme von Buergschaften wurden
in dieser Zeit durch Buergerschaftsschluss beschraenkt, die Erbschaften,
wenn sie nicht an die naechsten Verwandten fielen, wenigstens
besteuert. Im engsten Zusammenhang damit durchdrang die kaufmaennische
Puenktlichkeit, Ehrlichkeit und Respektabilitaet das ganze roemische
Leben. Buch ueber seine Ausgabe und Einnahme zu fuehren, ist jeder
ordentliche Mann sittlich verpflichtet - wie es denn auch in jedem
wohleingerichteten Hause ein besonderes Rechnungszimmer (tablinum) gab
-, und jeder traegt Sorge, dass er nicht ohne letzten Willen aus der
Welt scheide; es gehoerte zu den drei Dingen, die Cato in seinem Leben
bereut zu haben bekennt, dass er einen Tag ohne Testament gewesen sei.
Die gerichtliche Beweiskraft, ungefaehr wie wir sie den kaufmaennischen
Buechern beizulegen pflegen, kam nach roemischer Uebung jenen
Hausbuechern durchgaengig zu. Das Wort des unbescholtenen Mannes galt
nicht bloss gegen ihn, sondern auch zu seinen eigenen Gunsten: bei
Differenzen unter rechtschaffenen Leuten war nichts gewoehnlicher als
sie durch einen, von der einen Partei geforderten und von der anderen
geleisteten Eid zu schlichten, womit sie sogar rechtlich als erledigt
galten; und den Geschworenen schrieb eine traditionelle Regel vor, in
Ermangelung von Beweisen zunaechst fuer den unbescholtenen gegen den
bescholtenen Mann und nur bei gleicher Reputierlichkeit beider Parteien
fuer den Beklagten zu sprechen ^15. Die konventionelle Respektabilitaet
tritt namentlich in der scharfen und immer schaerferen Auspraegung
des Satzes hervor, dass kein anstaendiger Mann sich fuer persoenliche
Dienstleistungen bezahlen lassen duerfe. Darum erhielten denn nicht
bloss Beamte, Offiziere, Geschworene, Vormuender und ueberhaupt alle
mit oeffentlichen Verrichtungen beauftragten anstaendigen Maenner keine
andere Verguetung fuer ihre Dienstleistungen als hoechstens den Ersatz
ihrer Auslagen, sondern es wurden auch die Dienste, welche Bekannte
(amici) sich untereinander leisten: Verbuergung, Vertretung im Prozess,
Aufbewahrung (depositum), Gebrauchsueberlassung der nicht zum Vermieten
bestimmten Gegenstaende (commodatum), ueberhaupt Geschaeftsverwaltung
und Besorgung (procuratio) nach demselben Grundsatz behandelt, so dass
es unschicklich war, dafuer eine Verguetung zu empfangen, und eine Klage
selbst auf die versprochene nicht gestattet ward. Wie vollstaendig der
Mensch im Kaufmann aufging, zeigt wohl am schaerfsten die Ersetzung des
Duells, auch des politischen, in dem roemischen Leben dieser Zeit durch
die Geldwette und den Prozess. Die gewoehnliche Form, um persoenliche
Ehrenfragen zu erledigen, war die, dass zwischen dem Beleidiger und dem
Beleidigten um die Wahrheit oder Falschheit der beleidigenden Behauptung
gewettet und im Wege der Einklagung der Wettsumme die Tatfrage in aller
Form rechtens vor die Geschworenen gebracht ward; die Annahme einer
solchen, von dem Beleidigten oder dem Beleidiger angebotenen Wette
war, ganz wie heutzutage die der Ausforderung zum Zweikampf
rechtlich freigestellt, aber ehrenhafterweise oft nicht zu vermeiden.
----------------------------------------------- ^14 Darauf beruht die
Klagbarkeit des Kauf-, Miet-, Gesellschaftsvertrags und ueberhaupt
die ganze Lehre von den nicht formalen klagbaren Vertraegen. ^15 Die
Hauptstelle darueber ist das Fragment Catos bei Gell. 14, 2. Auch fuer
den Literalkontrakt, das heisst die lediglich auf die Eintragung des
Schuldpostens in das Rechnungsbuch des Glaeubigers basierte
Forderung, gibt diese rechtliche Beruecksichtigung der persoenlichen
Glaubwuerdigkeit der Partei, selbst wo es sich um ihr Zeugnis in eigener
Sache handelt, den Schluessel; und daher ist auch, als spaeter diese
kaufmaennische Reputierlichkeit aus dem roemischen Leben entwich,
der Literalkontrakt nicht gerade abgeschafft worden, aber von selber
verschwunden. ---------------------------------------------- Eine der
wichtigsten Folgen dieses mit einer dem Nichtgeschaeftsmann schwer
fasslichen Intensitaet auftretenden Kaufmannstums war die ungemeine
Steigerung des Assoziationswesens. In Rom erhielt dasselbe noch
besondere Nahrung durch das schon oft erwaehnte System der Regierung,
ihre Geschaefte durch Mittelsmaenner beschaffen zu lassen; denn bei
dem Umfang dieser Verrichtungen war es natuerlich und wohl auch der
groesseren Sicherheit wegen oft vom Staate vorgeschrieben, dass
nicht einzelne Kapitalisten, sondern Kapitalistengesellschaften
diese Pachtungen und Lieferungen uebernahmen. Nach dem Muster dieser
Unternehmungen organisierte sich der gesamte Grossverkehr. Es finden
sogar sich Spuren, dass fuer das Assoziationswesen so charakteristische