und liess den Kaeufer die Einbringung besorgen.

--------------------------------------------- ^5 Mago oder sein

Uebersetzer (bei Varro tust. 1, 17, 3) raet, die Sklaven nicht zu

zuechten, sondern nicht juenger als zweiundzwanzigjaehrig zu kaufen; und

ein aehnliches Verfahren muss auch Cato im Sinn gehabt haben, wie der

Personalbestand seiner Musterwirtschaft deutlich beweist, obwohl er es

nicht geradezu sagt. Den Verkauf der alten und kranken Sklaven raet Cato

(agr. 2) ausdruecklich an. Die Sklavenzuechtung, wie sie Columella (1,

8) beschreibt, wobei die Sklavinnen, welche drei Soehne haben, von der

Arbeit befreit, die Muetter von vier Soehnen sogar freigelassen

werden, ist wohl mehr eine selbstaendige Spekulation als ein Teil

des regelmaessigen Gutsbetriebes, aehnlich wie das von Cato selbst

betriebene Geschaeft, Sklaven zur Abrichtung und zum Wiederverkauf

aufzukaufen (Plut. Cato mai. 21). Die ebendaselbst erwaehnte

charakteristische Besteuerung bezieht sich wohl auf die eigentliche

Dienerschaft (familia urbana). ^6 In dieser Beschraenkung ist die

Fesselung der Sklaven und selbst der Haussoehne (Dion. Hal. 2, 26)

uralt; und also als Ausnahme erscheinen auch bei Cato die gefesselten

Feldarbeiter, denen, da sie nicht selbst mahlen koennen, statt des

Kornes Brot verabreicht werden muss (56). Sogar in der Kaiserzeit tritt

die Fesselung der Sklaven durchgaengig noch auf als eine definitiv

von dem Herrn, provisorisch von dem Wirtschafter zuerkannte Bestrafung

(Colum. 1, 8; Gaius inst. 1, 13; Ulp. reg. 1, 11). Wenn dennoch die

Bestellung der Felder durch gefesselte Sklaven in spaeterer Zeit als

eigenes Wirtschaftssystem vorkommt und der Arbeiterzwinger (ergastulum),

ein Kellergeschoss mit vielen aber schmalen und nicht vom Boden aus

mit der Hand zu erreichenden Fensteroeffnungen (Colum. 1, 6), ein

notwendiges Stueck des Wirtschaftsgebaeudes wird, so vermittelt sich

dies dadurch, dass die Lage der Gutssklaven haerter war als die der

uebrigen Knechte und darum vorwiegend diejenigen Sklaven dazu genommen

wurden, welche sich vergangen hatten oder zu haben schienen. Dass

grausame Herren uebrigens auch ohne jeden Anlass die Fesselung eintreten

liessen, soll damit nicht geleugnet werden und liegt auch klar darin

angedeutet, dass die Rechtsbuecher die den Verbrechersklaven treffenden

Nachteile nicht ueber die Gefesselten, sondern die Strafe halber

Gefesselten verhaengen. Ganz ebenso stand es mit der Brandmarkung; sie

sollte eigentlich Strafe sein; aber es wurde auch wohl die ganze Herde

gezeichnet (Diod. 35, 5; J. Bernays, Ueber das Phokylideische Gedicht.

Berlin 1856, S. XXXI). ^7 Von der Weinlese sagt dies Cato nicht

ausdruecklich wohl aber Varro (rust. 1, 17), und es liegt auch in

der Sache. Es waere oekonomisch fehlerhaft gewesen, den Stand der

Gutssklavenschaft nach dem Mass der Erntearbeiten einzurichten, und am

wenigsten wuerde man, wenn es dennoch geschehen waere, die Trauben

auf dem Stock verkauft haben, was doch haeufig vorkam (Cato agr. 147).

--------------------------------------------------- Die ganze

Wirtschaft ist durchdrungen von der unbedingten Ruecksichtslosigkeit

der Kapitalmacht. Knecht und Vieh stehen auf einer Linie; ein guter

Kettenhund, heisst es bei einem roemischen Landwirt, muss nicht zu

freundlich gegen seine "Mitsklaven" sein. Man naehrt gehoerig den

Knecht wie den Stier, solange sie arbeiten koennen, weil es nicht

wirtschaftlich waere, sie hungern zu lassen; und man verkauft sie wie

die abgaengige Pflugschar, wenn sie arbeitsunfaehig geworden sind, weil

es ebenfalls nicht wirtschaftlich waere, sie laenger zu behalten.

In aelterer Zeit hatten religioese Ruecksichten auch hier mildernd

eingegriffen und den Knecht wie den Pflugstier an den gebotenen Fest-

und Rasttagen ^8 von der Arbeit entbunden; nichts ist bezeichnender fuer

den Geist Catos und seiner Gesinnungsgenossen als die Art, wie sie die

Heiligung des Feiertags dem Buchstaben nach einschaerften und der Sache

nach umgingen, naemlich anrieten, den Pflug an jenen Tagen allerdings

ruhen zu lassen, aber mit anderen nicht ausdruecklich verpoenten

Arbeiten auch an diesen Tagen die Sklavenschaft rastlos zu

beschaeftigen. Grundsaetzlich ward ihr keinerlei freie Regung gestattet

- der Sklave, lautet einer von Catos Wahrspruechen, muss entweder

arbeiten oder schlafen -, und durch menschliche Beziehungen die Knechte

an das Gut oder an den Herrn zu knuepfen, ward nicht einmal versucht.

Der Rechtsbuchstabe waltete in unverhuellter Scheusslichkeit, und man

machte sich keine Illusionen ueber die Folgen. "Soviel Sklaven, soviel

Feinde", sagt ein roemisches Sprichwort. Es war ein oekonomischer

Grundsatz, Spaltungen innerhalb der Sklavenschaft eher zu hegen als zu

unterdruecken; in demselben Sinne warnten schon Platon und Aristoteles

und nicht minder das Orakel der Ackerwirte, der Karthager Mago,

davor, Sklaven gleicher Nationalitaet zusammenzubringen, um

nicht landsmannschaftliche Verbindungen und vielleicht Komplotte

herbeizufuehren. Es ward, wie schon gesagt, die Sklavenschaft von

den Gutsherren ganz ebenso regiert, wie die roemische Gemeinde die

Untertanenschaften regierte in den "Landguetern des roemischen Volkes",

den Provinzen; und die Welt hat es empfunden, dass der herrschende Staat

sein neues Regierungs- nach dem Sklavenhaltersystem entwickelte. Wenn

man uebrigens sich zu jener wenig beneidenswerten Hoehe des Denkens

emporgeschwungen hat, wo in der Wirtschaft durchaus nichts gilt als das

darin steckende Kapital, so kann man der roemischen Gutswirtschaft das

Lob der Folgerichtigkeit, Taetigkeit, Puenktlichkeit, Sparsamkeit und

Soliditaet nicht versagen. Der kernige, praktische Landmann spiegelt

sich in der Catonischen Schilderung des Wirtschafters, wie er sein soll,

der zuerst im Hofe auf und zuletzt im Bette ist, der streng gegen sich

ist wie gegen seine Leute und vor allem die Wirtschafterin in Respekt

zu halten weiss, aber auch die Arbeiter und das Vieh, insbesondere den

Pflugstier wohl versorgt, der oft und bei jeder Arbeit mit anfasst, aber

sich nie wie ein Knecht muede arbeitet, der stets zu Hause ist,

nicht borgt noch verborgt, keine Gastereien gibt, um keinen anderen

Gottesdienst als um den der eignen Haus- und Feldgoetter sich kuemmert

und als rechter Sklave allen Verkehr mit den Goettern wie mit den

Menschen dem Herrn anheimstellt, der endlich vor allen Dingen demselben

bescheiden begegnet und den von ihm empfangenen Instruktionen, ohne zu

wenig und ohne zu viel zu denken, getreulich und einfach nachlebt. Der

ist ein schlechter Landmann, heisst es anderswo, der das kauft, was er

auf seinem Gute erzeugen kann; ein schlechter Hausvater, welcher bei

Tage vornimmt, was bei Licht sich beschaffen laesst, es sei denn, dass

das Wetter schlecht ist; ein noch schlechterer, welcher am Werkeltag

tut, was am Feiertag getan werden kann; der schlechteste von allen aber

der, welcher bei gutem Wetter zu Hause statt im Freien arbeiten laesst.

Auch die charakteristische Duengerbegeisterung mangelt nicht; und wohl

sind es goldene Regeln, dass fuer den Landmann der Boden nicht da ist

zum Scheuern und Fegen, sondern zum Saeen und Ernten, dass man also

zuvor Reben und Oelbaeume pflanzen und erst nachher und nicht in

allzu frueher Jugend ein Landhaus sich einrichten soll. Eine gewisse

Bauernhaftigkeit ist der Wirtschaft freilich eigen und anstatt der

rationellen Ermittlung der Ursachen und Wirkungen treten durchgaengig

die bekannten baeurischen Erfahrungssaetze auf; doch ist man sichtbar

bestrebt, sich fremde Erfahrungen und auslaendische Produkte anzueignen,

wie denn schon in Catos Verzeichnis der Fruchtbaumsorten

griechische, afrikanische und spanische erscheinen.

---------------------------------------------- ^8 Columella (2, 12, 9)

rechnet auf das Jahr durchschnittlich 45 Regen- und Feiertage; und

damit stimmt ueberein, dass nach Tertullian (idol. 14) die Zahl der

heidnischen Festtage noch nicht die fuenfzig Tage der christlichen

Freudenzeit von Ostern bis Pfingsten erreicht. Dazu kommt dann die

Rastzeit des Mittwinters nach vollbrachter Herbstsaat, welche Columella

auf dreissig Tage anschlaegt. In diese fiel ohne Zweifel durchgaengig

das wandelbare "Saatfest" (feriae sementivae; vgl. 1, 201 und Ov. fast.

1, 661). Mit den Gerichtsferien in der Ernte (Plin. epist. 8, 21, 2 und

sonst) und Weinlesezeit darf dieser Rastmonat nicht verwechselt werden.

---------------------------------------------- Die Bauernwirtschaft

war von der des Gutsbesitzers hauptsaechlich nur verschieden durch den

kleineren Massstab. Der Eigentuemer selbst und seine Kinder arbeiteten

hier mit den Sklaven oder auch an deren Statt. Der Viehstand zog sich

zusammen, und wo das Gut nicht laenger die Kosten des Pfluges und seiner

Bespannung deckte, trat dafuer die Hacke ein. Oel- und Weinbau traten

zurueck oder fielen ganz weg. In der Naehe Roms oder eines anderen

groesseren Absatzplatzes bestanden auch sorgfaeltig berieselte Blumen-

und Gemuesegaerten, aehnlich etwa wie man sie jetzt um Neapel sieht, und

gaben sehr reichlichen Ertrag. Die Weidewirtschaft ward bei weitem mehr

ins Grosse getrieben als der Feldbau. Das Weidelandgut (saltus) musste

auf jeden Fall betraechtlich mehr Flaechenraum haben als das Ackergut

- man rechnete mindestens 800 Morgen - und konnte mit Vorteil fuer das

Geschaeft fast ins Unendliche ausgedehnt werden. Nach den klimatischen

Verhaeltnissen Italiens ergaenzen sich daselbst gegenseitig die

Sommerweide in den Bergen und die Winterweide in den Ebenen; schon

in jener Zeit wurden, eben wie jetzt noch und grossenteils wohl auf

denselben Pfaden, die Herden im Fruehjahr von Apulien nach Samnium und

im Herbst wieder zurueck von da nach Apulien getrieben. Die Winterweide

indes fand, wie schon bemerkt ist, nicht durchaus auf besonderem

Weideland statt, sondern war zum Teil Stoppelweide. Man zog

Pferde, Rinder, Esel Maulesel, hauptsaechlich um den Gutsbesitzern,

Frachtfuehrern, Soldaten und so weiter die benoetigten Tiere zu liefern;

auch Schweine- und Ziegenherden fehlten nicht. Weit selbstaendiger aber

und weit hoeher entwickelt war infolge des fast durchgaengigen Tragens

von Wollstoffen die Schafzucht. Der Betrieb ward durch Sklaven beschafft

und war im ganzen dem Gutsbetrieb aehnlich, so dass der Viehmeister

(magister pecoris) an die Stelle des Wirtschafters trat. Den Sommer

ueber kamen die Hirtensklaven meistenteils nicht unter Dach, sondern

hausten, oft meilenweit von menschlichen Wohnungen entfernt, unter

Schuppen und Huerden; es lag also in den Verhaeltnissen, dass man die

kraeftigsten Maenner dazu auslas, ihnen Pferde und Waffen gab und

ihnen eine bei weitem freiere Bewegung gestattete, als dies bei

der Gutsmannschaft geschah. Um die oekonomischen Resultate dieser

Bodenwirtschaft einigermassen zu wuerdigen, sind die Preisverhaeltnisse

und namentlich die Kornpreise dieser Zeit zu erwaegen. Durchschnittlich

sind dieselben zum Erschrecken gering, und zum guten Teil durch Schuld

der roemischen Regierung, welche in dieser wichtigen Frage, nicht

so sehr durch ihre Kurzsichtigkeit, als durch eine unverzeihliche

Beguenstigung des hauptstaedtischen Proletariats auf Kosten der

italischen Bauernschaft, zu den furchtbarsten Fehlgriffen gefuehrt

worden ist. Es handelt sich hier vor allem um den Konflikt des

ueberseeischen und des italischen Korns. Das Getreide, das von den

Provinzialen teils unentgeltlich, teils gegen eine maessige Verguetigung

der roemischen Regierung geliefert ward, wurde von dieser teils an

Ort und Stelle zur Verpflegung des roemischen Beamtenpersonals und

der roemischen Heere verwandt, teils an die Zehntpaechter in der Art

abgetreten, dass diese dafuer entweder Geldzahlung leisteten oder auch

es uebernahmen, gewisse Quantitaeten Getreide nach Rom oder wohin es

sonst erforderlich war zu liefern. Seit dem Zweiten Makedonischen

Kriege wurden die roemischen Heere durchgaengig mit ueberseeischem Korne

unterhalten, und wenn dies auch der roemischen Staatskasse zum Vorteil

gereichte, so verschloss sich doch damit eine wichtige Absatzquelle fuer

den italischen Landmann. Indes dies war das geringste. Der Regierung,

welche laengst wie billig auf die Kornpreise ein wachsames Auge gehabt

hatte und bei drohenden Teuerungen durch rechtzeitigen Einkauf im

Ausland eingeschritten war, lag es nahe, seit die Kornlieferungen der

Untertanen ihr alljaehrlich grosse Getreidemassen und wahrscheinlich

groessere, als man in Friedenszeiten brauchte, in die Haende fuehrten,

und seit ihr ueberdies die Gelegenheit geboten war, auslaendisches

Getreide in fast unbegrenzter Quantitaet zu maessigen Preisen zu

erwerben, mit solchem Getreide die hauptstaedtischen Maerkte zu

ueberfuehren und dasselbe zu Saetzen abzugeben, die entweder an sich

oder doch verglichen mit den italischen Schleuderpreise waren. Schon

in den Jahren 551-554 (203-200) und, wie es scheint, zunaechst auf

Veranstaltung Scipios, wurde in Rom der preussische Scheffel (sechs

Modii) spanischen und afrikanischen Weizens von Gemeinde wegen an die

Buerger zu 24, ja zu 12 Assen (17-8« Groschen) abgegeben; einige Jahre

nachher (558 196) kamen ueber 160000 Scheffel sizilischen Getreides

zu dem letzteren Spottpreis in der Hauptstadt zur Verteilung. Umsonst

eiferte Cato gegen diese kurzsichtige Politik; die beginnende Demagogie

mischte sich hinein, und diese ausserordentlichen, aber vermutlich sehr

haeufigen Austeilungen von Korn unter dem Marktpreis durch die Regierung

oder einzelne Beamte, sind der Keim der spaeteren Getreidegesetze

geworden. Aber auch wenn das ueberseeische Korn nicht auf diesem

ausserordentlichen Wege an die Konsumenten gelangte, drueckte es auf

den italischen Ackerbau. Nicht bloss wurden die Getreidemassen, die

der Staat an die Zehntpaechter losschlug, ohne Zweifel in der Regel

von diesen so billig erworben, dass sie beim Wiederverkauf unter dem

Produktionspreis weggegeben werden konnten; sondern wahrscheinlich

war auch in den. Provinzen, namentlich in Sizilien, teils infolge

der guenstigen Bodenverhaeltnisse, teils der ausgedehnten Gross-

und Sklavenwirtschaft nach karthagischem System der Produktionspreis

ueberhaupt betraechtlich niedriger als in Italien, der Transport aber

des sizilischen und sardinischen Getreides nach Latium wenigstens

ebenso billig, wenn nicht billiger wie der Transport dahin aus Etrurien,

Kampanien oder gar Norditalien. Es musste also schon im natuerlichen

Laufe der Dinge das ueberseeische Korn nach der Halbinsel stroemen

und das dort erzeugte im Preise herabdruecken. Unter diesen durch die

leidige Sklavenwirtschaft unnatuerlich verschobenen Verhaeltnissen

waere es vielleicht gerechtfertigt gewesen, zu Gunsten des italischen

Getreides auf das ueberseeische einen Schutzzoll zu legen; aber es

scheint vielmehr das Umgekehrte geschehen und zu Gunsten der Einfuhr des

ueberseeischen Korns nach Italien in den Provinzen ein Prohibitivsystem

in Anwendung gebracht zu sein - denn wenn die Ausfuhr einer Quantitaet

Getreide aus Sizilien den Rhodiern als besondere Verguenstigung

gestattet ward, so muss wohl der Regel nach die Kornausfuhr aus den

Provinzen nur nach Italien hin frei gewesen und also das ueberseeische

Korn fuer das Mutterland monopolisiert worden sein. Die Wirkungen

dieser Wirtschaft liegen deutlich vor. Ein Jahr ausserordentlicher

Fruchtbarkeit wie 504 (250), wo man in der Hauptstadt fuer 6 roemische

Modii (= 1 preuss. Scheffel) Spelt nicht mehr als 3/5 Denar (4

Groschen) zahlte und zu demselben Preise 180 roemische Pfund (zu 22 Lot

preussisch) trockene Feigen, 60 Pfund Oel, 72 Pfund Fleisch und 6 Congii

(= 17 preuss. Quart) Wein verkauft wurden, kommt freilich eben seiner

Ausserordentlichkeit wegen wenig in Betracht; aber bestimmter sprechen

andere Tatsachen. Schon zu Catos Zeit heisst Sizilien die Kornkammer

Roms. In fruchtbaren Jahren wurde in den italischen Haefen das

sizilische und sardinische Korn um die Fracht losgeschlagen. In den

reichsten Kornlandschaften der Halbinsel, in der heutigen Romagna und

Lombardei zahlte man zu Polybios' Zeit fuer Kost und Nachtquartier im

Wirtshaus durchschnittlich den Tag einen halben As (1/3 Groschen); der

preussische Scheffel Weizen galt hier einen halben Denar (3« Groschen).

Der letztere Durchschnittspreis, etwa der zwoelfte Teil des sonstigen

Normalpreises ^9, zeigt mit unwidersprechlicher Deutlichkeit, dass es

der italischen Getreideproduktion an Absatzquellen voellig mangelte und

infolgedessen das Korn wie das Kornland daselbst so gut wie entwertet

war. ------------------------------------------ ^9 Als hauptstaedtischer

Mittelpreis des Getreides kann wenigstens fuer das siebente und achte

Jahrhundert Roms angenommen werden 1 Denar fuer den roemischen Modius

oder 1/3 Taler fuer den preussischen Scheffel Weizen, wofuer heutzutage

(nach dem Durchschnitt der Preise in den Provinzen Brandenburg und

Pommern von 1816- 1841) ungefaehr 1 Taler 24 Silbergroschen gezahlt

wird. Ob diese nicht sehr bedeutende Differenz der roemischen und

der heutigen Preise auf dem Steigen des Korn- oder dem Sinken des

Silberwertes beruht, laesst sich schwerlich entscheiden. Uebrigens

duerfte es sehr zweifelhaft sein, ob in dem Rom dieser und der spaeteren

Zeit die Kornpreise wirklich staerker geschwankt haben, als dies

heutzutage der Fall ist. Vergleicht man Preise wie die oben angefuehrten

von 4 und 7 Groschen den preussischen Scheffel mit denen der aergsten

Kriegsteuerung und Hungersnot, wo zum Beispiel im Hannibalischen Kriege

der preussische Scheffel auf 99 (1 Medimnos = 15 Drachmen: Polyb. 9,

44), im Buergerkriege auf 198 (1 Modius = 5 Denare: Cic. Verr. E, 92;

214), in der grossen Teuerung unter Augustus gar auf 218 Groschen (5

Modii = 27; Denare: Euseb. chron. p. Chr. 7 Scal.) stieg, so ist der

Abstand freilich ungeheuer; allein solche Extreme sind wenig belehrend

und koennten nach beiden Seiten hin unter gleichen Bedingungen

auch heute noch sich wiederholen.

--------------------------------------------- In einem grossen

Industriestaat, dessen Ackerbau die Bevoelkerung nicht zu ernaehren

vermag, haette ein solches Ergebnis als nuetzlich oder doch nicht

unbedingt als nachteilig betrachtet werden moegen; ein Land wie Italien,

wo die Industrie unbedeutend, die Landwirtschaft durchaus Hauptsache

war, ward auf diesem Wege systematisch ruiniert und den Interessen der

wesentlich unproduktiven hauptstaedtischen Bevoelkerung, der freilich

das Brot nicht billig genug werden konnte, das Wohl des Ganzen auf die

schmaehlichste Weise geopfert. Nirgend vielleicht liegt es so deutlich

wie hier zutage, wie schlecht die Verfassung und wie unfaehig die

Verwaltung dieser sogenannten goldenen Zeit der Republik war. Das

duerftigste Repraesentativsystem haette wenigstens zu ernstlichen

Beschwerden und zur Einsicht in den Sitz des Uebels gefuehrt; aber in

jenen Urversammlungen der Buergerschaft machte alles andere eher

sich geltend als die warnende Stimme des vorahnenden Patrioten. Jede

Regierung, die diesen Namen verdiente, wuerde von selber eingeschritten

sein; aber die Masse des roemischen Senats mag in gutem Koehlerglauben

in den niedrigen Kornpreisen das wahre Glueck des Volkes gesehen haben,

und die Scipionen und Flaminine hatten ja wichtigere Dinge zu tun, die

Griechen zu emanzipieren und die republikanische Koenigskontrolle zu

besorgen - so trieb das Schiff ungehindert in die Brandung hinein. Seit

der kleine Grundbesitz keinen wesentlichen Reinertrag mehr lieferte, war

die Bauernschaft rettungslos verloren, und um so mehr, als allmaehlich

auch aus ihr, wenngleich langsamer als aus den uebrigen Staenden, die

sittliche Haltung und sparsame Wirtschaft der frueheren republikanischen

Zeit entwich. Es war nur noch eine Zeitfrage, wie rasch die italischen

Bauernhufen durch Aufkaufen und Niederlegen in den groesseren

Grundbesitz aufgehen wuerden. Eher als der Bauer war der Gutsbesitzer

imstande, sich zu behaupten. Derselbe produzierte an sich schon billiger

als jener, wenn er sein Land nicht nach dem aelteren System an kleinere

Zeitpaechter abgab, sondern es nach dem neueren durch seine Knechte

bewirtschaften liess; wo dies also nicht schon frueher geschehen

war, zwang die Konkurrenz des sizilischen Sklavenkorns den italischen

Gutsherrn, zu folgen und anstatt mit freien Arbeiterfamilien mit Sklaven

ohne Weib und Kind zu wirtschaften. Es konnte der Gutsbesitzer ferner

sich eher durch Steigerung oder auch durch Aenderung der Kultur den

Konkurrenten gegenueber halten und eher auch mit einer geringeren

Bodenrente sich begnuegen als der Bauer, dem Kapital wie Intelligenz

mangelten und der nur eben hatte, was er brauchte, um zu leben.

Hierauf beruht in der roemischen Gutswirtschaft das Zuruecktreten

des Getreidebaus, der vielfach sich auf die Gewinnung der fuer das

Arbeiterpersonal erforderlichen Quantitaet beschraenkt zu haben scheint

^10, und die Steigerung der Oel- und Weinproduktion sowie der Viehzucht.

Diese hatten bei den guenstigen klimatischen Verhaeltnissen Italiens

die auslaendische Konkurrenz nicht zu fuerchten: der italische Wein, das

italische Oel, die italische Wolle beherrschten nicht bloss die eigenen

Maerkte, sondern gingen bald auch ins Ausland; das Potal, das sein

Getreide nicht abzusetzen vermochte, versorgte halb Italien mit

Schweinen und Schinken. Dazu stimmt recht wohl, was uns ueber die

oekonomischen Resultate der roemischen Bodenwirtschaft berichtet wird.

Es ist einiger Grund zu der Annahme vorhanden, dass das in Grundstuecken

angelegte Kapital mit sechs Prozent sich gut zu verzinsen schien;

was auch der damaligen, um das Doppelte hoeheren durchschnittlichen

Kapitalrente angemessen erscheint. Die Viehzucht lieferte im ganzen

bessere Ergebnisse als die Feldwirtschaft; in dieser rentierte am besten

der Weinberg, demnaechst der Gemuesegarten und die Olivenpflanzung, am

wenigsten Wiese und Kornfeld ^11. Natuerlich wird die Betreibung einer

jeden Wirtschaftsgattung unter den ihr angemessenen Verhaeltnissen

und auf ihrem naturgemaessen Boden vorausgesetzt. Diese Verhaeltnisse

reichten an sich schon aus, um allmaehlich an die Stelle der

Bauernwirtschaft ueberall die Grosswirtschaft zu setzen; und auf dem

Wege der Gesetzgebung ihnen entgegenzuwirken war schwer. Aber arg war

es, dass man durch das spaeter noch zu erwaehnende Claudische Gesetz

(kurz vor 536 218) die senatorischen Haeuser von der Spekulation

ausschloss und dadurch deren ungeheure Kapitalien kuenstlich zwang,

vorzugsweise in Grund und Boden sich anzulegen, das heisst die alten

Bauernstellen durch Meierhoefe und Viehweiden zu ersetzen. Es kamen

ferner der dem Staat weit nachteiligeren Viehwirtschaft, gegenueber dem

Gutsbetrieb, noch besondere Foerderungen zustatten. Einmal entsprach sie

als die einzige Art der Bodennutzung, welche in der Tat den Betrieb

im grossen erheischte und lohnte, allein der Kapitalienmasse und dem

Kapitalistensinn dieser Zeit. Die Gutswirtschaft forderte zwar nicht

die dauernde Anwesenheit des Herrn auf dem Gut, aber doch sein haeufiges

Erscheinen daselbst und gestattete die Erweiterung der Gueter nicht wohl

und die Vervielfaeltigung des Besitzes nur in beschraenkten Grenzen;

wogegen das Weidegut sich unbegrenzt ausdehnen liess und den Eigentuemer

wenig in Anspruch nahm. Aus diesem Grunde fing man schon an, gutes

Ackerland selbst mit oekonomischem Verlust in Weide zu verwandeln - was

die Gesetzgebung freilich, wir wissen nicht wann, vielleicht um diese

Römische Geschichte — Buch 3 · 第 39 / 51 段