--------------------------------------------- ^5 Mago oder sein
Uebersetzer (bei Varro tust. 1, 17, 3) raet, die Sklaven nicht zu
zuechten, sondern nicht juenger als zweiundzwanzigjaehrig zu kaufen; und
ein aehnliches Verfahren muss auch Cato im Sinn gehabt haben, wie der
Personalbestand seiner Musterwirtschaft deutlich beweist, obwohl er es
nicht geradezu sagt. Den Verkauf der alten und kranken Sklaven raet Cato
(agr. 2) ausdruecklich an. Die Sklavenzuechtung, wie sie Columella (1,
8) beschreibt, wobei die Sklavinnen, welche drei Soehne haben, von der
Arbeit befreit, die Muetter von vier Soehnen sogar freigelassen
werden, ist wohl mehr eine selbstaendige Spekulation als ein Teil
des regelmaessigen Gutsbetriebes, aehnlich wie das von Cato selbst
betriebene Geschaeft, Sklaven zur Abrichtung und zum Wiederverkauf
aufzukaufen (Plut. Cato mai. 21). Die ebendaselbst erwaehnte
charakteristische Besteuerung bezieht sich wohl auf die eigentliche
Dienerschaft (familia urbana). ^6 In dieser Beschraenkung ist die
Fesselung der Sklaven und selbst der Haussoehne (Dion. Hal. 2, 26)
uralt; und also als Ausnahme erscheinen auch bei Cato die gefesselten
Feldarbeiter, denen, da sie nicht selbst mahlen koennen, statt des
Kornes Brot verabreicht werden muss (56). Sogar in der Kaiserzeit tritt
die Fesselung der Sklaven durchgaengig noch auf als eine definitiv
von dem Herrn, provisorisch von dem Wirtschafter zuerkannte Bestrafung
(Colum. 1, 8; Gaius inst. 1, 13; Ulp. reg. 1, 11). Wenn dennoch die
Bestellung der Felder durch gefesselte Sklaven in spaeterer Zeit als
eigenes Wirtschaftssystem vorkommt und der Arbeiterzwinger (ergastulum),
ein Kellergeschoss mit vielen aber schmalen und nicht vom Boden aus
mit der Hand zu erreichenden Fensteroeffnungen (Colum. 1, 6), ein
notwendiges Stueck des Wirtschaftsgebaeudes wird, so vermittelt sich
dies dadurch, dass die Lage der Gutssklaven haerter war als die der
uebrigen Knechte und darum vorwiegend diejenigen Sklaven dazu genommen
wurden, welche sich vergangen hatten oder zu haben schienen. Dass
grausame Herren uebrigens auch ohne jeden Anlass die Fesselung eintreten
liessen, soll damit nicht geleugnet werden und liegt auch klar darin
angedeutet, dass die Rechtsbuecher die den Verbrechersklaven treffenden
Nachteile nicht ueber die Gefesselten, sondern die Strafe halber
Gefesselten verhaengen. Ganz ebenso stand es mit der Brandmarkung; sie
sollte eigentlich Strafe sein; aber es wurde auch wohl die ganze Herde
gezeichnet (Diod. 35, 5; J. Bernays, Ueber das Phokylideische Gedicht.
Berlin 1856, S. XXXI). ^7 Von der Weinlese sagt dies Cato nicht
ausdruecklich wohl aber Varro (rust. 1, 17), und es liegt auch in
der Sache. Es waere oekonomisch fehlerhaft gewesen, den Stand der
Gutssklavenschaft nach dem Mass der Erntearbeiten einzurichten, und am
wenigsten wuerde man, wenn es dennoch geschehen waere, die Trauben
auf dem Stock verkauft haben, was doch haeufig vorkam (Cato agr. 147).
--------------------------------------------------- Die ganze
Wirtschaft ist durchdrungen von der unbedingten Ruecksichtslosigkeit
der Kapitalmacht. Knecht und Vieh stehen auf einer Linie; ein guter
Kettenhund, heisst es bei einem roemischen Landwirt, muss nicht zu
freundlich gegen seine "Mitsklaven" sein. Man naehrt gehoerig den
Knecht wie den Stier, solange sie arbeiten koennen, weil es nicht
wirtschaftlich waere, sie hungern zu lassen; und man verkauft sie wie
die abgaengige Pflugschar, wenn sie arbeitsunfaehig geworden sind, weil
es ebenfalls nicht wirtschaftlich waere, sie laenger zu behalten.
In aelterer Zeit hatten religioese Ruecksichten auch hier mildernd
eingegriffen und den Knecht wie den Pflugstier an den gebotenen Fest-
und Rasttagen ^8 von der Arbeit entbunden; nichts ist bezeichnender fuer
den Geist Catos und seiner Gesinnungsgenossen als die Art, wie sie die
Heiligung des Feiertags dem Buchstaben nach einschaerften und der Sache
nach umgingen, naemlich anrieten, den Pflug an jenen Tagen allerdings
ruhen zu lassen, aber mit anderen nicht ausdruecklich verpoenten
Arbeiten auch an diesen Tagen die Sklavenschaft rastlos zu
beschaeftigen. Grundsaetzlich ward ihr keinerlei freie Regung gestattet
- der Sklave, lautet einer von Catos Wahrspruechen, muss entweder
arbeiten oder schlafen -, und durch menschliche Beziehungen die Knechte
an das Gut oder an den Herrn zu knuepfen, ward nicht einmal versucht.
Der Rechtsbuchstabe waltete in unverhuellter Scheusslichkeit, und man
machte sich keine Illusionen ueber die Folgen. "Soviel Sklaven, soviel
Feinde", sagt ein roemisches Sprichwort. Es war ein oekonomischer
Grundsatz, Spaltungen innerhalb der Sklavenschaft eher zu hegen als zu
unterdruecken; in demselben Sinne warnten schon Platon und Aristoteles
und nicht minder das Orakel der Ackerwirte, der Karthager Mago,
davor, Sklaven gleicher Nationalitaet zusammenzubringen, um
nicht landsmannschaftliche Verbindungen und vielleicht Komplotte
herbeizufuehren. Es ward, wie schon gesagt, die Sklavenschaft von
den Gutsherren ganz ebenso regiert, wie die roemische Gemeinde die
Untertanenschaften regierte in den "Landguetern des roemischen Volkes",
den Provinzen; und die Welt hat es empfunden, dass der herrschende Staat
sein neues Regierungs- nach dem Sklavenhaltersystem entwickelte. Wenn
man uebrigens sich zu jener wenig beneidenswerten Hoehe des Denkens
emporgeschwungen hat, wo in der Wirtschaft durchaus nichts gilt als das
darin steckende Kapital, so kann man der roemischen Gutswirtschaft das
Lob der Folgerichtigkeit, Taetigkeit, Puenktlichkeit, Sparsamkeit und
Soliditaet nicht versagen. Der kernige, praktische Landmann spiegelt
sich in der Catonischen Schilderung des Wirtschafters, wie er sein soll,
der zuerst im Hofe auf und zuletzt im Bette ist, der streng gegen sich
ist wie gegen seine Leute und vor allem die Wirtschafterin in Respekt
zu halten weiss, aber auch die Arbeiter und das Vieh, insbesondere den
Pflugstier wohl versorgt, der oft und bei jeder Arbeit mit anfasst, aber
sich nie wie ein Knecht muede arbeitet, der stets zu Hause ist,
nicht borgt noch verborgt, keine Gastereien gibt, um keinen anderen
Gottesdienst als um den der eignen Haus- und Feldgoetter sich kuemmert
und als rechter Sklave allen Verkehr mit den Goettern wie mit den
Menschen dem Herrn anheimstellt, der endlich vor allen Dingen demselben
bescheiden begegnet und den von ihm empfangenen Instruktionen, ohne zu
wenig und ohne zu viel zu denken, getreulich und einfach nachlebt. Der
ist ein schlechter Landmann, heisst es anderswo, der das kauft, was er
auf seinem Gute erzeugen kann; ein schlechter Hausvater, welcher bei
Tage vornimmt, was bei Licht sich beschaffen laesst, es sei denn, dass
das Wetter schlecht ist; ein noch schlechterer, welcher am Werkeltag
tut, was am Feiertag getan werden kann; der schlechteste von allen aber
der, welcher bei gutem Wetter zu Hause statt im Freien arbeiten laesst.
Auch die charakteristische Duengerbegeisterung mangelt nicht; und wohl
sind es goldene Regeln, dass fuer den Landmann der Boden nicht da ist
zum Scheuern und Fegen, sondern zum Saeen und Ernten, dass man also
zuvor Reben und Oelbaeume pflanzen und erst nachher und nicht in
allzu frueher Jugend ein Landhaus sich einrichten soll. Eine gewisse
Bauernhaftigkeit ist der Wirtschaft freilich eigen und anstatt der
rationellen Ermittlung der Ursachen und Wirkungen treten durchgaengig
die bekannten baeurischen Erfahrungssaetze auf; doch ist man sichtbar
bestrebt, sich fremde Erfahrungen und auslaendische Produkte anzueignen,
wie denn schon in Catos Verzeichnis der Fruchtbaumsorten
griechische, afrikanische und spanische erscheinen.
---------------------------------------------- ^8 Columella (2, 12, 9)
rechnet auf das Jahr durchschnittlich 45 Regen- und Feiertage; und
damit stimmt ueberein, dass nach Tertullian (idol. 14) die Zahl der
heidnischen Festtage noch nicht die fuenfzig Tage der christlichen
Freudenzeit von Ostern bis Pfingsten erreicht. Dazu kommt dann die
Rastzeit des Mittwinters nach vollbrachter Herbstsaat, welche Columella
auf dreissig Tage anschlaegt. In diese fiel ohne Zweifel durchgaengig
das wandelbare "Saatfest" (feriae sementivae; vgl. 1, 201 und Ov. fast.
1, 661). Mit den Gerichtsferien in der Ernte (Plin. epist. 8, 21, 2 und
sonst) und Weinlesezeit darf dieser Rastmonat nicht verwechselt werden.
---------------------------------------------- Die Bauernwirtschaft
war von der des Gutsbesitzers hauptsaechlich nur verschieden durch den
kleineren Massstab. Der Eigentuemer selbst und seine Kinder arbeiteten
hier mit den Sklaven oder auch an deren Statt. Der Viehstand zog sich
zusammen, und wo das Gut nicht laenger die Kosten des Pfluges und seiner
Bespannung deckte, trat dafuer die Hacke ein. Oel- und Weinbau traten
zurueck oder fielen ganz weg. In der Naehe Roms oder eines anderen
groesseren Absatzplatzes bestanden auch sorgfaeltig berieselte Blumen-
und Gemuesegaerten, aehnlich etwa wie man sie jetzt um Neapel sieht, und
gaben sehr reichlichen Ertrag. Die Weidewirtschaft ward bei weitem mehr
ins Grosse getrieben als der Feldbau. Das Weidelandgut (saltus) musste
auf jeden Fall betraechtlich mehr Flaechenraum haben als das Ackergut
- man rechnete mindestens 800 Morgen - und konnte mit Vorteil fuer das
Geschaeft fast ins Unendliche ausgedehnt werden. Nach den klimatischen
Verhaeltnissen Italiens ergaenzen sich daselbst gegenseitig die
Sommerweide in den Bergen und die Winterweide in den Ebenen; schon
in jener Zeit wurden, eben wie jetzt noch und grossenteils wohl auf
denselben Pfaden, die Herden im Fruehjahr von Apulien nach Samnium und
im Herbst wieder zurueck von da nach Apulien getrieben. Die Winterweide
indes fand, wie schon bemerkt ist, nicht durchaus auf besonderem
Weideland statt, sondern war zum Teil Stoppelweide. Man zog
Pferde, Rinder, Esel Maulesel, hauptsaechlich um den Gutsbesitzern,
Frachtfuehrern, Soldaten und so weiter die benoetigten Tiere zu liefern;
auch Schweine- und Ziegenherden fehlten nicht. Weit selbstaendiger aber
und weit hoeher entwickelt war infolge des fast durchgaengigen Tragens
von Wollstoffen die Schafzucht. Der Betrieb ward durch Sklaven beschafft
und war im ganzen dem Gutsbetrieb aehnlich, so dass der Viehmeister
(magister pecoris) an die Stelle des Wirtschafters trat. Den Sommer
ueber kamen die Hirtensklaven meistenteils nicht unter Dach, sondern
hausten, oft meilenweit von menschlichen Wohnungen entfernt, unter
Schuppen und Huerden; es lag also in den Verhaeltnissen, dass man die
kraeftigsten Maenner dazu auslas, ihnen Pferde und Waffen gab und
ihnen eine bei weitem freiere Bewegung gestattete, als dies bei
der Gutsmannschaft geschah. Um die oekonomischen Resultate dieser
Bodenwirtschaft einigermassen zu wuerdigen, sind die Preisverhaeltnisse
und namentlich die Kornpreise dieser Zeit zu erwaegen. Durchschnittlich
sind dieselben zum Erschrecken gering, und zum guten Teil durch Schuld
der roemischen Regierung, welche in dieser wichtigen Frage, nicht
so sehr durch ihre Kurzsichtigkeit, als durch eine unverzeihliche
Beguenstigung des hauptstaedtischen Proletariats auf Kosten der
italischen Bauernschaft, zu den furchtbarsten Fehlgriffen gefuehrt
worden ist. Es handelt sich hier vor allem um den Konflikt des
ueberseeischen und des italischen Korns. Das Getreide, das von den
Provinzialen teils unentgeltlich, teils gegen eine maessige Verguetigung
der roemischen Regierung geliefert ward, wurde von dieser teils an
Ort und Stelle zur Verpflegung des roemischen Beamtenpersonals und
der roemischen Heere verwandt, teils an die Zehntpaechter in der Art
abgetreten, dass diese dafuer entweder Geldzahlung leisteten oder auch
es uebernahmen, gewisse Quantitaeten Getreide nach Rom oder wohin es
sonst erforderlich war zu liefern. Seit dem Zweiten Makedonischen
Kriege wurden die roemischen Heere durchgaengig mit ueberseeischem Korne
unterhalten, und wenn dies auch der roemischen Staatskasse zum Vorteil
gereichte, so verschloss sich doch damit eine wichtige Absatzquelle fuer
den italischen Landmann. Indes dies war das geringste. Der Regierung,
welche laengst wie billig auf die Kornpreise ein wachsames Auge gehabt
hatte und bei drohenden Teuerungen durch rechtzeitigen Einkauf im
Ausland eingeschritten war, lag es nahe, seit die Kornlieferungen der
Untertanen ihr alljaehrlich grosse Getreidemassen und wahrscheinlich
groessere, als man in Friedenszeiten brauchte, in die Haende fuehrten,
und seit ihr ueberdies die Gelegenheit geboten war, auslaendisches
Getreide in fast unbegrenzter Quantitaet zu maessigen Preisen zu
erwerben, mit solchem Getreide die hauptstaedtischen Maerkte zu
ueberfuehren und dasselbe zu Saetzen abzugeben, die entweder an sich
oder doch verglichen mit den italischen Schleuderpreise waren. Schon
in den Jahren 551-554 (203-200) und, wie es scheint, zunaechst auf
Veranstaltung Scipios, wurde in Rom der preussische Scheffel (sechs
Modii) spanischen und afrikanischen Weizens von Gemeinde wegen an die
Buerger zu 24, ja zu 12 Assen (17-8« Groschen) abgegeben; einige Jahre
nachher (558 196) kamen ueber 160000 Scheffel sizilischen Getreides
zu dem letzteren Spottpreis in der Hauptstadt zur Verteilung. Umsonst
eiferte Cato gegen diese kurzsichtige Politik; die beginnende Demagogie
mischte sich hinein, und diese ausserordentlichen, aber vermutlich sehr
haeufigen Austeilungen von Korn unter dem Marktpreis durch die Regierung
oder einzelne Beamte, sind der Keim der spaeteren Getreidegesetze
geworden. Aber auch wenn das ueberseeische Korn nicht auf diesem
ausserordentlichen Wege an die Konsumenten gelangte, drueckte es auf
den italischen Ackerbau. Nicht bloss wurden die Getreidemassen, die
der Staat an die Zehntpaechter losschlug, ohne Zweifel in der Regel
von diesen so billig erworben, dass sie beim Wiederverkauf unter dem
Produktionspreis weggegeben werden konnten; sondern wahrscheinlich
war auch in den. Provinzen, namentlich in Sizilien, teils infolge
der guenstigen Bodenverhaeltnisse, teils der ausgedehnten Gross-
und Sklavenwirtschaft nach karthagischem System der Produktionspreis
ueberhaupt betraechtlich niedriger als in Italien, der Transport aber
des sizilischen und sardinischen Getreides nach Latium wenigstens
ebenso billig, wenn nicht billiger wie der Transport dahin aus Etrurien,
Kampanien oder gar Norditalien. Es musste also schon im natuerlichen
Laufe der Dinge das ueberseeische Korn nach der Halbinsel stroemen
und das dort erzeugte im Preise herabdruecken. Unter diesen durch die
leidige Sklavenwirtschaft unnatuerlich verschobenen Verhaeltnissen
waere es vielleicht gerechtfertigt gewesen, zu Gunsten des italischen
Getreides auf das ueberseeische einen Schutzzoll zu legen; aber es
scheint vielmehr das Umgekehrte geschehen und zu Gunsten der Einfuhr des
ueberseeischen Korns nach Italien in den Provinzen ein Prohibitivsystem
in Anwendung gebracht zu sein - denn wenn die Ausfuhr einer Quantitaet
Getreide aus Sizilien den Rhodiern als besondere Verguenstigung
gestattet ward, so muss wohl der Regel nach die Kornausfuhr aus den
Provinzen nur nach Italien hin frei gewesen und also das ueberseeische
Korn fuer das Mutterland monopolisiert worden sein. Die Wirkungen
dieser Wirtschaft liegen deutlich vor. Ein Jahr ausserordentlicher
Fruchtbarkeit wie 504 (250), wo man in der Hauptstadt fuer 6 roemische
Modii (= 1 preuss. Scheffel) Spelt nicht mehr als 3/5 Denar (4
Groschen) zahlte und zu demselben Preise 180 roemische Pfund (zu 22 Lot
preussisch) trockene Feigen, 60 Pfund Oel, 72 Pfund Fleisch und 6 Congii
(= 17 preuss. Quart) Wein verkauft wurden, kommt freilich eben seiner
Ausserordentlichkeit wegen wenig in Betracht; aber bestimmter sprechen
andere Tatsachen. Schon zu Catos Zeit heisst Sizilien die Kornkammer
Roms. In fruchtbaren Jahren wurde in den italischen Haefen das
sizilische und sardinische Korn um die Fracht losgeschlagen. In den
reichsten Kornlandschaften der Halbinsel, in der heutigen Romagna und
Lombardei zahlte man zu Polybios' Zeit fuer Kost und Nachtquartier im
Wirtshaus durchschnittlich den Tag einen halben As (1/3 Groschen); der
preussische Scheffel Weizen galt hier einen halben Denar (3« Groschen).
Der letztere Durchschnittspreis, etwa der zwoelfte Teil des sonstigen
Normalpreises ^9, zeigt mit unwidersprechlicher Deutlichkeit, dass es
der italischen Getreideproduktion an Absatzquellen voellig mangelte und
infolgedessen das Korn wie das Kornland daselbst so gut wie entwertet
war. ------------------------------------------ ^9 Als hauptstaedtischer
Mittelpreis des Getreides kann wenigstens fuer das siebente und achte
Jahrhundert Roms angenommen werden 1 Denar fuer den roemischen Modius
oder 1/3 Taler fuer den preussischen Scheffel Weizen, wofuer heutzutage
(nach dem Durchschnitt der Preise in den Provinzen Brandenburg und
Pommern von 1816- 1841) ungefaehr 1 Taler 24 Silbergroschen gezahlt
wird. Ob diese nicht sehr bedeutende Differenz der roemischen und
der heutigen Preise auf dem Steigen des Korn- oder dem Sinken des
Silberwertes beruht, laesst sich schwerlich entscheiden. Uebrigens
duerfte es sehr zweifelhaft sein, ob in dem Rom dieser und der spaeteren
Zeit die Kornpreise wirklich staerker geschwankt haben, als dies
heutzutage der Fall ist. Vergleicht man Preise wie die oben angefuehrten
von 4 und 7 Groschen den preussischen Scheffel mit denen der aergsten
Kriegsteuerung und Hungersnot, wo zum Beispiel im Hannibalischen Kriege
der preussische Scheffel auf 99 (1 Medimnos = 15 Drachmen: Polyb. 9,
44), im Buergerkriege auf 198 (1 Modius = 5 Denare: Cic. Verr. E, 92;
214), in der grossen Teuerung unter Augustus gar auf 218 Groschen (5
Modii = 27; Denare: Euseb. chron. p. Chr. 7 Scal.) stieg, so ist der
Abstand freilich ungeheuer; allein solche Extreme sind wenig belehrend
und koennten nach beiden Seiten hin unter gleichen Bedingungen
auch heute noch sich wiederholen.
--------------------------------------------- In einem grossen
Industriestaat, dessen Ackerbau die Bevoelkerung nicht zu ernaehren
vermag, haette ein solches Ergebnis als nuetzlich oder doch nicht
unbedingt als nachteilig betrachtet werden moegen; ein Land wie Italien,
wo die Industrie unbedeutend, die Landwirtschaft durchaus Hauptsache
war, ward auf diesem Wege systematisch ruiniert und den Interessen der
wesentlich unproduktiven hauptstaedtischen Bevoelkerung, der freilich
das Brot nicht billig genug werden konnte, das Wohl des Ganzen auf die
schmaehlichste Weise geopfert. Nirgend vielleicht liegt es so deutlich
wie hier zutage, wie schlecht die Verfassung und wie unfaehig die
Verwaltung dieser sogenannten goldenen Zeit der Republik war. Das
duerftigste Repraesentativsystem haette wenigstens zu ernstlichen
Beschwerden und zur Einsicht in den Sitz des Uebels gefuehrt; aber in
jenen Urversammlungen der Buergerschaft machte alles andere eher
sich geltend als die warnende Stimme des vorahnenden Patrioten. Jede
Regierung, die diesen Namen verdiente, wuerde von selber eingeschritten
sein; aber die Masse des roemischen Senats mag in gutem Koehlerglauben
in den niedrigen Kornpreisen das wahre Glueck des Volkes gesehen haben,
und die Scipionen und Flaminine hatten ja wichtigere Dinge zu tun, die
Griechen zu emanzipieren und die republikanische Koenigskontrolle zu
besorgen - so trieb das Schiff ungehindert in die Brandung hinein. Seit
der kleine Grundbesitz keinen wesentlichen Reinertrag mehr lieferte, war
die Bauernschaft rettungslos verloren, und um so mehr, als allmaehlich
auch aus ihr, wenngleich langsamer als aus den uebrigen Staenden, die
sittliche Haltung und sparsame Wirtschaft der frueheren republikanischen
Zeit entwich. Es war nur noch eine Zeitfrage, wie rasch die italischen
Bauernhufen durch Aufkaufen und Niederlegen in den groesseren
Grundbesitz aufgehen wuerden. Eher als der Bauer war der Gutsbesitzer
imstande, sich zu behaupten. Derselbe produzierte an sich schon billiger
als jener, wenn er sein Land nicht nach dem aelteren System an kleinere
Zeitpaechter abgab, sondern es nach dem neueren durch seine Knechte
bewirtschaften liess; wo dies also nicht schon frueher geschehen
war, zwang die Konkurrenz des sizilischen Sklavenkorns den italischen
Gutsherrn, zu folgen und anstatt mit freien Arbeiterfamilien mit Sklaven
ohne Weib und Kind zu wirtschaften. Es konnte der Gutsbesitzer ferner
sich eher durch Steigerung oder auch durch Aenderung der Kultur den
Konkurrenten gegenueber halten und eher auch mit einer geringeren
Bodenrente sich begnuegen als der Bauer, dem Kapital wie Intelligenz
mangelten und der nur eben hatte, was er brauchte, um zu leben.
Hierauf beruht in der roemischen Gutswirtschaft das Zuruecktreten
des Getreidebaus, der vielfach sich auf die Gewinnung der fuer das
Arbeiterpersonal erforderlichen Quantitaet beschraenkt zu haben scheint
^10, und die Steigerung der Oel- und Weinproduktion sowie der Viehzucht.
Diese hatten bei den guenstigen klimatischen Verhaeltnissen Italiens
die auslaendische Konkurrenz nicht zu fuerchten: der italische Wein, das
italische Oel, die italische Wolle beherrschten nicht bloss die eigenen
Maerkte, sondern gingen bald auch ins Ausland; das Potal, das sein
Getreide nicht abzusetzen vermochte, versorgte halb Italien mit
Schweinen und Schinken. Dazu stimmt recht wohl, was uns ueber die
oekonomischen Resultate der roemischen Bodenwirtschaft berichtet wird.
Es ist einiger Grund zu der Annahme vorhanden, dass das in Grundstuecken
angelegte Kapital mit sechs Prozent sich gut zu verzinsen schien;
was auch der damaligen, um das Doppelte hoeheren durchschnittlichen
Kapitalrente angemessen erscheint. Die Viehzucht lieferte im ganzen
bessere Ergebnisse als die Feldwirtschaft; in dieser rentierte am besten
der Weinberg, demnaechst der Gemuesegarten und die Olivenpflanzung, am
wenigsten Wiese und Kornfeld ^11. Natuerlich wird die Betreibung einer
jeden Wirtschaftsgattung unter den ihr angemessenen Verhaeltnissen
und auf ihrem naturgemaessen Boden vorausgesetzt. Diese Verhaeltnisse
reichten an sich schon aus, um allmaehlich an die Stelle der
Bauernwirtschaft ueberall die Grosswirtschaft zu setzen; und auf dem
Wege der Gesetzgebung ihnen entgegenzuwirken war schwer. Aber arg war
es, dass man durch das spaeter noch zu erwaehnende Claudische Gesetz
(kurz vor 536 218) die senatorischen Haeuser von der Spekulation
ausschloss und dadurch deren ungeheure Kapitalien kuenstlich zwang,
vorzugsweise in Grund und Boden sich anzulegen, das heisst die alten
Bauernstellen durch Meierhoefe und Viehweiden zu ersetzen. Es kamen
ferner der dem Staat weit nachteiligeren Viehwirtschaft, gegenueber dem
Gutsbetrieb, noch besondere Foerderungen zustatten. Einmal entsprach sie
als die einzige Art der Bodennutzung, welche in der Tat den Betrieb
im grossen erheischte und lohnte, allein der Kapitalienmasse und dem
Kapitalistensinn dieser Zeit. Die Gutswirtschaft forderte zwar nicht
die dauernde Anwesenheit des Herrn auf dem Gut, aber doch sein haeufiges
Erscheinen daselbst und gestattete die Erweiterung der Gueter nicht wohl
und die Vervielfaeltigung des Besitzes nur in beschraenkten Grenzen;
wogegen das Weidegut sich unbegrenzt ausdehnen liess und den Eigentuemer
wenig in Anspruch nahm. Aus diesem Grunde fing man schon an, gutes
Ackerland selbst mit oekonomischem Verlust in Weide zu verwandeln - was
die Gesetzgebung freilich, wir wissen nicht wann, vielleicht um diese