Ratifikation der Gemeinde vollgueltig werde. Dieses Mitregieren und

Mitkommandieren der Buergerschaft war in hohem Grade bedenklich, aber

weit bedenklicher noch ihr Eingreifen in das Finanzwesen der Gemeinde;

nicht bloss, weil die Macht des Senats in der Wurzel getroffen wurde

durch jeden Angriff auf das aelteste und wichtigste Recht der Regierung:

die ausschliessliche Verwaltung des Gemeindevermoegens, sondern weil

die Unterstellung der wichtigsten hierher gehoerigen Angelegenheit,

der Aufteilung der Gemeindedomaenen, unter die Urversammlungen der

Buergerschaft mit Notwendigkeit der Republik ihr Grab grub. Die

Urversammlung aus dem Gemeingut unbeschraenkt in den eigenen Beutel

hineindekretieren zu lassen, ist reicht bloss verkehrt, sondern der

Anfang vom Ende; es demoralisiert die bestgesinnte Buergerschaft und

gibt dem Antragsteller eine mit keinem freien Gemeinwesen vertraegliche

Macht. Wie heilsam auch die Aufteilung des Gemeinlandes und wie

zwiefachen Tadels darum der Senat wert war, indem er es unterliess,

durch freiwillige Aufteilung des okkupierten Landes dies gefaehrlichste

aller Agitationsmittel abzuschneiden, so hat doch Gaius Flaminius, indem

er mit dem Antrag auf Aufteilung der picenischen Domaenen im Jahre

522 (232) an die Buergerschaft ging, durch das Mittel ohne Zweifel dem

Gemeinwesen mehr geschadet, als durch den Zweck ihm genuetzt. Wohl hatte

zweihundertundfuenfzig Jahre zuvor Spurius Cassius dasselbe beantragt;

aber die beiden Massregeln, wie genau sie auch dem Buchstaben nach

zusammenstimmten, waren dennoch insofern voellig verschieden, als

Cassius eine Gemeindesache an die lebendige und noch sich selber

regierende Gemeinde, Flaminius eine Staatsfrage an die Urversammlung

eines grossen Staates brachte. Mit vollem Recht betrachtete nicht etwa

bloss die Regierungs-, sondern auch die Reformpartei das militaerische,

administrative und finanzielle Regiment als legitime Domaene des Senats

und huetete sie sich wohl, von der formellen Macht der innerlich in

unabwendbarer Aufloesung begriffenen Urversammlungen vollen Gebrauch zu

machen, geschweige denn sie zu steigern. Wenn nie, selbst nicht in der

beschraenktesten Monarchie, dem Monarchen eine so voellig nichtige Rolle

zugefallen ist, wie sie dem souveraenen roemischen Volke zugeteilt ward,

so war dies zwar in mehr als einer Hinsicht zu bedauern, aber bei

dem dermaligen Stande der Komitialmaschine auch nach der Ansicht

der Reformfreunde eine Notwendigkeit. Darum haben Cato und seine

Gesinnungsgenossen nie eine Frage an die Buergerschaft gebracht, welche

in das eigentliche Regiment eingegriffen haette, niemals die von ihnen

gewuenschten politischen oder finanziellen Massregeln, wie zum Beispiel

die Kriegserklaerung gegen Karthago und die Ackerauslegungen, mittelbar

oder unmittelbar durch Buergerschaftsbeschluss dem Senat abgezwungen.

Die Regierung des Senats mochte schlecht sein; die Urversammlungen

konnten nicht regieren. Nicht als haette in ihnen eine boeswillige

Majoritaet vorgeherrscht; im Gegenteil fand das Wort eines angesehenen

Mannes, fand der laute Ruf der Ehre und der lautere der Not in der Regel

in den Komitien noch Gehoer und wendete die aeussersten Schaedigungen

und Schaendlichkeiten ab - die Buergerschaft, vor der Marcellus sich

verantwortete, liess den Anklaeger schimpflich durchfallen und waehlte

den Angeklagten zum Konsul fuer das folgende Jahr; auch von der

Notwendigkeit des Krieges gegen Philippos liess die Versammlung sich

ueberzeugen, endigte den Krieg gegen Perseus durch die Wahl des Paullus

und bewilligte diesem den wohlverdienten Triumph. Aber zu solchen

Wahlen und solchen Beschluessen bedurfte es doch schon eines besonderen

Aufschwungs; durchgaengig folgte die Masse willenlos dem naechsten

Impulse, und Unverstand und Zufall entschieden. Im Staate wie in

jedem Organismus ist das Organ, welches nicht mehr wirkt, schon auch

schaedlich; auch die Nichtigkeit der souveraenen Volksversammlung

schloss keine geringe Gefahr ein. Jede Minoritaet im Senat konnte der

Majoritaet gegenueber verfassungsmaessig an die Komitien appellieren.

Jedem einzelnen Manne, der die leichte Kunst besass, unmuendigen Ohren

zu predigen oder auch nur Geld wegzuwerfen, war ein Weg eroeffnet, um

sich eine Stellung zu verschaffen oder einen Beschluss zu erwirken,

denen gegenueber Beamte und Regierung formell gehalten waren zu

gehorchen. Daher denn jene Buergergenerale, gewohnt, im Weinhaus

Schlachtplaene auf den Tisch zu zeichnen und kraft ihres angeborenen

strategischen Genies mitleidig auf den Gamaschendienst herabzusehen;

daher jene Stabsoffiziere, die ihr Kommando dem hauptstaedtischen

Aemterbettel verdankten und, wenn es einmal Ernst galt, vor allen Dingen

in Masse verabschiedet werden mussten - und daher die Schlachten am

Trasimenischen See und bei Cannae und die schimpfliche Kriegfuehrung

gegen Perseus. Auf Schritt und Tritt ward die Regierung durch jene

unberechenbaren Buergerschaftsbeschluesse gekreuzt und beirrt, und

begreiflicherweise eben da am meisten, wo sie am meisten in ihrem guten

Recht war. Aber die Schwaechung der Regierung und der Gemeinde

selbst waren noch die geringere unter den aus dieser Demagogie sich

entwickelnden Gefahren. Unmittelbarer noch draengte unter der Aegide der

verfassungsmaessigen Rechte der Buergerschaft die faktioese Gewalt der

einzelnen Ehrgeizigen sich empor. Was formell als Wille der hoechsten

Autoritaet im Staate auftrat, war der Sache nach sehr oft nichts als

das persoenliche Belieben des Antragstellers; und was sollte werden aus

einem Gemeinwesen, in welchem Krieg und Frieden, Ernennung und Absetzung

des Feldherrn und der Offiziere, die gemeine Kasse und das gemeine Gut

von den Launen der Menge und ihrer zufaelligen Fuehrer abhingen? Das

Gewitter war noch nicht ausgebrochen; aber dicht und dichter ballten die

Wolken sich zusammen und einzelne Donnerschlaege rollten bereits durch

die schwuele Luft. Dabei trafen in zwiefach bedenklicher Weise die

scheinbar entgegengesetztesten Richtungen in ihren aeussersten Spitzen

sowohl hinsichtlich der Zwecke wie hinsichtlich der Mittel zusammen.

In der Poebelklientel und dem Poebelkultus machten Familienpolitik und

Demagogie sich eine gleichartige und gleich gefaehrliche Konkurrenz.

Gaius Flaminius galt den Staatsmaennern der folgenden Generation als der

Eroeffner derjenigen Bahn, aus welcher die Gracchischen Reformen und -

setzen wir hinzu - weiterhin die demokratisch-monarchische Revolution

hervorging. Aber auch Publius Scipio, obwohl tonangebend in der Hoffart,

der Titeljagd, der Klientelmacherei der Nobilitaet, stuetzte sich in

seiner persoenlichen und fast dynastischen Politik gegen den Senat auf

die Menge, die er nicht bloss durch den Schimmer seiner Individualitaet

bezauberte, sondern auch durch seine Kornsendungen bestach, auf die

Legionen, deren Gunst er durch rechte und unrechte Mittel sich erwarb,

und vor allen Dingen auf die ihm persoenlich anhaengende hohe und

niedere Klientel - nur die traeumerische Unklarheit, auf welcher der

Reiz wie die Schwaeche dieses merkwuerdigen Mannes grossenteils beruht,

liessen ihn aus dem Glauben: nichts zu sein noch sein zu wollen als

der erste Buerger von Rom, nicht oder doch nicht voellig erwachen. Die

Moeglichkeit einer Reform zu behaupten, wuerde ebenso verwegen sein,

wie sie zu leugnen; dass eine durchgreifende Verbesserung des Staats an

Haupt und Gliedern dringendes Beduerfnis war und dass von keiner Seite

dazu ein ernstlicher Versuch gemacht ward, ist gewiss. Zwar im einzelnen

geschah von seiten des Senats wie von seiten der buergerschaftlichen

Opposition mancherlei. Dort wie hier waren die Majoritaeten noch

wohlgesinnt und boten ueber den Riss weg, der die Parteien trennte,

noch haeufig sich die Haende, um gemeinschaftlich die schlimmsten

Uebelstaende zu beseitigen. Aber da man die Quellen nicht verstopfte,

so half es wenig, dass die besseren Maenner mit Besorgnis auf das dumpfe

Tosen der anschwellenden Flut lauschten und an Deichen und Daemmen

arbeiteten. Indem auch sie sich mit Palliativen begnuegten und selbst

diese, namentlich eben die wichtigsten, wie die Verbesserung der Justiz

und die Aufteilung des Domaniallandes, nicht rechtzeitig und umfaenglich

genug anwandten, halfen sie mit dazu, den Nachkommen eine boese Zukunft

zu bereiten. Indem sie versaeumten, den Acker umzubrechen waehrend es

Zeit war, zeitigten Unkraut auch, die es nicht saeten. Den spaeteren

Geschlechtern, die die Stuerme der Revolution erlebten, erschien die

Zeit nach dem Hannibalischen Kriege als die goldene Roms und Cato als

das Muster des roemischen Staatsmanns. Es war vielmehr die Windstille

vor dem Sturm und die Epoche der politischen Mittelmaessigkeiten, eine

Zeit wie die des Walpoleschen Regiments in England; und kein Chatham

fand sich in Rom, der die stockenden Adern der Nation wieder in frische

Wallung gebracht haette. Wo man den Blick hinwendet, klaffen in dem

alten Bau Risse und Spalten; man sieht die Arbeiter geschaeftig, bald

sie zu verstreichen, bald sie zu erweitern; von Vorbereitungen aber zu

einem ernstlichen Um- oder Neubau gewahrt man nirgend eine Spur, und

es fragt sich nicht mehr, ob, sondern nur noch, wann das Gebaeude

einstuerzen wird. In keiner Epoche ist die roemische Verfassung formell

so stabil geblieben wie in der vom Sizilischen Kriege bis auf den

Dritten Makedonischen und noch ein Menschenalter darueber hinaus; aber

die Stabilitaet der Verfassung war hier wie ueberall nicht ein Zeichen

der Gesundheit des Staats, sondern der beginnenden Erkrankung und der

Vorbote der Revolution. 12. Kapitel Boden- und Geldwirtschaft Wie mit

dem sechsten Jahrhundert der Stadt zuerst eine einigermassen pragmatisch

zusammenhaengende Geschichte derselben moeglich wird, so treten auch

in dieser Zeit zuerst die oekonomischen Zustaende mit groesserer

Bestimmtheit und Anschaulichkeit hervor. Zugleich stellt die

Grosswirtschaft im Ackerbau wie im Geldwesen in ihrer spaeteren Weise

und Ausdehnung jetzt zuerst sich fest, ohne dass sich genau scheiden

liesse, was darin auf aelteres Herkommen, was auf Nachahmung der Boden-

und Geldwirtschaft der frueher zivilisierten Nationen, namentlich

der Phoeniker, was auf die steigende Kapitalmasse und die steigende

Intelligenz der Nation zurueckgeht. Zur richtigen Einsicht in die innere

Geschichte Roms wird es beitragen, diese wirtschaftlichen Verhaeltnisse

hier zusammenfassend zu schildern. Die Bodenwirtschaft ^1 war entweder

Guts- oder Weide- oder Kleinwirtschaft, wovon die erste in der von Cato

entworfenen Schilderung uns mit grosser Anschaulichkeit entgegentritt.

------------------------------------------------ ^1 Um uebrigens von dem

alten Italien ein richtiges Bild zu gewinnen, ist es notwendig, sich

zu erinnern, welche grossen Veraenderungen auch hier durch die neuere

Kultur entstanden sind. Von den Getreidearten ward im Altertum Roggen

nicht gebaut und des als Unkraut wohlbekannten Hafers sah man in der

Kaiserzeit mit Verwunderung die Deutschen sich zum Brei bedienen. Der

Reis ward in Italien zuerst am Ende des fuenfzehnten, der Mais daselbst

zuerst am Anfang des siebzehnten Jahrhunderts kultiviert. Die Kartoffeln

und Tomaten stammen aus Amerika; die Artischocken scheinen nichts

als eine durch Kultur entstandene Varietaet der den Roemern bekannten

Cardonen, aber doch in ihrer Eigentuemlichkeit neueren Ursprungs zu

sein. Die Mandel dagegen oder die "griechische Nuss", der Pfirsich oder

die "persische", auch die "weiche Nuss" (nux mollusca) sind zwar Italien

urspruenglich fremd, aber begegnen wenigstens schon hundertfuenfzig

Jahre vor Christus. Die Dattelpalme, in Italien aus Griechenland, wie

in Griechenland aus dem Orient eingefuehrt und ein lebendiger Zeuge

des uralten kommerziell-religioesen Verkehrs des Okzidents mit den

Orientalen, ward in Italien bereits dreihundert Jahre vor Christus

gezogen (Liv. 10, 47; Pallad. 5, 5, 2; 11, 12, 1), nicht der Fruechte

wegen (Plin. nat. 13, 4, 26), sondern eben wie heutzutage, als

Prachtgewaechs und um der Blaetter bei oeffentlichen Festlichkeiten

sich zu bedienen. Juenger ist die Kirsche oder die Frucht von Kerasus am

Schwarzen Meer, die erst in der ciceronischen Zeit in Italien gepflanzt

zu werden anfing, obwohl der wilde Kirschbaum daselbst einheimisch ist;

noch juenger vielleicht die Aprikose oder die "armenische Pflaume".

Der Zitronenbaum ward erst in der spaeteren Kaiserzeit in Italien

kultiviert; die Orange kam gar erst durch die Mauren im zwoelften oder

dreizehnten Jahrhundert dahin, ebenso erst im sechzehnten von Amerika

die Aloe (Agave americana). Die Baumwolle ist in Europa zuerst von

Arabern gebaut worden. Auch der Bueffel und der Seidenwurm sind nur dem

neuen, nicht dem alten Italien eigen. Wie man sieht, sind die mangelnden

grossenteils eben diejenigen Produkte, die uns recht "italienisch"

scheinen; und wenn das heutige Deutschland, verglichen mit demjenigen,

welches Caesar betrat, ein suedliches Land genannt werden kann, so ist

auch Italien in nicht minderem Grade seitdem "suedlicher" geworden.

Die roemischen Landgueter waren, als groesserer Grundbesitz betrachtet,

durchgaengig von beschraenktem Umfang. Das von Cato beschriebene hatte

ein Areal von 240 Morgen; ein sehr gewoehnliches Mass war die sogenannte

Centuria von 200 Morgen. Wo die muehsame Rebenzucht betrieben ward,

wurde die Wirtschaftseinheit noch kleiner gemacht; Cato setzt fuer

diesen Fall einen Flaecheninhalt von 100 Morgen voraus. Wer mehr Kapital

in die Landwirtschaft stecken wollte, vergroesserte nicht sein Gut,

sondern erwarb mehrere Gueter; wie denn wohl schon der Maximalsatz des

Okkupationsbesitzes von 500 Morgen als Inbegriff von zwei oder

drei Landguetern gedacht worden ist.

------------------------------------------------ Vererbpachtung ist der

italischen Privat- wie der roemischen Gemeindewirtschaft fremd; nur bei

den abhaengigen Gemeinden kam sie vor. Verpachtung auf kuerzere Zeit,

sowohl gegen eine feste Geldsumme als auch in der Art, dass der Paechter

alle Betriebskosten trug und dafuer einen Anteil, in der Regel wohl die

Haelfte der Fruechte, empfing ^2, war nicht unbekannt, aber Ausnahme und

Notbehelf; ein eigener Paechterstand hat sich deshalb in Italien nicht

gebildet ^3. Regelmaessig leitete also der Eigentuemer selber den

Betrieb seiner Gueter; indes wirtschaftete er nicht eigentlich

selbst, sondern erschien nur von Zeit zu Zeit auf dem Gute, um den

Wirtschaftsplan festzustellen, die Ausfuehrung zu beaufsichtigen und

seinen Leuten die Rechnung abzunehmen, wodurch es ihm moeglich ward,

teils eine Anzahl Gueter gleichzeitig zu nutzen, teils sich

nach Umstaenden den Staatsgeschaeften zu widmen.

--------------------------------------------- ^2 Nach Cato (agr. 137,

vgl. 16) wird bei der Teilpacht der Bruttoertrag des Gutes, nach Abzug

des fuer die Pflugstiere benoetigten Futters, zwischen Verpaechter und

Paechter (colonus partiarius) zu den zwischen ihnen ausgemachten Teilen

geteilt. Dass die Teile in der Regel gleich waren, laesst die Analogie

des franzoesischen bail a cheptel und der aehnlichen italienischen

Pachtung auf halb und halb sowie die Abwesenheit jeder Spur anderer

Quotenteilung vermuten. Denn unrichtig hat man den politor, der das

fuenfte Korn, oder, wenn vor dem Dreschen geteilt wird, den sechsten bis

neunten Aehrenkorb erhaelt (Cato agr. 136, vgl. 5), hierher gezogen;

er ist nicht Teilpaechter, sondern ein in der Erntezeit angenommener

Arbeiter, der seinen Tagelohn durch jenen Gesellschaftsvertrag erhaelt.

^3 Eigentliche Bedeutung hat die Pacht erst gewonnen, als die roemischen

Kapitalisten anfingen, ueberseeische Besitzungen in grossem Umfang zu

erwerben; wo man es denn auch zu schaetzen wusste, wenn eine

Zeitpacht durch mehrere Generationen fortging (Colum. 1, 7, 3).

------------------------------------------------------- Von Getreide

wurden namentlich Spelt und Weizen, auch Gerste und Hirse gebaut;

daneben Rueben, Rettiche, Knoblauch, Mohn und, besonders zum Viehfutter,

Lupinen, Bohnen, Erbsen, Wicken und andere Futterkraeuter. In der

Regel ward im Herbst, nur ausnahmsweise im Fruehjahr gesaet. Fuer die

Bewaesserung und Entwaesserung war man sehr taetig und zum Beispiel die

Drainage durch geblendete Graeben frueh im Gebrauch. Auch Wiesen zur

Heugewinnung fehlten nicht und schon zu Catos Zeit wurden sie

haeufig kuenstlich berieselt. Von gleicher, wo nicht von groesserer

wirtschaftlicher Bedeutung als Korn und Kraut waren der Oelbaum und

der Rebstock, von denen jener zwischen die Saaten, dieser fuer sich auf

eigenen Weinbergen gepflanzt ward ^4. Auch Feigen-, Apfel-, Birn- und

andere Fruchtbaeume wurden gezogen und ebenso, teils zum Holzschlag,

teils wegen des zur Streu und zum Viehfutter nuetzlichen Laubes,

Ulmen, Pappeln und andere Laubbaeume und Buesche. Dagegen hat bei den

Italikern, bei denen durchgaengig Vegetabilien, Fleischspeisen nur

ausnahmsweise und dann fast nur Schweine- und Lammfleisch auf den Tisch

kamen, die Viehzucht eine weit geringere Rolle gespielt als in der

heutigen Oekonomie. Obwohl man den oekonomischen Zusammenhang des

Ackerbaus und der Viehzucht und namentlich die Wichtigkeit der

Duengerproduktion nicht verkannte, so war doch die heutige Verbindung

von Acker- und Viehwirtschaft dem Altertum fremd. An Grossvieh ward nur

gehalten, was zur Bestellung des Ackers erforderlich war, und dasselbe

nicht auf eigenem Weideland, sondern im Sommer durchaus und meistens

auch im Winter im Stall gefuettert. Dagegen wurden auf die Stoppelweide

Schafe aufgetrieben, von denen Cato 100 Stueck auf 240 Morgen rechnet;

haeufig indes zog der Eigentuemer es vor, die Winterweide an einen

grossen Herdenbesitzer in Pacht zu geben oder auch seine Schafherde

einem Teilpaechter gegen Ablieferung einer bestimmten Anzahl von

Laemmern und eines gewissen Masses von Kaese und Milch zu ueberlassen.

Schweine - Cato rechnet auf das groessere Landgut zehn Staelle -,

Huehner, Tauben wurden auf dem Hofe gehalten und nach Beduerfnis

gemaestet, auch, wo Gelegenheit dazu war, eine kleine Hasenschonung und

ein Fischkasten eingerichtet - die bescheidenen Anfaenge der spaeter

so unermesslich sich ausdehnenden Wild- und Fischhegung und Zuechtung.

----------------------------------------------------- ^4 Dass zwischen

den Rebstoecken kein Getreide gebaut ward, sondern hoechstens leicht im

Schatten fortkommende Futterkraeuter, geht aus Cato (agr. 33, vgl. 137)

hervor; und darum rechnet auch Columella (3, 3) bei dem Weinberg keinen

anderen Nebengewinn als den Ertrag der verkauften Ableger. Dagegen die

Baumpflanzung (arbustum) wird wie jedes Getreidefeld besaet (Colum. 2,

9, 6). Nur wo der Wein an lebendigen Baeumen gezogen wird, baut man

auch zwischen diesen Getreide.

----------------------------------------------------- Die Feldarbeit

ward beschafft mit Ochsen, die zum Pfluegen, und Eseln, die besonders

zum Duengerschleppen und zum Treiben der Muehle verwandt wurden; auch

ward wohl noch, wie es scheint fuer den Herrn, ein Pferd gehalten. Man

zog diese Tiere nicht auf dem Gut, sondern kaufte sie; durchgaengig

waren wenigstens Ochsen und Pferde verschnitten. Auf das Gut von 100

Morgen rechnet Cato ein, auf das von 240 drei Joch Ochsen, ein juengerer

Landwirt Saserna auf 200 Morgen zwei Joch; Esel wurden nach Catos

Anschlag fuer das kleinere Grundstueck drei, fuer das groessere vier

erfordert. Die Menschenarbeit ward regelmaessig durch Sklaven beschafft.

An der Spitze der Gutssklavenschaft (familia rustica) stand der

Wirtschafter (vilicus, von villa), der einnimmt und ausgibt, kauft

und verkauft, die Instruktionen des Herrn entgegennimmt und in dessen

Abwesenheit anordnet und straft. Unter ihm stehen die Wirtschafterin

(vilica), die Haus, Kueche und Speisekammer, Huehnerhof und Taubenschlag

besorgt; eine Anzahl Pflueger (bubulci) und gemeiner Knechte, ein

Eseltreiber, ein Schweine- und, wo es eine Schafherde gab,

ein Schafhirt. Die Zahl schwankte natuerlich je nach der

Bewirtschaftungsweise. Auf ein Ackergut von 200 Morgen ohne

Baumpflanzungen werden zwei Pflueger und sechs Knechte, auf ein gleiches

mit Baumpflanzungen zwei Pflueger und neun Knechte, auf ein Gut von 240

Morgen mit Olivenpflanzungen und Schafherde drei Pflueger, fuenf Knechte

und drei Hirten gerechnet. Fuer den Weinberg brauchte man natuerlich

mehr Arbeitskraefte: auf ein Gut von 100 Morgen mit Rebpflanzungen

kommen ein Pflueger, elf Knechte und zwei Hirten. Der Wirtschafter stand

natuerlich freier als die uebrigen Knechte; die Magonischen Buecher

rieten, ihm Ehe, Kinderzeugung und eigene Kasse zu gestatten, und Cato,

ihn mit der Wirtschafterin zu verheiraten; er allein wird auch Aussicht

gehabt haben, im Fall des Wohlverhaltens von dem Herrn die Freiheit zu

erlangen. Im uebrigen bildeten alle einen gemeinschaftlichen Hausstand.

Die Knechte wurden eben wie das Grossvieh nicht auf dem Gut gezogen,

sondern in arbeitsfaehigem Alter auf dem Sklavenmarkt gekauft, auch

wohl, wenn sie durch Alter oder Krankheit arbeitsunfaehig geworden

waren, mit anderem Ausschuss wieder auf den Markt geschickt ^5. Das

Wirtschaftsgebaeude (villa rustica) war zugleich Stallung fuer das

Vieh, Speicher fuer die Fruechte und Wohnung des Wirtschafters wie der

Knechte; wogegen fuer den Herrn haeufig auf dem Gut ein abgesondertes

Landhaus (villa urbana) eingerichtet war. Ein jeder Sklave, auch der

Wirtschafter selbst, erhielt seine Beduerfnisse auf Rechnung des

Herrn in gewissen Fristen nach festen Saetzen geliefert, womit er dann

auszukommen hatte; so Kleider und Schuhzeug, die auf dem Markte gekauft

wurden und von denen die Empfaenger nur die Instandhaltung selber

beschafften; so monatlich eine Quantitaet Weizen, die jeder selbst zu

mahlen hatte, ferner Salz, Zukost - Oliven oder Salzfisch -, Wein und

Oel. Die Quantitaet richtete sich nach der Arbeit, weshalb zum Beispiel

der Wirtschafter, der leichtere Arbeit hat als die Knechte, knapperes

Mass als diese empfing. Alles Backen und Kochen besorgte die

Wirtschafterin und alle assen gemeinschaftlich dieselbe Kost. Es war

nicht Regel, die Sklaven zu fesseln; wer aber Strafe verwirkt hatte oder

einen Entweichungsversuch befuerchten liess, ward angeschlossen auf

die Arbeit geschickt und des Nachts in den Sklavenkerker gesperrt ^6.

Regelmaessig reichten diese Gutssklaven hin; im Notfall halfen, wie sich

von selbst versteht, die Nachbarn mit ihren Sklaven gegen Tagelohn einer

dem andern aus. Fremde Arbeiter wurden sonst fuer gewoehnlich nicht

verwandt, ausser in besonders ungesunden Gegenden, wo man es vorteilhaft

fand, den Sklavenstand zu beschraenken und dafuer gemietete Leute zu

verwenden, und zur Einbringung der Ernte, fuer welche die stehenden

Arbeitskraefte nirgend genuegten. Bei der Korn- und Heuernte nahm

man gedungene Schnitter hinzu, die oft an Lohnes Statt von ihrem

Eingebrachten die sechste bis neunte Garbe oder, wenn sie auch droschen,

das fuenfte Korn empfingen - so zum Beispiel gingen jaehrlich umbrische

Arbeiter in grosser Zahl in das Tal von Rieti, um hier die Ernte

einbringen zu helfen. Die Trauben- und Olivenernte ward in der Regel

einem Unternehmer in Akkord gegeben, welcher durch seine Mannschaften,

gedungene Freie oder auch fremde oder eigene Sklaven, unter Aufsicht

einiger vom Gutsbesitzer dazu angestellter Leute das Lesen und Pressen

besorgte und den Ertrag an den Herrn ablieferte ^7; sehr haeufig

verkaufte auch der Gutsbesitzer die Ernte auf dem Stock oder Zweig

Römische Geschichte — Buch 3 · 第 38 / 51 段