Mitkommandieren der Buergerschaft war in hohem Grade bedenklich, aber
weit bedenklicher noch ihr Eingreifen in das Finanzwesen der Gemeinde;
nicht bloss, weil die Macht des Senats in der Wurzel getroffen wurde
durch jeden Angriff auf das aelteste und wichtigste Recht der Regierung:
die ausschliessliche Verwaltung des Gemeindevermoegens, sondern weil
die Unterstellung der wichtigsten hierher gehoerigen Angelegenheit,
der Aufteilung der Gemeindedomaenen, unter die Urversammlungen der
Buergerschaft mit Notwendigkeit der Republik ihr Grab grub. Die
Urversammlung aus dem Gemeingut unbeschraenkt in den eigenen Beutel
hineindekretieren zu lassen, ist reicht bloss verkehrt, sondern der
Anfang vom Ende; es demoralisiert die bestgesinnte Buergerschaft und
gibt dem Antragsteller eine mit keinem freien Gemeinwesen vertraegliche
Macht. Wie heilsam auch die Aufteilung des Gemeinlandes und wie
zwiefachen Tadels darum der Senat wert war, indem er es unterliess,
durch freiwillige Aufteilung des okkupierten Landes dies gefaehrlichste
aller Agitationsmittel abzuschneiden, so hat doch Gaius Flaminius, indem
er mit dem Antrag auf Aufteilung der picenischen Domaenen im Jahre
522 (232) an die Buergerschaft ging, durch das Mittel ohne Zweifel dem
Gemeinwesen mehr geschadet, als durch den Zweck ihm genuetzt. Wohl hatte
zweihundertundfuenfzig Jahre zuvor Spurius Cassius dasselbe beantragt;
aber die beiden Massregeln, wie genau sie auch dem Buchstaben nach
zusammenstimmten, waren dennoch insofern voellig verschieden, als
Cassius eine Gemeindesache an die lebendige und noch sich selber
regierende Gemeinde, Flaminius eine Staatsfrage an die Urversammlung
eines grossen Staates brachte. Mit vollem Recht betrachtete nicht etwa
bloss die Regierungs-, sondern auch die Reformpartei das militaerische,
administrative und finanzielle Regiment als legitime Domaene des Senats
und huetete sie sich wohl, von der formellen Macht der innerlich in
unabwendbarer Aufloesung begriffenen Urversammlungen vollen Gebrauch zu
machen, geschweige denn sie zu steigern. Wenn nie, selbst nicht in der
beschraenktesten Monarchie, dem Monarchen eine so voellig nichtige Rolle
zugefallen ist, wie sie dem souveraenen roemischen Volke zugeteilt ward,
so war dies zwar in mehr als einer Hinsicht zu bedauern, aber bei
dem dermaligen Stande der Komitialmaschine auch nach der Ansicht
der Reformfreunde eine Notwendigkeit. Darum haben Cato und seine
Gesinnungsgenossen nie eine Frage an die Buergerschaft gebracht, welche
in das eigentliche Regiment eingegriffen haette, niemals die von ihnen
gewuenschten politischen oder finanziellen Massregeln, wie zum Beispiel
die Kriegserklaerung gegen Karthago und die Ackerauslegungen, mittelbar
oder unmittelbar durch Buergerschaftsbeschluss dem Senat abgezwungen.
Die Regierung des Senats mochte schlecht sein; die Urversammlungen
konnten nicht regieren. Nicht als haette in ihnen eine boeswillige
Majoritaet vorgeherrscht; im Gegenteil fand das Wort eines angesehenen
Mannes, fand der laute Ruf der Ehre und der lautere der Not in der Regel
in den Komitien noch Gehoer und wendete die aeussersten Schaedigungen
und Schaendlichkeiten ab - die Buergerschaft, vor der Marcellus sich
verantwortete, liess den Anklaeger schimpflich durchfallen und waehlte
den Angeklagten zum Konsul fuer das folgende Jahr; auch von der
Notwendigkeit des Krieges gegen Philippos liess die Versammlung sich
ueberzeugen, endigte den Krieg gegen Perseus durch die Wahl des Paullus
und bewilligte diesem den wohlverdienten Triumph. Aber zu solchen
Wahlen und solchen Beschluessen bedurfte es doch schon eines besonderen
Aufschwungs; durchgaengig folgte die Masse willenlos dem naechsten
Impulse, und Unverstand und Zufall entschieden. Im Staate wie in
jedem Organismus ist das Organ, welches nicht mehr wirkt, schon auch
schaedlich; auch die Nichtigkeit der souveraenen Volksversammlung
schloss keine geringe Gefahr ein. Jede Minoritaet im Senat konnte der
Majoritaet gegenueber verfassungsmaessig an die Komitien appellieren.
Jedem einzelnen Manne, der die leichte Kunst besass, unmuendigen Ohren
zu predigen oder auch nur Geld wegzuwerfen, war ein Weg eroeffnet, um
sich eine Stellung zu verschaffen oder einen Beschluss zu erwirken,
denen gegenueber Beamte und Regierung formell gehalten waren zu
gehorchen. Daher denn jene Buergergenerale, gewohnt, im Weinhaus
Schlachtplaene auf den Tisch zu zeichnen und kraft ihres angeborenen
strategischen Genies mitleidig auf den Gamaschendienst herabzusehen;
daher jene Stabsoffiziere, die ihr Kommando dem hauptstaedtischen
Aemterbettel verdankten und, wenn es einmal Ernst galt, vor allen Dingen
in Masse verabschiedet werden mussten - und daher die Schlachten am
Trasimenischen See und bei Cannae und die schimpfliche Kriegfuehrung
gegen Perseus. Auf Schritt und Tritt ward die Regierung durch jene
unberechenbaren Buergerschaftsbeschluesse gekreuzt und beirrt, und
begreiflicherweise eben da am meisten, wo sie am meisten in ihrem guten
Recht war. Aber die Schwaechung der Regierung und der Gemeinde
selbst waren noch die geringere unter den aus dieser Demagogie sich
entwickelnden Gefahren. Unmittelbarer noch draengte unter der Aegide der
verfassungsmaessigen Rechte der Buergerschaft die faktioese Gewalt der
einzelnen Ehrgeizigen sich empor. Was formell als Wille der hoechsten
Autoritaet im Staate auftrat, war der Sache nach sehr oft nichts als
das persoenliche Belieben des Antragstellers; und was sollte werden aus
einem Gemeinwesen, in welchem Krieg und Frieden, Ernennung und Absetzung
des Feldherrn und der Offiziere, die gemeine Kasse und das gemeine Gut
von den Launen der Menge und ihrer zufaelligen Fuehrer abhingen? Das
Gewitter war noch nicht ausgebrochen; aber dicht und dichter ballten die
Wolken sich zusammen und einzelne Donnerschlaege rollten bereits durch
die schwuele Luft. Dabei trafen in zwiefach bedenklicher Weise die
scheinbar entgegengesetztesten Richtungen in ihren aeussersten Spitzen
sowohl hinsichtlich der Zwecke wie hinsichtlich der Mittel zusammen.
In der Poebelklientel und dem Poebelkultus machten Familienpolitik und
Demagogie sich eine gleichartige und gleich gefaehrliche Konkurrenz.
Gaius Flaminius galt den Staatsmaennern der folgenden Generation als der
Eroeffner derjenigen Bahn, aus welcher die Gracchischen Reformen und -
setzen wir hinzu - weiterhin die demokratisch-monarchische Revolution
hervorging. Aber auch Publius Scipio, obwohl tonangebend in der Hoffart,
der Titeljagd, der Klientelmacherei der Nobilitaet, stuetzte sich in
seiner persoenlichen und fast dynastischen Politik gegen den Senat auf
die Menge, die er nicht bloss durch den Schimmer seiner Individualitaet
bezauberte, sondern auch durch seine Kornsendungen bestach, auf die
Legionen, deren Gunst er durch rechte und unrechte Mittel sich erwarb,
und vor allen Dingen auf die ihm persoenlich anhaengende hohe und
niedere Klientel - nur die traeumerische Unklarheit, auf welcher der
Reiz wie die Schwaeche dieses merkwuerdigen Mannes grossenteils beruht,
liessen ihn aus dem Glauben: nichts zu sein noch sein zu wollen als
der erste Buerger von Rom, nicht oder doch nicht voellig erwachen. Die
Moeglichkeit einer Reform zu behaupten, wuerde ebenso verwegen sein,
wie sie zu leugnen; dass eine durchgreifende Verbesserung des Staats an
Haupt und Gliedern dringendes Beduerfnis war und dass von keiner Seite
dazu ein ernstlicher Versuch gemacht ward, ist gewiss. Zwar im einzelnen
geschah von seiten des Senats wie von seiten der buergerschaftlichen
Opposition mancherlei. Dort wie hier waren die Majoritaeten noch
wohlgesinnt und boten ueber den Riss weg, der die Parteien trennte,
noch haeufig sich die Haende, um gemeinschaftlich die schlimmsten
Uebelstaende zu beseitigen. Aber da man die Quellen nicht verstopfte,
so half es wenig, dass die besseren Maenner mit Besorgnis auf das dumpfe
Tosen der anschwellenden Flut lauschten und an Deichen und Daemmen
arbeiteten. Indem auch sie sich mit Palliativen begnuegten und selbst
diese, namentlich eben die wichtigsten, wie die Verbesserung der Justiz
und die Aufteilung des Domaniallandes, nicht rechtzeitig und umfaenglich
genug anwandten, halfen sie mit dazu, den Nachkommen eine boese Zukunft
zu bereiten. Indem sie versaeumten, den Acker umzubrechen waehrend es
Zeit war, zeitigten Unkraut auch, die es nicht saeten. Den spaeteren
Geschlechtern, die die Stuerme der Revolution erlebten, erschien die
Zeit nach dem Hannibalischen Kriege als die goldene Roms und Cato als
das Muster des roemischen Staatsmanns. Es war vielmehr die Windstille
vor dem Sturm und die Epoche der politischen Mittelmaessigkeiten, eine
Zeit wie die des Walpoleschen Regiments in England; und kein Chatham
fand sich in Rom, der die stockenden Adern der Nation wieder in frische
Wallung gebracht haette. Wo man den Blick hinwendet, klaffen in dem
alten Bau Risse und Spalten; man sieht die Arbeiter geschaeftig, bald
sie zu verstreichen, bald sie zu erweitern; von Vorbereitungen aber zu
einem ernstlichen Um- oder Neubau gewahrt man nirgend eine Spur, und
es fragt sich nicht mehr, ob, sondern nur noch, wann das Gebaeude
einstuerzen wird. In keiner Epoche ist die roemische Verfassung formell
so stabil geblieben wie in der vom Sizilischen Kriege bis auf den
Dritten Makedonischen und noch ein Menschenalter darueber hinaus; aber
die Stabilitaet der Verfassung war hier wie ueberall nicht ein Zeichen
der Gesundheit des Staats, sondern der beginnenden Erkrankung und der
Vorbote der Revolution. 12. Kapitel Boden- und Geldwirtschaft Wie mit
dem sechsten Jahrhundert der Stadt zuerst eine einigermassen pragmatisch
zusammenhaengende Geschichte derselben moeglich wird, so treten auch
in dieser Zeit zuerst die oekonomischen Zustaende mit groesserer
Bestimmtheit und Anschaulichkeit hervor. Zugleich stellt die
Grosswirtschaft im Ackerbau wie im Geldwesen in ihrer spaeteren Weise
und Ausdehnung jetzt zuerst sich fest, ohne dass sich genau scheiden
liesse, was darin auf aelteres Herkommen, was auf Nachahmung der Boden-
und Geldwirtschaft der frueher zivilisierten Nationen, namentlich
der Phoeniker, was auf die steigende Kapitalmasse und die steigende
Intelligenz der Nation zurueckgeht. Zur richtigen Einsicht in die innere
Geschichte Roms wird es beitragen, diese wirtschaftlichen Verhaeltnisse
hier zusammenfassend zu schildern. Die Bodenwirtschaft ^1 war entweder
Guts- oder Weide- oder Kleinwirtschaft, wovon die erste in der von Cato
entworfenen Schilderung uns mit grosser Anschaulichkeit entgegentritt.
------------------------------------------------ ^1 Um uebrigens von dem
alten Italien ein richtiges Bild zu gewinnen, ist es notwendig, sich
zu erinnern, welche grossen Veraenderungen auch hier durch die neuere
Kultur entstanden sind. Von den Getreidearten ward im Altertum Roggen
nicht gebaut und des als Unkraut wohlbekannten Hafers sah man in der
Kaiserzeit mit Verwunderung die Deutschen sich zum Brei bedienen. Der
Reis ward in Italien zuerst am Ende des fuenfzehnten, der Mais daselbst
zuerst am Anfang des siebzehnten Jahrhunderts kultiviert. Die Kartoffeln
und Tomaten stammen aus Amerika; die Artischocken scheinen nichts
als eine durch Kultur entstandene Varietaet der den Roemern bekannten
Cardonen, aber doch in ihrer Eigentuemlichkeit neueren Ursprungs zu
sein. Die Mandel dagegen oder die "griechische Nuss", der Pfirsich oder
die "persische", auch die "weiche Nuss" (nux mollusca) sind zwar Italien
urspruenglich fremd, aber begegnen wenigstens schon hundertfuenfzig
Jahre vor Christus. Die Dattelpalme, in Italien aus Griechenland, wie
in Griechenland aus dem Orient eingefuehrt und ein lebendiger Zeuge
des uralten kommerziell-religioesen Verkehrs des Okzidents mit den
Orientalen, ward in Italien bereits dreihundert Jahre vor Christus
gezogen (Liv. 10, 47; Pallad. 5, 5, 2; 11, 12, 1), nicht der Fruechte
wegen (Plin. nat. 13, 4, 26), sondern eben wie heutzutage, als
Prachtgewaechs und um der Blaetter bei oeffentlichen Festlichkeiten
sich zu bedienen. Juenger ist die Kirsche oder die Frucht von Kerasus am
Schwarzen Meer, die erst in der ciceronischen Zeit in Italien gepflanzt
zu werden anfing, obwohl der wilde Kirschbaum daselbst einheimisch ist;
noch juenger vielleicht die Aprikose oder die "armenische Pflaume".
Der Zitronenbaum ward erst in der spaeteren Kaiserzeit in Italien
kultiviert; die Orange kam gar erst durch die Mauren im zwoelften oder
dreizehnten Jahrhundert dahin, ebenso erst im sechzehnten von Amerika
die Aloe (Agave americana). Die Baumwolle ist in Europa zuerst von
Arabern gebaut worden. Auch der Bueffel und der Seidenwurm sind nur dem
neuen, nicht dem alten Italien eigen. Wie man sieht, sind die mangelnden
grossenteils eben diejenigen Produkte, die uns recht "italienisch"
scheinen; und wenn das heutige Deutschland, verglichen mit demjenigen,
welches Caesar betrat, ein suedliches Land genannt werden kann, so ist
auch Italien in nicht minderem Grade seitdem "suedlicher" geworden.
Die roemischen Landgueter waren, als groesserer Grundbesitz betrachtet,
durchgaengig von beschraenktem Umfang. Das von Cato beschriebene hatte
ein Areal von 240 Morgen; ein sehr gewoehnliches Mass war die sogenannte
Centuria von 200 Morgen. Wo die muehsame Rebenzucht betrieben ward,
wurde die Wirtschaftseinheit noch kleiner gemacht; Cato setzt fuer
diesen Fall einen Flaecheninhalt von 100 Morgen voraus. Wer mehr Kapital
in die Landwirtschaft stecken wollte, vergroesserte nicht sein Gut,
sondern erwarb mehrere Gueter; wie denn wohl schon der Maximalsatz des
Okkupationsbesitzes von 500 Morgen als Inbegriff von zwei oder
drei Landguetern gedacht worden ist.
------------------------------------------------ Vererbpachtung ist der
italischen Privat- wie der roemischen Gemeindewirtschaft fremd; nur bei
den abhaengigen Gemeinden kam sie vor. Verpachtung auf kuerzere Zeit,
sowohl gegen eine feste Geldsumme als auch in der Art, dass der Paechter
alle Betriebskosten trug und dafuer einen Anteil, in der Regel wohl die
Haelfte der Fruechte, empfing ^2, war nicht unbekannt, aber Ausnahme und
Notbehelf; ein eigener Paechterstand hat sich deshalb in Italien nicht
gebildet ^3. Regelmaessig leitete also der Eigentuemer selber den
Betrieb seiner Gueter; indes wirtschaftete er nicht eigentlich
selbst, sondern erschien nur von Zeit zu Zeit auf dem Gute, um den
Wirtschaftsplan festzustellen, die Ausfuehrung zu beaufsichtigen und
seinen Leuten die Rechnung abzunehmen, wodurch es ihm moeglich ward,
teils eine Anzahl Gueter gleichzeitig zu nutzen, teils sich
nach Umstaenden den Staatsgeschaeften zu widmen.
--------------------------------------------- ^2 Nach Cato (agr. 137,
vgl. 16) wird bei der Teilpacht der Bruttoertrag des Gutes, nach Abzug
des fuer die Pflugstiere benoetigten Futters, zwischen Verpaechter und
Paechter (colonus partiarius) zu den zwischen ihnen ausgemachten Teilen
geteilt. Dass die Teile in der Regel gleich waren, laesst die Analogie
des franzoesischen bail a cheptel und der aehnlichen italienischen
Pachtung auf halb und halb sowie die Abwesenheit jeder Spur anderer
Quotenteilung vermuten. Denn unrichtig hat man den politor, der das
fuenfte Korn, oder, wenn vor dem Dreschen geteilt wird, den sechsten bis
neunten Aehrenkorb erhaelt (Cato agr. 136, vgl. 5), hierher gezogen;
er ist nicht Teilpaechter, sondern ein in der Erntezeit angenommener
Arbeiter, der seinen Tagelohn durch jenen Gesellschaftsvertrag erhaelt.
^3 Eigentliche Bedeutung hat die Pacht erst gewonnen, als die roemischen
Kapitalisten anfingen, ueberseeische Besitzungen in grossem Umfang zu
erwerben; wo man es denn auch zu schaetzen wusste, wenn eine
Zeitpacht durch mehrere Generationen fortging (Colum. 1, 7, 3).
------------------------------------------------------- Von Getreide
wurden namentlich Spelt und Weizen, auch Gerste und Hirse gebaut;
daneben Rueben, Rettiche, Knoblauch, Mohn und, besonders zum Viehfutter,
Lupinen, Bohnen, Erbsen, Wicken und andere Futterkraeuter. In der
Regel ward im Herbst, nur ausnahmsweise im Fruehjahr gesaet. Fuer die
Bewaesserung und Entwaesserung war man sehr taetig und zum Beispiel die
Drainage durch geblendete Graeben frueh im Gebrauch. Auch Wiesen zur
Heugewinnung fehlten nicht und schon zu Catos Zeit wurden sie
haeufig kuenstlich berieselt. Von gleicher, wo nicht von groesserer
wirtschaftlicher Bedeutung als Korn und Kraut waren der Oelbaum und
der Rebstock, von denen jener zwischen die Saaten, dieser fuer sich auf
eigenen Weinbergen gepflanzt ward ^4. Auch Feigen-, Apfel-, Birn- und
andere Fruchtbaeume wurden gezogen und ebenso, teils zum Holzschlag,
teils wegen des zur Streu und zum Viehfutter nuetzlichen Laubes,
Ulmen, Pappeln und andere Laubbaeume und Buesche. Dagegen hat bei den
Italikern, bei denen durchgaengig Vegetabilien, Fleischspeisen nur
ausnahmsweise und dann fast nur Schweine- und Lammfleisch auf den Tisch
kamen, die Viehzucht eine weit geringere Rolle gespielt als in der
heutigen Oekonomie. Obwohl man den oekonomischen Zusammenhang des
Ackerbaus und der Viehzucht und namentlich die Wichtigkeit der
Duengerproduktion nicht verkannte, so war doch die heutige Verbindung
von Acker- und Viehwirtschaft dem Altertum fremd. An Grossvieh ward nur
gehalten, was zur Bestellung des Ackers erforderlich war, und dasselbe
nicht auf eigenem Weideland, sondern im Sommer durchaus und meistens
auch im Winter im Stall gefuettert. Dagegen wurden auf die Stoppelweide
Schafe aufgetrieben, von denen Cato 100 Stueck auf 240 Morgen rechnet;
haeufig indes zog der Eigentuemer es vor, die Winterweide an einen
grossen Herdenbesitzer in Pacht zu geben oder auch seine Schafherde
einem Teilpaechter gegen Ablieferung einer bestimmten Anzahl von
Laemmern und eines gewissen Masses von Kaese und Milch zu ueberlassen.
Schweine - Cato rechnet auf das groessere Landgut zehn Staelle -,
Huehner, Tauben wurden auf dem Hofe gehalten und nach Beduerfnis
gemaestet, auch, wo Gelegenheit dazu war, eine kleine Hasenschonung und
ein Fischkasten eingerichtet - die bescheidenen Anfaenge der spaeter
so unermesslich sich ausdehnenden Wild- und Fischhegung und Zuechtung.
----------------------------------------------------- ^4 Dass zwischen
den Rebstoecken kein Getreide gebaut ward, sondern hoechstens leicht im
Schatten fortkommende Futterkraeuter, geht aus Cato (agr. 33, vgl. 137)
hervor; und darum rechnet auch Columella (3, 3) bei dem Weinberg keinen
anderen Nebengewinn als den Ertrag der verkauften Ableger. Dagegen die
Baumpflanzung (arbustum) wird wie jedes Getreidefeld besaet (Colum. 2,
9, 6). Nur wo der Wein an lebendigen Baeumen gezogen wird, baut man
auch zwischen diesen Getreide.
----------------------------------------------------- Die Feldarbeit
ward beschafft mit Ochsen, die zum Pfluegen, und Eseln, die besonders
zum Duengerschleppen und zum Treiben der Muehle verwandt wurden; auch
ward wohl noch, wie es scheint fuer den Herrn, ein Pferd gehalten. Man
zog diese Tiere nicht auf dem Gut, sondern kaufte sie; durchgaengig
waren wenigstens Ochsen und Pferde verschnitten. Auf das Gut von 100
Morgen rechnet Cato ein, auf das von 240 drei Joch Ochsen, ein juengerer
Landwirt Saserna auf 200 Morgen zwei Joch; Esel wurden nach Catos
Anschlag fuer das kleinere Grundstueck drei, fuer das groessere vier
erfordert. Die Menschenarbeit ward regelmaessig durch Sklaven beschafft.
An der Spitze der Gutssklavenschaft (familia rustica) stand der
Wirtschafter (vilicus, von villa), der einnimmt und ausgibt, kauft
und verkauft, die Instruktionen des Herrn entgegennimmt und in dessen
Abwesenheit anordnet und straft. Unter ihm stehen die Wirtschafterin
(vilica), die Haus, Kueche und Speisekammer, Huehnerhof und Taubenschlag
besorgt; eine Anzahl Pflueger (bubulci) und gemeiner Knechte, ein
Eseltreiber, ein Schweine- und, wo es eine Schafherde gab,
ein Schafhirt. Die Zahl schwankte natuerlich je nach der
Bewirtschaftungsweise. Auf ein Ackergut von 200 Morgen ohne
Baumpflanzungen werden zwei Pflueger und sechs Knechte, auf ein gleiches
mit Baumpflanzungen zwei Pflueger und neun Knechte, auf ein Gut von 240
Morgen mit Olivenpflanzungen und Schafherde drei Pflueger, fuenf Knechte
und drei Hirten gerechnet. Fuer den Weinberg brauchte man natuerlich
mehr Arbeitskraefte: auf ein Gut von 100 Morgen mit Rebpflanzungen
kommen ein Pflueger, elf Knechte und zwei Hirten. Der Wirtschafter stand
natuerlich freier als die uebrigen Knechte; die Magonischen Buecher
rieten, ihm Ehe, Kinderzeugung und eigene Kasse zu gestatten, und Cato,
ihn mit der Wirtschafterin zu verheiraten; er allein wird auch Aussicht
gehabt haben, im Fall des Wohlverhaltens von dem Herrn die Freiheit zu
erlangen. Im uebrigen bildeten alle einen gemeinschaftlichen Hausstand.
Die Knechte wurden eben wie das Grossvieh nicht auf dem Gut gezogen,
sondern in arbeitsfaehigem Alter auf dem Sklavenmarkt gekauft, auch
wohl, wenn sie durch Alter oder Krankheit arbeitsunfaehig geworden
waren, mit anderem Ausschuss wieder auf den Markt geschickt ^5. Das
Wirtschaftsgebaeude (villa rustica) war zugleich Stallung fuer das
Vieh, Speicher fuer die Fruechte und Wohnung des Wirtschafters wie der
Knechte; wogegen fuer den Herrn haeufig auf dem Gut ein abgesondertes
Landhaus (villa urbana) eingerichtet war. Ein jeder Sklave, auch der
Wirtschafter selbst, erhielt seine Beduerfnisse auf Rechnung des
Herrn in gewissen Fristen nach festen Saetzen geliefert, womit er dann
auszukommen hatte; so Kleider und Schuhzeug, die auf dem Markte gekauft
wurden und von denen die Empfaenger nur die Instandhaltung selber
beschafften; so monatlich eine Quantitaet Weizen, die jeder selbst zu
mahlen hatte, ferner Salz, Zukost - Oliven oder Salzfisch -, Wein und
Oel. Die Quantitaet richtete sich nach der Arbeit, weshalb zum Beispiel
der Wirtschafter, der leichtere Arbeit hat als die Knechte, knapperes
Mass als diese empfing. Alles Backen und Kochen besorgte die
Wirtschafterin und alle assen gemeinschaftlich dieselbe Kost. Es war
nicht Regel, die Sklaven zu fesseln; wer aber Strafe verwirkt hatte oder
einen Entweichungsversuch befuerchten liess, ward angeschlossen auf
die Arbeit geschickt und des Nachts in den Sklavenkerker gesperrt ^6.
Regelmaessig reichten diese Gutssklaven hin; im Notfall halfen, wie sich
von selbst versteht, die Nachbarn mit ihren Sklaven gegen Tagelohn einer
dem andern aus. Fremde Arbeiter wurden sonst fuer gewoehnlich nicht
verwandt, ausser in besonders ungesunden Gegenden, wo man es vorteilhaft
fand, den Sklavenstand zu beschraenken und dafuer gemietete Leute zu
verwenden, und zur Einbringung der Ernte, fuer welche die stehenden
Arbeitskraefte nirgend genuegten. Bei der Korn- und Heuernte nahm
man gedungene Schnitter hinzu, die oft an Lohnes Statt von ihrem
Eingebrachten die sechste bis neunte Garbe oder, wenn sie auch droschen,
das fuenfte Korn empfingen - so zum Beispiel gingen jaehrlich umbrische
Arbeiter in grosser Zahl in das Tal von Rieti, um hier die Ernte
einbringen zu helfen. Die Trauben- und Olivenernte ward in der Regel
einem Unternehmer in Akkord gegeben, welcher durch seine Mannschaften,
gedungene Freie oder auch fremde oder eigene Sklaven, unter Aufsicht
einiger vom Gutsbesitzer dazu angestellter Leute das Lesen und Pressen
besorgte und den Ertrag an den Herrn ablieferte ^7; sehr haeufig
verkaufte auch der Gutsbesitzer die Ernte auf dem Stock oder Zweig