aber ohne Ahnung einer jenseits der polizeilichen Ordnung und der
kaufmaennischen Redlichkeit liegenden Pflicht, ein Feind aller Bueberei
und Gemeinheit wie aller Eleganz und Genialitaet und vor allen Dingen
der Feind seiner Feinde, hat er nie einen Versuch gemacht, die Quellen
des Uebels zu verstopfen, und sein Leben lang gegen nichts gefochten
als gegen Symptome und namentlich gegen Personen. Die regierenden Herren
sahen zwar auf den ahnenlosen Beller vornehm herab und glaubten nicht
mit Unrecht, ihn weit zu uebersehen; aber die elegante Korruption in und
ausser dem Senat zitterte doch im geheimen vor dem alten Sittenmeisterer
von stolzer republikanischer Haltung, vor dem narbenbedeckten Veteranen
aus dem Hannibalischen Krieg, vor dem hoechst einflussreichen Senator
und dem Abgott der roemischen Bauernschaft. Einem nach dem andern
seiner vornehmen Kollegen hielt er oeffentlich sein Suendenregister
vor, allerdings ohne es mit den Beweisen sonderlich genau zu nehmen, und
allerdings auch mit besonderem Genuss denjenigen, die ihn persoenlich
gekreuzt oder gereizt hatten. Ebenso ungescheut verwies und beschalt er
oeffentlich auch der Buergerschaft jede neue Unrechtfertigkeit und jeden
neuen Unfug. Seine bitterboesen Angriffe erweckten ihm zahllose
Feinde und mit den maechtigsten Adelskoterien der Zeit, namentlich
den Scipionen und den Flamininen, lebte er in ausgesprochener
unversoehnlicher Fehde; vierundvierzigmal ist er oeffentlich angeklagt
worden. Aber die Bauernschaft - und es ist dies bezeichnend dafuer, wie
maechtig noch in dieser Zeit in dem roemischen Mittelstand derjenige
Geist war, der den Tag von Cannae hatte uebertragen machen - liess den
ruecksichtslosen Verfechter der Reform in ihren Abstimmungen
niemals fallen; ja als im Jahre 570 (184) Cato mit seinem adligen
Gesinnungsgenossen Lucius Flaccus sich um die Zensur bewarb und
im voraus ankuendigte, dass sie in diesem Amte eine durchgreifende
Reinigung der Buergerschaft an Haupt und Gliedern vorzunehmen
beabsichtigten, wurden die beiden gefuerchteten Maenner von der
Buergerschaft gewaehlt ungeachtet aller Anstrengungen des Adels, und
derselbe musste es hinnehmen, dass in der Tat das grosse Fegefest
stattfand und dabei unter anderen der Bruder des Afrikaners von der
Ritter-, der Bruder des Befreiers der Griechen von der Senatorenliste
gestrichen wurden. Dieser Krieg gegen die Personen und die vielfachen
Versuche, mit Justiz und Polizei den Geist der Zeit zu bannen, wie
achtungswert auch die Gesinnung war, aus der sie hervorgingen,
konnten doch hoechstens den Strom der Korruption auf eine kurze Weile
zurueckstauen; und wenn es bemerkenswert ist, dass Cato dem zum Trotz
oder vielmehr dadurch seine politische Rolle zu spielen vermocht hat, so
ist es ebenso bezeichnend, dass es so wenig ihm gelang, die Koryphaeen
der Gegenpartei wie diesen ihn zu beseitigen, und die von ihm und
seinem Gesinnungsgenossen vor der Buergerschaft angestellten
Rechenschaftsprozesse wenigstens in den politisch wichtigen Faellen
durchgaengig ganz ebenso erfolglos geblieben sind wie die gegen Cato
gerichteten Anklagen. Nicht viel mehr als diese Anklagen haben die
Polizeigesetze gewirkt, welche namentlich zur Beschraenkung des Luxus
und zur Herbeifuehrung eines sparsamen und ordentlichen Haushaltes in
dieser Epoche in ungemeiner Anzahl erlassen wurden und die zum Teil in
der Darstellung der Volkswirtschaft noch zu beruehren sein werden. Bei
weitem praktischer und nuetzlicher waren die Versuche, dem einreissenden
Verfall mittelbar zu steuern, unter denen die Ausweisungen von
neuen Bauernhufen aus dem Domanialland ohne Zweifel den ersten Platz
einnehmen. Dieselben haben in der Zeit zwischen dem ersten und zweiten
Kriege mit Karthago und wieder vom Ende des letzteren bis gegen den
Schluss dieses Zeitabschnitts in grosser Anzahl und in bedeutendem
Umfange stattgefunden; die wichtigsten darunter sind die Aufteilung der
picenischen Possessionen durch Gaius Flaminius im Jahre 522 (232),die
Anlage von acht neuen Seekolonien im Jahre 560 (194) und vor allem die
umfassende Kolonisation der Landschaft zwischen dem Apennin und dem
Po durch die Anlage der latinischen Pflanzstaedte Placentia, Cremona,
Bononia und Aquileia und der Buergerkolonien Potentia, Pisaurum, Mutina,
Parma und Luna in den Jahren 536 (218) und 565-577 (189-177). Bei weitem
die meisten dieser segensreichen Gruendungen duerfen der Reformpartei
zugeschrieben werden. Hinweisend einerseits auf die Verwuestung Italiens
durch den Hannibalischen Krieg und das erschreckende Hinschwindender
Bauernstellen und ueberhaupt der freien italischen Bevoelkerung,
anderseits auf die weit ausgedehnten, neben und gleich Eigentum
besessenen Possessionen der Vornehmen im Cisalpinischen Gallien, in
Samnium, in der apulischen und brettischen Landschaft haben Cato
und seine Gesinnungsgenossen sie gefordert; und obwohl die roemische
Regierung diesen Forderungen wahrscheinlich nicht in dem Massstab
nachkam, wie sie es gekonnt und gesollt haette, so blieb sie doch nicht
taub gegen die warnende Stimme des verstaendigen Mannes. Verwandter
Art ist der Vorschlag, den Cato im Senat stellte, dem Verfall der
Buergerreiterei durch Errichtung von vierhundert neuen Reiterstellen
Einhalt zu tun. An den Mitteln dazu kann es der Staatskasse nicht
gefehlt haben; doch scheint der Vorschlag an dem exklusiven Geiste der
Nobilitaet und ihrem Bestreben, diejenigen, die nur Reiter und nicht
Ritter waren, aus der Buergerreiterei zu verdraengen, gescheitert zu
sein. Dagegen erzwangen die schweren Kriegslaeufte, welche ja sogar die
roemische Regierung zu dem gluecklicherweise verunglueckenden Versuch
bestimmten, ihre Heere nach orientalischer Art vom Sklavenmarkt zu
rekrutieren, die Milderung der fuer den Dienst im Buergerheer bisher
geforderten Qualifikationen: des Minimalzensus von 11000 Assen (300
Taler) und der Freigeborenheit. Abgesehen davon, dass man die zwischen
4000 (115 Taler) und 1500 Assen (43 Taler) geschaetzten Freigeborenen
und saemtliche Freigelassene zum Flottendienst anzog, wurde der
Minimalzensus fuer den Legionaer auf 4000 Asse (115 Taler) ermaessigt
und wurden im Notfall auch sowohl die Flottendienstpflichtigen als
sogar die zwischen 1500 (43 Taler) und 375 Asse (11 Taler) geschaetzten
Freigeborenen in das Buergerfussvolk miteingestellt. Diese vermutlich
dem Ende der vorigen oder dem Anfang dieser Epoche angehoerenden
Neuerungen sind ohne Zweifel ebensowenig wie die servianische
Militaerreform aus Parteibestrebungen hervorgegangen; allein sie taten
doch der demokratischen Partei insofern wesentlichen Vorschub, als mit
den buergerlichen Belastungen zuerst die buergerlichen Ansprueche und
sodann auch die buergerlichen Rechte sich notwendig ins Gleichgewicht
setzten. Die Armen und Freigelassenen fingen an in dem Gemeinwesen etwas
zu bedeuten, seit sie ihm dienten; und hauptsaechlich daraus
entsprang eine der wichtigsten Verfassungsaenderungen dieser Zeit, die
Umgestaltung der Zenturiatkomitien, welche hoechst wahrscheinlich in
demselben Jahre erfolgte, in welchem der Krieg um Sizilien zu Ende
ging (513 241). Nach der bisherigen Stimmordnung hatten in den
Zenturiatkomitien wenn auch nicht mehr, wie bis auf die Reform des
Appius Claudius, allein die Ansaessigen gestimmt, aber doch die
Vermoegenden ueberwogen: es hatten zuerst die Ritter gestimmt, das
heisst der patrizisch-plebejische Adel, sodann die Hoechstbesteuerten,
das heisst diejenigen, die ein Vermoegen von mindestens 100000 Assen
(2900 Taler) dem Zensor nachgewiesen hatten ^11; und diese beiden
Abteilungen hatten, wenn sie zusammenhielten, jede Abstimmung
entschieden. Das Stimmrecht der Steuerpflichtigen der vier folgenden
Klassen war von zweifelhaftem Gewicht, das derjenigen, deren Schaetzung
unter dem niedrigsten Klassensatz von 11000 Assen (300 Taler) geblieben
war, wesentlich illusorisch gewesen. Nach der neuen Ordnung wurde der
Ritterschaft, obwohl sie ihre gesonderten Abteilungen behielt, das
Vorstimmrecht entzogen und dasselbe auf eine aus der ersten Klasse durch
das Los erwaehlte Stimmabteilung uebertragen. Die Wichtigkeit jenes
adligen Vorstimmrechts kann nicht hoch genug angeschlagen werden, zumal
in einer Epoche, in der tatsaechlich der Einfluss des Adels auf die
Gesamtbuergerschaft in stetigem Steigen war. War doch selbst der
eigentliche Junkerstand noch in dieser Zeit maechtig genug, um die
gesetzlich den Patriziern wie den Plebejern offenstehende zweite Konsul-
und zweite Zensorstelle, jene bis an den Schluss dieser Periode (bis
582 172), diese noch ein Menschenalter darueber hinaus (bis 623 131),
lediglich aus den Seinigen zu besetzen, ja in dem gefaehrlichsten
Moment, den die roemische Republik erlebt hat, in der Krise nach der
Cannensischen Schlacht, die vollkommen gesetzlich erfolgte Wahl des
nach aller Ansicht faehigsten Offiziers, des Plebejers Marcellus, zu der
durch des Patriziers Paullus Tod erledigten Konsulstelle einzig seines
Plebejertums wegen rueckgaengig zu machen. Dabei ist es freilich
charakteristisch fuer das Wesen auch dieser Reform, dass das
Vorstimmrecht nur dem Adel, nicht aber den Hoechstbesteuerten entzogen
ward, das den Ritterzenturien entzogene Vorstimmrecht nicht auf eine
etwa durch das Los aus der ganzen Buergerschaft erwaehlte Abteilung,
sondern ausschliesslich auf die erste Klasse ueberging. Diese sowie
ueberhaupt die fuenf Stufen blieben wie sie waren; nur die Grenze
nach unter, wurde wahrscheinlich in der Weise verschoben, dass der
Minimalzensus wie fuer den Dienst in der Legion so auch fuer das
Stimmrecht in den Zenturien von 11000 auf 4000 Asse herabgesetzt ward.
Ueberdies lag schon in der formeller Beibehaltung der frueheren Saetze
bei dem allgemeinen Steigen des Vermoegensstandes gewissermassen eine
Ausdehnung des Stimmrechts im demokratischen Sinn. Die Gesamtzahl der
Abteilungen blieb gleichfalls unveraendert; aber wenn bis dahin, wie
gesagt, die achtzehn Ritterzenturien und die 80 der ersten Klasse in den
193 Stimmzenturien allein die Majoritaet gehabt hatten, so wurden in der
reformierten Ordnung die Stimmen der ersten Klasse auf 70 herabgesetzt
und dadurch bewirkt, dass unter allen Umstaenden wenigstens die zweite
Stufe zur Abstimmung gelangte. Wichtiger noch und der eigentliche
Schwerpunkt der Reform war die Verbindung, in welche die neuen
Stimmabteilungen mit der Tribusordnung gesetzt wurden. Von jeher sind
die Zenturien aus den Tribus in der Weise hervorgegangen, dass wer einer
Tribus angehoerte, von dem Zensor in eine der Zenturien eingeschrieben
werden musste. Seitdem die nicht ansaessigen Buerger in die Tribus
eingeschrieben worden waren, gelangten also auch sie in die Zenturien,
und waehrend sie in den Tribusversammlungen selbst auf die vier
staedtischen Abteilungen beschraenkt waren, hatten sie in denen der
Zenturien mit den ansaessigen Buergern formell das gleiche
Recht, wenngleich wahrscheinlich die zensorische Willkuer in der
Zusammensetzung der Zenturien dazwischen trat und den in die
Landtribus eingeschriebenen Buergern das Uebergewicht auch in der
Zenturienversammlung gewaehrte. Dieses Uebergewicht wurde durch die
reformierte Ordnung rechtlich in der Weise festgestellt, dass von den 70
Zenturien der ersten Klasse jeder Tribus zwei zugewiesen wurden, demnach
die nicht ansaessigen Buerger davon nur acht erhielten; in aehnlicher
Weise muss auch in den vier anderen Stufen den ansaessigen Buergern
das Uebergewicht eingeraeumt worden sein. Im gleichen Sinne wurde die
bisherige Gleichstellung der Freigelassenen mit den Freigeborenen im
Stimmrecht in dieser Zeit beseitigt und wurden auch die ansaessigen
Freigelassenen in die vier staedtischen Tribus gewiesen. Dies geschah im
Jahre 534 (220) durch einen der namhaftesten Maenner der Reformpartei,
den Zensor Gaius Flaminius, und wurde dann von dem Zensor Tiberius
Sempronius Gracchus, dem Vater der beiden Urheber der roemischen
Revolution, fuenfzig Jahre spaeter (585 169) wiederholt und verschaerft.
Diese Reform der Zenturien, die vielleicht in ihrer Gesamtheit
ebenfalls von Flaminius ausgegangen ist, war die erste wichtige
Verfassungsaenderung, die die neue Opposition der Nobilitaet abgewann,
der erste Sieg der eigentlichen Demokratie. Der Kern derselben besteht
teils in der Beschraenkung des zensorischen Willkuerregiments, teils in
der Beschraenkung des Einflusses einerseits der Nobilitaet, anderseits
der Nichtansaessigen und der Freigelassenen, also in der Umgestaltung
der Zenturiatkomitien nach dem fuer die Tributkomitien schon geltenden
Prinzip; was sich schon dadurch empfahl, dass Wahlen, Gesetzvorschlaege,
Kriminalanklagen und ueberhaupt alle die Mitwirkung der Buergerschaft
erfordernde Angelegenheiten durchgaengig an die Tributkomitien gebracht
und die schwerfaelligeren Zenturien nicht leicht anders zusammengerufen
wurden, als wo es verfassungsmaessig notwendig oder doch ueblich war,
um die Zensoren, Konsuln und Praetoren zu waehlen und um einen
Angriffskrieg zu beschliessen. Es ward also durch diese Reform nicht
ein neues Prinzip in die Verfassung hinein, sondern ein laengst in
der praktisch haeufigeren und wichtigeren Kategorie der
Buergerschaftsversammlungen massgebendes zu allgemeiner Geltung
gebracht. Ihre wohl demokratische, aber keineswegs demagogische Tendenz
zeigt sich deutlich in ihrer Stellungnahme zu den eigentlichen
Stuetzen jeder wirklich revolutionaeren Partei, dem Proletariat und der
Freigelassenschaft. Darum darf denn auch die praktische Bedeutung dieser
Abaenderung der fuer die Urversammlungen massgebenden Stimmordnung
nicht allzu hoch angeschlagen werden. Das neue Wahlgesetz hat die
gleichzeitige Bildung eines neuen politisch privilegierten Standes nicht
verhindert und vielleicht nicht einmal wesentlich erschwert. Es ist
sicher nicht bloss Schuld der allerdings mangelhaften Ueberlieferung,
dass wir nirgend eine tatsaechliche Einwirkung der vielbesprochenen
Reform auf den politischen Verlauf der Dinge nachzuweisen vermoegen.
Innerlich haengt uebrigens mit dieser Reform noch die frueher
schon erwaehnte Beseitigung der nicht stimmberechtigten roemischen
Buergergemeinden und deren allmaehliches Aufgehen in die
Vollbuergergemeinde zusammen. Es lag in dem nivellierenden Geiste der
Fortschrittspartei, die Gegensaetze innerhalb des Mittelstandes zu
beseitigen, waehrend die Kluft zwischen Buergern und Nichtbuergern
sich gleichzeitig breiter und tiefer zog.
----------------------------------------------- ^11 Ueber die
urspruenglichen roemischen Zensussaetze ist es schwierig, etwas
Bestimmtes aufzustellen. Spaeterhin galten bekanntlich als Minimalzensus
der ersten Klasse 100000 As, wozu die Zensus der vier uebrigen Klassen
in dem (wenigstens ungefaehren) Verhaeltnis von _, «, ¬, 1/9 stehen.
Diese Saetze aber versteht bereits Polybios und verstehen alle spaeteren
Schriftsteller von dem leichten As (zu 1/10 Denar), und es scheint
hieran festgehalten werden zu muessen, wenn auch in Beziehung auf das
Voconische Gesetz dieselben Summen als schwere Asse (zu ¬ Denar) in
Ansatz gebracht werden (Geschichte des Roemischen Muenzwesens, S. 302).
Appius Claudius aber, der zuerst im Jahre 442 (312) die Zensussaetze
in Geld statt in Grundbesitz ausdrueckte, kann sich dabei nicht des
leichten As bedient haben, der erst 485 (269) aufkam. Entweder also hat
er dieselben Betraege in schweren Assen ausgedrueckt und sind diese
bei der Muenzreduktion in leichte umgesetzt worden, oder er stellte
die spaeteren Ziffern auf, und es blieben dieselben trotz der
Muenzreduktion, welche in diesem Falle eine Herabsetzung der
Klassensaetze um mehr als die Haelfte enthalten haben wuerde. Gegen
beide Annahmen lassen sich gueltige Bedenken erheben; doch scheint
die erstere glaublicher, da ein so exorbitanter Fortschritt in der
demokratischen Entwicklung weder fuer das Ende des fuenften Jahrhunderts
noch als beilaeufige Konsequenz einer bloss administrativen Massregel
wahrscheinlich ist, auch wohl schwerlich ganz aus der Ueberlieferung
verschwunden sein wuerde. 100000 leichte As oder 40000 Sesterzen koennen
uebrigens fueglich als Aequivalent der urspruenglichen roemischen
Vollhufe von vielleicht 20 Morgen angesehen werden; so dass danach
die Schatzungssaetze ueberhaupt nur im Ausdruck, nicht aber im
Wert gewechselt haben wuerden.
----------------------------------------------- Fasst man zusammen, was
von der Reformpartei dieser Zeit gewollt und erreicht ward, so hat sie
dem einreissenden Verfall, vor allem dem Einschwinden des Bauernstandes
und der Lockerung der alten, strengen und sparsamen Sitte, aber auch dem
uebermaechtigen politischen Einfluss der neuen Nobilitaet unzweifelhaft
patriotisch und energisch zu steuern sich bemueht und bis zu einem
gewissen Grade auch gesteuert. Allein man vermisst ein hoeheres
politisches Ziel. Das Missbehagen der Menge, der sittliche Unwille
der Besseren fanden wohl in dieser Opposition ihren angemessenen und
kraeftigen Ausdruck; aber man sieht weder eine deutliche Einsicht in
die Quelle des Uebels noch einen festen Plan, im grossen und ganzen zu
bessern. Eine gewisse Gedankenlosigkeit geht hindurch durch all diese
sonst so ehrenwerten Bestrebungen, und die rein defensive Haltung der
Verteidiger weissagt wenig Gutes fuer den Erfolg. Ob die Krankheit
ueberhaupt durch Menschenwitz geheilt werden konnte, bleibt billig
dahingestellt; die roemischen Reformatoren dieser Zeit aber scheinen
mehr gute Buerger als gute Staatsmaenner gewesen zu sein und den grossen
Kampf des alten Buergertums gegen den neuen Kosmopolitismus auf ihrer
Seite einigermassen unzulaenglich und spiessbuergerlich gefuehrt zu
haben. Aber wie neben der Buergerschaft der Poebel in dieser Zeit
emporkam, so trat auch schon neben die achtbare und nuetzliche
Oppositionspartei die volksschmeichelnde Demagogie. Bereits Cato kennt
das Gewerbe der Leute, die an der Redesucht kranken wie andere an der
Trink- und der Schlafsucht; die sich Zuhoerer mieten, wenn sich keine
freiwillig einfinden, und die man wie den Marktschreier anhoert, ohne
auf sie zu hoeren, geschweige denn, wenn man Hilfe braucht, sich ihnen
anzuvertrauen. In seiner derben Art schildert der Alte diese nach dem
Muster der griechischen Schwaetzer des Marktes gebildeten spassigen
und witzelnden, singenden und tanzenden, allezeit bereiten Herrchen;
zu nichts, meint er, ist so einer zu brauchen, als um sich im Zuge als
Hanswurst zu produzieren und mit dem Publikum Reden zu wechseln - fuer
ein Stueck Brot ist ihm ja das Reden wie das Schweigen feil. In der Tat,
diese Demagogen waren die schlimmsten Feinde der Reform. Wie diese vor
allen Dingen und nach allen Seiten hin auf sittliche Besserung drang, so
hielt die Demagogie vielmehr hin auf Beschraenkung der Regierungs- und
Erweiterung der Buergerschaftskompetenz. In ersterer Beziehung ist die
wichtigste Neuerung die tatsaechliche Abschaffung der Diktatur.
Die durch Quintus Fabius und seine populaeren Gegner 537 (217)
hervorgerufene Krise gab diesem von Haus aus unpopulaeren Institut den
Todesstoss. Obwohl die Regierung einmal nachher noch (538 216) unter
dem unmittelbaren Eindruck der Schlacht von Cannae einen mit aktivem
Kommando ausgestatteten Diktator ernannt hat, so durfte sie dies doch
in ruhigeren Zeiten nicht wieder wagen, und nachdem noch ein paar
Male (zuletzt 552 202), zuweilen nach vorgaengiger Bezeichnung der
zu ernennenden Person durch die Buergerschaft, ein Diktator fuer
staedtische Geschaefte eingesetzt worden war, kam dieses Amt, ohne
foermlich abgeschafft zu werden, tatsaechlich ausser Gebrauch. Damit
ging dem kuenstlich ineinander gefugten roemischen Verfassungssystem ein
fuer dessen eigentuemliche Beamtenkollegialitaet sehr wuenschenswertes
Korrektiv verloren und buesste die Regierung, von der das Eintreten der
Diktatur, das heisst die Suspension der Konsuln, durchaus und in der
Regel auch die Bezeichnung des zu ernennenden Diktators abgehangen
hatte, eines ihrer wichtigsten Werkzeuge ein - nur unvollkommen ward
dasselbe ersetzt durch die vom Senat seitdem in Anspruch genommene
Befugnis, in ausserordentlichen Faellen, namentlich bei ploetzlich
ausbrechendem Aufstand oder Krieg, den zeitigen hoechsten Beamten
gleichsam diktatorische Gewalt zu verleihen durch die Instruktion: nach
Ermessen fuer das gemeine Wohl Massregeln zu treffen, und damit einen
dem heutigen Standrecht aehnlichen Zustand herbeizufuehren. Daneben
dehnte die formelle Kompetenz des Volkes in der Beamtenernennung wie in
Regierungs-, Verwaltungs- und Finanzfragen in bedenklicher Weise
sich aus. Die Priesterschaften, namentlich die politisch wichtigsten
Kollegien der Sachverstaendigen, ergaenzten sich nach altem Herkommen
selber und ernannten selber ihre Vorsteher, soweit diese Koerperschaften
ueberhaupt Vorsteher hatten; und in der Tat war fuer diese zur
Ueberlieferung der Kunde goettlicher Dinge von Geschlecht zu Geschlecht
bestimmten Institute die einzige ihrem Geist entsprechende Wahlform die
Kooptation. Es ist darum zwar nicht von grossem politischen
Gewicht, aber bezeichnend fuer die beginnende Desorganisation der
republikanischen Ordnungen, dass in dieser Zeit (vor 542 212) zwar noch
nicht die Wahl in die Kollegien selbst, aber wohl die Bezeichnung
der Vorstaende der Curionen und der Pontifices aus dem Schosse dieser
Koerperschatten von den Kollegien auf die Gemeinde ueberging; wobei
ueberdies noch, mit echt roemischer formaler Goetterfurcht, um ja nichts
zu versehen, nur die kleinere Haelfte der Bezirke, also nicht das
"Volk" den Wahlakt vollzog. Von groesserer Bedeutung war das zunehmende
Eingreifen der Buergerschaft in persoenliche und sachliche Fragen aus
dem Kreise der Militaerverwaltung und der aeusseren Politik. Hierher
gehoert der Uebergang der Ernennung der ordentlichen Stabsoffiziere vom
Feldherrn auf die Buergerschaft, dessen schon gedacht ward; hierher
die Wahlen der Fuehrer der Opposition zu Oberfeldherren gegen Hannibal;
hierher der verfassungs- und vernunftwidrige Buergerschaftsbeschluss
von 537 (217), wodurch das hoechste Kommando zwischen dem unpopulaeren
Generalissimus und seinem populaeren und ihm im Lager wie daheim
opponierenden Unterfeldherrn geteilt ward; hierher das gegen einen
Offizier wie Marcellus vor der Buergerschaft verfuehrte tribunizische
Gequengel wegen unverstaendiger und unredlicher Kriegfuehrung (545 209),
welches denselben doch schon noetigte, aus dem Lager nach der Hauptstadt
zu kommen und sich wegen seiner militaerischen Befaehigung vor dem
Publikum der Hauptstadt auszuweisen; hierher die noch skandaloeseren
Versuche, dem Sieger von Pydna durch Buergerschaftsbeschluss den
Triumph abzuerkennen; hierher die allerdings wohl vom Senat veranlasste
Bekleidung eines Privatmanns mit ausserordentlicher konsularischer
Amtsgewalt (544 210); hierher die bedenkliche Drohung Scipios, den
Oberbefehl in Afrika, wenn der Senat ihm denselben verweigere, sich von
der Buergerschaft bewilligen zu lassen (549 205); hierher der Versuch
eines vor Ehrgeiz. halb naerrischen Menschen, der Buergerschaft
wider Willen der Regierung eine in jeder Hinsicht ungerechtfertigte
Kriegserklaerung gegen die Rhodier zu entreissen (587 167); hierher
das neue staatsrechtliche Axiom, dass jeder Staatsvertrag erst durch