der politischen Rechte beeintraechtigte, so war eben darum die zweite

Zuruecksetzung nur schwerer zu ertragen und schwerer zu sprengen als

die erste. An Versuchen zu dem letzteren fehlte es natuerlich nicht. Die

Opposition ruhte auf der Gemeindeversammlung wie die Nobilitaet auf

dem Senat; um jene zu verstehen, ist zunaechst die damalige roemische

Buergerschaft nach ihrem Geist und ihrer Stellung im Gemeinwesen zu

schildern. Was von einer Buergerversammlung wie die roemische war, nicht

dem bewegenden Triebrad, sondern dem festen Grund des Ganzen, gefordert

werden kann: ein sicherer Blick fuer das gemeine Beste, eine einsichtige

Folgsamkeit gegenueber dem richtigen Fuehrer, ein festes Herz in guten

und boesen Tagen und vor allem die Aufopferungsfaehigkeit des Einzelnen

fuer das Ganze, des gegenwaertigen Wohlbehagens fuer das Glueck der

Zukunft - das alles hat die roemische Gemeinde in so hohem Grade

geleistet, dass, wo der Blick auf das Ganze sich richtet, jede

Bemaekelung in bewundernder Ehrfurcht verstummt. Auch jetzt war der

gute und verstaendige Sinn noch durchaus in ihr vorwiegend. Das ganze

Verhalten der Buergerschaft der Regierung wie der Opposition gegenueber

beweist mit vollkommener Deutlichkeit, dass dasselbe gewaltige

Buergertum, vor dem selbst Hannibals Genie das Feld raeumen musste, auch

in den roemischen Komitien entschied; die Buergerschaft hat wohl oft

geirrt, jedoch nicht geirrt in Poebeltuecke, sondern in buergerlicher

und baeuerlicher Beschraenktheit. Aber allerdings wurde die Maschinerie,

mittels welcher die Buergerschaft in den Gang der oeffentlichen

Angelegenheiten eingriff, immer unbehilflicher und wuchsen ihr durch

ihre eigenen Grosstaten die Verhaeltnisse vollstaendig ueber den

Kopf. Dass im Laufe dieser Epoche teils die meisten bisherigen

Passivbuergergemeinden, teils eine betraechtliche Anzahl neuangelegter

Pflanzstaedte das volle roemische Buergerrecht empfingen, ist

schon angegeben worden. Am Ende derselben erfuellte die roemische

Buergerschaft in ziemlich geschlossener Masse Latium im weitesten Sinn,

die Sabina und einen Teil Kampaniens, so dass sie an der Westkueste

noerdlich bis Caere, suedlich bis Cumae reichte; innerhalb dieses

Gebiets standen nur wenige Staedte, wie Tibur, Praeneste, Signia,

Norba, Ferentinum ausser derselben. Dazu kamen die Seekolonien an den

italischen Kuesten, welche durchgaengig das roemische Vollbuergerrecht

besassen, die picenischen und transapenninischen Kolonien der juengsten

Zeit, denen das Buergerrecht hatte eingeraeumt werden muessen, und eine

sehr betraechtliche Anzahl roemischer Buerger, die, ohne eigentliche,

gesonderte Gemeinwesen zu bilden, in Marktflecken und Doerfern (fora

et conciliabula) durch ganz Italien zerstreut lebten. Wenn man der

Unbehilflichkeit einer also beschaffenen Stadtgemeinde auch fuer die

Zwecke der Rechtspflege ^8 und der Verwaltung teils durch die frueher

schon erwaehnten stellvertretenden Gerichtsherren einigermassen abhalf,

teils wohl auch schon, namentlich in den See- und den neuen picenischen

und transapenninischen Kolonien, zu der spaeteren Organisation kleinerer

staedtischer Gemeinwesen innerhalb der grossen roemischen Stadtgemeinde

wenigstens die ersten Grundlinien zog, so blieb doch in allen

politischen Fragen die Urversammlung auf dem roemischen Marktplatz

allein berechtigt; und es springt in die Augen, dass diese in ihrer

Zusammensetzung wie in ihrem Zusammenhandeln jetzt nicht mehr war, was

sie gewesen, als die saemtlichen Stimmberechtigten ihre buergerliche

Berechtigung in der Art ausuebten, dass sie am Morgen von ihren Hoefen

weggehen und an demselben Abend wieder zurueck sein konnten. Es kam

hinzu, dass die Regierung - ob aus Unverstand, Schlaffheit oder boeser

Absicht, laesst sich nicht sagen - die nach dem Jahre 513 (241) in

den Buergerverband eintretenden Gemeinden nicht mehr wie frueher in

neuerrichtete Wahlbezirke, sondern in die alten mit einschrieb; so dass

allmaehlich jeder Bezirk aus verschiedenen, ueber das ganze roemische

Gebiet zerstreuten Ortschaften sich zusammensetzte. Wahlbezirke wie

diese, von durchschnittlich 8000, die staedtischen natuerlich von mehr,

die laendlichen von weniger Stimmberechtigten, und ohne oertlichen

Zusammenhang und innere Einheit, liessen schon keine bestimmte Leitung

und keine genuegende Vorbesprechung mehr zu; was um so mehr vermisst

werden musste, als den Abstimmungen selbst keine freie Debatte

voranging. Wenn ferner die Buergerschaft vollkommen die Faehigkeit.

hatte, ihre Gemeindeinteressen wahrzunehmen, so war es doch sinnlos und

geradezu laecherlich, in den hoechsten und schwierigsten Fragen, welche

die herrschende Weltmacht zu loesen ueberkam, einem wohlgesinnten, aber

zufaellig zusammengetriebenen Haufen italischer Bauern das entscheidende

Wort einzuraeumen und ueber Feldherrnernennungen und Staatsvertraege in

letzter Instanz Leute urteilen zu lassen, die weder die Gruende noch

die Folgen ihrer Beschluesse begriffen. In allen ueber eigentliche

Gemeindesachen hinausgehenden Dingen haben denn auch die roemischen

Urversammlungen eine unmuendige und selbst alberne Rolle gespielt. In

der Regel standen die Leute da und sagten ja zu allen Dingen; und wenn

sie ausnahmsweise aus eigenem Antrieb nein sagten, wie zum Beispiel bei

der Kriegserklaerung gegen Makedonien 554 (200), so machte sicher

die Kirchturms- der Staatspolitik eine kuemmerliche und

kuemmerlich auslaufende Opposition.

------------------------------------------------- ^8 In der bekanntlich

zunaechst auf ein Landgut in der Gegend von Venafrum sich beziehenden

landwirtschaftlichen Anweisung Catos wird die rechtliche Eroerterung

der etwa entstehenden Prozesse nur fuer einen bestimmten Fall nach Rom

gewiesen: wenn naemlich der Gutsherr die Winterweide an den Besitzer

einer Schafherde verpachtet, also mit einem in der Regel nicht in der

Gegend domizilierten Paechter zu tun hat (agr. 149). Es laesst sich

daraus schliessen. dass in dem gewoehnlichen Fall, wo mit einem in der

Gegend domizilierten Manne kontrahiert ward, die etwa entspringenden

Prozesse schon zu Catos Zeit nicht in Rom, sondern vor den Ortsrichtern

entschieden wurden. -------------------------------------------------

Endlich stellte dem unabhaengigen Buergerstand sich der Klientenpoebel

formell gleichberechtigt und tatsaechlich oft schon uebermaechtig zur

Seite. Die Institutionen, aus denen er hervorging, waren uralt.

Seit unvordenklicher Zeit uebte der vornehme Roemer auch ueber seine

Freigelassenen und Zugewandten eine Art Regiment aus und ward von

denselben bei allen ihren wichtigeren Angelegenheiten zu Rate gezogen,

wie denn zum Beispiel ein solcher Klient nicht leicht seine Kinder

verheiratete, ohne die Billigung seines Patrons erlangt zu haben,

und sehr oft dieser die Partien geradezu machte. Aber wie aus der

Aristokratie ein eigener Herrenstand ward, der in seiner Hand nicht

bloss die Macht, sondern auch den Reichtum vereinigte, so wurden aus

den Schutzbefohlenen Guenstlinge und Bettler; und der neue Anhang der

Reichen unterhoehlte aeusserlich und innerlich den Buergerstand.

Die Aristokratie duldete nicht bloss diese Klientel, sondern beutete

finanziell und politisch sie aus. So zum Beispiel wurden die alten

Pfennigkollekten, welche bisher hauptsaechlich nur zu religioesen

Zwecken und bei der Bestattung verdienter Maenner stattgefunden hatten,

jetzt von angesehenen Herren - zuerst 568 (186) von Lucius Scipio in

Veranlassung eines von ihm beabsichtigten Volksfestes - benutzt, um bei

ausserordentlichen Gelegenheiten vom Publikum eine Beisteuer zu erheben.

Die Schenkungen wurden besonders deshalb gesetzlich beschraenkt (550

204), weil die Senatoren anfingen, unter diesem Namen von ihren Klienten

regelmaessigen Tribut zu nehmen. Aber vor allen Dingen diente der

Schweif dem Herrenstande dazu, die Komitien zu beherrschen; und der

Ausfall der Wahlen zeigt es deutlich, welche maechtige Konkurrenz der

abhaengige Poebel bereits in dieser Zeit dem selbstaendigen Mittelstand

machte. Die reissend schnelle Zunahme des Gesindels, namentlich in

der Hauptstadt, welche hierdurch vorausgesetzt wird, ist auch sonst

nachweisbar. Die steigende Zahl und Bedeutung der Freigelassenen

beweisen die schon im vorigen Jahrhundert gepflogenen und in diesem sich

fortsetzenden, sehr ernsten Eroerterungen ueber ihr Stimmrecht in den

Gemeindeversammlungen, und der waehrend des Hannibalischen Krieges

vom Senat gefasste merkwuerdige Beschluss, die ehrbaren freigelassenen

Frauen zur Beteiligung bei den oeffentlichen Kollekten zuzulassen und

den rechten Kindern freigelassener Vaeter die bisher nur den Kindern der

Freigeborenen zukommenden Ehrenzeichen zu gestatten. Wenig besser als

die Freigelassenen mochte die Majoritaet der nach Rom uebersiedelnden

Hellenen und Orientalen sein, denen die nationale Servilitaet ebenso

unvertilgbar wie jenen die rechtliche anhaftete. Aber es wirkten

nicht bloss diese natuerlichen Ursachen mit zu dem Aufkommen eines

hauptstaedtischen Poebels, sondern es kann auch weder die Nobilitaet

noch die Demagogie von dem Vorwurf freigesprochen werden, systematisch

denselben grossgezogen und durch Volksschmeichelei und noch schlimmere

Dinge den alten Buergersinn, soviel an ihnen war, unterwuehlt zu

haben. Noch war die Waehlerschaft durchgaengig zu achtbar, als dass

unmittelbare Wahlbestechung im grossen sich haette zeigen duerfen;

aber indirekt ward schon in unloeblichster Weise um die Gunst der

Stimmberechtigten geworben. Die alte Verpflichtung der Beamten,

namentlich der Aedilen, fuer billige Kornpreise zu sorgen und die

Spiele zu beaufsichtigen, fing an, in das auszuarten, woraus endlich

die entsetzliche Parole des kaiserlichen Stadtpoebels hervorging: Brot

umsonst und ewiges Volksfest. Grosse Kornsendungen, welche entweder

die Provinzialstatthalter zur Verfuegung der roemischen Marktbehoerde

stellten oder auch wohl die Provinzen selbst, um sich bei einzelnen

roemischen Beamten in Gunst zu setzen, unentgeltlich nach Rom lieferten,

machten es seit der Mitte des sechsten Jahrhunderts den Aedilen

moeglich, an die hauptstaedtische Buergerbevoelkerung das Getreide zu

Schleuderpreisen abzugeben. Es sei kein Wunder, meinte Cato, dass die

Buergerschaft nicht mehr auf guten Rat hoere - der Bauch habe eben

keine Ohren. Die Volkslustbarkeiten nahmen in erschreckender Weise zu.

Fuenfhundert Jahre hatte die Gemeinde sich mit einem Volksfest im Jahr

und mit einem Spielplatz begnuegt; der erste roemische Demagoge von

Profession, Gaius Flaminius, fuegte ein zweites Volksfest und einen

zweiten Spielplatz hinzu (534 220) ^9, und mag sich mit diesen

Einrichtungen, deren Tendenz schon der Name des neuen Festes:

"plebejische Spiele" hinreichend bezeichnet, die Erlaubnis erkauft

haben, die Schlacht am Trasimenischen See zu liefern. Rasch ging man

weiter in der einmal eroeffneten Bahn. Das Fest zu Ehren der Ceres, der

Schutzgottheit des Plebejertums, kann, wenn ueberhaupt, doch nur

wenig juenger sein als das plebejische. Weiter ward nach Anleitung der

Sibyllinischen und Marcischen Weissagungen schon 542 (212) ein viertes

Volksfest zu Ehren Apollons, 550 (204) ein fuenftes zu Ehren der neu aus

Phrygien nach Rom uebergesiedelten Grossen Mutter hinzugefuegt. Es waren

dies die schweren Jahre des Hannibalischen Krieges - bei der ersten

Feier der Apollospiele ward die Buergerschaft von dem Spielplatz weg

zu den Waffen gerufen; die eigentuemlich italische Deisidaemonie

war fieberhaft aufgeregt, und es fehlte nicht an solchen, welche sie

nutzten, um Sibyllen- und Prophetenorakel in Umlauf zu setzen und durch

deren Inhalt und Vertretung sich der Menge zu empfehlen; kaum darf man

es tadeln, dass die Regierung, welche der Buergerschaft so ungeheure

Opfer zumuten musste, in solchen Dingen nachgab. Was man aber einmal

nachgegeben, blieb bestehen; ja selbst in ruhigeren Zeiten (581 173) kam

noch ein freilich geringeres Volksfest, die Spiele zu Ehren der Flora

hinzu. Die Kosten dieser neuen Festlichkeiten bestritten die mit der

Ausrichtung der einzelnen Feste beauftragten Beamten aus eigenen Mitteln

- so die kurulischen Aedilen zu dem alten Volksfest noch das Fest der

Goettermutter und das der Flora, die plebejischen das Plebejer- und das

Ceresfest, der staedtische Praetor die Apollinarischen Spiele. Man mag

damit, dass die neuen Volksfeste wenigstens dem gemeinen Saeckel nicht

zur Last fielen, sich vor sich selber entschuldigt haben; in der Tat

waere es weit weniger nachteilig gewesen, das Gemeindebudget mit einer

Anzahl unnuetzer Ausgaben zu belasten, als zu gestatten, dass die

Ausrichtung einer Volkslustbarkeit tatsaechlich zur Qualifikation

fuer die Bekleidung des hoechsten Gemeindeamtes ward. Die kuenftigen

Konsularkandidaten machten bald in dem Aufwande fuer diese Spiele

einander eine Konkurrenz, die die Kosten derselben ins Unglaubliche

steigerte; und es schadete begreiflicherweise nicht, wenn der Konsul

in Hoffnung noch ausser dieser gleichsam gesetzlichen eine freiwillige

"Leistung" (munus), ein Fechterspiel auf seine Kosten zum besten gab.

Die Pracht der Spiele wurde allmaehlich der Massstab, nach dem die

Waehlerschaft die Tuechtigkeit der Konsulatsbewerber bemass. Die

Nobilitaet hatte freilich schwer zu zahlen - ein anstaendiges

Fechterspiel kostete 750000 Sesterzen (50000 Taler); allein sie zahlte

gern, da sie ja damit den unvermoegenden Leuten die politische Laufbahn

verschloss. Aber die Korruption beschraenkte sich nicht auf den Markt,

sondern uebertrug sich auch schon auf das Lager. Die alte Buergerwehr

hatte sich gluecklich geschaetzt, eine Entschaedigung fuer die

Kriegsarbeit und im gluecklichen Fall eine geringe Siegesgabe

heimzubringen; die neuen Feldherren, an ihrer Spitze Scipio Africanus,

warfen das roemische wie das Beutegeld mit vollen Haenden unter sie

aus - es war darueber, dass Cato waehrend der letzten Feldzuege gegen

Hannibal in Afrika mit Scipio brach. Die Veteranen aus dem Zweiten

Makedonischen und dem kleinasiatischen Krieg kehrten bereits

durchgaengig als wohlhabende Leute heim; schon fing der Feldherr

an, auch von den Besseren gepriesen zu werden, der die Gaben der

Provinzialen und den Kriegsgewinn nicht bloss fuer sich und sein

unmittelbares Gefolge nahm und aus dessen Lager nicht wenige Maenner mit

Golde, sondern viele mit Silber in den Taschen zurueckkamen - dass

auch die bewegliche Beute des Staates sei, fing an in Vergessenheit zu

geraten. Als Lucius Paullus wieder in alter Weise mit derselben verfuhr,

da fehlte wenig, dass seine eigenen Soldaten, namentlich die durch die

Aussicht auf reichen Raub zahlreich herbeigelockten Freiwilligen,

nicht durch Volksbeschluss dem Sieger von Pydna die Ehre des Triumphes

aberkannt haetten, die man schon an jeden Bezwinger von drei ligurischen

Doerfern wegwarf. ------------------------------------------------- ^9

Die Anlage des Circus ist bezeugt. Ueber die Entstehung der plebejischen

Spiele gibt es keine alte Ueberlieferung, denn was der falsche Asconius

(p. 143 Orelli) sagt, ist keine; aber da sie in dem Flaminischen Circus

gefeiert wurden (Val. Max. 1, 7, 4) und zuerst sicher im Jahre 538

(216), vier Jahre nach dessen Erbauung, vorkommen (Liv. 23, 30), so

wird das oben Gesagte dadurch hinreichend bewiesen.

------------------------------------------------- Wie sehr die

Kriegszucht und der kriegerische Geist der Buergerschaft unter diesem

Uebergang der Kriegs- in das Raubhandwerk litten, kann man an den

Feldzuegen gegen Perseus verfolgen; und fast in skurriler Weise

offenbarte die einreissende Feigheit der unbedeutende Istrische

Krieg (576 178), wo ueber ein geringes, vom Geruechte lawinenhaft

vergroessertes Scharmuetzel das Landheer und die Seemacht der Roemer,

ja die Italiker daheim ins Weglaufen kamen und Cato seinen Landsleuten

ueber ihre Feigheit eine eigene Strafpredigt zu halten noetig fand. Auch

hier ging die vornehme Jugend voran. Schon waehrend des Hannibalischen

Krieges (545 200) sahen die Zensoren sich veranlasst, gegen die

Laessigkeit der Militaerpflichtigen von Ritterschatzung mit ernsten

Strafen einzuschreiten. Gegen das Ende dieser Periode (574 ? 180)

stellte ein Buergerschaftsbeschluss den Nachweis von zehn Dienstjahren

als Qualifikation fuer die Bekleidung eines jeden Gemeindeamtes fest, um

die Soehne der Nobilitaet dadurch zum Eintritt in das Heer zu noetigen.

Aber wohl nichts spricht so deutlich fuer den Verfall des rechten

Stolzes und der rechten Ehre bei Hohen wie bei Geringen als das Jagen

nach Abzeichen und Titeln, das im Ausdruck verschieden, aber im Wesen

gleichartig bei allen Staenden und Klassen erscheint. Zu der Ehre des

Triumphes draengte man sich so, dass es kaum gelang, die alte Regel

aufrecht zu erhalten, welche nur dem die Macht der Gemeinde in

offener Feldschlacht mehrenden, ordentlichen hoechsten Gemeindebeamten

verstattete zu triumphieren und dadurch allerdings nicht selten eben die

Urheber der wichtigsten Erfolge von dieser Ehre ausschloss. Man musste

es schon sich gefallen lassen, dass diejenigen Feldherren, welche

vergeblich versucht oder keine Aussicht hatten, den Triumph vom Senat

oder der Buergerschaft zu erlangen, auf eigene Hand wenigstens auf dem

Albanischen Berg triumphierend aufzogen (zuerst 523 231). Schon war kein

Gefecht mit einem ligurischen oder korsischen Haufen zu unbedeutend,

um nicht daraufhin den Triumph zu erbitten. Um den friedlichen

Triumphatoren, wie zum Beispiel die Konsuln des Jahres 570 (184) gewesen

waren, das Handwerk zu legen, wurde die Gestattung des Triumphes an den

Nachweis einer Feldschlacht geknuepft, die wenigstens 5000 Feinden das

Leben gekostet; aber auch dieser Nachweis ward oefter durch falsche

Bulletins umgangen - sah man doch auch schon in den vornehmen Haeusern

manche feindliche Ruestung prangen, die keineswegs vom Schlachtfeld

dahin kam. Wenn sonst der Oberfeldherr des einen Jahres es sich zur

Ehre gerechnet hatte, das naechste Jahr in den Stab seines Nachfolgers

einzutreten, so war es jetzt eine Demonstration gegen die neumodische

Hoffart, dass der Konsular Cato unter Tiberius Sempronius Longus (560

194) und Manius Glabrio (563 191; 2, 258) als Kriegstribun Dienste

nahm. Sonst hatte fuer den der Gemeinde erwiesenen Dienst der Dank der

Gemeinde ein- fuer allemal genuegt; jetzt schien jedes Verdienst eine

bleibende Auszeichnung zu fordern. Bereits der Sieger von Mylae (494

260) Gaius Duilius hatte es durchgesetzt, dass ihm, wenn er abends durch

die Strassen der Hauptstadt ging, ausnahmsweise ein Fackeltraeger und

ein Pfeifer voraufzog. Statuen und Denkmaeler, sehr oft auf Kosten des

Geehrten errichtet, wurden so gemein, dass man es spoettisch fuer eine

Auszeichnung erklaeren konnte, ihrer zu entbehren. Aber nicht lange

genuegten derartige bloss persoenliche Ehren. Es kam auf, aus den

gewonnenen Siegen dem Sieger und seinen Nachkommen einen bleibenden

Zunamen zu schoepfen; welchen Gebrauch vornehmlich der Sieger von Zama

begruendet hat, indem er sich selber den Mann von Afrika, seinen Bruder

den von Asien, seinen Vetter den von Spanien nennen liess ^10. Dem

Beispiel der Hohen folgten die Niederen nach. Wenn der Herrenstand es

nicht verschmaehte, die Rangklassen der Leichenordnung festzustellen und

dem gewesenen Zensor ein purpurnes Sterbekleid zu dekretieren, so konnte

man es den Freigelassenen nicht veruebeln, dass auch sie verlangten,

wenigstens ihre Soehne mit dem vielbeneideten Purpurstreif schmuecken

zu duerfen. Der Rock, der Ring und die Amulettkapsel unterschieden nicht

bloss den Buerger und die Buergerin von dem Fremden und dem Sklaven,

sondern auch den Freigeborenen von dem gewesenen Knecht, den Sohn

freigeborener von dem freigelassener Eltern, den Ritter- und den

Senatorensohn von dem gemeinen Buerger, den Sproessling eines

kurulischen Hauses von dem gemeinen Senator - und das in derjenigen

Gemeinde, in der alles, was gut und gross, das Werk der buergerlichen

Gleichheit war! -------------------------------------------------------

^10 2, 276. Das erste sichere Beispiel eines solchen Beinamens ist

das des Manius Valerius Maximus, Konsul 491 (263), der als Sieger von

Messana den Namen Messala annahm; dass der Konsul von 419 (335) in

aehnlicher Weise Calenus genannt worden sei, ist falsch. Die Beinamen

Maximus im Valerischen und Fabischen Geschlecht sind nicht durchaus

gleichartig. -------------------------------------------------------

Die Zwiespaeltigkeit innerhalb der Gemeinde wiederholt sich in der

Opposition. Gestuetzt auf die Bauernschaft erheben die Patrioten den

lauten Ruf nach Reform; gestuetzt auf die hauptstaedtische Menge beginnt

die Demagogie ihr Werk. Obwohl die beiden Richtungen sich nicht voellig

trennen lassen, sondern mehrfach Hand in Hand gehen, wird es doch

notwendig sein, sie in der Betrachtung voneinander zu sondern. Die

Reformpartei tritt uns gleichsam verkoerpert entgegen in der Person

des Marcus Porcius Cato (520-605 234-149). Cato, der letzte namhafte

Staatsmann des aelteren, noch auf Italien sich beschraenkenden und dem

Weltregiment abgeneigten Systems, galt darum spaeterhin als das Muster

des echten Roemers von altem Schrot und Korn; mit groesserem Recht

wird man ihn betrachten als den Vertreter der Opposition des roemischen

Mittelstandes gegen die neue hellenisch- kosmopolitische Nobilitaet.

Beim Pfluge hergekommen, ward er durch seinen Gutsnachbarn, einen der

wenigen dem Zuge der Zeit abholden Adligen, Lucius Valerius Flaccus, in

die politische Laufbahn gezogen; der derbe sabinische Bauer schien dem

rechtschaffenen Patrizier der rechte Mann, um dem Strom der Zeit sich

entgegenzustemmen; und er hatte in ihm sich nicht getaeuscht. Unter

Flaccus' Aegide und nach guter alter Sitte mit Rat und Tat den

Mitbuergern und dem Gemeinwesen dienend, focht er sich empor bis zum

Konsulat und zum Triumph, ja sogar bis zur Zensur. Mit dem siebzehnten

Jahre eingetreten in die Buergerwehr, hatte er den ganzen Hannibalischen

Krieg von der Schlacht am Trasimenischen See bis zu der bei Zama

durchgemacht, unter Marcellus und Fabius, unter Nero und Scipio gedient

und bei Tarent und Sena, in Afrika, Sardinien, Spanien, Makedonien sich

als Soldat, als Stabsoffizier und als Feldherr gleich tuechtig bewaehrt.

Wie auf der Walstatt stand er auf dem Marktplatz. Seine furchtlose und

schlagfertige Rede, sein derber treffender Bauernwitz, seine Kenntnis

des roemischen Rechts und der roemischen Verhaeltnisse, seine

unglaubliche Ruehrigkeit und sein eiserner Koerper machten ihn zuerst in

den Nachbarstaedten angesehen, alsdann, nachdem er auf dem Markt und in

der Kurie der Hauptstadt auf einen groesseren Schauplatz getreten war,

zu dem einflussreichsten Sachwalter und Staatsredner seiner Zeit.

Er nahm den Ton auf, den zuerst Manius Curius, unter den roemischen

Staatsmaennern sein Ideal, angeschlagen hatte; sein langes Leben hat er

daran gesetzt, dem einreissenden Verfall redlich, wie er es

verstand, nach allen Seiten hin zu begegnen, und noch in seinem

fuenfundachtzigsten Jahre auf dem Marktplatz dem neuen Zeitgeist

Schlachten geliefert. Er war nichts weniger als schoen - gruene Augen

habe er, behaupteten seine Feinde, und rote Haare - und kein grosser

Mann, am wenigsten ein weitblickender Staatsmann. Politisch und sittlich

gruendlich borniert und stets das Ideal der guten alten Zeit vor den

Augen und auf den Lippen, verachtete er eigensinnig alles Neue. Durch

seine Strenge gegen sich vor sich selber legitimiert zu mitleidloser

Römische Geschichte — Buch 3 · 第 36 / 51 段