Zuruecksetzung nur schwerer zu ertragen und schwerer zu sprengen als
die erste. An Versuchen zu dem letzteren fehlte es natuerlich nicht. Die
Opposition ruhte auf der Gemeindeversammlung wie die Nobilitaet auf
dem Senat; um jene zu verstehen, ist zunaechst die damalige roemische
Buergerschaft nach ihrem Geist und ihrer Stellung im Gemeinwesen zu
schildern. Was von einer Buergerversammlung wie die roemische war, nicht
dem bewegenden Triebrad, sondern dem festen Grund des Ganzen, gefordert
werden kann: ein sicherer Blick fuer das gemeine Beste, eine einsichtige
Folgsamkeit gegenueber dem richtigen Fuehrer, ein festes Herz in guten
und boesen Tagen und vor allem die Aufopferungsfaehigkeit des Einzelnen
fuer das Ganze, des gegenwaertigen Wohlbehagens fuer das Glueck der
Zukunft - das alles hat die roemische Gemeinde in so hohem Grade
geleistet, dass, wo der Blick auf das Ganze sich richtet, jede
Bemaekelung in bewundernder Ehrfurcht verstummt. Auch jetzt war der
gute und verstaendige Sinn noch durchaus in ihr vorwiegend. Das ganze
Verhalten der Buergerschaft der Regierung wie der Opposition gegenueber
beweist mit vollkommener Deutlichkeit, dass dasselbe gewaltige
Buergertum, vor dem selbst Hannibals Genie das Feld raeumen musste, auch
in den roemischen Komitien entschied; die Buergerschaft hat wohl oft
geirrt, jedoch nicht geirrt in Poebeltuecke, sondern in buergerlicher
und baeuerlicher Beschraenktheit. Aber allerdings wurde die Maschinerie,
mittels welcher die Buergerschaft in den Gang der oeffentlichen
Angelegenheiten eingriff, immer unbehilflicher und wuchsen ihr durch
ihre eigenen Grosstaten die Verhaeltnisse vollstaendig ueber den
Kopf. Dass im Laufe dieser Epoche teils die meisten bisherigen
Passivbuergergemeinden, teils eine betraechtliche Anzahl neuangelegter
Pflanzstaedte das volle roemische Buergerrecht empfingen, ist
schon angegeben worden. Am Ende derselben erfuellte die roemische
Buergerschaft in ziemlich geschlossener Masse Latium im weitesten Sinn,
die Sabina und einen Teil Kampaniens, so dass sie an der Westkueste
noerdlich bis Caere, suedlich bis Cumae reichte; innerhalb dieses
Gebiets standen nur wenige Staedte, wie Tibur, Praeneste, Signia,
Norba, Ferentinum ausser derselben. Dazu kamen die Seekolonien an den
italischen Kuesten, welche durchgaengig das roemische Vollbuergerrecht
besassen, die picenischen und transapenninischen Kolonien der juengsten
Zeit, denen das Buergerrecht hatte eingeraeumt werden muessen, und eine
sehr betraechtliche Anzahl roemischer Buerger, die, ohne eigentliche,
gesonderte Gemeinwesen zu bilden, in Marktflecken und Doerfern (fora
et conciliabula) durch ganz Italien zerstreut lebten. Wenn man der
Unbehilflichkeit einer also beschaffenen Stadtgemeinde auch fuer die
Zwecke der Rechtspflege ^8 und der Verwaltung teils durch die frueher
schon erwaehnten stellvertretenden Gerichtsherren einigermassen abhalf,
teils wohl auch schon, namentlich in den See- und den neuen picenischen
und transapenninischen Kolonien, zu der spaeteren Organisation kleinerer
staedtischer Gemeinwesen innerhalb der grossen roemischen Stadtgemeinde
wenigstens die ersten Grundlinien zog, so blieb doch in allen
politischen Fragen die Urversammlung auf dem roemischen Marktplatz
allein berechtigt; und es springt in die Augen, dass diese in ihrer
Zusammensetzung wie in ihrem Zusammenhandeln jetzt nicht mehr war, was
sie gewesen, als die saemtlichen Stimmberechtigten ihre buergerliche
Berechtigung in der Art ausuebten, dass sie am Morgen von ihren Hoefen
weggehen und an demselben Abend wieder zurueck sein konnten. Es kam
hinzu, dass die Regierung - ob aus Unverstand, Schlaffheit oder boeser
Absicht, laesst sich nicht sagen - die nach dem Jahre 513 (241) in
den Buergerverband eintretenden Gemeinden nicht mehr wie frueher in
neuerrichtete Wahlbezirke, sondern in die alten mit einschrieb; so dass
allmaehlich jeder Bezirk aus verschiedenen, ueber das ganze roemische
Gebiet zerstreuten Ortschaften sich zusammensetzte. Wahlbezirke wie
diese, von durchschnittlich 8000, die staedtischen natuerlich von mehr,
die laendlichen von weniger Stimmberechtigten, und ohne oertlichen
Zusammenhang und innere Einheit, liessen schon keine bestimmte Leitung
und keine genuegende Vorbesprechung mehr zu; was um so mehr vermisst
werden musste, als den Abstimmungen selbst keine freie Debatte
voranging. Wenn ferner die Buergerschaft vollkommen die Faehigkeit.
hatte, ihre Gemeindeinteressen wahrzunehmen, so war es doch sinnlos und
geradezu laecherlich, in den hoechsten und schwierigsten Fragen, welche
die herrschende Weltmacht zu loesen ueberkam, einem wohlgesinnten, aber
zufaellig zusammengetriebenen Haufen italischer Bauern das entscheidende
Wort einzuraeumen und ueber Feldherrnernennungen und Staatsvertraege in
letzter Instanz Leute urteilen zu lassen, die weder die Gruende noch
die Folgen ihrer Beschluesse begriffen. In allen ueber eigentliche
Gemeindesachen hinausgehenden Dingen haben denn auch die roemischen
Urversammlungen eine unmuendige und selbst alberne Rolle gespielt. In
der Regel standen die Leute da und sagten ja zu allen Dingen; und wenn
sie ausnahmsweise aus eigenem Antrieb nein sagten, wie zum Beispiel bei
der Kriegserklaerung gegen Makedonien 554 (200), so machte sicher
die Kirchturms- der Staatspolitik eine kuemmerliche und
kuemmerlich auslaufende Opposition.
------------------------------------------------- ^8 In der bekanntlich
zunaechst auf ein Landgut in der Gegend von Venafrum sich beziehenden
landwirtschaftlichen Anweisung Catos wird die rechtliche Eroerterung
der etwa entstehenden Prozesse nur fuer einen bestimmten Fall nach Rom
gewiesen: wenn naemlich der Gutsherr die Winterweide an den Besitzer
einer Schafherde verpachtet, also mit einem in der Regel nicht in der
Gegend domizilierten Paechter zu tun hat (agr. 149). Es laesst sich
daraus schliessen. dass in dem gewoehnlichen Fall, wo mit einem in der
Gegend domizilierten Manne kontrahiert ward, die etwa entspringenden
Prozesse schon zu Catos Zeit nicht in Rom, sondern vor den Ortsrichtern
entschieden wurden. -------------------------------------------------
Endlich stellte dem unabhaengigen Buergerstand sich der Klientenpoebel
formell gleichberechtigt und tatsaechlich oft schon uebermaechtig zur
Seite. Die Institutionen, aus denen er hervorging, waren uralt.
Seit unvordenklicher Zeit uebte der vornehme Roemer auch ueber seine
Freigelassenen und Zugewandten eine Art Regiment aus und ward von
denselben bei allen ihren wichtigeren Angelegenheiten zu Rate gezogen,
wie denn zum Beispiel ein solcher Klient nicht leicht seine Kinder
verheiratete, ohne die Billigung seines Patrons erlangt zu haben,
und sehr oft dieser die Partien geradezu machte. Aber wie aus der
Aristokratie ein eigener Herrenstand ward, der in seiner Hand nicht
bloss die Macht, sondern auch den Reichtum vereinigte, so wurden aus
den Schutzbefohlenen Guenstlinge und Bettler; und der neue Anhang der
Reichen unterhoehlte aeusserlich und innerlich den Buergerstand.
Die Aristokratie duldete nicht bloss diese Klientel, sondern beutete
finanziell und politisch sie aus. So zum Beispiel wurden die alten
Pfennigkollekten, welche bisher hauptsaechlich nur zu religioesen
Zwecken und bei der Bestattung verdienter Maenner stattgefunden hatten,
jetzt von angesehenen Herren - zuerst 568 (186) von Lucius Scipio in
Veranlassung eines von ihm beabsichtigten Volksfestes - benutzt, um bei
ausserordentlichen Gelegenheiten vom Publikum eine Beisteuer zu erheben.
Die Schenkungen wurden besonders deshalb gesetzlich beschraenkt (550
204), weil die Senatoren anfingen, unter diesem Namen von ihren Klienten
regelmaessigen Tribut zu nehmen. Aber vor allen Dingen diente der
Schweif dem Herrenstande dazu, die Komitien zu beherrschen; und der
Ausfall der Wahlen zeigt es deutlich, welche maechtige Konkurrenz der
abhaengige Poebel bereits in dieser Zeit dem selbstaendigen Mittelstand
machte. Die reissend schnelle Zunahme des Gesindels, namentlich in
der Hauptstadt, welche hierdurch vorausgesetzt wird, ist auch sonst
nachweisbar. Die steigende Zahl und Bedeutung der Freigelassenen
beweisen die schon im vorigen Jahrhundert gepflogenen und in diesem sich
fortsetzenden, sehr ernsten Eroerterungen ueber ihr Stimmrecht in den
Gemeindeversammlungen, und der waehrend des Hannibalischen Krieges
vom Senat gefasste merkwuerdige Beschluss, die ehrbaren freigelassenen
Frauen zur Beteiligung bei den oeffentlichen Kollekten zuzulassen und
den rechten Kindern freigelassener Vaeter die bisher nur den Kindern der
Freigeborenen zukommenden Ehrenzeichen zu gestatten. Wenig besser als
die Freigelassenen mochte die Majoritaet der nach Rom uebersiedelnden
Hellenen und Orientalen sein, denen die nationale Servilitaet ebenso
unvertilgbar wie jenen die rechtliche anhaftete. Aber es wirkten
nicht bloss diese natuerlichen Ursachen mit zu dem Aufkommen eines
hauptstaedtischen Poebels, sondern es kann auch weder die Nobilitaet
noch die Demagogie von dem Vorwurf freigesprochen werden, systematisch
denselben grossgezogen und durch Volksschmeichelei und noch schlimmere
Dinge den alten Buergersinn, soviel an ihnen war, unterwuehlt zu
haben. Noch war die Waehlerschaft durchgaengig zu achtbar, als dass
unmittelbare Wahlbestechung im grossen sich haette zeigen duerfen;
aber indirekt ward schon in unloeblichster Weise um die Gunst der
Stimmberechtigten geworben. Die alte Verpflichtung der Beamten,
namentlich der Aedilen, fuer billige Kornpreise zu sorgen und die
Spiele zu beaufsichtigen, fing an, in das auszuarten, woraus endlich
die entsetzliche Parole des kaiserlichen Stadtpoebels hervorging: Brot
umsonst und ewiges Volksfest. Grosse Kornsendungen, welche entweder
die Provinzialstatthalter zur Verfuegung der roemischen Marktbehoerde
stellten oder auch wohl die Provinzen selbst, um sich bei einzelnen
roemischen Beamten in Gunst zu setzen, unentgeltlich nach Rom lieferten,
machten es seit der Mitte des sechsten Jahrhunderts den Aedilen
moeglich, an die hauptstaedtische Buergerbevoelkerung das Getreide zu
Schleuderpreisen abzugeben. Es sei kein Wunder, meinte Cato, dass die
Buergerschaft nicht mehr auf guten Rat hoere - der Bauch habe eben
keine Ohren. Die Volkslustbarkeiten nahmen in erschreckender Weise zu.
Fuenfhundert Jahre hatte die Gemeinde sich mit einem Volksfest im Jahr
und mit einem Spielplatz begnuegt; der erste roemische Demagoge von
Profession, Gaius Flaminius, fuegte ein zweites Volksfest und einen
zweiten Spielplatz hinzu (534 220) ^9, und mag sich mit diesen
Einrichtungen, deren Tendenz schon der Name des neuen Festes:
"plebejische Spiele" hinreichend bezeichnet, die Erlaubnis erkauft
haben, die Schlacht am Trasimenischen See zu liefern. Rasch ging man
weiter in der einmal eroeffneten Bahn. Das Fest zu Ehren der Ceres, der
Schutzgottheit des Plebejertums, kann, wenn ueberhaupt, doch nur
wenig juenger sein als das plebejische. Weiter ward nach Anleitung der
Sibyllinischen und Marcischen Weissagungen schon 542 (212) ein viertes
Volksfest zu Ehren Apollons, 550 (204) ein fuenftes zu Ehren der neu aus
Phrygien nach Rom uebergesiedelten Grossen Mutter hinzugefuegt. Es waren
dies die schweren Jahre des Hannibalischen Krieges - bei der ersten
Feier der Apollospiele ward die Buergerschaft von dem Spielplatz weg
zu den Waffen gerufen; die eigentuemlich italische Deisidaemonie
war fieberhaft aufgeregt, und es fehlte nicht an solchen, welche sie
nutzten, um Sibyllen- und Prophetenorakel in Umlauf zu setzen und durch
deren Inhalt und Vertretung sich der Menge zu empfehlen; kaum darf man
es tadeln, dass die Regierung, welche der Buergerschaft so ungeheure
Opfer zumuten musste, in solchen Dingen nachgab. Was man aber einmal
nachgegeben, blieb bestehen; ja selbst in ruhigeren Zeiten (581 173) kam
noch ein freilich geringeres Volksfest, die Spiele zu Ehren der Flora
hinzu. Die Kosten dieser neuen Festlichkeiten bestritten die mit der
Ausrichtung der einzelnen Feste beauftragten Beamten aus eigenen Mitteln
- so die kurulischen Aedilen zu dem alten Volksfest noch das Fest der
Goettermutter und das der Flora, die plebejischen das Plebejer- und das
Ceresfest, der staedtische Praetor die Apollinarischen Spiele. Man mag
damit, dass die neuen Volksfeste wenigstens dem gemeinen Saeckel nicht
zur Last fielen, sich vor sich selber entschuldigt haben; in der Tat
waere es weit weniger nachteilig gewesen, das Gemeindebudget mit einer
Anzahl unnuetzer Ausgaben zu belasten, als zu gestatten, dass die
Ausrichtung einer Volkslustbarkeit tatsaechlich zur Qualifikation
fuer die Bekleidung des hoechsten Gemeindeamtes ward. Die kuenftigen
Konsularkandidaten machten bald in dem Aufwande fuer diese Spiele
einander eine Konkurrenz, die die Kosten derselben ins Unglaubliche
steigerte; und es schadete begreiflicherweise nicht, wenn der Konsul
in Hoffnung noch ausser dieser gleichsam gesetzlichen eine freiwillige
"Leistung" (munus), ein Fechterspiel auf seine Kosten zum besten gab.
Die Pracht der Spiele wurde allmaehlich der Massstab, nach dem die
Waehlerschaft die Tuechtigkeit der Konsulatsbewerber bemass. Die
Nobilitaet hatte freilich schwer zu zahlen - ein anstaendiges
Fechterspiel kostete 750000 Sesterzen (50000 Taler); allein sie zahlte
gern, da sie ja damit den unvermoegenden Leuten die politische Laufbahn
verschloss. Aber die Korruption beschraenkte sich nicht auf den Markt,
sondern uebertrug sich auch schon auf das Lager. Die alte Buergerwehr
hatte sich gluecklich geschaetzt, eine Entschaedigung fuer die
Kriegsarbeit und im gluecklichen Fall eine geringe Siegesgabe
heimzubringen; die neuen Feldherren, an ihrer Spitze Scipio Africanus,
warfen das roemische wie das Beutegeld mit vollen Haenden unter sie
aus - es war darueber, dass Cato waehrend der letzten Feldzuege gegen
Hannibal in Afrika mit Scipio brach. Die Veteranen aus dem Zweiten
Makedonischen und dem kleinasiatischen Krieg kehrten bereits
durchgaengig als wohlhabende Leute heim; schon fing der Feldherr
an, auch von den Besseren gepriesen zu werden, der die Gaben der
Provinzialen und den Kriegsgewinn nicht bloss fuer sich und sein
unmittelbares Gefolge nahm und aus dessen Lager nicht wenige Maenner mit
Golde, sondern viele mit Silber in den Taschen zurueckkamen - dass
auch die bewegliche Beute des Staates sei, fing an in Vergessenheit zu
geraten. Als Lucius Paullus wieder in alter Weise mit derselben verfuhr,
da fehlte wenig, dass seine eigenen Soldaten, namentlich die durch die
Aussicht auf reichen Raub zahlreich herbeigelockten Freiwilligen,
nicht durch Volksbeschluss dem Sieger von Pydna die Ehre des Triumphes
aberkannt haetten, die man schon an jeden Bezwinger von drei ligurischen
Doerfern wegwarf. ------------------------------------------------- ^9
Die Anlage des Circus ist bezeugt. Ueber die Entstehung der plebejischen
Spiele gibt es keine alte Ueberlieferung, denn was der falsche Asconius
(p. 143 Orelli) sagt, ist keine; aber da sie in dem Flaminischen Circus
gefeiert wurden (Val. Max. 1, 7, 4) und zuerst sicher im Jahre 538
(216), vier Jahre nach dessen Erbauung, vorkommen (Liv. 23, 30), so
wird das oben Gesagte dadurch hinreichend bewiesen.
------------------------------------------------- Wie sehr die
Kriegszucht und der kriegerische Geist der Buergerschaft unter diesem
Uebergang der Kriegs- in das Raubhandwerk litten, kann man an den
Feldzuegen gegen Perseus verfolgen; und fast in skurriler Weise
offenbarte die einreissende Feigheit der unbedeutende Istrische
Krieg (576 178), wo ueber ein geringes, vom Geruechte lawinenhaft
vergroessertes Scharmuetzel das Landheer und die Seemacht der Roemer,
ja die Italiker daheim ins Weglaufen kamen und Cato seinen Landsleuten
ueber ihre Feigheit eine eigene Strafpredigt zu halten noetig fand. Auch
hier ging die vornehme Jugend voran. Schon waehrend des Hannibalischen
Krieges (545 200) sahen die Zensoren sich veranlasst, gegen die
Laessigkeit der Militaerpflichtigen von Ritterschatzung mit ernsten
Strafen einzuschreiten. Gegen das Ende dieser Periode (574 ? 180)
stellte ein Buergerschaftsbeschluss den Nachweis von zehn Dienstjahren
als Qualifikation fuer die Bekleidung eines jeden Gemeindeamtes fest, um
die Soehne der Nobilitaet dadurch zum Eintritt in das Heer zu noetigen.
Aber wohl nichts spricht so deutlich fuer den Verfall des rechten
Stolzes und der rechten Ehre bei Hohen wie bei Geringen als das Jagen
nach Abzeichen und Titeln, das im Ausdruck verschieden, aber im Wesen
gleichartig bei allen Staenden und Klassen erscheint. Zu der Ehre des
Triumphes draengte man sich so, dass es kaum gelang, die alte Regel
aufrecht zu erhalten, welche nur dem die Macht der Gemeinde in
offener Feldschlacht mehrenden, ordentlichen hoechsten Gemeindebeamten
verstattete zu triumphieren und dadurch allerdings nicht selten eben die
Urheber der wichtigsten Erfolge von dieser Ehre ausschloss. Man musste
es schon sich gefallen lassen, dass diejenigen Feldherren, welche
vergeblich versucht oder keine Aussicht hatten, den Triumph vom Senat
oder der Buergerschaft zu erlangen, auf eigene Hand wenigstens auf dem
Albanischen Berg triumphierend aufzogen (zuerst 523 231). Schon war kein
Gefecht mit einem ligurischen oder korsischen Haufen zu unbedeutend,
um nicht daraufhin den Triumph zu erbitten. Um den friedlichen
Triumphatoren, wie zum Beispiel die Konsuln des Jahres 570 (184) gewesen
waren, das Handwerk zu legen, wurde die Gestattung des Triumphes an den
Nachweis einer Feldschlacht geknuepft, die wenigstens 5000 Feinden das
Leben gekostet; aber auch dieser Nachweis ward oefter durch falsche
Bulletins umgangen - sah man doch auch schon in den vornehmen Haeusern
manche feindliche Ruestung prangen, die keineswegs vom Schlachtfeld
dahin kam. Wenn sonst der Oberfeldherr des einen Jahres es sich zur
Ehre gerechnet hatte, das naechste Jahr in den Stab seines Nachfolgers
einzutreten, so war es jetzt eine Demonstration gegen die neumodische
Hoffart, dass der Konsular Cato unter Tiberius Sempronius Longus (560
194) und Manius Glabrio (563 191; 2, 258) als Kriegstribun Dienste
nahm. Sonst hatte fuer den der Gemeinde erwiesenen Dienst der Dank der
Gemeinde ein- fuer allemal genuegt; jetzt schien jedes Verdienst eine
bleibende Auszeichnung zu fordern. Bereits der Sieger von Mylae (494
260) Gaius Duilius hatte es durchgesetzt, dass ihm, wenn er abends durch
die Strassen der Hauptstadt ging, ausnahmsweise ein Fackeltraeger und
ein Pfeifer voraufzog. Statuen und Denkmaeler, sehr oft auf Kosten des
Geehrten errichtet, wurden so gemein, dass man es spoettisch fuer eine
Auszeichnung erklaeren konnte, ihrer zu entbehren. Aber nicht lange
genuegten derartige bloss persoenliche Ehren. Es kam auf, aus den
gewonnenen Siegen dem Sieger und seinen Nachkommen einen bleibenden
Zunamen zu schoepfen; welchen Gebrauch vornehmlich der Sieger von Zama
begruendet hat, indem er sich selber den Mann von Afrika, seinen Bruder
den von Asien, seinen Vetter den von Spanien nennen liess ^10. Dem
Beispiel der Hohen folgten die Niederen nach. Wenn der Herrenstand es
nicht verschmaehte, die Rangklassen der Leichenordnung festzustellen und
dem gewesenen Zensor ein purpurnes Sterbekleid zu dekretieren, so konnte
man es den Freigelassenen nicht veruebeln, dass auch sie verlangten,
wenigstens ihre Soehne mit dem vielbeneideten Purpurstreif schmuecken
zu duerfen. Der Rock, der Ring und die Amulettkapsel unterschieden nicht
bloss den Buerger und die Buergerin von dem Fremden und dem Sklaven,
sondern auch den Freigeborenen von dem gewesenen Knecht, den Sohn
freigeborener von dem freigelassener Eltern, den Ritter- und den
Senatorensohn von dem gemeinen Buerger, den Sproessling eines
kurulischen Hauses von dem gemeinen Senator - und das in derjenigen
Gemeinde, in der alles, was gut und gross, das Werk der buergerlichen
Gleichheit war! -------------------------------------------------------
^10 2, 276. Das erste sichere Beispiel eines solchen Beinamens ist
das des Manius Valerius Maximus, Konsul 491 (263), der als Sieger von
Messana den Namen Messala annahm; dass der Konsul von 419 (335) in
aehnlicher Weise Calenus genannt worden sei, ist falsch. Die Beinamen
Maximus im Valerischen und Fabischen Geschlecht sind nicht durchaus
gleichartig. -------------------------------------------------------
Die Zwiespaeltigkeit innerhalb der Gemeinde wiederholt sich in der
Opposition. Gestuetzt auf die Bauernschaft erheben die Patrioten den
lauten Ruf nach Reform; gestuetzt auf die hauptstaedtische Menge beginnt
die Demagogie ihr Werk. Obwohl die beiden Richtungen sich nicht voellig
trennen lassen, sondern mehrfach Hand in Hand gehen, wird es doch
notwendig sein, sie in der Betrachtung voneinander zu sondern. Die
Reformpartei tritt uns gleichsam verkoerpert entgegen in der Person
des Marcus Porcius Cato (520-605 234-149). Cato, der letzte namhafte
Staatsmann des aelteren, noch auf Italien sich beschraenkenden und dem
Weltregiment abgeneigten Systems, galt darum spaeterhin als das Muster
des echten Roemers von altem Schrot und Korn; mit groesserem Recht
wird man ihn betrachten als den Vertreter der Opposition des roemischen
Mittelstandes gegen die neue hellenisch- kosmopolitische Nobilitaet.
Beim Pfluge hergekommen, ward er durch seinen Gutsnachbarn, einen der
wenigen dem Zuge der Zeit abholden Adligen, Lucius Valerius Flaccus, in
die politische Laufbahn gezogen; der derbe sabinische Bauer schien dem
rechtschaffenen Patrizier der rechte Mann, um dem Strom der Zeit sich
entgegenzustemmen; und er hatte in ihm sich nicht getaeuscht. Unter
Flaccus' Aegide und nach guter alter Sitte mit Rat und Tat den
Mitbuergern und dem Gemeinwesen dienend, focht er sich empor bis zum
Konsulat und zum Triumph, ja sogar bis zur Zensur. Mit dem siebzehnten
Jahre eingetreten in die Buergerwehr, hatte er den ganzen Hannibalischen
Krieg von der Schlacht am Trasimenischen See bis zu der bei Zama
durchgemacht, unter Marcellus und Fabius, unter Nero und Scipio gedient
und bei Tarent und Sena, in Afrika, Sardinien, Spanien, Makedonien sich
als Soldat, als Stabsoffizier und als Feldherr gleich tuechtig bewaehrt.
Wie auf der Walstatt stand er auf dem Marktplatz. Seine furchtlose und
schlagfertige Rede, sein derber treffender Bauernwitz, seine Kenntnis
des roemischen Rechts und der roemischen Verhaeltnisse, seine
unglaubliche Ruehrigkeit und sein eiserner Koerper machten ihn zuerst in
den Nachbarstaedten angesehen, alsdann, nachdem er auf dem Markt und in
der Kurie der Hauptstadt auf einen groesseren Schauplatz getreten war,
zu dem einflussreichsten Sachwalter und Staatsredner seiner Zeit.
Er nahm den Ton auf, den zuerst Manius Curius, unter den roemischen
Staatsmaennern sein Ideal, angeschlagen hatte; sein langes Leben hat er
daran gesetzt, dem einreissenden Verfall redlich, wie er es
verstand, nach allen Seiten hin zu begegnen, und noch in seinem
fuenfundachtzigsten Jahre auf dem Marktplatz dem neuen Zeitgeist
Schlachten geliefert. Er war nichts weniger als schoen - gruene Augen
habe er, behaupteten seine Feinde, und rote Haare - und kein grosser
Mann, am wenigsten ein weitblickender Staatsmann. Politisch und sittlich
gruendlich borniert und stets das Ideal der guten alten Zeit vor den
Augen und auf den Lippen, verachtete er eigensinnig alles Neue. Durch
seine Strenge gegen sich vor sich selber legitimiert zu mitleidloser