und die Ortschaft, die sie zur Zeit besitzen, sollen sie auch ferner

besitzen und haben, so lange es dem Volk und dem Rat der Roemer belieben

wird. Verhandelt im Lager am 12. Januar [564 oder 565 der Stadt]. "

(L. Aimilius L. f. inpeirator decreivit, utei quei Hastensium seruei in

turri Lascutana habitarent, leiberei essent. Agrum oppidumqu[eJ, quod

ea tempestate posedisent, item possidere habereque iousit, dum poplus

senatusque Romanus vellet. Act. in castreis a. d. XII k. Febr.) Es ist

dies die aelteste roemische Urkunde, die wir im Original besitzen, drei

Jahre frueher abgefasst als der bekannte Erlass der Konsuln des

Jahres 568 (186) in der Bacchanalienangelegenheit.

--------------------------------------- Das Verwaltungssystem der beiden

spanischen Provinzen war dem sizilisch- sardinischen aehnlich, aber

nicht gleich. Die Oberverwaltung ward wie hier so dort in die Haende

zweier Nebenkonsuln gelegt, die zuerst im Jahr 557 (197) ernannt

wurden, in welches Jahr auch die Grenzregulierung und die definitive

Organisierung der neuen Provinzen faellt. Die verstaendige Anordnung des

Baebischen Gesetzes (573 181), dass die spanischen Praetoren immer auf

zwei Jahre ernannt werden sollten, kam infolge des steigenden

Zudrangs zu den hoechsten Beamtenstellen und mehr noch infolge der

eifersuechtigen Ueberwachung der Beamtengewalt durch den Senat

nicht ernstlich zur Ausfuehrung, und es blieb, soweit nicht in

ausserordentlichem Wege Abweichungen eintraten, auch hier bei dem

fuer diese entfernten und schwer kennenzulernenden Provinzen besonders

unvernuenftigen jaehrlichen Wechsel der roemischen Statthalter. Die

abhaengigen Gemeinden wurden durchgaengig zinspflichtig; allein statt

der sizilischen und sardinischen Zehnten und Zoelle wurden in Spanien

vielmehr von den Roemern, eben wie frueher hier von den Karthagern, den

einzelnen Staedten und Staemmen feste Abgaben an Geld oder sonstigen

Leistungen auferlegt, welche auf militaerischere Wege beizutreiben der

Senat infolge der Beschwerdefuehrung der spanischen Gemeinden im Jahr

583 (171) untersagte. Getreidelieferungen wurden hier nicht anders als

gegen Entschaedigung geleistet, und auch hierbei durfte der Statthalter

nicht mehr als das zwanzigste Korn erheben und ueberdies gemaess der

eben erwaehnten Vorschrift der Oberbehoerde den Taxpreis nicht einseitig

feststellen. Dagegen hatte die Verpflichtung der spanischen Untertanen,

zu den roemischen Heeren Zuzug zu leisten, hier eine ganz andere

Wichtigkeit als wenigstens in dem friedlichen Sizilien, und es ward

dieselbe auch in den einzelnen Vertraegen genau geordnet. Auch das

Recht der Praegung von Silbermuenzen roemischer Waehrung scheint den

spanischen Staedten sehr haeufig zugestanden und das Muenzmonopol hier

keineswegs so wie in Sizilien von der roemischen Regierung in Anspruch

genommen worden zu sein. Ueberall bedurfte man in Spanien zu sehr

der Untertanen, um hier nicht die Provinzialverfassung in moeglichst

schonender Weise einzufuehren und zu handhaben. Zu den besonders von Rom

beguenstigten Gemeinden zaehlten namentlich die grossen Kuestenplaetze

griechischer, phoenikischer oder roemischer Gruendung, wie Saguntum,

Gades, Tarraco, die als die natuerlichen Pfeiler der roemischen

Herrschaft auf der Halbinsel zum Buendnis mit Rom zugelassen wurden. Im

ganzen war Spanien fuer die roemische Gemeinde militaerisch sowohl wie

finanziell mehr eine Last als ein Gewinn; und die Frage liegt nahe,

weshalb die roemische Regierung, in deren damaliger Politik der

ueberseeische Laendererwerb offenbar noch nicht lag, sich dieser

beschwerlichen Besitzungen nicht entledigt hat. Die nicht unbedeutenden

Handelsverbindungen, die wichtigen Eisen- und die noch wichtigeren,

selbst im fernen Orient seit alter Zeit beruehmten Silbergruben ^3,

welche Rom wie Karthago fuer sich nahm und deren Bewirtschaftung

namentlich Marcus Cato regulierte (559 195), werden dabei ohne Zweifel

mitbestimmend gewesen sein; allein die Hauptursache, weshalb man die

Halbinsel in unmittelbarem Besitz behielt, war die, dass es dort an

Staaten mangelte, wie im Keltenland die massaliotische Republik, in

Libyen das numidische Koenigreich waren, und dass man Spanien nicht

loslassen konnte, ohne die Erneuerung des spanischen Koenigreichs

der Barleiden jedem unternehmenden Kriegsmann freizugeben.

------------------------------------------------- ^3 1. Makk. 8, 3: "Und

Judas hoerte, was die Roemer getan hatten im Lande Hispanien, um

Herren zu werden der Silber- und Goldgruben daselbst."

------------------------------------------------- 8. Kapitel Die

oestlichen Staaten und der Zweite Makedonische Krieg Das Werk, welches

Koenig Alexander von Makedonien begonnen hatte, ein Jahrhundert zuvor,

ehe die Roemer in dem Gebiet, das er sein genannt, den ersten Fussbreit

Landes gewonnen, dies Werk hatte im Verlauf der Zeit, bei wesentlicher

Festhaltung des grossen Grundgedankens, den Orient zu hellenisieren,

sich veraendert und erweitert zu dem Aufbau eines hellenisch-asiatischen

Staatensystems. Die unbezwingliche Wander- und Siedellust der

griechischen Nation, die einst ihre Handelsleute nach Massalia und

Kyrene, an den Nil und in das Schwarze Meer gefuehrt hatte, hielt jetzt

fest, was der Koenig gewonnen hatte, und ueberall in dem alten Reich

der Achaemeniden liess unter dem Schutz der Sarissen griechische

Zivilisation sich friedlich nieder. Die Offiziere, die den grossen

Feldherrn beerbten, vertrugen allmaehlich sich untereinander und es

stellte ein Gleichgewichtssystem sich her, dessen Schwankungen selbst

eine gewisse Regelmaessigkeit zeigen. Von den drei Staaten ersten

Ranges, die demselben angehoeren, Makedonien, Asien und Aegypten, war

Makedonien unter Philippos dem Fuenften, der seit 534 (220) dort den

Koenigsthron einnahm, im ganzen, aeusserlich wenigstens, was es

gewesen war unter dem zweiten Philippos, dem Vater Alexanders: ein

gut arrondierter Militaerstaat mit wohlgeordneten Finanzen. An der

Nordgrenze hatten die ehemaligen Verhaeltnisse sich wiederhergestellt,

nachdem die Fluten der gallischen Ueberschwemmung verlaufen waren; die

Grenzwache hielt die illyrischen Barbaren wenigstens in gewoehnlichen

Zeiten ohne Muehe im Zaum. Im Sueden war Griechenland nicht bloss

ueberhaupt von Makedonien abhaengig, sondern ein grosser Teil desselben:

ganz Thessalien im weitesten Sinn von Olympos bis zum Spercheios und

der Halbinsel Magnesia, die grosse und wichtige Insel Euboea, die

Landschaften Lokris, Doris und Phokis, endlich in Attika und im

Peloponnes eine Anzahl einzelner Plaetze, wie das Vorgebirge Sunion,

Korinth, Orchomenos, Heraea, das triphylische Gebiet - alle diese Land-

und Ortschaften waren Makedonien geradezu untertaenig und empfingen

makedonische Besatzung, vor allen Dingen die drei wichtigen Festungen

Demetrias in Magnesia, Chalkis auf Euboea und Korinth, "die drei

Fesseln der Hellenen". Die Macht des Staates aber lag vor allem in dem

Stammland, in der makedonischen Landschaft. Zwar die Bevoelkerung dieses

weiten Gebiets war auffallend duenn; mit Anstrengung aller Kraefte

vermochte Makedonien kaum soviel Mannschaft aufzubringen als ein

gewoehnliches konsularisches Heer von zwei Legionen zaehlte, und es ist

unverkennbar, dass in dieser Hinsicht sich das Land noch nicht von der

durch die Zuege Alexanders und den gallischen Einfall hervorgebrachten

Entvoelkerung erholt hatte. Aber waehrend im eigentlichen Griechenland

die sittliche und staatliche Kraft der Nation zerruettet war und dort,

da es mit dem Volke doch vorbei und das Leben kaum mehr der Muehe wert

schien, selbst von den Besseren der eine ueber dem Becher, der andere

mit dem Rapier, der dritte bei der Studierlampe den Tag verdarb,

waehrend im Orient und in Alexandreia die Griechen unter die dichte

einheimische Bevoelkerung wohl befruchtende Elemente aussaeen und ihre

Sprache wie ihre Maulfertigkeit, ihre Wissenschaft und Afterwissenschaft

dort ausbreiten konnten, aber ihre Zahl kaum genuegte, um den Nationen

die Offiziere, die Staatsmaenner und die Schulmeister zu liefern, und

viel zu gering war, um einen Mittelstand rein griechischen Schlages

auch nur in den Staedten zu bilden, bestand dagegen im noerdlichen

Griechenland noch ein guter Teil der alten kernigen Nationalitaet,

aus der die Marathonkaempfer hervorgegangen waren. Daher ruehrt die

Zuversicht, mit der die Makedonier, die Aetoler, die Akarnanen, ueberall

wo sie im Osten auftreten, als ein besserer Schlag sich geben und

genommen werden, und die ueberlegene Rolle, welche sie deswegen an

den Hoefen von Alexandreia und Antiocheia spielen. Die Erzaehlung ist

bezeichnend von dem Alexandriner, der laengere Zeit in Makedonien gelebt

und dort Landessitte und Landestracht angenommen hat, und nun, da er in

seine Vaterstadt heimkehrt, sich selber einen Mann und die Alexandriner

gleich Sklaven achtet. Diese derbe Tuechtigkeit und der ungeschwaechte

Nationalsinn kamen vor allem dem makedonischen als dem maechtigsten und

geordnetsten der nordgriechischen Staaten zugute. Wohl ist auch hier

der Absolutismus emporgekommen gegen die alte gewissermassen staendische

Verfassung; allein Herr und Untertanen stehen doch in Makedonien

keineswegs zueinander wie in Asien und Aegypten, und das Volk fuehlt

sich noch selbstaendig und frei. In festem Mut gegen den Landesfeind,

wie er auch heisse, in unerschuetterlicher Treue gegen die Heimat und

die angestammte Regierung, in mutigem Ausharren unter den schwersten

Bedraengnissen steht unter allen Voelkern der alten Geschichte keines

dem roemischen so nah wie das makedonische, und die an das Wunderbare

grenzende Regeneration des Staates nach der gallischen Invasion

gereicht den leitenden Maennern wie dem Volke, das sie leiteten, zu

unvergaenglicher Ehre. Der zweite von den Grossstaaten, Asien, war

nichts als das oberflaechlich umgestaltete und hellenisierte Persien,

das Reich des "Koenigs der Koenige", wie sein Herr sich, bezeichnend

fuer seine Anmassung wie fuer seine Schwaeche, zu nennen pflegte, mit

denselben Anspruechen von Hellespont bis zum Pandschab zu gebieten und

mit derselben kernlosen Organisation, ein Buendel von mehr oder minder

abhaengigen Dependenzstaaten, unbotmaessigen Satrapien und halbfreien

griechischen Staedten. Von Kleinasien namentlich, das nominell zum Reich

der Seleukiden gezaehlt ward, war tatsaechlich die ganze Nordkueste

und der groessere Teil des oestlichen Binnenlandes in den Haenden

einheimischer Dynastien oder der aus Europa eingedrungenen Keltenhaufen,

von dem Westen ein guter Teil im Besitz der Koenige von Pergamon, und

die Inseln und Kuestenstaedte teils aegyptisch, teils frei, so dass dem

Grosskoenig hier wenig mehr blieb als das innere Kilikien, Phrygien und

Lydien und eine grosse Anzahl nicht wohl zu realisierender Rechtstitel

gegen freie Staedte und Fuersten - ganz und gar wie seiner Zeit die

Herrschaft des deutschen Kaisers ausser seinem Hausgebiet bestellt war.

Das Reich verzehrte sich in den vergeblichen Versuchen, die Aegypter

aus den Kuestenlandschaften zu verdraengen, in dem Grenzhader mit den

oestlichen Voelkern, den Parthern und Baktriern, in den Fehden mit den

zum Unheil Kleinasiens daselbst ansaessig gewordenen Kelten, in den

bestaendigen Bestrebungen, den Emanzipationsversuchen der oestlichen

Satrapen und der kleinasiatischen Griechen zu steuern, und in den

Familienzwisten und Praetendentenaufstaenden, an denen es zwar in keinem

der Diadochenstaaten fehlt, wie ueberhaupt an keinem der Greuel, welche

die absolute Monarchie in entarteter Zeit in ihrem Gefolge fuehrt,

allein die in dem Staate Asien deshalb verderblicher waren als

anderswo, weil sie hier bei der losen Zusammenfuegung des Reiches zu

der Abtrennung einzelner Landesteile auf kuerzere oder laengere Zeit zu

fuehren pflegten. Im entschiedensten Gegensatz gegen Asien war Aegypten

ein festgeschlossener Einheitsstaat, in dem die intelligente Staatskunst

der ersten Lagiden unter geschickter Benutzung des alten nationalen

und religioesen Herkommens eine vollkommen absolute Kabinettsherrschaft

begruendet hatte und wo selbst das schlimmste Missregiment weder

Emanzipations- noch Zerspaltungsversuche herbeizufuehren vermochte. Sehr

verschieden von dem nationalen Royalismus der Makedonier, der auf ihrem

Selbstgefuehl ruhte und dessen politischer Ausdruck war, war in Aegypten

das Land vollstaendig passiv, die Hauptstadt dagegen alles und diese

Hauptstadt Dependenz des Hofes; weshalb hier mehr noch als in Makedonien

und Asien die Schlaffheit und Traegheit der Herrscher den Staat laehmte,

waehrend umgekehrt in den Haenden von Maennern, wie der erste Ptolemaeos

und Ptolemaeos Euergetes, diese Staatsmaschine sich aeusserst brauchbar

erwies. Zu den eigentuemlichen Vorzuegen Aegyptens vor den beiden

grossen Rivalen gehoert es, dass die aegyptische Politik nicht nach

Schatten griff, sondern klare und erreichbare Zwecke verfolgte.

Makedonien, die Heimat Alexanders; Asien, das Land, in dem Alexander

seinen Thron gegruendet hatte, hoerten nicht auf, sich als unmittelbare

Fortsetzungen der alexandrischen Monarchie zu betrachten und lauter

oder leiser den Anspruch zu erheben, dieselbe wenn nicht her-, so doch

wenigstens darzustellen. Die Lagiden haben nie eine Weltmonarchie zu

gruenden versucht und nie von Indiens Eroberung getraeumt; dafuer aber

zogen sie den ganzen Verkehr zwischen Indien und dem Mittelmeer von den

phoenikischen Haefen nach Alexandreia und machten Aegypten zu dem

ersten Handels- und Seestaat dieser Epoche und zum Herrn des oestlichen

Mittelmeeres und seiner Kuesten und Inseln. Es ist bezeichnend, dass

Ptolemaeos III. Euergetes alle seine Eroberungen freiwillig an Seleukos

Kallinikos zurueckgab bis auf die Hafenstadt von Antiocheia. Teils

hierdurch, teils durch die guenstige geographische Lage kam Aegypten

den beiden Kontinentalmaechten gegenueber in eine vortreffliche

militaerische Stellung zur Verteidigung wie zum Angriff. Waehrend der

Gegner selbst nach gluecklichen Erfolgen kaum imstande war, das ringsum

fuer Landheere fast unzugaengliche Aegypten ernstlich zu bedrohen,

konnten die Aegypter von der See aus nicht bloss in Kyrene sich

festsetzen, sondern auch auf Kypros und den Kykladen, auf der

phoenikisch- syrischen und auf der ganzen Sued- und Westkueste von

Kleinasien, ja sogar in Europa auf dem thrakischen Chersonesos. Durch

die beispiellose Ausbeutung des fruchtbaren Niltals zum unmittelbaren

Besten der Staatskasse und durch eine die materiellen Interessen

ernstlich und geschickt foerdernde und ebenso ruecksichtslose wie

einsichtige Finanzwirtschaft war der alexandrinische Hof seinen Gegner

auch als Geldmacht bestaendig ueberlegen. Endlich die intelligente

Munifizenz, mit der die Lagiden der Tendenz des Zeitalters nach ernster

Forschung in allen Gebieten des Koennens und Wissens entgegenkamen und

diese Forschungen in die Schranken der absoluten Monarchie einzuhegen

und in die Interessen derselben zu verflechten verstanden, nuetzte

nicht bloss unmittelbar dem Staat, dessen Schiff- und Maschinenbau den

Einfluss der alexandrinischen Mathematik zu ihrem Frommen verspuerten,

sondern machte auch diese neue geistige Macht, die bedeutendste und

grossartigste, welche das hellenische Volk nach seiner politischen

Zersplitterung in sich hegte, soweit sie sich ueberhaupt zur

Dienstbarkeit bequemen wollte, zur Dienerin des alexandrinischen Hofes.

Waere Alexanders Reich stehengeblieben, so haette die griechische

Kunst und Wissenschaft einen Staat gefunden, wuerdig und faehig, sie zu

fassen; jetzt wo die Nation in Truemmer gefallen war, wucherte in

ihr der gelehrte Kosmopolitismus, und sehr bald ward dessen Magnet

Alexandreia, wo die wissenschaftlichen Mittel und Sammlungen

unerschoepflich waren, die Koenige Tragoedien und die Minister

Kommentare dazu schrieben und die Pensionen und Akademien florierten.

Das Verhaeltnis der drei Grossstaaten zueinander ergibt sich aus dem

Gesagten. Die Seemacht, welche die Kuesten beherrschte und das Meer

monopolisierte, musste nach dem ersten grossen Erfolg, der politischen

Trennung des europaeischen Kontinents von dem asiatischen, weiter

hinarbeiten auf die Schwaechung der beiden Grossstaaten des Festlandes

und also auf die Beschuetzung der saemtlichen kleineren Staaten,

waehrend umgekehrt Makedonien und Asien zwar auch untereinander

rivalisierten, aber doch vor allen Dingen in Aegypten ihren

gemeinschaftlichen Gegner fanden und ihm gegenueber zusammenhielten oder

doch haetten zusammenhalten sollen. Unter den Staaten zweiten Ranges ist

fuer die Beruehrungen des Ostens mit dem Westen zunaechst nur mittelbar

von Bedeutung die Staatenreihe, welche vom suedlichen Ende des

Kaspischen Meeres zum Hellespont sich hinziehend das Innere und die

Nordkueste Kleinasiens ausfuellt: Atropatene (im heutigen Aserbeidschan

suedwestlich vom Kaspischen Meer), daneben Armenien, Kappadokien im

kleinasiatischen Binnenland, Pontos am suedoestlichen, Bithynien am

suedwestlichen Ufer des Schwarzen Meeres - sie alle Splitter des

grossen Perserreiches und beherrscht von morgenlaendischen, meistens

altpersischen Dynastien, die entlegene Berglandschaft Atropatene

namentlich die rechte Zufluchtsstaette des alten Persertums, an der

selbst Alexanders Zug spurlos voruebergebraust war, und alle auch

in derselben zeitweiligen und oberflaechlichen Abhaengigkeit von der

griechischen Dynastie, die in Asien an die Stelle der Grosskoenige

getreten war oder sein wollte. Von groesserer Wichtigkeit fuer die

allgemeinen Verhaeltnisse ist der Keltenstaat in dem kleinasiatischen

Binnenland. Hier mitten inne zwischen Bithynien, Paphlagonien,

Kappadokien und Phrygien hatten drei keltische Voelkerschaften, die

Tolistoager, Tectosagen und Trocmer sich ansaessig gemacht, ohne darum

weder von der heimischen Sprache und Sitte noch von ihrer Verfassung und

ihrem Freibeuterhandwerk zu lassen. Die zwoelf Vierfuersten, jeder einem

der vier Kantone eines der drei Staemme vorgesetzt, bildeten mit ihrem

Rate von dreihundert Maennern die hoechste Autoritaet der Nation und

traten auf der "heiligen Staette" (Drunemetum) namentlich zur Faellung

von Bluturteilen zusammen. Seltsam wie diese keltische Gauverfassung den

Asiaten erschien, ebenso fremdartig duenkte ihnen der Wagemut und

die Landsknechtsitte der nordischen Eindringlinge, welche teils ihren

unkriegerischen Nachbarn die Soeldner zu jedem Krieg lieferten,

teils die umliegenden Landschaften auf eigene Faust pluenderten

oder brandschatzten. Diese rohen aber kraeftigen Barbaren waren der

allgemeine Schreck der verweichlichten umwohnenden Nationen, ja der

asiatischen Grosskoenige selbst, welche, nachdem manches asiatische Heer

von den Kelten war aufgerieben worden, und Koenig Antiochos I. Soter

sogar im Kampf gegen sie sein Leben verloren hatte (493 261) zuletzt

selber zur Zinszahlung sich verstanden. Dem kuehnen und gluecklichen

Auftreten gegen diese gallischen Horden verdankte es ein reicher Buerger

von Pergamon, Attalos, dass er von seiner Vaterstadt den Koenigstitel

empfing und ihn auf seine Nachkommen vererbte. Dieser neue Hof war im

kleinen was der alexandrinische im grossen; auch hier war die Foerderung

der materiellen Interessen, die Pflege von Kunst und Literatur an

der Tagesordnung und das Regiment eine umsichtige und nuechterne

Kabinettspolitik, deren wesentlicher Zweck war, teils die Macht der

beiden gefaehrlichen festlaendischen Nachbarn zu schwaechen, teils einen

selbstaendigen Griechenstaat im westlichen Kleinasien zu begruenden. Der

wohlgefuellte Schatz trug viel zu der Bedeutung dieser pergamenischen

Herren bei; sie schossen den syrischen Koenigen bedeutende Summen vor,

deren Rueckzahlung spaeter unter den roemischen Friedensbedingungen eine

Rolle spielte, und selbst Gebietserwerbungen gelangen auf diesem Wege,

wie zum Beispiel Aegina, das die verbuendeten Roemer und Aetoler im

letzten Krieg den Bundesgenossen Philipps, den Achaeern, entrissen

hatten, von den Aetolern, denen es vertragsmaessig zufiel, um 30 Talente

(51000 Taler) an Attalos verkauft ward. Indes trotz des Hofglanzes und

des Koenigstitels behielt das pergamenische Gemeinwesen immer etwas vom

staedtischen Charakter, wie es denn auch in seiner Politik gewoehnlich

mit den Freistaedten zusammenging. Attalos selbst, der Lorenzo de'

Medici des Altertums, blieb sein lebelang ein reicher Buergersmann,

und das Familienleben der Attaliden, aus deren Hause ungeachtet des

Koenigstitels die Eintracht und Innigkeit nicht gewichen war, stach sehr

ab gegen die wueste Schandwirtschaft der adligeren Dynastien. In dem

europaeischen Griechenland waren ausser den roemischen Besitzungen

an der Ostkueste, von denen in den wichtigsten, namentlich in Kerkyra

roemische Beamte residiert zu haben scheinen, und dem unmittelbar

makedonischen Gebiet noch mehr oder minder imstande, eine eigene Politik

zu verfolgen, die Epeiroten, Akarnanen und Aetoler im noerdlichen,

die Boeoter und Athener im mittleren Griechenland und die Achaeer,

Lakedaemonier, Messenier und Eleer im Peloponnes. Unter diesen waren die

Republiken der Epeiroten, Akarnanen und Boeoter in vielfacher Weise eng

an Makedonien geknuepft, namentlich die Akarnanen, weil sie der von den

Aetolern drohenden Unterdrueckung einzig durch makedonischen Schutz

zu entgehen vermochten; von Bedeutung war keine von ihnen. Die inneren

Zustaende waren sehr verschieden; wie es zum Teil aussah, dafuer mag

als Beispiel dienen, dass bei den Boeotern, wo es freilich am aergsten

zuging, es Sitte geworden war, jedes Vermoegen, das nicht in gerader

Linie vererbte, an die Kneipgesellschaften zu vermachen, und es fuer die

Bewerber um die Staatsaemter manches Jahrzehnt die erste Wahlbedingung

war, dass sie sich verpflichteten, keinem Glaeubiger, am wenigsten einem

Auslaender, die Ausklagung seiner Schuldner zu gestatten. Die Athener

pflegten von Alexandreia aus gegen Makedonien unterstuetzt zu werden und

standen im engen Bunde mit den Aetolern; auch sie indes waren voellig

machtlos, und fast nur der Nimbus attischer Kunst und Poesie hob diese

unwuerdigen Nachfolger einer herrlichen Vorzeit unter einer Reihe von

Kleinstaedten gleichen Schlages hervor. Nachhaltiger war die Macht der

aetolischen Eidgenossenschaft; das kraeftige Nordgriechentum war

hier noch ungebrochen, aber freilich ausgeartet in wueste Zucht- und

Regimentlosigkeit - es war Staatsgesetz, dass der aetolische Mann

gegen jeden, selbst gegen den mit den Aetolern verbuendeten Staat als

Reislaeufer dienen koenne, und auf die dringenden Bitten der uebrigen

Griechen, dies Unwesen abzustellen, erklaerte die aetolische Tagsatzung,

eher koenne man Aetolien aus Aetolien wegschaffen als diesen Grundsatz

aus ihrem Landrecht. Die Aetoler haetten dem griechischen Volke von

grossem Nutzen sein koennen, wenn sie ihm nicht durch diese organisierte

Raeuberwirtschaft, durch ihre gruendliche Verfeindung mit der

achaeischen Eidgenossenschaft und durch die unselige Opposition gegen

den makedonischen Grossstaat noch viel mehr geschadet haetten.

Im Peloponnes hatte der Achaeische Bund die besten Elemente des

eigentlichen Griechenlands zusammengefasst zu einer auf Gesittung,

Nationalsinn und friedliche Schlagfertigkeit gegruendeten

Eidgenossenschaft. Indes die Bluete und namentlich die Wehrhaftigkeit

derselben war trotz der aeusserlichen Erweiterung geknickt worden durch

Römische Geschichte — Buch 3 · 第 22 / 51 段