latinischer bedienten und "Auslaender" nur hoechstens unter den

Leichtbewaffneten verwendeten. ^5 Das zeigt schon ein Blick auf

die Karte, aber ebenso die merkwuerdige Bestimmung, dass es den

Kentoripinern ausnahmsweise gestattet blieb, sich in ganz Sizilien

anzukaufen. Sie bedurften als roemische Aufpasser der freiesten

Bewegung. Uebrigens scheint Kentoripa auch unter den ersten zu

Rom uebergetretenen Staedten gewesen zu sein (Diod. 1, 23 p. 501).

-------------------------------------------------- Allerdings fiel

dieser tiefgreifende Gegensatz zwischen den zuzug- und den steuer-

oder doch wenigstens nicht zuzugpflichtigen Gemeinden mit dem Gegensatz

zwischen Italien und den Provinzen nicht in rechtlich notwendiger

Weise zusammen. Es konnten auch ueberseeische Gemeinden der italischen

Eidgenossenschaft angehoeren, wie denn die Mamertiner mit den

italischen Sabellern wesentlich auf einer Linie standen, und selbst

der Neugruendung von Gemeinden latinischen Rechts stand in Sizilien und

Sardinien rechtlich so wenig etwas im Wege wie in dem Lande jenseits

des Apennin. Es konnten auch festlaendische Gemeinden des Waffenrechts

entbehren und tributaer sein, wie dies fuer einzelne keltische Distrikte

am Po wohl schon jetzt galt und spaeter in ziemlich ausgedehntem Umfange

eingefuehrt ward. Allein der Sache nach ueberwogen die zuzugpflichtigen

Gemeinden ebenso entschieden auf dem Festlande wie die steuerpflichtigen

auf den Inseln; und waehrend weder in dem hellenisch zivilisierten

Sizilien noch auf Sardinien italische Ansiedelungen roemischerseits

beabsichtigt wurden, stand es bei der roemischen Regierung ohne Zweifel

schon jetzt fest, das barbarische Land zwischen Apennin und Alpen nicht

bloss sich zu unterwerfen, sondern auch, wie die Eroberung fortschritt,

dort neue Gemeinden italischen Ursprungs und italischen Rechts zu

konstituieren. Also wurden die ueberseeischen Besitzungen nicht bloss

Untertanenland, sondern sie waren auch bestimmt, es fuer alle Zukunft zu

bleiben; dagegen der neu abgegrenzte gesetzliche Amtsbezirk der Konsuln

oder, was dasselbe ist, das festlaendische roemische Gebiet sollte ein

neues und weiteres Italien werden, das von den Alpen bis zum Ionischen

Meere reichte. Vorerst freilich fiel dies Italien als wesentlich

geographischer Begriff mit dem politischen der italischen

Eidgenossenschaft nicht durchaus zusammen und war teils weiter,

teils enger. Aber schon jetzt betrachtete man den ganzen Raum bis zur

Alpengrenze als Italia, das heisst als gegenwaertiges oder kuenftiges

Gebiet der Togatraeger und steckte, aehnlich wie es in Nordamerika

geschah und geschieht, die Grenze vorlaeufig geographisch ab, um sie

mit der weiter vorschreitenden Kolonisierung allmaehlich auch politisch

vorzuschieben ^6. ------------------------------------------- ^6

Dieser Gegensatz zwischen Italien als dem roemischen Festland oder dem

konsularischen Sprengel einer- und dem ueberseeischen Gebiet oder den

Praetorensprengeln andererseits erscheint schon im sechsten Jahrhundert

in mehrfachen Anwendungen. Die Religionsvorschrift, dass gewisse

Priester Rom nicht verlassen durften (Val. Max. 1, 1, 2), ward dahin

ausgelegt, dass es ihnen nicht gestattet sei, das Meer zu ueberschreiten

(Liv. ep. 19; 36; 51; Tac. ann. 3, 58; 71; Cic. Phil. 11, 8; 18; vgl.

Liv. 28, 38; 44; ep. 59). Bestimmter noch gehoert hierher die Auslegung,

welche von der alten Vorschrift, dass der Konsul nur "auf roemischem

Boden" den Diktator ernennen duerfe, im Jahre 544 vorgetragen wird:

der roemische Boden begreife ganz Italien in sich (Liv. 27, 5). Die

Einrichtung des keltischen Landes zwischen den Alpen und dem Apennin

zu einem eigenen, vom konsularischen verschiedenen und einem besonderen

staendigen Oberbeamten unterworfenen Sprengel gehoert erst Sulla an. Es

wird natuerlich dagegen niemand geltend machen, dass schon im sechsten

Jahrhundert sehr haeufig Gallia oder Ariminum als "Amtsbezirk"

(provincia) gewoehnlich eines der Konsuln genannt wird. Provincia

ist bekanntlich in der aelteren Sprache nicht, was es spaeter allein

bedeutet, ein raeumlich abgegrenzter, einem staendigen Oberbeamten

unterstellter Sprengel, sondern die fuer den einzelnen Konsul zunaechst

durch Uebereinkommen mit seinem Kollegen unter Mitwirkung des Senats

festgestellte Kompetenz; und in diesem Sinn sind haeufig einzelne

norditalische Landschaften oder auch Norditalien ueberhaupt

einzelnen Konsuln als provincia ueberwiesen worden.

-------------------------------------------- Im Adriatischen Meer, an

dessen Eingang die wichtige und laengst vorbereitete Kolonie Brundisium

endlich noch waehrend des Krieges mit Karthago gegruendet worden war

(510 244), war Roms Suprematie von vornherein entschieden. In der

Westsee hatte Rom den Rivalen beseitigen muessen; in der oestlichen

sorgte schon die hellenische Zwietracht dafuer, dass alle Staaten

auf der griechischen Halbinsel ohnmaechtig blieben oder wurden. Der

bedeutendste derselben, der makedonische, war unter dem Einfluss

Aegyptens vom oberen Adriatischen Meer durch die Aetoler wie aus dem

Peloponnes durch die Achaeer verdraengt worden und kaum noch imstande,

die Nordgrenze gegen die Barbaren zu schuetzen. Wie sehr den Roemern

daran gelegen war, Makedonien und dessen natuerlichen Verbuendeten, den

syrischen Koenig, niederzuhalten, und wie eng sie sich anschlossen an

die eben darauf gerichtete aegyptische Politik, beweist das merkwuerdige

Anerbieten, das sie nach dem Ende des Krieges mit Karthago dem Koenig

Ptolemaeos III. Euergetes machten, ihn in dem Kriege zu unterstuetzen,

den er wegen Berenikes Ermordung gegen Seleukos II. Kallinikos von

Syrien (reg. 507-529 247-225) fuehrte und bei dem wahrscheinlich

Makedonien fuer den letztern Partei genommen hatte. Ueberhaupt werden

die Beziehungen Roms zu den hellenistischen Staaten enger; auch

mit Syrien verhandelte der Senat schon und verwandte sich bei

dem ebengenannten Seleukos fuer die stammverwandten Ilier. Einer

unmittelbaren Einmischung in die Angelegenheiten der oestlichen Maechte

bedurfte es zunaechst nicht. Die achaeische Eidgenossenschaft, die im

Aufbluehen geknickt ward durch die engherzige Coteriepolitik des Aratos,

die aetolische Landsknechtrepublik, das verfallene Makedonierreich

hielten selber einer den andern nieder; und ueberseeischen Laendergewinn

vermied man damals eher in Rom, als dass man ihn suchte. Als die

Akarnanen, sich darauf berufend, dass sie allein unter allen Griechen

nicht teilgenommen haetten an der Zerstoerung Ilions, die Nachkommen des

Aeneas um Hilfe baten gegen die Aetoler, versuchte der Senat zwar eine

diplomatische Verwendung; allein da die Aetoler darauf eine nach ihrer

Weise abgefasste, das heisst unverschaemte Antwort erteilten, ging das

antiquarische Interesse der roemischen Herren doch keineswegs so weit,

um dafuer einen Krieg anzufangen, durch den sie die Makedonier von

ihrem Erbfeind befreit haben wuerden (um 515 239). Selbst den Unfug der

Piraterie, die bei solcher Lage der Dinge begreiflicherweise das einzige

Gewerbe war, das an der adriatischen Kueste bluehte und vor der auch der

italische Handel viel zu leiden hatte, liessen sich die Roemer mit einer

Geduld, die mit ihrer gruendlichen Abneigung gegen den Seekrieg und

ihrem schlechten Flottenwesen eng zusammenhing, laenger als billig

gefallen. Allein endlich ward es doch zu arg. Unter Beguenstigung

Makedoniens, das keine Veranlassung mehr fand, sein altes Geschaeft der

Beschirmung des hellenischen Handels vor den adriatischen Korsaren zu

Gunsten seiner Feinde fortzufuehren, hatten die Herren von Skodra die

illyrischen Voelkerschaften, etwa die heutigen Dalmatiner, Montenegriner

und Nordalbanesen, zu gemeinschaftlichen Piratenzuegen im grossen Stil

vereinigt; mit ganzen Geschwadern ihrer schnellsegelnden Zweidecker, der

bekannten "liburnischen" Schiffe, fuehrten die Illyrier den Krieg gegen

jedermann zur See und an den Kuesten. Die griechischen Ansiedlungen in

diesen Gegenden, die Inselstaedte Issa (Lissa) und Pharos (Lesina), die

wichtigen Kuestenplaetze Epidamnos (Durazzo) und Apollonia (noerdlich

von Avlona am Aoos), hatten natuerlich vor allem zu leiden und sahen

sich wiederholt von den Barbaren belagert. Aber noch weiter suedlich, in

Phoenike, der bluehendsten Stadt von Epeiros, setzten die Korsaren sich

fest; halb gezwungen, halb freiwillig traten die Epeiroten und Akarnanen

mit den fremden Raeubern in eine unnatuerliche Symmachie; bis nach Elis

und Messene hin waren die Kuesten unsicher. Vergeblich vereinigten

die Aetoler und Achaeer, was sie an Schiffen hatten, um dem Unwesen zu

steuern; in offener Seeschlacht wurden sie von den Seeraeubern und deren

griechischen Bundesgenossen geschlagen; die Korsarenflotte vermochte

endlich sogar die reiche und wichtige Insel Kerkyra (Korfu) einzunehmen.

Die Klagen der italischen Schiffer, die Hilfsgesuche der altverbuendeten

Apolloniaten, die flehenden Bitten der belagerten Issaer noetigten

endlich den roemischen Senat, wenigstens Gesandte nach Skodra zu

schicken. Die Brueder Gaius und Lucius Coruncanius kamen, um von dem

Koenig Agron Abstellung des Unwesens zu fordern. Der Koenig gab zur

Antwort, dass nach illyrischem Landrecht der Seeraub ein erlaubtes

Gewerbe sei und die Regierung nicht das Recht habe, der Privatkaperei

zu wehren; worauf Lucius Coruncanius erwiderte, dass dann Rom es sich

angelegen sein lassen werde, den Illyriern ein besseres Landrecht

beizubringen. Wegen dieser, allerdings nicht sehr diplomatischen Replik

wurde, wie die Roemer behaupteten, auf Geheiss des Koenigs, einer der

Gesandten auf der Heimkehr ermordet und die Auslieferung der Moerder

verweigert. Der Senat hatte jetzt keine Wahl mehr. Mit dem Fruehjahr

525 (229) erschien vor Apollonia eine Flotte von 200 Linienschiffen

mit einer Landungsarmee an Bord; vor jener zerstoben die Korsarenboote,

waehrend diese die Raubburgen brach; die Koenigin Teuta, die nach ihres

Gemahls Agron Tode die Regierung fuer ihren unmuendigen Sohn Pinnes

fuehrte, musste, in ihrem letzten Zufluchtsort belagert, die Bedingungen

annehmen, die Rom diktierte. Die Herren von Skodra wurden wieder im

Norden wie im Sueden auf ihr urspruengliches engbegrenztes Gebiet

beschraenkt und hatten nicht bloss alle griechischen Staedte, sondern

auch die Ardiaeer in Dalmatien, die Parthiner um Epidamnos, die

Atintanen im noerdlichen Epeiros aus ihrer Botmaessigkeit zu entlassen;

suedlich von Lissos (Alessio zwischen Scutari und Durazzo) sollten

kuenftig illyrische Kriegsfahrzeuge ueberhaupt nicht und nicht armierte

nicht ueber zwei zusammen fahren duerfen. Roms Seeherrschaft auf dem

Adriatischen Meer war in der loeblichsten und dauerhaftesten Weise

zur vollen Anerkennung gebracht durch die rasche und energische

Unterdrueckung des Piratenunfugs. Allein man ging weiter und setzte

sich zugleich an der Ostkueste fest. Die Illyrier von Skodra wurden

tributpflichtig nach Rom; auf den dalmatinischen Inseln und Kuesten

wurde Demetrios von Pharos, der aus den Diensten der Teuta in roemische

getreten war, als abhaengiger Dynast und roemischer Bundesgenosse

eingesetzt; die griechischen Staedte Kerkyra, Apollonia, Epidamnos und

die Gemeinden der Atintanen und Parthiner wurden in milden Formen der

Symmachie an Rom geknuepft. Diese Erwerbungen an der Ostkueste des

Adriatischen Meeres waren nicht ausgedehnt genug, um einen eigenen

Nebenkonsul fuer sie einzusetzen: nach Kerkyra und vielleicht auch nach

anderen Plaetzen scheinen Statthalter untergeordneten Ranges gesandt und

die Oberaufsicht ueber diese Besitzungen den Oberbeamten, welche Italien

verwalteten, mit uebertragen worden zu sein ^7. Also traten gleich

Sizilien und Sardinien auch die wichtigsten Seestationen im Adriatischen

Meer in die roemische Botmaessigkeit ein. Wie haette es auch anders

kommen sollen? Rom brauchte eine gute Seestation im oberen Adriatischen

Meere, welche ihm seine Besitzungen an dem italischen Ufer nicht

gewaehrten; die neuen Bundesgenossen, namentlich die griechischen

Handelsstaedte, sahen in den Roemern ihre Retter und taten ohne Zweifel,

was sie konnten, sich des maechtigen Schutzes dauernd zu versichern;

im eigentlichen Griechenland, war nicht bloss niemand imstande zu

widersprechen, sondern das Lob der Befreier auf allen Lippen. Man kann

fragen, ob der Jubel in Hellas groesser war oder die Scham, als

statt der zehn Linienschiffe der Achaeischen Eidgenossenschaft, der

streitbarsten Macht Griechenlands, jetzt zweihundert Segel der Barbaren

in ihre Haefen einliefen und mit einem Schlage die Aufgabe loesten, die

den Griechen zukam und an der diese so klaeglich gescheitert waren. Aber

wenn man sich schaemte, dass die Rettung den bedraengten Landsleuten vom

Ausland hatte kommen muessen, so geschah es wenigstens mit guter Manier;

man saeumte nicht, die Roemer durch Zulassung zu den Isthmischen

Spielen und den Eleusinischen Mysterien feierlich in den hellenischen

Nationalverband aufzunehmen. -------------------------------------------

^7 Ein stehender roemischer Kommandant von Kerkyra scheint bei Polyb.

22,15, 6 (falsch uebersetzt von Liv. 38, 11; vgl. 42, 37), ein solcher

von Issa bei Liv. 43, 9 vorzukommen. Dazu kommt die Analogie des

Praefectus pro legato insularem Baliarum (Orelli 732) und des

Statthalters von Pandataria (IRN 3528). Es scheint danach ueberhaupt in

der roemischen Verwaltung Regel gewesen zu sein, fuer die entfernteren

Inseln nicht senatorische praefecti zu bestellen. Diese "Stellvertreter"

aber setzen ihrem Wesen nach einen Oberbeamten voraus, der sie ernennt

und beaufsichtigt; und dies koennen in dieser Zeit nur die Konsuln

gewesen sein. Spaeter, seit Einrichtung der Provinzen Makedonien und

Gallia Cisalpina, kam die Oberverwaltung an den einen dieser beiden

Statthalter; wie denn das hier in Rede stehende Gebiet, der Kern

des spaeteren roemischen Illyricum, bekanntlich zum Teil zu

Caesars Verwaltungssprengel mit gehoerte.

---------------------------------------- Makedonien schwieg; es

war nicht in der Verfassung, mit den Waffen zu protestieren, und

verschmaehte, es mit Worten zu tun. Auf Widerstand traf man nirgend;

aber nichtsdestoweniger hatte Rom, indem es die Schluessel zum Hause des

Nachbarn an sich nahm, in diesem sich einen Gegner geschaffen, von dem,

wenn er wieder zu Kraeften oder eine guenstige Gelegenheit ihm vorkam,

sich erwarten liess, dass er sein Schweigen zu brechen wissen werde.

Haette der kraeftige und besonnene Koenig Antigonos Doson laenger

gelebt, so wuerde wohl er schon den hingeworfenen Handschuh aufgehoben

haben; denn als einige Jahre spaeter der Dynast Demetrios von Pharos

sich der roemischen, Hegemonie entzog, im Einverstaendnis mit den

Istriern vertragswidrig Seeraub trieb und die von den Roemern fuer

unabhaengig erklaerten Atintanen sich unterwarf, machte Antigonos

Buendnis mit ihm, und Demetrios' Truppen fochten mit in Antigonos' Heer

in der Schlacht bei Sellasia (532 222). Allein Antigonos starb (Winter

533/34 221/20); sein Nachfolger Philippos, noch ein Knabe, liess es

geschehen, dass der Konsul Lucius Aemilius Paullus den Verbuendeten

Makedoniens angriff, seine Hauptstadt zerstoerte und ihn landfluechtig

aus seinem Reiche trieb (535 219). Auf dem Festland des eigentlichen

Italien suedlich vom Apennin war tiefer Friede seit dem Fall von Tarent;

der sechstaegige Krieg mit Falerii (513 241) ist kaum etwas mehr als

eine Kuriositaet. Aber gegen Norden dehnte zwischen dem Gebiet der

Eidgenossenschaft und der Naturgrenze Italiens, der Alpenkette, noch

eine weite Strecke sich aus, die den Roemern nicht botmaessig war.

Als Grenze Italiens galt an der adriatischen Kueste der Aesisfluss,

unmittelbar oberhalb Ancona. Jenseits dieser Grenze gehoerte

die naechstliegende, eigentlich gallische Landschaft bis Ravenna

einschliesslich in aehnlicher Weise wie das eigentliche Italien zu dem

roemischen Reichsverband; die Senonen, die hier ehemals gesessen hatten,

waren in dem Kriege 471/72 (283/82) ausgerottet und die einzelnen

Ortschaften entweder als Buergerkolonien, wie Sena gallica, oder

als Bundesstaedte, sei es latinischen Rechts, wie Ariminum, sei es

italischen, wie Ravenna, mit Rom verknuepft worden. Auf dem weiten

Gebiet jenseits Ravenna bis zu der Alpengrenze sassen nichtitalische

Voelkerschaften. Suedlich vom Po behauptete sich noch der maechtige

Keltenstamm der Boier (von Parma bis Bologna), neben denen oestlich

die Lingonen, westlich (im Gebiet von Parma) die Anaren, zwei kleinere,

vermutlich in der Klientel der Boier stehende keltische Kantone die

Ebene ausfuellten. Wo diese aufhoert, begannen die Ligurer, die mit

einzelnen keltischen Staemmen gemischt auf dem Apennin von oberhalb

Arezzo und Pisa an sitzend, das Quellgebiet des Po innehatten. Von der

Ebene nordwaerts vom Po hatten die Veneter, verschiedenen Stammes von

den Kelten und wohl illyrischer Abkunft, den oestlichen Teil etwa von

Verona bis zur Kueste im Besitz; zwischen ihnen und den westlichen

Gebirgen sassen die Cenomanen (um Brescia und Cremona), die selten

mit der keltischen Nation hielten und wohl stark mit Venetern gemischt

waren, und die Insubrer (um Mailand), dieser der bedeutendste der

italischen Keltengaue und in stetiger Verbindung nicht bloss mit den

kleineren, in den Alpentaelern zerstreuten Gemeinden teils keltischer,

teils anderer Abkunft, sondern auch mit den Keltengauen jenseits der

Alpen. Die Pforten der Alpen, der maechtige, auf fuenfzig deutsche

Meilen schiffbare Strom, die groesste und fruchtbarste Ebene des

damaligen zivilisierten Europas, waren nach wie vor in den Haenden der

Erbfeinde des italischen Namens, die, wohl gedemuetigt und geschwaecht,

doch immer noch kaum dem Namen nach abhaengig und immer noch unbequeme

Nachbarn, in ihrer Barbarei verharrten und duenngesaet in den weiten

Flaechen ihre Herden- und Plunderwirtschaft fortfuehrten. Man durfte

erwarten, dass die Roemer eilen wuerden, sich dieser Gebiete zu

bemaechtigen; um so mehr als die Kelten allmaehlich anfingen, ihrer

Niederlagen in den Feldzuegen von 471 und 472 (283 282) zu vergessen und

sich wieder zu regen, ja was noch bedenklicher war, die transalpinischen

Kelten aufs neue begannen, diesseits der Alpen sich zu zeigen. In der

Tat hatten bereits im Jahre 516 (238) die Boier den Krieg erneuert und

deren Herren Atis und Galatas, freilich ohne Auftrag der Landesgemeinde,

die Transalpiner aufgefordert, mit ihnen gemeinschaftliche Sache zu

machen; zahlreich waren diese dem Ruf gefolgt und im Jahre 518 (236)

lagerte ein Keltenheer vor Ariminum, wie Italien es lange nicht gesehen

hatte. Die Roemer, fuer den Augenblick viel zu schwach, um die Schlacht

zu versuchen, schlossen Waffenstillstand und liessen, um Zeit zu

gewinnen, Boten der Kelten nach Rom gehen, die im Senat die Abtretung

von Ariminum zu fordern wagten - es schien, als seien die Zeiten des

Brennus wiedergekehrt. Aber ein unvermuteter Zwischenfall machte

dem Krieg ein Ende, bevor er noch recht begonnen hatte. Die Boier,

unzufrieden mit den ungebetenen Bundesgenossen und wohl fuer ihr eigenes

Gebiet fuerchtend, gerieten in Haendel mit den Transalpinern; es kam

zwischen den beiden Keltenheeren zu offener Feldschlacht, und nachdem

die boischen Haeuptlinge von ihren eigenen Leuten erschlagen waren,

kehrten die Transalpiner heim. Damit waren die Boier den Roemern in die

Haende gegeben, und es hing nur von diesen ab, sie gleich den Senonen

auszutreiben und wenigstens bis an den Po vorzudringen; allein es ward

vielmehr denselben gegen die Abtretung einiger Landstriche der Friede

gewaehrt (518 236). Das mag damals geschehen sein, weil man eben den

Wiederausbruch des Kriegs mit Karthago erwartete; aber nachdem dieser

durch die Abtretung Sardiniens abgewandt worden war, forderte es die

richtige Politik der roemischen Regierung, das Land bis an die Alpen

so rasch und so vollstaendig wie moeglich in Besitz zu nehmen. Die

bestaendigen Besorgnisse der Kelten vor einer solchen roemischen

Invasion sind darum hinreichend gerechtfertigt; indes die Roemer

beeilten sich eben nicht. So begannen denn die Kelten ihrerseits den

Krieg, sei es, dass die roemischen Ackerverteilungen an der Ostkueste

(522 232), obwohl zunaechst nicht gegen sie gerichtet, sie besorgt

gemacht hatten, sei es, dass sie die Unvermeidlichkeit eines Krieges mit

Rom um den Besitz der Lombardei begriffen, sei es, was vielleicht das

Wahrscheinlichste ist, dass das ungeduldige Kelterwolk wieder einmal

des Sitzens muede war und eine neue Heerfahrt zu ruesten beliebte. Mit

Ausschluss der Cenomanen, die mit den Venetern hielten und sich fuer die

Roemer erklaerten, traten dazu saemtliche italische Kelten zusammen,

und ihnen schlossen sich unter den Fuehrern Concolitanus und Aneroestus

zahlreich die Kelten des oberen Rhonetals oder vielmehr deren

Reislaeufer an ^8. Mit 50000 zu Fuss und 20000 zu Ross oder zu Wagen

kaempfenden Streitern rueckten die Fuehrer der Kelten auf den Apennin

zu (529 225). Von dieser Seite hatte man in Rom sich des Angriffs nicht

versehen und nicht erwartet, dass die Kelten mit Vernachlaessigung

der roemischen Festungen an der Ostkueste und des Schutzes der eigenen

Stammesgenossen geradeswegs gegen die Hauptstadt vorzugehen wagen

wuerden. Nicht gar lange vorher hatte ein aehnlicher Keltenschwarm in

ganz gleicher Weise Griechenland ueberschwemmt; die Gefahr war ernst

und schien noch ernster, als sie war. Der Glaube, dass Roms Untergang

diesmal unvermeidlich und der roemische Boden vom Verhaengnis gallisch

zu werden bestimmt sei, war selbst in Rom unter der Menge so allgemein

verbreitet, dass sogar die Regierung es nicht unter ihrer Wuerde hielt,

den krassen Aberglauben des Poebels durch einen noch krasseren zu bannen

und zur Erfuellung des Schicksalspruchs einen gallischen Mann und eine

gallische Frau auf dem roemischen Markt lebendig begraben zu lassen.

Daneben traf man ernstlichere Anstalten. Von den beiden konsularischen

Heeren, deren jedes etwa 25000 Mann zu Fuss und 1100 Reiter zaehlte,

stand das eine unter Gaius Atilius Regulus in Sardinien, das zweite

unter Lucius Aemilius Papus bei Ariminum; beide erhielten Befehl,

sich so schnell wie moeglich nach dem zunaechst bedrohten Etrurien

zu begeben. Schon hatten gegen die mit Rom verbuendeten Cenomanen und

Veneter die Kelten eine Besatzung in der Heimat zuruecklassen muessen;

jetzt ward auch der Landsturm der Umbrer angewiesen, von den heimischen

Bergen herab in die Ebene der Boier einzuruecken und dem Feinde auf

seinen eigenen Aeckern jeden erdenklichen Schaden zuzufuegen. Die

Landwehr der Etrusker und Sabiner sollte den Apennin besetzen und

womoeglich sperren, bis die regulaeren Truppen eintreffen koennten. In

Rom bildete sich eine Reserve von 50000 Mann; durch ganz Italien, das

diesmal in Rom seinen rechten Vorkaempfer sah, wurde die dienstfaehige

Mannschaft verzeichnet, Vorraete und Kriegsmaterial zusammengebracht.

--------------------------------------------- ^8 Dieselben, die Polybios

bezeichnet als "die Kelten in den Alpen und an der Rhone, die man

wegen ihrer Reislaeuferei Gaesaten (Landsknechte) nenne", werden in

den kapitolinischen Fasten Germani genannt. Moeglich ist es, dass die

gleichzeitige Geschichtschreibung hier nur Kelten genannt und erst

die historische Spekulation der caesarischen und augustischen Zeit die

Redaktoren jener Fasten bewogen hat, daraus "Germanen" zu machen.

Wofern dagegen die Nennung der Germanen in den Fasten auf gleichzeitige

Römische Geschichte — Buch 3 · 第 7 / 51 段