fuenfzig Jahre spaeter Scipio, nur dass ihm kein Hannibal und keine
erprobte feindliche Armee gegenueberstand. Allein der Senat zog die
halbe Armee zurueck, sowie man sich von der taktischen Ueberlegenheit
der Roemer ueberzeugt hatte; im blinden Vertrauen auf diese blieb der
Feldherr stehen, wo er eben stand, um strategisch, und nahm er die
Schlacht an, wo man sie ihm anbot, um auch taktisch sich ueberwinden zu
lassen. Es war dies um so bezeichnender, als Regulus in seiner Art ein
tuechtiger und erprobter Feldherr war. Eben die Bauernmanier, durch
die Etrurien und Samnium genommen worden waren, war die Ursache der
Niederlage in der Ebene von Tunes. Der in seinem Bereiche ganz richtige
Satz, dass jeder rechte Buergersmann zum General tauge, war irrig
geworden; in dem neuen Kriegssystem konnte man nur Feldherren von
militaerischer Schule und militaerischem Blicke brauchen, und das
freilich war nicht jeder Buergermeister. Noch viel aerger aber war es,
dass man das Oberkommando der Flotte als eine Dependenz des Oberbefehls
der Landarmee behandelte und der erste beste Stadtvorsteher meinte,
nicht bloss General, sondern auch Admiral spielen zu koennen. An den
schlimmsten Niederlagen, die Rom in diesem Krieg erlitten hat, sind
nicht die Stuerme schuld und noch weniger die Karthager, sondern der
anmassliche Unverstand seiner Buergeradmirale. Rom hat endlich gesiegt;
aber das Bescheiden mit einem weit geringeren Gewinn, als er zu Anfang
gefordert, ja geboten worden war, sowie die energische Opposition, auf
welche in Rom der Friede stiess, bezeichnen sehr deutlich die Halbheit
und die Oberflaechlichkeit des Sieges wie des Friedens; und wenn Rom
gesiegt hat, so verdankt es diesen Sieg zwar auch der Gunst der Goetter
und der Energie seiner Buerger, aber mehr als beiden den die Maengel
der roemischen Kriegfuehrung noch weit uebertreffenden Fehlern seiner
Feinde. 3. Kapitel Die Ausdehnung Italiens bis an seine natuerlichen
Grenzen Die italische Eidgenossenschaft, wie sie aus den Krisen des
fuenften Jahrhunderts hervorgegangen war, oder der Staat Italien
vereinigte unter roemischer Hegemonie die Stadt- und Gaugemeinden
vom Apennin bis an das Ionische Meer. Allein bevor noch das fuenfte
Jahrhundert zu Ende ging, waren diese Grenzen bereits nach beiden Seiten
hin ueberschritten, waren jenseits des Apennin wie jenseits des Meeres
italische, der Eidgenossenschaft angehoerige Gemeinden entstanden. Im
Norden hatte die Republik, alte und neue Unbill zu raechen, bereits
im Jahre 471 (283) die keltischen Senonen vernichtet, im Sueden in dem
grossen Kriege 490-513 (264-241) die Phoeniker von der sizilischen Insel
verdraengt. Dort gehoerte ausser der Buergeransiedlung Sena namentlich
die latinische Stadt Ariminum, hier die Mamertinergemeinde in Messana
zu der von Rom geleiteten Verbindung, und wie beide national italischen
Ursprungs waren, so hatten auch beide teil an den gemeinen Rechten
und Pflichten der italischen Eidgenossenschaft. Es mochten mehr die
augenblicklich draengenden Ereignisse als eine umfassende
politische Berechnung diese Erweiterungen hervorgerufen haben; aber
begreiflicherweise brach wenigstens jetzt, nach den grossen, gegen
Karthago erstrittenen Erfolgen, bei der roemischen Regierung eine
neue und weitere politische Idee sich Bahn, welche die natuerliche
Beschaffenheit der Halbinsel ohnehin schon nahe genug legte. Politisch
und militaerisch war es wohl gerechtfertigt, die Nordgrenze von dem
niedrigen und leicht zu ueberschreitenden Apennin an die maechtige
Scheidewand Nord- und Suedeuropas, die Alpen, zu verlegen und mit der
Herrschaft ueber Italien die ueber die Meere und Inseln im Westen und
Osten der Halbinsel zu vereinigen; und nachdem durch die Vertreibung der
Phoeniker aus Sizilien der schwerste Teil getan war, vereinigten sich
mancherlei Umstaende, um der roemischen Regierung die Vollendung des
Werkes zu erleichtern. In der Westsee, die fuer Italien bei weitem mehr
in Betracht kam als das Adriatische Meer, war die wichtigste Stellung,
die grosse fruchtbare und hafenreiche Insel Sizilien, durch den
karthagischen Frieden zum groesseren Teil in den Besitz der Roemer
uebergegangen. Koenig Hieron von Syrakus, der in den letzten
zweiundzwanzig Kriegsjahren unerschuetterlich an dem roemischen Buendnis
festgehalten hatte, haette auf eine Gebietserweiterung billigen Anspruch
gehabt; allein wenn die roemische Politik den Krieg in dem Entschluss
begonnen hatte, nur sekundaere Staaten auf der Insel zu dulden, so
ging bei Beendigung desselben ihre Absicht entschieden schon auf den
Eigenbesitz Siziliens. Hieron mochte zufrieden sein, dass ihm sein
Gebiet - das heisst ausser dem unmittelbaren Bezirk von Syrakus die
Feldmarken von Eloros, Neeton, Akrae, Leontini, Megara und Tauromenion
- und seine Selbstaendigkeit gegen das Ausland, in Ermangelung jeder
Veranlassung, ihm diese zu schmaelern, beides im bisherigen Umfang
gelassen ward, und dass der Krieg der beiden Grossmaechte nicht mit dem
voelligen Sturz der einen oder der anderen geendigt hatte und also
fuer die sizilische Mittelmacht wenigstens noch die Moeglichkeit des
Bestehens blieb. In dem uebrigen bei weitem groesseren Teile Siziliens,
in Panormos, Lilybaeon, Akragas, Messana, richteten die Roemer sich
haeuslich ein. Sie bedauerten nur, dass der Besitz des schoenen Eilandes
doch nicht ausreichte, um die westliche See in ein roemisches Binnenmeer
zu verwandeln, solange noch Sardinien karthagisch blieb. Da eroeffnete
sich bald nach dem Friedensschluss eine unerwartete Aussicht, auch diese
zweite Insel des Mittelmeeres den Karthagern zu entreissen. In Afrika
hatten unmittelbar nach dem Abschluss des Friedens mit Rom die Soeldner
und die Untertanen gemeinschaftlich gegen die Phoeniker sich empoert.
Die Schuld der gefaehrlichen Insurrektion trug wesentlich die
karthagische Regierung. Hamilkar hatte in den letzten Kriegsjahren
seinen sizilischen Soeldnern den Sold nicht wie frueher aus eigenen
Mitteln auszahlen koennen und vergeblich Geldsendungen von daheim
erbeten; er moege, hiess es, die Mannschaft nur zur Abloehnung nach
Afrika senden. Er gehorchte, aber da er die Leute kannte, schiffte er
sie vorsichtig in kleineren Abteilungen ein, damit man sie truppweise
abloehnen oder mindestens auseinanderlegen koenne, und legte selber
hierauf den Oberbefehl nieder. Allein alle Vorsicht scheiterte, nicht so
sehr an den leeren Kassen als an dem kollegialischen Geschaeftsgang und
dem Unverstand der Buerokratie. Man wartete, bis das gesamte Heer
wieder in Libyen vereinigt stand und versuchte dann, den Leuten an dem
versprochenen Solde zu kuerzen. Natuerlich entstand eine Meuterei unter
den Truppen, und das unsichere und feige Benehmen der Behoerden zeigte
den Meuterern, was sie wagen konnten. Die meisten von ihnen waren
gebuertig aus den von Karthago beherrschten oder abhaengigen Distrikten;
sie kannten die Stimmung, welche die von der Regierung dekretierte
Schlaechterei nach dem Zuge des Regulus und der fuerchterliche
Steuerdruck dort ueberall hervorgerufen hatten, und kannten auch ihre
Regierung, die nie Wort hielt und nie verzieh: sie wussten, was ihrer
wartete, wenn sie mit dem meuterisch erpressten Solde sich nach Hause
zerstreuten. Seit langem hatte man in Karthago sich die Mine gegraben
und bestellte jetzt selbst die Leute, die nicht anders konnten, als
sie anzuenden. Wie ein Lauffeuer ergriff die Revolution Besatzung um
Besatzung, Dorf um Dorf; die libyschen Frauen trugen ihren Schmuck
herbei, um den Soeldnern die Loehnung zu zahlen; eine Menge
karthagischer Buerger, darunter einige der ausgezeichnetsten Offiziere
des sizilischen Heeres, wurden das Opfer der erbitterten Menge; schon
war Karthago von zwei Seiten belagert und das aus der Stadt ausrueckende
karthagische Heer durch die Verkehrtheit des ungeschickten Fuehrers
gaenzlich geschlagen. Wie man also in Rom den gehassten und immer
noch gefuerchteten Feindin groesserer Gefahr schweben sah, als je die
roemischen Kriege ueber ihn gebracht hatten, fing man an, mehr und
mehr den Friedensschluss von 513 (241) zu bereuen, der, wenn er nicht
wirklich voreilig war, jetzt wenigstens allen voreilig erschien, und
zu vergessen, wie erschoepft damals der eigene Staat gewesen war, wie
maechtig der karthagische damals dagestanden hatte. Die Scham verbot
zwar, mit den karthagischen Rebellen offen in Verbindung zu treten, ja
man gestattete den Karthagern ausnahmsweise, zu diesem Krieg in Italien
Werbungen zu veranstalten, und untersagte den italischen Schiffern,
mit den Libyern zu verkehren. Indes darf bezweifelt werden, ob es der
Regierung von Rom mit diesen bundesfreundlichen Verfuegungen sehr
ernst war. Denn als nichtsdestoweniger der Verkehr der afrikanischen
Insurgenten mit den roemischen Schiffern fortging und Hamilkar, den
die aeusserste Gefahr wieder an die Spitze der karthagischen Armee
zurueckgefuehrt hatte, eine Anzahl dabei betroffener italischer
Kapitaene aufgriff und einsteckte, verwandte sich der Senat fuer
dieselben bei der karthagischen Regierung und bewirkte ihre Freigebung.
Auch die Insurgenten selbst schienen in den Roemern ihre natuerlichen
Bundesgenossen zu erkennen; die sardinischen Besatzungen, welche gleich
der uebrigen karthagischen Armee sich fuer die Aufstaendischen erklaert
hatten, boten, als sie sich ausserstande sahen, die Insel gegen die
Angriffe der unbezwungenen Gebirgsbewohner aus dem Innern zu halten,
den Besitz derselben den Roemern an (um 515 239); und aehnliche
Anerbietungen kamen sogar von der Gemeinde Utica, welche ebenfalls an
dem Aufstand teilgenommen hatte und nun durch die Waffen Hamilkars
aufs aeusserste bedraengt ward. Das letztere Anerbieten wies man in Rom
zurueck, hauptsaechlich wohl, weil es ueber die natuerlichen Grenzen
Italiens hinaus und also weitergefuehrt haben wuerde, als die
roemische Regierung damals zu gehen gedachte; dagegen ging sie auf die
Anerbietungen der sardinischen Meuterer ein und uebernahm von ihnen, was
von Sardinien in den Haenden der Karthager gewesen war (516 238). Mit
schwererem Gewicht als in der Angelegenheit der Mamertiner trifft die
Roemer hier der Tadel, dass die grosse und siegreiche Buergerschaft es
nicht verschmaehte, mit dem feilen Soeldnergesindel Bruederschaft zu
machen und den Raub zu teilen, und es nicht ueber sich gewann,
dem Gebote des Rechtes und der Ehre den augenblicklichen Gewinn
nachzusetzen. Die Karthager, deren Bedraengnis eben um die Zeit der
Besetzung Sardiniens aufs hoechste gestiegen war, schwiegen vorlaeufig
ueber die unbefugte Vergewaltigung; nachdem indes diese Gefahr wider
Erwarten und wahrscheinlich wider Verhoffen der Roemer durch Hamilkars
Genie abgewendet und Karthago in Afrika wieder in seine volle Herrschaft
eingesetzt worden war (517 237), erschienen sofort in Rom karthagische
Gesandte, um die Rueckgabe Sardiniens zu fordern. Allein die Roemer,
nicht geneigt, den Raub wieder herauszugeben, antworteten mit nichtigen
oder doch nicht hierher gehoerenden Beschwerden ueber allerlei Unbill,
die die Karthager roemischen Handelsleuten zugefuegt haben sollten, und
eilten, den Krieg zu erklaeren ^1; der Satz, dass in der Politik jeder
darf, was er kann, trat hervor in seiner unverhuellten Schamlosigkeit.
Die gerechte Erbitterung hiess die Karthager, den gebotenen Krieg
annehmen; haette Catulus fuenf Jahre zuvor auf Sardiniens Abtretung
bestanden, der Krieg wuerde wahrscheinlich seinen Fortgang gehabt haben.
Allein jetzt, wo beide Inseln verloren, Libyen in Gaerung, der
Staat durch den vierundzwanzigjaehrigen Krieg mit Rom und den fast
fuenfjaehrigen entsetzlichen Buergerkrieg aufs aeusserste geschwaecht
war, musste man wohl sich fuegen. Nur auf wiederholte flehentliche
Bitten und nachdem die Phoeniker sich verpflichtet hatten, fuer die
mutwillig veranlassten Kriegsruestungen eine Entschaedigung von
1200 Talenten (2 Mill. Taler) nach Rom zu zahlen, standen die Roemer
widerwillig vom Kriege ab. So erwarb Rom fast ohne Kampf Sardinien, wozu
man Korsika fuegte, die alte etruskische Besitzung, in der vielleicht
noch vom letzten Kriege her einzelne roemische Besatzungen standen.
Indes beschraenkten die Roemer, eben wie es die Phoeniker getan hatten,
sich in Sardinien und mehr noch in dem rauhen Korsika auf die Besetzung
der Kuesten. Mit den Eingeborenen im Innern fuehrte man bestaendige
Kriege, oder vielmehr man trieb dort die Menschenjagd: man hetzte sie
mit Hunden und fuehrte die gefangene Ware auf den Sklavenmarkt, aber
an eine ernstliche Unterwerfung ging man nicht. Nicht um ihrer selbst
willen hatte man die Inseln besetzt, sondern zur Sicherung Italiens.
Seit sie die drei grossen Eilande besass, konnte die
Eidgenossenschaft das Tyrrhenische Meer das ihrige nennen.
--------------------------------------------- ^1 Dass die Abtretung der
zwischen Sizilien und Italien liegenden Inseln, die der Friede von
513 (241) den Karthagern vorschrieb, die Abtretung Sardiniens nicht
einschloss, ist ausgemacht (vgl. 2, 60); es ist aber auch schlecht
beglaubigt, dass die Roemer die Besetzung der Insel drei Jahre nach dem
Frieden damit motivierten. Haetten sie es getan, so wuerden sie
bloss der politischen Schamlosigkeit eine diplomatische Albernheit
hinzugefuegt haben. --------------------------------------------- Die
Gewinnung der Inseln in der italischen Westsee fuehrte in das roemische
Staatswesen einen Gegensatz ein, der zwar allem Anschein nach aus
blossen Zweckmaessigkeitsruecksichten und fast zufaellig entstanden,
aber darum nicht minder fuer die ganze Folgezeit von der tiefsten
Bedeutung geworden ist; den Gegensatz der festlaendischen und der
ueberseeischen Verwaltungsform oder, um die spaeter gelaeufigen
Bezeichnungen zu brauchen, den Gegensatz Italiens und der Provinzen.
Bis dahin hatten die beiden hoechsten Beamten der Gemeinde, die Konsuln,
einen gesetzlich abgegrenzten Sprengel nicht gehabt, sondern ihr
Amtsbezirk sich soweit erstreckt wie ueberhaupt das roemische Regiment;
wobei es sich natuerlich von selbst versteht, dass sie faktisch sich in
das Amtsgebiet teilten, und ebenso sich von selbst versteht, dass sie
in jedem einzelnen Bezirk ihres Sprengels durch die dafuer bestehenden
Bestimmungen gebunden waren, also zum Beispiel die Gerichtsbarkeit
ueber roemische Buerger ueberall dem Praetor zu ueberlassen und in den
latinischen und sonst autonomen Gemeinden die bestehenden Vertraege
einzuhalten hatten. Die seit 487 (267) durch Italien verteilten vier
Quaestoren beschraenkten die konsularische Amtsgewalt formell wenigstens
nicht, indem sie in Italien ebenso wie in Rom lediglich als von den
Konsuln abhaengige Hilfsbeamte betrachtet wurden. Man scheint diese
Verwaltungsweise anfaenglich auch auf die Karthago abgenommenen Gebiete
erstreckt und Sizilien wie Sardinien einige Jahre durch Quaestoren unter
Oberaufsicht der Konsuln regiert zu haben; allein sehr bald wusste man
sich praktisch von der Unentbehrlichkeit eigener Oberbehoerden fuer die
ueberseeischen Landschaften ueberzeugen. Wie man die Konzentrierung der
roemischen Jurisdiktion in der Person des Praetors bei der Erweiterung
der Gemeinde hatte aufgeben und in die entfernteren Bezirke
stellvertretende Gerichtsherren hatte senden muessen, ebenso masste
jetzt (527 227) auch die administrativ-militaerische Konzentration
in der Person der Konsuln aufgegeben werden. Fuer jedes der neuen
ueberseeischen Gebiete, sowohl fuer Sizilien wie fuer Sardinien nebst
Korsika, ward ein besonderer Nebenkonsul eingesetzt, welcher an Rang
und Titel dem Konsul nach- und dem Praetor gleichstand, uebrigens aber,
gleich dem Konsul der aelteren Zeit vor Einsetzung der Praetur, in
seinem Sprengel zugleich Oberfeldherr, Oberamtmann und Oberrichter war.
Nur die unmittelbare Kassenverwaltung ward wie von Haus aus den Konsuln,
so auch diesen neuen Oberbeamten entzogen und ihnen ein oder mehrere
Quaestoren zugegeben, die zwar in alle Wege ihnen untergeordnet und
in der Rechtspflege wie im Kommando ihre Gehilfen waren, aber doch die
Kassenverwaltung zu fuehren und darueber nach Niederlegung ihres
Amtes dem Senat Rechnung zu legen hatten. Diese Verschiedenheit in der
Oberverwaltung schied wesentlich die ueberseeischen Besitzungen Roms
von den festlaendischen. Die Grundsaetze, nach denen Rom die abhaengigen
Landschaften in Italien organisiert hatte, wurden grossenteils auch auf
die ausseritalischen Besitzungen uebertragen. Dass die Gemeinden ohne
Ausnahme die Selbstaendigkeit dem Auslands gegenueber verloren, versteht
sich von selbst. Was den inneren Verkehr anlangt, so durfte fortan kein
Provinziale ausserhalb seiner eigenen Gemeinde in der Provinz rechtes
Eigentum erwerben, vielleicht auch nicht eine rechte Ehe schliessen.
Dagegen gestattete die roemische Regierung wenigstens den sizilischen
Staedten, die man nicht zu fuerchten hatte, eine gewisse foederative
Organisation und wohl selbst allgemeine sikeliotische Landtage mit einem
unschaedlichen Petitions- und Beschwerderecht ^2. Im Muenzwesen war
es zwar nicht wohl moeglich, das roemische Courant sofort auch auf den
Inseln zum allein gueltigen zu erklaeren; aber gesetzlichen Kurs scheint
dasselbe doch von vornherein erhalten zu haben und ebenso, wenigstens
in der Regel, den Staedten im roemischen Sizilien das Recht, in edlen
Metallen, zu muenzen, entzogen worden zu sein ^3. Dagegen blieb nicht
bloss das Grundeigentum in ganz Sizilien unangetastet - der Satz, dass
das ausseritalische Land durch Kriegsrecht den Roemern zu Privateigentum
verfallen sei, war diesem Jahrhundert noch unbekannt -, sondern es
behielten auch die saemtlichen sizilischen und sardinischen Gemeinden
die Selbstverwaltung und eine gewisse Autonomie, die freilich nicht
in rechtsverbindlicher Weise ihnen zugesichert, sondern provisorisch
zugelassen ward. Wenn die demokratischen Gemeindeverfassungen ueberall
beseitigt und in jeder Stadt die Macht in die Haende des die staedtische
Aristokratie repraesentierenden Gemeinderates gelegt ward; wenn ferner
wenigstens die sizilischen Gemeinden angewiesen wurden, jedes fuenfte
Jahr dem roemischen Zensus korrespondierend eine Gemeindeschaetzung zu
veranstalten, so war beides nur eine notwendige Folge der Unterordnung
unter den roemischen Senat, welcher mit griechischen Ekklesien und ohne
Uebersicht der finanziellen und militaerischen Hilfsmittel einer jeden
abhaengigen Gemeinde in der Tat nicht regieren konnte; und auch in den
italischen Landschaften war in dieser wie in jener Hinsicht das gleiche
geschehen. --------------------------------------------------- ^2 Dahin
fuehren teils das Auftretender "Siculer" gegen Marcellus (Liv. 26, 26
f.), teils die "Gesamteingaben aller sizilischen Gemeinden" (Cic. Verr.
2, 42, 102; 45, 114; 50,146; 3, 88, 204), teils bekannte Analogien
(Marquardt, Landbuch Bd. 3 1, S. 267). Aus dem mangelnden commercium
zwischen den einzelnen Staedten folgt der Mangel des concilium
noch keineswegs. ^3 So streng wie in Italien ward das Gold- und
Silbermuenzrecht in den Provinzen nicht von Rom monopolisiert, offenbar
weil auf das nicht auf roemischen Fuss geschlagene Gold- und Silbergeld
es weniger ankam. Doch sind unzweifelhaft auch hier die Praegstaetten in
der Regel auf Kupfer- oder hoechstens silberne Kleinmuenze beschraenkt
worden; eben die am besten gestellten Gemeinden des roemischen Sizilien,
wie die Mamertiner, die Kentoripiner, die Halaesiner, die Segestaner,
wesentlich auch die Panormitaner haben nur Kupfer geschlagen.
---------------------------------------------- Aber neben dieser
wesentlichen Rechtsgleichheit stellte sich zwischen den italischen
einer- und den ueberseeischen Gemeinden andererseits ein folgenreicher
Unterschied fest. Waehrend die mit den italischen Staedten
abgeschlossenen Vertraege denselben ein festes Kontingent zu dem Heer
oder der Flotte der Roemer auferlegten, wurden den ueberseeischen
Gemeinden, mit denen eine bindende Paktierung ueberhaupt nicht
eingegangen ward, dergleichen Zuzug nicht auferlegt, sondern sie
verloren das Waffenrecht ^4, nur dass sie nach Aufgebot des roemischen
Praetors zur Verteidigung ihrer eigenen Heimat verwendet werden konnten.
Die roemische Regierung sandte regelmaessig italische Truppen in der von
ihr festgesetzten Staerke auf die Inseln; dafuer wurde der Zehnte der
sizilischen Feldfruechte und ein Zoll von fuenf Prozent des Wertes aller
in den sizilischen Haefen aus- und eingehenden Handelsartikel nach
Rom entrichtet. Den Insulanern waren diese Abgaben nichts Neues. Die
Abgaben, welche die karthagische Republik und der persische Grosskoenig
sich zahlen liessen, waren jenem Zehnten wesentlich gleichartig; und
auch in Griechenland war eine solche Besteuerung nach orientalischem
Muster von jeher mit der Tyrannis und oft auch mit der Hegemonie
verknuepft gewesen. Die Sizilianer hatten laengst in dieser Weise den
Zehnten entweder nach Syrakus oder nach Karthago entrichtet und laengst
auch die Hafenzoelle nicht mehr fuer eigene Rechnung erhoben. "Wir
haben", sagt Cicero, "die sizilischen Gemeinden also in unsere Klientel
und in unseren Schutz aufgenommen, dass sie bei dem Rechte blieben, nach
welchem sie bisher gelebt hatten, und unter denselben Verhaeltnissen
der roemischen Gemeinde gehorchten, wie sie bisher ihren eigenen Herren
gehorcht hatten." Es ist billig, dies nicht zu vergessen; aber im
Unrecht fortfahren heisst auch Unrecht tun. Nicht fuer die Untertanen,
die nur den Herrn wechselten, aber wohl fuer ihre neuen Herren war das
Aufgeben des ebenso weisen wie grossherzigen Grundsatzes der roemischen
Staatsordnung, von den Untertanen nur Kriegshilfe und nie statt
derselben Geldentschaedigung anzunehmen, von verhaengnisvoller
Bedeutung, gegen die alle Milderungen in den Ansaetzen und der
Erhebungsweise sowie alle Ausnahmen im einzelnen verschwanden. Solche
Ausnahmen wurden allerdings mehrfach gemacht. Messana trat geradezu
in die Eidgenossenschaft der Togamaenner ein und stellte wie die
griechischen Staedte in Italien sein Kontingent zu der roemischen
Flotte. Einer Reihe anderer Staedte wurde zwar nicht der Eintritt in
die italische Wehrgenossenschaft, aber ausser anderen Beguenstigungen
Freiheit von Steuer und Zehnten zugestanden, so dass ihre Stellung in
finanzieller Hinsicht selbst noch guenstiger war als die der italischen
Gemeinden. Es waren dies Egesta und Halikyae, welche zuerst unter
den Staedten des karthagischen Sizilien zum roemischen Buendnis
uebergetreten waren; Kentoripa im oestlichen Binnenland, das bestimmt
war, das syrakusanische Gebiet in naechster Naehe zu ueberwachen ^5; an
der Nordkueste Halaesa, das zuerst von den freien griechischen Staedten
den Roemern sich angeschlossen hatte; und vor allem Panormos, bisher
die Hauptstadt des karthagischen Sizilien und jetzt bestimmt, die des
roemischen zu werden. Den alten Grundsatz ihrer Politik, die abhaengigen
Gemeinden in sorgfaeltig abgestufte Klassen verschiedenen Rechts
zu gliedern, wandten die Roemer also auch auf Sizilien an; aber
durchschnittlich standen die sizilischen und sardinischen Gemeinden
nicht im bundesgenoessischen, sondern in dem offenkundigen
Verhaeltnis steuerpflichtiger Untertaenigkeit.
--------------------------------------------------- ^4 Darauf geht
Hierons Aeusserung (Liv. 22, 37): es sei ihm bekannt, dass die Roemer
sich keiner anderen Infanterie und Reiterei als roemischer oder