in den Schoss geworfen hat; er stand im Jahr 498 (256) genau da, wo

fuenfzig Jahre spaeter Scipio, nur dass ihm kein Hannibal und keine

erprobte feindliche Armee gegenueberstand. Allein der Senat zog die

halbe Armee zurueck, sowie man sich von der taktischen Ueberlegenheit

der Roemer ueberzeugt hatte; im blinden Vertrauen auf diese blieb der

Feldherr stehen, wo er eben stand, um strategisch, und nahm er die

Schlacht an, wo man sie ihm anbot, um auch taktisch sich ueberwinden zu

lassen. Es war dies um so bezeichnender, als Regulus in seiner Art ein

tuechtiger und erprobter Feldherr war. Eben die Bauernmanier, durch

die Etrurien und Samnium genommen worden waren, war die Ursache der

Niederlage in der Ebene von Tunes. Der in seinem Bereiche ganz richtige

Satz, dass jeder rechte Buergersmann zum General tauge, war irrig

geworden; in dem neuen Kriegssystem konnte man nur Feldherren von

militaerischer Schule und militaerischem Blicke brauchen, und das

freilich war nicht jeder Buergermeister. Noch viel aerger aber war es,

dass man das Oberkommando der Flotte als eine Dependenz des Oberbefehls

der Landarmee behandelte und der erste beste Stadtvorsteher meinte,

nicht bloss General, sondern auch Admiral spielen zu koennen. An den

schlimmsten Niederlagen, die Rom in diesem Krieg erlitten hat, sind

nicht die Stuerme schuld und noch weniger die Karthager, sondern der

anmassliche Unverstand seiner Buergeradmirale. Rom hat endlich gesiegt;

aber das Bescheiden mit einem weit geringeren Gewinn, als er zu Anfang

gefordert, ja geboten worden war, sowie die energische Opposition, auf

welche in Rom der Friede stiess, bezeichnen sehr deutlich die Halbheit

und die Oberflaechlichkeit des Sieges wie des Friedens; und wenn Rom

gesiegt hat, so verdankt es diesen Sieg zwar auch der Gunst der Goetter

und der Energie seiner Buerger, aber mehr als beiden den die Maengel

der roemischen Kriegfuehrung noch weit uebertreffenden Fehlern seiner

Feinde. 3. Kapitel Die Ausdehnung Italiens bis an seine natuerlichen

Grenzen Die italische Eidgenossenschaft, wie sie aus den Krisen des

fuenften Jahrhunderts hervorgegangen war, oder der Staat Italien

vereinigte unter roemischer Hegemonie die Stadt- und Gaugemeinden

vom Apennin bis an das Ionische Meer. Allein bevor noch das fuenfte

Jahrhundert zu Ende ging, waren diese Grenzen bereits nach beiden Seiten

hin ueberschritten, waren jenseits des Apennin wie jenseits des Meeres

italische, der Eidgenossenschaft angehoerige Gemeinden entstanden. Im

Norden hatte die Republik, alte und neue Unbill zu raechen, bereits

im Jahre 471 (283) die keltischen Senonen vernichtet, im Sueden in dem

grossen Kriege 490-513 (264-241) die Phoeniker von der sizilischen Insel

verdraengt. Dort gehoerte ausser der Buergeransiedlung Sena namentlich

die latinische Stadt Ariminum, hier die Mamertinergemeinde in Messana

zu der von Rom geleiteten Verbindung, und wie beide national italischen

Ursprungs waren, so hatten auch beide teil an den gemeinen Rechten

und Pflichten der italischen Eidgenossenschaft. Es mochten mehr die

augenblicklich draengenden Ereignisse als eine umfassende

politische Berechnung diese Erweiterungen hervorgerufen haben; aber

begreiflicherweise brach wenigstens jetzt, nach den grossen, gegen

Karthago erstrittenen Erfolgen, bei der roemischen Regierung eine

neue und weitere politische Idee sich Bahn, welche die natuerliche

Beschaffenheit der Halbinsel ohnehin schon nahe genug legte. Politisch

und militaerisch war es wohl gerechtfertigt, die Nordgrenze von dem

niedrigen und leicht zu ueberschreitenden Apennin an die maechtige

Scheidewand Nord- und Suedeuropas, die Alpen, zu verlegen und mit der

Herrschaft ueber Italien die ueber die Meere und Inseln im Westen und

Osten der Halbinsel zu vereinigen; und nachdem durch die Vertreibung der

Phoeniker aus Sizilien der schwerste Teil getan war, vereinigten sich

mancherlei Umstaende, um der roemischen Regierung die Vollendung des

Werkes zu erleichtern. In der Westsee, die fuer Italien bei weitem mehr

in Betracht kam als das Adriatische Meer, war die wichtigste Stellung,

die grosse fruchtbare und hafenreiche Insel Sizilien, durch den

karthagischen Frieden zum groesseren Teil in den Besitz der Roemer

uebergegangen. Koenig Hieron von Syrakus, der in den letzten

zweiundzwanzig Kriegsjahren unerschuetterlich an dem roemischen Buendnis

festgehalten hatte, haette auf eine Gebietserweiterung billigen Anspruch

gehabt; allein wenn die roemische Politik den Krieg in dem Entschluss

begonnen hatte, nur sekundaere Staaten auf der Insel zu dulden, so

ging bei Beendigung desselben ihre Absicht entschieden schon auf den

Eigenbesitz Siziliens. Hieron mochte zufrieden sein, dass ihm sein

Gebiet - das heisst ausser dem unmittelbaren Bezirk von Syrakus die

Feldmarken von Eloros, Neeton, Akrae, Leontini, Megara und Tauromenion

- und seine Selbstaendigkeit gegen das Ausland, in Ermangelung jeder

Veranlassung, ihm diese zu schmaelern, beides im bisherigen Umfang

gelassen ward, und dass der Krieg der beiden Grossmaechte nicht mit dem

voelligen Sturz der einen oder der anderen geendigt hatte und also

fuer die sizilische Mittelmacht wenigstens noch die Moeglichkeit des

Bestehens blieb. In dem uebrigen bei weitem groesseren Teile Siziliens,

in Panormos, Lilybaeon, Akragas, Messana, richteten die Roemer sich

haeuslich ein. Sie bedauerten nur, dass der Besitz des schoenen Eilandes

doch nicht ausreichte, um die westliche See in ein roemisches Binnenmeer

zu verwandeln, solange noch Sardinien karthagisch blieb. Da eroeffnete

sich bald nach dem Friedensschluss eine unerwartete Aussicht, auch diese

zweite Insel des Mittelmeeres den Karthagern zu entreissen. In Afrika

hatten unmittelbar nach dem Abschluss des Friedens mit Rom die Soeldner

und die Untertanen gemeinschaftlich gegen die Phoeniker sich empoert.

Die Schuld der gefaehrlichen Insurrektion trug wesentlich die

karthagische Regierung. Hamilkar hatte in den letzten Kriegsjahren

seinen sizilischen Soeldnern den Sold nicht wie frueher aus eigenen

Mitteln auszahlen koennen und vergeblich Geldsendungen von daheim

erbeten; er moege, hiess es, die Mannschaft nur zur Abloehnung nach

Afrika senden. Er gehorchte, aber da er die Leute kannte, schiffte er

sie vorsichtig in kleineren Abteilungen ein, damit man sie truppweise

abloehnen oder mindestens auseinanderlegen koenne, und legte selber

hierauf den Oberbefehl nieder. Allein alle Vorsicht scheiterte, nicht so

sehr an den leeren Kassen als an dem kollegialischen Geschaeftsgang und

dem Unverstand der Buerokratie. Man wartete, bis das gesamte Heer

wieder in Libyen vereinigt stand und versuchte dann, den Leuten an dem

versprochenen Solde zu kuerzen. Natuerlich entstand eine Meuterei unter

den Truppen, und das unsichere und feige Benehmen der Behoerden zeigte

den Meuterern, was sie wagen konnten. Die meisten von ihnen waren

gebuertig aus den von Karthago beherrschten oder abhaengigen Distrikten;

sie kannten die Stimmung, welche die von der Regierung dekretierte

Schlaechterei nach dem Zuge des Regulus und der fuerchterliche

Steuerdruck dort ueberall hervorgerufen hatten, und kannten auch ihre

Regierung, die nie Wort hielt und nie verzieh: sie wussten, was ihrer

wartete, wenn sie mit dem meuterisch erpressten Solde sich nach Hause

zerstreuten. Seit langem hatte man in Karthago sich die Mine gegraben

und bestellte jetzt selbst die Leute, die nicht anders konnten, als

sie anzuenden. Wie ein Lauffeuer ergriff die Revolution Besatzung um

Besatzung, Dorf um Dorf; die libyschen Frauen trugen ihren Schmuck

herbei, um den Soeldnern die Loehnung zu zahlen; eine Menge

karthagischer Buerger, darunter einige der ausgezeichnetsten Offiziere

des sizilischen Heeres, wurden das Opfer der erbitterten Menge; schon

war Karthago von zwei Seiten belagert und das aus der Stadt ausrueckende

karthagische Heer durch die Verkehrtheit des ungeschickten Fuehrers

gaenzlich geschlagen. Wie man also in Rom den gehassten und immer

noch gefuerchteten Feindin groesserer Gefahr schweben sah, als je die

roemischen Kriege ueber ihn gebracht hatten, fing man an, mehr und

mehr den Friedensschluss von 513 (241) zu bereuen, der, wenn er nicht

wirklich voreilig war, jetzt wenigstens allen voreilig erschien, und

zu vergessen, wie erschoepft damals der eigene Staat gewesen war, wie

maechtig der karthagische damals dagestanden hatte. Die Scham verbot

zwar, mit den karthagischen Rebellen offen in Verbindung zu treten, ja

man gestattete den Karthagern ausnahmsweise, zu diesem Krieg in Italien

Werbungen zu veranstalten, und untersagte den italischen Schiffern,

mit den Libyern zu verkehren. Indes darf bezweifelt werden, ob es der

Regierung von Rom mit diesen bundesfreundlichen Verfuegungen sehr

ernst war. Denn als nichtsdestoweniger der Verkehr der afrikanischen

Insurgenten mit den roemischen Schiffern fortging und Hamilkar, den

die aeusserste Gefahr wieder an die Spitze der karthagischen Armee

zurueckgefuehrt hatte, eine Anzahl dabei betroffener italischer

Kapitaene aufgriff und einsteckte, verwandte sich der Senat fuer

dieselben bei der karthagischen Regierung und bewirkte ihre Freigebung.

Auch die Insurgenten selbst schienen in den Roemern ihre natuerlichen

Bundesgenossen zu erkennen; die sardinischen Besatzungen, welche gleich

der uebrigen karthagischen Armee sich fuer die Aufstaendischen erklaert

hatten, boten, als sie sich ausserstande sahen, die Insel gegen die

Angriffe der unbezwungenen Gebirgsbewohner aus dem Innern zu halten,

den Besitz derselben den Roemern an (um 515 239); und aehnliche

Anerbietungen kamen sogar von der Gemeinde Utica, welche ebenfalls an

dem Aufstand teilgenommen hatte und nun durch die Waffen Hamilkars

aufs aeusserste bedraengt ward. Das letztere Anerbieten wies man in Rom

zurueck, hauptsaechlich wohl, weil es ueber die natuerlichen Grenzen

Italiens hinaus und also weitergefuehrt haben wuerde, als die

roemische Regierung damals zu gehen gedachte; dagegen ging sie auf die

Anerbietungen der sardinischen Meuterer ein und uebernahm von ihnen, was

von Sardinien in den Haenden der Karthager gewesen war (516 238). Mit

schwererem Gewicht als in der Angelegenheit der Mamertiner trifft die

Roemer hier der Tadel, dass die grosse und siegreiche Buergerschaft es

nicht verschmaehte, mit dem feilen Soeldnergesindel Bruederschaft zu

machen und den Raub zu teilen, und es nicht ueber sich gewann,

dem Gebote des Rechtes und der Ehre den augenblicklichen Gewinn

nachzusetzen. Die Karthager, deren Bedraengnis eben um die Zeit der

Besetzung Sardiniens aufs hoechste gestiegen war, schwiegen vorlaeufig

ueber die unbefugte Vergewaltigung; nachdem indes diese Gefahr wider

Erwarten und wahrscheinlich wider Verhoffen der Roemer durch Hamilkars

Genie abgewendet und Karthago in Afrika wieder in seine volle Herrschaft

eingesetzt worden war (517 237), erschienen sofort in Rom karthagische

Gesandte, um die Rueckgabe Sardiniens zu fordern. Allein die Roemer,

nicht geneigt, den Raub wieder herauszugeben, antworteten mit nichtigen

oder doch nicht hierher gehoerenden Beschwerden ueber allerlei Unbill,

die die Karthager roemischen Handelsleuten zugefuegt haben sollten, und

eilten, den Krieg zu erklaeren ^1; der Satz, dass in der Politik jeder

darf, was er kann, trat hervor in seiner unverhuellten Schamlosigkeit.

Die gerechte Erbitterung hiess die Karthager, den gebotenen Krieg

annehmen; haette Catulus fuenf Jahre zuvor auf Sardiniens Abtretung

bestanden, der Krieg wuerde wahrscheinlich seinen Fortgang gehabt haben.

Allein jetzt, wo beide Inseln verloren, Libyen in Gaerung, der

Staat durch den vierundzwanzigjaehrigen Krieg mit Rom und den fast

fuenfjaehrigen entsetzlichen Buergerkrieg aufs aeusserste geschwaecht

war, musste man wohl sich fuegen. Nur auf wiederholte flehentliche

Bitten und nachdem die Phoeniker sich verpflichtet hatten, fuer die

mutwillig veranlassten Kriegsruestungen eine Entschaedigung von

1200 Talenten (2 Mill. Taler) nach Rom zu zahlen, standen die Roemer

widerwillig vom Kriege ab. So erwarb Rom fast ohne Kampf Sardinien, wozu

man Korsika fuegte, die alte etruskische Besitzung, in der vielleicht

noch vom letzten Kriege her einzelne roemische Besatzungen standen.

Indes beschraenkten die Roemer, eben wie es die Phoeniker getan hatten,

sich in Sardinien und mehr noch in dem rauhen Korsika auf die Besetzung

der Kuesten. Mit den Eingeborenen im Innern fuehrte man bestaendige

Kriege, oder vielmehr man trieb dort die Menschenjagd: man hetzte sie

mit Hunden und fuehrte die gefangene Ware auf den Sklavenmarkt, aber

an eine ernstliche Unterwerfung ging man nicht. Nicht um ihrer selbst

willen hatte man die Inseln besetzt, sondern zur Sicherung Italiens.

Seit sie die drei grossen Eilande besass, konnte die

Eidgenossenschaft das Tyrrhenische Meer das ihrige nennen.

--------------------------------------------- ^1 Dass die Abtretung der

zwischen Sizilien und Italien liegenden Inseln, die der Friede von

513 (241) den Karthagern vorschrieb, die Abtretung Sardiniens nicht

einschloss, ist ausgemacht (vgl. 2, 60); es ist aber auch schlecht

beglaubigt, dass die Roemer die Besetzung der Insel drei Jahre nach dem

Frieden damit motivierten. Haetten sie es getan, so wuerden sie

bloss der politischen Schamlosigkeit eine diplomatische Albernheit

hinzugefuegt haben. --------------------------------------------- Die

Gewinnung der Inseln in der italischen Westsee fuehrte in das roemische

Staatswesen einen Gegensatz ein, der zwar allem Anschein nach aus

blossen Zweckmaessigkeitsruecksichten und fast zufaellig entstanden,

aber darum nicht minder fuer die ganze Folgezeit von der tiefsten

Bedeutung geworden ist; den Gegensatz der festlaendischen und der

ueberseeischen Verwaltungsform oder, um die spaeter gelaeufigen

Bezeichnungen zu brauchen, den Gegensatz Italiens und der Provinzen.

Bis dahin hatten die beiden hoechsten Beamten der Gemeinde, die Konsuln,

einen gesetzlich abgegrenzten Sprengel nicht gehabt, sondern ihr

Amtsbezirk sich soweit erstreckt wie ueberhaupt das roemische Regiment;

wobei es sich natuerlich von selbst versteht, dass sie faktisch sich in

das Amtsgebiet teilten, und ebenso sich von selbst versteht, dass sie

in jedem einzelnen Bezirk ihres Sprengels durch die dafuer bestehenden

Bestimmungen gebunden waren, also zum Beispiel die Gerichtsbarkeit

ueber roemische Buerger ueberall dem Praetor zu ueberlassen und in den

latinischen und sonst autonomen Gemeinden die bestehenden Vertraege

einzuhalten hatten. Die seit 487 (267) durch Italien verteilten vier

Quaestoren beschraenkten die konsularische Amtsgewalt formell wenigstens

nicht, indem sie in Italien ebenso wie in Rom lediglich als von den

Konsuln abhaengige Hilfsbeamte betrachtet wurden. Man scheint diese

Verwaltungsweise anfaenglich auch auf die Karthago abgenommenen Gebiete

erstreckt und Sizilien wie Sardinien einige Jahre durch Quaestoren unter

Oberaufsicht der Konsuln regiert zu haben; allein sehr bald wusste man

sich praktisch von der Unentbehrlichkeit eigener Oberbehoerden fuer die

ueberseeischen Landschaften ueberzeugen. Wie man die Konzentrierung der

roemischen Jurisdiktion in der Person des Praetors bei der Erweiterung

der Gemeinde hatte aufgeben und in die entfernteren Bezirke

stellvertretende Gerichtsherren hatte senden muessen, ebenso masste

jetzt (527 227) auch die administrativ-militaerische Konzentration

in der Person der Konsuln aufgegeben werden. Fuer jedes der neuen

ueberseeischen Gebiete, sowohl fuer Sizilien wie fuer Sardinien nebst

Korsika, ward ein besonderer Nebenkonsul eingesetzt, welcher an Rang

und Titel dem Konsul nach- und dem Praetor gleichstand, uebrigens aber,

gleich dem Konsul der aelteren Zeit vor Einsetzung der Praetur, in

seinem Sprengel zugleich Oberfeldherr, Oberamtmann und Oberrichter war.

Nur die unmittelbare Kassenverwaltung ward wie von Haus aus den Konsuln,

so auch diesen neuen Oberbeamten entzogen und ihnen ein oder mehrere

Quaestoren zugegeben, die zwar in alle Wege ihnen untergeordnet und

in der Rechtspflege wie im Kommando ihre Gehilfen waren, aber doch die

Kassenverwaltung zu fuehren und darueber nach Niederlegung ihres

Amtes dem Senat Rechnung zu legen hatten. Diese Verschiedenheit in der

Oberverwaltung schied wesentlich die ueberseeischen Besitzungen Roms

von den festlaendischen. Die Grundsaetze, nach denen Rom die abhaengigen

Landschaften in Italien organisiert hatte, wurden grossenteils auch auf

die ausseritalischen Besitzungen uebertragen. Dass die Gemeinden ohne

Ausnahme die Selbstaendigkeit dem Auslands gegenueber verloren, versteht

sich von selbst. Was den inneren Verkehr anlangt, so durfte fortan kein

Provinziale ausserhalb seiner eigenen Gemeinde in der Provinz rechtes

Eigentum erwerben, vielleicht auch nicht eine rechte Ehe schliessen.

Dagegen gestattete die roemische Regierung wenigstens den sizilischen

Staedten, die man nicht zu fuerchten hatte, eine gewisse foederative

Organisation und wohl selbst allgemeine sikeliotische Landtage mit einem

unschaedlichen Petitions- und Beschwerderecht ^2. Im Muenzwesen war

es zwar nicht wohl moeglich, das roemische Courant sofort auch auf den

Inseln zum allein gueltigen zu erklaeren; aber gesetzlichen Kurs scheint

dasselbe doch von vornherein erhalten zu haben und ebenso, wenigstens

in der Regel, den Staedten im roemischen Sizilien das Recht, in edlen

Metallen, zu muenzen, entzogen worden zu sein ^3. Dagegen blieb nicht

bloss das Grundeigentum in ganz Sizilien unangetastet - der Satz, dass

das ausseritalische Land durch Kriegsrecht den Roemern zu Privateigentum

verfallen sei, war diesem Jahrhundert noch unbekannt -, sondern es

behielten auch die saemtlichen sizilischen und sardinischen Gemeinden

die Selbstverwaltung und eine gewisse Autonomie, die freilich nicht

in rechtsverbindlicher Weise ihnen zugesichert, sondern provisorisch

zugelassen ward. Wenn die demokratischen Gemeindeverfassungen ueberall

beseitigt und in jeder Stadt die Macht in die Haende des die staedtische

Aristokratie repraesentierenden Gemeinderates gelegt ward; wenn ferner

wenigstens die sizilischen Gemeinden angewiesen wurden, jedes fuenfte

Jahr dem roemischen Zensus korrespondierend eine Gemeindeschaetzung zu

veranstalten, so war beides nur eine notwendige Folge der Unterordnung

unter den roemischen Senat, welcher mit griechischen Ekklesien und ohne

Uebersicht der finanziellen und militaerischen Hilfsmittel einer jeden

abhaengigen Gemeinde in der Tat nicht regieren konnte; und auch in den

italischen Landschaften war in dieser wie in jener Hinsicht das gleiche

geschehen. --------------------------------------------------- ^2 Dahin

fuehren teils das Auftretender "Siculer" gegen Marcellus (Liv. 26, 26

f.), teils die "Gesamteingaben aller sizilischen Gemeinden" (Cic. Verr.

2, 42, 102; 45, 114; 50,146; 3, 88, 204), teils bekannte Analogien

(Marquardt, Landbuch Bd. 3 1, S. 267). Aus dem mangelnden commercium

zwischen den einzelnen Staedten folgt der Mangel des concilium

noch keineswegs. ^3 So streng wie in Italien ward das Gold- und

Silbermuenzrecht in den Provinzen nicht von Rom monopolisiert, offenbar

weil auf das nicht auf roemischen Fuss geschlagene Gold- und Silbergeld

es weniger ankam. Doch sind unzweifelhaft auch hier die Praegstaetten in

der Regel auf Kupfer- oder hoechstens silberne Kleinmuenze beschraenkt

worden; eben die am besten gestellten Gemeinden des roemischen Sizilien,

wie die Mamertiner, die Kentoripiner, die Halaesiner, die Segestaner,

wesentlich auch die Panormitaner haben nur Kupfer geschlagen.

---------------------------------------------- Aber neben dieser

wesentlichen Rechtsgleichheit stellte sich zwischen den italischen

einer- und den ueberseeischen Gemeinden andererseits ein folgenreicher

Unterschied fest. Waehrend die mit den italischen Staedten

abgeschlossenen Vertraege denselben ein festes Kontingent zu dem Heer

oder der Flotte der Roemer auferlegten, wurden den ueberseeischen

Gemeinden, mit denen eine bindende Paktierung ueberhaupt nicht

eingegangen ward, dergleichen Zuzug nicht auferlegt, sondern sie

verloren das Waffenrecht ^4, nur dass sie nach Aufgebot des roemischen

Praetors zur Verteidigung ihrer eigenen Heimat verwendet werden konnten.

Die roemische Regierung sandte regelmaessig italische Truppen in der von

ihr festgesetzten Staerke auf die Inseln; dafuer wurde der Zehnte der

sizilischen Feldfruechte und ein Zoll von fuenf Prozent des Wertes aller

in den sizilischen Haefen aus- und eingehenden Handelsartikel nach

Rom entrichtet. Den Insulanern waren diese Abgaben nichts Neues. Die

Abgaben, welche die karthagische Republik und der persische Grosskoenig

sich zahlen liessen, waren jenem Zehnten wesentlich gleichartig; und

auch in Griechenland war eine solche Besteuerung nach orientalischem

Muster von jeher mit der Tyrannis und oft auch mit der Hegemonie

verknuepft gewesen. Die Sizilianer hatten laengst in dieser Weise den

Zehnten entweder nach Syrakus oder nach Karthago entrichtet und laengst

auch die Hafenzoelle nicht mehr fuer eigene Rechnung erhoben. "Wir

haben", sagt Cicero, "die sizilischen Gemeinden also in unsere Klientel

und in unseren Schutz aufgenommen, dass sie bei dem Rechte blieben, nach

welchem sie bisher gelebt hatten, und unter denselben Verhaeltnissen

der roemischen Gemeinde gehorchten, wie sie bisher ihren eigenen Herren

gehorcht hatten." Es ist billig, dies nicht zu vergessen; aber im

Unrecht fortfahren heisst auch Unrecht tun. Nicht fuer die Untertanen,

die nur den Herrn wechselten, aber wohl fuer ihre neuen Herren war das

Aufgeben des ebenso weisen wie grossherzigen Grundsatzes der roemischen

Staatsordnung, von den Untertanen nur Kriegshilfe und nie statt

derselben Geldentschaedigung anzunehmen, von verhaengnisvoller

Bedeutung, gegen die alle Milderungen in den Ansaetzen und der

Erhebungsweise sowie alle Ausnahmen im einzelnen verschwanden. Solche

Ausnahmen wurden allerdings mehrfach gemacht. Messana trat geradezu

in die Eidgenossenschaft der Togamaenner ein und stellte wie die

griechischen Staedte in Italien sein Kontingent zu der roemischen

Flotte. Einer Reihe anderer Staedte wurde zwar nicht der Eintritt in

die italische Wehrgenossenschaft, aber ausser anderen Beguenstigungen

Freiheit von Steuer und Zehnten zugestanden, so dass ihre Stellung in

finanzieller Hinsicht selbst noch guenstiger war als die der italischen

Gemeinden. Es waren dies Egesta und Halikyae, welche zuerst unter

den Staedten des karthagischen Sizilien zum roemischen Buendnis

uebergetreten waren; Kentoripa im oestlichen Binnenland, das bestimmt

war, das syrakusanische Gebiet in naechster Naehe zu ueberwachen ^5; an

der Nordkueste Halaesa, das zuerst von den freien griechischen Staedten

den Roemern sich angeschlossen hatte; und vor allem Panormos, bisher

die Hauptstadt des karthagischen Sizilien und jetzt bestimmt, die des

roemischen zu werden. Den alten Grundsatz ihrer Politik, die abhaengigen

Gemeinden in sorgfaeltig abgestufte Klassen verschiedenen Rechts

zu gliedern, wandten die Roemer also auch auf Sizilien an; aber

durchschnittlich standen die sizilischen und sardinischen Gemeinden

nicht im bundesgenoessischen, sondern in dem offenkundigen

Verhaeltnis steuerpflichtiger Untertaenigkeit.

--------------------------------------------------- ^4 Darauf geht

Hierons Aeusserung (Liv. 22, 37): es sei ihm bekannt, dass die Roemer

sich keiner anderen Infanterie und Reiterei als roemischer oder

Römische Geschichte — Buch 3 · 第 6 / 51 段