1. Handels- und Schiffahrts-Verträge.

Selbst im Verkehre der europäischen Nationen unter einander hat sich

schon längst das Bedürfniss geltend gemacht, für denselben durch besondere

Stipulationen einen positiveren Rechtsboden zu gewinnen als das allgemeine

internationale Recht zu geben im Stande ist.

Demgemäss hat auch Oesterreich zur Förderung und Sicherung seines Handels

längst mit geordneten, der europäischen Gesittung huldigenden Regierungen

Verträge abgeschlossen, welche übrigens, nebenbei gesagt, einer Revision

bedürftig sind.

Für den Verkehr mit aussereuropäischen Völkern ist in dieser Richtung von

Oesterreich bisher noch so gut wie nichts geschehen, gleichwohl bilden

für denselben die Verträge die conditio sine qua non, weil sie den eigenen

Seefahrern und Kaufleuten den einzigen Rechtstitel auf Zulassung zum

Geschäftsbetriebe und auf Vornahme ihrer Geschäfte billige Behandlung

Seitens der Landesbehörden und Einwohner geben. In Ermanglung eines

Vertragsverhältnisses sind wir an den meisten Quellen reichsten Erwerbes,

an den meisten Orten, wo unsere industriellen Erzeugnisse Absatz finden

könnten, im besten Falle nur geduldet und unsern Concurrenten gegenüber

immer im Nachtheile, unsere Capitäne müssen sich unter den Schutz einer

fremden Vertretung stellen, oder so gut als möglich unter der Hand sich

Begünstigungen zu verschaffen suchen.

Dass es der Würde einer Großmacht nicht entspricht, nur unter solchen

demüthigenden Bedingungen einen dürftigen auswärtigen Verkehr zu fristen,

und dass unser Handel und unsere Industrie sich auf so unsichern Grundlagen

nicht entwickeln und ausgedehnte Absatzmärkte nicht gewinnen können, bedarf

wohl keines weiteren Beweises.

Unter civilisirten Staaten kommen Handels- und Schiffahrts-Verträge im Wege

einfacher diplomatischer Verhandlungen zu Stande, da sie auf Grund

gleicher Einsicht und Cultur, zur Befestigung ohnedies bestehender

freundschaftlicher Beziehungen, in Anerkennung der wechselseitigen

Vortheile beider contrahirenden Theile hergestellt werden.

Wo aber solche Vorbedingungen leichtern Einvernehmens nicht vorhanden sind,

wo auf einer Seite die Ausbreitung der eigenen Handelstätigkeit nach den

Grundsätzen des europäischen Völkerrechtes angestrebt wird, auf der

andern jedoch eine fremdartige Cultur eine verschiedene Auffassung

der Verkehrsbeziehungen mit sich bringt, wo endlich eine hartnäckige

Racen-Abneigung, gepaart mit Nationaldünkel und Selbstüberschätzung

so deutlich, wie z. B. an den chinesischen und japanischen Küsten

hervortreten, sind internationale Verhandlungen nur dann möglich und für

die Zukunft von Werth, wenn sie, je nach dem zu erreichenden Zwecke, von

einer mehr oder minder bedeutenden Entfaltung physischer Kräfte unterstützt

werden.

Bei rohen und unwissenden Völkern ist Achtung synonym mit Furcht, sie

achten nur denjenigen, dessen Stärke und Macht ihnen fühlbar gemacht werden

kann, der ihnen den Beweis liefert, ihnen in jeder Beziehung überlegen zu

sein[B].

[B]: Frühere Erfahrungen haben gelehrt, dass Argumente und

Ueberzeugungskünste an diesem Volke (den Japanesen) nutzlos verloren

sind, wenn nicht eine Ehrfurcht gebietende Macht ihnen Nachdruck zu

verschaffen weiss (Instruction des Marine-Ministers der Vereinigten

Staaten Nordamerikas für Commodore Perry aus Anlass seiner Expedition

nach Japan).

Küstenvölker im Allgemeinen, welche in Folge ihrer geringern Culturstufe

oder ihrer Entfernung von Europa nur unvollkommene Begriffe von den

Machtverhältnissen der europäischen Staaten besitzen, fühlen nur dann die

Nothwendigkeit, fremdländischen Ankömmlingen freundlich zu begegnen, wenn

diese letztern durch eine Vertretung zur See von ihrer Macht und zugleich

von ihrem Willen Zeugniss geben, ihre Rechte nöthigenfalls mit Waffengewalt

zu unterstützen und zur Geltung zu bringen.

Die Wünsche und Anforderungen, welche das Geschwader eines Staates im Namen

seiner Regierung überbringt, werden immer nach Massgabe und im Verhältnisse

der Anzahl der Kanonen, welche dieselben unterstützen, mehr oder minder

günstig, mehr oder minder schnell erledigt, ohne dass deshalb das

freundschaftliche Einvernehmen auch nur im Geringsten gestört zu sein

brauche.

Wir haben oft genug auch in Europa Gelegenheit, uns zu überzeugen, wie

viel zum Gelingen einer Sache von einem imponirenden Auftreten abhängt, und

wissen im Allgemeinen, dass eine grössere Machtentfaltung, und geschähe

sie auch nur bei friedlichen Festgelegenheiten, immer und selbst

auf diejenigen, welche genau von den Machtverhältnissen der Staaten

unterrichtet sind, einen Eindruck macht, beim Volke aber ist ein solcher

Eindruck von nicht leicht zu verwischender Wirkung. Darin liegt

vielleicht der grösste Vortheil, welchen der Bestand einer Kriegsmarine in

Friedenszeiten dem Staate gewährt, dass die Kriegsschiffe fremde Gebiete

besuchen und durch ihr blosses Erscheinen einen Druck auf andere Staaten

ohne Störung der sogenannten freundschaftlichen Beziehungen und ohne

Hervorrufung formeller Anfragen und Proteste ausüben können.

Der Seehandel bedarf insbesondere für seine Beziehungen zu halbcivilisirten

Völkern einer solchen Unterstützung, weil es unerlässlich ist, rechtlichen

und tractatmässigen Anforderungen dadurch Nachdruck zu verschaffen, dass

sich die Kriegsflagge der handeltreibenden Nation von Zeit zu Zeit an den

betreffenden Küsten zeige.

Man erkundige sich bei denjenigen Consuln, die das Handelsinteresse des

Staates, welchen sie vertreten, mit wirklichem Eifer zu fördern bestrebt

sind, welchen Einfluss auf den Erfolg ihrer Verhandlungen das Erscheinen

eines Kriegsschiffes ihrer Flagge ausübt, und man wird leicht die

Ueberzeugung gewinnen, dass eine auch im Frieden thätige Kriegsmarine _die

grösste Bedeutung für den Seeverkehr hat_.

In den chinesischen und japanischen Gewässern übt auf den Handel einer

durch Verträge oder durch Consularvertretung nicht sichergestellten

Nation noch der Umstand einen ungünstigen Einfluss, dass die Angehörigen

derjenigen europäischen Staaten, welche, wie die Engländer und

Nordamerikaner, gleichsam das Handelsmonopol in jenen Gegenden, de facto,

durch eigene Thätigkeit an sich gerissen haben, das Auftauchen

einer Concurrenz nur sehr ungern sehen, ihren Concurrenten indirect

Schwierigkeiten in den Weg legen, und letztere in den Augen der Eingebornen

herabzusetzen suchen. Bremer und hamburger Schiffe empfinden zuweilen

diesen Uebelstand, obschon ihre Handelshäuser und ihre Consuln

dagegen einwirken; österreichische Schiffe sind aber um so mehr diesen

Unannehmlichkeiten ausgesetzt, als dieselben an manchen wichtigen Plätzen

nicht einmal einen kaiserlichen Consul, oder wenn auch ein solcher

eingesetzt ist, doch nur einen Vertreter finden, welcher eben nur

derjenigen Nationalität angehört, deren Tendenzen vielleicht durch seinen

Einfluss zu bekämpfen wären, und als in jenen Ländern nicht österreichische

Handelshäuser bestehen, wie solche Hamburg und Bremen aufzuweisen hat,

die dort, wie in der ganzen Welt, diesen Handelsstädten wenigstens einen

merkantilen Einfluss sichern.

Wenn Oesterreich in den transoceanischen Ländern directe

Handelsverbindungen unterhalten will, so ist die erste Bedingung hiezu,

dass es zum Abschlusse von Handels- und Schiffahrtsverträgen und zwar mit

der, wie nachgewiesen ward, hiefür unentbehrlichen Machtentfaltung seiner

Kriegsmarine schreite.

Zwei Staatengruppen kommen hiebei zu berücksichtigen, diejenigen

_Amerikas_, welche, obschon sie noch zu keiner Stabilität in Regierungsform

und Verwaltung gelangt sind, gleichwohl europäische Institutionen zum

Muster nehmen, und diejenigen _Asiens_, welche keine Colonien europäischer

Staaten, sondern selbstständige Staatencomplexe mit einer von

der europäischen verschiedenen Cultur und mit fremdartigen

Regierungsgrundsätzen darstellen.

Die Abschliessung von Handels- und Schiffahrts-Verträgen mit den zur

amerikanischen Gruppe gehörigen Staaten dürfte einer Schwierigkeit nicht

unterliegen, wenn die österreichische Regierung ihr Bestehen anerkennen und

mit ihnen als unabhängige Staaten in offiziellen Verkehr treten will, wie

dies bereits seit Langem von England, Frankreich u. s. w. geschehen ist.

Jedenfalls wäre es der Würde und den Interessen der kaiserlichen Regierung

entsprechend, wenn beim Abschlusse solcher Handelsverträge Kriegsschiffe

S. M. in den betreffenden Häfen anwesend wären.

In erhöhtem Maasse ist aber eine Machtentfaltung bei der zweiten Gruppe

jener Staaten unerlässlich, welche das österreichische Kaiserthum kaum dem

Namen nach kennen, von seiner Macht und Stellung nur unvollkommene Begriffe

haben, und mit demselben bisher nur in sehr unbedeutenden oder in gar

keinen Beziehungen standen.

Zu letzterer Gruppe gehören vor Allem China und Japan, dann Siam und

theilweise Cochinchina.

In Japan sind zwar in letzterer Zeit die Handelsbeziehungen zu europäischen

Staaten gestört worden, es ist aber vorauszusetzen, dass binnen Kurzem

und jedenfalls früher als es im günstigsten Falle zu effectiven

Tractats-Verhandlungen zwischen Oesterreich und jenem fernen Lande kommen

kann, die jetzigen Wirren beseitigt sein werden.

Abgesehen davon, sind fast alle Nationen Europas mit China und Japan in

Handelsbeziehungen _auf Grund von Verträgen_ getreten, haben aber ihren

Zweck nur durch die moralische Unterstützung erreicht, welche durch eine

ihren Interessen und Kräften angemessene Machtentwicklung bedingt wird.

Selbst Preussen, dessen Kriegsmarine kaum im Werden begriffen ist, hat

bekanntlich in den letztverflossenen Jahren ein kleines Geschwader,

bestehend aus vier Schiffen, welche zu jener Zeit nahezu die ganze

preussische Seemacht darstellten, nach China und Japan entsendet, und die

Schweiz, welche keine Küsten und keine Marine, aber einen ausgebreiteten

Handel besitzt, hat sich veranlasst gesehen, ein holländisches Kriegsschiff

zu miethen, um behufs Abschluss eines Handelsvertrages mit Japan ihren

Bevollmächtigten in würdiger Weise auftreten zu lassen.

Bei solchen Präcedenzen wäre es für Oesterreich kaum möglich, in Ländern,

wo die Dehors und die Aufrechthaltung der Würde in erster Linie beachtet

werden müssen, anders zu Werke zu gehen.

Oesterreich's Betheiligung am Welthandel: Betrachtungen und Vorschläge · 第 9 / 15 题