2. Die Consular-Vertretung.

Die Wichtigkeit einer entsprechenden Vertretung der Regierung in

commercieller und handelspolitischer Beziehung, die Nothwendigkeit der

Aufstellung von Organen, welche die Rechte der österreichischen Seefahrer,

Handelsleute und Reisenden zu wahren befähigt sind, welche für die

Aufrechthaltung der Ordnung und der Gesetze am Bord der anlangenden

Kauffahrer sorgen und im Allgemeinen die kaiserlichen Unterthanen schützen

und unterstützen, ist längst ausser Zweifel gesetzt, und von so vielen

Seiten hervorgehoben worden, dass jede weitere Auseinandersetzung um so

mehr als überflüssig erscheint, als die kaiserliche Regierung ohnedies dem

Gegenstande ihre volle Aufmerksamkeit zuwendet.

Indem wir den dringenden Wunsch aussprechen, dass recht bald zu der

endlichen Regelung des Consularwesens geschritten werde, da jede Verspätung

derselben die Entwicklung unseres auswärtigen Handelsverkehrs verhindert,

müssen wir vor Allem die Thatsache hervorheben, dass fast in allen

auswärtigen ausserhalb des Mittelmeeres gelegenen Häfen wirkliche, d. i.

vom Staate besoldete, beamtete österreichische Consuln _nicht_ bestehen,

und dass in Ermangelung österreichischer Handelsfirmen zur unentgeltlichen

Versehung der Consulardienste Handelsherren bestellt werden, welche

fremden Nationalitäten angehören, im Allgemeinen über österreichische

Handelsverhältnisse wenig oder gar nicht unterrichtet sind, sich auch nur

vorübergehend mit dem Handel Oesterreichs befassen, und selbst bei dem

besten Willen nicht in der Lage sind, den österreichischen Interessen vor

ihren eigenen einen Vorzug einzuräumen. Es ist unter solchen Umständen

nicht zu erwarten, dass der Handel und die Schiffahrt Oesterreichs gehörig

geschützt werden, und wären daher in dieser Beziehung umfassende Massregeln

zu treffen.

Allerdings kann nicht verlangt werden, dass die kaiserliche Regierung an

allen wichtigen transoceanischen Handelsplätzen effective Consuln aufstelle

und besolde, es wäre dies auch nicht der jetzigen Entwicklungsphase

unseres Handels entsprechend, aber es erscheint dringend nothwendig,

dass wenigstens in jeder einzelnen Gruppe der weiten Handelsgebiete ein

leitendes und organisirtes Consularamt eingerichtet werde, während für

die übrigen Handelshäfen den _Honorar_-Consuln eine solche Unterstützung

gewährt werden müsste, dass sie ihrem Dienste, ohne mit den eigenen

Interessen in Conflict zu gerathen, genügen können.

Als Handelsmittelpuncte von Verkehrsgruppen, wo eine effective und

jedenfalls nationale österreichische Consularvertretung unerlässlich

erscheint, glauben wir folgende bezeichnen zu sollen:

1. Einen -- noch näher zu bestimmenden -- Hafen der Antillen,

2. Bahia,

3. Rio de Janeiro,

4. Point de Galles auf Ceylon,

5. Singapore,

6. Batavia,

7. Sydney oder Melbourne,

8. (nach abgeschlossenem Handelsvertrage) Shangai in China.

Hiezu kommt noch als Ausgangspunct der transoceanischen Schiffahrt

Gibraltar wegen dieser seiner Lage und wegen der beständigen Anwesenheit

österreichischer Seeschiffe, welche, wenn sie aus fernen Gewässern in das

Mittelmeer einlaufen, dort Bedürfnissen genügen müssen, die durch eine

lange Seefahrt hervorgerufen werden.

Ueber die Bedeutung der eben genannten Puncte gibt das Novara-Werk die

interessantesten Aufschlüsse, und wollen wir hier nur speciell auf Shangai

hinweisen, welcher Handelsplatz, in Folge des täglich steigenden Seiden-

und Thee-Exportes, und vermöge seiner Lage an dem mächtigen der

Schiffahrt erschlossenen Yangtse-Kiang, inmitten der culturreichsten und

ertragfähigsten Gegenden Chinas, wegen der grösseren Nähe der

Hauptstadt, und wegen der durch zahlreiche schiffbare Kanäle vermittelten

vortrefflichen Verbindungen mit den entlegensten inneren Provinzen, sich in

Kurzem zu einem der grössten Märkte der Welt emporschwingen wird. Die

Lage Shangai's -- welches jetzt schon von österreichischen Handelsschiffen

besucht wird -- in der Nähe der japanischen Inseln erhöht noch seine

Wichtigkeit, Engländer, Nordamerikaner und Norddeutsche haben dort

Handels-Etablissements, welche die höchste Beachtung verdienen, da sie die

Grundlage zu einer Art Freistadt für civilisirte Völker bilden, an deren

Erhaltung alle Staaten Europas und Nordamerikas gleiches Interesse haben.

Da die Errichtung von acht bis neun neuen effectiven Consularämtern des

Kostenpunctes halber Schwierigkeiten finden könnte, so glauben wir

erinnern zu sollen, dass es mehre Mittel gibt, die Auslagen einer solchen

Organisirung geringer zu stellen. So dürfte es keinem Anstande unterliegen,

an Orten wo, wie in Rio de Janeiro, eine österreichische diplomatische

Vertretung bereits besteht, oder eine solche in Folge der Herstellung

officieller Relationen errichtet werden sollte, neben der diplomatischen

auch eine Consular-Kanzlei einzurichten, wie dies Preussen thut, dessen

in Amerika bestellte Minister-Residenten zugleich als General-Consule

fungiren; ferner könnten zu österreichischen Consuln Persönlichkeiten aus

der Reihe disponibler, auf Wartegeld gesetzter Consularbeamten, sowie

noch rüstige und befähigte pensionirte Stabs- oder Oberofficiere der

Kriegsmarine ernannt werden, wodurch dem Staate die bisherigen auf

Wartegelder und Ruhegehalte ohne Nutzen verausgabten Beträge zu Gute kämen,

endlich würden sich wohl bei Zunahme unserer auswärtigen Verbindungen

auch einzelne österr. Kaufleute an einem oder dem andern der bezeichneten

Hauptpuncte etabliren, welchen die Führung der Consulatsgeschäfte gegen

Entgelt der Kanzleiauslagen bis zum Zeitpuncte, wo die Regierung zur

definitiven Besetzung des Postens zu schreiten vermag, mit Beruhigung

anvertraut werden könnte. Wenn auch nicht Alles auf einmal geschehen

kann, so ist doch schon viel gewonnen, wenn der Anfang einer _nationalen_

Vertretung gemacht wird.

Was diejenigen Hafenorte betrifft, wo auch fortan Honorar-Consuln bestehen

sollen, so ist im Auge zu behalten, dass dieselben im Allgemeinen nur aus

der Classe angesehener Handelsherren genommen werden können, welche der

Leitung ihrer eigenen Geschäfte ihre Zeit und Aufmerksamkeit zuwenden

müssen, und den Consulardienst nur nebenbei aus Gefälligkeit besorgen.

Es erscheint daher passend, dass in den für den österreichischen Seeverkehr

wichtigern Häfen den betreffenden Honorarconsuln je ein Consulareleve

beigegeben würde, welcher, von der kaiserlichen Regierung angestellt, die

materiellen Consulatsgeschäfte unter der Leitung des Honorarfunctionärs

versehen würde.

Durch die Entsendung von _Consular-Eleven_ würde der Staat für den

praktischen Consulatsdienst junge Leute heranbilden, welche mit der

grossen Handelsbewegung der mächtigsten Nationen der Erde, mit der

Productionskraft, der Ein- und Ausfuhr und den Bedürfnissen der

wichtigsten, von unserer Industrie und unserm Handel noch viel zu wenig

gewürdigten Länder und Völker bekannt würden, und binnen Kurzem dürften

aus dieser, den Gesichtskreis erweiternden, die Thatkraft stählenden

Pflanzschule Männer hervorgehen, wie sie der Consulardienst und die Leitung

der Handelsschiffahrt so dringend benöthigen.

Die Verwendung von _Consular-Eleven_ wäre nur eine Erweiterung des schon

für die österreichischen Consulate in der Levante bestehenden Systems und

ist in Analogie mit einer bei den Honorar-General-Consulaten von Paris und

London seit Langem eingeführten und bewährten Einrichtung, nur dass

diesen beiden General-Consulaten ihrer besonderen Wichtigkeit halber

Consularbeamte höheren Ranges beigegeben sind.

Jedenfalls würde durch diese Massregel der Consulardienst bei den

überseeischen Honorar-Consuln ausserordentlich an Regelmässigkeit und

Nachhaltigkeit gewinnen, und dieselben würden dadurch in den Stand gesetzt

werden, gediegene, auf unsere inländischen Productions-, Handels- und

Schiffahrts-Zustände reflectirende Handelsberichte zu erstatten und dem

einheimischen Handelspublicum die dortigen Verkehrsverhältnisse klar zu

machen.

3. Specielle Erhebungen und Studien behufs Anknüpfung von

Handelsverbindungen.

Mit dem Abschlusse von Handelsverträgen und mit Regelung des Consularwesens

werden zwar die unerlässlichen Vorbedingungen eines regelmässigen und

vortheilhaften überseeischen Verkehrs erfüllt, derselbe wird _ermöglicht_,

aber noch nicht _verwirklicht_, der Handel muss erst durch Selbstthätigkeit

geschaffen werden. Nun haben wir bereits im ersten Abschnitte

hervorgehoben, dass dies eben keine leichte Sache sei, und dass besonders

die Auswahl der ersten Operationspuncte und der ersten Operationsobjecte

mit besonderem Tacte und besonderer Umsicht getroffen werden müsse.

Sehr viele und wichtige Anhaltspuncte hiefür geben in dieser Beziehung

die Relationen der Novara-Expedition, deren commerzielle Bedeutsamkeit als

Anbahnung des Verständnisses wir nicht hoch genug veranschlagen können,

aber das Feld ist so unermesslich, und die Gefahr, Missgriffe zu begehen,

so gross, dass noch immer ein sehr eindringliches Studium der Detailfragen

erforderlich bleibt.

Wir beschränken uns darauf, hier nur die Hauptpuncte zu bezeichnen:

~a~) Das System, an überseeischen Handelsplätzen Einkäufe für

österreichische Rechnung durch dortige, einer fremden Nationalität

angehörige, Agenten oder Handlungshäuser bewerkstelligen zu lassen, oder

gar österreichische Industrie-Erzeugnisse solchen fremden Häusern im

Commissionswege zum Absatze zu übergeben, ist _unbedingt verwerflich_

und kann nur zu Verlusten und Enttäuschungen führen. Der einzige Weg, im

überseeischen Verkehr festen Fuss zu fassen und sich solide Absatzmärkte zu

schaffen, welchen auch Hanseaten, Norddeutsche, Schweizer und Belgier

mit bestem Erfolge eingeschlagen haben, ist die Gründung _nationaler

Handels-Etablissements_, welche entweder Filialen einheimischer Firmen

oder auch selbstständige Unternehmungen sein können, immer aber, wenn sie

wirklichen Nutzen stiften sollen, mit dem Mutterlande im Zusammenhang und

in Geschäftsverbindung bleiben müssen.

Es wird sich nun darum handeln, die auswärtigen Handelsorte, wo mit

grösster Aussicht auf Erfolg solche Etablissements errichtet werden können,

die Geschäftsgattungen, welchen sie zunächst ihre Thätigkeit zuzuwenden

haben, die hiebei zu beobachtenden Vorsichten und Handelsvortheile durch an

Ort und Stelle von vollkommen fachkundigen, mit den einheimischen Verkehrs-

und Industriezuständen ganz vertrauten Persönlichkeiten vorzunehmende

Erhebungen ermitteln zu lassen.

~b~) In Bezug auf den Absatz österreichischer Industrie-Erzeugnisse darf

man sich von der Errichtung sogenannter Bazars, in welchen auf Gerathewohl

zusammengestellte österreichische Waaren an fremden Plätzen zum Verkaufe

gebracht werden, nicht viel Erfolg versprechen, so wie man auch nicht auf

nach hierlands üblichen Mustern zu machende Bestellungen rechnen kann,

wenn man nicht Waaren und Muster sorgfältig nach der dortigen Nachfrage

auswählt.

Die österreichische Industrie darf überhaupt nicht erwarten, dass sie

den _Ueberschuss_ oder gar den _Ausschuss_ ihrer jetzigen Erzeugung auf

überseeische Märkte werfen könne, sie wird sich vielmehr einen auswärtigen

Absatz nur dann erobern, wenn sie im Stande ist, Waaren, welche in jenen

fernen Gegenden gangbar sind, und von Engländern, Schweizern, Belgiern

u. s. w. geliefert werden, zu wenigstens gleichem Preise und in gleicher

Qualität herzustellen. In Südamerika wie in Ostasien hängt es oft von

einem kleinen Unterschiede in der Farbe oder im Ellenmaasse, oder von der

Verpackung ab, um eine sonst ganz preiswürdige Waare völlig unverkäuflich

zu machen. Je näher die österreichische Industrie sich mit den

Anforderungen der überseeischen Consumtionsorte vertraut machen wird, desto

mehr wird sie ihre Production denselben anpassen und mit Erfolg für den

auswärtigen Absatz arbeiten können.

~c~) Mit dem Waarengeschäfte geht das Geld- und Wechselgeschäft in Rimesse,

Deckung und Arbitrage Hand in Hand. Es wird eine wesentliche Aufgabe

sein, dieses letztere Geschäft auf den auswärtigen Plätzen in allen seinen

Verzweigungen und Eigenthümlichkeiten zu verfolgen, um dem beginnenden

österreichischen Seehandel auch in dieser Beziehung die grossen Vortheile

möglichst directer Verbindungen zuwenden zu können.

~d~) Bei dem grossen Vorsprunge, welchen im Seeverkehre andere Nationen vor

uns gewonnen haben, werden isolirte Anstrengungen vereinzelter Individuen,

wenn sie auch vom günstigen Erfolge begleitet sind, nur sehr langsam

ihre Wirkung auf Hebung des Nationalwohlstandes und auf Belebung

der inländischen Erzeugung äussern können. Von der Errichtung von

Handelscompagnien mit monopolistischen Privilegien, von der Einführung von

Differenzialzöllen, Aussetzung von Prämien u. dgl. kann nach dem heutigen

Stande der Volkswirtschaftslehre keine Rede sein; die Gründung einer

Colonie könnte im günstigsten Falle nur im bescheidensten Maasse als

Schiffahrtsstation und Depot in Betracht kommen; es bleibt aber noch ein

ausgiebiges Mittel, dem auswärtigen Verkehre eines Staates rasch eine

grössere Entwickelung zu geben: _die Errichtung überseeischer_, besonders

auf den Gütertransport berechneter _Dampfschiffahrtslinien_. Durch eine

solche zweckentsprechend organisirte Dampfschiffahrtslinie wird das

Mutterland mit einer ganzen Gruppe von Handelsgebieten in unmittelbare und

regelmässige Verbindung gesetzt, jede einzelne Station, jede Agentur bildet

gleichsam eine Factorei, einen Mittelpunct, an welchen sich der eigentliche

Verkehr ansetzt, von wo er sich in das Innere allmälig verbreitet, wo er

seine Local-Erfahrungen, seine Schule macht.

Indem wir auf dasjenige verweisen, was in dieser Beziehung von anderen

Seestaaten bereits geleistet wird, glauben wir, erinnern zu sollen, dass

auch in Oesterreich die Elemente hiefür vorhanden sind. Wir besitzen im

Oesterreichischen Lloyd eine Dampfschiffahrts-Gesellschaft, welche ihre

Lehrzeit hinter sich hat, trotz mannigfacher Missgriffe und Irrthümer die

schlimmsten Krisen zu bestehen wusste und die Bedingungen einer grossen

Entwicklungsfähigkeit in sich trägt. Wir haben auch an grossartigen

Privatwerften Etablissements, welche gerade in neuester Zeit

glänzende Proben ihrer Leistungsfähigkeit und des österreichischen

Unternehmungsgeistes abgelegt haben. Man hat sich auch in Oesterreich

letztens vielfach und ernstlich mit der Idee der Herstellung directer

überseeischer Dampfschiffahrtsverbindungen beschäftigt, und es ist

ein bestimmt formulirtes Project zur Gründung einer transatlantischen

Dampfschiffahrts-Gesellschaft für den bisher so schwer vermissten directen

Verkehr mit Central- und Südamerika, insbesondere mit den Antillen und

Brasilien, vielfach in den Tagesblättern besprochen worden.

Auch die Herstellung einer österreichischen Dampfschiffahrts-Unternehmung

im rothen Meere, den indischen und chinesischen Gewässern ist bereits

in's Auge gefasst worden, und wir hatten Gelegenheit, von einem diesfällig

verfassten, noch nicht in die Oeffentlichkeit gebrachten, sorgfältig

ausgearbeiteten Projecte Einsicht zu nehmen.

Wir enthalten uns um so mehr des Eingehens in die Details, da wir

der Ansicht sind, dass diese Fragen, insbesondere bezüglich des

transegyptischen Dampfschiffahrts-Projectes, noch der eindringlichsten

Erhebungen und Studien bedürfen, können aber in Hinblick auf die grossen

von einer solchen Unternehmung zu erwartenden Vortheile, sowie wegen der

uns auch auf diesem Gebiete bedrohenden italienischen Concurrenz nicht

lebhaft genug den Wunsch und die Hoffnung ausdrücken, dass diese Erhebungen

so bald und so gründlich als möglich stattfinden.

* * * * *

Um alle vorgehend besprochenen, die Hebung des auswärtigen Verkehrs

bezweckenden Vorkehrungen und Massregeln in kürzester Zeit in's Werk setzen

und in dieselben System und Zusammenhang bringen zu können, gibt es nur

_ein_ Mittel, die Veranstaltung einer österreichischen maritimen Expedition

nach den überseeischen Handelsgebieten.

Wir haben schon oben dargethan, dass zum Behufe der Abschliessung von

Handels- und Schiffahrtsverträgen mit nicht europäischen Staaten eine

angemessene Machtentfaltung der Marine geradezu unerlässlich ist, und

glauben, nicht erst nachweisen zu müssen, dass, wenn zu diesem Zwecke die

Abordnung von österreichischen Kriegsschiffen statt findet, mittelst dieser

Expedition auch die Regelung des österreichischen Consularwesens, so wie

der ganze Complex der, in commerzieller und handelspolitischer Richtung,

nach erforderlichen Erhebungen und Studien am besten vorgenommen werden

kann.

Wir glauben daher dringend empfehlen zu sollen, dass Oesterreich sobald

als möglich ein Geschwader ausrüste und sowohl nach den chinesischen und

japanischen, als nach den südamerikanischen Gewässern absende, welches mit

Rücksicht auf die eigene Grossmachtstellung und auf die Präcedenzen anderer

Staaten mindestens

aus zwei Propeller-Fregatten,

einer » Corvette,

einem » Schooner und

einem Transportschiff (womöglich mit Auxiliar-Dampfkraft) zu bestehen

hätte. In jedem Falle sollte die Gesammtstärke des Geschwaders 70 bis 80

Kanonen und an 1000 Mann betragen.

Die verschiedene Grösse und Tauchung der Schiffe wäre den in vielen Fällen

seichten Gewässern und dem zu erreichenden Zwecke anzupassen.

Ueberdies dürfte Folgendes zu beachten sein:

1. Müsste die Expedition von einem erfahrenen und umsichtigen Admiral, der

entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten gepaart mit Thatkraft und Ausdauer

besitzt, befehligt werden. Demselben würde die Führung und Leitung des

Geschwaders, die Repräsentation oder Vertretung des Kaiserstaates, dann

die Mitwirkung an den Verhandlungen und die Aufgabe zu übertragen sein,

mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln und Kräften alle beabsichtigten

Expeditionszwecke zu fördern.

2. Wäre ein Bevollmächtigter mit einem entsprechenden Personale

einzuschiffen, dem die Führung der Verhandlungen im steten Einvernehmen mit

dem Geschwader-Commandanten anvertraut würde.

Im Falle als dieser Letztere mit der Abschliessung der Handels- und

Schiffahrtsverträge von S. M. dem Kaiser beauftragt wäre, entfiele zwar die

Absendung eines eigenen Bevollmächtigten, aber es würde nothwendig sein,

diesem Commandanten einen höheren diplomatischen Beamten mit entsprechendem

Personale beizugeben.

3. Der Umfang der Verrichtungen, welche der Expedition bezüglich der

Organisirung des österreichischen Consularwesens in überseeischen Ländern

zuständen, würde davon abhängen, wie weit die erforderlichen Vorarbeiten

im Zeitpuncte des Abganges der Expedition bei den betreffenden Ministerien

gediehen sein werden. Im Allgemeinen sei nur zu bemerken, dass dem

Expeditionsleiter in dieser Beziehung die möglichst umfassenden Befugnisse

eingeräumt werden sollten, da sich an Ort und Stelle das wahre Bedürfniss

am besten erkennen lässt und es vortheilhaft erscheint, wenn die Einführung

und Installirung neuer Consularfunctionäre in Gegenwart und unter

Intervenirung kais. Kriegsschiffe vorgenommen wird. Es wird hiedurch nicht

nur, besonders bei halbbarbarischen Völkern der unmittelbare Eindruck

eines solchen Actes erhöht, sondern der Wirksamkeit des Consuls auch für

späterhin Ansehen und Erfolg verbürgt.

Es versteht sich von selbst, dass die kais. Kriegsschiffe die

Consular-Eleven, falls der diesfällige Vorschlag zur Ausführung gelangen

sollte, an Ort und Stelle zu bringen hätten.

4. Der Expedition wären Fachmänner beizugeben, welche, im Auftrage

der Regierung, nach einer sorgfältig auszuarbeitenden Instruction, die

vorangehend besprochenen Detailstudien und Vorerhebungen zu pflegen

haben, auf deren Grundlage sodann die weitere Entwicklung des auswärtigen

österreichischen Seeverkehrs erfolgen soll. In diese Fachmänner-Commission,

welche nur aus einer beschränkten Anzahl von Individuen bestehen dürfte,

gehören Männer, welche mit den Zuständen der österreichischen Industrie und

Urproduction, mit den Erzeugungsmodalitäten, Kosten- und Vertriebsspesen

vollkommen vertraut sind, zugleich auch das Ganze des Import- und

Exportgeschäftes, sowie das Credit- und Bankwesen gründlich kennen,

wo möglich durch eigene Anschauung in die Verhältnisse der grossen

westeuropäischen Industrie eingeweiht sind, den allgemeinen Gang des

Welthandels aufzufassen vermögen, und mit diesen Eigenschaften den

richtigen Blick und die Befähigung verbinden, in jedem concreten Falle die

gehörige Nutzanwendung für die einheimischen Belange zu machen.

Von der richtigen Auswahl dieser Fachmänner wird zum grossen Theile der

praktische Erfolg der Mission in commerzieller und handelspolitischer

Beziehung abhängen.

Selbstverständlich würde die Fachmännercommission schon der äusseren

Ordnung halber und wegen Einhaltung der bei weiten Seefahrten so wichtigen

Zeiteintheilung, der Leitung des Geschwader-Commandanten unterstehen, und

ihre Geschäfte im Einvernehmen mit demselben vorzunehmen haben. Sie hätte

häufig und von allen bedeutenderen Orten Berichte einzusenden, welche

sogleich durch den Druck zu veröffentlichen und zur Kenntniss der

Handelskammern und der commerziellen und industriellen Genossenschaften und

Institute zu bringen wären.

Es würde nebstbei von grossem Nutzen sein, wenn einzelnen vortheilhaft

bekannten österreichischen Kaufleuten gestattet würde, diese Expedition zu

benützen, um sich nach einem oder dem andern Hafenplatze zu Handelszwecken

zu begeben oder dort niederzulassen. Ueberhaupt wäre die Errichtung

österreichischer Handelshäuser im Bereiche des grossen äusseren Handels in

jeder Weise zu fördern und zu unterstützen.

5. Wenngleich bei einer Expedition, wie die hier vorgeschlagene, die

Verfolgung von handelspolitischen Zwecken die Hauptsache ist, so liegt

doch in den glänzenden scientifischen Resultaten der Novarafahrt eine

Aufforderung, die neue günstige Gelegenheit auch im Interesse der

Wissenschaft im Allgemeinen, und insbesondere zur Erweiterung der

Kenntnisse der physischen Geographie des Meeres, sowie zur Ausbildung

unserer kleinen aber gewiss tüchtigen Marine zu benützen.

Wenn auch letztere nicht grosse Erfolge im Kriege gegen bedeutendere

Seemächte zu erwarten befähigt ist, so soll sie doch mindestens durch

ihr Wissen und durch den Nutzen glänzen, welchen sie der Civilisation zu

bringen vermag.

6. Bei Beantwortung der Frage, welche Hafenplätze von der Expedition

besucht werden sollen, kämen in erster Reihe diejenigen Orte zu

berücksichtigen, in welchen die Verhandlungen behufs Abschliessung der

Handels- und Schiffahrtsverträge vor sich gehen sollen und wo je nach der

Sachlage die Unterstützung der Negotiation durch das ganze Geschwader oder

einen Theil desselben einzutreten haben wird.

Ob auch mit Japan ein solcher Vertrag verhandelt werden solle, wird wohl

zunächst von dem Stande der Dinge abhängen, welchen das Geschwader zur

Zeit seines Eintreffens in den chinesischen Gewässern vorfinden wird; aller

Voraussetzung nach wird inzwischen die europäische Ueberlegenheit sich

abermals auch dort bewährt haben, und vielleicht ist gerade dann der Moment

sehr günstig, der österreichischen Flagge in Japan die gleichen Rechte mit

den andern europäischen Nationen zu verschaffen.

Vom commerziellen Standpuncte aus erscheint es sehr wünschenswerth, dass

die Expedition in allen jenen Handelsplätzen erscheine, welche bereits in

den Jahren 1857 bis 1859 von der »Novara« besucht worden waren.

Hiedurch würde auf Grund der von der »Novara« gesammelten höchst

werthvollen handelsstatistischen Daten fortgebaut, die Fachmännercommission

würde sich auf einem bereits bekannteren Terrain bewegen, und könnte, da

es sich nur um Vervollständigungen und Nutzanwendungen handelt, ohne

Zeitverlust in Specialstudien eingehen.

Ausserdem wären noch jene Puncte nachzuholen, deren Aufsuchung in dem

ursprünglichen Reiseplane der »Novara« gelegen war, aber nicht zur

Ausführung gelangte, da die »Novara« ihre Reise der Zeitereignisse wegen

abzubrechen gezwungen wurde; endlich können wir, im Hinblick auf

die Eventualität der Eröffnung des Suezkanals und wegen

der Dampfschiffahrtsfrage, die Vornahme einer gründlichen

nautisch-commerziellen Erforschung des rothen Meeres und seiner

hauptsächlichen Küstenpuncte und Handelsplätze, sowie überhaupt der

Handelsstrasse Suez-Bombay allenfalls durch ein einzelnes von dem

Geschwader abzuordnendes Kriegsschiff nicht angelegentlich genug empfehlen.

Mit Rücksicht auf diese Anforderungen des Handels, zu welchen sich

noch jene der Wissenschaft gesellen, wären folgende und zwar die

interessantesten Handelshäfen der Erde, welche nicht im Bereiche des

gewöhnlichen europäischen und nordamerikanischen Zwischenverkehrs liegen,

hervorzuheben.

Die Capstadt, Mauritius, Suez, Aden, Bombay, Ceylon, Madras, Calcutta,

Singapore, Java und die holländischen Niederlassungen überhaupt, Manilla,

Hongkong, Shanghai, die japanischen Inseln, Sydney, Melbourne, Aukland,

Wellington, Taiti, Hawaii oder die Sandwichsinseln, Californien, Peru,

Chili, Buenos Ayres und Montevideo, Rio de Janeiro, Bahia.

Wir sind indessen nicht der Ansicht, dass sämmtliche hier angeführte Puncte

in dieser Reise um die Erde von allen Schiffen des Geschwaders gleichzeitig

besucht werden sollen, sondern glauben, dass es dem Commandanten zu

überlassen wäre, die einzelnen Schiffe so zu verwenden, dass dem Zwecke

in der kürzesten Zeit und mit der grössten Oekonomie entsprochen werden

könnte.

Durch eine umsichtige Vertheilung der Kräfte würde es auch möglich sein,

einzelne für die Wissenschaft oder für die Schiffahrt wichtige Inseln oder

Küstenpuncte, die hier nicht angeführt wurden, zu berücksichtigen. Wir

erwähnen hier nur der Nikobaren-Inseln, auf welche schon Kaiserin _Maria

Theresia_ die Aufmerksamkeit gerichtet hatte, und welche immer wieder in

Frage kommen werden, wenn es sich im Falle einer grösseren Entwicklung

des österreichischen überseeischen Verkehrs, namentlich wenn der

Suezkanal eröffnet wird, um die Errichtung einer vortheilhaft gelegenen

österreichischen Schiffsstation, eines österreichischen Centraldepots oder

auch Anlegung einer österreichischen Verbrecher-Colonie handeln wird. Indem

wir hinsichtlich der Nikobaren auf die ebenso interessante als erschöpfende

Relation der Novara-Expedition[C] verweisen, können wir hier nur den Wunsch

ausdrücken, dass die neue Expedition die Vorstudien und Erhebungen ihrer

Vorgängerin fortsetzen und insbesondere die Insel Grossnikobar genau

untersuchen möge.

[C]: Reise der »Novara« um die Erde II. Band. Die nikobarischen Inseln,

Seite 1 bis 96.

Die hier in Antrag gebrachte Expedition würde, so wie wir dies zu

beurtheilen vermögen, höchstens zwei Jahre zur Ausführung ihrer Aufgabe

bedürfen und bei drei Millionen Gulden in Anspruch nehmen.

In dieser Summe sind die Auslagen für die Fachmännercommission,

für Naturforscher und deren wissenschaftlichen Apparat, für den

Bevollmächtigten der kais. Regierung sammt Personale, endlich für

Geschenke, welche dem Gebrauche gemäss den japanischen Regierungsorganen

gemacht werden müssen, inbegriffen.

Eine genauere Berechnung der Detailauslagen zu geben, sind wir aus leicht

erklärlichen Gründen nicht in der Lage, dieselbe hätte in erster Linie von

der kais. Kriegsmarine festgestellt zu werden. Gleichwohl glauben wir,

dass drei Millionen Gulden vollkommen genügen würden, nachdem zufolge

der veröffentlichten Ausweise die Gesammtkosten der Novara-Expedition mit

Hinzurechnung der Auslagen für die Naturforscher, für die Ankäufe und

für die Schiffsausbesserungen sich nicht höher als auf eine halbe Million

Gulden beliefen.

Bedenkt man nun, dass S. M. Kriegsmarine während der zwei für die

beantragte Expedition berechneten Jahre keine weitern Uebungsschiffe in

unserem Meere auszurüsten braucht, jedenfalls die Schiffe der Expedition

vorhanden sind, und auch in den heimatlichen Gewässern in gutem Stande

erhalten werden müssten, so glauben wir annehmen zu dürfen, dass die auf

zwei Jahre sich vertheilende Mehrauslage, welche die Expedition hervorrufen

würde, kaum _anderthalb Millionen_ Gulden betragen kann, wobei natürlich

vorausgesetzt wird, dass die ausgesendeten Schiffe in der Regel mit Segel

fahren und nur dann die Dampfkraft benützen sollen, wenn die Umstände die

Anwendung der letzteren nothwendig machen, oder wo die dadurch ersparte

Zeit die vermehrten Auslagen aufwiegt.

Wir haben bisher der Aussendung einer maritimen Expedition vom

commerziellen Standpuncte das Wort geredet, erlauben uns aber auch

anzudeuten, dass durch die Entsendung eines Geschwaders in ferne Gewässer

der kaiserlichen Flagge jene Achtung und Beachtung verschafft wird, welche

der Grösse, Macht und Würde des Kaiserthums entspricht und deren wir leider

noch an vielen Puncten der Erde entbehren. Die Verleumdungen, ja

unsinnigen Behauptungen, welche auch im fernsten Auslande gegen Oesterreich

ausgestreut werden, und von Gegnern ausgehen, deren Trachten es ist, das

Kaiserreich allerwärts in der öffentlichen Meinung herabzusetzen und

zu verunglimpfen, können nur durch factische Beweise der Macht und des

Culturlebens, wie sie Kriegsschiffe zu geben vermögen, entkräftet werden.

Endlich dürfte es gestattet sein, ohne der Beurtheilung maritimer

Autoritäten vorzugreifen, auf den Nutzen hinzuweisen, welchen S. M.

Kriegsmarine von einer derartigen Expedition erwarten kann, indem bei

dieser Gelegenheit eine grössere Anzahl von Officieren, Cadetten und

Mannschaften in kürzerer Zeit ausgebildet würde, als es unter gewöhnlichen

Verhältnissen der Fall sein könnte.

Dass aber die Kräftigung und Entwicklung der Kriegsmarine ein Bedürfniss

sei, kann, mindestens an der Küste und von Seite unserer Handelsschiffahrt,

nicht bezweifelt werden. Die Vergrösserung und Verwerthung der kais.

Kriegsmarine ist nothwendig, _im Kriege_ zur Vertheidigung der Küsten,

_im Frieden_ zur Sicherung des Seehandels, wenn Verkehr und Schiffahrt mit

Zuversicht und Vertrauen auf den Schutz der Regierung sich frei bewegen,

und wenn die Interessen des Staates und seiner Angehörigen auch in

entfernten Meeren, wo immer die österreichische Flagge weht, gewahrt werden

sollen.

Das Jahr 1848 ist nicht vergessen, in welchem die winzige Flotte eines

kleinen Staates das adriatische Meer beherrschte, unsere Küste blockirte,

ja, vor Triest geankert, unsern Handel vernichtete, und mit Besorgniss

denkt man an die Möglichkeit der Wiederholung ähnlicher Verkehrshemmnisse.

Der letzte Krieg hat uns an der Küste überdies den Beweis geliefert, dass

es ohne entsprechende maritime Kräfte nicht möglich ist, unsere, wenngleich

zur Genüge befestigte Küste zu vertheidigen, weil Schiffen wieder Schiffe

entgegengesetzt werden müssen, und maritime Angriffe eine maritime

Vertheidigung erheischen.

Zwar hat die kais. Regierung in letzter Zeit eine Vermehrung der

Kriegsmarine angestrebt, durch welche eine Vertheidigung der Küsten

bezweckt wird; wir sind für diese Schritte dankbar, und können nur

wünschen, dass sie auch im Binnenlande mit voller Ruhe und Unparteilichkeit

nach ihrer ganzen Tragweite gewürdigt werden mögen, aber abgesehen davon,

dass diese nur für den Krieg an den eigenen Küsten berechneten Massregeln

noch unvollständig sind, so lassen sie noch den andern bisher noch wenig

besprochenen Hauptzweck der Kriegsmarine unberührt: ihre Leistungsfähigkeit

im Frieden zur Unterstützung und zum Schutze des nationalen Seehandels.

In früheren Zeiten hatte man dieser letzteren Aufgabe unserer Kriegsmarine

für das Mittelmeer, auf welches unser Seehandel grossentheils beschränkt

war, genügende Aufmerksamkeit geschenkt; österreichische Kriegsschiffe

befanden sich an den wichtigsten Puncten der Levante und befuhren

den Archipel und den adriatischen Golf zur Aufrechthaltung unserer

tractatmässigen Rechte und zum Schutze unserer Kauffahrer gegen Raub und

Beschädigung.

Mit dem Jahre 1848 und mit der Errichtung einer Kriegsmarine auf anderen

Grundlagen scheint aber diese Aufgabe von derjenigen in den Hintergrund

gedrängt zu sein, welche der Vertheidigung der österreichischen Küsten

zugewendet ist, die Gemüther beschäftigten sich in Oesterreich allenthalben

mehr mit der Kriegsfrage, als mit jener des Handels, welcher auf der See

wenig Berücksichtigung erfuhr.

Mittlerweile nahm unsere Handelsschiffahrt andere Wege, sie fand im

Mittelmeere nicht mehr hinlängliche Beschäftigung und wandte sich, Dank

insbesondere den Fortschritten unserer Schiffswerften, immer mehr dem

Ocean zu. Bereits besuchen unsere Kauffahrer, wie schon erwähnt, Indien

und China, und werden dies künftig, wenn unsere Vorschläge zur Ausführung

kommen, noch weit mehr thun.

In dem Maasse aber, wie sich das Seegebiet unserer Handelsmarine

erweiterte, beschränkte die kais. Kriegsmarine immer mehr ihre Thätigkeit

in auswärtigen Gewässern, und wenn sich ausnahmsweise kais. Schiffe oder

Schiffsabtheilungen im Auslande zeigen, so wird deren Sendung eben nur

durch politische Verhältnisse hervorgerufen, und nimmt auf den Handel

keinen oder nur einen vorübergehenden Bezug.

Nun haben wir bereits nachgewiesen, wie nothwendig die Intervenirung der

Kriegsmarine zur Anknüpfung überseeischer Handelsverbindungen sei, und dass

ohne eine entsprechende maritime Machtentfaltung nicht einmal der positive

internationale Rechtsboden für unseren Seehandel erlangt werden könne; wir

müssen aber noch beifügen, dass auch in der Folge, wenn sich der auswärtige

Verkehr ausgebildet haben wird, es unerlässlich bleiben werde, dass Schiffe

der kais. Kriegsmarine die von österreichischen Kauffahrern besuchten

Häfen von Zeit zu Zeit anlaufen, dass Schiffs-Stationen an den wichtigsten

Puncten und besonders dort aufrecht erhalten werden, wo ungeregelte

Landeszustände Störungen der völkerrechtlichen oder tractatmässigen

Beziehungen besorgen lassen, und dass endlich Meere, welche der

Handelsschiffahrt nicht hinreichende Sicherheit bieten, von Schiffen der

kais. Kriegsmarine befahren werden.

Wir glauben einer solchen Unterstützung einen um so grösseren Werth

beilegen zu sollen, als die österreichische Kriegsmarine, so lange die

preussische sich nicht entwickelt, in Deutschland die einzige Seemacht

darstellt, welche auch ausserhalb der europäischen Grenzen den deutschen

Standpunct in praktischer Weise durch einen den auswärts angesiedelten

Deutschen gewährten Schutz vertreten könnte.

In dieser Beziehung hat S. M. Fregatte »Novara« bereits eine günstige

Erfahrung gemacht, als sie Puncte berührte, an welchen grössere

Etablissements deutscher Nationalität bestehen. Das freudige Entgegenkommen

dieser an den entferntesten Küsten wohnenden Deutschen, der Empfang,

welcher von ihrer Seite den Mitgliedern der Expedition zu Theil geworden,

ja der Enthusiasmus, mit welchem die österreichische Flagge als deutsche

Flagge begrüsst ward, haben deutlich bewiesen, welchen Werth die Deutschen

im Auslande auf das Erscheinen eines Kriegsschiffes legten, welches sie als

eine Vertretung ihres Gesammtvaterlandes betrachteten. Wir glauben nicht zu

irren, wenn wir behaupten, dass der grösste Theil Deutschlands mit wahrer

Befriedigung einer Massregel entgegen sehen würde, welche von einer

deutschen Macht ausgehend, den Schutz deutscher Interessen bezweckt und

mindestens im _Auslande_ eine Einigung auf praktischen Feldern, die noch

immer zu den Wünschen des deutschen Volkes gezählt wird, anbahnen würde.

Hiedurch würde die grossartige Initiative, welche S. M. der Kaiser

in Frankfurt ergriffen hat, in ihrer weitern Wirkung durch Sympathien

unterstützt, welche von Aussen kommend, in das Herz jedes Deutschen, dem

sein Vaterland lieb ist, dringen müssen.

* * * * *

Indem wir mit diesen Vorschlägen hervortreten, welche sich zunächst in dem

Antrag _auf möglichst baldige Entsendung einer maritimen Expedition nach

den transoceanischen Handelsgebieten_ concentriren, machen wir uns auf zwei

Einwendungen gefasst: dass es in den gegenwärtigen Zeiten bedenklich

sei, die maritime Vertheidigungskraft der eigenen Küstengebiete durch

die Abordnung einer Anzahl Kriegsschiffe in ferne Gewässer namhaft zu

schwächen, und dann, dass unsern bedrängten Finanzen der Kostenaufwand

einer solchen weitaussehenden Unternehmung nicht aufgebürdet werden könne.

In ersterer Beziehung ist es allerdings richtig, dass die Opportunität des

Zeitpunctes der Expedition von politischen Erwägungen abhänge, in welche

einzugehen wir nicht berufen sind; es wird aber die Bemerkung gestattet

sein, dass sich als ein ernstliches Hemmniss doch nur der Eintritt einer

wirklichen concreten Kriegsgefahr darstellen dürfte, welche mit dem

Zustande politischer Unbehaglichkeit und Spannung, der leider in Europa

seit Jahren chronisch geworden ist, wohl nicht zu verwechseln ist. Wollte

man eine völlige Klärung des politischen Horizontes abwarten, so würde

die jetzige Generation die active Theilnahme Oesterreichs am Welthandel

schwerlich erleben.

Was die Frage des Kostenpunctes betrifft, so wissen wir Küstenbewohner, die

wir unter den Valuta-Calamitäten am meisten gelitten haben und noch

leiden, den hohen Werth der Sparsamkeit, welche in allen Zweigen des

Staatshaushaltes zum obersten Grundsatz erhoben ist, gewiss am besten zu

schätzen. Wir sehen, dass die laufenden Ausgaben auf ein Minimum

reducirt werden, unter welches ohne ernstliche Gefährdung für die äussere

Machtstellung und den inneren Organismus des Staates nicht herabgegangen

werden darf, und dass die Bedeckung der dergestalt reducirten Ausgaben ein

Maximum der Anspannung der Steuerkraft erfordert, welches die Grenze der

_Steuerfähigkeit_ bereits erreicht hat.

Gerade aber darin, dass das gegenwärtige Nationalvermögen den

unabweislichen Anforderungen des Staatshaushaltes nur mit grösster Mühe

und doch nur unvollkommen zu genügen vermag, scheint uns die dringendste

Aufforderung zu liegen, die Nationalproduction im weitesten Sinne zu

vermehren, und wir glauben, dass dies am schnellsten und wirksamsten durch

die Hebung und Belebung unseres auswärtigen Verkehres geschehen könne.

Werden unsere Vorschläge in diesem Sinne aufgefasst, und wird die von

uns beantragte maritime Expedition als das geeignetste Mittel für die

Realisirung derselben erkannt, so werden nach unserer festen Ueberzeugung

die kais. Regierung und die Reichsvertretung den hiefür erforderlichen

einmaligen, und sich auf zwei Jahre vertheilenden, Aufwand von 1½ Million

Gulden als eine eminent productive Vorauslage betrachten, welche der

Urproduction und Industrie, dem Handel und der Rhederei, der Seeküste

und dem Binnenlande, der Kriegsmarine und der äusseren Machtstellung der

Monarchie zu Gute kommen wird und somit in den wichtigsten Interessen ihre

Begründung und Rechtfertigung findet.

_Triest_ im November 1863.

~P. Revoltella.~

Klun & Lange, Industrie- und Handelsatlas.

Oesterreich's Betheiligung am Welthandel: Betrachtungen und Vorschläge · 第 10 / 15 题