Die Wichtigkeit einer entsprechenden Vertretung der Regierung in
commercieller und handelspolitischer Beziehung, die Nothwendigkeit der
Aufstellung von Organen, welche die Rechte der österreichischen Seefahrer,
Handelsleute und Reisenden zu wahren befähigt sind, welche für die
Aufrechthaltung der Ordnung und der Gesetze am Bord der anlangenden
Kauffahrer sorgen und im Allgemeinen die kaiserlichen Unterthanen schützen
und unterstützen, ist längst ausser Zweifel gesetzt, und von so vielen
Seiten hervorgehoben worden, dass jede weitere Auseinandersetzung um so
mehr als überflüssig erscheint, als die kaiserliche Regierung ohnedies dem
Gegenstande ihre volle Aufmerksamkeit zuwendet.
Indem wir den dringenden Wunsch aussprechen, dass recht bald zu der
endlichen Regelung des Consularwesens geschritten werde, da jede Verspätung
derselben die Entwicklung unseres auswärtigen Handelsverkehrs verhindert,
müssen wir vor Allem die Thatsache hervorheben, dass fast in allen
auswärtigen ausserhalb des Mittelmeeres gelegenen Häfen wirkliche, d. i.
vom Staate besoldete, beamtete österreichische Consuln _nicht_ bestehen,
und dass in Ermangelung österreichischer Handelsfirmen zur unentgeltlichen
Versehung der Consulardienste Handelsherren bestellt werden, welche
fremden Nationalitäten angehören, im Allgemeinen über österreichische
Handelsverhältnisse wenig oder gar nicht unterrichtet sind, sich auch nur
vorübergehend mit dem Handel Oesterreichs befassen, und selbst bei dem
besten Willen nicht in der Lage sind, den österreichischen Interessen vor
ihren eigenen einen Vorzug einzuräumen. Es ist unter solchen Umständen
nicht zu erwarten, dass der Handel und die Schiffahrt Oesterreichs gehörig
geschützt werden, und wären daher in dieser Beziehung umfassende Massregeln
zu treffen.
Allerdings kann nicht verlangt werden, dass die kaiserliche Regierung an
allen wichtigen transoceanischen Handelsplätzen effective Consuln aufstelle
und besolde, es wäre dies auch nicht der jetzigen Entwicklungsphase
unseres Handels entsprechend, aber es erscheint dringend nothwendig,
dass wenigstens in jeder einzelnen Gruppe der weiten Handelsgebiete ein
leitendes und organisirtes Consularamt eingerichtet werde, während für
die übrigen Handelshäfen den _Honorar_-Consuln eine solche Unterstützung
gewährt werden müsste, dass sie ihrem Dienste, ohne mit den eigenen
Interessen in Conflict zu gerathen, genügen können.
Als Handelsmittelpuncte von Verkehrsgruppen, wo eine effective und
jedenfalls nationale österreichische Consularvertretung unerlässlich
erscheint, glauben wir folgende bezeichnen zu sollen:
1. Einen -- noch näher zu bestimmenden -- Hafen der Antillen,
2. Bahia,
3. Rio de Janeiro,
4. Point de Galles auf Ceylon,
5. Singapore,
6. Batavia,
7. Sydney oder Melbourne,
8. (nach abgeschlossenem Handelsvertrage) Shangai in China.
Hiezu kommt noch als Ausgangspunct der transoceanischen Schiffahrt
Gibraltar wegen dieser seiner Lage und wegen der beständigen Anwesenheit
österreichischer Seeschiffe, welche, wenn sie aus fernen Gewässern in das
Mittelmeer einlaufen, dort Bedürfnissen genügen müssen, die durch eine
lange Seefahrt hervorgerufen werden.
Ueber die Bedeutung der eben genannten Puncte gibt das Novara-Werk die
interessantesten Aufschlüsse, und wollen wir hier nur speciell auf Shangai
hinweisen, welcher Handelsplatz, in Folge des täglich steigenden Seiden-
und Thee-Exportes, und vermöge seiner Lage an dem mächtigen der
Schiffahrt erschlossenen Yangtse-Kiang, inmitten der culturreichsten und
ertragfähigsten Gegenden Chinas, wegen der grösseren Nähe der
Hauptstadt, und wegen der durch zahlreiche schiffbare Kanäle vermittelten
vortrefflichen Verbindungen mit den entlegensten inneren Provinzen, sich in
Kurzem zu einem der grössten Märkte der Welt emporschwingen wird. Die
Lage Shangai's -- welches jetzt schon von österreichischen Handelsschiffen
besucht wird -- in der Nähe der japanischen Inseln erhöht noch seine
Wichtigkeit, Engländer, Nordamerikaner und Norddeutsche haben dort
Handels-Etablissements, welche die höchste Beachtung verdienen, da sie die
Grundlage zu einer Art Freistadt für civilisirte Völker bilden, an deren
Erhaltung alle Staaten Europas und Nordamerikas gleiches Interesse haben.
Da die Errichtung von acht bis neun neuen effectiven Consularämtern des
Kostenpunctes halber Schwierigkeiten finden könnte, so glauben wir
erinnern zu sollen, dass es mehre Mittel gibt, die Auslagen einer solchen
Organisirung geringer zu stellen. So dürfte es keinem Anstande unterliegen,
an Orten wo, wie in Rio de Janeiro, eine österreichische diplomatische
Vertretung bereits besteht, oder eine solche in Folge der Herstellung
officieller Relationen errichtet werden sollte, neben der diplomatischen
auch eine Consular-Kanzlei einzurichten, wie dies Preussen thut, dessen
in Amerika bestellte Minister-Residenten zugleich als General-Consule
fungiren; ferner könnten zu österreichischen Consuln Persönlichkeiten aus
der Reihe disponibler, auf Wartegeld gesetzter Consularbeamten, sowie
noch rüstige und befähigte pensionirte Stabs- oder Oberofficiere der
Kriegsmarine ernannt werden, wodurch dem Staate die bisherigen auf
Wartegelder und Ruhegehalte ohne Nutzen verausgabten Beträge zu Gute kämen,
endlich würden sich wohl bei Zunahme unserer auswärtigen Verbindungen
auch einzelne österr. Kaufleute an einem oder dem andern der bezeichneten
Hauptpuncte etabliren, welchen die Führung der Consulatsgeschäfte gegen
Entgelt der Kanzleiauslagen bis zum Zeitpuncte, wo die Regierung zur
definitiven Besetzung des Postens zu schreiten vermag, mit Beruhigung
anvertraut werden könnte. Wenn auch nicht Alles auf einmal geschehen
kann, so ist doch schon viel gewonnen, wenn der Anfang einer _nationalen_
Vertretung gemacht wird.
Was diejenigen Hafenorte betrifft, wo auch fortan Honorar-Consuln bestehen
sollen, so ist im Auge zu behalten, dass dieselben im Allgemeinen nur aus
der Classe angesehener Handelsherren genommen werden können, welche der
Leitung ihrer eigenen Geschäfte ihre Zeit und Aufmerksamkeit zuwenden
müssen, und den Consulardienst nur nebenbei aus Gefälligkeit besorgen.
Es erscheint daher passend, dass in den für den österreichischen Seeverkehr
wichtigern Häfen den betreffenden Honorarconsuln je ein Consulareleve
beigegeben würde, welcher, von der kaiserlichen Regierung angestellt, die
materiellen Consulatsgeschäfte unter der Leitung des Honorarfunctionärs
versehen würde.
Durch die Entsendung von _Consular-Eleven_ würde der Staat für den
praktischen Consulatsdienst junge Leute heranbilden, welche mit der
grossen Handelsbewegung der mächtigsten Nationen der Erde, mit der
Productionskraft, der Ein- und Ausfuhr und den Bedürfnissen der
wichtigsten, von unserer Industrie und unserm Handel noch viel zu wenig
gewürdigten Länder und Völker bekannt würden, und binnen Kurzem dürften
aus dieser, den Gesichtskreis erweiternden, die Thatkraft stählenden
Pflanzschule Männer hervorgehen, wie sie der Consulardienst und die Leitung
der Handelsschiffahrt so dringend benöthigen.
Die Verwendung von _Consular-Eleven_ wäre nur eine Erweiterung des schon
für die österreichischen Consulate in der Levante bestehenden Systems und
ist in Analogie mit einer bei den Honorar-General-Consulaten von Paris und
London seit Langem eingeführten und bewährten Einrichtung, nur dass
diesen beiden General-Consulaten ihrer besonderen Wichtigkeit halber
Consularbeamte höheren Ranges beigegeben sind.
Jedenfalls würde durch diese Massregel der Consulardienst bei den
überseeischen Honorar-Consuln ausserordentlich an Regelmässigkeit und
Nachhaltigkeit gewinnen, und dieselben würden dadurch in den Stand gesetzt
werden, gediegene, auf unsere inländischen Productions-, Handels- und
Schiffahrts-Zustände reflectirende Handelsberichte zu erstatten und dem
einheimischen Handelspublicum die dortigen Verkehrsverhältnisse klar zu
machen.
3. Specielle Erhebungen und Studien behufs Anknüpfung von
Handelsverbindungen.
Mit dem Abschlusse von Handelsverträgen und mit Regelung des Consularwesens
werden zwar die unerlässlichen Vorbedingungen eines regelmässigen und
vortheilhaften überseeischen Verkehrs erfüllt, derselbe wird _ermöglicht_,
aber noch nicht _verwirklicht_, der Handel muss erst durch Selbstthätigkeit
geschaffen werden. Nun haben wir bereits im ersten Abschnitte
hervorgehoben, dass dies eben keine leichte Sache sei, und dass besonders
die Auswahl der ersten Operationspuncte und der ersten Operationsobjecte
mit besonderem Tacte und besonderer Umsicht getroffen werden müsse.
Sehr viele und wichtige Anhaltspuncte hiefür geben in dieser Beziehung
die Relationen der Novara-Expedition, deren commerzielle Bedeutsamkeit als
Anbahnung des Verständnisses wir nicht hoch genug veranschlagen können,
aber das Feld ist so unermesslich, und die Gefahr, Missgriffe zu begehen,
so gross, dass noch immer ein sehr eindringliches Studium der Detailfragen
erforderlich bleibt.
Wir beschränken uns darauf, hier nur die Hauptpuncte zu bezeichnen:
~a~) Das System, an überseeischen Handelsplätzen Einkäufe für
österreichische Rechnung durch dortige, einer fremden Nationalität
angehörige, Agenten oder Handlungshäuser bewerkstelligen zu lassen, oder
gar österreichische Industrie-Erzeugnisse solchen fremden Häusern im
Commissionswege zum Absatze zu übergeben, ist _unbedingt verwerflich_
und kann nur zu Verlusten und Enttäuschungen führen. Der einzige Weg, im
überseeischen Verkehr festen Fuss zu fassen und sich solide Absatzmärkte zu
schaffen, welchen auch Hanseaten, Norddeutsche, Schweizer und Belgier
mit bestem Erfolge eingeschlagen haben, ist die Gründung _nationaler
Handels-Etablissements_, welche entweder Filialen einheimischer Firmen
oder auch selbstständige Unternehmungen sein können, immer aber, wenn sie
wirklichen Nutzen stiften sollen, mit dem Mutterlande im Zusammenhang und
in Geschäftsverbindung bleiben müssen.
Es wird sich nun darum handeln, die auswärtigen Handelsorte, wo mit
grösster Aussicht auf Erfolg solche Etablissements errichtet werden können,
die Geschäftsgattungen, welchen sie zunächst ihre Thätigkeit zuzuwenden
haben, die hiebei zu beobachtenden Vorsichten und Handelsvortheile durch an
Ort und Stelle von vollkommen fachkundigen, mit den einheimischen Verkehrs-
und Industriezuständen ganz vertrauten Persönlichkeiten vorzunehmende
Erhebungen ermitteln zu lassen.
~b~) In Bezug auf den Absatz österreichischer Industrie-Erzeugnisse darf
man sich von der Errichtung sogenannter Bazars, in welchen auf Gerathewohl
zusammengestellte österreichische Waaren an fremden Plätzen zum Verkaufe
gebracht werden, nicht viel Erfolg versprechen, so wie man auch nicht auf
nach hierlands üblichen Mustern zu machende Bestellungen rechnen kann,
wenn man nicht Waaren und Muster sorgfältig nach der dortigen Nachfrage
auswählt.
Die österreichische Industrie darf überhaupt nicht erwarten, dass sie
den _Ueberschuss_ oder gar den _Ausschuss_ ihrer jetzigen Erzeugung auf
überseeische Märkte werfen könne, sie wird sich vielmehr einen auswärtigen
Absatz nur dann erobern, wenn sie im Stande ist, Waaren, welche in jenen
fernen Gegenden gangbar sind, und von Engländern, Schweizern, Belgiern
u. s. w. geliefert werden, zu wenigstens gleichem Preise und in gleicher
Qualität herzustellen. In Südamerika wie in Ostasien hängt es oft von
einem kleinen Unterschiede in der Farbe oder im Ellenmaasse, oder von der
Verpackung ab, um eine sonst ganz preiswürdige Waare völlig unverkäuflich
zu machen. Je näher die österreichische Industrie sich mit den
Anforderungen der überseeischen Consumtionsorte vertraut machen wird, desto
mehr wird sie ihre Production denselben anpassen und mit Erfolg für den
auswärtigen Absatz arbeiten können.
~c~) Mit dem Waarengeschäfte geht das Geld- und Wechselgeschäft in Rimesse,
Deckung und Arbitrage Hand in Hand. Es wird eine wesentliche Aufgabe
sein, dieses letztere Geschäft auf den auswärtigen Plätzen in allen seinen
Verzweigungen und Eigenthümlichkeiten zu verfolgen, um dem beginnenden
österreichischen Seehandel auch in dieser Beziehung die grossen Vortheile
möglichst directer Verbindungen zuwenden zu können.
~d~) Bei dem grossen Vorsprunge, welchen im Seeverkehre andere Nationen vor
uns gewonnen haben, werden isolirte Anstrengungen vereinzelter Individuen,
wenn sie auch vom günstigen Erfolge begleitet sind, nur sehr langsam
ihre Wirkung auf Hebung des Nationalwohlstandes und auf Belebung
der inländischen Erzeugung äussern können. Von der Errichtung von
Handelscompagnien mit monopolistischen Privilegien, von der Einführung von
Differenzialzöllen, Aussetzung von Prämien u. dgl. kann nach dem heutigen
Stande der Volkswirtschaftslehre keine Rede sein; die Gründung einer
Colonie könnte im günstigsten Falle nur im bescheidensten Maasse als
Schiffahrtsstation und Depot in Betracht kommen; es bleibt aber noch ein
ausgiebiges Mittel, dem auswärtigen Verkehre eines Staates rasch eine
grössere Entwickelung zu geben: _die Errichtung überseeischer_, besonders
auf den Gütertransport berechneter _Dampfschiffahrtslinien_. Durch eine
solche zweckentsprechend organisirte Dampfschiffahrtslinie wird das
Mutterland mit einer ganzen Gruppe von Handelsgebieten in unmittelbare und
regelmässige Verbindung gesetzt, jede einzelne Station, jede Agentur bildet
gleichsam eine Factorei, einen Mittelpunct, an welchen sich der eigentliche
Verkehr ansetzt, von wo er sich in das Innere allmälig verbreitet, wo er
seine Local-Erfahrungen, seine Schule macht.
Indem wir auf dasjenige verweisen, was in dieser Beziehung von anderen
Seestaaten bereits geleistet wird, glauben wir, erinnern zu sollen, dass
auch in Oesterreich die Elemente hiefür vorhanden sind. Wir besitzen im
Oesterreichischen Lloyd eine Dampfschiffahrts-Gesellschaft, welche ihre
Lehrzeit hinter sich hat, trotz mannigfacher Missgriffe und Irrthümer die
schlimmsten Krisen zu bestehen wusste und die Bedingungen einer grossen
Entwicklungsfähigkeit in sich trägt. Wir haben auch an grossartigen
Privatwerften Etablissements, welche gerade in neuester Zeit
glänzende Proben ihrer Leistungsfähigkeit und des österreichischen
Unternehmungsgeistes abgelegt haben. Man hat sich auch in Oesterreich
letztens vielfach und ernstlich mit der Idee der Herstellung directer
überseeischer Dampfschiffahrtsverbindungen beschäftigt, und es ist
ein bestimmt formulirtes Project zur Gründung einer transatlantischen
Dampfschiffahrts-Gesellschaft für den bisher so schwer vermissten directen
Verkehr mit Central- und Südamerika, insbesondere mit den Antillen und
Brasilien, vielfach in den Tagesblättern besprochen worden.
Auch die Herstellung einer österreichischen Dampfschiffahrts-Unternehmung
im rothen Meere, den indischen und chinesischen Gewässern ist bereits
in's Auge gefasst worden, und wir hatten Gelegenheit, von einem diesfällig
verfassten, noch nicht in die Oeffentlichkeit gebrachten, sorgfältig
ausgearbeiteten Projecte Einsicht zu nehmen.
Wir enthalten uns um so mehr des Eingehens in die Details, da wir
der Ansicht sind, dass diese Fragen, insbesondere bezüglich des
transegyptischen Dampfschiffahrts-Projectes, noch der eindringlichsten
Erhebungen und Studien bedürfen, können aber in Hinblick auf die grossen
von einer solchen Unternehmung zu erwartenden Vortheile, sowie wegen der
uns auch auf diesem Gebiete bedrohenden italienischen Concurrenz nicht
lebhaft genug den Wunsch und die Hoffnung ausdrücken, dass diese Erhebungen
so bald und so gründlich als möglich stattfinden.
* * * * *
Um alle vorgehend besprochenen, die Hebung des auswärtigen Verkehrs
bezweckenden Vorkehrungen und Massregeln in kürzester Zeit in's Werk setzen
und in dieselben System und Zusammenhang bringen zu können, gibt es nur
_ein_ Mittel, die Veranstaltung einer österreichischen maritimen Expedition
nach den überseeischen Handelsgebieten.
Wir haben schon oben dargethan, dass zum Behufe der Abschliessung von
Handels- und Schiffahrtsverträgen mit nicht europäischen Staaten eine
angemessene Machtentfaltung der Marine geradezu unerlässlich ist, und
glauben, nicht erst nachweisen zu müssen, dass, wenn zu diesem Zwecke die
Abordnung von österreichischen Kriegsschiffen statt findet, mittelst dieser
Expedition auch die Regelung des österreichischen Consularwesens, so wie
der ganze Complex der, in commerzieller und handelspolitischer Richtung,
nach erforderlichen Erhebungen und Studien am besten vorgenommen werden
kann.
Wir glauben daher dringend empfehlen zu sollen, dass Oesterreich sobald
als möglich ein Geschwader ausrüste und sowohl nach den chinesischen und
japanischen, als nach den südamerikanischen Gewässern absende, welches mit
Rücksicht auf die eigene Grossmachtstellung und auf die Präcedenzen anderer
Staaten mindestens
aus zwei Propeller-Fregatten,
einer » Corvette,
einem » Schooner und
einem Transportschiff (womöglich mit Auxiliar-Dampfkraft) zu bestehen
hätte. In jedem Falle sollte die Gesammtstärke des Geschwaders 70 bis 80
Kanonen und an 1000 Mann betragen.
Die verschiedene Grösse und Tauchung der Schiffe wäre den in vielen Fällen
seichten Gewässern und dem zu erreichenden Zwecke anzupassen.
Ueberdies dürfte Folgendes zu beachten sein:
1. Müsste die Expedition von einem erfahrenen und umsichtigen Admiral, der
entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten gepaart mit Thatkraft und Ausdauer
besitzt, befehligt werden. Demselben würde die Führung und Leitung des
Geschwaders, die Repräsentation oder Vertretung des Kaiserstaates, dann
die Mitwirkung an den Verhandlungen und die Aufgabe zu übertragen sein,
mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln und Kräften alle beabsichtigten
Expeditionszwecke zu fördern.
2. Wäre ein Bevollmächtigter mit einem entsprechenden Personale
einzuschiffen, dem die Führung der Verhandlungen im steten Einvernehmen mit
dem Geschwader-Commandanten anvertraut würde.
Im Falle als dieser Letztere mit der Abschliessung der Handels- und
Schiffahrtsverträge von S. M. dem Kaiser beauftragt wäre, entfiele zwar die
Absendung eines eigenen Bevollmächtigten, aber es würde nothwendig sein,
diesem Commandanten einen höheren diplomatischen Beamten mit entsprechendem
Personale beizugeben.
3. Der Umfang der Verrichtungen, welche der Expedition bezüglich der
Organisirung des österreichischen Consularwesens in überseeischen Ländern
zuständen, würde davon abhängen, wie weit die erforderlichen Vorarbeiten
im Zeitpuncte des Abganges der Expedition bei den betreffenden Ministerien
gediehen sein werden. Im Allgemeinen sei nur zu bemerken, dass dem
Expeditionsleiter in dieser Beziehung die möglichst umfassenden Befugnisse
eingeräumt werden sollten, da sich an Ort und Stelle das wahre Bedürfniss
am besten erkennen lässt und es vortheilhaft erscheint, wenn die Einführung
und Installirung neuer Consularfunctionäre in Gegenwart und unter
Intervenirung kais. Kriegsschiffe vorgenommen wird. Es wird hiedurch nicht
nur, besonders bei halbbarbarischen Völkern der unmittelbare Eindruck
eines solchen Actes erhöht, sondern der Wirksamkeit des Consuls auch für
späterhin Ansehen und Erfolg verbürgt.
Es versteht sich von selbst, dass die kais. Kriegsschiffe die
Consular-Eleven, falls der diesfällige Vorschlag zur Ausführung gelangen
sollte, an Ort und Stelle zu bringen hätten.
4. Der Expedition wären Fachmänner beizugeben, welche, im Auftrage
der Regierung, nach einer sorgfältig auszuarbeitenden Instruction, die
vorangehend besprochenen Detailstudien und Vorerhebungen zu pflegen
haben, auf deren Grundlage sodann die weitere Entwicklung des auswärtigen
österreichischen Seeverkehrs erfolgen soll. In diese Fachmänner-Commission,
welche nur aus einer beschränkten Anzahl von Individuen bestehen dürfte,
gehören Männer, welche mit den Zuständen der österreichischen Industrie und
Urproduction, mit den Erzeugungsmodalitäten, Kosten- und Vertriebsspesen
vollkommen vertraut sind, zugleich auch das Ganze des Import- und
Exportgeschäftes, sowie das Credit- und Bankwesen gründlich kennen,
wo möglich durch eigene Anschauung in die Verhältnisse der grossen
westeuropäischen Industrie eingeweiht sind, den allgemeinen Gang des
Welthandels aufzufassen vermögen, und mit diesen Eigenschaften den
richtigen Blick und die Befähigung verbinden, in jedem concreten Falle die
gehörige Nutzanwendung für die einheimischen Belange zu machen.
Von der richtigen Auswahl dieser Fachmänner wird zum grossen Theile der
praktische Erfolg der Mission in commerzieller und handelspolitischer
Beziehung abhängen.
Selbstverständlich würde die Fachmännercommission schon der äusseren
Ordnung halber und wegen Einhaltung der bei weiten Seefahrten so wichtigen
Zeiteintheilung, der Leitung des Geschwader-Commandanten unterstehen, und
ihre Geschäfte im Einvernehmen mit demselben vorzunehmen haben. Sie hätte
häufig und von allen bedeutenderen Orten Berichte einzusenden, welche
sogleich durch den Druck zu veröffentlichen und zur Kenntniss der
Handelskammern und der commerziellen und industriellen Genossenschaften und
Institute zu bringen wären.
Es würde nebstbei von grossem Nutzen sein, wenn einzelnen vortheilhaft
bekannten österreichischen Kaufleuten gestattet würde, diese Expedition zu
benützen, um sich nach einem oder dem andern Hafenplatze zu Handelszwecken
zu begeben oder dort niederzulassen. Ueberhaupt wäre die Errichtung
österreichischer Handelshäuser im Bereiche des grossen äusseren Handels in
jeder Weise zu fördern und zu unterstützen.
5. Wenngleich bei einer Expedition, wie die hier vorgeschlagene, die
Verfolgung von handelspolitischen Zwecken die Hauptsache ist, so liegt
doch in den glänzenden scientifischen Resultaten der Novarafahrt eine
Aufforderung, die neue günstige Gelegenheit auch im Interesse der
Wissenschaft im Allgemeinen, und insbesondere zur Erweiterung der
Kenntnisse der physischen Geographie des Meeres, sowie zur Ausbildung
unserer kleinen aber gewiss tüchtigen Marine zu benützen.
Wenn auch letztere nicht grosse Erfolge im Kriege gegen bedeutendere
Seemächte zu erwarten befähigt ist, so soll sie doch mindestens durch
ihr Wissen und durch den Nutzen glänzen, welchen sie der Civilisation zu
bringen vermag.
6. Bei Beantwortung der Frage, welche Hafenplätze von der Expedition
besucht werden sollen, kämen in erster Reihe diejenigen Orte zu
berücksichtigen, in welchen die Verhandlungen behufs Abschliessung der
Handels- und Schiffahrtsverträge vor sich gehen sollen und wo je nach der
Sachlage die Unterstützung der Negotiation durch das ganze Geschwader oder
einen Theil desselben einzutreten haben wird.
Ob auch mit Japan ein solcher Vertrag verhandelt werden solle, wird wohl
zunächst von dem Stande der Dinge abhängen, welchen das Geschwader zur
Zeit seines Eintreffens in den chinesischen Gewässern vorfinden wird; aller
Voraussetzung nach wird inzwischen die europäische Ueberlegenheit sich
abermals auch dort bewährt haben, und vielleicht ist gerade dann der Moment
sehr günstig, der österreichischen Flagge in Japan die gleichen Rechte mit
den andern europäischen Nationen zu verschaffen.
Vom commerziellen Standpuncte aus erscheint es sehr wünschenswerth, dass
die Expedition in allen jenen Handelsplätzen erscheine, welche bereits in
den Jahren 1857 bis 1859 von der »Novara« besucht worden waren.
Hiedurch würde auf Grund der von der »Novara« gesammelten höchst
werthvollen handelsstatistischen Daten fortgebaut, die Fachmännercommission
würde sich auf einem bereits bekannteren Terrain bewegen, und könnte, da
es sich nur um Vervollständigungen und Nutzanwendungen handelt, ohne
Zeitverlust in Specialstudien eingehen.
Ausserdem wären noch jene Puncte nachzuholen, deren Aufsuchung in dem
ursprünglichen Reiseplane der »Novara« gelegen war, aber nicht zur
Ausführung gelangte, da die »Novara« ihre Reise der Zeitereignisse wegen
abzubrechen gezwungen wurde; endlich können wir, im Hinblick auf
die Eventualität der Eröffnung des Suezkanals und wegen
der Dampfschiffahrtsfrage, die Vornahme einer gründlichen
nautisch-commerziellen Erforschung des rothen Meeres und seiner
hauptsächlichen Küstenpuncte und Handelsplätze, sowie überhaupt der
Handelsstrasse Suez-Bombay allenfalls durch ein einzelnes von dem
Geschwader abzuordnendes Kriegsschiff nicht angelegentlich genug empfehlen.
Mit Rücksicht auf diese Anforderungen des Handels, zu welchen sich
noch jene der Wissenschaft gesellen, wären folgende und zwar die
interessantesten Handelshäfen der Erde, welche nicht im Bereiche des
gewöhnlichen europäischen und nordamerikanischen Zwischenverkehrs liegen,
hervorzuheben.
Die Capstadt, Mauritius, Suez, Aden, Bombay, Ceylon, Madras, Calcutta,
Singapore, Java und die holländischen Niederlassungen überhaupt, Manilla,
Hongkong, Shanghai, die japanischen Inseln, Sydney, Melbourne, Aukland,
Wellington, Taiti, Hawaii oder die Sandwichsinseln, Californien, Peru,
Chili, Buenos Ayres und Montevideo, Rio de Janeiro, Bahia.
Wir sind indessen nicht der Ansicht, dass sämmtliche hier angeführte Puncte
in dieser Reise um die Erde von allen Schiffen des Geschwaders gleichzeitig
besucht werden sollen, sondern glauben, dass es dem Commandanten zu
überlassen wäre, die einzelnen Schiffe so zu verwenden, dass dem Zwecke
in der kürzesten Zeit und mit der grössten Oekonomie entsprochen werden
könnte.
Durch eine umsichtige Vertheilung der Kräfte würde es auch möglich sein,
einzelne für die Wissenschaft oder für die Schiffahrt wichtige Inseln oder
Küstenpuncte, die hier nicht angeführt wurden, zu berücksichtigen. Wir
erwähnen hier nur der Nikobaren-Inseln, auf welche schon Kaiserin _Maria
Theresia_ die Aufmerksamkeit gerichtet hatte, und welche immer wieder in
Frage kommen werden, wenn es sich im Falle einer grösseren Entwicklung
des österreichischen überseeischen Verkehrs, namentlich wenn der
Suezkanal eröffnet wird, um die Errichtung einer vortheilhaft gelegenen
österreichischen Schiffsstation, eines österreichischen Centraldepots oder
auch Anlegung einer österreichischen Verbrecher-Colonie handeln wird. Indem
wir hinsichtlich der Nikobaren auf die ebenso interessante als erschöpfende
Relation der Novara-Expedition[C] verweisen, können wir hier nur den Wunsch
ausdrücken, dass die neue Expedition die Vorstudien und Erhebungen ihrer
Vorgängerin fortsetzen und insbesondere die Insel Grossnikobar genau
untersuchen möge.
[C]: Reise der »Novara« um die Erde II. Band. Die nikobarischen Inseln,
Seite 1 bis 96.
Die hier in Antrag gebrachte Expedition würde, so wie wir dies zu
beurtheilen vermögen, höchstens zwei Jahre zur Ausführung ihrer Aufgabe
bedürfen und bei drei Millionen Gulden in Anspruch nehmen.
In dieser Summe sind die Auslagen für die Fachmännercommission,
für Naturforscher und deren wissenschaftlichen Apparat, für den
Bevollmächtigten der kais. Regierung sammt Personale, endlich für
Geschenke, welche dem Gebrauche gemäss den japanischen Regierungsorganen
gemacht werden müssen, inbegriffen.
Eine genauere Berechnung der Detailauslagen zu geben, sind wir aus leicht
erklärlichen Gründen nicht in der Lage, dieselbe hätte in erster Linie von
der kais. Kriegsmarine festgestellt zu werden. Gleichwohl glauben wir,
dass drei Millionen Gulden vollkommen genügen würden, nachdem zufolge
der veröffentlichten Ausweise die Gesammtkosten der Novara-Expedition mit
Hinzurechnung der Auslagen für die Naturforscher, für die Ankäufe und
für die Schiffsausbesserungen sich nicht höher als auf eine halbe Million
Gulden beliefen.
Bedenkt man nun, dass S. M. Kriegsmarine während der zwei für die
beantragte Expedition berechneten Jahre keine weitern Uebungsschiffe in
unserem Meere auszurüsten braucht, jedenfalls die Schiffe der Expedition
vorhanden sind, und auch in den heimatlichen Gewässern in gutem Stande
erhalten werden müssten, so glauben wir annehmen zu dürfen, dass die auf
zwei Jahre sich vertheilende Mehrauslage, welche die Expedition hervorrufen
würde, kaum _anderthalb Millionen_ Gulden betragen kann, wobei natürlich
vorausgesetzt wird, dass die ausgesendeten Schiffe in der Regel mit Segel
fahren und nur dann die Dampfkraft benützen sollen, wenn die Umstände die
Anwendung der letzteren nothwendig machen, oder wo die dadurch ersparte
Zeit die vermehrten Auslagen aufwiegt.
Wir haben bisher der Aussendung einer maritimen Expedition vom
commerziellen Standpuncte das Wort geredet, erlauben uns aber auch
anzudeuten, dass durch die Entsendung eines Geschwaders in ferne Gewässer
der kaiserlichen Flagge jene Achtung und Beachtung verschafft wird, welche
der Grösse, Macht und Würde des Kaiserthums entspricht und deren wir leider
noch an vielen Puncten der Erde entbehren. Die Verleumdungen, ja
unsinnigen Behauptungen, welche auch im fernsten Auslande gegen Oesterreich
ausgestreut werden, und von Gegnern ausgehen, deren Trachten es ist, das
Kaiserreich allerwärts in der öffentlichen Meinung herabzusetzen und
zu verunglimpfen, können nur durch factische Beweise der Macht und des
Culturlebens, wie sie Kriegsschiffe zu geben vermögen, entkräftet werden.
Endlich dürfte es gestattet sein, ohne der Beurtheilung maritimer
Autoritäten vorzugreifen, auf den Nutzen hinzuweisen, welchen S. M.
Kriegsmarine von einer derartigen Expedition erwarten kann, indem bei
dieser Gelegenheit eine grössere Anzahl von Officieren, Cadetten und
Mannschaften in kürzerer Zeit ausgebildet würde, als es unter gewöhnlichen
Verhältnissen der Fall sein könnte.
Dass aber die Kräftigung und Entwicklung der Kriegsmarine ein Bedürfniss
sei, kann, mindestens an der Küste und von Seite unserer Handelsschiffahrt,
nicht bezweifelt werden. Die Vergrösserung und Verwerthung der kais.
Kriegsmarine ist nothwendig, _im Kriege_ zur Vertheidigung der Küsten,
_im Frieden_ zur Sicherung des Seehandels, wenn Verkehr und Schiffahrt mit
Zuversicht und Vertrauen auf den Schutz der Regierung sich frei bewegen,
und wenn die Interessen des Staates und seiner Angehörigen auch in
entfernten Meeren, wo immer die österreichische Flagge weht, gewahrt werden
sollen.
Das Jahr 1848 ist nicht vergessen, in welchem die winzige Flotte eines
kleinen Staates das adriatische Meer beherrschte, unsere Küste blockirte,
ja, vor Triest geankert, unsern Handel vernichtete, und mit Besorgniss
denkt man an die Möglichkeit der Wiederholung ähnlicher Verkehrshemmnisse.
Der letzte Krieg hat uns an der Küste überdies den Beweis geliefert, dass
es ohne entsprechende maritime Kräfte nicht möglich ist, unsere, wenngleich
zur Genüge befestigte Küste zu vertheidigen, weil Schiffen wieder Schiffe
entgegengesetzt werden müssen, und maritime Angriffe eine maritime
Vertheidigung erheischen.
Zwar hat die kais. Regierung in letzter Zeit eine Vermehrung der
Kriegsmarine angestrebt, durch welche eine Vertheidigung der Küsten
bezweckt wird; wir sind für diese Schritte dankbar, und können nur
wünschen, dass sie auch im Binnenlande mit voller Ruhe und Unparteilichkeit
nach ihrer ganzen Tragweite gewürdigt werden mögen, aber abgesehen davon,
dass diese nur für den Krieg an den eigenen Küsten berechneten Massregeln
noch unvollständig sind, so lassen sie noch den andern bisher noch wenig
besprochenen Hauptzweck der Kriegsmarine unberührt: ihre Leistungsfähigkeit
im Frieden zur Unterstützung und zum Schutze des nationalen Seehandels.
In früheren Zeiten hatte man dieser letzteren Aufgabe unserer Kriegsmarine
für das Mittelmeer, auf welches unser Seehandel grossentheils beschränkt
war, genügende Aufmerksamkeit geschenkt; österreichische Kriegsschiffe
befanden sich an den wichtigsten Puncten der Levante und befuhren
den Archipel und den adriatischen Golf zur Aufrechthaltung unserer
tractatmässigen Rechte und zum Schutze unserer Kauffahrer gegen Raub und
Beschädigung.
Mit dem Jahre 1848 und mit der Errichtung einer Kriegsmarine auf anderen
Grundlagen scheint aber diese Aufgabe von derjenigen in den Hintergrund
gedrängt zu sein, welche der Vertheidigung der österreichischen Küsten
zugewendet ist, die Gemüther beschäftigten sich in Oesterreich allenthalben
mehr mit der Kriegsfrage, als mit jener des Handels, welcher auf der See
wenig Berücksichtigung erfuhr.
Mittlerweile nahm unsere Handelsschiffahrt andere Wege, sie fand im
Mittelmeere nicht mehr hinlängliche Beschäftigung und wandte sich, Dank
insbesondere den Fortschritten unserer Schiffswerften, immer mehr dem
Ocean zu. Bereits besuchen unsere Kauffahrer, wie schon erwähnt, Indien
und China, und werden dies künftig, wenn unsere Vorschläge zur Ausführung
kommen, noch weit mehr thun.
In dem Maasse aber, wie sich das Seegebiet unserer Handelsmarine
erweiterte, beschränkte die kais. Kriegsmarine immer mehr ihre Thätigkeit
in auswärtigen Gewässern, und wenn sich ausnahmsweise kais. Schiffe oder
Schiffsabtheilungen im Auslande zeigen, so wird deren Sendung eben nur
durch politische Verhältnisse hervorgerufen, und nimmt auf den Handel
keinen oder nur einen vorübergehenden Bezug.
Nun haben wir bereits nachgewiesen, wie nothwendig die Intervenirung der
Kriegsmarine zur Anknüpfung überseeischer Handelsverbindungen sei, und dass
ohne eine entsprechende maritime Machtentfaltung nicht einmal der positive
internationale Rechtsboden für unseren Seehandel erlangt werden könne; wir
müssen aber noch beifügen, dass auch in der Folge, wenn sich der auswärtige
Verkehr ausgebildet haben wird, es unerlässlich bleiben werde, dass Schiffe
der kais. Kriegsmarine die von österreichischen Kauffahrern besuchten
Häfen von Zeit zu Zeit anlaufen, dass Schiffs-Stationen an den wichtigsten
Puncten und besonders dort aufrecht erhalten werden, wo ungeregelte
Landeszustände Störungen der völkerrechtlichen oder tractatmässigen
Beziehungen besorgen lassen, und dass endlich Meere, welche der
Handelsschiffahrt nicht hinreichende Sicherheit bieten, von Schiffen der
kais. Kriegsmarine befahren werden.
Wir glauben einer solchen Unterstützung einen um so grösseren Werth
beilegen zu sollen, als die österreichische Kriegsmarine, so lange die
preussische sich nicht entwickelt, in Deutschland die einzige Seemacht
darstellt, welche auch ausserhalb der europäischen Grenzen den deutschen
Standpunct in praktischer Weise durch einen den auswärts angesiedelten
Deutschen gewährten Schutz vertreten könnte.
In dieser Beziehung hat S. M. Fregatte »Novara« bereits eine günstige
Erfahrung gemacht, als sie Puncte berührte, an welchen grössere
Etablissements deutscher Nationalität bestehen. Das freudige Entgegenkommen
dieser an den entferntesten Küsten wohnenden Deutschen, der Empfang,
welcher von ihrer Seite den Mitgliedern der Expedition zu Theil geworden,
ja der Enthusiasmus, mit welchem die österreichische Flagge als deutsche
Flagge begrüsst ward, haben deutlich bewiesen, welchen Werth die Deutschen
im Auslande auf das Erscheinen eines Kriegsschiffes legten, welches sie als
eine Vertretung ihres Gesammtvaterlandes betrachteten. Wir glauben nicht zu
irren, wenn wir behaupten, dass der grösste Theil Deutschlands mit wahrer
Befriedigung einer Massregel entgegen sehen würde, welche von einer
deutschen Macht ausgehend, den Schutz deutscher Interessen bezweckt und
mindestens im _Auslande_ eine Einigung auf praktischen Feldern, die noch
immer zu den Wünschen des deutschen Volkes gezählt wird, anbahnen würde.
Hiedurch würde die grossartige Initiative, welche S. M. der Kaiser
in Frankfurt ergriffen hat, in ihrer weitern Wirkung durch Sympathien
unterstützt, welche von Aussen kommend, in das Herz jedes Deutschen, dem
sein Vaterland lieb ist, dringen müssen.
* * * * *
Indem wir mit diesen Vorschlägen hervortreten, welche sich zunächst in dem
Antrag _auf möglichst baldige Entsendung einer maritimen Expedition nach
den transoceanischen Handelsgebieten_ concentriren, machen wir uns auf zwei
Einwendungen gefasst: dass es in den gegenwärtigen Zeiten bedenklich
sei, die maritime Vertheidigungskraft der eigenen Küstengebiete durch
die Abordnung einer Anzahl Kriegsschiffe in ferne Gewässer namhaft zu
schwächen, und dann, dass unsern bedrängten Finanzen der Kostenaufwand
einer solchen weitaussehenden Unternehmung nicht aufgebürdet werden könne.
In ersterer Beziehung ist es allerdings richtig, dass die Opportunität des
Zeitpunctes der Expedition von politischen Erwägungen abhänge, in welche
einzugehen wir nicht berufen sind; es wird aber die Bemerkung gestattet
sein, dass sich als ein ernstliches Hemmniss doch nur der Eintritt einer
wirklichen concreten Kriegsgefahr darstellen dürfte, welche mit dem
Zustande politischer Unbehaglichkeit und Spannung, der leider in Europa
seit Jahren chronisch geworden ist, wohl nicht zu verwechseln ist. Wollte
man eine völlige Klärung des politischen Horizontes abwarten, so würde
die jetzige Generation die active Theilnahme Oesterreichs am Welthandel
schwerlich erleben.
Was die Frage des Kostenpunctes betrifft, so wissen wir Küstenbewohner, die
wir unter den Valuta-Calamitäten am meisten gelitten haben und noch
leiden, den hohen Werth der Sparsamkeit, welche in allen Zweigen des
Staatshaushaltes zum obersten Grundsatz erhoben ist, gewiss am besten zu
schätzen. Wir sehen, dass die laufenden Ausgaben auf ein Minimum
reducirt werden, unter welches ohne ernstliche Gefährdung für die äussere
Machtstellung und den inneren Organismus des Staates nicht herabgegangen
werden darf, und dass die Bedeckung der dergestalt reducirten Ausgaben ein
Maximum der Anspannung der Steuerkraft erfordert, welches die Grenze der
_Steuerfähigkeit_ bereits erreicht hat.
Gerade aber darin, dass das gegenwärtige Nationalvermögen den
unabweislichen Anforderungen des Staatshaushaltes nur mit grösster Mühe
und doch nur unvollkommen zu genügen vermag, scheint uns die dringendste
Aufforderung zu liegen, die Nationalproduction im weitesten Sinne zu
vermehren, und wir glauben, dass dies am schnellsten und wirksamsten durch
die Hebung und Belebung unseres auswärtigen Verkehres geschehen könne.
Werden unsere Vorschläge in diesem Sinne aufgefasst, und wird die von
uns beantragte maritime Expedition als das geeignetste Mittel für die
Realisirung derselben erkannt, so werden nach unserer festen Ueberzeugung
die kais. Regierung und die Reichsvertretung den hiefür erforderlichen
einmaligen, und sich auf zwei Jahre vertheilenden, Aufwand von 1½ Million
Gulden als eine eminent productive Vorauslage betrachten, welche der
Urproduction und Industrie, dem Handel und der Rhederei, der Seeküste
und dem Binnenlande, der Kriegsmarine und der äusseren Machtstellung der
Monarchie zu Gute kommen wird und somit in den wichtigsten Interessen ihre
Begründung und Rechtfertigung findet.
_Triest_ im November 1863.
~P. Revoltella.~
Klun & Lange, Industrie- und Handelsatlas.